nternationaler
Verein für Menschenrechte der Kurden
IMK Wocheninformationsdienst
Datum:
25. Mai – 01. Juni 2002
Nummer: 157
Türkei
wegen
Menschenrechtsverletzungen
an Kurden
erneut verurteilt
Der Europäische
Menschenrechtsgerichtshof (EMRG) in Straßburg verurteilte die Türkei wegen
der Verletzung der Artikel 2 (das Recht auf Leben) und Artikel 13 (Verletzung
der Rechte und Freiheiten). Das Gericht verpflichtete die Türkei als Entschädigung
€ 175.000 an die Kinder der Ermordeten zu zahlen. Die Kläger, zehn hinterbliebene
Kinder der Familie Önen, waren Zeugen der Ermordung ihrer Eltern und ihrem
Bruder bei einem Angriff auf deren Haus 1993 in Türkisch Kurdistan.
In seiner
Entscheidung am 14. Mai 2002 erklärte das Gericht in Straßburg die türkische
Regierung für schuldig wegen der Verletzung des Rechtes auf Leben des Ehepaares
Ibrahim und Mome Önen und deren Sohn Orhan Önen. Vor allem warf das Gericht
den türkischen Behörden vor, bei der Untersuchung des Falles, grobe, vorsätzliche
kriminaltechnische Fehler begangen zu haben. Es gab weder eine genau Beschreibung
des Tathergangs mit Fotos, Zeichnungen, Feststellung der verwendeten Munition,
Zeugenvernehmung am Tatort, u.v.a. Vor allem warf das Straßburger
Gericht der Staatsanwaltschaft vor, ohne gründliche Untersuchung,
die staatlichen Version des Tatherganges übernommen zu haben in dem die
Tat "den bewaffneten Männern der PKK" zugeschrieben wird. Daher wird
die Unterlassung einer gründlichen Untersu- chung bemängelt. In Art.13
der EMRK heißt es: "Sind die in der vorliegenden Konvention festgelegten
Rechte und Freiheiten verletzt worden, so hat der Verletzte das Recht,
eine wirksame Beschwerde bei einer nationalen Instanz einzulegen, selbst
wenn die Verletzung von Personen begangen worden ist, die in amtlicher
Eigenschaft gehandelt haben.”
Die zehn Kinder
der Familie Önen behaupten, dass ihre Angehörigen durch staatliche Sicherheitskräften
ermordet worden seien. Die EMRG führte selbst eine "Fact-Finding-Mission"
Anhörung in Ankara durch und fand große Ungereimtheiten und Widersprüche
in den staatlichen Untersuchungen. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass
die Opfer von zwei maskierten Männern ermordet worden sind, die sich als
Soldaten vorgestellt haben sollen. (Quelle: KHRP und IMK)
Vorwurf einer
vorsätzlichen Tötung
Turan Çaliskan
erhob den Vorwurf, dass sein Bruder Ayhan Çaliskan in Konya am 5. Mai einer
vorsätzlichen Tögung zum Opfer fiel. Nachdem Ayhan Çaliskan auf Ayhan Torman
geschos-sen hatte, weil dieser ihn aus seinem Haus vertreiben wollte, trafen
Sondereinheiten der Polizei ein. Sie wollten Turan Çaliskan nicht mit seinem
Bruder reden lassen. Erst als er von einem Arzt berichtete, der mit dem
von
ihm psychologisch
betreuten Bruder telefoniert hatte und sein Bruder zur Aufgabe bereit sei,
durfte er mit ihm durch die Tür sprechen. Ayhan Caliskan weigerte sich,
herauszukommen, weil die Polizei sich nicht zurückzog. Nach 3 Stunden setzte
die Polizei Tränengas ein. Sie benutzten davon soviel, dass Sicherheitsbeamte,
die das Haus betreten wollten, sich übergeben mussten. Schliesslich gelang
es drei Beamten ins Haus zu kommen und sie feuerten drei Schüsse, von denen
der erste ins Bein und die anderen zwei Schüssen in den Kopf gefeuert wurden.
Turan Çaliskan meinte, dass sein Bruder längst ohnmächtig war, durch den
ersten Schuss in jedem Fall kampfunfähig war und dass sein selbst hergestelltes
Gewehr keine tödliche Wirkung hatte. (TIHV, vom 18.05.2002)
Folter in
Torbali
Am 18. April
nahmen zivil gekleidete Gendarmeriesoldaten Ahmet Yildiz, Zeki Kilavuz
und Izzet Ensen in Buca (Izmir) fest und brachten sie unter dem Verdacht
des Diebstahls auf die Wache in Torbali-Kapikaya. Der Anwalt Aykut Dikencik
konnte noch in der Nacht mit ihnen sprechen und erfuhr, dass sie gefoltert
worden waren. Er informierte Anwälte vom Anti-Folterkomitee der Anwaltskammer
Izmir. Am nächsten Tag gingen die AnwältInnen Özlem Yilmaz, Nergiz Tuba
Aslan, Bahattin Özdemir und Ata Türkgülü nach Torbali und erfuhren, dass
diese erneut gefoltert worden waren. Sie nahmen detaillierte Aussagen auf.
