Internationaler
Verein für Menschenrechte der Kurden
IMK Wocheninformationsdienst
Datum:15.
März-20. April 2002 Nummer: 151-152
Ankara
reagiert skeptisch auf
PKK-Namensänderung
Regierung und
Militärs in der Türkei haben mit Skepsis auf die Umbenennung der verbo-tenen
Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) in "Freiheitspartei des Volkes" (PAG) reagiert.
Die PKK wolle sich mit dem neuen Namen lediglich tarnen, sagte Ministerpräsident
Bü-lent Ecevit nach türkischen Presseberichten vom Dienstag. Innenminister
Rüstü Kazim Yücelen sagte, die PKK bleibe auch mit ihrem neuen Namen eine
"Terrororganisation". Der stellvertretende Chef des türkischen General-stabs,
Generalleutnant Yasar Büyükanit, sprach von einem "Spielchen" der PKK.
Zugleich kritisierte der General die Europäische Union, die bisher nicht
auf die türkische Forderung eingegangen ist, die PKK und die linksextreme
DHKP-C auf ihre Liste von terroristischer Organisationen zu setzen. (Quelle:
AFP, 26.3.2002)
PKK schwört
bewaffnetem
Freiheitskampf
für Kurdistan ab
Die Arbeiterpartei
Kurdistans (PKK) hat dem bewaffneten Kampf für einen kurdischen Staat abgeschworen.
Das teilte die Organisation am Dienstag in Brüssel mit. Bei einer Parteiversammlung
sei außerdem die sofortige Umbenennung der PKK in "Kongress für Freiheit
und Demokratie Kurdistans" (KADEK) beschlossen worden. Zum KADEK-Vorsitzenden
sei der in der Türkei inhaftierte und dort zum Tode verurteilte Abdullah
Öcalan gewählt worden, hieß es weiter. (Quelle: dpa,16..04.02)
Türkei ändert
Parteiengesetz –
Verbote
künftig erschwert
Das türkische
Parlament hat am Dienstag Gesetzesänderungen beschlossen, mit denen Parteienverbote
künftig erschwert werden sollen. Das überarbeitete Parteiengesetz sieht
darüber hinaus abgestufte Strafen vor. Entsprechend der Schwere der Vorwürfe
sollen künftig die finanziellen Hilfen seitens des Staates teilweise oder
ganz entzogen werden können.
Als wichtiges
Kriterium für ein Verbot gilt künftig, ob die Partei zu einem "Zentrum"
verbotener Aktivitäten geworden ist. In jüngster Vergangenheit waren vor
allem islamistische und pro-kurdische Parteien verboten worden. (Quelle:
dpa, 26.3.2002)
Türkei will
Folterer künftig
zur Kasse
bitten
Wer in der
Türkei foltert oder misshandelt, soll künftig zur Entschädigung der Opfer
herange-zogen werden. Das gilt zumindest für Schadensersatzzahlungen, die
der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gegen die Türkei
verhängt. Für diese soll künftig der "Folterer" in Regress genommen werden.
Eine entsprechende Änderung des Beamtengesetzes beschloss das türkische
Parlament am Dienstag in Ankara. Die Änderung ist Teil eines Paketes von
"Anpassungsgesetzen", die der Türkei den Weg in die Europäische Union ebnen
sollen. (Quelle: dpa 26.3.2002)
Türkische
Polizei nimmt rund
100 kurdische
Demonstranten fest
Die türkische
Polizei hat am Mittwoch in Is-tanbul rund 100 Kurden festgenommen, die
für kurdischsprachigen Unterricht demonstrierten. In einem Protestmarsch
zogen etwa tausend Demonstranten vor ein Postamt, um von dort aus ein symbolisches
Fax an das türkische Parlament zu schicken, sagte ein Sprecher der Veranstaltung.
Polizisten hielten die Menge vor der Post auf und verhafteten rund 100
Demonstranten, darunter auch etliche Funktionäre der pro-kurdischen Demokratischen
Volkspartei (HADEP), die zu der Organisation aufgerufen hatte, wie der
Sprecher sagte. Ankara muss kurdischsprachigen Unterricht zulassen, um
in die EU aufgenommen zu werden. (Quelle: AFP, 27.3.2002)
Abbildung
einer Moschee auf
Zigarettenschachtel
erregte Anstoß
Das Abbild
einer Moschee auf Zigarettenpa-ckungen des amerikanischen Tabakkonzerns
Philip Morris hat die türkische Behörde für religiöse Angelegenheiten auf
den Plan geru-fen. Zwar verbiete der Islam nicht ausdrücklich das Rauchen.
