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Internationaler Verein für Menschenrechte der Kurden 
IMK Wocheninformationsdienst
Datum: 1. September – 15. September 2002         Nummer: 167

Ankara zahlt Entschädigung an den Autor
Ein 53 Jahre alter Türke, der wegen der Veröffent-lichung von kurdischen Liedern und Gedichten ins Gefängnis musste, erhält von der Regierung in Ankara eine Entschädigung in der Höhe von 11 000
Euro. Darauf einigten sich der in Deutschland le-bende Mann und ein Vertreter der Türkei in einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte am Dienstag in Strassburg. Der Mann war 1995 und 1996 in drei Verfahren zu insgesamt zwei Jahren Gefängnis und hohen Geld-strafen verurteilt worden, weil er Sammlungen kurdischer Volkslieder und Gedichte sowie ein Buch über den «demokratischen und nationalen Kampf» der Kurden in der Türkei veröffentlicht hatte. Die Urteile beruhten auf einem „Gesetz zur Vorbeugung gegen terroristische Aktivitäten“.
(Quelle: Neue Zürcher Zeitung, 6.9.2002)

Wieder ein Todesopfer 
durch Hungerstreik
Die Hungerstreiks in der Türkei wegen der Einfüh-rung der sogenannten F-Typ Gefängnisse in denen die Häftlinge fürchten, verstärkt Übergriffen der Vollzugsbeamten ausgesetzt zu sein, forderte ein weiteres Opfer. Hamide Ozturk (32), die wegen ihrer Mitgliedschaft in der „Revolutionären Volks-befreiungsfront“ inhaftiert war. Sie hatte ihren Hungerstreik am 03. Juni 2001 begonnen.
Nachdem sich ihr Zustand sehr verschlechtert hatte, verlegte man sie in ein Hospital, wo sie ebenfalls jede Behandlung ablehnte.
H. Ozturk wurde 1995 verhaftet und 1997 vom Staatssicherheitsgerichtshof in Istanbul zu 12 Jah-ren und 6 Monaten Gefängnis verurteilt
(Quelle:Kurdish Media, 11.09.2002)

Ein Gedicht von Pablo Neruda 
gibt Anlass zu einem Prozess
Die Veröffentlichung des Gedichtes „Für Mütter deren Söhne starben“ von dem weltberühmten Dichter führt jetzt zu einer Anklage vor dem Staats-sicherheitsgericht (DGM) in Istanbul.
Neruda schrieb das Gedicht vor 66 Jahren während des spanischen Bürgerkrieges für Mütter die ihre Söhne verloren hatten. 
Der Herausgeber der Zeitschrift wurde wegen Verbreitung „terroristischer Propaganda“ angeklagt. (Nr.6 Istanbul Staatsicherheitsgerichtshof)
Der Staatsanwalt hatte die Untersuchung angeordnet, nachdem dieses Gedicht in der Septemberausgabe der Zeitschrift “Kulturleben“ erschienen war, anschliessend wurden vom Gericht alle Kopien der Ausgabe konfisziert.
Der Eigentümer der Zeitschrift Muharrem Cengiz und der Redakteur Ahu Zeynep legten durch ihre 
Rechtsanwälte Revision gegen die Beschlagnahme ein, die jedoch vom Gericht abgelehnt wurde.
Die Strafverfolgung der beiden hat jetzt begonnen.
(Quelle: Kurdish Media News, 10.09.2002)
 

Nationalisten rufen gegen
EU-Reformen Verfassungsgericht an
Die türkischen Nationalisten unter Vizeregierungs-chef Devlet Bahceli machen acht Wochen vor den Neuwahlen in der Türkei Front gegen die Abschaffung der Todesstrafe und die Gewährung kultureller Rechte für Kurden und nichtmoslemische Minderheiten. Mit einer Verfassungsklage wolle seine Partei die Anfang August vom türkischen Parlament gebilligten Reformen zu Fall bringen, kündigte Bahceli am Montag vor Journalisten in Ankara an. Von dem Reformpaket verspricht sich die Türkei einen baldigen Beginn von Beitrittsverhandlungen mit der Europäischen Union (EU). Mit der Ankündigung der Verfassungsklage, die noch am Montag eingereicht werden sollte, machte Bahceli zugleich deutlich, dass sich seine Partei der Nationalen Bewegung (MHP) für den Urnengang am 3. November als Sammelbecken für die EU-Gegner in der Türkei zu profilieren gedenkt. (Quelle: dpa, 9.9.2002)

Yilmaz zweifelt am Koalitionspartner
Weniger als zwei Monate vor den vorgezogenen Neuwahlen in der Türkei hat sich die innenpoliti-sche Krise in Ankara am Dienstag zugespitzt. Der Chef der konservativen Koalitionspartei ANAP, Vize-Premier Mesut Yilmaz, sagte in Ankara, er habe "ernsthafte Zweifel", ob die Koalition bis zu den Wahlen halte. Über Fortsetzung oder Beendi-gung der Koalition werde ANAP am heutigen Mittwoch entscheiden.
Damit reagierte Yilmaz darauf, dass die nationalistische Koalitionspartei MHP beim Verfassungsgericht Einspruch gegen etliche Reformen eingelegt hat, die der Türkei den Weg in die EU ebnen sollen.
Nach einem Treffen mit Yilmaz sagte Premier Ecevit, die Lage in der Koalition sei verworren. Beobachtern zufolge könnte die ANAP die Koaliti-on verlassen und Misstrauensanträge der Oppositi-on gegen die Ex-Partner unterstützen. Es gebe schon Gespräche über die Bildung einer neuen Regierung. ANAP und Ecevits Partei der Demokra-tischen Linken werden kaum Chancen eingeräumt, bei den Wahlen die Zehn-Prozent-Hürde zu über-springen. Andere Parteien fürchten, Yilmaz wolle nun die Neuwahlen verhindern. (Quelle: Frankfurter Rundschau, 11.09.2002)

