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Internationaler Verein für Menschenrechte der Kurden 
IMK Wocheninformationsdienst
Datum: 25. Oktober – 10. November 2002      Nummer: 172

Kurdischer Wissenschaftler und Autor gewinnt Prozess gegen die Türkei
Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof veröf-fentlichte am 03.09.02 im Fall Mehmet Bayrak gegen die Türkei  das folgende und endgültige Ur-teil:
Der Antragsteller , Mehmet Bayrak, ist gebürtiger türkischer Staatsbürger und lebt in  Deutschland.
Er wurde durch den Nationalen Sicherheitsrat in Ankara dreimal wegen angeblicher Verbreitung propagandistischer kurdischer Themen in Büchern, die von ihm geschrieben oder verlegt worden waren, verurteilt. In allen drei Fällen wurden die Ausgaben beschlagnahmt. Ursprünglich wurde M. Bayrak nach Paragraph § 8 -Verhütung von Terrorakten - verurteilt. Nach den entsprechenden Revisionsanträgen wurden alle drei Fälle erneut verhandelt.
 Für die Publikation des Buches „Populäre kurdische Lieder“ (Kürt Halk Türküleri) wurde M. Bayrak im November 1995 zu einem Jahr Gefängnis und einer Geldstrafe von 100 Millionen türk. Lira verurteilt. Gleichzeitig verurteilte ihn das Gericht wegen der Veröffentlichung von „Zeitgenössische Kurdische Dichtung“ (Cagdas Kürt Destanlari) zu einer weiteren Geldstrafe von 50 Millionen türk. Lira und einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten, die dann letztendlich in eine Geldstrafe in Höhe von 900.000 türk. Lira umgewandelt wurde. Ausserdem bestätigte der Kassationshof im Juni 1996 das Urteil über die einjährige Freiheitsstrafe und die Zahlung von 100 Millionen türk. Lira wegen der Veröffentlichung der Publikation „Die Kurden und ihr Kampf für Demokratie und nationales Bewusstsein“ (Kürtler ve ulusal demokratik müadeleleri).
Der Antragsteller bezog sich unter anderem auf Artikel 10, das Recht auf freie Meinungsäußerung der Europäischen Menschenrechtskonvention.
In einem aussergerichtlichen Vergleich wurde be-schlossen, dem Antragsteller 11.000 Euros für  seine Auslagen und als Entschädigung zu zahlen.
Anschliessend erklärte dazu die türk. Regierung, dass die Urteile in Fällen, die auf Artikel 312 des Strafrechts oder nach § 8, der Verhütung von  Terrorakten, klar zeigte , dass türkisches Gesetz und Praxis dringend mit dem  Paragraphen 10 der Menschenrechtskonvention in Übereinstimmung gebracht werden müsste.
Wie im National-Programm vom 24. März 2001 beschlossen, wird die Regierung dazu alle erforder-lichen Änderungen, wie vom Ministerrat der EU verlangt, in Fällen, wie dem Vorliegenden, zur Anwendung bringen.

HRW: Türkei versagt bei Rückkehr
vertriebener Dorfbewohner
Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch (HRW) hat der Türkei Versagen bei der Wiederansiedlung von Hunderttausenden von Dorf-bewohnern vorgeworfen, die während des Guerilla-krieges der kurdischen Arbeiterpartei (PKK) im Südosten der Türkei ihre Dörfer verlassen mussten. Die türkische Regierung, die Sicherheitskräfte und paramilitärische Dorfwächter behinderten ihre Rückkehr, kritisierte die in New York ansässige Organisation am Mittwoch in Istanbul. "Dieses Menschenrechtsproblem betrifft in der Türkei mehr Menschen als jede andere Menschenrechtsfrage", sagte Jonathan Sugden von HRW. Schätzungen reichten von 380 000 bis zu einer Million.
Die Organisation forderte die türkische Regierung auf, zusammen mit internationalen und Nichtregie-rungsorganisationen einen "transparenten" Plan zu entwickeln, "der den Vertriebenen wirksamen Schutz bietet und ihren Bedürfnissen entspricht." Andernfalls sei die internationale Gemeinschaft kaum dazu zu bewegen, Geldmittel und Sachkennt-nis für Rückkehrprogramme beizusteuern. "Obwohl die offenen Feindseligkeiten seit 1999 aufgehört haben, scheint es, dass nicht mehr als zehn Prozent die Rückkehr gewagt haben", stellte HRW fest. Nach Angaben des türkischen Innenministeriums sind in den vergangenen zwei Jahren rund 50 000 Menschen in ihre Dörfer zurückgekehrt.
HRW appellierte an die türkische Regierung, allen Vertriebenen die Rückkehr zu erlauben und dafür Sorge zu tragen, dass die Rückkehrer keinen Schikanen ausgesetzt seien. Das System der Dorfwächter müsse  abgeschafft werden, die Infrastruktur auf Kosten des Staates mindestens wieder auf den Stand gebracht werden wie vor der Zerstörung der Dörfer. Der Guerillakrieg, der in 15 Jahren mehr als 30 000 Menschen das Leben gekostet hatte, war 1999 nach der Festnahme und Verurteilung von PKK-Chef Abdullah Öcalan zu Ende gegangen. Die gegen Öcalan verhängte Todesstrafe war in diesem Jahr in lebenslange Haft umgewandelt worden. (Internet:
http://www.hrw.org/reports/2002/turkey/) (Quelle: Dpa, 30.10.02)

Freispruch in Diyarbakir
Die 3. Kammer des SSG Diyarbakir sprach 28 Angeklagte aus der Stadt Kumçati (Sirnak) vom Vorwurf der Unterstützung der PKK frei. Unter den Angeklagten befand sich der Bürgermeister und Chef-Dorfschützer Osman Demir, sowie die Lehrer Mehmet Sahin, Ali Ekber Çalgan, Ali Saro, Nazim Bartan und Özgür Mercan. (Quelle: Özgür Gündem, 19.10.02)

Entschädigung für Jugendliche 
aus Manisa
Die 5. Kammer des Strafgerichtes in Izmir erkannte eine Entschädigung auf 5 Milliarden TL (ca. 3.000 Euro) für Ayse Mine Balkanli an. Sie war eine der Jugendlichen aus Manisa, die vor dem SSG Izmir wegen Mitgliedschaft in der DHKP/C angeklagt worden waren. Sie befand sich zwischen dem 26. Dezember 1995 und 15. Oktober 1996 in Untersuchungshaft, wurde am Schluß jedoch freigesprochen. Da sie keine finanziellen Einbussen als Studentin hatte, wurde bei der Entschädigung nur auf den ideellen Wert geachtet. (Quelle: Milliyet 22.10.02)

