Internationaler
Verein für Menschenrechte der Kurden
IMK Wocheninformationsdienst
Datum:
02. Juni – 09. Juni 2002 Nummer: 158
Freispruch
für Folterer
Am 24. Mai
sprach das 3. Strafgericht in Ankara die Polizeibeamten Ilhan Bozkurt,
Ali Hasim Erkus, M. Kemal Yildirim, Musa Aktürk, Nedim Binay, Yusuf Büyükoglu,
Serafettin Varol und Yilmaz Çetin vom Vorwurf der Folter an den Brüdern
Metin Candogan und Ismail Candogan frei. Die Brüder waren am 26. Juni 2001
nach einem Streit im Stadtteil Tuzluçayir (Ankara) festgenommen worden.
Die Nebenklage beantragte die Wiederaufnahme der Beweisaufnahme, da es
Berichte gebe, die den Foltervorwurf erhärteten und der Arzt, der keine
Gesundheitsprobleme attestiert hatte, eingestanden habe, dass dies ohne
Untersuchung erfolgt sei. Das Gericht aber schloss sich dem Staatsanwalt
an, der auf Freispruch mangels an Beweisen plädiert hatte. (Quelle: Evrensel,
25.05.2002)
Kurdische Namen
In Ardahan
bekamen zwei Väter Probleme, als sie ihren Kinder kurdische Vornamen geben
wollten. Kocalak Koç vom Dorf Bayramoglu wurde es letzte Woche nicht erlaubt,
einem Sohn den Namen Rojhat (erwachender Tag) und einer Tochter den Namen
Rojin (Antlitz des Tages) zu geben. Als er darauf bestand, wurde er festgenommen.
Kurz darauf ging Tufan Akcan vom Dorf Bagdesen zum Meldeamt in Ardahan
und erhielt einen Ausweis für seine Tochter Berivan.
Aus Begeisterung
für die Titelheldin einer TV-Serie hat Akcan seiner Tochter den kurdischen
Namen "Berivan" gegeben - und sich damit einen Prozess vor dem SSR eingehandelt.
Im Fall einer Verurteilung drohen dem Vater wegen "Unterstützung einer
terroristischen Vereinigung" bis zu vier Jahren Haft. Der Regisseur
der Serie, die in der Türkei mit grossem Erfolg läuft, habe mit Unverständnis
auf die Anklage reagiert, berichtete die Nachrichtenagentur Anadolu am
Mittwoch.
Im überwiegend
von Kurden bewohnten Osten der Türkei werden häufiger Eltern vor Gericht
gestellt, die ihren Kindern kurdische Namen geben, mit der Begründung,
dass diese Namen auch von PKK-Mitgliedern als "Decknamen" benutzt würden.
Ein jüngster Fall in der südostanatolischen Stadt Diyarbakir endete mit
einem Freispruch für die Eltern. Zeitungen hatten groß darüber berichtet,
weil der Richter selbst einen kurdischen Vornamen hatte.
Die Direktorin
des Standesamtes, die den Ausweis für Berivan ausgestellt hatte, informierte
aber gleichzeitig den Staatsanwalt, der auch die Beamtin Sengül Gök verhörte.
Die Akte kam zum SSG Erzurum, weil ein Verstoss gegen Artikel 7 und 8 des
Ant-Terror-Gesetzes und §169 TSG vorliegen könne. Der Staatsanwalt am SSG-Erzurum
sah aber keine Veranlassung, ein Verfahren zu eröffnen, da eine Verbindung
der beiden Väter zur PKK nicht festgestellt werden konnte. In Nusaybin
(Mardin) wurde Hasan Bozkurt angeklagt, weil er seine Tochter Rojin nannte.