Vereinte Nationen geben kritischen 
Bericht zu türkischem Verfahren mit Rückkehr zwangsweise Umgesiedelter
HRW äussert sich besorgt über das fehlerhafte Rückkehrprogramm der türkischen Regierung.
Der Generalsekretär der UN Francis Deng, zustän-dig für den Bereich Zwangsumsiedlung, schrieb in seinem Bericht, das Rückkehrer oft in spezielle und dazu noch von sogenannten „Dorfschützern“ kon-trollierten Dörfer gebracht würden, die manchmal selbst wegen ihrer Übergriffe der Grund für die Flucht gewesen waren.
HRW schlug der türkischen Regierung vor, dieses Programm unter der Aufsicht von NGOs  und inter-nationalen Beobachtern fortzuführen, was auch Francis Deng nach seinem Besuch in der Türkei unterstrich.
Der HRW wird seine offizielle Stellungnahme dazu im nächsten Monat veröffentlichen.
Siehe auch: Menschenrechte in der Türkei
http://www.org/europe/turkey.php 
(Quelle: Human Rights Watch (HRW), 10.09. 02

KESK verurteilt Festnahmen
Ünal Yildiz, Sprecher der KESK Mersin und Vorsitzender der Egitim-Sen Mersin, hat die Festnahmen von Beamten, die KESK Mitglieder sind, im Anschluß an die erfolglosen Tarifverhandlungen verurteilt.
In einer Presseerklärung im Gewerkschaftsgebäude machte Yildiz deutlich, dass sie sich nicht durch die Festnahmen der KESK Mitglieder im Anschluß an einen Streik einschüchtern lassen. Yildiz sagte, dass die Festnahmen mit Demokratie und Recht nicht vereinbar sind und "...dass die politische Macht ihre erfolglose Politik strikt weiterführe. Sie verhandelt mit uns und tun doch, was sie wollen. Unsere Akti-onen werden weitergehen." (DIHA, 09.09.02)

Polizisten, denen Folter vorgeworfen wird, ziehen Nutzen aus 
Amnestieregelung
Drei Polizisten, denen vorgeworfen wird, dass sie in Adana Cevahir Temel in ihrem Haus gefoltert haben, sind aufgrund des "Gesetzes über Freilas-sung unter Bedingungen" freigesprochen worden.
An der 3. Strafgerichtskammer wurde heute unter Anwesenheit des Opfers Cevahir Temel und ihres Verteidigers Mustafa Cinkilic die Verhandlung der drei Polizeibeamten Sami Çelik, Osman Soyuer und Murat Esertürk geführt, die nicht anwesend waren. Vom Gericht wurde erklärt, dass die Anschuldi-gung der Folter gegen die Beamten, die noch im Dienst sind, unter die Regelung 4616 des "Gesetzes über Freilassung unter Bedingungen" fallen würde und das Verfahren als beendet erklärt.
Temels Verteidiger, Cinkilic gab später an, dass der Vorfall beim Europäischen Menschenrechtshof anhängig sei und dass "...die vom Gericht gefällte Entscheidung zeigt, dass gefoltert wird. Wir warten auf die Entscheidung des Europäischen Menschen-rechtshofs."
Temel hatte Anzeige erstattet, nachdem sie 1995 in ihrer Wohnung im Stadtteil Karasu von Adana von Anti-Terror-Einheiten der Polizei gefoltert wurde und glattgeschoren worden ist. (DIHA, 09.09.02)

Folter an Frauen
Der Vorfall, dem eine Kettenreaktion folgte, begann, als Zahide Durgun, die nach Dohuk in Südkurdistan umgezogen war, am 20. August 2002 nach Hakkari kam, um ihre Familie zu besuchen.
Durgun, die zum Haus ihrer Brüder Hüseyin und Salih ging, war verwirrt, als sie sah, was sie erwar-tete. Denn das Haus war umkreist von maskierten und bewaffneten Polizisten. Nachdem die Polizei das Haus gestürmt hatte, verhafteten sie Zahide Durgun, ihre Brüder, ihren Neffen Savas und den Besucher Hasan Demirel und brachten sie zur Wa-che der Anti-Terror-Einheit des Sicherheitsdienstes von Hakkari. Durgun erfuhr die gegen sie erhobenen Anschuldigungen erst dort. Die Polizei verdächtigte sie als "..Verantwortliche der PJA in die Türkei gekommen zu sein.", worauf sie gefoltert wurde, da sie die Anschuldigungen nicht annahm. Sie sagte: "Meine Ohren wurden mit Stromschlägen gefoltert und sie traktierten meinen gesamten Körper. Sie drohten mir mit Missbrauch und Vergewaltigung. Nach vier Tagen wurde ich zu einem Arzt gebracht, der mir 3 Tage Arbeitsunfähigkeit attestierte."
Vor der Staatsanwaltschaft, dem sie vorgeführt wurde, sagte sie aus, dass sie die gegen sie erhobe-nen Anschuldigungen der Polizei nur aufgrund der Repressionen unterschrieben hat und daher nicht annimmt. Weiter sagte sie aus, dass sie die Polizis-ten, die sie gefoltert haben, wiedererkennt.

Sie waren im gleichen Bus
Die durchgeführte "Razzia" war nicht nur auf Dur-gun begrenzt. Zur gleichen Zeit wurde eine andere Razzia durchgeführt mit der Anschuldigung eine "PJA Verantwortliche" zu sein. Sükriye Beyter, die im gleichen Kleinbus wie Zahide Durgun von Süd-kurdistan nach Hakkari kam, wurde während ihres Aufenthaltes im Haus ihres Verwandten Ahmet Beyter festgenommen. Auch Beyter sagte, dass sie während ihrer Festnahme der Folter und Beschimp-fungen ausgesetzt war und ihr mit dem Tod gedroht wurde, indem sie in ein Gewässer geworfen wurde. Jedoch wurde Beyter, die zwei Mal ins Kranken-haus eingewiesen wurde, kein Attest ausgestellt. Auch sie wurde der Staatsanwaltschaft vorgeführt, wo auch sie die Anschuldigungen als eine Lüge ablehnte und sagte, dass sie diese nur aufgrund der Repressionen akzeptiert hatte. Gleichzeitig erhob sie bei der Staatsanwaltschaft Anzeige gegen die folternden Polizisten.