Verfahren gegen Fundamentalisten
Am 21. Oktober befasste sich die 4. Kammer des SSG Istanbul mit einem Verfahren gegen 7 Perso-nen, die der Union der Prediger (Beyyiat al Imam) angehören sollen. Die Organisation soll 1993 aus Opposition gegen den König in Jordanien gegrün-det werden sein. Der Angeklagte Fatih Sultan Çalis akzeptierte, in Afghanistan ein Training absolviert zu haben, ohne sich jedoch an bewaffneten Aktio-nen beteiligt zu haben. Ali Üzüm, der Leiter der Organisation in der Türkei sein soll, lehnte seine polizeiliche Aussage unter Hinweis auf Folter ab. Verteidiger Ilhami Sayan forderte die Einstellung des Verfahrens, da sich die angeblichen Straftaten nicht auf türkischem Boden zugetragen haben. Er erhob außerdem Foltervorwürfe gegen die Polizei in Bursa. Am Ende der Verhandlung wurden Osman Özkan und Mehmet Aslan aus der Haft entlassen. Das Gericht ordnete die Fortdauer der U-Haft für Ali Üzüm und Fatih Sultan Çalis und stellte Haftbefehle gegen Necdet Sinan Kosifoglu, Ramazan Keskin und Adem Demir aus, weil sie nicht vor Gericht erschienen waren, um eine Aussage zu machen. (Quelle: Özgür Gündem, 22.10.02)

Türkei wegen Folter verurteilt
Strassburg. Wegen Folter an einer jungen Aktivistin der Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) ist die Türkei vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt worden. Ankara muss der 29-jährigen Frau 25 000 Euro Schmerzensgeld zahlen und die Gerichtskosten übernehmen. Die Türkin war im März 1995 bei ihrer Vernehmung nach eigenen An-gaben von Polizisten an den Armen aufgehängt und mit Elektroschocks sowie Fausthieben traktiert worden. (Quelle: Schaffhauser Nachrichten, 23.10.02)

Vergewaltigung in Haft
Auf einer Pressekonferenz schilderten die Anwältinnen Eren Keskin und Fatma Karakas vom Projekt der Rechtshilfe gegen sexuelle Belästigung und Vergewaltigung in Polizeihaft die Fälle von N.Ç. (21) und S.Y. (27). Sie waren am 23. und 24. September festgenommen worden. “Unsere Mandantinnen wurden splitternackt ausgezogen und die Polizisten versuchten, ihnen Schläuche in die Vagina zu stecken. Sie wurden mit Wasser unter Hochdruck in Vagina und After abgespritzt. Ein Beamter zog sich aus und berührte das Gesicht der Gefangenen mit seinem Penis, die er dazu bringen wollte, es in den Mund zu nehmen. Anstelle direkter Elektroschocks erhielten unsere Mandantinnen Baumwolle in die Vagina und die Elektroden wurden darauf gelegt, so dass keine Spuren zurückblieben. Beide Frauen leiden unter Blutungen, Schlafstörungen und brauchen medizinische Behandlung.” (Quelle: Özgür Gündem, 25.10.02)

Journalistin Freigesprochen
Die 1. Kammer des SSG Istanbul sprach die Journalistin Perihan Magden und den Chefredakteur von der “Radikal”, Hasan Çakkalkurt, vom Vorwurf des Justizminister, sie als Zielscheibe von illegalen Organisationen gemacht zu haben, frei. Das Verfahren war wegen des Artikels “Ende der Röhre” vom 1. August 01 nach Artikel 6 des Anti-Terror Gesetzes eröffnet worden. (Quelle: Radikal, 25.10.02)

Bombenexplosion
Am 26. Oktober explodierte eine Mörserkanone, als Kinder im Müll der städtischen Deponie von Hozat (Tunceli) nach verwertbaren Sachen suchten. Dabei starben Gürkan Günel (14), Ugur Günel (14) und Ergün Aslan (14). Hayri Çiçek (12), Hidir Çelik (27) und Murat Dogan (14) wurden schwer verletzt. Die Deponie soll von der Gendarmerie benutzt wor-den sein. Nach dem Vorfall sollen Soldaten drei weitere Mörserkanonen, die noch nicht explodiert waren, zerstört haben. (Quelle: Özgür Gündem, 27.10.02)

Tod in Haft
Die 1. Kammer des Kassationsgerichtshofes hob das Urteil im Fall des Todes vom Studenten Birtan Altunbas auf. Am 18. Juli 2001 hatte das 2. Strafge-richt in Ankara die Polizisten Ibrahim Dedeoglu, Sadi Çayli, Hasan Cavit Orhan und Süleyman Sikil zu Haftstrafen von je 4 Jahren und 5 Monaten verurteilt. Die Angeklagten Tansel Kayh, Talip Tastan, Mehmet Kirkici und Muammer Eti waren freigesprochen worden, während die Akte für 2 Angeklagte, die nicht vernommen werden konnten abgetrennt worden war. Birtan Altunbas war als Student der Hacettepe Universität am 9. Januar 1991 unter dem Verdacht der Mitgliedschaft in einer illegalen Vereinigung festgenommen worden. Er verstarb am 15. Januar im Alter von 23 Jahren. Zunächst hatte die Staatsanwaltschaft beim Gouverneur um Erlaubnis ersucht, Ermittlungen durchzuführen. Die Akte war aber bei der Abteilung zur Bekämpfung des Terrorismus gelandet. Erst im Jahre 1998 wurde ein Verfahren eingeleitet. Das Urteil wurde vom Kassationsgerichtshof aus formalen Gründen auf-gehoben, weil ein Angeklagter nicht nach seinem Kommentar zu seinen Personalien gefragt worden war und die Anwesenheit des Staatsanwalts nicht am Anfang des Sitzungsprotokolls stand. Das Ver-fahren muss nun erneut aufgerollt werden, wobei die Straftat nach weiteren 4 Jahren verjährt. (Quelle: Milliyet, 30.10.02)

