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Internationaler Verein für Menschenrechte der Kurden 
IMK Wocheninformationsdienst
Datum: 28. Juni – 12. Juli 2002       Nummer: 161

Beschwerde gegen die
Gründungsmitgliedschaft 
von Abdulmelik Firat
Der Generalstaatsanwalt des türkischen Kassationsgerichtshofes in Ankara reichte beim Verfassungsgericht eine Beschwerde gegen den Par-teivorsitzenden der prokurdischen HAK-PAR, Abdulmelik Firat,  ein. Darin fordert er die Aberkennung der Gründungsmitgliedschaft des Vorsitzenden Firat sowie weiteren 12 Personen, weil diese Gründungsmitglieder in der Vergangenheit, ähnlich wie beim Parteivorsitzenden der AKP, Tayyip Erdovan, wegen ihrer Gedanken zu Haftstrafen verurteilt wurden.
Nach dem eingeleiteten Parteiverbotsverfahren gegen HAK-PAR, die Anfang dieses Jahres gegründet wurde, macht das Vorgehen der Generalstaatsanwaltschaft deutlich, dass sie die Funktionsfähigkeit der HAK-PAR durch eine Aberkennung der Gründungsmitgliedschaft von Abdulmelik Firat sowie anderen 12 hohen Parteifunktionären verhindern will. (Quelle: IMK und Radikal, 29.06.02)

Anrede "Herr Öcalan" –
Bis zu drei Jahren Haft
Ein Gericht in der Türkei hat Anklage wegen Verbreitung separatistischer Propaganda gegen einen Ökonomen erho-ben, der den kurdischen Rebellenführer Öcalan in einer Konferenz mit dem Zusatz "Herr" erwähnt hatte. Dem Ö-konomen drohen bis zu drei Jahre Haft. (ap, taz , 26.06.02)

Ermittlungsverfahren wegen "Fluchtbericht"
Die Staatsanwaltschaft des DGM Istanbul hat gegen die Vorsitzende von "Göc-Der", den Hilfs- und  Kulturverein für Vertriebene, ein Untersuchungsverfahren eingeleitet. Anlass ist der "Fluchtbericht" des Vereins, der nach 3 Jah-ren Untersuchungsarbeit jetzt erstellt wurde. Das Verfahren läuft gegen die Vorsitzende S. Güzbüz und den Soziologen M. Barut, der an dem Bericht massgebend mitgearbeitet hat. Ausdrücke wie "Türkische Staatsangehörige kurdischer Abstammung", "Kurdisch", "Zazaca" und "als Folge von OHAL-Massnahmen zerstörte Dörfer" scheinen der unmittelbare Anlass für das Verfahren zu sein. In einer Pressekonferenz des Vereins wurden die Behinderungen und Untersuchungsverfahren gegen den Verein verurteilt.
Gegen alle Zweigstellen, vor allem aber gegen die Zentrale nimmt der Druck zu, sagte die Vorsitzende auf der Konfe-renz. "Trotz der Aufhebung des Ausnahmezustandes in Van werden die Gesetze des Ausnahmezustandes weiter als Begründung für Willkürmassnahmen angegeben. Wie können in einem Gebiet ohne Ausnahmezustand die Gesetze des Ausnahmezustandes gelten?" fragte sie wegen des Verbots bei einer Veranstaltung unter freiem Himmel am 5.6. Das zeige, dass die gesetzlichen Änderungen nur auf dem Papier stünden, aber nicht in die Praxis umgesetzt würden.
Die in früheren Jahren genehmigten Veranstaltungen im Rahmen der "Woche des Flüchtlings" wurden dieses Jahr in Istanbul verboten. (u.a. wegen "Störung der Nationalen Sicherheit", "aus Gründen des Schutzes der Nationalen Einheit"...) (Quelle: Özgür Politika, 25.06.02)

Journalistin verurteilt
Am 24. Juni verurteilte das 1. Strafgericht von Mersin die Journalistin Güler Yildiz, ehemalige Chefredakteurin der Lokalzeitung “Cinar” zu 10 Monaten Haft und einer Geld-strafe von 600 Millionen TL. Die Strafe wurde nach § 159 TSG wegen Beleidigung der Streitkräfte schon zum zweiten Mal verhängt und basiert auf der Buchbesprechung von “Buch des Soldaten” (Mehmetin Kitabi) von Nadire Mater. Die 9. Kammer hatte das Urteil nach der Revision des Pa-ragraphen aufgehoben. Nadire Mater und der Herausgeber Semih Sökmen wurden am 2. Oktober 2000 freigesprochen.  (Quelle: Yedinci Gündem, 25.06.02)

Folter in Mersin
Bekir Geyik, Vorstandsmitglied im IHD Tarsus, berichtete von Folter an Atilla Güray. Dieser sei bei einem Picknick aus Anlass der Eröffnung eines Büros der Zeitschrift “Isçi Köylü” am 22. Juni festgenommen worden. Er sei an die Heizung angebunden worden und bis zu seiner Entlassung am 24. Juni sei er geschlagen und beschimpft worden.
(Quelle: TIHV, 26.06.02)

