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Internationaler Verein für Menschenrechte der Kurden 
IMKWocheninformationsdienst
Datum: 21. April - 30. April 2002        Nummer: 153-154

HAK-PAR protestiert gegen das Ver-botsverfahren
Der Parteirat der Anfang 2002 gegründeten neuen prokurdischen Partei HAK-PAR (Partei für Rechte und Demokratie) hat mit einer Presseerklärung gegen das Verbotsverfahren der Oberstaatsanwalt-schaft des Kassationshofes in Ankara protestiert. 
Der Parteivorsitzende Abdulmelik Firat bezeichnete sowohl die Klageschrift der Staatsanwaltschaft gegen seine Partei als auch das Verhalten der Re-gierenden der Türkei als demokratiefeindlich, rechtswidrig und willkürlich.
In der Klageschrift der Staatsanwaltschaft, die nach drei Wochen der Parteigründung beim Verfassungs-gericht eingereicht wurde, wird der HAK-PAR folgende Taten vorgeworfen, und zwar abgeleitet vom Parteiprogramm dieser Partei.
Die Vorwürfe sind:
- Mit der Behauptung der Partei „die Kurdenfrage sei ein grundlegendes Problem der Türkei, und solange die Kurdenfrage nicht gelöst sei, werde es schwer, die restlichen Probleme der Türkei zu lösen; und die Partei werde bei der Lösung der Kurdenfrage für das Wohl und die Zukunft der Türkei eine aktive Rolle übernehmen“ habe sie eine Minderheit mit dem Namen „Kurden“ geschaffen.
- Die Forderung der Partei nach „mutter-sprachlichem Unterricht in kurdischer Sprache“ bedeutet, den Wunsch türkisch als Muttersprache abzuschaffen.
- Die Forderung der Partei nach „Dezentralisierung der Türkei durch Stärkung der regionalen auto-nomen Administration zur Minderung der Schwer-fälligkeit des Staatsapparates und zur Förderung der Produktion und Selbstorganisation“ zielt einer Spal-tung der Türkei in Regionen.
Der Parteivorsitzende Firat bezeichnete diese Geisteshaltung weder mit dem Beitrittsprozess der Türkei in die EU noch mit den Kopenhagener Kriterien vereinbar.
Daher habe die Parteiführung eine Juristenkom-mission einberufen, die auf nationaler und interna-tionaler Ebene diese Politik demaskieren soll.
Der Parteivorsitzende betonte weiter, dass dieses Verbotsverfahren seine Partei nicht davon abhalten werde, die Organisationstätigkeit in der gesamten Türkei zu forcieren. 
Die gesamte Presserklärung der HAK-PAR kann unter www.kurden.de gelesen werden. (Quelle: PE der HAK-PAR, 18.04.02 und IMK e.V.)
 

Doppelmoral der EU-Kommission

Die EU-Kommission hat nach internationalen und türkischen Medienberichten zufolge auf Druck der türkischen Regierung letzte Woche die PKK, die sich auf ihrem letzten Kongress aufgelöst und den Namen KADEK angenommen hatte, auf die Liste der Terrorismusbekämpfung aufgenommen.
Die PKK ist seit Jahren in allen Mitgliedstaaten der EU aktiv und ihre Aktivitäten, sowie Organisa-tionsformen, sind der Kommission und den Ge-heimdiensten der Mitgliedsstaaten bekannt ge-wesen. Diese Organisation ist sogar in mehreren Mitgliedsstatten der EU verboten.
Trotz dieser Tatsachen hatte die Kommission bisher nicht ins Auge gefasst, diese Partei offiziell als terroristisch zu bezeichnen. 
Eine EU-Kommission, die von allen Mit-gliedskandidaten die strenge Erfüllung der Kopen-hagener Kriterien erwartet, beugt sich dem Druck eines Kandidaten und nimmt auf  Wunsch der Tür-kei die PKK auf die „Terro-rismusbekämpfungsliste“.
Dies ist eine Doppelmoral und ist zu verurteilen, weil die Türkei seit Jahren einen Staatsterrorismus gegen die ethnischen und religiösen Minderheiten sowie gegen jede Persönlichkeit betreibt, welche eine gerechte Lösung der Kurdenfrage und  eine zivile Gesellschaft sowie die Demokratisierung fordern.  (Quelle: IMK e.V.)
 

