Internationaler
Verein für Menschenrechte der Kurden
IMK Wocheninformationsdienst
Datum:
16. – 26. September 2002
Nummer: 168
Folter in
Istanbul
Der Anwalt
Metin Iriz gab als Rechtsbeistand der Jugendlichen C.A. und Ö.Ö. bekannt,
dass sie nach ihrer Festnahme vom 5. Mai auf dem Polizeipräsi-dium in Istanbul
gefoltert wurden. Ärzte im Haseki Krankenhaus und der Gerichtsmedizin in
Beyoglu hatten zunächst bescheinigt, dass sie sich nach Schlägen und Elektroschocks
guter Gesundheit erfreuten. Dem widersprach ein Attest der Ge-richtsmedizin
an der Uni Istanbul. Der Anwalt gab bekannt, dass er gegen die Polizisten
und die Ärzte Anzeige erstatten werde. (Quelle: Özgür Gündem vom
15.09.2002)
Folter in
Mersin
Vor dem 3.
Strafgericht in Mersin begann am 11. September das Verfahren gegen 207
Personen, die sich an den Newroz Feierlichkeiten im März dieses Jahres
beteiligt hatten. Von den Angeklagten be-fanden sich 169 in U-Haft. Ihnen
wird unerlaubte Demonstration zur Last gelegt. Am 13. September wurde das
Verfahren fortgeführt und das Gericht entschied auf Haftentlassung für
111 Angeklagte. Da sich aber etliche noch wegen des Vorwurf der Unterstützung
einer illegalen Organisation (vor dem SSG Adana) in U-Haft befinden, kamen
nur einige wirklich frei. Nach der Entlassung sagten Selahattin Polat,
Salih Zirek, Ahmet Temel, Mah-mut Kaya, Metin Alkan und Güzel Serin, dass
sie in Polizeihaft gefoltert wurden. Selahattin Polat sagte, dass ihm vier
Rippen in der Polizeihaft gebrochen wurden. Zudem sei sein Urin immer noch
mit Blut durchsetzt. Salih Zirek berichtete, dass er mit seinem Vater und
seinen Onkel zu Hause festgenommen wurde und alle von ihnen im Auto, mit
dem sie fortgebracht wurden, geschlagen wurden. Ahmet Temel (62) sagte,
dass er zwei Tage lang gefoltert wurde und immer noch Magen- und Blasenprobleme
habe. Mahmut Kaya und Güzel Serin (19) erhoben ebenfalls Foltervorwürfe.
(Quelle: Özgür Gündem vom 14.09.2002)
Transvestiten
im Gefängnis
vergewaltigt
Die Transvestiten
mit den Initialen E.Ç., Ö.N., I.D. und H.A. wurden unter dem Vorwurf, Autos
ausge-raubt zu haben, im Juli in U-Haft genommen und ins Gefängnis in Bayrampasa
gesteckt. Eren Keskin
vom IHD Istanbul
sagte, dass sie in Quarantäne kamen. Die Staatsanwaltschaft in Eyüp habe
später eine Ermittlung angestrengt, weil es Vorwürfe gab, dass sie dort
von 9 Wärtern vergewaltigt wurden. Das habe vor den Augen von politischen
Gefange-nen stattgefunden, die später ihre Angehörigen unterrichteten.
Inzwischen wurden die Transvestiten ins Gefängnis nach Kartal verlegt.
(Quelle: Hürriyet vom 17.09.2002)
Folterverfahren
in Manisa
Am 18. September
ging das Verfahren gegen 10 Polizisten vor dem Strafgericht in Manisa weiter.
Sie sind wegen Folter an 16 Jugendlichen zwischen dem 26.12.1995 und dem
05.01.1996 angeklagt. In der Verhandlung wurde ein Brief vorgelegt, der
von einer der Geschädigten und Nebenklägerin Münüre Apaydin stammen sollte.
Darin wurde behauptet, dass die Jugendlichen nicht gefoltert wurden, son-dern
ihre Verteidigerinnen Pelin Erda und Sema Pektas, sowie der damalige Abgeordneten
Sabri Ergül, sie zu einer Anklage verleitet hätten. Der Presse gegenüber
sagte Münüre Apaydin, dass der Brief nicht von ihr stamme. Der Richter
räumte ein, dass der Brief von irgend jemanden geschrieben sein könne und
er sich an die Vorgaben des Kassationsgerichtshofs halten werde. Das Gericht
hatte die Polizisten zwei Mal freigesprochen. Diese Urteile waren jedes
Mal wieder an die 1. Instanz verwiesen worden. Nach dem Urteil vom 15.
