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Internationaler Verein für Menschenrechte der Kurden 
IMK Wocheninformationsdienst
Datum: 16.  – 26. September 2002                   Nummer: 168

Folter in Istanbul
Der Anwalt Metin Iriz gab als Rechtsbeistand der Jugendlichen C.A. und Ö.Ö. bekannt, dass sie nach ihrer Festnahme vom 5. Mai auf dem Polizeipräsi-dium in Istanbul gefoltert wurden. Ärzte im Haseki Krankenhaus und der Gerichtsmedizin in Beyoglu hatten zunächst bescheinigt, dass sie sich nach Schlägen und Elektroschocks guter Gesundheit erfreuten. Dem widersprach ein Attest der Ge-richtsmedizin an der Uni Istanbul. Der Anwalt gab bekannt, dass er gegen die Polizisten und die Ärzte Anzeige erstatten werde.  (Quelle: Özgür Gündem vom 15.09.2002)

Folter in Mersin
Vor dem 3. Strafgericht in Mersin begann am 11. September das Verfahren gegen 207 Personen, die sich an den Newroz Feierlichkeiten im März dieses Jahres beteiligt hatten. Von den Angeklagten be-fanden sich 169 in U-Haft. Ihnen wird unerlaubte Demonstration zur Last gelegt. Am 13. September wurde das Verfahren fortgeführt und das Gericht entschied auf Haftentlassung für 111 Angeklagte. Da sich aber etliche noch wegen des Vorwurf der Unterstützung einer illegalen Organisation (vor dem SSG Adana) in U-Haft befinden, kamen nur einige wirklich frei. Nach der Entlassung sagten Selahattin Polat, Salih Zirek, Ahmet Temel, Mah-mut Kaya, Metin Alkan und Güzel Serin, dass sie in Polizeihaft gefoltert wurden. Selahattin Polat sagte, dass ihm vier Rippen in der Polizeihaft gebrochen wurden. Zudem sei sein Urin immer noch mit Blut durchsetzt. Salih Zirek berichtete, dass er mit seinem Vater und seinen Onkel zu Hause festgenommen wurde und alle von ihnen im Auto, mit dem sie fortgebracht wurden, geschlagen wurden. Ahmet Temel (62) sagte, dass er zwei Tage lang gefoltert wurde und immer noch Magen- und Blasenprobleme habe. Mahmut Kaya und Güzel Serin (19) erhoben ebenfalls Foltervorwürfe. (Quelle: Özgür Gündem vom 14.09.2002)

Transvestiten im Gefängnis 
vergewaltigt
Die Transvestiten mit den Initialen E.Ç., Ö.N., I.D. und H.A. wurden unter dem Vorwurf, Autos ausge-raubt zu haben, im Juli in U-Haft genommen und ins Gefängnis in Bayrampasa gesteckt. Eren Keskin 
vom IHD Istanbul sagte, dass sie in Quarantäne kamen. Die Staatsanwaltschaft in Eyüp habe später eine Ermittlung angestrengt, weil es Vorwürfe gab, dass sie dort von 9 Wärtern vergewaltigt wurden. Das habe vor den Augen von politischen Gefange-nen stattgefunden, die später ihre Angehörigen unterrichteten. Inzwischen wurden die Transvestiten ins Gefängnis nach Kartal verlegt.  (Quelle: Hürriyet vom 17.09.2002)

