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Internationaler Verein für Menschenrechte der Kurden 
IMK Wocheninformationsdienst
Datum: 6. August – 13. August 2002            Nummer: 164

IHD zur Lage im Gefängnis Bayrampasa
Eren Keskin, Vorsitzende des IHD Istanbul, sagte auf einer Pressekonferenz, dass eine Gruppe von Wärtern, die sich das “A Team” nenne, die Gefan-genen in der Anstalt Bayrampasa schlägt. Ein Iraner sei letzte Woche mit einem Schlauch verprügelt worden und der politische Häftling Hasan Karabas wurde auf dem Weg zum Gericht so lange geschla-gen, bis er ohnmächtig wurde. Der IHD habe die blauen Flecken am Kopf und Körper feststellen können. Dazu seien Vorwürfe laut geworden, dass vor ca. 2 Wochen 4 Transvestiten bei der Einwei-sung in das Gefängnis vergewaltigt worden seien. (Quelle: Yedinci Gündem vom 02.08.2002)

Urteil im Erschiessungsprozess
Der Kassationsgerichtshof hat die Urteile im Zusammenhang mit der Erschießung von Murat Bektas und Erdinç Aslan im Stadtteil Akincilar von Adana vom 5. Oktober 1999 bestätigt. Am 9. Mai 2001 hatte die 1. Kammer des Strafgerichts in Ada-na die Polizisten Nurettin Bülbül, Eyüp Yalçinkaya, Ali Erdurucan und Haydar Erol für die Erschießung von Murat Bektas zu je 8 Jahren Gefängnis nach den §§ 448 und 450/2 TSG (Tötung durch Anwendung unangemessener Gewalt) verurteilt. Die Strafen waren bis auf 6 Monate und 20 Tage Haft reduziert und dann zur Bewährung ausgesetzt worden. Die Polizisten Fevzi Mustan und Muammer Topaç wurden wegen der Erschießung von Erdinç Aslan freigesprochen, da sie nach § 49 TSG nur Befehle ausgeführt hatten. Bei dem Getöteten soll es sich um einen Militanten der DHKP/C gehandelt haben, während Murat Bektas (in der Nachbarwohnung) nicht zur Organisation gehörte. (Quelle: Milliyet vom 03.08.2002)

Kampagne für Unterricht in Kurdisch
Das SSG Van sprach am 5. August 6 Vorstandsmitglieder des IHD Van, einschliesslich des Vorsitzenden Abdulvahap Ertan vom Vorwurf der Separatismuspropaganda frei. Der Prozeß war nach dem Kongreß des Vereins im Februar 2002 eröffnet worden, weil dort ein Spruchband zu sehen war, auf dem stand, dass das Recht auf Muttersprache ein Menschenrecht ist. Das SSG Istanbul ordnete die Entlassung der letzten 6 in U-Haft befindlichen Angeklagten an. Mehmet Salih Anly, Alican Babahan, Mehmet Orhan, Abdullah Akyncy, Ali Dinçer und Mehmet Meriç gehören zu 92 Angeklagten, die Bittschriften an Direktoren für nationale Erziehung in Istanbul übergeben hatten. (Quelle: Yedinci Gündem vom 06.08.2002)

Tod in Polizeihaft
Der vermeintliche Dieb Ilkay Tasdemir soll sich durch einen Sprung aus dem 5. Stock des Polizei-präsidiums in Istanbul umgebracht haben. Er war am 5. Juli in Kadiköy festgenommen worden und soll Handschellen getragen haben, als er durch ein offenes Fenster sprang. (Quelle: Cumhuriyet vom 07.08.2002)
Hungerstreikerin begnadigt
Staaspräsident Ahmet Necdet Sezer begnadigte Ayla Özcan nach Artikel 104 der Verfassung. Sie hatte sich seit November 2000 am Hungerstreik gegen die Gefängnisse vom Typ F beteiligt und wurde wegen schlechter Gesundheit begnadigt. (Quelle: Cumhuriyet vom 08.08.2002)

