Internationaler
Verein für Menschenrechte der Kurden
IMK Wocheninformationsdienst
Datum:
01. Januar – 19. Januar 2003
Nummer: 176-177
Verfahren gegen Anwälte
Das Kassationsgericht wies den Freispruch
von 23 Anwälten der Anwaltskammer Diyarbakir zurück. Sie hatten sich zwischen
Juni und September 1999 geweigert, Dienste durchzuführen, die von der Strafprozessordnung
gefordert werden. Am 14. Dezember 2000 waren sie von der Anklage der Dienstpflichtverletzung
(Artikel 230 TPC) frei-gesprochen worden. (Quelle: Özgür Gündem, 24.12.02)
Anklage gegen Schriftsteller
Der Staatsanwalt des Staatssicherheitsgerichtes
Istanbul hat den Schriftsteller Gülcicek Günel Tekin wegen seines Buches
„Unsere Sprache ist unsere Identität“ angeklagt. Am 23. Dezember sagte
Tekin am Staatssicherheitsgericht Izmir in dieser Sache aus. (Quelle: Özgür
Gündem, 24.12.02)
Folter in Istanbul
Am 24.12. hielten Burak Baskaya,
Behlül Ocak, Özlem Oral und Serkan Yilmaz in der Zweigstelle Istanbul des
IHD eine Pressekonferenz ab. Sie sag-ten, dass sie am 19.12., dem Jahrestag
der Ge-fängnisoperationen, während einer Pressekonferenz in der Istiklal
Chaussee festgenommen worden seien. Sie erklärten, dass sie in dem Polizeifahr-zeug,
im Polizeipräsidium von Istanbul und im Ge-richtsgebäude gefoltert worden
seien. Burak Bas-kaya ergänzte, dass die Festgenommenen medizini-sche Atteste
erhalten hätten. (Quelle: Evrensel, 25.12.02)
Herausgeber verurteilt
Am 24. Dezember verurteilte das
Staatssicherheits-gericht Istanbul Abdullah Keskin, den Besitzer des Verlagshauses
“Avesta” und Songül Keskin wegen der Bücher “Kurdischer Aufstand” and “Geschichte
von Kurdistan”. Der Anwalt der Verteidigung, Ha-sip Kaplan, wies auf die
Tatsache hin, dass die Bü-cher zu einer Zeit geschrieben worden waren,
als das Anti-Terror-Gesetz, das den Straftatbestand der „separatistischen
Propaganda“ eingeführt hat, noch nicht existierte. Das Gericht verfügte
gegen Abdul-lah Keskin eine Geldbuße von TL 3.9 Billion und sprach Songül
Keskin frei. Quelle: Ö. Gündem, 25.12.02)
Verfahren gegen Journalisten
und Politiker
Am 24. Dezember sprach das Staatssicherheitsge-richt
Diyarbakir Bayram Bozyel, stellvertretender Vorsitzender der Partei für
Rechte und Freiheiten (HAK-PAR) in der Provinz Diyarbakir, das Vorstandmitglied
Mehmet Eren, der auch Vertreter des Journals “Dema Nu” in Diyarbakir ist,
und die HAK-PAR-Mitglieder M. Selim Akgök und Mah-kum Yigitel von der Anklage
der Unterstützung der Sozialistischen Partei von Kurdistan (PSK) frei.
Gleichzeitig erhob das Gericht Anklage gegen Mehmet Eren wegen des Besitzes
von Journalen wie “Deng”, “Roja Teze”, “Dema Nu” und eines von Kemal Burkay
geschriebenen Buches. Die HAK-PAR-Mitglieder waren am 12. Juni 2002 in
Diyarbakir festgenommen und vier Tage lang unter Folter verhört worden.
Alle, außer Mehmet Eren, waren am 17. Juni freigelassen worden. Mehmet
Eren wurde nach Intervention seiner Anwälte am 24. Juni freigelassen. Die
anderen Angeklagten und er waren nach Artikel 7/2 des Anti-Terror-Gesetzes
No. 3713 wegen Unterstützung einer (nicht gewalt-tätigen) terroristischen
Organisation angeklagt. (Quelle: BIA vom 25.12.02)
Angriff auf Journalisten
Am 21. Dezember wurde Mansur Obut,
der Be-sitzer der Zeitung “GAP” in Batman, an seinem Arbeitsplatz angegriffen.
Zwei Männer schlugen ihn mit Eisenstangen und er musste ins Krankenhaus
gebracht werden. Obut denkt, dass der Angriff im Zusammenhang stehen könnte
mit einem Heizkraftwerk steht. Am 11. Dezember war auf den Chefredakteur
der Zeitung “Batman Ekspres” ein ähnlicher Angriff verübt worden.(Quelle:
BIA, 25.12.02)
Verfahren wegen Kurdisch-Unterricht
Am 25. Dezember erließ das Staatssicherheits-gericht
in Istanbul sein Urteil gegen 11 Eltern, die dem Verwaltungsleiter des
Distrikts Güngören (Istanbul) Petitionen für Kurdisch-Unterricht übergeben
hatten. Das Gericht sprach Yildiz Sevimtekin, Menice Günes, Melike Demir,
Sahibe Sümer, Aysel Baydos, Aysel Kazanci und Fadime Tas frei, aber verurteilte
Makbule Kocaman, Fatma Duman und die HADEP - Funktionäre Süleyman Bakis
und Naif Çiçek zu 45 Monaten Haft wegen Unterstützung einer illegalen Organisation.
(Quelle: Ö. Gündem, 26.12.02)
Fall von extralegaler Hinrichtung
Am 25. Dezember begann am Strafgericht
Nr. 1 in Sivas ein Verfahren gegen 6 Gendarmen wegen der Tötung der 15-jährigen
Nerman Karabulut am 29. Juli 1998 in dem Dorf Göydün im Hafik-Distrikt
(Sivas). Unteroffizier Mehmet Elagöz sagte: “Wir dachten, dass der Stock
in ihrer Hand eine Waffe sei.” Sie hatte nicht auf die Stop-Warnungen gehört
und war verwundet worden. Sie starb, bevor sie in das Krankenhaus eingeliefert
wurde. Das Verfahren wurde vertagt, um die Aussagen der anderen An-geklagten
zu hören. Zur Zeit des Vorfalls hatte Rechtsanwalt Ismail Hakki Konar erklärt,
dass Ner-min Karabulut und ihre Schwester Serap Karabulut (16), die an
einer neurotischen Erkrankung litt, dabei waren, wegen einer Spritze 11
km nach Sivas gehen wollten, weil sie keine andere Transportmöglichkeit
gefunden hatten. Nahe der Straße zwischen Erzurum und Sivas waren sie von
einem Militärfahrzeug aus angeschossen worden. (Quelle: Evrensel / TIHV,
26.12.02)
Verfahren zur Schließung der
Zweigstelle des IHD in Ankara
Am 26. Dezember setzte das Staatssicherheitsgericht
in Ankara das Verfahren gegen die Zweigstelle des IHD in Ankara mit dem
Ziel der Schließung und Anklagen wegen „Unterstützung illegaler Organisationen“
fort. Das Verfahren wurde vertagt, da ein medizinisches Attest für den
Angeklagten Ali Reza Bektas über die Verantwortlichkeit für Straftaten
noch nicht eingetroffen war. Wegen Proteste gegen die F-Typ-Gefängnisse
sind der ehemalige Vorsitzende Lütfi Demirkapi, Vorstandsmitglieder und
Mitglieder der Gefängniskommission nach Artikel 169 TStG angeklagt. Der
Staatsanwalt fordert auch die Schließung der Zweigstelle nach Artikel 7/4
des Anti-Terrorgesetzes. (Quelle: TIHV, 26.12.02)
Verurteilung wegen Folter
Am 26.Dezember verurteilte das Strafgericht
Nr. 1 von Kartal den Feldwebel Kamil Kitay, Komman-deur der Pendik Central
Gendarmerie Station, we-gen der Folterung von Mustafa Nayhu, Nihat Ay-kin,
Kemal Karateke und Ramazan Demir, die am 29. Oktober 2001 wegen der Beschuldigung
des Diebstahls in Pendik festgenommen worden waren. Der Angeklagte wurde
zu einem Jahr Haft verurteilt und für ein weiteres Jahr vom Dienst suspendiert.
