Kurds.dk > Deutsch
Main Page
News Sources in English
Archive
Links

Contact
Contact

Search
Site search
Web search
powered by FreeFind


 

 

| Dansk | English | Deutsch | Français | Kurdî | Türkçe | Farisî | Erebî |

Kurds.dk > deutsch


Internationaler Verein für Menschenrechte der Kurden 
IMK Wocheninformationsdienst
Datum: 17. Juni – 27. Juni 2002       Nummer: 160

Freispruch für Oztoprak
Ein Instanbuler Gericht hat den kurdischen Autor Hasan Oztoprak vom Vorwurf des Aufstachelns zum Rassenhass freigesprochen. EU und PEN-Verband hatten den Prozess beobachtet. Die Ankla-ge hatte sich auf Zitate in Oztopraks Buch "Das Schaffen einer Sprache" gegründet. (Quelle: ap und taz, 21.06.02) 

Verfahren gegen die Türkei nach Einigung eingestellt
In zwei Menschenrechtsverfahren hat die Türkei am Donnerstag in Straßburg nachgegeben. Wegen des Todes eines hungerstreikenden Mannes in Polizei-gewahrsam 1993 hat sich Ankara zur Zahlung von 100.000 Euro an die Hinterbliebenen bereit erklärt und den Todesfall offiziell bedauert. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof stellte das Verfahren gegen die Türkei ein. Mit einer außergerichtlichen Einigung wurde ein Verfahren wegen Verletzung der Presse- und Meinungsfreiheit eingestellt. Ankara verpflichtete sich zur Zahlung von 3300 Euro an einen Journalisten, der wegen Aufrufs zum Klassenhass zu einer Geldstrafe verurteilt worden war. (Quelle: FR, 21.06.02)

Folter in Adana
Am 14. Juni hielt Ali Polat, Mitarbeiter bei der Zeitschrift “Devrimci Demokrat”, eine Pressekon-ferenz im IHD Adana ab. Er berichtete davon, dass ein anderer Mitarbeiter der Zeitschrift, Ali Gezer, am 1. Juni von zivil gekleideten Beamten entführt wurde. Im Auto wurde er geschlagen und be-schimpft. An einem ihm unbekannten Ort wurde er durch Hängen gefoltert. Am folgenden Tag wurde er auf einem freien Feld wieder freigelassen. Ein anderen Mitarbeiter, Ali Ugurlu, sei nach seiner Festnahme am 5. Juni ebenfalls gefoltert worden. (Quelle: Evrensel, 15.06.02)

Schäfer durch Bombe getötet
Am 14. Juni starb der Schäfer Duran Kazan (18) als eine Bombe, die er in der Gegend Kuzukent bei Yesilkent, Kreis Nurhak (Maras) gefunden hatte, explodierte. Vier seiner Tiere wurden ebenfalls getötet. (Quelle: Evrensel, 15.06.02)

Ärzte freigesprochen
Am 17. Juni sprach das 2. Strafgericht von Bursa die ÄrztInnen Bülent Aslanhan, Generalsekretär der Ärztekammer Bursa, und die Mitglieder des Ehren-ausschusses, Hamdi Ugur, Sule Akköse und Arif Ismet Adanur vom Vorwurf des Verstosses nach § 526/1 TSG frei. Sie sollten bei einem Besuch von Gefangenen im Hungerstreik eine Order des Jus-tizministers mißachtet haben. (Quelle: TIHV, 18.06.02 )

Ärzte wegen Folterdiagnose angeklagt
Vor dem 1. Strafgericht von Istanbul begann am 17. Juni der Prozeß gegen Dr. Ayhan Sandal und Dr. Orhan Fevzi Gümrükçüoglu, denen Urkundenfäl-schung im Zusammenhang mit Attesten für Mustafa Albayrak und Tufan Mengi vorgeworfen wird. Die beiden Männer waren im Zusammenhang mit Er-mittlungen gegen die Stadtverwaltung von Istanbul (zu Zeiten des religiösen Bürgermeisters Recep Tayyip Erdogan) festgenommen und von Beamten der Abteilung zur Bekämpfung organisierter Kri-minalität verhört worden. Dr. Ayhan Sandal sagte in der Verhandlung, dass er bei Tufan Mengi Spu-ren von Folter festgestellt hatte, nachdem er die Beamten aus dem Zimmer entfernt hatte. “Später kam Mustafa Albayrak und beschwerte sich eben-falls über Folter. Dr. Orhan Gümrükçüoglu forderte die Polizeibeamten auf, den Raum zu verlassen. Dabei verwies er auf eine ministerielle Anordnung. Am Ende der Untersuchung bat mich Mustafa Al-bayrak einen normalen Bericht zu erstellen, weil er Angst hatte, weiter gefoltert zu werden.” Dr. Orhan Gümrükçüoglu sagte aus, dass er lediglich die Be-amten zum Verlassen des Raumes aufgefordert habe und sich nun für Urkundenfälschung verant-worten solle. Er wies darauf hin, dass Tufan Mengi einen Selbstmordversuch in Polizeihaft unternom-men hatte, was ein Hinweis auf den Druck sei, dem er ausgesetzt war. Um den Bericht über Folter zu widerlegen hätten die Beamten die Häftlinge zu vier verschiedenen Krankenhäusern gebracht. Nachdem in einem dieser Krankenhäuser ebenfalls Folterspuren attestiert wurde, habe ein Arzt in Ok-meydani einen Bericht erstellt, nach dem sich die Häftlinge guter Gesundheit erfreuten. Dieser Arzt sei aber nicht im Dienst gewesen. Das Gericht ver-tagte, um die Polizeibeamten anzuhören. (Quelle: Yeni Safak, 18.06.02)

