Internationaler
Verein für Menschenrechte der Kurden
IMK Wocheninformationsdienst
Datum:
28. Juni – 12. Juli 2002 Nummer: 161
Beschwerde
gegen die
Gründungsmitgliedschaft
von Abdulmelik
Firat
Der Generalstaatsanwalt
des türkischen Kassationsgerichtshofes in Ankara reichte beim Verfassungsgericht
eine Beschwerde gegen den Par-teivorsitzenden der prokurdischen HAK-PAR,
Abdulmelik Firat, ein. Darin fordert er die Aberkennung der Gründungsmitgliedschaft
des Vorsitzenden Firat sowie weiteren 12 Personen, weil diese Gründungsmitglieder
in der Vergangenheit, ähnlich wie beim Parteivorsitzenden der AKP, Tayyip
Erdovan, wegen ihrer Gedanken zu Haftstrafen verurteilt wurden.
Nach dem eingeleiteten
Parteiverbotsverfahren gegen HAK-PAR, die Anfang dieses Jahres gegründet
wurde, macht das Vorgehen der Generalstaatsanwaltschaft deutlich, dass
sie die Funktionsfähigkeit der HAK-PAR durch eine Aberkennung der Gründungsmitgliedschaft
von Abdulmelik Firat sowie anderen 12 hohen Parteifunktionären verhindern
will. (Quelle: IMK und Radikal, 29.06.02)
Anrede "Herr
Öcalan" –
Bis zu
drei Jahren Haft
Ein Gericht
in der Türkei hat Anklage wegen Verbreitung separatistischer Propaganda
gegen einen Ökonomen erho-ben, der den kurdischen Rebellenführer Öcalan
in einer Konferenz mit dem Zusatz "Herr" erwähnt hatte. Dem Ö-konomen drohen
bis zu drei Jahre Haft. (ap, taz , 26.06.02)
Ermittlungsverfahren
wegen "Fluchtbericht"
Die Staatsanwaltschaft
des DGM Istanbul hat gegen die Vorsitzende von "Göc-Der", den Hilfs- und
Kulturverein für Vertriebene, ein Untersuchungsverfahren eingeleitet. Anlass
ist der "Fluchtbericht" des Vereins, der nach 3 Jah-ren Untersuchungsarbeit
jetzt erstellt wurde. Das Verfahren läuft gegen die Vorsitzende S. Güzbüz
und den Soziologen M. Barut, der an dem Bericht massgebend mitgearbeitet
hat. Ausdrücke wie "Türkische Staatsangehörige kurdischer Abstammung",
"Kurdisch", "Zazaca" und "als Folge von OHAL-Massnahmen zerstörte Dörfer"
scheinen der unmittelbare Anlass für das Verfahren zu sein. In einer Pressekonferenz
des Vereins wurden die Behinderungen und Untersuchungsverfahren gegen den
Verein verurteilt.
Gegen alle
Zweigstellen, vor allem aber gegen die Zentrale nimmt der Druck zu, sagte
die Vorsitzende auf der Konfe-renz. "Trotz der Aufhebung des Ausnahmezustandes
in Van werden die Gesetze des Ausnahmezustandes weiter als Begründung für
Willkürmassnahmen angegeben. Wie können in einem Gebiet ohne Ausnahmezustand
die Gesetze des Ausnahmezustandes gelten?" fragte sie wegen des Verbots
bei einer Veranstaltung unter freiem Himmel am 5.6. Das zeige, dass die
gesetzlichen Änderungen nur auf dem Papier stünden, aber nicht in die Praxis
umgesetzt würden.
Die in früheren
Jahren genehmigten Veranstaltungen im Rahmen der "Woche des Flüchtlings"
wurden dieses Jahr in Istanbul verboten. (u.a. wegen "Störung der Nationalen
Sicherheit", "aus Gründen des Schutzes der Nationalen Einheit"...) (Quelle:
Özgür Politika, 25.06.02)
Journalistin
verurteilt
Am 24. Juni
verurteilte das 1. Strafgericht von Mersin die Journalistin Güler Yildiz,
ehemalige Chefredakteurin der Lokalzeitung “Cinar” zu 10 Monaten Haft und
einer Geld-strafe von 600 Millionen TL. Die Strafe wurde nach § 159 TSG
wegen Beleidigung der Streitkräfte schon zum zweiten Mal verhängt und basiert
auf der Buchbesprechung von “Buch des Soldaten” (Mehmetin Kitabi) von Nadire
Mater. Die 9. Kammer hatte das Urteil nach der Revision des Pa-ragraphen
aufgehoben. Nadire Mater und der Herausgeber Semih Sökmen wurden am 2.
Oktober 2000 freigesprochen. (Quelle: Yedinci Gündem, 25.06.02)
Folter in
Mersin
Bekir Geyik,
Vorstandsmitglied im IHD Tarsus, berichtete von Folter an Atilla Güray.
Dieser sei bei einem Picknick aus Anlass der Eröffnung eines Büros der
Zeitschrift “Isçi Köylü” am 22. Juni festgenommen worden. Er sei an die
Heizung angebunden worden und bis zu seiner Entlassung am 24. Juni sei
er geschlagen und beschimpft worden.
