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Internationaler Verein für Menschenrechte der Kurden 
IMK Wocheninformationsdienst
Datum:15. März-20. April 2002      Nummer: 151-152

 
Ankara reagiert skeptisch auf 
PKK-Namensänderung

Regierung und Militärs in der Türkei haben mit Skepsis auf die Umbenennung der verbo-tenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) in "Freiheitspartei des Volkes" (PAG) reagiert. Die PKK wolle sich mit dem neuen Namen lediglich tarnen, sagte Ministerpräsident Bü-lent Ecevit nach türkischen Presseberichten vom Dienstag. Innenminister Rüstü Kazim Yücelen sagte, die PKK bleibe auch mit ihrem neuen Namen eine "Terrororganisation". Der stellvertretende Chef des türkischen General-stabs, Generalleutnant Yasar Büyükanit, sprach von einem "Spielchen" der PKK. Zugleich kritisierte der General die Europäische Union, die bisher nicht auf die türkische Forderung eingegangen ist, die PKK und die linksextreme DHKP-C auf ihre Liste von terroristischer Organisationen zu setzen. (Quelle: AFP, 26.3.2002)

PKK schwört bewaffnetem 
Freiheitskampf für Kurdistan ab

Die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) hat dem bewaffneten Kampf für einen kurdischen Staat abgeschworen. Das teilte die Organisation am Dienstag in Brüssel mit. Bei einer Parteiversammlung sei außerdem die sofortige Umbenennung der PKK in "Kongress für Freiheit und Demokratie Kurdistans" (KADEK) beschlossen worden. Zum KADEK-Vorsitzenden sei der in der Türkei inhaftierte und dort zum Tode verurteilte Abdullah Öcalan gewählt worden, hieß es weiter. (Quelle: dpa,16..04.02)

Türkei ändert Parteiengesetz – 
Verbote künftig erschwert

Das türkische Parlament hat am Dienstag Gesetzesänderungen beschlossen, mit denen Parteienverbote künftig erschwert werden sollen. Das überarbeitete Parteiengesetz sieht darüber hinaus abgestufte Strafen vor. Entsprechend der Schwere der Vorwürfe sollen künftig die finanziellen Hilfen seitens des Staates teilweise oder ganz entzogen werden können.
Als wichtiges Kriterium für ein Verbot gilt künftig, ob die Partei zu einem "Zentrum" verbotener Aktivitäten geworden ist. In jüngster Vergangenheit waren vor allem islamistische und pro-kurdische Parteien verboten worden. (Quelle: dpa, 26.3.2002)
 

Türkei will Folterer künftig
zur Kasse bitten

Wer in der Türkei foltert oder misshandelt, soll künftig zur Entschädigung der Opfer herange-zogen werden. Das gilt zumindest für Schadensersatzzahlungen, die der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gegen die Türkei verhängt. Für diese soll künftig der "Folterer" in Regress genommen werden. Eine entsprechende Änderung des Beamtengesetzes beschloss das türkische Parlament am Dienstag in Ankara. Die Änderung ist Teil eines Paketes von "Anpassungsgesetzen", die der Türkei den Weg in die Europäische Union ebnen sollen. (Quelle: dpa 26.3.2002)

Türkische Polizei nimmt rund 
100 kurdische Demonstranten fest

Die türkische Polizei hat am Mittwoch in Is-tanbul rund 100 Kurden festgenommen, die für kurdischsprachigen Unterricht demonstrierten. In einem Protestmarsch zogen etwa tausend Demonstranten vor ein Postamt, um von dort aus ein symbolisches Fax an das türkische Parlament zu schicken, sagte ein Sprecher der Veranstaltung. Polizisten hielten die Menge vor der Post auf und verhafteten rund 100 Demonstranten, darunter auch etliche Funktionäre der pro-kurdischen Demokratischen Volkspartei (HADEP), die zu der Organisation aufgerufen hatte, wie der Sprecher sagte. Ankara muss kurdischsprachigen Unterricht zulassen, um in die EU aufgenommen zu werden. (Quelle: AFP, 27.3.2002)