Präsident Sezer setzt
Reformpaket in Kraft
Der türkische Staatspräsident Ahmet Necdet Sezer
hat das am vergangenen Wochenende vom Parla-ment gebilligte Reformpaket unterzeichnet. Mit der Veröffentlichung im Staatsanzeiger treten die Gesetzesänderungen nun in Kraft. Sie sehen unter anderem die Abschaffung der Todesstrafe in Frie-denszeiten, die begrenzte Zulassung der kurdischen Sprache im Erziehungswesen und in den Massen-medien, erweiterte Meinungsfreiheit und strengere rechtsstaatliche Regeln für Polizeieinsätze vor. Nun müsse die Europäische Union ihre Aufrichtigkeit
in der Behandlung des türkischen Beitrittsantrages beweisen, sagte Staatspräsident Sezer nach der Unterzeichnung.
Am Donnerstagabend billigte das türkische Parla-ment außerdem eine Reform der Arbeitsgesetze. Genaue Kriterien für zulässige Kündigungen sollen
willkürliche Entlassungen erschweren. Wegen der schweren Wirtschaftskrise haben im vergangenen Jahr fast zwei Millionen Türken ihre Jobs verloren. (Quelle: Frankfurter Rundschau, 10.08.2002)

Neuer Generalstabschef ernannt
Die türkischen Streitkräfte haben am Samstag einen neuen Generalstabschef ernannt. Der 62-jährige bisherige Heereschef, General Hilmi Ozkok, soll Nachfolger von General Hüseyin Kivrikoglu wer-den, der am 30. August in den Ruhestand tritt. 
(Quelle: ap)

Ecevit sieht die Kriterien der EU erfüllt
Die Türkei hat nach Einschätzung von Ministerprä-sident Ecevit mit dem Reformpaket die Kriterien für die Aufnahme von EU-Beitritts-Verhandlungen erfüllt. «Von jetzt an wird die Türkei freier, demo-kratischer und europäischer sein», sagte Ecevit am Sonntag. Er fügte hinzu, dass er der von den Natio-nalisten angekündigten Klage gegen die Reformen vor dem Verfassungsgericht gelassen entgegensehe.
Ecevit sagte weiter, nach seiner Einschätzung ent-spreche die Türkei mit dem Reformpaket den von der EU gestellten Auflagen in Fragen der Menschenrechte und Demokratie. Nach der Verabschiedung im Parlament würden die neuen Gesetze auch umgesetzt werden. «Von jetzt an werden die
Mauern zwischen der Europäischen Union und uns bröckeln.» (Quelle: Reuters  4. Aug. 2002)
 
Türken warten auf Islamistenführer Kaplan - Ankara hofft nach Aus für To-desstrafe auf schnellere Auslieferung von Extremisten
Istanbul - Die türkischen Behörden hatten sich in den vergangenen Jahren an frustrierende Antwor-ten aus Europa gewöhnt, wenn es um Auslieferungsersuchen für politische Extremisten und "schwere Jungs" ging: Da in der Türkei die Todesstrafe gelte, so hieß es immer wieder aus den europäischen Hauptstädten, komme eine Auslieferung an Ankara nicht in Frage. Von unserem Korrespondenten THOMAS SEIBERT, Istanbul