Dennoch sei es "unpassend", dass sich die Silhouette einer Moschee auf
der Verpackung eines Produkts wiederfinde, das der Islam "nicht für gut"
befinde. Der sanfte Druck der Behörde hatte Erfolg: Die türkische Niederlassung
des US-Konzerns, Philsa, kün-digte am Donnerstag an, dass das Design der
seit 1996 in der Türkei hergestellten Marke "Chesterfield" geändert werde.
Man habe nicht die Absicht gehabt, mit der Abbildung jeman-den zu kränken.
(Quelle: dpa, 28.3.2002)
"Spiegel":
Türkei prüft Spionage-Vorwürfe gegen Adenauer-Stiftung
Die türkische
Justiz prüft derzeit einem Pres-sebericht zufolge Spionagevorwürfe gegen
die Niederlassung der CDU-nahen Konrad-Adenauer-Stiftung in Ankara. Dazu
wurde ein Vorermittlungsverfahren eingeleitet, wie das Nachrichtenmagazin
"Spiegel" in seiner aktuellen Ausgabe berichtet. Anlass sind demnach Äußerungen
eines Dozenten der Ankara-Universität, deutsche Journalisten und Mitarbeiter
deutscher Stiftungen in der Türkei würden dem Bundesnachrichtendienst zuarbeiten.
Inzwischen habe auch das deutsche Orient-Institut in Istanbul Besuch von
der Polizei erhalten. Das ungewöhnlich scharfe Vorgehen gegen die Institute
gilt nach "Spiegel"-Informationen als Warnsignal der Europagegner in der
türkischen Armee und Justiz. (Quelle: AFP, 28.3.2002)
Türkei gibt
Verantwortung für Tod zweier militanter Linker zu
Die Türkei
hat die Verantwortung für den Tod zweier Mitglieder einer militanten kommunis-tischen
Gruppe zugegeben, die vor elf Jahren bei einem Polizeieinsatz erschossen
wurden. Wie der Europäische Gerichtshof für Men-schenrechte am Donnerstag
in Straßburg mit-teilte, will Ankara den Angehörigen eines der Opfer Schadensersatz
in Höhe von 76.224 Euro zahlen. Nach dieser gütlichen Einigung wurde die
Klage der Familie zu den Akten gelegt. (Quelle: AFP, 28.3.2002)
Deutsche
Stiftung angeschwärzt:
Türkischer
Journalist "verwarnt"
Der türkische
Presserat hat einen Journalisten der Zeitung "Hürriyet" wegen eines Artikels
über einen Bericht der Friedrich-Ebert-Stiftung in Istanbul "verwarnt".
Die wiedergegebenen Passagen aus dem Bericht, der islamistische Organisationen
in Deutschland zum Thema hat, seien aus der Luft gegriffen. Sie fänden
sich weder im deutschen Original noch in der türkischen Übersetzung wieder.
Damit habe der Journalist die Stiftung öffentlich in ein falsches Licht
gerückt, erklärte der Presserat am Freitag.
Deutsche
Stiftungen in der Türkei sehen sich seit Monaten Vorwürfen ausgesetzt,
ihre Ar-beit untergrabe den Staat und unterstütze spal-terische Tendenzen.
Von Vorermittlungen der Staatsanwaltschaft am Staatssicherheitsgericht
in Ankara sind auch türkische Organisationen betroffen, die mit den deutschen
Stiftungen zusammenarbeiten. (Quelle: dpa, 29.3.2002)
Türkisches
Gericht hebt Verbot für den Fernsehsender GÜN-TV auf
Ein türkisches
Gericht hat eine Entscheidung zugunsten eines einjähriges Sendeverbots
für einen den Fernsehsender aufgehoben. Wie am Freitag bekannt wurde, begründete
das Gericht in Ankara dies damit, dass die von dem Sender ausgestrahlten
kurdischen Lieder keinen "sepa-ratistischen" Inhalt hätten. Der Lokalsender
in Diyarbakir, Gun-TV, hatte gegen das vom türkischen Audiovisionsrat im
vergangenen Monat verhängte Sendeverbot protestiert, das dieser mit der
angeblichen Werbung des Sen-ders für die verbotene Arbeiterpartei Kurdis-tans
(PKK) begründete. Das Gericht vertrat jedoch die Auffassung, dass die Übersetzung
der beanstandeten Liedtexte ins Türkische fehlerhaft war. (Quelle: AFP,
29.3.2002)
Völkermord
an Armeniern:
Türkei
will Archive öffnen
Die Türkei
will beweisen, dass es keine Völ-kermord an den Armeniern zu Beginn des
20. Jahrhunderts gegeben hat – und öffnet dafür die Archive.
Die Türkei
will internationalen Wissenschaftlern ihre Archive über das Schicksal der
Armenier im Ersten Weltkrieg zugänglich machen. Präsident Ahmet Necdet
Sezer erklärte am Samstag, damit sollten Berichte widerlegt werden, wonach
Türken in den letzten Jahren des Ottomanischen Reiches einen Völkermord
an Armeniern begangen haben sollen.
«Ich rufe
alle Wissenschaftler dazu auf, sich in den Archiven selbst von den Tatsachen
zu überzeugen», lautete die Botschaft Sezers an die Delegierten einer wissenschaftlichen
Kon-ferenz in Ankara zum Thema Völkermord.
Die Armenier
sprechen davon, dass zwischen 1915 und 1923 bis zu 1,5 Millionen Armenier
in von Türken ermordet wurden. Die Türkei meint, dass diese Zahlen maßlos
übertrieben seien und dass die meisten der Getöteten bei Unruhen umgekommen
seien.
«Historische
Tatsachen müssen von Histori-kern überprüft und erörtert werden», erklärte
jetzt auch Ministerpräsident Bülent Ecevit in einem Brief an die Konferenz
in Ankara. Er verurteilte die Entscheidungen des französi-schen und des
Europäischen Parlaments vom vergangenen Jahr, die Vorgänge offiziell als
Völkermord an Armeniern zu bezeichnen. (Quelle: nz, 20.4.2002)
Hussein
Daoud zu zwei Jahren
Gefängnis
verurteilt
Am 20. März
2002 wurde der syrische Kurde Hussein Daoud zu einer Gefängnisstrafe von
zwei Jahren verurteilt. Er befindet sich jedoch bereits seit seiner Abschiebung
aus Deutsch-land im Dezember 2000 in Haft. Nach seiner Verhaftung galt
er als verschwunden, niemand konnte etwas über ihn in Erfahrung bringen.
Erst infolge der Proteste der Kurden in Deutschland sah sich die Bundesregierung
gezwungen zu handeln und übte Druck auf die syrische Regierung aus, woraufhin
am 26. Juni 2001 Vertretern der Deutschen Botschaft ein Besuch Hussein
Daoud gestattet wurde. Im September konnten ihn schliesslich seine El-tern
besuchen. Bei den Besuchen musste in Erfahrung gebracht wer- den, dass
man Hus-sein Daoud schwer gefoltert hatte. Ohne die Proteste in Deutschland
wäre Hussein Daoud inzwischen wahrscheinlich tot.
Nach nahezu
eineinhalb Jahren Inhaftierung ohne jeglicher rechtlicher Grundlage, wurde
Hussein Daoud in einem zweifelhaften Prozess schliesslich zu zwei Jahren
Haft verurteilt. Das Urteil begründete sich auf sein Engagement für die
Kurdische Volksunionspartei in Deutschland. In Deutschland hingegen hatten
die Gerichte sein Engagement für die Partei für nicht asylrelevant befunden.
Amnesty International
stuft Hussein Daoud jetzt als politischen Gefangenen ein. (Quelle: IMK
e.V.)
Kutter mit
illegalen Einwanderern in die Türkei zurückgewiesen
Athen (dpa)
- Die griechische und die türki-sche Küstenwache haben am Donnerstag in
der Ostägäis ein türkisches Schiff mit 84 illegalen Einwanderern an Bord
zum Umdrehen ge-zwungen. Ein griechischer Schleuser wurde festgenommen,
berichtete die halbamtliche griechische Nachrichtenagentur ANA.
Den Angaben
zufolge hatte die griechische Küstenwache der Ostägäisinsel Chios am Donnerstag
einen aus dem westtürkischen Ägäishafen Cesme kommenden Kutter registriert.
Patrouillenboote der griechischen Küstenwache und türkische Schnellboote
hätten daraufhin den Kapitän zur Umkehr nach Cesme gezwungen.