Türkischer General für Anklage
gegen Stiftungen
Das türkische Militär hat sich hinter den Staatsan-walt gestellt, der die deutschen Stiftungen in der Türkei wegen angeblicher Unterwanderung des Staates angeklagt hat. Die Forderung der Bundesre-gierung nach Einstellung des Verfahrens halte er für ein „höchst erstaunliches Ansinnen", sagte Generalstabsmitglied Sener Eruygur, der die paramilitärische Gendarmerie befehligt. Der General war der erste türkische Verantwor-tungsträger, der sich hinter den für die Anklage zuständigen Staatsanwalt Nuh Mete Yüksel stellte; die Regierung hatte sich vorsichtig von der Anklage gegen die deutschen Stiftungen distanziert.(Quelle: Der Tagesspiegel, 31.10.02)

Folter in Izmir
Sahabettin Aydin beschwerte sich beim IHD Izmir über Folter an seinem Sohn Nihat Aydin. Der war am 28. Oktober zur Polizeiwache in Narlidere gegangen, um sein Moped abzuholen, das beschlag-nahmt worden war. Er berichtete später Reportern: "Es war, als hätten sie auf mich gewartet, um mich verprügeln zu können. Der Kommissar Mustafa und andere Polizisten schlugen mir zuerst auf die Beine (Bastonade). Später wurde ich auf den Kopf und die Rippen geschlagen. Sie drohten, dass es mir wie Apo gehen würde (ein Freund mit Namen Abdul-lah, der unter der Folter durchgedreht war). Nach 5 Stunden wurde ich in eine Zelle gesperrt. Ich verletzte mich mit einer Rasierklinge, um meine Freilassung zu erzwungen. Sie aber schlugen noch härter auf mich ein." Als ihm schlecht wurde, brachten ihn die Polizisten erst in ein Krankenhaus in Balçova. Später fand sich Nihat Aydin in Çamlik wieder. Sein Vater brachte ihn ins Staatskranken-haus von Yesilyurt, wo er wegen Gefahr von inne-ren Blutungen bleiben musste. (Quelle: Özgür Gündem, 31.10.02)

Anwälte freigesprochen
Am heutigen Tage sprach das 1. Strafgericht von Ankara die Anwälte Medeni Ayhan, Nurten Çaglar, Fahriye Belgün, Dilek Midik, Vahide Özgür Sariyildiz, Sevil Ceylan, Aytül Kaplan, Devrim Karakülah, Riza Karaman, Gaye Dinçel, Hüseyin Yüksel Biçen, Nuray Özdogan, Nazan Betül Vangölü, Vedat Aytaç, Haci Ali Özhan, Filiz Kalayci, Suna Coskun, Kazim Bayraktar, Gülizar Tuncer, Ibrahim Ergün, Selçuk Kozagaçli, Sevim Akat, Keles Öz-türk, Göksel Arslan, Zeki Rüzgar, Mecit Engeci und Oya Aydin vom Vorwurf der Verletzung ihrer Berufspflicht frei. Das Verfahren war im Jahre 2000 nach Besuchen bei Gefangenen eröffnet worden. (Quelle: TIHV, 31.10.02) 

Journalist vor Gericht
Am 31. Oktober begann das Verfahren gegen Murat Saraç, ehemaliger Chefredakteur der Zeitung "Özgür Ülke" vor dem SSG Van. Er war am 4. August vom Iran an die Türkei ausgeliefert worden und soll im Ausland Propaganda für die PKK/KADEK be-trieben haben. Er wies die Vorwürfe zurück. Das Gericht vertagte sich auf dem 17. Dezember, um Videoaufnahmen des Senders Medya TV zu inspi-zieren. (Quelle: Özgür Gündem, 01.11.02)
 

Statistik zu Folterverfahren
Die oberste Polizeidirektion hat einen Bericht über Menschenrechte in den letzten 7 Jahren herausge-geben. Demnach wurde gegen 9.104 Polizisten Ermittlungen wegen Misshandlung und gegen 975 Beamte Ermittlungen wegen Folter unterzogen. Im Zeitraum zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 31. Januar 2002 sollen 210 Polizisten wegen Miss-handlung verurteilt worden sein. Wegen Folter wurden 31 Beamte verurteilt, wobei in 168 Fällen die Verfahren noch andauern.  (Quelle: NTV, 01.11.02)

Die Reformen "mit Blick auf Europa" kommen nicht voran 
 In der Praxis werden die Kurden 
weiter gegängelt
Eltern, die ihren Kindern in der Südosttürkei be-stimmte Vornamen geben wollen, stoßen auf Beton. Wer etwa seine Tochter Nuriyan nennen will, was auf Kurdisch so viel wie "Neues Leben" bedeutet, bekommt vom Geburtsregisteramt in Diyarbakir eine klare Absage. Auch so unverfängliche Namen wie Baran (Regen), Dilges (Glück), Pelsin (grünes Blatt) sind tabu.
"Dutzenden von Familien sind die Namenswünsche ausgeschlagen worden", berichtet der Vorsitzende der Menschenrechtsorganisation von Diyarbakir Selahattin Demirtas. Die offizielle Begründung: Solche Namen seien in der Vergangenheit von der separatistischen PKK benutzt worden, sie entsprächen nicht der "nationalen Kultur". Und das geschieht knapp drei Monate nach der Verabschie-dung eines großen Reformpakets, das der kurdischen Volksgruppe in der Türkei neue Rechte einräumen soll - "mit Blick auf Europa".
Alte Gewohnheiten sterben langsam: Letzte Woche wurde ein prominenter Kandidat für die Parla-mentswahl in der Kleinstadt Lice festgenommen. Abdulmelik Firat hatte eine Menschenmenge auf Kurdisch begrüßt. Übereifrige Polizisten führten ihn sofort ab, bald darauf war er wieder auf freiem Fuß. Nach wie vor gilt aber ein Gesetz, wonach Politiker auf Wahlkampfveranstaltungen das Volk nur "in der Amtssprache", also auf Türkisch, anzu-sprechen haben.
Als drei Studenten der Universität Izmir kürzlich die Toleranz der Behörden testen wollten und beim Rektorat eine Petition für Kurdischunterricht ein-reichten, kamen sie vor das Staatssicherheitsgericht "wegen separatistischer Propaganda". In erster Instanz zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt, wurden sie inzwischen freigesprochen. Aber die Grauzonen bleiben groß, die Willkür der Behörden auch. Ein westlicher Diplomat in Ankara: "Es fehlt vor allem an konkreten Gesetzen zur Um-setzung der Reformen."
So etwa beim Kurdischunterricht, der seit August an Privatschulen erlaubt ist: Die Reform sieht vor, dass nur Kurdischlehrer türkischer Nationalität beschäftigt werden dürfen. Nur: Seit Jahrzehnten sind keine Kurdischlehrer in der Türkei ausgebildet worden, eben weil Kurdisch eine Unsprache war.
Obwohl sie beim Wahlkampf um die Stimmen von Millionen Kurden buhlen, halten sich die meisten Parteien bedeckt. Sie wollen mit konkreten Forderungen nach Überwindung der zahlreichen Unklarheiten nicht Millionen national gesinnter türkischer Wähler vor den Kopf stoßen.
Die alten Gewohnheiten haben tiefe Wurzeln ge-schlagen. Das gilt auch für die Rolle des Militärs. Das im August im Eilverfahren verabschiedete Reformwerk regelt zwar die künftige Rolle der Uni-formträger: Nicht mehr paritätisch sollen zivile Politiker und Generäle im mächtigen Nationalen Sicherheitsrat vertreten sein, mit 9:5 Stimmen wer-den die Zivilisten eine klare Mehrheit haben. "Aber ob diese Änderung etwas mehr als ein kosmetischer Eingriff ist, muss sich in der Praxis erweisen", meint skeptisch ein westlicher Militärattaché.
Ob das Militär einen Teil seiner stillen Allmacht abgibt, hängt weit gehend davon ab, wie die religi-ös-konservative AK-Partei bei dem Urnengang am Sonntag abschneiden wird. Zieht sie als stärkste Fraktion ins neue Parlament ein und greift sie nach der Macht, so werden die in den letzten Monaten unter dem neuen Generalstabschef Hilmi Özkök un-gewöhnlich schweigsamen Paschas ihre Zurückhal-tung aufgeben und sich querstellen, "notfalls mit einem sogenannten "postmodernen Putsch". Denn ihnen ist im Endeffekt die Sicherung der aus ihrer Sicht definierten nationalen Interessen wichtiger als die Erfüllung europäischer Wunschvorstellungen. (Quelle: Die Welt, 02.11.2002)