Dezember 2000, mit dem die Angeklagten Polizis-ten Turgut Demirel, Turgut
Özcan, Atilla Gürbüz, Halil Emir, Levent Özvez, Engin Erdogan, Fevzi Aydog,
Musa Geçer, Mehmet Emin Dal und Ramazan Kolak zu Strafen zwischen 5 und
10 Jahren Haft verurteilt wurden, hatte der Kassationsgerichtshof bemängelt,
dass die Angeklagten ihr Recht auf Verteidigung nicht wahrnehmen konnten
und daher auch dieses Urteil aufgehoben. Serhan Özbek, Vorsitzender der
Anwaltskammer in Manisa, wiederholte seine Bedenken, dass die Polizisten
unbestraft davonkommen könnten, weil im Mai 2002 die Ver-jährunsfrist ausläuft.
Das Verfahren wurde von Dr. Barbara Neppert von amnesty international beo-bachtet.
(Quelle: Radikal vom 18.09.2002)
In zwei
Monaten 7 Urteile
gegen die
Türkei
Der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte hat in den Monaten Juli und August insgesamt
sieben Urteile gegen die Türkei ausgesprochen und die Türkei verurteilt
127.000 Euro und 5.200 Ster-ling an die Kläger zu zahlen.
Der Gerichtshof
entschied für die Kläger Mehmet Aydin, Özgür Yildiz und Yalcin Önder, die
wegen „Folter während der Haft“ geklagt hatten, den Staat zu einer Geldstrafe
in Höhe von Euro 79.289.
Im Fall Yusuf
Ekinci verurteilte der Gerichtshof die Türkei wegen der „Nichtgewährung
des Rechtes auf Leben“ zu einer Geldstrafe in Höhe von Euro 15.590 und
5.200 Sterling.
Im Fall Seher
Karatas, die wegen ihres Artikels in einer Zeitschrift vom Staatsicherheitsgerichtes
in Istanbul verurteilt wurde, verurteilte das Gericht die Türkei, an die
Klägerin 7.000 Euro zu zahlen.
Im Fall des
Rechtsanwaltes Kamil Tekin Sürek, der wegen seiner Schriften verurteilt
worden war, ver-urteilte das Gericht den Staat an den Anwalt 18.700 Euro
zu zahlen.
Schließlich
verurteilte der Gerichtshof die Türkei im Fall Ali Izler, der wegen einer
Rede bei einer Veranstaltung des Menschenrechtsvereins (IHD) inhaftiert
wurde, an den Kläger 7.000 Euro zu zah-len (Quelle: Radikal, 19.09.02)
EU-Beitritt:
Amnesty drängt Ankara zur Abschaffung der Folter
Amnesty International
(AI) hat an die Europäische Union appelliert, gegenüber der Türkei auf
eine Abschaffung von Folter und Isolationshaft zu drängen. In einem am
Mittwoch in Brüssel veröffentlichten Bericht stellt die Menschenrechtsorganisation
fest, Folter und Misshandlung seien in türkischen Gefängnissen noch immer
weit verbreitet. Die eingeleiteten Gesetzesreformen reichten "eindeutig"
nicht aus.
Der AI-Bericht
dokumentiert mehr als 60 Fälle, in denen im ersten Halbjahr Gefangene misshandelt
und gefoltert wurden. In den meisten Fällen komme es am ersten Hafttag
zu Menschenrechtsverstößen. Zu den Foltermethoden gehörten Elektroschocks,
Schläge auf Fußsohlen und sexueller Missbrauch. AI-Funktionär Dick Oosting
sagte, die EU müsse beurteilen, inwieweit die Reformen die Menschen-rechtssituation
in der Türkei tatsächlich verbesser-ten. Dies gelte auch für andere Kandidatenländer.
Die Brüsseler Kommission will im Oktober ihren Fortschrittsbericht über
die Beitrittsländer vorlegen.
(Quelle: epd,
19.9.02)
EU-Kommissar
Verheugen fordert
Ende der
Folter in der Türkei
Vor einer
Aufnahme in die Europäische Union muss die Türkei nach Auffassung von EU
Erweite-rungskommissar Günter Verheugen die Folter im Land beseitigen und
politische Gefangene freilassen. "Die Wirklichkeit im Land muss mit der
Realität auf dem Papier überstimmen", sagte Verheugen am Mittwoch in Paris
bei einer Anhörung in der Nationalversammlung.