Zwischen Griechenland
und der Türkei besteht ein Abkommen, über die Rückführung illegaler Einwanderer.
Nach offiziellen Angaben sind in den vergangenen sechs Monaten bislang
mehr als 900 illegale Zuwanderer zurückgeführt worden. Die Ägäis ist eine
der Routen, über die internationale Schleuserbanden immer wieder versuchen,
illegale Einwanderer in die EU zu bringen. (Quelle: dpa, 11.4.2002)
Kurden auf
Irrfahrt geschickt
Eine kurdische
Familie muss seit zwei Jahren getrennt leben, weil die Behörden nicht helfen.
Das zweite Kind ist unterwegs. Jetzt wurde der Vater unnötig zur Fahndung
ausgeschrieben
Vor zwei Jahren
haben Nasser Rimmo und seine Frau Kauzer Al Zein in der Mevlana-Moschee
islamisch geheiratet. Ihr erstes Kind Aischa ist schon ein Jahr alt. Das
zweite Kind ist unterwegs. Doch Nasser Rimmo, der aner-kannte leibliche
Vater von Aischa, bekommt in Bremen bei Frau und Kind keinen legalen Aufenthalt.
"Alle sind
gegen uns", sagt der kurdische An-alphabet, der wie seine libanesische
Frau des Deutschen kaum mächtig ist. Seit Jahren lebt der Flüchtling im
sächsischen Löbau-Zittau, wohin er nach Asylantragstellung "umverteilt"
wurde. Und da wäre er wohl auch noch heute, hätte ihm nicht ein Gynäkologe
bescheinigt, dass er in Bremen seiner Frau bei Schwanger-schaftsproblemen
beistehen müsse.
Erst letzte
Woche wurde die schriftliche Bitte von Kauzer Al Zein um "Verlegung" ihres
Lebensgefährten nach Bremen erneut abgewiesen. Telefonisch. "Ohne Heirat
auf dem Standesamt keine Chance", habe ein "großer Chef" im Ausländeramt
gesagt, berichtet Nasser Rimmo. Er ist entmutigt. Denn genau da liegt die
nächste große Hürde: Schon seit zwei Jahren versuchen er und seine Frau,
standesamtlich zu heiraten. Alles würde für sie dadurch leichter. Doch
bis heute hapert es an den richtigen Papieren.
Das Problem:
Die Eltern von Nasser haben ihren Sohn bei der Geburt offenbar nicht registrieren
lassen. Weder im Libanon, wo die Mutter heute noch in Beirut lebt und der
Vater begraben liegt, noch etwa in der Türkei. Weswegen Nasser Rimmo auch
nie einen Pass bekam - was bis heute nicht nur seine Abschiebung verhindert,
sondern eben auch die standesamtliche Eheschließung erschwert. Dass die
nicht klappt, hält das Paar wiederum für den Grund der erzwungenen Trennung.
Anlass dafür hätten die beiden. Doch sie liegen falsch.
Zwar gab es
entsprechende Auskünfte des Ausländeramtes, wonach der Mann erst nach Bremen
kommen dürfe, wenn die beiden stan-desamtlich verheiratet seien. Eine schriftliche
Bitte, die die Frau im Januar ans Ausländeramt gerichtet hatte, den Mann
nach Bremen "umzuverlegen", blieb jedoch bis heute unbeantwortet. Erfolglos
offenbar, wie die selbe Bitte der Ausländerbeauftragten vor zwei Jahren.
Doch jetzt erklärt der Sprecher der Innenbehörde gegenüber der taz: "Herr
Rimmo wird in unseren Akten nicht geführt." Den Antrag auf Zusammenführung
müsse Nasser Rimmo in Löbau-Zittau stellen. In Bremen sei dafür zudem die
Sozial- und nicht die Ausländerbehörde zuständig. Dies dem Paar mitzuteilen,
geschweige denn es dabei zu unterstützen, hielt jedoch offensichtlich niemand
für nötig.
Mehrere tausend
Mark haben die beiden Sozialhilfeempfänger derweil ausgegeben für Telefonate
ins Ausland, für Übersetzungen und Beglaubigungen angeforderter Dokumente
und für die Beschaffung verschiedenster weiterer Papiere. Fast jedem in
der Schwieger-Familie schuldet Nasser Rimmo deswegen Geld. Das Hauptproblem
war für den Mann, der nirgends registriert zu sein scheint: Er bekam lange
kei-ne offizielle Bestätigung, dass er noch nicht verheiratet ist. Ohne
Ledigkeitsbescheinigung gibt es aber eine Heirat beim deutschen Stan-desamt
nur unter Ausnahmebedingungen.