(Quelle: TIHV,
26.06.02)
Kein Verfahren
gegen Folterer
Der Landrat
von Çankaya (Ankara) gab keine Zustimmung, um im Falle der Foltervorwürfe
von Saadet Erdem, Vor-standsmitglied des IHD Ankara, zu ermitteln. Saadet
Erdem hatte angegeben, bei den Newroz Feierlichkeiten geschlagen worden
zu sein. Der Landrat verweigerte die Zustimmung zu Ermittlungen mit der
Begründung, dass es keine weiteren Beweise für einen solchen Vorfall gäbe.
(Quelle: TIHV,
26.06.02)
Cevat Soysal
verurteilt
Am 25. Juni
verurteilte die 1. Kammer des SSG Ankara Cevat Soysal, der in Moldavien
aufgegriffen und in die Türkei verschleppt worden war, wegen führender
Mitgliedschaft in der PKK zu einer Strafe von 18 Jahren und 9 Monaten Haft.
Ursprünglich war gegen ihn die Todesstrafe beantragt worden. Der mitangeklagte
Gewerkschafter Ali Kandemir (SES) wurde freigesprochen und das Verfahren
gegen Osman Özçelik (HADEP) wurde ausgesetzt.
(Quelle: Evrensel,
26.06.02)
Verfahren
gegen Folterer unzulässig
Die 1. Kammer
des Strafgerichtes in Diyarbakir stellte das Verfahren gegen 2 Polizeibeamte
ein, denen Folter an Ha-san Irmak (52), Mitglied bei der HADEP im Mai 2000
vorgeworfen worden war. Nach Ansicht der Staatsanwalt hatten die Polizisten
Kamber Özperçin und Mustafa Yücel den Verdächtigen mit Wasser unter Hochdruck
abgespritzt, seine Hoden gequetscht, ihn auf das linke Ohr geschlagen und
ihn unter psychologischen Druck gesetzt, damit er ein Geständnis ablegt.
Deswegen waren sie nach § 243 TSG angeklagt worden. Das Gericht stellte
nun fest, dass die notwendige Erlaubnis für ein solches Verfahren beim
Gou-verneur der unter Ausnahmezustand stehenden Region nicht beantragt
wurde und daher das Verfahren nicht durchgeführt werden kann.
Im letzten
Jahr hatte der Anwalt Sedat Yurttas das Innen-ministerium auf Schadensersatz
verklagt, da sein Mandant Hasan Irmak seit der Folter am 11. und 12. Mai
2000 impo-tent sei und der Urin mit Blut durchsetzt sei. Ausserdem könne
er nicht mehr als Frisör arbeiten, da seine Hände zitterten. (Quelle: Cumhuriyet,
28.06.02)
Fikret Baskaya
frei
Am 27. Juni
wurde Dr. Fikret Baskaya aus dem Gefängnis in Kalecik entlassen. Er verbüsste
dort eine Strafe von 16 Monaten wegen eines Artikels in der inzwischen
nicht mehr erscheinenden Tageszeitung “Özgür Bakis” vom 1. Juni 1999 mit
dem Titel “Ein historisches Verfahren?” Die vom SSG Istanbul verhängte
Strafe war am 26. Januar 2001 vom Kassationsgerichtshof bestätigt worden
und Dr. Baskaya sass seit dem 29. Juni 2001 in Haft. (Quelle: TIHV,
28.06.02)
Folter eines
Jugendlichen
Die Anwältin
Merve Sen gab folgende Informationen über einen Vorfall in Istanbul: “Ich
wurde von der Anwalts-kammer beauftragt, Rechtsbeistand für I.T. (16) zu
leisten, der unter dem Verdacht des Diebstahls auf der Polizeiwa-che in
Caglayan festgehalten wurde. Ich sah blaue Flecken und er berichtete, dass
er geschlagen worden sei, nichts zu essen und trinken bekam und ihm gedroht
wurde, ihn mit einem Polizeiknüppel zu vergewaltigen. Auf einem Proto-koll,
in dem stand, dass er sein Aussageverweigerungsrecht in Anspruch nehme,
schrieb ich, dass er geschlagen wurde und nichts zu essen und trinken erhielt.
7-8 Beamten stürz-ten sich auf mich und rissen mir das Protokoll aus der
Hand, um es zu zerreissen. Ich nahm I.T. mit zum Kran-kenhaus Eftal in
Sisli, wo wir ein Attest erhielten.” Die Anwältin gab an, dass sie Anzeige
erstatten werde, sowohl wegen der Folter als auch wegen der Art, wie sie
behandelt wurde. (Quelle: Evrensel, 03.07.02)
IHD Diyarbakir
vor Gericht
Vor der 1.
Kammer des Strafgerichtes in Diyarbakir begann ein 2. Verfahren gegen den
Vorstand des IHD Diyarbakir. Dieses Mal geht es um die Einladungen zu einem
Empfang am 20. März aus Anlass des Newroz-Festes. Im ersten Verfahren vor
der 3. Kammer des Strafgerichtes in Diyar-bakir geht es um den Beschluss
des Vorstandes vom 14. März, derartige Einladungen zu verschicken. Die
Gerichte sehen in der Schreibweise des Wortes Newroz (anstatt des türkischen
Nevruz) einen Verstoss gegen das Vereinsge-setz, dass sowohl bei internem
als auch externem Schrift-verkehr und Publikationen die Verwendung der
türkischen Sprache vorschreibt (Artikel 36). In beiden Verfahren sind der
Vorsitzende Osman Baydemir und die Vorstandsmit-glieder Fikret Saraçoglu,
Selahattin Demirtas, Abdulkadir Aydin, Reyhan Yalçindag, Meral Danis Bestas
und Piruz-han Dogrul angeklagt. Neben einer Strafe von bis zu 2 Jahren
Haft, muss die Zweigstelle auch befürchten, offiziell verboten zu werden.