Prozess gegen deutsche Stiftungen in Türkei am 26. Dezember
Wegen angeblicher Spionage müssen mehrere Ver-treter parteinaher deutscher Stiftungen in der Türkei am 26. Dezember vor Gericht erscheinen. Das Staatssicherheitsgericht in Ankara habe die Vorla-dungen verschickt, meldete die Nachrichtenagentur Anadolu am Freitag. Das Auswärtige Amt in Berlin hatte die Anschuldigungen als haltlos zurückgewie-sen. Den Angeklagten drohen wegen "geheimer Absprachen gegen die Sicherheit des türkischen Staates" Haftstrafen von bis zu 15 Jahren.
Der scheidende türkische Ministerpräsident Bülent Ecevit hatte sich bemüht, die Wogen zu glätten, und darum gebeten, dass Verfahren in Ruhe abzuwarten und auf die türkische Justiz zu vertrauen. Die Ver-treter der Konrad-Adenauer-, der Friedrich-Ebert-, der Friedrich-Naumann- und der Heinrich-Böll-Stiftung sowie des Orient-Instituts müssen sich zusammen mit türkischen Partnern vor Gericht verantworten.  (Quelle: dpa, 08.11.02)

Anklage gegen Folterer
Die Staatsanwaltschaft (StA) in Ankara hat die Polizeibeamten Tayfun Nalçakar und Ali Gültepe we-gen Mißhandlung des Straßenhändlers Haydar Durmaz angeklagt. Er wurde am 17. August im Stadtteil Bentderesi, dem Bordelviertel von Ankara, fest-genommen, wo er Kosmetika an Frauen verkaufte. Schon im Wagen wurde er geschlagen und auf der Polizeiwache wurden ihm Hand- und Fußschellen angelegt, er wurde mit eiskaltem Wasser abgespritzt, weiter geschlagen und beschimpft. Nach 2 Tagen wurde er freigelassen, ohne dass die Festnahme registriert wurde. Am 20. August ging Haydar Durmaz zur Gerichtsmedizin, wo ihm Arbeitsunfähigkeit für 7 Tagen bestätigt wurde. Die Beamten wurden nach § 245 TSG angeklagt. Das Verfahren wird vor einem Strafgericht in Ankara geführt werden. (Quelle: Milliyet, 02.11.2002)

Student angeklagt
Die StA am SSG Ankara hat den Studenten Halit Ertas wegen Unterstützung der PKK angeklagt. Er soll ein Forum auf der Internet-Seite moderiert haben, das unter der Rubrik von Minderheiten zu Kurden lief. Dort sollen separatistische Beiträge eingegangen sein. (Quelle: Milliyet, 02.11.2002)

Menschenrechtlerin verurteilt
Das SSG Istanbul verurteilte die Vorsitzende des IHD Istanbul, Kiraz Biçici, wegen eines Interviews mit Medya TV bezüglich einer Presseerklärung, die der Verein zu den Operationen gegen die Gefäng-nisse im Dezember 2000 herausgegeben hatte. Sie erhielt eine Strafe von 45 Monaten Haft wegen Unterstützung der PKK. (Quelle: Evrensel, 06.11.2002) 

Ex-Abgeordnete kommen auf die Anklagebank
Das SSG Istanbul führte am 6. November das Verfahren wegen des Buches "Gedankenfreiheit - Für Alle" fort. Dort sind 65 Personen angeklagt. Zu ihnen werden demnächst die Abgeordneten Sacit Günbey, Mustafa Yanmaz, Mustafa Geçer, Mustafa Kamalak, Latif Öztek, Ali Gören, Zeki Ünal, Zeki Çelik, Yasin Hatipoglu, Mehmet Bekâroglu, Fethul-lah Erbas und Ali Oguz kommen, nachdem sie ihre Immunität verloren haben. Gegen die Abgeordneten Eyüp Fatsa, Yahya Akman und Dengir Mir Mehmet Firat, die das Buch ebenfalls als Herausgeber unter-zeichnet haben, wird noch kein Verfahren eröffnet, da sie wiedergewählt wurden. (Quelle: TIHV, 07.11.2002

