Internationaler
Verein für Menschenrechte der Kurden
IMK Wocheninformationsdienst
Datum:
17. Juni – 27. Juni 2002 Nummer: 160
Freispruch
für Oztoprak
Ein Instanbuler
Gericht hat den kurdischen Autor Hasan Oztoprak vom Vorwurf des Aufstachelns
zum Rassenhass freigesprochen. EU und PEN-Verband hatten den Prozess beobachtet.
Die Ankla-ge hatte sich auf Zitate in Oztopraks Buch "Das Schaffen einer
Sprache" gegründet. (Quelle: ap und taz, 21.06.02)
Verfahren
gegen die Türkei nach Einigung eingestellt
In zwei Menschenrechtsverfahren
hat die Türkei am Donnerstag in Straßburg nachgegeben. Wegen des Todes
eines hungerstreikenden Mannes in Polizei-gewahrsam 1993 hat sich Ankara
zur Zahlung von 100.000 Euro an die Hinterbliebenen bereit erklärt und
den Todesfall offiziell bedauert. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof
stellte das Verfahren gegen die Türkei ein. Mit einer außergerichtlichen
Einigung wurde ein Verfahren wegen Verletzung der Presse- und Meinungsfreiheit
eingestellt. Ankara verpflichtete sich zur Zahlung von 3300 Euro an einen
Journalisten, der wegen Aufrufs zum Klassenhass zu einer Geldstrafe verurteilt
worden war. (Quelle: FR, 21.06.02)
Folter in
Adana
Am 14. Juni
hielt Ali Polat, Mitarbeiter bei der Zeitschrift “Devrimci Demokrat”, eine
Pressekon-ferenz im IHD Adana ab. Er berichtete davon, dass ein anderer
Mitarbeiter der Zeitschrift, Ali Gezer, am 1. Juni von zivil gekleideten
Beamten entführt wurde. Im Auto wurde er geschlagen und be-schimpft. An
einem ihm unbekannten Ort wurde er durch Hängen gefoltert. Am folgenden
Tag wurde er auf einem freien Feld wieder freigelassen. Ein anderen Mitarbeiter,
Ali Ugurlu, sei nach seiner Festnahme am 5. Juni ebenfalls gefoltert worden.
(Quelle: Evrensel, 15.06.02)
Schäfer
durch Bombe getötet
Am 14. Juni
starb der Schäfer Duran Kazan (18) als eine Bombe, die er in der Gegend
Kuzukent bei Yesilkent, Kreis Nurhak (Maras) gefunden hatte, explodierte.
Vier seiner Tiere wurden ebenfalls getötet. (Quelle: Evrensel, 15.06.02)
Ärzte freigesprochen
Am 17. Juni
sprach das 2. Strafgericht von Bursa die ÄrztInnen Bülent Aslanhan, Generalsekretär
der Ärztekammer Bursa, und die Mitglieder des Ehren-ausschusses, Hamdi
Ugur, Sule Akköse und Arif Ismet Adanur vom Vorwurf des Verstosses nach
§ 526/1 TSG frei. Sie sollten bei einem Besuch von Gefangenen im Hungerstreik
eine Order des Jus-tizministers mißachtet haben. (Quelle: TIHV, 18.06.02
)
Ärzte wegen
Folterdiagnose angeklagt
Vor dem 1.
Strafgericht von Istanbul begann am 17. Juni der Prozeß gegen Dr. Ayhan
Sandal und Dr. Orhan Fevzi Gümrükçüoglu, denen Urkundenfäl-schung im Zusammenhang
mit Attesten für Mustafa Albayrak und Tufan Mengi vorgeworfen wird. Die
beiden Männer waren im Zusammenhang mit Er-mittlungen gegen die Stadtverwaltung
von Istanbul (zu Zeiten des religiösen Bürgermeisters Recep Tayyip Erdogan)
festgenommen und von Beamten der Abteilung zur Bekämpfung organisierter
Kri-minalität verhört worden. Dr. Ayhan Sandal sagte in der Verhandlung,
dass er bei Tufan Mengi Spu-ren von Folter festgestellt hatte, nachdem
er die Beamten aus dem Zimmer entfernt hatte. “Später kam Mustafa Albayrak
und beschwerte sich eben-falls über Folter. Dr. Orhan Gümrükçüoglu forderte
die Polizeibeamten auf, den Raum zu verlassen. Dabei verwies er auf eine
ministerielle Anordnung. Am Ende der Untersuchung bat mich Mustafa Al-bayrak
einen normalen Bericht zu erstellen, weil er Angst hatte, weiter gefoltert
zu werden.” Dr. Orhan Gümrükçüoglu sagte aus, dass er lediglich die Be-amten
zum Verlassen des Raumes aufgefordert habe und sich nun für Urkundenfälschung
verant-worten solle. Er wies darauf hin, dass Tufan Mengi einen Selbstmordversuch
in Polizeihaft unternom-men hatte, was ein Hinweis auf den Druck sei, dem
er ausgesetzt war. Um den Bericht über Folter zu widerlegen hätten die
Beamten die Häftlinge zu vier verschiedenen Krankenhäusern gebracht. Nachdem
in einem dieser Krankenhäuser ebenfalls Folterspuren attestiert wurde,
habe ein Arzt in Ok-meydani einen Bericht erstellt, nach dem sich die Häftlinge
guter Gesundheit erfreuten. Dieser Arzt sei aber nicht im Dienst gewesen.
