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Internationaler Verein für Menschenrechte der Kurden 
IMK Wocheninformationsdienst
Datum: 13. Mai – 24. Mai 2002                  Nummer: 156

Elf Lehrer verhaftet

In einer Privatwohnung im Kreis Kiziltepe sind elf Lehrer und ein Agraringenieur festgenommen und nach sechsstündigem Verhör wegen Verstoß gegen das Antiterrorgesetz verhaftet worden. (...)
Wie ihr Rechtsanwalt Hüseyin Canir erklärte, sei die Festnahme während eines Gespräches in einer Privatwohnung erfolgt: "In der Wohnung befanden sich legale Bücher des Kurdischen Instituts. Die Lehrerin Sermin Erbas wurde ins Krankenhaus eingeliefert, nachdem sie durch die erlittene Folter eine Fehlgeburt hatte." (Quelle: Radikal,, 12.05.2002)
Von den elf Lehrern und Lehrerinnen, die vergangenen Dienstag in Mardin verhaftet worden waren, sind sechs freigelassen worden, nachdem gegen ihren Haftbefehl Einspruch eingelegt worden war. Ihre Festnahme war am 7. Mai im Rahmen einer Wohnungsrazzia erfolgt, wo die elf gemeinsam kurdisch lernten. Bei den Freigelassenen handelt es sich um Sermin Erbas, Faruh Kilinc, Aziz Yücedag, Ahmet Ökten, Nusrettin Demir und Mahmut Kuzu. Sie wurden am Ausgang des Gefängnisses von Mardin von Mitgliedern der Lehrergewerkschaft Egitim-Sen empfangen. Die noch in Haft befindlichen fünf Lehrer und ein Agraringenieur werden in den kommenden Tagen einem Richter vorgeführt werden. (Quelle: Özgür Politika, 15.05.2002)

Kurdisch-Unterricht als Foltergrund

Wie IMK im WID 155 berichtet hatte, sind zwölf Personen, darunter elf Lehrer, die in Kiziltepe verhaftet wurden, weil sie gemeinsam Kurdisch gelernt hatten, in Polizeigewahrsam gefoltert worden.
Die zwölf Personen, von denen elf Mitglieder der Lehrergewerkschaft Egitim-Sen sind, waren am 7. Mai in einer Wohnung im Kreis Kiziltepe in Mardin festgenommen worden. Vorgestern wurde vom Haftrichter Haftbefehl ausgesprochen. In einer schriftlichen Stellungnahme zum Thema von der Zweigstelle von Egitim Sen in Mardin heisst es, dass die Festgenommenen Folter und Misshandlung ausgesetzt worden seien. "Unsere Kollegen und Kolleginnen sind mit verschiedenen Methoden gefoltert worden; sie sind mit einem Hochdruckwasserstrahl abgespritzt worden, ihnen wurden Plastiktüten über den Kopf gezogen, sie wurden dazu gezwungen, Märsche zu singen und im 'Entengang' zu laufen, sie wurden brutal geschlagen, drei Tage ohne Nahrung und Wasser gelassen, nackt ausgezogen, ihre Hoden wurden gequetscht, sie wurden beschimpft und beleidigt." Eine Lehrerin mit dem Namen Sermin Erbas sei trotz ihrer Schwangerschaft nicht von der Folter verschont worden. Aufgrund ihres schlechten Zustandes sei sie deshalb in der Nacht ihrer Verhaftung in die Medizinische Fakultät Diyarbakir eingeliefert worden. Ihr Zustand sei nach wie vor ernst, so die Erklärung.
Weiterhin macht Egitim-Sen darauf aufmerksam, dass die Rechtsprozedur nach der Festnahme völlig vernachlässigt worden sei. Trotz Einspruch der Anwälte hätten am staatsanwaltschaftlichen Verhör zwischen 25 und 30 Polizisten teilgenommen. Die Gewerkschaft rief die Öffentlichkeit zur Beachtung des Vorfalls auf. (Quelle: Yedinci Gündem, 12.05.2002 )

Folter in Mardin

Die Staatsanwaltschaft in Mardin hat Ermittlungen gegen 5 Polizisten (darunter eine Frau) angestrengt. Sie sollen Hamdiye Aslan (35) gefoltert haben. Sie wurde mit drei anderen Personen am 5. März in Kiziltepe (Mardin) festgenommen und zum Polizeipräsidium in Mardin gebracht. Nach drei Tagen musste sie ins Staatskrankenhaus eingeliefert werden, aber der Arzt stellte keine Folterspuren fest. Nachdem Frau Aslan sich beim Staatsanwalt über die Folter beschwert hatte, ließ dieser sie erneut im Staatskrankenhaus untersuchen und dieses Mal stellte ein anderer Arzt Hämatome am Arm, Ohr und den Fußsohlen fest. Hamidye Aslan wurde ins Gefängnis Mardin wegen Unterstützung der PKK eingewiesen. Die Ermittlungen laufen gegen den Kommissar Levent Birsel und die Beamten Abdulkadir Özer, Bayram Ural, Nazim Ege und Hanife Sennur Pat. (Quelle: Yedinci Gündem vom 05.05.2002)

