Internationaler
Verein für Menschenrechte der Kurden
IMK Wocheninformationsdienst
Datum:
26. September – 04. Oktober 2002 Nummer: 169
Pressefreiheit
erneut eingeschränkt
Gegen einen
Zeitungsverteiler der Tageszeitung Yeniden Özgür Gündem wurde mit der Begründung
des Verkaufs verbotener Zeitungen eine Geldstrafe verhängt, während ein
Özgür-Halk-Mitarbeiter festgenommen wurde. (Quelle: Özgür Politika, 25.09.02)
Verfahren
gegen 700 StudentInnen, die Kurdisch als Wahlfach gefordert hatten
Während der
Gerichtsverhandlungen gegen 700 Studentinnen und Studenten der Universität
Yüzün-cü Yil, die Kurdisch als Wahlfach beantragt hatten, erklärten die
Angeklagten, dass diese Forderung sich mit den EU-Anpassungsgesetzen decke
und ein Verfassungsrecht sei. Die StudentInnen werden nach dem Strafgesetz
Art. 169 verurteilt, gestern waren es 225 vor dem 2. Staatssicherheitsgericht
Van. (Quelle: Özgür Politika, 26.09.02)
Verfahren
gegen Folterer
Einen Tag
vor Ablauf der Verjährungsfrist wurden 5 von 7 Polizisten von der 7. Kammer
des Strafge-richts in Istanbul zu je 14 Monaten Haft verurteilt. Ihnen
war Folter am damaligen Chefredakteur der Zeitschrift “Atilim”, Ali Hidir
Polat, Delil Ildan, Haci Orman, Füsun Erdogan, Birol Pasa, Hakki Mihçi,
Ali Ocak und Dogan Sahin zwischen dem 15. und 24. März 1996 vorgeworfen
worden. Haft-strafen erhielten die Polizeibeamten Bayram Kartal, Sedat
Selim Ay, Yusuf Öz, Nafiz Aktas und Sönmez Alp, während Mustafa Ünal und
Yalçin Büyükhan freigesprochen wurden. Anklage war am 16. Mai 1997 erhoben
worden und die erste Verhandlung fand am 26. September 1997 statt. Dennoch
meinten die Anwälte der Polizisten, die erst vor kurzem gewechselt hatten,
dass die Verteidigung behindert worden sei. (Quelle: Milliyet, 26.09.02)
Lehrer freigesprochen
Die 4. Kammer
des SSG Istanbul sprach die Lehrer und Funktionäre der Gewerkschaft Egitim-Sen,
Alaattin Dinçer, A. Riza Aydin, Musa Biçer, Hasan Toprak, M. Ekber Isik,
Ahmet Korkmaz, Necdet Uygun, Özgür Müftüoglu, Emin Ekinci, Kemal Yüksel,
Veysel Akdenizli und Agah Tuncay vom Vorwurf der Unterstützung einer bewaffneten
Ban-de frei. Sie hatten auf Kongressen der Gewerkschaft in Istanbul zwischen
dem 2. und 13. Februar 02 Reden zu Unterricht in der Muttersprache, den
Hungerstreiks in den Gefängnissen und einem Ge-neralstreik gehalten. (Quelle:
Evrensel, 26.09.02)
Journalist
verurteilt
Am 24. September
verurteilte das SSG Istanbul Nizametin Taylan Bilgiç, Chefredakteur von
“Ev-rensel” zu 20 Monaten Haft wegen eines Artikels vom 20. Januar mit
der Überschrift “Die Kurden-frage geht alle Arbeiter an”. Die nach § 312
TSG verhängte Strafe wurde in eine Geldstrafe von 4,4 Milliarden TL umgewandelt
und der Zeitung wurde ein Erscheinungsverbot von einer Woche auferlegt.
(Quelle: Bianet, 28.09.02)
Mitarbeiter
vor Gericht
Am heutigen
Tage begann das Verfahren gegen Dr. Alp Ayan, Psychologe am Reha-Zentrum
der TIHV in Izmir, Mert Zengin, Ecevit Piroglu, Vorstands-mitglied im IHD
und Gonca Çoban. Sie sind nach § 159 TSG wegen Beleidigung des Justizministers
und der Streitkräfte angeklagt. Dieser Verstoß soll während einer im Freien
abgehaltenen Pressekonfe-renz am 10.02.2001 begangen worden sein, als eine
Erklärung zu den Hungerstreiks und den F-Typ Gefängnissen verlesen wurde.
Dr. Alp Ayan war als Sprecher der “Plattform gegen Zellen” wegen die-ser
Pressekonferenz schon einmal angeklagt wor-den, aber schon nach kurzer
Zeit vom Vorwurf, eine illegale Demonstration veranstaltet zu haben, freigesprochen
worden. Sieben Monate nach die-sem Freispruch eröffnete die Staatsanwaltschaft
dieses Verfahren. Das heutige Verfahren wurde auf den 30. Dezember vertagt.
