Internationaler
Verein für Menschenrechte der Kurden
IMKWocheninformationsdienst
Datum:
21. April - 30. April 2002 Nummer:
153-154
HAK-PAR
protestiert gegen das Ver-botsverfahren
Der Parteirat
der Anfang 2002 gegründeten neuen prokurdischen Partei HAK-PAR (Partei
für Rechte und Demokratie) hat mit einer Presseerklärung gegen das Verbotsverfahren
der Oberstaatsanwalt-schaft des Kassationshofes in Ankara protestiert.
Der Parteivorsitzende
Abdulmelik Firat bezeichnete sowohl die Klageschrift der Staatsanwaltschaft
gegen seine Partei als auch das Verhalten der Re-gierenden der Türkei als
demokratiefeindlich, rechtswidrig und willkürlich.
In der Klageschrift
der Staatsanwaltschaft, die nach drei Wochen der Parteigründung beim Verfassungs-gericht
eingereicht wurde, wird der HAK-PAR folgende Taten vorgeworfen, und zwar
abgeleitet vom Parteiprogramm dieser Partei.
Die Vorwürfe
sind:
- Mit der
Behauptung der Partei „die Kurdenfrage sei ein grundlegendes Problem der
Türkei, und solange die Kurdenfrage nicht gelöst sei, werde es schwer,
die restlichen Probleme der Türkei zu lösen; und die Partei werde bei der
Lösung der Kurdenfrage für das Wohl und die Zukunft der Türkei eine aktive
Rolle übernehmen“ habe sie eine Minderheit mit dem Namen „Kurden“ geschaffen.
- Die Forderung
der Partei nach „mutter-sprachlichem Unterricht in kurdischer Sprache“
bedeutet, den Wunsch türkisch als Muttersprache abzuschaffen.
- Die Forderung
der Partei nach „Dezentralisierung der Türkei durch Stärkung der regionalen
auto-nomen Administration zur Minderung der Schwer-fälligkeit des Staatsapparates
und zur Förderung der Produktion und Selbstorganisation“ zielt einer Spal-tung
der Türkei in Regionen.
Der Parteivorsitzende
Firat bezeichnete diese Geisteshaltung weder mit dem Beitrittsprozess der
Türkei in die EU noch mit den Kopenhagener Kriterien vereinbar.
Daher habe
die Parteiführung eine Juristenkom-mission einberufen, die auf nationaler
und interna-tionaler Ebene diese Politik demaskieren soll.
Der Parteivorsitzende
betonte weiter, dass dieses Verbotsverfahren seine Partei nicht davon abhalten
werde, die Organisationstätigkeit in der gesamten Türkei zu forcieren.
Die gesamte
Presserklärung der HAK-PAR kann unter www.kurden.de gelesen werden. (Quelle:
PE der HAK-PAR, 18.04.02 und IMK e.V.)
Doppelmoral
der EU-Kommission
Die EU-Kommission
hat nach internationalen und türkischen Medienberichten zufolge auf Druck
der türkischen Regierung letzte Woche die PKK, die sich auf ihrem letzten
Kongress aufgelöst und den Namen KADEK angenommen hatte, auf die Liste
der Terrorismusbekämpfung aufgenommen.
Die PKK ist
seit Jahren in allen Mitgliedstaaten der EU aktiv und ihre Aktivitäten,
sowie Organisa-tionsformen, sind der Kommission und den Ge-heimdiensten
der Mitgliedsstaaten bekannt ge-wesen. Diese Organisation ist sogar in
mehreren Mitgliedsstatten der EU verboten.
Trotz dieser
Tatsachen hatte die Kommission bisher nicht ins Auge gefasst, diese Partei
offiziell als terroristisch zu bezeichnen.
Eine EU-Kommission,
die von allen Mit-gliedskandidaten die strenge Erfüllung der Kopen-hagener
Kriterien erwartet, beugt sich dem Druck eines Kandidaten und nimmt auf
Wunsch der Tür-kei die PKK auf die „Terro-rismusbekämpfungsliste“.
Dies ist eine
Doppelmoral und ist zu verurteilen, weil die Türkei seit Jahren einen Staatsterrorismus
gegen die ethnischen und religiösen Minderheiten sowie gegen jede Persönlichkeit
betreibt, welche eine gerechte Lösung der Kurdenfrage und eine zivile
Gesellschaft sowie die Demokratisierung fordern. (Quelle: IMK e.V.)
