Internationaler
Verein für Menschenrechte der Kurden
IMK Wocheninformationsdienst
Datum:
6. August – 13. August 2002
Nummer: 164
IHD zur
Lage im Gefängnis Bayrampasa
Eren Keskin,
Vorsitzende des IHD Istanbul, sagte auf einer Pressekonferenz, dass eine
Gruppe von Wärtern, die sich das “A Team” nenne, die Gefan-genen in der
Anstalt Bayrampasa schlägt. Ein Iraner sei letzte Woche mit einem Schlauch
verprügelt worden und der politische Häftling Hasan Karabas wurde auf dem
Weg zum Gericht so lange geschla-gen, bis er ohnmächtig wurde. Der IHD
habe die blauen Flecken am Kopf und Körper feststellen können. Dazu seien
Vorwürfe laut geworden, dass vor ca. 2 Wochen 4 Transvestiten bei der Einwei-sung
in das Gefängnis vergewaltigt worden seien. (Quelle: Yedinci Gündem vom
02.08.2002)
Urteil im
Erschiessungsprozess
Der Kassationsgerichtshof
hat die Urteile im Zusammenhang mit der Erschießung von Murat Bektas und
Erdinç Aslan im Stadtteil Akincilar von Adana vom 5. Oktober 1999 bestätigt.
Am 9. Mai 2001 hatte die 1. Kammer des Strafgerichts in Ada-na die Polizisten
Nurettin Bülbül, Eyüp Yalçinkaya, Ali Erdurucan und Haydar Erol für die
Erschießung von Murat Bektas zu je 8 Jahren Gefängnis nach den §§ 448 und
450/2 TSG (Tötung durch Anwendung unangemessener Gewalt) verurteilt. Die
Strafen waren bis auf 6 Monate und 20 Tage Haft reduziert und dann zur
Bewährung ausgesetzt worden. Die Polizisten Fevzi Mustan und Muammer Topaç
wurden wegen der Erschießung von Erdinç Aslan freigesprochen, da sie nach
§ 49 TSG nur Befehle ausgeführt hatten. Bei dem Getöteten soll es sich
um einen Militanten der DHKP/C gehandelt haben, während Murat Bektas (in
der Nachbarwohnung) nicht zur Organisation gehörte. (Quelle: Milliyet vom
03.08.2002)
Kampagne
für Unterricht in Kurdisch
Das SSG Van
sprach am 5. August 6 Vorstandsmitglieder des IHD Van, einschliesslich
des Vorsitzenden Abdulvahap Ertan vom Vorwurf der Separatismuspropaganda
frei. Der Prozeß war nach dem Kongreß des Vereins im Februar 2002 eröffnet
worden, weil dort ein Spruchband zu sehen war, auf dem stand, dass das
Recht auf Muttersprache ein Menschenrecht ist. Das SSG Istanbul ordnete
die Entlassung der letzten 6 in U-Haft befindlichen Angeklagten an. Mehmet
Salih Anly, Alican Babahan, Mehmet Orhan, Abdullah Akyncy, Ali Dinçer und
Mehmet Meriç gehören zu 92 Angeklagten, die Bittschriften an Direktoren
für nationale Erziehung in Istanbul übergeben hatten. (Quelle: Yedinci
Gündem vom 06.08.2002)
Tod in Polizeihaft
Der vermeintliche
Dieb Ilkay Tasdemir soll sich durch einen Sprung aus dem 5. Stock des Polizei-präsidiums
in Istanbul umgebracht haben. Er war am 5. Juli in Kadiköy festgenommen
worden und soll Handschellen getragen haben, als er durch ein offenes Fenster
sprang. (Quelle: Cumhuriyet vom 07.08.2002)
Hungerstreikerin
begnadigt
Staaspräsident
Ahmet Necdet Sezer begnadigte Ayla Özcan nach Artikel 104 der Verfassung.
Sie hatte sich seit November 2000 am Hungerstreik gegen die Gefängnisse
vom Typ F beteiligt und wurde wegen schlechter Gesundheit begnadigt. (Quelle:
Cumhuriyet vom 08.08.2002)
Präsident
Sezer setzt
Reformpaket
in Kraft
Der türkische
Staatspräsident Ahmet Necdet Sezer
hat das am
vergangenen Wochenende vom Parla-ment gebilligte Reformpaket unterzeichnet.