Zeki Kilavuz: ”Wir wurden in der Wohnung von Ahmet Yildiz festgenommen.
Auf der Gendarmeriestation wurde mir der Mund zugeklebt und ich musste
ca. einen Kilometer bis zu einem Wald gehen. Mir wurde eine Pistole an
die Schläfe gehalten. Sie stiessen mich, so dass ich über den Boden rollte.
Dabei traten sie auf mich ein und trafen mich auch an meinen Hoden.” Ahmet
Yildiz: ”Zuerst kamen wir in einen kleinen Raum wie ein Badezimmer und
wurden splitternackt ausgezogen. Nach 10 Minuten sollten wir uns wieder
anziehen. Die anderen zwei wurden fortgeführt. Ich musste mich wieder ausziehen
und wurde gezwungen, die ganze Zeit zu stehen, 5-6 Stunden davon mit den
Händen an den Wänden rechts und links. Ich habe nichts zu essen bekommen
und durfte auch nicht auf die Toilette.” Izzet Ensen sagte, dass ihm mit
der Entführung seines Kindes gedroht wurde, wenn er kein Geständnis
ablege. Um 21 Uhr wandten sich die AnwältInnen an den Staatsanwalt in Torbali.
Er ordnete eine Untersuchung von Zeki Kilavuz im Krankenhaus Atatürk (Izmir-Yesilyurt)
an. Die Mandanten kamen in U-Haft, während die AnwältInnen gegen den Kommandanten
der Gendarmeriestation, Serif Bek, Anzeige erstatteten. Sie sagten, dass
dies der erste Fall sei, in dem erfolgreich das sogenannte Istanbuler Protokoll
(zur Verhinderung von Folter) angewandt worden sei. Jeder Schritt sei entsprechend
dem Protokoll unternommen worden. Die Untersuchung im Krankenhaus sei zwar
nicht zufriedenstellend gewesen, auch wenn eine psychologische Konsultation
erfolgte. Auf der Wache hätten die Opfer jedoch einen der Schuldigen identifizieren
können und es sei ihnen gelungen, weitere Folter zu verhindern. (TIHV vom
20.05.2002)
Anwalt vor
Gericht
Am 21. Mai
begann das Verfahren gegen den Anwalt Kazim Bayraktar, der sich vor dem
SSG Ankara wegen des Vorwurfs der Unterstützung einer illegalen Vereinigung
verantworten muss. Er sagte, dass das Buch über die Ereignisse im Gefängnis
Ulucanlar nur das wiedergebe, was aus den Obduktionsbefunden der Getöteten
hervorgehe. Da er nach dem Pressegesetz nicht angeklagt werden konnte,
sei dieses Verfahren eröffnet worden. Kazim Bayraktar erstattete Selbstanzeige,
indem er auf verbotene Literatur in seinem Büro hinwies. Diese brauche
er als Strafverteidiger in politischen Verfahren. Die Polizei habe aber
nur die Akte zu einem Verfahren gegen die TIKB konfisziert. Das Verfahren
wurden auf den 25. Juni vertagt. (Evrensel/TIHV vom 22.05.2002 )
Verfahren
wegen kurdischer Namen
Am 21. Mai
wurde das Verfahren gegen 7 Familien aus dem Kreis Dicle (Diyarbakir),
die ihren Kindern kurdische Namen gegeben hatten, vom Zivilgericht in Dicle
eingestellt. Das türkische Sprachinstitut hatte lediglich bei 3 von 23
Namen festgestellt, dass sie mit dem Meldegesetz konform seien, weil sie
persischen Ursprunges seien (”Baver”, ”Serhat” und ”Baran”). Die Eltern
sollten laut Artikel 16 des Meldegesetzes mit der Nummer 1587 gezwungen
werden, ihren Kindern andere Namen zu geben. (TIHV, 21.05.02)
Türkischer
Staatspräsident lässt
Mediengesetz
prüfen
Ankara - Der
türkische Staatspräsident Sezer hat mehrere Passagen des neuen türkischen
Rundfunk- und Fernsehgesetzes beanstandet und deshalb das Verfassungsgericht
angerufen. Einige der im Gesetz enthaltenen Verbote seien zu vage formuliert.
Das in der
letzten Woche gegen das Veto des Präsidenten verabschiedete Gesetz verbietet
unter anderem Sendungen, die "Furcht verbreiten" oder "Pessimismus und
Hoffnungslosigkeit schüren". Der EU-Beitrittskandidat Türkei hatte wegen
des neuen Mediengesetzes auch Kritik aus Brüssel geerntet.
In der Türkei
hatten Kritiker vor allem geltend gemacht, dass das Gesetz die Bildung
von Monopolen begünstige und die Meinungsfreiheit durch die Höhe der vorgesehenen
Strafen eingeschränkt werde. Dem Gesetz zufolge dürfen Medienunternehmer
künftig bis zu 50 Prozent eines Radio- oder Fernsehsenders kontrollieren.