Schizophrenie
einer staatlichen Logik
Nach türkischen
Presseberichten und Erklärungen verschiedener kurdischer bzw. prokurdischer
Orga-nisationen, Parteien und Periodikas geht die türki-sche Administration
seit einiger Zeit wieder härter gegen die Kurden vor.
Neben den
von der Staatsanwaltschaft eingeleiteten Verbotsverfahren gegen die zwei
prokurdischen Parteien HAK-PAR und HADEP geht die Regie-rung Ecevit und
die staatlichen Organe gegen jede Aktivität, die sich in Richtung kurdischer
Identität bewegt, gnadenlos vor.
- Alle Neujahrsveranstaltungen
der Kurden, sei es in den kurdischen Regionen und/oder im Westen der Türkei
wurden von den Gouverneuren verboten, wenn in dem Aufruf, oder der Einladung
der Organisatoren das Wort NEWROZ nicht mit dem Buchstaben „v“ sondern
mit „w“ geschrieben war.
Die Obrigkeit
begründete das Verbot mit dem Buchstaben „W“, das in der türkischen Sprache
nicht vorhanden ist. Dies gilt auch für die Buchsta-ben „Q“ und „X“, die
sowohl im kurdischen als auch im normalen lateinischen Alphabet vorhanden
sind.
Nach Auffassung
der Verbotsadministratoren wür-de die Verwendung dieser Buchstaben zur
Schwä-chung der nationalen Einheit und zum Separatismus führen.
Dabei vergessen
diese Damen und Herren der Herr-scherriege, dass ihre Schwestern und Brüder
in Bulgarien, Bosnien und Griechenland nicht in latei-nischer, sondern
in kyrilischer Schrift lesen und schreiben; und wiederum die Türken und
Turk-menen in den arabischen Staaten in Arabisch. Wie wäre es, wenn die
Führungsriege der Türkei auch diesen Staaten die Verwendung ihrer Schrift
verbie-ten würde, wie sie gegenüber den Kurden verfährt.
- Das Innenministerium
gab im ersten Quartal die-ses Jahres eine Dienstanweisung an die Gouver-neure
in den kurdischen Provinzen, gegen kurdi-sche Eltern vorzugehen, die versuchen
auf den Standesämtern ihren Neugeborenen einen kurdi-schen Namen zu geben.
Gerade vor
zwei Jahren hat der Kassationshof der Türkei nach siebenjähriger Prozessdauer
einem kurdischen Vater das Recht anerkannt, seinen Kin-dern kurdische Namen
zu geben. Zur Begründung dieses Urteils wurde aufgeführt, dass die meisten
türkischen Namen aus den arabischen, persischen und europäischen Sprachen
stammen würden und auch kurdische Eltern hätten das Recht, ihren Kin-dern
kurdische Namen zu geben. Dieses Recht würde weder gegen die Kultur noch
gegen die Sit-ten der Türkei verstossen.
Den Innenminister
in Ankara interessiert das Urteil des höchsten türkischen Gerichtes nicht.
Er betreibt weiterhin die Assimilationspolitik seines Staates.
- Vor zwei
Jahren wurde eine Kurdin, die sich in der Provinz Mersin als Dolmetscherin
für die kurdi-sche Sprache registrieren ließ, Opfer der Staatsanwaltschaft.
Das Gericht war allerdings nicht der Meinung des Staatsanwaltes und ließ
ihre Registrierung als Dolmetscherin für Kurdisch zu.
Trotz dieses
Beschlusses wird in fast in allen Ge-richtsverhandlungen das Kurdischsprechen
nicht erlaubt oder ein Dolmetscher nicht zugelassen, weil dies das türkische
Nationalgefühl schwächen und dem Separatismus dienen würde.
Wegen der
Verwendung der geographischen Be-zeichnung „Kurdistan“ werden alle Publikationen
beschlagnahmt und Personen vor Gericht gestellt.
Dabei ist
diese Bezeichnung in den osmanischen, arabischen, persischen und westlichen
Geschichts-büchern festgehalten. Heute noch werden die kurdischen Regionen
im Irak und Iran weiterhin Kurdistan genannt.
Heute noch
schreiben die türkischen Medien, wenn sie von den kurdischen Parteien im
Irak und Iran reden, so z.B. Demokratische Partei Kurdistan-Irak, Patriotische
Union Kurdistans oder Demokratische Partei Kurdistan-Iran.