Kurdische Politiker gefoltert
Am 17. Juni wurden die Mitglieder und Funktionä-re der Partei für Rechte und Freiheiten (HAK-PAR), die am 12. Juni in Diyarbakir festgenommen worden waren, einem Staatsanwalt und Richter am SSG Diyarbakir vorgeführt. Vorstandsmitglied Mehmet Eren wurde wegen Besitzes von verbote-ner Literatur in U-Haft genommen. Die anderen 22 Personen wurden freigelassen. Einige von ihnen wandten sich an das Zentrum der TIHV in Diyarba-kir, um sich wegen erlittener Folter behandeln zu lassen. (Quelle: Evrensel, 18.06.02)

Bombenexplosion
Als Kinder mit einer Handgranate spielten, die sie in der Nähe des Dorfes Aktuglu im Kreis Dogubey-azit (Agri) gefunden hatten, explodierte sie und tötete Saddam Poker (11) und Muharrem Poker (9). Melih Poker (5), Serhat Poker (8) und Oktay Poker (3) wurden verletzt. (Quelle:  Evrensel, 18.06.02)

Folter in Van
Memduh Özbey beschwerte sich wegen Folter in Van. Am 16. Juni habe er einen Verwandten zum Krankenhaus gebracht, nachdem dieser bei einem Streit verletzt wurde. Als er mit der Gegenseite im Krankenhaus diskutierte, wurde er festgenommen. Auf der zentralen Polizeistation wurde er geschlagen, getreten und beschimpft. Er hatte eine gebrochene Nase und Wunden im Gesicht. Als er fast das Bewusstsein verlor, wurde er ins Krankenhaus gebracht. Der Arzt stellte kein Attest aus, anscheinend weil er unter Druck gesetzt wurde. Der Staatsanwaltschaft ordnete später seine Freilassung an. Danach musste sich Memduh Özeby erneut in Behandlung begeben. Sein Vater Sadi Özbey kündigte an, dass sie Anzeige erstatten werden. (Quelle: Yedinci Gündem , 19.06.02)

Akten zu Hinrichtungen
Im Parlament sind zwei weitere Akten mit zu voll-streckenden Todesstrafen eingetroffen. Die Zahl der Akten hat sich damit auf 32 und die der hínzurichtenden Personen auf 83 erhöht. Die neuen Todesstrafen betreffen Salih Izzet Erdis, auch als Salih Mirzabeyoglu bekannt, der Anführer der IBDA/C sein soll. Die anderen zwei Personen, Hasan Aydogan und Türkan Özen wurden nach § 146 TSG zum Tode verurteilt. (Quelle: Sabah, 20.06.02)

Tod in Haft
Am 8. Juni wurde Zübeyir Tekin (55) mit seinen Töchtern Hatice Tekin und Herdem Tekin in Bat-man nach einem Streit festgenommen. Obwohl er sich schlecht fühlte, wurde er erst zur Polizeistation gebracht. Später starb er auf dem Weg ins Staats-krankenhaus von Batman. Er soll einem Schlagan-fall erlegen sein. Die Familie machte die Polizei wegen unterlassener Hilfeleistung verantwortlich, da er zuvor keine gesundheitlichen Probleme hatte. (Quelle: Evrensel vom 11.06.02)

Mitarbeiter der TIHV verurteilt
Am 10. Juni fällte das 4. Strafgericht von Izmir das Urteil gegen Dr. Alp Ayan, Psychologe im Reha-Zentrum der TIHV in Izmir, Mehmet Barindik von der Gewerkschaft Limter-Is und Abdülbari Yusufoglu (der am 20. September 2001 infolge des Todesfastens verstorben war). Die 3 Personen waren im Zusammenhang mit einer Presseerklärung vom 13. Januar 2001 angeklagt worden, mit der sie sich gegen die Gefängnisse vom Typ F und die Operationen in den Gefängnissen vom 19. Dezember 2000 gewandt hatten. Dr. Ayan und Mehmet Barindik wurden wegen Beleidigung des Justizministers zu je einem Jahr Haft verurteilt. Dies Verfahren war von dem Minister am 16. Mai 2001 eingeleitet worden, nachdem ein Verfahren wegen unerlaubter Demonstration am 26. April 2001 mit einem Freispruch geendet hatte. Das Verfahren gegen Yusufoglu wurde eingestellt. (Quelle:  TIHV vom 11.06.02)