Beschwerde wird erhoben
Die Staatsanwaltschaft, die die Aussagen von Dur-gun und Beyter über die Folterungen aufgenommen hat, hat noch keine Ermittlungen aufgenommen. Durguns und Beyters Verwandte, die sich an den IHD in Van wandten, haben mit der Vereinsanwäl-tin, Bedia Özgökçe Ertan, diese im Gefängnis auf-gesucht. Ertan verfasste einen Bericht und machte darauf aufmerksam, dass sie große Zweifel daran habe, dass die Verhöre nach gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt wurden und fügte hinzu, dass sie gegen die Polizisten Beschwerde erheben werden. (DIHA, 09.09.02)

Ausnahmezustand aufgehoben, 
Praxis ändert sich kaum

Embargo wird weiter verhängt
Das Lebensmittelembargo, das seinerzeit an der Tagesordnung in Tunceli war, wird weiterhin in Hakkari, wo der Ausnahmezustand aufgehoben worden ist, verhängt. In 20 Dörfern, die zu Yüksekova gehören, müssen für das Einführen von Lebensmittelvorräten Genehmigungen eingeholt werden. In Yüksekova wurde um das Gebiet Daglica, zu dem u.a. Kamisli, Daglica (Oramar), Yesiltas (Stazin), Tuglu (Hacyan), Köskönü (Pêspesrê), Gürkavak (Sahkulu), Bostancik (Gulort) gehören, ein Lebensmittelembargo verhängt. Für die Dorfbewohner ist es immer mehr eine Qual, Lebensmittel zu besorgen. Die militärischen und zivilen Verantwortlichen geben als Vorwand an, dass diese an die KADEK geleitet würden, ohne auf die verbliebenen Vorräte acht zu nehmen und führen das Embargo weiter durch. Diese, während des bewaffneten Konfliktes eingeführte Methode, wird trotz der Aufhebung des Ausnahmezustandes weiterbetrieben.
Dorfbewohner von Kamisli können nur nach einer beschwerlichen Auseinandersetzung von Yükseko-va, wo sie Lebensmittel einkaufen, in ihr Dorf zu-rückkehren. Denn bevor sie die Lebensmittel ins Dorf mitnehmen können müssen sie zunächst in Yüksekova beim Landrat einen Antrag stellen. Wenn sie die Genehmigung erhalten, werden sie an die Gendarmeriestation des Landkreises weiterge-leitet. Doch auch die hier eingeholte Genehmigung löst ihr Problem nicht. Sie müssen an der Kontrollstation auf dem Weg zu ihrem Dorf auch eine Genehmigung von der dortigen Gendarmerie Kamisli erhalten. Die Genehmigungen des Landrates und der Gendarmeriestation des Landkreises reichen für das Einführen der Lebensmittel ins Dorf nicht aus. Falls sie an der Kontrollstelle keine Genehmigung erhalten müssen sie mit leeren Händen ins Dorf zurück.
Die Zuständigen im Landrat erklären dieses Vorge-hen als das zum "Schutz des Bürgers". Der Beamte des Sekretariates, Müjgan Özcan, bringt zum Aus-druck, dass das Wohngebiet "Terrorgebiet" ist und hält das Vorgehen für normal.

Kontrollpunkte zwischen den Ortschaften
Nach Angaben der Mitglieder von der Anwaltskammer Diyarbakir bestehen die militärischen Kontrollpunkte zwischen den kurdischen Ortschaften weiter. An jedem Kontrollpunkt werden die Reisenden aus den Fahrzeugen herausgeholt und kontrolliert.

Rückkehrbereitschaft der Vertriebenen ist groß
Millionen von vertriebenen kurdischen Familien und ihren Angehörigen wollen zurück in ihre Sied-lungen. Die Hindernisse sind: 

· Das Dorfschützersystem der kurdischen Milizen besteht weiterhin. Ca. 70.000 schwerbewaffnete Dorfmilizen, die im Dienste des türkischen Militärs in Kurdistan stehen, marodieren weiter und hindern ganz bewusst die Rückkehr bzw. Wiederansiedlung der Vertriebenen.
· Die meisten Ortschaften bzw. Siedlungen von Vertriebenen kurdischen Familien sind zerstört. Das Ackerland, sowie die Gärten, liegen seit Jahren brach. Die Bau-ern haben kein Vieh mehr.
Während oder nach der Vertreibung wurde an diesen Bevölkerungsteil keine Entschä-digung bezahlt. Der Wille zur Rückkehr reicht also nicht. Der Staat muß neben den Rückkehrkosten auch Mittel zum Bau von Häusern und Stallungen, sowie für Wie-deranschaffung von Vieh, Saatgut und an-deren landwirtschaftlichen Geräten je nach Größe der Familie zur Verfügung stellen.
 (IMK, 10.09.02)

Verfahren wegen eines 
kurdischen Namens
Die Staatsanwaltschaft im Kreis Perek (Tunceli) hat ein Verfahren gegen Ilyas Sayit und den Direktor des Meldeamtes, Ahmet Yilmaz, eingeleitet, nach-dem Ilyas Sayit dort seinen Sohn auf den Namen “Berzan” (Wissend) eingetragen hatte. Dazu soll auch der Landrat eingestimmt haben. Die Staatsan-waltschaft fordert, dass die Eintragung nach Artikel 16/4 des Gesetzes 1587 rückgängig gemacht wird, da der Namen der türkischen Kultur und Tradition widerspreche. (Quelle:  Özgür Gündem, 08.09.2002)

Opfer im Todesfasten
Hamide Öztürk starb am 10. September im Staats-krankenhais von Sagmalcilar (Istanbul). Sie war seit 1995 inhaftiert und 1997 als Angehörige der DHKP/C zu 12,5 Jahren Haft verurteilt worden. Sie befand sich seit dem 3. Juni 2001 im Todesfasten. Staatspräsident Ahmet Necdet Sezer begnadigte Hakan Baran und Hatun nach Artikel 104 der Ver-fassung, da sie am Wernicke-Korsakoff Syndrom leiden. (Quelle: Evrensel vom 10.09.2002)
 
Folterverfahren
Das 3. Strafgericht von Adana fällte am 9. Septem-ber das Urteil wegen Folter an Cevahir Temel, die am 17. Januar 1997 festgenommen worden war. Das Verfahren wurde nach dem Gesetz zur beding-ten Haftentlassung und Aussetzung von Verfahren eingestellt. Anfänglich hatte die Staatsanwaltschaft es abgelehnt, ein Verfahren zu eröffnen und erst nachdem die Türkei vor dem Europäischen Men-schenrechtsgerichtshof verurteilt worden war, kam es zu diesem Verfahren auf Anordnung des Justiz-ministeriums. (Quelle: Evrensel vom 10.09.2002)