Schizophrenie einer staatlichen Logik

Nach türkischen Presseberichten und Erklärungen verschiedener kurdischer bzw. prokurdischer Orga-nisationen, Parteien und Periodikas geht die türki-sche Administration seit einiger Zeit wieder härter gegen die Kurden vor.
Neben den von der Staatsanwaltschaft eingeleiteten Verbotsverfahren gegen die zwei prokurdischen Parteien HAK-PAR und HADEP geht die Regie-rung Ecevit und die staatlichen Organe gegen jede Aktivität, die sich in Richtung kurdischer Identität bewegt, gnadenlos vor.
- Alle Neujahrsveranstaltungen der Kurden, sei es in den kurdischen Regionen und/oder im Westen der Türkei wurden von den Gouverneuren verboten, wenn in dem Aufruf, oder der Einladung der Organisatoren das Wort NEWROZ nicht mit dem Buchstaben „v“ sondern mit „w“ geschrieben war.
Die Obrigkeit begründete das Verbot mit dem Buchstaben „W“, das in der türkischen Sprache nicht vorhanden ist. Dies gilt auch für die Buchsta-ben „Q“ und „X“, die sowohl im kurdischen als auch im normalen lateinischen Alphabet vorhanden sind. 
Nach Auffassung der Verbotsadministratoren wür-de die Verwendung dieser Buchstaben zur Schwä-chung der nationalen Einheit und zum Separatismus führen.
Dabei vergessen diese Damen und Herren der Herr-scherriege, dass ihre Schwestern und Brüder in Bulgarien, Bosnien und Griechenland nicht in latei-nischer, sondern in kyrilischer Schrift lesen und schreiben; und wiederum die Türken und Turk-menen in den arabischen Staaten in Arabisch. Wie wäre es, wenn die Führungsriege der Türkei auch diesen Staaten die Verwendung ihrer Schrift verbie-ten würde, wie sie gegenüber den Kurden verfährt.
- Das Innenministerium gab im ersten Quartal die-ses Jahres eine Dienstanweisung an die Gouver-neure in den kurdischen Provinzen, gegen kurdi-sche Eltern vorzugehen, die versuchen auf den Standesämtern ihren Neugeborenen einen kurdi-schen Namen zu geben.
Gerade vor zwei Jahren hat der Kassationshof der Türkei nach siebenjähriger Prozessdauer einem kurdischen Vater das Recht anerkannt, seinen Kin-dern kurdische Namen zu geben. Zur Begründung dieses Urteils wurde aufgeführt, dass die meisten türkischen Namen aus den arabischen, persischen und europäischen Sprachen stammen würden und auch kurdische Eltern hätten das Recht, ihren Kin-dern kurdische Namen zu geben. Dieses Recht würde weder gegen die Kultur noch gegen die Sit-ten der Türkei verstossen.
Den Innenminister in Ankara interessiert das Urteil des höchsten türkischen Gerichtes nicht. Er betreibt weiterhin die Assimilationspolitik seines Staates.
- Vor zwei Jahren wurde eine Kurdin, die sich in der Provinz Mersin als Dolmetscherin für die kurdi-sche Sprache registrieren ließ, Opfer der  Staatsanwaltschaft. Das Gericht war allerdings nicht der Meinung des Staatsanwaltes und ließ ihre Registrierung als Dolmetscherin für Kurdisch zu.
Trotz dieses Beschlusses wird in fast in allen Ge-richtsverhandlungen das Kurdischsprechen nicht erlaubt oder ein Dolmetscher nicht zugelassen, weil dies das türkische Nationalgefühl schwächen und dem Separatismus dienen würde.
Wegen der Verwendung der geographischen Be-zeichnung „Kurdistan“ werden alle Publikationen beschlagnahmt und Personen vor Gericht gestellt.
Dabei ist diese Bezeichnung in den osmanischen, arabischen, persischen und westlichen Geschichts-büchern festgehalten. Heute noch werden die kurdischen Regionen im Irak und Iran weiterhin Kurdistan genannt.
Heute noch schreiben die türkischen Medien, wenn sie von den kurdischen Parteien im Irak und Iran reden, so z.B. Demokratische Partei Kurdistan-Irak, Patriotische Union Kurdistans oder Demokratische Partei Kurdistan-Iran.
Dies ist nicht strafbar. Wehe aber, wenn Kurden in der Türkei ihre Region mit ihrem historischen Na-men „Kurdistan“ bezeichnen. In diesem Fall sind sie Separatisten.
Wenn dies nicht eine Schizophrenie der Logik von türkischen Machthabern ist, was sonst? (Quelle: PSK-Bulletin, Februar-März 02 und IMK e.V.)
 