Bombenexplosion in Baskale
Im Kreis Baskale (Van) fanden Kinder Munition für einen Raketenwerfer. Als sie damit spielten, explodierte das Geschoss. Dabei wurde Ozan Çiçek (6) getötet. Fatma Çiçek (10), Felat Can Çiçek (5) und Nazli Varsak (10) wurden verletzt. (Quelle: Ev-rensel vom 14.06.02)

Journalist verurteilt
Am 12. Juni verurteilte das SSG Ankara Memik Horuz, Herausgeber der Zeitschrift “Isçi Köylü”, wegen Mitgliedschaft in der illegalen Organisation TIKKO zu einer Strafe von 15 Jahren Gefängnis. Seine Verteidigerin, Filiz Kalayci, hatte ausgeführt, dass er das angebliche Interview mit Militanten der TIKKO in Tokat nicht gemacht haben könne, weil er zu dem Zeitpunkt in Istanbul weilte. Sie bezich-tigte den Überläufer Erol Çetin als Lügner, der damit einer Strafe entgehen wolle. Allerdings er-hielt auch er eine Strafe von 12,5 Jahren Haft als Mitglied der TIKKO. Memik Horuz befindet sich seit dem 25. Juni 2001 in Haft. Das Interview mit TIKKO Mitglieder war nicht in “Isçi Köylü” son-dern “Özgür Gelecek” erschienen. Der Chefredak-teur dieser Zeitschrift steht deswegen vor dem SSG Istanbul. (Quelle: Evrensel vom 14.06.02)

Freispruch vor dem SSG Adana
Das SSG Adana sprach am 13. Juni Murat Gezen-ler, Hakan Erdem, Cüneyt Akkas, Halil Ibrahim Türkmen, Murat Nalbant, Bahri Kösedag und Kadir Çorum vom Vorwurf der Mitgliedschaft in der radikal-religiösen Organisation “Hezbu’t-Tahrir” mangels an Beweisen frei. Sie waren im Februar in Konya festgenommen worden und hatten bis auf Kadir Çorum kurze Zeit in U-Haft gesessen. (Quelle:  TIHV vom 14.06.2002)

Menschenrechtsgerichtshof verurteilt Türkei wegen Nachlässigkeit
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Türkei wegen einer Explosion auf einer Müllkippe verurteilt, bei der vor neun Jahren 39 Menschen getötet wurden. Die Straßburger Richter gaben am Dienstag einem 47 Jahre alten Türken Recht, der im April 1993 bei  dem Unglück neun Angehörige verloren hatte. Die Regierung in Ankara muss ihm nun 154.000 Euro Schadenersatz zahlen. (Quelle: AFP, 18. 06. 02)

Türkei wegen Inbrandsetzung eines kurdischen Dorfes verurteilt
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGHMR) verurteilte die Türkei am letzten Diens-tag für das Abbrennen eines kurdischen Dorfes und das Verschwinden von 3 Bewohnern kurz darauf.
Ankara wurde verurteilt, 150.000 Euro an die Hinterbliebenen zu zahlen, weil deren Häuser absichtlich in Brand gesteckt wurden.
Am 06. Mai 1994 umstellten türkische Soldaten das in Südostanatolien gelegene Dorf Deboyu und ga-ben den Bewohnern eine Stunde Zeit, ihre Häuser zu verlassen. Anschließend setzten sie die Häuser in Brand.
Nach zwei Wochen kehrten die Soldaten zurück und nahmen drei Mitglieder der Familie Orhan als Wegführer mit. Diese Männer kehrten nie wieder zurück.
Das Gericht sagte, dass die Türkei die Rechte der Familie Orhan zu leben, Eigentum zu besitzen, nicht unter Folter zu leiden, wie auch Respekt vor ihnen und ihrem Privatleben, verletzte.
Die Richter stellten außerdem fest, dass Ankara erst lange Zeit nach dem Vorfall eine sehr oberflächli-che Untersuchung durchführte. Außerdem war das Verschwinden der Männer und die Zerstörung der Häuser „besonders ernst und unrechtmäßig“ erklär-ten die Richter.
Letzte Woche befand das Gericht, dass die Türkei das Recht auf freie Wahlen verletzte, in dem sie 13 kurdischen Abgeordneten aus dem Parlament ent-fernte.
Die Türkei, einer der 13 Kandidaten der EU wurde noch nicht zum offiziellen Kandidaten erklärt, weil sie bis jetzt nicht die demokratischen Grundkriterien erfüllt, die Rechtstaatlichkeit und die Menschenrechte besonders in Bezug auf die Kurden gewährleistet. (Quelle: AFP, 19.06.02)

