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nternationaler Verein für Menschenrechte der Kurden 
IMK Wocheninformationsdienst
Datum: 25. Mai – 01. Juni 2002                   Nummer: 157

 Türkei wegen 
Menschenrechtsverletzungen
an Kurden erneut verurteilt

Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof (EMRG) in Straßburg verurteilte die Türkei wegen der Verletzung der Artikel 2 (das Recht auf Leben) und Artikel 13 (Verletzung der Rechte und Freiheiten). Das Gericht verpflichtete die Türkei als Entschädigung € 175.000 an die Kinder der Ermordeten zu zahlen. Die Kläger, zehn hinterbliebene Kinder der Familie Önen, waren Zeugen der Ermordung ihrer Eltern und ihrem Bruder bei einem Angriff auf deren Haus 1993 in Türkisch Kurdistan.
In seiner Entscheidung am 14. Mai 2002 erklärte das Gericht in Straßburg die türkische Regierung für schuldig wegen der Verletzung des Rechtes auf Leben des Ehepaares Ibrahim und Mome Önen und deren Sohn Orhan Önen. Vor allem warf das Gericht den türkischen Behörden vor, bei der Untersuchung des Falles, grobe, vorsätzliche kriminaltechnische Fehler begangen zu haben. Es gab weder eine genau Beschreibung des Tathergangs mit Fotos, Zeichnungen, Feststellung der verwendeten Munition, Zeugenvernehmung am Tatort,  u.v.a. Vor allem warf das Straßburger Gericht der Staatsanwaltschaft vor, ohne gründliche Untersuchung,  die staatlichen Version des Tatherganges übernommen zu haben in dem die Tat "den bewaffneten Männern der PKK"  zugeschrieben wird. Daher wird die Unterlassung einer gründlichen Untersu- chung bemängelt. In Art.13 der EMRK heißt es: "Sind die in der vorliegenden Konvention festgelegten Rechte und Freiheiten verletzt worden, so hat der Verletzte das Recht, eine wirksame Beschwerde bei einer nationalen Instanz einzulegen, selbst wenn die Verletzung von Personen begangen worden ist, die in amtlicher Eigenschaft gehandelt haben.”
Die zehn Kinder der Familie Önen behaupten, dass ihre Angehörigen durch staatliche Sicherheitskräften ermordet worden seien.  Die EMRG führte selbst eine "Fact-Finding-Mission" Anhörung in Ankara durch und fand große Ungereimtheiten und Widersprüche  in den staatlichen Untersuchungen. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Opfer von zwei maskierten Männern ermordet worden sind, die sich als Soldaten vorgestellt haben sollen. (Quelle: KHRP und IMK)
Vorwurf einer vorsätzlichen Tötung
Turan Çaliskan erhob den Vorwurf, dass sein Bruder Ayhan Çaliskan in Konya am 5. Mai einer vorsätzlichen Tögung zum Opfer fiel. Nachdem Ayhan Çaliskan auf Ayhan Torman geschos-sen hatte, weil dieser ihn aus seinem Haus vertreiben wollte, trafen Sondereinheiten der Polizei ein. Sie wollten Turan Çaliskan nicht mit seinem Bruder reden lassen. Erst als er von einem Arzt berichtete, der mit dem von 
ihm psychologisch betreuten Bruder telefoniert hatte und sein Bruder zur Aufgabe bereit sei, durfte er mit ihm durch die Tür sprechen. Ayhan Caliskan weigerte sich, herauszukommen, weil die Polizei sich nicht zurückzog. Nach 3 Stunden setzte die Polizei Tränengas ein. Sie benutzten davon soviel, dass Sicherheitsbeamte, die das Haus betreten wollten, sich übergeben mussten. Schliesslich gelang es drei Beamten ins Haus zu kommen und sie feuerten drei Schüsse, von denen der erste ins Bein und die anderen zwei Schüssen in den Kopf gefeuert wurden. Turan Çaliskan meinte, dass sein Bruder längst ohnmächtig war, durch den ersten Schuss in jedem Fall kampfunfähig war und dass sein selbst hergestelltes Gewehr keine tödliche Wirkung hatte. (TIHV, vom 18.05.2002)