Dies ist nicht
strafbar. Wehe aber, wenn Kurden in der Türkei ihre Region mit ihrem historischen
Na-men „Kurdistan“ bezeichnen. In diesem Fall sind sie Separatisten.
Wenn dies
nicht eine Schizophrenie der Logik von türkischen Machthabern ist, was
sonst? (Quelle: PSK-Bulletin, Februar-März 02 und IMK e.V.)
Folter in
Antep
Yüksel Bulut,
Reporter von ”Atilim” und Eylem Çolak, Mitglied der Gewerkschaft Egitim-Sen,
die am 8. April in Antep verhaftet worden waren, wur-den am 19. April aus
der Haft entlassen. Sie hielten eine Pressekonferenz im IHD Antep und sagten,
dass sie in der Polizeihaft an den Armen aufge-hängt, mit Wasser unter
Hochdruck abgespritzt und sexuell belästigt wurden. (Quelle: Evrensel vom
21.04.2002 )
Hizbullah
Verfahren
Das SSG Ankara
sprach sein Urteil in einem Ver-fahren gegen 29 vermeintliche Angehörige
der Hizbullah. Mehmet Emin Alpsoy, Mustafa Gürlüer und Seyhmus Alpsoy wurden
nach § 146 TSG zum Tode verurteilt. Aysel Aldanmaz, Ayse Sudan, Veli Ince,
Halit Karsli, Ahmet Akbulut und Hüseyin Tamer wurden freigesprochen. Abdulsamet
Yildiz, Sadullah Arpa und Abdurrahman Alpsoy wurden wegen Mitgliedschaft
zu je 15 Jahren Haft verur-teilt. 15 Angeklagten erhielten Strafe von je
45 Monaten Haft. Mahmut Kaya und Ismail wurden zu 3 Jahren Haft verurteilt,
weil sie zur Tatzeit unter 18 Jahre alt gewesen waren. (Quelle: Cumhuriyet
vom 20.04.2002)
Memed Uzun
freigesprochen
Das SSG Diyarbakir
sprach den Schriftsteller Me-med Uzun wegen einer Rede, die er im Januar
2000 auf einem Kongress der Lehrergewerkschaft Egi-tim-Sen in Diyarbakir
gehalten hatte, frei. Dem Verfahren wohnten viele ausländische Beobachter,
vor allem aus Schweden bei. (Quelle: Yedinci Gündem vom 20.04.2002)
Minenexplosion
Am 20. April
wurde Ercan Torun (12) verwundet, aös er in der Nähe des Dorfes Asagi Kayalar,
Kreis Semdinli (Hakkari) auf eine Mine trat. (Quelle: Cum-huriyet vom 21.04.2002)
Minenexplosionen
Am 24. April
starb Hülya Kaçar (20) als sie nahe des Dorfes Derebasi (Gireçolya) im
Kreis Silopi (Sirnak) auf eine Mine trat. Teybet Arsu (45) wurde schwer
verwundet. Unter den Personen, die zum Staatskrankenhaus in Silopi geeilt
waren, erlitt eine Person einen Herzanfall und starb. (Quelle: Yedinci
Gündem vom 26.04.2002)
Neue Anklage
gegen die Rechtsanwältin und Vorsitzende der Sektion Istanbul des Menschenrechtsvereins
Türkei (IHD) Frau Eren Keskin.
Am 25.11.2001,
dem “Internationalen Tag gegen Gewalt gegen Frauen”, führte der IHD in
Istanbul eine Veranstaltung zum Thema “Gewalt gegen Frauen” durch. Die
bekannte Rechtsanwältin Eren Keskin, Vorsitzende der Sektion Istanbul des
IHD sowie Mitbegründerin und Anwältin des Projekts “Rechtliche Hilfe für
Frauen, die durch staatliche Sicherheitskräfte vergewaltigt oder auf andere
Wei-se sexuell gefoltert wurden”, trat neben anderen als Referentin auf
dieser Veranstaltung auf, um über die Erfahrungen der Projektarbeit zu
berichten. Nun ist sie aufgrund des Art. 8 Abs. 1 des Anti-Terror-Gesetzes
(“separatistische Propaganda”) vor dem Staatssicherheitsgericht Istanbul
angeklagt. Die erste Hauptverhandlung fand am 11.4.2002 statt.