Türkei übernimmt Verantwortung für Tod zweier Kurden
Die Türkei hat die Verantwortung für den Tod einer kurdischen Frau und ihres Sohnes übernommen, die 1992 bei einem Militäreinsatz ums Leben gekommen waren. Die Regierung in Ankara bedauere den "ungerechtfertigten und unverhältnismäßigen Einsatz von Gewalt", der zum Tod der beiden geführt habe, hieß es am Donnerstag in einer Erklärung an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Damit willigte das Land in eine gütliche Einigung mit dem Familienvater ein, der vor dem Gericht geklagt hatte. Ihm will Ankara nun Schadenersatz in Höhe von 142.695 Euro zahlen. (Quelle: AFP, 27.06.02)

27 Kinder vor dem Staatssicherheitgericht in Diyarbakir
Nach einer Meldung der türkischen Zeitung Hürriy-et wurde gegen 27 Kinder zwischen 11 und 18 Jahren beim Staatssicherheitsgericht in Diyarbakir ein Verfahren eingeleitet, weil sie im Stadtteil Carikli das Recht auf den muttersprachlichen Unterricht gefordert haben.
Die Staatsanwaltschaft der 3. Kammer des SSR beschuldigt diese Kinder und Jugendliche durch ihre Forderung „eine Terrororganisation unterstützt zu haben“ und fordert für sie eine Gefängnisstrafe in Höhe von 3 Jahren und 9 Monaten. 
(Quelle: Hürriyet, 11.06.02)

Strassburg urteilte zu Gunsten Leyla Zanas
Die türkisch-kurdische Politikerin und Menschen-rechtlerin Leyla Zana erhielt vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine Ent-schädigung zugesprochen, bleibt aber nach acht Kerkerjahren weiter in Haft.
Der ehemalige türkische Parlamentspräsident Hüsamettin Cindoruk bezeichnete Leyla Zana seinerzeit als „die Sprecherin einer Mörderbande im Parlament“. Die frisch in die türkische Volksvertretung gewählte Abgeordnete Zana hatte den Eid auf die Verfassung auf Türkisch abgelegt und dann auf Kurdisch hinzugefügt: „Ich habe diesen Eid auf die Brüderlichkeit des türkischen und des kurdischen Volkes geleistet.“ In türkischen Augen war nicht nur dieser Zusatz in der falschen Sprache, da hing auch noch ein kleines Band in den Farben Rot, Gelb und Grün in den Haaren der 30-jährigen schlanken Frau – die Farben der Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) oder die Farben kurdischer Bewegungen seit den Tagen der kurzlebigen iranisch-kurdischen Republik von Mahabad 1945/46?
Aus türkischer Sicht macht das keinen großen Un-terschied, das Parlament tobte. Leyla Zana hielt dem Druck in der fast nur von Männern besetzten Kammer stand und als der Sitzungsvorsitzende sie fragte, ob sie ihre Worte zurücknehmen wolle, gab sie gekonnt zurück: „Soll ich die Brüderlichkeit zurücknehmen?“
1994 wurden Leyla Zana und sechs weitere Abge-ordnete der Demokratischen Partei (DEP) zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt. Sieben Abgeordnete waren ins Ausland geflohen, andere versuchten es – Leyla Zana erwartete ihre Festnahme in den Räu-men des Parlaments. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen sie die Todesstrafe gefordert, verurteilt wur-de sie schließlich zu 15 Jahren Gefängnis. Als Grund führte das Gericht „Mitgliedschaft in einer illegalen bewaffneten Organisation“ an.
Leyla Zana kam vom Lande. Mit 14 Jahren wurde sie mit dem Politiker Mehdi Zana verheiratet. Mit 15 bekam sie ihr erstes Kind. Als sie mit dem zwei-ten Kind schwanger war, putschte das Militär und ihr Mann, der es zum Bürgermeister von Diyarbakir gebracht hatte, musste ins Gefängnis, aus dem er erst elf Jahre später entlassen wurde. Leyla Zana wurde auf die Straße gesetzt und schlug sich unter anderem mit Putzarbeiten durch. Nebenher lernte sie Türkisch, denn bei den Besuchen im Gefängnis und allen Behördenkontakten war Kurdisch strikt verboten.
Mit Protestaktionen gegen die Haftbedingungen – in diesen Jahren starben Dutzende politische Häft-linge in Diyarbakir – begann ihre politische »Kar-riere«. Als Mehdi Zana endlich entlassen wurde, hatte er keine gehorsame kurdische Dorfschöne mehr, sondern eine energische Politikerin zur Frau. Die Ehe wäre daran beinahe zerbrochen.
Für viele Kurden ist Leyla Zana so etwas wie eine Heilige. Für viele Türken indes eine Art Hexe, die heimtückisch mit PKK-Chef Abdullah Öcalan kon-spirierte. In den Bewertungen stehen sich Welten gegenüber und Lebenserfahrungen.
Der EGMR in Strassburg sprach am Dienstag Leyla Zana und zwölf anderen ehemaligen kurdischen Abgeordneten jeweils 50000 Euro als Ent-schädigung zu, weil ihr Recht, gewählt zu werden, verletzt wurde. Von den sieben damals Verurteilten werden Leyla Zana, Hatip Dicle und Orhan Dogan weiterhin im Zentralgefängnis Ankara festgehalten.
(Quelle: ND, 14.6.2002)

