Internationaler
Verein für Menschenrechte der Kurden
IMK Wocheninformationsdienst
Datum:
1. September – 15. September 2002
Nummer: 167
Ankara zahlt
Entschädigung an den Autor
Ein 53 Jahre
alter Türke, der wegen der Veröffent-lichung von kurdischen Liedern und
Gedichten ins Gefängnis musste, erhält von der Regierung in Ankara eine
Entschädigung in der Höhe von 11 000
Euro. Darauf
einigten sich der in Deutschland le-bende Mann und ein Vertreter der Türkei
in einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
am Dienstag in Strassburg. Der Mann war 1995 und 1996 in drei Verfahren
zu insgesamt zwei Jahren Gefängnis und hohen Geld-strafen verurteilt worden,
weil er Sammlungen kurdischer Volkslieder und Gedichte sowie ein Buch über
den «demokratischen und nationalen Kampf» der Kurden in der Türkei veröffentlicht
hatte. Die Urteile beruhten auf einem „Gesetz zur Vorbeugung gegen terroristische
Aktivitäten“.
(Quelle: Neue
Zürcher Zeitung, 6.9.2002)
Wieder ein
Todesopfer
durch Hungerstreik
Die Hungerstreiks
in der Türkei wegen der Einfüh-rung der sogenannten F-Typ Gefängnisse in
denen die Häftlinge fürchten, verstärkt Übergriffen der Vollzugsbeamten
ausgesetzt zu sein, forderte ein weiteres Opfer. Hamide Ozturk (32), die
wegen ihrer Mitgliedschaft in der „Revolutionären Volks-befreiungsfront“
inhaftiert war. Sie hatte ihren Hungerstreik am 03. Juni 2001 begonnen.
Nachdem sich
ihr Zustand sehr verschlechtert hatte, verlegte man sie in ein Hospital,
wo sie ebenfalls jede Behandlung ablehnte.
H. Ozturk
wurde 1995 verhaftet und 1997 vom Staatssicherheitsgerichtshof in Istanbul
zu 12 Jah-ren und 6 Monaten Gefängnis verurteilt
(Quelle:Kurdish
Media, 11.09.2002)
Ein Gedicht
von Pablo Neruda
gibt Anlass
zu einem Prozess
Die Veröffentlichung
des Gedichtes „Für Mütter deren Söhne starben“ von dem weltberühmten Dichter
führt jetzt zu einer Anklage vor dem Staats-sicherheitsgericht (DGM) in
Istanbul.
Neruda schrieb
das Gedicht vor 66 Jahren während des spanischen Bürgerkrieges für Mütter
die ihre Söhne verloren hatten.
Der Herausgeber
der Zeitschrift wurde wegen Verbreitung „terroristischer Propaganda“ angeklagt.
(Nr.6 Istanbul Staatsicherheitsgerichtshof)
Der Staatsanwalt
hatte die Untersuchung angeordnet, nachdem dieses Gedicht in der Septemberausgabe
der Zeitschrift “Kulturleben“ erschienen war, anschliessend wurden vom
Gericht alle Kopien der Ausgabe konfisziert.
Der Eigentümer
der Zeitschrift Muharrem Cengiz und der Redakteur Ahu Zeynep legten durch
ihre
Rechtsanwälte
Revision gegen die Beschlagnahme ein, die jedoch vom Gericht abgelehnt
wurde.
Die Strafverfolgung
der beiden hat jetzt begonnen.
(Quelle: Kurdish
Media News, 10.09.2002)
Nationalisten
rufen gegen
EU-Reformen
Verfassungsgericht an
Die türkischen
Nationalisten unter Vizeregierungs-chef Devlet Bahceli machen acht Wochen
vor den Neuwahlen in der Türkei Front gegen die Abschaffung der Todesstrafe
und die Gewährung kultureller Rechte für Kurden und nichtmoslemische Minderheiten.
Mit einer Verfassungsklage wolle seine Partei die Anfang August vom türkischen
Parlament gebilligten Reformen zu Fall bringen, kündigte Bahceli am Montag
vor Journalisten in Ankara an. Von dem Reformpaket verspricht sich die
Türkei einen baldigen Beginn von Beitrittsverhandlungen mit der Europäischen
Union (EU). Mit der Ankündigung der Verfassungsklage, die noch am Montag
eingereicht werden sollte, machte Bahceli zugleich deutlich, dass sich
seine Partei der Nationalen Bewegung (MHP) für den Urnengang am 3. November
als Sammelbecken für die EU-Gegner in der Türkei zu profilieren gedenkt.
(Quelle: dpa, 9.9.2002)
Yilmaz zweifelt
am Koalitionspartner
Weniger als
zwei Monate vor den vorgezogenen Neuwahlen in der Türkei hat sich die innenpoliti-sche
Krise in Ankara am Dienstag zugespitzt. Der Chef der konservativen Koalitionspartei
ANAP, Vize-Premier Mesut Yilmaz, sagte in Ankara, er habe "ernsthafte Zweifel",
ob die Koalition bis zu den Wahlen halte. Über Fortsetzung oder Beendi-gung
der Koalition werde ANAP am heutigen Mittwoch entscheiden.
Damit reagierte
Yilmaz darauf, dass die nationalistische Koalitionspartei MHP beim Verfassungsgericht
Einspruch gegen etliche Reformen eingelegt hat, die der Türkei den Weg
in die EU ebnen sollen.
Nach einem
Treffen mit Yilmaz sagte Premier Ecevit, die Lage in der Koalition sei
verworren. Beobachtern zufolge könnte die ANAP die Koaliti-on verlassen
und Misstrauensanträge der Oppositi-on gegen die Ex-Partner unterstützen.
Es gebe schon Gespräche über die Bildung einer neuen Regierung. ANAP und
Ecevits Partei der Demokra-tischen Linken werden kaum Chancen eingeräumt,
bei den Wahlen die Zehn-Prozent-Hürde zu über-springen. Andere Parteien
fürchten, Yilmaz wolle nun die Neuwahlen verhindern. (Quelle: Frankfurter
Rundschau, 11.09.2002)
Vereinte
Nationen geben kritischen
Bericht
zu türkischem Verfahren mit Rückkehr zwangsweise Umgesiedelter
HRW äussert
sich besorgt über das fehlerhafte Rückkehrprogramm der türkischen Regierung.
