Internationaler
Verein für Menschenrechte der Kurden
IMK Wocheninformationsdienst
Datum:
25. Oktober – 10. November 2002 Nummer: 172
Kurdischer
Wissenschaftler und Autor gewinnt Prozess gegen die Türkei
Der Europäische
Menschenrechtsgerichtshof veröf-fentlichte am 03.09.02 im Fall Mehmet Bayrak
gegen die Türkei das folgende und endgültige Ur-teil:
Der Antragsteller
, Mehmet Bayrak, ist gebürtiger türkischer Staatsbürger und lebt in
Deutschland.
Er wurde durch
den Nationalen Sicherheitsrat in Ankara dreimal wegen angeblicher Verbreitung
propagandistischer kurdischer Themen in Büchern, die von ihm geschrieben
oder verlegt worden waren, verurteilt. In allen drei Fällen wurden die
Ausgaben beschlagnahmt. Ursprünglich wurde M. Bayrak nach Paragraph § 8
-Verhütung von Terrorakten - verurteilt. Nach den entsprechenden Revisionsanträgen
wurden alle drei Fälle erneut verhandelt.
Für
die Publikation des Buches „Populäre kurdische Lieder“ (Kürt Halk Türküleri)
wurde M. Bayrak im November 1995 zu einem Jahr Gefängnis und einer Geldstrafe
von 100 Millionen türk. Lira verurteilt. Gleichzeitig verurteilte ihn das
Gericht wegen der Veröffentlichung von „Zeitgenössische Kurdische Dichtung“
(Cagdas Kürt Destanlari) zu einer weiteren Geldstrafe von 50 Millionen
türk. Lira und einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten, die dann letztendlich
in eine Geldstrafe in Höhe von 900.000 türk. Lira umgewandelt wurde. Ausserdem
bestätigte der Kassationshof im Juni 1996 das Urteil über die einjährige
Freiheitsstrafe und die Zahlung von 100 Millionen türk. Lira wegen der
Veröffentlichung der Publikation „Die Kurden und ihr Kampf für Demokratie
und nationales Bewusstsein“ (Kürtler ve ulusal demokratik müadeleleri).
Der Antragsteller
bezog sich unter anderem auf Artikel 10, das Recht auf freie Meinungsäußerung
der Europäischen Menschenrechtskonvention.
In einem aussergerichtlichen
Vergleich wurde be-schlossen, dem Antragsteller 11.000 Euros für
seine Auslagen und als Entschädigung zu zahlen.
Anschliessend
erklärte dazu die türk. Regierung, dass die Urteile in Fällen, die auf
Artikel 312 des Strafrechts oder nach § 8, der Verhütung von Terrorakten,
klar zeigte , dass türkisches Gesetz und Praxis dringend mit dem
Paragraphen 10 der Menschenrechtskonvention in Übereinstimmung gebracht
werden müsste.
Wie im National-Programm
vom 24. März 2001 beschlossen, wird die Regierung dazu alle erforder-lichen
Änderungen, wie vom Ministerrat der EU verlangt, in Fällen, wie dem Vorliegenden,
zur Anwendung bringen.
HRW: Türkei
versagt bei Rückkehr
vertriebener
Dorfbewohner
Die Menschenrechtsorganisation
Human Rights Watch (HRW) hat der Türkei Versagen bei der Wiederansiedlung
von Hunderttausenden von Dorf-bewohnern vorgeworfen, die während des Guerilla-krieges
der kurdischen Arbeiterpartei (PKK) im Südosten der Türkei ihre Dörfer
verlassen mussten. Die türkische Regierung, die Sicherheitskräfte und paramilitärische
Dorfwächter behinderten ihre Rückkehr, kritisierte die in New York ansässige
Organisation am Mittwoch in Istanbul. "Dieses Menschenrechtsproblem betrifft
in der Türkei mehr Menschen als jede andere Menschenrechtsfrage", sagte
Jonathan Sugden von HRW. Schätzungen reichten von 380 000 bis zu einer
Million.
Die Organisation
forderte die türkische Regierung auf, zusammen mit internationalen und
Nichtregie-rungsorganisationen einen "transparenten" Plan zu entwickeln,
"der den Vertriebenen wirksamen Schutz bietet und ihren Bedürfnissen entspricht."
Andernfalls sei die internationale Gemeinschaft kaum dazu zu bewegen, Geldmittel
und Sachkennt-nis für Rückkehrprogramme beizusteuern. "Obwohl die offenen
Feindseligkeiten seit 1999 aufgehört haben, scheint es, dass nicht mehr
als zehn Prozent die Rückkehr gewagt haben", stellte HRW fest. Nach Angaben
des türkischen Innenministeriums sind in den vergangenen zwei Jahren rund
50 000 Menschen in ihre Dörfer zurückgekehrt.
HRW appellierte
an die türkische Regierung, allen Vertriebenen die Rückkehr zu erlauben
und dafür Sorge zu tragen, dass die Rückkehrer keinen Schikanen ausgesetzt
seien. Das System der Dorfwächter müsse abgeschafft werden, die Infrastruktur
auf Kosten des Staates mindestens wieder auf den Stand gebracht werden
wie vor der Zerstörung der Dörfer. Der Guerillakrieg, der in 15 Jahren
mehr als 30 000 Menschen das Leben gekostet hatte, war 1999 nach der Festnahme
und Verurteilung von PKK-Chef Abdullah Öcalan zu Ende gegangen. Die gegen
Öcalan verhängte Todesstrafe war in diesem Jahr in lebenslange Haft umgewandelt
worden. (Internet:
http://www.hrw.org/reports/2002/turkey/)
(Quelle: Dpa, 30.10.02)
Freispruch
in Diyarbakir
Die 3. Kammer
des SSG Diyarbakir sprach 28 Angeklagte aus der Stadt Kumçati (Sirnak)
vom Vorwurf der Unterstützung der PKK frei. Unter den Angeklagten befand
sich der Bürgermeister und Chef-Dorfschützer Osman Demir, sowie die Lehrer
Mehmet Sahin, Ali Ekber Çalgan, Ali Saro, Nazim Bartan und Özgür Mercan.
