Internationaler
Verein für Menschenrechte der Kurden
IMK Wocheninformationsdienst
Datum:
31. Januar – 16. Februar 2003
Nummer: 180
Folterer
vor Gericht
Am 23. Januar
begann ein Verfahren gegen 6 Ange-hörige der Gendarmerie (Ali Özsevim,
Hasan Ço-ban, Sinasi Bilici, Kenan Gayaker, Oguzhan Tür-koglu und Hüseyin
Selçuk), die für die Folter an Selahattin Öge, Fesih Ata, Fuat Ata, Mehmet
Özen, Mustafa Boylu und Remzi Gerçi im Kreis Karliova (Bingöl) im Februar
2001 verantwortlich gemacht werden. Das Verfahren wurde auf den 13. März
vertagt. Am 21. Januar führte das 1. Strafgericht von Bakirköy das Verfahren
gegen die Polizei-beamten Nevzat Ayar und Feridun Koc fort. Sie werden
der Folter an Kenan Ak und Serkan Aksoy beschuldigt, die am 5. Juni 2000
unter dem Ver-dacht des Diebstahls festgenommen wurden. Das Gericht folgte
dem Antrag der Nebenklage und sandte die Akte an die Gerichtsmedizin, um
festzu-stellen, ob die Verletzungen auf dem Rücken der Geschädigten von
Folter herrühren können. (Quelle TIHV, 29.01.03)
Journalist
verurteilt
Am 28. Januar
verurteilte das SSG Istanbul Kemal Aydeniz, Chefredakteur der Zeitschrift
„Odak” zu 45 Monaten Haft. Grundlage waren zwei Artikel, von denen sich
einer mit der Situation in den Ge-fängnissen vom Typ F befasste. Der Zeitschrift
wurde das Erscheinen für eine Woche untersagt. (Quelle: Özgür Gündem, 29.01.03)
Anklage
wegen Prügel an Studenten
Die Staatsanwaltschaft
in Ankara hat Anklage ge-gen die Polizisten Sefa Sevim und Ergün Ates erhoben.
Sie sollen nach § 245 TSG wegen Miss-handlung an den Studenten Veli Kaya
angeklagt werden. Er war bei einer Demonstration gegen den Hochschulrat
YÖK am 6. November 2002 auf Anordnung des st. Polizeidirektors von Ankara,
Zekai Baloglu, in einen Keller gezerrt und brutal verprügelt worden. Die
Anwältin von Veli Kaya monierte, dass der Polizeidirektor und 2 weitere
an dem Vorfall beteiligte Beamte nicht angeklagt wurden und kündigte Widerspruch
an. (Quelle: Radikal, 30.01.03)
Kranker
Gefangener wird
nicht entlassen
Der Gefangene
Sevket Levent Çöplü wird trotz ei-ner Erkrankung an Schizophrenie nicht
aus dem F-Typ Gefängnis in Sincan entlassen. Er wurde im Jahre 2000 wegen
Mitgliedschaft in der Kommunis-tischen Arbeiterpartei der Türkei (TKIP)
verurteilt und soll laut medizinischem Gutachten schon zur Tatzeit zwischen
1994 und 2000 nicht strafmündig gewesen sein. Ausserdem wurde ihm bestätigt,
dass seine Krankheit nicht unter Haftbedingungen zu behandeln ist. (Quelle:
Evrensel vom 30.01.2003)
Folter in
Idil
Eine Delegation
mit Mitgliedern des IHD und ande-ren Organisationen, die die Vorfälle in
Idil (Sirnak), die sich nach dem Überfall vom 27. Januar abge-spielt haben,
untersuchte, sprach von Folter an je-nen, die danach festgenommen wurden.
Es seien 33 Personen festgenommen, die bei der Polizei und der Gendarmerie
festgehalten würden. Bei der Gendar-merie habe die Delegation mit einigen
der Gefange-nen sprechen können und sie hätten berichtet, dass sie mit
verbundenen Augen in der Kälte warten mussten und sie nichts zu essen erhielten.
(Quelle: Evrensel, 31.01.03)
Ein Freispruch,
eine Strafe!
Während die
Herausgeber der in kurdisch-türkisch erscheinenden Zeitung Dema Nu zum
ersten Mal bei einem Prozess vor der 2. Kammer des Staatssi-cherheitsgerichtes
in Istanbul einen Freispruch er-hielten, wurden die Herausgeber der Zeitschrift
Deng mit Strafen belegt. Bei dem Prozess gegen die 37. Ausgabe der Dema
Nu sprach der Richter am 21.01.2003 die Herausgeber frei. Einen Tag danach,
hat dasselbe Gericht aufgrund von mehreren Arti-keln in der 62. Ausgabe
der Zeitschrift Deng einen neuen Prozess eröffnet und gleichzeitig wurden
die ehemaligen Herausgeber der Zeitschrift DENG, Bülent Demirel und Fadil
Özcelik, gemäß Antiter-ror-Gesetz §8 und des türkischen Strafgesetzes §
312 jeweils zu 3 Jahren und 4 Monaten Haft sowie zu einer Geldstrafe
in Höhe von ca. 2 Milliarden TL verurteilt. (Quelle: Dema Nu, 31.01-15.02.03)
Meinungsfreiheit
wird immer
noch bestraft
Im Rahmen
der Kampagne zur „Abschaffung der Gesetze, die die freie Meinungsäußerung
einschrän-ken“ wurde das Buch „Freiheit für freie Meinungs-äußerung 2001“
veröffentlicht. Der Prozess gegen die Mitautoren Mehmet Sanar Yurdatapan
und Yil-maz Camlibel, mit dem Vorwurf dieses Buch veröf-fentlicht und
in der Öffentlichkeit präsentiert zu haben, geht weiter.
Obwohl 11
Autorinnen und Autoren dieses Buch herausgegeben haben, wurden lediglich
S. Yurdata-pan und Y. Camlibel angeklagt.
Der Prozess
gegen die beiden Autoren fand am 22.01.2003 vor der 4. Kammer des Staatssicher-heitsgerichtes
in Istanbul statt. Die Verhandlung wurde vertagt. (Quelle: Dema Nu,31.01-15.02.03)
„Dänisch-Kurdischer
Menschenrechtsrat
(DKR)“ gegründet
Am 16.01.2003
wurde im dänischen Parlament bei einem Kongress der „Dänisch-Kurdische
Men-schenrechtsrat (DKR) gegründet.
DKR wurde
nach dem Aufruf des Abgeordneten der Sozialdemokratischen Partei von Dänemark,
Lars Kramer Mikkelsen, von Kurden und Dänen gegründet. Der zum Ratsvorsitzenden
gewählte Ab-geordneter Mikkelsen hat zu Gründungszielen des DKR folgendes
gesagt: „Es geht allgemein um In-formationen bzw. Aufklärung über Kurden,
kurdi-sche Kultur, Geschichte und Politik“. (Quelle: Dema Nu, 31.01-15.02.03)
Zur Lage
der Meinungsfreiheit in der Türkei
Sein Radio
ist erst drei Jahre alt. Die Sendeverbote der türkischen Funkaufsicht summieren
sich aber bereits auf 150 Tage, und nun soll Seyfullah Karakurt, Chefredakteur
der "Stimme Anatoliens" (Anadolu Sesi), auch noch für 32 Jahre ins Gefängnis.