Folter in Torbali

Am 18. April nahmen zivil gekleidete Gendarmeriesoldaten Ahmet Yildiz, Zeki Kilavuz und Izzet Ensen in Buca (Izmir) fest und brachten sie unter dem Verdacht des Diebstahls auf die Wache in Torbali-Kapikaya. Der Anwalt Aykut Dikencik konnte noch in der Nacht mit ihnen sprechen und erfuhr, dass sie gefoltert worden waren. Er informierte Anwälte vom Anti-Folterkomitee der Anwaltskammer Izmir. Am nächsten Tag gingen die AnwältInnen Özlem Yilmaz, Nergiz Tuba Aslan, Bahattin Özdemir und Ata Türkgülü nach Torbali und erfuhren, dass diese erneut gefoltert worden waren. Sie nahmen detaillierte Aussagen auf. Zeki Kilavuz: ”Wir wurden in der Wohnung von Ahmet Yildiz festgenommen. Auf der Gendarmeriestation wurde mir der Mund zugeklebt und ich musste ca. einen Kilometer bis zu einem Wald gehen. Mir wurde eine Pistole an die Schläfe gehalten. Sie stiessen mich, so dass ich über den Boden rollte. Dabei traten sie auf mich ein und trafen mich auch an meinen Hoden.” Ahmet Yildiz: ”Zuerst kamen wir in einen kleinen Raum wie ein Badezimmer und wurden splitternackt ausgezogen. Nach 10 Minuten sollten wir uns wieder anziehen. Die anderen zwei wurden fortgeführt. Ich musste mich wieder ausziehen und wurde gezwungen, die ganze Zeit zu stehen, 5-6 Stunden davon mit den Händen an den Wänden rechts und links. Ich habe nichts zu essen bekommen und durfte auch nicht auf die Toilette.” Izzet Ensen sagte, dass ihm mit der Entführung seines Kindes gedroht wurde, wenn er kein  Geständnis ablege. Um 21 Uhr wandten sich die AnwältInnen an den Staatsanwalt in Torbali. Er ordnete eine Untersuchung von Zeki Kilavuz im Krankenhaus Atatürk (Izmir-Yesilyurt) an. Die Mandanten kamen in U-Haft, während die AnwältInnen gegen den Kommandanten der Gendarmeriestation, Serif Bek, Anzeige erstatteten. Sie sagten, dass dies der erste Fall sei, in dem erfolgreich das sogenannte Istanbuler Protokoll (zur Verhinderung von Folter) angewandt worden sei. Jeder Schritt sei entsprechend dem Protokoll unternommen worden. Die Untersuchung im Krankenhaus sei zwar nicht zufriedenstellend gewesen, auch wenn eine psychologische Konsultation erfolgte. Auf der Wache hätten die Opfer jedoch einen der Schuldigen identifizieren können und es sei ihnen gelungen, weitere Folter zu verhindern. (TIHV vom 20.05.2002)

Anwalt vor Gericht

Am 21. Mai begann das Verfahren gegen den Anwalt Kazim Bayraktar, der sich vor dem SSG Ankara wegen des Vorwurfs der Unterstützung einer illegalen Vereinigung verantworten muss. Er sagte, dass das Buch über die Ereignisse im Gefängnis Ulucanlar nur das wiedergebe, was aus den Obduktionsbefunden der Getöteten hervorgehe. Da er nach dem Pressegesetz nicht angeklagt werden konnte, sei dieses Verfahren eröffnet worden. Kazim Bayraktar erstattete Selbstanzeige, indem er auf verbotene Literatur in seinem Büro hinwies. Diese brauche er als Strafverteidiger in politischen Verfahren. Die Polizei habe aber nur die Akte zu einem Verfahren gegen die TIKB konfisziert. Das Verfahren wurden auf den 25. Juni vertagt. (Evrensel/TIHV vom 22.05.2002 )

Verfahren wegen kurdischer Namen

Am 21. Mai wurde das Verfahren gegen 7 Familien aus dem Kreis Dicle (Diyarbakir), die ihren Kindern kurdische Namen gegeben hatten, vom Zivilgericht in Dicle eingestellt. Das türkische Sprachinstitut hatte lediglich bei 3 von 23 Namen festgestellt, dass sie mit dem Meldegesetz konform seien, weil sie persischen Ursprunges seien (”Baver”, ”Serhat” und ”Baran”). Die Eltern sollten laut Artikel 16 des Meldegesetzes mit der Nummer 1587 gezwungen werden, ihren Kindern andere Namen zu geben. (TIHV, 21.05.02)

Türkischer Staatspräsident lässt
Mediengesetz prüfen

Ankara - Der türkische Staatspräsident Sezer hat mehrere Passagen des neuen türkischen Rundfunk- und Fernsehgesetzes beanstandet und deshalb das Verfassungsgericht angerufen. Einige der im Gesetz enthaltenen Verbote seien zu vage formuliert.
Das in der letzten Woche gegen das Veto des Präsidenten verabschiedete Gesetz verbietet unter anderem Sendungen, die "Furcht verbreiten" oder "Pessimismus und Hoffnungslosigkeit schüren". Der EU-Beitrittskandidat Türkei hatte wegen des neuen Mediengesetzes auch Kritik aus Brüssel geerntet.
In der Türkei hatten Kritiker vor allem geltend gemacht, dass das Gesetz die Bildung von Monopolen begünstige und die Meinungsfreiheit durch die Höhe der vorgesehenen Strafen eingeschränkt werde. Dem Gesetz zufolge dürfen Medienunternehmer künftig bis zu 50 Prozent eines Radio- oder Fernsehsenders kontrollieren. Bisher waren höchstens 20 Prozent erlaubt. (Quelle: Die Welt, 22.05.2002 dpa)