Folterverfahren in Manisa
Am 18. September ging das Verfahren gegen 10 Polizisten vor dem Strafgericht in Manisa weiter. Sie sind wegen Folter an 16 Jugendlichen zwischen dem 26.12.1995 und dem 05.01.1996 angeklagt. In der Verhandlung wurde ein Brief vorgelegt, der von einer der Geschädigten und Nebenklägerin Münüre Apaydin stammen sollte. Darin wurde behauptet, dass die Jugendlichen nicht gefoltert wurden, son-dern ihre Verteidigerinnen Pelin Erda und Sema Pektas, sowie der damalige Abgeordneten Sabri Ergül, sie zu einer Anklage verleitet hätten. Der Presse gegenüber sagte Münüre Apaydin, dass der Brief nicht von ihr stamme. Der Richter räumte ein, dass der Brief von irgend jemanden geschrieben sein könne und er sich an die Vorgaben des Kassationsgerichtshofs halten werde. Das Gericht hatte die Polizisten zwei Mal freigesprochen. Diese Urteile waren jedes Mal wieder an die 1. Instanz verwiesen worden. Nach dem Urteil vom 15. Dezember 2000, mit dem die Angeklagten Polizis-ten Turgut Demirel, Turgut Özcan, Atilla Gürbüz, Halil Emir, Levent Özvez, Engin Erdogan, Fevzi Aydog, Musa Geçer, Mehmet Emin Dal und Ramazan Kolak zu Strafen zwischen 5 und 10 Jahren Haft verurteilt wurden, hatte der Kassationsgerichtshof bemängelt, dass die Angeklagten ihr Recht auf Verteidigung nicht wahrnehmen konnten und daher auch dieses Urteil aufgehoben. Serhan Özbek, Vorsitzender der Anwaltskammer in Manisa, wiederholte seine Bedenken, dass die Polizisten unbestraft davonkommen könnten, weil im Mai 2002 die Ver-jährunsfrist ausläuft. Das Verfahren wurde von Dr. Barbara Neppert von amnesty international beo-bachtet. (Quelle: Radikal vom 18.09.2002)

In zwei Monaten 7 Urteile 
gegen die Türkei
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in den Monaten Juli und August insgesamt sieben Urteile gegen die Türkei ausgesprochen und die Türkei verurteilt 127.000 Euro und 5.200 Ster-ling an die Kläger zu zahlen.
Der Gerichtshof entschied für die Kläger Mehmet Aydin, Özgür Yildiz und Yalcin Önder, die wegen „Folter während der Haft“ geklagt hatten, den Staat zu einer Geldstrafe in Höhe von Euro 79.289.
Im Fall Yusuf Ekinci verurteilte der Gerichtshof die Türkei wegen der „Nichtgewährung des Rechtes auf Leben“ zu einer Geldstrafe in Höhe von Euro 15.590 und 5.200 Sterling.
Im Fall Seher Karatas, die wegen ihres Artikels in einer Zeitschrift vom Staatsicherheitsgerichtes in Istanbul verurteilt wurde, verurteilte das Gericht die Türkei, an die Klägerin 7.000 Euro zu zahlen.
Im Fall des Rechtsanwaltes Kamil Tekin Sürek, der wegen seiner Schriften verurteilt worden war, ver-urteilte das Gericht den Staat an den Anwalt 18.700 Euro zu zahlen.
Schließlich verurteilte der Gerichtshof die Türkei im Fall Ali Izler, der wegen einer Rede bei einer Veranstaltung des Menschenrechtsvereins (IHD) inhaftiert wurde, an den Kläger 7.000 Euro zu zah-len (Quelle: Radikal, 19.09.02)

EU-Beitritt: Amnesty drängt Ankara zur Abschaffung der Folter
Amnesty International (AI) hat an die Europäische Union appelliert, gegenüber der Türkei auf eine Abschaffung von Folter und Isolationshaft zu drängen. In einem am Mittwoch in Brüssel veröffentlichten Bericht stellt die Menschenrechtsorganisation fest, Folter und Misshandlung seien in türkischen Gefängnissen noch immer weit verbreitet. Die eingeleiteten Gesetzesreformen reichten "eindeutig" nicht aus.
Der AI-Bericht dokumentiert mehr als 60 Fälle, in denen im ersten Halbjahr Gefangene misshandelt und gefoltert wurden. In den meisten Fällen komme es am ersten Hafttag zu Menschenrechtsverstößen. Zu den Foltermethoden gehörten Elektroschocks, Schläge auf Fußsohlen und sexueller Missbrauch. AI-Funktionär Dick Oosting sagte, die EU müsse beurteilen, inwieweit die Reformen die Menschen-rechtssituation in der Türkei tatsächlich verbesser-ten. Dies gelte auch für andere Kandidatenländer. Die Brüsseler Kommission will im Oktober ihren Fortschrittsbericht über die Beitrittsländer vorlegen. 
(Quelle: epd, 19.9.02)

