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Internationaler Verein für Menschenrechte der Kurden 
IMK Wocheninformationsdienst
Datum: 02. Juni – 09. Juni 2002       Nummer: 158

Freispruch für Folterer
Am 24. Mai sprach das 3. Strafgericht in Ankara die Polizeibeamten Ilhan Bozkurt, Ali Hasim Erkus, M. Kemal Yildirim, Musa Aktürk, Nedim Binay, Yusuf Büyükoglu, Serafettin Varol und Yilmaz Çetin vom Vorwurf der Folter an den Brüdern Metin Candogan und Ismail Candogan frei. Die Brüder waren am 26. Juni 2001 nach einem Streit im Stadtteil Tuzluçayir (Ankara) festgenommen worden. Die Nebenklage beantragte die Wiederaufnahme der Beweisaufnahme, da es Berichte gebe, die den Foltervorwurf erhärteten und der Arzt, der keine Gesundheitsprobleme attestiert hatte, eingestanden habe, dass dies ohne Untersuchung erfolgt sei. Das Gericht aber schloss sich dem Staatsanwalt an, der auf Freispruch mangels an Beweisen plädiert hatte. (Quelle: Evrensel, 25.05.2002)

Kurdische Namen
In Ardahan bekamen zwei Väter Probleme, als sie ihren Kinder kurdische Vornamen geben wollten. Kocalak Koç vom Dorf Bayramoglu wurde es letzte Woche nicht erlaubt, einem Sohn den Namen Rojhat (erwachender Tag) und einer Tochter den Namen Rojin (Antlitz des Tages) zu geben. Als er darauf bestand, wurde er festgenommen. Kurz darauf ging Tufan Akcan vom Dorf Bagdesen zum Meldeamt in Ardahan und erhielt einen Ausweis für seine Tochter Berivan.
Aus Begeisterung für die Titelheldin einer TV-Serie hat Akcan seiner  Tochter den kurdischen Namen "Berivan" gegeben - und sich damit einen Prozess vor dem SSR eingehandelt. Im Fall einer Verurteilung drohen dem Vater wegen "Unterstützung einer  terroristischen Vereinigung"  bis zu vier Jahren Haft. Der Regisseur der Serie, die in der Türkei mit grossem Erfolg läuft, habe mit Unverständnis auf die Anklage reagiert, berichtete die Nachrichtenagentur Anadolu am Mittwoch.
Im überwiegend von Kurden bewohnten Osten der Türkei werden häufiger Eltern vor Gericht gestellt, die ihren Kindern kurdische Namen geben, mit der Begründung, dass diese Namen auch von PKK-Mitgliedern als "Decknamen" benutzt würden. Ein jüngster Fall in der südostanatolischen Stadt Diyarbakir endete mit einem Freispruch für die Eltern. Zeitungen hatten groß darüber berichtet, weil der Richter selbst einen kurdischen Vornamen hatte. 
Die Direktorin des Standesamtes, die den Ausweis für Berivan ausgestellt hatte, informierte aber gleichzeitig den Staatsanwalt, der auch die Beamtin Sengül Gök verhörte. Die Akte kam zum SSG Erzurum, weil ein Verstoss gegen Artikel 7 und 8 des Ant-Terror-Gesetzes und §169 TSG vorliegen könne. Der Staatsanwalt am SSG-Erzurum sah aber keine Veranlassung, ein Verfahren zu eröffnen, da eine Verbindung der beiden Väter zur PKK nicht festgestellt werden konnte. In Nusaybin (Mardin) wurde Hasan Bozkurt angeklagt, weil er seine Tochter Rojin nannte. In Malatya wurde Kadir Bilgiç festgenommen, als er seine Tochter unter dem Namen Jiyan registrieren wollte. Er wurde entlassen, aber wird sich vor Gericht wegen Unterstützung einer illegalen Organisation verantworten müssen. (Quelle: Radikal, 30.05.2002, Anadolu Ajansi, 29.05.02)