Der Generalsekretär
der UN Francis Deng, zustän-dig für den Bereich Zwangsumsiedlung, schrieb
in seinem Bericht, das Rückkehrer oft in spezielle und dazu noch von sogenannten
„Dorfschützern“ kon-trollierten Dörfer gebracht würden, die manchmal selbst
wegen ihrer Übergriffe der Grund für die Flucht gewesen waren.
HRW schlug
der türkischen Regierung vor, dieses Programm unter der Aufsicht von NGOs
und inter-nationalen Beobachtern fortzuführen, was auch Francis Deng nach
seinem Besuch in der Türkei unterstrich.
Der HRW wird
seine offizielle Stellungnahme dazu im nächsten Monat veröffentlichen.
Siehe auch:
Menschenrechte in der Türkei
http://www.org/europe/turkey.php
(Quelle: Human
Rights Watch (HRW), 10.09. 02
KESK verurteilt
Festnahmen
Ünal Yildiz,
Sprecher der KESK Mersin und Vorsitzender der Egitim-Sen Mersin, hat die
Festnahmen von Beamten, die KESK Mitglieder sind, im Anschluß an die erfolglosen
Tarifverhandlungen verurteilt.
In einer Presseerklärung
im Gewerkschaftsgebäude machte Yildiz deutlich, dass sie sich nicht durch
die Festnahmen der KESK Mitglieder im Anschluß an einen Streik einschüchtern
lassen. Yildiz sagte, dass die Festnahmen mit Demokratie und Recht nicht
vereinbar sind und "...dass die politische Macht ihre erfolglose Politik
strikt weiterführe. Sie verhandelt mit uns und tun doch, was sie wollen.
Unsere Akti-onen werden weitergehen." (DIHA, 09.09.02)
Polizisten,
denen Folter vorgeworfen wird, ziehen Nutzen aus
Amnestieregelung
Drei Polizisten,
denen vorgeworfen wird, dass sie in Adana Cevahir Temel in ihrem Haus gefoltert
haben, sind aufgrund des "Gesetzes über Freilas-sung unter Bedingungen"
freigesprochen worden.
An der 3.
Strafgerichtskammer wurde heute unter Anwesenheit des Opfers Cevahir Temel
und ihres Verteidigers Mustafa Cinkilic die Verhandlung der drei Polizeibeamten
Sami Çelik, Osman Soyuer und Murat Esertürk geführt, die nicht anwesend
waren. Vom Gericht wurde erklärt, dass die Anschuldi-gung der Folter gegen
die Beamten, die noch im Dienst sind, unter die Regelung 4616 des "Gesetzes
über Freilassung unter Bedingungen" fallen würde und das Verfahren als
beendet erklärt.
Temels Verteidiger,
Cinkilic gab später an, dass der Vorfall beim Europäischen Menschenrechtshof
anhängig sei und dass "...die vom Gericht gefällte Entscheidung zeigt,
dass gefoltert wird. Wir warten auf die Entscheidung des Europäischen Menschen-rechtshofs."
Temel hatte
Anzeige erstattet, nachdem sie 1995 in ihrer Wohnung im Stadtteil Karasu
von Adana von Anti-Terror-Einheiten der Polizei gefoltert wurde und glattgeschoren
worden ist. (DIHA, 09.09.02)
Folter an
Frauen
Der Vorfall,
dem eine Kettenreaktion folgte, begann, als Zahide Durgun, die nach Dohuk
in Südkurdistan umgezogen war, am 20. August 2002 nach Hakkari kam, um
ihre Familie zu besuchen.
Durgun, die
zum Haus ihrer Brüder Hüseyin und Salih ging, war verwirrt, als sie sah,
was sie erwar-tete. Denn das Haus war umkreist von maskierten und bewaffneten
Polizisten. Nachdem die Polizei das Haus gestürmt hatte, verhafteten sie
Zahide Durgun, ihre Brüder, ihren Neffen Savas und den Besucher Hasan Demirel
und brachten sie zur Wa-che der Anti-Terror-Einheit des Sicherheitsdienstes
von Hakkari. Durgun erfuhr die gegen sie erhobenen Anschuldigungen erst
dort. Die Polizei verdächtigte sie als "..Verantwortliche der PJA in die
Türkei gekommen zu sein.", worauf sie gefoltert wurde, da sie die Anschuldigungen
nicht annahm. Sie sagte: "Meine Ohren wurden mit Stromschlägen gefoltert
und sie traktierten meinen gesamten Körper. Sie drohten mir mit Missbrauch
und Vergewaltigung. Nach vier Tagen wurde ich zu einem Arzt gebracht, der
mir 3 Tage Arbeitsunfähigkeit attestierte."
Vor der Staatsanwaltschaft,
dem sie vorgeführt wurde, sagte sie aus, dass sie die gegen sie erhobe-nen
Anschuldigungen der Polizei nur aufgrund der Repressionen unterschrieben
hat und daher nicht annimmt. Weiter sagte sie aus, dass sie die Polizis-ten,
die sie gefoltert haben, wiedererkennt.
Sie waren im
gleichen Bus
Die durchgeführte
"Razzia" war nicht nur auf Dur-gun begrenzt. Zur gleichen Zeit wurde eine
andere Razzia durchgeführt mit der Anschuldigung eine "PJA Verantwortliche"
zu sein. Sükriye Beyter, die im gleichen Kleinbus wie Zahide Durgun von
Süd-kurdistan nach Hakkari kam, wurde während ihres Aufenthaltes im Haus
ihres Verwandten Ahmet Beyter festgenommen. Auch Beyter sagte, dass sie
während ihrer Festnahme der Folter und Beschimp-fungen ausgesetzt war und
ihr mit dem Tod gedroht wurde, indem sie in ein Gewässer geworfen wurde.
Jedoch wurde Beyter, die zwei Mal ins Kranken-haus eingewiesen wurde, kein
Attest ausgestellt. Auch sie wurde der Staatsanwaltschaft vorgeführt, wo
auch sie die Anschuldigungen als eine Lüge ablehnte und sagte, dass sie
diese nur aufgrund der Repressionen akzeptiert hatte. Gleichzeitig erhob
sie bei der Staatsanwaltschaft Anzeige gegen die folternden Polizisten.