Mit der Veröffentlichung im Staatsanzeiger treten die Gesetzesänderungen
nun in Kraft. Sie sehen unter anderem die Abschaffung der Todesstrafe in
Frie-denszeiten, die begrenzte Zulassung der kurdischen Sprache im Erziehungswesen
und in den Massen-medien, erweiterte Meinungsfreiheit und strengere rechtsstaatliche
Regeln für Polizeieinsätze vor. Nun müsse die Europäische Union ihre Aufrichtigkeit
in der Behandlung
des türkischen Beitrittsantrages beweisen, sagte Staatspräsident Sezer
nach der Unterzeichnung.
Am Donnerstagabend
billigte das türkische Parla-ment außerdem eine Reform der Arbeitsgesetze.
Genaue Kriterien für zulässige Kündigungen sollen
willkürliche
Entlassungen erschweren. Wegen der schweren Wirtschaftskrise haben im vergangenen
Jahr fast zwei Millionen Türken ihre Jobs verloren. (Quelle: Frankfurter
Rundschau, 10.08.2002)
Neuer Generalstabschef
ernannt
Die türkischen
Streitkräfte haben am Samstag einen neuen Generalstabschef ernannt. Der
62-jährige bisherige Heereschef, General Hilmi Ozkok, soll Nachfolger von
General Hüseyin Kivrikoglu wer-den, der am 30. August in den Ruhestand
tritt.
(Quelle: ap)
Ecevit sieht
die Kriterien der EU erfüllt
Die Türkei
hat nach Einschätzung von Ministerprä-sident Ecevit mit dem Reformpaket
die Kriterien für die Aufnahme von EU-Beitritts-Verhandlungen erfüllt.
«Von jetzt an wird die Türkei freier, demo-kratischer und europäischer
sein», sagte Ecevit am Sonntag. Er fügte hinzu, dass er der von den Natio-nalisten
angekündigten Klage gegen die Reformen vor dem Verfassungsgericht gelassen
entgegensehe.
Ecevit sagte
weiter, nach seiner Einschätzung ent-spreche die Türkei mit dem Reformpaket
den von der EU gestellten Auflagen in Fragen der Menschenrechte und Demokratie.
Nach der Verabschiedung im Parlament würden die neuen Gesetze auch umgesetzt
werden. «Von jetzt an werden die
Mauern zwischen
der Europäischen Union und uns bröckeln.» (Quelle: Reuters 4. Aug.
2002)
Türken
warten auf Islamistenführer Kaplan - Ankara hofft nach Aus für To-desstrafe
auf schnellere Auslieferung von Extremisten
Istanbul -
Die türkischen Behörden hatten sich in den vergangenen Jahren an frustrierende
Antwor-ten aus Europa gewöhnt, wenn es um Auslieferungsersuchen für politische
Extremisten und "schwere Jungs" ging: Da in der Türkei die Todesstrafe
gelte, so hieß es immer wieder aus den europäischen Hauptstädten, komme
eine Auslieferung an Ankara nicht in Frage. Von unserem Korrespondenten
THOMAS SEIBERT, Istanbul
Doch nun hat
das Parlament mit der Abschaffung der Todesstrafe in Friedenszeiten nicht
nur einen Stolperstein für die Türkei auf dem Weg in die EU beseitigt,
sondern auch ein wichtiges Auslieferungshindernis. So könnte der in Deutschland
inhaftierte Chef des "Kalifatsstaates", Metin Kaplan, schon bald an die
Türkei überstellt werden.
Zwar gibt
es selbst nach Streichung der Todesstrafe keinen Automatismus bei der Auslieferung:
Andere Gründe, wie etwa eine "reale Foltergefahr" für den Betroffenen,
können nach Auskunft europäischer Diplomaten weiter gegen eine Auslieferung
an die Türkei sprechen. Doch die Chancen der Türken sind beträchtlich gestiegen.
Deshalb lässt das Justizministerium nun auch einen ganz neuen Auslieferungsantrag
für Kaplan aufsetzen, nachdem alle früheren Versuche Ankaras an der Todesstrafe
scheiterten.
Kaplan wird
in der Türkei vorgeworfen, bei den 75-Jahr-Feiern der Türkischen Republik
1998 einen Anschlag auf die am Atatürk-Mausoleum in Ankara versammelte
Staatsspitze geplant zu haben. Darauf stand bisher der Tod durch Erhängen.