(Quelle: TIHV vom 02.10.02)
3 Tote und
6 Verletzte
durch Dorfschützer
Nachdem die
Familie Tekin im Dorf Ugrak in der Provinz Bismil bei Diyarbakir von Dorfschützern
zur Flucht gezwungen worden war, kehrte sie mit Genehmigung des Militärs
gestern wieder in ihr Dorf zurück. Unmittelbar nach ihrer Rückkehr wurde
die Familie von den Dorfschützern im Dorf beschossen. Im Streufeuer wurden
drei Personen, darunter ein Kind, getötet und sechs verletzt. Die Angehörigen
der Familie Tekin vermuten, dass der Angriff vorher geplant war: „Der Hauptmann
ruft die Familie ins Dorf. Er sagt: Ihr könnt wieder in eurer Dorf zurückkehren,
es gibt keine Schwie-rigkeiten mehr. Ihr könnt euer Land bestellen und
hier leben. Als die Familie dieses Angebot an-nimmt, wird sie in einer
Baracke untergebracht. Unserer Information nach kamen kurze Zeit vor dem
Angriff Soldaten und warnten, dass die Tekin-Familie ihre Kinder lieber
nicht in der Baracke unterbringen solle. Wir befürchten, dass dieser Vorfall
geplant war.“, so ein Angehöriger. (Quelle: Hürriyet, Milliyet u.a., 28.09.02)
Soldaten
wollten Dorf räumen
Das Dorf Koçdagi
im Landkreis Baskale in Van sollte wegen angeblichem Ölschmuggel geräumt
werden. Die Soldaten haben dem Dorfvorsteher Fetullah Sari mitgeteilt,
dass sie das 500 Einwohner zählende Dorf wegen illegalen Ölhandels im irani-schen
Grenzgebiet räumen wollen. Sari, der gegen diese Entscheidung Widerspruch
geleistet hat, wur-de daraufhin bedroht. Es wurde auch bekannt, dass andere
grenznahe Dörfer mit gleicher Begründung unter ständiger Kontrolle des
Militärs stehen. (Quel-le: DIHA, 30.09.02)
Todesstrafe
für Öcalan umgewandelt
Das Todesurteil
gegen den früheren Chef der Kur-dischen Arbeiterpartei (PKK), Abdullah
Öcalan, ist jetzt offiziell in lebenslange Haft umgewandelt worden. Dies
entschied ein Staatssicherheitsgericht in Ankara. Dem Gericht war Öcalans
Akte vor zwei Wochen erneut vorgelegt worden, nachdem das türkische Parlament
Anfang August die Abschaf-fung der Todesstrafe beschlossen hatte und dabei
nur Krieg und kriegsnahe Zeiten ausnahm. Dies galt als Signal an die EU,
der sich die Türkei politisch annähern möchte. Öcalan wurde 1999 wegen
Hochverrats verurteilt. Das Gericht legte nun fest, dass lebenslänglich
in seinem Fall wirklich bis ans Ende des Lebens bedeute, und dass Öcalan
von keiner der in der Türkei häufigen Gefangenenamnestien profitieren könne.
Ein Vertreter der kurdischen Partei Hadep in Istanbul, Halil Salik, sagte
der Süddeutschen Zeitung, man habe die Umwandlung des Urteils so erwartet.
Seine Strafe sitzt der 1947 Geborene auf der Gefängnisinsel Imrali im Marmarameer
ab, wo er einziger Häftling ist. Ob Öcalan nun in ein anderes Gefängnis
verlegt wird, ist bislang nicht bekannt. (Quelle: SZ, 04.10.02)
Wahlaufsicht
verhängt Sendeverbote
Drei türkische
Fernsehkanäle müssen wegen Ver-stößen gegen den Grundsatz der Ausgewogenheit
bei der Wahlkampfberichterstattung ihre Sendungen sechs Tage lang einstellen.
Das beschloss am Donnerstag der Oberste Wahlrat. Die drei Fernsehstationen
Star, Star Max und Kanal 6 gehören zum Medienimperium des Unternehmers
Cem Uzan, der an der Spitze seiner neu gegründeten Jugend-Partei (GP) in
die Parla-mentswahl am 3. November geht. Die Fernsehkanäle Uzans berichten
Tag für Tag ausführlich und in höchsten Tönen von der Wahlkampfaktivitäten
der GP und ihres Vorsitzenden. Über die Aktivitäten der anderen politischen
Parteien erfahren die Zuschauer der drei Kanäle dagegen so gut wie nichts.