Abbildung einer Moschee auf 
Zigarettenschachtel erregte Anstoß

Das Abbild einer Moschee auf Zigarettenpa-ckungen des amerikanischen Tabakkonzerns Philip Morris hat die türkische Behörde für religiöse Angelegenheiten auf den Plan geru-fen. Zwar verbiete der Islam nicht ausdrücklich das Rauchen. Dennoch sei es "unpassend", dass sich die Silhouette einer Moschee auf der Verpackung eines Produkts wiederfinde, das der Islam "nicht für gut" befinde. Der sanfte Druck der Behörde hatte Erfolg: Die türkische Niederlassung des US-Konzerns, Philsa, kün-digte am Donnerstag an, dass das Design der seit 1996 in der Türkei hergestellten Marke "Chesterfield" geändert werde. Man habe nicht die Absicht gehabt, mit der Abbildung jeman-den zu kränken. (Quelle: dpa, 28.3.2002)

"Spiegel": Türkei prüft Spionage-Vorwürfe gegen Adenauer-Stiftung

Die türkische Justiz prüft derzeit einem Pres-sebericht zufolge Spionagevorwürfe gegen die Niederlassung der CDU-nahen Konrad-Adenauer-Stiftung in Ankara. Dazu wurde ein Vorermittlungsverfahren eingeleitet, wie das Nachrichtenmagazin "Spiegel" in seiner aktuellen Ausgabe berichtet. Anlass sind demnach Äußerungen eines Dozenten der Ankara-Universität, deutsche Journalisten und Mitarbeiter deutscher Stiftungen in der Türkei würden dem Bundesnachrichtendienst zuarbeiten. Inzwischen habe auch das deutsche Orient-Institut in Istanbul Besuch von der Polizei erhalten. Das ungewöhnlich scharfe Vorgehen gegen die Institute gilt nach "Spiegel"-Informationen als Warnsignal der Europagegner in der türkischen Armee und Justiz. (Quelle: AFP, 28.3.2002)

Türkei gibt Verantwortung für Tod zweier militanter Linker zu

Die Türkei hat die Verantwortung für den Tod zweier Mitglieder einer militanten kommunis-tischen Gruppe zugegeben, die vor elf Jahren bei einem Polizeieinsatz erschossen wurden. Wie der Europäische Gerichtshof für Men-schenrechte am Donnerstag in Straßburg mit-teilte, will Ankara den Angehörigen eines der Opfer Schadensersatz in Höhe von 76.224 Euro zahlen. Nach dieser gütlichen Einigung wurde die Klage der Familie zu den Akten gelegt. (Quelle: AFP, 28.3.2002)

Deutsche Stiftung angeschwärzt: 
Türkischer Journalist "verwarnt"

Der türkische Presserat hat einen Journalisten der Zeitung "Hürriyet" wegen eines Artikels über einen Bericht der Friedrich-Ebert-Stiftung in Istanbul "verwarnt". Die wiedergegebenen Passagen aus dem Bericht, der islamistische Organisationen in Deutschland zum Thema hat, seien aus der Luft gegriffen. Sie fänden sich weder im deutschen Original noch in der türkischen Übersetzung wieder. Damit habe der Journalist die Stiftung öffentlich in ein falsches Licht gerückt, erklärte der Presserat am Freitag.
 Deutsche Stiftungen in der Türkei sehen sich seit Monaten Vorwürfen ausgesetzt, ihre Ar-beit untergrabe den Staat und unterstütze spal-terische Tendenzen. Von Vorermittlungen der Staatsanwaltschaft am Staatssicherheitsgericht in Ankara sind auch türkische Organisationen betroffen, die mit den deutschen Stiftungen zusammenarbeiten. (Quelle: dpa, 29.3.2002)
 