Doch nun hat das Parlament mit der Abschaffung der Todesstrafe in Friedenszeiten nicht nur einen Stolperstein für die Türkei auf dem Weg in die EU beseitigt, sondern auch ein wichtiges Auslieferungshindernis. So könnte der in Deutschland inhaftierte Chef des "Kalifatsstaates", Metin Kaplan, schon bald an die Türkei überstellt werden.
Zwar gibt es selbst nach Streichung der Todesstrafe keinen Automatismus bei der Auslieferung: Andere Gründe, wie etwa eine "reale Foltergefahr" für den Betroffenen, können nach Auskunft europäischer Diplomaten weiter gegen eine Auslieferung an die Türkei sprechen. Doch die Chancen der Türken sind beträchtlich gestiegen. Deshalb lässt das Justizministerium nun auch einen ganz neuen Auslieferungsantrag für Kaplan aufsetzen, nachdem alle früheren Versuche Ankaras an der Todesstrafe scheiterten.
Kaplan wird in der Türkei vorgeworfen, bei den 75-Jahr-Feiern der Türkischen Republik 1998 einen Anschlag auf die am Atatürk-Mausoleum in Ankara versammelte Staatsspitze geplant zu haben. Darauf stand bisher der Tod durch Erhängen. Nun aber hätte Kaplan bei einer Verurteilung in der Türkei "nur" noch lebenslange Haft zu befürchten. Das
nordrhein-westfälische Innenministerium ließ bereits durchblicken, dass der in Düsseldorf inhaftierte Kaplan in die Türkei überstellt werden könnte; im März nächsten Jahres läuft die deutsche Haftzeit für den Moslem-Extremisten ab, der die Errichtung eines Gottesstaates in der Türkei anstrebt.
Eine Auslieferung Kaplans wäre ein politischer Triumph für Ankara. Die türkische Regierung fühl-te sich in der Vergangenheit durch das Nein der Europäer in Abschiebefragen immer wieder gede-mütigt. Nie war die ohnmächtige Wut der Türken größer als Ende 1998: Damals tauchte PKK-Chef
Abdullah Öcalan in Italien auf, doch die Regierung in Rom lehnte eine Auslieferung an die Türkei ab. Nach der Aufhebung der Todesstrafe könnten nun PKK-Aktivisten nach einer Verhaftung in Deutsch-land oder in anderen europäischen Ländern leichter nach Ankara abgeschoben werden.
Selbst wenn keine Politik im Spiel war, konnten die türkischen Behörden bisher allenfalls nach vielen juristische Verrenkungen auf die Auslieferung eines Gesuchten hoffen. So musste sich die Türkei vor
einigen Jahren vor der Auslieferung des türkischen Mafia-Königs Alaattin Cakici aus Frankreich ver-pflichten, den Schwerverbrecher nicht wegen Mordes vor Gericht zu stellen. Doch die Zeiten, in denen die Flucht nach Europa für mutmaßliche Schwerkriminelle und Mitglieder antitürkischer
Gruppen die Rettung vor der Justiz in der Türkei bedeutete, könnten nun bald vorbei sein. (Quelle: Stuttgarter Nachrichten, 07.08.2002)