Der nächste
Hauptverhandlungstermin ist der 4.7.2002, 9 Uhr, 1. Kammer Staatssicherheits-gericht
Istanbul.
In der vom
22.1.2002 datierten Anklageschrift der Staatsanwaltschaft beim Staatssicherheitsgericht
(Aktenzeichen: 2002/68, Hz. 2002/28, Esas 2002/68) heißt es:
“ ...während
ihrer Rede hat die Angeklagte ausge-führt: Eine Frau, die sich im kurdischen
Gebiet in Haft befindet, hat keinerlei Möglichkeit, erlittene sexuelle
Gewalt mitzuteilen. So sind als Täter sexu-eller Gewalt während des Krieges
in Kurdistan an Frauen, die sich in den Haftanstalten Mardin – Midyat befinden,
nach statistischen Angaben an erster Stelle Polizei, Gendarmerie und Dorfschützer
zu finden....”. Durch diese Aussage hat sich die Angeklagte der mündlichen
Propaganda gegen die unteilbare Integrität der Türkischen Republik schuldig
gemacht....”
In ihrer Aussage
vom 11.1.2002 während des lau-fenden Ermittlungsverfahrens führte Frau
Keskin aus:
“ ...Wir vertreten
an die 150 betroffene Frauen. Den Begriff “Kurdistan” habe ich während
meiner Rede aus Redegewohnheit verwendet und der Begriff Kurdistan wurde
schon während der historischen Epoche der Seldschuken benutzt. Selbst Mustafa
Kemal Atatürk hat in
seinen Anschreiben
an die Kommandanturen der Ostprovinzen seinerzeit den Begriff Kurdistan
ver-wendet. Ich vertrete das Zusammenleben von Kur-den und Türken. Ich
habe mich keines Verstoßes gegen Art. 8 Abs.1 ATG (Anti-Terror-Gesetz)
schuldig gemacht und den Begriff Kur-distan nicht im Sinne von Separatismus
benutzt.”
In der ersten
Hauptverhandlung vom 11.4.2002 führte sie weiterhin aus:
“Ich habe
die in der Anklage dargelegte Rede gehalten. Ich arbeite in einem Büro,
welches die juristische Unterstützung von Frauen gewährleistet, die sexuelle
Misshandlung durch staatliche Kräfte erfahren haben. Alles was ich auf
der in Frage ste-henden Veranstaltung gesagt habe, entspricht der Wahrheit.
Ich habe auch den Begriff Kurdistan, so wie in der Anklage ausgeführt,
verwendet. Aber ich habe diesen Begriff nicht verwendet, um damit der Ansicht,
es müsse ein separater Staat gegründet werden, Ausdruck zu verleihen. Aus
den geheimen Protokollen der Großen Türkischen National-versammlung, die
ich zu den Akten gereicht habe, ergibt sich, dass selbst Mustafa Kemal
von diesem Gebiet als Kurdistan gesprochen hat. Ich bin nicht der Ansicht,
dass der Begriff Kurdistan die Türkei zu spalten in der Lage ist. Wenn
die Türkei ge-spalten werden sollte, dann aufgrund einer militaristischen
Politik...”
Die Verteidigerinnen
gaben zu bedenken, dass Art.8 des ATG kurz nach Fertigstellung der Ankla-geschrift
eine Veränderung erfahren habe und daher die Anklageschrift noch einmal
zu über-denken sei. Das Gericht vertagte den Prozess zwecks Berichti-gung
der Personaldaten Eren Keskins in der Ankla-geschrift und zur Vorbereitung
des Antrags durch die Staatsanwaltschaft auf deren Antrag hin und beraumte
den 4.7.2002 als nächsten Verhandlungs-termin an.
Türkischer
Präsident weist umstrittene Amnestie-Ausweitung zurück
Ein Streit
um die Verkürzung von Haftstrafen in der Türkei, von der auch Papst-Attentäter
Mehmet Ali Agca profitieren würde, geht in eine neue Runde. Staatspräsident
Ahmet Necdet Sezer wies am Sams-tag ein vom Parlament verabschiedetes Amnestie-Gesetz
zurück, das in türkischen Medien heftig verurteilt worden war. Bestätigt
das Parla-ment die Vorlage in einer neuen Abstimmung, muss der Präsident
sie aber in Kraft setzen.