Türkisches Gericht hebt Verbot für den Fernsehsender GÜN-TV auf

Ein türkisches Gericht hat eine Entscheidung zugunsten eines einjähriges Sendeverbots für einen den Fernsehsender aufgehoben. Wie am Freitag bekannt wurde, begründete das Gericht in Ankara dies damit, dass die von dem Sender ausgestrahlten kurdischen Lieder keinen "sepa-ratistischen" Inhalt hätten. Der Lokalsender in Diyarbakir, Gun-TV, hatte gegen das vom türkischen Audiovisionsrat im vergangenen Monat verhängte Sendeverbot protestiert, das dieser mit der angeblichen Werbung des Sen-ders für die verbotene Arbeiterpartei Kurdis-tans (PKK) begründete. Das Gericht vertrat jedoch die Auffassung, dass die Übersetzung der beanstandeten Liedtexte ins Türkische fehlerhaft war. (Quelle: AFP, 29.3.2002)

Völkermord an Armeniern:
Türkei will Archive öffnen

Die Türkei will beweisen, dass es keine Völ-kermord an den Armeniern zu Beginn des 20. Jahrhunderts gegeben hat – und öffnet dafür die Archive.
Die Türkei will internationalen Wissenschaftlern ihre Archive über das Schicksal der Armenier im Ersten Weltkrieg zugänglich machen. Präsident Ahmet Necdet Sezer erklärte am Samstag, damit sollten Berichte widerlegt werden, wonach Türken in den letzten Jahren des Ottomanischen Reiches einen Völkermord an Armeniern begangen haben sollen. 
«Ich rufe alle Wissenschaftler dazu auf, sich in den Archiven selbst von den Tatsachen zu überzeugen», lautete die Botschaft Sezers an die Delegierten einer wissenschaftlichen Kon-ferenz in Ankara zum Thema Völkermord. 
Die Armenier sprechen davon, dass zwischen 1915 und 1923 bis zu 1,5 Millionen Armenier in von Türken ermordet wurden. Die Türkei meint, dass diese Zahlen maßlos übertrieben seien und dass die meisten der Getöteten bei Unruhen umgekommen seien. 
«Historische Tatsachen müssen von Histori-kern überprüft und erörtert werden», erklärte jetzt auch Ministerpräsident Bülent Ecevit in einem Brief an die Konferenz in Ankara. Er verurteilte die Entscheidungen des französi-schen und des Europäischen Parlaments vom vergangenen Jahr, die Vorgänge offiziell als Völkermord an Armeniern zu bezeichnen. (Quelle: nz, 20.4.2002)

Hussein Daoud zu zwei Jahren
Gefängnis verurteilt

Am 20. März 2002 wurde der syrische Kurde Hussein Daoud zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren verurteilt. Er befindet sich jedoch bereits seit seiner Abschiebung aus Deutsch-land im Dezember 2000 in Haft. Nach seiner Verhaftung galt er als verschwunden, niemand konnte etwas über ihn in Erfahrung bringen. Erst infolge der Proteste der Kurden in Deutschland sah sich die Bundesregierung gezwungen zu handeln und übte Druck auf die syrische Regierung aus, woraufhin am 26. Juni 2001 Vertretern der Deutschen Botschaft ein Besuch Hussein Daoud gestattet wurde. Im September konnten ihn schliesslich seine El-tern besuchen. Bei den Besuchen musste in Erfahrung gebracht wer- den, dass man Hus-sein Daoud schwer gefoltert hatte. Ohne die Proteste in Deutschland wäre Hussein Daoud inzwischen wahrscheinlich tot.
Nach nahezu eineinhalb Jahren Inhaftierung ohne jeglicher rechtlicher Grundlage, wurde Hussein Daoud in einem zweifelhaften Prozess schliesslich zu zwei Jahren Haft verurteilt. Das Urteil begründete sich auf sein Engagement für die Kurdische Volksunionspartei in Deutschland. In Deutschland hingegen hatten die Gerichte sein Engagement für die Partei für nicht asylrelevant befunden.
Amnesty International stuft Hussein Daoud jetzt als politischen Gefangenen ein. (Quelle: IMK e.V.)
 