(Quelle: TIHV, 26.12.02)
Verfahren gegen Folterer
Am 25. Dezember setzte das Strafgericht
Nr. 6 in Istanbul das Verfahren gegen die Polizisten Musta-fa Sara, Mustafa
Taner Paylasan, Ahmet Bereket, Fatih Berkup, M. Atilla Çavdar und Yakup
Dogan fort, die angeklagt sind, im März 1996 im Polizei-präsidium von Istanbul
23 Jugendliche, unter ihnen Bülent Gedik, Zülcihan Sahin, Ali Kiliç, Sinan
Kaya, Sevgi Kaya, Arzu Kemanoglu, Levent Badadi, Okan Kaplan, Izzet Tokur
und Ulas Bati gefoltert zu haben. Die Jugendlichen wurden länger als 15
Tage verhört unter dem Verdacht der Mitgliedschaft in der Türkischen Kommunistischen
Arbeits-partei/Leninist (TKIP/L). Der Staatsanwalt erklärte in seiner Zusammenfassung,
dass im Fall der Angeklagten Mustafa Taner Paylasan, Ahmet Bereket, Fatih
Berkup, Atilla Çavdar und Yakup Dogan die Taten verjährt seien und ihre
Verfahren eingestellt werden sollten. Er forderte eine Verurteilung von
Mustafa Sara nach Artikel 243, weil es sicher sei, dass er „nur“ Bülent
Gedik gefoltert habe. Das Ver-fahren wurde auf den 5. Februar vertagt.
Rechtsanwältin Gülizar Tuncer sagte, daß die Verjährungsfrist für
Mustafa Sara, der erst später in dieses Verfahren aufgenommen worden war,
am 14. April abläuft. Sie erinnerte auch an die Tatsache, dass der Staatsanwalt
in einem früheren Resümee Mustafa Taner Paylasan der Folterung in 12 Fällen
für verantwortlich gehalten hatte. Für die Angeklagten Ahmet Bereket, Fatih
Berkup und Atilla Çavdar hatte er die Anwendung des Artikels 243 TStG in
vier Fällen gefordert und für Yakup Dogan zweimal, dabei hatte er sich
auf Gutachten der Gerichtsmedizin bezogen. Die Anklagen hatten die Folterung
von Devrim Ökten eingeschlossen, die zur Zeit ihrer Festnahme schwanger
gewesen war und eine Fehlgeburt erlitt. (Quelle: Evrensel/HRFT, 26.12.02)
Ärzte wegen Dokumentation
von Folter angeklagt
Am 25. Dezember sprach das Strafgericht
Nr. 1 von Istanbul die Ärzte Dr. Ayhan Sandal und Dr. Orhan Fevzi Gümrükçüoglu
frei von der Anklage, einen Betrug begangen zu haben, indem sie Folterspuren
bei Mustafa Albayrak und Tufan Mengi bescheinigten, die im Zusammenhang
mit einer Untersuchung gegen die Stadtverwaltung von Istanbul festgenommen
worden waren. (Quelle: Yeni Safak, 26.12.02)
Angriff von Dorfschützern
Am 26. Dezember begann am Strafgericht
Nr. 3 in Diyarbakir das Verfahren gegen 10 Dorfschützer wegen eines Überfalls
am 26. September in dem Dorf Ugrak im Distrikt Bismil (Diyarbakir), bei
dem Agit Tekin, Nezir Tekin und Ikram Tekin getötet wurden und sechs Dorfbewohner
verletzt wurden. Die Angeklagten Abdülvahap Güçlü und Ibrahim Güçlü gestanden,
an dem Überfall beteiligt gewesen zu sein, während die anderen Angeklagten
sich als unschuldig erklärten. Veysi Tekin, Erhan Tekin, Mazlum Tekin und
Güzel Tekin, die bei dem Überfall verletzt worden waren, identifizierten
die Angeklagten. Das Gericht verfügte die Freilassung von Hanifi Güçlü,
Süleymen Güçlü, Ibrahim Güçlü, Ahmet Emin Güçlü und Mehmet Gök. Die Anklage
fordert eine Bestrafung der Angeklagten Zeydin Güçlü (16), Abdülvahap Güçlü,
Hasan Güçlü, Mehmet Hanifi Güçlü, Süleyman Güçlü Ibrahim Güçlü, Ahmet Güçlü,
Emin Güçlü, Zeki Güçlü und Mehmet Gök nach Artikel 448 (Mord) und Artikel
463 (Erhöhung des Strafmaßes, wenn mehr als eine Person an der Tat beteiligt
ist). (Quelle: TIHV, 27.12.02)
Verfahren gegen deutsche Stiftungen
Am 26. Dezember begann das Verfahren
am Staats-sicherheitsgericht Ankara gegen deutsche NGOs wegen finanzieller
Unterstützung von Protestaktio-nen gegen die Firma Normandy, die eine Goldmine
im Distrikt Bergama (Izmir) betreibt und dabei Zy-anid anwendet. Wulf Schönbohm,
der Leiter der Konrad Adenauer Stiftung/Türkei, sein Assistent Dirk Tröndle,
Fügen Fatma Ugur, Leiterin der Heinrich Böll Stiftung/Türkei, Hans Schumacher,
Leiter der Friedrich Ebert Stiftung/Türkei, Wolf-gang Sachsenröder, Leiter
der Friedrich Naumann Stiftung/Türkei, Claus Schönig, Leiter des
Orient Instituts, seine Assistenten Astrid Menz, Börte Sa-gaster, der ehemalige
Vorsitzende der Anwaltskam-mer Istanbul Yücel Sayman, die Vorsitzende
von FIAN (Food First Information and Action Network) Petra Sauerland,
und die FIAN Vertreterin Birsel Lemke, der Vorsitzende der Umweltbewegung
in Bergama Oktay Konyar, der ehemalige Bürgermeister von Bergama Sefa Taskin,
die bei der Anwaltskammer Izmir registrierten Anwälte Semih Özay and Özcan
Durmaz sind nach Artikel 171 des TStG angeklagt, der Straftaten betrifft,
die eine Verschwörung gegen die Sicherheit des türkischen Staates beinhalten.