Kein Verfahren gegen Folterer
Der Landrat von Çankaya (Ankara) gab keine Zustimmung, um im Falle der Foltervorwürfe von Saadet Erdem, Vor-standsmitglied des IHD Ankara, zu ermitteln. Saadet Erdem hatte angegeben, bei den Newroz Feierlichkeiten geschlagen worden zu sein. Der Landrat verweigerte die Zustimmung zu Ermittlungen mit der Begründung, dass es keine weiteren Beweise für einen solchen Vorfall gäbe.
(Quelle: TIHV, 26.06.02)

Cevat Soysal verurteilt
Am 25. Juni verurteilte die 1. Kammer des SSG Ankara Cevat Soysal, der in Moldavien aufgegriffen und in die Türkei verschleppt worden war, wegen führender Mitgliedschaft in der PKK zu einer Strafe von 18 Jahren und 9 Monaten Haft. Ursprünglich war gegen ihn die Todesstrafe beantragt worden. Der mitangeklagte Gewerkschafter Ali Kandemir (SES) wurde freigesprochen und das Verfahren gegen Osman Özçelik (HADEP) wurde ausgesetzt.
(Quelle: Evrensel, 26.06.02)

Verfahren gegen Folterer unzulässig
Die 1. Kammer des Strafgerichtes in Diyarbakir stellte das Verfahren gegen 2 Polizeibeamte ein, denen Folter an Ha-san Irmak (52), Mitglied bei der HADEP im Mai 2000 vorgeworfen worden war. Nach Ansicht der Staatsanwalt hatten die Polizisten Kamber Özperçin und Mustafa Yücel den Verdächtigen mit Wasser unter Hochdruck abgespritzt, seine Hoden gequetscht, ihn auf das linke Ohr geschlagen und ihn unter psychologischen Druck gesetzt, damit er ein Geständnis ablegt. Deswegen waren sie nach § 243 TSG angeklagt worden. Das Gericht stellte nun fest, dass die notwendige Erlaubnis für ein solches Verfahren beim Gou-verneur der unter Ausnahmezustand stehenden Region nicht beantragt wurde und daher das Verfahren nicht durchgeführt werden kann. 
Im letzten Jahr hatte der Anwalt Sedat Yurttas das Innen-ministerium auf Schadensersatz verklagt, da sein Mandant Hasan Irmak seit der Folter am 11. und 12. Mai 2000 impo-tent sei und der Urin mit Blut durchsetzt sei. Ausserdem könne er nicht mehr als Frisör arbeiten, da seine Hände zitterten. (Quelle: Cumhuriyet, 28.06.02)

Fikret Baskaya frei
Am 27. Juni wurde Dr. Fikret Baskaya aus dem Gefängnis in Kalecik entlassen. Er verbüsste dort eine Strafe von 16 Monaten wegen eines Artikels in der inzwischen nicht mehr erscheinenden Tageszeitung “Özgür Bakis” vom 1. Juni 1999 mit dem Titel “Ein historisches Verfahren?” Die vom SSG Istanbul verhängte Strafe war am 26. Januar 2001 vom Kassationsgerichtshof bestätigt worden und Dr. Baskaya sass seit dem 29. Juni 2001 in Haft.  (Quelle: TIHV, 28.06.02)

Folter eines Jugendlichen
Die Anwältin Merve Sen gab folgende Informationen über einen Vorfall in Istanbul: “Ich wurde von der Anwalts-kammer beauftragt, Rechtsbeistand für I.T. (16) zu leisten, der unter dem Verdacht des Diebstahls auf der Polizeiwa-che in Caglayan festgehalten wurde. Ich sah blaue Flecken und er berichtete, dass er geschlagen worden sei, nichts zu essen und trinken bekam und ihm gedroht wurde, ihn mit einem Polizeiknüppel zu vergewaltigen. Auf einem Proto-koll, in dem stand, dass er sein Aussageverweigerungsrecht in Anspruch nehme, schrieb ich, dass er geschlagen wurde und nichts zu essen und trinken erhielt. 7-8 Beamten stürz-ten sich auf mich und rissen mir das Protokoll aus der Hand, um es zu zerreissen. Ich nahm I.T. mit zum Kran-kenhaus Eftal in Sisli, wo wir ein Attest erhielten.” Die Anwältin gab an, dass sie Anzeige erstatten werde, sowohl wegen der Folter als auch wegen der Art, wie sie behandelt wurde. (Quelle: Evrensel, 03.07.02)

IHD Diyarbakir vor Gericht
Vor der 1. Kammer des Strafgerichtes in Diyarbakir begann ein 2. Verfahren gegen den Vorstand des IHD Diyarbakir. Dieses Mal geht es um die Einladungen zu einem Empfang am 20. März aus Anlass des Newroz-Festes. Im ersten Verfahren vor der 3. Kammer des Strafgerichtes in Diyar-bakir geht es um den Beschluss des Vorstandes vom 14. März, derartige Einladungen zu verschicken. Die Gerichte sehen in der Schreibweise des Wortes Newroz (anstatt des türkischen Nevruz) einen Verstoss gegen das Vereinsge-setz, dass sowohl bei internem als auch externem Schrift-verkehr und Publikationen die Verwendung der türkischen Sprache vorschreibt (Artikel 36). In beiden Verfahren sind der Vorsitzende Osman Baydemir und die Vorstandsmit-glieder Fikret Saraçoglu, Selahattin Demirtas, Abdulkadir Aydin, Reyhan Yalçindag, Meral Danis Bestas und Piruz-han Dogrul angeklagt. Neben einer Strafe von bis zu 2 Jahren Haft, muss die Zweigstelle auch befürchten, offiziell verboten zu werden.  (Quelle: Yedinci Gündem, 04.07.02)