Bisher waren höchstens 20 Prozent erlaubt. (Quelle: Die Welt, 22.05.2002
dpa)
Protest
der Journalisten
Vereinigung (CGD)
Istanbul. Die
Journalisten Vereinigung protestierte gegen die Verabschiedung des neuen
Mediengesetzes in Istanbul. Sie trugen schwarze T-Shirts und hatten ihre
Augen und Münder mit schwarzen Verbänden verhüllt. Baris Yarkadas befürchtet,
dass die Pressefreiheit völlig verhindert werden soll.
Unter anderem
sagte er, “dass die Journalisten nicht mehr in der Lage sein werden, die
Wahrheit zu berichten. Die schweren Geldstrafen, die in dem Gesetz vorgesehen
werden, werden besonders das regionale Anatolien und die Oppositionsmedien
völlig erwürgen und unterdrücken. Deshalb haben wir heute unsere Augen
bedeckt und sprechen heute mit schwarzen Verbänden, um zu demonstrieren,
dass, wenn das Parlament dieses Gesetz verabschiedet, die Journalisten
nicht mehr fähig sein werden, die Realitäten zu Wort zu bringen, und die
Gesellschaft wird nicht mehr in der Lage sei, die Wahrheit lesen zu können”.
(Quelle: Ozgür Radyo 14.5.2002)
Neue Amnestie
für Verbrecher
in der
Türkei
Politische
Häftlinge ausgenommen
Das türkische
Parlament hat gegen das Veto des Präsidenten ein erneuertes Amnestiegesetz
verabschiedet. Bis zu 5000 Verbrecher können damit vorzeitig freikommen,
unter ihnen auch rechtsextremistische Mörder wie der Papstattentäter Agca.
Politische Häftlinge jedoch bleiben von der Amnestie ausgeschlossen.
Das türkische
Parlament hat zum zweiten Mal ein umstrittenes Amnestiegesetz verabschiedet
und damit das Veto von Staatspräsident Sezer ausser Kraft gesetzt. Von
der Amnestie sollen 3000 bis 5000 Straftäter profitieren. Nach dem neuen
Gesetz können die meisten Gefangenen zehn Jahre vor Ablauf ihrer Haftstrafe
entlassen werden, neben Kleinkriminellen etwa auch Drogen- und Waffenhändler
oder Bankmanager, die hohe Summen unterschlagen haben, und auch Mörder.
Präsident
Sezer hatte im April sein Veto damit begründet, dass eine “Generalamnestie”
im Parlament von zwei Dritteln der Abgeordneten gutgeheißen werden müsste.
Justizminister Türk aber stellte sein Gesetz unter dem Titel “vorzeitige
Strafmilderung” vor. Für eine solche reicht nach Meinung der Regierung
eine einfache Mehrheit aus, und so wurde sie denn am frühen Mittwoch von
den Abgeordneten der Regierungskoalition beschlossen.
Zwei Gesetze
und zwei Vetos
Ihren ersten
Anlauf zur Freilassung einer grossen Zahl von Häftlingen hatte die Regierung
Ecevit bereits im Dezember 2000 unternommen. Das entsprechende Gesetz entwarf
die Ehegattin des Regie-
rungschefs,
Rahsan Ecevit, persönlich. Sie ver- sprach sich davon neben der Entlastung
der überfüllten Gefängnisse in erster Linie politischen Gewinn. Der damalige
Präsident Süleyman Demirel legte gegen das Gesetz sein Veto ein; es wurde
aber vom Parlament überstimmt. Rund 20 000 Kriminelle profitierten in der
Folge von der Amnestie der Familie Ecevit.
Darauf klagten
die Opfer der freigelassenen Kriminellen sowie eine grosse Zahl von Häftlingen,
die auch frühzeitig entlassen werden wollten, beim Verfassungsgericht.
Dieses urteilte, dass das Amnestiegesetz gegen das Recht auf Gleichberechtigung
verstosse. Es räumte dem Parlament eine sechsmonatige Frist ein, um ein
überarbeitetes Gesetz zu verabschieden. Die Abgeordneten der Regierungskoalition
führten Ende April kleine Änderungen ein und verabschiedeten das Gesetz
in neuer Version zum ersten Mal, und nun am Mitt- woch zum zweiten Mal.
Milde für
rechtsextreme Mörder
Das Gesetz
ist in der Öffentlichkeit, erstaunlicherweise aber auch in der Regierung,
stark umstritten. Regierungschef Ecevit erklärte, kein Anhänger dieser
Amnestie zu sein, während sein Stellvertreter Yilmaz die durch die Amnestie
entstandene Situation als “tragikomisch” bezeichnet. Gemäss dem neuen Gesetz
wird zum Beispiel die Haftstrafe des Papstattentäters Mehmet Ali Agca von
15 auf 5 Jahre gesenkt. Agca, der Verbindungen zu rechtsnationalistischen
Gruppierungen unterhielt und 1981 in Rom auf Papst Johannes Paul II. schoss,
verbüsst in der Türkei eine Haftstrafe, weil er 1979 in Istanbul den liberalen
Journalisten Abdi Ipekci ermordet hatte. Im Zuge der Amnestie wird vermutlich
auch Haluk Kirca freikommen. Dieser militante Nationalist hatte 1978 sieben
linksgerichtete Studenten in ihrer Wohnung in Ankara ermordet.
