Kurds.dk > Deutsch
Main Page
News Sources in English
Archive
Links

Contact
Contact

Search
Site search
Web search
powered by FreeFind


 

 

| Dansk | English | Deutsch | Français | Kurdî | Türkçe | Farisî | Erebî |
Kurds.dk > deutsch

Internationaler Verein für Menschenrechte der Kurden 
IMK Wocheninformationsdienst
Datum: 31. Januar – 16. Februar 2003                   Nummer: 180

Folterer vor Gericht
Am 23. Januar begann ein Verfahren gegen 6 Ange-hörige der Gendarmerie (Ali Özsevim, Hasan Ço-ban, Sinasi Bilici, Kenan Gayaker, Oguzhan Tür-koglu und Hüseyin Selçuk), die für die Folter an Selahattin Öge, Fesih Ata, Fuat Ata, Mehmet Özen, Mustafa Boylu und Remzi Gerçi im Kreis Karliova (Bingöl) im Februar 2001 verantwortlich gemacht werden. Das Verfahren wurde auf den 13. März vertagt. Am 21. Januar führte das 1. Strafgericht von Bakirköy das Verfahren gegen die Polizei-beamten Nevzat Ayar und Feridun Koc fort. Sie werden der Folter an Kenan Ak und Serkan Aksoy beschuldigt, die am 5. Juni 2000 unter dem Ver-dacht des Diebstahls festgenommen wurden. Das Gericht folgte dem Antrag der Nebenklage und sandte die Akte an die Gerichtsmedizin, um festzu-stellen, ob die Verletzungen auf dem Rücken der Geschädigten von Folter herrühren können. (Quelle TIHV, 29.01.03)

Journalist verurteilt
Am 28. Januar verurteilte das SSG Istanbul Kemal Aydeniz, Chefredakteur der Zeitschrift „Odak” zu 45 Monaten Haft. Grundlage waren zwei Artikel, von denen sich einer mit der Situation in den Ge-fängnissen vom Typ F befasste. Der Zeitschrift wurde das Erscheinen für eine Woche untersagt. (Quelle: Özgür Gündem, 29.01.03) 

Anklage wegen Prügel an Studenten
Die Staatsanwaltschaft in Ankara hat Anklage ge-gen die Polizisten Sefa Sevim und Ergün Ates erhoben. Sie sollen nach § 245 TSG wegen Miss-handlung an den Studenten Veli Kaya angeklagt werden. Er war bei einer Demonstration gegen den Hochschulrat YÖK am 6. November 2002 auf Anordnung des st. Polizeidirektors von Ankara, Zekai Baloglu, in einen Keller gezerrt und brutal verprügelt worden. Die Anwältin von Veli Kaya monierte, dass der Polizeidirektor und 2 weitere an dem Vorfall beteiligte Beamte nicht angeklagt wurden und kündigte Widerspruch an. (Quelle: Radikal, 30.01.03) 

Kranker Gefangener wird 
nicht entlassen
Der Gefangene Sevket Levent Çöplü wird trotz ei-ner Erkrankung an Schizophrenie nicht aus dem F-Typ Gefängnis in Sincan entlassen. Er wurde im Jahre 2000 wegen Mitgliedschaft in der Kommunis-tischen Arbeiterpartei der Türkei (TKIP) verurteilt und soll laut medizinischem Gutachten schon zur Tatzeit zwischen 1994 und 2000 nicht strafmündig gewesen sein. Ausserdem wurde ihm bestätigt, dass seine Krankheit nicht unter Haftbedingungen zu behandeln ist. (Quelle: Evrensel vom 30.01.2003) 

Folter in Idil
Eine Delegation mit Mitgliedern des IHD und ande-ren Organisationen, die die Vorfälle in Idil (Sirnak), die sich nach dem Überfall vom 27. Januar abge-spielt haben, untersuchte, sprach von Folter an je-nen, die danach festgenommen wurden. Es seien 33 Personen festgenommen, die bei der Polizei und der Gendarmerie festgehalten würden. Bei der Gendar-merie habe die Delegation mit einigen der Gefange-nen sprechen können und sie hätten berichtet, dass sie mit verbundenen Augen in der Kälte warten mussten und sie nichts zu essen erhielten. (Quelle: Evrensel, 31.01.03) 

Ein Freispruch, eine Strafe!
Während die Herausgeber der in kurdisch-türkisch erscheinenden Zeitung Dema Nu zum ersten Mal bei einem Prozess vor der 2. Kammer des Staatssi-cherheitsgerichtes in Istanbul einen Freispruch er-hielten, wurden die Herausgeber der Zeitschrift Deng mit Strafen belegt. Bei dem Prozess gegen die 37. Ausgabe der Dema Nu sprach der Richter am 21.01.2003 die Herausgeber frei. Einen Tag danach, hat dasselbe Gericht aufgrund von mehreren Arti-keln in der 62. Ausgabe der Zeitschrift Deng einen neuen Prozess eröffnet und gleichzeitig wurden die ehemaligen Herausgeber der Zeitschrift DENG, Bülent Demirel und Fadil Özcelik, gemäß Antiter-ror-Gesetz §8 und des türkischen Strafgesetzes § 312 jeweils zu  3 Jahren und 4 Monaten Haft sowie zu einer Geldstrafe in Höhe von ca. 2 Milliarden TL verurteilt. (Quelle: Dema Nu, 31.01-15.02.03)

Meinungsfreiheit wird immer 
noch bestraft
Im Rahmen der Kampagne zur „Abschaffung der Gesetze, die die freie Meinungsäußerung einschrän-ken“ wurde das Buch „Freiheit für freie Meinungs-äußerung 2001“ veröffentlicht. Der Prozess gegen die Mitautoren Mehmet Sanar Yurdatapan und Yil-maz Camlibel, mit dem Vorwurf dieses Buch veröf-fentlicht und  in der Öffentlichkeit präsentiert zu haben, geht weiter.
Obwohl 11 Autorinnen und Autoren dieses Buch herausgegeben haben, wurden lediglich S. Yurdata-pan und Y. Camlibel angeklagt.
Der Prozess gegen die beiden Autoren fand am 22.01.2003 vor der 4. Kammer des Staatssicher-heitsgerichtes in Istanbul statt. Die Verhandlung wurde vertagt. (Quelle: Dema Nu,31.01-15.02.03)

„Dänisch-Kurdischer 
Menschenrechtsrat (DKR)“ gegründet
Am 16.01.2003 wurde im dänischen Parlament bei einem Kongress der „Dänisch-Kurdische Men-schenrechtsrat (DKR) gegründet.
DKR wurde nach dem Aufruf des Abgeordneten der Sozialdemokratischen Partei von Dänemark, Lars Kramer Mikkelsen, von Kurden und Dänen gegründet. Der zum Ratsvorsitzenden gewählte Ab-geordneter Mikkelsen hat zu Gründungszielen des DKR folgendes gesagt: „Es geht allgemein um In-formationen bzw. Aufklärung über Kurden, kurdi-sche Kultur, Geschichte und Politik“. (Quelle: Dema Nu, 31.01-15.02.03)