(Quelle: Özgür Gündem, 19.10.02)
Entschädigung
für Jugendliche
aus Manisa
Die 5. Kammer
des Strafgerichtes in Izmir erkannte eine Entschädigung auf 5 Milliarden
TL (ca. 3.000 Euro) für Ayse Mine Balkanli an. Sie war eine der Jugendlichen
aus Manisa, die vor dem SSG Izmir wegen Mitgliedschaft in der DHKP/C angeklagt
worden waren. Sie befand sich zwischen dem 26. Dezember 1995 und 15. Oktober
1996 in Untersuchungshaft, wurde am Schluß jedoch freigesprochen. Da sie
keine finanziellen Einbussen als Studentin hatte, wurde bei der Entschädigung
nur auf den ideellen Wert geachtet. (Quelle: Milliyet 22.10.02)
Verfahren
gegen Fundamentalisten
Am 21. Oktober
befasste sich die 4. Kammer des SSG Istanbul mit einem Verfahren gegen
7 Perso-nen, die der Union der Prediger (Beyyiat al Imam) angehören sollen.
Die Organisation soll 1993 aus Opposition gegen den König in Jordanien
gegrün-det werden sein. Der Angeklagte Fatih Sultan Çalis akzeptierte,
in Afghanistan ein Training absolviert zu haben, ohne sich jedoch an bewaffneten
Aktio-nen beteiligt zu haben. Ali Üzüm, der Leiter der Organisation in
der Türkei sein soll, lehnte seine polizeiliche Aussage unter Hinweis auf
Folter ab. Verteidiger Ilhami Sayan forderte die Einstellung des Verfahrens,
da sich die angeblichen Straftaten nicht auf türkischem Boden zugetragen
haben. Er erhob außerdem Foltervorwürfe gegen die Polizei in Bursa. Am
Ende der Verhandlung wurden Osman Özkan und Mehmet Aslan aus der Haft entlassen.
Das Gericht ordnete die Fortdauer der U-Haft für Ali Üzüm und Fatih Sultan
Çalis und stellte Haftbefehle gegen Necdet Sinan Kosifoglu, Ramazan Keskin
und Adem Demir aus, weil sie nicht vor Gericht erschienen waren, um eine
Aussage zu machen. (Quelle: Özgür Gündem, 22.10.02)
Türkei wegen
Folter verurteilt
Strassburg.
Wegen Folter an einer jungen Aktivistin der Kurdischen Arbeiterpartei (PKK)
ist die Türkei vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt
worden. Ankara muss der 29-jährigen Frau 25 000 Euro Schmerzensgeld zahlen
und die Gerichtskosten übernehmen. Die Türkin war im März 1995 bei ihrer
Vernehmung nach eigenen An-gaben von Polizisten an den Armen aufgehängt
und mit Elektroschocks sowie Fausthieben traktiert worden. (Quelle: Schaffhauser
Nachrichten, 23.10.02)
Vergewaltigung
in Haft
Auf einer
Pressekonferenz schilderten die Anwältinnen Eren Keskin und Fatma Karakas
vom Projekt der Rechtshilfe gegen sexuelle Belästigung und Vergewaltigung
in Polizeihaft die Fälle von N.Ç. (21) und S.Y. (27). Sie waren am 23.
und 24. September festgenommen worden. “Unsere Mandantinnen wurden splitternackt
ausgezogen und die Polizisten versuchten, ihnen Schläuche in die Vagina
zu stecken. Sie wurden mit Wasser unter Hochdruck in Vagina und After abgespritzt.
Ein Beamter zog sich aus und berührte das Gesicht der Gefangenen mit seinem
Penis, die er dazu bringen wollte, es in den Mund zu nehmen. Anstelle direkter
Elektroschocks erhielten unsere Mandantinnen Baumwolle in die Vagina und
die Elektroden wurden darauf gelegt, so dass keine Spuren zurückblieben.
Beide Frauen leiden unter Blutungen, Schlafstörungen und brauchen medizinische
Behandlung.” (Quelle: Özgür Gündem, 25.10.02)
Journalistin
Freigesprochen
Die 1. Kammer
des SSG Istanbul sprach die Journalistin Perihan Magden und den Chefredakteur
von der “Radikal”, Hasan Çakkalkurt, vom Vorwurf des Justizminister, sie
als Zielscheibe von illegalen Organisationen gemacht zu haben, frei. Das
Verfahren war wegen des Artikels “Ende der Röhre” vom 1. August 01 nach
Artikel 6 des Anti-Terror Gesetzes eröffnet worden. (Quelle: Radikal, 25.10.02)
Bombenexplosion
Am 26. Oktober
explodierte eine Mörserkanone, als Kinder im Müll der städtischen Deponie
von Hozat (Tunceli) nach verwertbaren Sachen suchten. Dabei starben Gürkan
Günel (14), Ugur Günel (14) und Ergün Aslan (14). Hayri Çiçek (12), Hidir
Çelik (27) und Murat Dogan (14) wurden schwer verletzt. Die Deponie soll
von der Gendarmerie benutzt wor-den sein. Nach dem Vorfall sollen Soldaten
drei weitere Mörserkanonen, die noch nicht explodiert waren, zerstört haben.
(Quelle: Özgür Gündem, 27.10.02)
Tod in Haft
Die 1. Kammer
des Kassationsgerichtshofes hob das Urteil im Fall des Todes vom Studenten
Birtan Altunbas auf. Am 18. Juli 2001 hatte das 2. Strafge-richt in Ankara
die Polizisten Ibrahim Dedeoglu, Sadi Çayli, Hasan Cavit Orhan und Süleyman
Sikil zu Haftstrafen von je 4 Jahren und 5 Monaten verurteilt. Die Angeklagten
Tansel Kayh, Talip Tastan, Mehmet Kirkici und Muammer Eti waren freigesprochen
worden, während die Akte für 2 Angeklagte, die nicht vernommen werden konnten
abgetrennt worden war. Birtan Altunbas war als Student der Hacettepe Universität
am 9. Januar 1991 unter dem Verdacht der Mitgliedschaft in einer illegalen
Vereinigung festgenommen worden. Er verstarb am 15. Januar im Alter von
23 Jahren. Zunächst hatte die Staatsanwaltschaft beim Gouverneur um Erlaubnis
ersucht, Ermittlungen durchzuführen. Die Akte war aber bei der Abteilung
zur Bekämpfung des Terrorismus gelandet. Erst im Jahre 1998 wurde ein Verfahren
eingeleitet. Das Urteil wurde vom Kassationsgerichtshof aus formalen Gründen
auf-gehoben, weil ein Angeklagter nicht nach seinem Kommentar zu seinen
Personalien gefragt worden war und die Anwesenheit des Staatsanwalts nicht
am Anfang des Sitzungsprotokolls stand. Das Ver-fahren muss nun erneut
aufgerollt werden, wobei die Straftat nach weiteren 4 Jahren verjährt.