Als Hauptbeweismittel wird das Buch „Deutsche Stiftungen – Fall Bergama“
von Necip Hablemitoglu angeführt, der am 18. Dezember ermordet wurde. Mehr
als 100 Anwälte haben die Verteidigung übernommen und beantragt, dass das
Verfahren wegen Mangel an Beweisen eingestellt wird, bevor Aussagen aufgenommen
werden. Der Angeklagte Yücel Sayman brachte vor, daß die Genehmigung des
Justizministeriums notwendig sei, wenn er als Rechtsanwalt angeklagt würde.
Das Gericht wies die Anträge zurück. Nach der Mit-tagspause erklärten sich
die Angeklagten für nicht schuldig. Das Verfahren wurde auf den 30. Januar
vertagt. (Quelle: Cumhuriyet, 27.12.02)
Verurteilungen von Journalisten
Am 24. Dezember verurteilte das
Staatssicherheitsgericht Istanbul die Journalisten Mehmet Sevket Eygi und
Selami Çaliskan, Chefredakteur der Tageszeitung “Milli Gazete” wegen eines
Artikels am 12. Mai mit dem Titel „Feinde der Kopftücher“. Beide Angeklagten
wurden wegen Verstoß gegen Artikel 312 TStG zu 20 Monaten Haft verurteilt.
Das Urteil gegen Selami Çaliskan wurde in eine Geldstrafe in Höhe von
TL 4.4 Billion umgewandelt. Am 26. Dezember verurteilte das Staatssicherheitsgericht
in Istanbul Sakine Yalçin, Chefredakteurin des Jour-nals “Alinteri”
zu einer Geldbuße in Höhe von TL 7 Billion wegen eines Artikels mit dem
Titel “Vergeßt nicht den 19. Dezember”.
(Quelle: Özgür Gündem, 25/28.12.02)
Verfahren wegen Massaker
im Gefängnis
Am 25. Dezember wurde das Verfahren
gegen 161 Soldaten einschließlich drei Offizieren im Zusam-menhang mit
dem Massaker im geschlossenen Ge-fängnis Ankara am 26.12.1999, bei dem
10 Gefan-gene getötet worden waren, fortgesetzt. Der Ver-such, die Täter
durch Fotografien zu identifizieren wurde zurückgestellt, weil die Angeklagten
Fotos von der Zeit geschickt hatten, in der sie auf die Militärakademie
gekommen waren. Die Angeklagten werden der Tötung von 5 Gefangenen beschuldigt
(die anderen sollen von Mitgefangenen getötet worden sein) sowie der Verletzung
von 69 Gefangenen. In der Anklageschrift wird gefordert, dass Artikel 49/1
TStG angewendet wird, nach dem Staatsbedienstete nicht bestraft werden,
wenn sie ein Verbrechen begehen, indem sie einen Befehl ausführen. (Quelle:
Milliyet, 28.12.02)
Verfahren gegen Eren Keskin
Am 26.12. wurde ein Verfahren gegen
Eren Keskin wegen separatistischer Propaganda während einer Konferenz über
Gewalt gegen Frauen am Staatssi-cherheitsgericht Istanbul fortgesetzt.
Am 27.12. gab das Strafgericht Nr. 2 von Kartal sein Urteil in ei-nem Verfahren
gegen Eren Keskin, die ehemalige Vorsitzende der Zweigstelle Istanbul des
IHD, wegen eines Interviews für zwei französische Zeitungen in Marseille,
das am 19. und 22. April 2001 veröffentlicht worden war, bekannt. Eren
Keskin wurde freigesprochen von dem Vorwurf, im Ausland die Republik (Türkei)
beleidigt zu haben. (Quelle: Evrensel, 27.-28.12.02)
Tod von Süleyman Yeter
Am 27.Dezember wurde am Strafgericht
Nr. 6 in Istanbul das Verfahren gegen die Polizisten Ahmet Okuducu (mit
Haftbefehl gesucht), Mehmet Yutar und Erol Ersan fortgesetzt, die angeklagt
sind, den Gewerkschafter Süleyman Yeter am 7. März 1999 unter Folter getötet
zu haben. Bei diesem Termin folgte das Gericht der Forderung der Nebenkläger
und fragte nach der Akte des Polizeipräsidiums von Istanbul über disziplinarische
Untersuchungen ge-gen die Polizisten. (Quelle: Cumhuriyet, 28.12.02)
Verfahren gegen Journalisten
Am 27. Dezember wurde der Journalist
und Schrift-steller Ahmet Altan und der Chefredakteur des Ma-gazins „Aktuel“
vom Strafgericht Nr. 2 in Istanbul von der Anklage der Beleidigung der
Sicherheitskräfte in den Artikeln „Die Generäle sollten in ihre Baracken
zurückkehren“ und „Stelle diese Generäle vor Gericht und nenne die Journalisten“
freigesprochen. (Quelle: BIA , 28.12.02)
Verfahren gegen Mitarbeiter der
TIHV
Am 30. Dezember wurde das Verfahren
gegen Dr. Alp Ayan, der in der Zweigstelle der TIHV in Izmir arbeitet,
Ecevit Piroglu (Vorstandsmitglied des IHD in Izmir), Mert Zengin und Gonca
Coban, eine An-gehörige eines Gefangenen, beim Strafgericht Nr. 1 in Izmir
fortgesetzt. Das Verfahren steht im Zusam-menhang mit einer Pressekonferenz
am 10. Februar 2001, die durchgeführt wurde aus Protest gegen die neuen
F-Typ-Gefängnisse und die Operationen in verschiedenen Gefängnissen, die
am 19. Dezember 2000 begonnen und zum Tod von 32 Personen ge-führt hatten.
Anklage war nach Artikel 159 wegen Beleidigung der Sicherheitskräfte und
des Justizministeriums erhoben worden. Den Angeklagten drohen bis zu 6
Jahren Gefängnisstrafen. Das Ver-fahren wurde von zahlreichen Prozeßbeobachtern
aus dem In- und Ausland beobachtet (Dr. Inge Genefke, Honorary Secretary-General
of the In-ternational Rehabilitation Council for Torture Vic-tims (IRCT),
Dr. Marianne Kastrup, representative of the World Psychiatric Association
(WPA), MEP Torben Lund, Dr. Astrid Sochting and Freihart Regner, Medical
Group of Amnesty International (AI), Dr. Gisela Penteker and Dr. Waltraud
Wirt-gen, International Physicians for the Prevention of Nuclear War (IPPNW),
Britta Jenkins, Berlin Treatment Center for Victims of Torture and Berlin
Medical Association, Per Stadig, International Red Cross, Elsa Le Penec
and Catherine Teule, Fede-ration Internationale des Droits de L'homme (FIDH)).
Das Verfahren wurde auf den 24. April vertagt, um die Adresse von Gonca
Coban heraus-zufinden und eine Akte des Strafgerichts Nr. 8 in Izmir
(Urteil vom 12. Juni in der gleichen Sache) einzusehen. (Quelle: TIHV,
30.12.02)
Der Prozess gegen den Film „ Großer
Mann, kleine Liebe“ geht weiter
Der Film „Großer Mann, kleine Liebe“
erhielt in der Türkei den besten Filmpreis. Das Justizministe-rium in Ankara
fordert jedoch Anklage gegen die Produzentin Handan Ipekci und derer
Verurteilung zu 6 Jahren Haft.