Darin sah die Aufsichtsbehörde einen Verstoß gegen die Ausgewogenheit.
Uzan setzt
mit seiner Partei vor allem auf Proteststimmen enttäuschter Wähler, die
unter der gegenwärtigen Wirtschaftskrise leiden. Im Wahl-kampf schlägt
der Unternehmer nationalistische Töne an. Obwohl erst im August gegründet,
rangiert die GP in jüngsten Meinungsumfragen bei über zehn Prozent. (Quelle:
Frankfurter Rundschau, 04.10.02)
Türkischer
Mediziner kritisiert den Umgang seines Landes mit früheren Folterern im
Sicherheitsapparat
„Von Rechtsstaatlichkeit
sind wir noch weit entfernt“
Wissenschaftler
berichtete kurz vor der Nürn-berger Menschenrechtskonferenz am Wochen-ende
von seiner schwierigen Arbeit
Das Schicksal
eines engagierten Verfechters der Menschenrechte kann auch darin bestehen,
dass er an einer Internationalen Menschenrechtskonferenz wie am kommenden
Wochenende in Nürnberg nicht teilnehmen kann, weil er vor Gericht um die
Freiheit eines Gleichgesinnten kämpfen muss. Der 70-jährige Veli Lök ist
so einer, der in Izmir um den Freispruch für einen Freund zittert, während
in Nürnberg die immer noch sehr unbefriedigende Situation in seinem Land
beklagt wird.
Unbequemer
Spezialist
Veli Lök ist
Türke, und er ist Professor der Medi-zin. Dass er Spezialist ist – nämlich
Orthopäde und Traumatologe – , das macht ihn so unbequem für die Vertreter
der „alten“ Türkei, jener Türkei, in der Militär und Sicherheitskräfte
nach Belieben schal-ten und walten und, seit dem Putsch 1987, ihre Gegner
drangsalieren und verschwinden lassen konnten. Das hat sich unter dem Druck
des demo-kratischen Europa schon gebessert und durch die „Beitrittspartnerschaft“
zur Europäischen Union seit einem Jahr einen enormen Schub bekommen – „aber
von Rechtsstaatlichkeit sind wir noch weit entfernt“, sagt Lök.
Der Professor
aus Izmir, der zu den Mitbegründern der türkischen Menschenrechtsstiftung
HRFT (Hu-man Right Foundation Turkey) gehört und schon deswegen von den
türkischen Behörden antipatrio-tischer Umtriebe verdächtigt wird, hat gemeinsam
mit seinen mittlerweile zahlreichen Mitstreitern eine Materialsammlung
für den Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen zusammengetragen,
die jährlich aktualisiert wird. Und die Zahlen sagen deutlich, dass es
um die Menschenrechte in der Türkei (und vor allem im so genannten Ausnahmezustandsgebiet
Südostanatolien) nach wie vor nicht zum Besten steht: Allein im Jahr 2001
verzeichnet die HRFT 33 „außergerichtliche“ Exekutionen, zwei Vermisste,
acht Todesfälle in Untersuchungshaft, 49 Todesfälle in Gefängnissen sowie
1226 Anträge an die Menschenrechtsorganisation, dem Vorwurf der Folter
und der Hintergründe von Hungerstreiks nachzugehen.
Und gerade
das ist eine der Spezialitäten der türki-schen Menschenrechtsstreiter der
HRFT: Folter dort „sichtbar“ zu machen und zu dokumentieren, wo sie durch
immer subtilere Methoden von Polizei und Geheimdienst „unsichtbar“ gemacht
werden soll. Zu den Marksteinen der Arbeit der HRFT gehört das so genannte
Istanbuler Protokoll, das von 75 Wissenschaftler/innen, 40 Ärzte -Organisationen
und 15 Ländern, darunter die Bundesrepublik, unterzeichnet und den Vereinten
Nationen als Arbeitsgrundlage zugeleitet und ange-nommen wurde. Das Protokoll
stellt eine Anleitung dar, wie man mit alternativen Untersuchungsmethoden
an Folteropfern zu aussage- und beweiskräftigen Ergebnissen kommen kann
– „das ist erst die Grundlage dafür, dass man Folterer auch vor Gericht
bringen kann“, wie Professor Veli Lök erklärt. Er hat federführend daran
mitgearbeitet, dass selbst zehn Jahre alte Traumata, also Verletzungen
durch Schläge oder Stromstöße, dokumentierbar wurden – Folter bekommt so
eine Geschichte, und häufig bekommen die Folterer auch endlich ein Gesicht,
wie das von den meisten Opfern herbeigesehnt wird.