Selbstanzeige wegen Muttersprache-Kampagne

Bingöl. Im Kreis Karliova haben sich 13 Aktivisten der "Kampagne für eine Änderung des Artikels 42" der Verfassung selbst angezeigt. Nach Aufnahme ihrer Aussagen wurden sie ins Gefängnis Karliova eingeliefert.
In Mus, Kreis Malazgirt wurden HADEP-Mitglie-der festgenommen, weil sie ebenfalls Briefe an das Parlament geschickt haben.
Im Kreis Bulanik wurden Leitungsmitglieder der HADEP für eine Aussage zur Staatsanwaltschaft vorgeladen. Während sie ihre Aussage zu Protokoll gaben, wurden nach einem Anruf der Staatsanwaltschaft bei der Sicherheitsbehörde die Anhörung abgebrochen. Insgesamt wurden aber nach Aussagen des Kreisvorsitzenden der HADEP 50 Anhörungen durchgeführt es sei Druck ausgeübt worden, Aussagen über die HADEP-Leitungsmitglieder zu machen.
Bolu. An der Universität Bolu wurde ein Verfahren gegen 4 Studenten eröffnet, die Anträge für Kurdisch-Unterricht abgegeben hatten. Die Anklage beim DGM Ankara "Unterstützung der PKK" hatte keinen Erfolg; die Studenten wurden freigesprochen. (Quelle:Özgür Politika, 16.05.2002)

„DEMA NU“ wieder beschlagnahmt

 Die 28. Ausgabe der 14-tägig erscheinenden prokurdischen Zeitung DEMA NU wurde von der Staatsanwaltschaft des Staatsicherheitsgerichtes in Istanbul beschlagnahmt.
Zur Beschlagnahme führten zwei Artikel bzw. Berichte in der am 30. April 2002 erschienen Zeitung. Diese beiden Artikel sind: „Die Angriffe auf das NEWROZ-FEST in Bern/ Schweiz“ und „PKK und KADEK – Was hat sich geändert“.
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft wurde mit diesen beiden Artikeln „Propaganda durch Medien für eine terroristische Organisation“ betrieben.
Dabei wurden in beiden Artikeln die PKK heftig kritisiert, weil ihre Anhänger in der Schweiz das NEWROZ-Fest einer anderen kurdischen Organisation in Bern angegriffen hatten.
Im zweiten Artikel werden die PKK, ihre Nachfolgeorganisation KADEK und ihr Vorsitzender Öcalan  wegen ihrer unkritischen und systemkonformen Haltung gegenüber dem türkischen Staat und dem Regime kritisiert. (Quelle: Dem Nu, Nr. 29, 15.05.02)

KÜRT-KAV klagt vor dem EMRG

Die in Istanbul ansässige Kurdische Stiftung für Kultur und Forschung – KÜRT-KAV hat bei dem Europäischen Gerichthof für Menschenrechte (EMRG) Klage gegen den türkischen Staat wegen „der Verweigerung einer Genehmigung für den Kurdischunterrichtskursus“ eingereicht.
Zur Begründung der Verweigerung wird folgendes aufgeführt: „Die Genehmigung bedarf einer Empfehlung des Nationalen Sicherheitsrates (NSR), die vom Ministerrat als Beschluß gefasst werden muß.“
Der Anwalt der Stiftung betonte bei seiner Erklärung, dass die Stiftung gezwungen sei vor dem EMRG Klage einzureichen, weil alle juristischen Schritte in der Türkei ausgeschöpft seien. (Quelle: Dema Nu, Nr. 29, 15. bis 31. Mai 02)
 

Vater von Opfern des Todesfastens vor Gericht

Am 6. Mai begann vor der 4. Kammer des SSG Istanbul das Verfahren gegen Ahmet Kulaksiz, Vater von Canan und Zehra Kulaksiz, die im Verlaufe des Todesfastens gestorben waren (Canan Kulaksiz am 15. April und Zehra Kulaksiz am 29. Juni 2001). Danach hatte Ahmet Kulaksiz das Buch “Leben von zwei Schwestern: Canan and Zehra” verfasst. Er muss sich nun zusammen mit dem Verleger Muharrem Cengiz, Verlag Tavir, wegen Propaganda für illegale Organisationen verantworten. Ahmet Kulaksiz sagte während der Verhandlung, dass er seine Töchter von der Aktion abhalten wollte, aber gleichfalls gegen die Gefängnisse vom Typ F sei. Die Verhandlung wurde vertagt. (Quelle: Cumhuriyet vom 07.05.2002)