Protest
der Journalisten Vereinigung (CGD)

Istanbul. Die Journalisten Vereinigung protestierte gegen die Verabschiedung des neuen Mediengesetzes in Istanbul. Sie trugen schwarze T-Shirts und hatten ihre Augen und Münder mit schwarzen Verbänden verhüllt. Baris Yarkadas befürchtet, dass die Pressefreiheit völlig verhindert werden soll. 
Unter anderem sagte er, “dass die Journalisten nicht mehr in der Lage sein werden, die Wahrheit zu berichten. Die schweren Geldstrafen, die in dem Gesetz vorgesehen werden, werden besonders das regionale Anatolien und die Oppositionsmedien völlig erwürgen und unterdrücken. Deshalb haben wir heute unsere Augen bedeckt und sprechen heute mit schwarzen Verbänden, um zu demonstrieren, dass, wenn das Parlament dieses Gesetz verabschiedet, die Journalisten nicht mehr fähig sein werden, die Realitäten zu Wort zu bringen, und die Gesellschaft wird nicht mehr in der Lage sei, die Wahrheit lesen zu können”. (Quelle: Ozgür Radyo 14.5.2002)

Neue Amnestie für Verbrecher 
in der Türkei
Politische Häftlinge ausgenommen

Das türkische Parlament hat gegen das Veto des Präsidenten ein erneuertes Amnestiegesetz verabschiedet. Bis zu 5000 Verbrecher können damit vorzeitig freikommen, unter ihnen auch rechtsextremistische Mörder wie der Papstattentäter Agca. Politische Häftlinge jedoch bleiben von der Amnestie ausgeschlossen.
Das türkische Parlament hat zum zweiten Mal ein umstrittenes Amnestiegesetz verabschiedet und damit das Veto von Staatspräsident Sezer ausser Kraft gesetzt. Von der Amnestie sollen 3000 bis 5000 Straftäter profitieren. Nach dem neuen Gesetz können die meisten Gefangenen zehn Jahre vor Ablauf ihrer Haftstrafe entlassen werden, neben Kleinkriminellen etwa auch Drogen- und Waffenhändler oder Bankmanager, die hohe Summen unterschlagen haben, und auch Mörder.
Präsident Sezer hatte im April sein Veto damit begründet, dass eine “Generalamnestie” im Parlament von zwei Dritteln der Abgeordneten gutgeheißen werden müsste. Justizminister Türk aber stellte sein Gesetz unter dem Titel “vorzeitige Strafmilderung” vor. Für eine solche reicht nach Meinung der Regierung eine einfache Mehrheit aus, und so wurde sie denn am frühen Mittwoch von den Abgeordneten der Regierungskoalition beschlossen.

Zwei Gesetze und zwei Vetos

Ihren ersten Anlauf zur Freilassung einer grossen Zahl von Häftlingen hatte die Regierung Ecevit bereits im Dezember 2000 unternommen. Das entsprechende Gesetz entwarf die Ehegattin des Regie-
rungschefs, Rahsan Ecevit, persönlich. Sie ver- sprach sich davon neben der Entlastung der überfüllten Gefängnisse in erster Linie politischen Gewinn. Der damalige Präsident Süleyman Demirel legte gegen das Gesetz sein Veto ein; es wurde aber vom Parlament überstimmt. Rund 20 000 Kriminelle profitierten in der Folge von der Amnestie der Familie Ecevit.
Darauf klagten die Opfer der freigelassenen Kriminellen sowie eine grosse Zahl von Häftlingen, die auch frühzeitig entlassen werden wollten, beim Verfassungsgericht. Dieses urteilte, dass das Amnestiegesetz gegen das Recht auf Gleichberechtigung verstosse. Es räumte dem Parlament eine sechsmonatige Frist ein, um ein überarbeitetes Gesetz zu verabschieden. Die Abgeordneten der Regierungskoalition führten Ende April kleine Änderungen ein und verabschiedeten das Gesetz in neuer Version zum ersten Mal, und nun am Mitt- woch zum zweiten Mal.