Aber das bedeutet
noch lange nicht, dass solch ein Verbrechen auch vor Gericht aufgearbeitet
wird: Das türkische Innenministerium hat 2001 erklärt, so erzählt der unbeugsame
Professor, es habe zwischen 1995 und 2001 gegen 12 535 Personen Untersuchungen
wegen des Verdachts auf Teilnahme an Folterungen eingeleitet – „nur wurde
in den letzten eineinhalb Jahren nach diesem Bericht nicht ein einziger
Folterer verurteilt oder des Dienstes verwiesen“, wie Lök beklagt. Insgesamt
habe es in der Türkei bei Gerichtsverfahren gegen 148 Beamte der Sicherheitsapparate
lediglich neun Haftstrafen gegeben, „die aber alle in Geldstrafen umgewandelt
wurden“, empört sich der Professor.
„Weiter
Weg“
Die Türkei
also als „hoffnungsloser Fall“? Das würde nicht einmal HRFT-Gründungsmitglied
Veli Lök so sehen. „Es hat sich, auch unter dem Druck der Beitrittspartnerschaft‘
und des Menschen-rechtsausschusses des Europäischen Parlaments, vieles
gebessert“, sagt er heute, „aber wir haben noch einen weiten Weg vor uns.“
Die jetzt erfolgten Zugeständnisse an die nationalen Minderheiten seien
schon ein erster Schritt, „aber eine echte Ent-spannung ist noch nicht
eingetreten“.
Er selbst
ist das Beispiel: Wer, wie die HRFT, die Türkei der Folter bezichtigt,
landet vor Gericht. Veli Lök ist in diesen Tagen „nur“ Zeuge. Der Schritt
vom Zeugenstand zur Anklagebank ist aber nur kurz. (Quelle: Nürnberger
Nachrichten, 3.10.02)
Schulterschluß
im Nordirak
Kurdische
Parteien einigten sich auf
Verfassungsentwurf.
Drohungen aus Ankara
Die nordirakischen
Kurdenparteien PUK und KDP haben sich auf den Entwurf einer Verfassung
für eine »Irakische Föderative Republik« und für ihre autonomen kurdischen
Gebiete geeinigt. Grundlage des Verfassungsentwurfs ist ein Papier, das
der Vorsitzende der Demokratischen Partei Kurdistans (KDP), Massoud Barzani,
bereits im Frühjahr dieses Jahres vorgelegt hatte. In der vergangenen Woche
einigte sich nun ein Verhandlungskomitee von PUK und KDP. Danach soll es
in einem künftigen Irak eine kurdische und eine arabische Region geben.
Auch die Rechte »anderer ethnischer Gruppen und Minderheiten« im Irak sollen
in einer neuen Verfassung berücksichtigt werden. Am Freitag will man in
Erbil, der früher gemeinsamen Hauptstadt der autonomen Kurdenprovinzen
im Nordirak, zusammenkommen und das kurdische Parlament über den Entwurf
entscheiden lassen.
Dieses Parlament
geht zurück auf ein von Bagdad erlassenes „Gesetz über die kurdische Autonomie“
aus dem Jahre 1974. Die Aktivitäten allerdings blieben aufgrund anhaltender
Konflikte zwischen den Kurden und der Zentralregierung begrenzt. Nach dem
Golfkrieg (1991) wurde das Parlament unter internationaler Aufsicht 1992
neu gewählt, war aber seit dem Ausbruch bewaffneter Auseinan-dersetzungen
zwischen KDP und PUK nach 1996 praktisch nicht mehr aktiv.
Bereits Anfang
September unterzeichneten die beiden nordirakischen Kurdenparteien ein
Friedensabkommen, an dem die USA seit 1998 gearbeitet hatten. Nun soll
das Parlament neu gewählt werden. Bisher verfügt die KDP über 51 und die
PUK über 49 Sitze. Weitere fünf Sitze waren den assyrischen Christen im
Nordirak vorbehalten. Dem Abkommen zufolge soll der Vorsitz des Parlaments
zwischen KDP und PUK alle drei Monate wechseln.
Der kurdische
Verfassungsentwurf soll nach der Verabschiedung durch das kurdische Parlament
auch Gruppen der irakischen Opposition im Ausland vorgelegt werden. Diese
planen ebenfalls im Oktober ein Treffen, um einen eigenen Verfas-sungsentwurf
für einen „neuen Irak“ zu diskutieren.
Die kurdischen
Bestrebungen im Nordirak werden aus Ankara mit deutlichen Drohungen beantwortet.
Bereits jetzt sind mehrere tausend türkische Soldaten in den nordirakischen
Kurdenprovinzen stationiert. In einem Interview mit der Londoner Financial
Times betonte der türkische Außenminister Sükrü Sina Gurel zudem, Ankara
werde im Falle eines Sturzes der irakischen Regierung in Bagdad durch eine
Militärintervention die Entstehung eines kurdischen Staates im Norden des
Irak „in keiner Weise dulden“. Das habe er auch dem US-Außenminister Colin
Powell sowie dem amerikanischen Vizepräsidenten Dick Cheney mitgeteilt.
