Internationaler
Verein für Menschenrechte der Kurden
IMK Wocheninformationsdienst
Datum:
17. Oktober – 24. Oktober 2002 Nummer:
171
Journalist
geschlagen
Am 10. Oktober
nahm die Polizei in Antep den Journalisten Gökhan Imrek von der “Evrensel”
unter Schlägen fest, als er die Eröffnung eines DEHAP-Büros verfolgte.
Er wurde 24 Stunden auf der Wache festgehalten und ihm wurde gedroht, dass
er nicht mehr für die Zeitung arbeiten solle. Nach der Entlassung sagte
er, dass das Staatskran-kenhaus für ihn einen guten Gesundheitszustand
feststellte, aber vier Polizisten Bescheinigungen über Arbeitsunfähigkeit
erhielten. Deshalb wurde er wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt ver-nommen.
Er selber wurde bei der Gerichtsmedizin untersucht, wo die Schläge attestiert
wurden. Über seinen Anwalt stellte er Strafanzeige. (Quelle: BIA, 14.10.2002)
Rückkehrer
angegriffen
Im Dorf Korukul,
Kreis Tatvan (Bitlis) griff der Dorfschützer Bahattin Göle mit 6 weiteren
Perso-nen die Familie von Tahir Alkan mit einem Messer an. Dabei wurde
Tahir Aktan verletzt. In der Straf-anzeige bei der Staatsanwaltschaft in
Tatvan sagte er, dass sie 1996 zum Verlassen des Dorfes ge-zwungen wurden
und vor 6 Monaten zurückgekehrt seien. Dies sei nicht der erste Angriff
der Dorf-schützer gewesen. (Quelle: Özgür Gündem, 13.10.02)
TKEP/L Verfahren
in Istanbul
Am 11. Oktober
endete das Verfahren gegen 24 vermeintliche Mitglieder der Kommunistischen
Arbeiterpartei der Türkei/Leninist (TKEP/L) vor dem SSG Istanbul. Die Angeklagten
waren im März 1996 festgenommen worden (damals zwischen 16 und 23 Jahren
alt) und hatten Foltervorwürfe erhoben. Die Verteidigerin, Gülizar Tuncer,
gab an, dass wegen eine der ihnen zur Last gelegten Taten, dem Mord an
dem Studenten Ertugrul Kaya am 30. November 1995, in einem anderen Verfahren
gegen die Organisation “Direnis” zwei Personen ebenfalls angeklagt seien.
(Quelle: Cumhuriyet, 12.10.02)
Minenexplosion
Ehmet Baykara
(10) wurde verletzt, als er auf der Hochweide Çemikari im Kreis Pervari
(Siirt) auf eine Mine trat. (Quelle: Evrensel, 12.10.02)
Verwundung
durch Handgranate
Nadir Demir
(11) wurde schwer verletzt, als die Handgranate, die er in der Nähe der
Gendarmerie-station im Dorf Koçdagi (Xelkava) im Kreis Baska-le (Van) fand,
explodierte. (Quelle: Özgür Gündem, 15.10.02)
Menschenrechtsbericht
Der Staatsminister
mit Verantwortlichkeit für Men-schenrechte informierte den Premierminister
und andere Ministerien über die Arbeit der Menschen-rechtsräte. Demnach
wurden dort 925 Beschwerden eingelegt, von denen 146 in Gerichtsverfahren
endeten. Von den Menschenrechtsräten in 81 Pro-vinzen und 831 Kreisen sei
eine Gesamtzahl von 1.293 Beschwerden gemeldet worden; 115 davon wegen
Folter und Misshandlung, 19 wegen grund-loser Festnahme, 30 in Bezug auf
das Recht auf Leben, 575 wegen dem Recht auf Erziehung und 123 wegen Lärm
und Verkehr. In Bezug auf Miss-handlung habe es 351 Strafermittlungen und
289 Disziplinar-verfahren gegeben; 30 Beamte seien vor Gericht gestellt
worden und 22 hätten eine Diszip-linarstrafe erhalten. (Quelle: Cumhuriyet,
14.10.02)
IHD Diyarbakir
freigesprochen
Am 14. Oktober
sprach das Strafgericht Nr. 3 in Diyarbakir den Vorstand des IHD Diyarbakir
im Zusammenhang mit der Einladung zum Newroz-Fest frei. Osman Baydemir,
Ex-Vorsitzender und die Vorstandsmitglieder Fikret Saraçoglu, Meral Danis,
Reyhan Yalçindag, Abdulkadir Aydin und Pirozhan Dogrul waren wegen eines
Verstosses von § 64/1 TSG in Verbindung mit den Artikeln 6 und 77/1 aus
dem Vereinsgesetz mit der Nummer 2908 angeklagt worden. Demnach haben Broschüren,
Flugblätter und schriftliche Äusserungen von Ver-einen in Türkisch zu sein.
Der Vorstand hatte in seinem Beschluss vom 15. März jedoch das Wort Newroz
mit dem in der türkischen Sprache nicht existierenden “w” anstelle von
“Nevruz” geschrie-ben. Im Plädoyer sagte der Staatsanwalt, dass dies ohne
die Absicht, eine Straftat zu begehen, gesche-hen sei und das Gericht folgte
seiner Ansicht, in dem es auf Freispruch entschied. Vor dem gleichen Gericht
ist ein weiteres Verfahren gegen den IHD Diyarbakir anhängig, weil auf
der Newroz-Feier auf einem Spruchband wiederum “Newroz” anstelle von “Nevruz”
geschrieben stand. Dieses Verfahren wurde auf den 18. Februar 2003 vertagt.
(Quelle: Özgür Gündem, 15.10.02)
Folter in
Istanbul
Die Strassenverkäuferin
Gülhan Rençber machte die Folter auf der Touristenpolizeiwache in Sulta-nahmet
(Blaue Moschee) öffentlich. Auf einer Pres-sekonferenz im IHD Istanbul
sagte sie, das sie am 14. August von zwei Beamten festgenommen wurde, obwohl
sie dort seit 13 Jahren Kopftücher verkaufe. Als sie den Kommandanten der
Wache bat, ihre Waren nicht an die Stadt zu geben, wurde dieser wütend
und schlug auf sie ein, bis er müde wurde. Sie sei dann aus der Wache geworfen
worden. Beschwerden beim Landrat und Gouverneur seien erfolglos gewesen.