Zwar hatte
die Familie diesbezüglich Eide abgelegt. "Meine Eltern und zwei Zeugen
ha-ben beschworen, dass ich ledig bin", sagt er. Ein entsprechendes Dokument
liegt der taz vor. Doch danach habe das Standesamt eine Bestätigung darüber
gewollt, dass Nasser Rimmo auch der richtige Sohn dieser Eltern sei. "Immer
kommt etwas neues", sagt Rimmo.
Der letzte
Schlag ins Kontor des heiratswilli-gen Paares ist nun eine Anzeige des
Bremer Standesamtes. Ein Stempel und eine Unterschrift auf einem aus Beirut
endlich eingetroffenen Dokument gelten als gefälscht. Das Papier hätte
die offiziell geforderte Ledigkeitsbescheinigung überflüssig machen sollen.
Verdacht auf Urkundenfälschung lautet der Vorwurf, den die Staatsanwältin
nun aufklären muss. Und schon wurde Nasser Rimmo zur Fahndung ausgeschrieben.
Sein Aufenthaltsort
sei unbekannt, hieß es zur Begründung dieser Maßnahme. Als plante Nasser
Rimmo das Untertauchen - statt der Heirat mit einer Frau, die samt gemeinsamem
Kind seit Jahren in Bremen lebt und die die Adresse des Mannes erst kürzlich
dem Bremer Ausländeramt mitgeteilt hatte, damit alles schnellstens geregelt
würde.
Sogar arbeiten
könnte die Frau, wenn der Mann hier wäre. Und so die Sozialkasse entlas-ten.
Eine unbefristete Arbeitserlaubnis und einen unstrittigen Aufenthaltsstatus
besitzt sie nämlich. Doch nun hat sich ihr Lebensgefährte erstmal bei der
Staatsanwaltschaft gemeldet, um die Fahndungsmeldung aus der Welt zu schaffen.
Dann muss er wieder nach Sachsen, wo ihn die Polizei wegen des Stempels
ver-nehmen will Dass es mit dem standesamtlichen Heiraten etwas wird, bevor
das zweite Kind der Familie im September zur Welt kommt, glaubt Nasser
Rimmo nicht mehr. "Aber wir wollen wenigstens zusammen leben", sagt er
in holprigem Deutsch. Ede (Quelle: taz Bremen, Nr. 6717 vom 5.4.2002)
Außenministerium
bestätigt
Aufenthalt
irakischer Kurden
Das Auswärtige
Amt hat bestätigt, dass führende Vertreter oppositioneller irakischer Kurden
sich vor wenigen Tagen in
Deutschland
aufgehalten haben. "Das Auswär-tige Amt war unterrichtet, dass die Personen
sich hier aufhalten würden", sagte Ministeriums-Sprecher Andreas Michaelis
am Montag in Berlin. "Über die Art und die Kontaktpartner in möglichen
Gesprächen" lägen keine Informationen vor.
Nach einem
Bericht der arabischen Tageszei-tung "As-Sharq Al-Awsat" sollen die Führer
der beiden wichtigsten irakischen Kurden-Fraktionen bei einem Geheimtreffen
mit US-Militärs und Geheimdienstmitarbeitern über Pläne zum Sturz des irakischen
Präsidenten Saddam Hussein beraten haben. Die bisher rivalisierenden Kurden-Führer
hätten bei dem Treffen in der Nähe von Berlin verabredet, "ihre Regierungen
und ihre Milizen zu vereini-gen". Dem Zeitungsbericht zufolge wollen die
Kurdenführer Dschalal Talabani und Massud Barsani mit einem gemeinsamen
Programm bei einer größeren irakischen Oppositions-Konferenz in zwei Monaten
antreten. Talabani ist der Chef der Patriotischen Union Kurdistans (PUK).
Barsani ist Vorsitzender der Demokratischen Partei Kurdistans.
