Internationaler
Verein für Menschenrechte der Kurden
IMK Wocheninformationsdienst
Datum:
13. Mai – 24. Mai 2002
Nummer: 156
Elf Lehrer
verhaftet
In einer Privatwohnung
im Kreis Kiziltepe sind elf Lehrer und ein Agraringenieur festgenommen
und nach sechsstündigem Verhör wegen Verstoß gegen das Antiterrorgesetz
verhaftet worden. (...)
Wie ihr Rechtsanwalt
Hüseyin Canir erklärte, sei die Festnahme während eines Gespräches in einer
Privatwohnung erfolgt: "In der Wohnung befanden sich legale Bücher des
Kurdischen Instituts. Die Lehrerin Sermin Erbas wurde ins Krankenhaus eingeliefert,
nachdem sie durch die erlittene Folter eine Fehlgeburt hatte." (Quelle:
Radikal,, 12.05.2002)
Von den elf
Lehrern und Lehrerinnen, die vergangenen Dienstag in Mardin verhaftet worden
waren, sind sechs freigelassen worden, nachdem gegen ihren Haftbefehl Einspruch
eingelegt worden war. Ihre Festnahme war am 7. Mai im Rahmen einer Wohnungsrazzia
erfolgt, wo die elf gemeinsam kurdisch lernten. Bei den Freigelassenen
handelt es sich um Sermin Erbas, Faruh Kilinc, Aziz Yücedag, Ahmet Ökten,
Nusrettin Demir und Mahmut Kuzu. Sie wurden am Ausgang des Gefängnisses
von Mardin von Mitgliedern der Lehrergewerkschaft Egitim-Sen empfangen.
Die noch in Haft befindlichen fünf Lehrer und ein Agraringenieur werden
in den kommenden Tagen einem Richter vorgeführt werden. (Quelle: Özgür
Politika, 15.05.2002)
Kurdisch-Unterricht
als Foltergrund
Wie IMK im
WID 155 berichtet hatte, sind zwölf Personen, darunter elf Lehrer, die
in Kiziltepe verhaftet wurden, weil sie gemeinsam Kurdisch gelernt hatten,
in Polizeigewahrsam gefoltert worden.
Die zwölf
Personen, von denen elf Mitglieder der Lehrergewerkschaft Egitim-Sen sind,
waren am 7. Mai in einer Wohnung im Kreis Kiziltepe in Mardin festgenommen
worden. Vorgestern wurde vom Haftrichter Haftbefehl ausgesprochen. In einer
schriftlichen Stellungnahme zum Thema von der Zweigstelle von Egitim Sen
in Mardin heisst es, dass die Festgenommenen Folter und Misshandlung ausgesetzt
worden seien. "Unsere Kollegen und Kolleginnen sind mit verschiedenen Methoden
gefoltert worden; sie sind mit einem Hochdruckwasserstrahl abgespritzt
worden, ihnen wurden Plastiktüten über den Kopf gezogen, sie wurden dazu
gezwungen, Märsche zu singen und im 'Entengang' zu laufen, sie wurden brutal
geschlagen, drei Tage ohne Nahrung und Wasser gelassen, nackt ausgezogen,
ihre Hoden wurden gequetscht, sie wurden beschimpft und beleidigt." Eine
Lehrerin mit dem Namen Sermin Erbas sei trotz ihrer Schwangerschaft nicht
von der Folter verschont worden. Aufgrund ihres schlechten Zustandes sei
sie deshalb in der Nacht ihrer Verhaftung in die Medizinische Fakultät
Diyarbakir eingeliefert worden. Ihr Zustand sei nach wie vor ernst, so
die Erklärung.
Weiterhin
macht Egitim-Sen darauf aufmerksam, dass die Rechtsprozedur nach der Festnahme
völlig vernachlässigt worden sei. Trotz Einspruch der Anwälte hätten am
staatsanwaltschaftlichen Verhör zwischen 25 und 30 Polizisten teilgenommen.
Die Gewerkschaft rief die Öffentlichkeit zur Beachtung des Vorfalls auf.
(Quelle: Yedinci Gündem, 12.05.2002 )
Folter in
Mardin
Die Staatsanwaltschaft
in Mardin hat Ermittlungen gegen 5 Polizisten (darunter eine Frau) angestrengt.
Sie sollen Hamdiye Aslan (35) gefoltert haben. Sie wurde mit drei anderen
Personen am 5. März in Kiziltepe (Mardin) festgenommen und zum Polizeipräsidium
in Mardin gebracht. Nach drei Tagen musste sie ins Staatskrankenhaus eingeliefert
werden, aber der Arzt stellte keine Folterspuren fest. Nachdem Frau Aslan
sich beim Staatsanwalt über die Folter beschwert hatte, ließ dieser sie
erneut im Staatskrankenhaus untersuchen und dieses Mal stellte ein anderer
Arzt Hämatome am Arm, Ohr und den Fußsohlen fest. Hamidye Aslan wurde ins
Gefängnis Mardin wegen Unterstützung der PKK eingewiesen. Die Ermittlungen
laufen gegen den Kommissar Levent Birsel und die Beamten Abdulkadir Özer,
Bayram Ural, Nazim Ege und Hanife Sennur Pat. (Quelle: Yedinci Gündem vom
05.05.2002)
Selbstanzeige
wegen Muttersprache-Kampagne
Bingöl. Im
Kreis Karliova haben sich 13 Aktivisten der "Kampagne für eine Änderung
des Artikels 42" der Verfassung selbst angezeigt. Nach Aufnahme ihrer Aussagen
wurden sie ins Gefängnis Karliova eingeliefert.