Das Gericht ver-tagte, um die Polizeibeamten anzuhören. (Quelle: Yeni Safak,
18.06.02)
Kurdische
Politiker gefoltert
Am 17. Juni
wurden die Mitglieder und Funktionä-re der Partei für Rechte und Freiheiten
(HAK-PAR), die am 12. Juni in Diyarbakir festgenommen worden waren, einem
Staatsanwalt und Richter am SSG Diyarbakir vorgeführt. Vorstandsmitglied
Mehmet Eren wurde wegen Besitzes von verbote-ner Literatur in U-Haft genommen.
Die anderen 22 Personen wurden freigelassen. Einige von ihnen wandten sich
an das Zentrum der TIHV in Diyarba-kir, um sich wegen erlittener Folter
behandeln zu lassen. (Quelle: Evrensel, 18.06.02)
Bombenexplosion
Als Kinder
mit einer Handgranate spielten, die sie in der Nähe des Dorfes Aktuglu
im Kreis Dogubey-azit (Agri) gefunden hatten, explodierte sie und tötete
Saddam Poker (11) und Muharrem Poker (9). Melih Poker (5), Serhat Poker
(8) und Oktay Poker (3) wurden verletzt. (Quelle: Evrensel, 18.06.02)
Folter in
Van
Memduh Özbey
beschwerte sich wegen Folter in Van. Am 16. Juni habe er einen Verwandten
zum Krankenhaus gebracht, nachdem dieser bei einem Streit verletzt wurde.
Als er mit der Gegenseite im Krankenhaus diskutierte, wurde er festgenommen.
Auf der zentralen Polizeistation wurde er geschlagen, getreten und beschimpft.
Er hatte eine gebrochene Nase und Wunden im Gesicht. Als er fast das Bewusstsein
verlor, wurde er ins Krankenhaus gebracht. Der Arzt stellte kein Attest
aus, anscheinend weil er unter Druck gesetzt wurde. Der Staatsanwaltschaft
ordnete später seine Freilassung an. Danach musste sich Memduh Özeby erneut
in Behandlung begeben. Sein Vater Sadi Özbey kündigte an, dass sie Anzeige
erstatten werden. (Quelle: Yedinci Gündem , 19.06.02)
Akten zu
Hinrichtungen
Im Parlament
sind zwei weitere Akten mit zu voll-streckenden Todesstrafen eingetroffen.
Die Zahl der Akten hat sich damit auf 32 und die der hínzurichtenden Personen
auf 83 erhöht. Die neuen Todesstrafen betreffen Salih Izzet Erdis, auch
als Salih Mirzabeyoglu bekannt, der Anführer der IBDA/C sein soll. Die
anderen zwei Personen, Hasan Aydogan und Türkan Özen wurden nach § 146
TSG zum Tode verurteilt. (Quelle: Sabah, 20.06.02)
Tod in Haft
Am 8. Juni
wurde Zübeyir Tekin (55) mit seinen Töchtern Hatice Tekin und Herdem Tekin
in Bat-man nach einem Streit festgenommen. Obwohl er sich schlecht fühlte,
wurde er erst zur Polizeistation gebracht. Später starb er auf dem Weg
ins Staats-krankenhaus von Batman. Er soll einem Schlagan-fall erlegen
sein. Die Familie machte die Polizei wegen unterlassener Hilfeleistung
verantwortlich, da er zuvor keine gesundheitlichen Probleme hatte. (Quelle:
Evrensel vom 11.06.02)
Mitarbeiter
der TIHV verurteilt
Am 10. Juni
fällte das 4. Strafgericht von Izmir das Urteil gegen Dr. Alp Ayan, Psychologe
im Reha-Zentrum der TIHV in Izmir, Mehmet Barindik von der Gewerkschaft
Limter-Is und Abdülbari Yusufoglu (der am 20. September 2001 infolge des
Todesfastens verstorben war). Die 3 Personen waren im Zusammenhang mit
einer Presseerklärung vom 13. Januar 2001 angeklagt worden, mit der sie
sich gegen die Gefängnisse vom Typ F und die Operationen in den Gefängnissen
vom 19. Dezember 2000 gewandt hatten. Dr. Ayan und Mehmet Barindik wurden
wegen Beleidigung des Justizministers zu je einem Jahr Haft verurteilt.