Ihre Anwältin Eren Keskin gab an, dass Strafanzeige erstattet wurde, da
ihre Mandantin ein Attest über 3 Tage Arbeitsunfähigkeit habe. Gülhanim
Rençber werde derzeit bei der TIHV behandelt und habe sich länger als 2
Monate nicht getraut, ihrer Arbeit nachzugehen. (Quelle: Özgür Gündem,
16.10.02)
Strafe für
verbotene Musik
Nevzat Bingöl,
der den örtlichen Fernsehsender Gün TV in Diyarbakir betrieben hatte, muss
2,9 Milliarden TL (knapp 2.000 Euro) Strafe zahlen, weil dort Lieder von
Ahmet Kaya mit Titeln wie “Happy Birthday” gespielt wurden. Dies ordnete
das Strafgericht Nr. 1 in Diyarbakir an, weil er die zuvor verhängte Strafe
von 4 Millarden TL nicht gezahlt hatte. Nevzat Bingöl hatte im Laufe des
Verfahrens angegeben, dass er über das Verbot dieser Lieder durch den Gouverneur
für das Gebiet unter Ausnahmezustand nicht informiert worden sei. (Quelle:
BIA, 16.10.02)
MLKP Verfahren
in Istanbul
Die 3. Kammer
des SSG Istanbul sprach am 16. Oktober das Urteil in einem Verfahren mit
17 ver-meintlichen Mitgliedern der Marxistisch-Lenini-stischen Kommunistischen
Partei (MLKP), darunter Journalisten und Gewerkschafter. Das Verfahren
gegen den Gewerkschafter Süleyman Yeter war eingestellt worden, nachdem
er am 7. März 1999 in Polizeihaft gestorben war. Die Angeklagten Necati
Akbay, Hasan Ozan, Erdogan Yilmaz, Ayse Yil-maz, Ferhat Akçay, Mesut Gerçek,
Mukaddes Çe-lik, Sultan Arikan, Birsen Kaya und Sedat Senoglu wurden freigesprochen.
Das Verfahren gegen Bay-ram Namaz wurde ausgesetzt, weil er nach § 169
TSG angeklagt war. Die Journalistin Asiye Güzel Zeybek, Gönül Karagöz,
Arif Çelebi, Zabit Iltimur und Erdogan Ber wurden zu 12,5 Jahren Haft we-gen
Mitgliedschaft in der MLKP verurteilt. (Quelle: Özgür Gündem, 17.10.02)
Lehrer freigesprochen
Das SSG Diyarbakir
sprach den Vorstand der Leh-rergewerkschaft wegen kurdischen Sätzen in
einer Einladung zum Tag des Lehrers frei. Neben dem ehemaligen Vorsitzenden
Hayrettin Altun waren die Vorstandsmitglieder Medeni Alpkaya, Niyazi Er-çek,
Süleyman Yilmaz, Hasan Hayri Kiliç, Zemzem Fedai und Mehmet Atlihan von
der Gewerkschaft TIS wegen Unterstützung der PKK angeklagt wor-den. (Quelle:
Özgür Gündem, 17.10.2002)
Kurdische
Namen
Das Zivilgericht
in Siirt entschied auf Nichtzustän-digkeit in einem Verfahren gegen 20
Familien, die ihren Kindern zwischen dem 10. Juli 1997 und dem 19. März
2002 kurdische Namen gegeben hatten. Mit diesem Verfahren sollten die Eltern
gezwungen werden, ihren Kindern andere Namen zu geben. (Quelle: Özgür Gündem,
18.10.02)
Minenexplosion
Durch die
Explosion einer Mine in der Nähe des Dorfes Güneyce in der Provinz Sirnak
kam Adalet Güngör (20) ums Leben. Ihre Cousinen Zahide Güngör (16) und
Elmas Güngör (16) wurden ver-letzt. (Quelle: Zaman, 18.10.02)
Türkische
Justiz strengt
Verbotsprozess
gegen islamische Partei an
Der türkische
Generalstaatsanwalt hat knapp zwei Wochen vor den Parlamentswahlen ein
Verbotsver-fahren gegen die islamische Gerechtigkeits- und Entwicklungspartei
(AKP) eingeleitet. Das berich-tete die Nachrichtenagentur Anadolu am Mittwoch.
Die Partei unter Führung des früheren Istanbuler Bürgermeisters Recep Tayyip
Erdogan gilt als Favorit bei den Wahlen am 3. November. Erst kürzlich hatte
die Wahlaufsichtsbehörde Erdogan untersagt, als Kandidat anzutreten. Dieses
Verbot war im jüngsten Türkei-Bericht der EU-Kommission kritisiert worden.
(Quelle: dpa)
Türkische
Gelüste auf Nord-Iraks Reichtümer
Im rauhen
Hochgebirge zum Nord-Irak laufen hektische Kriegsvorbereitungen. Washingtons
wichtiger NATO-Verbündeter Türkei hat sich voll auf das unvermeidlich Erscheinende
eingestellt. Zelte, Nahrungsmittel, medizinische Ausrüstung, Medikamente
und allerlei andere Güter liegen in Südost-Anatolien bereit, um einem Strom
von Flüchtlingen Erste Hilfe zu leisten. Ankara rechnet, dass mindestens
80.000, vielleicht aber viel mehr Menschen aus dem Nachbarstaat in der
Türkei Zuflucht suchen, wenn die USA mit einem Großangriff beginnen.
Auch die militärischen
Vorbereitungen der zweit-größten NATO-Streitkraft laufen auf Hochtouren.
Eine Einheit von 15.000 Mann wurde bereits an der Grenze stationiert. Offiziell
betont Ankara seine Ablehnung eines Krieges gegen den Nachbarstaat, mit
dem man in jüngster Zeit wieder intensive ökonomische Beziehungen aufgebaut
hat. Die Stim-mung in der Bevölkerung ist entschieden gegen einen US-Schlag
eingestellt. Offiziell dementiert werden Medienberichte, dass Ankara einem
Ansu-chen Washingtons zugestimmt habe, Häfen und Flughäfen für einen Kriegseinsatz
zu benützen und US-Soldaten die Stationierung im Nord-Irak von der Türkei
aus zu gestatten.
Territoriale
Ambitionen treiben
türkische
Führung
Ankara fürchtet,
ein Krieg könnte seiner dahinsie-chenden Wirtschaft enormen Schaden zufügen.
30 Mrd. Dollar kosteten die Türken nach offiziellen Angaben die zwölfjährigen
Sanktionen gegen den Irak an verlorenen Handelserträgen. Doch noch mehr
beunruhigt die Aussicht, dass in den Kriegsturbulenzen im Nord-Irak ein
unabhängiger kurdischer Staat geboren werden könnte, der erneut Unabhängigkeitsgelüste
der unterdrückten kurdischen Minderheit der Türkei erwecken würde.