Zwar habe
die Türkei in den letzten 18 Monaten "erstaunliche Fortschritte" gemacht,
"doch es gibt noch ungelöste Probleme, die geregelt werden müs-sen", sagte
der deutsche EU-Kommissar. Er verwies
darauf, dass
zu den politischen Häftlingen auch Parlamentarier und Journalisten gehörten.
Für die EU-Kommission könne ein Datum für den Beginn von Beitrittsverhandlungen
"erst dann feststehen, wenn alle politischen Bedingungen erfüllt sind".
(Quelle: dpa, 25.09.02)
Rüge des
Europarats an die Türkei
Der Europarat
hat erneut harsche Kritik an der Türkei geübt. Die Regierung in Ankara
weigere sich nach wie vor, Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
umzusetzen, kritisierte die Parlamentarische Versammlung am Montag. Dies
zeuge von einer „offenkundigen Missachtung“ der internationalen Verpflichtungen
des Landes.
Die Parlamentarier
bekräftigten die Forderung nach einem neuen Prozess gegen die kurdische
Men-schenrechtlerin Leyla Zana, die eine 15-jährige Haftstrafe wegen „Separatismus“
absitzt. Der Prozess gegen Zana und drei ihrer Mitstreiter vor einem sogenannten
Sicherheitsgericht in der Türkei war im Juli 2001 vom Europäischen Gerichtshof
für Menschenrechte als unfair gerügt worden. (Quelle: NZZ, 24.09.02)
„Angeblich
volksverhetzende Reden“
Wegen angeblich
volksverhetzender Reden bei einer Podiumsdiskussion in Köln drohen der
türki-schen Menschenrechtlerin Eren Keskin in der Türkei bis zu drei Jahre
Haft. Die türkische Staatsanwaltschaft wirft der Vorsitzenden des Istanbuler
Menschenrechtsvereins (IHD) vor, sie habe das Wort "Kurdistan" benutzt,
die dort lebenden Menschen als "unterdrückt" dargestellt und somit "aufgewiegelt".
Keskin wies die Vorwürfe am Freitag zurück. (Quelle: Salzburger Nachrichten,
21.09.2002)
Kurdischunterricht
in der Türkei
zugelassen:
Bürokratische Hürden zwecks Sprachverhinderung
Der türkische
Erziehungsminister hat Regeln für Kurdischunterricht auf privater Basis
erlassen. Diese sind offenbar dazu ausgedacht, Sprachkurse möglichst zu
verhindern. Nur Kinder ab 12 Jahren dürfen Kurdisch lernen, und nur an
schulfreien Tagen.
Der türkische
Erziehungsminister Necdet Tekin hat am Mittwoch die Absicht seiner Regierung
bestä-tigt, den Unterricht in kurdischer Sprache an Privat-schulen bald
freizugeben. Ein entsprechendes Rundschreiben, das die Bedingungen für
die Kurse festlege, sei dem Ministerpräsidenten zur Unter-schrift vorgelegt
worden, erklärte der Minister. Die Freigabe des Kurdischunterrichts in
der Türkei war letzten August eingeleitet worden, als das Parla-ment in
Ankara im Hinblick auf einen Beitritt zur EU eine Reihe von Reformen verabschiedete.
Dazu gehörte auch das Recht der kurdischen Minderheit, sich in ihrer Muttersprache
unterrichten zu lassen und über kurdischsprachige Medien zu verfügen.
Laut Presseberichten
werden in dem offiziellen Rundschreiben 16 Bedingungen für die Zulassung
von Kurdischunterricht auf privater Basis genannt. Es dürfen nur Lehrer
unterrichten, die türkische Staatsbürger sind. Weil das Kurdische in der
Türkei bis vor kurzem verboten war und es in den Universitäten als Lehrfach
nicht vorkommt, dürften sich auf absehbare Zeit zu wenig ausreichend qualifizierte
Lehrer finden. Die Schüler müssen Absolventen der Primarschule und zwischen
12 und 18 Jahre alt sein. Sie dürfen Kurdischkurse nur an Wochenenden oder
in den Schulferien besuchen. Zudem müssen sie schon vor Kursbeginn mit
einem ärztlichen Zeugnis belegen, dass sie weder geistig noch körperlich
behindert seien. „Ethnische“ Kleidung, was dies auch sein mag, ist beim
Kursbesuch untersagt.