Dies Verfahren war von dem Minister am 16. Mai 2001 eingeleitet worden,
nachdem ein Verfahren wegen unerlaubter Demonstration am 26. April 2001
mit einem Freispruch geendet hatte. Das Verfahren gegen Yusufoglu wurde
eingestellt. (Quelle: TIHV vom 11.06.02)
Bombenexplosion
in Baskale
Im Kreis Baskale
(Van) fanden Kinder Munition für einen Raketenwerfer. Als sie damit spielten,
explodierte das Geschoss. Dabei wurde Ozan Çiçek (6) getötet. Fatma Çiçek
(10), Felat Can Çiçek (5) und Nazli Varsak (10) wurden verletzt. (Quelle:
Ev-rensel vom 14.06.02)
Journalist
verurteilt
Am 12. Juni
verurteilte das SSG Ankara Memik Horuz, Herausgeber der Zeitschrift “Isçi
Köylü”, wegen Mitgliedschaft in der illegalen Organisation TIKKO zu einer
Strafe von 15 Jahren Gefängnis. Seine Verteidigerin, Filiz Kalayci, hatte
ausgeführt, dass er das angebliche Interview mit Militanten der TIKKO in
Tokat nicht gemacht haben könne, weil er zu dem Zeitpunkt in Istanbul weilte.
Sie bezich-tigte den Überläufer Erol Çetin als Lügner, der damit einer
Strafe entgehen wolle. Allerdings er-hielt auch er eine Strafe von 12,5
Jahren Haft als Mitglied der TIKKO. Memik Horuz befindet sich seit dem
25. Juni 2001 in Haft. Das Interview mit TIKKO Mitglieder war nicht in
“Isçi Köylü” son-dern “Özgür Gelecek” erschienen. Der Chefredak-teur dieser
Zeitschrift steht deswegen vor dem SSG Istanbul. (Quelle: Evrensel vom
14.06.02)
Freispruch
vor dem SSG Adana
Das SSG Adana
sprach am 13. Juni Murat Gezen-ler, Hakan Erdem, Cüneyt Akkas, Halil Ibrahim
Türkmen, Murat Nalbant, Bahri Kösedag und Kadir Çorum vom Vorwurf der Mitgliedschaft
in der radikal-religiösen Organisation “Hezbu’t-Tahrir” mangels an Beweisen
frei. Sie waren im Februar in Konya festgenommen worden und hatten bis
auf Kadir Çorum kurze Zeit in U-Haft gesessen. (Quelle: TIHV vom
14.06.2002)
Menschenrechtsgerichtshof
verurteilt Türkei wegen Nachlässigkeit
Der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte hat die Türkei wegen einer Explosion auf
einer Müllkippe verurteilt, bei der vor neun Jahren 39 Menschen getötet
wurden. Die Straßburger Richter gaben am Dienstag einem 47 Jahre alten
Türken Recht, der im April 1993 bei dem Unglück neun Angehörige verloren
hatte. Die Regierung in Ankara muss ihm nun 154.000 Euro Schadenersatz
zahlen. (Quelle: AFP, 18. 06. 02)
Türkei wegen
Inbrandsetzung eines kurdischen Dorfes verurteilt
Der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte (EGHMR) verurteilte die Türkei am letzten
Diens-tag für das Abbrennen eines kurdischen Dorfes und das Verschwinden
von 3 Bewohnern kurz darauf.
Ankara wurde
verurteilt, 150.000 Euro an die Hinterbliebenen zu zahlen, weil deren Häuser
absichtlich in Brand gesteckt wurden.
Am 06. Mai
1994 umstellten türkische Soldaten das in Südostanatolien gelegene Dorf
Deboyu und ga-ben den Bewohnern eine Stunde Zeit, ihre Häuser zu verlassen.
Anschließend setzten sie die Häuser in Brand.
Nach zwei
Wochen kehrten die Soldaten zurück und nahmen drei Mitglieder der Familie
Orhan als Wegführer mit. Diese Männer kehrten nie wieder zurück.
Das Gericht
sagte, dass die Türkei die Rechte der Familie Orhan zu leben, Eigentum
zu besitzen, nicht unter Folter zu leiden, wie auch Respekt vor ihnen und
ihrem Privatleben, verletzte.
Die Richter
stellten außerdem fest, dass Ankara erst lange Zeit nach dem Vorfall eine
sehr oberflächli-che Untersuchung durchführte. Außerdem war das Verschwinden
der Männer und die Zerstörung der Häuser „besonders ernst und unrechtmäßig“
erklär-ten die Richter.
Letzte Woche
befand das Gericht, dass die Türkei das Recht auf freie Wahlen verletzte,
in dem sie 13 kurdischen Abgeordneten aus dem Parlament ent-fernte.
Die Türkei,
einer der 13 Kandidaten der EU wurde noch nicht zum offiziellen Kandidaten
erklärt, weil sie bis jetzt nicht die demokratischen Grundkriterien erfüllt,
die Rechtstaatlichkeit und die Menschenrechte besonders in Bezug auf die
Kurden gewährleistet. (Quelle: AFP, 19.06.02)
Türkei übernimmt
Verantwortung für Tod zweier Kurden
Die Türkei
hat die Verantwortung für den Tod einer kurdischen Frau und ihres Sohnes
übernommen, die 1992 bei einem Militäreinsatz ums Leben gekommen waren.