EU-Kommissar Verheugen fordert 
Ende der Folter in der Türkei
Vor einer Aufnahme in die Europäische Union muss die Türkei nach Auffassung von EU Erweite-rungskommissar Günter Verheugen die Folter im Land beseitigen und politische Gefangene freilassen. "Die Wirklichkeit im Land muss mit der Realität auf dem Papier überstimmen", sagte Verheugen am Mittwoch in Paris bei einer Anhörung in der Nationalversammlung.
Zwar habe die Türkei in den letzten 18 Monaten "erstaunliche Fortschritte" gemacht, "doch es gibt noch ungelöste Probleme, die geregelt werden müs-sen", sagte der deutsche EU-Kommissar. Er verwies
darauf, dass zu den politischen Häftlingen auch Parlamentarier und Journalisten gehörten. Für die EU-Kommission könne ein Datum für den Beginn von Beitrittsverhandlungen "erst dann feststehen, wenn alle politischen Bedingungen erfüllt sind". (Quelle: dpa, 25.09.02)

Rüge des Europarats an die Türkei
Der Europarat hat erneut harsche Kritik an der Türkei geübt. Die Regierung in Ankara weigere sich nach wie vor, Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umzusetzen, kritisierte die Parlamentarische Versammlung am Montag. Dies zeuge von einer „offenkundigen Missachtung“ der internationalen Verpflichtungen des Landes.
Die Parlamentarier bekräftigten die Forderung nach einem neuen Prozess gegen die kurdische Men-schenrechtlerin Leyla Zana, die eine 15-jährige Haftstrafe wegen „Separatismus“ absitzt. Der Prozess gegen Zana und drei ihrer Mitstreiter vor einem sogenannten Sicherheitsgericht in der Türkei war im Juli 2001 vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als unfair gerügt worden. (Quelle: NZZ, 24.09.02)

„Angeblich volksverhetzende Reden“
Wegen angeblich volksverhetzender Reden bei einer Podiumsdiskussion in Köln drohen der türki-schen Menschenrechtlerin Eren Keskin in der Türkei bis zu drei Jahre Haft. Die türkische Staatsanwaltschaft wirft der Vorsitzenden des Istanbuler Menschenrechtsvereins (IHD) vor, sie habe das Wort "Kurdistan" benutzt, die dort lebenden Menschen als "unterdrückt" dargestellt und somit "aufgewiegelt". Keskin wies die Vorwürfe am Freitag zurück. (Quelle: Salzburger Nachrichten, 21.09.2002)

Kurdischunterricht in der Türkei 
zugelassen: Bürokratische Hürden zwecks Sprachverhinderung
Der türkische Erziehungsminister hat Regeln für Kurdischunterricht auf privater Basis erlassen. Diese sind offenbar dazu ausgedacht, Sprachkurse möglichst zu verhindern. Nur Kinder ab 12 Jahren dürfen Kurdisch lernen, und nur an schulfreien Tagen.
Der türkische Erziehungsminister Necdet Tekin hat am Mittwoch die Absicht seiner Regierung bestä-tigt, den Unterricht in kurdischer Sprache an Privat-schulen bald freizugeben. Ein entsprechendes Rundschreiben, das die Bedingungen für die Kurse festlege, sei dem Ministerpräsidenten zur Unter-schrift vorgelegt worden, erklärte der Minister. Die Freigabe des Kurdischunterrichts in der Türkei war letzten August eingeleitet worden, als das Parla-ment in Ankara im Hinblick auf einen Beitritt zur EU eine Reihe von Reformen verabschiedete. Dazu gehörte auch das Recht der kurdischen Minderheit, sich in ihrer Muttersprache unterrichten zu lassen und über kurdischsprachige Medien zu verfügen.
Laut Presseberichten werden in dem offiziellen Rundschreiben 16 Bedingungen für die Zulassung von Kurdischunterricht auf privater Basis genannt. Es dürfen nur Lehrer unterrichten, die türkische Staatsbürger sind. Weil das Kurdische in der Türkei bis vor kurzem verboten war und es in den Universitäten als Lehrfach nicht vorkommt, dürften sich auf absehbare Zeit zu wenig ausreichend qualifizierte Lehrer finden. Die Schüler müssen Absolventen der Primarschule und zwischen 12 und 18 Jahre alt sein. Sie dürfen Kurdischkurse nur an Wochenenden oder in den Schulferien besuchen. Zudem müssen sie schon vor Kursbeginn mit einem ärztlichen Zeugnis belegen, dass sie weder geistig noch körperlich behindert seien. „Ethnische“ Kleidung, was dies auch sein mag, ist beim Kursbesuch untersagt.
Für den Erziehungsminister stellt dieses Rundschreiben die „Grundprinzipien des Schulunterrichts für die unterschiedlichen Sprachen und Dialekte, die das türkische Volk in seinem täglichen Leben gebraucht“, dar. Für den Vorsitzenden der Lehrergewerkschaft in Diyarbakir, Abdullah Demirtasch, ist es eine Totgeburt. Auf dem Papier habe die Regierung Kurdischkurse freigegeben, sagt er im Gespräch; unter diesen Bedingungen sei aber jeder Unterricht in Wirklichkeit „einfach unmöglich“. (Quelle: NZZ, 20.09.02)
 