Mehrere Organisationen beenden das Todesfasten
Die Gefangenen von 8 verschiedenen Organisationen haben das Ende der Hungerstreiks und des Todesfastens angekündigt. Die Aktion gegen die Gefängnisse vom Typ F und Isolation in den Gefängnissen begann am 20. Oktober 2000. Mit Datum vom 28. Mai 2002 beendeten Gefangene der TIKB, TKP/ML, TKP (ML), MLKP, TDP, Widerstandsbewegung, MLSPB und der TKP (Kivilcim) ihre Aktion, da mit ihr nicht mehr viel zu erreichen sei und sie die Ziele mit anderen Mitteln verfolgen wollten. Nur Angehörige der DHKP/C und TKEP/L machen mit der Aktion weiter. Es sollen sich noch 31 Gefangene im Todesfasten befinden. Neben mehr als 400 Gefangenen mit Langzeitschäden durch das Todesfasten, hat die Aktion bislang 100 Menschen das Leben gekostet. Bei der Operation ”Rückkehr zum Leben”, die am 19. Dezember 2000 von der Regierung angeordnet wurde, um die politischen Gefangene in die Hochsicherheitstrakte zu bringen, wurden 30 Häftlinge (H Akbaba und M. Buldukoglu sollen von Organisationsanhängern umgebracht worden sein) und 2 Soldaten getötet. 32 Teilnehmer der Todesfasten-Aktion starben in den Gefängnissen, 7 Angehörige starben in Solidaritätsstreiks. 11 Gefangenen verstarben, als sie ihre Aktion nach der Haftentlassung fortsetzten. 5 Personen starben durch Selbstverbrennung (K. Gülbag in Deutschland). Sechs Personen kamen bei Selbstmordattentaten um (2 Attentäter, 3 Polizisten und eine Touristin). Beim Eingriff der Polizei im Stadtteil Küçükarmutlu starben 4 Personen. Mustafa Coskun starb wegen falscher Behandlung an Krebs am 03.10.2001, als er sich im Todesfasten befand. H. Demir verstarb am 27. April an den Folgen von Tuberkulose. In den Niederlanden wurde C. Dereli am 9. Dezember 2000 von Rechtsgerichteten zu Tode geprügelt, weil er einen Solidaritätshungerstreik durchführte. (Quelle: TIHV,  30.05.2002)

Menschenrechtsgerichtshof wirft Türkei Grundrechtsverstoß vor
Die Türkei hat mit der Verurteilung eines Schriftstellers und Philosophen wegen Eintretens für die verbotene kurdische Arbeiterpartei PKK gegen das Grundrecht auf Meinungsfreiheit verstoßen. Dies stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Dienstag in einem Urteil fest. Zugleich wiesen die Straßburger Richter die türkische Regierung an, dem Kläger 7.500 Euro Schadensersatz zu zahlen. (Quelle: AFP, 04. Jun 02)

Millionen Türkinnen trotz neuem Gesetz bei Scheidung benachteiligt
Millionen von Ehefrauen in der Türkei müssen trotz einer kürzlich verabschiedeten Gesetzesreform auf die Gleichstellung bei der Scheidung warten. Das geht aus einer Entscheidung des Verfassungsgerichts in Ankara hervor, wie die türkische Presse am Mittwoch berichtete. Das Gericht wies den Antrag einer Frau aus dem westtürkischen Izmir zurück, die sich nach 41 Ehejahren scheiden lassen und dabei die gleichberechtigte Aufteilung der Güter durchsetzen wollte. Dabei berief sie sich auf eine Reform des Familienrechts, die zu Jahresbeginn in Kraft getreten war und mit der die Position der Frau gestärkt wurde. Die Verfassungsrichter erklärten aber, die Reformregelungen seien nur für Ehen gültig, die seit dem 1. Januar diesen Jahres geschlossen wurden. (Quelle: AFP, 29. Mai 02)

NSR bremst EU-Gegner
Reformkurs soll verstärkt werden
Am 30. Mai hat der Nationale Sicherheitsrat (NSR) in seiner monatlichen Sitzung eine Reihe von Em-pfehlungen ausgesprochen, die die Annäherung an die EU erleichtern sollen. So soll vom 30. Juli an der Ausnahmezustand in den Provinzen Hakkari und Tunceli aufgehoben werden und ein letztes Mal für vier Monate in den Provinzen Diyarbakir und Sirnak verlängert werden. Falls die Todesstrafe aufgehoben werden solle, wird eine Klausel in der Verfassung angemahnt, nach der Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht begnadigt werden. Kurdische Sendungen (in Kurmanci und Zaza) sollen im Staatsfernsehen TRT-GAP möglich sein. Kurdisch-Unterricht soll es als Sonderunterricht geben, jedoch soll Kurdisch nicht im normalen Unterricht verwendet werden.
Devlet Bahçeli, stellvertretender Ministerpräsident und Chef der Nationalistischen Bewegungspartei (MHP), forderte vor einigen Tagen unverblümt, die EU möge einen Termin für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen nennen - mit der Zeit werde man die Kopenhagener Kriterien dann schon erfüllen.
Über die Abschaffung der Todesstrafe könne man reden, wenn PKK-Chef Abdullah Öcalan hingerichtet worden sei. Bis zur Tagung des NSR am Freitag glaubte sich Bahçeli in seinem Obstruktionskurs mit dem Militär im Einklang. Im Rat sitzen sich die Chefs der Waffengattungen und die Spitzen der Regierung in gleicher Zahl gegenüber. Da Ecevits Krankheit seine Teilnahme an der Sitzung verhinderte und Bahçeli noch auf Staatsbesuch in China weilt, rechnete niemand mit ernsthaften Beschlüssen des Gremiums, in dem die Regierungsseite nur durch den zweiten Stellvertretenden Ministerpräsidenten Mesut Yilmaz vertreten war.