In Mus, Kreis
Malazgirt wurden HADEP-Mitglie-der festgenommen, weil sie ebenfalls Briefe
an das Parlament geschickt haben.
Im Kreis Bulanik
wurden Leitungsmitglieder der HADEP für eine Aussage zur Staatsanwaltschaft
vorgeladen. Während sie ihre Aussage zu Protokoll gaben, wurden nach einem
Anruf der Staatsanwaltschaft bei der Sicherheitsbehörde die Anhörung abgebrochen.
Insgesamt wurden aber nach Aussagen des Kreisvorsitzenden der HADEP 50
Anhörungen durchgeführt es sei Druck ausgeübt worden, Aussagen über die
HADEP-Leitungsmitglieder zu machen.
Bolu. An der
Universität Bolu wurde ein Verfahren gegen 4 Studenten eröffnet, die Anträge
für Kurdisch-Unterricht abgegeben hatten. Die Anklage beim DGM Ankara "Unterstützung
der PKK" hatte keinen Erfolg; die Studenten wurden freigesprochen. (Quelle:Özgür
Politika, 16.05.2002)
„DEMA NU“
wieder beschlagnahmt
Die 28.
Ausgabe der 14-tägig erscheinenden prokurdischen Zeitung DEMA NU wurde
von der Staatsanwaltschaft des Staatsicherheitsgerichtes in Istanbul beschlagnahmt.
Zur Beschlagnahme
führten zwei Artikel bzw. Berichte in der am 30. April 2002 erschienen
Zeitung. Diese beiden Artikel sind: „Die Angriffe auf das NEWROZ-FEST in
Bern/ Schweiz“ und „PKK und KADEK – Was hat sich geändert“.
Nach Ansicht
der Staatsanwaltschaft wurde mit diesen beiden Artikeln „Propaganda durch
Medien für eine terroristische Organisation“ betrieben.
Dabei wurden
in beiden Artikeln die PKK heftig kritisiert, weil ihre Anhänger in der
Schweiz das NEWROZ-Fest einer anderen kurdischen Organisation in Bern angegriffen
hatten.
Im zweiten
Artikel werden die PKK, ihre Nachfolgeorganisation KADEK und ihr Vorsitzender
Öcalan wegen ihrer unkritischen und systemkonformen Haltung gegenüber
dem türkischen Staat und dem Regime kritisiert. (Quelle: Dem Nu, Nr. 29,
15.05.02)
KÜRT-KAV
klagt vor dem EMRG
Die in Istanbul
ansässige Kurdische Stiftung für Kultur und Forschung – KÜRT-KAV hat bei
dem Europäischen Gerichthof für Menschenrechte (EMRG) Klage gegen den türkischen
Staat wegen „der Verweigerung einer Genehmigung für den Kurdischunterrichtskursus“
eingereicht.
Zur Begründung
der Verweigerung wird folgendes aufgeführt: „Die Genehmigung bedarf einer
Empfehlung des Nationalen Sicherheitsrates (NSR), die vom Ministerrat als
Beschluß gefasst werden muß.“
Der Anwalt
der Stiftung betonte bei seiner Erklärung, dass die Stiftung gezwungen
sei vor dem EMRG Klage einzureichen, weil alle juristischen Schritte in
der Türkei ausgeschöpft seien. (Quelle: Dema Nu, Nr. 29, 15. bis 31. Mai
02)
Vater von
Opfern des Todesfastens vor Gericht
Am 6. Mai begann
vor der 4. Kammer des SSG Istanbul das Verfahren gegen Ahmet Kulaksiz,
Vater von Canan und Zehra Kulaksiz, die im Verlaufe des Todesfastens gestorben
waren (Canan Kulaksiz am 15. April und Zehra Kulaksiz am 29. Juni 2001).
Danach hatte Ahmet Kulaksiz das Buch “Leben von zwei Schwestern: Canan
and Zehra” verfasst. Er muss sich nun zusammen mit dem Verleger Muharrem
Cengiz, Verlag Tavir, wegen Propaganda für illegale Organisationen verantworten.