Folter in Hakkari
Vor dem SSG Van fand am 7. November ein Verfahren gegen die Soldaten Ali Korkmaz und Hüseyin Polat statt. Sie sind wegen Drogenhandels angeklagt. In der Verhandlung sagten sie, dass sie auf der zentralen Gendarmeriestation von Yüksekova (Hakkari) nach ihrer Festnahme am 30. April gefoltert wurden. Das Gericht ordnete Haftentlassung für die Angeklagten an.  (Quelle: Özgür Gündem 08.11.02)

Fehlende Repräsentanz im Parlament
Erste Ergebnisse von den Wahlen zeigen, dass 46,5% der Wähler nicht im Parlament repräsentiert sein werden. 1983 hatten 92% der Wähler für 3 Parteien gestimmt. Im Jahre 1987 beteiligten sich 93,3% der Wähler und 80,2% der Stimmen waren im Parlament vertreten. 1991 gelang es 4 Parteien ins Parlament zu kommen. Die Wahlbeteiligung lag bei 83,9% und es wurden immerhin 99,5% der Stimmen im Parlament vertreten. Im Jahre 1999 vereinigten die 5 Parteien, die es ins Parlament schafften 85,5% aller gültigen Stimmen auf sich. Die zwei Parteien, die bei den Wahlen vom 3. No-vember die Hürde von 10% schafften, erreichten zusammen 53,5% der Stimmen. (Quelle: Radikal, 04.11.02)

Menschenrechtlerin verurteilt
Das SSG Istanbul verurteilte die Vorsitzende des IHD Istanbul, Kiraz Biçici, wegen eines Interviews mit Medya TV bezüglich einer Presseerklärung, die der Verein zu den Operationen gegen die Gefäng-nisse im Dezember 2000 herausgegeben hatte. Sie erhielt eine Strafe von 45 Monaten Haft wegen Unterstützung der PKK. (Quelle: Evrensel, 06.11.2002) 

Folter und Misshandlung: 
Drei Urgent Aktion von AI:
Türkei: Abdülkadir Aktas, 22 Jahre alt
Abdülkadir Aktas (Name korrigiert) wurde am 22. Oktober 2002 von der Antiterrorabteilung der Poli-zeizentrale in Diyarbakir, wo man ihn Berichten zufolge gefoltert hat, in das Gefängnis von Diyar-bakir verlegt. Als ihn sein Bruder am 25. Oktober 2002 im Gefängnis besuchen wollte, teilte man ihm mit, Abdülkadir Aktas sei dort nicht mehr inhaf-tiert. Die Gefängnisverwaltung sagte weiter, sie sei nicht befugt mitzuteilen, wohin man ihn gebracht hat. AI befürchtet, dass Abdülkadir Aktas möglicherweise erneut in die Polizeizentrale von Diyarbakir zurückgebracht wurde und er weiter in Gefahr ist, misshandelt und gefoltert zu werden.

Türkei: Muzaffer Abdukaya, 26 Jahre alt
Muzaffer Abdukaya befindet sich in Diyarbakir im Südosten der Türkei in Polizeigewahrsam und ist somit in Gefahr, misshandelt oder gefoltert zu wer-den. Er war am 18. Oktober 2002 in Zusammenhang mit der verbotenen bewaffneten islamistischen Gruppierung Hizbullah festgenommen worden.
Die Festnahme erfolgte als Muzaffer Abdukaya zu seiner Arbeitsstelle in Istanbul unterwegs war. Er wurde zur Antiterrorabteilung der Polizeizentrale in Diyarbakir gebracht, wo ihn sein Vater am folgenden Tag besuchen konnte. Muzaffer Abdukaya war Berichten zufolge nicht in der Lage, über seine Behandlung dort zu reden, aber seine körperliche und seelische Verfassung soll sich in der kurzen Zeit seit seiner Festnahme merklich verschlechtert haben.
Bayram Kiliç, Student
Nurettin Gölcü, Student
Mahmut Hocalu, Student
Ertekin Kaplan
Seyhmus Akat
Die oben genannten fünf Männer wurden am 25. bzw. 26 Oktober 2002 in ihren Wohnungen in Di-yarbakir im Südosten der Türkei festgenommen. Seitdem befinden sie sich ohne Anklage in Diyar-bakir in Polizeigewahrsam und werden Berichten zufolge misshandelt und gefoltert. Zwei Häftlingen werden dringend benötigte Medikamente vorent-halten. Die Dauer des Polizeigewahrsams wurde bis zum 1. November 2002 verlängert und wird mög-licherweise weiter ausgedehnt. Nähere Informa-tionen unter: www.ai.de 

Klage gegen Oppositionelle in Syrien
Der sechste militärische  Einzelrichter in Damascus hat am 04.09.2002 einen Termin für den 18.01.2003 festgesetzt, um auf Grund des Vorwurfs der Militärstaatsanwaltschaft vom 27.08.2002 und nach der Untersuchung der allgemeinen Sicher-heitsorgane, gegen die unten genannten Oppositio-nellen Klage zu erheben.  Die Oppositionellen haben ohne Genehmigung gedrucktes Material ins Land geschmuggelt und ohne Genehmigung verbreitet. Damit wird dem ersten, der unten namentlich aufgeführten Angeklagten die Mitgliedschaft in einer politischen Vereinigung mit internationalem Charakter vorgeworfen, ohne die Erlaubnis der Regierung dafür zu haben. Er und die weiteren unten aufgeführten Angeklagten hätten damit für die Verbreitung von Unruhe stiftendes und das Zusammenleben der Nation störende Veröffentlichungen vorgenommen. Dem vierten, der unten namentlich aufgeführten Angeklagten wird nur die Verbreitung der Veröffentlichung vorgeworfen. 
Rechtsanwalt Haitham Al-Maleh, Mohamed Faruk Al Humsi, Mohamed Khayr Beg, Gasub Ali Al-Mulla

Zwei Rechtsanwälte in Aleppo dürfen ihren Beruf nicht mehr ausüben
Mohamed Abdulmajid Manjone und Ahmed Abu Bakr sind von der Ausübung der Tätigkeit als Rechtsanwälte für ein Jahr ausgeschlossen und ihre Büros sind dicht gemacht worden. Die Begründung: Sie haben die Wahl der Anwaltskammer in Aleppo im Interesse der Opposition gefälscht. Nach Anga-ben der Opposition stimmt diese Behauptung nicht.