Rückschritt in Ankara Die türkische Regierung verschärft das Mediengesetz – und will jetzt auch das Internet stärker kontrollieren
Fikret Baskaya ging das Risiko wissentlich ein. In einem Artikel der Tageszeitung "Özgür Bakis" stellte der Gründer des "Forum Türkei und der Nahe Osten" am 1. Juni 1999 das Vorgehen der türkischen Politik gegen die Kurden öffentlich in Frage. Das Ergebnis kam wenig überraschend: Wegen der "Verbreitung separatistischer Propaganda" musste er im Juni 2001 eine 16-monatige Haftstrafe antreten. Es war nicht sein erster Gefängnisaufenthalt. 
Die eingeschränkte Presse- und Meinungsfreiheit am Bosporus wird in der Europäischen Union be-sonders kritisch betrachtet. Nun hat das Parlament in Ankara das Medienrecht verschärft. Das Gesetz war im Juni vergangenen Jahres zunächst an einem Einspruch von Staatspräsident Ahmet Necdet Sezer gescheitert. Nach seiner Auffassung waren rund die Hälfte der Paragrafen nicht mit den demokratischen Traditionen und Verfassungsprinzipien zu vereinbaren. Zudem widerspreche das Gesetz der Zusage, die die Regierung Brüssel gegeben habe, als demokratische Reformen angekündigt wurden. Trotz Sezers Kritik entschied die Mehrheit in der Nationalversammlung am 15. Mai nach zehnstündiger, kontroverser und von Tumulten begleiteter Debatte, das Gesetz ohne Änderungen erneut zu verabschieden. Ein weiteres Veto konnte Sezer nicht einlegen. Dem Staatschef bleibt nur der Weg zum Verfassungsgericht: Nach Ansicht des Staatspräsidenten, der früher selbst Richter am höchsten türkischen Gericht war, sind mehrere Verbote im Gesetz so vage formuliert, dass Medien davon abgehalten werden, "wahr und objektiv" zu berichten. 
Der innenpolitische Streit wird also in den kom-menden Wochen und Monaten weitergehen. Doch auch von außen gibt es Kritik am neuen Gesetzentwurf  und das nicht nur aus Brüssel. Die geplanten Maßnahmen dürften nach Auffassung der Organisation "Reporter ohne Grenzen" (ROG) zu noch mehr Repressionen führen. Vor allem die neu festgelegten Strafen bei Verstößen gefährden die Pressefreiheit. Denn kleinere Verlage oder Rundfunk- und Fernsehstationen könnten bei Geldbußen von umgerechnet bis zu 200.000 Euro in ihrer Existenz gefährdet werden. Die Strafen sind bis zu tausendmal höher als im alten Gesetz von 1994. 
Unter Strafe gestellt werden unter anderem Beiträge, die "falsche und beleidigende Inhalte" verbreiten, "Pessimismus und Hoffnungslosigkeit schüren", das "Ansehen der Türkei im Ausland beschädigen", den Staatsgründer Atatürk beleidigen oder auch "separatistische Propaganda" verbreiten. Mit Hilfe des letzten Delikts werden bei Bedarf kritische Artikel zum Kurdenproblem oder einfach Texte in kurdischer Sprache unter Strafe gestellt. Neben Geldstrafen können Zensurmaßnahmen bis hin zu Sendeverboten erteilt werden. 
In der über strittige Fragen waltenden Aufsichtsbe-hörde RTÜK sollen künftig mehrheitlich Mitglieder der Regierung oder von ihr benannte Personen sitzen. Nicht nur "Reporter ohne Grenzen" befürch-tet deshalb eine zunehmende staatliche Kontrolle der RTÜK. Das könne auch nicht dadurch ausgegli-chen werden, dass künftig auch die beiden größten Journalistenvereinigungen im Gremium vertreten sind, betont ROG-Generalsekretär Robert Ménard. Ihm wurde am Tag nach der Verabschiedung des Gesetzes die Einreise in die Türkei verweigert, wo er eine Pressekonferenz abhalten wollte. 
Auch ohne Verschärfung der Gesetze ist die Lage für Journalistinnen und Journalisten nicht einfach. Zwar hat sich am Bosporus in den vergangenen zehn Jahren eine durchaus vielfältige Medienland-schaft entwickelt, in der auch zahlreiche engagierte und kritische Redakteure arbeiten. Korruptionsfälle oder andere politische Skandale werden hartnäckig recherchiert und schonungslos aufgedeckt. Doch vor allem bei drei Themen wird es nach Erkenntnissen von amnesty international heikel: Artikel zur Kurdenproblematik, Kritik an den Hochsicherheitsgefängnissen und Plädoyers für die Stärkung des Islam geraten schnell ins Visier der Behörden. So wurden im vergangenen Jahr gegen 50 türkische Journalisten und Verleger Anklagen erhoben, die meist gegen diese Tabus verstoßen hatten. Mindestens sechs Medienschaffende sind laut ROG zurzeit inhaftiert. Es könnten noch mehr werden, denn die gleichen Maßstäbe wie für Zeitungen, Zeitschriften, Funk und Fernsehen sollen bald auch für das Internet gelten. Dessen Kontrolle wird laut Parlamentsbeschluss ebenfalls unter das neue Mediengesetz fallen. Vor allem die Macher von Nachrichtenportalen und kurdischen Websites sehen die Entwicklung mit Sorge. Sollte das Verfassungsgericht das Gesetz nicht stoppen, müssen Internet-Provider künftig alle ihnen zur Verfügung gestellten Seiten zur Genehmigung einreichen. Sogar für den Inhalt von Chatrooms sollen sie verantwortlich gemacht werden können. Harald Gesterkamp 
(Quelle: ai-journal Juli/August 2002)