Die Regierung in Ankara bedauere den "ungerechtfertigten und unverhältnismäßigen
Einsatz von Gewalt", der zum Tod der beiden geführt habe, hieß es am Donnerstag
in einer Erklärung an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Damit willigte das Land in eine gütliche Einigung mit dem Familienvater
ein, der vor dem Gericht geklagt hatte. Ihm will Ankara nun Schadenersatz
in Höhe von 142.695 Euro zahlen. (Quelle: AFP, 27.06.02)
27 Kinder
vor dem Staatssicherheitgericht in Diyarbakir
Nach einer
Meldung der türkischen Zeitung Hürriy-et wurde gegen 27 Kinder zwischen
11 und 18 Jahren beim Staatssicherheitsgericht in Diyarbakir ein Verfahren
eingeleitet, weil sie im Stadtteil Carikli das Recht auf den muttersprachlichen
Unterricht gefordert haben.
Die Staatsanwaltschaft
der 3. Kammer des SSR beschuldigt diese Kinder und Jugendliche durch ihre
Forderung „eine Terrororganisation unterstützt zu haben“ und fordert für
sie eine Gefängnisstrafe in Höhe von 3 Jahren und 9 Monaten.
(Quelle: Hürriyet,
11.06.02)
Strassburg
urteilte zu Gunsten Leyla Zanas
Die türkisch-kurdische
Politikerin und Menschen-rechtlerin Leyla Zana erhielt vom Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte eine Ent-schädigung zugesprochen, bleibt
aber nach acht Kerkerjahren weiter in Haft.
Der ehemalige
türkische Parlamentspräsident Hüsamettin Cindoruk bezeichnete Leyla Zana
seinerzeit als „die Sprecherin einer Mörderbande im Parlament“. Die frisch
in die türkische Volksvertretung gewählte Abgeordnete Zana hatte den Eid
auf die Verfassung auf Türkisch abgelegt und dann auf Kurdisch hinzugefügt:
„Ich habe diesen Eid auf die Brüderlichkeit des türkischen und des kurdischen
Volkes geleistet.“ In türkischen Augen war nicht nur dieser Zusatz in der
falschen Sprache, da hing auch noch ein kleines Band in den Farben Rot,
Gelb und Grün in den Haaren der 30-jährigen schlanken Frau – die Farben
der Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) oder die Farben kurdischer Bewegungen
seit den Tagen der kurzlebigen iranisch-kurdischen Republik von Mahabad
1945/46?
Aus türkischer
Sicht macht das keinen großen Un-terschied, das Parlament tobte. Leyla
Zana hielt dem Druck in der fast nur von Männern besetzten Kammer stand
und als der Sitzungsvorsitzende sie fragte, ob sie ihre Worte zurücknehmen
wolle, gab sie gekonnt zurück: „Soll ich die Brüderlichkeit zurücknehmen?“
1994 wurden
Leyla Zana und sechs weitere Abge-ordnete der Demokratischen Partei (DEP)
zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt. Sieben Abgeordnete waren ins Ausland
geflohen, andere versuchten es – Leyla Zana erwartete ihre Festnahme in
den Räu-men des Parlaments. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen sie die
Todesstrafe gefordert, verurteilt wur-de sie schließlich zu 15 Jahren Gefängnis.
Als Grund führte das Gericht „Mitgliedschaft in einer illegalen bewaffneten
Organisation“ an.
Leyla Zana
kam vom Lande. Mit 14 Jahren wurde sie mit dem Politiker Mehdi Zana verheiratet.
Mit 15 bekam sie ihr erstes Kind. Als sie mit dem zwei-ten Kind schwanger
war, putschte das Militär und ihr Mann, der es zum Bürgermeister von Diyarbakir
gebracht hatte, musste ins Gefängnis, aus dem er erst elf Jahre später
entlassen wurde. Leyla Zana wurde auf die Straße gesetzt und schlug sich
unter anderem mit Putzarbeiten durch. Nebenher lernte sie Türkisch, denn
bei den Besuchen im Gefängnis und allen Behördenkontakten war Kurdisch
strikt verboten.
Mit Protestaktionen
gegen die Haftbedingungen – in diesen Jahren starben Dutzende politische
Häft-linge in Diyarbakir – begann ihre politische »Kar-riere«. Als Mehdi
Zana endlich entlassen wurde, hatte er keine gehorsame kurdische Dorfschöne
mehr, sondern eine energische Politikerin zur Frau. Die Ehe wäre daran
beinahe zerbrochen.
Für viele
Kurden ist Leyla Zana so etwas wie eine Heilige. Für viele Türken indes
eine Art Hexe, die heimtückisch mit PKK-Chef Abdullah Öcalan kon-spirierte.