(Quelle: Yedinci Gündem, 04.07.02)
Sonderbericht
zur Todesstrafe
Auf Veranlassung
des Justizministeriums hat eine Kommis-sion unter der Leitung von Prof.
Dr. Sulhi Dönmezer eine 44-seitige Studie zur Todesstrafe herausgegeben,
in der die Abschaffung gefordert wird. Der Bericht führt 129 Hinrich-tungen
seit 1960 auf. Zwischen 1994 und 1997 sollen 1.394 Todsstrafen wegen Mord
und 904 Todesstrafen nach § 125 TSG (gewaltsamer Versuch, einen Teil des
Landes abzu-trennen) verhängt worden sein. Laut dem Bericht ist die Todesstrafe
in 57 Ländern vollkommen abgeschafft, in 15 Ländern für unpolitische Delikte.
Weitere 26 Länder haben die Strafe de facto abgeschafft (dazu zählt die
Türkei) und in 95 Ländern wird die Todesstrafe beibehalten.
(Quelle: Radikal,
04.07.02)
Das “Flaggen-Verfahren”
gegen HADEP
eingestellt
Am 4. Juli
fällte die 1. Kammer des SSG Ankara sein 2. Urteil im sogenannten “Flaggen-Verfahren”
gegen die HADEP, das nach dem 2. ordentlichen Kongress der Partei im Jahre
1996 eröffnet worden war, nachdem dort die türki-sche Flagge zwischenzeitlich
entfernt wurde. Das Gericht schloss sich dem Argument der Anklage und Verteidigung
an, demnach das Vergehen der verbliebenen 39 Angeklag-ten unter § 169 TSG
(Unterstützung einer bewaffneten Bande) falle und somit nach dem Gesetz
4616 zur beding-ten Haftentlassung und dem Aussetzen von Verfahren eingestellt
werden solle. Das Verfahren musste erneut aufgerollt werden, nachdem der
Kassationsgerichtshof das 1. Urteil am 18.06.1998 aufgehoben hatte, da
Angeklagte in der gleichen Situation offensichtlich unterschiedliche Stra-fen
erhalten hatten. Damals wurden die Freisprüche für Sirri Sakik und Abdurrahim
Bilen, sowie die Haftsstrafe von 22,5 Jahren für Faysal Akcan, der die
Flagge entfernt hatte, bestätigt. (Quelle: Cumhuriyet, 05.07.02)
Tot wegen
eines Photos
Ende Juni
dieses Jahres starb die 71-jährige Medine Bircan, weil keine der Krankenhäuser
in Istanbul sie aufnehmen wollte. Der Grund für die Nichtaufnahme war ein
Photo der Verstorbenen in ihrem Gesundheitspass. Auf diesem Photo trug
sie ein Kopftuch. Zahlreiche Schriftstellerinnen und Anwältinnen in Istanbul
reichten gemeinsam gegen diese Krankenhäuser eine Klage ein. (Quelle: Mazlum-Der,
08.07.02)
Prozess
gegen Eren Keskin –
Gespräch
mit Ministerin bringt Ärger
Wegen eines
Gesprächs mit der deutschen Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD)
soll sich jetzt die Vorsitzende des Menschenrechtsvereins (IHD) in Istanbul,
Eren Keskin, vor einem türkischen Strafgericht verantworten. Keskin ist
wegen „Beleidigung der türkischen Streitkräfte“ angeklagt. Däubler-Gmelin
hatte sich im Juni 2001 im Gästehaus des Deutschen Generalkonsulats in
Istanbul mit zehn Vertretern türkischer Nichtsregierungsorganisationen
getroffen. Dazu gehörte auch Keskin.
Über die Begegnung
wurde später in dem Wochenblatt Aydinlik berichtet. Auch der Autor des
Artikels und der Chefredakteur sind in der selben Sache angeklagt.
Keskin wird laut Anklageschrift vorgeworfen, sie habe die Streit-kräfte
„verleumdet und beleidigt“, indem sie erklärte, die türkische Politik werde
nicht von den politischen Parteien, sondern vom Generalstab der Militärs
bestimmt. Damit habe sie die Armee „als Gegner der Demokratie“ dargestellt
und als Institution, die Druck auf die politische Führung ausübe, heißt
es in einem von der Pressestelle der Staats-anwaltschaft veröffentlichten
Auszug.
Keskin soll
deshalb am Freitag vor dem 2. Strafgerichtshof für schwere Delikte in Istanbul
erscheinen. Der Menschen-rechtsausschuss des Deutschen Bundestags hat in
einem Brief an den türkischen Justizminister Hikmet Sami Türk gegen das
Verfahren heftig protestiert. Auf der Tagesord-nung des Gremiums in Berlin
steht am Mittwoch zudem die Menschenrechtslage in der Türkei. „Der Fall
Keskin wird dabei eine wesentliche Rolle spielen“, sagte die Ausschussvorsitzende
Christa Nickels (Grüne) am Montag der Süddeutschen Zeitung.