Beschwerde
wird erhoben
Die Staatsanwaltschaft,
die die Aussagen von Dur-gun und Beyter über die Folterungen aufgenommen
hat, hat noch keine Ermittlungen aufgenommen. Durguns und Beyters Verwandte,
die sich an den IHD in Van wandten, haben mit der Vereinsanwäl-tin, Bedia
Özgökçe Ertan, diese im Gefängnis auf-gesucht. Ertan verfasste einen Bericht
und machte darauf aufmerksam, dass sie große Zweifel daran habe, dass die
Verhöre nach gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt wurden und fügte hinzu,
dass sie gegen die Polizisten Beschwerde erheben werden. (DIHA, 09.09.02)
Ausnahmezustand
aufgehoben,
Praxis
ändert sich kaum
Embargo wird
weiter verhängt
Das Lebensmittelembargo,
das seinerzeit an der Tagesordnung in Tunceli war, wird weiterhin in Hakkari,
wo der Ausnahmezustand aufgehoben worden ist, verhängt. In 20 Dörfern,
die zu Yüksekova gehören, müssen für das Einführen von Lebensmittelvorräten
Genehmigungen eingeholt werden. In Yüksekova wurde um das Gebiet Daglica,
zu dem u.a. Kamisli, Daglica (Oramar), Yesiltas (Stazin), Tuglu (Hacyan),
Köskönü (Pêspesrê), Gürkavak (Sahkulu), Bostancik (Gulort) gehören, ein
Lebensmittelembargo verhängt. Für die Dorfbewohner ist es immer mehr eine
Qual, Lebensmittel zu besorgen. Die militärischen und zivilen Verantwortlichen
geben als Vorwand an, dass diese an die KADEK geleitet würden, ohne auf
die verbliebenen Vorräte acht zu nehmen und führen das Embargo weiter durch.
Diese, während des bewaffneten Konfliktes eingeführte Methode, wird trotz
der Aufhebung des Ausnahmezustandes weiterbetrieben.
Dorfbewohner
von Kamisli können nur nach einer beschwerlichen Auseinandersetzung von
Yükseko-va, wo sie Lebensmittel einkaufen, in ihr Dorf zu-rückkehren. Denn
bevor sie die Lebensmittel ins Dorf mitnehmen können müssen sie zunächst
in Yüksekova beim Landrat einen Antrag stellen. Wenn sie die Genehmigung
erhalten, werden sie an die Gendarmeriestation des Landkreises weiterge-leitet.
Doch auch die hier eingeholte Genehmigung löst ihr Problem nicht. Sie müssen
an der Kontrollstation auf dem Weg zu ihrem Dorf auch eine Genehmigung
von der dortigen Gendarmerie Kamisli erhalten. Die Genehmigungen des Landrates
und der Gendarmeriestation des Landkreises reichen für das Einführen der
Lebensmittel ins Dorf nicht aus. Falls sie an der Kontrollstelle keine
Genehmigung erhalten müssen sie mit leeren Händen ins Dorf zurück.
Die Zuständigen
im Landrat erklären dieses Vorge-hen als das zum "Schutz des Bürgers".
Der Beamte des Sekretariates, Müjgan Özcan, bringt zum Aus-druck, dass
das Wohngebiet "Terrorgebiet" ist und hält das Vorgehen für normal.
Kontrollpunkte
zwischen den Ortschaften
Nach Angaben
der Mitglieder von der Anwaltskammer Diyarbakir bestehen die militärischen
Kontrollpunkte zwischen den kurdischen Ortschaften weiter. An jedem Kontrollpunkt
werden die Reisenden aus den Fahrzeugen herausgeholt und kontrolliert.
Rückkehrbereitschaft
der Vertriebenen ist groß
Millionen
von vertriebenen kurdischen Familien und ihren Angehörigen wollen zurück
in ihre Sied-lungen. Die Hindernisse sind:
· Das Dorfschützersystem
der kurdischen Milizen besteht weiterhin. Ca. 70.000 schwerbewaffnete Dorfmilizen,
die im Dienste des türkischen Militärs in Kurdistan stehen, marodieren
weiter und hindern ganz bewusst die Rückkehr bzw. Wiederansiedlung der
Vertriebenen.
· Die meisten
Ortschaften bzw. Siedlungen von Vertriebenen kurdischen Familien sind zerstört.
Das Ackerland, sowie die Gärten, liegen seit Jahren brach. Die Bau-ern
haben kein Vieh mehr.
Während oder
nach der Vertreibung wurde an diesen Bevölkerungsteil keine Entschä-digung
bezahlt. Der Wille zur Rückkehr reicht also nicht. Der Staat muß neben
den Rückkehrkosten auch Mittel zum Bau von Häusern und Stallungen, sowie
für Wie-deranschaffung von Vieh, Saatgut und an-deren landwirtschaftlichen
Geräten je nach Größe der Familie zur Verfügung stellen.
(IMK,
10.09.02)
Verfahren
wegen eines
kurdischen
Namens
Die Staatsanwaltschaft
im Kreis Perek (Tunceli) hat ein Verfahren gegen Ilyas Sayit und den Direktor
des Meldeamtes, Ahmet Yilmaz, eingeleitet, nach-dem Ilyas Sayit dort seinen
Sohn auf den Namen “Berzan” (Wissend) eingetragen hatte. Dazu soll auch
der Landrat eingestimmt haben. Die Staatsan-waltschaft fordert, dass die
Eintragung nach Artikel 16/4 des Gesetzes 1587 rückgängig gemacht wird,
da der Namen der türkischen Kultur und Tradition widerspreche. (Quelle:
Özgür Gündem, 08.09.2002)
Opfer im
Todesfasten
Hamide Öztürk
starb am 10. September im Staats-krankenhais von Sagmalcilar (Istanbul).
Sie war seit 1995 inhaftiert und 1997 als Angehörige der DHKP/C zu 12,5
Jahren Haft verurteilt worden. Sie befand sich seit dem 3. Juni 2001 im
Todesfasten. Staatspräsident Ahmet Necdet Sezer begnadigte Hakan Baran
und Hatun nach Artikel 104 der Ver-fassung, da sie am Wernicke-Korsakoff
Syndrom leiden. (Quelle: Evrensel vom 10.09.2002)
Folterverfahren
Das 3. Strafgericht
von Adana fällte am 9. Septem-ber das Urteil wegen Folter an Cevahir Temel,
die am 17. Januar 1997 festgenommen worden war. Das Verfahren wurde nach
dem Gesetz zur beding-ten Haftentlassung und Aussetzung von Verfahren eingestellt.