(Quelle: Milliyet, 30.10.02)
Türkischer
General für Anklage
gegen Stiftungen
Das türkische
Militär hat sich hinter den Staatsan-walt gestellt, der die deutschen Stiftungen
in der Türkei wegen angeblicher Unterwanderung des Staates angeklagt hat.
Die Forderung der Bundesre-gierung nach Einstellung des Verfahrens halte
er für ein „höchst erstaunliches Ansinnen", sagte Generalstabsmitglied
Sener Eruygur, der die paramilitärische Gendarmerie befehligt. Der General
war der erste türkische Verantwor-tungsträger, der sich hinter den für
die Anklage zuständigen Staatsanwalt Nuh Mete Yüksel stellte; die Regierung
hatte sich vorsichtig von der Anklage gegen die deutschen Stiftungen distanziert.(Quelle:
Der Tagesspiegel, 31.10.02)
Folter in
Izmir
Sahabettin
Aydin beschwerte sich beim IHD Izmir über Folter an seinem Sohn Nihat Aydin.
Der war am 28. Oktober zur Polizeiwache in Narlidere gegangen, um sein
Moped abzuholen, das beschlag-nahmt worden war. Er berichtete später Reportern:
"Es war, als hätten sie auf mich gewartet, um mich verprügeln zu können.
Der Kommissar Mustafa und andere Polizisten schlugen mir zuerst auf die
Beine (Bastonade). Später wurde ich auf den Kopf und die Rippen geschlagen.
Sie drohten, dass es mir wie Apo gehen würde (ein Freund mit Namen Abdul-lah,
der unter der Folter durchgedreht war). Nach 5 Stunden wurde ich in eine
Zelle gesperrt. Ich verletzte mich mit einer Rasierklinge, um meine Freilassung
zu erzwungen. Sie aber schlugen noch härter auf mich ein." Als ihm schlecht
wurde, brachten ihn die Polizisten erst in ein Krankenhaus in Balçova.
Später fand sich Nihat Aydin in Çamlik wieder. Sein Vater brachte ihn ins
Staatskranken-haus von Yesilyurt, wo er wegen Gefahr von inne-ren Blutungen
bleiben musste. (Quelle: Özgür Gündem, 31.10.02)
Anwälte
freigesprochen
Am heutigen
Tage sprach das 1. Strafgericht von Ankara die Anwälte Medeni Ayhan, Nurten
Çaglar, Fahriye Belgün, Dilek Midik, Vahide Özgür Sariyildiz, Sevil Ceylan,
Aytül Kaplan, Devrim Karakülah, Riza Karaman, Gaye Dinçel, Hüseyin Yüksel
Biçen, Nuray Özdogan, Nazan Betül Vangölü, Vedat Aytaç, Haci Ali Özhan,
Filiz Kalayci, Suna Coskun, Kazim Bayraktar, Gülizar Tuncer, Ibrahim Ergün,
Selçuk Kozagaçli, Sevim Akat, Keles Öz-türk, Göksel Arslan, Zeki Rüzgar,
Mecit Engeci und Oya Aydin vom Vorwurf der Verletzung ihrer Berufspflicht
frei. Das Verfahren war im Jahre 2000 nach Besuchen bei Gefangenen eröffnet
worden. (Quelle: TIHV, 31.10.02)
Journalist
vor Gericht
Am 31. Oktober
begann das Verfahren gegen Murat Saraç, ehemaliger Chefredakteur der Zeitung
"Özgür Ülke" vor dem SSG Van. Er war am 4. August vom Iran an die Türkei
ausgeliefert worden und soll im Ausland Propaganda für die PKK/KADEK be-trieben
haben. Er wies die Vorwürfe zurück. Das Gericht vertagte sich auf dem 17.
Dezember, um Videoaufnahmen des Senders Medya TV zu inspi-zieren. (Quelle:
Özgür Gündem, 01.11.02)
Statistik
zu Folterverfahren
Die oberste
Polizeidirektion hat einen Bericht über Menschenrechte in den letzten 7
Jahren herausge-geben. Demnach wurde gegen 9.104 Polizisten Ermittlungen
wegen Misshandlung und gegen 975 Beamte Ermittlungen wegen Folter unterzogen.
Im Zeitraum zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 31. Januar 2002 sollen
210 Polizisten wegen Miss-handlung verurteilt worden sein. Wegen Folter
wurden 31 Beamte verurteilt, wobei in 168 Fällen die Verfahren noch andauern.
(Quelle: NTV, 01.11.02)
Die Reformen
"mit Blick auf Europa" kommen nicht voran
In
der Praxis werden die Kurden
weiter
gegängelt
Eltern, die
ihren Kindern in der Südosttürkei be-stimmte Vornamen geben wollen, stoßen
auf Beton. Wer etwa seine Tochter Nuriyan nennen will, was auf Kurdisch
so viel wie "Neues Leben" bedeutet, bekommt vom Geburtsregisteramt in Diyarbakir
eine klare Absage. Auch so unverfängliche Namen wie Baran (Regen), Dilges
(Glück), Pelsin (grünes Blatt) sind tabu.
"Dutzenden
von Familien sind die Namenswünsche ausgeschlagen worden", berichtet der
Vorsitzende der Menschenrechtsorganisation von Diyarbakir Selahattin Demirtas.
Die offizielle Begründung: Solche Namen seien in der Vergangenheit von
der separatistischen PKK benutzt worden, sie entsprächen nicht der "nationalen
Kultur". Und das geschieht knapp drei Monate nach der Verabschie-dung eines
großen Reformpakets, das der kurdischen Volksgruppe in der Türkei neue
Rechte einräumen soll - "mit Blick auf Europa".
Alte Gewohnheiten
sterben langsam: Letzte Woche wurde ein prominenter Kandidat für die Parla-mentswahl
in der Kleinstadt Lice festgenommen. Abdulmelik Firat hatte eine Menschenmenge
auf Kurdisch begrüßt. Übereifrige Polizisten führten ihn sofort ab, bald
darauf war er wieder auf freiem Fuß. Nach wie vor gilt aber ein Gesetz,
wonach Politiker auf Wahlkampfveranstaltungen das Volk nur "in der Amtssprache",
also auf Türkisch, anzu-sprechen haben.
Als drei Studenten
der Universität Izmir kürzlich die Toleranz der Behörden testen wollten
und beim Rektorat eine Petition für Kurdischunterricht ein-reichten, kamen
sie vor das Staatssicherheitsgericht "wegen separatistischer Propaganda".
In erster Instanz zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt, wurden
sie inzwischen freigesprochen. Aber die Grauzonen bleiben groß, die Willkür
der Behörden auch. Ein westlicher Diplomat in Ankara: "Es fehlt vor allem
an konkreten Gesetzen zur Um-setzung der Reformen."