Sonderbericht zur Todesstrafe
Auf Veranlassung des Justizministeriums hat eine Kommis-sion unter der Leitung von Prof. Dr. Sulhi Dönmezer eine 44-seitige Studie zur Todesstrafe herausgegeben, in der die Abschaffung gefordert wird. Der Bericht führt 129 Hinrich-tungen seit 1960 auf. Zwischen 1994 und 1997 sollen 1.394 Todsstrafen wegen Mord und 904 Todesstrafen nach § 125 TSG (gewaltsamer Versuch, einen Teil des Landes abzu-trennen) verhängt worden sein. Laut dem Bericht ist die Todesstrafe in 57 Ländern vollkommen abgeschafft, in 15 Ländern für unpolitische Delikte. Weitere 26 Länder haben die Strafe de facto abgeschafft (dazu zählt die Türkei) und in 95 Ländern wird die Todesstrafe beibehalten.
(Quelle: Radikal, 04.07.02)

Das “Flaggen-Verfahren” 
gegen HADEP eingestellt
Am 4. Juli fällte die 1. Kammer des SSG Ankara sein 2. Urteil im sogenannten “Flaggen-Verfahren” gegen die HADEP, das nach dem 2. ordentlichen Kongress der Partei im Jahre 1996 eröffnet worden war, nachdem dort die türki-sche Flagge zwischenzeitlich entfernt wurde. Das Gericht schloss sich dem Argument der Anklage und Verteidigung an, demnach das Vergehen der verbliebenen 39 Angeklag-ten unter § 169 TSG (Unterstützung einer bewaffneten Bande) falle und somit nach dem Gesetz 4616 zur beding-ten Haftentlassung und dem Aussetzen von Verfahren eingestellt werden solle. Das Verfahren musste erneut aufgerollt werden, nachdem der Kassationsgerichtshof das 1. Urteil am 18.06.1998 aufgehoben hatte, da Angeklagte in der gleichen Situation offensichtlich unterschiedliche Stra-fen erhalten hatten. Damals wurden die Freisprüche für Sirri Sakik und Abdurrahim Bilen, sowie die Haftsstrafe von 22,5 Jahren für Faysal Akcan, der die Flagge entfernt hatte, bestätigt.  (Quelle: Cumhuriyet, 05.07.02) 

Tot wegen eines Photos
Ende Juni dieses Jahres starb die 71-jährige Medine Bircan, weil keine der Krankenhäuser in Istanbul sie aufnehmen wollte. Der Grund für die Nichtaufnahme war ein Photo der Verstorbenen in ihrem Gesundheitspass. Auf diesem Photo trug sie ein Kopftuch. Zahlreiche Schriftstellerinnen und Anwältinnen in Istanbul reichten gemeinsam gegen diese Krankenhäuser eine Klage ein. (Quelle: Mazlum-Der, 08.07.02)

Prozess gegen Eren Keskin – 
Gespräch mit Ministerin bringt Ärger
Wegen eines Gesprächs mit der deutschen Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) soll sich jetzt die Vorsitzende des Menschenrechtsvereins (IHD) in Istanbul, Eren Keskin, vor einem türkischen Strafgericht verantworten. Keskin ist wegen „Beleidigung der türkischen Streitkräfte“ angeklagt. Däubler-Gmelin hatte sich im Juni 2001 im Gästehaus des Deutschen Generalkonsulats in Istanbul mit zehn Vertretern türkischer Nichtsregierungsorganisationen getroffen. Dazu gehörte auch Keskin. 
Über die Begegnung wurde später in dem Wochenblatt Aydinlik berichtet. Auch der Autor des Artikels und der  Chefredakteur sind in der selben Sache angeklagt. Keskin wird laut Anklageschrift vorgeworfen, sie habe die Streit-kräfte „verleumdet und beleidigt“, indem sie erklärte, die türkische Politik werde nicht von den politischen  Parteien, sondern vom Generalstab der Militärs bestimmt. Damit habe sie die Armee „als Gegner der Demokratie“ dargestellt und als Institution, die Druck auf die politische Führung ausübe, heißt es in einem von der Pressestelle der Staats-anwaltschaft veröffentlichten Auszug. 
Keskin soll deshalb am Freitag vor dem 2. Strafgerichtshof für schwere Delikte in Istanbul erscheinen. Der Menschen-rechtsausschuss des Deutschen Bundestags hat in einem Brief an den türkischen Justizminister Hikmet Sami Türk gegen das Verfahren heftig protestiert. Auf der Tagesord-nung des Gremiums in Berlin steht am Mittwoch zudem die Menschenrechtslage in der Türkei. „Der Fall Keskin wird dabei eine wesentliche Rolle spielen“, sagte die Ausschussvorsitzende Christa Nickels (Grüne) am Montag der Süddeutschen Zeitung. 
Auch bei dem türkischen Botschafter in Berlin, Osman Korotürk, hat Nickels bereits ihre Besorgnis über eine zu-nehmende Zahl von Strafverfahren gegen Menschenrechts-Anwälte vorgetragen. „Die Überfülle der Verfahren nimmt den Charakter von Schikane an“, sagte Nickels der SZ. In der Anklageschrift wird zudem der Anschein erweckt, bei dem Gespräch mit der Bundesjustizministerin in dem Kon-sulatsgebäude habe es sich um ein „geheimes“ Treffen gehandelt. 
Begegnungen mit Vertretern der türkischen Zivilgesell-schaft werden regelmäßig von Konsulat und Botschaft für deutsche Parlamentarier organisiert. Das Gespräch mit Däubler-Gmelin fand kurz nach dem Verbot der islami-schen Fazilet-Partei durch das türkische Verfassungsgericht statt. Nickels wies auf den Wunsch der Türkei hin, Mitglied der Europäischen Union zu werden. Zwar habe Ankara Verfassungsänderungen beschlossen, die der Meinungsfreiheit mehr Raum geben sollen. Wichtig sei aber die „Umsetzung solcher Veränderungen in die Praxis“. Das Verfahren gegen Keskin schlage da „sehr negativ“ zu Buche. Im April hatte der Menschenrechtsausschuss seine Kritik auch dem türkischen Justizstaatssekretär, Seref Ünal, in Berlin vorgetragen. In der Sitzung ging es, berichten Teilnehmer, „hoch her“. (Quelle: SZ, 02.07.02) 