Explizit von
der Amnestie ausgeschlossen sind hingegen jene Häftlinge, die wegen Terrorismus
oder Hochverrats verurteilt worden sind. Praktisch bedeutet dies, dass
die politischen Häftlinge weiterhin hinter Gitter bleiben müssten. Die
meisten der in der Türkei inhaftierten Studenten, Schriftsteller und Journalisten
sind nämlich wegen “moralischer Unterstützung” von Terroristen zu langjährigen
Haftstrafen verurteilt worden. (Quelle: Neue Zürcher Zeitung, 23.05.2002)
Ehrendoktorwürde
in Ankara
für Yasar
Kemal
Der vor allem
im Ausland mit Preisen bedachte türkische Schriftsteller Yasar Kemal hat
am Sonnabend in Ankara die Ehrendoktorwürde der Bilkent-Universität erhalten.
Der fast 80-jährige Romancier nannte die Ehrung einen "Hoffnungsschimmer".
Zugleich prangerte er die "Unterdrückung" von Autoren und Künstlern in
seinem Land an, die in der Türkei "nichts gelten". Er habe Zweifel, ob
das Land "an der Schwelle" einer neuen Entwicklung stehe. Dennoch hoffe
er, dass "das Volk Anatoliens zu seiner seit alters gelebten friedliebenden
Lebensart, zu seiner vielfältigen Kultur zurückkehren" werde. (Berliner
Zeitung, 21.05.2002)
Justiz des
Ausnahmezustandes
vor
Gericht
Das Justizministerium
hat gegen den Richter des Staatsicherheitsgerichtes Diyarbakir, Ali Haydar
Yücesoy, eine Untersuchung eingeleitet, weil der Richter für die zusätzliche
Verlängerung der Inkommunikadozeit während des Polizeigewahrsams juristische
Beweise gefordert hatte.
Richter Yücesoy,
der sich strikt an die bestehenden Gesetze hielt, prüfte die Anträge der
Staatsanwaltschaft für die Verlängerung der Inkommunikadozeit gewissenhaft
und lehnte die Anträge ab, wenn keine ausreichenden Beweise bzw. Begründungen
vorlagen.
Seine Vorgängerkolleginnen
und -kollegen hatten die Anträge der Staatsanwaltschaft ohne ernsthafte
Prüfung stets genehmigt. Nun kam ein Richter, der nicht bereit war die
bestehenden Gesetze zu übertreten.
Die Inkommunikadozeit
während des Polizeigewahrsams beträgt in der Ausnahmezustandsregion 10
Tage. In dieser Zeit können weder Anwälte noch die Angehörigen die Inhaftierten
besuchen.
Es ist allgemein
bekannt, dass die Polizei bzw. die Sicherheitskräfte während dieser Zeit
die Inhaftierten foltern, um aus ihnen Geständnisse zu erpressen.
In den kurdischen
Ausnahmezustandregionen gehört zur Regel, dass auf einen formellen Antrag
des Staatsanwaltes die Inkommunikadozeit mehrmals verlängert wird.
Als Richter
Yücesoy auch die Warnungen des Gouverneurs von der Ausnahmezustandsregion
nicht beachtete und auf sein richterliche Entscheidungsrecht bestand, beschwerte
sich der Gouverneur über ihn beim Justizministerium in Ankara und bat um
die Bestrafung und Versetzung dieses Richters.
Auf Grund
dieser Beschwerde leitete das Ministerium gegen Richter Yücesoy eine Untersuchung
ein. Die Untersuchungskommission des Ministeriums hat gegen den Richter
eine Disziplinarstrafe gefordert, weil dieser „die besondere Situation
in der Ausnahmezustandregion ausser Acht gelassen hätte“.
Richter Yücesoy
betrachtete die Forderung der Untersuchungskommission als „einen Eingriff
in seine berufliche Ehre und Druck auf die Unabhängigkeit der Justiz“ und
klagte gegen das Justizministerium in Ankara und forderte 10 Milliarden
Lira als Entschädigung.