Entgegen des
Zeitungsberichtes sagte der PUK-Führer Talabani, dass es kein Treffen zwischen
den beiden Parteiführern und US-Militärs in Deutschland gegeben habe. (Quelle:
IMK e.V., dpa, 22.04.02, )
Menschenrechte:
UN verzichten
auf Verurteilung Irans
Iran ist zum
ersten Mal seit 19 Jahren nicht von der UN-Menschenrechtskommission verurteilt
worden. Für die von der Europäischen Union eingebrachte Resolution stimmten
am Montag in Genf 19 Län-der, 20 votierten dagegen und 14 enthielten sich
der Stimme. Zuvor waren bereits Simbabwe und Russ-land einer Verurteilung
mit knappen Ergebnissen entgangen.
Im Resolutionsentwurf
wurden anhaltende Menschenrechtsverstöße in Iran bedauert, dar-unter Fälle
von Verschwindenlassen von Menschen, ferner die systematische Diskriminierung
von Frauen und Mädchen. Mit Besorgnis nahm die Kommission zur Kenntnis,
dass es weiterhin grausame öffentliche Hinrichtungen wie Steinigung und
Strafen wie Amputationen oder Auspeitschungen gibt. Zugleich wird bemängelt,
dass Iran seit 1996 keinen Sonder-berichterstatter der UN-Kommission ins
Land gelassen habe.
In der Aussprache
hatten vor allem islamische Länder und China offen ihre Ablehnung des Entwurfes
begründet. Dieser habe alle positiven Entwicklungen in Iran ignoriert,
sagte der chinesische Botschafter. Die Vertreterin Libyens meinte, die
Menschen-rechtskommission sei zum Werkzeug für die Einmischung in interne
Angelegenheiten unter dem Vorwand der Verteidigung von Menschenrechten
geworden. Pakistan sprach von einem politisch motivierten Resolutionsentwurf
und bot im Namen der Organisation der islamischen Konferenz (OIC) an, einen
Dialog mit Iran zu Menschenrechtsfragen aufzubauen. (Quelle: Frankfurter
Rundschau, 23.04.2002)
Auswärtiges
Amt Berlin:
Bericht
über die asyl- und
abschiebungsrelevante
Lage in der
Türkei
(Stand:
Anfang Februar 2002)
5. Menschenrechtslage
und
Menschenrechtsorganisationen
(Auszüge)
In bezug auf
internationale Verträge oder Ab-kommen im Menschenrechtsbereich hat es
im Jahr 2001 in der Türkei keine neuen Entwicklungen gegeben. Bei den letzten
Verfassungsänderungen entfiel schon in erster Lesung ein geplanter Artikel,
der den Vorrang von internationalen Abkommen vor dem innerstaatlichen Recht
vorsah.
...Die EU
Kommission führt weiter aus, dass die Menschenrechtslage in bezug auf den
Ein-zelnen verbessert werden müsse und sich die Situation in bezug auf
Folter seit dem letzten Fortschrittsbericht (November 2000) nicht verbessert
habe und zu großer Sorge Anlass gebe.
Trotz der
im Ansatz positiven Verfassungs- und Gesetzesänderungen ist in der Praxis
im Bereich der Menschenrechte wenig Besserung zu erkennen. Verschwinden
von Personen und nicht aufgeklärte Todesfälle sind zwar seltener geworden,
jedoch berichten türkische und ausländische Menschenrechtsorganisationen
von einem Anstieg der Fälle von Folter und Misshandlung im letzten Jahr.
Diese Angaben sind durch das Auswärtige Amt nicht nachprüfbar. Die Anklagen
wegen Meinungsdelikten wegen angeblicher staatsfeindlicher Äußerungen haben
zugenommen. Die Meinungsfreiheit in der Türkei endet weiterhin dort, wo
Justiz und Sicherheitskräfte den Staat durch "Reaktion" oder "Separatismus"
gefährdet sehen.
Die Menschenrechtspraxis
leidet vor allem an der weiterhin unbefriedigenden Beachtung geltenden
Rechts durch die Sicherheitskräfte. Diese Problematik unterstreicht ein
im Juni 2001 an die Gouverneure und die Gendarmerie gerichtetes Rundschreiben
des Innenministers Yücelen (11-Punkte-Plan) , in dem er nach-drücklich
Einhaltung der Folterverbots und der - existierenden - strafprozessualen
Vorschriften zu Festnahme und Verhör verlangt..