Für den Erziehungsminister
stellt dieses Rundschreiben die „Grundprinzipien des Schulunterrichts für
die unterschiedlichen Sprachen und Dialekte, die das türkische Volk in
seinem täglichen Leben gebraucht“, dar. Für den Vorsitzenden der Lehrergewerkschaft
in Diyarbakir, Abdullah Demirtasch, ist es eine Totgeburt. Auf dem Papier
habe die Regierung Kurdischkurse freigegeben, sagt er im Gespräch; unter
diesen Bedingungen sei aber jeder Unterricht in Wirklichkeit „einfach unmöglich“.
(Quelle: NZZ, 20.09.02)
Anmerkung
der WID-Redaktion:
Der Erlass
des türkischen Erziehungsministers erlaubt nicht den muttersprachlichen
Kurdischun-terricht an den Schulen, sondern lediglich nach der Schulzeit
in Privatkursen, die vom Erziehungsmi-nisterium genehmigt werden müssen
und wiederum durch vom Ministerium beauftragte Schulinspekto-ren kontrolliert
werden, als Sprachkurse. Laut der türkischen Tageszeitung Milliyet können
gemäß des Erlasses kurdische Kinder zwischen 12 und 18 Jahren diese Kurse
nur in den Sommerferien besu-chen.
Während der
größte Teil der türkischen Medien meldete, daß diese Kurse gar nicht durchgeführt
werden können, weil die Lehrkräfte kurdisch nicht nur in Wort und Schrift
kennen, sondern auch pädagogisch ausgebildet sein müssen, fand die Tageszeitung
Milliyet die Lösung des Problems. Sie meldete auf der ersten Seite, daß
die Rettung wiederum vom Militär käme. Die Gendarmeriekommandantur würde
seit 11 Jahren sein Personal u.a. auch in kurdisch ausbilden, bzw. dieses
Personal würde seit 11 Jahren Kurdischunterricht erhalten.
Hier wird
wieder die Paranoia des Staates deutlich. 80 Jahre lang wird die Identität
von 20 Millionen Kurden in der Türkei geleugnet. Das Wort “Kurde” und “Kurdistan”
verboten, Menschen, die die Aner-kennung der kurdischen Identität fordern,
werden verfolgt, gefoltert und getötet, und nun kommt heraus, daß die Militärs,
die wahren Herrscher der Türkei, in den geheimen Kammern ihrem Personal
seit 11 Jahren Kurdischunterricht erteilen.
Warum wohl?
In Zukunft werden laut des Erlasses des Erziehungsministeriums keine kurdischen
Lehr-kräfte, die die Sprache in Wort und Schrift be-herrschen, diese Sprachkurse
durchführen können, weil sie möglicherweise keine pädagogische Aus-bildung
haben und weil sie bei diesen Kursen nicht die staatliche Ideologie lehren
würden, sondern vom Ministerium ausgewählte Lehrerinnen und Lehrer. Da
es keine pädagogisch ausgebildeten Kurdischlehrer gibt, wird das von der
Gendarmeriekommandantur seit 11 Jahren ausgebildete Personal diese Kurse
durchführen, und zwar im Sinne der kemalistischen Ideologie.
Verbote
für mehrere Politiker in der Türkei als Kandidaten an den Wahlen teilzunehmen
Der höchste
Wahlrat der Türkei hat nach zweitägi-gen Beratungen am Freitag beschlossen,
den Führer der gemässigten Islamisten, Recep Tayyip Erdogan, zu den Wahlen
am 3. November nicht zuzulassen. Eine offizielle Begründung wurde bisher
nicht gegeben. Wie der Vorsitzende des Obersten Wahlrats, Tufan Algan,
aber gegenüber der Presse mehrfach durchsickern liess, wird der Wahlausschluss
Erdogans mit einem Urteil aus dem Jahr 1998 begründet. Gemäss der Verfassung
darf eine Person, die einmal der Teilnahme an „ideologischen“ Taten und
der Ermunterung zu solchen Taten verurteilt worden ist, nie mehr zum Abgeordneten
gewählt werden.
Erdogan wurde
1998 gemäss Artikel 312 des Straf-gesetzbuches zu einem Jahr Haft verurteilt
und musste für vier Monate im Gefängnis von Kayseri sitzen.