Milde für rechtsextreme Mörder

Das Gesetz ist in der Öffentlichkeit, erstaunlicherweise aber auch in der Regierung, stark umstritten. Regierungschef Ecevit erklärte, kein Anhänger dieser Amnestie zu sein, während sein Stellvertreter Yilmaz die durch die Amnestie entstandene Situation als “tragikomisch” bezeichnet. Gemäss dem neuen Gesetz wird zum Beispiel die Haftstrafe des Papstattentäters Mehmet Ali Agca von 15 auf 5 Jahre gesenkt. Agca, der Verbindungen zu rechtsnationalistischen Gruppierungen unterhielt und 1981 in Rom auf Papst Johannes Paul II. schoss, verbüsst in der Türkei eine Haftstrafe, weil er 1979 in Istanbul den liberalen Journalisten Abdi Ipekci ermordet hatte. Im Zuge der Amnestie wird vermutlich auch Haluk Kirca freikommen. Dieser militante Nationalist hatte 1978 sieben linksgerichtete Studenten in ihrer Wohnung in Ankara ermordet.
Explizit von der Amnestie ausgeschlossen sind hingegen jene Häftlinge, die wegen Terrorismus oder Hochverrats verurteilt worden sind. Praktisch bedeutet dies, dass die politischen Häftlinge weiterhin hinter Gitter bleiben müssten. Die meisten der in der Türkei inhaftierten Studenten, Schriftsteller und Journalisten sind nämlich wegen “moralischer Unterstützung” von Terroristen zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden. (Quelle: Neue Zürcher Zeitung, 23.05.2002)

Ehrendoktorwürde in Ankara 
für Yasar Kemal

Der vor allem im Ausland mit Preisen bedachte türkische Schriftsteller Yasar Kemal hat am Sonnabend in Ankara die Ehrendoktorwürde der Bilkent-Universität erhalten. Der fast 80-jährige Romancier nannte die Ehrung einen "Hoffnungsschimmer". Zugleich prangerte er die "Unterdrückung" von Autoren und Künstlern in seinem Land an, die in der Türkei "nichts gelten". Er habe Zweifel, ob das Land "an der Schwelle" einer neuen Entwicklung stehe. Dennoch hoffe er, dass "das Volk Anatoliens zu seiner seit alters gelebten friedliebenden Lebensart, zu seiner vielfältigen Kultur zurückkehren" werde. (Berliner Zeitung, 21.05.2002)

Justiz des Ausnahmezustandes
 vor Gericht

Das Justizministerium hat gegen den Richter des Staatsicherheitsgerichtes Diyarbakir, Ali Haydar Yücesoy, eine Untersuchung eingeleitet, weil der Richter für die zusätzliche Verlängerung der Inkommunikadozeit während des Polizeigewahrsams juristische Beweise gefordert hatte.
Richter Yücesoy, der sich strikt an die bestehenden Gesetze hielt, prüfte die Anträge der Staatsanwaltschaft für die Verlängerung der Inkommunikadozeit gewissenhaft und lehnte die Anträge ab, wenn keine ausreichenden Beweise bzw. Begründungen vorlagen.
Seine Vorgängerkolleginnen und -kollegen hatten die Anträge der Staatsanwaltschaft ohne ernsthafte Prüfung stets genehmigt. Nun kam ein Richter, der nicht bereit war die bestehenden Gesetze zu übertreten.
Die Inkommunikadozeit während des Polizeigewahrsams beträgt in der Ausnahmezustandsregion 10 Tage. In dieser Zeit können weder Anwälte noch die Angehörigen die Inhaftierten besuchen.
Es ist allgemein bekannt, dass die Polizei bzw. die Sicherheitskräfte während dieser Zeit die Inhaftierten foltern, um aus ihnen Geständnisse zu erpressen.
In den kurdischen Ausnahmezustandregionen gehört zur Regel, dass auf einen formellen Antrag des Staatsanwaltes die Inkommunikadozeit mehrmals verlängert wird.
Als Richter Yücesoy auch die Warnungen des Gouverneurs von der Ausnahmezustandsregion nicht beachtete und auf sein richterliche Entscheidungsrecht bestand, beschwerte sich der Gouverneur über ihn beim Justizministerium in Ankara und bat um die Bestrafung und Versetzung dieses Richters.
Auf Grund dieser Beschwerde leitete das Ministerium gegen Richter Yücesoy eine Untersuchung ein. Die Untersuchungskommission des Ministeriums hat gegen den Richter eine Disziplinarstrafe gefordert, weil dieser „die besondere Situation in der Ausnahmezustandregion ausser Acht gelassen hätte“.
Richter Yücesoy betrachtete die Forderung der Untersuchungskommission als „einen Eingriff in seine berufliche Ehre und Druck auf die Unabhängigkeit der Justiz“ und klagte gegen das Justizministerium in Ankara und forderte 10 Milliarden Lira als Entschädigung.
Richter Yücesoy sagte: „in einem Rechtstaat darf keine Willkür herrschen. Alle Taten, einschließlich terroristische müssen im Rahmen der rechtstaatlichen Normen geahndet und verurteilt werden. Sowohl der Gouverneur als auch das Justizministerium haben die rechtsstaatlichen Normen bzw. die Unabhängigkeit der Justiz verletzt und meine berufliche Ehre angetastet. Durch diese Auseinandersetzung hat auch mein Familienleben stark darunter gelitten. Deswegen fordere ich Schadenersatz in der genannten Höhe“. (Quelle: Radikal, 27.05.02)