Staatliche
Akteure distanzieren sich regelmä-ßig von Gesetzesverstößen untergeordneter
Organe. Strafrechtliche Verfolgung und Verurteilung von Tätern nehmen zwar
zu, sind jedoch weiterhin selten (s.u. Ziff. III.2.a.), ob-wohl das geltende
Recht eigentlich die not-wendigen rechtlichen Voraussetzungen bietet.
In den vier
Notstandsprovinzen im Südosten sind gemäß der Notstandsverordnungen stärke-re
Eingriffe in die Grundrechte möglich und es gelten insbesondere längere
Fristen für den Polizeigewahrsam und die sog. Incomunicado-Haft (s.u. Ziff.
III.2.a.).
Türkische
Menschenrechtsorganisationen sind nicht selten Behinderungen durch staatliche
Stellen ausgesetzt (s.u. Ziff. II.1.b.dd.). Die wichtigsten sich mit Menschenrechtsfragen
befassenden Nichtregierungsorganisationen sind:
- der Menschenrechtsverein
("Insan Haklari Dernegi" - IHD), gegründet 1986 von 98 Gründungsmitgliedern
im Lichte des Mili-tärputschs von 1980 und den in diesem Zusammenhang begangenen
Menschenrechtsverletzungen. Der IHD dokumentiert in halbjährlichen Berichten
Menschenrechtsverletzungen und organisiert neben Symposien, Podiumsdiskussionen
und Fortbildungsprogrammen zu Menschenrechtsfragen auch Kampagnen für die
Abschaffung der Todesstrafe, für Mei-nungsfreiheit, Frieden, Amnestie,
Abschaffung der Staatssicherheitsgerichte, etc. Der IHD betreut Opfer von
Menschenrechtsverletzun-gen und war bei den Hungerstreiks von Anfang an
sehr aktiv darum bemüht, eine Lösung zu finden, wodurch sich der Verein
auf Konfrontationskurs zur Regierung begeben hat.
- die Türkische
Menschenrechtsstiftung ("Tür-kiye Insan Haklari Vakfi" - TIHV), gegründet
1990 von 51 Gründungsmitgliedern (darunter der IHD als Einheit) mit dem
Ziel, Folteropfer medizinisch und psychologisch zu betreuen und Menschenrechtsverletzungen
in der Türkei zu dokumentieren. Das Dokumentationszent-rum des TIHV erfasst
Menschenrechts-verstöße in der Türkei, veröffentlicht diese in täglichen
Bulletins (zugänglich über Internet auch in englischer Sprache) und erstellt
dar-über jährliche Statistiken. Der TIHV unterhält fünf Behandlungs- und
Rehabilitationszentren für Folteropfer in Istanbul, Ankara, Izmir, Diy-arbakir
und Adana. In den Zentren arbeiten Ärzte, Psychiater und Sozialarbeiter
mit dem Ziel, Folteropfern und ihren Verwandten eine kostenlose medizinische
und psychologische Behandlung zu gewährleisten, Gesundheitsper-sonal über
Folter und die Folgen auszubilden und Studien über die physischen und psychi-schen
Probleme von Folteropfern zu erstellen. Der TIHV erstellt Alternativgutachten
zu offi-ziellen medizinischen Berichten, die in einigen Fällen von den
Gerichten in Folterprozessen berücksichtigt wurden.
- die islamisch
orientierte Menschenrechtsor-ganisation "Mazlum Der", gegründet 1991, organisiert
Konferenzen und Seminare zu Themen wie Menschenrechtsverletzungen, Kopftuchfrage,
Kurdenfrage. Der Tätigkeits-schwerpunkt liegt nach eigener Aussage in der
Hilfe für Menschen in Not (z.B. Hilfsgüter für Bosnien, Hilfe für Erdbebenopfer
etc.) und der Dokumentation der Menschenrechtssituation, vor allem im Nord-Irak.
Daneben gibt
es mehrere andere Stiftungen und Vereine, die im Menschenrechtsbereich
aktiv sind, wie die 1999 durch ehemalige Mitglieder des IHD gegründete
"Stiftung der Türkischen Gesellschaft für Menschenrechte" (IHK), die "Stiftung
für die Erforschung sozia-len Rechts" (TOHAV) oder die Vereinigung zeitgenössischer
Juristen ("Cagdas Hukukcular Dernegi"). An einigen Universitäten gibt es
philosophisch bzw. politikwissenschaftlich ausgerichtete Menschenrechtsinstitute.