Kutter mit illegalen Einwanderern in die Türkei zurückgewiesen

Athen (dpa) - Die griechische und die türki-sche Küstenwache haben am Donnerstag in der Ostägäis ein türkisches Schiff mit 84 illegalen Einwanderern an Bord zum Umdrehen ge-zwungen. Ein griechischer Schleuser wurde festgenommen, berichtete die halbamtliche griechische Nachrichtenagentur ANA.
Den Angaben zufolge hatte die griechische Küstenwache der Ostägäisinsel Chios am Donnerstag einen aus dem westtürkischen Ägäishafen Cesme kommenden Kutter registriert. Patrouillenboote der griechischen Küstenwache und türkische Schnellboote hätten daraufhin den Kapitän zur Umkehr nach Cesme gezwungen.
Zwischen Griechenland und der Türkei besteht ein Abkommen, über die Rückführung illegaler Einwanderer. Nach offiziellen Angaben sind in den vergangenen sechs Monaten bislang mehr als 900 illegale Zuwanderer zurückgeführt worden. Die Ägäis ist eine der Routen, über die internationale Schleuserbanden immer wieder versuchen, illegale Einwanderer in die EU zu bringen. (Quelle: dpa, 11.4.2002)

Kurden auf Irrfahrt geschickt

Eine kurdische Familie muss seit zwei Jahren getrennt leben, weil die Behörden nicht helfen. Das zweite Kind ist unterwegs. Jetzt wurde der Vater unnötig zur Fahndung ausgeschrieben
Vor zwei Jahren haben Nasser Rimmo und seine Frau Kauzer Al Zein in der Mevlana-Moschee islamisch geheiratet. Ihr erstes Kind Aischa ist schon ein Jahr alt. Das zweite Kind ist unterwegs. Doch Nasser Rimmo, der aner-kannte leibliche Vater von Aischa, bekommt in Bremen bei Frau und Kind keinen legalen Aufenthalt.
"Alle sind gegen uns", sagt der kurdische An-alphabet, der wie seine libanesische Frau des Deutschen kaum mächtig ist. Seit Jahren lebt der Flüchtling im sächsischen Löbau-Zittau, wohin er nach Asylantragstellung "umverteilt" wurde. Und da wäre er wohl auch noch heute, hätte ihm nicht ein Gynäkologe bescheinigt, dass er in Bremen seiner Frau bei Schwanger-schaftsproblemen beistehen müsse. 
Erst letzte Woche wurde die schriftliche Bitte von Kauzer Al Zein um "Verlegung" ihres Lebensgefährten nach Bremen erneut abgewiesen. Telefonisch. "Ohne Heirat auf dem Standesamt keine Chance", habe ein "großer Chef" im Ausländeramt gesagt, berichtet Nasser Rimmo. Er ist entmutigt. Denn genau da liegt die nächste große Hürde: Schon seit zwei Jahren versuchen er und seine Frau, standesamtlich zu heiraten. Alles würde für sie dadurch leichter. Doch bis heute hapert es an den richtigen Papieren.
Das Problem: Die Eltern von Nasser haben ihren Sohn bei der Geburt offenbar nicht registrieren lassen. Weder im Libanon, wo die Mutter heute noch in Beirut lebt und der Vater begraben liegt, noch etwa in der Türkei. Weswegen Nasser Rimmo auch nie einen Pass bekam - was bis heute nicht nur seine Abschiebung verhindert, sondern eben auch die standesamtliche Eheschließung erschwert. Dass die nicht klappt, hält das Paar wiederum für den Grund der erzwungenen Trennung. Anlass dafür hätten die beiden. Doch sie liegen falsch.