Folter in Antep

Yüksel Bulut, Reporter von ”Atilim” und Eylem Çolak, Mitglied der Gewerkschaft Egitim-Sen, die am 8. April in Antep verhaftet worden waren, wur-den am 19. April aus der Haft entlassen. Sie hielten eine Pressekonferenz im IHD Antep und sagten, dass sie in der Polizeihaft an den Armen aufge-hängt, mit Wasser unter Hochdruck abgespritzt und sexuell belästigt wurden. (Quelle: Evrensel vom 21.04.2002 )
 

Hizbullah Verfahren

Das SSG Ankara sprach sein Urteil in einem Ver-fahren gegen 29 vermeintliche Angehörige der Hizbullah. Mehmet Emin Alpsoy, Mustafa Gürlüer und Seyhmus Alpsoy wurden nach § 146 TSG zum Tode verurteilt. Aysel Aldanmaz, Ayse Sudan, Veli Ince, Halit Karsli, Ahmet Akbulut und Hüseyin Tamer wurden freigesprochen. Abdulsamet Yildiz, Sadullah Arpa und Abdurrahman Alpsoy wurden wegen Mitgliedschaft zu je 15 Jahren Haft verur-teilt. 15 Angeklagten erhielten Strafe von je 45 Monaten Haft. Mahmut Kaya und Ismail wurden zu 3 Jahren Haft verurteilt, weil sie zur Tatzeit unter 18 Jahre alt gewesen waren. (Quelle: Cumhuriyet vom 20.04.2002)
 

Memed Uzun freigesprochen

Das SSG Diyarbakir sprach den Schriftsteller Me-med Uzun wegen einer Rede, die er im Januar 2000 auf einem Kongress der Lehrergewerkschaft Egi-tim-Sen in Diyarbakir gehalten hatte, frei. Dem Verfahren wohnten viele ausländische Beobachter, vor allem aus Schweden bei. (Quelle:  Yedinci Gündem vom 20.04.2002)

Minenexplosion

Am 20. April wurde Ercan Torun (12) verwundet, aös er in der Nähe des Dorfes Asagi Kayalar, Kreis Semdinli (Hakkari) auf eine Mine trat. (Quelle: Cum-huriyet vom 21.04.2002)
 

Minenexplosionen

Am 24. April starb Hülya Kaçar (20) als sie nahe des Dorfes Derebasi (Gireçolya) im Kreis Silopi (Sirnak) auf eine Mine trat. Teybet Arsu (45) wurde schwer verwundet. Unter den Personen, die zum Staatskrankenhaus in Silopi geeilt waren, erlitt eine Person einen Herzanfall und starb. (Quelle: Yedinci Gündem vom 26.04.2002)
 

Neue Anklage gegen die Rechtsanwältin und Vorsitzende der Sektion Istanbul des Menschenrechtsvereins Türkei (IHD) Frau Eren Keskin.