Anfänglich hatte die Staatsanwaltschaft es abgelehnt, ein Verfahren zu
eröffnen und erst nachdem die Türkei vor dem Europäischen Men-schenrechtsgerichtshof
verurteilt worden war, kam es zu diesem Verfahren auf Anordnung des Justiz-ministeriums.
(Quelle: Evrensel vom 10.09.2002)
Die Anpassungsgesetze
Am 9. September
wandte sich die MHP ans Verfassungsgericht und beantragte, dass gewisse
Bestimmungen des Gesetzes 4771 (sogenannte Anpassung an die EU) aufgehoben
werden. Dazu gehört die Abschaffung der Todesstrafe, Unterricht in der
Muttersprache, Privilegien für Stiftungen von Minderheiten und das Recht
auf Wiederaufnahme des Verfahren nach Entscheidungen des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs.
(Quelle: Hürriyet, 10.09.02)
Unterricht
in Kurdisch
Am 10. September
sprach die 3. Kammer des SSG in Diyarbakir die Studenten Zeynep Demir,
Umur Aydin und A. Riza Çiftçi vom Vorwurf der Unterstützung der PKK frei.
Sie wollten dem Rektor der Universität Dicle in Diyarbakir Petitionen zu
Kurdisch als Wahlfach übergeben. Das Gericht berief sich bei dem Freispruch
auf den Artikel 11 des Gesetzes 4771. In einem anderen Verfahren gegen
27 Jugendliche (nur 3 davon über 18) wandte das Gericht die gleiche Vorschrift
an. Die Jugendlichen hatten am 11.12.01 eine Demonstration im Kreis Çarikli
(Diyarbakir) zum Recht auf die Muttersprache veranstaltet. (Evrensel, 11.09.2002)
Nach Informationen
von Rechtanwälten und Men-schenrechtsorganisationen können Studenten
und Schüler, die von den Universitäten und Schulen wegen Petitionen für
die Einführung Kurdischun-terrichts in der Vergangenheit entfernt wurden,
nicht wieder zurück. Auch die laufenden Verfahren gegen Hunderte von Betroffenen
sind nicht einge-stellt worden.
Gegen die
Mitglieder der Gewerkschaft EGIT-SEN in den kurdischen Provinzen, die vor
der Verab-schiedung des „EU-Anpassungspaketes“ Forderun-gen für die Einführung
der muttersprachlichen Erziehung gestellt haben, laufen weiterhin nicht
nur zahlreiche Verfahren sondern den meisten droht auch eine Zwangsverbannung
in die westlichen Provinzen der Türkei. (Quelle, IMK e.V.)
Folterverfahren
Das 7. Strafgericht
befasste sich am 11. September mit dem Verfahren gegen die Polizisten Bayram
Kartal, Sedat Selim Ay, Mustafa Ünal, Yalçin Büyükhan, Yusuf Öz, Nafiz
Aktas und Sönmez Alp, denen Folter am Chefredakteur von “Atilim”, Ibrahim
Çiçek, A. Hidir Polat, Delil Ildan, Haci Orman, Füsun Erdogan, Birol Pasa,
Hakki Mihçi, Ali Ocak und Dogan Sahin im März 1996 zur Last gelegt wird.
Nebenkläger und Anwalt Keles Öztürk sagte, dass das Verfahren seit 1997
geführt werde. Es habe mehr als 20 Sitzungen gegeben. Da die Angeklagten
kein Schlussplädoyer hielten, sei die Sache noch einmal auf den 23. September
vertagt worden. Am 26. September ist die Verjährungsfrist zu Ende. (Quelle:
BIA-unabhängiges Kommunikationsnetz, 13.09.02)
Umweltschützer
verurteilt
Das Strafgericht
in Soma verurteilte Oktay Konyar, Leiter des Exekutivkomitees für Umwelt
in Berga-ma zu 5 Monaten Haft. Angesichts 2 Wochen U-Haft und wegen guter
Führung wurde die Strafe in 1,27 Milliarden TL (knapp 1000 Euro) Geldstrafe
umgewandelt. Konyar, der durch die Aktionen der Bewohner von Bergama gegen
die Gewinnung von Gold durch Anwendung von Zyankali bekannt geworden war,
hatte einen Disput mit Polizeibeamten, als er auf einer Veranstaltung der
Lehrergewerkschaft am 12. April sprechen wollte. Die Verurteilung erfolgte
wegen Beleidigung von Polizeibeamten. (Quelle: Cumhuriyet, 13.09.02)
Syrischer
Präsident besucht Kurdistan um Araber zu treffen, keine Kurden
Während eines
Treffens, das von dem Karbala Studienzentrum (Karbala Centre of Studies)
organi-siert wurde, bestätigten Araber wohl zum ersten Mal in ihrer Geschichte,
einen Teil von Kurdistan besetzt zu haben. Das Treffen war ein erster Schritt
in Richtung weiterer langer Verhandlungen zwi-schen Kurden und Arabern.
Dr. Munther
Alfadhal bezeichnete die Kurden als eine Nation aufgeteilt zwischen dem
Irak, Iran, Syrien und der Türkei und fügte wörtlich hinzu „für Araber
ist die Zeit gekommen sich für Verbrechen begangen von Arabern an Kurden
zu entschuldi-gen.“
Syrien hatte
jahrelang die Existenz von Kurden geleugnet und ihnen damit sogar die Staatsbürger-schaft
verweigert .
Der neue Präsident
Bashar Al-Assad, so glauben die Syrer verfolge die gleiche Politik wie
sein Vater Hafez Al-Assad, der die kurdische Existenz immer verneint hatte
aber gleichzeitig, wenn es ihm oppor-tun erschien und der eigenen Sache
diente, sehr wohl versuchte von ihnen in den anderen Teilen Kurdistans
zu profitieren.
Immer wenn
sie meinten, dass Kurden über die kurdische Situation in Syrien scharf
sprachen oder schrieben, wurde ihnen erst gedroht und wenn das nicht half,
verhaftete man sie. Nach einiger Zeit werden sie dann gewöhnlich dem Staatssicherheits-gericht
übergeben.
Vor kurzem
besuchte Bashar Al-Assad für 9 Stunden Qamishly und traf sich dort mit
örtlichen Persönlichkeiten und arabischen Stammesführern aus dem Gebiet,
jedoch nicht mit einem einzigen Kurden oder einem Vertreter einer kurdischen
Partei.