Ahmet Kulaksiz sagte während der Verhandlung, dass er seine Töchter von
der Aktion abhalten wollte, aber gleichfalls gegen die Gefängnisse vom
Typ F sei. Die Verhandlung wurde vertagt. (Quelle: Cumhuriyet vom 07.05.2002)
Mezarci
aus der Haft entlassen
Hasan Mezarci,
Ex-Abgeordneter der RP, wurde am 6. Mai aus dem Gefängnis in Ipsala entlassen.
Dort hatte er am 5. Februar eine Haftstrafe angetreten, die ihm vom Strafgericht
5 in Ankara auferlegt worden war. Er war wegen eines Briefes an Nelson
Mandela verurteilt worden, da er ihm gratulierte, den Friedenspreis von
Atatürk abgelehnt zu haben, weil es sich bei ihm um einen bekannten Diktator
handele. (Quelle: Sabah vom 07.05.2002)
Dorfschützer
als PKK’ler verurteilt
Vor der 1.
Kammer des SSG Diyarbakir ging ein Verfahren gegen 12 Angeklagte aus dem
Kreis Uludere (Sirnak) zu Ende. Es handelte sich bei ihnen vorwiegend um
Dorfschützer und ihre Angehörigen. Die vier in U-Haft befindlichen Angeklagten
beteuerten ihre Unschuld und sagten, dass es vor ihrer Verhaftung zu keiner
bewaffneten Auseinandersetzung gekommen sei. Das Gericht aber verurteilte
Mustafa Ürek, Kerem Bilen, Ömer Yaman und Hamdullah Salman zum Tode nach
§ 125 TSG. Die Strafen wurden in lebenslängliche Haft verwandelt. Kerem
Ürek, Ramazan Yaman, Süleyman Yaman, M. Salih Ürek und Mahmut Ender wurden
je zu 45 Monaten Haft nach § 169 TSG verurteilt und Mustafa Ürek sowie
die Angehörigen Gevher Ürek und Naime Ürek wurden freigesprochen. (Quelle:
Yedinci Gündem vom 08.05.2002)
Folter in
Diyarbakir
Über seinen
Anwalt Reyhan Yalçindag liess Bahattin Dogru Anzeige gegen Polizeibeamte
und einen Arzt vom Gesundheitsamt im Stadtteil Baglar (Diyarbakir) erstatten.
Im Gefängnis vom Typ E in Diyarbakir berichtete er seinem Anwalt, dass
er am 26. April festgenommen und 4 Tage lang auf dem Polizeipräsidium in
Diyarbakir festgehalten wurde. Gleich am Anfang sei er splitternackt ausgezogen
und brutal geschlagen worden. Anschliessend sei er mit Methoden wie Quetschen
der Hoden und Ausdrücken von brennenden Zigaretten auf dem Körper gefoltert
worden. Dennoch habe der Arzt beim Gesundheitsamt in Baglar keine Folterspuren
attestiert. Deshalb solle auch gegen ihn ermittelt werden. (Quelle: Yedinci
Gündem vom 10.05.2002)
Hizbullah
Verfahren in Diyarbakir
Die 3. Kammer
des SSG Diyarbakir führte das Verfahren gegen 21 vermeintliche Anhänger
der Hizbullah fort. Der Angeklagte Yusuf Begiç lehnte die Vorwürfe ab und
sagte, dass er bei der Polizei seine Aussage unter Folter unterschreiben
musste. Mehmet Veysi Özen, der sich in der Verhandlung vom 28. Februar
beschwert hatte, dass er 43 Tage lang in Polizeihaft gehalten wurde, war
zur Verhandlung nicht erschienen, da die Polizei ihn für ein erneutes Verhör
nach dem Dekret 430 (Möglichkeit der wiederholten Verlängerung der Polizeihaft
im Gebiet unter Ausnahmezustand) abgeholt hatte. Cemal Tutar, der für den
bewaffneten Flügel der Hizbullah verantwortlich sein soll, kündete daraufhin
an, dass Richter, Staatsanwälte, Gefängnisdirektoren und anderes Sicherheitspersonal,
das an solchen Massnahmen beteiligt seien, befürchten müssten, dass ihnen
das gleiche Schicksal wie dem Polizeichef Gaffar Okkan widerfahre (er war
im Januar 2001 ermordet worden. Das Gericht stellte daraufhin Strafanzeige
gegen Cemal Tutar und vertagte sich auf den 3. Juli. In diesem Verfahren
hat die Staatsanwaltschaft Todesstrafe gegen 18 Angeklagte beantragt. Drei
Angeklagte erwartet eine Strafe nach § 168/2 TSG. (Quelle: Radikal vom
10.05.2002)
Urteil zum
Massker von Bahçelievler
Das 3. Strafgericht
von Ankara verurteilte gestern Mahmut Korkmaz wegen seiner Beteiligung
an dem sogenannten Massaker von Bahçelievler, bei dem am 8. Oktober 1978
7 Studenten von der Arbeiterpartei TIP ums Leben gekommen waren. Für jeden
dieser Morde wurde der Angeklagte nach § 450/4 TSG zu 15 Jahren Haft verurteilt.