Kein Ministerium ist für die
Sondervolkszählung zuständig
Am 18.08.2002 haben 70 Personen sich vor dem Ministerium für Inneres versammelt, um ihr Anlie-gen (die Ausbürgerung nach dem Sonderzäh-lungsgesetz von 1962 in kurdischen Gebieten) dem zuständigen Minister vorzutragen. Er hat nach langem Zögern seine Antwort schriftlich abgegeben, dass sein Ministerium für die Sache nicht zuständig ist. 

Oppositionelle verurteilt
Am 28.08.2002 hat das Staatssicherheitsgericht, das kein ordentliches juristisches Organ ist, drei opposi-tionelle Demokraten verurteilt: Dr. Kamal Al-Libuani (3 Jahre), Hassan Saadun (2 Jahre), Fauaz Tillo (5 Jahre). (Quelle: Demokratische Partei Kurdistan – Syrien  (PDKS), Oktober 02)

Bin Laden nahestehende Islamisten griffen PUK-Stellungen an.
Wie ein Sprecher der PUK-Streitkräften (Hezi Peschmergey Kurdistan) mitteilte, haben die be-waffneten Einheiten der Terrororganisation „Ensar Al-Islam“ am 04.11.02 Mitternacht einen militärischen Stützpunkt von PUK in der Nähe von „Halabja“ angegriffen. Es kam zu heftigen Ausei-nandersetzungen, die drei Stunden gedauert haben. Dabei kamen drei PUK-Peschmergas und zwei islamische Terroristen ums Leben und wurden mehrere von beiden Seiten verletzt. Der o.g. Spre-cher teilte weiterhin mit, dass die zwei getöteten Islamisten waren an dem Massaker des Dorfes „Cheli Hama“, wobei 42 PUK-Peschmergas in einer Nacht mit äußerst Brutalität massakriert wur-den waren, beteiligt. (Quelle: Kurdistani Newe, Nr.2908, 06.11.02)
 
Entvölkerung und Arabisierung dauert an
Saddams Regime setzt seine Arabisierungskampagne in Süd-Kurdistan fort. Die vertriebenen  kurdischen Dorfbewohner werden durch Araber aus anderen Teilen Iraks ersetzt. Das Dorf „Zangher“ in der Nähe der Kleinstadt Daghogh in der Provinz Kerkuk war schon längst entvölkert. Die Kurden aus diesem Dorf waren vertrieben oder bei der Anfal-Kampagne spurlos verschwunden. Vor kurzem wurde das Dorf von Araber aus dem arabischen Teil des Irak besiedelt. Das sind mehrere Familien aus einem arabischen Stamm mit Namen „Al-Bujeym“.  (Quelle: Birayeti, Nr. 3834, 04.11.02) 
 
Massendemonstration von
Anfal-Angehörigen in Hewler (Arbil)
Tausende Kurden, deren Angehörigen von Saddams Regime während der berüchtigten Anfal-Opera-tionen  spurlos verschwunden waren,  haben am 29.10.02 vor dem Büro der Vereinten Nation de-monstriert. Die Mehrheit der Teilnehmer waren Witwen, Kinder und ältere Menschen, die das Schicksal ihrer Familienangehörigen aufklären wollten. Sie trugen Transparenten, worauf stand: “ Wir wollen unsere Verschwundenen 182.000 An-fal-Opfer, 8000 Barsanis und 9000 Faili Kurden wieder haben“.  In ihrer Resolution, die sie den UN-Behörden weiter geleitet hatten, forderten die UN und andere Menschenrechtsorganisationen auf, Druck auf das irakische Regime auszuüben und es dazu zu zwingen, das Schicksal der verschwundenen Kurden endlich aufzuklären. Weiterhin haben die Demonstranten die zuletzt falsche Versprechungen des Regimes, angebliche Generalamnestie, nach der alle Gefangene freigelassen sollten, scharf kritisiert. Obwohl diese Amnestie seit einiger Zeit angekündigt worden ist, ist bislang keine von verschwunden Kurden oder andere politische Gefangene freigelassen worden. Einige, die auf freien Fuß gesetzt worden sind, sind damalige Verbrecher und Killer, die nun im Dienste des Regimes tätig sind. (Quelle: Birayeti, Nr. 3830, 30.10.02)
 
Minenopfer in Ost-Kurdistan
Wie schon in den letzten Presseberichten von „Ko-mala“ berichtet wurde, hat das Mullah- Regime in Teheran seine militärische Präsenz in Kurdistan verstärkt, Repressalien und willkürliche Verhaftun-gen zugenommen. Die Militärs verminen Land-strassen und Gehwegen vor allem in Grenzgebieten. Am 30.10.02 wurde ein kurdischer Händler mit dem Namen „Rahman“ in der Nähe des Dorfes „Berdepan“, vom  Kreis „Sardascht“ Opfer einer Minenexplosion. Augenzeugen berichteten, dass diese Mine vor kurzem von iranischen  Streitkräften ausgelegt worden ist. Diese Landstrasse ist bis vor einiger Zeit von Händlern, die zwischen den Städ-ten „Sardascht“ und „Ghaladze“ pendelten ständig genutzt worden. Bis dahin hat es auf dieser Strasse keine Minenopfer gegeben. Dies passierte, nach-dem die Militärs hier auch stationiert sind.  (Quelle: Pressebericht von Komala, Nr. 87, 01.11.02)

Proteste gegen Todesurteil
Rund 1.000 Studenten protestieren in Teheran für Meinungs- und Pressefreiheit. Anlass ist das To-desurteil gegen den Universitätsprofessor und Reformer Hashem Aghadjari.