Hinter den
Kulissen gestehen Regierungsvertreter offen ein, dass Ankara sich den Wünschen
der USA, seines wichtigsten Verbündeten, nicht wider-setzen könne. Doch
man fordert für Kooperation eine Gegenleistung. Von großzügiger ökonomi-scher
Hilfe ist die Rede, ebenso aber von einer Garantie der Supermacht, dass
nach einem Sturz des irakischen Regimes beim Aufbau eines neuen Iraks nationale
Ambitionen der Kurden unterdrückt werden sollten. Fast täglich droht Premier
Bülent Ecevit, die Türkei werde vor militärischer Interven-tion nicht zurückschrecken,
wenn die Kurden "ex-zessive Autonomie" im Nord-Irak suchten.
Nationalistische
Kreise wittern in einem Irak-Krieg aber auch ungeahnte Chancen, als "historisch"
emp-fundenes Unrecht wieder gut zu machen. So stellte Verteidigungsminister
Sabahattin Cakmakoglu jüngst klar: "Die Türkei betrachtet den Nord-Irak
als ihren direkten Einflussbereich." Und der Minis-ter erinnert daran,
dass der Nord-Irak innerhalb jener Grenzen liege, die im "National-Pakt"
von 1920, nach dem Zusammenbruch des Osmanischen Reiches, als türkisches
Territorium definiert wur-den.
80.000 Mann
bereit zum Einmarsch im Nord-Irak
Das Gebiet
sei später "mit Gewalt von der Türkei losgelöst" und der britischen Mandatsmacht
des Iraks zugeschlagen worden.
Hinzu kommt:
Der Nord-Irak birgt gigantische Ölvorkommen. Der größte Teil der in den
vergan-genen 20 Jahren neu entdeckten Felder liegt in den Kurden-Gebieten
von Zakho, Erbil und Barzan sowie dem alten Ölzentrum Kirkuk, das außerhalb
der seit 1991 von Amerikanern und Briten aufrecht-erhaltenen Schutzzone
für die Kurden liegt.
Ein jüngst
von der "Demokratischen Partei Kurdis-tans/Irak" (KDP) und der "Patriotischen
Union Kurdistans" (PUK), erarbeiteter Verfassungsent-wurf für einen föderativen,
demokratischen Irak schließt Kirkuk in ein autonomes Gebiet Kurdistans
mit ein. Ankara ist empört und versucht, nun auch die turkomanische Karte
auszuspielen. In Kirkuk lebt der Großteil der winzigen Minderheit der Turkomanen
von 20.000 Menschen. Die Türkei behauptet, deren Sicherheit sei bedroht,
und eine Militärintervention nach dem Vorbild jener von 1974 zum Schutz
der Türken Zyperns, könnte sich als "nationale Pflicht" erweisen (so Parlamentsspre-cher
Omer Izgi). So hält sich eine 80.000 Mann starke Truppe für eine mögliche
Invasion des Nord-Iraks bereit. (Quelle: Salzburger Nachrichten, 17.10.02)
Menschenrechtler
auf der Anklagebank: Türkische Justiz geht weiter gegen
Anprangerung
sexueller Folter in Gefängnissen vor
Derzeit häufen
sich in der Türkei Prozesse gegen Frauen, die öffentlich von sexueller
Folter und Vergewaltigungen in den Gefängnissen sprechen. Im September
wurde erneut ein Verfahren gegen die Menschenrechtlerin und Anwältin Eren
Keskin eröffnet. Sie ist Mitbegründerin des FrauenRechts-Hilfe-Büros in
Istanbul, das betroffene Frauen be-treut. Angeklagt ist sie wegen einer
Rede bei einer Veranstaltung zum Thema »Frauenrechte sind Menschenrechte«
am 8. März in Köln. Ihr wird vor-geworfen, die Bevölkerung öffentlich zu
»Haß und Feindschaft« aufgerufen zu haben.
Der Prozess
wurde auf November vertagt, aber die nationale Anwaltskammer in Ankara
hat inzwi-schen wegen früherer Verurteilungen Eren Keskins ein einjähriges
Berufsverbot ausgesprochen. Die schriftliche Zustellung steht zwar noch
aus, aber es ist wahrscheinlich, dass Eren Keskin vorerst keine Frauen
mehr im Kampf gegen sexuelle Folter un-terstützen kann.
Darunter werden
auch die 18 Frauen und ein Mann zu leiden haben, deren Prozess schon letztes
Jahr eröffnet wurde und in der vergangenen Woche in die fünfte Runde ging.
Den Angeklagten wird vor-geworfen, den türkischen Staat und seine Sicher-heitskräfte
beleidigt und verleumdet zu haben, indem sie im Jahr 2000 einen Kongress
zum Thema sexuelle Folter in den Gefängnissen organisiert hatten. Die Veranstaltung
war genehmigt; dort hatten betroffene Frauen zum ersten Mal in organi-sierter
Form öffentlich über das Thema gesprochen. Auch der fünfte Prozesstag wurde
ohne neue Er-kenntnisse vertagt - auf den 25. Februar 2003.
Häufig sind
Frauen, die sexuelle Folter anprangern, auch öffentlicher Hetze ausgesetzt.
So begann ge-gen die Gruppe der 19 nach der Anklageerhebung in Köln eine
massive Hetzkampagne in den Me-dien. Der Journalist Fatih Altayli bedrohte
sie in einem Radiosender und in der Zeitung Ikinci mit sexueller Gewalt.
Wegen seiner Äußerungen steht er heute selbst vor Gericht. Gegen ihn wurde
ein Straf- und ein Schmerzensgeldverfahren eingeleitet. (Quelle: junge
Welt, 16.10.02)
Prokurdische
Partei darf bei Wahlen in Türkei antreten
Die türkische
Wahlaufsichtsbehörde hat am Diens-tag einer prokurdischen Partei erlaubt,
bei den für den 3. November angesetzten Parlamentswahlen im Land anzutreten.
Mit der Entscheidung wurde nach Ansicht von politischen Beobachtern ein
zu erwartender Sturm des Protestes von Menschenrechtsgruppen und der Europäischen
Union für den Fall abgewendet, dass die Partei von dem Urnengang ausgeschlossen
worden wäre. In einer knappen Erklärung der Behörde hieß es, die Demokratische
Volkspartei (DEHAP) habe die notwendigen Voraussetzungen für die Registrierung
zu Wahl erfüllt.