Anti-Folter-Tag: Elektroschocks und Kaltwasser-Duschen auch in Europa
Elektroschocks an empfindlichen Körperteilen, Schläge auf Fußsohlen, Eintauchen in Wasserbehäl-ter oder Schlafentzug. Was sich wie ein Gräuelkatalog aus diktatorisch regierten Staaten liest, entstammt den Berichten des Antifolterkomitees des Europarates (CPT) und belegt: Folter und Misshandlung von Gefangenen gibt es  immer noch in Europa, auch wenn sie seltener geworden ist. Am 26. Juni, dem Anti-Folter-Tag der Vereinten  Nationen, begeht das CPT sein 15-jähriges Bestehen.
Hervorgegangen ist das CPT aus der "Europäischen Konvention zur Verhütung von Folter und un-menschlicher  oder erniedrigender Behandlung oder Strafe", die der Europarat 1987 verabschiedet hat. Die Konvention soll in Gefängnissen Inhaftierte und Patienten von psychiatrischen Anstalten vor Misshandlungen schützen. Dabei verfügt das Komi-tee über weltweit einmalige Kompetenzen: Es ist die einzige Institution, die zu jeder Zeit jeden  be-liebigen Haftort in den Vertragsstaaten überprüfen und unter vier Augen mit den Gefangenen sprechen darf.
Dem Komitee gehören Mediziner, Juristen, Polizei-, Gefängnis- und  Menschenrechtsexperten an, die regelmäßig in allen Ländern des Europarates hinter die Gefängnismauern schauen. Die Zahl der Exper-ten entspricht der Zahl der Vertragsstaaten der Konvention, zur Zeit sind das 43. Präsidentin des CPT ist seit März 2002 die britische Kriminologin Silvia Casale.
Das CPT reist meistens nach Vorankündigung in die einzelnen Länder, manchmal auch überraschend - zu sogenannten "ad-hoc-Besuchen". Dies war etwa bei der Überprüfung der Haftbedingungen des ehemaligen PKK-Führers Abdallah Öcalan in der Türkei der Fall. Nicht überall öffnen sich für die Folterexperten freiwillig die Türen, erzählt Casale, auch wenn dies durch die Konvention garantiert wird. Polizisten und Gefängnisdirektoren seien manchmal unsicher. "Da ist ein Handy dann sehr hilfreich, mit dem ich sofort bei der obersten Stelle nachhaken kann", sagt Casale. Bislang seien sie und ihr Team noch überall eingelassen worden. Zur  Vorbereitung dieser Reisen dienen dem CPT auch die Berichte internationaler und nationaler Men-schenrechtsorganisationen.
Nach jedem Besuch erstellt das CPT einen Bericht, der allerdings vertraulich ist und nur mit Zustim-mung der  betroffenen Regierung veröffentlicht werden darf. Ein Schwachpunkt, wie auch Casale weiß: "Wir können aber nur so offen und auch kontrovers mit den Behörden reden und langfristig Verbesserungen erreichen". Sollte sich  aber auch nach mehrmaligen Besuchen die Situation in einem Land nicht verbessern, dann geht das CPT von  sich aus an die Öffentlichkeit. Dies passierte bislang bei der Türkei 1992 und 1996 und bei der Russischen  Föderation in Bezug auf Tschetschenien.
Unterschiede bei Misshandlungen hat Casale in den einzelnen europäischen Ländern nicht festgestellt. Leichte Formen von Misshandlungen, überfüllte Gefängnisse, schlechte hygienische Zustände, zu wenig Licht in den Zellen finde das CPT in allen europäischen Staaten. "Es ist aber auch klar, dass es weniger Beanstandungen in Ländern gibt, die seit 15 Jahren der Konvention angehören als bei Neu-mitgliedern." Generell lässt sich Casale zufolge aber sagen: Misshandlungen von Gefangenen passieren weitaus öfter bei oder kurz nach der Verhaftung als im normalen Strafvollzug.
In jüngster Zeit sieht Casale jedoch einen beängstigenden Trend hin zu Misshandlungen, die medizinisch nur  schwer nachzuweisen sind, weil sie kaum Spuren hinterlassen. So würden Inhaftierte mit kaltem Wasser abgespritzt oder müssten stundenlang in der Zelle stehen, ohne dass sie sich zum Schlafen hinlegen dürfen. (Quelle: dpa, 24.06.02)