In den Bewertungen stehen sich Welten gegenüber und Lebenserfahrungen.
Der EGMR in
Strassburg sprach am Dienstag Leyla Zana und zwölf anderen ehemaligen kurdischen
Abgeordneten jeweils 50000 Euro als Ent-schädigung zu, weil ihr Recht,
gewählt zu werden, verletzt wurde. Von den sieben damals Verurteilten werden
Leyla Zana, Hatip Dicle und Orhan Dogan weiterhin im Zentralgefängnis Ankara
festgehalten.
(Quelle: ND,
14.6.2002)
Anti-Folter-Tag:
Elektroschocks und Kaltwasser-Duschen auch in Europa
Elektroschocks
an empfindlichen Körperteilen, Schläge auf Fußsohlen, Eintauchen in Wasserbehäl-ter
oder Schlafentzug. Was sich wie ein Gräuelkatalog aus diktatorisch regierten
Staaten liest, entstammt den Berichten des Antifolterkomitees des Europarates
(CPT) und belegt: Folter und Misshandlung von Gefangenen gibt es
immer noch in Europa, auch wenn sie seltener geworden ist. Am 26. Juni,
dem Anti-Folter-Tag der Vereinten Nationen, begeht das CPT sein 15-jähriges
Bestehen.
Hervorgegangen
ist das CPT aus der "Europäischen Konvention zur Verhütung von Folter und
un-menschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe", die
der Europarat 1987 verabschiedet hat. Die Konvention soll in Gefängnissen
Inhaftierte und Patienten von psychiatrischen Anstalten vor Misshandlungen
schützen. Dabei verfügt das Komi-tee über weltweit einmalige Kompetenzen:
Es ist die einzige Institution, die zu jeder Zeit jeden be-liebigen
Haftort in den Vertragsstaaten überprüfen und unter vier Augen mit den
Gefangenen sprechen darf.
Dem Komitee
gehören Mediziner, Juristen, Polizei-, Gefängnis- und Menschenrechtsexperten
an, die regelmäßig in allen Ländern des Europarates hinter die Gefängnismauern
schauen. Die Zahl der Exper-ten entspricht der Zahl der Vertragsstaaten
der Konvention, zur Zeit sind das 43. Präsidentin des CPT ist seit März
2002 die britische Kriminologin Silvia Casale.
Das CPT reist
meistens nach Vorankündigung in die einzelnen Länder, manchmal auch überraschend
- zu sogenannten "ad-hoc-Besuchen". Dies war etwa bei der Überprüfung der
Haftbedingungen des ehemaligen PKK-Führers Abdallah Öcalan in der Türkei
der Fall. Nicht überall öffnen sich für die Folterexperten freiwillig die
Türen, erzählt Casale, auch wenn dies durch die Konvention garantiert wird.
Polizisten und Gefängnisdirektoren seien manchmal unsicher. "Da ist ein
Handy dann sehr hilfreich, mit dem ich sofort bei der obersten Stelle nachhaken
kann", sagt Casale. Bislang seien sie und ihr Team noch überall eingelassen
worden. Zur Vorbereitung dieser Reisen dienen dem CPT auch die Berichte
internationaler und nationaler Men-schenrechtsorganisationen.
Nach jedem
Besuch erstellt das CPT einen Bericht, der allerdings vertraulich ist und
nur mit Zustim-mung der betroffenen Regierung veröffentlicht werden
darf. Ein Schwachpunkt, wie auch Casale weiß: "Wir können aber nur so offen
und auch kontrovers mit den Behörden reden und langfristig Verbesserungen
erreichen". Sollte sich aber auch nach mehrmaligen Besuchen die Situation
in einem Land nicht verbessern, dann geht das CPT von sich aus an
die Öffentlichkeit. Dies passierte bislang bei der Türkei 1992 und 1996
und bei der Russischen Föderation in Bezug auf Tschetschenien.
Unterschiede
bei Misshandlungen hat Casale in den einzelnen europäischen Ländern nicht
festgestellt. Leichte Formen von Misshandlungen, überfüllte Gefängnisse,
schlechte hygienische Zustände, zu wenig Licht in den Zellen finde das
CPT in allen europäischen Staaten. "Es ist aber auch klar, dass es weniger
Beanstandungen in Ländern gibt, die seit 15 Jahren der Konvention angehören
als bei Neu-mitgliedern." Generell lässt sich Casale zufolge aber sagen:
Misshandlungen von Gefangenen passieren weitaus öfter bei oder kurz nach
der Verhaftung als im normalen Strafvollzug.