So etwa beim
Kurdischunterricht, der seit August an Privatschulen erlaubt ist: Die Reform
sieht vor, dass nur Kurdischlehrer türkischer Nationalität beschäftigt
werden dürfen. Nur: Seit Jahrzehnten sind keine Kurdischlehrer in der Türkei
ausgebildet worden, eben weil Kurdisch eine Unsprache war.
Obwohl sie
beim Wahlkampf um die Stimmen von Millionen Kurden buhlen, halten sich
die meisten Parteien bedeckt. Sie wollen mit konkreten Forderungen nach
Überwindung der zahlreichen Unklarheiten nicht Millionen national gesinnter
türkischer Wähler vor den Kopf stoßen.
Die alten
Gewohnheiten haben tiefe Wurzeln ge-schlagen. Das gilt auch für die Rolle
des Militärs. Das im August im Eilverfahren verabschiedete Reformwerk regelt
zwar die künftige Rolle der Uni-formträger: Nicht mehr paritätisch sollen
zivile Politiker und Generäle im mächtigen Nationalen Sicherheitsrat vertreten
sein, mit 9:5 Stimmen wer-den die Zivilisten eine klare Mehrheit haben.
"Aber ob diese Änderung etwas mehr als ein kosmetischer Eingriff ist, muss
sich in der Praxis erweisen", meint skeptisch ein westlicher Militärattaché.
Ob das Militär
einen Teil seiner stillen Allmacht abgibt, hängt weit gehend davon ab,
wie die religi-ös-konservative AK-Partei bei dem Urnengang am Sonntag abschneiden
wird. Zieht sie als stärkste Fraktion ins neue Parlament ein und greift
sie nach der Macht, so werden die in den letzten Monaten unter dem neuen
Generalstabschef Hilmi Özkök un-gewöhnlich schweigsamen Paschas ihre Zurückhal-tung
aufgeben und sich querstellen, "notfalls mit einem sogenannten "postmodernen
Putsch". Denn ihnen ist im Endeffekt die Sicherung der aus ihrer Sicht
definierten nationalen Interessen wichtiger als die Erfüllung europäischer
Wunschvorstellungen. (Quelle: Die Welt, 02.11.2002)
Prozess
gegen deutsche Stiftungen in Türkei am 26. Dezember
Wegen angeblicher
Spionage müssen mehrere Ver-treter parteinaher deutscher Stiftungen in
der Türkei am 26. Dezember vor Gericht erscheinen. Das Staatssicherheitsgericht
in Ankara habe die Vorla-dungen verschickt, meldete die Nachrichtenagentur
Anadolu am Freitag. Das Auswärtige Amt in Berlin hatte die Anschuldigungen
als haltlos zurückgewie-sen. Den Angeklagten drohen wegen "geheimer Absprachen
gegen die Sicherheit des türkischen Staates" Haftstrafen von bis zu 15
Jahren.
Der scheidende
türkische Ministerpräsident Bülent Ecevit hatte sich bemüht, die Wogen
zu glätten, und darum gebeten, dass Verfahren in Ruhe abzuwarten und auf
die türkische Justiz zu vertrauen. Die Ver-treter der Konrad-Adenauer-,
der Friedrich-Ebert-, der Friedrich-Naumann- und der Heinrich-Böll-Stiftung
sowie des Orient-Instituts müssen sich zusammen mit türkischen Partnern
vor Gericht verantworten. (Quelle: dpa, 08.11.02)
Anklage
gegen Folterer
Die Staatsanwaltschaft
(StA) in Ankara hat die Polizeibeamten Tayfun Nalçakar und Ali Gültepe
we-gen Mißhandlung des Straßenhändlers Haydar Durmaz angeklagt. Er wurde
am 17. August im Stadtteil Bentderesi, dem Bordelviertel von Ankara, fest-genommen,
wo er Kosmetika an Frauen verkaufte. Schon im Wagen wurde er geschlagen
und auf der Polizeiwache wurden ihm Hand- und Fußschellen angelegt, er
wurde mit eiskaltem Wasser abgespritzt, weiter geschlagen und beschimpft.
Nach 2 Tagen wurde er freigelassen, ohne dass die Festnahme registriert
wurde. Am 20. August ging Haydar Durmaz zur Gerichtsmedizin, wo ihm Arbeitsunfähigkeit
für 7 Tagen bestätigt wurde. Die Beamten wurden nach § 245 TSG angeklagt.
Das Verfahren wird vor einem Strafgericht in Ankara geführt werden. (Quelle:
Milliyet, 02.11.2002)
Student
angeklagt
Die StA am
SSG Ankara hat den Studenten Halit Ertas wegen Unterstützung der PKK angeklagt.
Er soll ein Forum auf der Internet-Seite moderiert haben, das unter der
Rubrik von Minderheiten zu Kurden lief. Dort sollen separatistische Beiträge
eingegangen sein. (Quelle: Milliyet, 02.11.2002)
Menschenrechtlerin
verurteilt
Das SSG Istanbul
verurteilte die Vorsitzende des IHD Istanbul, Kiraz Biçici, wegen eines
Interviews mit Medya TV bezüglich einer Presseerklärung, die der Verein
zu den Operationen gegen die Gefäng-nisse im Dezember 2000 herausgegeben
hatte. Sie erhielt eine Strafe von 45 Monaten Haft wegen Unterstützung
der PKK. (Quelle: Evrensel, 06.11.2002)
Ex-Abgeordnete
kommen auf die Anklagebank
Das SSG Istanbul
führte am 6. November das Verfahren wegen des Buches "Gedankenfreiheit
- Für Alle" fort. Dort sind 65 Personen angeklagt. Zu ihnen werden demnächst
die Abgeordneten Sacit Günbey, Mustafa Yanmaz, Mustafa Geçer, Mustafa Kamalak,
Latif Öztek, Ali Gören, Zeki Ünal, Zeki Çelik, Yasin Hatipoglu, Mehmet
Bekâroglu, Fethul-lah Erbas und Ali Oguz kommen, nachdem sie ihre Immunität
verloren haben. Gegen die Abgeordneten Eyüp Fatsa, Yahya Akman und Dengir
Mir Mehmet Firat, die das Buch ebenfalls als Herausgeber unter-zeichnet
haben, wird noch kein Verfahren eröffnet, da sie wiedergewählt wurden.