Auch bei dem
türkischen Botschafter in Berlin, Osman Korotürk, hat Nickels bereits ihre
Besorgnis über eine zu-nehmende Zahl von Strafverfahren gegen Menschenrechts-Anwälte
vorgetragen. „Die Überfülle der Verfahren nimmt den Charakter von Schikane
an“, sagte Nickels der SZ. In der Anklageschrift wird zudem der Anschein
erweckt, bei dem Gespräch mit der Bundesjustizministerin in dem Kon-sulatsgebäude
habe es sich um ein „geheimes“ Treffen gehandelt.
Begegnungen
mit Vertretern der türkischen Zivilgesell-schaft werden regelmäßig von
Konsulat und Botschaft für deutsche Parlamentarier organisiert. Das Gespräch
mit Däubler-Gmelin fand kurz nach dem Verbot der islami-schen Fazilet-Partei
durch das türkische Verfassungsgericht statt. Nickels wies auf den Wunsch
der Türkei hin, Mitglied der Europäischen Union zu werden. Zwar habe Ankara
Verfassungsänderungen beschlossen, die der Meinungsfreiheit mehr Raum geben
sollen. Wichtig sei aber die „Umsetzung solcher Veränderungen in die Praxis“.
Das Verfahren gegen Keskin schlage da „sehr negativ“ zu Buche. Im April
hatte der Menschenrechtsausschuss seine Kritik auch dem türkischen Justizstaatssekretär,
Seref Ünal, in Berlin vorgetragen. In der Sitzung ging es, berichten Teilnehmer,
„hoch her“. (Quelle: SZ, 02.07.02)
Verheugen:
Kein Datum für EU-Beitritt
der Türkei
Die EU-Kommission
ist nicht bereit, der Türkei ein Datum für den Beginn von Verhandlungen
über eine Aufnahme in die Europäische Union in Aussicht zu stellen, bevor
alle Beitrittsbedingungen erfüllt sind. "Die Kommission ist gegen einen
Kuhhandel mit politischen Tauschgeschäften", sagte EU-Erweiterungskommissar
Günter Verheugen der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Montagausgabe).
Da-mit schloss er aus, dass ein Entgegenkommen der Türkei beim EU-Gipfeltreffen
Ende des Jahres in Kopenhagen etwa in der Zypern-Frage mit konkreten Zusagen
für Bei-trittsverhandlungen honoriert werden könnte. Vor allem bei den
politischen Bedingungen sieht Verheugen trotz einiger Fortschritte noch
"erhebliche" Defizite Ankaras.
(Quelle: dpa,
30.06.02)
ER übt scharfe
Kritik an der Türkei
Der Europarat
hat ungewöhnlich scharfe Kritik an der Türkei geübt. Vor allem in dem vom
Kurdenkonflikt betroffenen Südosten des Landes gebe es nach wie vor zahlreiche
Klagen über Folter und Misshandlung durch Sicherheitskräfte, stellte das
Ministerkomitee des Staatenbundes am Mittwoch in einer Entschließung fest.
Die vor drei Jahren zugesagte Reform der Polizeiausbildung habe noch keine
"konkreten und sichtba-ren Fortschritte" gebracht. Seit 1996 sei die Türkei
42 Mal vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen Folter, Misshandlungen,
Totschlags und der Zerstörung kurdischer Dörfer verurteilt worden. Zahlreiche
andere Fälle seien noch anhängig. Die meisten Verfahren betreffen demnach
den Südosten, wo wegen des blutigen Konflikts zwischen kurdischen Rebellen
und Sicherheitskräften der Ausnahmezustand herrscht.
(Quelle: AFP,
10.07.02)
Iran untersagt
Studenten-Demonstration
Das iranische
Innenministerium hat eine für Dienstag ge-plante Studenten-Demonstration
zum dritten Jahrestag der Unruhen von 1999 verboten. Wie Zeitungen
in Teheran am Montag berichteten, hatte das Ministerium den Studenten zuvor
eine Genehmigung für ihre Kundgebung zugesagt. Das Ministerium könne anscheinend
nicht für die Sicherheit der Demonstranten garantieren, sagte ein Studentenspre-cher.
Am 9. Juli
1999 hatten Polizei und radikale Islamisten ein Studentenwohnheim gestürmt,
um Proteste für mehr Presse-freiheit zu unterdrücken. Der Polizeieinsatz,
bei dem es einen Toten gab, führte damals zu Studenten-Unruhen. Am (morgigen)
Dienstag wollten die Studenten unter anderem für die Freilassung politischer
Gefangener sowie das Recht auf Kritik am Machtapparat demonstrieren.
(Quelle: dpa,
08.07.02)
200 Festnahmen
nach Unruhen im Iran –
Berichte
über Kritik verboten
Nach den schweren
Zusammenstößen von Demonstranten mit der Polizei und islamischen Fundamentalisten
sind im Iran mehr als 200 Menschen festgenommen worden. Wie die staatliche
Zeitung "Iran" am Donnerstag berichtete, haben die Festgenommenen nach
Polizeiangaben Geschäfte und parkende Autos demoliert. Zu den Zusammenstößen
war es am Dienstag bei verbotenen Protestaktionen aus Anlass des Jahrestages
der Studentenunruhen von 1999 gekommen.
Unterdessen
verbot der Oberste Nationale Sicherheitsrat den iranischen Zeitungen, kritische
Äußerungen eines ho-hen Geistlichen zu verbreiten. Das berichtete die reformori-entierte
Zeitung "Noruz" am Donnerstag.