Die Gesamtstrafe von 195 Jahren wurde auf die Maximalstrafe von 36 Jahren
reduziert. Das Gericht trennte das Verfahren gegen Kadri Kürsat Poyraz,
der bislang nicht gefasst werden konnte, ab. Das gleiche Gericht hatte
am 1. November 1999 die Angeklagten Bünyamin Adanali und Ünal Osman Agaoglu
7 mal zum Tode verurteilt. Die 9. Kammer des Kassationsgerichtshofes hob
das Urteil am 14. Juli 2000 auf mit der Begründung, dass die Angeklagten
nicht als Haupttäter verurteilt werden könnten. Das 3. Strafgericht von
Ankara bestand aber auf dem ersten Urteil und die Kammerversammlung des
Kassationsgerichtshofes schloss sich dieser Haltung an. (Quelle: Cumhuriyet/TIHV
vom 15.05.2002)
Militäroperation
in Dersim
Im Gebiet Alibogazi,
Kreis Cemisgezek, in der Provinz Dersim haben nach Berichten Einheiten
der türkischen Armee eine Operation mit Luftunterstützung begonnen. In
einer schriftlichen Erklärung des Vali von Dersim hieß es, wegen der Operation
sei das Gebiet für Zivilisten aus Sicherheitsgründen gesperrt; bis zu einer
weiteren amtlichen Mitteilung gelte dieses Verbot.
Zeitgleich
mit der Einstufung der PKK als "terroristische Organisation" durch die
Europäische Union begann die türkische Armee vor allem im Gebiet Haftanin
und Botan mit neuerlichen Operationen. Dabei kam es auch zu Gefechten.
Nach Angaben örtlicher Quellen bereitet die türkische Armee auch Operationen
in Südkurdistan vor. (Quelle: Özgür Politika, 15.05.2002)
Gütliche
Einigung zur Meinungsfreiheit
Der Schriftsteller
und Journalist Ahmet Altan hat einer gütlichen Einigung mit der türkischen
Regierung vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof zugestimmt, nachdem
die Regierung zusicherte, den § 312 TSG und das Gesetz zur Bekämpfung des
Terrorismus in der Form zu ändern, die dem Artikel 10 der Europäischen
Menschenrechtskonvention entspricht. Das Verfahren war wegen der Verurteilung
von Ahmet Altan für einen Artikel in der Tageszeitung “Milliyet” vom 17.04.1995
mit dem Titel “Atakürt” angestrengt worden. (Quelle: Milliyet vom 15.05.2002)
Türkei verabschiedet
umstrittenes Rundfunk- und Fernsehgesetz
Das türkische
Parlament hat ein neues Mediengesetz verabschiedet, das erstmals auch Sanktionen
für das Internet vorsieht. Nach heftigen Debatten passierte das Rundfunk-
und Fernsehgesetz die Nationalversammlung in der Nacht zum Mittwoch ohne
Änderungen. Das Parlament überstimmte damit das Veto von Staatspräsident
Ahmet Necdet Sezer, der dem Gesetz bereits vor einem Jahr seine Zustimmung
verweigert hatte, weil es die Bildung von Monopolen begünstige und die
Höhe der vorgesehenen Strafen die Meinungsfreiheit einschränke.
Künftig dürfen
Medienunternehmer bis zu 50 Prozent eines Radio- oder Fernsehsenders kontrollieren;
bisher waren höchstens 20 Prozent erlaubt. Abgeschafft wurde die Bestimmung,
dass Medienkonzerne bei der Vergabe von Staatsaufträgen auszuschließen
seien. Damit sollte eine Verquickung von Medienmacht mit anderen wirtschaftlichen
und
politischen
Interessen verhindert werden.
Die Aufsichtsbehörde,
die über die Inhalte von Radio- und Fernsehsendungen wacht und in der Vergangenheit
häufig Sendeverbote verfügt hat, soll künftig vorrangig Geldstrafen verhängen.
Diese
reichen bei
landesweiten Sendern von 125 bis 250 Milliarden Lira (100 000 bis 200 000
Euro), bei regionalen und lokalen Sendern von 5 bis 100 Milliarden Lira.
Besonders kleine Sender bangen deshalb um ihre wirtschaftliche Existenz.
Auf das Internet
sollen künftig die gleichen Strafen angewandt werden, die das Pressegesetz
bei "Falschnachrichten, Beleidigungen und anderen Delikten" vorsieht. (Quelle:
dpa 15.5.02)
Türkischer
Präsident bringt Mediengesetz vor Verfassungsgericht
Der türkische
Staatspräsident Ahmet Necdet Sezer hat mehrere Passagen des neuen türkischen
Rundfunk- und Fernsehgesetzes beanstandet und deshalb das Verfassungsgericht
angerufen. Einige der im Gesetz enthaltenen Verbote seien so vage formuliert,
dass sie zur Verunsicherung führten und die Sender davon abhielten, "wahr
und objektiv" zu berichten, erklärte der frühere Verfassungsgerichtspräsident
am Dienstag.