Anwälte: Türkische Polizei verklagt
 Folteropfe

Viele Folteropfer in der Türkei schrecken einer juristischen Studie zufolge vor Strafanzeigen gegen die Polizei zurück, weil sie befürchten müssen, ihrerseits von den Beamten verklagt zu werden. Den Folteropfern werde häufig Widerstand gegen die Staatsgewalt vorgeworfen, berichtete die englischsprachige "Turkish Daily News" am Dienstag unter Berufung auf die Untersuchung der Anwaltskammer in der westtürkischen Großstadt Izmir. Demnach wurden in der Region Izmir innerhalb von fünf Jahren zwar 848 Folteropfer registriert, aber nur in 94 Fällen wurden die mutmaßlichen Folterer aus den Reihen der Polizei angezeigt. Menschenrechtsverstöße in der Polizeihaft sind eines der Hindernisse für die Türkei auf dem Weg zur angestrebten EU-Mitgliedschaft des Landes. (AFP, 28 Mai 02)

Kritik am Lagebericht des AA zu Türkei
Anlage zum Lagebericht Türkei vom 20.3.2002
Medizinische Versorgung psychisch kranker Menschen in der Türkei
Zu begrüßen ist, dass es wieder eine Anlage gibt statt des lapidaren Satzes "Die Behandlung psychisch kranker Menschen ist in allen Krankenhäusern mit einer psychiatrischen Abteilung möglich. Die Behandlung von posttraumatischen Belastungsstörungen kann durch medikamentöse und psychotherapeutische Therapien erfolgen" im Lagebericht vom Juli 2001.
- Im Vergleich zur Anlage zum Lagebericht vom Juni 2000 ist die jetzige Anlage schon rein äußerlich um drei Seiten kürzer, was zum Teil auf eine durchaus erfreuliche sprachliche Straffung zurück-zuführen ist. Einige wesentliche Aspekte und vor allem einige wichtige Erläuterungen für die Einschätzung sind der Kürzung allerdings zum Opfer gefallen.
- Vorab eine grundsätzliche Bemerkung zu den angeführten Zahlen: Um z.B. einem Richter eine Beurteilung über den Versorgungsgrad in der Türkei möglich zu machen, wäre es m.E. erforderlich, die Zahlen nicht nur der Gesamtbevölkerung von 66 Millionen gegenüber zu stellen, sondern einen Vergleich mit der Situation in Deutschland vorzunehmen. In der Türkei arbeiten dem Lagebericht zufolge 600 PsychiaterInnen, und nur rund 8000 Betten stehen für psychisch Kranke zur Verfügung. Insgesamt gibt es in der Türkei nur 30 Rehabilitationszentren und Familienberatungszentren - vornehmlich in den westlichen Metropolen - für körperlich und geistig behinderte Kinder. Vergleichszahlen zur Situation in der Bundesrepublik fehlen jedoch.
- Am Ende der Zusammenfassung wird darauf hingewiesen, dass die deutschen Auslandsvertre- tungen in Einzelfällen bei der Beschaffung von ärztlichen Stellungnahmen zu Behandlungs- und Betreuungsmöglichkeiten in der jeweiligen Region behilflich sein können. Es gibt aus der Vergangenheit einige Beispiele, wie diese Stellungnahmen der sogenannten Vertrauensärzte der Deutschen Botschaft aussehen. Z.B. stellt Herr Prof.Dr. Farabi Dora, Facharzt für Neurologie, der Vertrauensarzt der Deutschen Botschaft in Ankara, in seiner fachärztlichen Stellungnahme mit Datum vom 12.3.01 an das Verwaltungsgericht Stuttgart fest: "Die Behandlung von posttraumatischen Belastungsstörungen ist in der Türkei in allen Krankenhäusern mit einer Abteilung für Psychiatrie möglich. Bei dieser Behandlung handelt es sich um medikamentöse sowie psychotherapeutische Therapien". Auf Nachfrage des Verwaltungsgerichts, wie denn diese Stellungnahme zu den Ausführungen im Lagebericht passen, schreibt das Auswärtige Amt am 5.7.01: "Die Stellungnahme des Vertrauensarztes der Deutschen Botschaft in Ankara vom 12.3.01 steht nicht im Widerspruch zu den Ausführungen des Lageberichtes Türkei vom 22.6.00. Sie ist allerdings zu allgemein gefasst und daher wenig aussagekräftig". Mit dieser lapidaren Auskunft wollte sich das Verwaltungsgericht jedoch nicht zufrieden geben und stellte mit Schreiben vom 16.7.01 erneut die Frage: "Um weiter bestehende Unklarheiten auszuräumen, bitte ich um eine eindeutige Aussage, ob damit die im Lagebericht vom 22.6.00 enthaltene Feststellung, dass es für traumatisierte Menschen völlig ausweglos ist, in der Türkei adäquate Behandlungsmethoden/-verfahren in Anspruch nehmen zu können, nicht weiter aufrecht erhalten wird". Antwort des AA vom 21.8.01: "Der Lagebericht Türkei vom 22.6.00 ist überholt, da am 24.7.01 ein neuer erschienen ist. Auf der Seite 40 dieses Lageberichtes werden aktuelle Ausführungen zur Behandlung psychisch kranker Menschen gemacht, so daß auf diesen Sachstand verwiesen wird."