Der türkische
Generalstaatsanwalt, Sabih Kanadoglu, hatte zuvor bei dem Amt Antrag auf
Ausschluss der Partei von der Wahl gestellt.
Als Begründung
führte er an, die Partei verfüge nicht über die notwendige Zahl von Ortsgruppen.
Die DEHAP
gilt als Vehikel für die prokurdische HADEP Partei, gegen die seit Jahren
ein Verbots-verfahren wegen angeblicher Unterstützung der kurdischen Rebellen
läuft. Vergangene Woche hatte Rebellenführer Osman Öcalan, der Bruder des
verurteilten früheren Anführers der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) Abdullah
Öcalan, gewarnt, die Kurdenrebellen würden den Kampf wieder aufnehmen,
sollte die DEHAP von den Wahlen ausgeschlossen werden.
Seit 1999
sind die Kämpfe zwischen kurdischen Rebellen und Regierungstruppen praktisch
zum Erliegen gekommen. Die PKK nannte sich im ver-gangenen April in den
"Kongress für Freiheit und Demokratie Kurdistans" (KADEK) um und schwor
der Gewalt ab. (Quelle: dpa, 15.10.02)
Polizisten
wegen Folter verurteilt
Ein Gericht
in der westtürkischen Stadt Manisa hat am Mittwoch zehn Polizisten wegen
Folter zu Haft-strafen zwischen fünf und elf Jahren verurteilt. Ob sie
die Strafen absitzen müssen, ist offen, denn die Beamten kündigten Berufung
an.
Der Fall hatte
die türkische Justiz fast sieben Jahre beschäftigt und auch international
Aufsehen erregt. Die Polizisten werden beschuldigt, zwischen 26. Dezember
1995 und 5. Januar 1996 eine Gruppe von 16 Jugendlichen im Polizeigewahrsam
gefoltert zu haben. Die seinerzeit zwischen 14 und 18 Jahre alten Jugendlichen
waren festgenommen worden, weil sie linksradikale Parolen an eine Hauswand
gesprüht haben sollen. Sie berichteten, die Beamten hätten sie geschlagen,
nackt ausgezogen, an den Ar-men aufgehängt, mit Elektroschocks gequält
und sexuell missbraucht.
Durch Zufall
wurde ein Parlamentsabgeordneter Zeuge der Folterungen. Sabri Ergül, Abgeordneter
der sozialdemokratischen CHP, wartete im Polizei-präsidium von Manisa auf
einen Gesprächstermin beim Polizeipräsidenten, als er hinter einer Tür
Schreie hörte. Er öffnete die Tür und sah, wie Polizisten dabei waren,
mehrere teilweise nackte Jugendliche zu foltern. Ergül forderte eine Untersu-chung,
brachte den Fall vors Parlament, aber nichts geschah. Schließlich hängte
er ein Schild mit der Aufschrift "Hier wird gefoltert" an die Tür des Polizeipräsidiums
und weckte damit das Interesse der Medien.
Die Jugendlichen
wurden wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zunächst von
einem Staatssicherheitsgericht zu langjährigen Haftstrafen verurteilt,
nach fünf Jahren aber in der Berufungs-instanz freigesprochen. Sie haben
den türkischen Staat auf eine Entschädigung von 800 000 Euro verklagt.
Die der Folter
beschuldigten Beamten wurden in zwei Verfahren 1998 und 1999 freigesprochen.
Das Kassationsgericht hob jedoch beide Urteile auf und verwies den Fall
zurück. Das Verfahren galt wegen der Schwere der Vorwürfe, aber auch wegen
der vorangegangenen Freisprüche als Musterprozess in Sachen Folter. Die
EU-Kommission hatte im jüngsten Menschenrechtsbericht den Fall als Beispiel
für die unzureichende Ahndung von Folter und Misshandlungen . (Quelle:
FR, 17.10.02)
Besuch bei
Todesfasterin
Autoren
intervenieren im Konflikt
Wenige Tage
vor dem 2. Jahrestag des Beginns der Hungerstreiks gegen Hochsicherheitsgefängnisse
und "Isolationshaft" in der Türkei haben sich zwei prominente türkische
Schriftsteller, Yasar Kemal und Orhan Pamuk, für eine Lösung des Problems
eingesetzt. Die Autoren besuchten am Dienstag eine am "Todesfasten" beteiligte
Frau in ihrem Haus in Istanbul, wie die Nachrichtenagentur Anadolu mel-dete.
"Man kann ein Problem nicht lösen, indem man es ignoriert", sagte Orhan
Pamuk. "Vielleicht werden wir wahrgenommen", meinte der fast 80-jährige
Yasar Kemal, der 1997 den Friedenspreis des Deutschen Buchhandels erhalten
hatte.
Die Auseinandersetzung
um die Verlegung links-extremistischer Häftlinge in die modernen Haftan-stalten
hat bislang nahezu 100 Menschen das Leben gekostet. Verhandlungen mit den
Hunger-streikenden hat die türkische Regierung dennoch bisher stets abgelehnt.
(Quelle: dpa - taz, 16.10.02)
Deutschen
Stiftungen in der Türkei droht Anklage wegen Spionage
Den deutschen
Stiftungen in der Türkei droht eine Anklage wegen "geheimer Absprachen
gegen die Sicherheit des (türkischen) Staates". Nach mehrmo-natigen Ermittlungen
habe die Staatsanwaltschaft in Ankara die Anklageschrift fertiggestellt,
berichtete die halbamtliche Nachrichtenagentur Anadolu am Mittwoch.
Darin fordere
der Ankläger Haftstrafen zwischen 8 und 15 Jahren für die Vertreter der
Konrad-Adenauer-, der Heinrich-Böll-, der Friedrich-Ebert- und der Friedrich-Naumann-Stiftung
sowie des Orient-Instituts.
Zusammen mit
türkischen "Partnern" hätten die parteipolitischen Stiftungen Aktivitäten
entfaltet, die "gegen die Einheit des Landes und die laizisti-sche Republik"
gerichtet seien. Es gebe "ernste Anzeichen für legale Spionageaktivitäten",
heißt es in der Anklageschrift. (Quelle: dpa, 23.10.02)
AA bestätigt:
Deutschen Stiftungen in der Türkei droht Verfahren
Das Auswärtige
Amt (AA) hat bestätigt, dass deut-schen Stiftungen in der Türkei ein Verfahren
vor dem Staatssicherheitsgericht droht. "Die Bundesre-gierung hat in der
Tat Informationen erhalten, dass eine Klage gegen deutsche Stiftungen in
der Türkei vor dem Staatssicherheitsgericht eingereicht wur-de", sagte
eine AA-Sprecherin am Freitag vor Jour-nalisten in Berlin.