Verheugen: Kein Datum für EU-Beitritt 
der Türkei
Die EU-Kommission ist nicht bereit, der Türkei ein Datum für den Beginn von Verhandlungen über eine Aufnahme in die Europäische Union in Aussicht zu stellen, bevor alle Beitrittsbedingungen erfüllt sind. "Die Kommission ist gegen einen Kuhhandel mit politischen Tauschgeschäften", sagte EU-Erweiterungskommissar Günter Verheugen der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Montagausgabe). Da-mit schloss er aus, dass ein Entgegenkommen der Türkei beim EU-Gipfeltreffen Ende des Jahres in Kopenhagen etwa in der Zypern-Frage mit konkreten Zusagen für Bei-trittsverhandlungen honoriert werden könnte. Vor allem bei den politischen Bedingungen sieht Verheugen trotz einiger Fortschritte noch "erhebliche" Defizite Ankaras.
(Quelle: dpa, 30.06.02)

ER übt scharfe Kritik an der Türkei
Der Europarat hat ungewöhnlich scharfe Kritik an der Türkei geübt. Vor allem in dem vom Kurdenkonflikt betroffenen Südosten des Landes gebe es nach wie vor zahlreiche Klagen über Folter und Misshandlung durch Sicherheitskräfte, stellte das Ministerkomitee des Staatenbundes am Mittwoch in einer Entschließung fest. Die vor drei Jahren zugesagte Reform der Polizeiausbildung habe noch keine "konkreten und sichtba-ren Fortschritte" gebracht. Seit 1996 sei die Türkei 42 Mal vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen Folter, Misshandlungen, Totschlags und der Zerstörung kurdischer Dörfer verurteilt worden. Zahlreiche andere Fälle seien noch anhängig. Die meisten Verfahren betreffen demnach den Südosten, wo wegen des blutigen Konflikts zwischen kurdischen Rebellen und Sicherheitskräften der Ausnahmezustand herrscht.
(Quelle: AFP, 10.07.02)

Iran untersagt Studenten-Demonstration
Das iranische Innenministerium hat eine für Dienstag ge-plante Studenten-Demonstration zum dritten Jahrestag  der Unruhen von 1999 verboten. Wie Zeitungen in Teheran am Montag berichteten, hatte das Ministerium den Studenten zuvor eine Genehmigung für ihre Kundgebung zugesagt. Das Ministerium könne anscheinend nicht für die Sicherheit der Demonstranten garantieren, sagte ein Studentenspre-cher.
Am 9. Juli 1999 hatten Polizei und radikale Islamisten ein Studentenwohnheim gestürmt, um Proteste für mehr Presse-freiheit zu unterdrücken. Der Polizeieinsatz, bei dem es einen Toten gab, führte damals zu Studenten-Unruhen. Am (morgigen) Dienstag wollten die Studenten unter anderem für die Freilassung politischer Gefangener sowie das Recht auf Kritik am Machtapparat demonstrieren.
(Quelle: dpa, 08.07.02)

200 Festnahmen nach Unruhen im Iran –
Berichte über Kritik verboten
Nach den schweren Zusammenstößen von Demonstranten mit der Polizei und islamischen Fundamentalisten sind im Iran mehr als 200 Menschen festgenommen worden. Wie die staatliche Zeitung "Iran" am Donnerstag berichtete, haben die Festgenommenen nach Polizeiangaben Geschäfte und parkende Autos demoliert. Zu den Zusammenstößen war es am Dienstag bei verbotenen Protestaktionen aus Anlass des Jahrestages der Studentenunruhen von 1999 gekommen. 
Unterdessen verbot der Oberste Nationale Sicherheitsrat den iranischen Zeitungen, kritische Äußerungen eines ho-hen Geistlichen zu verbreiten. Das berichtete die reformori-entierte Zeitung "Noruz" am Donnerstag.
Der Ajatollah Jalaleddin Taheri war am Dienstag nach 30 Jahren als Führer der Freitagsgebete in Teheran zurückge-treten. In einer harschen Kritik bezeichnete der hohe Geist-liche die von islamischen Fundamentalisten dominierten Richter des Landes als "Mafia-Bande".
Das Verbot des Sicherheitsrates wurde erst am späten Mittwochabend verbreitet, so dass einige Zeitungen trotz-dem über die Kritik des Ajatollah berichteten. "Noruz" verbreitete mehrere unbedruckte Seiten, auf denen es eigentlich über Reaktionen auf die Äußerungen Taheris berichten wollte. (Quelle: dpa, 11.07.02)