Zur Lage der Meinungsfreiheit in der Türkei
Sein Radio ist erst drei Jahre alt. Die Sendeverbote der türkischen Funkaufsicht summieren sich aber bereits auf 150 Tage, und nun soll Seyfullah Karakurt, Chefredakteur der "Stimme Anatoliens" (Anadolu Sesi), auch noch für 32 Jahre ins Gefängnis. Nicht nur ihn hat das Staatssicher-heitsgericht in Istanbul angeklagt. Auch die Nachrichtensprecherin Selda Demir soll eingekerkert werden. Vorgeworfen wird der "Stimme Anatoliens", daß sie Anfang 2001 über die Revolte und das Todesfasten in den türkischen Gefängnissen berichtet hat. Die Regierung hatte damals angeordnet, über die Vorgänge zu schweigen. Die türkischen Medien hatten sich daran gehalten. Nur nicht die "Stimme Anatoliens".
Sie ist eine der insgesamt 150 Radiostationen Istan-buls. Auf 92,8 Hertz ist ihre Stimme zwar nicht in ganz Anatolien zu hören, aber im Raum um das Marmarameer. (...)
Die "Stimme Anatoliens" versteht sich als Kulturradio, als Alternative zu den billigen Kommerzsendern. Die "Stimme Anatoliens" ist aber auch ein politisches Radio und eine Stimme der Linken. In dem Programm "Das Glaubensmosaik Anatoliens" stellt es Minderheiten vor, und in den "Briefen unserer Mitmenschen" kommen Personen zu Wort. (...) Gefangene zum Beispiel. Und genau das wurde Karakurt zum Verhängnis.
So hat er Anfang 2001 mit Familienangehörigen von Augenzeugen und von Opfern des Aufstands im Ankaraner Gefängnis Ulucan ein Programm ausgestrahlt. Als Strafe verhängte die allmächtige RTÜK, die Aufsichtsbehörde für Funk und Fernse-hen, ein Sendeverbot von neunzig Tagen. Bevor es in Kraft trat, berichtete die "Stimme Anatoliens" ausführlicher als andere und bald allein über das Todesfasten, das linke Inhaftierte in den Gefängnis-sen begonnen hatten, um gegen die Verlegung von den Massenräumen in kleine Zellen mit drei oder vier Personen zu protestieren. Das brachte noch-mals eine Abschaltung von dreißig Tagen. Weitere dreißig Tage folgten wegen des "Glaubensmosaik Anatolien" und der Verlesung von Briefen inhaftierter Häftlinge. Der Staat wolle eine solche Berichterstattung nicht, zuckt Karakurt leicht resignierend mit den Schultern.
Als seine Station 2002 wieder auf Sendung ging, sollte sie gleich wieder geschlossen werden, und diesmal richtig für 180 Tage. Das hätte für die "Stimme Anatoliens", die sich nahezu ausschließ-lich aus Werbeeinnahmen finanziert, den Todesstoß bedeutet. Stein des Anstoßes war ein Programm, in dem der Rechtsanwalt Cemal Yücer und der Schriftsteller Lütfü Kaleli über das Verbot mehrerer Vereine der alevitischen Minderheit diskutiert hat-ten. RTÜK meinte erkennen zu können, daß die Radiostation dem "Separatismus" Vorschub leiste. Die Rettung kam aus Ankara. Denn ein Verwal-tungsgericht hob dort die Entscheidung der RTÜK wieder auf.
Das war aber keineswegs die Entwarnung. Denn das Staatssicherheitsgericht in Istanbul leitete vier Verfahren gegen Karakurt und seine Sprecherin ein. Auslöser waren wieder die Vergehen, für die die "Stimme Anatoliens" bereits 2001 mit einem Sen-deverbot von 150 Tagen gebüßt hatte. Drei Verfah-ren basieren auf dem berüchtigten Paragraphen 312 des Strafgesetzbuchs, der als Knebelungsparagraph für die Meinungsfreiheit gilt. Im vergangenen Jahr wurde er zwar reformiert, auf das Verfahren gegen Karakurt wirkt sich diese Reform aber nicht aus. Dem vierten Verfahren liegt der Paragraph 169 des Strafgesetzbuchs zugrunde, der die Hilfe an "illegale bewaffnete Terrorgruppen" ahndet. Ständig zitiert die Anklageschrift aus den Sendungen Karakurts. Als staatsgefährdend zitiert sie etwa folgende Nachricht, die die "Stimme Anatoliens" am 12. März 01 um 18 Uhr ausgestrahlt hat: "Auf die Gefangenen, die sich am Todesfasten beteiligen, wird Gewalt ausgeübt, sie werden in Einzelzellen gesteckt, die meisten wurden in Krankenhäuser verlegt. Die Todesfastenden leiden an einem vorübergehenden Gedächtnisverlust, und gegen sie wird Gewalt angewandt, und es wird versucht, sie zu verletzen." Zwei Verfahren wegen der Verstöße gegen den "Paragraphen 312" hat das Gericht zusammengefaßt. Für sie hat Staatsanwalt Ahmet Kelebek ein Strafmaß von achtzehn Jahren gefor-dert. Am Donnerstag entschied das Gericht ledig-lich, die Zitterpartie für Karakurt fortzusetzen und im Mai wieder zu tagen.
Im dritten Verfahren hat Kelebek neun Jahre Haft beantragt; vielleicht wird auch dieses vertagt wer-den. Dann schließlich steht das Verfahren um den "Paragraphen 169" am 3. März an. Erschöpft sagt Karakurt: "In der Türkei wird nicht bestraft, wer die Ereignisse verursacht, sondern wer darüber berich-tet." (Quelle: FAZ, 01.02.03)

Anwälte beantragen Freilassung von Kurdenpolitikerin Leyla Zana
Anwälte der prominenten Kurdenpolitikerin Leyla Zana haben am Dienstag in der Türkei die Freilas-sung der zu 15 Jahren Haft verurteilten früheren Parlamentsabgeordneten und eine Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt. Die mit internationalen Preisen ausgezeichnete Politikerin war 1994 zusam-men mit drei weiteren ehemaligen Abgeordneten wegen angeblicher Unterstützung der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK verurteilt worden.
Am Dienstag trat in der Türkei eine seit langem von der Europäischen Union (EU) geforderte Gesetzes-änderung in  Kraft, wonach Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte die Wiederaufnahme des Verfahrens vor türkischen Gerichten ermöglichen. 
Der Europäische Gerichtshof hatte das Verfahren gegen Zana als "unfair" bezeichnet. Zana hatte 1991 für Aufsehen gesorgt, weil sie im türkischen Parlament kurdisch gesprochen und ein Stirnband mit den traditionellen kurdischen Farben Gelb, Grün und Rot getragen hatte. (dpa, 04.02.03)

Gesetzesänderungen
Staatspräsident Ahmet Necdet Sezer ratifizierte das als 2. Anpassungspaket bekannte Gesetz Nr. 4793, mit dem Änderungen an bestimmten Gesetzen vor-genommen wurde. 
Das Gesetz war am 23. Januar in der Nationalver-sammlung verabschiedet worden und eröffnet die Möglichkeit, dass die ehemaligen Abgeordneten der Demokratiepartei (DEP) ein erneutes Verfahren vor Gericht erhalten. 
Im Vereinsgesetz wurden Änderungen vorgenom-men, so dass Vereine nun ohne vorherige Genehmi-gung mit ausländischen Vereinen und Einrich-tungen Kontakt aufnehmen können. 
Ausserdem wurden die Haftstrafen für das Verfas-sen von Flugblättern ohne Vorstandsbeschluss und ähnliche Vergehen in Geldstrafen umgewandelt. Der Staatspräsident ratifizierte ausserdem eine Rei-he von UN-Konventionen gegen grenzübergreifen-de Verbrechen. (Quelle: Radikal-TIHV vom 04.02.2003) 