Anmerkung der WID-Redaktion:
Der Erlass des türkischen Erziehungsministers erlaubt nicht den muttersprachlichen Kurdischun-terricht an den Schulen, sondern lediglich nach der Schulzeit in Privatkursen, die vom Erziehungsmi-nisterium genehmigt werden müssen und wiederum durch vom Ministerium beauftragte Schulinspekto-ren kontrolliert werden, als Sprachkurse. Laut der türkischen Tageszeitung Milliyet können gemäß des Erlasses kurdische Kinder zwischen 12 und 18 Jahren diese Kurse nur in den Sommerferien besu-chen.
Während der größte Teil der türkischen Medien meldete, daß diese Kurse gar nicht durchgeführt werden können, weil die Lehrkräfte kurdisch nicht nur in Wort und Schrift kennen, sondern auch pädagogisch ausgebildet sein müssen, fand die Tageszeitung Milliyet die Lösung des Problems. Sie meldete auf der ersten Seite, daß die Rettung wiederum vom Militär käme. Die Gendarmeriekommandantur würde seit 11 Jahren sein Personal u.a. auch in kurdisch ausbilden, bzw. dieses Personal würde seit 11 Jahren Kurdischunterricht erhalten.
Hier wird wieder die Paranoia des Staates deutlich. 80 Jahre lang wird die Identität von 20 Millionen Kurden in der Türkei geleugnet. Das Wort “Kurde” und “Kurdistan” verboten, Menschen, die die Aner-kennung der kurdischen Identität fordern, werden verfolgt, gefoltert und getötet, und nun kommt heraus, daß die Militärs, die wahren Herrscher der Türkei, in den geheimen Kammern ihrem Personal seit 11 Jahren Kurdischunterricht erteilen.
Warum wohl? In Zukunft werden laut des Erlasses des Erziehungsministeriums keine kurdischen Lehr-kräfte, die die Sprache in Wort und Schrift be-herrschen, diese Sprachkurse durchführen können, weil sie möglicherweise keine pädagogische Aus-bildung haben und weil sie bei diesen Kursen nicht die staatliche Ideologie lehren würden, sondern vom Ministerium ausgewählte Lehrerinnen und Lehrer. Da es keine pädagogisch ausgebildeten Kurdischlehrer gibt, wird das von der Gendarmeriekommandantur seit 11 Jahren ausgebildete Personal diese Kurse durchführen, und zwar im Sinne der kemalistischen Ideologie.