Nicht nur ihn hat das Staatssicher-heitsgericht in Istanbul angeklagt.
Auch die Nachrichtensprecherin Selda Demir soll eingekerkert werden. Vorgeworfen
wird der "Stimme Anatoliens", daß sie Anfang 2001 über die Revolte und
das Todesfasten in den türkischen Gefängnissen berichtet hat. Die Regierung
hatte damals angeordnet, über die Vorgänge zu schweigen. Die türkischen
Medien hatten sich daran gehalten. Nur nicht die "Stimme Anatoliens".
Sie ist eine
der insgesamt 150 Radiostationen Istan-buls. Auf 92,8 Hertz ist ihre Stimme
zwar nicht in ganz Anatolien zu hören, aber im Raum um das Marmarameer.
(...)
Die "Stimme
Anatoliens" versteht sich als Kulturradio, als Alternative zu den billigen
Kommerzsendern. Die "Stimme Anatoliens" ist aber auch ein politisches Radio
und eine Stimme der Linken. In dem Programm "Das Glaubensmosaik Anatoliens"
stellt es Minderheiten vor, und in den "Briefen unserer Mitmenschen" kommen
Personen zu Wort. (...) Gefangene zum Beispiel. Und genau das wurde Karakurt
zum Verhängnis.
So hat er
Anfang 2001 mit Familienangehörigen von Augenzeugen und von Opfern des
Aufstands im Ankaraner Gefängnis Ulucan ein Programm ausgestrahlt. Als
Strafe verhängte die allmächtige RTÜK, die Aufsichtsbehörde für Funk und
Fernse-hen, ein Sendeverbot von neunzig Tagen. Bevor es in Kraft trat,
berichtete die "Stimme Anatoliens" ausführlicher als andere und bald allein
über das Todesfasten, das linke Inhaftierte in den Gefängnis-sen begonnen
hatten, um gegen die Verlegung von den Massenräumen in kleine Zellen mit
drei oder vier Personen zu protestieren. Das brachte noch-mals eine Abschaltung
von dreißig Tagen. Weitere dreißig Tage folgten wegen des "Glaubensmosaik
Anatolien" und der Verlesung von Briefen inhaftierter Häftlinge. Der Staat
wolle eine solche Berichterstattung nicht, zuckt Karakurt leicht resignierend
mit den Schultern.
Als seine
Station 2002 wieder auf Sendung ging, sollte sie gleich wieder geschlossen
werden, und diesmal richtig für 180 Tage. Das hätte für die "Stimme Anatoliens",
die sich nahezu ausschließ-lich aus Werbeeinnahmen finanziert, den Todesstoß
bedeutet. Stein des Anstoßes war ein Programm, in dem der Rechtsanwalt
Cemal Yücer und der Schriftsteller Lütfü Kaleli über das Verbot mehrerer
Vereine der alevitischen Minderheit diskutiert hat-ten. RTÜK meinte erkennen
zu können, daß die Radiostation dem "Separatismus" Vorschub leiste. Die
Rettung kam aus Ankara. Denn ein Verwal-tungsgericht hob dort die Entscheidung
der RTÜK wieder auf.
Das war aber
keineswegs die Entwarnung. Denn das Staatssicherheitsgericht in Istanbul
leitete vier Verfahren gegen Karakurt und seine Sprecherin ein. Auslöser
waren wieder die Vergehen, für die die "Stimme Anatoliens" bereits 2001
mit einem Sen-deverbot von 150 Tagen gebüßt hatte. Drei Verfah-ren basieren
auf dem berüchtigten Paragraphen 312 des Strafgesetzbuchs, der als Knebelungsparagraph
für die Meinungsfreiheit gilt. Im vergangenen Jahr wurde er zwar reformiert,
auf das Verfahren gegen Karakurt wirkt sich diese Reform aber nicht aus.
Dem vierten Verfahren liegt der Paragraph 169 des Strafgesetzbuchs zugrunde,
der die Hilfe an "illegale bewaffnete Terrorgruppen" ahndet. Ständig zitiert
die Anklageschrift aus den Sendungen Karakurts. Als staatsgefährdend zitiert
sie etwa folgende Nachricht, die die "Stimme Anatoliens" am 12. März 01
um 18 Uhr ausgestrahlt hat: "Auf die Gefangenen, die sich am Todesfasten
beteiligen, wird Gewalt ausgeübt, sie werden in Einzelzellen gesteckt,
die meisten wurden in Krankenhäuser verlegt. Die Todesfastenden leiden
an einem vorübergehenden Gedächtnisverlust, und gegen sie wird Gewalt angewandt,
und es wird versucht, sie zu verletzen." Zwei Verfahren wegen der Verstöße
gegen den "Paragraphen 312" hat das Gericht zusammengefaßt. Für sie hat
Staatsanwalt Ahmet Kelebek ein Strafmaß von achtzehn Jahren gefor-dert.
Am Donnerstag entschied das Gericht ledig-lich, die Zitterpartie für Karakurt
fortzusetzen und im Mai wieder zu tagen.
Im dritten
Verfahren hat Kelebek neun Jahre Haft beantragt; vielleicht wird auch dieses
vertagt wer-den. Dann schließlich steht das Verfahren um den "Paragraphen
169" am 3. März an. Erschöpft sagt Karakurt: "In der Türkei wird nicht
bestraft, wer die Ereignisse verursacht, sondern wer darüber berich-tet."
(Quelle: FAZ, 01.02.03)
Anwälte
beantragen Freilassung von Kurdenpolitikerin Leyla Zana
Anwälte der
prominenten Kurdenpolitikerin Leyla Zana haben am Dienstag in der Türkei
die Freilas-sung der zu 15 Jahren Haft verurteilten früheren Parlamentsabgeordneten
und eine Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt. Die mit internationalen
Preisen ausgezeichnete Politikerin war 1994 zusam-men mit drei weiteren
ehemaligen Abgeordneten wegen angeblicher Unterstützung der verbotenen
kurdischen Arbeiterpartei PKK verurteilt worden.
Am Dienstag
trat in der Türkei eine seit langem von der Europäischen Union (EU) geforderte
Gesetzes-änderung in Kraft, wonach Urteile des Europäischen Gerichtshofes
für Menschenrechte die Wiederaufnahme des Verfahrens vor türkischen Gerichten
ermöglichen.
Der Europäische
Gerichtshof hatte das Verfahren gegen Zana als "unfair" bezeichnet. Zana
hatte 1991 für Aufsehen gesorgt, weil sie im türkischen Parlament kurdisch
gesprochen und ein Stirnband mit den traditionellen kurdischen Farben Gelb,
Grün und Rot getragen hatte. (dpa, 04.02.03)
Gesetzesänderungen
Staatspräsident
Ahmet Necdet Sezer ratifizierte das als 2. Anpassungspaket bekannte Gesetz
Nr. 4793, mit dem Änderungen an bestimmten Gesetzen vor-genommen wurde.
Das Gesetz
war am 23. Januar in der Nationalver-sammlung verabschiedet worden und
eröffnet die Möglichkeit, dass die ehemaligen Abgeordneten der Demokratiepartei
(DEP) ein erneutes Verfahren vor Gericht erhalten.
Im Vereinsgesetz
wurden Änderungen vorgenom-men, so dass Vereine nun ohne vorherige Genehmi-gung
mit ausländischen Vereinen und Einrich-tungen Kontakt aufnehmen können.