Mit der vom
Parlament beschlossenen Ausweitung einer Amnestie aus dem Jahr 2000
auch auf Häftlinge
mit Haftstrafen von mehr als zehn Jahren folgte das Parlament einem Urteil
des Verfassungsgerichts. Es hatte den Ausschluss dieser Gefangenen von
der Strafermäßigung als ungerecht gerügt. Das Parlament verabschiedete
das Gesetz am vergangenen Donnerstag. In der Türkei wurde besonders
heftig kritisiert, dass es auch Schwerst-verbrecher wie Vergewaltiger begünstigt,
sowie Manager, die für die Zusammenbrüche mehrerer Banken verantwortlich
sind.
Im Zuge der
Amnestie waren 2000 rund 20. 000 Häftlinge freigelassen worden. Ziel war,
die über-füllten türkischen Gefängnisse zu entlasten.
Die Haftstrafe
für Agca würde durch die Amnestie von 15 auf 5 Jahre sinken. Nachdem er
im Italien 19 Jahre im Gefängnis wegen des Attentats auf Papst Johannes
Paul II. 1981 verbracht hatte, sitzt er nun in der Türkei wegen des Mordes
an einem Journalisten 1979 und eines bewaffneten Raubüber-falls in Haft.
(Quelle NewsBote 27.4.2002)
Menschenrechte
in der Türkei Repressionen gegen Ärzte
Angehörigen
der Heilberufe, die Folteropfer behan-deln oder Folterspuren dokumentieren,
drohen Haftstrafen oder Verbannung.
Am 7. September
vergangenen Jahres hat die türkische Polizei das Behandlungszentrum für
Folteropfer der türkischen Menschenrechtsstiftung in Diyarbakir durchsucht
und alle Patientenakten beschlagnahmt. Dem Zentrum droht nun die Schlie-ßung
und den beiden Ärzten des Zentrums Verbannung in entlegene Gebiete, weil
sie es wagten, Folteropfer zu behandeln und deren Verletzungen wahrheitsgemäß
zu protokollieren. Ende November wurde gegen neun Mitglieder des Ehrenrates
der Türkischen Ärztekammer ein Verfahren eröffnet, weil sie sich in einem
Flugblatt gegen die Zwangsernährung von hungerstreikenden Häftlingen gewendet
hatten. Ihnen drohen Haft-strafen zwischen drei und zehn Jahren. Das sind
nur zwei Beispiele, die die aktuelle Auseinandersetzung um Demokratie und
Menschenrechte in der Türkei widerspiegeln. Vor allem im Kampf gegen Folter
gibt es viele Ärztinnen und Ärzte sowie andere Angehörige der Heilberufe,
die angesichts von Gewalt und Repressionen – oft unbemerkt von der Öffentlichkeit
– berufliche Stellung, Leib und Leben riskieren. Um die eigene Würde und
Integ-rität zu wahren, entscheiden sie sich in existenziellen Situationen,
alles zu wagen, da sonst das Leben für sie seinen Sinn verliert..
Eine Liste
von 40 Ärztinnen und Ärzten, die staatli-cher Repression ausgesetzt sind
oder waren findet sich im Internet unter www. aerzteblatt.de
TIHV-Jahresbericht
2001
Wir veröffentlichen
Auszüge aus o.a. Bericht, den vollständigen Bericht können Sie auf unserer
Inter-net-Seite www.kurden.de nachlesen.
2001 hat die
türkische Regierung eine Reihe von Vorschriften verfasst, um u.a. Menschenrechts-verletzungen
zu verhindern.
Trotz dieser
positiven Versuche, ist der Konflikt zwischen der staatlichen Politik in
punkto Sicher-heit und den der Normen von Menschenrechten ein grundlegendes
Problem auch in 2001 geblieben.
Unter dem
Schatten der “Kriterien um die territoria-le Integrität und nationale Sicherheit,
wie auch den einheitlichen Staat und die nationale Einheit zu schützen”
sind z.B. bunte Abende, kulturelles Leben von Bürgern und Gruppen ernsten
Verletzungen unterworfen worden. Alle Aktivitäten und Veröffentlichungen
von politischen Parteien wie die der HADEP und EMEP sind verboten oder
beschränkt worden: Mitglieder der Parteien wurden Verhören, Arrest und
Verfolgungen ausgesetzt. Hiervon war am meisten die HADEP von dieser Praxis
betroffen.