Der Ajatollah
Jalaleddin Taheri war am Dienstag nach 30 Jahren als Führer der Freitagsgebete
in Teheran zurückge-treten. In einer harschen Kritik bezeichnete der hohe
Geist-liche die von islamischen Fundamentalisten dominierten Richter des
Landes als "Mafia-Bande".
Das Verbot
des Sicherheitsrates wurde erst am späten Mittwochabend verbreitet, so
dass einige Zeitungen trotz-dem über die Kritik des Ajatollah berichteten.
"Noruz" verbreitete mehrere unbedruckte Seiten, auf denen es eigentlich
über Reaktionen auf die Äußerungen Taheris berichten wollte. (Quelle: dpa,
11.07.02)
Schwere
Zusammenstöße in Teheran
Am dritten
Jahrestag der Studentenunruhen in Teheran ist es am Dienstag in der iranischen
Hauptstadt zu schweren Zusammenstößen zwischen Tausenden von Demonstranten
mit der Polizei und radikalen Islamisten gekommen.
HB TEHERAN.
Die Umgebung der Hochschule wurde von Sicherheitskräften abgesperrt. Nach
Augenzeugenberichten setzten Einsatz-Kommandos der Polizei Tränengas ein
und konnten schließlich am Abend die Menge auflösen. Einige Beamte seien
verletzt worden. Die Demonstranten hatten nach Angaben der studentischen
Nachrichtenagentur ISNA die Freilassung von politischen Häftlingen und
eine Abkehr von der Politik der bedingungslosen Unterstützung der Palästinenser
gefordert. Das Innenministerium hatte zuvor alle Demonstrationen verboten.
Anfang Juli 1999 hatten hunderttausende Studenten auf dem Universitätsgelände
gegen die Einschränkung der Meinungsfreiheit protestiert, nachdem zuvor
zahlreiche regimekritische Zeitungen verboten und führende Journalisten
inhaftiert worden waren. Außerdem war das Pressegesetz verschärft worden.
Mindestens sechs Studenten wurden bei Zusammenstößen mit radikalen Unterstützern
des radikalislamischen Regimes und der Polizei getötet und Hunderte von
Demonstranten als "Konterrevolutionäre" und "Ungläubige" festgenom-men.
(Quelle: Handelsblatt, 10. 7. 02)
10 Jahre
Gefängnis und Tanzverbot für
berühmtesten
iranischen Tänzer
Der berühmteste
iranische Tänzer, Mohammad Khordadian, ist von einem Gericht in Teheran
zu zehn Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt worden. Außerdem darf
der Tanz-lehrer, der auch die amerikanische Staatsangehörigkeit besitzt,
den Iran zehn Jahre lang nicht verlassen. Das teilte die iranische Regierung
am Montag mit. Khordadian wurde vom Gericht unmoralisches Verhalten vorgeworfen.
Er habe durch seine in den USA produzierten und über Satellit im Iran zu
empfangenden Shows einen schlechten Einfluss auf die Jugend des Landes
gehabt. Jegliche Form von Tanzen, insbesondere mit dem anderen Geschlecht,
ist im islamischen Iran verboten. (Quelle: dpa, 08. 07.02)
Barzani
lehnt eine Beteiligung an
Saddams
Sturz ab
Der Parteivorsitzende
der KDP-Irak (Demokratische Partei Kurdistans) hat jede heimliche Beteiligung
an einer Aktion den irakischen Präsidenten Saddam Hussein zu stürzen, abgelehnt.
„Herr Barzani reagierte damit auf Berichte der CIA von Präsident Bush Zustimmung
für geheime Missionen Saddam Husseins Sturz, erhalten zu haben. Herr
Barzani erklärte dazu ausdrücklich: „Wir unterstützen keine geheime Militäraktionen
– wir möchten totale Klarheit und Transparenz. In seinem Hauptquartier
in Salahaddin, ober-halb des Hauptsitzes der kurdischen Regionalregierung
in Arbil.
Ein politisches
Abkommen über die Zukunft des Irak und der kurdischen Belange sollte erreicht
werden bevor wir irgendeine Stellung beziehen.
Die irakische
Frage generell und die kurdische insbesondere können nicht durch eine militärische
oder geheime Mission gelöst werden. Es ist eine politische Frage.
Die KDP und
die PUK (Patriotische Union Kurdistans) geführt von Jalal Talabani, teilen
seit 1991 gemeinsam, ausserhalb von Bagdads Kontrolle, ihr gemeinsames
regionales Parlament. Sie fordern seit 1992 eine föderale Beziehung zu
Bagdad als Lösung der kurdischen Frage.
Seit die Bush-Regierung
so offen begann über den Wunsch Saddam Hussein zu stürzen zu sprechen,
nehmen die Kur-den Abstand von Aktionen oder Stellungnahmen, die iraki-sche
Vergeltungsmaßnahmen herausfordern könnte.
Herr Barzani
stellt harte Bedingungen, um an einer Opera-tions-Hilfe das Bagdader Regime
zu stürzen, teilzunehmen. „Wenn den Kurden eine föderale Lösung in einem
demokratischen, pluralistischen und parlamentarischen Irak garantiert wird,
eine diktatorische und militärische Alter-native uns nicht auferlegt wird
und regionale Einmischung nicht erlaubt würde, könnten die Kurden eine
große Rolle spielen. Sollte ein US geleiteter Versuch, dem irakischen Führer
abzusetzen, ohne die o.g. Garantien stattfinden, würden sich die Kurden
im Hintergrund halten, aber sie wären nicht Imstande die Amerikaner von
ihrem Plan abzuhalten“ fügte er hinzu.