Zwar gab es entsprechende Auskünfte des Ausländeramtes, wonach der Mann erst nach Bremen kommen dürfe, wenn die beiden stan-desamtlich verheiratet seien. Eine schriftliche Bitte, die die Frau im Januar ans Ausländeramt gerichtet hatte, den Mann nach Bremen "umzuverlegen", blieb jedoch bis heute unbeantwortet. Erfolglos offenbar, wie die selbe Bitte der Ausländerbeauftragten vor zwei Jahren. Doch jetzt erklärt der Sprecher der Innenbehörde gegenüber der taz: "Herr Rimmo wird in unseren Akten nicht geführt." Den Antrag auf Zusammenführung müsse Nasser Rimmo in Löbau-Zittau stellen. In Bremen sei dafür zudem die Sozial- und nicht die Ausländerbehörde zuständig. Dies dem Paar mitzuteilen, geschweige denn es dabei zu unterstützen, hielt jedoch offensichtlich niemand für nötig.
Mehrere tausend Mark haben die beiden Sozialhilfeempfänger derweil ausgegeben für Telefonate ins Ausland, für Übersetzungen und Beglaubigungen angeforderter Dokumente und für die Beschaffung verschiedenster weiterer Papiere. Fast jedem in der Schwieger-Familie schuldet Nasser Rimmo deswegen Geld. Das Hauptproblem war für den Mann, der nirgends registriert zu sein scheint: Er bekam lange kei-ne offizielle Bestätigung, dass er noch nicht verheiratet ist. Ohne Ledigkeitsbescheinigung gibt es aber eine Heirat beim deutschen Stan-desamt nur unter Ausnahmebedingungen.
Zwar hatte die Familie diesbezüglich Eide abgelegt. "Meine Eltern und zwei Zeugen ha-ben beschworen, dass ich ledig bin", sagt er. Ein entsprechendes Dokument liegt der taz vor. Doch danach habe das Standesamt eine Bestätigung darüber gewollt, dass Nasser Rimmo auch der richtige Sohn dieser Eltern sei. "Immer kommt etwas neues", sagt Rimmo.
Der letzte Schlag ins Kontor des heiratswilli-gen Paares ist nun eine Anzeige des Bremer Standesamtes. Ein Stempel und eine Unterschrift auf einem aus Beirut endlich eingetroffenen Dokument gelten als gefälscht. Das Papier hätte die offiziell geforderte Ledigkeitsbescheinigung überflüssig machen sollen. Verdacht auf Urkundenfälschung lautet der Vorwurf, den die Staatsanwältin nun aufklären muss. Und schon wurde Nasser Rimmo zur Fahndung ausgeschrieben.
Sein Aufenthaltsort sei unbekannt, hieß es zur Begründung dieser Maßnahme. Als plante Nasser Rimmo das Untertauchen - statt der Heirat mit einer Frau, die samt gemeinsamem Kind seit Jahren in Bremen lebt und die die Adresse des Mannes erst kürzlich dem Bremer Ausländeramt mitgeteilt hatte, damit alles schnellstens geregelt würde.
Sogar arbeiten könnte die Frau, wenn der Mann hier wäre. Und so die Sozialkasse entlas-ten. Eine unbefristete Arbeitserlaubnis und einen unstrittigen Aufenthaltsstatus besitzt sie nämlich. Doch nun hat sich ihr Lebensgefährte erstmal bei der Staatsanwaltschaft gemeldet, um die Fahndungsmeldung aus der Welt zu schaffen. Dann muss er wieder nach Sachsen, wo ihn die Polizei wegen des Stempels ver-nehmen will Dass es mit dem standesamtlichen Heiraten etwas wird, bevor das zweite Kind der Familie im September zur Welt kommt, glaubt Nasser Rimmo nicht mehr. "Aber wir wollen wenigstens zusammen leben", sagt er in holprigem Deutsch. Ede (Quelle: taz Bremen, Nr. 6717 vom 5.4.2002)