„Natürlich verstehen die Amerikaner unsere Position“, sagte Gurel. Auch
der türkische Premierminister Bülent Ecevit warnte vor „ernsten Problemen“
im Nachbarland. De facto entstehe bereits ein „kurdischer Staat“ im Nordirak,
sagte er. (…..) (Quelle: junge Welt, 02.10.02)
Folter und
Misshandlung:
Urgent
Aktion von AI:
Türkei:
Abdullah Kaya, 26 Jahre alt
Abdullah Kaya
befindet sich in Polizeigewahrsam in Diyarbakir im Südosten der Türkei
und ist in Gefahr, misshandelt und gefoltert zu werden.
Abdullah Kaya
war am 18. September 2002 in Ankara festgenommen und in die Antiterrorabtei-lung
der dortigen Polizeizentrale gebracht worden, da man ihm offenbar Verbindungen
zu der bewaffneten islamistischen Gruppierung „Hizbullah“ vorwarf. Am 21.
September 2002 wurde er in den Gewahrsam der Antiterrorabteilung der Polizeizentrale
von Diyarbakir überstellt.
Türkei:
Ahmet Ece
amnesty international
ist in Sorge um die Sicherheit von Ahmet Ece, der offenbar dem „Verschwindenlassen“
zum Opfer gefallen ist, nachdem er am 23. September 2002 noch Familienangehörige
angerufen hatte. Vermutlich befindet er sich in Gendarmerie- oder Polizeigewahrsam
und ist in Gefahr, gefoltert oder misshandelt zu werden. Die Behörden bestreiten
jedoch, ihn in Gewahrsam zu halten.
Ahmet Ece
hatte seine Wohnung in Istanbul Berichten zufolge um den 16. September
2002 verlassen. Am 23. September 2002 rief er zu Hause an, um seinen Familienangehörigen
mitzuteilen, dass er am folgenden Tag nach Istanbul zurückkehren werde.
(Nähere Informationen unter: www.ai.de)
Flüchtlinge
im eigenen Land
Nach Beendigung
des zweiten Golfkrieges (1991) hat das irakische Regime die Arabisierungskam-pagne
in kurdischen Siedlungsgebieten Kerkuk, Chaneqin, Senjar und Musul, die
immer noch unter seiner Herrschaft stehen, ausgeweitet und ver-schärft.
Die vertriebenen Kurden werden durch Araber sunnitischer Religionsgemeinschaft
ersetzt.
Die Arabisierung,
bekannt als „ethnische Säube-rung“ soll etappenweise fortgesetzt werden.
Danach müssen die Kurden ihre kurdische Volks-zugehörigkeit verleugnen
bzw. aufgeben und ein dafür vorgesehenes Formular ausfüllen und unterschreiben.
Diejenigen, die dieses verweigern, werden unverzüglich nach Kurdistan vertrieben
und ihr Hab und Gut wird beschlagnahmt. Einige wenige können ,trotz Unterschreibens
des Formulars, freiwillig in den Süden des Landes gehen Sie dürfen
ihre Häuser nur den Arabern verkaufen und ihr Vermögen mitnehmen.
Nach einem
Bericht des US-amerikanischen Flücht-lingskommissariat (USCR) sind seit
1991 bis 2000 94.000 Kurden nur aus Kerkuk und Umgebung vertrieben
worden. In den letzten drei Monaten diesen Jahres wurden 4.000 kurdische
Familien (2500 Personen) nach Kurdistan im Norden des Landes deportiert
(ausgewiesen). (Quelle: Hawelati, Nr. 91, 23.09.02)
Irak versteckt
seine C-Waffen in einer Gipsherstellungsfabrik
Im Monat August
hat das irakische Regime in einer Nacht- und Nebelaktion seine Massenvernich-tungswaffen
nach Machmur in Kurdistan verlegt. Machmur ist von Saddams Truppen besetzt
und es befindet sich dort eine Gipsherstellungsfabrik. Nach dieser
Aktion sind die Sicherheitsvorkehrungen und Kontrollen um die Fabrik
massiv verstärkt worden. Bewohner der Stadt und andere Beobachter haben
zwei Nächte hinter einander Militär-LKWs und Hunderte von Soldaten
gesehen, die diese LKWs begleitet und in der Fabrik abgeladen haben. Der
für die erhöhte Sicherheit der Fabrik zuständige Mann ist der Geheimdienstler
„Moghadam Salman“ bekannt mit dem Spitzennamen „Aburihab“. Er ist gleichzeitig
Chef des irakischen Geheimdienstes für die Provinz Arbil. Er ist häufig
mit seinem Auto in der Nähe der Fabrik gesehen worden. (Quelle: Media,
Nr. 130, 01.09.02)
Saddams
Regime hat unbeschränkten
Erschießungsbefehl
erlassen
Nach einem
Befehl des irakischen Regimes dürfen die Sicherheitskräfte im Falle eines
anglo-ameri-kanischen Angriffes auf den Irak jeden, der sein Haus verlässt,
ohne Vorwarnung erschiessen. Mit dieser Maßnahme will das Regime einen
Volksauf-stand während des Krieges, wie es beim zweiten Golfkrieg, in Kurdistan
und im Süden des Landes der Fall war, verhindern.