Die halbamtliche
Nachrichtenagentur Anadolu hatte zuvor berichtet, den Stiftungen drohe
eine Anklage wegen "geheimer Absprachen gegen die Sicherheit des (türkischen)
Staates". Der Ankläger fordere Haftstrafen zwischen 8 und 15 Jahren
für die Ver-treter der Konrad- Adenauer-, der Heinrich-Böll-, der Friedrich-Ebert-
und der Friedrich-Naumann-Stiftung sowie des Orient-Instituts.
Die AA-Sprecherin
betonte, die Anschuldigungen seien haltlos. Man sei zuversichtlich, dass
sich das im Laufe des Verfahrens schnell erweisen werde "und wir die Stiftungen
am Ende öffentlich rehabilitieren". Den Stiftungen sei die Anklageschrift
nach Kenntnisstand des AA noch nicht zugestellt worden, sagte die Sprecherin.
Auch dem Ministerium lägen noch keine Einzelheiten vor.
In der Anklageschrift
heißt es, zusammen mit türkischen "Partnern" hätten die parteipolitischen
Stiftungen Aktivitäten entfaltet, die "gegen die Einheit des Landes und
die laizistische Republik" gerichtet seien. Es gebe "ernste Anzeichen"
für Spionageaktivitäten. (Quelle: dpa, 25.10.02)
Hohe Geld-
und Gefängnisstrafen für prokurdische Periodikas
Das Regime
in Ankara ist trotz sogenannten „EU-Anpassungpakets“ nicht bereit, die
verabschiedeten „Reformgesetze“ mit Leben zu erfüllen.
Die Staatssicherheitsgerichte
(SSG) Nr. 4 und 5 in Istanbul haben sich nicht damit begnügt, die 14-tägig
in kurdisch und türkisch erscheinende Zeitung Dema Nu (Neue Zeit) und die
Zeitschrift DENG (Die Stimme) mit hohen Geldstrafen zu belegen, sondern
beschlossen, deren Erscheinen vorüber-gehend zu verbieten.
Der frühere
Herausgeber von DENG, Fadil Özcelik erhielt wegen „Separatismuspropaganda“
gemäß Antiterrorgesetz, § 8, eine Geldstrafe in Milliarden-höhe und der
ehemaliger Chefredakteur Bülent Demirel neben fast vier Milliarden Geldstrafe
auch eine Gefängnisstrafe von 1 Jahr und vier Monaten. Das Gericht beschloss
außerdem ein 7-tägiges Er-scheinungsverbot der Zeitschrift.
Im Fall von
Dema Nu verurteilte das gleiche SSG den früheren Herausgeber Fadil Özcelik
wiederum gemäß des Antiterrorgesetzes, §8, zu einer Geldstrafe in Höhe
von 100.000.000 TL und den ehemaligen Chefredakteur der Zeitung zu 3,9
Milliarden TL Geldstrafe und wiederum zu einer Gefängnisstrafe von 1 Jahr
und vier Monaten. Auch diese Zeitung darf eine Woche lang nicht erscheinen.
(Quelle: Dema Nu Nr. 39, 15-31.10.02)
Aus für
Staudammprojekt in der Ost-türkei - Antike Stadt Hasankeyf gerettet
Die
von einem Staudammprojekt bedrohte antike Stadt Hasankeyf in den kurdischen
Gebieten im Osten der Türkei scheint vorerst gerettet zu sein. Nachdem
sich zuvor schon die Geldgeber in mehre-ren europäischen Ländern von dem
Projekt zurück-gezogen hatten, erklärte jetzt auch die deutsche Bundesregierung
definitiv, keine Hermes-Bürgschaften zum Bau des Ilisu-Staudammes zur Verfügung
zu stellen. Für das Megastaudammpro-jekt dürfte diese Entscheidung das
Aus bedeuten.
Dem
Petitionsausschuss im Bundestag lag eine formelle Petition mit Tausenden
Unterschriften gegen die Vergabe von Hermes-Bürgschaften an die am Südostanatolienprojekt
GAP beteiligten deutschen Firmen vor. Der Ausschuss verweist darauf, dass
die Petition bei der Bundesregierung, den Fraktionsführungen der Parteien
und den zuständigen Ministerien außerordentliche Beachtung gefunden habe.
Menschenrechtsorganisationen,
Umweltschützer und Archäologen hatten während einer mehrjähri-gen Kampagne
unter dem Motto »Save Hasankeyf« auf die verheerenden Folgen des Staudammbaus
hingewiesen. Neben der bereits angelaufenen Ver-treibung von 25000 Menschen
aus 70 Dörfern hätte der Staudammbau auch die Vernichtung unschätz-barer
archäologischer Kulturgüter in den Fluten des Tigris bedeutet. Hasankeyf
ist die älteste erhaltene Stadt in Obermesopotamien. Bereits im vierten
Jahrhundert vor unserer Zeitrechnung führte hier eine Nebenstrecke der
späteren Seidenstraße ent-lang. Die drohende Überschwemmung Hasankeyfs
wurde von kurdischen Organisationen auch im Zusammenhang mit der Verleugnung
und Vernich-tung der kurdischen Identität durch den türkischen Staat gesehen.
(Quelle: JW, 18.10.02)
Drei Mitglieder
der DPK-I vom irani-schen Regime hingerichtet
Nachdem bekannt
wurde, dass das iranische Regime ein Mitglied der demokratischen Partei
Kurdistans –Iran mit dem Namen Hamze Ghaderi am 08.10.02 hingerichtet hat,
ist die Partei kurz danach informiert worden, dass zwei weitere Parteimitglieder
Namens Chalid Schauqi, 50 Jahre alt, verheiratet, geboren in „Geli Ghassemlu“
im Gefängnis von der Stadt Urmiye (Wurme) und Jalil Ziwey, 30 Jahre alt,
aus der Stadt Sardascht hingerichtet worden sind. Das Regime hat ihre Familie
gezwungen, die Leichen in Dunkelheit und ohne Wissen der Öffentlichkeit
und ohne einen Trauertag danach zu begraben.