Am 25.11.2001, dem “Internationalen Tag gegen Gewalt gegen Frauen”, führte der IHD in Istanbul eine Veranstaltung zum Thema “Gewalt gegen Frauen” durch. Die bekannte Rechtsanwältin Eren Keskin, Vorsitzende der Sektion Istanbul des IHD sowie Mitbegründerin und Anwältin des Projekts “Rechtliche Hilfe für Frauen, die durch staatliche Sicherheitskräfte vergewaltigt oder auf andere Wei-se sexuell gefoltert wurden”, trat neben anderen als Referentin auf dieser Veranstaltung auf, um über die Erfahrungen der Projektarbeit zu berichten. Nun ist sie aufgrund des Art. 8 Abs. 1 des Anti-Terror-Gesetzes (“separatistische Propaganda”) vor dem Staatssicherheitsgericht Istanbul angeklagt. Die erste Hauptverhandlung fand am 11.4.2002 statt.
Der nächste Hauptverhandlungstermin ist der 4.7.2002, 9 Uhr, 1. Kammer Staatssicherheits-gericht Istanbul.
In der vom 22.1.2002 datierten Anklageschrift der Staatsanwaltschaft beim Staatssicherheitsgericht (Aktenzeichen: 2002/68, Hz. 2002/28, Esas 2002/68) heißt es:
“ ...während ihrer Rede hat die Angeklagte ausge-führt: Eine Frau, die sich im kurdischen Gebiet in Haft befindet, hat keinerlei Möglichkeit, erlittene sexuelle Gewalt mitzuteilen. So sind als Täter sexu-eller Gewalt während des Krieges in Kurdistan an Frauen, die sich in den Haftanstalten Mardin – Midyat befinden, nach statistischen Angaben an erster Stelle Polizei, Gendarmerie und Dorfschützer zu finden....”. Durch diese Aussage hat sich die Angeklagte der mündlichen Propaganda gegen die unteilbare Integrität der Türkischen Republik schuldig gemacht....”
In ihrer Aussage vom 11.1.2002 während des lau-fenden Ermittlungsverfahrens führte Frau Keskin aus:
“ ...Wir vertreten an die 150 betroffene Frauen. Den Begriff “Kurdistan” habe ich während meiner Rede aus Redegewohnheit verwendet und der Begriff Kurdistan wurde schon während der historischen Epoche der Seldschuken benutzt. Selbst Mustafa Kemal Atatürk hat in 
seinen Anschreiben an die Kommandanturen der Ostprovinzen seinerzeit den Begriff Kurdistan ver-wendet. Ich vertrete das Zusammenleben von Kur-den und Türken. Ich habe mich keines Verstoßes gegen Art. 8 Abs.1 ATG (Anti-Terror-Gesetz) schuldig gemacht und den Begriff Kur-distan nicht im Sinne von Separatismus benutzt.” 
In der ersten Hauptverhandlung vom 11.4.2002 führte sie weiterhin aus:
“Ich habe die in der Anklage dargelegte Rede gehalten. Ich arbeite in einem Büro, welches die juristische Unterstützung von Frauen gewährleistet, die sexuelle Misshandlung durch staatliche Kräfte erfahren haben. Alles was ich auf der in Frage ste-henden Veranstaltung gesagt habe, entspricht der Wahrheit. Ich habe auch den Begriff Kurdistan, so wie in der Anklage ausgeführt, verwendet. Aber ich habe diesen Begriff nicht verwendet, um damit der Ansicht, es müsse ein separater Staat gegründet werden, Ausdruck zu verleihen. Aus den geheimen Protokollen der Großen Türkischen National-versammlung, die ich zu den Akten gereicht habe, ergibt sich, dass selbst Mustafa Kemal von diesem Gebiet als Kurdistan gesprochen hat. Ich bin nicht der Ansicht, dass der Begriff Kurdistan die Türkei zu spalten in der Lage ist. Wenn die Türkei ge-spalten werden sollte, dann aufgrund einer militaristischen Politik...”
Die Verteidigerinnen gaben zu bedenken, dass Art.8 des ATG kurz nach Fertigstellung der Ankla-geschrift eine Veränderung erfahren habe und daher die Anklageschrift noch einmal zu über-denken sei. Das Gericht vertagte den Prozess zwecks Berichti-gung der Personaldaten Eren Keskins in der Ankla-geschrift und zur Vorbereitung des Antrags durch die Staatsanwaltschaft auf deren Antrag hin und beraumte den 4.7.2002 als nächsten Verhandlungs-termin an.
 