Die Anpassungsgesetze
Am 9. September wandte sich die MHP ans Verfassungsgericht und beantragte, dass gewisse Bestimmungen des Gesetzes 4771 (sogenannte Anpassung an die EU) aufgehoben werden. Dazu gehört die Abschaffung der Todesstrafe, Unterricht in der Muttersprache, Privilegien für Stiftungen von Minderheiten und das Recht auf Wiederaufnahme des Verfahren nach Entscheidungen des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs. (Quelle: Hürriyet, 10.09.02)

Unterricht in Kurdisch
Am 10. September sprach die 3. Kammer des SSG in Diyarbakir die Studenten Zeynep Demir, Umur Aydin und A. Riza Çiftçi vom Vorwurf der Unterstützung der PKK frei. Sie wollten dem Rektor der Universität Dicle in Diyarbakir Petitionen zu Kurdisch als Wahlfach übergeben. Das Gericht berief sich bei dem Freispruch auf den Artikel 11 des Gesetzes 4771. In einem anderen Verfahren gegen 27 Jugendliche (nur 3 davon über 18) wandte das Gericht die gleiche Vorschrift an. Die Jugendlichen hatten am 11.12.01 eine Demonstration im Kreis Çarikli (Diyarbakir) zum Recht auf die Muttersprache veranstaltet. (Evrensel, 11.09.2002)

Nach Informationen von Rechtanwälten und Men-schenrechtsorganisationen können Studenten und Schüler, die von den Universitäten und Schulen wegen Petitionen für die Einführung Kurdischun-terrichts in der Vergangenheit entfernt wurden, nicht wieder zurück. Auch die laufenden Verfahren gegen Hunderte von Betroffenen sind nicht einge-stellt worden.
Gegen die Mitglieder der Gewerkschaft EGIT-SEN in den kurdischen Provinzen, die vor der Verab-schiedung des „EU-Anpassungspaketes“ Forderun-gen für die Einführung der muttersprachlichen Erziehung gestellt haben, laufen weiterhin nicht nur zahlreiche Verfahren sondern den meisten droht auch eine Zwangsverbannung in die westlichen Provinzen der Türkei. (Quelle, IMK e.V.)

Folterverfahren
Das 7. Strafgericht befasste sich am 11. September mit dem Verfahren gegen die Polizisten Bayram Kartal, Sedat Selim Ay, Mustafa Ünal, Yalçin Büyükhan, Yusuf Öz, Nafiz Aktas und Sönmez Alp, denen Folter am Chefredakteur von “Atilim”, Ibrahim Çiçek, A. Hidir Polat, Delil Ildan, Haci Orman, Füsun Erdogan, Birol Pasa, Hakki Mihçi, Ali Ocak und Dogan Sahin im März 1996 zur Last gelegt wird. Nebenkläger und Anwalt Keles Öztürk sagte, dass das Verfahren seit 1997 geführt werde. Es habe mehr als 20 Sitzungen gegeben. Da die Angeklagten kein Schlussplädoyer hielten, sei die Sache noch einmal auf den 23. September vertagt worden. Am 26. September ist die Verjährungsfrist zu Ende. (Quelle: BIA-unabhängiges Kommunikationsnetz,  13.09.02)

Umweltschützer verurteilt
Das Strafgericht in Soma verurteilte Oktay Konyar, Leiter des Exekutivkomitees für Umwelt in Berga-ma zu 5 Monaten Haft. Angesichts 2 Wochen U-Haft und wegen guter Führung wurde die Strafe in 1,27 Milliarden TL (knapp 1000 Euro) Geldstrafe umgewandelt. Konyar, der durch die Aktionen der Bewohner von Bergama gegen die Gewinnung von Gold durch Anwendung von Zyankali bekannt geworden war, hatte einen Disput mit Polizeibeamten, als er auf einer Veranstaltung der Lehrergewerkschaft am 12. April sprechen wollte. Die Verurteilung erfolgte wegen Beleidigung von Polizeibeamten. (Quelle: Cumhuriyet, 13.09.02)

Syrischer Präsident besucht Kurdistan um Araber zu treffen,  keine Kurden
Während eines Treffens, das von dem Karbala Studienzentrum (Karbala Centre of Studies) organi-siert wurde, bestätigten Araber wohl zum ersten Mal in ihrer Geschichte, einen Teil von Kurdistan besetzt zu haben. Das Treffen war ein erster Schritt in Richtung weiterer langer Verhandlungen zwi-schen Kurden und Arabern.
Dr. Munther Alfadhal bezeichnete die Kurden als eine Nation aufgeteilt zwischen dem Irak, Iran, Syrien und der Türkei und fügte wörtlich hinzu „für Araber ist die Zeit gekommen sich für Verbrechen begangen von Arabern an Kurden zu entschuldi-gen.“
Syrien hatte jahrelang die Existenz von Kurden geleugnet und ihnen damit sogar die Staatsbürger-schaft verweigert .
Der neue Präsident Bashar Al-Assad, so glauben die Syrer verfolge die gleiche Politik wie sein Vater Hafez Al-Assad, der die kurdische Existenz immer verneint hatte aber gleichzeitig, wenn es ihm oppor-tun erschien und der eigenen Sache diente, sehr wohl versuchte von ihnen in den anderen Teilen Kurdistans zu profitieren.
Immer wenn sie meinten, dass Kurden über die kurdische Situation in Syrien scharf sprachen oder schrieben, wurde ihnen erst gedroht und wenn das nicht half, verhaftete man sie. Nach einiger Zeit werden sie dann gewöhnlich dem Staatssicherheits-gericht übergeben.
Vor kurzem besuchte Bashar Al-Assad für 9 Stunden Qamishly und traf sich dort mit örtlichen Persönlichkeiten und arabischen Stammesführern aus dem Gebiet, jedoch nicht mit einem einzigen Kurden oder einem Vertreter einer kurdischen Partei.
Qamishly liegt 650Km nordöstlich von Damaskus und gehört zu dem von Syrien besetztem Teil Kur-distans. Es war der erste offizielle Besuch eines syrischen Staatsoberhauptes seit der Unabhängig-keit in 1946 in dieser weit im Nordosten gelegenen Ecke, wo sich die besetzten Gebiete Kurdistans Syrien, Irak und Türkei treffen.
Obwohl der Stadt Extramittel zur Verfügung gestellt wurden besteht für die Bevölkerung keine grosse Hoffnung auf eine Verbesserung der Verhältnisse .Während des Besuches sprach ein kirchlicher Vertreter den Präsidenten auf die Vorenthaltung der Staatsbürgerschaft der kurdi-schen Bevölkerung an und fragte nach einer Lösung dieses Problems.
Nachdem sich vor einigen Tagen etwa 70 Kurden ohne Personlausweise vor dem Innenministerium versammelt hatten, wurde zweien von ihnen gestattet dem Innenminister persönlich eine Petition, die fehlende Staatsbürgerschaft betreffend, zu überreichen. (Quelle: Kurdish Media, 05.09.02)