Politiker und Anwälte vor Gericht
Vor dem SSG Ankara begann der Prozess gegen den Anwalt Mahmut Sakar, der zu den Wahlen für die DEHAP kandidiert hatte, Salih Yildiz, Kandidat für Hakkari und Irfan Dündar, Anwalt des KADEK Führers Abdullah Öcalan. Ihnen wird aufgrund von Interviews im Fernsehsender Medya TV die Unterstützung einer bewaffneten Bande und Separatismuspropaganda vorgeworfen. (Quelle: Özgür Gündem vom 05.02.2003) 

Journalist aus Verein augeschlossen
Der Journalist Nevzat Onaran wurde auf Verlangen des Gouverneurs von Ankara aus dem Verein der zeitgenössischen Journalisten ausgeschlossen. Wegen des Buches „Gedankenfreiheit – 38” waren er und Sanar Yurdatapan zu je 2 Monaten Haft verurteilt worden. Die Strafe war nach dem Gesetz 4454, das sich auf Straftaten mittels der Presse bezieht, zur Bewährung ausgesetzt worden. (Quelle: Evrensel vom 05.02.2003) 

Verfahren wegen Folter
Vor dem Strafgericht 6 in Istanbul ging das Verfah-ren gegen 6 Polizisten zu Ende, denen Folter an den vermeintlichen Mitglieder der TKEP-L, Bülent Ge-dik, Devrim Öktem, Zülcihan Sahin, Ali Kiliç, Si-nan Kaya, Sevgi Kaya, Arzu Kemanoglu, Levent Bagdadi, Okan Kaplan, Izzet Tokur und Ulas Bati im März 1996 zur Last gelegt worden war. Das Verfahren gegen Atilla Çavdar wurde eingestellt, da der Angeklagte inzwischen verstorben war. Gegen den später angeklagten Polizeibeamten Mustafa Sa-ra wurde eine Strafe von 2 Jahren nach § 243 TSG verhängt. Die Verfahren gegen die anderen Ange-klagten Mustafa Taner Paylasan, Ahmet Bereket, Fatih Berkup und Yakup Dogan wurden aufgrund der mittlerweile eingetretenen Verjährungsfrist ein-gestellt. Im Falle von Mustafa Sara läuft die Ver-jährungsfrist am 14. April ab. (Quelle: Radikal vom 06.02.2003) 

Gesetz zu Hungerstreiks
Die Nationalversammlung hat ein Gesetz verabschiedet, mit dem ein Absatz dem § 307 TSG hinzugefügt wird. Demnach werden Personen, die an-dere zum Hungerstreik oder Todesfasten anstiften, mit einer Strafe von 2-4 Jahren Haft belegt. Wenn die Aktion zum Tode führt, beträgt die Strafe 10-20 Jahre Haft. Wenn es bei der Aktion zu bleibenden Schäden kommt, wird der § 456 TSG angewandt. In einem Gesetz über Zwangsernährung von Hungerstreikenden wurde die Leibesvisitation für Anwälte nur im Falle der Zustimmung akzeptiert. (Quelle: TIHV vom 06.02.2003) 

Türkei: Güls Ehefrau zieht  vor 
Menschenrechtsgerichtshof
Die Ehefrau des türkischen Ministerpräsidenten Abdullah Gül klagt vor dem Europäischen Men-schenrechtsgerichtshof gegen die Türkei, weil sie an den staatlichen Universitäten des Landes nicht mit Kopftuch studieren darf. Das sagte ihr Anwalt Mehmet Ali Alan der Zeitung Tercüman.
Die laizistischen Eliten in der Justiz und im mächtigen Militär der Türkei sehen im Kopftuch ein Symbol des politischen Islam und wollen es deshalb nicht in staatlichen Einrichtungen dulden. Güls Re-gierung der islamisch angehauchten AK-Partei will das Kopftuchverbot lockern. Die Generalität hatte mehrfach vor einer entsprechenden Änderung gewarnt.
Der Chef der türkischen Regierungspartei AKP, Tayyip Erdogan, kandidiert nach Regierungsanga-ben bei einer Nachwahl im März und öffnet sich so den Weg ins Amt des Ministerpräsidenten. Das kündigte der stellvertretende Ministerpräsident Mehmet Ali Sahin am Montag in Ankara an. Erdogan war eine Kandidatur bei der Parlamentswahl Anfang November untersagt gewesen, weil er wegen islamistischer Volksverhet-zung vorbestraft war. Nach einer Verfassungsänderung darf er nun in der Provinz Siirt kandidieren. Dort war die Wahl annulliert worden. (Quelle: (afp/rtr) FR, 04.02.2003)

MENSCHENRECHTSGERICHTSHOF: Ankara erneut verurteilt
Die Türkei ist wegen mehrerer Verfahren gegen Mitglieder der verbotenen kurdischen Arbeiterpar-tei PKK vom Europäischen Menschenrechtsge-richtshof verurteilt worden. Das Land muss den Klägern bis zu 10 000 Euro Schadenersatz zahlen, entschied das Gericht am Donnerstag in Straßburg. In Urteilen zu 14 weiteren Klagen bewerteten die Richter abermals die türkischen Staatssicherheitsge-richte als nicht unparteiisch, weil in den 90er Jahren Militärs an Verfahren über terroristische Aktivitäten beteiligt gewesen seien. (Quelle: (kna) FR, 07.02.2003)

Klage gegen den kurdischen Autor Mehmet Bayrak
Die Bücher des kurdischen Wissenschaftlers und Autors Mehmet Bayrak, mit den Titeln „Kurdische Musik, Tänze und Lieder“ sowie „Kurdische Frau – von der Vergangenheit bis heute“, wurden kurz nach ihrem Erscheinen von der Staatsanwaltschaft des Staatsicherheitsgerichtes in Ankara beschlag-nahmt (siehe WID vom 07.01.03).
Es blieb jedoch nicht nur bei der Beschlagnahme dieser Bücher. Gegen Bayrak wird jetzt vor der 2. Kammer des  Staatssicherheitsgerichtes in Ankara gemäß § 312/2 des Türkischen Strafgesetzbuches Klage erhoben. Die erste Verhandlung gegen Bay-rak wird am 12. März 2003 in Ankara stattfinden. 
Der Fall Bayrak wurde auf Grund der Intervention Seitens des IMK und des kurdischen PEN von der internationalen PEN-Zentrale in London, und zwar vom „Komitee für verfolgte Autoren“, angenom-men. (Quelle: IMK e.V., 14.02.03)