Das in der
vergangenen Woche gegen das Veto des Präsidenten verabschiedete Gesetz
verbietet unter anderem Sendungen, die "Furcht verbreiten" oder "Pessimismus
und Hoffnungslosigkeit schüren". Der EU-Beitrittskandidat Türkei, der sich
um eine baldige Aufnahme von Beitrittsverhandlungen bemüht, hatte wegen
des neuen Mediengesetzes auch Kritik aus Brüssel geerntet.
In der Türkei
hatten Kritiker vor allem geltend gemacht, dass das Gesetz die Bildung
von Monopolen begünstige und die Meinungsfreiheit durch die Höhe der vorgesehenen
Strafen eingeschränkt werde. Dem Gesetz zufolge dürfen Medienunternehmer
künftig bis zu 50 Prozent eines Radio- oder Fernsehsenders kontrollieren.
Bisher waren höchstens 20 Prozent erlaubt. (Quelle: dpa 21.5.02)
Türkisches
Mediengesetz als
Zensurgesetz
- Verbot von „Meinungen gegen die Realität“
Das türkische
Parlament hat ein von Presseleuten und Oppositionspolitikern heftig kritisiertes
Radio- und Fernsehgesetz verabschiedet. Die Aufsichtsbehörde soll das Publikum
vor «Falschmeldungen», «Beleidigungen» und «Pessimismus» schützen. Der
Staatspräsident hatte das Gesetz als undemokratisch und verfassungswidrig
abgelehnt.
Es war im
Rahmen der Annäherung der Türkei an die Europäische Union (EU) vor einem
Jahr von der Regierung vorbereitet worden, stiess aber damals wie auch
jetzt auf Widerstand. Besonders umstritten ist eine Regelung, die es Medienunternehmen
erlaubt, eine fast unbeschränkte Zahl von gedruckten und elektronischen
Medien sowie Internetfirmen zu besitzen. Monopolisierung der Presse ist
in der Türkei zwar nicht neu. Vor allem die Dogan Holding hat eine beherrschende
Position auf dem Medienmarkt. Die Tatsache, dass im neuen Gesetz sämtliche
Einschränkungen für Medienmoguln abgeschafft wurden, lässt kleine und lokale
Medien um ihre Existenz bangen. Auch die türkischen Islamisten befürchten,
dass ihre vergleichsweise kleinen Medien zum Verstummen gebracht werden
könnten.
Drohung
mit drakonischen Bußen
Heftig umstritten
ist die Abschaffung eines Verbots, das Medienkonzerne bei der Vergabe von
Staatsaufträgen ausgeschlossen hatte. Mit jenem Verbot wollte man ursprünglich
eine Verquickung von Medienmacht mit Wirtschaft und Politik eindämmen.
Medienholdings bekundeten schon lange ihr Interesse an öffentlichen Ausschreibungen,
ob es um die Privatisierung von staatlichen Banken oder um die Vergabe
von Energieprojekten ging. Sie fanden Gehör vor allem bei der konservativen
Mutterlandspartei
(Anap), die sich im Parlament für das Gesetz stark machte.
Das neue Gesetz
führt auch eine Änderung im Pressekodex ein und erweitert die Kompetenzen
der Aufsichtsbehörde für Radio und Fernsehen.
Diese wacht
über die Inhalte der Programme. Sie hat in den letzten Jahren mehrmals
unliebsame Medien mit Sendeverboten belegt. Bestraft wurden mit Vorliebe
Sender, die die mächtige Armeeführung kritisiert, die Kurdenpolitik der
Regierung in Frage gestellt oder eine andere als die offizielle Meinung
zur säkularen Ordnung des Staates geäussert hatten. Gemäss dem neuen Gesetz
darf die Aufsichtsbehörde nun auch gegen Sender vorgehen, die «Meinungen
gegen die Realität» verbreiten,
«Falschnachrichten
und Beleidigungen» ausstrahlen oder mit ihren Berichten «Pessimismus auslösen»
könnten. Statt Sendeverbote soll die Aufsichtsbehörde allerdings vorrangig
Geldstrafen verhängen. Diese reichen von 10 Milliarden bis 250 Milliarden
türkische Lira, umgerechnet 14 000 bis 290 000 Franken - solche Bußen dürften
für kleine Sender das wirtschaftliche Ende bedeuten. Die Strafen gelten
nun auch für Internetsendungen. Das neue Mediengesetz erlaubt Sendungen
auf Kurdisch
weiterhin.
Erneutes
Veto des Präsidenten?
Das neue Gesetz
sei keine Reform, sondern ein «Schritt zurück», urteilte ein Sprecher des
für die EU-Erweiterung zuständigen Kommissars. Er
forderte Ankara
auf, das Gesetz nochmals zu überarbeiten. Die türkischen Kritiker setzen
ihre Hoffnungen auf Präsident Ahmet Necdet Sezer. Sezer
hatte das
Gesetz bereits vor einem Jahr als undemokratisch und verfassungswidrig
abgelehnt. Er darf aber laut Verfassung gegen ein Gesetz, das vom Parlament
zweimal ohne Änderungen verabschiedet worden ist, kein Veto mehr einlegen.