Qamishly liegt
650Km nordöstlich von Damaskus und gehört zu dem von Syrien besetztem Teil
Kur-distans. Es war der erste offizielle Besuch eines syrischen Staatsoberhauptes
seit der Unabhängig-keit in 1946 in dieser weit im Nordosten gelegenen
Ecke, wo sich die besetzten Gebiete Kurdistans Syrien, Irak und Türkei
treffen.
Obwohl der
Stadt Extramittel zur Verfügung gestellt wurden besteht für die Bevölkerung
keine grosse Hoffnung auf eine Verbesserung der Verhältnisse .Während des
Besuches sprach ein kirchlicher Vertreter den Präsidenten auf die Vorenthaltung
der Staatsbürgerschaft der kurdi-schen Bevölkerung an und fragte nach einer
Lösung dieses Problems.
Nachdem sich
vor einigen Tagen etwa 70 Kurden ohne Personlausweise vor dem Innenministerium
versammelt hatten, wurde zweien von ihnen gestattet dem Innenminister persönlich
eine Petition, die fehlende Staatsbürgerschaft betreffend, zu überreichen.
(Quelle: Kurdish Media, 05.09.02)
Treffen
der beiden Führer von KDP und PUK in Irakisch Kurdistan
Der Präsident
der KDP Massoud Barzani und der Generalsekretär der PUK Jalal Talabani
nahmen an einer Reihe von Treffen teil, die vom 7.-8. Septem-ber in Salahaddin,
Arbil stattfanden. Diese Treffen sind von historischer Wichtigkeit, weil
sie eine bessere Zukunft für die Bevölkerung Irakisch Kur-distans und Iraker
im allgemeinen eröffnet.
Die Treffen
fanden in einer brüderlichen und de-mokratischen Atmosphäre statt, in denen
sich beide Parteien der Verantwortung bewusst waren in Bezug auf einen
zukünftigen demokratischen, föderalen und vereinten Irak, die kurdische
Frage, Frieden und Stabilität im Mittleren Osten.
Beide Parteien
bekundeten identische Ansichten über die internationalen demokratischen
und politi-schen Wechsel, den Kampf gegen den Terrorismus, Fundamentalismus
und Diktatur.
Während der
Besprechungen wurde vereinbart vier Arbeitskreise zu bilden, die ein gemeinsames
Pro-jekt über Föderalismus, und Normalisation von Irakisch-Kurdistan, Sicherheitsvorkehrungen
und eine gemeinsame politische Stellungnahme auf nationaler und internationaler
Ebene ausarbeiten sollen. Am 4. Oktober 2002 treffen sich im Parlamentsgebäude
in Arbil die Mitglieder beider parlamentarischen Blöcke ebenso wie die
Abgeordneten der Christlichen Parteien.
Während der
Treffen wurden mehrere Entschei-dungen getroffen, die auch die Beteiligung
weiterer kurdischer politischer Parteien und Kräfte betreffen, um so die
kurdische Befreiungsbewegung im Irak und irakische Opposition zu stärken
im Hinblick auf die Zukunft des Irak, Freiheit, Stabilität und die legitimen
Rechte der Kurden, Turkomanen, Assyrer und Christen.
Ein weiterer
Beschluss betraf die Beziehungen zu den Nachbarstaaten auf der Basis von
Freundschaft, Brüderlichkeit und Nichteinmischung in interne Angelegenheiten.
(Quelle: Presseerklärung Salahaddin-Arbil, 08.09.02)
Giftgasexperminent
in Ostkurdistan (Iran) ?
Nach einem
medizinischen Experiment der iranischen Behörden im Dorf „Benjoy“ in Kurdis-tan/Iran
sind zahlreiche Menschen, vorwiegend Schülerinnen und Schüler vergiftet
worden. Ein Reporter der Wochenzeitung „Media“, namens Mohamad Chezri aus
Suleimania (Irakisch-Kurdistan) hat mit einigen der Betroffenen, die zur
Behandlung nach Suleimania gekommen waren, gesprochen.
Am 23.04.02
kamen drei Mitarbeiter des irani-schen Gesundheitsamtes, namens Mohamad
Amin Saidi, Omar Ismaili und Schadi Abdulahi, zum Dorf und haben von einer
Verbreitung des Typhus berichtet. Um diese Krankheit vorzubeugen, sollte
sich jeder spritzen lassen, so die Mitarbeiter.
Ca. 10 Tage
danach wurden die Symptome dieser Spritzen in Form von Vergiftungen festgestellt.
Schulleiter der beiden Schulen informierten umge-hend die dafür zuständigen
iranischen Behörden. Zuerst ignorierten sie die Berichte der Schulleiter.
Erst nach 15 Tagen, nachdem der Gesundheitszu-stand der Betroffenen kritischer
wurde, wurde ein Arzt zu einer Untersuchung dorthin geschickt. Der
Arzt hat aber keine Untersuchungen durchgeführt. Er hat lediglich die Betroffenen
und ihre Angehöri-gen beschimpft und beleidigt. Die Bevölkerung sei psychisch
krank behauptete er.
Die Gesundheitslage
der betroffenen Menschen, vor allem der Schülerinnen und Schüler, hat sich
von Tag zu Tag verschlechtert., so dass 75 von ihnen ins Krankenhaus eingeliefert
werden mussten.
Dorfbewohner
haben daraufhin die iranischen Behörden, außerhalb Kurdistans, also in
Teheran informiert und sie aufgefordert schnell zu handeln, weil die Lage
der Betroffenen eine lebensgefährli-che Dimension erreicht hatte. Die Behörden
haben auf Grund dieser Beschwerde eine Delegation von Ärzten zur Untersuchung
der Fälle nach Kurdistan geschickt. Das Ergebnis der Untersuchung wurde
aber nicht bekannt gegeben. Den Betroffenen hat man nur Tabletten gegen
Kopfschmerzen gegeben.
Nach Abreise
der iranischen Ärztedelegation haben die iranischen Militärs das Dorf besetzt
und von der Außenwelt total abgeschnitten, damit die katastro-phalen Folgen
dieses chemischen Experimentes nicht an die Öffentlichkeit gelangen. Nach
dem die Dorfbewohner sich von den Behörden allein gelas-sen fühlten und
gemerkt haben, dass es sich hierbei nicht um eine Krankheit gehandelt hat,
haben sie versucht, ihre erkrankten Angehörigen zur Behand-lung heimlich
nach Irakisch-Kurdistan zu bringen.