IHD: Rechtsverletzungen nehmen zu
Die Zweigstelle des Menschenrechtsvereins Diyar-bakir hat für das Jahr 2002 eine Übersicht der Rechtsverletzungen im Südosten erstellt. Demnach nehmen die Rechtsverletzungen wieder zu oder lie-gen über den Zahlen des Jahres 2000. Nach Ansicht des IHD werden die vorgenommenen Gesetzesän-derungen nicht in die Praxis umgesetzt. (Quelle: DIHA, 31.12.2002)

Journalisten freigesprochen
Der Journalist Celal Baslangic und der Chefredak-teur von “Radikal” wurden vom 2. Strafgericht in Bagcilar (Istanbul) vom Vorwurf der Beleidigung der Armee freigesprochen. Der Artikel hatte sich mit einer Tagung zum Thema “Erzwungene Flucht und Entvölerung von Dörfern” beschäftigt. Das  gleiche Gericht sprach auch Enis Berberoglu von “Radikal” für einen Artikel vom 10.06.2002 frei. (Quelle: Evrensel, 08.02.03 )

Sinan Kara wieder frei
Sinan Kara, der Reporter für die Nachrichtenagen-tur Dogan und Besitzer der Lokalzeitung Datca, kam am 7. Februar aus der Haft. Er war am 26. Dezember 2002 inhaftiert worden, um eine Strafe abzusitzen, die ihm auferlegt wurde, weil er dem Landrat nicht zwei freie Exemplare seiner Zeitung geliefert hatte. (Quelle: Cumhuriyet, 08.02.03) 

Minenexplosion
Sait Agirman wurde bei der Explosion einer Mine in der Nähe des Dorfes Daline im Kreis Beyazsu (Mardin) am 8. Februar getötet. Die Kinder Rama-zan Agirman und Zübeyir Agirman wurden verletzt. (Quelle: Cumhuriyet, 10.02.03)

TÜRKEI: Gericht bestätigt Partei-Verbot
Das Verbot der radikal-islamischen Wohlfahrtspartei in der Türkei verstößt nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Das entschied die große Kammer des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs am Donnerstag in Straßburg. Das 1998 vom türkischen Verfas-sungsgericht ausgesprochene Verbot sei zum Schutz der Demokratie nötig gewesen, hieß es in der Begründung.
Die Grundrechte der Versammlungs-, Meinungs- und Religionsfreiheit seien damit nicht verletzt worden. Eine politische Partei, die eine Verän-derung der Verfassungsordnung eines Staates anstrebe, müsse sich legaler und demokratischer Mittel bedienen, urteilte das Gericht.
Bereits 2001 hatte eine kleine Kammer des Menschenrechtsgerichtshofes Beschwerden des ehemaligen türkischen Ministerpräsidenten und Parteigründers Erbakan als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Urteil legte er Einspruch ein.
Seine Partei war 1998 verboten worden, weil sie dem Verfassungsgericht zufolge die Religion für politische Ziele missbrauchte und aus der Türkei einen islamischen Gottesstaat machen wollte. (Quel-le: FR, 14.02.03)

Al-Kaida-Verbündete ermorden einen Abgeordneten des kurdischen 
Regionalparlaments im Nord-Irak
Am 08.02.2003 verübten Mitglieder der islamischen Terrorgruppe Ansar Al-Islam (Helfer des Is-lam) nahe von Sulaimania im Nord-Irak einen Anschlag auf Herrn Shawkat Haji Mushir, Abgeordneten des kurdischen Regionalparlaments und Mitglied der PUK-Fraktion, und töten ihn und sechs andere Personen, darunter seinen Begleiter, drei sei-ner Leibwächter, und zwei unbeteiligte Personen. 
Ansar Al-Islam unterhält Verbindungen mit  dem Terrornetzwerk Al-Kaida und bezeichnet sich als Untergruppe der Al-Kaida. Ansar Al-Islam unter-hält eine 700-900 Mann starke Miliz in entlegenen Gebieten östlich von Sulaimania in Nord-Irak nahe der Grenze zum Iran. 
Ansar Al-Islam verübte seit ihrer Gründung bzw. Umbennung (früher Jund Al-Islam) 2002 Anschlä-ge gegen Funktionäre der kurdischen Regionalre-gierung und des Parlaments, greift Stellungen der Polizei und kurdische Streitkräfte an, terrorisiert die Bevölkerung. Ihr Ziel ist die Verwirklichung der Ziele des Terrornetzwerkes Al-Kaida und die Errichtung eines islamischen Regimes nach dem Vorbild von Taliban in Afghanistan. (Quelle: PE von PUK, 09.02.03)

Türkei will nach einem Irak-Krieg 
mitreden können
Über den Aufruf des Chefs der türkischen Regie-rungspartei AKP, Recep Tayyip Erdogan, für einen Krieg gegen den Irak die Stationierung von US-Truppen in der Türkei zuzulassen, meint der nieder-ländische konservative "Telegraaf" am Mittwoch:
"Der Krieg bringt der türkischen Regierung keinen Nutzen. Nicht nur aus humanitären Gründen will sie alles dran setzen, ihn zu verhindern. Die türki-sche Bevölkerung ist gegen den Krieg. Es ist daher unpopulär, grünes Licht für die amerikanischen Truppen zu geben. (...) Dennoch hat sich Erdogan unter Beifall des Militärs für die USA entschieden. (...) Nach dem Krieg will die Türkei mitreden kön-nen, wenn es um die Region geht. Für Ankara wäre es eine inakzeptable Vorstellung, dass vor der eige-nen Tür ein unabhängiges Kurdistan entstünde mit großen Ölfeldern in Mosul und Kirkuk unter der Kontrolle irakischer Kurden, während die Türkei von Amerika zum schweigenden Zuschauen ver-dammt würde. (Quelle: De Telegraaf, 05.02.03)

Arabisierungskampagne des irakischen Regimes in Süd- Kurdistan hat eine gefährliche Dimension erreicht
Am 10.01.03 haben irakische Militärs fünf kurdische Dörfer „Machschume“, „Schiraweh“, „Schechan“, „Gerdlanke“ und „Omarawa“ gewaltsam und völlig evakuiert und deren Bewohner innerhalb von wenigen Stunden in die befreiten Gebiete Kurdistans vertrieben. Fünf Tage danach wurden alle o.g. Dörfer verwüstet und dem Erdboden gleichgemacht. Parallel dazu konzentriert das Regime seine Truppen an den Grenzen Kur-distans. Diese Arabisierung passiert mit Hilfe der bewaffneten Einheiten der sogenannten „Volksmodjahedin Iran“, die jetzt auch mit irakischen Militärs an den kurdischen Grenzen stationiert sind. Der „Verein gegen Arabisierung in Kurdistan“ hat diesbezüglich in seinem offenen Brief an Herrn Kofi Annan, Generalsekretär der Vereinten Nationen, Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, Europäisches Parlament und an internationale Menschenrechtsorganisationen appel-liert und sie dazu aufgefordert, Druck auf Saddam Hussein auszuüben und sich für die Rückkehr der zwangsvertriebenen Kurden in ihre Dörfer einzu-setzen.  (Quelle: Berayeti, Nr.3606, 01.02.03)                                                                                                                