Mezarci aus der Haft entlassen

Hasan Mezarci, Ex-Abgeordneter der RP, wurde am 6. Mai aus dem Gefängnis in Ipsala entlassen. Dort hatte er am 5. Februar eine Haftstrafe angetreten, die ihm vom Strafgericht 5 in Ankara auferlegt worden war. Er war wegen eines Briefes an Nelson Mandela verurteilt worden, da er ihm gratulierte, den Friedenspreis von Atatürk abgelehnt zu haben, weil es sich bei ihm um einen bekannten Diktator handele. (Quelle: Sabah vom 07.05.2002)

Dorfschützer als PKK’ler verurteilt

Vor der 1. Kammer des SSG Diyarbakir ging ein Verfahren gegen 12 Angeklagte aus dem Kreis Uludere (Sirnak) zu Ende. Es handelte sich bei ihnen vorwiegend um Dorfschützer und ihre Angehörigen. Die vier in U-Haft befindlichen Angeklagten beteuerten ihre Unschuld und sagten, dass es vor ihrer Verhaftung zu keiner bewaffneten Auseinandersetzung gekommen sei. Das Gericht aber verurteilte Mustafa Ürek, Kerem Bilen, Ömer Yaman und Hamdullah Salman zum Tode nach § 125 TSG. Die Strafen wurden in lebenslängliche Haft verwandelt. Kerem Ürek, Ramazan Yaman, Süleyman Yaman, M. Salih Ürek und Mahmut Ender wurden je zu 45 Monaten Haft nach § 169 TSG verurteilt und Mustafa Ürek sowie die Angehörigen Gevher Ürek und Naime Ürek wurden freigesprochen. (Quelle: Yedinci Gündem vom 08.05.2002)

Folter in Diyarbakir

Über seinen Anwalt Reyhan Yalçindag liess Bahattin Dogru Anzeige gegen Polizeibeamte und einen Arzt vom Gesundheitsamt im Stadtteil Baglar (Diyarbakir) erstatten. Im Gefängnis vom Typ E in Diyarbakir berichtete er seinem Anwalt, dass er am 26. April festgenommen und 4 Tage lang auf dem Polizeipräsidium in Diyarbakir festgehalten wurde. Gleich am Anfang sei er splitternackt ausgezogen und brutal geschlagen worden. Anschliessend sei er mit Methoden wie Quetschen der Hoden und Ausdrücken von brennenden Zigaretten auf dem Körper gefoltert worden. Dennoch habe der Arzt beim Gesundheitsamt in Baglar keine Folterspuren attestiert. Deshalb solle auch gegen ihn ermittelt werden. (Quelle: Yedinci Gündem vom 10.05.2002)

Hizbullah Verfahren in Diyarbakir

Die 3. Kammer des SSG Diyarbakir führte das Verfahren gegen 21 vermeintliche Anhänger der Hizbullah fort. Der Angeklagte Yusuf Begiç lehnte die Vorwürfe ab und sagte, dass er bei der Polizei seine Aussage unter Folter unterschreiben musste. Mehmet Veysi Özen, der sich in der Verhandlung vom 28. Februar beschwert hatte, dass er 43 Tage lang in Polizeihaft gehalten wurde, war zur Verhandlung nicht erschienen, da die Polizei ihn für ein erneutes Verhör nach dem Dekret 430 (Möglichkeit der wiederholten Verlängerung der Polizeihaft im Gebiet unter Ausnahmezustand) abgeholt hatte. Cemal Tutar, der für den bewaffneten Flügel der Hizbullah verantwortlich sein soll, kündete daraufhin an, dass Richter, Staatsanwälte, Gefängnisdirektoren und anderes Sicherheitspersonal, das an solchen Massnahmen beteiligt seien, befürchten müssten, dass ihnen das gleiche Schicksal wie dem Polizeichef Gaffar Okkan widerfahre (er war im Januar 2001 ermordet worden. Das Gericht stellte daraufhin Strafanzeige gegen Cemal Tutar und vertagte sich auf den 3. Juli. In diesem Verfahren hat die Staatsanwaltschaft Todesstrafe gegen 18 Angeklagte beantragt. Drei Angeklagte erwartet eine Strafe nach § 168/2 TSG. (Quelle: Radikal vom 10.05.2002)

Urteil zum Massker von Bahçelievler

Das 3. Strafgericht von Ankara verurteilte gestern Mahmut Korkmaz wegen seiner Beteiligung an dem sogenannten Massaker von Bahçelievler, bei dem am 8. Oktober 1978 7 Studenten von der Arbeiterpartei TIP ums Leben gekommen waren. Für jeden dieser Morde wurde der Angeklagte nach § 450/4 TSG zu 15 Jahren Haft verurteilt. Die Gesamtstrafe von 195 Jahren wurde auf die Maximalstrafe von 36 Jahren reduziert. Das Gericht trennte das Verfahren gegen Kadri Kürsat Poyraz, der bislang nicht gefasst werden konnte, ab. Das gleiche Gericht hatte am 1. November 1999 die Angeklagten Bünyamin Adanali und Ünal Osman Agaoglu 7 mal zum Tode verurteilt. Die 9. Kammer des Kassationsgerichtshofes hob das Urteil am 14. Juli 2000 auf mit der Begründung, dass die Angeklagten nicht als Haupttäter verurteilt werden könnten. Das 3. Strafgericht von Ankara bestand aber auf dem ersten Urteil und die Kammerversammlung des Kassationsgerichtshofes schloss sich dieser Haltung an. (Quelle: Cumhuriyet/TIHV vom 15.05.2002)