Mehrheit der Türken will EU-Beitritt
Weitaus mehr als die Hälfte der Türken ist für einen EU-Beitritt ihres Landes. Nach einer Umfrage der türkischen  Stiftung für wirtschaftliche und soziale Studien würden 64 Prozent der insgesamt 3.060 Befragten im Falle eines Referendums für den Bei-tritt zur EU stimmen, 30 Prozent dagegen. Sechs Prozent der Befragten hatten keine klare Meinung. Gleichzeitig waren 52 Prozent der Befragten gegen einen Schulunterricht in kurdischer Sprache, 47 Prozent lehnten kurdischsprachige Radio- und Fernsehsender ab. Eine wesentliche Forderung der EU für einen Beitritt ist aber, der kurdischen Minderheit in der Türkei mehr kulturelle Rechte einzuräumen.  (Quelle: AFP, 28.06.02)

Schikanen des Baath-Regimes gegen Kurden und andere Volksgruppen
Unter dem Vorwand das Telekommunikationssystem gründlich überholen zu wollen, nahm das Regime den traditionell kurdischen Stadtteilen von Kirkuk wie Rahim Awa, Shaja, Imam Kasim, Azadi und Oskan jede Möglichkeit, Telefonverbindungen herzustellen.
Diese letzte Maßnahme ist Teil einer eskalierenden Politik der ethnischen Säuberung in und um Kirkuk herum.
Das Regime forciert weiterhin seine Arabisierungs-politik in dieser Provinz. Den arabischen Familien wird kostenlos Land angeboten, das durch Enteignung von Kurden, Assyrern und Turkmenen freigeworden ist. Die arabischen Familien erhalten daneben Finanzhilfen zwischen ca. 500 und 7.500 US-Dollar, wenn sie bereit sind, sich in der Provinz Kirkuk anzusiedeln.
Auch Berichte in den offiziellen irakischen Zeitun-gen bestätigen schamlos diese rassistische Politik. Wie der Bericht in der irakischen Kirkuk Zeitung „Sawtal-Ta’mim“, von der Überschreibung von 10.000 Ländereien von Kurden an arabische Mili-tärangehörige und ihren Familienangehörigen be-legt.
Auch die kurdische Zeitung Brayeti vom 26.06.02 berichtet von der Beschlagnahme von 45.000 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche, die Kurden und Turkmenen gehörte. (Quelle: Kurdistan Newsline, 11.06.02)

Irak sucht nach Möglichkeit, die UN-Embargobestimmungen zu umgehen
Das irakische Regime sucht nach Möglichkeiten mehr als die erlaubte Menge von Rohöl und ande-ren Produkten in Nachbarländer auszuführen.
Fracht- und Passagierzüge fahren jetzt von der nordirakischen Großstadt Mossul in die Türkei und nach Syrien. Die seit August 2000 bestehende Ver-bindung hat zu einem erheblichen Aufschwung im Aussenhandel geführt, besondert mit Syrien.
Eine weitere Zugverbindung zwischen Iran, Irak und Syrien könnte nächstes Jahr fertig sein. Sie verbindet dann Teheran mit Khorramshar, einem der größten Häfen des Iran, dann Baghdad und die Stadt Al-Qaim an der irakisch-syrischen Grenze. Und schließlich mit Damaskus.
Eine zeitlang hatte sich die „Iraqi Railways“ auf den Bau von Tankzügen konzentriert, von denen gerade wieder 250 fertig gestellt wurden. Nach offiziellen Berichten befördert jeder von ihnen 56.000 Liter Rohöl. Man weiß nicht genau, wie viel dieser Züge zur Zeit fahren, aber man sagt, dass Konstruktion und nötige Reparaturen ohne Unterbrechung  durchgeführt werden. Ausserdem transportiert der Irak mit hunderten von Tankwagen Rohöl und andere Waren nach Jordanien, Syrien, in die Türkei und sogar in den Iran. Wirtschaftsanalys-ten schätzen, dass der Irak täglich bis zu einer hal-ben Million Barrels mehr ausführt, als das UN-Ölembargobestimmungen erlauben.
Die Verbindungslinie mit Syrien hat eine mögliche Kapazität von täglich 1,6 Millionen Barrels – damit werden zur Zeit ca. 250.000 Barrels vom Irak aus-geführt. Syrien verneint, Handelssanktionen zu brechen, die dem Irak nach seinem Einmarsch nach Kuwait 1990 auferlegt wurden.
Trotz des Embargos hat der Irak seine Handelsbe-ziehungen mit Nachbarstaaten erheblich verstärkt. Sogar die reichen Golfstaaten haben ihre Märkte für irakische Händler geöffnet. Saudi Arabien zieht einen Freihandelsvertrag mit dem Irak in Betracht und öffnet damit seine Grenzen für den Handel.
Der Irak bekommt Unterstützung von arabischen Staaten, besonders von Syrien, Ägypten und Saudi Arabien, die UN-Sanktionen zu umgehen. Gleich-zeitig sucht Saddam ihre Hilfe bei der erklärten Intension der USA, sein Regime zu stürzen.
Wirtschaftsverträge helfen dem Regime seine Isola-tion in der arabischen Welt zu überwinden. Sogar das ölreiche Qatar unterzeichnete Anfang Juni 2002 als 10. Land innerhalb von 2 Jahren einen Freihan-delsvertrag mit dem Irak. (Quelle: Iraq Press, 10.06.02)