Schwere Zusammenstöße in Teheran
Am dritten Jahrestag der Studentenunruhen in Teheran ist es am Dienstag in der iranischen Hauptstadt zu schweren Zusammenstößen zwischen Tausenden von Demonstranten mit der Polizei und radikalen Islamisten gekommen.
HB TEHERAN. Die Umgebung der Hochschule wurde von Sicherheitskräften abgesperrt. Nach Augenzeugenberichten setzten Einsatz-Kommandos der Polizei Tränengas ein und konnten schließlich am Abend die Menge auflösen. Einige Beamte seien verletzt worden. Die Demonstranten hatten nach Angaben der studentischen Nachrichtenagentur ISNA die Freilassung von politischen Häftlingen und eine Abkehr von der Politik der bedingungslosen Unterstützung der Palästinenser gefordert. Das Innenministerium hatte zuvor alle Demonstrationen verboten.  Anfang Juli 1999 hatten hunderttausende Studenten auf dem Universitätsgelände gegen die Einschränkung der Meinungsfreiheit protestiert, nachdem zuvor zahlreiche regimekritische Zeitungen verboten und führende Journalisten inhaftiert worden waren. Außerdem war das Pressegesetz verschärft worden. Mindestens sechs Studenten wurden bei Zusammenstößen mit radikalen Unterstützern des radikalislamischen Regimes und der Polizei getötet und Hunderte von Demonstranten als "Konterrevolutionäre" und "Ungläubige" festgenom-men. (Quelle: Handelsblatt, 10. 7. 02)
 

10 Jahre Gefängnis und Tanzverbot für 
berühmtesten iranischen Tänzer
Der berühmteste iranische Tänzer, Mohammad Khordadian, ist von einem Gericht in Teheran zu zehn Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt worden. Außerdem darf der Tanz-lehrer, der auch die amerikanische Staatsangehörigkeit besitzt, den Iran zehn Jahre lang nicht verlassen. Das teilte die iranische Regierung am Montag mit. Khordadian wurde vom Gericht unmoralisches Verhalten vorgeworfen. Er habe durch seine in den USA produzierten und über Satellit im Iran zu empfangenden Shows einen schlechten Einfluss auf die Jugend  des Landes gehabt. Jegliche Form von Tanzen, insbesondere mit dem anderen Geschlecht, ist im islamischen  Iran verboten. (Quelle: dpa, 08. 07.02)

Barzani lehnt eine Beteiligung an 
Saddams Sturz ab
Der Parteivorsitzende der KDP-Irak (Demokratische Partei Kurdistans) hat jede heimliche Beteiligung an einer Aktion den irakischen Präsidenten Saddam Hussein zu stürzen, abgelehnt. „Herr Barzani reagierte damit auf Berichte der CIA von Präsident Bush Zustimmung für geheime Missionen  Saddam Husseins Sturz, erhalten zu haben. Herr Barzani erklärte dazu ausdrücklich: „Wir unterstützen keine geheime Militäraktionen – wir möchten totale Klarheit und Transparenz. In seinem Hauptquartier in Salahaddin, ober-halb des Hauptsitzes der kurdischen Regionalregierung in Arbil.
Ein politisches Abkommen über die Zukunft des Irak und der kurdischen Belange sollte erreicht werden bevor wir irgendeine Stellung beziehen.
Die irakische Frage generell und die kurdische insbesondere können nicht durch eine militärische oder geheime Mission gelöst werden. Es ist eine politische Frage.
Die KDP und die PUK (Patriotische Union Kurdistans) geführt von Jalal Talabani, teilen seit 1991 gemeinsam, ausserhalb von Bagdads Kontrolle, ihr gemeinsames regionales Parlament. Sie fordern seit 1992 eine föderale Beziehung zu Bagdad als Lösung der kurdischen Frage. 
Seit die Bush-Regierung so offen begann über den Wunsch Saddam Hussein zu stürzen zu sprechen, nehmen die Kur-den Abstand von Aktionen oder Stellungnahmen, die iraki-sche Vergeltungsmaßnahmen herausfordern könnte.
Herr Barzani stellt harte Bedingungen, um an einer Opera-tions-Hilfe das Bagdader Regime zu stürzen, teilzunehmen. „Wenn den Kurden eine föderale Lösung in einem demokratischen, pluralistischen und parlamentarischen Irak garantiert wird, eine diktatorische und militärische Alter-native uns nicht auferlegt wird und regionale Einmischung nicht erlaubt würde, könnten die Kurden eine große Rolle spielen. Sollte ein US geleiteter Versuch, dem irakischen Führer abzusetzen, ohne die o.g. Garantien stattfinden, würden sich die Kurden im Hintergrund halten, aber sie wären nicht Imstande die Amerikaner von ihrem Plan abzuhalten“ fügte er hinzu.