Richter Yücesoy
sagte: „in einem Rechtstaat darf keine Willkür herrschen. Alle Taten, einschließlich
terroristische müssen im Rahmen der rechtstaatlichen Normen geahndet und
verurteilt werden. Sowohl der Gouverneur als auch das Justizministerium
haben die rechtsstaatlichen Normen bzw. die Unabhängigkeit der Justiz verletzt
und meine berufliche Ehre angetastet. Durch diese Auseinandersetzung hat
auch mein Familienleben stark darunter gelitten. Deswegen fordere ich Schadenersatz
in der genannten Höhe“. (Quelle: Radikal, 27.05.02)
Anwälte:
Türkische Polizei verklagt
Folteropfer
Viele Folteropfer
in der Türkei schrecken einer juristischen Studie zufolge vor Strafanzeigen
gegen die Polizei zurück, weil sie befürchten müssen, ihrerseits von den
Beamten verklagt zu werden. Den Folteropfern werde häufig Widerstand gegen
die Staatsgewalt vorgeworfen, berichtete die englischsprachige "Turkish
Daily News" am Dienstag unter Berufung auf die Untersuchung der Anwaltskammer
in der westtürkischen Großstadt Izmir. Demnach wurden in der Region Izmir
innerhalb von fünf Jahren zwar 848 Folteropfer registriert, aber nur in
94 Fällen wurden die mutmaßlichen Folterer aus den Reihen der Polizei angezeigt.
Menschenrechtsverstöße in der Polizeihaft sind eines der Hindernisse für
die Türkei auf dem Weg zur angestrebten EU-Mitgliedschaft des Landes. (AFP,
28 Mai 02)
Kritik am
Lagebericht des AA zu Türkei
Anlage zum
Lagebericht Türkei vom 20.3.2002
Medizinische
Versorgung psychisch kranker Menschen in der Türkei
Zu begrüßen
ist, dass es wieder eine Anlage gibt statt des lapidaren Satzes "Die Behandlung
psychisch kranker Menschen ist in allen Krankenhäusern mit einer psychiatrischen
Abteilung möglich. Die Behandlung von posttraumatischen Belastungsstörungen
kann durch medikamentöse und psychotherapeutische Therapien erfolgen" im
Lagebericht vom Juli 2001.
- Im Vergleich
zur Anlage zum Lagebericht vom Juni 2000 ist die jetzige Anlage schon rein
äußerlich um drei Seiten kürzer, was zum Teil auf eine durchaus erfreuliche
sprachliche Straffung zurück-zuführen ist. Einige wesentliche Aspekte und
vor allem einige wichtige Erläuterungen für die Einschätzung sind der Kürzung
allerdings zum Opfer gefallen.
- Vorab eine
grundsätzliche Bemerkung zu den angeführten Zahlen: Um z.B. einem Richter
eine Beurteilung über den Versorgungsgrad in der Türkei möglich zu machen,
wäre es m.E. erforderlich, die Zahlen nicht nur der Gesamtbevölkerung von
66 Millionen gegenüber zu stellen, sondern einen Vergleich mit der Situation
in Deutschland vorzunehmen. In der Türkei arbeiten dem Lagebericht zufolge
600 PsychiaterInnen, und nur rund 8000 Betten stehen für psychisch Kranke
zur Verfügung. Insgesamt gibt es in der Türkei nur 30 Rehabilitationszentren
und Familienberatungszentren - vornehmlich in den westlichen Metropolen
- für körperlich und geistig behinderte Kinder. Vergleichszahlen zur Situation
in der Bundesrepublik fehlen jedoch.
- Am Ende
der Zusammenfassung wird darauf hingewiesen, dass die deutschen Auslandsvertre-
tungen in Einzelfällen bei der Beschaffung von ärztlichen Stellungnahmen
zu Behandlungs- und Betreuungsmöglichkeiten in der jeweiligen Region behilflich
sein können. Es gibt aus der Vergangenheit einige Beispiele, wie diese
Stellungnahmen der sogenannten Vertrauensärzte der Deutschen Botschaft
aussehen. Z.B. stellt Herr Prof.Dr. Farabi Dora, Facharzt für Neurologie,
der Vertrauensarzt der Deutschen Botschaft in Ankara, in seiner fachärztlichen
Stellungnahme mit Datum vom 12.3.01 an das Verwaltungsgericht Stuttgart
fest: "Die Behandlung von posttraumatischen Belastungsstörungen ist in
der Türkei in allen Krankenhäusern mit einer Abteilung für Psychiatrie
möglich. Bei dieser Behandlung handelt es sich um medikamentöse sowie psychotherapeutische
Therapien". Auf Nachfrage des Verwaltungsgerichts, wie denn diese Stellungnahme
zu den Ausführungen im Lagebericht passen, schreibt das Auswärtige Amt
am 5.7.01: "Die Stellungnahme des Vertrauensarztes der Deutschen Botschaft
in Ankara vom 12.3.01 steht nicht im Widerspruch zu den Ausführungen des
Lageberichtes Türkei vom 22.6.00. Sie ist allerdings zu allgemein gefasst
und daher wenig aussagekräftig". Mit dieser lapidaren Auskunft wollte sich
das Verwaltungsgericht jedoch nicht zufrieden geben und stellte mit Schreiben
vom 16.7.01 erneut die Frage: "Um weiter bestehende Unklarheiten auszuräumen,
bitte ich um eine eindeutige Aussage, ob damit die im Lagebericht vom 22.6.00
enthaltene Feststellung, dass es für traumatisierte Menschen völlig ausweglos
ist, in der Türkei adäquate Behandlungsmethoden/-verfahren in Anspruch
nehmen zu können, nicht weiter aufrecht erhalten wird". Antwort des AA
vom 21.8.01: "Der Lagebericht Türkei vom 22.6.00 ist überholt, da am 24.7.01
ein neuer erschienen ist. Auf der Seite 40 dieses Lageberichtes werden
aktuelle Ausführungen zur Behandlung psychisch kranker Menschen gemacht,
so daß auf diesen Sachstand verwiesen wird."