(Quelle: TIHV, 07.11.2002
Folter in
Hakkari
Vor dem SSG
Van fand am 7. November ein Verfahren gegen die Soldaten Ali Korkmaz und
Hüseyin Polat statt. Sie sind wegen Drogenhandels angeklagt. In der Verhandlung
sagten sie, dass sie auf der zentralen Gendarmeriestation von Yüksekova
(Hakkari) nach ihrer Festnahme am 30. April gefoltert wurden. Das Gericht
ordnete Haftentlassung für die Angeklagten an. (Quelle: Özgür Gündem
08.11.02)
Fehlende
Repräsentanz im Parlament
Erste Ergebnisse
von den Wahlen zeigen, dass 46,5% der Wähler nicht im Parlament repräsentiert
sein werden. 1983 hatten 92% der Wähler für 3 Parteien gestimmt. Im Jahre
1987 beteiligten sich 93,3% der Wähler und 80,2% der Stimmen waren im Parlament
vertreten. 1991 gelang es 4 Parteien ins Parlament zu kommen. Die Wahlbeteiligung
lag bei 83,9% und es wurden immerhin 99,5% der Stimmen im Parlament vertreten.
Im Jahre 1999 vereinigten die 5 Parteien, die es ins Parlament schafften
85,5% aller gültigen Stimmen auf sich. Die zwei Parteien, die bei den Wahlen
vom 3. No-vember die Hürde von 10% schafften, erreichten zusammen 53,5%
der Stimmen. (Quelle: Radikal, 04.11.02)
Menschenrechtlerin
verurteilt
Das SSG Istanbul
verurteilte die Vorsitzende des IHD Istanbul, Kiraz Biçici, wegen eines
Interviews mit Medya TV bezüglich einer Presseerklärung, die der Verein
zu den Operationen gegen die Gefäng-nisse im Dezember 2000 herausgegeben
hatte. Sie erhielt eine Strafe von 45 Monaten Haft wegen Unterstützung
der PKK. (Quelle: Evrensel, 06.11.2002)
Folter und
Misshandlung:
Drei Urgent
Aktion von AI:
Türkei: Abdülkadir
Aktas, 22 Jahre alt
Abdülkadir
Aktas (Name korrigiert) wurde am 22. Oktober 2002 von der Antiterrorabteilung
der Poli-zeizentrale in Diyarbakir, wo man ihn Berichten zufolge gefoltert
hat, in das Gefängnis von Diyar-bakir verlegt. Als ihn sein Bruder am 25.
Oktober 2002 im Gefängnis besuchen wollte, teilte man ihm mit, Abdülkadir
Aktas sei dort nicht mehr inhaf-tiert. Die Gefängnisverwaltung sagte weiter,
sie sei nicht befugt mitzuteilen, wohin man ihn gebracht hat. AI befürchtet,
dass Abdülkadir Aktas möglicherweise erneut in die Polizeizentrale von
Diyarbakir zurückgebracht wurde und er weiter in Gefahr ist, misshandelt
und gefoltert zu werden.
Türkei: Muzaffer
Abdukaya, 26 Jahre alt
Muzaffer Abdukaya
befindet sich in Diyarbakir im Südosten der Türkei in Polizeigewahrsam
und ist somit in Gefahr, misshandelt oder gefoltert zu wer-den. Er war
am 18. Oktober 2002 in Zusammenhang mit der verbotenen bewaffneten islamistischen
Gruppierung Hizbullah festgenommen worden.
Die Festnahme
erfolgte als Muzaffer Abdukaya zu seiner Arbeitsstelle in Istanbul unterwegs
war. Er wurde zur Antiterrorabteilung der Polizeizentrale in Diyarbakir
gebracht, wo ihn sein Vater am folgenden Tag besuchen konnte. Muzaffer
Abdukaya war Berichten zufolge nicht in der Lage, über seine Behandlung
dort zu reden, aber seine körperliche und seelische Verfassung soll sich
in der kurzen Zeit seit seiner Festnahme merklich verschlechtert haben.
Bayram Kiliç,
Student
Nurettin Gölcü,
Student
Mahmut Hocalu,
Student
Ertekin Kaplan
Seyhmus Akat
Die oben genannten
fünf Männer wurden am 25. bzw. 26 Oktober 2002 in ihren Wohnungen in Di-yarbakir
im Südosten der Türkei festgenommen. Seitdem befinden sie sich ohne Anklage
in Diyar-bakir in Polizeigewahrsam und werden Berichten zufolge misshandelt
und gefoltert. Zwei Häftlingen werden dringend benötigte Medikamente vorent-halten.
Die Dauer des Polizeigewahrsams wurde bis zum 1. November 2002 verlängert
und wird mög-licherweise weiter ausgedehnt. Nähere Informa-tionen unter:
www.ai.de
Klage gegen
Oppositionelle in Syrien
Der sechste
militärische Einzelrichter in Damascus hat am 04.09.2002 einen Termin
für den 18.01.2003 festgesetzt, um auf Grund des Vorwurfs der Militärstaatsanwaltschaft
vom 27.08.2002 und nach der Untersuchung der allgemeinen Sicher-heitsorgane,
gegen die unten genannten Oppositio-nellen Klage zu erheben. Die
Oppositionellen haben ohne Genehmigung gedrucktes Material ins Land geschmuggelt
und ohne Genehmigung verbreitet. Damit wird dem ersten, der unten namentlich
aufgeführten Angeklagten die Mitgliedschaft in einer politischen Vereinigung
mit internationalem Charakter vorgeworfen, ohne die Erlaubnis der Regierung
dafür zu haben. Er und die weiteren unten aufgeführten Angeklagten hätten
damit für die Verbreitung von Unruhe stiftendes und das Zusammenleben der
Nation störende Veröffentlichungen vorgenommen. Dem vierten, der unten
namentlich aufgeführten Angeklagten wird nur die Verbreitung der Veröffentlichung
vorgeworfen.
Rechtsanwalt
Haitham Al-Maleh, Mohamed Faruk Al Humsi, Mohamed Khayr Beg, Gasub Ali
Al-Mulla
Zwei Rechtsanwälte
in Aleppo dürfen ihren Beruf nicht mehr ausüben
Mohamed Abdulmajid
Manjone und Ahmed Abu Bakr sind von der Ausübung der Tätigkeit als Rechtsanwälte
für ein Jahr ausgeschlossen und ihre Büros sind dicht gemacht worden. Die
Begründung: Sie haben die Wahl der Anwaltskammer in Aleppo im Interesse
der Opposition gefälscht. Nach Anga-ben der Opposition stimmt diese Behauptung
nicht.