Nun aber hätte Kaplan bei einer Verurteilung in der Türkei "nur" noch lebenslange
Haft zu befürchten. Das
nordrhein-westfälische
Innenministerium ließ bereits durchblicken, dass der in Düsseldorf inhaftierte
Kaplan in die Türkei überstellt werden könnte; im März nächsten Jahres
läuft die deutsche Haftzeit für den Moslem-Extremisten ab, der die Errichtung
eines Gottesstaates in der Türkei anstrebt.
Eine Auslieferung
Kaplans wäre ein politischer Triumph für Ankara. Die türkische Regierung
fühl-te sich in der Vergangenheit durch das Nein der Europäer in Abschiebefragen
immer wieder gede-mütigt. Nie war die ohnmächtige Wut der Türken größer
als Ende 1998: Damals tauchte PKK-Chef
Abdullah Öcalan
in Italien auf, doch die Regierung in Rom lehnte eine Auslieferung an die
Türkei ab. Nach der Aufhebung der Todesstrafe könnten nun PKK-Aktivisten
nach einer Verhaftung in Deutsch-land oder in anderen europäischen Ländern
leichter nach Ankara abgeschoben werden.
Selbst wenn
keine Politik im Spiel war, konnten die türkischen Behörden bisher allenfalls
nach vielen juristische Verrenkungen auf die Auslieferung eines Gesuchten
hoffen. So musste sich die Türkei vor
einigen Jahren
vor der Auslieferung des türkischen Mafia-Königs Alaattin Cakici aus Frankreich
ver-pflichten, den Schwerverbrecher nicht wegen Mordes vor Gericht zu stellen.
Doch die Zeiten, in denen die Flucht nach Europa für mutmaßliche Schwerkriminelle
und Mitglieder antitürkischer
Gruppen die
Rettung vor der Justiz in der Türkei bedeutete, könnten nun bald vorbei
sein. (Quelle: Stuttgarter Nachrichten, 07.08.2002)
Rückschritt
in Ankara Die türkische Regierung verschärft das Mediengesetz – und will
jetzt auch das Internet stärker kontrollieren
Fikret Baskaya
ging das Risiko wissentlich ein. In einem Artikel der Tageszeitung "Özgür
Bakis" stellte der Gründer des "Forum Türkei und der Nahe Osten" am 1.
Juni 1999 das Vorgehen der türkischen Politik gegen die Kurden öffentlich
in Frage. Das Ergebnis kam wenig überraschend: Wegen der "Verbreitung separatistischer
Propaganda" musste er im Juni 2001 eine 16-monatige Haftstrafe antreten.
Es war nicht sein erster Gefängnisaufenthalt.
Die eingeschränkte
Presse- und Meinungsfreiheit am Bosporus wird in der Europäischen Union
be-sonders kritisch betrachtet. Nun hat das Parlament in Ankara das Medienrecht
verschärft. Das Gesetz war im Juni vergangenen Jahres zunächst an einem
Einspruch von Staatspräsident Ahmet Necdet Sezer gescheitert. Nach seiner
Auffassung waren rund die Hälfte der Paragrafen nicht mit den demokratischen
Traditionen und Verfassungsprinzipien zu vereinbaren. Zudem widerspreche
das Gesetz der Zusage, die die Regierung Brüssel gegeben habe, als demokratische
Reformen angekündigt wurden. Trotz Sezers Kritik entschied die Mehrheit
in der Nationalversammlung am 15. Mai nach zehnstündiger, kontroverser
und von Tumulten begleiteter Debatte, das Gesetz ohne Änderungen erneut
zu verabschieden. Ein weiteres Veto konnte Sezer nicht einlegen. Dem Staatschef
bleibt nur der Weg zum Verfassungsgericht: Nach Ansicht des Staatspräsidenten,
der früher selbst Richter am höchsten türkischen Gericht war, sind mehrere
Verbote im Gesetz so vage formuliert, dass Medien davon abgehalten werden,
"wahr und objektiv" zu berichten.
Der innenpolitische
Streit wird also in den kom-menden Wochen und Monaten weitergehen. Doch
auch von außen gibt es Kritik am neuen Gesetzentwurf und das nicht
nur aus Brüssel. Die geplanten Maßnahmen dürften nach Auffassung der Organisation
"Reporter ohne Grenzen" (ROG) zu noch mehr Repressionen führen. Vor allem
die neu festgelegten Strafen bei Verstößen gefährden die Pressefreiheit.
Denn kleinere Verlage oder Rundfunk- und Fernsehstationen könnten bei Geldbußen
von umgerechnet bis zu 200.000 Euro in ihrer Existenz gefährdet werden.