Treffen der beiden Führer von KDP und PUK in Irakisch Kurdistan
Der Präsident der KDP Massoud Barzani und der Generalsekretär der PUK Jalal Talabani nahmen an einer Reihe von Treffen teil, die vom 7.-8. Septem-ber in Salahaddin, Arbil stattfanden. Diese Treffen sind von historischer Wichtigkeit, weil sie eine bessere Zukunft für die Bevölkerung Irakisch Kur-distans und Iraker im allgemeinen eröffnet.
Die Treffen fanden in einer brüderlichen und de-mokratischen Atmosphäre statt, in denen sich beide Parteien der Verantwortung bewusst waren in Bezug auf einen zukünftigen demokratischen, föderalen und vereinten Irak, die kurdische Frage, Frieden und Stabilität im Mittleren Osten.
Beide Parteien bekundeten identische Ansichten über die internationalen demokratischen und politi-schen Wechsel, den Kampf gegen den Terrorismus, Fundamentalismus und Diktatur.
Während der Besprechungen wurde vereinbart vier Arbeitskreise zu bilden, die ein gemeinsames Pro-jekt über Föderalismus, und Normalisation von Irakisch-Kurdistan, Sicherheitsvorkehrungen und eine gemeinsame politische Stellungnahme auf nationaler und internationaler Ebene ausarbeiten sollen. Am 4. Oktober 2002 treffen sich im Parlamentsgebäude in Arbil die Mitglieder beider parlamentarischen Blöcke ebenso wie die Abgeordneten der Christlichen Parteien.
Während der Treffen wurden mehrere Entschei-dungen getroffen, die auch die Beteiligung weiterer kurdischer politischer Parteien und Kräfte betreffen, um so die kurdische Befreiungsbewegung im Irak und irakische Opposition zu stärken im Hinblick auf die Zukunft des Irak, Freiheit, Stabilität und die legitimen Rechte der Kurden, Turkomanen, Assyrer und Christen.
Ein weiterer Beschluss betraf die Beziehungen zu den Nachbarstaaten auf der Basis von Freundschaft, Brüderlichkeit und Nichteinmischung in interne Angelegenheiten. (Quelle: Presseerklärung Salahaddin-Arbil, 08.09.02)

Giftgasexperminent in Ostkurdistan (Iran) ?
Nach einem medizinischen Experiment der iranischen Behörden im Dorf „Benjoy“ in Kurdis-tan/Iran sind zahlreiche Menschen, vorwiegend Schülerinnen und Schüler vergiftet worden. Ein Reporter der Wochenzeitung „Media“, namens Mohamad Chezri aus Suleimania (Irakisch-Kurdistan) hat mit einigen der Betroffenen, die zur Behandlung nach Suleimania gekommen waren, gesprochen.
Am 23.04.02  kamen drei Mitarbeiter des irani-schen Gesundheitsamtes, namens Mohamad Amin Saidi, Omar Ismaili und Schadi Abdulahi, zum Dorf und haben von einer Verbreitung des Typhus berichtet. Um diese Krankheit vorzubeugen, sollte sich jeder spritzen lassen, so die Mitarbeiter.
Ca. 10 Tage danach wurden die Symptome dieser Spritzen in Form von Vergiftungen festgestellt. Schulleiter der beiden Schulen  informierten umge-hend die dafür zuständigen iranischen Behörden. Zuerst ignorierten sie die Berichte der Schulleiter. Erst nach 15 Tagen, nachdem der Gesundheitszu-stand der Betroffenen kritischer wurde, wurde ein Arzt  zu einer Untersuchung dorthin geschickt. Der Arzt hat aber keine Untersuchungen durchgeführt. Er hat lediglich die Betroffenen und ihre Angehöri-gen beschimpft und beleidigt. Die Bevölkerung sei psychisch krank behauptete er.
Die Gesundheitslage der betroffenen Menschen, vor allem der Schülerinnen und Schüler, hat sich von Tag zu Tag verschlechtert., so dass 75 von ihnen ins Krankenhaus eingeliefert werden mussten.
Dorfbewohner haben daraufhin die iranischen Behörden, außerhalb Kurdistans, also in Teheran informiert und sie aufgefordert schnell zu handeln, weil die Lage der Betroffenen eine lebensgefährli-che Dimension erreicht hatte. Die Behörden haben auf Grund dieser Beschwerde eine Delegation von Ärzten zur Untersuchung der Fälle nach Kurdistan geschickt. Das Ergebnis der Untersuchung wurde aber nicht bekannt gegeben. Den Betroffenen hat man nur Tabletten gegen Kopfschmerzen gegeben. 
Nach Abreise der iranischen Ärztedelegation haben die iranischen Militärs das Dorf besetzt und von der Außenwelt total abgeschnitten, damit die katastro-phalen Folgen dieses chemischen Experimentes nicht an die Öffentlichkeit gelangen. Nach dem die Dorfbewohner sich von den Behörden allein gelas-sen fühlten und gemerkt haben, dass es sich hierbei nicht um eine Krankheit gehandelt hat, haben sie versucht, ihre erkrankten Angehörigen zur Behand-lung heimlich nach Irakisch-Kurdistan zu bringen.
Es ist allerdings nur 27 Personen gelungen, nach Suleimania zu fahren, um sich dort behandeln zu lassen.
So konnte der Reporter der Media lediglich 10 Erkrankte in einem Krankenhaus besuchen. Die Kranken erzählten, dass sie nach Verabreichung der Spritze vorübergehend taub und stumm wurden, Entzündungen an den Beinen und Händen, sowie starke Nierenschmerzen bekommen hatten. (Quelle: Media, Nr. 128  Arbil-Südkurdistan).