Verbote für mehrere Politiker in der Türkei als Kandidaten an den Wahlen teilzunehmen
Der höchste Wahlrat der Türkei hat nach zweitägi-gen Beratungen am Freitag beschlossen, den Führer der gemässigten Islamisten, Recep Tayyip Erdogan, zu den Wahlen am 3. November nicht zuzulassen. Eine offizielle Begründung wurde bisher nicht gegeben. Wie der Vorsitzende des Obersten Wahlrats, Tufan Algan, aber gegenüber der Presse mehrfach durchsickern liess, wird der Wahlausschluss Erdogans mit einem Urteil aus dem Jahr 1998 begründet. Gemäss der Verfassung darf eine Person, die einmal der Teilnahme an „ideologischen“ Taten und der Ermunterung zu solchen Taten verurteilt worden ist, nie mehr zum Abgeordneten gewählt werden.
Erdogan wurde 1998 gemäss Artikel 312 des Straf-gesetzbuches zu einem Jahr Haft verurteilt und musste für vier Monate im Gefängnis von Kayseri sitzen.
Artikel 312, der den Aufruf zu Feindseligkeit und Hass „auf Grund von Gesellschaftsklassen, der Religion, Rasse, Sprache und/oder der regionalen Unterschiede“ ahndet, bildete einen der hartnä-ckigsten Streitpunkte zwischen der Türkei und der EU. Seine vage Formulierung machte ihn nämlich zu einem Gummiartikel, auf Grund dessen in den letzten zwei Jahrzehnten Dutzende von politischen Oppositionellen hinter Gitter wanderten. Am 03. August diesen Jahres gab Ankara dem Druck aus Brüssel nach; der berüchtigte Artikel 312 wurde im Rahmen des “EU-Anpassungspakets” geringfügig geändert. Die Änderung sorgte allerdings in den Gerichtsinstanzen für Verwirrung. Am 6. Septem-ber löschte ein Gericht in Diyarbakir das Strafregis-ter Erdogans auf Grund der neuen Gesetzeslage. Das Kassationsgericht hingegen entschied vorige Woche, dass das Verbot gegen Erdogan weiterhin gilt. Der Oberste Wahlrat schloss sich nun dem Urteil des Kassationsgerichts an.
Neben Erdogan werden gemäß dieses Artikels auch der alte Islamistenführer, Necmettin Erbakan und zwei Kandidaten der prokurdischen Partei HADEP, Murat Bozlak und Akin Birdal, sowie der Vorsitzende der prokurdischen Partei HAK-PAR, Abdulmelik Firat, von der Wahl ausgeschlossen. 

Warnungen von Ecevit und Generalstabchef
Welche staatliche Institution diesen groben Eingriff in die Politik tatsächlich angeordnet hat, bleibt vorerst unklar. Regierungschef Ecevit hatte schon vor Monaten davor gewarnt, dass ein Wahlsieg der Islamisten oder ein Einzug der prokurdischen Partei HADEP ins Parlament „eine Krise des Regimes“ auslösen würde. Auch der neue Generalstabschef, Hilmi Özkök, warnte vor der Macht der Islamisten. Kräfte des Fundamentalismus und Isolationismus existierten in der Türkei seit den Tagen des Osma-nischen Reiches, sagte er bei einer Zeremonie Ende August; sie multiplizierten sich wie die Pilze nach dem Regen. Die Verbote haben jedenfalls den Wäh-lern die klare Botschaft gegeben, so kommentiert der als liebral bekannte renommierte türkische Journalist und Kolumnist Mehmet Ali Birand den Beschluss, dass „der Staat“ niemandem erlauben werde, zum Partner der Staatsgewalt zu werden, der anders denkt, als die offizielle Ideologie es will. Als „der Staat“ werden in der Türkei hauptsächlich die Armeeführung und die Bürokratie bezeichnet ... (IMK e.V.)

Kampf um Österreicher in U-Haft: "Kur-dischem Kämpfer" droht Auslieferung in die Türkei
Sofia/Wien - Sonntagnacht flog der österreichische Staatsbürger Mustafa A. mit Freunden zum Urlaub nach Bulgarien. Bei seiner Ankunft wurde er ver-haftet und sitzt seitdem im Bezirksgefängnis der bulgarischen Stadt Varna ein. Der Grund: Gegen den gebürtigen Kurden liegt ein Haftbefehl aus der Türkei vor. Bulgarien muss nun entscheiden, ob er ausgeliefert wird, auf politischer Ebene bemüht man sich um seine Heimkehr.
Begonnen habe die Affäre im Jahr 1978, erzählt seine Frau Sibel. "Er war ein kurdischer Kämpfer und angeklagt, bei einem Bombenanschlag eine Frau getötet zu haben. Nach zwei Jahren im Ge-fängnis wurde er freigesprochen", schildert sie die Vorgeschichte. Dann kam der Militärputsch in der Türkei, der Fall wurde neu aufgerollt.
Der heute 42-jährige A. floh nach Österreich, wo er als Flüchtling anerkannt wurde, seit 1990 besitzt er die Staatsbürgerschaft. Sein Fall wurde auf Betrei-ben der Türkei auch in Österreich verhandelt, aus Mangel an Beweisen aber eingestellt, berichtet sein Anwalt Gabriel Lansky. "Damals wurde mir münd-lich zugesichert, dass der Haftbefehl aufgehoben wird, was offensichtlich nicht geschehen ist", ist Lansky jetzt empört.
Die U-Haft gegen Mustafa A. wurde gestern verlängert, die Türkei hat offiziell noch kein Auslieferungsbegehren gestellt. Lansky hofft nun auf ein Procedere, für das es einen Präzedenzfall gibt. Denn A. war schon vor seiner Verhandlung in Österreich einmal in der Schweiz verhaftet worden, diese schickte ihn jedoch nach Österreich zurück.
Auch Österreichs Botschafter in Sofia, Georg Poty-ka, hat beim bulgarischen Außenministerium in diese Richtung interveniert, vorerst ist aber noch nicht klar, wie sich der Balkanstaat entscheiden wird. "Dass ein Österreicher in ein fremdes Land abgeschoben werden soll, ist mir bisher aber noch nie untergekommen", gesteht der Diplomat. (Mi-chael Möseneder) (Quelle: Der Standart,, 20.09.02)