In jüngster
Zeit sieht Casale jedoch einen beängstigenden Trend hin zu Misshandlungen,
die medizinisch nur schwer nachzuweisen sind, weil sie kaum Spuren
hinterlassen. So würden Inhaftierte mit kaltem Wasser abgespritzt oder
müssten stundenlang in der Zelle stehen, ohne dass sie sich zum Schlafen
hinlegen dürfen. (Quelle: dpa, 24.06.02)
Mehrheit
der Türken will EU-Beitritt
Weitaus mehr
als die Hälfte der Türken ist für einen EU-Beitritt ihres Landes. Nach
einer Umfrage der türkischen Stiftung für wirtschaftliche und soziale
Studien würden 64 Prozent der insgesamt 3.060 Befragten im Falle eines
Referendums für den Bei-tritt zur EU stimmen, 30 Prozent dagegen. Sechs
Prozent der Befragten hatten keine klare Meinung. Gleichzeitig waren 52
Prozent der Befragten gegen einen Schulunterricht in kurdischer Sprache,
47 Prozent lehnten kurdischsprachige Radio- und Fernsehsender ab. Eine
wesentliche Forderung der EU für einen Beitritt ist aber, der kurdischen
Minderheit in der Türkei mehr kulturelle Rechte einzuräumen. (Quelle:
AFP, 28.06.02)
Schikanen
des Baath-Regimes gegen Kurden und andere Volksgruppen
Unter dem
Vorwand das Telekommunikationssystem gründlich überholen zu wollen, nahm
das Regime den traditionell kurdischen Stadtteilen von Kirkuk wie Rahim
Awa, Shaja, Imam Kasim, Azadi und Oskan jede Möglichkeit, Telefonverbindungen
herzustellen.
Diese letzte
Maßnahme ist Teil einer eskalierenden Politik der ethnischen Säuberung
in und um Kirkuk herum.
Das Regime
forciert weiterhin seine Arabisierungs-politik in dieser Provinz. Den arabischen
Familien wird kostenlos Land angeboten, das durch Enteignung von Kurden,
Assyrern und Turkmenen freigeworden ist. Die arabischen Familien erhalten
daneben Finanzhilfen zwischen ca. 500 und 7.500 US-Dollar, wenn sie bereit
sind, sich in der Provinz Kirkuk anzusiedeln.
Auch Berichte
in den offiziellen irakischen Zeitun-gen bestätigen schamlos diese rassistische
Politik. Wie der Bericht in der irakischen Kirkuk Zeitung „Sawtal-Ta’mim“,
von der Überschreibung von 10.000 Ländereien von Kurden an arabische Mili-tärangehörige
und ihren Familienangehörigen be-legt.
Auch die kurdische
Zeitung Brayeti vom 26.06.02 berichtet von der Beschlagnahme von 45.000
ha landwirtschaftlicher Nutzfläche, die Kurden und Turkmenen gehörte. (Quelle:
Kurdistan Newsline, 11.06.02)
Irak sucht
nach Möglichkeit, die UN-Embargobestimmungen zu umgehen
Das irakische
Regime sucht nach Möglichkeiten mehr als die erlaubte Menge von Rohöl und
ande-ren Produkten in Nachbarländer auszuführen.
Fracht- und
Passagierzüge fahren jetzt von der nordirakischen Großstadt Mossul in die
Türkei und nach Syrien. Die seit August 2000 bestehende Ver-bindung hat
zu einem erheblichen Aufschwung im Aussenhandel geführt, besondert mit
Syrien.
Eine weitere
Zugverbindung zwischen Iran, Irak und Syrien könnte nächstes Jahr fertig
sein. Sie verbindet dann Teheran mit Khorramshar, einem der größten Häfen
des Iran, dann Baghdad und die Stadt Al-Qaim an der irakisch-syrischen
Grenze. Und schließlich mit Damaskus.
Eine zeitlang
hatte sich die „Iraqi Railways“ auf den Bau von Tankzügen konzentriert,
von denen gerade wieder 250 fertig gestellt wurden. Nach offiziellen Berichten
befördert jeder von ihnen 56.000 Liter Rohöl. Man weiß nicht genau, wie
viel dieser Züge zur Zeit fahren, aber man sagt, dass Konstruktion und
nötige Reparaturen ohne Unterbrechung durchgeführt werden. Ausserdem
transportiert der Irak mit hunderten von Tankwagen Rohöl und andere Waren
nach Jordanien, Syrien, in die Türkei und sogar in den Iran. Wirtschaftsanalys-ten
schätzen, dass der Irak täglich bis zu einer hal-ben Million Barrels mehr
ausführt, als das UN-Ölembargobestimmungen erlauben.
Die Verbindungslinie
mit Syrien hat eine mögliche Kapazität von täglich 1,6 Millionen Barrels
– damit werden zur Zeit ca. 250.000 Barrels vom Irak aus-geführt. Syrien
verneint, Handelssanktionen zu brechen, die dem Irak nach seinem Einmarsch
nach Kuwait 1990 auferlegt wurden.
Trotz des
Embargos hat der Irak seine Handelsbe-ziehungen mit Nachbarstaaten erheblich
verstärkt. Sogar die reichen Golfstaaten haben ihre Märkte für irakische
Händler geöffnet. Saudi Arabien zieht einen Freihandelsvertrag mit dem
Irak in Betracht und öffnet damit seine Grenzen für den Handel.