Es ist allerdings
nur 27 Personen gelungen, nach Suleimania zu fahren, um sich dort behandeln
zu lassen.
So konnte
der Reporter der Media lediglich 10 Erkrankte in einem Krankenhaus besuchen.
Die Kranken erzählten, dass sie nach Verabreichung der Spritze vorübergehend
taub und stumm wurden, Entzündungen an den Beinen und Händen, sowie starke
Nierenschmerzen bekommen hatten. (Quelle: Media, Nr. 128 Arbil-Südkurdistan).
Angriff
der iranischen Militärs
auf kurdische
Händler
Am 09.09.02
wurden mehrere kurdische Lastwagenfahrer in der Nähe des kurdischen Dorfes
„Kawlan“, auf der Strecke zwischen den kurdischen Städten Mahabad und Sardascht,
auf Anweisung vom militärischen Befehlshaber des Stützpunktes „Kawlan“
angegriffen. Dabei kamen drei Fahrer ums Leben. und mehrere wurden verletzt.
Dieses Vorgehen
des iranischen Militärs löste Mas-senproteste der kurdischen Bevölkerung
in den Städten Mahabad und Sardascht aus, so dass der befehlshabende Offizier
„Ghahwetschi“ angeblich festgenommen wurde.
Einen Tag
später, nachdem die Angehörigen der erschossenen Kurden aus „Sardascht“
die Leichen aus der Stadt Mahabad abholen wollten, haben sie unerwartet
den angeblich festgenommenen Befehlshaber in der Stadt gesehen. Gegen
diese Freilassung und gegen das Vorgehen des Militärs haben Tausende von
Kurden in der Stadt Mahabad demonstriert. Sie forderten die Festnahme des
Offi-ziers und seiner Gefolgsleute, sowie deren Bestrafung. Die Forderung
der Bevölkerung blieb ohne Folgen und ihre Proteste wurden blutig niedergeschlagen.
Aus den Städten Ormijey, Mianduab, und Naghadeh kamen weitere Einheiten
der „Pasdaran“, sogenannte islamische Revolutionswächter, zur Unterstützung.
Weitere sieben Menschen wurden bei den Protestaktionen erschossen, zahlreiche
verletzt und Hunderte festgenommen. Die Leichen der Getöteten werden nicht
an ihre Angehörigen übergeben. Das Militär hat in der Stadt den Ausnahmezustand,
der bis zur Erstattung dieses Berichtes andauert, ausgerufen.
(Quelle: Aus der Presseerklärung von Komala, 10.09.02)
Todesschwadronen
Irans am Werk?
Am 20.08.02
wurde die Leiche eines jungen Man-nes, namens Jassin Anwari, außerhalb
des Dorfs „Tarchanawa“ in der Nähe der Stadt Baneh gefunden. Ca. drei Wochen
davor waren zwei weitere Leichen von zwei Männern mit den Namen Mohssin
Mostafazadeh und Ata Tschaurasch gefunden worden. Genauere Informationen
über den/die Täter liegen bislang nicht vor. Hinter diesen Morden werden
iranische Todesschwadronen vermutet.
Sardascht:/Kurdistan:
Am 01.09.02 gegen 12.00 Uhr ist eine Gruppe von kurdischen Händlern in
der Nähe des Dorfes „Germawi“ von iranischen Sicherheitskräften angegriffen
worden. Dabei wurden drei Tragetiere getötet. Der Händler Ali Hadji Mohamad
wurde festgenommen, misshandelt und lebensgefährlich gefoltert. (Quelle
Halbmonatszeitung Kurdistan Nr. 348)
Kurden bitten
am meisten um Asyl:
Nach Angaben
des UNHCR sind trotz weltweit rückläufiger Zahlen bei den Flüchtlingen,
die Zahl der Asylanträge kurdischer Flüchtlinge am höchsten.
Die Vereinigten
Nationen (UN) gaben bekannt, dass die Zahl der Flüchtlinge weltweit gesunken
ist, jedoch die Höchstzahl immer noch Kurden sind. Nach neuen Daten des
UN Flüchtlingskommissariats (UNHCR) ist die seit Jahren andauernde Abwanderung
in 28 industrialisierte Länder um 12 % gesunken, jedoch in einigen Ländern
stark gestiegen. Nach Untersuchungen des UNHCR in 28 Wirtschaftsländern
haben im 1. Halbjahr diesen Jahres 268 500 Flüchtlinge Asylanträge gestellt.
Im Vergleich
zum 2.Halbjahr 2001 sind in Europa im 1.Halbjahr um 12 % weniger Asylanträge
ge-stellt worden. In den Mitgliedsländern der EG ist die Zahl um 9 % gesunken.
In den mitteleuropäi-schen Ländern ist die Zahl der Anträge um 39 % gesunken.
Die allgemein sinkende Tendenz wird mit dem Krieg in Afghanistan in Zusammenhang
gebracht, der zum großen Teil beendet ist. Asylan-träge aus Afghanistan
sind, im Vergleich zum letzten Halbjahr, dieses Halbjahr um die Hälfte
gesunken.
Länder, in
dem die Antragszahlen besonders stark gestiegen sind, sind mit einem Anstieg
um 59 % Finnland, Bulgarien 54 %, Österreich 13 %, USA 9 %. Die Mehrheit
dieser Flüchtlinge sind vor allem Kurden, oder irakische Staatsbürger.
Gleichzeitig stellen Kurden weltweit am häufigsten Asylanträge. Es wurde
bekannt gegeben, das in diesem 1. Halb-jahr 22 836 Menschen aus dem Irak
Asyl beantragt haben. Obwohl nach den Zahlen eine Reduzierung um 15 % zum
2.Halbjahr letzten Jahres stattfand, sind die Kurden immer noch an erster
Stelle. Nach der Tabelle des UNHCR liegt Afghanistan an zwei-ter Stelle.
An dritter Stelle sind die kurdischen Flüchtlinge aus der Türkei. Weiter
sind auf der Liste die Jugoslawische Republik, China, Russland, Kolumbien,
Mexiko, Kongo und Indien. (Quelle: Özgür Politika, 12.09.2002)
17 Flüchtlinge
gefasst
Polnische
Grenzschützer griffen gestern Nacht an der deutsch-polnischen Grenze bei
Gubin 17 Flüchtlinge auf. Sie wollten illegal nach Deutsch-land einreisen.