Verstärkte Konzentration der iranischen Armee in Ost-Kurdistan
Der Iran hat Tausende Soldaten in Ost-Kurdistan an der iranisch-irakischen Grenze stationiert. Das Re-gime rechtfertigt die neue Stationierung seiner Truppen mit dem bevorstehenden Angriff der USA auf den Irak. Man hat neue militärische Stützpunkte errichtet, Kontrollen verschärft und in vielen Fällen verhindern die Soldaten den täglichen Verkehr zwi-schen kurdischen Dörfern. De-facto ist das Alltags-leben der Dorfbewohner  lahmgelegt Jeglicher Pro-test der Bevölkerung wird mit Schikanieren und Verhaftungen beantwortet .
Damit will das Regime seine Unterdruckungspolitik dem kurdischen Volk gegenüber verschärfen, was ohnehin in den letzten Monaten zugenommen hatte.
Wir rufen alle internationalen Menschenrechtsorga-nisationen dazu auf, auf die iranische Regierung Druck auszuüben und sie auffordern, ihre Truppen in ihre Kasernen zurückzuziehen und die Unterdru-ckung des kurdischen Volkes  zu beenden. (Quelle: Presseerklärung von Komala,  28.08.02)
 
Todesschwadronen weiterhin am Werk
Berichten zufolge, die der Zeitung „Kurdistan“ vor-liegen,  wurde die Leiche eines neunzehnjährigen verheirateten Kurden Mohssen Mosstefazadeh in der Nähe des Berges „Jnereh“, bei Baneh, gefun-den. Er war gefoltert, an Beinen verbrannt, Säure auf sein Gesicht gegossen und schließlich mit (durch) 5 Kugeln erschossen worden. Hinter dieser Tat werden wiederum iranische Todesschwadronen vermutet. (Quelle: Kurdistan, Auslandsausgabe, Nr. 13, 22.08.02) 
  
Wieder Angriff des iranischen Militärs auf kurdische Händler
Am 07.09.02 sind mehrere kurdische LKW-Fahrer zwischen den Dörfern „Neje“ und „Peschtkochan“ in einen Hinterhalt des iranischen Militärs geraten. Viele von ihnen wurden festgenommen und ihre Handelswaren beschlagnahmt. Einigen ist es aller-dings gelungen, sich aus dem Hinterhalt zu retten und sind weiter bis zum Dorf „Neje Chwaru“ ge-flohen. Sie wurden aber von Militärs bis zum Dorf verfolgt.
Gegen dieses Vorgehen des Militärs haben die Dorfbewohner protestiert und die geflohenen Händ-ler in Sicherheit gebracht. Es kam zu Ausei-nandersetzungen   zwischen den Militärs und der Bevölkerung und danach zu Schießereien von der Seite des Militärs. Dabei wurden eine Frau und ein Mann verletzt. (Quelle: Pressebericht von Komala, Nr. 81, 14.09.02)

Kind überfahren
Am 06.09.02 wurde ein Kind in der Stadt Baneh von einem Auto des iranischen Geheimdienstes „Etlaat“ überfahren. Das Kind erlag kurz danach seinen schweren Verletzungen. Rechtliches Vorge-hen seiner Eltern ist bis lang erfolglos geblieben. Der Täter ist auf freiem Fuß. (Quelle: Pressebericht von Komala, Nr. 80, 07.09.02)
 