Syrien unterdrückt Meinungsfreiheit: Polizeimaßnahme gegen friedliche Kritik
Eine der größten Sorgen von Amnesty International ist, das plötzliche Aufkommen von politischen machtmissbräuchlichen Verhaftungen ab Ende 2000 gegen Parlamentsmitglieder, prominente Oppositionelle und andere Mitglieder von Bürger-gruppierungen und Menschenrechtsbewegungen. Der Bericht von AI zeigt die Fälle von 12 Gefange-nen aus Gewissensgründen, Einzelne verhaftet, die nur von ihrem international anerkannten Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch machten und dafür in syrische Gefängnisse kamen. Die Fälle in diesem Bericht können in drei Kategorien unterteilt werden:
a) 10 Gefangene aus Gewissensgründen sind im August und September 2001  verhaftet worden und seitdem im Adra-Gefängnis. Zwei dieser Häftlinge wurden vor ein Strafgericht gestellt und die restlichen vor das oberste Staatssicherheitsgericht (SSSC).
b) Ein Gefangener wegen Gewissensgründen wurde gewaltsam aus dem Ausland zurückgebracht und befindet sich jetzt im berüchtigten Gefängnis von Sednaya. Auch er soll vor das SSSC.
c) Ein anderer Gefangener wird im gleichen Gefängnis seit 1992 festgehalten, der im gleichen Jahr vom SSSC nach einem un-fairen Prozeß zu einer lebenslangen Ge-fängnisstrafe verurteilt wurde.
(Quelle: SHRC, 06.06.02)

Festnahme von Muslem Shaick Hassan durch Sicherheitspolizei
Der syrische Kurde Muslem Shaick Hassan wurde am 17. Mai in seinem Haus in der Stadt Ain Al-Arab (Region Kobani, Provinz Aleppo), von der syrischen Sicherheitspolizei ohne Angabe von Gründen festgenommen. Er wurde zuerst in Aleppo verhört und später in das Sicherheitsgefängnis in Damaskus verlegt.
Bisher wurde weder seinen Angehörigen noch sei-nem Anwalt erlaubt, Kontakt zu ihm aufzunehmen.
Shaick Hassan ist in seiner Stadt als ein beliebter und unbescholtener Bürger bekannt. „Sein einziges Verbrechen ist sein klares Bestreben nach persönlicher Integrität und kurdischer Würde, sowie seine Beschäftigung mit allgemeinen nationalen Angelegenheiten, seine Liebe für Wissen, seine Ablehnung jeglicher Form von Unterentwicklung, seine Verweigerung gegenüber der entsetzlichen Cliquenwirtschaft, gegenüber jeglicher Form von Diskriminierung und Unterdrückung, die auf Ethnizität und Religion basiert….“ Vor ca. zwei Monaten wurde der Kurde Ibrahim Naasan im Distrik Afrin und zahlreiche andere Personen in den Provinzen Latakia und Homs verhaftet.  (Quelle: Presseerklärung der Kurdischen Demokratischen Partei der Einheit in Syrien – YEKITI, 03.06.02 und Bericht von SHRC)

Festnahme von Journalistinnen in Syrien
Syrische Sicherheitsbehörden nahmen Anfang Mai zwei Journalistinnen, die Schwestern Aziza und Shirin Sibini, fest. Ende des Monats wußte ihr Vater immer noch nicht, welche Gründe zur Festnahme seiner Töchter führte.
Die syrische Menschenrechtsorganisation SHRC lässt dazu erklären, dass das syrische Regime nicht nachlässt, Druck auf seine Bevölkerung auszuüben. Beispiele werden aufgeführt, dass zahlreiche Syrer verhaftet werden, ohne das Gründe dafür zu erfah-ren sind. Die Zeit vergeht und Häftlinge können sterben, ohne dass Familienangehörige von ihrem Schicksal erfahren.
Die Verhaftung von zwei Journalistinnen ist nicht mehr als eine Fortsetzung der seit letzten August und September begonnenen Repressalien. Weiterhin wurden syrische Staatsbürger, denen man erlaubt hatte, aus dem Exil zurückzukehren, an der Grenze verhaftet. Einer von ihnen wurde zu Tode gefoltert. Weiterhin drückt SHRC ihre Sorge in Bezug auf die beiden Journalistinnen aus, da es in Syrien Routine sei, Gefangene psychologischen und körperlichen Foltern auszusetzen. In diesem Zu-sammenhang werden die Memoiren von Frau Hiba Dabbagli erwähnt, in denen sie beschreibt, wie weibliche Gefangene in den syrischen Gefängnis-sen leiden.
Nach Feststellung von SHRC werden zahlreiche politische Gefangene in Syrien in absoluter Isolati-onshaft gehalten, keine Verteidiger zugelassen und den Gefangenen wird nicht einmal der Grund ihrer Festnahme mitgeteilt. (Quelle: Presseerklärung von SHRC, 22.05.02)
 