Außenministerium bestätigt 
Aufenthalt irakischer Kurden

Das Auswärtige Amt hat bestätigt, dass führende Vertreter oppositioneller irakischer Kurden sich vor wenigen Tagen in
Deutschland aufgehalten haben. "Das Auswär-tige Amt war unterrichtet, dass die Personen sich hier aufhalten würden", sagte Ministeriums-Sprecher Andreas Michaelis am Montag in Berlin. "Über die Art und die Kontaktpartner in möglichen Gesprächen" lägen keine Informationen vor.
Nach einem Bericht der arabischen Tageszei-tung "As-Sharq Al-Awsat" sollen die Führer der beiden wichtigsten irakischen Kurden-Fraktionen bei einem Geheimtreffen mit US-Militärs und Geheimdienstmitarbeitern über Pläne zum Sturz des irakischen Präsidenten Saddam Hussein beraten haben. Die bisher rivalisierenden Kurden-Führer hätten bei dem Treffen in der Nähe von Berlin verabredet, "ihre Regierungen und ihre Milizen zu vereini-gen". Dem Zeitungsbericht zufolge wollen die Kurdenführer Dschalal Talabani und Massud Barsani mit einem gemeinsamen Programm bei einer größeren irakischen Oppositions-Konferenz in zwei Monaten antreten. Talabani ist der Chef der Patriotischen Union Kurdistans (PUK). Barsani ist Vorsitzender der Demokratischen Partei Kurdistans.
Entgegen des Zeitungsberichtes sagte der PUK-Führer Talabani, dass es kein Treffen zwischen den beiden Parteiführern und US-Militärs in Deutschland gegeben habe. (Quelle: IMK e.V., dpa, 22.04.02, )

Menschenrechte:
UN verzichten auf Verurteilung Irans

Iran ist zum ersten Mal seit 19 Jahren nicht von der UN-Menschenrechtskommission verurteilt worden. Für die von der Europäischen Union eingebrachte Resolution stimmten am Montag in Genf 19 Län-der, 20 votierten dagegen und 14 enthielten sich der Stimme. Zuvor waren bereits Simbabwe und Russ-land einer Verurteilung mit knappen Ergebnissen entgangen.
Im Resolutionsentwurf wurden anhaltende Menschenrechtsverstöße in Iran bedauert, dar-unter Fälle von Verschwindenlassen von Menschen, ferner die systematische Diskriminierung von Frauen und Mädchen. Mit Besorgnis nahm die Kommission zur Kenntnis, dass es weiterhin grausame öffentliche Hinrichtungen wie Steinigung und Strafen wie Amputationen oder Auspeitschungen gibt. Zugleich wird bemängelt, dass Iran seit 1996 keinen Sonder-berichterstatter der UN-Kommission ins Land gelassen habe.
In der Aussprache hatten vor allem islamische Länder und China offen ihre Ablehnung des Entwurfes begründet. Dieser habe alle positiven Entwicklungen in Iran ignoriert, sagte der chinesische Botschafter. Die Vertreterin Libyens meinte, die Menschen-rechtskommission sei zum Werkzeug für die Einmischung in interne Angelegenheiten unter dem Vorwand der Verteidigung von Menschenrechten geworden. Pakistan sprach von einem politisch motivierten Resolutionsentwurf und bot im Namen der Organisation der islamischen Konferenz (OIC) an, einen Dialog mit Iran zu Menschenrechtsfragen aufzubauen. (Quelle: Frankfurter Rundschau, 23.04.2002)

Auswärtiges Amt Berlin:
Bericht über die asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in der
Türkei
(Stand: Anfang Februar 2002)