Rechts-anwaltskammern, Wirtschaftsvertreter und andere Vereinigungen von
Freiberuflern befassen sich mehr und mehr mit Menschenrechtsfragen.
Liebe Leserinnen
und Leser,
Für die Verspätung
von dieser Ausgabe des WID bitten wir Sie um Verständnis.
Wegen Personalwechsels
ist es zu dieser Verzögerung bzw. Doppelnummer gekommen. Wir werden
uns bemühen den WID in Zukunft wieder regelmäßig herauszugeben.
Neue Dokumentation
erschienen
Die Dokumentation
der Tagung Kurden im Irak und Iran – Chancen sowie Perspektiven von Auto-nomie
und Selbstverwaltung ist nun erschienen. Sie können sie zum Preis von 4,60
EUR plus Porto u. Verpackung über den IMK e.V..
Die Tagung
war Ende letzten Jahres durch die Evangelische Akademie Bad Boll, den IMK
e.V. in Bonn, das Diakonische Werk Württemberg und die Evangelische Jugendsozialarbeit
Bayern durchge-führt worden. Sie bot ein Forum der Diskussion über die
aktuelle Lage der kurdischen Bevölkerung im Nordirak und Westiran. Expertinnen
und Experten wie im Exil lebende Vertreterinnen und Vertreter kurdischer
Parteien und Minderheiten sowie von deutscher Seite sprachen über die geostrategische
und wirtschaftliche Bedeutung Kurdistans für die internationale Gemeinschaft
und die Folgen einer möglichen militärischen Intervention der USA im Irak.
Einigkeit bestand darüber, dass die Wirt-schaftssanktionen gegen den Irak
vom UN-Sicherheitsrat aufgehoben werden sollten, weil sie der ge-samten
Bevölkerung schaden. Allerdings müssten gleichzeitig Garantien für die
sichere Zukunft der kurdischen Selbstverwaltung in Südkurdistan (Nordirak)
sowie die Rechte der anderen ethnischen und religiösen Minderheiten im
Irak integraler Bestandteil der Bedingungen für die Aufhebung der Sankti-onen
sein.
Die Dokumentation
enthält interessante und spannende Beiträge zur aktuellen Situation in
der Region. Die Diskussion wird in diesem Jahr in Bad Boll vom 6.-8. Dezember
2002 fortgesetzt, wenn es im Ver-gleich um die Lage der kurdischen Bevölkerung
in der Türkei und im Nordirak und Möglichkeiten einer föderalen bzw. Autonomie-Entwicklung
geht.
Wieder haben
wir interessante Beiträge auf unserer Website abgelegt. Wir möchten darauf
hinweisen, dass diese Beiträge nicht unbedingt unsere Meinung, sondern
die aktuell für unser Themengebiet inte-ressanten Diskussionen wiedergeben.
Besuchen Sie doch einmal www.kurden.de.
Danke an alle,
die bisher positiv auf unsere Kampagne “500 Soli-Abonnement oder Fördermitgliedschaft
bis Ende März 2002” reagiert haben. Wir sind aber noch weit von unserem
Ziel weit entfernt. Daher haben wir beschlossen unsere Kampagne bis zum
15. Mai zu verlängern. Also unterstützen Sie uns in unserem Bemühen diese
wichtige Arbeit ohne Einschränkungen fortzusetzen und geben Sie sich einen
Ruck. Ein Soli-Abo oder eine Fördermitgliedschaft!
Mit freundlichen
Grüßen, Ihre Redaktion
ISSN 1438-
08 Herausgeber: IMK e.V., Postfach 07 38, D-53137 Bonn, Telefon: + 49 228
362 802,Fax: + 49 228 363 297, E-Mail: IMK-Bonn@t-online.de und imkkurds@aol.comBesuchen
sie auch unsere Website: http://www.kurden.de Verantwortlicher Leiter:
Abubekir SaydamAbonnementbedingungen (pro Jahr):· Stiftungen, Parteien,
Regierungen und internationale Organisationen sowie Gremien: Euro 92,00
· Gerichte, Rechtsanwälte, Menschenrechtsorganisationen, Flüchtlingsberatungsstellen:
Euro 46,00 · Förderabonnement, Einzelpersonen und kleinere Vereine: Euro
31,00 Spendenkonto: Volksbank Bonn (BLZ: 380 60 186), Konto-Nr.:
201 246 90 23
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