Artikel 312,
der den Aufruf zu Feindseligkeit und Hass „auf Grund von Gesellschaftsklassen,
der Religion, Rasse, Sprache und/oder der regionalen Unterschiede“ ahndet,
bildete einen der hartnä-ckigsten Streitpunkte zwischen der Türkei und
der EU. Seine vage Formulierung machte ihn nämlich zu einem Gummiartikel,
auf Grund dessen in den letzten zwei Jahrzehnten Dutzende von politischen
Oppositionellen hinter Gitter wanderten. Am 03. August diesen Jahres gab
Ankara dem Druck aus Brüssel nach; der berüchtigte Artikel 312 wurde im
Rahmen des “EU-Anpassungspakets” geringfügig geändert. Die Änderung sorgte
allerdings in den Gerichtsinstanzen für Verwirrung. Am 6. Septem-ber löschte
ein Gericht in Diyarbakir das Strafregis-ter Erdogans auf Grund der neuen
Gesetzeslage. Das Kassationsgericht hingegen entschied vorige Woche, dass
das Verbot gegen Erdogan weiterhin gilt. Der Oberste Wahlrat schloss sich
nun dem Urteil des Kassationsgerichts an.
Neben Erdogan
werden gemäß dieses Artikels auch der alte Islamistenführer, Necmettin
Erbakan und zwei Kandidaten der prokurdischen Partei HADEP, Murat Bozlak
und Akin Birdal, sowie der Vorsitzende der prokurdischen Partei HAK-PAR,
Abdulmelik Firat, von der Wahl ausgeschlossen.
Warnungen
von Ecevit und Generalstabchef
Welche staatliche
Institution diesen groben Eingriff in die Politik tatsächlich angeordnet
hat, bleibt vorerst unklar. Regierungschef Ecevit hatte schon vor Monaten
davor gewarnt, dass ein Wahlsieg der Islamisten oder ein Einzug der prokurdischen
Partei HADEP ins Parlament „eine Krise des Regimes“ auslösen würde. Auch
der neue Generalstabschef, Hilmi Özkök, warnte vor der Macht der Islamisten.
Kräfte des Fundamentalismus und Isolationismus existierten in der Türkei
seit den Tagen des Osma-nischen Reiches, sagte er bei einer Zeremonie Ende
August; sie multiplizierten sich wie die Pilze nach dem Regen. Die Verbote
haben jedenfalls den Wäh-lern die klare Botschaft gegeben, so kommentiert
der als liebral bekannte renommierte türkische Journalist und Kolumnist
Mehmet Ali Birand den Beschluss, dass „der Staat“ niemandem erlauben werde,
zum Partner der Staatsgewalt zu werden, der anders denkt, als die offizielle
Ideologie es will. Als „der Staat“ werden in der Türkei hauptsächlich die
Armeeführung und die Bürokratie bezeichnet ... (IMK e.V.)
Kampf um
Österreicher in U-Haft: "Kur-dischem Kämpfer" droht Auslieferung in die
Türkei
Sofia/Wien
- Sonntagnacht flog der österreichische Staatsbürger Mustafa A. mit Freunden
zum Urlaub nach Bulgarien. Bei seiner Ankunft wurde er ver-haftet und sitzt
seitdem im Bezirksgefängnis der bulgarischen Stadt Varna ein. Der Grund:
Gegen den gebürtigen Kurden liegt ein Haftbefehl aus der Türkei vor. Bulgarien
muss nun entscheiden, ob er ausgeliefert wird, auf politischer Ebene bemüht
man sich um seine Heimkehr.
Begonnen habe
die Affäre im Jahr 1978, erzählt seine Frau Sibel. "Er war ein kurdischer
Kämpfer und angeklagt, bei einem Bombenanschlag eine Frau getötet zu haben.
Nach zwei Jahren im Ge-fängnis wurde er freigesprochen", schildert sie
die Vorgeschichte. Dann kam der Militärputsch in der Türkei, der Fall wurde
neu aufgerollt.
Der heute
42-jährige A. floh nach Österreich, wo er als Flüchtling anerkannt wurde,
seit 1990 besitzt er die Staatsbürgerschaft. Sein Fall wurde auf Betrei-ben
der Türkei auch in Österreich verhandelt, aus Mangel an Beweisen aber eingestellt,
berichtet sein Anwalt Gabriel Lansky. "Damals wurde mir münd-lich zugesichert,
dass der Haftbefehl aufgehoben wird, was offensichtlich nicht geschehen
ist", ist Lansky jetzt empört.