Ende des Ausnahmezustandes?
Es sollte anders kommen als Bahceli erwartet hatte. Der NSR beschloss, den Ausnahmezustand in den kurdischen Provinzen Hakkari und Tunceli aufzuheben. In den Provinzen Diyarbakir und Sirnak werde er "letztmalig" verlängert. Er soll zum Jahresende auslaufen. Damit macht die Türkei bis zur EU-Ratssitzung im Dezember einen Schritt hin zu mehr Rechtsstaatlichkeit und Demokratie. Der Ausnahmezustand über 13 vorwiegend von Kurden bewohnte Provinzen war erstmals 1987 verhängt worden.
Der Sicherheitsrat ermunterte die Politik außerdem, die im "Nationalen Programm" vorgesehenen Reformen zu beschleunigen, und gab damit grünes Licht für die Abschaffung der Todesstrafe, für die Zulassung kurdischer Radio- und Fernsehsendungen und für die Einführung von Muttersprachen-Unterricht (MSU).
Die EU soll im Dezember die Reformen mit der Bekanntgabe eines Datums zur Aufnahme der Beitrittsgespräche belohnen. Mit den Ankündigungen springt die Türkei über ihren eigenen Schatten und bleibt sich doch treu. Der MSU, der in den Kurdengebieten auf Kurdisch abliefe, soll nur in staatlichen Schulen und nach staatlichen Lehrplänen gestattet werden. Man will sichergehen, dass jeweils die örtlichen kurdischen Dialekte unterrichtet werden und sich kein übergreifendes Kurdisch herausbildet, wie es verschiedene Exilkreise anstreben. Radio- und Fernsehsendungen in Kurdisch sollen dem staatlichen Fernsehen vorbehalten bleiben und auf Nachrichtensendungen beschränkt werden. Trotz dieser Einschränkungen bekräftigt das Votum des Rats erneut die Entschlossenheit der türkischen Führung zum EU-Beitritt.
Die EU-Kommission begrüßte am Freitag die Aufhebung des Ausnahmezustandes in zwei Provinzen. Die Entscheidung des NSR sei ein "positives Zeichen und ein Schritt in die richtige Richtung", sagte Kommissionssprecher Jean-Christophe Filori in Brüssel. Die Regierung in Ankara müsse dies aber nun schnellstmöglich umsetzen. (Quelle: Cumhuriyet, 31.05.02  und Berliner Zeitung, 01.06.02)

Anklage der Generalstaatsanwaltschaft gegen die Anwältin Keskin
(Gekürzte Übersetzung aus dem Türkischen)

Republik Türkei (RT), Staatssicherheitsgericht (SSR) Istanbul
Generalstaatsanwaltschaft der Republik