Was steht auf Seite 40 des Lageberichtes Türkei vom 24.7.01? Die allgemein gefasste und daher wenig aussagekräftige Stellungnahme des Vertrauensarztes Prof. Dr. Farabi Dora. Der gesamte Schriftwechsel und andere ähnliche Beispiele liegen mir vor
- Der Grund für die "allgemeingefassten und daher wenig aussagekräftigen" Stellungnahmen türkischer Ärzte liegt u.a. darin, dass eine Stellungnahme, die eine schlechte oder fehlende Versorgung bescheinigt, für den ausstellenden Arzt gefährlich ist, weil sie unabhängig von ihrem Wahrheitsgehalt als eine politische, den Staat diffamierende Aussage gewertet werden kann.
- Im Anhang an den Lagebericht vom 22.06.2000 waren die Ausführungen im Einzelnen durchweg ausführlicher und vor allem anschaulicher, was die desolate Situation der Kranken und auch ihrer Angehörigen betrifft, aber auch im jetzigen Anhang wird unter der gestrafften und nüchterneren Sprache das Ausmaß der Unterversorgung deutlich. Die fragwürdigen Streichungen und inhaltlichen Änderungen sollen dennoch nicht unter den Tisch fallen:
Beispiele:
· 3d (Lagebericht-Anhang 2000) entspricht 2.4 im Anhang 2002 und lautet: "Landesweit sind in 68 Städten 137 Krankenhäuser bevollmächtigt, Gesundheitszeugnisse über behinderte und/oder psychisch kranke Menschen auszustellen (zur Beantragung staatlicher finanzieller oder sonstiger Maßnahmen sowie von Rehabilitationsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche)." Der Satz: "Dies bedeutet gleichzeitig, dass nicht in jeder Provinz des Landes die Möglichkeit gegeben ist, diesbezüglich fachärztliche Kompetenz in Anspruch zu nehmen," wurde ersatzlos gestrichen. M.E. hätte er besser ergänzt werden müssen durch die Aussage, wie viele der bevollmächtigten 137 Krankenhäuser sich im Westen der Türkei befinden.
· 3f (2000) entspricht 2.6 (2002) und behandelt die (unzureichenden) Therapieangebote für psychisch Kranke:
Die Neuformulierung dieses Absatzes kann nicht mit einer sinnvollen Versachlichung erklärt werden. Sie stellt eine Verkürzung und Beschönigung der tatsächlichen Situation dar. Die Weiterbehandlung von PatientInnen mit posttraumatischer Belastungsstörung ist nicht nur auf Grund der unterschiedlichen Behandlungskonzepte "in diesen Ländern oft schwierig oder gar ausgeschlossen". Sofern die Ursache des Traumas im Herkunftsland liegt, muss die Therapie zwingend in Deutschland erfolgen, eine zwangsweise Rückführung würde eine Retraumatisierung bedeuten. Die erlittene Verfolgung und kriegsbedingten Erlebnisse lassen sich nur im Exil, bei vorliegender Aufenthaltssicherheit und in einem stabilen sozialen Umfeld, mit Aussicht auf Erfolg aufarbeiten. Diese Bedingungen sind auch in Deutschland oft nur unzureichend gegeben, in der Türkei aber derzeit nicht zu gewährleisten. Es gibt keine TherapeutInnen, es gibt keine persönliche Sicherheit, es gibt kein soziales Netz und es gibt in den meisten Fällen auch keine tragfähige Familienstruktur mehr.
· 4 (2000) entspricht 3 (2002) und behandelt die soziale Beratung und Betreuung von psychisch Kranken:
Auch hier stellt der Schlusssatz "Der Anspruch des Staates, die vorgenannten Einrichtungen in ausreichendem Umfang anbieten zu können, bleibt meist wegen fehlender Mittel hinter den Notwendigkeiten zurück" eine Verkürzung und Beschönigung dar. In der Anlage 2000 wurde noch deutlich, dass z.B. die Waisenhäuser reine Verwahranstalten sind und eine Förderung der Kinder nicht stattfindet. Auch die Beschreibung der Überforderung der Eltern und das Fehlen von Pflegefamilien sowie die desolate Situation alleinstehender alter Menschen sind im jetzigen Anhang ersatzlos weggefallen. Was mit Sicherheit nicht auf eine zwischenzeitliche Verbesserung der Situation zurückzuführen ist. (Quelle: Flüchtlingsrat NdS,, Kommentar von Dr. Gisela Penteker)