Saddam Hussein
hat seine neuen arabischsprachi-gen Parteifunktionäre in kurdischen Regionen
unter seine Herrschaft eingesetzt und hat ihnen uneinge-schränkte Macht
erteilt. Weiterhin hat er ihnen beschlagnahmte Vermögen und Grundstücke
der Kurden geschenkt, damit sie motiviert werden, das Regime bei einem
Aufstand der Kurden zu vertei-digen. (Quelle: Media ,Nr. 130, 01.09.02)
Kurdische
Dorfbewohner als
Versuchskaninchen
für Experiment der
biochemischen
Substanzen ausgenutzt
Wie bereits
im WID Nr. 167 berichtet wurde, hat das iranische Regime biochemische Substanzen
an kurdischen Schülerinnen und Schüler des Dorfes „Bejwe“ experimentiert,
wobei zahlreiche Men-schen vergiftet wurden.
Neuen Berichten
zufolge, hat sich die Gesundheits-lage der Betroffenen dramatisch verschlechtert,
so dass sie nicht mehr in den regionalen Krankenhäusern behandelt werden
können. Das Ergebnis der Untersuchung von eingereisten ärztlichen Delegationen
aus Teheran wurde nicht bekannt gegeben. Auch ein Antrag des kurdischen
Abgeordneten der Stadt Sardascht im iranischen Parlament und anderer kurdischen
Regionalbehörden beim amtierenden iranischen Präsidenten Mohammad Chatemi
auf Einreise der internationalen ärztlichen Delegationen, darunter eine
Delegation der „Ärzte ohne Grenze“ wurde sofort abgelehnt. Der Antrag
der Betroffenen auf Genehmigung einer Ausreise zur Behandlung im Ausland
war schon vorher abgelehnt worden. Den AntragstellerInnen wurde mit harten
Konsequenzen gedroht, falls sie weitere Anträge stellen und diesbezüglich
Informationen weiter geben würden.
Unser Reporter
sprach mit einem Betroffenen vor Ort und er hat seine Erlebnisse so geschildert:
„Man hat zuerst
versucht dieses Experiment mit den Bewohnern der Dörfer „Betusch“ und „Dolkan“
zu machen. Die Art und Weise der Vor-beugung und die dafür vorgesehenen
Substanzen kamen aber den Bürgermeistern dieser Dörfern ungewöhnlich vor.
Sie haben die angebliche Vorbeugungsmaßnahme verhindert und die Eingereisten
zurückgeschickt. Der Bürgermeister des Dorfes „Bejwe“ hatte auch
Zweifel an der Echtheit der Substanzen zur Vorbeugung der von ihnen genannten
Krankheit. Er hat allerdings nur seine eigenen Kinder von dieser Maßnahme
ausnehmen können. Am ersten Tag wurden nur Frauen und Schülerinnen aufgerufen,
zwei Tropfen einzunehmen und sich spritzen zu lassen. Das gleiche hat man
mit Männern und Schülern einen Tag danach gemacht. Diese Vorgeschichten
und die Folgen der Spritzen bzw. der Tropfen aber auch das Verhalten der
Behörden haben uns schnell klar gemacht, dass die angebliche Vorbeugung
ein Experiment der biochemischen Substanzen war“. (Quelle: „Kurdistan“
Nr. 349)
Iranische
Volksmodjahedin im Dienste von Saddam Hussein
Die irakische
Regierung verstärkt seit August ihre Truppen in und um die Stadt Musul,
um jeglichen Aufstand der Bevölkerung im Falle eines Krieges zu verhindern
und niederzuschlagen. Allein im Monat August sind weitere 5000 Soldaten
der „Ghods“ Garde, drei Einheiten der Republikani-schen Garde, sowie 200
bewaffnete Einheiten der iranischen Volksmodjahedin, die in der Stadt „Tekrit“
stationiert waren, nach Musul geschickt worden. Volksmodjahedin sollen
bei der Nieder-schlagung eines Volksaufstandes den irakischen Militärs
helfen. Sie waren an der Vertreibung der Kurden im Jahre 1991 durch die
Republikanische Garde und Dorfverbrennungen in Kurdistan aktiv beteiligt.