Ermittlungsnr.: 2002/134
Hauptsache: 2002/425
Anklageschrift 2002/425
Ankläger: Öffentlichkeit
Angeklagte: Emine Eren Keskin, bei der Anwaltskammer Istanbul registrierte Rechtsanwältin
Straftat: Unterstützung der verbotenen Terrororganisation PKK
Datum der Straftat: 08.01.02, 14.02.02, 19.03.02, 21.03.02
Strafvorschriften: Art. 169 des StGB, Art. 5 des Gesetzes Nr. 3713, Art. 31 des türk. StGB
Ermittlungsergebnisse:
Folgende Unterlagen wurden ausgewertet: Schreiben Nr. 008746 vom 10.01.02 und Anlagen, Nr. 045803 vom 15.02.02 und Anlagen, Nr. M-03.02/2417 vom 20.03.02 und Anlagen sowie Nr. M-0302/2417/3591 vom 26.03.02 und Anlagen, die die Staatsanwaltschaft der TR von der Leitung der Abteilung Sicherheit des Polizeipräsidiums Istanbul erhielt.
Es wurde festgestellt, dass die Angeklagte Keskin Vorsitzende der Zweigstelle des Menschenrechtsvereins Istanbul (IHD-Istanbul) ist; 
dass sie am 08.01.02 im Gebäude der IHD-Istanbul in Beyoðlu die Presseerklärung "Appell an die Universitäten" vom 08.01.2002, die zu den Akten genommen wurde, verteilt hat;
dass sie am 14.02.02 im Gebäude der IHD-Istanbul  die Broschüre " Das Recht auf Muttersprache - Vorenthaltung der Muttersprache" verteilt hat;
dass sie am 19.03.02 im Gebäude der IHD-Istanbul das "Menschenrechtsbulletin", das zu den Akten genommen wurde, verteilt hat;
dass die Angeklagte am 21.03.2002 im Gebäude der Zweigstelle IHD-Istanbul Flugblätter mit der Überschrift "Heute ist Newroz, das Fest des 21. März" verteilt hat.
Es wurde weiterhin festgestellt, dass diese Flugblätter ihrem Inhalt nach im Zusammenhang mit der Kampagne für kurdischsprachigen Unterricht stehen, die auf dem 7. Kongress der verbotenen Terrororganisation PKK beschlossen wurde.
In ihren Aussagen vom 24.01.02 und 01.04.02 vor der Generalstaatsanwaltschaft der RT gab die Angeklagte an, dass sie als Vorsitzende der Zweigestelle IHD-Istanbul diese Flugblätter gefertigt und in diesem Sinne verteilt hätte und dass sie für diese Flugblätter einstehe.
Nachfolgend wird die in unserem Land geführte Kampagne für kurdischsprachigen Unterricht in rechtlicher Hinsicht gewürdigt:
[ein Teil fehlt, gemeint ist: “Die PKK...] ist eine illegale Organisation, die auf der Grundlage marxistisch-leninistischer Prinzipien in den Regionen Ost- und Südostanatolien unseres Landes, in dem der Straftatbestand der schriftlichen Propaganda gegen die unteilbare Integrität von Staatsterritorium und -nation der RT begangen wird, einen kurdischen Staat zu schaffen beabsichtigt, in den auch Teile Syriens, des Iran und des Irak integriert werden sollen und die zu diesem Zweck zahlreiche bewaffnete Aktionen wie Mord, Körperverletzung, Überfälle auf Dörfer und Polizeistationen, Massenmord, Raub, Plünderung und Sprengstoffanschläge durchführt.
Von Seiten der RT wurde gegen diese Organisation mit dem Namen PKK, die von inneren und äußeren Feinden unseres Landes jegliche Form materieller wie ideeller Unterstützung erhält, der notwendige Kampf geführt, infolge dieses Kampfes wurde der Kopf dieser Organisation, Abdullah Öcalan, im Ausland festgenommen, überführt und  in dem gegen ihn eröffneten Strafverfahren zum Tode verurteilt.
Nach der Festnahme des Kopfes der Organisation bemühten sich seine im Ausland aktiven Anhänger, neue politische Wege zu beschreiten. Zu diesem Zweck hielt der angebliche Vorstandsrat der bewaffneten Terrororganisation seinen 7. Kongress ab und führte im Anschluss daran an diesem Datum [nicht verständlich, Anm.d.Ü.] eine als 6. Nationalkonferenz bezeichnete Konferenz durch. Den auf dieser Konferenz gefassten Beschlüssen entsprechend wurde zur Erreichung ihrer Ziele in unserem Land neue Praktiken eingeleitet und diese Praxis wurde "Demokratisierungs- und Friedensprojekt" genannt.