In Malatya wurde Kadir Bilgiç festgenommen, als er seine Tochter unter
dem Namen Jiyan registrieren wollte. Er wurde entlassen, aber wird sich
vor Gericht wegen Unterstützung einer illegalen Organisation verantworten
müssen. (Quelle: Radikal, 30.05.2002, Anadolu Ajansi, 29.05.02)
Mehrere
Organisationen beenden das Todesfasten
Die Gefangenen
von 8 verschiedenen Organisationen haben das Ende der Hungerstreiks und
des Todesfastens angekündigt. Die Aktion gegen die Gefängnisse vom Typ
F und Isolation in den Gefängnissen begann am 20. Oktober 2000. Mit Datum
vom 28. Mai 2002 beendeten Gefangene der TIKB, TKP/ML, TKP (ML), MLKP,
TDP, Widerstandsbewegung, MLSPB und der TKP (Kivilcim) ihre Aktion, da
mit ihr nicht mehr viel zu erreichen sei und sie die Ziele mit anderen
Mitteln verfolgen wollten. Nur Angehörige der DHKP/C und TKEP/L machen
mit der Aktion weiter. Es sollen sich noch 31 Gefangene im Todesfasten
befinden. Neben mehr als 400 Gefangenen mit Langzeitschäden durch das Todesfasten,
hat die Aktion bislang 100 Menschen das Leben gekostet. Bei der Operation
”Rückkehr zum Leben”, die am 19. Dezember 2000 von der Regierung angeordnet
wurde, um die politischen Gefangene in die Hochsicherheitstrakte zu bringen,
wurden 30 Häftlinge (H Akbaba und M. Buldukoglu sollen von Organisationsanhängern
umgebracht worden sein) und 2 Soldaten getötet. 32 Teilnehmer der Todesfasten-Aktion
starben in den Gefängnissen, 7 Angehörige starben in Solidaritätsstreiks.
11 Gefangenen verstarben, als sie ihre Aktion nach der Haftentlassung fortsetzten.
5 Personen starben durch Selbstverbrennung (K. Gülbag in Deutschland).
Sechs Personen kamen bei Selbstmordattentaten um (2 Attentäter, 3 Polizisten
und eine Touristin). Beim Eingriff der Polizei im Stadtteil Küçükarmutlu
starben 4 Personen. Mustafa Coskun starb wegen falscher Behandlung an Krebs
am 03.10.2001, als er sich im Todesfasten befand. H. Demir verstarb am
27. April an den Folgen von Tuberkulose. In den Niederlanden wurde C. Dereli
am 9. Dezember 2000 von Rechtsgerichteten zu Tode geprügelt, weil er einen
Solidaritätshungerstreik durchführte. (Quelle: TIHV, 30.05.2002)
Menschenrechtsgerichtshof
wirft Türkei Grundrechtsverstoß vor
Die Türkei
hat mit der Verurteilung eines Schriftstellers und Philosophen wegen Eintretens
für die verbotene kurdische Arbeiterpartei PKK gegen das Grundrecht auf
Meinungsfreiheit verstoßen. Dies stellte der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte am Dienstag in einem Urteil fest. Zugleich wiesen die Straßburger
Richter die türkische Regierung an, dem Kläger 7.500 Euro Schadensersatz
zu zahlen. (Quelle: AFP, 04. Jun 02)
Millionen
Türkinnen trotz neuem Gesetz bei Scheidung benachteiligt
Millionen
von Ehefrauen in der Türkei müssen trotz einer kürzlich verabschiedeten
Gesetzesreform auf die Gleichstellung bei der Scheidung warten. Das geht
aus einer Entscheidung des Verfassungsgerichts in Ankara hervor, wie die
türkische Presse am Mittwoch berichtete. Das Gericht wies den Antrag einer
Frau aus dem westtürkischen Izmir zurück, die sich nach 41 Ehejahren scheiden
lassen und dabei die gleichberechtigte Aufteilung der Güter durchsetzen
wollte. Dabei berief sie sich auf eine Reform des Familienrechts, die zu
Jahresbeginn in Kraft getreten war und mit der die Position der Frau gestärkt
wurde. Die Verfassungsrichter erklärten aber, die Reformregelungen seien
nur für Ehen gültig, die seit dem 1. Januar diesen Jahres geschlossen wurden.