Die Strafen sind bis zu tausendmal höher als im alten Gesetz von 1994.
Unter Strafe
gestellt werden unter anderem Beiträge, die "falsche und beleidigende Inhalte"
verbreiten, "Pessimismus und Hoffnungslosigkeit schüren", das "Ansehen
der Türkei im Ausland beschädigen", den Staatsgründer Atatürk beleidigen
oder auch "separatistische Propaganda" verbreiten. Mit Hilfe des letzten
Delikts werden bei Bedarf kritische Artikel zum Kurdenproblem oder einfach
Texte in kurdischer Sprache unter Strafe gestellt. Neben Geldstrafen können
Zensurmaßnahmen bis hin zu Sendeverboten erteilt werden.
In der über
strittige Fragen waltenden Aufsichtsbe-hörde RTÜK sollen künftig mehrheitlich
Mitglieder der Regierung oder von ihr benannte Personen sitzen. Nicht nur
"Reporter ohne Grenzen" befürch-tet deshalb eine zunehmende staatliche
Kontrolle der RTÜK. Das könne auch nicht dadurch ausgegli-chen werden,
dass künftig auch die beiden größten Journalistenvereinigungen im Gremium
vertreten sind, betont ROG-Generalsekretär Robert Ménard. Ihm wurde am
Tag nach der Verabschiedung des Gesetzes die Einreise in die Türkei verweigert,
wo er eine Pressekonferenz abhalten wollte.
Auch ohne
Verschärfung der Gesetze ist die Lage für Journalistinnen und Journalisten
nicht einfach. Zwar hat sich am Bosporus in den vergangenen zehn Jahren
eine durchaus vielfältige Medienland-schaft entwickelt, in der auch zahlreiche
engagierte und kritische Redakteure arbeiten. Korruptionsfälle oder andere
politische Skandale werden hartnäckig recherchiert und schonungslos aufgedeckt.
Doch vor allem bei drei Themen wird es nach Erkenntnissen von amnesty international
heikel: Artikel zur Kurdenproblematik, Kritik an den Hochsicherheitsgefängnissen
und Plädoyers für die Stärkung des Islam geraten schnell ins Visier der
Behörden. So wurden im vergangenen Jahr gegen 50 türkische Journalisten
und Verleger Anklagen erhoben, die meist gegen diese Tabus verstoßen hatten.
Mindestens sechs Medienschaffende sind laut ROG zurzeit inhaftiert. Es
könnten noch mehr werden, denn die gleichen Maßstäbe wie für Zeitungen,
Zeitschriften, Funk und Fernsehen sollen bald auch für das Internet gelten.
Dessen Kontrolle wird laut Parlamentsbeschluss ebenfalls unter das neue
Mediengesetz fallen. Vor allem die Macher von Nachrichtenportalen und kurdischen
Websites sehen die Entwicklung mit Sorge. Sollte das Verfassungsgericht
das Gesetz nicht stoppen, müssen Internet-Provider künftig alle ihnen zur
Verfügung gestellten Seiten zur Genehmigung einreichen. Sogar für den Inhalt
von Chatrooms sollen sie verantwortlich gemacht werden können. Harald Gesterkamp
(Quelle: ai-journal
Juli/August 2002)
Deutsche
Welle verbreitet erstmals kurdischen Text auf Türkei-Seiten
Köln/Istanbul
(dpa) - Nach der Zulassung des kur-dischsprachigen Rundfunks in der Türkeit
hat die Deutsche Welle am Mittwoch erstmals einen Bei-trag in kurdischer
Sprache in ihrem Internet-Angebot verbreitet. Darin begrüßt der türkische
Autor Muhsin Kizilkaya die Entscheidung des tür-kischen Parlaments als
eine "historische Wende". Sie werde die Türkei statt zu spalten noch stärker
einen, schreibt der Autor auf der türkischen Internetseite des deutschen
Auslandssenders. Aus der Sicht der Kurden beginne jetzt "eine große
Prüfung". Da sie vom türkischen Staat mangels fehlender Kurdisch-Lehrer
nicht viel zu erwarten hätten, müssten sie "sofort die Ärmel aufkrempeln
und sich von Neuem mit ihrer eigenen Sprache versöhnen". Wenn sie diese
Chance nicht nutzten, liefen sie Gefahr, ihre seit 1000 Jahren überlieferte
Sprache doch noch zu verlieren. (Internet: Deutsche Welle: http//www.dw-world/turkish)
(Quelle: NewsBote
7.8.2002)
Iran will
bei US-Militärschlag
Flüchtlingslager
im Irak einrichten
Im Fall eines
amerikanischen Militärangriffs auf
den Irak will
der Iran Flüchtlingslager auf iraki-schem Territorium einrichten. Die Flucht
irakischer Zivilisten in den Iran solle verhindert werden, zitierten Teheraner
Zeitungen den iranischen Regierungssprecher Abdullah Ramesansadeh am Donnerstag.