Militäroperation in Dersim

Im Gebiet Alibogazi, Kreis Cemisgezek, in der Provinz Dersim haben nach Berichten Einheiten der türkischen Armee eine Operation mit Luftunterstützung begonnen. In einer schriftlichen Erklärung des Vali von Dersim hieß es, wegen der Operation sei das Gebiet für Zivilisten aus Sicherheitsgründen gesperrt; bis zu einer weiteren amtlichen Mitteilung gelte dieses Verbot.
Zeitgleich mit der Einstufung der PKK als "terroristische Organisation" durch die Europäische Union begann die türkische Armee vor allem im Gebiet Haftanin und Botan mit neuerlichen Operationen. Dabei kam es auch zu Gefechten. Nach Angaben örtlicher Quellen bereitet die türkische Armee auch Operationen in Südkurdistan vor. (Quelle: Özgür Politika, 15.05.2002)

Gütliche Einigung zur Meinungsfreiheit

Der Schriftsteller und Journalist Ahmet Altan hat einer gütlichen Einigung mit der türkischen Regierung vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof zugestimmt, nachdem die Regierung zusicherte, den § 312 TSG und das Gesetz zur Bekämpfung des Terrorismus in der Form zu ändern, die dem Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention entspricht. Das Verfahren war wegen der Verurteilung von Ahmet Altan für einen Artikel in der Tageszeitung “Milliyet” vom 17.04.1995 mit dem Titel “Atakürt” angestrengt worden. (Quelle: Milliyet vom 15.05.2002)

Türkei verabschiedet umstrittenes Rundfunk- und Fernsehgesetz

Das türkische Parlament hat ein neues Mediengesetz verabschiedet, das erstmals auch Sanktionen für das Internet vorsieht. Nach heftigen Debatten passierte das Rundfunk- und Fernsehgesetz die Nationalversammlung in der Nacht zum Mittwoch ohne Änderungen. Das Parlament überstimmte damit das Veto von Staatspräsident Ahmet Necdet Sezer, der dem Gesetz bereits vor einem Jahr seine Zustimmung verweigert hatte, weil es die Bildung von Monopolen begünstige und die Höhe der vorgesehenen Strafen die Meinungsfreiheit einschränke.
Künftig dürfen Medienunternehmer bis zu 50 Prozent eines Radio- oder Fernsehsenders kontrollieren; bisher waren höchstens 20 Prozent erlaubt. Abgeschafft wurde die Bestimmung, dass Medienkonzerne bei der Vergabe von Staatsaufträgen auszuschließen seien. Damit sollte eine Verquickung von Medienmacht mit anderen wirtschaftlichen und
politischen Interessen verhindert werden.
Die Aufsichtsbehörde, die über die Inhalte von Radio- und Fernsehsendungen wacht und in der Vergangenheit häufig Sendeverbote verfügt hat, soll künftig vorrangig Geldstrafen verhängen. Diese
reichen bei landesweiten Sendern von 125 bis 250 Milliarden Lira (100 000 bis 200 000 Euro), bei regionalen und lokalen Sendern von 5 bis 100 Milliarden Lira. Besonders kleine Sender bangen deshalb um ihre wirtschaftliche Existenz.
Auf das Internet sollen künftig die gleichen Strafen angewandt werden, die das Pressegesetz bei "Falschnachrichten, Beleidigungen und anderen Delikten" vorsieht. (Quelle: dpa 15.5.02)

Türkischer Präsident bringt Mediengesetz vor Verfassungsgericht

Der türkische Staatspräsident Ahmet Necdet Sezer hat mehrere Passagen des neuen türkischen Rundfunk- und Fernsehgesetzes beanstandet und deshalb das Verfassungsgericht angerufen. Einige der im Gesetz enthaltenen Verbote seien so vage formuliert, dass sie zur Verunsicherung führten und die Sender davon abhielten, "wahr und objektiv" zu berichten, erklärte der frühere Verfassungsgerichtspräsident am Dienstag.
Das in der vergangenen Woche gegen das Veto des Präsidenten verabschiedete Gesetz verbietet unter anderem Sendungen, die "Furcht verbreiten" oder "Pessimismus und Hoffnungslosigkeit schüren". Der EU-Beitrittskandidat Türkei, der sich um eine baldige Aufnahme von Beitrittsverhandlungen bemüht, hatte wegen des neuen Mediengesetzes auch Kritik aus Brüssel geerntet.
In der Türkei hatten Kritiker vor allem geltend gemacht, dass das Gesetz die Bildung von Monopolen begünstige und die Meinungsfreiheit durch die Höhe der vorgesehenen Strafen eingeschränkt werde. Dem Gesetz zufolge dürfen Medienunternehmer künftig bis zu 50 Prozent eines Radio- oder Fernsehsenders kontrollieren. Bisher waren höchstens 20 Prozent erlaubt. (Quelle: dpa 21.5.02)