Die U-Haft
gegen Mustafa A. wurde gestern verlängert, die Türkei hat offiziell noch
kein Auslieferungsbegehren gestellt. Lansky hofft nun auf ein Procedere,
für das es einen Präzedenzfall gibt. Denn A. war schon vor seiner Verhandlung
in Österreich einmal in der Schweiz verhaftet worden, diese schickte ihn
jedoch nach Österreich zurück.
Auch Österreichs
Botschafter in Sofia, Georg Poty-ka, hat beim bulgarischen Außenministerium
in diese Richtung interveniert, vorerst ist aber noch nicht klar, wie sich
der Balkanstaat entscheiden wird. "Dass ein Österreicher in ein fremdes
Land abgeschoben werden soll, ist mir bisher aber noch nie untergekommen",
gesteht der Diplomat. (Mi-chael Möseneder) (Quelle: Der Standart,, 20.09.02)
Verstärkte
Konzentration der iranischen Armee in Ost-Kurdistan
Der Iran hat
Tausende Soldaten in Ost-Kurdistan an der iranisch-irakischen Grenze stationiert.
Das Re-gime rechtfertigt die neue Stationierung seiner Truppen mit dem
bevorstehenden Angriff der USA auf den Irak. Man hat neue militärische
Stützpunkte errichtet, Kontrollen verschärft und in vielen Fällen verhindern
die Soldaten den täglichen Verkehr zwi-schen kurdischen Dörfern. De-facto
ist das Alltags-leben der Dorfbewohner lahmgelegt Jeglicher Pro-test
der Bevölkerung wird mit Schikanieren und Verhaftungen beantwortet .
Damit will
das Regime seine Unterdruckungspolitik dem kurdischen Volk gegenüber verschärfen,
was ohnehin in den letzten Monaten zugenommen hatte.
Wir rufen
alle internationalen Menschenrechtsorga-nisationen dazu auf, auf die iranische
Regierung Druck auszuüben und sie auffordern, ihre Truppen in ihre Kasernen
zurückzuziehen und die Unterdru-ckung des kurdischen Volkes zu beenden.
(Quelle: Presseerklärung von Komala, 28.08.02)
Todesschwadronen
weiterhin am Werk
Berichten
zufolge, die der Zeitung „Kurdistan“ vor-liegen, wurde die Leiche
eines neunzehnjährigen verheirateten Kurden Mohssen Mosstefazadeh in der
Nähe des Berges „Jnereh“, bei Baneh, gefun-den. Er war gefoltert, an Beinen
verbrannt, Säure auf sein Gesicht gegossen und schließlich mit (durch)
5 Kugeln erschossen worden. Hinter dieser Tat werden wiederum iranische
Todesschwadronen vermutet. (Quelle: Kurdistan, Auslandsausgabe, Nr. 13,
22.08.02)
Wieder
Angriff des iranischen Militärs auf kurdische Händler
Am 07.09.02
sind mehrere kurdische LKW-Fahrer zwischen den Dörfern „Neje“ und „Peschtkochan“
in einen Hinterhalt des iranischen Militärs geraten. Viele von ihnen wurden
festgenommen und ihre Handelswaren beschlagnahmt. Einigen ist es aller-dings
gelungen, sich aus dem Hinterhalt zu retten und sind weiter bis zum Dorf
„Neje Chwaru“ ge-flohen. Sie wurden aber von Militärs bis zum Dorf verfolgt.
Gegen dieses
Vorgehen des Militärs haben die Dorfbewohner protestiert und die geflohenen
Händ-ler in Sicherheit gebracht. Es kam zu Ausei-nandersetzungen
zwischen den Militärs und der Bevölkerung und danach zu Schießereien von
der Seite des Militärs. Dabei wurden eine Frau und ein Mann verletzt. (Quelle:
Pressebericht von Komala, Nr. 81, 14.09.02)
Kind überfahren
Am 06.09.02
wurde ein Kind in der Stadt Baneh von einem Auto des iranischen Geheimdienstes
„Etlaat“ überfahren. Das Kind erlag kurz danach seinen schweren Verletzungen.