Föderale
Lösung
Iraks Nachbarn,
besonders die Türkei, sind besorgt, dass durch einen US-Angriff auf Bagdad
möglicherweise ein kurdischer Staat entstehen könnte.
Herr Barzani
spielte solche Möglichkeit herunter, in dem er sagte: Wir verlangen keinen
unabhängigen Staat.
Nach unseren
Erfahrungen ist der Föderalismus die beste Lösung unseres Problems. Wir
sind bereit, über Sicherheit und Garantien mit unseren Nachbarn zu sprechen.
Sollten diese Länder aber die Situation ausnutzen wollen und ver-suchen
sich in unsere Angelegenheiten einzumischen, wer-den wir uns definitiv
dagegen wehren. Genauso wenig wie wir uns in ihre Angelegenheiten mischen,
möchten wir das von ihrer Seite genau sowenig (Quelle: BBC News, 18. Juni
02)
Folter an
Kinder im Irak
Die Hauptzeugin
gegen die irakische Regierung humpelt in den Raum, ihre Beine in unförmigen
Metallstützen.
„Anna“ wurde
vor 2 Jahren gefoltert. Sie ist jetzt vier Jahre alt. Ihr Vater, Ali ist
ein stämmiger Iraker, der für Saddams psychopatischen Sohn, Uday, arbeitete.
Kurz nach dem missglückten Mordversuch auf Uday fiel ein Verdacht auf Ali.
Er floh daraufhin Richtung Norden, in kurdisches durch westliches Flugverbotsichere
Gebiet, er musste je-doch seine Frau und Tochter in Bagdad zurücklassen.
Die Geheimpolizei
vernahm zuerst seine Frau, aber auch unter der Folter verriet sie seinen
Aufenthaltsort nicht. Daraufhin folterten sie seine kleine Tochter. Als
sie auf die Fragen „wann hast Du Deinen Vater zuletzt gesehen, hat er angerufen?
„ Und sie zermalmten fast die Füße des Klein-kindes Jetzt kann sie nicht
mehr laufen sondern sie humpelt nur noch und Ali befürchtet, dass seine
Tochter für ihr ganzes Leben verkrüppelt ist.
Ich bin öfter
in Bagdad gewesen. In Bagdad zu sein ist bedrückend. Die allgegenwärtige
Angst ist überall spürbar. Keiner wagt zu sprechen. So war die Unterhaltung
mit Ali etwas besonderes. Auch er hat unter dem Regime gefoltert, und er
ist kein unbeschriebenes Blatt. Aber ich glaube nicht, dass er uns belog.
„Vorgetäuschte
Beerdigungen“
Ali sprach
über den krankhaften Wahnsinn, der in Bagdad herrscht, die Folterungen,
die Morde, Korruption und die wahnsinnigen Gewalttaten von Saddam und seinen
beiden Söhnen.
Vielleicht
haben wir im TV kleine weiße Särge auf den Dächern von Taxis durch Bagdad
fahren sehen, die von Trauernden, die den Westen beschuldigten durch die
aufer-legten Sanktionen die irakischen Kinder zu töten. Auf den Särgen
ist das Alter der Babys geschrieben – in Englisch versteht sich.
Ali erklärte
folgendes dazu: da ist es im Umkreis nicht ausreichend tote Kinder gab
– sammelte das Regime Kin-derleichen für das Massenbegräbnis. Von einem
befreunde-ten Taxifahrer, dessen Namen er uns nannte, hörte Ali, von Fahrten
bis ins ca. 160 km entfernte Najaf um von dort aus verschiedene Kühltruhen
Kinderleichen zu holen, die dort bis zu 7 Monaten gelegen hatten. Diese
wurden dann bei den Massenbegräbnissen, wie oben beschrieben, durch die
Stadt gefahren. Je mehr tote Babys umso mehr öffentliche Unterstützung
gegen die westliche Sanktionen erhofft sich dadurch Saddam! Das bedeutet
auch, dass Eltern, die ihr Kind verloren haben, es nicht ohne Erlaubnis
des Regimes begraben dürfen – wie kann man Frauen nur so krankhaft ausnutzen.
Ali erzählte
eine andere Geschichte. Mit eigenen Augen sah er Uday morden. Es war vor
einigen Jahren, bevor der ver-suchte Mordanschlag Saddams ältesten Sohn
halbgelähmt und impotent machte. Udays Begierden waren in Bagdad bekannt.
So gefiel ihm eine Frau, die in Bagdader Sportclub Tennis spielte. Während
er und Ali um den Club herumfuh-ren, flog ein Ball über den Zaun und fiel
auf den Wagen der Frau. Als der Tennisspieler den Ball zurückholen wollte,
kam es zu einem kurzen Gespräch zwischen den beiden. Uday beobachtete von
seinem Wagen aus den Vorfall, den er wohl als Flirt interpretierte, nahm
voller Wut einen Tot-schläger und schlug ihm den Schädel ein. – Und einige
Tage später erschienen die Verwandten des Toten vor Uday, um sich bei ihm
wegen des ihm durch den Sohn verursachten Kummers zu entschuldigen. Unglaublich?
– Doch es ist die Wahrheit.