Der neuen Strategie gemäß, die diese blutige Organisation zur Erreichung ihres letztendlichen Zieles ausarbeitete, wurde eine neue als "ziviler Ungehorsam/Aufstand" bezeichnete Aktionsform eingeführt, die nicht auf Gewalt basiert, jedoch unter Verstoß gegen die Gesetze der RT die staatlichen Kräfte und unser Land auf internationaler Ebene in Schwierigkeiten bringen soll. Zur Umsetzung dieser Aktionsform wurden folgende Punkte beschlossen und umgesetzt:
1. Studenten, die Sympathisanten oder Mitglieder der Organisation sind, organisieren die Übergabe gedruckter Anträge an die Rektorate der Universitäten mit der Forderung, dass Kurdisch als Wahlfach an Universitäten gelehrt wird;
2. Eltern von Schülern der Primar- und Sekundarstufen reichen beim Ministerium für Bildung und Erziehung Anträge mit der Forderung "Ich will, dass mein Kind auf Kurdisch unterrichtet wird" ein;
3. In den Verbänden sympathisierender Organisationen tragen die Frauen regionale Kleider;
4. Bei Einwohnermeldeämtern und Gerichten werden Anträge mit der Forderung "Ich will in meinem Ausweis die Kategorie «kurdischer Herkunft» registrieren lassen" eingereicht;
5. Schriftliche Bekenntnisse der Form "Auch ich bin PKK'ler und ich unterstütze die neue Strategie der PKK" werden abgegeben;
6. Die von mit der Organisation sympathisierenden Studenten geführte Kampagne für  kurdischsprachigen Unterricht sowie Punkte wie deren Ausweitung auf die Gymnasien und Schulen der Primarstufe wurden durch den angeblichen Führungsrat der PKK als Aktionsformen für gut befunden und in die Praxis umgesetzt.
Der Beschluss der Terrororganisation PKK zum zivilen Ungehorsam als Aktionsform wurde in den Juni-September und Dezemberausgaben 2001 des Publikationsorgans der Organisation mit Namen  Serxwebun, die auch im Internet veröffentlich wird, aus Sicht der Organisation ausführlich dargestellt. Diese Zeitschriften wurden als Beweisstücke zur Akte genommen. Auch folgende Zeilen in dem Artikel "Anmerkungen zur Zukunft - Ich bemühte mich, der freiheitlichen Erziehung eine Chance zu geben" in der Zeitschrift Özgür Halk, Nr. 123 vom 15.12.2001, machen deutlich, dass den PKK-Anhängern in der genannten Art Weisung erteilt wurde: 
"...die Forderung nach kurdischsprachigem Unterricht muss verbreitet werden; das sollten nicht nur Kurden, sondern auch türkische studentische Kreise tun; dies muß  in angemessener Sprache auf legalem Wege geschehen; die Beschränkung auf nur ein, zwei Parolen ist zu vermeiden; man muss kreativ sein; Dutzende zivilgesellschaftliche Organisationen sind zu gründen. Jede Person sollte in ein oder zwei zivilgesellschaftliche Organisationen eingebunden werden, sollte sich für diese  engagieren. Wer nicht in der Lage ist, zivilgesellschaftliche Organisation zu gründen bzw. auszubauen, kann nicht revolutionär tätig sein..."
Aus dem Inhalt der Akte geht hervor, dass die Angeklagte Keskin mit ihren Aktivitäten im Sinne des oben beschriebenen Zieles der illegalen Terrororganisation PKK gehandelt und damit die Aktionen der illegalen Organisation erleichtert und hierdurch den Straftatbestand der Unterstützung einer illegalen Organisation erfüllt hat.
Gemäß der einschlägigen Strafvorschriften wird die Bestrafung der Angeklagten und die Eröffnung des Verfahrens im Namen der Öffentlichkeit gem. Art. 20 des Gesetzes Nr. 2845 beantragt.
14.04.2002, Hadi Salihoðlu, Staatsanwalt der Republik – 23866, SSR Istanbul
(Quelle: Frauenrechtsbüro gegen sexuelle Folter e.V., Berlin)