Föderale Lösung
Iraks Nachbarn, besonders die Türkei, sind besorgt, dass durch einen US-Angriff auf Bagdad möglicherweise ein kurdischer Staat entstehen könnte.
Herr Barzani spielte solche Möglichkeit herunter, in dem er sagte: Wir verlangen keinen unabhängigen Staat.
Nach unseren Erfahrungen ist der Föderalismus die beste Lösung unseres Problems. Wir sind bereit, über Sicherheit und Garantien mit unseren Nachbarn zu sprechen. Sollten diese Länder aber die Situation ausnutzen wollen und ver-suchen sich in unsere Angelegenheiten einzumischen, wer-den wir uns definitiv dagegen wehren. Genauso wenig wie wir uns in ihre Angelegenheiten mischen, möchten wir das von ihrer Seite genau sowenig (Quelle: BBC News, 18. Juni 02)

Folter an Kinder im Irak
Die Hauptzeugin gegen die irakische Regierung humpelt in den Raum, ihre Beine in unförmigen Metallstützen.
„Anna“ wurde vor 2 Jahren gefoltert. Sie ist jetzt vier Jahre alt. Ihr Vater, Ali ist ein stämmiger Iraker, der für Saddams psychopatischen Sohn, Uday, arbeitete. Kurz nach dem missglückten Mordversuch auf Uday fiel ein Verdacht auf Ali. Er floh daraufhin Richtung Norden, in kurdisches durch westliches Flugverbotsichere Gebiet, er musste je-doch seine Frau und Tochter in Bagdad zurücklassen.
Die Geheimpolizei vernahm zuerst seine Frau, aber auch unter der Folter verriet sie seinen Aufenthaltsort nicht. Daraufhin folterten sie seine kleine Tochter. Als sie auf die Fragen „wann hast Du Deinen Vater zuletzt gesehen, hat er angerufen? „ Und sie zermalmten fast die Füße des Klein-kindes Jetzt kann sie nicht mehr laufen sondern sie humpelt nur noch und Ali befürchtet, dass seine Tochter für ihr ganzes Leben verkrüppelt ist.
Ich bin öfter in Bagdad gewesen. In Bagdad zu sein ist bedrückend. Die allgegenwärtige Angst ist überall spürbar. Keiner wagt zu sprechen. So war die Unterhaltung mit Ali etwas besonderes. Auch er hat unter dem Regime gefoltert, und er ist kein unbeschriebenes Blatt. Aber ich glaube nicht, dass er uns belog.

Vorgetäuschte Beerdigungen
Ali sprach über den krankhaften Wahnsinn, der in Bagdad herrscht, die Folterungen, die Morde, Korruption und die wahnsinnigen Gewalttaten von Saddam und seinen beiden Söhnen.
Vielleicht haben wir im TV kleine weiße Särge auf den Dächern von Taxis durch Bagdad fahren sehen, die von Trauernden, die den Westen beschuldigten durch die aufer-legten Sanktionen die irakischen Kinder zu töten. Auf den Särgen ist das Alter der Babys geschrieben – in Englisch versteht sich. 
Ali erklärte folgendes dazu: da ist es im Umkreis nicht ausreichend tote Kinder gab – sammelte das Regime Kin-derleichen für das Massenbegräbnis. Von einem befreunde-ten Taxifahrer, dessen Namen er uns nannte, hörte Ali, von Fahrten bis ins ca. 160 km entfernte Najaf um von dort aus verschiedene Kühltruhen Kinderleichen zu holen, die dort bis zu 7 Monaten gelegen hatten. Diese wurden dann bei den Massenbegräbnissen, wie oben beschrieben, durch die Stadt gefahren. Je mehr tote Babys umso mehr öffentliche Unterstützung gegen die westliche Sanktionen erhofft sich dadurch Saddam! Das bedeutet auch, dass Eltern, die ihr Kind verloren haben, es nicht ohne Erlaubnis des Regimes begraben dürfen – wie kann man Frauen nur so krankhaft ausnutzen.
Ali erzählte eine andere Geschichte. Mit eigenen Augen sah er Uday morden. Es war vor einigen Jahren, bevor der ver-suchte Mordanschlag Saddams ältesten Sohn halbgelähmt und impotent machte. Udays Begierden waren in Bagdad bekannt. So gefiel ihm eine Frau, die in Bagdader Sportclub Tennis spielte. Während er und Ali um den Club herumfuh-ren, flog ein Ball über den Zaun und fiel auf den Wagen der Frau. Als der Tennisspieler den Ball zurückholen wollte, kam es zu einem kurzen Gespräch zwischen den beiden. Uday beobachtete von seinem Wagen aus den Vorfall, den er wohl als Flirt interpretierte, nahm voller Wut einen Tot-schläger und schlug ihm den Schädel ein. – Und einige Tage später erschienen die Verwandten des Toten vor Uday, um sich bei ihm wegen des ihm durch den Sohn verursachten Kummers zu entschuldigen. Unglaublich? – Doch es ist die Wahrheit.
Im nördlichen Irak – dem einzigen Gebiet des Landes wo Menschen frei sprechen können, trafen wir 6 weitere Zeu-gen, die direkt Erfahrungen von Kindesfolter hatten, unter ihnen einer von Saddams Vollstreckern, jetzt im kurdischen Gefängnis, der uns erzählte, ein Vernehmungsbeamter könnte alles mit dem Kind machen – auch „Kebab“ (Fleischspieß) und lachte dann in sich hinein.
In dieser Umgebung mit dieser Angst im Rücken, ist es nicht unmöglich sich vorzustellen, dass die irakische Regie-rung die leichtgläubige Welt täuschte in dem sie eine An-zahl von Toten Babys erfand, einschließlich die UN.
Während wir im Norden (Irakisch Kurdistan, Anm. der Redaktion) von Irak waren, befand sich der Labourabge-ordnete George Galloway, Sprecher der Britisch-Irakischen-Gesellschaft in Bagdad.
Er tauchte plötzlich im irakischen Fernsehen auf und sagte aus tiefster Seele: „Wenn ich das Wort Irak höre – höre ich jemanden meinen Namen rufen“.
Ich nicht – wann ich das Wort Irak höre, höre ich ein gefol-tertes Kind schreien. (Quelle: BBC News, John Sweeney, 22.06.02)