Kein Ministerium
ist für die
Sondervolkszählung
zuständig
Am 18.08.2002
haben 70 Personen sich vor dem Ministerium für Inneres versammelt, um ihr
Anlie-gen (die Ausbürgerung nach dem Sonderzäh-lungsgesetz von 1962 in
kurdischen Gebieten) dem zuständigen Minister vorzutragen. Er hat nach
langem Zögern seine Antwort schriftlich abgegeben, dass sein Ministerium
für die Sache nicht zuständig ist.
Oppositionelle
verurteilt
Am 28.08.2002
hat das Staatssicherheitsgericht, das kein ordentliches juristisches Organ
ist, drei opposi-tionelle Demokraten verurteilt: Dr. Kamal Al-Libuani (3
Jahre), Hassan Saadun (2 Jahre), Fauaz Tillo (5 Jahre). (Quelle: Demokratische
Partei Kurdistan – Syrien (PDKS), Oktober 02)
Bin Laden
nahestehende Islamisten griffen PUK-Stellungen an.
Wie ein Sprecher
der PUK-Streitkräften (Hezi Peschmergey Kurdistan) mitteilte, haben die
be-waffneten Einheiten der Terrororganisation „Ensar Al-Islam“ am 04.11.02
Mitternacht einen militärischen Stützpunkt von PUK in der Nähe von „Halabja“
angegriffen. Es kam zu heftigen Ausei-nandersetzungen, die drei Stunden
gedauert haben. Dabei kamen drei PUK-Peschmergas und zwei islamische Terroristen
ums Leben und wurden mehrere von beiden Seiten verletzt. Der o.g. Spre-cher
teilte weiterhin mit, dass die zwei getöteten Islamisten waren an dem Massaker
des Dorfes „Cheli Hama“, wobei 42 PUK-Peschmergas in einer Nacht mit äußerst
Brutalität massakriert wur-den waren, beteiligt. (Quelle: Kurdistani Newe,
Nr.2908, 06.11.02)
Entvölkerung
und Arabisierung dauert an
Saddams Regime
setzt seine Arabisierungskampagne in Süd-Kurdistan fort. Die vertriebenen
kurdischen Dorfbewohner werden durch Araber aus anderen Teilen Iraks ersetzt.
Das Dorf „Zangher“ in der Nähe der Kleinstadt Daghogh in der Provinz Kerkuk
war schon längst entvölkert. Die Kurden aus diesem Dorf waren vertrieben
oder bei der Anfal-Kampagne spurlos verschwunden. Vor kurzem wurde das
Dorf von Araber aus dem arabischen Teil des Irak besiedelt. Das sind mehrere
Familien aus einem arabischen Stamm mit Namen „Al-Bujeym“. (Quelle:
Birayeti, Nr. 3834, 04.11.02)
Massendemonstration
von
Anfal-Angehörigen
in Hewler (Arbil)
Tausende Kurden,
deren Angehörigen von Saddams Regime während der berüchtigten Anfal-Opera-tionen
spurlos verschwunden waren, haben am 29.10.02 vor dem Büro der Vereinten
Nation de-monstriert. Die Mehrheit der Teilnehmer waren Witwen, Kinder
und ältere Menschen, die das Schicksal ihrer Familienangehörigen aufklären
wollten. Sie trugen Transparenten, worauf stand: “ Wir wollen unsere Verschwundenen
182.000 An-fal-Opfer, 8000 Barsanis und 9000 Faili Kurden wieder haben“.
In ihrer Resolution, die sie den UN-Behörden weiter geleitet hatten, forderten
die UN und andere Menschenrechtsorganisationen auf, Druck auf das irakische
Regime auszuüben und es dazu zu zwingen, das Schicksal der verschwundenen
Kurden endlich aufzuklären. Weiterhin haben die Demonstranten die zuletzt
falsche Versprechungen des Regimes, angebliche Generalamnestie, nach der
alle Gefangene freigelassen sollten, scharf kritisiert. Obwohl diese Amnestie
seit einiger Zeit angekündigt worden ist, ist bislang keine von verschwunden
Kurden oder andere politische Gefangene freigelassen worden. Einige, die
auf freien Fuß gesetzt worden sind, sind damalige Verbrecher und Killer,
die nun im Dienste des Regimes tätig sind. (Quelle: Birayeti, Nr. 3830,
30.10.02)
Minenopfer
in Ost-Kurdistan
Wie schon
in den letzten Presseberichten von „Ko-mala“ berichtet wurde, hat das Mullah-
Regime in Teheran seine militärische Präsenz in Kurdistan verstärkt, Repressalien
und willkürliche Verhaftun-gen zugenommen. Die Militärs verminen Land-strassen
und Gehwegen vor allem in Grenzgebieten. Am 30.10.02 wurde ein kurdischer
Händler mit dem Namen „Rahman“ in der Nähe des Dorfes „Berdepan“, vom
Kreis „Sardascht“ Opfer einer Minenexplosion. Augenzeugen berichteten,
dass diese Mine vor kurzem von iranischen Streitkräften ausgelegt
worden ist. Diese Landstrasse ist bis vor einiger Zeit von Händlern, die
zwischen den Städ-ten „Sardascht“ und „Ghaladze“ pendelten ständig genutzt
worden. Bis dahin hat es auf dieser Strasse keine Minenopfer gegeben. Dies
passierte, nach-dem die Militärs hier auch stationiert sind. (Quelle:
Pressebericht von Komala, Nr. 87, 01.11.02)
Proteste
gegen Todesurteil
Rund 1.000
Studenten protestieren in Teheran für Meinungs- und Pressefreiheit. Anlass
ist das To-desurteil gegen den Universitätsprofessor und Reformer Hashem
Aghadjari.
Rund tausend
Studenten haben am Samstag in Te-heran gegen die Justiz, die bei den konservativen
Islamisten die Speerspitze gegen die Reformbewe-gung bildet, und für Meinungs-
und Pressefreiheit protestiert.
Es war die
erste große Demonstration seit Sommer 1999. Anlass war ein, auch für iranische
Verhält-nisse ungewöhnlich hartes Urteil gegen Hashem Aghadjari, Professor
an der Hochschule für Lehrerausbildung. Aghadjari, der auch führendes Mitglied
der an der Regierung Beteiligten
Organisation
der Islamischen Revolution ist, war am vergangenen Mittwoch von einem islamischen
Gericht zum Tode, acht Jahren Gefängnis, zehn Jahren Lehrverbot und 74
Peitschenschlägen verur-teilt worden.