Chalid Schauqi
war jahrelang aktives Mitglied der Partei. Seit 1989, nachdem er aus familiären
Grün-den nicht mehr Vollzeit für die Partei arbeiten konnte, hat er das
Land verlassen, mit der Hoff-nung, in einem anderen Land ohne Verfolgung
leben zu können. In der Türkei wurde er aber fest-genommen und ist in den
Iran ausgeliefert worden. Dort hat man ihn sofort ins Gefängnis geschickt,
jahrelang gefoltert und er wurde wegen Mitglied-schaft in der DPK-I zum
Tode verurteilt (Quelle: Brayeti, 17.10.02)
Neue Hinrichtungswelle
in Ost-Kurdistan
Neben neuer
Konzentration von iranischen Truppen in Kurdistan hat das Mullah Regime
in Teheran seine Repressalien gegen das kurdische Volk ver-schärft. Kurdische
Parteien berichten von neuen Hinrichtungen ihrer Mitglieder. In den
letzten zwei Wochen sind drei Mitglieder der DPK-I (Demokra-tische Partei
Kurdistans- Iran) hingerichtet worden. Vielen weiteren Inhaftierten droht
das gleiche Schicksal. Es ist nicht Zufall, dass Haschemi Rafs-sanjani,
damaliger Präsident und heutiger Leiter des „Gremiums der Inspekteuren
des islamischen Sys-tems“ unangemeldet nach Kermaschah (größte kurdische
Stadt) reist. In dieser Zeit ist von einem bevorstehenden militärischen
Angriff der USA auf den Irak die Rede und gleichzeitig setzt sich das kurdische
Parlament erst nach acht Jahren wieder zusammen, um vor allem sich für
die neuen Wahlen vorzubereiten, die zwei geteilte regionale Verwal-tungen
zusammenzuschließen und ihr neues Konzept für einen föderativen Staat
nach Saddam Hussein und für ein föderales Kurdistans innerhalb des Irak
zu ratifizieren. Der Iran, wie die Türkei auch, befürchtet, das die positiven
Entwicklungen in Süd-Kurdistan ein Vorbild für die Kurden in anderen Teilen
Kurdistans wird. Die Türkei will die Gründung eines föderalen Kurdistans
auch mit militärischen Mitteln verhindern, gleichzeitig fordert sie noch
mehr Autonomie und Rechte für die in Kurdistan lebende turkmenische Minderheit.
Rafsanjani
reiste damals auch an der Spitze der Generäle seiner Armee nach Kurdistan,
um sie bei dem Krieg gegen die Kurden zu stärken. Seine jetzige Reise nach
Kurdistan und der gleichzeitige Beginn einer neuen Welle von Hinrichtungen
soll eine drohende Botschaft an die Kurden in Iran sein, sich wegen
den neuen Entwicklungen in Süd-Kurdistan keine Hoffnungen zu machen.
Mit der Konzentration und Verstärkung der Truppen an der Grenze zu Süd-Kurdistan
und der Schließung von Grenzübergängen will das Regime den Druck
auf Süd-kurdische Parteien erhöhen und die Gründung eines föderalen Kurdistans
verhindern. Nach einem Bericht der persischsprachigen Radiosendung in Israel
hat der amtierende iranischer Präsident Mo-hammad Chatemi gedroht, jede
Erweiterung der kurdischen Autonomie im Irak verhindern zu
wollen. (Quelle: Peyke Iran 16.10.02)
Steinigungen
in Ost-Kurdistan
Die iranischen
Sicherheitskräften steinigten am 25.10.02. eine Frau mit dem Namen „Goli
Nick-chu“ und einen Mann Namens „Junes Asaadi“ in der Stadt „Naghadeh“.
Sie wurden vor 12 Jahren festgenommen und waren seitdem im Gefängnis. Man
hat ihnen vorgeworfen, in einer nichtehelichen Beziehung miteinander
gewesen zu sein und des-halb sind beide nach islamischen Gesetzten zum
Tode in Form von Steinigung verurteilt worden. Sie wurden vor den Augen
der Öffentlichkeit auf ei-nem Platz in der Innenstadt bis zur Hüfte
in eine Kluft begraben und dann mit Steinen beworfen, bis sie starben.
(Quelle: Pressebericht von Komala, Nr. 85, 18.10.02)
Iran auch
will die Entstehung eines kurdischen Staates in Süd-Kurdistan mit allen
Mitteln verhindern
Das Mullah-Regime
in Teheran hat sich mit noch schärferen Tönen gegen die Gründung eines
unab-hängigen Kurdistans geäußert. Der amtierende iranische Präsident Mohammad
Chatami, der sich wegen Teilnahme an der Sitzung der EKO- Mitgliedstaaten
in Istanbul aufhielt, betonte, ein Kurdenstaat sei eine Gefahr für den
Iran und andere Staaten der Region. Sein Land will das mit allen Mitteln
verhindern. Die Mullahs hatten bis jetzt die regionale Verwaltung im irakischen
Kurdistan nur geduldet. Weiterhin sagte Chatami, die islamische Republik
Iran sei prinzipiell gegen jegliche Unabhängigkeit von nationalen, religiösen
und ethnischen Gruppierungen. Alle Staaten dieser Region müssen sich
für den Erhalt der territorialen Integrität Iraks einsetzen. Seit der Wiedereröffnung
des kurdischen Parlamentes hat der Iran auch seine Töne gegen Kurden in
Irakisch-Kurdistan und Un-terdruckung seinen eigenen Kurden im Iran massiv
verschärft. Die Teheraner Machthaber befürchten, dass ein kurdischer föderaler
Staat im Nordirak ein Vorbild für die Kurden im Iran wird. In Teheran hat
sich der Sprecher des Auswärtigen Amts „Ha-midreza Assefi“ auch gegen neue
Entwicklungen in Kurdistan geäußert und gedroht, man werde im Interesse
seines Landes jede Entwicklung, die zur Entstehung eines Kurdenstaates
führt, mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln verhindern.
Es ist auch
interessant zu erwähnen, dass sich Herr Haidar Alijew, Präsident von der
damaligen Sow-jetrepublik und heute unabhängigen Aserbaidjan auch
gegen ein unabhängiges Kurdistan ausgespro-chen hat. Er war auch zur der
Sitzung der EKO- Mitgliedstaaten nach Istanbul eingeladen worden. In einem
Interview sagte er: „Gründung eines Kur-denstaates ist nicht zu dulden“.