Im nördlichen
Irak – dem einzigen Gebiet des Landes wo Menschen frei sprechen können,
trafen wir 6 weitere Zeu-gen, die direkt Erfahrungen von Kindesfolter hatten,
unter ihnen einer von Saddams Vollstreckern, jetzt im kurdischen Gefängnis,
der uns erzählte, ein Vernehmungsbeamter könnte alles mit dem Kind machen
– auch „Kebab“ (Fleischspieß) und lachte dann in sich hinein.
In dieser
Umgebung mit dieser Angst im Rücken, ist es nicht unmöglich sich vorzustellen,
dass die irakische Regie-rung die leichtgläubige Welt täuschte in dem sie
eine An-zahl von Toten Babys erfand, einschließlich die UN.
Während wir
im Norden (Irakisch Kurdistan, Anm. der Redaktion) von Irak waren, befand
sich der Labourabge-ordnete George Galloway, Sprecher der Britisch-Irakischen-Gesellschaft
in Bagdad.
Er tauchte
plötzlich im irakischen Fernsehen auf und sagte aus tiefster Seele: „Wenn
ich das Wort Irak höre – höre ich jemanden meinen Namen rufen“.
Ich nicht
– wann ich das Wort Irak höre, höre ich ein gefol-tertes Kind schreien.
(Quelle: BBC News, John Sweeney, 22.06.02)
Wer ist
Ex-General Al-Khazraji?
Am 11. Juni
2002 berichtete der Polizeichef von Ringsted / Dänemark, der den Auftrag
hat die Straftaten des ehemali-gen Generalstabchef der irakischen Streitkräfte
Nizar Al-Khazrajis, der vor ca. 2 Jahren in Dänemark Asyl beantragt hat,
zu untersuchen im TV-Sender „Western Denmark“, er hätte keinen Zweifel
daran, dass Al-Khazraji in den Geno-zid gegen die Kurden verwickelt wäre.
Das wäre im Laufe der Untersuchungen herausgekommen. Er fügte hinzu die
Tatsachen, soweit gesammelt, wären beweiskräftig. Man hatte eine
Überprüfung seines Asylantrages benötigt und seine Akte der Staatsanwaltschaft
übergeben.
Das dänische
Innenministerium hat eine bekannte Juristin beauftragt, Anklagen gegen
16 Personen, die wegen Kriegsverbrechen angeklagt waren, zu untersuchen.
Nizar Al-Khazraji ist der am schwersten belastete von ihnen.
Eine andere
Untersuchung von Nils Westberg über Nizar Al-Khazraji wurde im „Extrabladet
Newspaper“ am 11.06.02 veröffentlicht. Dieser Bericht beweist, dass Al-Khazraji
an der Planung der berüchtigten Anfal-Operation und dem chemischen
Überfall auf die Kurden im Irak betei-ligt war. Er hat den Tod von 182.000
Kurden verursacht und den Giftgasangriff im März 1988 gegen die kurdische
Stadt Halabja, wo mehr als 5000 Frauen, Männer und Kin-der gleichzeitig
getötet wurden, befehligt.
Der Untersuchungsbericht
enthält eine Videokassette als Schuldbeweis gegen Al-Khazraji. Darin wird
der Komman-deur der 5. irakischen Division, Younis Muhammad Zerab, in einem
militärischen Seminar gezeigt. Die Kassette beweist, dass Al-Khazraji wie
Saddam Hussein und sein Cusin, Ali Majid, „der chemische Mann“, mit eiserner
Hand in der strategischen Militäroperation gegen die Kurden vorgingen.
22 Organisationen,
die meisten von ihnen kurdische Verei-ne in Dänemark, haben die Kampagne
für die Untersuchung des Falles Al-Khazraji unterstützt, Zeugen und Beweismaterial
der Polizei in Dänemark zur Verfügung gestellt. (Quelle: Kurdish Media,
19.06.02)
Todesopfer
unter der Folter
Der SHRC hat
von drei Folteropfern in diesem Jahr berich-tet. Die Behörden rechtfertigen
den Tod der Gefangenen in keiner Weise außer bis auf den angeblichen Selbstmord
eines Opfers.
1. Muhammed
Shukri ‚Aloush Quadir: Ein Kurde, der am Tag seiner Verhaftung am 25.05.2001
im Untersuchungsgefängnis in Jandris starb. Seine Leiche wurde der Familie
erst am 19.07.2001 ü-bergeben. Die Polizei hatte ihn im Zusammenhang mit
der Untersuchung eines Diebstahls festge-nommen. Es wird behauptet, er
habe sich selbst erhängt. Jedoch besteht der Verdacht, dass die unmenschliche
Behandlung wenige Stunden nach seiner Festnahme zu seinem Tod führte.
2. Muhammed
Mustafa Sanoon: Anfang der achtziger Jahre wurde er als Student zusammen
mit tausenden anderen aus politischen Gründen verhaftet. Seine Leiche wurde
20 Jahre nach seiner Festnahme am 22. Juli 2001 übergeben. In Betracht
ziehend wie und in welchem Umfang die Folter und der psychische Verfall
von politischen Häftlingen die lange Zeit in Gefängnissen verbrachten,
in der sie Folter und Misshandlungen ertragen mussten, an verschiedenen
Krankheiten die durch Mangelernährung, Magerheit und Seu-chen entstanden
waren, litten. So ist es möglich. daß der Tod des Häftlings, der inzwischen
ca. 40 Jahre alt war, eine Folge der langen Inhaftierung und der oben erwähnten
Zustände war.