Appell an die Friedensbewegung
Die irakischen Flüchtlinge im Lager Berde Qare-man/Nordirak rufen die Friedensbewegungen, die Kriegsgegner auf, sich nicht nur gegen den mögli-chen Irak-Krieg der USA zu stellen sondern auch gegen die Herstellung von Kriegmaterialien, gegen den Verkauf und Export von Mordwaffen sowie gegen den Diktator Saddam und sein  Regime.
Die Gewaltherrschaft von Saddam Hussein, die weder Menschenrechte, Demokratie noch Freiheit akzeptiert, führt seit Jahren zur Vernichtung und  Flucht von Millionen Menschen. (…)
Vom Irak besetzten Teil Kurdistans führt Saddam auf eine unmenschliche Art und Weise einen bruta-len Krieg gegen die kurdische Bevölkerung. Das Regime führt seine Politik durch den Einsatz von  chemischen- und biologischen Waffen, Massen-morde an der eigenen Bevölkerung. Unter Saddams Herrschaft wurden nicht nur die Kurden sondern auch der Nachbarstaat Iran mehrere Male mit che-mischen Waffen angegriffen.
Festnahmen, Verschwindenlassen, tausende Menschen werden getötet und in Massengräber verscharrt, Zerstörung von tausenden Dörfern, Vertreibung der Einwohner, Vernichtung der ökonomischen Existenz und Lebensgrundlage gehören zur alltäglichen Praxis dieses blutigen Regimes. Sie versuchen weiterhin, die Kurden zu arabisieren, und zwar durch Namensänderungen und Ansiedlung von Arabern in diesen Gebieten.
Durch die Beseitigung des blutigen Saddam-Re-gimes wird ins Land  “Frieden, Menschenrechte, Demokratie, Gleichberechtigung, Ruhe, Wieder-gutmachung, gute Nachbarschaft, Wiederaufbau, und Weltfrieden“ einkehren. Hunderttausende von irakischen Flüchtlingen im Ausland würden wieder in ihr Herkunftsland zurückkehren können (…)  (Quelle: Appell der Sprecher des Flüchtlingslagers Berde Qa-reman in Südkurdistan /Nordirak, 15.01.03) Siehe auch www.kurden.de

Premierminister spricht sich für einen Regimewandel im Irak aus
In einer Rede des Premierministers der Regionalre-gierung Kurdistan im Irak, Dr. Barham Salih, die er am 20.01.003 vor dem Socialist International Council (SIC) in Rom hielt, spricht er sich für einen Regimewandel im Irak aus. Der SCI ist ein interna-tionaler Dachverband sozialdemokratischer Partei-en, dem auch die deutsche SPD angehört. In seiner Rede fordert er die TeilnehmerInnen auf, aus der Erfahrung des faschistischen Italiens unter Musso-lini zu lernen und die irakische Opposition bei ihren Bemühungen zu unterstützen. (….)
„Heute stehe ich nicht nur als Vertreter des kurdischen Volkes im Irak vor Ihnen, sondern als Botschafter aller unterdrückten Völker des Iraks. Meine irakischen Landsmänner mit den verschiedensten ethnischen und religiösen Hintergründen, schiitische und sunnitische Araber, Turkmenen oder Assyrer, Muslime, Christen oder Yeziden, sind durch das, was sie unter der Ba'th-Diktatur erleiden mussten, vereint worden.
Der Sturz eines rassistischen Regimes, welches chemische Waffen gegen die Kurden verwendet hat und das die natürlichen Ressourcen des Landes eher für Krieg als für Schulen verwendete und die Reformierung der schlimmsten Geschichte des Kolonialismus, der Irak als Staat, all dies sind Ziele, die für jeden Sozialdemokraten unterstützenswert sind. Deswegen kann auch jede Person in diesem Raum auf die bisher im irakischen Kurdistan erreichten Dinge stolz sein: - Im freien Irak haben wir die Dörfer, die während der völkermordähnlichen, eth-nischen Säuberung, der so genannten Anfal-Kam-pagne, 1988 zerstört wurden, wieder aufgebaut. - Wir haben in ein Erziehung- und Gesundheitswesen investiert, welches die Kindersterblichkeit auf den niedrigsten Level in unserem Land gebracht hat. - Wir haben unsere Anteile der Öl-Einnahmen gerecht verwendet, um nicht in Schwerter, sondern in Pflugscharen und nicht in chemische Waffen, son-dern in Krankenhäuser zu investieren.
- Wir haben freie und vielfältige Medien. 
- Wir respektieren die Rechte von Minderheiten. Die ethnischen Unterschiede, mit denen alle Gesell-schaften zu kämpfen haben, werden zunehmend als Teil der Landschaft denn als eine Ursache von Kon-flikten gesehen.
Diese Errungenschaften sollten gefeiert werden und für den restlichen Irak als Beispiel dienen.
Aber wir irakischen Demokraten hören von vielen aus Europa, dass wir Iraker keine Hilfe von außer-halb fordern sollten, um von der Tyrannei befreit zu werden; dass der Krieg nur wegen des Öls stattfin-det, dass Kriege immer falsch sind und dass sich die so genannte arabische und muslimische ,Strasse' gegen die stellen wird, die den Irak befreit haben. Freunde, lassen sie mich die Gelegenheit nutzen, um Ihnen zu sagen wie unangebracht solche Mei-nungen sein können. Ich weiß, dass viele, die diese Dinge glauben, gute Absichten hegen und dass viele von ihnen Menschenrechtsaktivisten sind, die sich unserer Notlage seit langem bewusst sind. Ich bewundere die Leidenschaft derer, die sich für ihren Glauben organisieren und demonstrieren. Das ist ein Recht, für das wir große Opfer gebracht haben.
Traurigerweise, kann uns Beharrlichkeit allein nicht von der Diktatur in Bagdad befreien. Stattdessen haben wir seit über 35 Jahren unter der baa'thistischen Herrschaft und über 80 Jahre durch den Kolonialismus, der den Irak destabilisierte, gelitten. In dieser Hinsicht ähneln wir eher den Italienern, wo sich die überwältigende Mehrheit wenig für den Faschismus interessierte, aber über 20 Jahre und auf ausländische Hilfe warten mussten, um befreit zu werden. Wir haben einen freien Stützpunkt im irakischen Kurdistan, aber wir brauchen internationale Hilfe um den Job zu beenden, um den Krieg, den die baa'thische Diktatur gegen das irakische Volk führt, zu beenden.
Einige der Demonstranten auf der Strasse sagen, dass dieser Krieg nur für Öl geführt wird. Iraker wissen, dass ihre Menschenrechte zu oft ignoriert worden sind, weil für die Welt irakisches Öl wich-tiger als irakische Menschenleben war. Es wäre eine Ironie des Schicksals, wenn langfristig gesehen nun Öl der Grund für unsere Befreiung wäre. Wenn dies der Fall ist, warum nicht? Das Öl wäre dann ein Segen und kein Fluch mehr, was es so lange war. Viele Leute auf der Strasse sagen  ,Kein Krieg'. Natürlich stimme ich dem zu, weil ich kei-nen Krieg möchte und auch keine zivilen Opfer, und dies wollen auch unsere Alliierten nicht. Aber der Krieg hat schon begonnen. Die Ba' th-Diktatur führt schon seit Jahrzehnten einen Krieg und verursachte Hunderttausende zivile Opfer. Wir haben, während wir hier zusammenkommen, eine andauernde brutale ethnische Säuberung in Kirkuk, Khanaqin, Sinjar und anderen durch die Diktatur kontrollierten Teilen des irakischen Kurdistans.
Zurzeit hat das irakische Regime sein Wirtschafts-embargo intensiviert, was unsere Situation noch prekärer macht.
Diejenigen die jetzt als menschliche Schutzschilder nach Bagdad gehen, frage ich, warum war es Euch nicht erlaubt, 1988 in Halabja als 5000 Kurden im Gas starben, menschliche Schutzschilder zu sein? Die Diktatur tötete auf eine Weise alle menschli-chen Schutzschilde von Halabja, da sie keine Rück-sicht auf irgendein menschliches Leben nahm. Warum war es Euch nicht erlaubt, menschliche Schutzschilde 1991 in Najaf und Karbala zu sein, als die schiitischen Araber des Iraks gemordet wur-den und ihr heiliger Schrein geschändet wurde?
Andere sagen: ,Kein Krieg gegen den Irak, Gerechtigkeit für Palästina'. Seit wann schließt  Gerechtigkeit für die Palästinenser, und in dieser Angelegenheit auch für die Israelis, Gerechtigkeit für die Iraker aus? Zu denen, die sagen  „Kein Krieg', sage ich, natürlich „ja', aber wir können nur ,Keinen Krieg' haben, wenn es auch ,Keine Diktatur' und ,Keinen Völkermord' gibt.
Wir hören viel über die muslimische Solidarität und die so genannte „arabische Öffentlichkeit“. Ich kenne die öffentliche Meinung in Bagdad. Ich kann Ihnen versichern, es wird viele jubelnde Iraker ge-ben, sobald die Diktatur verschwunden ist." (…)
Die Grenzen dicht
Die Nachbarstaaten, das UNHCR und zahlreiche Hilfsorganisationen rüsten sich für die erwartete Massenflucht aus dem Irak. von Thomas Uwer und Thomas von der Osten-Sacken Die Grenzen des kurdischen Nordirak zum Nachbarland Türkei sind hermetisch abgeriegelt, die zum Iran vermint; die ersten Maßnahmen zur Flüchtlingsabwehr sind ge-troffen. Während die Öffentlichkeit gebannt den amerikanischen Truppenaufmarsch am Golf ver-folgt, rüsten sich auch Hilfsorganisationen und das Uno-Flüchtlingskommissariat UNHCR im Nordirak für die erwartete Massenflucht. Seit Wochen stockt das UNHCR die Lagerhäuser der Region auf, um im Krisenfall sofort "Zeltstädte" zu errichten und die Notversorgung zu übernehmen. 
Auch deutsche Organisationen sammeln bereits Spenden für die Nothilfe vor Ort. "Nach Schätzun-gen der UN werden im Falle eines Krieges ca. 1,5 Millionen Menschen versuchen, das Land zu ver-lassen", erklärte beispielsweise Thomas Gebauer, der Geschäftsführer der Organisation Medico International, Mitte Januar nach einem Gespräch mit der Entwicklungshilfeministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul. 
Erinnert wird dabei an die Massenflucht von Ira-kern während des letzten Golfkrieges, als fast zwei Millionen Menschen allein an den nördlichen Gren-zen versuchten, in die Nachbarländer zu gelangen. Die meisten von ihnen flohen allerdings nicht vor den unmittelbaren Kampfhandlungen des Krieges selbst, sondern vor irakischen Truppen, die nach den missglückten Massenaufständen in einer Ver-geltungskampagne die gesamte Region unter ihre Kontrolle brachten. 
Wie viele Menschen diesmal fliehen werden, hängt ganz davon ab, welche militärische Strategie ge-genüber Saddam Hussein letztlich angewendet wird, sowie von der Reaktion des Regimes. Saddam Hussein hat einen unerbittlichen Verteidigungs-kampf angekündigt. Die Kurden im Nordirak, denen im offiziellen Regierungsjargon als "zionisti-sche Agenten" und "fünfte Kolonne Israels" seit langem die Schuld am Elend des Landes gegeben wird, gelten als besonders gefährdet, sollte Saddam ein Vergeltungsschlag gelingen. Kürzlich verkünde-te sein Stellvertreter Tarik Aziz im qatarischen Fernsehen, die kurdischen Politiker Massoud Bar-zani und Jalal Talabani würden dann "hinweggefegt werden". 
Angesichts solcher Drohungen richten sich die Menschen im Nordirak seit Anfang des Jahres be-reits auf den Ernstfall ein. Um die Versorgung der Bevölkerung im Falle eines erneuten Angriffs mit chemischen Waffen gewährleisten zu können, wur-den Sammelplätze und Notfalllazarette eingerichtet. Auf Hilfe aus Deutschland wartet die Regionalre-gierung bis heute vergeblich. (Quelle: JW, 8 - 12. 02.03)