Flüchtlinge ertrunken

Auf der Flucht aus der Türkei sind zwölf kurdische Flüchtlinge in Kroatien ertrunken. Die letzten vier Leichen wurden am Sonntag aus dem Fluss Sava in der Nähe der Stadt Zupanja im Osten des Landes geborgen, wie die Nachrichtenagentur Hina meldete. (Quelle: taz, 21.05.2002)

Küstenwache erschießt türkischen Flüchtling

Die türkische Küstenwache hat ein Flüchtlingsboot 20 Seemeilen vor der Küste Nordzyperns mit Schüssen gestoppt. Dabei wurden ein Mann getötet und fünf Personen verletzt. Die meisten der etwa 250 Flüchtlinge waren türkische Staatsbürger aus dem Südosten des Landes, wo überwiegend Kurden leben. Auch der Getötete ist ein Türke. Tödliche Schüsse gegen Flüchtlinge auf See habe es bisher nicht gegeben, sagte der Vertreter der türkischen Flüchtlingshilfe ASAM.
Die Flüchtlinge gingen früh morgens an der türkischen Mittelmeerküste an Bord. Dort entdeckte die türkische Gendarmerie das Boot und umzingelte es. Die Flüchtenden zwangen jedoch den Kapitän, in See zu stechen. Dabei haben die neun Menschenschmuggler das Schiff verpasst, die später von der Polizei verhaftet wurden. Küstenwachboote aus der Türkei und Nordzypern stoppten schließlich die Fahrt. Die Zeitung Hürriyet berichtet lediglich von Warnschüssen. Nordzypriotische Offizielle sprechen hingegen von den Verletzten und dem Toten. Ziel der Flüchtlinge war angeblich Italien. Die Türkei ist eines der Hauptdurchgangsländer für die illegale Migration. Wegen der Wirtschaftskrise hat auch die Zahl der türkischen Staatsbürger zugenommen, die einen Weg in den Westen suchen.
Menschenschmuggel wird in der Türkei nur geringfügig bestraft. "Wir haben keine passenden Gesetze", sagte Innenminister Yücelen.
Ankara sieht sich unter starkem Druck der EU. Die Regierungen in London und Madrid wollen auf dem EU-Gipfel in Sevilla im Juni über wirtschaftliche Sanktionen gegen Staaten beraten, die bei der Unterbindung illegaler Migration nicht mit der EU kooperieren. Nach einem Bericht der britischen Zeitung Guardian denkt die britische Regierung auch über den Einsatz ihrer Marine und der Luftwaffe im Mittelmeer nach, um die Migration zu unterbinden. Regierungschef Blair will dem Bericht zufolge Gespräche mit der Türkei führen, um Flüchtlinge in den Irak und nach Afghanistan ab- schieben zu können. (Quelle: SZ, 24.05.2002)

Flüchtlingsboot trieb mit
Motorschaden vor türkischer Küste

Ein Motorschaden hat am Montag die Flucht von 71 illegalen Zuwanderern aus dem Irak über die Ägäis nach Griechenland vereitelt. Die türkische Küstenwache wurde auf das auf dem offenen Meer treibende Schiff aufmerksam und nahm es nach der Entdeckung der Flüchtlinge ins Schlepptau. Die Iraker und die drei Mann Besatzung des türkischen Schiffes wurden in Polizeigewahrsam genommen, berichtete die Nachrichtenagentur Anadolu. (Quelle: dpa, 27 Mai 02)

Erneut türkischer Häftling nach
Hungerstreik gestorben

Die Hungerstreiks in türkischen Gefängnissen haben erneut einem Häftling das Leben gekostet. Der wegen Zugehörigkeit zu einer linksextremistischen Gruppe (TIKB) angeklagte Mann starb am Mittwochabend in einem Istanbuler Krankenhaus, teilte ein türkischer Menschenrechtsverein am Donnerstag mit. Damit haben sich seit Oktober 2000 bereits 51 Häftlinge zu Tode gehungert. Der Protest richtet sich gegen die neuen Hochsicherheitsgefängnisse in der Türkei. Der Staat lehnt Verhandlungen mit den Hungerstreikenden ab. (Quelle: dpa, 23 Mai 02)