Bei 14 der Flüchtlinge handelt es sich um Iraker, die anderen 3 Personen
stammen aus Afghanistan. (Quelle: taz, 6.9.2002)
12 illegale
Einwanderer kurz vor
Abreise
nach Italien festgenommen
Die griechische
Küstenwache hat in der westgrie-chischen Hafenstadt Igoumenitsa zwölf illegale
Einwanderer und vier Schleuser festgenommen. Wie der staatliche griechische
Rundfunk am Samstag weiter berichtete, handelt es sich bei den mutmaßlichen
Schleusern um einen deutschen Staatsbürger türkischer Abstammung, eine
Frau aus Litauen und zwei italienische Bürger. Sie hatten die irakischen
und türkischen Kurden in einem Wohn-mobil und einem PKW versteckt und planten,
am Samstagmorgen auf die Fähre "Hellenic Spirit" zu kommen, die zum italienischen
Hafen Ancona auslaufen sollte.
Die westgriechischen
Häfen sind ein Zwischen-stopp für illegale Einwanderer, denen es gelingt,
aus der Türkei über die Ägäis nach Griechenland zu kommen. Internationale
Schleuserbanden versuchen sie anschließend über die Adria nach Süditalien
und Mitteleuropa zu bringen. (Quelle: dpa, 14.09.02)
Mindestens
zwei tote illegale
Einwanderer
in Westgriechenland
Die griechische
Küstenwache hat am Dienstag an der Westküste der Halbinsel Peloponnes die
Lei-chen von zwei illegalen Einwanderern entdeckt. Wie die halbamtliche
griechische Nachrichtenagen-tur ANA meldete, gehören die beiden zu einer
Gruppe von 45 Migranten, die vor fünf Tagen in der Türkei in See gestochen
waren. 36 überwiegend pakistanischen Einwanderern sei es gelungen, den
Strand nahe der Hafenstadt Kyparissia zu erreichen. Sie sagten der Polizei,
sieben bis acht Menschen würden vermisst. Die Boote, mit denen sie die
grie-chische Küste erreichen wollten, seien gekentert. (Quelle: dpa, 03.09.02)
Niederländische
Grenzpolizei nimmt
15 illegale
Kurden fest
Die Grenzpolizei
im nordniederländischen Hafen Delfzijl hat auf einem Frachter 17 illegale
Kurden aus der Türkei festgenommen. Die "blinden Passa-giere" im Alter
zwischen 20 und 40 Jahren sollen sich bereits am 25. August im türkischen
Hafen Mersin an Bord der "Emerald P" versteckt haben, teilte ein Polizeisprecher
mit. Angeblich seien sie erst am 7. September bei der Übernahme von Treibstoff
und Proviant im Hafen von Marokko an Bord des mit Zement beladenen Frachters
entdeckt worden.
Die niederländischen
Behörden prüfen, ob sich die Besatzung des unter der Flagge von St. Vincent
(Karibik) fahrenden Frachters des Men-schenhandels schuldig gemacht hat.
Zwölf der aufgegriffenen illegalen Einwanderer wurden in ein Asylantenzentrum
gebracht, fünf andere zum Flughafen Schiphol. (Quelle: dpa, 17.09.02)
Selbstmordversuch
des kurdischen Dichters Hamze Sen
Kurde übergoss
sich aus Protest gegen drohende Abschiebung mit Benzin
Flüchtlingsrat
fordert eine Wiederaufnahme des Asylverfahrens
Der kurdische
Flüchtling und Dichter Hamze Sen unternahm am Freitag letzter Woche einen
Selbst-mordversuch. Er übergoss sich mit Benzin und floh aus dem Wohnheim
in der Senkingstraße. Die Heimleitung informierte die Polizei, und über
eine Telefonkette wurden Freunde des Dichters alarmiert, die sich sofort
auf die Suche nach dem Kurden machten. Drei Kurden fanden Hamze Sen schließlich
unter der Eisenbahnbrücke in der Hannoverschen Straße, wo er sich mit noch
mehr Benzin übergoss und mit einem Feuerzeug herumfuchtelte. Hamze Sen
drohte, sich sofort anzuzünden, wenn die Freunde ihm näher kommen würden.
Erst nach etwa 10 Minuten gelang es ihnen, den Kurden zu überwältigen.
Sie fesselten den Dichter und brachten ihn zu einer Hausärztin, die sofort
eine Einweisung in die Psychiatrie veranlasste.
Hamze Sen
sollte zusammen mit seiner Familie am nächsten Dienstag abgeschoben werden.
Dort droht dem Dichter eine politische Verfolgung durch den türkischen
Staat wegen "separatistischer Propagan-da", da er sich in unzähligen Gedichten
und Texten in kurdischer Sprache für die Rechte der Kurden und indirekt
auch für den "nationalen Befreiungs-kampf" der PKK unterstützt hatte. Der
Dichter hätte nach unseren Informationen in der Türkei eine mehrjährige
Gefängnisstrafe zu erwarten und liefe überdies Gefahr, gefoltert zu werden.
Das Verwal-tungsgericht Hannover schlug jedoch alle vorliegenden Gutachten
und Zeugenaussagen in den Wind und erklärte trotz der eindringlichen Warnungen
des Niedersächsischen Flüchtlingsrats die Abschiebung für zulässig. Auch
die vom Flüchtlingsrat daraufhin eingeschaltete Leitung des Bundesamts
hat sich bislang geweigert, das Verfahren von Amts wegen noch einmal aufzurollen.
In seinem
Abschiedsbrief an seine Familie schreibt Hamze Sen u.a.: "Ich will nicht,
dass ihr traurig seid, aber ich habe keinen anderen Ausweg gese-hen. Alle
Türen sind vor meiner Nase geschlossen worden. Ich kann das uns zugefügte
Unrecht nicht mehr aushalten. ... Statt in der Türkei möchte ich hier sterben.
Nachdem ich zum türkischen Konsulat gebracht worden bin, kann ich nicht
mehr schlafen. Ich kann nicht mehr klar denken. Alles was ich sage hilft
uns nicht mehr. Ich habe keine Hoffnung mehr. Das heißt, mein Leben endet
hier. ..."