Ausserdem
wurden die Haftstrafen für das Verfas-sen von Flugblättern ohne Vorstandsbeschluss
und ähnliche Vergehen in Geldstrafen umgewandelt. Der Staatspräsident ratifizierte
ausserdem eine Rei-he von UN-Konventionen gegen grenzübergreifen-de Verbrechen.
(Quelle: Radikal-TIHV vom 04.02.2003)
Politiker
und Anwälte vor Gericht
Vor dem SSG
Ankara begann der Prozess gegen den Anwalt Mahmut Sakar, der zu den Wahlen
für die DEHAP kandidiert hatte, Salih Yildiz, Kandidat für Hakkari und
Irfan Dündar, Anwalt des KADEK Führers Abdullah Öcalan. Ihnen wird aufgrund
von Interviews im Fernsehsender Medya TV die Unterstützung einer bewaffneten
Bande und Separatismuspropaganda vorgeworfen. (Quelle: Özgür Gündem vom
05.02.2003)
Journalist
aus Verein augeschlossen
Der Journalist
Nevzat Onaran wurde auf Verlangen des Gouverneurs von Ankara aus dem Verein
der zeitgenössischen Journalisten ausgeschlossen. Wegen des Buches „Gedankenfreiheit
– 38” waren er und Sanar Yurdatapan zu je 2 Monaten Haft verurteilt worden.
Die Strafe war nach dem Gesetz 4454, das sich auf Straftaten mittels der
Presse bezieht, zur Bewährung ausgesetzt worden. (Quelle: Evrensel vom
05.02.2003)
Verfahren
wegen Folter
Vor dem Strafgericht
6 in Istanbul ging das Verfah-ren gegen 6 Polizisten zu Ende, denen Folter
an den vermeintlichen Mitglieder der TKEP-L, Bülent Ge-dik, Devrim Öktem,
Zülcihan Sahin, Ali Kiliç, Si-nan Kaya, Sevgi Kaya, Arzu Kemanoglu, Levent
Bagdadi, Okan Kaplan, Izzet Tokur und Ulas Bati im März 1996 zur Last gelegt
worden war. Das Verfahren gegen Atilla Çavdar wurde eingestellt, da der
Angeklagte inzwischen verstorben war. Gegen den später angeklagten Polizeibeamten
Mustafa Sa-ra wurde eine Strafe von 2 Jahren nach § 243 TSG verhängt. Die
Verfahren gegen die anderen Ange-klagten Mustafa Taner Paylasan, Ahmet
Bereket, Fatih Berkup und Yakup Dogan wurden aufgrund der mittlerweile
eingetretenen Verjährungsfrist ein-gestellt. Im Falle von Mustafa Sara
läuft die Ver-jährungsfrist am 14. April ab. (Quelle: Radikal vom 06.02.2003)
Gesetz zu
Hungerstreiks
Die Nationalversammlung
hat ein Gesetz verabschiedet, mit dem ein Absatz dem § 307 TSG hinzugefügt
wird. Demnach werden Personen, die an-dere zum Hungerstreik oder Todesfasten
anstiften, mit einer Strafe von 2-4 Jahren Haft belegt. Wenn die Aktion
zum Tode führt, beträgt die Strafe 10-20 Jahre Haft. Wenn es bei der Aktion
zu bleibenden Schäden kommt, wird der § 456 TSG angewandt. In einem Gesetz
über Zwangsernährung von Hungerstreikenden wurde die Leibesvisitation für
Anwälte nur im Falle der Zustimmung akzeptiert. (Quelle: TIHV vom 06.02.2003)
Türkei:
Güls Ehefrau zieht vor
Menschenrechtsgerichtshof
Die Ehefrau
des türkischen Ministerpräsidenten Abdullah Gül klagt vor dem Europäischen
Men-schenrechtsgerichtshof gegen die Türkei, weil sie an den staatlichen
Universitäten des Landes nicht mit Kopftuch studieren darf. Das sagte ihr
Anwalt Mehmet Ali Alan der Zeitung Tercüman.
Die laizistischen
Eliten in der Justiz und im mächtigen Militär der Türkei sehen im Kopftuch
ein Symbol des politischen Islam und wollen es deshalb nicht in staatlichen
Einrichtungen dulden. Güls Re-gierung der islamisch angehauchten AK-Partei
will das Kopftuchverbot lockern. Die Generalität hatte mehrfach vor einer
entsprechenden Änderung gewarnt.
Der Chef der
türkischen Regierungspartei AKP, Tayyip Erdogan, kandidiert nach Regierungsanga-ben
bei einer Nachwahl im März und öffnet sich so den Weg ins Amt des Ministerpräsidenten.
Das kündigte der stellvertretende Ministerpräsident Mehmet Ali Sahin am
Montag in Ankara an. Erdogan war eine Kandidatur bei der Parlamentswahl
Anfang November untersagt gewesen, weil er wegen islamistischer Volksverhet-zung
vorbestraft war. Nach einer Verfassungsänderung darf er nun in der Provinz
Siirt kandidieren. Dort war die Wahl annulliert worden. (Quelle: (afp/rtr)
FR, 04.02.2003)
MENSCHENRECHTSGERICHTSHOF:
Ankara erneut verurteilt
Die Türkei
ist wegen mehrerer Verfahren gegen Mitglieder der verbotenen kurdischen
Arbeiterpar-tei PKK vom Europäischen Menschenrechtsge-richtshof verurteilt
worden. Das Land muss den Klägern bis zu 10 000 Euro Schadenersatz zahlen,
entschied das Gericht am Donnerstag in Straßburg. In Urteilen zu 14 weiteren
Klagen bewerteten die Richter abermals die türkischen Staatssicherheitsge-richte
als nicht unparteiisch, weil in den 90er Jahren Militärs an Verfahren über
terroristische Aktivitäten beteiligt gewesen seien. (Quelle: (kna) FR,
07.02.2003)
Klage gegen
den kurdischen Autor Mehmet Bayrak
Die Bücher
des kurdischen Wissenschaftlers und Autors Mehmet Bayrak, mit den Titeln
„Kurdische Musik, Tänze und Lieder“ sowie „Kurdische Frau – von der Vergangenheit
bis heute“, wurden kurz nach ihrem Erscheinen von der Staatsanwaltschaft
des Staatsicherheitsgerichtes in Ankara beschlag-nahmt (siehe WID vom 07.01.03).
Es blieb jedoch
nicht nur bei der Beschlagnahme dieser Bücher. Gegen Bayrak wird jetzt
vor der 2. Kammer des Staatssicherheitsgerichtes in Ankara gemäß
§ 312/2 des Türkischen Strafgesetzbuches Klage erhoben. Die erste Verhandlung
gegen Bay-rak wird am 12. März 2003 in Ankara stattfinden.
Der Fall Bayrak
wurde auf Grund der Intervention Seitens des IMK und des kurdischen PEN
von der internationalen PEN-Zentrale in London, und zwar vom „Komitee für
verfolgte Autoren“, angenom-men. (Quelle: IMK e.V., 14.02.03)
IHD: Rechtsverletzungen
nehmen zu
Die Zweigstelle
des Menschenrechtsvereins Diyar-bakir hat für das Jahr 2002 eine Übersicht
der Rechtsverletzungen im Südosten erstellt. Demnach nehmen die Rechtsverletzungen
wieder zu oder lie-gen über den Zahlen des Jahres 2000. Nach Ansicht des
IHD werden die vorgenommenen Gesetzesän-derungen nicht in die Praxis umgesetzt.