Wer ist Ex-General Al-Khazraji?
Am 11. Juni 2002 berichtete der Polizeichef von Ringsted / Dänemark, der den Auftrag hat die Straftaten des ehemali-gen Generalstabchef der irakischen Streitkräfte Nizar Al-Khazrajis, der vor ca. 2 Jahren in Dänemark Asyl beantragt hat, zu untersuchen im TV-Sender „Western Denmark“, er hätte keinen Zweifel daran, dass Al-Khazraji in den Geno-zid gegen die Kurden verwickelt wäre. Das wäre im Laufe der Untersuchungen herausgekommen. Er fügte hinzu die Tatsachen, soweit gesammelt, wären beweiskräftig.  Man hatte eine Überprüfung seines Asylantrages benötigt und seine Akte der Staatsanwaltschaft übergeben.
Das dänische Innenministerium hat eine bekannte Juristin beauftragt, Anklagen gegen 16 Personen, die wegen Kriegsverbrechen angeklagt waren, zu untersuchen. Nizar Al-Khazraji ist der am schwersten belastete von ihnen.
Eine andere Untersuchung von Nils Westberg über Nizar Al-Khazraji wurde im „Extrabladet Newspaper“ am 11.06.02 veröffentlicht. Dieser Bericht beweist, dass Al-Khazraji an der Planung der berüchtigten Anfal-Operation  und dem chemischen Überfall auf die Kurden im Irak betei-ligt war. Er hat den Tod von 182.000 Kurden verursacht und den Giftgasangriff im März 1988 gegen die kurdische Stadt Halabja, wo mehr als 5000 Frauen, Männer und Kin-der gleichzeitig getötet wurden, befehligt.
Der Untersuchungsbericht enthält eine Videokassette als Schuldbeweis gegen Al-Khazraji. Darin wird der Komman-deur der 5. irakischen Division, Younis Muhammad Zerab, in einem militärischen Seminar gezeigt. Die Kassette beweist, dass Al-Khazraji wie Saddam Hussein und sein Cusin, Ali Majid, „der chemische Mann“, mit eiserner Hand in der strategischen Militäroperation gegen die Kurden vorgingen.
22 Organisationen, die meisten von ihnen kurdische Verei-ne in Dänemark, haben die Kampagne für die Untersuchung des Falles Al-Khazraji unterstützt, Zeugen und Beweismaterial der Polizei in Dänemark zur Verfügung gestellt. (Quelle: Kurdish Media, 19.06.02)

Todesopfer unter der Folter
Der SHRC hat von drei Folteropfern in diesem Jahr berich-tet. Die Behörden rechtfertigen den Tod der Gefangenen in keiner Weise außer bis auf den angeblichen Selbstmord eines Opfers.
1. Muhammed Shukri ‚Aloush Quadir: Ein Kurde, der am Tag seiner Verhaftung am 25.05.2001 im Untersuchungsgefängnis in Jandris starb. Seine Leiche wurde der Familie erst am 19.07.2001 ü-bergeben. Die Polizei hatte ihn im Zusammenhang mit der Untersuchung eines Diebstahls festge-nommen. Es wird behauptet, er habe sich selbst erhängt. Jedoch besteht der Verdacht, dass die unmenschliche Behandlung wenige Stunden nach seiner Festnahme zu seinem Tod führte.
2. Muhammed Mustafa Sanoon: Anfang der achtziger Jahre wurde er als Student zusammen mit tausenden anderen aus politischen Gründen verhaftet. Seine Leiche wurde 20 Jahre nach seiner Festnahme am 22. Juli 2001 übergeben. In Betracht ziehend wie und in welchem Umfang die Folter und der psychische Verfall von politischen Häftlingen die lange Zeit in Gefängnissen verbrachten, in der sie Folter und Misshandlungen ertragen mussten, an verschiedenen Krankheiten die durch Mangelernährung, Magerheit und Seu-chen entstanden waren, litten. So ist es möglich. daß der Tod des Häftlings, der inzwischen ca. 40 Jahre alt war, eine Folge der langen Inhaftierung und der oben erwähnten Zustände war.
3. Muhammed Hasan Nassar: Die Behörden gaben sich keine Mühe seine Verhaftungsgründe zu er-klären. Er war zu der Zeit 52 Jahre alt und litt unter Vergesslichkeit auf Grund von Alzheimer. Als die zuständigen Behörden die Leiche an seine Familie zurückgaben, verurteilte SHRC seine Verhaftung und Folter als besonders grausam und forderte die Bestrafung für diejenigen, die diese Tat begangen hatten. Die Spuren von Folter waren sichtbar, als die Leiche seiner Familie am 23.03.2002 übergeben wurde. (Quelle: SHRC, 27.06.02)