Was steht
auf Seite 40 des Lageberichtes Türkei vom 24.7.01? Die allgemein gefasste
und daher wenig aussagekräftige Stellungnahme des Vertrauensarztes Prof.
Dr. Farabi Dora. Der gesamte Schriftwechsel und andere ähnliche Beispiele
liegen mir vor
- Der Grund
für die "allgemeingefassten und daher wenig aussagekräftigen" Stellungnahmen
türkischer Ärzte liegt u.a. darin, dass eine Stellungnahme, die eine schlechte
oder fehlende Versorgung bescheinigt, für den ausstellenden Arzt gefährlich
ist, weil sie unabhängig von ihrem Wahrheitsgehalt als eine politische,
den Staat diffamierende Aussage gewertet werden kann.
- Im Anhang
an den Lagebericht vom 22.06.2000 waren die Ausführungen im Einzelnen durchweg
ausführlicher und vor allem anschaulicher, was die desolate Situation der
Kranken und auch ihrer Angehörigen betrifft, aber auch im jetzigen Anhang
wird unter der gestrafften und nüchterneren Sprache das Ausmaß der Unterversorgung
deutlich. Die fragwürdigen Streichungen und inhaltlichen Änderungen sollen
dennoch nicht unter den Tisch fallen:
Beispiele:
· 3d (Lagebericht-Anhang
2000) entspricht 2.4 im Anhang 2002 und lautet: "Landesweit sind in 68
Städten 137 Krankenhäuser bevollmächtigt, Gesundheitszeugnisse über behinderte
und/oder psychisch kranke Menschen auszustellen (zur Beantragung staatlicher
finanzieller oder sonstiger Maßnahmen sowie von Rehabilitationsmaßnahmen
für Kinder und Jugendliche)." Der Satz: "Dies bedeutet gleichzeitig, dass
nicht in jeder Provinz des Landes die Möglichkeit gegeben ist, diesbezüglich
fachärztliche Kompetenz in Anspruch zu nehmen," wurde ersatzlos gestrichen.
M.E. hätte er besser ergänzt werden müssen durch die Aussage, wie viele
der bevollmächtigten 137 Krankenhäuser sich im Westen der Türkei befinden.
· 3f (2000)
entspricht 2.6 (2002) und behandelt die (unzureichenden) Therapieangebote
für psychisch Kranke:
Die Neuformulierung
dieses Absatzes kann nicht mit einer sinnvollen Versachlichung erklärt
werden. Sie stellt eine Verkürzung und Beschönigung der tatsächlichen Situation
dar. Die Weiterbehandlung von PatientInnen mit posttraumatischer Belastungsstörung
ist nicht nur auf Grund der unterschiedlichen Behandlungskonzepte "in diesen
Ländern oft schwierig oder gar ausgeschlossen". Sofern die Ursache des
Traumas im Herkunftsland liegt, muss die Therapie zwingend in Deutschland
erfolgen, eine zwangsweise Rückführung würde eine Retraumatisierung bedeuten.
Die erlittene Verfolgung und kriegsbedingten Erlebnisse lassen sich nur
im Exil, bei vorliegender Aufenthaltssicherheit und in einem stabilen sozialen
Umfeld, mit Aussicht auf Erfolg aufarbeiten. Diese Bedingungen sind auch
in Deutschland oft nur unzureichend gegeben, in der Türkei aber derzeit
nicht zu gewährleisten. Es gibt keine TherapeutInnen, es gibt keine persönliche
Sicherheit, es gibt kein soziales Netz und es gibt in den meisten Fällen
auch keine tragfähige Familienstruktur mehr.
· 4 (2000)
entspricht 3 (2002) und behandelt die soziale Beratung und Betreuung von
psychisch Kranken:
Auch hier
stellt der Schlusssatz "Der Anspruch des Staates, die vorgenannten Einrichtungen
in ausreichendem Umfang anbieten zu können, bleibt meist wegen fehlender
Mittel hinter den Notwendigkeiten zurück" eine Verkürzung und Beschönigung
dar. In der Anlage 2000 wurde noch deutlich, dass z.B. die Waisenhäuser
reine Verwahranstalten sind und eine Förderung der Kinder nicht stattfindet.