Die Kommunikationsfreiheit
des Rundfunks und des Fernsehens wurde beschränkt durch die Artikel 159,
169 und 312 und Artikel 7 und 8 des Anti-Terror-Gesetzes insbesondere die
der Pressefrei-heit.
Viele Intellektuelle,
Journalisten, Akademiker, Gewerkschafter, Menschenrechts-Verteidiger usw.,
sowie auch Rundfunkstationen und Fernseh-Kanäle wurden das ganze Jahr über
verfolgt oder verbannt.
Auch das Recht
auf Leben ist 2001 ein Risiko geblieben. Obwohl es weniger Morde durch
unbe-kannte Täter im Vergleich zu den vorigen Jahren gab, sind trotzdem
Vertreibungen aus den Dörfern, Verschwindenlassen von Menschen und Tote
in Haft an der Tagesordnung gewesen.
Willkürliche
Praxis von Sicherheitskräften haben zu Verletzungen und das Recht auf Leben
auch an Kinder geführt. Der 11 Jahre alte Gazal Beru aus der Provinz Bingöl
wurde von Hunden gehetzt und getötet.
Landminen
sind eines der grössten Risiken für die Sicherheit, insbesondere für die
der Kinder geblie-ben.
Als Ergebnis
können wir sagen, dass der Kampf um die Menschenrechte schwieriger geworden
ist und auch mit jedem Tag dringender wird.
23 Monate
Haft für iranischen Journalisten
In Iran ist
ein weiterer Journalist wegen Untergra-bung des islamischen Systems zu
einer Haftstrafe von 23 Monaten verurteilt worden. Das berichtete am Montag
die iranische Tageszeitung "Bonyan". Wie der verurteilte Journalist Ahmad
Zaydabadi von der reformorientierten Zeitung "Hamschahri" gegenüber "Bonyan"
mitteilte, warf ihm das Tehe-raner Gericht ferner vor, die nationale Sicherheit
gefährdet zu haben. Außerdem sei er mit einem fünfjährigen Berufsverbot
belegt worden, sagte Zaydabadi. Das Gerichtswesen im Iran wird von der
konservativen Opposition beherrscht. Bislang wurden innerhalb von zwei
Jahren mehr
als 45 reformorientierte Publikationen wegen angeblicher Untergrabung des
islamischen Systems und Beleidigung von Hardlinern geschlos-sen. (Quelle
News Bote 29.4.2002)
Kurde darf
wegen kranken Vaters bleiben
Der 18-jährige
Kurde Mehmet Demir, der abge-schoben werden sollte, darf vorerst in Deutschland
bleiben. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in
Münster am Dienstag (Az.: 18 B 586/02). Mit dem Urteil wurde Demir aus
der Abschiebehaft in Büren entlassen, wo er seit An-fang April eingesessen
hatte. Der Bürgermeister und der Stadtrat von Löhne, Kirchenkreise, Mit-schüler
und Initiativen hatten sich für Demir stark gemacht. Der Kurde war 1996
als 13-Jähriger mit seinem Vater, der nach eigenen Angaben in türki-scher
Haft gefoltert wurde, und seinem jüngeren Bruder
aus der Türkei
geflohen. Derzeit besucht Demir die 11. Klasse. Das Gericht stellte das
Wohl der Fami-lie in den Vordergrund. Es sei "von einer durch das Grundgesetz
geschützten Beistandsgemeinschaft" zwischen Demir, seinem kranken Vater,
der als selbstmordgefährdet gilt, und dem Bruder auszuge-hen. (Quelle:
Frankfurter Rundschau, 24.04.2002)
KIRCHENASYL
Geldstrafe
für Pfarrer
Im Rechtsstreit
um das von einem Papenburger Pfarrer eingeräumte Kirchenasyl für eine kurdische
Familie wird es keine Beschwerde beim
Bundesverfassungsgericht
geben, teilte das Bistum Osnabrück mit. Der Pfarrer nehme die 2.050 Euro
Geldstrafe an. (Az: SS 52/02). (Quelle: taz , 26.04.2002 dpa)
Italienische
Polizei holt 32 illegale
Einwanderer
aus Lastwagen
Im Laderaum
eines Lastwagens hat die italienische Polizei 32 illegale Einwanderer entdeckt.