Im Rahmen
dieser Vorbereitungsmaßnahmen gegen einen bevorstehenden Krieg der USA
setzte das Regime seine hochrangigen Generäle, wie Hassan Ali Majid, Leiter
des Giftgasangriffes auf die kurdi-sche Stadt Halabja 1988 ein. Er hat
sein Büro jetzt in Kerkuk. Ezet Duri, soll die stationierten Soldaten
in Mossul leiten und Mohammad Zemam Abdulrezaq ist zuständig für den gesamten
Süden des Landes. Sie haben uneingeschränkte Macht und dürfen jede Protestaktion
mit Waffen beantworten. (Quelle: Hawelati, Nr. 87, 26.08.02)
Todesstrafe
verhängt
Die iranische
Justiz in Kurdistan hat einen neuzehnjährigen Kurden, Salar Kerdari, Abiturient,
Wohnhaft in der Grenzstadt Merivan wegen seinen politischen Aktivitäten
und Zugehörigkeit zu den kurdischen Oppositionsparteien zum Tode verurteilt.
Salar wurde vor etwa Zweiein-halbmonaten an der Grenze zwischen dem iranischen
und irakischen- Kurdistan verhaftet und erst ist in ein Gefängnis in der
kurdischen Stadt Sanandadj geliefert worden. Das Urteil ist noch nicht
vollgestreckt worden. Von daher rufen wir alle internationalen Menschenrechtsorganisationen
dazu auf, Druck auf das iranische Regime auszuüben und ihre Möglichkeiten
für das Aussetzen der Todesstrafe und für die Freiheit von Herrn
Salar Kerdari sich einzusetzen. (Quelle: Aufruf von Komala, 28.09.02)
Massenprotest
der politischen
Gefangenen
Berichten
zufolge ist es am 15.09.02 zu Massenpro-testen der politischen Gefangenen
in der kurdischen Stadt Mahabad gekommen. Augenzeugen berichte-ten von
dauernden Schiessereien und Einsatz von Tränengas, dessen Rauch von Nachbarn
gesehen worden ist. Sicherheitskräfte des Gefängnisses sind verstärkt worden,
Telefonleitungen nach Außen sind unterbrochen und Gefängnisbusse sind dau-ernd
im Einsatz. Fast alle verhafteten Kurden, die vor kurzem an einer Demonstration
in Mahabad teilgenommen hatten, werden in diesem Gefängnis aufgehalten.
Sie protestierten gegen die Erschiessung drei kurdischer Händler auf der
Strecke zwischen Schardascht und Mehabad, nachdem sie gesehen hatten, dass
der Befehlshaber und seine Gefolgsleute auf freiem Fuß sind. Der Grund
der Protestaktion von Gefangenen und die Zahl der eventuell Getöteten und
Verletzten ist noch nicht bekannt. Angehörige der Verhafteten berichten,
dass das Regime die Häftlinge in ein unbekanntes Gefängnis verlegen will
und die Verhafteten befürchten Massenhinrichtungen. (Quelle: Komala, 16.09.02)
Zeltstädte
in Planung
UN-Flüchtlingswerk
und die Türkei bereiten sich auf eine mögliche Flüchtlingswelle im Falle
eines Krieges gegen Irak vor
Das UN-Flüchtlingshilfswerk
(UNHCR) hat mit Planungen für den Fall eines Militärschlags gegen den Irak
begonnen. Es werde mit Zehntausenden bis zu einer Million Flüchtlingen
oder Obdachlosen gerechnet, sagte Flüchtlingskommissar Ruud Lub-bers gestern
in Genf.
Er plädierte
jedoch für eine friedliche Lösung des Irak-Konflikts. Der richtige Weg
sei, die Welt vor möglichen irakischen Waffen zu schützen und mit den Waffeninspektionen
zu beginnen. Die Verant-wortlichen sollten sich lieber auf eine Verhinderung
eines Krieges konzentrieren, sagte Lubbers Vorbe-reitungen trifft auch
die Türkei, in die sich nach dem Golfkrieg 1991 der größte Flüchtlingsstrom
ergossen hatte. Bis zu 80.000 Flüchtlinge könnten sofort versorgt werden,
sagte der Präsident des türkischen Roten Halbmonds, Ertan Gönen, gestern
vor Beratungen über einen "Katastrophen Aktions-plan" mit Vertretern der
türkischen Militär- und Polizeiführung und den Behörden. An der Grenze
zum Irak seien bislang keine Vorbereitungen getroffen worden. "Innerhalb
von drei bis fünf Stunden können wir aber an der Grenze Zeltstädte errichten
mit Material aus unseren Lagern in Elazig und Erzurum", so Gönen. (Quelle:
taz, 04.10.02)
Sturm in
der Ägäis
Flüchtlingsboot
sank
In der Ägäis
sind vermutlich 13 Flüchtlinge ertrun-ken. Das Fischerboot, mit dem 21
Zuwanderer und ein Kapitän die Insel Lesbos erreichen wollten, geriet in
der Nacht zum Freitag in einen Sturm und sank. Neun Schiffbrüchige wurden
gerettet, drei Tote bereits geborgen. (Quelle: taz vom 28.9.02)
Verehrte
Leserinnen und Leser,
Der IMK e.V.