Auch die Beschreibung der Überforderung der Eltern und das Fehlen von Pflegefamilien
sowie die desolate Situation alleinstehender alter Menschen sind im jetzigen
Anhang ersatzlos weggefallen. Was mit Sicherheit nicht auf eine zwischenzeitliche
Verbesserung der Situation zurückzuführen ist. (Quelle: Flüchtlingsrat
NdS,, Kommentar von Dr. Gisela Penteker)
Flüchtlinge
ertrunken
Auf der Flucht
aus der Türkei sind zwölf kurdische Flüchtlinge in Kroatien ertrunken.
Die letzten vier Leichen wurden am Sonntag aus dem Fluss Sava in der Nähe
der Stadt Zupanja im Osten des Landes geborgen, wie die Nachrichtenagentur
Hina meldete. (Quelle: taz, 21.05.2002)
Küstenwache
erschießt türkischen Flüchtling
Die türkische
Küstenwache hat ein Flüchtlingsboot 20 Seemeilen vor der Küste Nordzyperns
mit Schüssen gestoppt. Dabei wurden ein Mann getötet und fünf Personen
verletzt. Die meisten der etwa 250 Flüchtlinge waren türkische Staatsbürger
aus dem Südosten des Landes, wo überwiegend Kurden leben. Auch der Getötete
ist ein Türke. Tödliche Schüsse gegen Flüchtlinge auf See habe es bisher
nicht gegeben, sagte der Vertreter der türkischen Flüchtlingshilfe ASAM.
Die Flüchtlinge
gingen früh morgens an der türkischen Mittelmeerküste an Bord. Dort entdeckte
die türkische Gendarmerie das Boot und umzingelte es. Die Flüchtenden zwangen
jedoch den Kapitän, in See zu stechen. Dabei haben die neun Menschenschmuggler
das Schiff verpasst, die später von der Polizei verhaftet wurden. Küstenwachboote
aus der Türkei und Nordzypern stoppten schließlich die Fahrt. Die Zeitung
Hürriyet berichtet lediglich von Warnschüssen. Nordzypriotische Offizielle
sprechen hingegen von den Verletzten und dem Toten. Ziel der Flüchtlinge
war angeblich Italien. Die Türkei ist eines der Hauptdurchgangsländer für
die illegale Migration. Wegen der Wirtschaftskrise hat auch die Zahl der
türkischen Staatsbürger zugenommen, die einen Weg in den Westen suchen.
Menschenschmuggel
wird in der Türkei nur geringfügig bestraft. "Wir haben keine passenden
Gesetze", sagte Innenminister Yücelen.
Ankara sieht
sich unter starkem Druck der EU. Die Regierungen in London und Madrid wollen
auf dem EU-Gipfel in Sevilla im Juni über wirtschaftliche Sanktionen gegen
Staaten beraten, die bei der Unterbindung illegaler Migration nicht mit
der EU kooperieren. Nach einem Bericht der britischen Zeitung Guardian
denkt die britische Regierung auch über den Einsatz ihrer Marine und der
Luftwaffe im Mittelmeer nach, um die Migration zu unterbinden. Regierungschef
Blair will dem Bericht zufolge Gespräche mit der Türkei führen, um Flüchtlinge
in den Irak und nach Afghanistan ab- schieben zu können. (Quelle: SZ, 24.05.2002)
Flüchtlingsboot
trieb mit
Motorschaden
vor türkischer Küste
Ein Motorschaden
hat am Montag die Flucht von 71 illegalen Zuwanderern aus dem Irak über
die Ägäis nach Griechenland vereitelt. Die türkische Küstenwache wurde
auf das auf dem offenen Meer treibende Schiff aufmerksam und nahm es nach
der Entdeckung der Flüchtlinge ins Schlepptau. Die Iraker und die drei
Mann Besatzung des türkischen Schiffes wurden in Polizeigewahrsam genommen,
berichtete die Nachrichtenagentur Anadolu. (Quelle: dpa, 27 Mai 02)
Erneut türkischer
Häftling nach
Hungerstreik
gestorben
Die Hungerstreiks
in türkischen Gefängnissen haben erneut einem Häftling das Leben gekostet.
Der wegen Zugehörigkeit zu einer linksextremistischen Gruppe (TIKB) angeklagte
Mann starb am Mittwochabend in einem Istanbuler Krankenhaus, teilte ein
türkischer Menschenrechtsverein am Donnerstag mit. Damit haben sich seit
Oktober 2000 bereits 51 Häftlinge zu Tode gehungert. Der Protest richtet
sich gegen die neuen Hochsicherheitsgefängnisse in der Türkei. Der Staat
lehnt Verhandlungen mit den Hungerstreikenden ab. (Quelle: dpa, 23 Mai
02)
Türkische
Polizisten sollen
Menschenrechtsurteile
lesen
Türkische Polizei-Offiziere
sollen künftig in ihrer Ausbildung mit den Urteilen des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes
gegen die Türkei konfrontiert werden. Die Polizei-Akademie habe die 29
Urteile der Straßburger Richter zur Türkei aus den vergangenen eineinhalb
Jahren übersetzen und in Buchform zusammenstellen lassen, berichtete die
Zeitung "Hürriyet" am Montag.