Türkisches Mediengesetz als
Zensurgesetz - Verbot von „Meinungen gegen die Realität“

Das türkische Parlament hat ein von Presseleuten und Oppositionspolitikern heftig kritisiertes Radio- und Fernsehgesetz verabschiedet. Die Aufsichtsbehörde soll das Publikum vor «Falschmeldungen», «Beleidigungen» und «Pessimismus» schützen. Der Staatspräsident hatte das Gesetz als undemokratisch und verfassungswidrig abgelehnt. 
Es war im Rahmen der Annäherung der Türkei an die Europäische Union (EU) vor einem Jahr von der Regierung vorbereitet worden, stiess aber damals wie auch jetzt auf Widerstand. Besonders umstritten ist eine Regelung, die es Medienunternehmen erlaubt, eine fast unbeschränkte Zahl von gedruckten und elektronischen Medien sowie Internetfirmen zu besitzen. Monopolisierung der Presse ist in der Türkei zwar nicht neu. Vor allem die Dogan Holding hat eine beherrschende Position auf dem Medienmarkt. Die Tatsache, dass im neuen Gesetz sämtliche Einschränkungen für Medienmoguln abgeschafft wurden, lässt kleine und lokale Medien um ihre Existenz bangen. Auch die türkischen Islamisten befürchten, dass ihre vergleichsweise kleinen Medien zum Verstummen gebracht werden könnten.

Drohung mit drakonischen Bußen

Heftig umstritten ist die Abschaffung eines Verbots, das Medienkonzerne bei der Vergabe von Staatsaufträgen ausgeschlossen hatte. Mit jenem Verbot wollte man ursprünglich eine Verquickung von Medienmacht mit Wirtschaft und Politik eindämmen. Medienholdings bekundeten schon lange ihr Interesse an öffentlichen Ausschreibungen, ob es um die Privatisierung von staatlichen Banken oder um die Vergabe von Energieprojekten ging. Sie fanden Gehör vor allem bei der konservativen
Mutterlandspartei (Anap), die sich im Parlament für das Gesetz stark machte.
Das neue Gesetz führt auch eine Änderung im Pressekodex ein und erweitert die Kompetenzen der Aufsichtsbehörde für Radio und Fernsehen.
Diese wacht über die Inhalte der Programme. Sie hat in den letzten Jahren mehrmals unliebsame Medien mit Sendeverboten belegt. Bestraft wurden mit Vorliebe Sender, die die mächtige Armeeführung kritisiert, die Kurdenpolitik der Regierung in Frage gestellt oder eine andere als die offizielle Meinung zur säkularen Ordnung des Staates geäussert hatten. Gemäss dem neuen Gesetz darf die Aufsichtsbehörde nun auch gegen Sender vorgehen, die «Meinungen gegen die Realität» verbreiten,
«Falschnachrichten und Beleidigungen» ausstrahlen oder mit ihren Berichten «Pessimismus auslösen» könnten. Statt Sendeverbote soll die Aufsichtsbehörde allerdings vorrangig Geldstrafen verhängen. Diese reichen von 10 Milliarden bis 250 Milliarden türkische Lira, umgerechnet 14 000 bis 290 000 Franken - solche Bußen dürften für kleine Sender das wirtschaftliche Ende bedeuten. Die Strafen gelten nun auch für Internetsendungen. Das neue Mediengesetz erlaubt Sendungen auf Kurdisch
weiterhin.

Erneutes Veto des Präsidenten?

Das neue Gesetz sei keine Reform, sondern ein «Schritt zurück», urteilte ein Sprecher des für die EU-Erweiterung zuständigen Kommissars. Er
forderte Ankara auf, das Gesetz nochmals zu überarbeiten. Die türkischen Kritiker setzen ihre Hoffnungen auf Präsident Ahmet Necdet Sezer. Sezer
hatte das Gesetz bereits vor einem Jahr als undemokratisch und verfassungswidrig abgelehnt. Er darf aber laut Verfassung gegen ein Gesetz, das vom Parlament zweimal ohne Änderungen verabschiedet worden ist, kein Veto mehr einlegen. Die Tatsache, dass die Koalitionspartner in ihrer Eile Anfang der Woche nur 18 der insgesamt 36 Paragraphen im Parlament debattiert haben, macht laut Experten ein Veto des Präsidenten dennoch möglich. Der Präsident könnte aber auch das Verfassungsgericht anrufen gegen dieses Gesetz, das er nie befürwortet hat. Diesen Weg will laut ihren Erklärungen auch die islamistische Opposition einschlagen. (Quelle: Neue Zürcher Zeitung, 17.05.2002)