Eine Million illegale Flüchtlinge in der Türkei
In der Türkei halten sich nach Angaben der Gen-darmerie rund eine Million illegale Flüchtlinge auf. Allein im vergangenen Jahr seien 92.000 Flüchtlinge festgenommen worden, sagte Gendarmeriekommandant Aytac Yalman nach türkischen Presseberichten vom Donnerstag. Insge-samt gebe es in der Türkei eine Million illegale Flüchtlinge. Bei diesem Thema werde der Türkei Unrecht angetan, fügte der Generalleutnant in Anspielung auf den jüngsten US-Regierungsbericht zum Menschenhandel hinzu. (Quelle: AFP, 13. 06. 02)

145 illegale Einwanderer gelangten nach Italien
145 illegale Einwanderer sind am Freitag mit einem Boot an der Küste der italienischen Insel Lampedu-sa gelandet. Die Behörden auf der Insel südlich von Sizilien teilten mit, die Flüchtlinge stammten aus mehreren afrikanischen Ländern und aus dem Irak. Sie würden in Auffanglager gebracht und später vermutlich aus Italien ausgewiesen.
(Quelle: dpa, 14. 06. 02)
 

Verehrte Leserinnen und Leser,

Wir möchten Sie auf zwei Publikationen aufmerksam machen, die Sie bei uns bestellen können:

1) Titel: „Depression – Wege aus der Krankheit“
Kurzbeschreibung: Depressive Erkrankungen sind mit verschiedenen ärztlichen und psychologischen Verfahren gut behandel-bar – besonders wenn sie frühzeitig erkannt werden.
Das Buch behandelt u.a. die depressive Erkrankung hinsichtlich ihrer Entstehung und Behandlungsmöglichkeiten unter Be-rücksichtigung migrationsspezifisch-kultureller Aspekte. Damit möchten wir Betroffenen und ihren Angehörigen in leichtver-ständlicher, aber sachgerechter Form helfen.
      Das Vorwort ist in Deutsch und Türkisch geschrieben. Das  Buch „Depresyon – Hastaligi Yenmenin Yollari“ ist in türkischer
      Sprache verfasst.
       Autor: Dr. Ilhan Kizilhan
      146 Seiten, Preis: (einschließlich Porto) Euro 10,50

2)      Titel: „Fluchtland Türkei / Inländische Vertreibung-Asyl-Festung Europa“
Das Heft beinhaltet die Ergebnisse eines Projekts, das der Niedersächsische Flüchtlingsrat (NFR), PRO ASYL und die Türki-sche Stiftung TAV seit Mitte Mai 2000 zwei Jahre lang in Kooperation mit dem Menschenrechtsverein IHD und mit finanzieller Unterstützung der Europäischen Kommission durchführten. Ziel des Projektes war es, gemeinsam mit der Menschenrechtsbe-wegung in der Türkei die Basis für den Aufbau von Unterstützungsstrukturen für Flüchtlinge innerhalb der Türkei zu schaf-fen. 
      DIN A4, 97 Seiten, Preis: (einschließlich Porto) Euro 6,80

Wie zuvor auch diesmal möchten wir an Sie appellieren, uns mitzuteilen falls Sie eine E-Mail-Adresse haben, denn der Versand über E-Mail ist kostengünstiger und schneller.

Wir möchten Sie gleichzeitig auf unsere WEB-Seite hinweisen, die interessante Beiträge enthält. Diese Beiträge tragen nicht unbedingt unsere Meinung, sondern geben die aktuell für unser Themengebiet interessanten Diskussionen wieder. Besuchen Sie doch einmal www.kurden.de.

Mit freundlichen Grüßen, Ihre Redaktion
 

   ISSN 1438- 08 Herausgeber: IMK e.V., Postfach 07 38, D-53137 Bonn, Telefon: + 49 228 362 802,   Fax: + 49 228 363 297, E-Mail: IMK-Bonn@t-online.de und imkkurds@aol.com   Besuchen sie auch unsere Website: http://www.kurden.de    Verantwortlicher Leiter: Abubekir Saydam   Abonnementbedingungen (pro Jahr):· Stiftungen, Parteien, Regierungen und internationale Organisationen sowie Gremien: Euro 92,00 · Gerichte, Rechtsanwälte, Menschenrechtsorganisationen, Flüchtlingsberatungsstellen: Euro 46,00 · Förderabonnement, Einzelpersonen und kleinere Vereine: Euro 31,00    Spendenkonto: Volksbank Bonn (BLZ: 380 60 186),   Konto-Nr.: 201 246 90 23
 

© KURDS, 2000  |  e-mail/e-posta
KOMKAR, den kurdiske forening i DK.
Nansensgade 30, 1. th, 1366 København K - Danmark
telefon & fax  +45 33 13 75 01

» Letztens aufdatieret
3/07-2002
»Aktelle themen
»