Gestern meldete
sich auch das Parlament zu Wort. Fast zwei Drittel der Abgeordneten sprachen
sich für die Aufhebung des Todesurteils aus. Parla-mentspräsident Mehdi
Karrubi sprach von einem empörenden Urteil, das nicht ausgeführt werden
dürfe. Für andere Abgeordnete zeigt sich Iran mit dem Urteil als "diktatorisches,
inhumanes und un-freiheitliches Land".
Anfang August
hatte der 45-jährige Professor in der Stadt Hamadan einen Vortrag über
den islamischen Reformismus gehalten und war dabei mit der herrschenden
Geistlichkeit hart ins Gericht gegangen. "Der Unterschied zwischen der
Zeit vor der islamischen Revolution und unserer Gegenwart besteht darin",
sagte er, "dass wir nicht in erster Linie mit einem traditionell orientierten
Islam konfrontiert sind, sondern mit einem Islam, der im Besitz der politischen
Macht ist. Heute ist der Klerus mit der politischen Führung des Staates
identisch." Diese Macht sei mehr als der konservative Islam bereit, die
Rechte der Individuen zu missachten.
Die Geistlichkeit
habe nicht nur Gott und den Glauben, sondern auch die weltliche Macht mono-polisiert.
Damit erlaube sie sich jede Willkür. Sie lasse ihre Kritiker foltern, zu
falschen Geständnis-sen zwingen, hinrichten oder durch Terroranschläge
ermorden. All dies sei mit der Substanz des Islam nicht vereinbar. Daher
sollte der "islamische Re-formismus" unter den heutigen Umständen sich
nicht allein gegen die längst überkommene Tradition richten, sondern sich
weit mehr für die Durchsetzung der Menschenrechte und humaner Grundsätze
einsetzen.
Der Redner
erhielt überschwänglichen Beifall, wurde aber zugleich von einer kleinen
Minderheit im Saal so heftig beschimpft, dass er seine Rede abbrechen und
flüchten musste. Bereits am nächs-ten Tag organisierte die Rechte eine
Kampagne gegen ihn. Die konservative Presse wütete, in zahl-reichen Städten
wurden Protestdemonstrationen organisiert, bei denen auch Aghadjaris Hinrichtung
verlangt wurde.
Diesem Verlangen
folgte die Justiz. Das Urteil gegen einen der profilierten Köpfe der Reformbe-wegung
ist eine weitere Machtdemonstration der konservativen Islamisten. Sie scheinen
entschlos-sen, der Reformbewegung mit aller Gewalt den Garaus zu machen.
Die vergangenen Monate erin-nern an die ersten Jahre nach der Revolution.
Laut der Menschenrechtsorganisation ai sind allein in diesem Jahr 97 Menschen
in Iran hingerichtet wor-den. Im Oktober wurde ein junger Mann sogar dreimal
erhängt, obwohl er schon beim ersten Mal tot war. Die Begründung: Er wurde
dreimal zum Tode verurteilt. Auch Steinigungen von Frauen sind wieder an
der Tagesordnung. (Quelle: taz, 10.11.2002)
280 Flüchtlinge
vor Sizilien gefasst
Die italienische
Küstenwache hat vor der Küste Siziliens zwei Flüchtlingsschiffe mit rund
280 ille-galen Einwanderern aufgebracht. Nach eigenen Angaben waren die
Flüchtlinge von ihren Schlep-pern ohne funktionierenden Schiffsmotor ihrem
Schicksal überlassen worden. (Quelle: afp, taz, 22.10.02)
24 illegale
Einwanderer in Nordkroatien festgenommen
Die kroatische
Polizei hat am Dienstagabend nahe der nördlichen Stadt Cakovec insgesamt
24 illegale Einwanderer aus der Türkei und dem Kosovo fest-genommen. Die
Menschen seien in einem Lieferwagen in der Nähe der Grenze zu Slowenien
entdeckt worden. Ihr Ziel soll Italien gewesen sein. Auch ein slowenischer
Schleuser sei verhaftet wor-den, meldete die Nachrichtenagentur HINA. (Quelle:
dpa, 06.11.02)
96 illegale
Einwanderer auf
griechischer
Felseninsel entdeckt
Griechische
Fischer und Beamte der Küstenwache haben am Mittwoch insgesamt 96 illegale
Einwan-derer auf einer Felseninsel nahe der Ägäisinsel Al-lonisos entdeckt.
Die Menschen überwiegend kur-discher Abstammung, darunter auch fünf Kleinkin-der,
wurden in der Hafenstadt Volos in Sicherheit gebracht, berichtete der griechische
Rundfunk wei-ter. Die illegalen Einwanderer sagten im Radio, dass sie vor
vier Tagen an Bord eines rund 25 Me-ter langen Kutters aus der Türkei gestartet
seien. Von den Schleusern fehle jede Spur, hieß es. (Quelle: dpa, 06.11.02)
Deutsche
und polnische Grenzer
nahmen
40 illegale Grenzgänger fest
Deutsche und
polnische Grenzschützer haben in der Nacht zum Freitag an der Lausitzer
Neiße insgesamt 40 illegale Einwanderer festgenommen. Eine polnische Grenzpatrouille
habe mit Hilfe einer Wärmekamera festgestellt, dass eine größere Men-schengruppe
im Wald unterwegs zum Grenzfluss war, teilte ein Sprecher des Grenzschutzamts
in Gorzow Wielkopolski (Landsberg) mit.
Sie verständigten
ihre deutschen Kollegen und folgten den Grenzgängern. Noch am polnischen
Ufer der Lausitzer Neiße wurden elf Vietnamesen und sechs Inder festgenommen.
Die 23 übrigen Flüchtlinge, die vermutlich aus der Türkei, Afgha-nistan
und asiatischen Staaten stammen, wurden auf der deutschen Seite der Grenze
gestellt. Erst vor zwei Tagen waren im gleichen Gebiet insgesamt 13 illegale
Einwanderer festgenommen worden. (Quelle: dpa, 08.11.02)
Deutsche
Schleuser in Griechenland zu Haft verurteilt
Weil sie 21
illegale Flüchtlinge eingeschleust ha-ben, sind zwei Deutsche in Griechenland
zu mehr als vier Jahren Haft verurteilt worden. Ein Gericht im nordwestlichen
Ort Kotomini sah es als erwiesen an, dass ein Mann und eine Frau im vergangenen
August die pakistanischen und irakischen Einwanderer in ihrem Wohnmobil
über die türkisch-griechische Grenze schleusten, teilte die Polizei am
Freitag mit. Die 41 und 26 Jahre alten Angestellten aus Düsseldorf müssen
für jeweils vier Jahre und vier Monate hinter Gitter. Zusätzlich müssen
beide eine Geldstrafe von 23.000 Euro zahlen. Das Urlauberpaar war im August
vergangenen Jahres nahe der türkischen Grenze gefasst worden. Es hatte
die Flüchtlinge aufgenommen, als diese einen Grenzfluss überquerten. Zuvor
hatten sie in der Türkei Urlaub gemacht. Die Einwanderer wurden in die
Türkei abgeschoben. (Quelle: afp, 08.11.02)
IPPNW-Newsletter
Die IPPNW
hat in London und Washington eine britische IPPNW-Studie über die kurz-,
mittel- und langfristigen Folgen eines erneuten Krieges gegen den Irak
veröffentlicht. Aus dem Inhalt dieses Newsletters
1. Neuer Golfkrieg
kostet hunderttausende Tote
2. Bald Genehmigung
von Deutschlands größtem atomaren Zwischenlager
3. Beginnt
der Irak-Krieg im Dezember?