Türkischer Präsident weist umstrittene Amnestie-Ausweitung zurück

Ein Streit um die Verkürzung von Haftstrafen in der Türkei, von der auch Papst-Attentäter Mehmet Ali Agca profitieren würde, geht in eine neue Runde. Staatspräsident Ahmet Necdet Sezer wies am Sams-tag ein vom Parlament verabschiedetes Amnestie-Gesetz zurück, das in türkischen Medien heftig verurteilt worden war. Bestätigt das Parla-ment die Vorlage in einer neuen Abstimmung, muss der Präsident sie aber in Kraft setzen.
Mit der vom Parlament beschlossenen Ausweitung einer Amnestie aus dem Jahr 2000 
auch auf Häftlinge mit Haftstrafen von mehr als zehn Jahren folgte das Parlament einem Urteil des Verfassungsgerichts. Es hatte den Ausschluss dieser Gefangenen von der Strafermäßigung als ungerecht gerügt. Das Parlament verabschiedete das Gesetz am  vergangenen Donnerstag. In der Türkei wurde besonders heftig kritisiert, dass es auch Schwerst-verbrecher wie Vergewaltiger begünstigt, sowie Manager, die für die Zusammenbrüche mehrerer Banken verantwortlich sind.
Im Zuge der Amnestie waren 2000 rund 20. 000 Häftlinge freigelassen worden. Ziel war, die über-füllten türkischen Gefängnisse zu entlasten.
Die Haftstrafe für Agca würde durch die Amnestie von 15 auf 5 Jahre sinken. Nachdem er im Italien 19 Jahre im Gefängnis wegen des Attentats auf Papst Johannes Paul II. 1981 verbracht hatte, sitzt er nun in der Türkei wegen des Mordes an einem Journalisten 1979 und eines bewaffneten Raubüber-falls in Haft. (Quelle NewsBote 27.4.2002)

  
Menschenrechte in der Türkei Repressionen gegen Ärzte

Angehörigen der Heilberufe, die Folteropfer behan-deln oder Folterspuren dokumentieren, drohen Haftstrafen oder Verbannung.
Am 7. September vergangenen Jahres hat die türkische Polizei das Behandlungszentrum für Folteropfer der türkischen Menschenrechtsstiftung in Diyarbakir durchsucht und alle Patientenakten beschlagnahmt. Dem Zentrum droht nun die Schlie-ßung und den beiden Ärzten des Zentrums Verbannung in entlegene Gebiete, weil sie es wagten, Folteropfer zu behandeln und deren Verletzungen wahrheitsgemäß zu protokollieren. Ende November wurde gegen neun Mitglieder des Ehrenrates der Türkischen Ärztekammer ein Verfahren eröffnet, weil sie sich in einem Flugblatt gegen die Zwangsernährung von hungerstreikenden Häftlingen gewendet hatten. Ihnen drohen Haft-strafen zwischen drei und zehn Jahren. Das sind nur zwei Beispiele, die die aktuelle Auseinandersetzung um Demokratie und Menschenrechte in der Türkei widerspiegeln. Vor allem im Kampf gegen Folter gibt es viele Ärztinnen und Ärzte sowie andere Angehörige der Heilberufe, die angesichts von Gewalt und Repressionen – oft unbemerkt von der Öffentlichkeit – berufliche Stellung, Leib und Leben riskieren. Um die eigene Würde und Integ-rität zu wahren, entscheiden sie sich in existenziellen Situationen, alles zu wagen, da sonst das Leben für sie seinen Sinn verliert.. 
Eine Liste von 40 Ärztinnen und Ärzten, die staatli-cher Repression ausgesetzt sind oder waren findet sich im Internet unter www. aerzteblatt.de 
 