Angriff der iranischen Militärs
auf kurdische Händler
Am 09.09.02 wurden mehrere kurdische Lastwagenfahrer in der Nähe des kurdischen Dorfes „Kawlan“, auf der Strecke zwischen den kurdischen Städten Mahabad und Sardascht, auf Anweisung vom militärischen Befehlshaber des Stützpunktes „Kawlan“ angegriffen. Dabei kamen drei Fahrer ums Leben. und mehrere wurden verletzt.
Dieses Vorgehen des iranischen Militärs löste Mas-senproteste der kurdischen Bevölkerung in den Städten Mahabad und Sardascht aus, so dass der befehlshabende Offizier „Ghahwetschi“ angeblich festgenommen wurde.
Einen Tag später, nachdem die Angehörigen der erschossenen Kurden aus „Sardascht“ die Leichen aus der Stadt Mahabad abholen wollten, haben sie unerwartet den angeblich festgenommenen Befehlshaber in der Stadt gesehen.  Gegen diese Freilassung und gegen das Vorgehen des Militärs haben Tausende von Kurden in der Stadt Mahabad demonstriert. Sie forderten die Festnahme des Offi-ziers und seiner Gefolgsleute, sowie deren Bestrafung. Die Forderung der Bevölkerung blieb ohne Folgen und ihre Proteste wurden blutig niedergeschlagen. Aus den Städten Ormijey, Mianduab, und Naghadeh kamen weitere Einheiten der „Pasdaran“, sogenannte islamische Revolutionswächter, zur Unterstützung. Weitere sieben Menschen wurden bei den Protestaktionen erschossen, zahlreiche verletzt und Hunderte festgenommen. Die Leichen der Getöteten werden nicht an ihre Angehörigen übergeben. Das Militär hat in der Stadt den Ausnahmezustand, der bis zur Erstattung dieses Berichtes  andauert, ausgerufen.  (Quelle: Aus der Presseerklärung von Komala, 10.09.02)

Todesschwadronen Irans am Werk?
Am 20.08.02 wurde die Leiche eines jungen Man-nes, namens Jassin Anwari, außerhalb des Dorfs „Tarchanawa“ in der Nähe der Stadt Baneh gefunden. Ca. drei Wochen davor waren zwei weitere Leichen von zwei Männern mit den Namen Mohssin Mostafazadeh und Ata Tschaurasch gefunden worden. Genauere Informationen über den/die Täter liegen bislang nicht vor. Hinter diesen Morden werden iranische Todesschwadronen vermutet.
Sardascht:/Kurdistan: Am 01.09.02 gegen 12.00 Uhr ist eine Gruppe von kurdischen Händlern in der Nähe des Dorfes „Germawi“ von iranischen Sicherheitskräften angegriffen worden. Dabei wurden drei Tragetiere getötet. Der Händler Ali Hadji Mohamad wurde festgenommen, misshandelt und lebensgefährlich gefoltert. (Quelle  Halbmonatszeitung Kurdistan Nr. 348)

Kurden bitten am meisten um Asyl:
Nach Angaben des UNHCR sind trotz weltweit rückläufiger Zahlen bei den Flüchtlingen, die Zahl der Asylanträge kurdischer Flüchtlinge am höchsten.
Die Vereinigten Nationen (UN) gaben bekannt, dass die Zahl der Flüchtlinge weltweit gesunken ist, jedoch die Höchstzahl immer noch Kurden sind. Nach neuen Daten des UN Flüchtlingskommissariats (UNHCR) ist die seit Jahren andauernde Abwanderung in 28 industrialisierte Länder um 12 % gesunken, jedoch in einigen Ländern stark gestiegen. Nach Untersuchungen des UNHCR in 28 Wirtschaftsländern haben im 1. Halbjahr diesen Jahres 268 500 Flüchtlinge Asylanträge gestellt.
Im Vergleich zum 2.Halbjahr 2001 sind in Europa im 1.Halbjahr um 12 % weniger Asylanträge ge-stellt worden. In den Mitgliedsländern der EG ist die Zahl um 9 % gesunken. In den mitteleuropäi-schen Ländern ist die Zahl der Anträge um 39 % gesunken. Die allgemein sinkende Tendenz wird mit dem Krieg in Afghanistan in Zusammenhang gebracht, der zum großen Teil beendet ist. Asylan-träge aus Afghanistan sind, im Vergleich zum letzten Halbjahr, dieses Halbjahr um die Hälfte gesunken.
Länder, in dem die Antragszahlen besonders stark gestiegen sind, sind mit einem Anstieg um 59 % Finnland, Bulgarien 54 %, Österreich 13 %, USA 9 %. Die Mehrheit dieser Flüchtlinge sind vor allem Kurden, oder irakische Staatsbürger. Gleichzeitig stellen Kurden weltweit am häufigsten Asylanträge. Es wurde bekannt gegeben, das in diesem 1. Halb-jahr 22 836 Menschen aus dem Irak Asyl beantragt haben. Obwohl nach den Zahlen eine Reduzierung um 15 % zum 2.Halbjahr letzten Jahres stattfand, sind die Kurden immer noch an erster Stelle. Nach der Tabelle des UNHCR liegt Afghanistan an zwei-ter Stelle. An dritter Stelle sind die kurdischen Flüchtlinge aus der Türkei. Weiter sind auf der Liste die Jugoslawische Republik, China, Russland, Kolumbien, Mexiko, Kongo und Indien. (Quelle: Özgür Politika, 12.09.2002)

17 Flüchtlinge gefasst
Polnische Grenzschützer griffen gestern Nacht an der deutsch-polnischen Grenze bei Gubin 17 Flüchtlinge auf. Sie wollten illegal nach Deutsch-land einreisen. Bei 14 der Flüchtlinge handelt es sich um Iraker, die anderen 3 Personen stammen aus Afghanistan. (Quelle: taz, 6.9.2002)