Geschiedene Frauen in Iran dürfen Söhne bis sieben Jahre behalten
Geschiedene Frauen im Iran dürfen künftig ihre Söhne bis zum Alter von sieben Jahren behalten. Bislang wurde das Sorgerecht für einen über zwei Jahre alten Sohn automatisch dem Vater zugesprochen. Wie der öffentliche iranische Rundfunk am Samstag meldete, beschloss das Parlament die entsprechende Änderung des Gesetzes bereits am Donnerstag. Danach bekommt der Vater das Sorgerecht für den Sohn, sobald dieser sieben ist. Allerdings kann ein Richter nach einem Gespräch mit dem Kind auch zugunsten der Frau entscheiden. Das Gesetz muss noch vom konservativen Wächterrat gebilligt werden. (Quelle: AFP, o1.06.02)

Iran und Türkei gehen scharf gegen 
irakische Flüchtlinge vor
Ein Lastwagen, in dem 34 Flüchtlinge eingepfercht waren, überschlug sich bei einem Unfall auf der Autobahn in den kurdischen Gebieten der Türkei. Ein Flüchtling wurde getötet und einige andere verletzt, dies erklärten die Flüchtlinge nach ihrer von der Türkei gezwungenen Abschiebung in den Irak. Die Flüchtlinge wurden den kurdischen Behörden an der Grenze übergeben. Sie sagten, vier ihrer Kameraden wurden ernsthaft verwundet und befinden sich im Krankenhaus in der Türkei. 
Die Gruppe hatte die Türkei über iranisches Gebiet betreten, nachdem sie 1000 Dollar an Schmuggler zahlen mussten. Die iranischen Behörden auf der anderen Seite – wie berichtet wurde – haben 51 kurdische Iraker ergriffen, die versuchten, in die Türkei zu kommen. Die Flüchtlinge wurden den Behörden im nördlichen Irak (Regionalregierung Kurdistan) übergeben. Kurdische Quellen, die über die Bedingungen der Verschwiegenheit sprachen, sagten, dass der Iran 500 illegale irakische Flüchtlinge an den nördlichen Irak in den vergangenen Tagen zurückgeschoben haben, die meisten von ihnen kamen aus den Städten Sulaimaniya und Kirkuk. Tausende irakische Kurden nehmen die Türkei als Ausgangspunkt für ihren gefährlichen Trip in den Westen. Die Flüchtlinge, die gezwungen werden, nach ihrer Festnahme zurückzukehren, berichten von Misshandlungen durch türkische Truppen und Polizisten. (Quelle: Iraq Press, 29.5.02)  

Flüchtlingsdramen in Türkei:
Schiff mit Flüchtlingen gesunken
Vor der türkischen Ägäisküste ist vermutlich ein Flüchtlingsboot mit 40 illegalen Zuwanderern gesunken. Der türkische Küstenschutz suchte am Donnerstag das Meer nach dem Schiff ab, nachdem am Vorabend die Leichen von fünf Pakistanern an einen Strand unweit des Touristenortes Kusadasi angeschwemmt worden waren. Nach Aussagen von anderen Flüchtlingen, die etwa zur gleichen Zeit an Land aufgegriffen worden waren, soll die erste Gruppe mit einem Schiff nach Griechenland aufgebrochen sein. Die Suche nach dem Schiff  verlief zunächst ergebnislos.

19 Flüchtlinge in den Bergen erfroren
In den Bergen nahe der iranischen Grenze der Türkei wurden am Donnerstag 19 Leichen gefunden. Die 10 Erwachsenen und 9 Kinder, möglicherweise Afghanen, waren vermutlich schon vor Wochen illegal über die Grenze gekommen und im Schnee erfroren, berichtete der Gouverneur der osttürkischen Provinz Van. Die Leichen waren mit der einsetzenden Schneeschmelze entdeckt worden.
Bei den an der Ägäisküste aufgegriffenen Flüchtlingen handelt es nach Angaben der türkischen Behörden um 31 Iraker, 6 Inder und 5 Pakistaner. Sie seien anfangs 80 gewesen und mit zwei Lastwagen von Istanbul an die Küste gefahren worden. Für die geplante Überfahrt nach Griechenland mussten sie nach eigenen Angaben 2300 Dollar zahlen.
Die Türkei ist eines der "Haupttransitländer" für jährlich Zehntausende von Flüchtlingen aus Asien, die häufig unter unmenschlichen Bedingungen von Menschenhändlern nach Europa geschleust werden. (Quelle: dpa, 30.05 02)

Vier Flüchtlinge ertrunken
Vier von 39 Flüchtlingen, die an der Grenze zum Iran entdeckt wurden, ertranken, als sie sich im Schilf nahe des Dorfes Örtülü im Kreis Dogubeyazit (Agri) verstecken wollten. Sie werden in Dogubeyazit beigesetzt und die anderen 35 werden deportiert. (Quelle: NTV vom 29.05.02)

3 Flüchtlinge getötet
Der Gouverneur von Erzincan, Halil Ibrahim Altinok sagte, dass 3 Flüchtlinge, zwei aus Afghanistan und einer aus Bangladesh in der Nähe des Dorfes Aksu getötet wurden. Sie sollen sich auf eine Schiesserei mit den Sicherheitskräften eingelassen haben. Bei dem Vorfall wurden 30 Flüchtlinge festgenommen und deportiert. Weitere Festnahmen von Flüchtlingen wurden aus Van (110), Edirne (50) und Gebze (8) gemeldet. (Quelle: Cumhuriyet, 28.05.02)

 
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