Das 320 Seiten
starke Buch werde demnächst in der Ausbildung von hohen Offizieren verwendet.
Zudem sollen die künftigen Urteile des Gerichts alle drei Monate in einer
neuen Publikation für die Ausbildung aufbereitet werden. Damit breche die
türkische Polizei ein Tabu, kommentierte "Hürriyet". (Hürriyet, 27. mai
02)
Syrischer
Journalist während des
Kongresses
verschwunden
Der syrische
Journalist Nizar Nayyouf, der am Montag beim 55. Weltkongress der Tagespresse
im flämischen Brügge einen Preis entgegennehmen sollte, ist spurlos aus
seinem Hotelzimmer verschwunden. Nayyouf sei zuletzt am Sonntagmorgen gesehen
worden, bestätigte Staatsanwalt Jean-Marie Berkvens am Montag in Brügge.
Der mit nach Brügge gereiste Bruder Nayyoufs hatte den Journalisten bei
der Polizei vermisst gemeldet. Reisepass und Kleidung des Verschwundenen
lagen noch im Hotel. Nayyouf hatte im Jahr 2000 den UNESCO-Preis für Pressefreiheit
erhalten. Dies geschah nach UNESCO-Angaben im Rahmen einer Kampagne zur
Freilassung des Syrers aus dem Gefängnis, in dem er wegen seines
Einsatzes für die Menschenrechte saß.
Der Journalist
hatte in einem Traktat vom Dezember 1991 unter anderem den "täglichen Terror
der Sicherheitsdienste" sowie eine Verweigerung demokratischer Rechte in
seinem Land angeprangert.
Nizar Nayyouf
kam im Mai 2001 frei und lebte seither in Paris.
Nayyouf ist
gut einen Tag nach seinem Verschwinden aus einem Hotel im flämischen Brügge
in einem Brüsseler Krankenhaus aufgetaucht. Er gab an, am Sonntagmorgen
entführt worden zu sein.
Das Verschwinden
Nayyoufs hatte Aufsehen erregt, weil der Journalist und Menschenrechtler
am Montag beim 55. Weltkongress der Tagespresse im Brügge einen Preis entgegennehmen
sollte.
Die Brügger
Staatsanwaltschaft untersucht die Aussagen Nayyoufs. Er will beim Verlassen
seines Hotels in ein Auto gezerrt und mit verbundenen Augen in einen Wald
gebracht worden sein. Dort sei er betäubt und ausgesetzt worden. (dpa,
27 Mai 02)
Neue Dokumentation
erschienen
Die Dokumentation
der Tagung Kurden im Irak und Iran – Chancen sowie Perspektiven von Autonomie
und Selbstverwaltung ist nun erschienen. Sie können sie zum Preis von 4,60
EUR plus Porto u. Verpackung über den IMK e.V..
Die Tagung
war Ende letzten Jahres durch die Evangelische Akademie Bad Boll, den IMK
e.V. in Bonn, das Diakonische Werk Württemberg und die Evangelische Jugendsozialarbeit
Bayern durchgeführt worden. Sie bot ein Forum der Diskussion über die aktuelle
Lage der kurdischen Bevölkerung im Nordirak und Westiran. Expertinnen und
Experten wie im Exil lebende Vertreterinnen und Vertreter kurdischer Parteien
und Minderheiten sowie von deutscher Seite sprachen über die geostrategische
und wirtschaftliche Bedeutung Kurdistans für die internationale Gemeinschaft
und die Folgen einer möglichen militärischen Intervention der USA im Irak.
Einigkeit bestand darüber, dass die Wirtschaftssanktionen gegen den Irak
vom UN-Sicherheitsrat aufgehoben werden sollten, weil sie der gesamten
Bevölkerung schaden. Allerdings müssten gleichzeitig Garantien für die
sichere Zukunft der kurdischen Selbstverwaltung in Südkurdistan (Nordirak)
sowie die Rechte der anderen ethnischen und religiösen Minderheiten im
Irak integraler Bestandteil der Bedingungen für die Aufhebung der Sanktionen
sein. Die Dokumentation enthält interessante und spannende Beiträge zur
aktuellen Situation in der Region. Die Diskussion wird in diesem Jahr in
Bad Boll vom 6.-8. Dezember 2002 fortgesetzt, wenn es im Vergleich um die
Lage der kurdischen Bevölkerung in der Türkei und im Nordirak und Möglichkeiten
einer föderalen bzw. Autonomie-Entwicklung geht.
Wieder haben
wir interessante Beiträge auf unserer Website abgelegt. Wir möchten darauf
hinweisen, dass diese Beiträge nicht unbedingt unsere Meinung, sondern
die aktuell für unser Themengebiet interessanten Diskussionen wiedergeben.
Besuchen Sie doch einmal www.kurden.de.
Mit freundlichen
Grüßen, Ihre Redaktion
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