Rund tausend Studenten haben am Samstag in Te-heran gegen die Justiz, die bei den konservativen Islamisten die Speerspitze gegen die Reformbewe-gung bildet, und für Meinungs- und Pressefreiheit protestiert.
Es war die erste große Demonstration seit Sommer 1999. Anlass war ein, auch für iranische Verhält-nisse ungewöhnlich hartes Urteil gegen Hashem Aghadjari, Professor an der Hochschule für Lehrerausbildung. Aghadjari, der auch führendes Mitglied der an der Regierung Beteiligten
Organisation der Islamischen Revolution ist, war am vergangenen Mittwoch von einem islamischen Gericht zum Tode, acht Jahren Gefängnis, zehn Jahren Lehrverbot und 74 Peitschenschlägen verur-teilt worden.
Gestern meldete sich auch das Parlament zu Wort. Fast zwei Drittel der Abgeordneten sprachen sich für die Aufhebung des Todesurteils aus. Parla-mentspräsident Mehdi Karrubi sprach von einem empörenden Urteil, das nicht ausgeführt werden dürfe. Für andere Abgeordnete zeigt sich Iran mit dem Urteil als "diktatorisches, inhumanes und un-freiheitliches Land".
Anfang August hatte der 45-jährige Professor in der Stadt Hamadan einen Vortrag über den islamischen Reformismus gehalten und war dabei mit der herrschenden Geistlichkeit hart ins Gericht gegangen. "Der Unterschied zwischen der Zeit vor der islamischen Revolution und unserer Gegenwart besteht darin", sagte er, "dass wir nicht in erster Linie mit einem traditionell orientierten Islam konfrontiert sind, sondern mit einem Islam, der im Besitz der politischen Macht ist. Heute ist der Klerus mit der politischen Führung des Staates identisch." Diese Macht sei mehr als der konservative Islam bereit, die Rechte der Individuen zu missachten.
Die Geistlichkeit habe nicht nur Gott und den Glauben, sondern auch die weltliche Macht mono-polisiert. Damit erlaube sie sich jede Willkür. Sie lasse ihre Kritiker foltern, zu falschen Geständnis-sen zwingen, hinrichten oder durch Terroranschläge ermorden. All dies sei mit der Substanz des Islam nicht vereinbar. Daher sollte der "islamische Re-formismus" unter den heutigen Umständen sich nicht allein gegen die längst überkommene Tradition richten, sondern sich weit mehr für die Durchsetzung der Menschenrechte und humaner Grundsätze einsetzen.
Der Redner erhielt überschwänglichen Beifall, wurde aber zugleich von einer kleinen Minderheit im Saal so heftig beschimpft, dass er seine Rede abbrechen und flüchten musste. Bereits am nächs-ten Tag organisierte die Rechte eine Kampagne gegen ihn. Die konservative Presse wütete, in zahl-reichen Städten wurden Protestdemonstrationen organisiert, bei denen auch Aghadjaris Hinrichtung verlangt wurde.
Diesem Verlangen folgte die Justiz. Das Urteil gegen einen der profilierten Köpfe der Reformbe-wegung ist eine weitere Machtdemonstration der konservativen Islamisten. Sie scheinen entschlos-sen, der Reformbewegung mit aller Gewalt den Garaus zu machen. Die vergangenen Monate erin-nern an die ersten Jahre nach der Revolution. Laut der Menschenrechtsorganisation ai sind allein in diesem Jahr 97 Menschen in Iran hingerichtet wor-den. Im Oktober wurde ein junger Mann sogar dreimal erhängt, obwohl er schon beim ersten Mal tot war. Die Begründung: Er wurde dreimal zum Tode verurteilt. Auch Steinigungen von Frauen sind wieder an der Tagesordnung. (Quelle: taz, 10.11.2002)

280 Flüchtlinge vor Sizilien gefasst
Die italienische Küstenwache hat vor der Küste Siziliens zwei Flüchtlingsschiffe mit rund 280 ille-galen Einwanderern aufgebracht. Nach eigenen Angaben waren die Flüchtlinge von ihren Schlep-pern ohne funktionierenden Schiffsmotor ihrem Schicksal überlassen worden. (Quelle: afp,  taz, 22.10.02)

24 illegale Einwanderer in Nordkroatien festgenommen
Die kroatische Polizei hat am Dienstagabend nahe der nördlichen Stadt Cakovec insgesamt 24 illegale Einwanderer aus der Türkei und dem Kosovo fest-genommen. Die Menschen seien in einem  Lieferwagen in der Nähe der Grenze zu Slowenien entdeckt worden. Ihr Ziel soll Italien gewesen sein. Auch ein slowenischer Schleuser sei verhaftet wor-den, meldete die Nachrichtenagentur HINA. (Quelle: dpa, 06.11.02)

96 illegale Einwanderer auf
 griechischer Felseninsel entdeckt
Griechische Fischer und Beamte der Küstenwache haben am Mittwoch insgesamt 96 illegale Einwan-derer auf einer Felseninsel nahe der Ägäisinsel Al-lonisos entdeckt. Die Menschen überwiegend kur-discher Abstammung, darunter auch fünf Kleinkin-der, wurden in der Hafenstadt Volos in Sicherheit gebracht, berichtete der griechische Rundfunk wei-ter. Die illegalen Einwanderer sagten im Radio, dass sie vor vier Tagen an Bord eines rund 25 Me-ter langen Kutters aus der Türkei gestartet seien. Von den Schleusern fehle jede Spur, hieß es. (Quelle: dpa, 06.11.02)

Deutsche und polnische Grenzer
nahmen 40 illegale Grenzgänger fest
Deutsche und polnische Grenzschützer haben in der Nacht zum Freitag an der Lausitzer Neiße insgesamt 40 illegale Einwanderer festgenommen. Eine polnische Grenzpatrouille habe mit Hilfe einer Wärmekamera festgestellt, dass eine größere Men-schengruppe im Wald unterwegs zum Grenzfluss war, teilte ein Sprecher des Grenzschutzamts in Gorzow Wielkopolski (Landsberg) mit.
Sie verständigten ihre deutschen Kollegen und folgten den Grenzgängern. Noch am polnischen Ufer der Lausitzer Neiße wurden elf Vietnamesen und sechs Inder festgenommen. Die 23 übrigen Flüchtlinge, die vermutlich aus der Türkei, Afgha-nistan und asiatischen Staaten stammen, wurden auf der deutschen Seite der Grenze gestellt. Erst vor zwei Tagen waren im gleichen Gebiet insgesamt 13 illegale Einwanderer festgenommen worden. (Quelle: dpa, 08.11.02)

Deutsche Schleuser in Griechenland zu Haft verurteilt
Weil sie 21 illegale Flüchtlinge eingeschleust ha-ben, sind zwei Deutsche in Griechenland zu mehr als vier Jahren Haft verurteilt worden. Ein Gericht im nordwestlichen Ort Kotomini sah es als erwiesen an, dass ein Mann und eine Frau im vergangenen August die pakistanischen und irakischen Einwanderer in ihrem Wohnmobil über die türkisch-griechische Grenze schleusten, teilte die Polizei am Freitag mit. Die 41 und 26 Jahre alten Angestellten aus Düsseldorf müssen für jeweils vier Jahre und vier Monate hinter Gitter. Zusätzlich müssen beide eine Geldstrafe von 23.000 Euro zahlen. Das Urlauberpaar war im August vergangenen Jahres nahe der türkischen Grenze gefasst worden. Es hatte die Flüchtlinge aufgenommen, als diese einen Grenzfluss überquerten. Zuvor hatten sie in der Türkei Urlaub gemacht. Die Einwanderer wurden in die Türkei abgeschoben. (Quelle: afp, 08.11.02)