(Quelle: DIHA, 31.12.2002)
Journalisten
freigesprochen
Der Journalist
Celal Baslangic und der Chefredak-teur von “Radikal” wurden vom 2. Strafgericht
in Bagcilar (Istanbul) vom Vorwurf der Beleidigung der Armee freigesprochen.
Der Artikel hatte sich mit einer Tagung zum Thema “Erzwungene Flucht und
Entvölerung von Dörfern” beschäftigt. Das gleiche Gericht sprach
auch Enis Berberoglu von “Radikal” für einen Artikel vom 10.06.2002 frei.
(Quelle: Evrensel, 08.02.03 )
Sinan Kara
wieder frei
Sinan Kara,
der Reporter für die Nachrichtenagen-tur Dogan und Besitzer der Lokalzeitung
Datca, kam am 7. Februar aus der Haft. Er war am 26. Dezember 2002 inhaftiert
worden, um eine Strafe abzusitzen, die ihm auferlegt wurde, weil er dem
Landrat nicht zwei freie Exemplare seiner Zeitung geliefert hatte. (Quelle:
Cumhuriyet, 08.02.03)
Minenexplosion
Sait Agirman
wurde bei der Explosion einer Mine in der Nähe des Dorfes Daline im Kreis
Beyazsu (Mardin) am 8. Februar getötet. Die Kinder Rama-zan Agirman und
Zübeyir Agirman wurden verletzt. (Quelle: Cumhuriyet, 10.02.03)
TÜRKEI:
Gericht bestätigt Partei-Verbot
Das Verbot
der radikal-islamischen Wohlfahrtspartei in der Türkei verstößt nicht gegen
die Europäische Menschenrechtskonvention. Das entschied die große Kammer
des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs am Donnerstag in Straßburg.
Das 1998 vom türkischen Verfas-sungsgericht ausgesprochene Verbot sei zum
Schutz der Demokratie nötig gewesen, hieß es in der Begründung.
Die Grundrechte
der Versammlungs-, Meinungs- und Religionsfreiheit seien damit nicht verletzt
worden. Eine politische Partei, die eine Verän-derung der Verfassungsordnung
eines Staates anstrebe, müsse sich legaler und demokratischer Mittel bedienen,
urteilte das Gericht.
Bereits 2001
hatte eine kleine Kammer des Menschenrechtsgerichtshofes Beschwerden des
ehemaligen türkischen Ministerpräsidenten und Parteigründers Erbakan als
unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Urteil legte er Einspruch ein.
Seine Partei
war 1998 verboten worden, weil sie dem Verfassungsgericht zufolge die Religion
für politische Ziele missbrauchte und aus der Türkei einen islamischen
Gottesstaat machen wollte. (Quel-le: FR, 14.02.03)
Al-Kaida-Verbündete
ermorden einen Abgeordneten des kurdischen
Regionalparlaments
im Nord-Irak
Am 08.02.2003
verübten Mitglieder der islamischen Terrorgruppe Ansar Al-Islam (Helfer
des Is-lam) nahe von Sulaimania im Nord-Irak einen Anschlag auf Herrn Shawkat
Haji Mushir, Abgeordneten des kurdischen Regionalparlaments und Mitglied
der PUK-Fraktion, und töten ihn und sechs andere Personen, darunter seinen
Begleiter, drei sei-ner Leibwächter, und zwei unbeteiligte Personen.
Ansar Al-Islam
unterhält Verbindungen mit dem Terrornetzwerk Al-Kaida und bezeichnet
sich als Untergruppe der Al-Kaida. Ansar Al-Islam unter-hält eine 700-900
Mann starke Miliz in entlegenen Gebieten östlich von Sulaimania in Nord-Irak
nahe der Grenze zum Iran.
Ansar Al-Islam
verübte seit ihrer Gründung bzw. Umbennung (früher Jund Al-Islam) 2002
Anschlä-ge gegen Funktionäre der kurdischen Regionalre-gierung und des
Parlaments, greift Stellungen der Polizei und kurdische Streitkräfte an,
terrorisiert die Bevölkerung. Ihr Ziel ist die Verwirklichung der Ziele
des Terrornetzwerkes Al-Kaida und die Errichtung eines islamischen Regimes
nach dem Vorbild von Taliban in Afghanistan. (Quelle: PE von PUK, 09.02.03)
Türkei will
nach einem Irak-Krieg
mitreden
können
Über den Aufruf
des Chefs der türkischen Regie-rungspartei AKP, Recep Tayyip Erdogan, für
einen Krieg gegen den Irak die Stationierung von US-Truppen in der Türkei
zuzulassen, meint der nieder-ländische konservative "Telegraaf" am Mittwoch:
"Der Krieg
bringt der türkischen Regierung keinen Nutzen. Nicht nur aus humanitären
Gründen will sie alles dran setzen, ihn zu verhindern. Die türki-sche Bevölkerung
ist gegen den Krieg. Es ist daher unpopulär, grünes Licht für die amerikanischen
Truppen zu geben. (...) Dennoch hat sich Erdogan unter Beifall des Militärs
für die USA entschieden. (...) Nach dem Krieg will die Türkei mitreden
kön-nen, wenn es um die Region geht. Für Ankara wäre es eine inakzeptable
Vorstellung, dass vor der eige-nen Tür ein unabhängiges Kurdistan entstünde
mit großen Ölfeldern in Mosul und Kirkuk unter der Kontrolle irakischer
Kurden, während die Türkei von Amerika zum schweigenden Zuschauen ver-dammt
würde. (Quelle: De Telegraaf, 05.02.03)
Arabisierungskampagne
des irakischen Regimes in Süd- Kurdistan hat eine gefährliche Dimension
erreicht
Am 10.01.03
haben irakische Militärs fünf kurdische Dörfer „Machschume“, „Schiraweh“,
„Schechan“, „Gerdlanke“ und „Omarawa“ gewaltsam und völlig evakuiert und
deren Bewohner innerhalb von wenigen Stunden in die befreiten Gebiete Kurdistans
vertrieben. Fünf Tage danach wurden alle o.g. Dörfer verwüstet und dem
Erdboden gleichgemacht. Parallel dazu konzentriert das Regime seine Truppen
an den Grenzen Kur-distans. Diese Arabisierung passiert mit Hilfe der bewaffneten
Einheiten der sogenannten „Volksmodjahedin Iran“, die jetzt auch mit irakischen
Militärs an den kurdischen Grenzen stationiert sind. Der „Verein gegen
Arabisierung in Kurdistan“ hat diesbezüglich in seinem offenen Brief an
Herrn Kofi Annan, Generalsekretär der Vereinten Nationen, Sicherheitsrat
der Vereinten Nationen, Europäisches Parlament und an internationale Menschenrechtsorganisationen
appel-liert und sie dazu aufgefordert, Druck auf Saddam Hussein auszuüben
und sich für die Rückkehr der zwangsvertriebenen Kurden in ihre Dörfer
einzu-setzen. (Quelle: Berayeti, Nr.3606, 01.02.03)
Appell an
die Friedensbewegung
Die irakischen
Flüchtlinge im Lager Berde Qare-man/Nordirak rufen die Friedensbewegungen,
die Kriegsgegner auf, sich nicht nur gegen den mögli-chen Irak-Krieg der
USA zu stellen sondern auch gegen die Herstellung von Kriegmaterialien,
gegen den Verkauf und Export von Mordwaffen sowie gegen den Diktator Saddam
und sein Regime.