Iranische Sicherheitskräfte 
vergewaltigten und erschossen eine kurdische Frau und ihre Tochter
Eine kurdische Frau mit Namen „Scheler Qaderza-deh“ 38 Jahre alt und ihre Tochter „Zolaycha Qader Amhadi“ 20 Jahre alt, Schülerin aus der kurdischen Stadt „Sardascht“ wurden am 25.01.03 von irani-schen Militärs in der Nähe des Dorfes „Miraweh“ an der Grenze zu Süd-Kurdistan verhaftet und entführt. Sie wollten nach Süd- Kurdistan fahren, um ihre Verwandten zu besuchen. Sie wurden mit äusserster Brutalität vergewaltigt und danach erschossen. Ihre Leichen sind immer noch bei den Militärs und werden ihren Familienangehörigen nicht übergeben. Der Mann von „Scheler“ bzw. Vater von „Zolaycha“ namens „Qader Ahmadi“ wurde vor ein paar Jahren ebenfalls von iranischen Sicherheitskräften hingerichtet. Ihm wurde vorgeworfen, mit kurdischen oppositionellen Parteien zusammengearbeitet zu haben. (Quelle: Medya, Nr. 141, 02.02.03)
 
Zwei iranische Asylsuchende in der Türkei begingen Selbstmord
 „Jawad Azimi“ und „Schehram Zergari” zwei Flüchtlinge aus dem Iran lebten seit Jahren als A-sylsuchende in der Türkei. Ihre Leichen wurden am 30.01.03 in ein Krankenhaus in der türkischen Stadt „Belltschik“ eingeliefert. Sie gehörten zu einer Gruppe, bekannt als „12 köpfige Gruppe“, die sich entschlossen hatten, als Protest gegen ihre katastrophalen Lebensbedingungen, der drohenden Abschiebung sowie gegen die Flüchtlingspolitik der UN-Behörden in der Türkei Selbstmord zu bege-hen. Im Krankenhaus kam jede Hilfe für sie zu spät und kurz danach erlagen beide Männer ihren schweren Verletzungen. Der „Verein der iranischen politischen Gefangenen im Exil“ hat häufig an UN- Behörden in der Türkei geschrieben und sie vor einer Abschiebung der Flüchtlinge in den Iran ge-warnt. (Quelle: Presseerklärung des „Vereins der iranischen politischen Gefangenen im Exil, 31.01.03)
 