Medienaufsicht darf im Internet zensieren

Türkische Internet-Betreiber müssen künftig die Inhalte ihrer Websites der staatlichen Medienaufsicht zur Genehmigung vorlegen. Das sieht ein neues Rundfunk- und Fernsehgesetz vor, das am Dienstagabend vom Parlament in Ankara verabschiedet wurde. Nach den neuen Bestimmungen können die Betreiber von Chatrooms oder Diskussionsforen auch für alle dort verbreiteten Inhalte strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Die neuen Zensurbestimmungen werden nach Einschätzung von Branchenbeobachtern dazu führen, dass zahlreiche türkische Internetbetreiber ihre Websites schließen.
Künftig können "falsche Nachrichten" und Berichte, die "Pessimismus verbreiten" oder "Angst schüren" mit Geldstrafen von bis zu 200 000 Euro geahndet werden. Die Bestimmungen des neuen Gesetzes werden nach Ansicht von Kritikern auch die Konzentration in der Medienlandschaft beschleunigen. (Quelle: Frankfurter Rundschau, 16.05.2002)

Türkei verschärft Internet-Gesetz

Verbreitung von Pessimismus verboten, neue Websites müssen per Post eine Genehmigung erbitten. Die Türkei geht völlig neue Wege in der Einschränkung der Online-Meinungsfreiheit. Während die Türkei versucht, den Kopenhagener Kriterien für einen Beitritt der EU gerecht zu werden, verabschiedete das türkische Parlament gestern ein neues Mediengesetz: Die freie Meinungsäußerung im Netz wird massiv einschränkt. Jedoch nicht völlig ohne Gegenwehr: Eine Rauferei konnte nach der zehnstündigen Diskussionsrunde im türkischen Parlament am Mittwoch gerade noch verhindert werden. Trotzdem wurde das von der EU heftig kritisierte Gesetz ohne Änderungen verabschiedet.

Konzern-Interessen auf Kosten der Bürger

Trotz der Verabschiedung mit 202 Für- und 87 Gegenstimmen werden einige Abgeordnete der türkischen Drei-Parteien-Regierungskoalition den Kampf gegen das repressive Gesetz nicht aufgeben. Einer von ihnen, Nezir Aydin, wirft den Befürwortern die Unterstützung der Medienmogule auf Kosten der Interessen der Staatsbürger vor und ruft Präsident Sezer auf, dem Gesetz nicht zuzustimmen. Der allerdings hat, nachdem er gegen das Gesetz bereits im letzten Juni Veto eingelegt hat, da er es für verfassungswidrig hielt, sein einmaliges Vetorecht bereits ausgeschöpft.

Keine Website ohne Genehmigung

Das Gesetz droht mit Geldstrafen in astronomischer Höhe für undefinierte Vergehen wie die «Verbreitung von Pessimismus» und Medienbeobachter fürchten, dass die mächtigen Medienmogule ihren Einfluss geltend machen werden, um unliebsame kleine Anbieter aus dem Geschäft zu drängen und Monopole einrichten. Des weiteren müssen Websitebetreiber eine Genehmigung der Regierung einholen, bevor sie mit einer neuen Site online gehen und zwei ausgedruckte Seiten von der zu veröffentlichenden Site per Post zur Genehmigung einschicken.

Einschränkung der Redefreiheit

Bei den Gesetzesgegnern besteht große Sorge darüber, dass das Gesetz regimekritische Foren und politische Opposition im Internet unterbinden soll. «Ich bin mir sicher, dass es die Kritik am türkischen Parlament sowie jeglichen politische Meinungsäußerung und Kritik zum Schweigen bringen soll», so Yaman Akdeniz, Direktor einer Cyberrechte- und Cyberfreiheit-Organisation.
«Darum geht es doch im Grunde nur. Den Mitgliedern des Parlaments muss möglichst schnell klar werden, das es sich bei dem Internet um ein globales Medium ohne Grenzen handelt und das Einschränkungen der Redefreiheit die Entwicklung des Internets in der Türkei zerstören kann.» (Quelle: Netzeitung, 17. Mai 2002.)