Die Gewaltherrschaft
von Saddam Hussein, die weder Menschenrechte, Demokratie noch Freiheit
akzeptiert, führt seit Jahren zur Vernichtung und Flucht von Millionen
Menschen. (…)
Vom Irak besetzten
Teil Kurdistans führt Saddam auf eine unmenschliche Art und Weise einen
bruta-len Krieg gegen die kurdische Bevölkerung. Das Regime führt seine
Politik durch den Einsatz von chemischen- und biologischen Waffen,
Massen-morde an der eigenen Bevölkerung. Unter Saddams Herrschaft wurden
nicht nur die Kurden sondern auch der Nachbarstaat Iran mehrere Male mit
che-mischen Waffen angegriffen.
Festnahmen,
Verschwindenlassen, tausende Menschen werden getötet und in Massengräber
verscharrt, Zerstörung von tausenden Dörfern, Vertreibung der Einwohner,
Vernichtung der ökonomischen Existenz und Lebensgrundlage gehören zur alltäglichen
Praxis dieses blutigen Regimes. Sie versuchen weiterhin, die Kurden zu
arabisieren, und zwar durch Namensänderungen und Ansiedlung von Arabern
in diesen Gebieten.
Durch die
Beseitigung des blutigen Saddam-Re-gimes wird ins Land “Frieden,
Menschenrechte, Demokratie, Gleichberechtigung, Ruhe, Wieder-gutmachung,
gute Nachbarschaft, Wiederaufbau, und Weltfrieden“ einkehren. Hunderttausende
von irakischen Flüchtlingen im Ausland würden wieder in ihr Herkunftsland
zurückkehren können (…) (Quelle: Appell der Sprecher des Flüchtlingslagers
Berde Qa-reman in Südkurdistan /Nordirak, 15.01.03) Siehe auch www.kurden.de
Premierminister
spricht sich für einen Regimewandel im Irak aus
In einer Rede
des Premierministers der Regionalre-gierung Kurdistan im Irak, Dr. Barham
Salih, die er am 20.01.003 vor dem Socialist International Council (SIC)
in Rom hielt, spricht er sich für einen Regimewandel im Irak aus. Der SCI
ist ein interna-tionaler Dachverband sozialdemokratischer Partei-en, dem
auch die deutsche SPD angehört. In seiner Rede fordert er die TeilnehmerInnen
auf, aus der Erfahrung des faschistischen Italiens unter Musso-lini zu
lernen und die irakische Opposition bei ihren Bemühungen zu unterstützen.
(….)
„Heute stehe
ich nicht nur als Vertreter des kurdischen Volkes im Irak vor Ihnen, sondern
als Botschafter aller unterdrückten Völker des Iraks. Meine irakischen
Landsmänner mit den verschiedensten ethnischen und religiösen Hintergründen,
schiitische und sunnitische Araber, Turkmenen oder Assyrer, Muslime, Christen
oder Yeziden, sind durch das, was sie unter der Ba'th-Diktatur erleiden
mussten, vereint worden.
Der Sturz
eines rassistischen Regimes, welches chemische Waffen gegen die Kurden
verwendet hat und das die natürlichen Ressourcen des Landes eher für Krieg
als für Schulen verwendete und die Reformierung der schlimmsten Geschichte
des Kolonialismus, der Irak als Staat, all dies sind Ziele, die für jeden
Sozialdemokraten unterstützenswert sind. Deswegen kann auch jede Person
in diesem Raum auf die bisher im irakischen Kurdistan erreichten Dinge
stolz sein: - Im freien Irak haben wir die Dörfer, die während der völkermordähnlichen,
eth-nischen Säuberung, der so genannten Anfal-Kam-pagne, 1988 zerstört
wurden, wieder aufgebaut. - Wir haben in ein Erziehung- und Gesundheitswesen
investiert, welches die Kindersterblichkeit auf den niedrigsten Level in
unserem Land gebracht hat. - Wir haben unsere Anteile der Öl-Einnahmen
gerecht verwendet, um nicht in Schwerter, sondern in Pflugscharen und nicht
in chemische Waffen, son-dern in Krankenhäuser zu investieren.
- Wir haben
freie und vielfältige Medien.
- Wir respektieren
die Rechte von Minderheiten. Die ethnischen Unterschiede, mit denen alle
Gesell-schaften zu kämpfen haben, werden zunehmend als Teil der Landschaft
denn als eine Ursache von Kon-flikten gesehen.
Diese Errungenschaften
sollten gefeiert werden und für den restlichen Irak als Beispiel dienen.
Aber wir irakischen
Demokraten hören von vielen aus Europa, dass wir Iraker keine Hilfe von
außer-halb fordern sollten, um von der Tyrannei befreit zu werden; dass
der Krieg nur wegen des Öls stattfin-det, dass Kriege immer falsch sind
und dass sich die so genannte arabische und muslimische ,Strasse' gegen
die stellen wird, die den Irak befreit haben. Freunde, lassen sie mich
die Gelegenheit nutzen, um Ihnen zu sagen wie unangebracht solche Mei-nungen
sein können. Ich weiß, dass viele, die diese Dinge glauben, gute Absichten
hegen und dass viele von ihnen Menschenrechtsaktivisten sind, die sich
unserer Notlage seit langem bewusst sind. Ich bewundere die Leidenschaft
derer, die sich für ihren Glauben organisieren und demonstrieren. Das ist
ein Recht, für das wir große Opfer gebracht haben.
Traurigerweise,
kann uns Beharrlichkeit allein nicht von der Diktatur in Bagdad befreien.
Stattdessen haben wir seit über 35 Jahren unter der baa'thistischen Herrschaft
und über 80 Jahre durch den Kolonialismus, der den Irak destabilisierte,
gelitten. In dieser Hinsicht ähneln wir eher den Italienern, wo sich die
überwältigende Mehrheit wenig für den Faschismus interessierte, aber über
20 Jahre und auf ausländische Hilfe warten mussten, um befreit zu werden.
Wir haben einen freien Stützpunkt im irakischen Kurdistan, aber wir brauchen
internationale Hilfe um den Job zu beenden, um den Krieg, den die baa'thische
Diktatur gegen das irakische Volk führt, zu beenden.
Einige der
Demonstranten auf der Strasse sagen, dass dieser Krieg nur für Öl geführt
wird. Iraker wissen, dass ihre Menschenrechte zu oft ignoriert worden sind,
weil für die Welt irakisches Öl wich-tiger als irakische Menschenleben
war. Es wäre eine Ironie des Schicksals, wenn langfristig gesehen nun Öl
der Grund für unsere Befreiung wäre. Wenn dies der Fall ist, warum nicht?
Das Öl wäre dann ein Segen und kein Fluch mehr, was es so lange war. Viele
Leute auf der Strasse sagen ,Kein Krieg'. Natürlich stimme ich dem
zu, weil ich kei-nen Krieg möchte und auch keine zivilen Opfer, und dies
wollen auch unsere Alliierten nicht. Aber der Krieg hat schon begonnen.