IPPNW-Newsletter
Die IPPNW hat in London und Washington eine britische IPPNW-Studie über die kurz-, mittel- und langfristigen Folgen eines erneuten Krieges gegen den Irak veröffentlicht. Aus dem Inhalt dieses Newsletters

1. Neuer Golfkrieg kostet hunderttausende Tote
2. Bald Genehmigung von Deutschlands größtem atomaren Zwischenlager 
3. Beginnt der Irak-Krieg im Dezember?
Weitere Informationen zum Thema Irak unter http://www.ippnw.de/frieden/irak/index.htm
 

Verehrte Leserinnen und Leser,
Der IMK e.V. führte in Kooperation mit der Medizinischen Flüchtlingshilfe Bochum eine Veran-staltungsreihe zum Thema „Trauma und Therapie“ durch. Die erste Veranstaltung hat am 21. September 2002 in Köln stattgefunden. Die zweite Veranstaltung wurde am 16. November 02 wiederum in Köln durchgeführt. Das gesamte Programm der Veranstaltungsreihe können Sie unserer WEB-Seite entnehmen.
Auch das Programm der Wochenendtagung „Kurden im Irak und in der Türkei – ihre Zu-kunft zwischen Aghas, Sheiks und Öl-Multis“ vom 6.12. bis 08.12.2002, in der Ev. Akade-mie Bad Boll kann über uns bezogen oder von unserer WEB-Seite www.kurden.de heruntergela-den werden.
 
 

Neue Publikation
Liebe Freundinnen und Freunde,
liebe Interessierte,
der IMK e.V.  möchte alle Interessierten und MitarbeiterInnen in der Flüchtlingsarbeit auf die Diplomarbeit von Herrn Mehmet Bayval zum Thema „Psychosoziale Entwicklung von Kinderflüchtlingen“ hinweisen. 
In der Diplomarbeit werden die Rahmenbedingungen, unter denen Kinderflüchtlinge in der Bundesrepublik leben, dargestellt. Hierbei werden psychologische, soziologische, ethnologische, politische, und rechtliche Gesichtspunkte berücksichtigt.  
Im ersten Teil der Diplomarbeit werden die notwendigen Definitionen, die Fluchtursachen, Statistiken und internati-onale bzw. nationale gesetzliche Grundlagen veranschaulicht. Hierbei handelt es sich, um Fragen des Bleiberechts, um Aufenthaltstitel, sowie, um Einreiseverfahren. 
Im zweiten Teil werden die konkrete Lebenssituation, die psychosoziale Entwicklung der Kinderflüchtlinge – z.B. in den Bereichen Unterbringung, Bildung und Identitätsentwicklung, unter Herausarbeitung der Maßnahmen, die die Lebenssituation der jungen Flüchtlinge beeinflusst – im Mittelpunkt stehen. 

Die Diplomarbeit kann in gebundener Form bei uns gegen die Errichtung eines Betrages von 6,-- Euro (inkl. Ver-sandkosten) bestellt werden. 

FOTOAUSSTELLUNG
des IHD-Vorstandsmitglieds Saban Dayanan in Wiesbaden

Der Flüchtlingsrat Wiesbaden hat eine Fotoausstellung von Saban Dayanan organisiert. Parallel dazu werden Veranstaltungen zur Türkei durchgeführt. Nähere Informationen über Flüchtlingsrat Wiesbaden, Tel.: 0611 / 49 52 49 oder email: fluechtlingsrat@naspa-online.de 
 

Wie zuvor auch diesmal möchten wir an Sie appellieren, uns mitzuteilen falls Sie eine e-mail-Adresse haben, denn der Versand über e-mail ist kostengünstiger und schneller.
 

Wir möchten Sie gleichzeitig auf unsere WEB-Seiten hinweisen, die interessante Beiträge enthält:

· „Die Quadratur des Kreises , von  Ofra Bengio (in Deutsch und Englisch)
· Die gemeinsame Presseerklärung von GfbV, KOMKAR, Kurdische Gemeinde in Deutschland und IMK e.V. vom 24. Oktober (in Deutsch)
· Ein Bericht der Turkish Daily News über das Dorfschützersystem (Deutsch und Englisch)
· Presserklärung des IMK e.V. zum 40. Jahrestag der rassistischen Sondervolkszählung in Syrien (Deutsch)
· Eine Analyse über das Verhalten der türkischen Medien während des Bundestagswahlkampfes in Deutschland (Deutsch) 
· Ein Jahresbericht der PSK über die Entwicklungen in der Türkei und Nord-Kurdistan (Deutsch und Englisch)
· Ein Artikel von Ashiti Amir über Syrien und Syrisch-Kurdistan (Deutsch)
· Die Erklärung der PSK zum „EU-Anpassungspaket“ des Türkischen Parlaments (Deutsch und Eng-lisch)
· Der Artikel „Kurden und Kurdistan“ von Shahin Sorekli aus Australien (Englisch)

Diese Beiträge tragen nicht unbedingt unsere Meinung, sondern geben die aktuell für unser Themengebiet interes-santen Diskussionen wieder. Besuchen Sie doch einmal www.kurden.de.

Mit freundlichen Grüßen, 

Ihre Redaktion

   ISSN 1438- 08 Herausgeber: IMK e.V., Postfach 07 38, D-53137 Bonn, Telefon: + 49 228 362 802,   Fax: + 49 228 363 297, E-Mail: IMK-Bonn@t-online.de und imkkurds@aol.com   Besuchen sie auch unsere Website: http://www.kurden.de    Verantwortlicher Leiter: Abubekir Saydam   Abonnementbedingungen (pro Jahr):· Stiftungen, Parteien, Regierungen und internationale Organisationen sowie Gremien: Euro 92,00 · Gerichte, Rechtsanwälte, Menschenrechtsorganisationen, Flüchtlingsberatungsstellen: Euro 46,00 · Förderabonnement, Einzelpersonen und kleinere Vereine: Euro 31,00    Spendenkonto: Volksbank Bonn (BLZ: 380 60 186),   Konto-Nr.: 201 246 90 23
 
 

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