Die kurdischen Parteien haben in den letzten Wochen und Monaten allen Staaten
Türkei, Iran, Syrien und Irak versi-chert, keinen souveränen Staat gründen
zu wollen. Sie wollen innerhalb der irakischen Grenzen bleiben und gemeinsam
mit anderen irakischen Oppositionellen für einen demokratischen Irak
kämpfen, wo ihre nationalen Rechte auch gesichert sind. (Quelle:
Radio Israel in persischen Sprache, 19.10.02)
Meinungsforscher
wegen
Umfrageergebnis
verhaftet
Der iranische
Meinungsforscher Behruz Geran-payeh ist wegen eines pro-amerikanischen
Umfra-geergebnisses verhaftet worden. Wie die staatliche Zeitung Iran am
Donnerstag berichtete, wirft die Justiz dem Leiter des Nationalen Meinungsfor-schungsinstituts
Nirs vor, bei zwei Umfragen über die USA falsche Ergebnisse ermittelt zu
haben. 75 Prozent der Befragten hatten darin die Aufnahme diplomatischer
Beziehungen zum iranischen Staats-feind USA befürwortet. Die Umfrageergebnisse
hatten in konservativen Kreisen wütende Reaktio-nen ausgelöst. Nirs hatte
im Auftrag von Reformpolitikern Menschen befragt. Der Auswärtige Ausschuss
des Parlaments hatte mehrfach die Richtigkeit der Ergebnisse bestätigt.
Der Abgeordnete
des Reformflügels, Ahmed Bur-qani, und der Leiter der amtlichen Nachrichtenagentur
Irna, Abdullah Nasseri, wurden deswegen vor Gericht geladen. Geranpayeh
soll nun wegen der Verbreitung von Lügen angeklagt werden. (Quelle: Frankfurter
Rundschau, 18.10.2002)
Gelderpressungen
auch in Süd-Kurdistan
PCDK, der
verlängerte Arm der KADEK (PKK-Nachfolgepartei) in Süd-Kurdistan hat in
den letz-ten Wochen Bauern aus den Dörfern „Horneh“ und „Berehschken“ in
der Grenzregion „Sedekan“ ge-zwungen, dieser Partei pro Kopf einen Betrag
in Höhe von 50 irakische Dinar zu zahlen. Das sind Ackerbauer und Viehzüchter,
die im Sommer in die Gebirge umziehen, um ihr Zuchtvieh, ihre wichtige
Einnahmequelle, zu grasen. PCDK-Leute haben andere Dorfbewohner in der
Umgebung auch ver-pflichtet, den o.g. Betrag unverzüglich an die Partei
zu zahlen. Die Bauern fühlen sich erpresst und sagen, dass sie in diesem
Jahr vor allem, wegen schlechter Konjunktur in der Region ihre landwirt-schaftlichen
Erzeugnisse nicht verkaufen konnten. (Quelle: Media,
Nr. 134, 15.10.02)
Einem Bericht
des Reporter von Hawelati zufolge sind die Guerillas von der KADEK am 11.10.02
in das Dorf „Kolitan“ eingedrungen und verlangten von Dorfbewohnern 50
bis 100 Dinar pro Haus-halt. Man hat die Peschmergas von der KDP
be-nachrichtigt und dabei kam es zum Schusswechsel zwischen beiden Parteien.
Es gab keine Toten oder Verletzte. KADEK-Leute mussten sich dann unter
dem Druck der Peschmergas und der Bevölkerung zurückziehen. (Quelle: Hawelati,
Nr. 95, 21.10.02)
Zur Aufklärung
des Schicksals von 182.000 Anfal-Opfer bittet das Men-schenrechtsbüro
in Süd-Kurdistan die Menschenrechtsorganisation der Ver-einten Nationen
um Zusammenarbeit
Im folgenden
dokumentieren wir den Inhalt des Schreibens vom kurdischen Menschenrechtsbüros:
Sehr geehrte
MitarbeiterInnen von Menschen-rechtsorganisation der Vereinten Nationen,
Sehr geehrter
Herr Andreas Mafromatis, zuständig für die Einhaltung der Menscherechte
in Irak!
Nach ihrer
Gründung im Jahre 1945 haben die Vereinten Nationen im § 1 ihrer Deklaration
die Einhaltung der allgemeinen Menschenrechte und Gewährleistung des Friedens
für alle Völker zusi-chert und haben auf das Recht aller Völker, in Frieden
und Freiheit und auf der Basis von Gleichberechtigung ihr Schicksal selbst
zu bestimmen, betont. Damit wurden alle Mitglieder der Vereinten Nationen,
darunter der Irak auch, vertragsgemäß verpflichtet, diese besonders zu
achten und zu praktizieren.
Der Irak hat
aber, schon seit seiner Gründung, nicht einmal auf diese Verpflichtungen
geachtet, sondern im Gegensatz zu den allen unterschriebenen inter-nationalen
Abkommen hat er vertragswidrig gehan-delt und die Menschenrechten
massiv verletzt.
Seit der Machtübernahme
der Baathpartei 1968 hat das irakische Regime mehrmals die elementaren
Rechte seiner eigenen Staatsbürger mit Füßen getreten. Unter diesen Gräueltaten
leidet insbesondere das kurdische Volk. Die kurdische Bevölkerung ist ständig
der Verfolgung, Vertreibung, ethnischer Säuberung, Massakern und Vernichtung
durch C-Waffen von der Seite des Regimes ausgesetzt. Dieses wurde alles
bewiesen und von Menschenrechtsorganisationen bestätigt und dokumentiert.
Heute ist
das Regime wegen seinen völkerrechts-widrigen Handlungen international
isoliert und unter Druck gesetzt. Von daher bitten wir Sie, ge-mäß § 25,
Absätze 39, 40 und 41 der Vereinten Nationen, die irakische Regierung dazu
zu zwingen, den folgenden Forderungen unverzüglich nachzu-kommen:
1. Aufklärung
des Schicksals von 182.000 Kurden, die von irakischen Militärs wäh-rend
der berüchtigten Anfal-Operationen spurlos verschunden sind.
2. Aufklärung
des Schicksals von acht Tau-send Barzani Kurden, sowie von Tausen-den Faili-Kurden,
die mit einem Beschluss des sogenannten irakischen Revolutionsrat verschleppt
wurden und bislang von ihnen jede Spur fehlt.
3. Freilassung
aller politischen Gefangenen und lückenlose Aufklärung des Schicksals der
politisch Inhaftierten, die seit 1968 spurlos verschwunden sind.
4. Gründung
einer Untersuchungskommissi-on von Menschenrechtsorganisationen, die unbeschränkt
die Haftbedienungen aller bekannten und geheimen Gefängnissen un-tersucht.
5. Zulassung
von Menschenrechtlern, die die Einhaltung der Menschenrechte im gesam-ten
Irak beobachten.