Die Ba' th-Diktatur führt schon seit Jahrzehnten einen Krieg und verursachte
Hunderttausende zivile Opfer. Wir haben, während wir hier zusammenkommen,
eine andauernde brutale ethnische Säuberung in Kirkuk, Khanaqin, Sinjar
und anderen durch die Diktatur kontrollierten Teilen des irakischen Kurdistans.
Zurzeit hat
das irakische Regime sein Wirtschafts-embargo intensiviert, was unsere
Situation noch prekärer macht.
Diejenigen
die jetzt als menschliche Schutzschilder nach Bagdad gehen, frage ich,
warum war es Euch nicht erlaubt, 1988 in Halabja als 5000 Kurden im Gas
starben, menschliche Schutzschilder zu sein? Die Diktatur tötete auf eine
Weise alle menschli-chen Schutzschilde von Halabja, da sie keine Rück-sicht
auf irgendein menschliches Leben nahm. Warum war es Euch nicht erlaubt,
menschliche Schutzschilde 1991 in Najaf und Karbala zu sein, als die schiitischen
Araber des Iraks gemordet wur-den und ihr heiliger Schrein geschändet wurde?
Andere sagen:
,Kein Krieg gegen den Irak, Gerechtigkeit für Palästina'. Seit wann schließt
Gerechtigkeit für die Palästinenser, und in dieser Angelegenheit auch für
die Israelis, Gerechtigkeit für die Iraker aus? Zu denen, die sagen
„Kein Krieg', sage ich, natürlich „ja', aber wir können nur ,Keinen Krieg'
haben, wenn es auch ,Keine Diktatur' und ,Keinen Völkermord' gibt.
Wir hören
viel über die muslimische Solidarität und die so genannte „arabische Öffentlichkeit“.
Ich kenne die öffentliche Meinung in Bagdad. Ich kann Ihnen versichern,
es wird viele jubelnde Iraker ge-ben, sobald die Diktatur verschwunden
ist." (…)
Die Grenzen
dicht
Die Nachbarstaaten,
das UNHCR und zahlreiche Hilfsorganisationen rüsten sich für die erwartete
Massenflucht aus dem Irak. von Thomas Uwer und Thomas von der Osten-Sacken
Die Grenzen des kurdischen Nordirak zum Nachbarland Türkei sind hermetisch
abgeriegelt, die zum Iran vermint; die ersten Maßnahmen zur Flüchtlingsabwehr
sind ge-troffen. Während die Öffentlichkeit gebannt den amerikanischen
Truppenaufmarsch am Golf ver-folgt, rüsten sich auch Hilfsorganisationen
und das Uno-Flüchtlingskommissariat UNHCR im Nordirak für die erwartete
Massenflucht. Seit Wochen stockt das UNHCR die Lagerhäuser der Region auf,
um im Krisenfall sofort "Zeltstädte" zu errichten und die Notversorgung
zu übernehmen.
Auch deutsche
Organisationen sammeln bereits Spenden für die Nothilfe vor Ort. "Nach
Schätzun-gen der UN werden im Falle eines Krieges ca. 1,5 Millionen Menschen
versuchen, das Land zu ver-lassen", erklärte beispielsweise Thomas Gebauer,
der Geschäftsführer der Organisation Medico International, Mitte Januar
nach einem Gespräch mit der Entwicklungshilfeministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul.
Erinnert wird
dabei an die Massenflucht von Ira-kern während des letzten Golfkrieges,
als fast zwei Millionen Menschen allein an den nördlichen Gren-zen versuchten,
in die Nachbarländer zu gelangen. Die meisten von ihnen flohen allerdings
nicht vor den unmittelbaren Kampfhandlungen des Krieges selbst, sondern
vor irakischen Truppen, die nach den missglückten Massenaufständen in einer
Ver-geltungskampagne die gesamte Region unter ihre Kontrolle brachten.
Wie viele
Menschen diesmal fliehen werden, hängt ganz davon ab, welche militärische
Strategie ge-genüber Saddam Hussein letztlich angewendet wird, sowie von
der Reaktion des Regimes. Saddam Hussein hat einen unerbittlichen Verteidigungs-kampf
angekündigt. Die Kurden im Nordirak, denen im offiziellen Regierungsjargon
als "zionisti-sche Agenten" und "fünfte Kolonne Israels" seit langem die
Schuld am Elend des Landes gegeben wird, gelten als besonders gefährdet,
sollte Saddam ein Vergeltungsschlag gelingen. Kürzlich verkünde-te sein
Stellvertreter Tarik Aziz im qatarischen Fernsehen, die kurdischen Politiker
Massoud Bar-zani und Jalal Talabani würden dann "hinweggefegt werden".
Angesichts
solcher Drohungen richten sich die Menschen im Nordirak seit Anfang des
Jahres be-reits auf den Ernstfall ein. Um die Versorgung der Bevölkerung
im Falle eines erneuten Angriffs mit chemischen Waffen gewährleisten zu
können, wur-den Sammelplätze und Notfalllazarette eingerichtet. Auf Hilfe
aus Deutschland wartet die Regionalre-gierung bis heute vergeblich. (Quelle:
JW, 8 - 12. 02.03)
Iranische
Sicherheitskräfte
vergewaltigten
und erschossen eine kurdische Frau und ihre Tochter
Eine kurdische
Frau mit Namen „Scheler Qaderza-deh“ 38 Jahre alt und ihre Tochter „Zolaycha
Qader Amhadi“ 20 Jahre alt, Schülerin aus der kurdischen Stadt „Sardascht“
wurden am 25.01.03 von irani-schen Militärs in der Nähe des Dorfes „Miraweh“
an der Grenze zu Süd-Kurdistan verhaftet und entführt. Sie wollten nach
Süd- Kurdistan fahren, um ihre Verwandten zu besuchen. Sie wurden mit äusserster
Brutalität vergewaltigt und danach erschossen. Ihre Leichen sind immer
noch bei den Militärs und werden ihren Familienangehörigen nicht übergeben.
Der Mann von „Scheler“ bzw. Vater von „Zolaycha“ namens „Qader Ahmadi“
wurde vor ein paar Jahren ebenfalls von iranischen Sicherheitskräften hingerichtet.
Ihm wurde vorgeworfen, mit kurdischen oppositionellen Parteien zusammengearbeitet
zu haben. (Quelle: Medya, Nr. 141, 02.02.03)
Zwei iranische
Asylsuchende in der Türkei begingen Selbstmord
„Jawad
Azimi“ und „Schehram Zergari” zwei Flüchtlinge aus dem Iran lebten seit
Jahren als A-sylsuchende in der Türkei. Ihre Leichen wurden am 30.01.03
in ein Krankenhaus in der türkischen Stadt „Belltschik“ eingeliefert. Sie
gehörten zu einer Gruppe, bekannt als „12 köpfige Gruppe“, die sich entschlossen
hatten, als Protest gegen ihre katastrophalen Lebensbedingungen, der drohenden
Abschiebung sowie gegen die Flüchtlingspolitik der UN-Behörden in der Türkei
Selbstmord zu bege-hen. Im Krankenhaus kam jede Hilfe für sie zu spät und
kurz danach erlagen beide Männer ihren schweren Verletzungen. Der „Verein
der iranischen politischen Gefangenen im Exil“ hat häufig an UN- Behörden
in der Türkei geschrieben und sie vor einer Abschiebung der Flüchtlinge
in den Iran ge-warnt. (Quelle: Presseerklärung des „Vereins der iranischen
politischen Gefangenen im Exil, 31.01.03)
Streik
der vergifteten kurdischen
Schülerinnen
in Teheran dauert an
Einem Bericht
der iranischen Zeitung „Entechab“ vom 29.01.03 zufolge streiken 15 kurdische
Schüle-rinnen und ihre Mütter in dem Gebetsraum des ira-nischen Gesundheitsministerium
in Teheran. Die Betroffenen sind im Grunde 74 Schülerinnen und Schüler
aus dem kurdischen Dorf „Islam Abad“ in der Nähe der Stadt „Sardascht“.