Rechtliches Vorge-hen seiner Eltern ist bis lang erfolglos geblieben. Der
Täter ist auf freiem Fuß. (Quelle: Pressebericht von Komala, Nr. 80, 07.09.02)
Kurdischer
Händler von iranischen „Passdaran“ erschossen
Die iranischen
„Passdaran“ (Islamische Revoluti-onswächter) haben eine Gruppe von kurdischen
Händlern am 01.09.02 in der Nähe des Dorfes „Hanjiran“ in der Region Marivan
angegriffen. Dabei kam ein Händler uns Leben, ein weiterer wurde verletzt.
Ihre sämtlichen Handelswaren wur-den beschlagnahmt. Die Leiche des Erschossenen
ist bislang seinen Angehörigen nicht übergeben worden. Gegen Übergabe der
Leiche verlangen die „Passdaran“ einen Betrag in Höhe von 500.000 iranische
Toman. Das ist der Verdienst eines Arbei-ters von ca. 8 Monaten.(Quelle:
Pressebericht von Koma-la, Nr. 80, 07.09.02)
Kurdisches
Dorf zwangsläufig evakuiert
Nach einer
Aufforderung der iranischen Armee sollen alle Dorbewohner der Regionen
Hauraman und Salassbawajani ihre Dörfer wegen den eventuell baldigen kriegerischen
Auseinandersetzungen in der Stadt Halabja in Irakisch-Kurdistan unverzüglich
evakuiert werden., weil der Krieg bis Iranisch-Kurdistan eskalieren könne,
so die Militärs. Die Lage der Stadt ist wegen der häufigen Auseinandersetzungen
zwischen der PUK und der Al-Qaida nahestehenden Terrororganisation „Ansar
Al-Islam“ weiterhin angespannt. Bislang wurde das Dorf „Hanegermleh“
in der Region „Hauraman“ zwangsläufig evakuiert. (Quelle: Pressebericht
von Koma-la, Nr. 81, 14.09. 02)
Ermordung
eines Kurden jenseits der iranischen Grenze
Am 19.08.02
haben iranische Mordkommandos einen siebzehnjährigen iranischen Kurden,
Massud Karimian, aus der Stadt Sardascht der als Flüchtling in Arbil/Irakisch-Kurdistan
lebte, ermordet. Er war ein aktiver Regimegegner und wurde vom irani-schen
Geheimdienst gesucht. (Quelle: Kurdistan, Aus-landsausgabe, Nr. 13, 22.08.02)
80 illegale
Einwanderer
in Griechenland
entdeckt
Die griechische
Küstenwache hat eine Gruppe von 80 illegalen Einwanderern auf einer Felseninsel
in der Ägäis entdeckt. Die 72 Männer, sechs Frauen und zwei Kinder wurden
mit Fischer- und Patrouillenbooten der Küstenwache zur Insel Euböa gebracht,
berichtete am Sonntag der griechische Rundfunk. Die Flüchtlinge sagten,
sie seien mit einem Fischerboot aus der Türkei gekommen. Nach ihrer Landung
auf der Felseninsel Kavaliani seien die Schleuser verschwunden, hieß es.
Die "Illega-len" sind nach Angaben der Küstenwache Kurden aus dem Irak
und der Türkei. (Quelle: dpa, 22.09.02)
Verehrte
Leserinnen und Leser,
Der IMK e.V.
wird in Kooperation mit der Medizinischen Flüchtlingshilfe Bochum eine
Veranstaltungsreihe zum Thema „Trauma und Therapie“ durchführen. Die erste
Veranstaltung hat am 21. September 2002 in Köln statt-gefunden. Das gesamte
Programm der Veranstaltungsreihe können Sie unserer WEB-Seite entnehmen.
Auch das Programm
der Wochenendtagung „Kurden im Irak und in der Türkei – ihre Zukunft zwischen
Aghas, Sheiks und Öl-Multis“ vom 6.12. bis 08.12.2002, in der Ev. Akademie
Bad Boll kann über uns bezogen oder von unserer WEB-Seite www.kurden.de
heruntergeladen werden.
Aufruf zur
Kundgebung am 05. Oktober 2002, um 12.00 Uhr vor der
Syrischen
Botschaft in Bonn-Bad Godesberg
Kurdische
Parteien und Organisationen rufen zur Teilnahme an einer Kundgebung vor
der syrischen Bot-schaft in Bonn auf.
Zielsetzung
der Veranstaltung ist es, gegen die Ausbürgerungspolitik des syrischen
Staates bzw. Baath-Regimes gegenüber der kurdischen Bevölkerung in Syrien,
zu protestieren.