Die Lager sollten in so genannten Puffer-Zonen im Grenzgebiet beider Länder
aufgebaut werden. Bereits während der US-Bombardements auf Afghanistan
hatte Iran hunderttausenden Zivilisten auf afghanischem Gebiet geholfen.
Der Regierungssprecher bekräftigte, dass Teheran einen US-Angriff auf den
Irak strikt ablehne. Über die politische Zukunft des Landes müsse die irakische
Bevölkerung selbst entscheiden. (Quelle: dpa 8.8.2002)
Kommunist
nach jahrzehntelanger Haft in Syrien entlassen
Damaskus (dpa)
- Ein wegen politischer Aktivitäten verurteilter Syrer ist auf Druck von
Menschen-rechtsaktivisten nach fast 30 Jahren aus der Haft entlassen worden.
Wie Aktham Naisse vom "Komi-tee für die Verteidigung der Menschenrechte
in Syrien" am Sonntag mitteilte, wurde Haitham Naal (51) am Vortag freigelassen.
Naal war vor 28 Jah-ren zusammen mit zwei anderen Kommunisten der Mitgliedschaft
in der verbotenen Arabischen Kommunistischen Organisation für schuldig
befunden worden. Alle drei waren von einem Staatssicherheitsgericht zu
lebenslangen Haftstrafen verurteilt worden, sagte Naisse. Die Gruppe sei
seinerzeit mit dem Ziel der Untergrabung von US-Interessen in der Arabischen
Welt gegründet worden. Fünf Mitglieder wurden 1974 hingerichtet. Andere
wie Naal erhielten Gefängnisstrafen, und zwei der Mitglieder seien noch
in Haft. Naal leide an Blasenkrebs und sei in schlechter gesundheitlicher
Verfassung. Naisse begrüßte seine Freilassung als einen Schritt zur Verbesserung
der Menschenrechte im Land, forderte aber gleichzeitig eine Amnestie für
alle politischen Häftlinge in Syrien.
(Quelle: dpa
8.8.2002)
Iran: Populärer
Anwalt verhaftet
Der Rechtsanwalt
Nasser Zarafshan ist am vergan-genen Mittwoch in Teheran verhaftet worden,
wie die taz jetzt von Angehörigen erfuhr. Zarafshan wurde durch den Prozess
um die "Kettenmorde" von 1999 populär. Damals waren ein Politiker und zwei
Schriftsteller von Mitarbeitern des Informationsministeriums ermordet worden.
Zarafshan verteidigte die Opfer. Vor drei Wochen wurde er wegen "Geheimnisverrats"
zu fünf Jahren Haft verurteilt. Er ist der sechste Anwalt, der nach der
Verteidigung von Oppositionellen eine hohe Haftstrafe erhielt. (Quelle:
taz vom 12.8.2002)
Neues Zeitungsverbot
in Iran
In Iran sind
nach Meldungen der amtlichen Nachrichtenagentur am Donnerstag zwei weitere
reformorientierte Zeitungen verboten worden. Die erstmals vor einer Woche
herausgebrachte Zeitung «Ayineh e Jonub» darf nicht erscheinen, weil ihr
Verleger Mohammad Dadfar im Gefängnis ist. Der reformorientierte Abgeordnete
Dadfar war im ver-gangenen Jahr zu sieben Monaten Haft verurteilt worden,
weil er Lügen über die islamische Repu-blik verbreitet haben soll. Auch
das Erscheinen von «Rus e Now» wurde verboten, weil der Name einer anderen
Zeitung ähnlich sei; bis das Verbot der Zeitung «Nowrus» in sechs Monaten
auslaufe, werde «Rus e Now» nicht erscheinen, beschloss die Justiz. «Rus
e Now» hatte zuvor für kommende Woche eine Genehmigung erhalten. (Quelle:
Neue Zürcher Zeitung, Ressort Ausland, 10. August 2002)
Boot mit
halbverdursteten Irak-Flüchtlingen in Ägäis aufgebracht
Der türkische
Küstenschutz hat ein Flüchtlingsboot mit 94 halbverdursteten Männern, Frauen
und Kin-dern an der ägäischen Küste bei Kusadasi aufge-bracht. Das Schiff
sei am frühen Donnerstagmorgen geentert worden, berichtete die Nachrichtenagentur
Anadolu.