Sie wurden Opfer eines chemischen Experimentes des iranischen Re-gimes
im Monat April letzten Jahres und sind als Versuchskaninchen missbraucht
worden. Damals gingen die angeblichen iranischen Gesundheitsbe-hörden in
das Dorf und verbreiteten Gerüchte über eine gefährliche Krankheit. Sie
sind in eine Schule gegangen und haben SchülerInnen aufgefordert, sich
eine Spritze geben zu lassen. Kurz danach wur-den alle SchülerInnen vergiftet
und ins Kranken-haus eingeliefert. Die Ärzte konnten die Krankheit nicht
erkennen und haben die Behörden gebeten, die Betroffenen nach Teheran zu
transportieren. Die iranischen Behörden haben aber diese Bitte abge-lehnt
und das Dorf und das Krankenhaus gesperrt. Die Ärzte und die Eltern der
SchülerInnen wurde mit harten Konsequenzen gedroht, falls sie von die-sem
Ereignis weiter berichten. Einigen Betroffenen ist es aber gelungen, nach
Sulaymaia in Süd-Kurdistan zu fahren und sich dort behandeln zu lassen.
Von daher kam dieses Verbrechen der islamischen Republik Iran zum ersten
Mal in die Öffentlichkeit. Die Klagen der Eltern sind bislang er-folglos
geblieben. Sie werden immer wieder bedroht und aufgefordert, die Geschichte
nicht weiter zu verfolgen. Eine Behandlung im Ausland wurde auch von Behörden
strikt angelehnt.
Nun sind sie
nach Teheran gefahren, um von dort aus durch ihren Streik in dem Ministerium
die Öf-fentlichkeit auf ihr Schicksal aufmerksam zu machen. Sie brauchen
dringend Unterstützung und Aufmerksamkeit. Die internationalen Menschen-rechtsorganisationen
werden darum gebeten, im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf das iranische Re-gime
Druck auszuüben, um endlich einmal diese unschuldigen Menschen ins Ausland
zur einer drin-genden Behandlung ausreisen zulassen. (Quelle: Website Hamid.
Com)
Iranische
Todesschwadronen
weiter
am Werk
Sicheren Quellen
zufolge sind in den letzen Tagen zwei Kurden in der Nähe der kurdischen
Stadt „Ma-riwan“ tot aufgefunden worden. Auf ihren Leichen sind Spuren
von Folter festgestellt worden. Sie sind inzwischen identifiziert worden.
Die Leiche von „ Sirwan Salami“ Sohn von „Scheich Mahmoud“ wohnhaft im
Stadtteil „Drseyran“ in „Mariwan“ wurde am 30.01.03 in der Nähe der Stadt
aufgefun-den. Ein weiteres Opfer dieses Mordes heißt „Ata“ geboren im Dorf
„Serdosch“, wohnhaft im Stadtteil „Kanidinar“. Er wurde am 01.02.03 vor
seiner Wohnung tot aufgefunden. Das ist nicht das erste Mal, das kurdische
Aktivisten auf diese Weise er-mordet werden. Iranische Todesschwadronen
wer-den hinter dieser Tat vermutet. (Quelle: Pressebericht von „KOMALA“,
Nr. 99, 02.02.03)
Todesurteil
gegen iranischen
Reformer
aufgehoben
Der Oberste
Gerichtshof in Iran hat das umstrittene Todesurteil wegen Gotteslästerung
gegen den Re-former und Universitätsprofessor Hashem Aghajari aufgehoben,
wie einer der Richter am Freitag mit-teilte. Aghajaris Verurteilung hatte
wochenlange Proteste ausgelöst und zu offener Kritik an der Justiz geführt.
Der Revolutionsführer Ayatollah Khamenei hatte sich schliesslich in die
Bemühun-gen eingeschaltet, die politische Krise zu entschär-fen. Er wies
die Justiz an, das Urteil zu überprüfen. (Quelle: Neue Zürcher Zeitung,
15. Februar 2003, Nr.38)
Einwanderung:
Fünf EU-Staaten wollen Flüchtlingsschiffe stoppen
Fünf EU-Staaten
haben sich gegenseitige Hilfe ge-gen illegale Einreisen in ihre Länder
zugesagt. Wie der spanische Innenminister Angel Acebes am Dienstag mitteilte,
vereinbarten Spanien, Portugal, Italien, Frankreich und Großbritannien
den gemein-samen Einsatz von Patrouillenbooten im Mittelmeer und im Atlantik,
um Flüchtlingsschiffe zu stoppen. Die so genannte Operation Ulysses könnte
zum Grundstein für die geplante Polizeitruppe der Euro-päischen Union werden,
sagte Acebes
Den Angaben
zufolge werden die Patrouillenboote zunächst im westlichen Mittelmeer eingesetzt.
Die Besatzungen sollen verdächtige Schiffe identifizie-ren, sie notfalls
entern und dann zum Einlaufen in den nächsten EU-Hafen zwingen. Im kommenden
Monat soll das Projekt auf den Atlantik vor der Küste Afrikas ausgeweitet
werden. Spanien will zwei Schiffe beisteuern, die vier anderen Länder je-weils
eines. Das Hauptquartier soll im südspani-schen Algeciras errichtet werden.
(Quelle: (ap) FR, 29.01.03)
Sicherheit
und dauerhafter Schutz für die Opfer irakischer Diktatur in Deutschland
gefordert
Zusammenbruch
der Anerkennungsquoten irakischer Flüchtlinge angesichts des drohenden
Krieges aufgrund Falschdarstellung des Auswärtigen Amtes
Sicherheit
und dauerhafter Schutz für die Opfer irakischer Diktatur in Deutschland
gefordert
Der deutsche
Sonderweg im Fall des Irak gilt nicht nur für die Außenpolitik. Während
eine mögliche militärische Auseinandersetzung am Golf täglich näher rückt,
hat die Anerkennungsquote irakischer Asylsuchender im Januar einen historischen
Tief-stand erreicht. Nach jüngsten Angaben des Bundesamtes für Migration
erhielten im vergangenen Monat lediglich knapp über 12 % der Antragsteller
im Erstverfahren einen Aufenthaltsstatus. In den Jahren 2000 und 2001 lag
die Quote noch bei rund 65 %. „Der sogenannte deutsche Sonderweg, den die
Bundesregierung weist, führt für Flüchtlinge aus dem Irak auf dem direkten
Wege zurück in den Verfolgerstaat“, sagt Thomas Uwer, Referent der Hilfsorganisation
WADI e.V.