(Quelle: AFP, 29. Mai 02)
NSR bremst
EU-Gegner
Reformkurs
soll verstärkt werden
Am 30. Mai
hat der Nationale Sicherheitsrat (NSR) in seiner monatlichen Sitzung eine
Reihe von Em-pfehlungen ausgesprochen, die die Annäherung an die EU erleichtern
sollen. So soll vom 30. Juli an der Ausnahmezustand in den Provinzen Hakkari
und Tunceli aufgehoben werden und ein letztes Mal für vier Monate in den
Provinzen Diyarbakir und Sirnak verlängert werden. Falls die Todesstrafe
aufgehoben werden solle, wird eine Klausel in der Verfassung angemahnt,
nach der Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht begnadigt werden. Kurdische
Sendungen (in Kurmanci und Zaza) sollen im Staatsfernsehen TRT-GAP möglich
sein. Kurdisch-Unterricht soll es als Sonderunterricht geben, jedoch soll
Kurdisch nicht im normalen Unterricht verwendet werden.
Devlet Bahçeli,
stellvertretender Ministerpräsident und Chef der Nationalistischen Bewegungspartei
(MHP), forderte vor einigen Tagen unverblümt, die EU möge einen Termin
für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen nennen - mit der Zeit werde
man die Kopenhagener Kriterien dann schon erfüllen.
Über die Abschaffung
der Todesstrafe könne man reden, wenn PKK-Chef Abdullah Öcalan hingerichtet
worden sei. Bis zur Tagung des NSR am Freitag glaubte sich Bahçeli in seinem
Obstruktionskurs mit dem Militär im Einklang. Im Rat sitzen sich die Chefs
der Waffengattungen und die Spitzen der Regierung in gleicher Zahl gegenüber.
Da Ecevits Krankheit seine Teilnahme an der Sitzung verhinderte und Bahçeli
noch auf Staatsbesuch in China weilt, rechnete niemand mit ernsthaften
Beschlüssen des Gremiums, in dem die Regierungsseite nur durch den zweiten
Stellvertretenden Ministerpräsidenten Mesut Yilmaz vertreten war.
Ende des
Ausnahmezustandes?
Es sollte
anders kommen als Bahceli erwartet hatte. Der NSR beschloss, den Ausnahmezustand
in den kurdischen Provinzen Hakkari und Tunceli aufzuheben. In den Provinzen
Diyarbakir und Sirnak werde er "letztmalig" verlängert. Er soll zum Jahresende
auslaufen. Damit macht die Türkei bis zur EU-Ratssitzung im Dezember einen
Schritt hin zu mehr Rechtsstaatlichkeit und Demokratie. Der Ausnahmezustand
über 13 vorwiegend von Kurden bewohnte Provinzen war erstmals 1987 verhängt
worden.
Der Sicherheitsrat
ermunterte die Politik außerdem, die im "Nationalen Programm" vorgesehenen
Reformen zu beschleunigen, und gab damit grünes Licht für die Abschaffung
der Todesstrafe, für die Zulassung kurdischer Radio- und Fernsehsendungen
und für die Einführung von Muttersprachen-Unterricht (MSU).
Die EU soll
im Dezember die Reformen mit der Bekanntgabe eines Datums zur Aufnahme
der Beitrittsgespräche belohnen. Mit den Ankündigungen springt die Türkei
über ihren eigenen Schatten und bleibt sich doch treu. Der MSU, der in
den Kurdengebieten auf Kurdisch abliefe, soll nur in staatlichen Schulen
und nach staatlichen Lehrplänen gestattet werden. Man will sichergehen,
dass jeweils die örtlichen kurdischen Dialekte unterrichtet werden und
sich kein übergreifendes Kurdisch herausbildet, wie es verschiedene Exilkreise
anstreben. Radio- und Fernsehsendungen in Kurdisch sollen dem staatlichen
Fernsehen vorbehalten bleiben und auf Nachrichtensendungen beschränkt werden.