Deutsche Welle verbreitet erstmals kurdischen Text auf Türkei-Seiten
Köln/Istanbul (dpa) - Nach der Zulassung des kur-dischsprachigen Rundfunks in der Türkeit hat die Deutsche Welle am Mittwoch erstmals einen Bei-trag in kurdischer Sprache in ihrem Internet-Angebot verbreitet. Darin begrüßt der türkische Autor Muhsin Kizilkaya die Entscheidung des tür-kischen Parlaments als eine "historische Wende". Sie werde die Türkei statt zu spalten noch stärker einen, schreibt der Autor auf der türkischen Internetseite des deutschen Auslandssenders.  Aus der Sicht der Kurden beginne jetzt "eine große Prüfung". Da sie vom türkischen Staat mangels fehlender Kurdisch-Lehrer nicht viel zu erwarten hätten, müssten sie "sofort die Ärmel aufkrempeln und sich von Neuem mit ihrer eigenen Sprache versöhnen". Wenn sie diese Chance nicht nutzten, liefen sie Gefahr, ihre seit 1000 Jahren überlieferte Sprache doch noch zu verlieren. (Internet: Deutsche Welle: http//www.dw-world/turkish) 
(Quelle: NewsBote 7.8.2002)

Iran will bei US-Militärschlag
Flüchtlingslager im Irak einrichten
Im Fall eines amerikanischen Militärangriffs auf
den Irak will der Iran Flüchtlingslager auf iraki-schem Territorium einrichten. Die Flucht irakischer Zivilisten in den Iran solle verhindert werden, zitierten Teheraner Zeitungen den iranischen Regierungssprecher Abdullah Ramesansadeh am Donnerstag. Die Lager sollten in so genannten Puffer-Zonen im Grenzgebiet beider Länder aufgebaut werden. Bereits während der US-Bombardements auf Afghanistan hatte Iran hunderttausenden Zivilisten auf afghanischem Gebiet geholfen. Der Regierungssprecher bekräftigte, dass Teheran einen US-Angriff auf den Irak strikt ablehne. Über die politische Zukunft des Landes müsse die irakische Bevölkerung selbst entscheiden. (Quelle: dpa 8.8.2002)

Kommunist nach jahrzehntelanger Haft in Syrien entlassen
Damaskus (dpa) - Ein wegen politischer Aktivitäten verurteilter Syrer ist auf Druck von Menschen-rechtsaktivisten nach fast 30 Jahren aus der Haft entlassen worden. Wie Aktham Naisse vom "Komi-tee für die Verteidigung der Menschenrechte in Syrien" am Sonntag mitteilte, wurde Haitham Naal (51) am Vortag freigelassen. Naal war vor 28 Jah-ren zusammen mit zwei anderen Kommunisten der Mitgliedschaft in der verbotenen Arabischen Kommunistischen Organisation für schuldig befunden worden. Alle drei waren von einem Staatssicherheitsgericht zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt worden, sagte Naisse. Die Gruppe sei seinerzeit mit dem Ziel der Untergrabung von US-Interessen in der Arabischen Welt gegründet worden. Fünf Mitglieder wurden 1974 hingerichtet. Andere wie Naal erhielten Gefängnisstrafen, und zwei der Mitglieder seien noch in Haft. Naal leide an Blasenkrebs und sei in schlechter gesundheitlicher Verfassung. Naisse begrüßte seine Freilassung als einen Schritt zur Verbesserung der Menschenrechte im Land, forderte aber gleichzeitig eine Amnestie für alle politischen Häftlinge in Syrien.
(Quelle: dpa 8.8.2002)

Iran: Populärer Anwalt verhaftet
Der Rechtsanwalt Nasser Zarafshan ist am vergan-genen Mittwoch in Teheran verhaftet worden, wie die taz jetzt von Angehörigen erfuhr. Zarafshan wurde durch den Prozess um die "Kettenmorde" von 1999 populär. Damals waren ein Politiker und zwei Schriftsteller von Mitarbeitern des Informationsministeriums ermordet worden. Zarafshan verteidigte die Opfer. Vor drei Wochen wurde er wegen "Geheimnisverrats" zu fünf Jahren Haft verurteilt. Er ist der sechste Anwalt, der nach der Verteidigung von Oppositionellen eine hohe Haftstrafe erhielt. (Quelle:  taz vom 12.8.2002)

Neues Zeitungsverbot in Iran
In Iran sind nach Meldungen der amtlichen Nachrichtenagentur am Donnerstag zwei weitere reformorientierte Zeitungen verboten worden. Die erstmals vor einer Woche herausgebrachte Zeitung «Ayineh e Jonub» darf nicht erscheinen, weil ihr Verleger Mohammad Dadfar im Gefängnis ist. Der reformorientierte Abgeordnete Dadfar war im ver-gangenen Jahr zu sieben Monaten Haft verurteilt worden, weil er Lügen über die islamische Repu-blik verbreitet haben soll. Auch das Erscheinen von «Rus e Now» wurde verboten, weil der Name einer anderen Zeitung ähnlich sei; bis das Verbot der Zeitung «Nowrus» in sechs Monaten auslaufe, werde «Rus e Now» nicht erscheinen, beschloss die Justiz. «Rus e Now» hatte zuvor für kommende Woche eine Genehmigung erhalten. (Quelle: Neue Zürcher Zeitung, Ressort Ausland, 10. August 2002)

Boot mit halbverdursteten Irak-Flüchtlingen in Ägäis aufgebracht
Der türkische Küstenschutz hat ein Flüchtlingsboot mit 94 halbverdursteten Männern, Frauen und Kin-dern an der ägäischen Küste bei Kusadasi aufge-bracht. Das Schiff sei am frühen Donnerstagmorgen geentert worden, berichtete die Nachrichtenagentur Anadolu. 