Der im Jahr 2000 in den Kinos aufgeführte
Film ist trotz Freigabe, auf Grund der Forderung des Justiz-ministeriums
in Ankara mehrmals verboten worden. Der Justizminister fordert einen Prozess
gegen Ipek und verlangt, dass sie nach dem Türkischen Straf-gesetzbuch
(TCK.159/1) verurteilt wird. Der Produzentin wird vorgeworfen, „Justiz-
und Sicher-heitskräfte des Staates beleidigt” zu haben. Der Pro-zess ist
am 17.April 2003 in Bakirköy/Istanbul. (Quelle: DEMA NU, 31.12.02-15.01.03)
Die 67. Ausgabe von DENG
ist konfisziert worden
Wie alle vorhergehenden Ausgaben
der kurdisch-türkisch erscheinenden Zeitschrift Deng (Die Stim-me) ist
auch die 67. Ausgabe konfisziert worden. Ursache zur Beschlagnahme der
Ausgabe waren u.a. die gedruckten Titel „Die 4. Konferenz der PSK im Ausland“,
„Das Kurdenproblem ist ein na-tionaler Konflikt“, „Die Regierenden in der
Türkei müssen aufhören durch ihre Politik die Kurden zu verleugnen“.
Die Zeitschrift wurde konfisziert
mit der Beschuldi-gung „Spaltung der Türkischen Nation durch schriftliche
Propaganda“, und zwar gemäß des Türkischen Strafgesetzbuches, Paragraph
86, 5680, Abs.2/1. (Quelle: Dema Nu, 31.12.02-15.01.03 S.14)
Erneut Razzia in Wohnung von
Vergewaltigungsopfer
Kaze Özlü, die am 19. November 1999
bei einer Razzia der Polizei in ihrer Wohnung gefoltert und vergewaltigt
worden war, berichtete, dass am 28. Dezember schon wieder eine Razzia in
ihrer Wohnung durchgeführt wurde und sie wegen ihrer Klage vor dem Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte bedroht worden ist. In ihrer Wohnung waren
immer wieder Razzien durchgeführt worden. Kaze Özlü hat wegen des neuen
Vorfalls bei der Staatsanwaltschaft Adana eine Klage eingereicht. (Quelle:
Evrensel, 01.01.03)
Journalisten verhaftet
Am 27. Dezember 2002 kam Kadriye
Kanat, Chef-redakteurin der Zeitschrift “Özgür Kadinin Sesi”, in U-Haft.
Der Haftbefehl war in einer Verhandlung im Oktober ausgestellt worden,
wo wegen 3 Artikel in der Zeitschrift verhandelt wurde. Ihr Anwalt sag-te,
dass sie zu dieser Verhandlung keine Ladung er-halten habe. In Ankara wurde
Rahmen Sümer, Ver-teiler der Zeitung “Özgür Gündem”, am 30. De-zember festgenommen.
Am 3. Januar wurde der Vertreter von Özgür Gündem in Agri, Yusuf A-baya,
festgenommen. Am 4. Januar wurde Sükran Aykut, Verteilerin von Özgür Gündem
in Adana, festgenommen. (Quelle: Bianet, 05.01.03)
Verfahren gegen HADEP
Die Staatsanwaltschaft am SSG Ankara
hatte 18 führende Mitglieder der HADEP wegen Unter-stützung einer illegalen
Vereinigung angeklagt. Der Hintergrund ist ein Kongress der Jugendabteilung
der HADEP vom 15. Oktober, auf dem Parolen ge-rufen und eine Botschaft
von Abdullah Öcalan ver-lesen wurde. Angeklagt sind: A. Turan Demir, Ha-mit
Geylani, Mahmut Sakar, Alican Önlü, Ahmet Seker, Elif Tokay, Inan Perisan,
Serif Türk, Fatma Vargün, Sait Köse, Zehra Ipek, Mehmet Gündüz, Hümeyra
Tusun, Dalokay Sanli, Fethi Zaman, Kah-raman Elaltunkara, Mehmet Çetin
und Gazi Degir-menci. (Quelle: Radikal, 07.02.03)
Strafe gegen Journalist revidiert
Die Kammerversammlung des Kassationsgerichts-hofes
hob die 40 monatige Haftstrafe gegen Coskun Ak auf. Die 4. Kammer des Strafgerichts
in Istanbul hatte ihn als Betreuer eines Internet-Forums des Be-treibers
superonline zu dieser Strafe verurteilt, weil dort eine anonyme Nachricht,
die die Armee belei-digen sollte, nicht sofort entfernt wurde. (Quelle:
Cumhuriyet, 08.01.03)
Behandlung in Deutschland
abgebrochen
Die Anwältin Nermin Selçuk berichtete
von ihrem Mandanten Mehmet Ara (65), der sich zur Zeit im Gefängnis in
Amasya befindet. Er sei 1993 zusam-men mit weiteren 15 Personen in Idil
(Sirnak) fest-genommen und 28 Tage in Polizeihaft gewesen. Danach sei er
aufgrund der Schläge auf seinen Kopf erblindet. Nach 6 Monaten U-Haft wurde
er zur Be-handlung auf freien Fuss gesetzt. Er ging nach Deutschland. 1997
wurde er wegen Mitgliedschaft in der PKK zu 12,5 Jahren Haft verurteilt.
Er kehrte am 26. Juni 2002 zurück, noch bevor die Behand-lung in Deutschland
abgeschlossen war. Vom Ge-fängnis in Bayrampsa wurde er ins Krankenhaus
nach Sagmalcilar verlegt, da er an Depression, ho-hem Blutdruck, Bronchitis
und Hörbeschwerden litt. Seine Strafe hätte eigentlich ausgesetzt werden
sollen, aber er wurde danach ins Gefängnis nach Amasya verlegt. Der Anwalt
Hasip Kaplan verfolgt seinen Fall vor dem Europäischen Menschenrechts-gerichtshof.
(Quelle: Özgür Gündem, 09.01.03)
Das Todesfasten
Die Gefangene Özlem Türk verstarb
am 11. Januar im Krankenhaus Numune in Ankara. Als Korres-pondentin der
Zeitschrift “Mücadele” wurde sie 1995 in Samsun verhaftet und 1996 vom
SSG An-kara zu 15 Jahren Haft verurteilt. (Quelle: Evrensel, 12./13.01.03)
Folter in Ankara
Von E.Ü. (16), E.Ü. (18) und B.Ü.