TIHV-Jahresbericht 2001

Wir veröffentlichen Auszüge aus o.a. Bericht, den vollständigen Bericht können Sie auf unserer Inter-net-Seite www.kurden.de nachlesen.
2001 hat die türkische Regierung eine Reihe von Vorschriften verfasst, um u.a. Menschenrechts-verletzungen zu verhindern. 
Trotz dieser positiven Versuche, ist der Konflikt zwischen der staatlichen Politik in punkto Sicher-heit und den der Normen von Menschenrechten ein grundlegendes Problem auch in 2001 geblieben. 
Unter dem Schatten der “Kriterien um die territoria-le Integrität und nationale Sicherheit, wie auch den einheitlichen Staat und die nationale Einheit zu schützen” sind z.B. bunte Abende, kulturelles Leben von Bürgern und Gruppen ernsten Verletzungen unterworfen worden. Alle Aktivitäten und Veröffentlichungen von politischen Parteien wie die der HADEP und EMEP sind verboten oder beschränkt worden: Mitglieder der Parteien wurden Verhören, Arrest und Verfolgungen ausgesetzt. Hiervon war am meisten die HADEP von dieser Praxis betroffen.  
Die Kommunikationsfreiheit des Rundfunks und des Fernsehens wurde beschränkt durch die Artikel 159, 169 und 312 und Artikel 7 und 8 des Anti-Terror-Gesetzes insbesondere die  der Pressefrei-heit.
Viele Intellektuelle, Journalisten, Akademiker, Gewerkschafter, Menschenrechts-Verteidiger usw., sowie auch Rundfunkstationen und Fernseh-Kanäle wurden das ganze Jahr über verfolgt oder verbannt. 
Auch das Recht auf Leben ist 2001 ein Risiko geblieben. Obwohl es weniger Morde durch unbe-kannte Täter im Vergleich zu den vorigen Jahren gab, sind trotzdem Vertreibungen aus den Dörfern, Verschwindenlassen von Menschen und Tote in Haft an der Tagesordnung gewesen. 
Willkürliche Praxis von Sicherheitskräften haben zu Verletzungen und das Recht auf Leben auch an Kinder geführt. Der 11 Jahre alte Gazal Beru aus der Provinz Bingöl wurde von Hunden gehetzt und getötet. 
Landminen sind eines der grössten Risiken für die Sicherheit, insbesondere für die der Kinder geblie-ben.
Als Ergebnis können wir sagen, dass der Kampf um die Menschenrechte schwieriger geworden ist und auch mit jedem Tag dringender wird.
 

23 Monate Haft für iranischen Journalisten

In Iran ist ein weiterer Journalist wegen Untergra-bung des islamischen Systems zu einer Haftstrafe von 23 Monaten verurteilt worden. Das berichtete am Montag die iranische Tageszeitung "Bonyan". Wie der verurteilte Journalist Ahmad Zaydabadi von der reformorientierten Zeitung "Hamschahri" gegenüber "Bonyan" mitteilte, warf ihm das Tehe-raner Gericht ferner vor, die nationale Sicherheit gefährdet zu haben. Außerdem sei er mit einem fünfjährigen Berufsverbot belegt worden, sagte Zaydabadi. Das Gerichtswesen im Iran wird von der konservativen Opposition beherrscht. Bislang wurden innerhalb von zwei 
Jahren mehr als 45 reformorientierte Publikationen wegen angeblicher Untergrabung des islamischen Systems und Beleidigung von Hardlinern geschlos-sen. (Quelle News Bote 29.4.2002)
 

Kurde darf wegen kranken Vaters bleiben

Der 18-jährige Kurde Mehmet Demir, der abge-schoben werden sollte, darf vorerst in Deutschland bleiben. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster am Dienstag (Az.: 18 B 586/02). Mit dem Urteil wurde Demir aus der Abschiebehaft in Büren entlassen, wo er seit An-fang April eingesessen hatte. Der Bürgermeister und der Stadtrat von Löhne, Kirchenkreise, Mit-schüler und Initiativen hatten sich für Demir stark gemacht. Der Kurde war 1996 als 13-Jähriger mit seinem Vater, der nach eigenen Angaben in türki-scher Haft gefoltert wurde, und seinem jüngeren Bruder
aus der Türkei geflohen. Derzeit besucht Demir die 11. Klasse. Das Gericht stellte das Wohl der Fami-lie in den Vordergrund. Es sei "von einer durch das Grundgesetz geschützten Beistandsgemeinschaft" zwischen Demir, seinem kranken Vater, der als selbstmordgefährdet gilt, und dem Bruder auszuge-hen. (Quelle: Frankfurter Rundschau, 24.04.2002)
 

KIRCHENASYL
Geldstrafe für Pfarrer

Im Rechtsstreit um das von einem Papenburger Pfarrer eingeräumte Kirchenasyl für eine kurdische Familie wird es keine Beschwerde beim
Bundesverfassungsgericht geben, teilte das Bistum Osnabrück mit. Der Pfarrer nehme die 2.050 Euro Geldstrafe an. (Az: SS 52/02). (Quelle: taz , 26.04.2002 dpa)
 