3. Muhammed
Hasan Nassar: Die Behörden gaben sich keine Mühe seine Verhaftungsgründe
zu er-klären. Er war zu der Zeit 52 Jahre alt und litt unter Vergesslichkeit
auf Grund von Alzheimer. Als die zuständigen Behörden die Leiche an seine
Familie zurückgaben, verurteilte SHRC seine Verhaftung und Folter als besonders
grausam und forderte die Bestrafung für diejenigen, die diese Tat begangen
hatten. Die Spuren von Folter waren sichtbar, als die Leiche seiner Familie
am 23.03.2002 übergeben wurde. (Quelle: SHRC, 27.06.02)
Zwei tote
Kurden in Lkw –
117 Illegale
auf italienischer Insel
Zwei Kurden
sind am Montag bei dem Versuch ums Leben gekommen, an Bord eines mit Wassermelonen
beladenen Lastwagens illegal nach Italien zu gelangen. Ihre Leichen seien
nach der Ankunft des aus dem griechischen Patras kommenden Fahrzeugs in
der süditalienischen Hafenstadt Brindisi entdeckt worden, berichtete die
italienische Nachrichtenagentur ANSA. Bei den beiden Toten lagen Angaben
zur Todesursache zunächst nicht vor. Zwei weitere Kurden, die sich in der
mehrere Tonnen schweren Ladung versteckt hätten, seien mit schweren Verletzungen
in ein Krankenhaus in Brindisi gebracht worden, hieß es.
117 illegale
Zuwanderer sind am Montag an Bord eines Fischkutters auf der süditalienischen
Insel Lampedusa ein-getroffen.
Drei Menschenhändler
aus dem Sudan, Marokko und dem Libanon seien festgenommen worden, teilte
die Polizei mit. Die Flüchtlinge, deren Herkunft vorerst unbekannt war,
seien alle wohlauf, hieß es weiter. Sie sollen in ein Flücht-lingslager
gebracht werden.
Die zwischen
Sizilien und Nordafrika gelegene Insel Lampedusa war in der Vergangenheit
wiederholt Ziel von illegalen Flüchtlingstransporten gewesen. Schlepper
bringen jedes Jahr tausende Menschen aus Afrika und Asien über das Mittelmeer
nach Italien. Dabei sind auch zahlreiche Flüchtlinge ertrunken. Die italienische
Regierung hatte zuletzt angekündigt, zur Abschreckung künftig die Marine
einsetzen zu wollen. (Quelle:dpa,01.07.02)
Verehrte Leserinnen
und Leser,
Wir möchten
Sie auf zwei Publikationen aufmerksam machen, die Sie bei uns bestellen
können:
1) Titel: „Depression
– Wege aus der Krankheit“
Kurzbeschreibung:
Depressive Erkrankungen sind mit verschiedenen ärztlichen und psychologischen
Verfahren gut behandel-bar – besonders wenn sie frühzeitig erkannt werden.
Das Buch behandelt
u.a. die depressive Erkrankung hinsichtlich ihrer Entstehung und Behandlungsmöglichkeiten
unter Be-rücksichtigung migrationsspezifisch-kultureller Aspekte. Damit
möchten wir Betroffenen und ihren Angehörigen in leichtver-ständlicher,
aber sachgerechter Form helfen.
Das Vorwort ist in Deutsch und Türkisch geschrieben. Das Buch „Depresyon
– Hastaligi Yenmenin Yollari“ ist in türkischer
Sprache verfasst.
Autor: Dr. Ilhan Kizilhan
146 Seiten, Preis: (einschließlich Porto) Euro 10,50
2)
Titel: „Fluchtland Türkei / Inländische Vertreibung-Asyl-Festung Europa“
Das Heft beinhaltet
die Ergebnisse eines Projekts, das der Niedersächsische Flüchtlingsrat
(NFR), PRO ASYL und die Türki-sche Stiftung TAV seit Mitte Mai 2000 zwei
Jahre lang in Kooperation mit dem Menschenrechtsverein IHD und mit finanzieller
Unterstützung der Europäischen Kommission durchführten. Ziel des Projektes
war es, gemeinsam mit der Menschenrechtsbe-wegung in der Türkei die Basis
für den Aufbau von Unterstützungsstrukturen für Flüchtlinge innerhalb der
Türkei zu schaf-fen.
DIN A4, 97 Seiten, Preis: (einschließlich Porto) Euro 6,80
Wie zuvor auch
diesmal möchten wir an Sie appellieren, uns mitzuteilen falls Sie eine
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und schneller.
Wir möchten
Sie gleichzeitig auf unsere WEB-Seite hinweisen, die interessante Beiträge
enthält. Diese Beiträge tragen nicht unbedingt unsere Meinung, sondern
geben die aktuell für unser Themengebiet interessanten Diskussionen wieder.
Besuchen Sie doch einmal www.kurden.de.
Mit freundlichen
Grüßen, Ihre Redaktion
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(pro Jahr):· Stiftungen, Parteien, Regierungen und internationale Organisationen
sowie Gremien: Euro 92,00 · Gerichte, Rechtsanwälte, Menschenrechtsorganisationen,
Flüchtlingsberatungsstellen: Euro 46,00 · Förderabonnement, Einzelpersonen
und kleinere Vereine: Euro 31,00 Spendenkonto: Volksbank
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