Türkische Polizisten sollen 
Menschenrechtsurteile lesen

Türkische Polizei-Offiziere sollen künftig in ihrer Ausbildung mit den Urteilen des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes gegen die Türkei konfrontiert werden. Die Polizei-Akademie habe die 29 Urteile der Straßburger Richter zur Türkei aus den vergangenen eineinhalb Jahren übersetzen und in Buchform zusammenstellen lassen, berichtete die Zeitung "Hürriyet" am Montag. 
Das 320 Seiten starke Buch werde demnächst in der Ausbildung von hohen Offizieren verwendet. Zudem sollen die künftigen Urteile des Gerichts alle drei Monate in einer neuen Publikation für die Ausbildung aufbereitet werden. Damit breche die türkische Polizei ein Tabu, kommentierte "Hürriyet". (Hürriyet, 27. mai 02)

Syrischer Journalist während des
Kongresses verschwunden

Der syrische Journalist Nizar Nayyouf, der am Montag beim 55. Weltkongress der Tagespresse im flämischen Brügge einen Preis entgegennehmen sollte, ist spurlos aus seinem Hotelzimmer verschwunden. Nayyouf sei zuletzt am Sonntagmorgen gesehen worden, bestätigte Staatsanwalt Jean-Marie Berkvens am Montag in Brügge. Der mit nach Brügge gereiste Bruder Nayyoufs hatte den Journalisten bei der Polizei vermisst gemeldet. Reisepass und Kleidung des Verschwundenen lagen noch im Hotel. Nayyouf hatte im Jahr 2000 den UNESCO-Preis für Pressefreiheit erhalten. Dies geschah nach UNESCO-Angaben im Rahmen einer Kampagne zur Freilassung des Syrers aus dem Gefängnis, in dem er wegen seines  Einsatzes für die Menschenrechte saß. 
Der Journalist hatte in einem Traktat vom Dezember 1991 unter anderem den "täglichen Terror der Sicherheitsdienste" sowie eine Verweigerung demokratischer Rechte in seinem Land angeprangert. 
Nizar Nayyouf kam im Mai 2001 frei und lebte seither in Paris. 
Nayyouf ist gut einen Tag nach seinem Verschwinden aus einem Hotel im flämischen Brügge in einem Brüsseler Krankenhaus aufgetaucht. Er gab an, am Sonntagmorgen entführt worden zu sein. 
Das Verschwinden Nayyoufs hatte Aufsehen erregt, weil der Journalist und Menschenrechtler am Montag beim 55. Weltkongress der Tagespresse im Brügge einen Preis entgegennehmen sollte.
Die Brügger Staatsanwaltschaft untersucht die Aussagen Nayyoufs. Er will beim Verlassen seines Hotels in ein Auto gezerrt und mit verbundenen Augen in einen Wald gebracht worden sein. Dort sei er betäubt und ausgesetzt worden. (dpa, 27 Mai 02)

  
Neue Dokumentation erschienen

Die Dokumentation der Tagung Kurden im Irak und Iran – Chancen sowie Perspektiven von Autonomie und Selbstverwaltung ist nun erschienen. Sie können sie zum Preis von 4,60 EUR plus Porto u. Verpackung über den IMK e.V..
Die Tagung war Ende letzten Jahres durch die Evangelische Akademie Bad Boll, den IMK e.V. in Bonn, das Diakonische Werk Württemberg und die Evangelische Jugendsozialarbeit Bayern durchgeführt worden. Sie bot ein Forum der Diskussion über die aktuelle Lage der kurdischen Bevölkerung im Nordirak und Westiran. Expertinnen und Experten wie im Exil lebende Vertreterinnen und Vertreter kurdischer Parteien und Minderheiten sowie von deutscher Seite sprachen über die geostrategische und wirtschaftliche Bedeutung Kurdistans für die internationale Gemeinschaft und die Folgen einer möglichen militärischen Intervention der USA im Irak. Einigkeit bestand darüber, dass die Wirtschaftssanktionen gegen den Irak vom UN-Sicherheitsrat aufgehoben werden sollten, weil sie der gesamten Bevölkerung schaden. Allerdings müssten gleichzeitig Garantien für die sichere Zukunft der kurdischen Selbstverwaltung in Südkurdistan (Nordirak) sowie die Rechte der anderen ethnischen und religiösen Minderheiten im Irak integraler Bestandteil der Bedingungen für die Aufhebung der Sanktionen sein. Die Dokumentation enthält interessante und spannende Beiträge zur aktuellen Situation in der Region. Die Diskussion wird in diesem Jahr in Bad Boll vom 6.-8. Dezember 2002 fortgesetzt, wenn es im Vergleich um die Lage der kurdischen Bevölkerung in der Türkei und im Nordirak und Möglichkeiten einer föderalen bzw. Autonomie-Entwicklung geht. 

Wieder haben wir interessante Beiträge auf unserer Website abgelegt. Wir möchten darauf hinweisen, dass diese Beiträge nicht unbedingt unsere Meinung, sondern die aktuell für unser Themengebiet interessanten Diskussionen wiedergeben. Besuchen Sie doch einmal www.kurden.de.

Mit freundlichen Grüßen, Ihre Redaktion

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