Dass die Anerkennungspraxis
exakt zu einem Zeitpunkt umschwenkt, zu dem ein Krieg im Irak absehbar
wird, kann kaum als Zufall durchgehen. Verbessert hat sich die Menschenrechtslage
im Irak seitdem nicht. Im Gegenteil: Unter dem Druck des angedrohten Systemwechsels
versucht das Regime jeden möglichen Widerstand aus der Bevölkerung bereits
im Keim zu ersticken. Anerkannte internati-onale Organisationen schätzen
die Opfer von Saddam Husseins Regime seit dessen Regierungsübernahme auf
500.000 bis eine Million Menschen, ohne die beiden Golfkriege mitzuzählen.
„Der Bundesregierung geht es offensichtlich darum, Flüchtlingen aus dem
Irak jetzt möglichst keinen Status mehr zu gewähren, der ein Hindernis
darstellen könnte, wenn es mit einem Regierungswechsel oder einem Embargo-Ende
wieder möglich sein wird, in das Land abzuschieben“, erklärt Uwer.
Die Grundlage
für den Umschwung in der Aner-kennungspraxis legte das Auswärtige Amt.
Dessen Bericht über die asylrelevante Lage im Irak stellt die wichtigste
empirische Grundlage dar für die Entscheidungen des Bundesamtes und der
mit den Klagen von abgelehnten Asylsuchenden befassten Richter. Seit Anfang
2002 wird in diesen Lageberichten plötzlich von „Flüchtlingslagern der
Vereinten Nationen“ im kurdischen Nordirak berichtet, die „Personen aus
Zentralirak nicht ab(weisen)“ würden. Seitdem auch gilt die kurdische Autonomieregion
im Nordirak als „sichere Fluchtalternative“ auch für solche Iraker, die
nicht aus den kurdischen Autonomiegebieten stammen. Uwer, dessen Organisation
WADI seit 1993 im kurdischen Nordirak tätig ist, bezeichnet diese Darstellung
als „völlig aus der Luft gegriffen“. „Diese Flüchtlingslager der UN sind
frei erfunden.“ UNHCR, das Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen,
verfügt über kein Mandat, die „innerirakischen“ Flüchtlinge zu versorgen,
denn nach wie vor ist auch der kurdische Nordirak völkerrechtlich ein Bestandteil
des irakischen Staatsterritoriums.
Schwerwiegender
schätzen beide Organisationen die grundsätzliche Einschätzung einer „inländi-schen
Fluchtalternative“ in den Kurdengebieten ein. Zwar übt der irakische Staat
derzeit keine Regierungsgewalt in der Region aus. Allerdings existieren
weder völkerrechtlich noch materielle Schutzmechanismen, die eine Sicherheit
vor dem jederzeit möglichen Übergriff der irakischen Armee sicherstellen
könnten. Aus der „Fluchtalternative“ könnte so schnell eine Todesfalle
für Flüchtlinge werden, wenn Husseins Armee an den Kurden Vergeltung übt.
Seit Jahren fordern Menschenrechts- und Flüchtlingsorganisationen daher
in direkten Gesprächen mit dem Auswärtigen Amt eine Umformulierung der
entsprechenden Passagen. „Diese Bedrohung, die einer der Hauptgründe dafür
ist, dass Menschen aus der Region fliehen, wird vom deutschen Außenamt
schlicht nicht ernst genommen“, erklärt Hans Branscheidt von der Koalition
Demokratischer Irak, einem Zusammenschluss ira-kischer Oppositionsgruppen
und deutscher Men-schenrechtsorganisationen in der Bundesrepublik.
„Wenn es um das Leben von Flüchtlingen geht, reicht es nicht aus, darauf
zu spekulieren, dass diesmal alles gut geht.“
Von der Regierung
fordern die Organisationen eine ad-hoc Korrektur des Lageberichtes anstelle
des zu erwartenden „Entscheidungsstopps“, der lediglich darauf spekuliere,
Flüchtlinge nach einem Krieg abzuweisen. Angesichts der tiefen Verstrickung
deutscher Unternehmen, die mit Unterstützung der Regierung und teilweise
sogar gefördert mit Hermeskrediten einst den Irak aufrüsteten, fordern
sie eine großzügige Aufnahme und eine dauerhafte Aufenthaltsgarantie für
bereits in Deutschland le-bende Flüchtlinge aus dem Irak. (Auszüge aus
der Presseerklärung von WADI e.V., 06.02.03)
Wie zuvor
auch diesmal möchten wir an Sie appellieren, uns mitzuteilen falls Sie
eine e-mail-Adresse haben, denn der Versand über e-mail ist kostengünstiger
und schneller.
Wir möchten
Sie gleichzeitig auf unsere web-Seiten hinweisen, die interessante Beiträge
enthält:
· Die Presseerklärung
des IMK e.V. vom 07. Januar 2003 (Deutsch und Englisch)
· Anmerkung
zum Lagebericht des Auswärtigen Amtes zur Türkei (Deutsch)
· Offener
Brief an die Bundesregierung wegen eines möglichen EU-Beitritts der Türkei
(Deutsch)
· Gedanken
zum Thema Irak I und II, von Alexander Kauz (Deutsch)
· Kampagne
gegen Straflosigkeit „Gerechtigkeit heilt“ (Deutsch)
· „Die Quadratur
des Kreises , von Ofra Bengio (in Deutsch und Englisch)
· Die gemeinsame
Presseerklärung von GfbV, KOMKAR, Kurdische Gemeinde in Deutschland und
IMK e.V. vom 24. Oktober (in Deutsch)
· Ein Bericht
der Turkish Daily News über das Dorfschützersystem (Deutsch und Englisch)
· Presserklärung
des IMK e.V. zum 40. Jahrestag der rassistischen Sondervolkszählung in
Syrien (Deutsch)
· Eine Analyse
über das Verhalten der türkischen Medien während des Bundestagswahlkampfes
in Deutschland, von Irina Wiessner (Deutsch)
Diese Beiträge
tragen nicht unbedingt unsere Meinung, sondern geben die aktuell für unser
Themengebiet interes-santen Diskussionen wieder. Besuchen Sie doch einmal
www.kurden.de.
Mit freundlichen
Grüßen,
Ihre Redaktion
Neuerscheinung
Neuerscheinung Neuerscheinung
Die Dokumentation
der Wochenendtagung vom 06. – 08. Dezember 2002 in der Evangelischen Akademie
Bad Boll mit dem Titel „Kurden im Irak und in der Türkei: Ihre Zukunft
zwischen Agas, Sheiks und Öl-Multis“ ist erschie-nen. Die 56-seitige Dokumentation
kann bei uns für ein Gebühr in Höhe von Euro 6,00 (einschließlich Portokos-ten)
bestellt werden.
ISSN 1438- 08 Herausgeber: IMK e.V., Postfach 07 38, D-53137 Bonn,
Telefon: + 49 228 362 802, Fax: + 49 228 363 297, E-Mail: IMK-Bonn@t-online.de
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Verantwortlicher Leiter: Abubekir Saydam Abonnementbedingungen
(pro Jahr):· Stiftungen, Parteien, Regierungen und internationale Organisationen
sowie Gremien: Euro 92,00 · Gerichte, Rechtsanwälte, Menschenrechtsorganisationen,
Flüchtlingsberatungsstellen: Euro 46,00 · Förderabonnement, Einzelpersonen
und kleinere Vereine: Euro 31,00 Spendenkonto: Volksbank
Bonn (BLZ: 380 60 186), Konto-Nr.: 201 246 90 23
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