Die Tatsache, dass die Koalitionspartner in ihrer Eile Anfang der Woche
nur 18 der insgesamt 36 Paragraphen im Parlament debattiert haben, macht
laut Experten ein Veto des Präsidenten dennoch möglich. Der Präsident könnte
aber auch das Verfassungsgericht anrufen gegen dieses Gesetz, das er nie
befürwortet hat. Diesen Weg will laut ihren Erklärungen auch die islamistische
Opposition einschlagen. (Quelle: Neue Zürcher Zeitung, 17.05.2002)
Medienaufsicht
darf im Internet zensieren
Türkische Internet-Betreiber
müssen künftig die Inhalte ihrer Websites der staatlichen Medienaufsicht
zur Genehmigung vorlegen. Das sieht ein neues Rundfunk- und Fernsehgesetz
vor, das am Dienstagabend vom Parlament in Ankara verabschiedet wurde.
Nach den neuen Bestimmungen können die Betreiber von Chatrooms oder Diskussionsforen
auch für alle dort verbreiteten Inhalte strafrechtlich zur Verantwortung
gezogen werden. Die neuen Zensurbestimmungen werden nach Einschätzung von
Branchenbeobachtern dazu führen, dass zahlreiche türkische Internetbetreiber
ihre Websites schließen.
Künftig können
"falsche Nachrichten" und Berichte, die "Pessimismus verbreiten" oder "Angst
schüren" mit Geldstrafen von bis zu 200 000 Euro geahndet werden. Die Bestimmungen
des neuen Gesetzes werden nach Ansicht von Kritikern auch die Konzentration
in der Medienlandschaft beschleunigen. (Quelle: Frankfurter Rundschau,
16.05.2002)
Türkei verschärft
Internet-Gesetz
Verbreitung
von Pessimismus verboten, neue Websites müssen per Post eine Genehmigung
erbitten. Die Türkei geht völlig neue Wege in der Einschränkung der Online-Meinungsfreiheit.
Während die Türkei versucht, den Kopenhagener Kriterien für einen Beitritt
der EU gerecht zu werden, verabschiedete das türkische Parlament gestern
ein neues Mediengesetz: Die freie Meinungsäußerung im Netz wird massiv
einschränkt. Jedoch nicht völlig ohne Gegenwehr: Eine Rauferei konnte nach
der zehnstündigen Diskussionsrunde im türkischen Parlament am Mittwoch
gerade noch verhindert werden. Trotzdem wurde das von der EU heftig kritisierte
Gesetz ohne Änderungen verabschiedet.
Konzern-Interessen
auf Kosten der Bürger
Trotz der Verabschiedung
mit 202 Für- und 87 Gegenstimmen werden einige Abgeordnete der türkischen
Drei-Parteien-Regierungskoalition den Kampf gegen das repressive Gesetz
nicht aufgeben. Einer von ihnen, Nezir Aydin, wirft den Befürwortern die
Unterstützung der Medienmogule auf Kosten der Interessen der Staatsbürger
vor und ruft Präsident Sezer auf, dem Gesetz nicht zuzustimmen. Der allerdings
hat, nachdem er gegen das Gesetz bereits im letzten Juni Veto eingelegt
hat, da er es für verfassungswidrig hielt, sein einmaliges Vetorecht bereits
ausgeschöpft.
Keine Website
ohne Genehmigung
Das Gesetz
droht mit Geldstrafen in astronomischer Höhe für undefinierte Vergehen
wie die «Verbreitung von Pessimismus» und Medienbeobachter fürchten, dass
die mächtigen Medienmogule ihren Einfluss geltend machen werden, um unliebsame
kleine Anbieter aus dem Geschäft zu drängen und Monopole einrichten. Des
weiteren müssen Websitebetreiber eine Genehmigung der Regierung einholen,
bevor sie mit einer neuen Site online gehen und zwei ausgedruckte Seiten
von der zu veröffentlichenden Site per Post zur Genehmigung einschicken.
Einschränkung
der Redefreiheit
Bei den Gesetzesgegnern
besteht große Sorge darüber, dass das Gesetz regimekritische Foren und
politische Opposition im Internet unterbinden soll. «Ich bin mir sicher,
dass es die Kritik am türkischen Parlament sowie jeglichen politische Meinungsäußerung
und Kritik zum Schweigen bringen soll», so Yaman Akdeniz, Direktor einer
Cyberrechte- und Cyberfreiheit-Organisation.
«Darum geht
es doch im Grunde nur. Den Mitgliedern des Parlaments muss möglichst schnell
klar werden, das es sich bei dem Internet um ein globales Medium ohne Grenzen
handelt und das Einschränkungen der Redefreiheit die Entwicklung des Internets
in der Türkei zerstören kann.» (Quelle: Netzeitung, 17. Mai 2002.)