Zwei tote Kurden in Lkw – 
117 Illegale auf italienischer Insel
Zwei Kurden sind am Montag bei dem Versuch ums Leben gekommen, an Bord eines mit Wassermelonen  beladenen Lastwagens illegal nach Italien zu gelangen. Ihre Leichen seien nach der Ankunft des aus dem griechischen Patras kommenden Fahrzeugs in der süditalienischen Hafenstadt Brindisi entdeckt worden, berichtete die italienische Nachrichtenagentur ANSA. Bei den beiden Toten lagen Angaben zur Todesursache zunächst nicht vor. Zwei weitere Kurden, die sich in der mehrere Tonnen schweren Ladung versteckt hätten, seien mit schweren Verletzungen in ein Krankenhaus in Brindisi gebracht worden, hieß es.
117 illegale Zuwanderer sind am Montag an Bord eines Fischkutters auf der süditalienischen Insel Lampedusa ein-getroffen.
Drei Menschenhändler aus dem Sudan, Marokko und dem Libanon seien festgenommen worden, teilte die Polizei mit. Die Flüchtlinge, deren Herkunft vorerst unbekannt war, seien alle wohlauf, hieß es weiter. Sie sollen in ein Flücht-lingslager gebracht werden.
Die zwischen Sizilien und Nordafrika gelegene Insel Lampedusa war in der Vergangenheit wiederholt Ziel von illegalen Flüchtlingstransporten gewesen. Schlepper bringen jedes Jahr tausende Menschen aus Afrika und Asien über das Mittelmeer nach Italien. Dabei sind auch zahlreiche Flüchtlinge ertrunken. Die italienische Regierung hatte zuletzt angekündigt, zur Abschreckung künftig die Marine einsetzen zu wollen. (Quelle:dpa,01.07.02)
 
 
 

 
 

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Wir möchten Sie auf zwei Publikationen aufmerksam machen, die Sie bei uns bestellen können:

1) Titel: „Depression – Wege aus der Krankheit“
Kurzbeschreibung: Depressive Erkrankungen sind mit verschiedenen ärztlichen und psychologischen Verfahren gut behandel-bar – besonders wenn sie frühzeitig erkannt werden.
Das Buch behandelt u.a. die depressive Erkrankung hinsichtlich ihrer Entstehung und Behandlungsmöglichkeiten unter Be-rücksichtigung migrationsspezifisch-kultureller Aspekte. Damit möchten wir Betroffenen und ihren Angehörigen in leichtver-ständlicher, aber sachgerechter Form helfen.
      Das Vorwort ist in Deutsch und Türkisch geschrieben. Das  Buch „Depresyon – Hastaligi Yenmenin Yollari“ ist in türkischer
      Sprache verfasst.
       Autor: Dr. Ilhan Kizilhan
      146 Seiten, Preis: (einschließlich Porto) Euro 10,50

2)      Titel: „Fluchtland Türkei / Inländische Vertreibung-Asyl-Festung Europa“
Das Heft beinhaltet die Ergebnisse eines Projekts, das der Niedersächsische Flüchtlingsrat (NFR), PRO ASYL und die Türki-sche Stiftung TAV seit Mitte Mai 2000 zwei Jahre lang in Kooperation mit dem Menschenrechtsverein IHD und mit finanzieller Unterstützung der Europäischen Kommission durchführten. Ziel des Projektes war es, gemeinsam mit der Menschenrechtsbe-wegung in der Türkei die Basis für den Aufbau von Unterstützungsstrukturen für Flüchtlinge innerhalb der Türkei zu schaf-fen. 
      DIN A4, 97 Seiten, Preis: (einschließlich Porto) Euro 6,80

Wie zuvor auch diesmal möchten wir an Sie appellieren, uns mitzuteilen falls Sie eine e-mail-Adresse haben, denn der Ver-sand über e-mail ist kostengünstiger und schneller.

Wir möchten Sie gleichzeitig auf unsere WEB-Seite hinweisen, die interessante Beiträge enthält. Diese Beiträge tragen nicht unbedingt unsere Meinung, sondern geben die aktuell für unser Themengebiet interessanten Diskussionen wieder. Besuchen Sie doch einmal www.kurden.de.

Mit freundlichen Grüßen, Ihre Redaktion
 

   ISSN 1438- 08 Herausgeber: IMK e.V., Postfach 07 38, D-53137 Bonn, Telefon: + 49 228 362 802,   Fax: + 49 228 363 297, E-Mail: IMK-Bonn@t-online.de und imkkurds@aol.com   Besuchen sie auch unsere Website: http://www.kurden.de    Verantwortlicher Leiter: Abubekir Saydam   Abonnementbedingungen (pro Jahr):· Stiftungen, Parteien, Regierungen und internationale Organisationen sowie Gremien: Euro 92,00 · Gerichte, Rechtsanwälte, Menschenrechtsorganisationen, Flüchtlingsberatungsstellen: Euro 46,00 · Förderabonnement, Einzelpersonen und kleinere Vereine: Euro 31,00    Spendenkonto: Volksbank Bonn (BLZ: 380 60 186),   Konto-Nr.: 201 246 90 23
 

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