(22), die am 31. Januar 2002 in Ankara unter dem Verdacht des Diebstahls
festgenommen wurden, wurden Folter-vorwürfe erhoben. Sie wurden auf der
Wache in Yenimahalle festgehalten und sollen bei der ärztlichen Untersuchung
gesagt haben, dass die Rötungen auf dem Rücken vom Reiben an der Heizung
und an den Tischen stammten. Dennoch stellten die Opfer Strafanzeige. Die
Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren jedoch ein. Als die Anwaltskammer
Ankara Beschwerde einlegte, wurde die Ermittlung erneut aufgenom-men, aber
endete wiederum in ei-ner Entscheidung, kein Verfahren zu eröffnen, da
die Jugendlichen sich selber Schaden zugefügt und die Polizei verunglimpft
hätten. Der Widerspruch vor dem Strafgericht in Kirikkale, der am 21. Juni
2002 eingelegt wurde, hatte ebenfalls keinen Erfolg, so dass die Anwaltskammer
am 15. November das Justizministerium um eine schriftliche Anweisung für
die Durchführung eines Verfahrens ersuchte. (Quelle: Milliyet, 14.01.03)
HADEP Verfahren in Siirt
Ein Strafgericht in Siirt verurteilte
Ahmet Konuk, Ex-Vorsitzender der HADEP in der Provinz und die Funktionäre
Bedrettin Polat, Emin Dayan, Muhyet-tin Timurlenk, Emin Batur und Abdurrahman
Tasçi zu 73 Tagen Haft und einer Geldstrafe von 7 Millionen TL, weil am
8. März Spruchbänder mit der Aufschrift “Frauen gemeinsam für eine demokratische
Gesellschaft und ein freies Zusammensein” ohne Erlaubnis aufgehängt worden
waren. (Quelle: Özgür Gündem, 15.01.03)
Meinungsfreiheit wurde
wieder verurteilt
Die ehemalige stellvertretende
Vorsitzende der Menschenrechtsorganisation (IHD), Kiraz Bicici, übermittelte
ihre Ansichten telefonisch an Medya-TV über das Massaker vom 19. Dezember
2000 in den türkischen Gefängnissen. Aufgrund ihrer Äuße-rungen ist sie
nach §169 des TSGB zu 3 Jahren und 9 Monaten Haft verurteilt worden.
Hier sieht man noch einmal, dass
die freie Meinungsäußerung in Türkei weiterhin unter Strafe steht. In den
türkischen Gefängnissen wird weiter-hin Isolationshaft betrieben. Diejenigen,
die um ihre Rechte kämpfen und ihre Meinung äußern, werden weiterhin verurteilt.(…)
(Quelle: Radikal, 15.01.03)
Jeder Tag ist ein neuer Tod
Der 23 Jahre alte Student Birtan
Altinbas wurde vor 11 Jahren, am 9. Janauar 1995, vor dem Campus der Universität
in Istanbul festgenommen. Nach 6 Tagen Haft starb er im Krankenhaus infolge
der schweren Folterungen in Haft. Trotz Strafanzeigen von seinen Familienangehörigen,
sowie verschie-denen Menschenrechtsinstitutionen gelang es erst nach 7
Jahren gegen die 10 Folterer Anklage zu erheben. Diese 10 Folterer sind
heute noch im Staatsdienst tätig. (Quelle: Radikal, 15.01.03)
Türkei entsagt der Todesstrafe
Die Türkei hat am Mittwoch in Straßburg
vor dem Europarat die Abschaffung der Todesstrafe besie-gelt. Der Vertreter
Ankaras unterzeichnete das Zu-satzprotokoll Nummer 6 der Europäischen Men-schenrechtskonvention,
in dem die Todesstrafe aus-geschlossen ist. Damit haben alle 44 Mitglieder
des Europarats die Konvention unterschrieben, wobei die Parlamente Russlands
und Armeniens dies noch nicht bestätigt haben. Die Türkei wurde lange vom
Europarat und der EU für ihr Festhalten an der To-desstrafe kritisiert.
Die türkische Volksvertretung hatte im vergangenen August im Rahmen eines
Re-formpakets zur Anpassung an die Gesetze der EU die Todesstrafe grundsätzlich
abgeschafft und sie nur noch auf Kriegszeiten beschränkt. Dies wi-derspricht
der Konvention nicht. Die Strafen zahlreicher zum Tode Verurteilter wurden
inzwischen in lebenslange Haft umgewandelt. Dies gilt auch für den früheren
Chef der kurdischen Guerilla PKK, Abdullah Öcalan. Nach der Abschaffung
der Todesstrafe verlangt die Türkei auch die Auslieferung mehrerer Straftäter
aus Europa. (Radikal, 15.01.03 und SZ, 16.01.03)
Erneut zwei Zeitungen in Iran
geschlossen
Iranische Gerichte haben am Samstag
abermals zwei reformorientierte Zeitungen geschlossen. Dem Herausgeber
der Zeitung „Hajat-i-Nu“, Bruder des geistlichen Führers Ayatollah Ali
Khamenei, wird die Veröffentlichung einer Karikatur zur Last gelegt. Die
am Mittwoch abgedruckte Karikatur zeigt nach Ansicht der Richter den iranischen
Revolutionsführer Ayatollah Khomeiny, wie er von einem Daumen zermalmt
wird, während die Waagschale der Gerechtigkeit zu Boden gefallen ist. Ebenfalls
verboten wurde die Tageszeitung „Bahar“, sie soll die Behörden beleidigt
haben. Die genaue Anklage gegen Khamenei wurde nicht bekannt gegeben. Er
hinterlegte vor Gericht eine Kaution und blieb auf freiem Fuss. „Hajat-i-Nu“
hatte am Freitag erklärt, die Karikatur habe nichts mit Khomeiny zu tun.
Sie sei die Reproduktion einer Zeichnung aus dem Jahr 1937; die bärtige
Figur stelle den damaligen amerikanischen Präsidenten Roosevelt dar. Die
amtliche Nachrichtenagentur Irna zitierte den konservativen Journalisten
Ali Yusefpur mit den Worten, die Zeichnung beleidige den Revolutionsführer.
Die von Fundamentalisten kontrollierte Justiz hat in den vergangenen Jahren
bereits zahlreiche liberale Zeitungen schliessen und Dutzende von Journalisten
und Aktivisten festnehmen lassen. (Quelle: Neue Zürcher Zeitung, 13. Januar
2003, Nr.9)
39 Hinrichtungen innerhalb
von 20 Tagen im Iran
Um ihre Macht weiterhin zu sichern,
haben die Mullas in Teheran ihre Unterdrückungspolitik ver-schärft. Allein
innerhalb von 20 Tagen wurden 39 Menschen in verschiedenen Städten Irans
hingerichtet. Die Opfer waren als politische Gefangene seit Jahren in Haft.
Sie hatten keinen Anwalt und sie kamen auch nicht in eine Gerichtsverhandlung.
Die Namen von einigen der Hingerichteten
und Da-tum der Hinrichtungen liegen der Zeitschrift „Bey-dach“ auch vor,
die wir hier dokumentieren:
„Ferza Wekilyan“ und „Abbas
Lotfi“ am 23.11.02 in den Städten „Kermaschan und Endimeschk“. „Mohammad
Saleh Moradiyan“ und „Mustefa Chorwand“ in der kurdischen Stadt „Mariwan“
so-wie „Ali ..“ und „Gholamreza …“ in Teheran am 05.12.02. „Haschem Anwarniya“
und „Ferhad Rah-man“ am 26.11.02. „Esmail Dana“, „Ali Kamyab“, „Majid
Mostanad“, „Nasser Esmailzadeh“, Beytulla Meleki“ in Teheran“ und Mohammad
Jewad Perwi-zi“ Student in „Amol“ am 01.12.02. „Gholamreza“ in „Maschahd“
am 07.12.02. „Ali Askandari“, 21 Jahre alt, in Teheran am 11.12.02. „Mohammad
Ali Nabrawan“ in „Tschahbehar“ im Gefängnis des Ge-heimdienstes wurde am
02.12.02 durch Spritzen mit Luft hingerichtet. „Nadir Sepahwand“ und „Beni
Assad Sepahwand“, zwei Brüder wurden am 03.12.02 in „Lorestan“ vor den
Augen der Öffent-lichkeit gehängt. Weiterhin sind am 22.11.02 in „Maschhad“
sieben Menschen, am 04.12.02 zwölf Gefangene in Teheran hingerichtet und
am 05.12.02 wurde ein Mann in „Tabriz“ gehängt.