Trotz dieser Einschränkungen bekräftigt das Votum des Rats erneut die Entschlossenheit
der türkischen Führung zum EU-Beitritt.
Die EU-Kommission
begrüßte am Freitag die Aufhebung des Ausnahmezustandes in zwei Provinzen.
Die Entscheidung des NSR sei ein "positives Zeichen und ein Schritt in
die richtige Richtung", sagte Kommissionssprecher Jean-Christophe Filori
in Brüssel. Die Regierung in Ankara müsse dies aber nun schnellstmöglich
umsetzen. (Quelle: Cumhuriyet, 31.05.02 und Berliner Zeitung, 01.06.02)
Anklage
der Generalstaatsanwaltschaft gegen die Anwältin Keskin
(Gekürzte
Übersetzung aus dem Türkischen)
Republik Türkei
(RT), Staatssicherheitsgericht (SSR) Istanbul
Generalstaatsanwaltschaft
der Republik
Ermittlungsnr.:
2002/134
Hauptsache:
2002/425
Anklageschrift
2002/425
Ankläger:
Öffentlichkeit
Angeklagte:
Emine Eren Keskin, bei der Anwaltskammer Istanbul registrierte Rechtsanwältin
Straftat:
Unterstützung der verbotenen Terrororganisation PKK
Datum der
Straftat: 08.01.02, 14.02.02, 19.03.02, 21.03.02
Strafvorschriften:
Art. 169 des StGB, Art. 5 des Gesetzes Nr. 3713, Art. 31 des türk. StGB
Ermittlungsergebnisse:
Folgende Unterlagen
wurden ausgewertet: Schreiben Nr. 008746 vom 10.01.02 und Anlagen, Nr.
045803 vom 15.02.02 und Anlagen, Nr. M-03.02/2417 vom 20.03.02 und Anlagen
sowie Nr. M-0302/2417/3591 vom 26.03.02 und Anlagen, die die Staatsanwaltschaft
der TR von der Leitung der Abteilung Sicherheit des Polizeipräsidiums Istanbul
erhielt.
Es wurde festgestellt,
dass die Angeklagte Keskin Vorsitzende der Zweigstelle des Menschenrechtsvereins
Istanbul (IHD-Istanbul) ist;
dass sie am
08.01.02 im Gebäude der IHD-Istanbul in Beyoðlu die Presseerklärung "Appell
an die Universitäten" vom 08.01.2002, die zu den Akten genommen wurde,
verteilt hat;
dass sie am
14.02.02 im Gebäude der IHD-Istanbul die Broschüre " Das Recht auf
Muttersprache - Vorenthaltung der Muttersprache" verteilt hat;
dass sie am
19.03.02 im Gebäude der IHD-Istanbul das "Menschenrechtsbulletin", das
zu den Akten genommen wurde, verteilt hat;
dass die Angeklagte
am 21.03.2002 im Gebäude der Zweigstelle IHD-Istanbul Flugblätter mit der
Überschrift "Heute ist Newroz, das Fest des 21. März" verteilt hat.
Es wurde weiterhin
festgestellt, dass diese Flugblätter ihrem Inhalt nach im Zusammenhang
mit der Kampagne für kurdischsprachigen Unterricht stehen, die auf dem
7. Kongress der verbotenen Terrororganisation PKK beschlossen wurde.
In ihren Aussagen
vom 24.01.02 und 01.04.02 vor der Generalstaatsanwaltschaft der RT gab
die Angeklagte an, dass sie als Vorsitzende der Zweigestelle IHD-Istanbul
diese Flugblätter gefertigt und in diesem Sinne verteilt hätte und dass
sie für diese Flugblätter einstehe.