Italienische Polizei holt 32 illegale 
Einwanderer aus Lastwagen

Im Laderaum eines Lastwagens hat die italienische Polizei 32 illegale Einwanderer entdeckt. Viele seien halb verhungert und krank, teilten die Behör-den am Sonntag mit. Die meisten Flüchtlinge seien Kurden. Der Lastwagen habe Athen vor zwei Tagen mit einer Fähre verlassen. Der bulgarische Fahrer des Wagens, den die Polizei in der Nähe von Poten-za in Süditalien anhielt, wurde wegen Ver-dachts des Menschenhandels festgenommen. Die Flüchtlinge kamen ins Krankenhaus oder in ein Auffanglager für Migranten. (Quelle dpa 28.4.2002)
 

Neue Dokumentation erschienen

Die Dokumentation der Tagung Kurden im Irak und Iran – Chancen sowie Perspektiven von Autonomie und Selbstverwaltung ist nun erschienen. Sie können sie zum Preis von 4,60 EUR plus Porto u. Verpackung über den IMK e.V..
Die Tagung war Ende letzten Jahres durch die Evangelische Akademie Bad Boll, den IMK e.V. in Bonn, das Diakonische Werk Württemberg und die Evangelische Jugendsozialarbeit Bayern durchgeführt worden. Sie bot ein Forum der Diskussion über die aktuelle Lage der kurdischen Bevölkerung im Nordirak und Westiran. Exper-tinnen und Experten wie im Exil lebende Vertreterinnen und Vertreter kurdischer Parteien und Minderheiten sowie von deutscher Seite sprachen über die geostrategische und wirtschaftliche Bedeutung Kurdistans für die internationale Gemeinschaft und die Folgen einer möglichen militärischen Intervention der USA im Irak. Einig-keit bestand darüber, dass die Wirtschaftssanktionen gegen den Irak vom UN-Sicherheitsrat aufgehoben werden sollten, weil sie der gesamten Bevölkerung schaden. Allerdings müssten gleichzeitig Garantien für die sichere Zukunft der kurdischen Selbstverwaltung in Südkurdistan (Nordirak) sowie die Rechte der anderen ethnischen und religiösen Minderheiten im Irak integraler Bestandteil der Bedingungen für die Aufhebung der Sanktionen sein. Die Dokumentation enthält interessante und spannende Beiträge zur aktuellen Situation in der Region. Die Diskussion wird in diesem Jahr in Bad Boll vom 6.-8. Dezember 2002 fortgesetzt, wenn es im Vergleich um die Lage der kurdischen Bevölkerung in der Türkei und im Nordirak und Möglichkeiten einer föderalen bzw. Auto-nomie-Entwicklung geht. 

Wieder haben wir interessante Beiträge auf unserer Website abgelegt. Wir möchten darauf hinweisen, dass diese Beiträge nicht unbedingt unsere Meinung, sondern die aktuell für unser Themengebiet interessanten Diskussionen wiedergeben. Besuchen Sie doch einmal www.kurden.de.

Mit freundlichen Grüßen, Ihre Redaktion

Danke an alle, die bisher positiv auf unsere Kampagne ”500 Soli-Abonnement oder Fördermit-gliedschaft bis Ende März 2002” reagiert haben. Wir sind aber noch weit von unserem Ziel weit entfernt. Daher haben wir beschlossen unsere Kampagne bis zum 15. Mai zu verlängern. Also unterstützen Sie uns in unserem Bemühen diese wichtige Arbeit ohne Einschränkungen fort-zusetzen und geben Sie sich einen Ruck. Ein Soli-Abo oder eine Fördermitgliedschaft!
 

ISSN 1438- 08 Herausgeber: IMK e.V., Postfach 07 38, D-53137 Bonn, Telefon: + 49 228 362 802,Fax: + 49 228 363 297, E-Mail: IMK-Bonn@t-online.de und imkkurds@aol.comBesuchen sie auch unsere Website: http://www.kurden.de Verantwortlicher Leiter: Abubekir SaydamAbonnementbedingungen (pro Jahr):· Stiftungen, Parteien, Regierungen und internationale Organisationen sowie Gremien: Euro 92,00 · Gerichte, Rechtsanwälte, Menschenrechtsorganisationen, Flüchtlingsberatungsstellen: Euro 46,00 · Förderabonnement, Einzelpersonen und kleinere Vereine: Euro 31,00 Spendenkonto: Volksbank Bonn (BLZ: 380 60 186),   Konto-Nr.: 201 246 90 23
 

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