(Quelle: Beydach, Nr. 3, 20.12.02)
Kurdischer Jugendlicher vom irani-schen
Gericht zum Tode verurteilt
Sicheren Quellen zufolge, wurde
ein kurdischer Ju-gendlicher mit dem Namen Sassan Ale Kenaan aus der kurdischen
Stadt Sanandadj von der Staatsan-waltschaft der islamischen Republik Iran
wegen Anhängerschaft zu der „KOMALA“ zum Tode ver-urteilt. Das Urteil ist
noch nicht vollstreckt worden. Sassan und weitere Personen wurden im September
vergangenen Jahres bei einer Razzia gegen anders Denkende in Sanandadj
willkürlich verhaftet. Bis jetzt sind viele von ihnen wegen Gegnerschaft
zur islamischen Republik Iran zu langjährigen Gefäng-nisstrafen verurteilt
worden. Weiteren Inhaftierten droht ebenfalls härtere Todes- und Gefängnisstra-fen.
Wenn allein eine Gegnerschaft zur Herrschaft von Mullahs in Teheran hart
bestraft werden soll, dann droht Millionen von Kurden auch ähnliche Strafen.
Von daher rufen wir die Öffentlichkeit
und alle Menschenrechtsorganisationen dazu auf, sich für das Aussetzen
der Todesstrafe gegen Sassan Ale Kenaan einzusetzen und das iranische Regime
zu zwingen, endlich die Unterdrückung des kurdischen Volkes zu beenden.
(Quelle: PE von KOMALA, 14.01.03)
Irakische Machthaber als Kriegsverbre-cher
bald vor internationalem Gericht?
Amerikanischer Presse zufolge, sollen
die US-Be-hörden eine Liste von 14 Personen als Kriegsverbrecher aufgestellt
und sie bald offiziell veröffentlichen. Die Liste soll 14 hochrangige iraki-sche
Machthaber umfassen. Dieser Bericht wurde auch von USA nahestehenden irakischen
Oppositionellen bestätigt. Bisher ist neben Saddam Hussein von fol-genden
Personen der irakischen Machthaber die Re-de:
1.Oday Hussein 2. Qussay Hussein,
zwei Söhne Saddams, 3. Taha Yassin Ramazan, erster Stellver-treter des
irakischen Präsidenten 4. Izat Ibrahim Duri Stellvertreter des Vorsitzenden
vom sogenannten irakischen „Revolutionsrat“. 5. Taha Mahiyadin Maaruf,
zweiter Stellvertreter des irakischen Präsidenten. 6. Ali Hassan Majid
Mitglied des irakischen „Revolutionsrates“ und Leiter des Giftgaseinsatzes
auf die kurdische Stadt Halabja 1988. 7. Mohammad Hamza Alzobaydi Vorsitzender
der Baath- Partei im Süden Iraks. 8.Tahir Jalil Habush, Leiter des irakischen
Presse- und Informationsdienstes. 9. Abdulltawab Mallahwesh Stellvertreter
des Ministerpräsidenten und Minister für Militär-Industrie. 10. Amir Mohammad
Al- Obaydi ehemaliger Minister für Öl-Industrie. 11. Abd Hammud persönlicher
Berater des irakischen Präsidenten Saddam Hussein 12. Ayad Fetayh Al- Rawi
Leiter der militärischen Spezialeinheit „Al- Qods“ 13. Hani Abdullatif
Al- Fatah ein Verwandter und Berater Saddam Husseins. (Quelle: Brayati,
Nr. 3887, 09.01.03)
Deutsche im Irak wegen Mordes
verurteilt - mögliche Auslieferung
Sulejmanieh/Berlin - Ein Gericht
im Irak hat am Samstag eine deutsche Frau wegen Mordes an ihrem kurdischen
Freund zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Frau habe das Verbrechen gestanden,
berichtete die Zeitung "Neues Kurdistan" in Sulej-manieh im Nordirak. Den
Angaben zufolge kann die Verurteilte binnen 30 Tagen Berufung einlegen.
Nach Angaben des Auswärtigen Amtes
in Berlin stammt die Frau aus Bayern. Ein Vertreter der deutschen Botschaft
in Bagdad sei bei den Verhandlungen anwesend gewesen. Nach Informa-tionen
örtlicher Kreise könnte die Frau nach Deutschland ausgeliefert werden,
da das Opfer deutsche Staatsangehörigkeit gehabt habe. Die Leiche des irakischen
Kurden war im Juli vergange-nen Jahres in der Kleinstadt Darbandichan,
60 Kilometer südöstlich von Sulejmanieh, in der von Kurden bewohnten Autonomie
im Nordirak entdeckt worden. Ermittlungen der Polizei führten zu der deutschen
Freundin. Der erste Prozess gegen die Frau fand im Dezember vergangenen
Jahres statt. Die Frau soll den Mann in Deutschland kennen gelernt haben.
Vor drei Jahren hätten sie beschlossen, in die Heimat des Mannes zu ziehen.
Weitere Details und das Motiv für den Mord waren unklar. Nach Angaben der
Kreise in Sulejmanieh könnte die deutsche Botschaft in Bagdad - Deutschland
hat keine Vertretung im Nordirak - die kurdischen Behörden überzeugen,
den Fall nach Deutschland zu übertragen. Im Falle eines Krieges gegen Bagdad
könne die Deutsche dann zunächst in den benachbarten Iran und von dort
aus via Teheran nach Deutschland gebracht werden. (Quelle: dpa, 21.01.
03)
Ministerium für Menschenrechte
in Kurdistan fordert Verbesserung der Haftbedingungen in Kurdistan
Dr. Mohammad Ehssan, Minister für
Menschenrechte gibt eine neue Erklärung zur Einhaltung der Menschenrechte
von Inhaftierten in Kurdistan bekannt. Diese Erklärung soll die bestehenden
Gesetze ergänzen und verbessern. Die Erklärung wird als ein neues Projekt
des Ministeriums offiziell bei der regionalen kurdischen Regierung mit
dem Sitz in Hewler (Arbil) vorgelegt und soll bei dem neuen Entwurf
des vierten kurdischen Kabinetts berücksichtigt werden. Das Projekt des
Menschenrechtministeriums enthält folgende Punkte:
1. Die Sicherheit der Bürger muss
gesetzlich garantiert werden. Niemand darf willkürlich verhaftet werden.
Das muss erst von einem kompetenten regionalen Gericht erlassen werden.
2. Die Inhaftierten dürfen nicht
misshandelt und ihre Menschenrechte müssen einge-halten werden.
3. Kein Gefangener darf gefoltert,
beleidigt oder auf irgendeine Weise verletzt werden.
4. Bestrafung oder Verurteilung
wegen ir-gendwelcher Straftat muss individuell sein. Kein anderer darf
wegen Vergehens oder einer Straftat anderer benachteiligt werden.
5. Die Inhaftierten müssen im Voraus
wissen, warum und nach welchem Gesetz oder Pa-ragraphen und mit wessen
Erlassung sie inhaftiert werden.