Streik der vergifteten kurdischen 
Schülerinnen in Teheran dauert an
Einem Bericht der iranischen Zeitung „Entechab“ vom 29.01.03 zufolge streiken 15 kurdische Schüle-rinnen und ihre Mütter in dem Gebetsraum des ira-nischen Gesundheitsministerium in Teheran. Die Betroffenen sind im Grunde 74 Schülerinnen und Schüler aus dem kurdischen Dorf „Islam Abad“ in der Nähe der Stadt „Sardascht“. Sie wurden Opfer eines chemischen Experimentes des iranischen Re-gimes im Monat April letzten Jahres und sind als Versuchskaninchen missbraucht worden. Damals gingen die angeblichen iranischen Gesundheitsbe-hörden in das Dorf und verbreiteten Gerüchte über eine gefährliche Krankheit. Sie sind in eine Schule gegangen und haben SchülerInnen aufgefordert, sich eine Spritze geben zu lassen. Kurz danach wur-den alle SchülerInnen vergiftet und ins Kranken-haus eingeliefert. Die Ärzte konnten die Krankheit nicht erkennen und haben die Behörden gebeten, die Betroffenen nach Teheran zu transportieren. Die iranischen Behörden haben aber diese Bitte abge-lehnt und das Dorf und das Krankenhaus gesperrt. Die Ärzte und die Eltern der SchülerInnen wurde mit harten Konsequenzen gedroht, falls sie von die-sem Ereignis weiter berichten. Einigen Betroffenen ist es aber gelungen, nach Sulaymaia in Süd-Kurdistan zu fahren und sich dort behandeln zu lassen. Von daher kam dieses Verbrechen der islamischen Republik Iran zum ersten Mal  in die Öffentlichkeit. Die Klagen der Eltern sind bislang er-folglos geblieben. Sie werden immer wieder bedroht und aufgefordert, die Geschichte nicht weiter zu verfolgen. Eine Behandlung im Ausland wurde auch von Behörden strikt angelehnt.
Nun sind sie nach Teheran gefahren, um von dort aus durch ihren Streik in dem Ministerium die Öf-fentlichkeit auf ihr Schicksal aufmerksam zu machen. Sie brauchen dringend Unterstützung und Aufmerksamkeit. Die internationalen Menschen-rechtsorganisationen werden darum gebeten, im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf das iranische Re-gime Druck auszuüben, um endlich einmal diese unschuldigen Menschen ins Ausland zur einer drin-genden Behandlung ausreisen zulassen. (Quelle: Website Hamid. Com)
  
Iranische Todesschwadronen 
weiter am Werk
Sicheren Quellen zufolge sind in den letzen Tagen zwei Kurden in der Nähe der kurdischen Stadt „Ma-riwan“ tot aufgefunden worden. Auf ihren Leichen sind Spuren von Folter festgestellt worden. Sie sind inzwischen identifiziert worden. Die Leiche von „ Sirwan Salami“ Sohn von „Scheich Mahmoud“ wohnhaft im Stadtteil „Drseyran“ in „Mariwan“ wurde am 30.01.03 in der Nähe der Stadt aufgefun-den. Ein weiteres Opfer dieses Mordes heißt „Ata“ geboren im Dorf „Serdosch“, wohnhaft im Stadtteil „Kanidinar“. Er wurde am 01.02.03 vor seiner Wohnung tot aufgefunden. Das ist nicht das erste Mal, das kurdische Aktivisten auf diese Weise er-mordet werden. Iranische Todesschwadronen wer-den hinter dieser Tat vermutet. (Quelle: Pressebericht von „KOMALA“, Nr. 99, 02.02.03) 

Todesurteil gegen iranischen 
Reformer aufgehoben
Der Oberste Gerichtshof in Iran hat das umstrittene Todesurteil wegen Gotteslästerung gegen den Re-former und Universitätsprofessor Hashem Aghajari aufgehoben, wie einer der Richter am Freitag mit-teilte. Aghajaris Verurteilung hatte wochenlange Proteste ausgelöst und zu offener Kritik an der Justiz geführt. Der Revolutionsführer Ayatollah Khamenei hatte sich schliesslich in die Bemühun-gen eingeschaltet, die politische Krise zu entschär-fen. Er wies die Justiz an, das Urteil zu überprüfen. (Quelle: Neue Zürcher Zeitung, 15. Februar 2003, Nr.38)

Einwanderung: Fünf EU-Staaten wollen Flüchtlingsschiffe stoppen
Fünf EU-Staaten haben sich gegenseitige Hilfe ge-gen illegale Einreisen in ihre Länder zugesagt. Wie der spanische Innenminister Angel Acebes am Dienstag mitteilte, vereinbarten Spanien, Portugal, Italien, Frankreich und Großbritannien den gemein-samen Einsatz von Patrouillenbooten im Mittelmeer und im Atlantik, um Flüchtlingsschiffe zu stoppen. Die so genannte Operation Ulysses könnte zum Grundstein für die geplante Polizeitruppe der Euro-päischen Union werden, sagte Acebes
Den Angaben zufolge werden die Patrouillenboote zunächst im westlichen Mittelmeer eingesetzt. Die Besatzungen sollen verdächtige Schiffe identifizie-ren, sie notfalls entern und dann zum Einlaufen in den nächsten EU-Hafen zwingen. Im kommenden Monat soll das Projekt auf den Atlantik vor der Küste Afrikas ausgeweitet werden. Spanien will zwei Schiffe beisteuern, die vier anderen Länder je-weils eines. Das Hauptquartier soll im südspani-schen Algeciras errichtet werden. (Quelle: (ap) FR, 29.01.03)