Nachfolgend
wird die in unserem Land geführte Kampagne für kurdischsprachigen Unterricht
in rechtlicher Hinsicht gewürdigt:
[ein Teil
fehlt, gemeint ist: “Die PKK...] ist eine illegale Organisation, die auf
der Grundlage marxistisch-leninistischer Prinzipien in den Regionen Ost-
und Südostanatolien unseres Landes, in dem der Straftatbestand der schriftlichen
Propaganda gegen die unteilbare Integrität von Staatsterritorium und -nation
der RT begangen wird, einen kurdischen Staat zu schaffen beabsichtigt,
in den auch Teile Syriens, des Iran und des Irak integriert werden sollen
und die zu diesem Zweck zahlreiche bewaffnete Aktionen wie Mord, Körperverletzung,
Überfälle auf Dörfer und Polizeistationen, Massenmord, Raub, Plünderung
und Sprengstoffanschläge durchführt.
Von Seiten
der RT wurde gegen diese Organisation mit dem Namen PKK, die von inneren
und äußeren Feinden unseres Landes jegliche Form materieller wie ideeller
Unterstützung erhält, der notwendige Kampf geführt, infolge dieses Kampfes
wurde der Kopf dieser Organisation, Abdullah Öcalan, im Ausland festgenommen,
überführt und in dem gegen ihn eröffneten Strafverfahren zum Tode
verurteilt.
Nach der Festnahme
des Kopfes der Organisation bemühten sich seine im Ausland aktiven Anhänger,
neue politische Wege zu beschreiten. Zu diesem Zweck hielt der angebliche
Vorstandsrat der bewaffneten Terrororganisation seinen 7. Kongress ab und
führte im Anschluss daran an diesem Datum [nicht verständlich, Anm.d.Ü.]
eine als 6. Nationalkonferenz bezeichnete Konferenz durch. Den auf dieser
Konferenz gefassten Beschlüssen entsprechend wurde zur Erreichung ihrer
Ziele in unserem Land neue Praktiken eingeleitet und diese Praxis wurde
"Demokratisierungs- und Friedensprojekt" genannt.
Der neuen
Strategie gemäß, die diese blutige Organisation zur Erreichung ihres letztendlichen
Zieles ausarbeitete, wurde eine neue als "ziviler Ungehorsam/Aufstand"
bezeichnete Aktionsform eingeführt, die nicht auf Gewalt basiert, jedoch
unter Verstoß gegen die Gesetze der RT die staatlichen Kräfte und unser
Land auf internationaler Ebene in Schwierigkeiten bringen soll. Zur Umsetzung
dieser Aktionsform wurden folgende Punkte beschlossen und umgesetzt:
1. Studenten,
die Sympathisanten oder Mitglieder der Organisation sind, organisieren
die Übergabe gedruckter Anträge an die Rektorate der Universitäten mit
der Forderung, dass Kurdisch als Wahlfach an Universitäten gelehrt wird;
2. Eltern
von Schülern der Primar- und Sekundarstufen reichen beim Ministerium für
Bildung und Erziehung Anträge mit der Forderung "Ich will, dass mein Kind
auf Kurdisch unterrichtet wird" ein;
3. In den
Verbänden sympathisierender Organisationen tragen die Frauen regionale
Kleider;
4. Bei Einwohnermeldeämtern
und Gerichten werden Anträge mit der Forderung "Ich will in meinem Ausweis
die Kategorie «kurdischer Herkunft» registrieren lassen" eingereicht;
5. Schriftliche
Bekenntnisse der Form "Auch ich bin PKK'ler und ich unterstütze die neue
Strategie der PKK" werden abgegeben;
6. Die von
mit der Organisation sympathisierenden Studenten geführte Kampagne für
kurdischsprachigen Unterricht sowie Punkte wie deren Ausweitung auf die
Gymnasien und Schulen der Primarstufe wurden durch den angeblichen Führungsrat
der PKK als Aktionsformen für gut befunden und in die Praxis umgesetzt.