IMK arbeitet
zur Zeit an einer Studie über die staatenlosen Kurden in Syrien, die am
Ende dieses Jahres veröffentlicht wird.
Aufruf zu
einer zentralen Demonstration am 12. Oktober in Köln
Die aus 18
kurdischen Parteien und Organisationen bestehende“ Plattform der Organisationen
aus Kur-distan in Deutschland – HEVKARI“ ruft zu einer zentralen Demonstration
und Kundgebung am 12. Okto-ber 2002 in Köln auf.
Beginn: um
12.00 Uhr am Köln-Ebertplatz
Abschlusskundgebung:
14.00 Uhr am Roncalliplatz
Den Aufruf
zu dieser Veranstaltung können Sie auf folgenden WEB-Seiten lesen:
www.komkar.org
oder www.kurden.de
Neue Publikation
Liebe Freundinnen
und Freunde,
liebe Interessierte,
der IMK e.V.
möchte alle Interessierten und MitarbeiterInnen in der Flüchtlingsarbeit
auf die Diplomar-beit von Herrn Mehmet Bayval zum Thema „Psychosoziale
Entwicklung von Kinderflüchtlingen“ hinweisen.
In der Diplomarbeit
werden die Rahmenbedingungen, unter denen Kinderflüchtlinge in der Bundesrepu-blik
leben, dargestellt. Hierbei werden psychologische, soziologische, ethnologische,
politische, und recht-liche Gesichtspunkte berücksichtigt.
· Im ersten
Teil der Diplomarbeit werden die notwendigen Definitionen, die Fluchtursachen,
Statistiken und internationale bzw. nationale gesetzliche Grundlagen veranschaulicht.
Hierbei handelt es sich, um Fragen des Bleiberechts, um Aufenthaltstitel,
sowie, um Einreiseverfahren.
· Im zweiten
Teil werden die konkrete Lebenssituation, die psychosoziale Entwicklung
der Kinder-flüchtlinge – z.B. in den Bereichen Unterbringung, Bildung und
Identitätsentwicklung, unter Heraus-arbeitung der Maßnahmen, die die Lebenssituation
der jungen Flüchtlinge beeinflusst – im Mittel-punkt stehen.
Die Diplomarbeit
kann in gebundener Form bei uns gegen die Errichtung eines Betrages von
6,-- Euro ( inkl. Versandkosten ) bestellt werden.
Wie zuvor auch
diesmal möchten wir an Sie appellieren, uns mitzuteilen falls Sie eine
e-mail-Adresse haben, denn der Versand über e-mail ist kostengünstiger
und schneller.
Wir möchten
Sie gleichzeitig auf unsere WEB-Seiten hinweisen, die interessante Beiträge
enthält:
· IPPNW-Bericht
über die reale Situation in der Türkei und in Kurdistan (Deutsch)
· Ein Artikel
vom Ashiti Amir über Syrien und Syrisch-Kurdistan (Deutsch)
· Die Erklärung
der PSK zum „EU-Anpassungspaket“ des Türkischen Parlaments (Deutsch und
Eng-lisch)
· Der Artikel
„Kurden und Kurdistan“ von Shahin Sorekli aus Australien (Englisch)
Diese Beiträge
tragen nicht unbedingt unsere Meinung, sondern geben die aktuell für unser
Themengebiet interes-santen Diskussionen wieder. Besuchen Sie doch einmal
www.kurden.de.
Mit freundlichen
Grüßen,
Ihre Redaktion
ISSN 1438- 08 Herausgeber: IMK e.V., Postfach 07 38, D-53137 Bonn, Telefon:
+ 49 228 362 802, Fax: + 49 228 363 297, E-Mail: IMK-Bonn@t-online.de
und imkkurds@aol.com Besuchen sie auch unsere Website: http://www.kurden.de
Verantwortlicher Leiter: Abubekir Saydam Abonnementbedingungen
(pro Jahr):· Stiftungen, Parteien, Regierungen und internationale Organisationen
sowie Gremien: Euro 92,00 · Gerichte, Rechtsanwälte, Menschenrechtsorganisationen,
Flüchtlingsberatungsstellen: Euro 46,00 · Förderabonnement, Einzelpersonen
und kleinere Vereine: Euro 31,00 Spendenkonto: Volksbank
Bonn (BLZ: 380 60 186), Konto-Nr.: 201 246 90 23
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