Die hauptsächlich aus dem Irak stammenden Menschen seien vor Hunger, Durst und Hitze der Ohnmacht nahe gewesen. Drei seien wegen ihres schlechten Zustandes ins Krankenhaus gebracht worden. Als Ziel hätten die Flüchtlinge Athen an-gegeben. Die 94 Menschen, darunter 8 Frauen und 13 Kinder, waren nach eigenen Angaben vor 20 Tagen im Norden des Iraks aufgebrochen. Für die Reise hätten sie ihren Schleppern pro Kopf zwi-schen 3500 und 4000 Dollar (3600 bis 4125 Euro) gezahlt. Unter den Flüchtlingen waren auch zwölf Afghanen und ein Palästinenser. (Quelle dpa 8. August 2002)

Studie zu den Wirtschaftssanktionen 
gegen den Irak vorgelegt
New York, 6. August 2002: Aus Anlass des 12. Jahrestages der Verhängung umfassender Wirt-schaftssanktionen gegen den Irak (6. August 1990) legt WEED gemeinsam mit Nichtregierungsorganisationen aus den USA, Großbritannien und Frankreich eine Studie vor, die sich mit den humanitären Folgen der Sanktionen befasst. Die englische Studie mit dem Titel "Iraq Sanctions: Humanitarian Implications and Options for the Future" kommt zu dem Schluss, dass das bisherige System umfassender Wirtschaftssanktionen das Leid der irakischen Zi-vilbevölkerung verschärft und den politischen Zweck einer Lösung des Konflikts mit dem iraki-schen Regime verfehlt hat. Die Kindersterblichkeit ist der Studie zufolge während der Sanktionen deut-lich gestiegen, 400.000 Kinder unter fünf Jahren sind in den letzten 12 Jahren im Irak gestorben. Die Studie gibt dem Sicherheitsrat der Vereinten Natio-nen eine Mitverantwortung an der katastrophalen Lage der Zivilbevölkerung. Der Sicherheitsrat hätte, so die Autoren, bei seinen Beschlüssen die humanitären Folgen der Wirtschaftssanktionen nicht angemessen berücksichtigt.

Die Studie ist angesichts der US-amerikanischen Kriegsvorbereitungen auch als Plädoyer für eine friedliche Beilegung des Irak-Konflikts zu verste-hen. Zur Überwindung der Krise legt die Studie einen umfassenden Maßnahmenkatalog vor. Sie fordert u.a. die Aufhebung der umfassenden Wirtschaftssanktionen durch den Sicherheitsrat und plädiert statt dessen für den Einsatz "gezielter Sank-tionen" (targeted sanctions") gegen die irakische Führung.
Außerdem spricht sie sich für die Wiederaufnahme wirtschaftlicher Beziehungen zum Irak aus. Der Katalog umfasst aber auch detaillierte Forderungen an die irakische Führung, u.a. die Öffnung des Landes für UN-Waffenkontrolleure, die Einhaltung der Menschenrechte und einen Autonomiestatus für die kurdischen Gebiete. Die Studie wurde unter Federführung des New Yorker Global Policy Fo-rums erstellt. Mitherausgeber sind u.a. das britische Kinderhilfswerk Save the Children UK, das US-amerikanische Institute for Policy Studies und ver-schiedene religiöse Organisationen. Die Studie wird heute in New York am Sitz der Vereinten Nationen präsentiert.

Die Studie ist über das Internet erhältlich unter www.weedbonn.org/unreform/index.htm

Für Rückfragen und weitere Informationen wenden Sie sich bitte an James A. Paul, Direktor des Global Policy Forums (james.paul@globalpolicy.org), Global Policy Forum, 777 UN Plaza, suite 7G, New York, NY 10017; Tel.: +212-557-3161; Fax: +212-557-3165; Internet: www.globalpolicy.org 
(Quelle: weed, 6.8.2002)
 

 
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