Sicherheit und dauerhafter Schutz für die Opfer irakischer Diktatur in Deutschland gefordert
Zusammenbruch der Anerkennungsquoten irakischer Flüchtlinge angesichts des drohenden Krieges aufgrund Falschdarstellung des Auswärtigen Amtes
Sicherheit und dauerhafter Schutz für die Opfer irakischer Diktatur in Deutschland gefordert
Der deutsche Sonderweg im Fall des Irak gilt nicht nur für die Außenpolitik. Während eine mögliche militärische Auseinandersetzung am Golf täglich näher rückt, hat die Anerkennungsquote irakischer Asylsuchender im Januar einen historischen Tief-stand erreicht. Nach jüngsten Angaben des Bundesamtes für Migration erhielten im vergangenen Monat lediglich knapp über 12 % der Antragsteller im Erstverfahren einen Aufenthaltsstatus. In den Jahren 2000 und 2001 lag die Quote noch bei rund 65 %. „Der sogenannte deutsche Sonderweg, den die Bundesregierung weist, führt für Flüchtlinge aus dem Irak auf dem direkten Wege zurück in den Verfolgerstaat“, sagt Thomas Uwer, Referent der Hilfsorganisation WADI e.V. 
Dass die Anerkennungspraxis exakt zu einem Zeitpunkt umschwenkt, zu dem ein Krieg im Irak absehbar wird, kann kaum als Zufall durchgehen. Verbessert hat sich die Menschenrechtslage im Irak seitdem nicht. Im Gegenteil: Unter dem Druck des angedrohten Systemwechsels versucht das Regime jeden möglichen Widerstand aus der Bevölkerung bereits im Keim zu ersticken. Anerkannte internati-onale Organisationen schätzen die Opfer von Saddam Husseins Regime seit dessen Regierungsübernahme auf 500.000 bis eine Million Menschen, ohne die beiden Golfkriege mitzuzählen. „Der Bundesregierung geht es offensichtlich darum, Flüchtlingen aus dem Irak jetzt möglichst keinen Status mehr zu gewähren, der ein Hindernis darstellen könnte, wenn es mit einem Regierungswechsel oder einem Embargo-Ende wieder möglich sein wird, in das Land abzuschieben“, erklärt Uwer. 
Die Grundlage für den Umschwung in der Aner-kennungspraxis legte das Auswärtige Amt. Dessen Bericht über die asylrelevante Lage im Irak stellt die wichtigste empirische Grundlage dar für die Entscheidungen des Bundesamtes und der mit den Klagen von abgelehnten Asylsuchenden befassten Richter. Seit Anfang 2002 wird in diesen Lageberichten plötzlich von „Flüchtlingslagern der Vereinten Nationen“ im kurdischen Nordirak berichtet, die „Personen aus Zentralirak nicht ab(weisen)“ würden. Seitdem auch gilt die kurdische Autonomieregion im Nordirak als „sichere Fluchtalternative“ auch für solche Iraker, die nicht aus den kurdischen Autonomiegebieten stammen. Uwer, dessen Organisation WADI seit 1993 im kurdischen Nordirak tätig ist, bezeichnet diese Darstellung als „völlig aus der Luft gegriffen“. „Diese Flüchtlingslager der UN sind frei erfunden.“ UNHCR, das Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen, verfügt über kein Mandat, die „innerirakischen“ Flüchtlinge zu versorgen, denn nach wie vor ist auch der kurdische Nordirak völkerrechtlich ein Bestandteil des irakischen Staatsterritoriums. 
Schwerwiegender schätzen beide Organisationen die grundsätzliche Einschätzung einer „inländi-schen Fluchtalternative“ in den Kurdengebieten ein. Zwar übt der irakische Staat derzeit keine Regierungsgewalt in der Region aus. Allerdings existieren weder völkerrechtlich noch materielle Schutzmechanismen, die eine Sicherheit vor dem jederzeit möglichen Übergriff der irakischen Armee sicherstellen könnten. Aus der „Fluchtalternative“ könnte so schnell eine Todesfalle für Flüchtlinge werden, wenn Husseins Armee an den Kurden Vergeltung übt. Seit Jahren fordern Menschenrechts- und Flüchtlingsorganisationen daher in direkten Gesprächen mit dem Auswärtigen Amt eine Umformulierung der entsprechenden Passagen. „Diese Bedrohung, die einer der Hauptgründe dafür ist, dass Menschen aus der Region fliehen, wird vom deutschen Außenamt schlicht nicht ernst genommen“, erklärt Hans Branscheidt von der Koalition Demokratischer Irak, einem Zusammenschluss ira-kischer Oppositionsgruppen und deutscher Men-schenrechtsorganisationen in der Bundesrepublik.  „Wenn es um das Leben von Flüchtlingen geht, reicht es nicht aus, darauf zu spekulieren, dass diesmal alles gut geht.“ 
Von der Regierung fordern die Organisationen eine ad-hoc Korrektur des Lageberichtes anstelle des zu erwartenden „Entscheidungsstopps“, der lediglich darauf spekuliere, Flüchtlinge nach einem Krieg abzuweisen. Angesichts der tiefen Verstrickung deutscher Unternehmen, die mit Unterstützung der Regierung und teilweise sogar gefördert mit Hermeskrediten einst den Irak aufrüsteten, fordern sie eine großzügige Aufnahme und eine dauerhafte Aufenthaltsgarantie für bereits in Deutschland le-bende Flüchtlinge aus dem Irak. (Auszüge aus der Presseerklärung von WADI e.V., 06.02.03)
 
 
Wie zuvor auch diesmal möchten wir an Sie appellieren, uns mitzuteilen falls Sie eine e-mail-Adresse haben, denn der Versand über e-mail ist kostengünstiger und schneller.

Wir möchten Sie gleichzeitig auf unsere web-Seiten hinweisen, die interessante Beiträge enthält:

· Die Presseerklärung des IMK e.V. vom 07. Januar 2003 (Deutsch und Englisch)
· Anmerkung zum Lagebericht des Auswärtigen Amtes zur Türkei (Deutsch)
· Offener Brief an die Bundesregierung wegen eines möglichen EU-Beitritts der Türkei (Deutsch)
· Gedanken zum Thema Irak I und II, von Alexander Kauz (Deutsch)
· Kampagne gegen Straflosigkeit „Gerechtigkeit heilt“ (Deutsch)
· „Die Quadratur des Kreises , von  Ofra Bengio (in Deutsch und Englisch)
· Die gemeinsame Presseerklärung von GfbV, KOMKAR, Kurdische Gemeinde in Deutschland und IMK e.V. vom 24. Oktober (in Deutsch)
· Ein Bericht der Turkish Daily News über das Dorfschützersystem (Deutsch und Englisch)
· Presserklärung des IMK e.V. zum 40. Jahrestag der rassistischen Sondervolkszählung in Syrien (Deutsch)
· Eine Analyse über das Verhalten der türkischen Medien während des Bundestagswahlkampfes in Deutschland, von Irina Wiessner (Deutsch) 

Diese Beiträge tragen nicht unbedingt unsere Meinung, sondern geben die aktuell für unser Themengebiet interes-santen Diskussionen wieder. Besuchen Sie doch einmal www.kurden.de.

Mit freundlichen Grüßen, 
Ihre Redaktion

Neuerscheinung    Neuerscheinung Neuerscheinung
Die Dokumentation der Wochenendtagung vom 06. – 08. Dezember 2002 in der Evangelischen Akademie Bad Boll mit dem Titel „Kurden im Irak und in der Türkei: Ihre Zukunft zwischen Agas, Sheiks und Öl-Multis“ ist erschie-nen. Die 56-seitige Dokumentation kann bei uns für ein Gebühr in Höhe von Euro 6,00 (einschließlich Portokos-ten) bestellt werden.
 

   ISSN 1438- 08 Herausgeber: IMK e.V., Postfach 07 38, D-53137 Bonn,   Telefon: + 49 228 362 802,   Fax: + 49 228 363 297, E-Mail: IMK-Bonn@t-online.de und imkkurds@aol.com   Besuchen sie auch unsere Website: http://www.kurden.de    Verantwortlicher Leiter: Abubekir Saydam   Abonnementbedingungen (pro Jahr):· Stiftungen, Parteien, Regierungen und internationale Organisationen sowie Gremien: Euro 92,00 · Gerichte, Rechtsanwälte, Menschenrechtsorganisationen, Flüchtlingsberatungsstellen: Euro 46,00 · Förderabonnement, Einzelpersonen und kleinere Vereine: Euro 31,00    Spendenkonto: Volksbank Bonn (BLZ: 380 60 186),   Konto-Nr.: 201 246 90 23

© KURDS, 2000  |  e-mail/e-posta
KOMKAR, den kurdiske forening i DK.
Nansensgade 30, 1. th, 1366 København K - Danmark
telefon & fax  +45 33 13 75 01

» Letztens aufdatieret
23/02-2003
»Aktelle themen
»