6. Die Häftlinge dürfen während
ihrer Haft ihren religiösen Verpflichtungen, Sitten und ihre kulturellen
Gewohnheiten in vol-ler Freiheit pflegen.
7. Alle Gefangenen müssen die Möglichkeit
bekommen, sich durch einen Anwalt zu verteidigen. Diejenigen, die finanziell
nicht in der Lage sind, sich einen Anwalt zu nehmen, müssen von dafür zuständigen
Behörden volle finanzielle Unterstützung bekommen.
8. Wiedergutmachung für unrechtsmäßig
Verurteilte und Inhaftierte sowohl mate-riell als auch ideell.
9. Die Häftlinge haben das Recht,
sich regelmäßig von der Außenwelt zu informieren. Dafür müssen Medien,
wie Fernsehen, Radio und Zeitungen in allen Gefängnissen vorhanden sein.
10. Nach Wünschen der Inhaftierten
müssen Möglichkeiten für Weiterbildungen, Fern-studium usw. geschaffen
werden.
11. Inhaftierung der straffälligen
Jugendlichen muss als letzte Möglichkeit in Betracht kommen. Sie müssen
in Sondereinrichtun-gen untergebracht werden, wo sie unter der Aufsicht
der Psychologen und Psychothe-rapeuten Möglichkeiten bekommen, in ein soziales
Leben wieder eingegliedert zu werden. (Quelle: Birayeti, Nr. 3893, 16.01.03)
Libanesische Behörden liefern
einen Kurden an Syrien aus
Einer Presseerklärung der „Einheitlicher
Partei der Kurden- Syrien“ zufolge, wurde ein Kurde aus Sy-rien mit Namen
„Farhat Ali Abdullrahman“, sess-haft im Libanon und sein Sohn am
29.12.02 von libanesischen Geheimdienstlern vorgeladen. Er wurde sofort
verhaftet, sein Sohn allein nach Hause geschickt. Als der Sohn und seine
Mutter einen Tag danach zu den Behörden gingen, um nach dem Ver-bleib des
Vaters fragten, hat man ihnen gesagt, dass er nach dem Wunsch des syrischen
Geheimdienstes nach Syrien ausgeliefert wurde. Über sein Schicksal gibt
es bislang keine Spur.
In der Presseerklärung der o.g.
kurdischen Partei steht, dass „Ali Abdullrahman“ ein patriotischer und
politisch aktiver Kurde aus dem Dorf „Mascha-lani“, in der Region „Afrin“
in syrisch Kurdistan gewesen ist. Er ist Vater von fünf Kindern und ist
vor drei Jahren in den Libanon ausgereist, um dort eine Arbeit zu finden,
um seine Kinder zu ernähren. (Quelle: Medya, Nr. 140, 15.01.03)
Damalige Sowjetrepublik
„Aserbaydjan“ gegen jegliche
Anerkennung der Kurden
Heidaar Alijew, langjähriges Politbüro-Mitglied
der KP-Sowjetunion und heutiger Präsident „Aserbaydjans“ hat sich gegen
die internationale Anerkennung der Kurden und gegen die Gründung eines
kurdischen Staates ausgesprochen.
Wie einem Bericht der Wochenzeitung
„Kongress“ zu entnehmen ist, ist der Präsident über die neue Entwicklung
in Kurdistan, darunter die engere Zu-sammenarbeit der kurdischen Parteien
(KDP und PUK) und den bevorstehenden Krieg gegen den Irak sehr besorgt.
Er hat wiederholt, dass sein Land die Rechte der Kurden nicht anerkennt
und wird die Gründung eines eventuellen kurdischen Staates nicht dulden.
In „Aserbaydjan“ leben Hunderttausende
Kurden, die keinerlei Rechte haben dürfen. Dieser Teil Kur-distans ist
unter den Kurden als „Rotes Kurdistan“ bekannt. Im „Roten Kurdistan“ leben
die Kurden unter katastrophalen Bedingungen. Sie werden ver-trieben, ihre
Gründstücke werden beschlagnahmt, als Menschen zweiter Klasse behandelt
und miss-handelt. (Quelle: Medya, Nr. 140, 15.01.03)
Acht illegale Einwanderer ertrunken
Mindestens acht illegale Einwanderer
sind über Weihnachten in griechischen Gewässern ertrunken, als zwei Boote
kenterten.
Am 1. Weihnachtstag starben fünf
Menschen, als ihr Schlauchboot zwischen der türkischen Küste und der griechischen
Insel Chios unterging. Für vier Vermisste bestand kaum noch Hoffnung. Zwölf
der überwiegend kurdischen Flüchtlinge rettete die Küstenwache. Ein Grieche
wurde als Schleuser festgenommen. In der Nacht zum Heiligen Abend waren
drei illegale Einwanderer unweit der Insel Korfu im Ionischen Meer ums
Leben gekommen, als ihr Boot kenterte. 160 weitere Kurden retteten sich
schwimmend an Land. Sie waren aus Grie-chenland in Richtung Italien gestartet.
Zwei Menschenschmuggler, angeblich Albaner, sollen entkommen sein. (Quelle:
(dpa) Westdeutsche Allgemeine, 27.12.2002)
Illegale Einwanderer in griechischem
Minenfeld ums Leben gekommen
Beim Versuch illegal aus der Türkei
nach Griechenland zu gelangen, sind am Sonntag zwei Zuwanderer in ein griechisches
Minenfeld geraten und ums Leben gekommen. Ein weiterer illegaler Einwanderer
wurde schwer verletzt. Wie die halbamtliche griechische Nachrichtenagentur
ANA weiter berichtete, ereignete sich der tödliche Zwischenfall am türkisch-griechischen
Grenzfluss Evros (türkisch: Meric). Die Zuwanderer kamen aus dem ostafrikanischen
Staat Burundi.
Aus Athen und Ankara gibt es bisher
nur Absichts-erklärungen, die Minenfelder am Fluss Evros zu räumen. In
den vergangenen 12 Monaten sind nach offiziellen Angaben acht Menschen
in diesen Mi-nenfeldern ums Leben gekommen. (Quelle: DPA, 05.01.03)
Deutscher als mutmaßlicher Schleuser
in Griechenland festgenommen
Die Küstenwache in der westgriechischen
Hafenstadt Igoumenitsa hat einen deutschen Lastwagenfahrer als mutmaßlichen
Schleuser festgenommen. Die Beamten entdeckten im Laderaum des Lastwagens
insgesamt 23 illegale Einwanderer, in der Mehrzahl Kurden. Der Lastwagen
sollte auf eine Fähre nach Italien verladen werden. Nach einer Meldung
der griechischen Nachrichtenagentur ANA vermuten die Behörden, dass der
festgenommene Deutsche zu einer internationalen Schleuserbande gehörte.