Viele seien halb verhungert und krank, teilten die Behör-den am Sonntag
mit. Die meisten Flüchtlinge seien Kurden. Der Lastwagen habe Athen vor
zwei Tagen mit einer Fähre verlassen. Der bulgarische Fahrer des Wagens,
den die Polizei in der Nähe von Poten-za in Süditalien anhielt, wurde wegen
Ver-dachts des Menschenhandels festgenommen. Die Flüchtlinge kamen ins
Krankenhaus oder in ein Auffanglager für Migranten. (Quelle dpa 28.4.2002)
Neue Dokumentation
erschienen
Die Dokumentation
der Tagung Kurden im Irak und Iran – Chancen sowie Perspektiven von Autonomie
und Selbstverwaltung ist nun erschienen. Sie können sie zum Preis von 4,60
EUR plus Porto u. Verpackung über den IMK e.V..
Die Tagung
war Ende letzten Jahres durch die Evangelische Akademie Bad Boll, den IMK
e.V. in Bonn, das Diakonische Werk Württemberg und die Evangelische Jugendsozialarbeit
Bayern durchgeführt worden. Sie bot ein Forum der Diskussion über die aktuelle
Lage der kurdischen Bevölkerung im Nordirak und Westiran. Exper-tinnen
und Experten wie im Exil lebende Vertreterinnen und Vertreter kurdischer
Parteien und Minderheiten sowie von deutscher Seite sprachen über die geostrategische
und wirtschaftliche Bedeutung Kurdistans für die internationale Gemeinschaft
und die Folgen einer möglichen militärischen Intervention der USA im Irak.
Einig-keit bestand darüber, dass die Wirtschaftssanktionen gegen den Irak
vom UN-Sicherheitsrat aufgehoben werden sollten, weil sie der gesamten
Bevölkerung schaden. Allerdings müssten gleichzeitig Garantien für die
sichere Zukunft der kurdischen Selbstverwaltung in Südkurdistan (Nordirak)
sowie die Rechte der anderen ethnischen und religiösen Minderheiten im
Irak integraler Bestandteil der Bedingungen für die Aufhebung der Sanktionen
sein. Die Dokumentation enthält interessante und spannende Beiträge zur
aktuellen Situation in der Region. Die Diskussion wird in diesem Jahr in
Bad Boll vom 6.-8. Dezember 2002 fortgesetzt, wenn es im Vergleich um die
Lage der kurdischen Bevölkerung in der Türkei und im Nordirak und Möglichkeiten
einer föderalen bzw. Auto-nomie-Entwicklung geht.
Wieder haben
wir interessante Beiträge auf unserer Website abgelegt. Wir möchten darauf
hinweisen, dass diese Beiträge nicht unbedingt unsere Meinung, sondern
die aktuell für unser Themengebiet interessanten Diskussionen wiedergeben.
Besuchen Sie doch einmal www.kurden.de.
Mit freundlichen
Grüßen, Ihre Redaktion
Danke an alle,
die bisher positiv auf unsere Kampagne ”500 Soli-Abonnement oder Fördermit-gliedschaft
bis Ende März 2002” reagiert haben. Wir sind aber noch weit von unserem
Ziel weit entfernt. Daher haben wir beschlossen unsere Kampagne bis zum
15. Mai zu verlängern. Also unterstützen Sie uns in unserem Bemühen diese
wichtige Arbeit ohne Einschränkungen fort-zusetzen und geben Sie sich einen
Ruck. Ein Soli-Abo oder eine Fördermitgliedschaft!
ISSN 1438-
08 Herausgeber: IMK e.V., Postfach 07 38, D-53137 Bonn, Telefon: + 49 228
362 802,Fax: + 49 228 363 297, E-Mail: IMK-Bonn@t-online.de und imkkurds@aol.comBesuchen
sie auch unsere Website: http://www.kurden.de Verantwortlicher Leiter:
Abubekir SaydamAbonnementbedingungen (pro Jahr):· Stiftungen, Parteien,
Regierungen und internationale Organisationen sowie Gremien: Euro 92,00
· Gerichte, Rechtsanwälte, Menschenrechtsorganisationen, Flüchtlingsberatungsstellen:
Euro 46,00 · Förderabonnement, Einzelpersonen und kleinere Vereine: Euro
31,00 Spendenkonto: Volksbank Bonn (BLZ: 380 60 186), Konto-Nr.:
201 246 90 23
|