Generalsekretär
von Reporter ohne Grenzen darf nicht in die Türkei
Die Türkei
hat den Generalsekretär der Journalistenorganisation Reporter ohne Grenzen,
Robert Mänard, mit einem Einreiseverbot belegt. Das Einreiseverbot sei
Mänard, der in Istanbul eine Pressekonferenz habe geben wollen, schriftlich
von der türkischen Botschaft in Paris zugestellt worden, berichtete die
deutsche Abteilung von Reporter ohne Grenzen am Donnerstag in Berlin. Hintergrund
ist eine im Pariser Bahnhof Saint-Lazare ausgelegte Weltkarte, auf der
neben Diktatoren wie Saddam Hussein auch der türkische Generalstabschef
Hüseyin Kivrikoglu als "Feind der ressefreiheit" angeprangert worden war.
Die Karte hatte zu Spannungen zwischen Paris und Ankara geführt. Der türkische
Generalstab hatte mit einem Abbruch der militärischen Kontakte gedroht.
(Quelle: dpa
16.5.02)
Urteil im
Mordverfahren
Am 16. Mai
verurteilte das 2. Strafgericht von Kadiköy Ihsan Bal, den Vorsitzenden
der Idealistenvereinigung in Küçükbakkalköy wegen des Mordes an Hüseyin
Duman (28), Mitglied der Sozialistischen Machtpartei (SIP), zu 24 Jahren
Haft, ordnete aber Haftentlassung an, da er in den Genuss des Gesetzes
zur Aussetzung und Reduzierung von Strafen und Verfahren gelangen könnte.
Nach dem Mord vom 17.04.1999 hatte sich der Angeklagte am 14.01.2001 gestellt,
war aber am gleichen Tag wieder auf Kaution freigelassen worden. Erst am
30.11.2001 wurde er erneut inhaftiert, nachdem ein Zeuge ihn identifiziert
hatte. Ihsan Bal war in der Vergangenheit schon wegen zwei anderen politischen
Morden angeklagt gewesen, aber jeweils aus Mangel an Beweisen freigesprochen
worden. Es handelte sich dabei um die Morde an Ali Güngör von der KSD am
23.04.1983 und Mete Yüksel von den Akincilar am 23.02.1979. (Quelle: Yedinci
Gündem vom 17.05.2002)
Dringender
Aufruf des Syrischen
Menschenrechtskomitee
(SHRC) den Aufenthaltsort von Nawras Hussein el-Ramadan offenzulegen.
SHRC bekam
zur Kenntnis, dass die Flughafen- und Sicherheitsbehörde in Damaskus am
13. Februar 2002 Herrn Nawras Hussein el-Ramadan verhaftete nach seiner
Ankunft in Syrien aus den UAE, wo er als ein Lehrer arbeitet.
Niemand weiss
seinen Aufenthaltsort oder etwas über sein Schicksal.
Herr
Nawras Hussein el-Ramadan (1944) ist aus dem Dorf Tamaniah, Idlib Provinz.
Er ist Vater von fünf Kindern, studiert hat er an der Damaskus-Universität
und arbeitet jetzt als Lehrer in UAE.
Herr
Ramadan verliess Syrien 1980 als die grossen Verhaftungswellen stattfanden.
Vor seiner Rückkehr wandte er sich an die offiziellen Behörden, die ihm
eine ungefährdete Rückkehr zusicherten. Jedoch, nach seiner Rückkehr nach
Syrien, wurde er sofort verhaftet.
SHRC fordert
die syrischen Behörden auf, Herrn el-Ramadan freizulassen und sein Leben
vor Folter sicherzustellen
Legen Sie
Beschwerden ein bei den syrischen Behörden:
Nähere Informationen
unter:
http://www.shrc.org/english
- Syrischer Menschenrechts-Ausschuss (SHRC)
(Quelle: SHRC
22nd. April 2002)
88 illegale
Einwanderer
in Griechenland
angekommen
Eine Gruppe
von 88 illegalen Einwanderern ist am Dienstagabend an Bord eines Segelbootes
in der griechischen Ägäisinsel Eubäa angekommen. Die Menschen zumeist kurdischer
Abstammung waren vor zwei Tagen in der Türkei aufgebrochen. Wie die griechische
Küstenwache weiter bekannt gab, wurden die zwei Besatzungsmitglieder der
Yacht, ein Grieche und ein Albaner, als mutmaßliche Schleuser festgenommen.
Die Ägäis
ist eine der Routen, über die internationale Schleuserbanden immer wieder
versuchen, illegale Zuwanderer in die EU zu bringen. (Quelle: dpa 12.5.02)
Zwölf kurdische
Flüchtlinge
in Kroatien
ertrunken
Auf der Flucht
aus der Türkei sind zwölf kurdische Flüchtlinge in Kroatien ertrunken.