Die hauptsächlich
aus dem Irak stammenden Menschen seien vor Hunger, Durst und Hitze der
Ohnmacht nahe gewesen. Drei seien wegen ihres schlechten Zustandes ins
Krankenhaus gebracht worden. Als Ziel hätten die Flüchtlinge Athen an-gegeben.
Die 94 Menschen, darunter 8 Frauen und 13 Kinder, waren nach eigenen Angaben
vor 20 Tagen im Norden des Iraks aufgebrochen. Für die Reise hätten sie
ihren Schleppern pro Kopf zwi-schen 3500 und 4000 Dollar (3600 bis 4125
Euro) gezahlt. Unter den Flüchtlingen waren auch zwölf Afghanen und ein
Palästinenser. (Quelle dpa 8. August 2002)
Studie zu
den Wirtschaftssanktionen
gegen den
Irak vorgelegt
New York,
6. August 2002: Aus Anlass des 12. Jahrestages der Verhängung umfassender
Wirt-schaftssanktionen gegen den Irak (6. August 1990) legt WEED gemeinsam
mit Nichtregierungsorganisationen aus den USA, Großbritannien und Frankreich
eine Studie vor, die sich mit den humanitären Folgen der Sanktionen befasst.
Die englische Studie mit dem Titel "Iraq Sanctions: Humanitarian Implications
and Options for the Future" kommt zu dem Schluss, dass das bisherige System
umfassender Wirtschaftssanktionen das Leid der irakischen Zi-vilbevölkerung
verschärft und den politischen Zweck einer Lösung des Konflikts mit dem
iraki-schen Regime verfehlt hat. Die Kindersterblichkeit ist der Studie
zufolge während der Sanktionen deut-lich gestiegen, 400.000 Kinder unter
fünf Jahren sind in den letzten 12 Jahren im Irak gestorben. Die Studie
gibt dem Sicherheitsrat der Vereinten Natio-nen eine Mitverantwortung an
der katastrophalen Lage der Zivilbevölkerung. Der Sicherheitsrat hätte,
so die Autoren, bei seinen Beschlüssen die humanitären Folgen der Wirtschaftssanktionen
nicht angemessen berücksichtigt.
Die Studie
ist angesichts der US-amerikanischen Kriegsvorbereitungen auch als Plädoyer
für eine friedliche Beilegung des Irak-Konflikts zu verste-hen. Zur Überwindung
der Krise legt die Studie einen umfassenden Maßnahmenkatalog vor. Sie fordert
u.a. die Aufhebung der umfassenden Wirtschaftssanktionen durch den Sicherheitsrat
und plädiert statt dessen für den Einsatz "gezielter Sank-tionen" (targeted
sanctions") gegen die irakische Führung.
Außerdem spricht
sie sich für die Wiederaufnahme wirtschaftlicher Beziehungen zum Irak aus.
Der Katalog umfasst aber auch detaillierte Forderungen an die irakische
Führung, u.a. die Öffnung des Landes für UN-Waffenkontrolleure, die Einhaltung
der Menschenrechte und einen Autonomiestatus für die kurdischen Gebiete.
Die Studie wurde unter Federführung des New Yorker Global Policy Fo-rums
erstellt. Mitherausgeber sind u.a. das britische Kinderhilfswerk Save the
Children UK, das US-amerikanische Institute for Policy Studies und ver-schiedene
religiöse Organisationen. Die Studie wird heute in New York am Sitz der
Vereinten Nationen präsentiert.
Die Studie
ist über das Internet erhältlich unter www.weedbonn.org/unreform/index.htm
Für Rückfragen
und weitere Informationen wenden Sie sich bitte an James A. Paul, Direktor
des Global Policy Forums (james.paul@globalpolicy.org), Global Policy Forum,
777 UN Plaza, suite 7G, New York, NY 10017; Tel.: +212-557-3161; Fax: +212-557-3165;
Internet: www.globalpolicy.org
(Quelle: weed,
6.8.2002)
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