(Quelle: (dpa) Westfälische Rundschau, 15.01.03)
Sechs Leichen auf Flüchtlingsboot
vor Italien entdeckt
Russische Seeleute haben am Sonntag
vor der süd-italienischen Küste ein kleines Flüchtlingsboot mit sechs Leichen
entdeckt. Zudem nahmen sie sechs Überlebende an Bord, die ebenfalls auf
dem Boot waren. Möglicherweise würden noch bis zu 20 Menschen vermisst,
berichtete die italienische Küs-tenwache. Das staatliche Fernsehen berichtete,
die Menschen seien wahrscheinlich an Hunger und Kälte gestorben. Einzelheiten
über die Ereignisse auf dem nur acht Meter langen Unglücksboot wur-den
nicht bekannt. Es sei auch ungeklärt, woher das Boot kam. Die Überlebenden
seien in schlechter Gesundheit. Es hieß lediglich, der russische Frach-ter
habe das Boot im Ionischen Meer vor der Küste Apuliens entdeckt. Weiter
hieß es, griechische Seefahrtsämter hätten schon vor Tagen im Ioni-schen
Meer zwischen Griechenland und Italien die Spur eines Bootes mit gut 30
Menschen an Bord aufgenommen. Daher gehe man von bis zu 20 Vermissten aus.
Der russische Frachter habe aber keine Überlebenden oder Toten im Meer
gefunden. An diesem Montag wollen die italienischen Behör-den mit Flugzeugen
nach den Vermissten suchen.
Vor der Küste Süditaliens kommt
es immer wieder zu Unglücken mit Flüchtlingsschiffen. Teilweise ertranken
dabei über 100 Menschen. Oftmals zwin-gen Schlepperbanden, die mehrere
tausend Dollar für die Überfahrt verlangen, die illegalen Einwan-derer
vor der Küste Ampuliens oder Siziliens ins Meer zu springen und an Land
zu schwimmen. Die Schlepper haben Angst, dass sie die italienische Küstenwache
aufbringt. Viele Flüchtlinge sind Kurden und kommen aus dem Irak oder der
Türkei, andere aus Nordafrika oder Albanien. Viele wollen nach Deutschland
weiterreisen. (Quelle: dpa, 19.01.03)
Noch 23 Vermisste nach Flüchtlings-tragödie
- Schlepper gefasst
Nach der Flüchtlingstragödie vor
der süditalieni-schen Küste mit sechs Toten wurden am Montag noch 23 Menschen
vermisst. Für die Kurden aus der Türkei und dem Irak dürfte es keine Hoffnung
mehr geben, berichteten italienische Medien. Ihr Motorboot war am Sonntag
rund 20 Seemeilen vor der apulischen Küste von einem russischen Tanker
entdeckt worden. Sechs erschöpfte Flüchtlinge wurden in Sicherheit gebracht,
sechs weitere konnten nur noch tot geborgen werden. Nach Angaben der Überlebenden
befanden sich 23 weitere Personen an Bord.
Die italienische Polizei hat unterdessen
einen 28-jährigen Griechen als mutmaßlichen Schlepper festgenommen. Er
habe sich unter den Überleben-den befunden, hieß es. Nach griechischen
Angaben war das neun Meter lange Boot am Donnerstag vom Besitzer als vermisst
gemeldet worden. (Quelle: dpa, 20.01.03)
Neue Publikation
Liebe Freundinnen und Freunde, liebe
Interessierte,
der IMK e.V. möchte alle Interessierten
und MitarbeiterInnen in der Flüchtlingsarbeit auf die Diplomarbeit von
Herrn Mehmet Bayval zum Thema „Psychosoziale Entwicklung von Kinderflüchtlingen“
hinweisen.
In der Diplomarbeit werden die Rahmenbedingungen,
unter denen Kinderflüchtlinge in der Bundesrepublik leben, dargestellt.
Hierbei werden psychologische, soziologische, ethnologische, politische,
und rechtliche Gesichtspunkte berücksichtigt.
Im ersten Teil der Diplomarbeit
werden die notwendigen Definitionen, die Fluchtursachen, Statistiken und
internati-onale bzw. nationale gesetzliche Grundlagen veranschaulicht.
Hierbei handelt es sich, um Fragen des Bleiberechts, um Aufenthaltstitel,
sowie, um Einreiseverfahren.
Im zweiten Teil werden die konkrete
Lebenssituation, die psychosoziale Entwicklung der Kinderflüchtlinge –
z.B. in den Bereichen Unterbringung, Bildung und Identitätsentwicklung,
unter Herausarbeitung der Maßnahmen, die die Lebenssituation der jungen
Flüchtlinge beeinflusst – im Mittelpunkt stehen.
Die Diplomarbeit kann in gebundener
Form bei uns gegen die Errichtung eines Betrages von 6,-- Euro (inkl. Ver-sandkosten)
bestellt werden.
Wie zuvor auch diesmal möchten wir
an Sie appellieren, uns mitzuteilen falls Sie eine e-mail-Adresse haben,
denn der Versand über e-mail ist kostengünstiger und schneller.
Wir möchten Sie gleichzeitig auf
unsere web-Seiten hinweisen, die interessante Beiträge enthält:
· Die Presseerklärung des IMK e.V.
vom 07. Januar 2003 (Deutsch und Englisch)
· Anmerkung zum Lagebericht des
Auswärtigen Amtes zur Türkei (Deutsch)
· Offener Brief an die Bundesregierung
wegen eines möglichen EU-Beitritts der Türkei (Deutsch)
· Gedanken zum Thema Irak I und
II, von Alexander Kauz (Deutsch)
· Kampagne gegen Straflosigkeit
„Gerechtigkeit heilt“ (Deutsch)
· „Die Quadratur des Kreises , von
Ofra Bengio (in Deutsch und Englisch)
· Die gemeinsame Presseerklärung
von GfbV, KOMKAR, Kurdische Gemeinde in Deutschland und IMK e.V. vom 24.
Oktober (in Deutsch)
· Ein Bericht der Turkish Daily
News über das Dorfschützersystem (Deutsch und Englisch)
· Presserklärung des IMK e.V. zum
40. Jahrestag der rassistischen Sondervolkszählung in Syrien (Deutsch)
· Eine Analyse über das Verhalten
der türkischen Medien während des Bundestagswahlkampfes in Deutschland,
von Irina Wiessner (Deutsch)
· Ein Jahresbericht der PSK über
die Entwicklungen in der Türkei und Nord-Kurdistan (Deutsch und Englisch)
· Ein Artikel von Ashiti Amir über
Syrien und Syrisch-Kurdistan (Deutsch)
· Die Erklärung der PSK zum „EU-Anpassungspaket“
des Türkischen Parlaments (Deutsch und Eng-lisch)
· Der Artikel „Kurden und Kurdistan“
von Shahin Sorekli aus Australien (Englisch)
Diese Beiträge tragen nicht unbedingt
unsere Meinung, sondern geben die aktuell für unser Themengebiet interes-santen
Diskussionen wieder. Besuchen Sie doch einmal www.kurden.de.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihre Redaktion
ISSN 1438- 08 Herausgeber:
IMK e.V., Postfach 07 38, D-53137 Bonn, Telefon: + 49 228 362 802,
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Verantwortlicher Leiter: Abubekir Saydam Abonnementbedingungen
(pro Jahr):· Stiftungen, Parteien, Regierungen und internationale Organisationen
sowie Gremien: Euro 92,00 · Gerichte, Rechtsanwälte, Menschenrechtsorganisationen,
Flüchtlingsberatungsstellen: Euro 46,00 · Förderabonnement, Einzelpersonen
und kleinere Vereine: Euro 31,00 Spendenkonto: Volksbank
Bonn (BLZ: 380 60 186), Konto-Nr.: 201 246 90 23
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