Der Irak bekommt
Unterstützung von arabischen Staaten, besonders von Syrien, Ägypten und
Saudi Arabien, die UN-Sanktionen zu umgehen. Gleich-zeitig sucht Saddam
ihre Hilfe bei der erklärten Intension der USA, sein Regime zu stürzen.
Wirtschaftsverträge
helfen dem Regime seine Isola-tion in der arabischen Welt zu überwinden.
Sogar das ölreiche Qatar unterzeichnete Anfang Juni 2002 als 10. Land innerhalb
von 2 Jahren einen Freihan-delsvertrag mit dem Irak. (Quelle: Iraq Press,
10.06.02)
Syrien unterdrückt
Meinungsfreiheit: Polizeimaßnahme gegen friedliche Kritik
Eine der größten
Sorgen von Amnesty International ist, das plötzliche Aufkommen von politischen
machtmissbräuchlichen Verhaftungen ab Ende 2000 gegen Parlamentsmitglieder,
prominente Oppositionelle und andere Mitglieder von Bürger-gruppierungen
und Menschenrechtsbewegungen. Der Bericht von AI zeigt die Fälle von 12
Gefange-nen aus Gewissensgründen, Einzelne verhaftet, die nur von ihrem
international anerkannten Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch machten
und dafür in syrische Gefängnisse kamen. Die Fälle in diesem Bericht können
in drei Kategorien unterteilt werden:
a) 10 Gefangene
aus Gewissensgründen sind im August und September 2001 verhaftet
worden und seitdem im Adra-Gefängnis. Zwei dieser Häftlinge wurden vor
ein Strafgericht gestellt und die restlichen vor das oberste Staatssicherheitsgericht
(SSSC).
b) Ein Gefangener
wegen Gewissensgründen wurde gewaltsam aus dem Ausland zurückgebracht und
befindet sich jetzt im berüchtigten Gefängnis von Sednaya. Auch er soll
vor das SSSC.
c) Ein anderer
Gefangener wird im gleichen Gefängnis seit 1992 festgehalten, der im gleichen
Jahr vom SSSC nach einem un-fairen Prozeß zu einer lebenslangen Ge-fängnisstrafe
verurteilt wurde.
(Quelle: SHRC,
06.06.02)
Festnahme
von Muslem Shaick Hassan durch Sicherheitspolizei
Der syrische
Kurde Muslem Shaick Hassan wurde am 17. Mai in seinem Haus in der Stadt
Ain Al-Arab (Region Kobani, Provinz Aleppo), von der syrischen Sicherheitspolizei
ohne Angabe von Gründen festgenommen. Er wurde zuerst in Aleppo verhört
und später in das Sicherheitsgefängnis in Damaskus verlegt.
Bisher wurde
weder seinen Angehörigen noch sei-nem Anwalt erlaubt, Kontakt zu ihm aufzunehmen.
Shaick Hassan
ist in seiner Stadt als ein beliebter und unbescholtener Bürger bekannt.
„Sein einziges Verbrechen ist sein klares Bestreben nach persönlicher Integrität
und kurdischer Würde, sowie seine Beschäftigung mit allgemeinen nationalen
Angelegenheiten, seine Liebe für Wissen, seine Ablehnung jeglicher Form
von Unterentwicklung, seine Verweigerung gegenüber der entsetzlichen Cliquenwirtschaft,
gegenüber jeglicher Form von Diskriminierung und Unterdrückung, die auf
Ethnizität und Religion basiert….“ Vor ca. zwei Monaten wurde der Kurde
Ibrahim Naasan im Distrik Afrin und zahlreiche andere Personen in den Provinzen
Latakia und Homs verhaftet. (Quelle: Presseerklärung der Kurdischen
Demokratischen Partei der Einheit in Syrien – YEKITI, 03.06.02 und Bericht
von SHRC)
Festnahme
von Journalistinnen in Syrien
Syrische Sicherheitsbehörden
nahmen Anfang Mai zwei Journalistinnen, die Schwestern Aziza und Shirin
Sibini, fest. Ende des Monats wußte ihr Vater immer noch nicht, welche
Gründe zur Festnahme seiner Töchter führte.
Die syrische
Menschenrechtsorganisation SHRC lässt dazu erklären, dass das syrische
Regime nicht nachlässt, Druck auf seine Bevölkerung auszuüben. Beispiele
werden aufgeführt, dass zahlreiche Syrer verhaftet werden, ohne das Gründe
dafür zu erfah-ren sind. Die Zeit vergeht und Häftlinge können sterben,
ohne dass Familienangehörige von ihrem Schicksal erfahren.