12 illegale Einwanderer kurz vor 
Abreise nach Italien festgenommen
Die griechische Küstenwache hat in der westgrie-chischen Hafenstadt Igoumenitsa zwölf illegale Einwanderer und vier Schleuser festgenommen. Wie der staatliche griechische Rundfunk am Samstag weiter berichtete, handelt es sich bei den mutmaßlichen Schleusern um einen deutschen Staatsbürger türkischer Abstammung, eine Frau aus Litauen und zwei italienische Bürger. Sie hatten die irakischen und türkischen Kurden in einem Wohn-mobil und einem PKW versteckt und planten, am Samstagmorgen auf die Fähre "Hellenic Spirit" zu kommen, die zum italienischen Hafen Ancona auslaufen sollte.
Die westgriechischen Häfen sind ein Zwischen-stopp für illegale Einwanderer, denen es gelingt, aus der Türkei über die Ägäis nach Griechenland zu kommen. Internationale Schleuserbanden versuchen sie anschließend über die Adria nach Süditalien und Mitteleuropa zu bringen. (Quelle: dpa, 14.09.02)

Mindestens zwei tote illegale 
Einwanderer in Westgriechenland
Die griechische Küstenwache hat am Dienstag an der Westküste der Halbinsel Peloponnes die Lei-chen von zwei illegalen Einwanderern entdeckt. Wie die halbamtliche griechische Nachrichtenagen-tur ANA meldete, gehören die beiden zu einer Gruppe von 45 Migranten, die vor fünf Tagen in der Türkei in See gestochen waren. 36 überwiegend pakistanischen Einwanderern sei es gelungen, den Strand nahe der Hafenstadt Kyparissia zu erreichen. Sie sagten der Polizei, sieben bis acht Menschen würden vermisst. Die Boote, mit denen sie die grie-chische Küste erreichen wollten, seien gekentert. (Quelle: dpa, 03.09.02)

Niederländische Grenzpolizei nimmt 
15 illegale Kurden fest
Die Grenzpolizei im nordniederländischen Hafen Delfzijl hat auf einem Frachter 17 illegale Kurden aus der Türkei festgenommen. Die "blinden Passa-giere" im Alter zwischen 20 und 40 Jahren sollen sich bereits am 25. August im türkischen Hafen Mersin an Bord der "Emerald P" versteckt haben, teilte ein Polizeisprecher mit. Angeblich seien sie erst am 7. September bei der Übernahme von Treibstoff und Proviant im Hafen von Marokko an Bord des mit Zement beladenen Frachters entdeckt worden.
Die niederländischen Behörden prüfen, ob sich die Besatzung des unter der Flagge von St. Vincent (Karibik) fahrenden Frachters des Men-schenhandels schuldig gemacht hat. Zwölf der aufgegriffenen illegalen Einwanderer wurden in ein Asylantenzentrum gebracht, fünf andere zum Flughafen Schiphol. (Quelle: dpa, 17.09.02)

Selbstmordversuch des kurdischen Dichters Hamze Sen
Kurde übergoss sich aus Protest gegen drohende Abschiebung mit Benzin
Flüchtlingsrat fordert eine Wiederaufnahme des Asylverfahrens

Der kurdische Flüchtling und Dichter Hamze Sen unternahm am Freitag letzter Woche einen Selbst-mordversuch. Er übergoss sich mit Benzin und floh aus dem Wohnheim in der Senkingstraße. Die Heimleitung informierte die Polizei, und über eine Telefonkette wurden Freunde des Dichters alarmiert, die sich sofort auf die Suche nach dem Kurden machten. Drei Kurden fanden Hamze Sen schließlich unter der Eisenbahnbrücke in der Hannoverschen Straße, wo er sich mit noch mehr Benzin übergoss und mit einem Feuerzeug herumfuchtelte. Hamze Sen drohte, sich sofort anzuzünden, wenn die Freunde ihm näher kommen würden. Erst nach etwa 10 Minuten gelang es ihnen, den Kurden zu überwältigen. Sie fesselten den Dichter und brachten ihn zu einer Hausärztin, die sofort eine Einweisung in die Psychiatrie veranlasste.
Hamze Sen sollte zusammen mit seiner Familie am nächsten Dienstag abgeschoben werden. Dort droht dem Dichter eine politische Verfolgung durch den türkischen Staat wegen "separatistischer Propagan-da", da er sich in unzähligen Gedichten und Texten in kurdischer Sprache für die Rechte der Kurden und indirekt auch für den "nationalen Befreiungs-kampf" der PKK unterstützt hatte. Der Dichter hätte nach unseren Informationen in der Türkei eine mehrjährige Gefängnisstrafe zu erwarten und liefe überdies Gefahr, gefoltert zu werden. Das Verwal-tungsgericht Hannover schlug jedoch alle vorliegenden Gutachten und Zeugenaussagen in den Wind und erklärte trotz der eindringlichen Warnungen des Niedersächsischen Flüchtlingsrats die Abschiebung für zulässig. Auch die vom Flüchtlingsrat daraufhin eingeschaltete Leitung des Bundesamts hat sich bislang geweigert, das Verfahren von Amts wegen noch einmal aufzurollen. 
In seinem Abschiedsbrief an seine Familie schreibt Hamze Sen u.a.: "Ich will nicht, dass ihr traurig seid, aber ich habe keinen anderen Ausweg gese-hen. Alle Türen sind vor meiner Nase geschlossen worden. Ich kann das uns zugefügte Unrecht nicht mehr aushalten. ... Statt in der Türkei möchte ich hier sterben. Nachdem ich zum türkischen Konsulat gebracht worden bin, kann ich nicht mehr schlafen. Ich kann nicht mehr klar denken. Alles was ich sage hilft uns nicht mehr. Ich habe keine Hoffnung mehr. Das heißt, mein Leben endet hier. ..."
Der Niedersächsische Flüchtlingsrat appelliert vor diesem Hintergrund erneut an die zuständigen Be-hörden, den Fall des Hamze Sen noch einmal zu prüfen und die Abschiebung auszusetzen. Wir sind überzeugt, dass Hamze Sen in der Türkei Verfol-gung droht. Bis heute haben wir gemeinsam mit PRO ASYL bereits 40 Fälle von Flüchtlingen do-kumentiert, denen in Deutschland das Asylrecht verweigert worden war und die in der Türkei dann doch verfolgt, inhaftiert oder misshandelt wurden. Daher fordern wir, dass das Bundesamt die Kriterien der Asylentscheidungen endlich kritisch überprüft und eine Neubewertung der Verfolgungsgefahr für von Abschiebung bedrohte KurdInnen vornimmt. (Presseerklärung des Förderverein Niedersächsischer Flüchtlingsrat e. V., Hildesheim, 16.09.2002)
 