Der Beschluss
der Terrororganisation PKK zum zivilen Ungehorsam als Aktionsform wurde
in den Juni-September und Dezemberausgaben 2001 des Publikationsorgans
der Organisation mit Namen Serxwebun, die auch im Internet veröffentlich
wird, aus Sicht der Organisation ausführlich dargestellt. Diese Zeitschriften
wurden als Beweisstücke zur Akte genommen. Auch folgende Zeilen in dem
Artikel "Anmerkungen zur Zukunft - Ich bemühte mich, der freiheitlichen
Erziehung eine Chance zu geben" in der Zeitschrift Özgür Halk, Nr. 123
vom 15.12.2001, machen deutlich, dass den PKK-Anhängern in der genannten
Art Weisung erteilt wurde:
"...die Forderung
nach kurdischsprachigem Unterricht muss verbreitet werden; das sollten
nicht nur Kurden, sondern auch türkische studentische Kreise tun; dies
muß in angemessener Sprache auf legalem Wege geschehen; die Beschränkung
auf nur ein, zwei Parolen ist zu vermeiden; man muss kreativ sein; Dutzende
zivilgesellschaftliche Organisationen sind zu gründen. Jede Person sollte
in ein oder zwei zivilgesellschaftliche Organisationen eingebunden werden,
sollte sich für diese engagieren. Wer nicht in der Lage ist, zivilgesellschaftliche
Organisation zu gründen bzw. auszubauen, kann nicht revolutionär tätig
sein..."
Aus dem Inhalt
der Akte geht hervor, dass die Angeklagte Keskin mit ihren Aktivitäten
im Sinne des oben beschriebenen Zieles der illegalen Terrororganisation
PKK gehandelt und damit die Aktionen der illegalen Organisation erleichtert
und hierdurch den Straftatbestand der Unterstützung einer illegalen Organisation
erfüllt hat.
Gemäß der
einschlägigen Strafvorschriften wird die Bestrafung der Angeklagten und
die Eröffnung des Verfahrens im Namen der Öffentlichkeit gem. Art. 20 des
Gesetzes Nr. 2845 beantragt.
14.04.2002,
Hadi Salihoðlu, Staatsanwalt der Republik – 23866, SSR Istanbul
(Quelle: Frauenrechtsbüro
gegen sexuelle Folter e.V., Berlin)
Geschiedene
Frauen in Iran dürfen Söhne bis sieben Jahre behalten
Geschiedene
Frauen im Iran dürfen künftig ihre Söhne bis zum Alter von sieben Jahren
behalten. Bislang wurde das Sorgerecht für einen über zwei Jahre alten
Sohn automatisch dem Vater zugesprochen. Wie der öffentliche iranische
Rundfunk am Samstag meldete, beschloss das Parlament die entsprechende
Änderung des Gesetzes bereits am Donnerstag. Danach bekommt der Vater das
Sorgerecht für den Sohn, sobald dieser sieben ist. Allerdings kann ein
Richter nach einem Gespräch mit dem Kind auch zugunsten der Frau entscheiden.
Das Gesetz muss noch vom konservativen Wächterrat gebilligt werden. (Quelle:
AFP, o1.06.02)
Iran und
Türkei gehen scharf gegen
irakische
Flüchtlinge vor
Ein Lastwagen,
in dem 34 Flüchtlinge eingepfercht waren, überschlug sich bei einem Unfall
auf der Autobahn in den kurdischen Gebieten der Türkei. Ein Flüchtling
wurde getötet und einige andere verletzt, dies erklärten die Flüchtlinge
nach ihrer von der Türkei gezwungenen Abschiebung in den Irak. Die Flüchtlinge
wurden den kurdischen Behörden an der Grenze übergeben. Sie sagten, vier
ihrer Kameraden wurden ernsthaft verwundet und befinden sich im Krankenhaus
in der Türkei.