Generalsekretär von Reporter ohne Grenzen darf nicht in die Türkei

Die Türkei hat den Generalsekretär der Journalistenorganisation Reporter ohne Grenzen, Robert Mänard, mit einem Einreiseverbot belegt. Das Einreiseverbot sei Mänard, der in Istanbul eine Pressekonferenz habe geben wollen, schriftlich von der türkischen Botschaft in Paris zugestellt worden, berichtete die deutsche Abteilung von Reporter ohne Grenzen am Donnerstag in Berlin. Hintergrund ist eine im Pariser Bahnhof Saint-Lazare ausgelegte Weltkarte, auf der neben Diktatoren wie Saddam Hussein auch der türkische Generalstabschef Hüseyin Kivrikoglu als "Feind der ressefreiheit" angeprangert worden war. Die Karte hatte zu Spannungen zwischen Paris und Ankara geführt. Der türkische Generalstab hatte mit einem Abbruch der militärischen Kontakte gedroht. 
(Quelle: dpa 16.5.02)

Urteil im Mordverfahren

Am 16. Mai verurteilte das 2. Strafgericht von Kadiköy Ihsan Bal, den Vorsitzenden der Idealistenvereinigung in Küçükbakkalköy wegen des Mordes an Hüseyin Duman (28), Mitglied der Sozialistischen Machtpartei (SIP), zu 24 Jahren Haft, ordnete aber Haftentlassung an, da er in den Genuss des Gesetzes zur Aussetzung und Reduzierung von Strafen und Verfahren gelangen könnte. Nach dem Mord vom 17.04.1999 hatte sich der Angeklagte am 14.01.2001 gestellt, war aber am gleichen Tag wieder auf Kaution freigelassen worden. Erst am 30.11.2001 wurde er erneut inhaftiert, nachdem ein Zeuge ihn identifiziert hatte. Ihsan Bal war in der Vergangenheit schon wegen zwei anderen politischen Morden angeklagt gewesen, aber jeweils aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden. Es handelte sich dabei um die Morde an Ali Güngör von der KSD am 23.04.1983 und Mete Yüksel von den Akincilar am 23.02.1979. (Quelle: Yedinci Gündem vom 17.05.2002)

Dringender Aufruf des Syrischen
Menschenrechtskomitee (SHRC) den Aufenthaltsort von Nawras Hussein el-Ramadan offenzulegen.

SHRC bekam zur Kenntnis, dass die Flughafen- und Sicherheitsbehörde in Damaskus am 13. Februar 2002 Herrn Nawras Hussein el-Ramadan verhaftete nach seiner Ankunft in Syrien aus den UAE, wo er als ein Lehrer arbeitet. 
Niemand weiss seinen Aufenthaltsort oder etwas über sein Schicksal.
Herr  Nawras Hussein el-Ramadan (1944) ist aus dem Dorf Tamaniah, Idlib Provinz.  Er ist Vater von fünf Kindern, studiert hat er an der Damaskus-Universität und arbeitet jetzt als Lehrer in UAE. 
Herr  Ramadan verliess Syrien 1980 als die grossen Verhaftungswellen stattfanden. Vor seiner Rückkehr wandte er sich an die offiziellen Behörden, die ihm eine ungefährdete Rückkehr zusicherten. Jedoch, nach seiner Rückkehr nach  Syrien, wurde er sofort verhaftet.
SHRC fordert die syrischen Behörden auf, Herrn el-Ramadan freizulassen und sein Leben vor Folter sicherzustellen 
Legen Sie Beschwerden ein bei den syrischen Behörden: 
Nähere Informationen unter: 
http://www.shrc.org/english - Syrischer Menschenrechts-Ausschuss (SHRC)
(Quelle: SHRC  22nd. April 2002)

88 illegale Einwanderer 
in Griechenland angekommen

Eine Gruppe von 88 illegalen Einwanderern ist am Dienstagabend an Bord eines Segelbootes in der griechischen Ägäisinsel Eubäa angekommen. Die Menschen zumeist kurdischer Abstammung waren vor zwei Tagen in der Türkei aufgebrochen. Wie die griechische Küstenwache weiter bekannt gab, wurden die zwei Besatzungsmitglieder der Yacht, ein Grieche und ein Albaner, als mutmaßliche Schleuser festgenommen.
Die Ägäis ist eine der Routen, über die internationale Schleuserbanden immer wieder versuchen, illegale Zuwanderer in die EU zu bringen. (Quelle: dpa 12.5.02)

Zwölf kurdische Flüchtlinge 
in Kroatien ertrunken

Auf der Flucht aus der Türkei sind zwölf kurdische  Flüchtlinge in Kroatien ertrunken. Die letzten vier Leichen wurden am Sonntag  aus dem Fluss Sava in der Nähe der Stadt Zupanja im Osten des Landes geborgen,  wie die Nachrichtenagentur HINA meldete. Unter den Toten seien auch zwei Frauen  und zwei Kinder. Am Montag war eine Fähre mit 16 Kurden an Bord auf dem Weg nach  Italien gesunken. Die Polizei fand das leere Boot im bosnischen Teil des  Flusses, vier Überlebende wurden festgenommen. (Quelle: afp 19.5.02)

Können die USA den Irak mit
Unterstützung der Kurden angreifen?