Kurdischer Händler von iranischen „Passdaran“ erschossen
Die iranischen „Passdaran“ (Islamische Revoluti-onswächter) haben eine Gruppe von kurdischen Händlern am 01.09.02 in der Nähe des Dorfes „Hanjiran“ in der Region Marivan angegriffen. Dabei kam ein Händler uns Leben, ein weiterer wurde verletzt. Ihre sämtlichen Handelswaren wur-den beschlagnahmt. Die Leiche des Erschossenen ist bislang seinen Angehörigen nicht übergeben worden. Gegen Übergabe der Leiche verlangen die „Passdaran“ einen Betrag in Höhe von 500.000 iranische Toman. Das ist der Verdienst eines Arbei-ters von ca. 8 Monaten.(Quelle: Pressebericht von Koma-la, Nr. 80, 07.09.02)

Kurdisches Dorf zwangsläufig evakuiert
Nach einer Aufforderung der iranischen Armee sollen alle Dorbewohner der Regionen Hauraman und Salassbawajani ihre Dörfer wegen den eventuell baldigen kriegerischen Auseinandersetzungen in der Stadt Halabja in Irakisch-Kurdistan unverzüglich evakuiert werden., weil der Krieg bis Iranisch-Kurdistan eskalieren könne, so die Militärs. Die Lage der Stadt ist wegen der häufigen Auseinandersetzungen zwischen der PUK und der Al-Qaida nahestehenden Terrororganisation „Ansar Al-Islam“ weiterhin angespannt.  Bislang wurde das Dorf „Hanegermleh“ in der Region „Hauraman“ zwangsläufig evakuiert. (Quelle: Pressebericht von Koma-la, Nr. 81, 14.09. 02)

Ermordung eines Kurden jenseits der iranischen Grenze
Am 19.08.02 haben iranische Mordkommandos einen siebzehnjährigen iranischen Kurden, Massud Karimian, aus der Stadt Sardascht der als Flüchtling in Arbil/Irakisch-Kurdistan lebte, ermordet. Er war ein aktiver Regimegegner und wurde vom irani-schen Geheimdienst gesucht. (Quelle: Kurdistan, Aus-landsausgabe, Nr. 13, 22.08.02)

80 illegale Einwanderer 
in Griechenland entdeckt
Die griechische Küstenwache hat eine Gruppe von 80 illegalen Einwanderern auf einer Felseninsel in der Ägäis entdeckt. Die 72 Männer, sechs Frauen und zwei Kinder wurden mit Fischer- und Patrouillenbooten der Küstenwache zur Insel Euböa gebracht, berichtete am Sonntag der griechische Rundfunk. Die Flüchtlinge sagten, sie seien mit einem Fischerboot aus der Türkei gekommen. Nach ihrer Landung auf der Felseninsel Kavaliani seien die Schleuser verschwunden, hieß es. Die "Illega-len" sind nach Angaben der Küstenwache Kurden aus dem Irak und der Türkei. (Quelle: dpa, 22.09.02)
 
 

Verehrte Leserinnen und Leser,
Der IMK e.V. wird in Kooperation mit der Medizinischen Flüchtlingshilfe Bochum eine Veranstaltungsreihe zum Thema „Trauma und Therapie“ durchführen. Die erste Veranstaltung hat am 21. September 2002 in Köln statt-gefunden. Das gesamte Programm der Veranstaltungsreihe können Sie unserer WEB-Seite entnehmen.

Auch das Programm der Wochenendtagung „Kurden im Irak und in der Türkei – ihre Zukunft zwischen Aghas, Sheiks und Öl-Multis“ vom 6.12. bis 08.12.2002, in der Ev. Akademie Bad Boll kann über uns bezogen oder von unserer WEB-Seite www.kurden.de heruntergeladen werden.
 
 

Aufruf zur Kundgebung am 05. Oktober 2002, um 12.00 Uhr vor der
Syrischen Botschaft in Bonn-Bad Godesberg
Kurdische Parteien und Organisationen rufen zur Teilnahme an einer Kundgebung vor der syrischen Bot-schaft in Bonn auf.
Zielsetzung der Veranstaltung ist es, gegen die Ausbürgerungspolitik des syrischen Staates bzw. Baath-Regimes gegenüber der kurdischen Bevölkerung in Syrien, zu protestieren.
IMK arbeitet zur Zeit an einer Studie über die staatenlosen Kurden in Syrien, die am Ende dieses Jahres veröffentlicht wird.
 