Die Gruppe
hatte die Türkei über iranisches Gebiet betreten, nachdem sie 1000 Dollar
an Schmuggler zahlen mussten. Die iranischen Behörden auf der anderen Seite
– wie berichtet wurde – haben 51 kurdische Iraker ergriffen, die versuchten,
in die Türkei zu kommen. Die Flüchtlinge wurden den Behörden im nördlichen
Irak (Regionalregierung Kurdistan) übergeben. Kurdische Quellen, die über
die Bedingungen der Verschwiegenheit sprachen, sagten, dass der Iran 500
illegale irakische Flüchtlinge an den nördlichen Irak in den vergangenen
Tagen zurückgeschoben haben, die meisten von ihnen kamen aus den Städten
Sulaimaniya und Kirkuk. Tausende irakische Kurden nehmen die Türkei als
Ausgangspunkt für ihren gefährlichen Trip in den Westen. Die Flüchtlinge,
die gezwungen werden, nach ihrer Festnahme zurückzukehren, berichten von
Misshandlungen durch türkische Truppen und Polizisten. (Quelle: Iraq Press,
29.5.02)
Flüchtlingsdramen
in Türkei:
Schiff
mit Flüchtlingen gesunken
Vor der türkischen
Ägäisküste ist vermutlich ein Flüchtlingsboot mit 40 illegalen Zuwanderern
gesunken. Der türkische Küstenschutz suchte am Donnerstag das Meer nach
dem Schiff ab, nachdem am Vorabend die Leichen von fünf Pakistanern an
einen Strand unweit des Touristenortes Kusadasi angeschwemmt worden waren.
Nach Aussagen von anderen Flüchtlingen, die etwa zur gleichen Zeit an Land
aufgegriffen worden waren, soll die erste Gruppe mit einem Schiff nach
Griechenland aufgebrochen sein. Die Suche nach dem Schiff verlief
zunächst ergebnislos.
19 Flüchtlinge
in den Bergen erfroren
In den Bergen
nahe der iranischen Grenze der Türkei wurden am Donnerstag 19 Leichen gefunden.
Die 10 Erwachsenen und 9 Kinder, möglicherweise Afghanen, waren vermutlich
schon vor Wochen illegal über die Grenze gekommen und im Schnee erfroren,
berichtete der Gouverneur der osttürkischen Provinz Van. Die Leichen waren
mit der einsetzenden Schneeschmelze entdeckt worden.
Bei den an
der Ägäisküste aufgegriffenen Flüchtlingen handelt es nach Angaben der
türkischen Behörden um 31 Iraker, 6 Inder und 5 Pakistaner. Sie seien anfangs
80 gewesen und mit zwei Lastwagen von Istanbul an die Küste gefahren worden.
Für die geplante Überfahrt nach Griechenland mussten sie nach eigenen Angaben
2300 Dollar zahlen.
Die Türkei
ist eines der "Haupttransitländer" für jährlich Zehntausende von Flüchtlingen
aus Asien, die häufig unter unmenschlichen Bedingungen von Menschenhändlern
nach Europa geschleust werden. (Quelle: dpa, 30.05 02)
Vier Flüchtlinge
ertrunken
Vier von 39
Flüchtlingen, die an der Grenze zum Iran entdeckt wurden, ertranken, als
sie sich im Schilf nahe des Dorfes Örtülü im Kreis Dogubeyazit (Agri) verstecken
wollten. Sie werden in Dogubeyazit beigesetzt und die anderen 35 werden
deportiert. (Quelle: NTV vom 29.05.02)
3 Flüchtlinge
getötet
Der Gouverneur
von Erzincan, Halil Ibrahim Altinok sagte, dass 3 Flüchtlinge, zwei aus
Afghanistan und einer aus Bangladesh in der Nähe des Dorfes Aksu getötet
wurden. Sie sollen sich auf eine Schiesserei mit den Sicherheitskräften
eingelassen haben. Bei dem Vorfall wurden 30 Flüchtlinge festgenommen und
deportiert. Weitere Festnahmen von Flüchtlingen wurden aus Van (110), Edirne
(50) und Gebze (8) gemeldet. (Quelle: Cumhuriyet, 28.05.02)
Wieder haben
wir interessante Beiträge auf unserer Website abgelegt. Wir möchten darauf
hinweisen, dass diese Beiträge nicht unbedingt unsere Meinung, sondern
die aktuell für unser Themengebiet interessanten Diskussionen wiedergeben.
Besuchen Sie doch einmal www.kurden.de.
Mit freundlichen
Grüßen, Ihre Redaktion
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