wird in Kooperation mit der Medizinischen Flüchtlingshilfe Bochum eine
Veranstaltungsreihe zum Thema „Trauma und Therapie“ durchführen. Die erste
Veranstaltung hat am 21. September 2002 in Köln statt-gefunden. Das gesamte
Programm der Veranstaltungsreihe können Sie unserer WEB-Seite entnehmen.
Auch das Programm
der Wochenendtagung „Kurden im Irak und in der Türkei – ihre Zukunft zwischen
Aghas, Sheiks und Öl-Multis“ vom 6.12. bis 08.12.2002, in der Ev. Akademie
Bad Boll kann über uns bezogen oder von unserer WEB-Seite www.kurden.de
heruntergeladen werden.
Aufruf zu einer
zentralen Demonstration am 12. Oktober in Köln
Die aus 18
kurdischen Parteien und Organisationen bestehende“ Plattform der Organisationen
aus Kurdistan in Deutschland – HEVKARI“ ruft zu einer zentralen Demonstration
und Kundgebung am 12. Oktober 2002 in Köln auf.
Beginn: um
12.00 Uhr am Köln-Ebertplatz
Abschlusskundgebung:
14.00 Uhr am Roncalliplatz
Den Aufruf
zu dieser Veranstaltung können Sie auf folgenden WEB-Seiten lesen:
www.komkar.org
oder www.kurden.de
Neue Publikation
Liebe Freundinnen
und Freunde,
liebe Interessierte,
der IMK e.V.
möchte alle Interessierten und MitarbeiterInnen in der Flüchtlingsarbeit
auf die Diplomarbeit von Herrn Mehmet Bayval zum Thema „Psychosoziale Entwicklung
von Kinderflüchtlingen“ hinweisen.
In der Diplomarbeit
werden die Rahmenbedingungen, unter denen Kinderflüchtlinge in der Bundesrepublik
leben, dargestellt. Hierbei werden psychologische, soziologische, ethnologische,
politische, und rechtliche Gesichtspunkte berücksichtigt.
· Im ersten
Teil der Diplomarbeit werden die notwendigen Definitionen, die Fluchtursachen,
Statistiken und in-ternationale bzw. nationale gesetzliche Grundlagen veranschaulicht.
Hierbei handelt es sich, um Fragen des Bleiberechts, um Aufenthaltstitel,
sowie, um Einreiseverfahren.
· Im zweiten
Teil werden die konkrete Lebenssituation, die psychosoziale Entwicklung
der Kinderflüchtlinge – z.B. in den Bereichen Unterbringung, Bildung und
Identitätsentwicklung, unter Herausarbeitung der Maßnah-men, die die Lebenssituation
der jungen Flüchtlinge beeinflusst – im Mittelpunkt stehen.
Die Diplomarbeit
kann in gebundener Form bei uns gegen die Errichtung eines Betrages von
6,-- Euro ( inkl. Ver-sandkosten) bestellt werden.
Wie zuvor auch
diesmal möchten wir an Sie appellieren, uns mitzuteilen falls Sie eine
e-mail-Adresse haben, denn der Versand über e-mail ist kostengünstiger
und schneller.
Wir möchten
Sie gleichzeitig auf unsere WEB-Seiten hinweisen, die interessante Beiträge
enthält:
· Presserklärung
des IMK e.V. zum 40. Jahrestag der rassistischen Sondervolkszählung in
Syrien (Deutsch)
· Eine Analyse
über das Verhalten der türkischen Medien während den Bundestagswahlkampfes
in Deutschland (Deutsch)
· Ein Jahresbericht
der PSK über die Entwicklungen in der Türkei und Nord-Kurdistan (Deutsch
und Englisch)
· Ein Artikel
vom Ashiti Amir über Syrien und Syrisch-Kurdistan (Deutsch)
· Die Erklärung
der PSK zum „EU-Anpassungspaket“ des Türkischen Parlaments (Deutsch und
Eng-lisch)
· Der Artikel
„Kurden und Kurdistan“ von Shahin Sorekli aus Australien (Englisch)
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