Ein Berater des französischen Ministeriums für Prognosen und Analysen sagt, daß seiner Meinung nach es eine 90-prozentige Wahrscheinlichkeit gibt, daß die Vereinigten Staaten einen Angriff auf dem Irak planen. 
Gerard Chaliand, ein internationaler Fachmann auf dem Gebiet des Terrorismus sagt, daß die Vereinigten Staaten, entsprechend seiner Einschätzung, bei einem Angriff gegen den Irak die kurdische Bevölkerung bei einem etwaigen Angriff der USA gebrauchen.  Alles hängt davon ab, ob der erste Schlag gegen Baghdad erfolgreich ist. 
Nur dann, sagt er, wenn die Vereinigten Staaten in der Lage sind, die kurdischen Kräfte, zu gebrauchen wird Amerika den Angriff starten.  "Sobald die irakische Armee in die Defensive gesetzt wird, "so die Anmerkungen von Chaliand," sind die Vereinigten Staaten in der Lage, eine kurdische Offensive innerhalb des Iraks mit kurdischen Truppen zu aktivieren, die einer Aushilfskapazität dienen. 
Er weist auf den Präsidentenschutz des Landes hin - der ca. 200.000 Männer seiner Schätzung nach zählt - als sei dies einer der Hauptgründe, warum, 
trotz eines US Angriffs, Präsident Saddam Hussein 
genug Energie haben wird, egal wie stark ein US-Angriff ist. 
"Der Präsidentenschutz" - den er als  "Garde republicaine" bezeichnet - "ist eine Auslese und schließt einige der besten Warriors in die Region" ein. 
"Ein anderer Grund, warum die Vereinigten Staaten zweimal an einen Angriff gedacht haben, ist die Vorstellung, daß eine erfolgreiche Offensive gegen den Irak - wenn sie dann getan werden kann, würde eine Verteilung des Landes hervorbringen und die Möglichkeit, innerhalb des Iraks, eines unabhängigen Kurdistans.“ (Quelle: wki, 17.5.02)
 
 
 
 
 
 

 Neue Dokumentation erschienen

Die Dokumentation der Tagung Kurden im Irak und Iran – Chancen sowie Perspektiven von Autonomie und Selbstverwaltung ist nun erschienen. Sie können sie zum Preis von 4,60 EUR plus Porto u. Verpackung über den IMK e.V..
Die Tagung war Ende letzten Jahres durch die Evangelische Akademie Bad Boll, den IMK e.V. in Bonn, das Diakonische Werk Württemberg und die Evangelische Jugendsozialarbeit Bayern durchgeführt worden. Sie bot ein Forum der Diskussion über die aktuelle Lage der kurdischen Bevölkerung im Nordirak und Westiran. Expertinnen und Experten wie im Exil lebende Vertreterinnen und Vertreter kurdischer Parteien und Minderheiten sowie von deutscher Seite sprachen über die geostrategische und wirtschaftliche Bedeutung Kurdistans für die internationale Gemeinschaft und die Folgen einer möglichen militärischen Intervention der USA im Irak. Einigkeit bestand darüber, dass die Wirtschaftssanktionen gegen den Irak vom UN-Sicherheitsrat aufgehoben werden sollten, weil sie der gesamten Bevölkerung schaden. Allerdings müssten gleichzeitig Garantien für die sichere Zukunft der kurdischen Selbstverwaltung in Südkurdistan (Nordirak) sowie die Rechte der anderen ethnischen und religiösen Minderheiten im Irak integraler Bestandteil der Bedingungen für die Aufhebung der Sanktionen sein. Die Dokumentation enthält interessante und spannende Beiträge zur aktuellen Situation in der Region. Die Diskussion wird in diesem Jahr in Bad Boll vom 6.-8. Dezember 2002 fortgesetzt, wenn es im Vergleich um die Lage der kurdischen Bevölkerung in der Türkei und im Nordirak und Möglichkeiten einer föderalen bzw. Autonomie-Entwicklung geht. 

Wieder haben wir interessante Beiträge auf unserer Website abgelegt. Wir möchten darauf hinweisen, dass diese Beiträge nicht unbedingt unsere Meinung, sondern die aktuell für unser Themengebiet interessanten Diskussionen wiedergeben. Besuchen Sie doch einmal www.kurden.de.

Mit freundlichen Grüßen, Ihre Redaktion

ISSN 1438- 08 Herausgeber: IMK e.V., Postfach 07 38, D-53137 Bonn, Telefon: + 49 228 362 802,
Fax: + 49 228 363 297, E-Mail: IMK-Bonn@t-online.de und imkkurds@aol.com
Besuchen sie auch unsere Website: http://www.kurden.de 
Verantwortlicher Leiter: Abubekir Saydam
Abonnementbedingungen (pro Jahr):
? Stiftungen, Parteien, Regierungen und internationale Organisationen 
sowie Gremien: Euro 92,00 
? Gerichte, Rechtsanwälte, Menschenrechtsorganisationen, 
Flüchtlingsberatungsstellen: Euro 46,00 
? Förderabonnement, Einzelpersonen und kleinere Vereine: Euro 31,00 
Spendenkonto: Volksbank Bonn (BLZ: 380 60 186),   Konto-Nr.: 201 246 90 23
 


 

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25/05-2002
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