 

Verehrte Leserinnen und Leser,
Der IMK e.V. wird in Kooperation mit der Medizinischen Flüchtlingshilfe Bochum eine Veranstaltungsreihe zum Thema „Trauma und Therapie“ durchführen. Die erste Veranstaltung wird am 21. September 2002 in Köln statt-finden. Das gesamte Programm der Veranstaltungsreihe können Sie unserer WEB-Seite entnehmen.

Auch das Programm der Wochenendtagung „Kurden im Irak und in der Türkei – ihre Zukunft zwischen Aghas, Sheiks und Öl-Multis“ vom 6.12. bis 08.12.2002, in der Ev. Akademie Bad Boll kann über uns bezogen oder von unserer WEB-Seite www.kurden.de heruntergeladen werden.
 
 
 

Aufruf zur Kundgebung am 05. Oktober 2002, um 12.00 Uhr vor der 

Syrischen Botschaft in Bonn-Bad Godesberg

Kurdische Parteien und Organisationen rufen zur Teilnahme an einer Kundgebung vor der syri-schen Botschaft in Bonn auf.
Zielsetzung der Veranstaltung ist es, gegen die Ausbürgerungspolitik des syrischen Staates bzw. Baath-Regimes gegenüber der kurdischen Bevölkerung in Syrien, zu protestieren.

IMK arbeitet zur Zeit an einer Studie über die staatenlosen Kurden in Syrien, die am Ende dieses Jahres veröffentlicht wird.
 
 

Aufruf zu einer zentralen Demonstration am 12. Oktober in Köln

Aus 18 kurdischen Parteien und Organisationen bestehende“ Plattform der Organisationen aus Kurdistan in Deutschland – HEVKARI“ ruft zu einer zentralen Demonstration und Kundgebung am 12. Oktober 2002 in Köln auf. Beginn: um 12.00 Uhr am Köln-Ebertplatz
Abschlusskundgebung: 14.00 Uhr am Roncalliplatz
Den Aufruf zu dieser Veranstaltung können Sie auf folgenden WEB-Seiten lesen:
www.komkar.org oder www.kurden.de 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Neue Publikation
 

Liebe Freundinnen und Freunde,
Liebe Interessierte,

der IMK e.V.  möchte alle Interessierte und MitarbeiterInnen in der Flüchtlingsarbeit auf die Dip-lomarbeit von Herrn Mehmet Bayval zum Thema „Psychosoziale Entwicklung von Kinder-flüchtlingen“ hinweisen. 

In der Diplomarbeit werden die Rahmenbedingungen, unter denen Kinderflüchtlinge in der Bun-desrepublik leben, dargestellt. Hierbei werden psychologische, soziologische, ethnologische, politische, und rechtliche Gesichtspunkte berücksichtigt.  
· Im ersten Teil der Diplomarbeit werden die notwendigen Definitionen, die Fluchtursachen, Statistiken und internationale bzw. nationale gesetzliche Grundlagen veranschaulicht. Hierbei handelt es sich, um Fragen des Bleiberechts, um Aufenthaltstitel, sowie, um Einreiseverfah-ren. 
· Im zweiten Teil werden die konkrete Lebenssituation, die psychosoziale Entwicklung der Kinderflüchtlinge – z.B. in den Bereichen Unterbringung, Bildung und Identitätsentwicklung, unter Herausarbeitung der Maßnahmen, die die Lebenssituation der jungen Flüchtlinge beein-flusst – im Mittelpunkt stehen. 

Die Diplomarbeit kann in gebundener Form bei uns gegen die Errichtung eines Betrages von 6,-- Euro ( inkl. Versandkosten ) bestellt werden. 
 
 

Wie zuvor auch diesmal möchten wir an Sie appellieren, uns mitzuteilen falls Sie eine e-mail-Adresse haben, denn der Versand über e-mail ist kostengünstiger und schneller.
 
 
 

Wir möchten Sie gleichzeitig auf unsere WEB-Seiten hinweisen, die interessante Beiträge enthält:

· IPPNW-Bericht über die reale Situation in der Türkei und in Kurdistan (Deutsch)

· Ein Artikel vom Ashiti Amir über Syrien und Syrisch-Kurdistan (Deutsch)

· Die Erklärung der PSK zum „EU-Anpassungspaket“ des Türkischen Parlaments (Deutsch und Eng-lisch)

· Der Artikel „Kurden und Kurdistan“ von Shahin Sorekli aus Australien (Englisch)

Diese Beiträge tragen nicht unbedingt unsere Meinung, sondern geben die aktuell für unser Themengebiet interes-santen Diskussionen wieder. Besuchen Sie doch einmal www.kurden.de.

Mit freundlichen Grüßen, 

Ihre Redaktion

   ISSN 1438- 08 Herausgeber: IMK e.V., Postfach 07 38, D-53137 Bonn, Telefon: + 49 228 362 802,   Fax: + 49 228 363 297, E-Mail: IMK-Bonn@t-online.de und imkkurds@aol.com   Besuchen sie auch unsere Website: http://www.kurden.de    Verantwortlicher Leiter: Abubekir Saydam   Abonnementbedingungen (pro Jahr):· Stiftungen, Parteien, Regierungen und internationale Organisationen sowie Gremien: Euro 92,00 · Gerichte, Rechtsanwälte, Menschenrechtsorganisationen, Flüchtlingsberatungsstellen: Euro 46,00 · Förderabonnement, Einzelpersonen und kleinere Vereine: Euro 31,00    Spendenkonto: Volksbank Bonn (BLZ: 380 60 186),   Konto-Nr.: 201 246 90 23

© KURDS, 2000  |  e-mail/e-posta
KOMKAR, den kurdiske forening i DK.
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telefon & fax  +45 33 13 75 01

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