Der Niedersächsische
Flüchtlingsrat appelliert vor diesem Hintergrund erneut an die zuständigen
Be-hörden, den Fall des Hamze Sen noch einmal zu prüfen und die Abschiebung
auszusetzen. Wir sind überzeugt, dass Hamze Sen in der Türkei Verfol-gung
droht. Bis heute haben wir gemeinsam mit PRO ASYL bereits 40 Fälle von
Flüchtlingen do-kumentiert, denen in Deutschland das Asylrecht verweigert
worden war und die in der Türkei dann doch verfolgt, inhaftiert oder misshandelt
wurden. Daher fordern wir, dass das Bundesamt die Kriterien der Asylentscheidungen
endlich kritisch überprüft und eine Neubewertung der Verfolgungsgefahr
für von Abschiebung bedrohte KurdInnen vornimmt. (Presseerklärung des Förderverein
Niedersächsischer Flüchtlingsrat e. V., Hildesheim, 16.09.2002)
Verehrte
Leserinnen und Leser,
Der IMK e.V.
wird in Kooperation mit der Medizinischen Flüchtlingshilfe Bochum eine
Veranstaltungsreihe zum Thema „Trauma und Therapie“ durchführen. Die erste
Veranstaltung wird am 21. September 2002 in Köln statt-finden. Das gesamte
Programm der Veranstaltungsreihe können Sie unserer WEB-Seite entnehmen.
Auch das Programm
der Wochenendtagung „Kurden im Irak und in der Türkei – ihre Zukunft zwischen
Aghas, Sheiks und Öl-Multis“ vom 6.12. bis 08.12.2002, in der Ev. Akademie
Bad Boll kann über uns bezogen oder von unserer WEB-Seite www.kurden.de
heruntergeladen werden.
Aufruf zur
Kundgebung am 05. Oktober 2002, um 12.00 Uhr vor der
Syrischen Botschaft
in Bonn-Bad Godesberg
Kurdische Parteien
und Organisationen rufen zur Teilnahme an einer Kundgebung vor der syri-schen
Botschaft in Bonn auf.
Zielsetzung
der Veranstaltung ist es, gegen die Ausbürgerungspolitik des syrischen
Staates bzw. Baath-Regimes gegenüber der kurdischen Bevölkerung in Syrien,
zu protestieren.
IMK arbeitet
zur Zeit an einer Studie über die staatenlosen Kurden in Syrien, die am
Ende dieses Jahres veröffentlicht wird.
Aufruf zu einer
zentralen Demonstration am 12. Oktober in Köln
Aus 18 kurdischen
Parteien und Organisationen bestehende“ Plattform der Organisationen aus
Kurdistan in Deutschland – HEVKARI“ ruft zu einer zentralen Demonstration
und Kundgebung am 12. Oktober 2002 in Köln auf. Beginn: um 12.00 Uhr am
Köln-Ebertplatz
Abschlusskundgebung:
14.00 Uhr am Roncalliplatz
Den Aufruf
zu dieser Veranstaltung können Sie auf folgenden WEB-Seiten lesen:
www.komkar.org
oder www.kurden.de
Neue Publikation
Liebe Freundinnen
und Freunde,
Liebe Interessierte,
der IMK e.V.
möchte alle Interessierte und MitarbeiterInnen in der Flüchtlingsarbeit
auf die Dip-lomarbeit von Herrn Mehmet Bayval zum Thema „Psychosoziale
Entwicklung von Kinder-flüchtlingen“ hinweisen.
In der Diplomarbeit
werden die Rahmenbedingungen, unter denen Kinderflüchtlinge in der Bun-desrepublik
leben, dargestellt. Hierbei werden psychologische, soziologische, ethnologische,
politische, und rechtliche Gesichtspunkte berücksichtigt.
· Im ersten
Teil der Diplomarbeit werden die notwendigen Definitionen, die Fluchtursachen,
Statistiken und internationale bzw. nationale gesetzliche Grundlagen veranschaulicht.
Hierbei handelt es sich, um Fragen des Bleiberechts, um Aufenthaltstitel,
sowie, um Einreiseverfah-ren.
· Im zweiten
Teil werden die konkrete Lebenssituation, die psychosoziale Entwicklung
der Kinderflüchtlinge – z.B. in den Bereichen Unterbringung, Bildung und
Identitätsentwicklung, unter Herausarbeitung der Maßnahmen, die die Lebenssituation
der jungen Flüchtlinge beein-flusst – im Mittelpunkt stehen.
Die Diplomarbeit
kann in gebundener Form bei uns gegen die Errichtung eines Betrages von
6,-- Euro ( inkl. Versandkosten ) bestellt werden.
Wie zuvor auch
diesmal möchten wir an Sie appellieren, uns mitzuteilen falls Sie eine
e-mail-Adresse haben, denn der Versand über e-mail ist kostengünstiger
und schneller.
Wir möchten
Sie gleichzeitig auf unsere WEB-Seiten hinweisen, die interessante Beiträge
enthält:
· IPPNW-Bericht
über die reale Situation in der Türkei und in Kurdistan (Deutsch)
· Ein Artikel
vom Ashiti Amir über Syrien und Syrisch-Kurdistan (Deutsch)
· Die Erklärung
der PSK zum „EU-Anpassungspaket“ des Türkischen Parlaments (Deutsch und
Eng-lisch)
· Der Artikel
„Kurden und Kurdistan“ von Shahin Sorekli aus Australien (Englisch)
Diese Beiträge
tragen nicht unbedingt unsere Meinung, sondern geben die aktuell für unser
Themengebiet interes-santen Diskussionen wieder. Besuchen Sie doch einmal
www.kurden.de.
Mit freundlichen
Grüßen,
Ihre Redaktion
ISSN 1438- 08 Herausgeber: IMK e.V., Postfach 07 38, D-53137 Bonn, Telefon:
+ 49 228 362 802, Fax: + 49 228 363 297, E-Mail: IMK-Bonn@t-online.de
und imkkurds@aol.com Besuchen sie auch unsere Website: http://www.kurden.de
Verantwortlicher Leiter: Abubekir Saydam Abonnementbedingungen
(pro Jahr):· Stiftungen, Parteien, Regierungen und internationale Organisationen
sowie Gremien: Euro 92,00 · Gerichte, Rechtsanwälte, Menschenrechtsorganisationen,
Flüchtlingsberatungsstellen: Euro 46,00 · Förderabonnement, Einzelpersonen
und kleinere Vereine: Euro 31,00 Spendenkonto: Volksbank
Bonn (BLZ: 380 60 186), Konto-Nr.: 201 246 90 23
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