Weitere Informationen
zum Thema Irak unter http://www.ippnw.de/frieden/irak/index.htm
Verehrte
Leserinnen und Leser,
Der IMK e.V.
führte in Kooperation mit der Medizinischen Flüchtlingshilfe Bochum eine
Veran-staltungsreihe zum Thema „Trauma und Therapie“ durch. Die erste Veranstaltung
hat am 21. September 2002 in Köln stattgefunden. Die zweite Veranstaltung
wurde am 16. November 02 wiederum in Köln durchgeführt. Das gesamte Programm
der Veranstaltungsreihe können Sie unserer WEB-Seite entnehmen.
Auch das Programm
der Wochenendtagung „Kurden im Irak und in der Türkei – ihre Zu-kunft zwischen
Aghas, Sheiks und Öl-Multis“ vom 6.12. bis 08.12.2002, in der Ev. Akade-mie
Bad Boll kann über uns bezogen oder von unserer WEB-Seite www.kurden.de
heruntergela-den werden.
Neue Publikation
Liebe Freundinnen
und Freunde,
liebe Interessierte,
der IMK e.V.
möchte alle Interessierten und MitarbeiterInnen in der Flüchtlingsarbeit
auf die Diplomarbeit von Herrn Mehmet Bayval zum Thema „Psychosoziale Entwicklung
von Kinderflüchtlingen“ hinweisen.
In der Diplomarbeit
werden die Rahmenbedingungen, unter denen Kinderflüchtlinge in der Bundesrepublik
leben, dargestellt. Hierbei werden psychologische, soziologische, ethnologische,
politische, und rechtliche Gesichtspunkte berücksichtigt.
Im ersten
Teil der Diplomarbeit werden die notwendigen Definitionen, die Fluchtursachen,
Statistiken und internati-onale bzw. nationale gesetzliche Grundlagen veranschaulicht.
Hierbei handelt es sich, um Fragen des Bleiberechts, um Aufenthaltstitel,
sowie, um Einreiseverfahren.
Im zweiten
Teil werden die konkrete Lebenssituation, die psychosoziale Entwicklung
der Kinderflüchtlinge – z.B. in den Bereichen Unterbringung, Bildung und
Identitätsentwicklung, unter Herausarbeitung der Maßnahmen, die die Lebenssituation
der jungen Flüchtlinge beeinflusst – im Mittelpunkt stehen.
Die Diplomarbeit
kann in gebundener Form bei uns gegen die Errichtung eines Betrages von
6,-- Euro (inkl. Ver-sandkosten) bestellt werden.
FOTOAUSSTELLUNG
des IHD-Vorstandsmitglieds
Saban Dayanan in Wiesbaden
Der Flüchtlingsrat
Wiesbaden hat eine Fotoausstellung von Saban Dayanan organisiert. Parallel
dazu werden Veranstaltungen zur Türkei durchgeführt. Nähere Informationen
über Flüchtlingsrat Wiesbaden, Tel.: 0611 / 49 52 49 oder email: fluechtlingsrat@naspa-online.de
Wie zuvor auch
diesmal möchten wir an Sie appellieren, uns mitzuteilen falls Sie eine
e-mail-Adresse haben, denn der Versand über e-mail ist kostengünstiger
und schneller.
Wir möchten
Sie gleichzeitig auf unsere WEB-Seiten hinweisen, die interessante Beiträge
enthält:
· „Die Quadratur
des Kreises , von Ofra Bengio (in Deutsch und Englisch)
· Die gemeinsame
Presseerklärung von GfbV, KOMKAR, Kurdische Gemeinde in Deutschland und
IMK e.V. vom 24. Oktober (in Deutsch)
· Ein Bericht
der Turkish Daily News über das Dorfschützersystem (Deutsch und Englisch)
· Presserklärung
des IMK e.V. zum 40. Jahrestag der rassistischen Sondervolkszählung in
Syrien (Deutsch)
· Eine Analyse
über das Verhalten der türkischen Medien während des Bundestagswahlkampfes
in Deutschland (Deutsch)
· Ein Jahresbericht
der PSK über die Entwicklungen in der Türkei und Nord-Kurdistan (Deutsch
und Englisch)
· Ein Artikel
von Ashiti Amir über Syrien und Syrisch-Kurdistan (Deutsch)
· Die Erklärung
der PSK zum „EU-Anpassungspaket“ des Türkischen Parlaments (Deutsch und
Eng-lisch)
· Der Artikel
„Kurden und Kurdistan“ von Shahin Sorekli aus Australien (Englisch)
Diese Beiträge
tragen nicht unbedingt unsere Meinung, sondern geben die aktuell für unser
Themengebiet interes-santen Diskussionen wieder. Besuchen Sie doch einmal
www.kurden.de.
Mit freundlichen
Grüßen,
Ihre Redaktion
ISSN 1438- 08 Herausgeber: IMK e.V., Postfach 07 38, D-53137 Bonn, Telefon:
+ 49 228 362 802, Fax: + 49 228 363 297, E-Mail: IMK-Bonn@t-online.de
und imkkurds@aol.com Besuchen sie auch unsere Website: http://www.kurden.de
Verantwortlicher Leiter: Abubekir Saydam Abonnementbedingungen
(pro Jahr):· Stiftungen, Parteien, Regierungen und internationale Organisationen
sowie Gremien: Euro 92,00 · Gerichte, Rechtsanwälte, Menschenrechtsorganisationen,
Flüchtlingsberatungsstellen: Euro 46,00 · Förderabonnement, Einzelpersonen
und kleinere Vereine: Euro 31,00 Spendenkonto: Volksbank
Bonn (BLZ: 380 60 186), Konto-Nr.: 201 246 90 23
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