Die letzten vier Leichen wurden am Sonntag aus dem Fluss Sava in
der Nähe der Stadt Zupanja im Osten des Landes geborgen, wie die
Nachrichtenagentur HINA meldete. Unter den Toten seien auch zwei Frauen
und zwei Kinder. Am Montag war eine Fähre mit 16 Kurden an Bord auf dem
Weg nach Italien gesunken. Die Polizei fand das leere Boot im bosnischen
Teil des Flusses, vier Überlebende wurden festgenommen. (Quelle:
afp 19.5.02)
Können die
USA den Irak mit
Unterstützung
der Kurden angreifen?
Ein Berater
des französischen Ministeriums für Prognosen und Analysen sagt, daß seiner
Meinung nach es eine 90-prozentige Wahrscheinlichkeit gibt, daß die Vereinigten
Staaten einen Angriff auf dem Irak planen.
Gerard Chaliand,
ein internationaler Fachmann auf dem Gebiet des Terrorismus sagt, daß die
Vereinigten Staaten, entsprechend seiner Einschätzung, bei einem Angriff
gegen den Irak die kurdische Bevölkerung bei einem etwaigen Angriff der
USA gebrauchen. Alles hängt davon ab, ob der erste Schlag gegen Baghdad
erfolgreich ist.
Nur dann,
sagt er, wenn die Vereinigten Staaten in der Lage sind, die kurdischen
Kräfte, zu gebrauchen wird Amerika den Angriff starten. "Sobald die
irakische Armee in die Defensive gesetzt wird, "so die Anmerkungen von
Chaliand," sind die Vereinigten Staaten in der Lage, eine kurdische Offensive
innerhalb des Iraks mit kurdischen Truppen zu aktivieren, die einer Aushilfskapazität
dienen.
Er weist auf
den Präsidentenschutz des Landes hin - der ca. 200.000 Männer seiner Schätzung
nach zählt - als sei dies einer der Hauptgründe, warum,
trotz eines
US Angriffs, Präsident Saddam Hussein
genug Energie
haben wird, egal wie stark ein US-Angriff ist.
"Der Präsidentenschutz"
- den er als "Garde republicaine" bezeichnet - "ist eine Auslese
und schließt einige der besten Warriors in die Region" ein.
"Ein anderer
Grund, warum die Vereinigten Staaten zweimal an einen Angriff gedacht haben,
ist die Vorstellung, daß eine erfolgreiche Offensive gegen den Irak - wenn
sie dann getan werden kann, würde eine Verteilung des Landes hervorbringen
und die Möglichkeit, innerhalb des Iraks, eines unabhängigen Kurdistans.“
(Quelle: wki, 17.5.02)
Neue
Dokumentation erschienen
Die Dokumentation
der Tagung Kurden im Irak und Iran – Chancen sowie Perspektiven von Autonomie
und Selbstverwaltung ist nun erschienen. Sie können sie zum Preis von 4,60
EUR plus Porto u. Verpackung über den IMK e.V..
Die Tagung
war Ende letzten Jahres durch die Evangelische Akademie Bad Boll, den IMK
e.V. in Bonn, das Diakonische Werk Württemberg und die Evangelische Jugendsozialarbeit
Bayern durchgeführt worden. Sie bot ein Forum der Diskussion über die aktuelle
Lage der kurdischen Bevölkerung im Nordirak und Westiran. Expertinnen und
Experten wie im Exil lebende Vertreterinnen und Vertreter kurdischer Parteien
und Minderheiten sowie von deutscher Seite sprachen über die geostrategische
und wirtschaftliche Bedeutung Kurdistans für die internationale Gemeinschaft
und die Folgen einer möglichen militärischen Intervention der USA im Irak.
Einigkeit bestand darüber, dass die Wirtschaftssanktionen gegen den Irak
vom UN-Sicherheitsrat aufgehoben werden sollten, weil sie der gesamten
Bevölkerung schaden. Allerdings müssten gleichzeitig Garantien für die
sichere Zukunft der kurdischen Selbstverwaltung in Südkurdistan (Nordirak)
sowie die Rechte der anderen ethnischen und religiösen Minderheiten im
Irak integraler Bestandteil der Bedingungen für die Aufhebung der Sanktionen
sein. Die Dokumentation enthält interessante und spannende Beiträge zur
aktuellen Situation in der Region. Die Diskussion wird in diesem Jahr in
Bad Boll vom 6.-8. Dezember 2002 fortgesetzt, wenn es im Vergleich um die
Lage der kurdischen Bevölkerung in der Türkei und im Nordirak und Möglichkeiten
einer föderalen bzw. Autonomie-Entwicklung geht.
Wieder haben
wir interessante Beiträge auf unserer Website abgelegt. Wir möchten darauf
hinweisen, dass diese Beiträge nicht unbedingt unsere Meinung, sondern
die aktuell für unser Themengebiet interessanten Diskussionen wiedergeben.
Besuchen Sie doch einmal www.kurden.de.
Mit freundlichen
Grüßen, Ihre Redaktion
ISSN 1438-
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