6. Sofortige
Beendigung der Politik von eth-nischen Säuberungen
(Quelle: Kurdistani Newe,, Nr. 2896, 23.10.02)
Saddams
Regime verbietet kurdischen Sprachunterricht
Bisher gab
es nur zwei Schulen in der kurdischen Stadt Machmur, wo die kurdischen
Kinder Kur-dischunterricht hatten. Die Stadt ist noch unter der Kontrolle
des irakischen Regimes. Parallel zu der Arabisierungskampagne der
Zentralregierung in Bagdad gegen alles, was kurdisch ist, hat Saddam Hussein
diese noch gebliebenen kurdischen Schu-len (Machmur- und Missaghschule)
von seinen zu-ständigen Behörden schlissen lassen. Die kurdischen Schülerinnen
und Schüler sind gegen ihren Willen in eine andere arabische Schule (7.Nissan
Schule) verlegt worden. Quelle: Birayeti, Nr. 3816, 14.10.02)
Einwanderer:
Leichen auf Lesbos
Die griechische
Küstenwache hat gestern auf der griechischen Ägäis-Insel Lesbos die Leichen
von sechs Einwanderern entdeckt. Die Küstenwache ging davon aus, dass sie
bei dem Versuch ertranken, die Meerenge zwischen der türkischen Küste und
Lesbos zu überqueren. (Quelle: dpa,17.10.02)
Verehrte
Leserinnen und Leser,
Der IMK e.V.
führt in Kooperation mit der Medizinischen Flüchtlingshilfe Bochum eine
Veranstaltungsreihe zum Thema „Trauma und Therapie“ durch. Die erste Veranstaltung
hat am 21. September 2002 in Köln stattgefunden. Die zweite Veranstaltung
wird am 16. November 02 wiederum in Köln durchgeführt. Das gesamte Programm
der Veranstaltungsreihe können Sie unserer WEB-Seite entnehmen.
Auch das Programm
der Wochenendtagung „Kurden im Irak und in der Türkei – ihre Zukunft zwischen
Aghas, Sheiks und Öl-Multis“ vom 6.12. bis 08.12.2002, in der Ev. Akademie
Bad Boll kann über uns bezogen oder von unserer WEB-Seite www.kurden.de
heruntergeladen werden.
Neue Publikation
Liebe Freundinnen
und Freunde,
liebe Interessierte,
der IMK e.V.
möchte alle Interessierten und MitarbeiterInnen in der Flüchtlingsarbeit
auf die Diplomarbeit von Herrn Mehmet Bayval zum Thema „Psychosoziale Entwicklung
von Kinderflüchtlingen“ hinweisen.
In der Diplomarbeit
werden die Rahmenbedingungen, unter denen Kinderflüchtlinge in der Bundesrepublik
leben, dargestellt. Hierbei werden psychologische, soziologische, ethnologische,
politische, und rechtliche Gesichtspunkte berücksichtigt.
Im ersten
Teil der Diplomarbeit werden die notwendigen Definitionen, die Fluchtursachen,
Statistiken und internationale bzw. nationale gesetzliche Grundlagen veranschaulicht.
Hierbei handelt es sich, um Fragen des Bleiberechts, um Aufenthaltstitel,
sowie, um Einreiseverfahren.
Im zweiten
Teil werden die konkrete Lebenssituation, die psychosoziale Entwicklung
der Kinderflüchtlinge – z.B. in den Bereichen Unterbringung, Bildung und
Identitätsentwicklung, unter Herausarbeitung der Maßnahmen, die die Lebenssituation
der jungen Flüchtlinge beeinflusst – im Mittelpunkt stehen.
Die Diplomarbeit
kann in gebundener Form bei uns gegen die Errichtung eines Betrages von
6,-- Euro ( inkl. Versandkosten) bestellt werden.
FOTOAUSSTELLUNG
des IHD-Vorstandsmitglieds
Saban Dayanan in Wiesbaden
Flüchtlingsrat
Wiesbaden hat eine Fotoausstellung von Saban Dayanan organisiert. Parallel
dazu werden Veranstaltungen zur Türkei durchgeführt. Nähere Informationen
über Flüchtlingsrat Wiesbaden, Tel.: 0611 / 49 52 49 oder email: fluechtlingsrat@naspa-online.de
Wie zuvor auch
diesmal möchten wir an Sie appellieren, uns mitzuteilen falls Sie eine
e-mail-Adresse haben, denn der Versand über e-mail ist kostengünstiger
und schneller.
Wir möchten
Sie gleichzeitig auf unsere WEB-Seiten hinweisen, die interessante Beiträge
enthält:
·
· Die gemeinsame
Presseerklärung von GfbV, KOMKAR, Kurdische Gemeinde in Deutschland ung
IMK e.V. vom 24. Oktober (in Deutsch)
· Ein Bericht
des Turkish Daily News über das Dorfschützersystem (Deutsch und Englisch)
· Presserklärung
des IMK e.V. zum 40. Jahrestag der rassistischen Sondervolkszählung in
Syrien (Deutsch)
· Eine Analyse
über das Verhalten der türkischen Medien während den Bundestagswahlkampfes
in Deutschland (Deutsch)
· Ein Jahresbericht
der PSK über die Entwicklungen in der Türkei und Nord-Kurdistan (Deutsch
und Englisch)
· Ein Artikel
vom Ashiti Amir über Syrien und Syrisch-Kurdistan (Deutsch)
· Die Erklärung
der PSK zum „EU-Anpassungspaket“ des Türkischen Parlaments (Deutsch und
Englisch)
· Der Artikel
„Kurden und Kurdistan“ von Shahin Sorekli aus Australien (Englisch)
Diese Beiträge
tragen nicht unbedingt unsere Meinung, sondern geben die aktuell für unser
Themengebiet inte-ressanten Diskussionen wieder. Besuchen Sie doch einmal
www.kurden.de.
Mit freundlichen
Grüßen,
Ihre Redaktion
ISSN 1438- 08 Herausgeber: IMK e.V., Postfach 07 38, D-53137 Bonn, Telefon:
+ 49 228 362 802, Fax: + 49 228 363 297, E-Mail: IMK-Bonn@t-online.de
und imkkurds@aol.com Besuchen sie auch unsere Website: http://www.kurden.de
Verantwortlicher Leiter: Abubekir Saydam Abonnementbedingungen
(pro Jahr):· Stiftungen, Parteien, Regierungen und internationale Organisationen
sowie Gremien: Euro 92,00 · Gerichte, Rechtsanwälte, Menschenrechtsorganisationen,
Flüchtlingsberatungsstellen: Euro 46,00 · Förderabonnement, Einzelpersonen
und kleinere Vereine: Euro 31,00 Spendenkonto: Volksbank
Bonn (BLZ: 380 60 186), Konto-Nr.: 201 246 90 23
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