 

Aufruf zu einer zentralen Demonstration am 12. Oktober in Köln
Die aus 18 kurdischen Parteien und Organisationen bestehende“ Plattform der Organisationen aus Kur-distan in Deutschland – HEVKARI“ ruft zu einer zentralen Demonstration und Kundgebung am 12. Okto-ber 2002 in Köln auf. 

Beginn: um 12.00 Uhr am Köln-Ebertplatz
Abschlusskundgebung: 14.00 Uhr am Roncalliplatz

Den Aufruf zu dieser Veranstaltung können Sie auf folgenden WEB-Seiten lesen:
www.komkar.org oder www.kurden.de 
 
 

Neue Publikation
Liebe Freundinnen und Freunde,
liebe Interessierte,

der IMK e.V.  möchte alle Interessierten und MitarbeiterInnen in der Flüchtlingsarbeit auf die Diplomar-beit von Herrn Mehmet Bayval zum Thema „Psychosoziale Entwicklung von Kinderflüchtlingen“ hinweisen. 
In der Diplomarbeit werden die Rahmenbedingungen, unter denen Kinderflüchtlinge in der Bundesrepu-blik leben, dargestellt. Hierbei werden psychologische, soziologische, ethnologische, politische, und recht-liche Gesichtspunkte berücksichtigt.  

· Im ersten Teil der Diplomarbeit werden die notwendigen Definitionen, die Fluchtursachen, Statistiken und internationale bzw. nationale gesetzliche Grundlagen veranschaulicht. Hierbei handelt es sich, um Fragen des Bleiberechts, um Aufenthaltstitel, sowie, um Einreiseverfahren. 
· Im zweiten Teil werden die konkrete Lebenssituation, die psychosoziale Entwicklung der Kinder-flüchtlinge – z.B. in den Bereichen Unterbringung, Bildung und Identitätsentwicklung, unter Heraus-arbeitung der Maßnahmen, die die Lebenssituation der jungen Flüchtlinge beeinflusst – im Mittel-punkt stehen. 

Die Diplomarbeit kann in gebundener Form bei uns gegen die Errichtung eines Betrages von 6,-- Euro ( inkl. Versandkosten ) bestellt werden. 
 

Wie zuvor auch diesmal möchten wir an Sie appellieren, uns mitzuteilen falls Sie eine e-mail-Adresse haben, denn der Versand über e-mail ist kostengünstiger und schneller.

Wir möchten Sie gleichzeitig auf unsere WEB-Seiten hinweisen, die interessante Beiträge enthält:

· IPPNW-Bericht über die reale Situation in der Türkei und in Kurdistan (Deutsch)

· Ein Artikel vom Ashiti Amir über Syrien und Syrisch-Kurdistan (Deutsch)

· Die Erklärung der PSK zum „EU-Anpassungspaket“ des Türkischen Parlaments (Deutsch und Eng-lisch)

· Der Artikel „Kurden und Kurdistan“ von Shahin Sorekli aus Australien (Englisch)

Diese Beiträge tragen nicht unbedingt unsere Meinung, sondern geben die aktuell für unser Themengebiet interes-santen Diskussionen wieder. Besuchen Sie doch einmal www.kurden.de.

Mit freundlichen Grüßen, 

Ihre Redaktion
 

   ISSN 1438- 08 Herausgeber: IMK e.V., Postfach 07 38, D-53137 Bonn, Telefon: + 49 228 362 802,   Fax: + 49 228 363 297, E-Mail: IMK-Bonn@t-online.de und imkkurds@aol.com   Besuchen sie auch unsere Website: http://www.kurden.de    Verantwortlicher Leiter: Abubekir Saydam   Abonnementbedingungen (pro Jahr):· Stiftungen, Parteien, Regierungen und internationale Organisationen sowie Gremien: Euro 92,00 · Gerichte, Rechtsanwälte, Menschenrechtsorganisationen, Flüchtlingsberatungsstellen: Euro 46,00 · Förderabonnement, Einzelpersonen und kleinere Vereine: Euro 31,00    Spendenkonto: Volksbank Bonn (BLZ: 380 60 186),   Konto-Nr.: 201 246 90 23

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