Die Verhaftung
von zwei Journalistinnen ist nicht mehr als eine Fortsetzung der seit letzten
August und September begonnenen Repressalien. Weiterhin wurden syrische
Staatsbürger, denen man erlaubt hatte, aus dem Exil zurückzukehren, an
der Grenze verhaftet. Einer von ihnen wurde zu Tode gefoltert. Weiterhin
drückt SHRC ihre Sorge in Bezug auf die beiden Journalistinnen aus, da
es in Syrien Routine sei, Gefangene psychologischen und körperlichen Foltern
auszusetzen. In diesem Zu-sammenhang werden die Memoiren von Frau Hiba
Dabbagli erwähnt, in denen sie beschreibt, wie weibliche Gefangene in den
syrischen Gefängnis-sen leiden.
Nach Feststellung
von SHRC werden zahlreiche politische Gefangene in Syrien in absoluter
Isolati-onshaft gehalten, keine Verteidiger zugelassen und den Gefangenen
wird nicht einmal der Grund ihrer Festnahme mitgeteilt. (Quelle: Presseerklärung
von SHRC, 22.05.02)
Eine Million
illegale Flüchtlinge in der Türkei
In der Türkei
halten sich nach Angaben der Gen-darmerie rund eine Million illegale Flüchtlinge
auf. Allein im vergangenen Jahr seien 92.000 Flüchtlinge festgenommen worden,
sagte Gendarmeriekommandant Aytac Yalman nach türkischen Presseberichten
vom Donnerstag. Insge-samt gebe es in der Türkei eine Million illegale
Flüchtlinge. Bei diesem Thema werde der Türkei Unrecht angetan, fügte der
Generalleutnant in Anspielung auf den jüngsten US-Regierungsbericht zum
Menschenhandel hinzu. (Quelle: AFP, 13. 06. 02)
145 illegale
Einwanderer gelangten nach Italien
145 illegale
Einwanderer sind am Freitag mit einem Boot an der Küste der italienischen
Insel Lampedu-sa gelandet. Die Behörden auf der Insel südlich von Sizilien
teilten mit, die Flüchtlinge stammten aus mehreren afrikanischen Ländern
und aus dem Irak. Sie würden in Auffanglager gebracht und später vermutlich
aus Italien ausgewiesen.
(Quelle: dpa,
14. 06. 02)
Verehrte
Leserinnen und Leser,
Wir möchten
Sie auf zwei Publikationen aufmerksam machen, die Sie bei uns bestellen
können:
1) Titel: „Depression
– Wege aus der Krankheit“
Kurzbeschreibung:
Depressive Erkrankungen sind mit verschiedenen ärztlichen und psychologischen
Verfahren gut behandel-bar – besonders wenn sie frühzeitig erkannt werden.
Das Buch behandelt
u.a. die depressive Erkrankung hinsichtlich ihrer Entstehung und Behandlungsmöglichkeiten
unter Be-rücksichtigung migrationsspezifisch-kultureller Aspekte. Damit
möchten wir Betroffenen und ihren Angehörigen in leichtver-ständlicher,
aber sachgerechter Form helfen.
Das Vorwort ist in Deutsch und Türkisch geschrieben. Das Buch „Depresyon
– Hastaligi Yenmenin Yollari“ ist in türkischer
Sprache verfasst.
Autor: Dr. Ilhan Kizilhan
146 Seiten, Preis: (einschließlich Porto) Euro 10,50
2)
Titel: „Fluchtland Türkei / Inländische Vertreibung-Asyl-Festung Europa“
Das Heft beinhaltet
die Ergebnisse eines Projekts, das der Niedersächsische Flüchtlingsrat
(NFR), PRO ASYL und die Türki-sche Stiftung TAV seit Mitte Mai 2000 zwei
Jahre lang in Kooperation mit dem Menschenrechtsverein IHD und mit finanzieller
Unterstützung der Europäischen Kommission durchführten. Ziel des Projektes
war es, gemeinsam mit der Menschenrechtsbe-wegung in der Türkei die Basis
für den Aufbau von Unterstützungsstrukturen für Flüchtlinge innerhalb der
Türkei zu schaf-fen.
DIN A4, 97 Seiten, Preis: (einschließlich Porto) Euro 6,80
Wie zuvor auch
diesmal möchten wir an Sie appellieren, uns mitzuteilen falls Sie eine
E-Mail-Adresse haben, denn der Versand über E-Mail ist kostengünstiger
und schneller.
Wir möchten
Sie gleichzeitig auf unsere WEB-Seite hinweisen, die interessante Beiträge
enthält. Diese Beiträge tragen nicht unbedingt unsere Meinung, sondern
geben die aktuell für unser Themengebiet interessanten Diskussionen wieder.
Besuchen Sie doch einmal www.kurden.de.
Mit freundlichen
Grüßen, Ihre Redaktion
ISSN 1438- 08 Herausgeber: IMK e.V., Postfach 07 38, D-53137 Bonn, Telefon:
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sowie Gremien: Euro 92,00 · Gerichte, Rechtsanwälte, Menschenrechtsorganisationen,
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