5. Menschenrechtslage und 
Menschenrechtsorganisationen (Auszüge)

In bezug auf internationale Verträge oder Ab-kommen im Menschenrechtsbereich hat es im Jahr 2001 in der Türkei keine neuen Entwicklungen gegeben. Bei den letzten Verfassungsänderungen entfiel schon in erster Lesung ein geplanter Artikel, der den Vorrang von internationalen Abkommen vor dem innerstaatlichen Recht vorsah.
...Die EU Kommission führt weiter aus, dass die Menschenrechtslage in bezug auf den Ein-zelnen verbessert werden müsse und sich die Situation in bezug auf Folter seit dem letzten Fortschrittsbericht (November 2000) nicht verbessert habe und zu großer Sorge Anlass gebe. 
Trotz der im Ansatz positiven Verfassungs- und Gesetzesänderungen ist in der Praxis im Bereich der Menschenrechte wenig Besserung zu erkennen. Verschwinden von Personen und nicht aufgeklärte Todesfälle sind zwar seltener geworden, jedoch berichten türkische und ausländische Menschenrechtsorganisationen von einem Anstieg der Fälle von Folter und Misshandlung im letzten Jahr. Diese Angaben sind durch das Auswärtige Amt nicht nachprüfbar. Die Anklagen wegen Meinungsdelikten wegen angeblicher staatsfeindlicher Äußerungen haben zugenommen. Die Meinungsfreiheit in der Türkei endet weiterhin dort, wo Justiz und Sicherheitskräfte den Staat durch "Reaktion" oder "Separatismus" gefährdet sehen.
Die Menschenrechtspraxis leidet vor allem an der weiterhin unbefriedigenden Beachtung geltenden Rechts durch die Sicherheitskräfte. Diese Problematik unterstreicht ein im Juni 2001 an die Gouverneure und die Gendarmerie gerichtetes Rundschreiben des Innenministers Yücelen (11-Punkte-Plan) , in dem er  nach-drücklich Einhaltung der Folterverbots und der - existierenden - strafprozessualen Vorschriften zu Festnahme und Verhör verlangt..
Staatliche Akteure distanzieren sich regelmä-ßig von Gesetzesverstößen untergeordneter Organe. Strafrechtliche Verfolgung und Verurteilung von Tätern nehmen zwar zu, sind jedoch weiterhin selten (s.u. Ziff. III.2.a.), ob-wohl das geltende Recht eigentlich die not-wendigen rechtlichen Voraussetzungen bietet.
In den vier Notstandsprovinzen im Südosten sind gemäß der Notstandsverordnungen stärke-re Eingriffe in die Grundrechte möglich und es gelten insbesondere längere Fristen für den Polizeigewahrsam und die sog. Incomunicado-Haft (s.u. Ziff. III.2.a.).
Türkische Menschenrechtsorganisationen sind nicht selten Behinderungen durch staatliche Stellen ausgesetzt (s.u. Ziff. II.1.b.dd.). Die wichtigsten sich mit Menschenrechtsfragen befassenden Nichtregierungsorganisationen sind:
- der Menschenrechtsverein ("Insan Haklari Dernegi" - IHD), gegründet 1986 von 98 Gründungsmitgliedern im Lichte des Mili-tärputschs von 1980 und den in diesem Zusammenhang begangenen Menschenrechtsverletzungen. Der IHD dokumentiert in halbjährlichen Berichten Menschenrechtsverletzungen und organisiert neben Symposien, Podiumsdiskussionen und Fortbildungsprogrammen zu Menschenrechtsfragen auch Kampagnen für die Abschaffung der Todesstrafe, für Mei-nungsfreiheit, Frieden, Amnestie, Abschaffung der Staatssicherheitsgerichte, etc. Der IHD betreut Opfer von Menschenrechtsverletzun-gen und war bei den Hungerstreiks von Anfang an sehr aktiv darum bemüht, eine Lösung zu finden, wodurch sich der Verein auf Konfrontationskurs zur Regierung begeben hat. 
- die Türkische Menschenrechtsstiftung ("Tür-kiye Insan Haklari Vakfi" - TIHV), gegründet 1990 von 51 Gründungsmitgliedern (darunter der IHD als Einheit) mit dem Ziel, Folteropfer medizinisch und psychologisch zu betreuen und Menschenrechtsverletzungen in der Türkei zu dokumentieren. Das Dokumentationszent-rum des TIHV erfasst Menschenrechts-verstöße in der Türkei, veröffentlicht diese in täglichen Bulletins (zugänglich über Internet auch in englischer Sprache) und erstellt dar-über jährliche Statistiken. Der TIHV unterhält fünf Behandlungs- und Rehabilitationszentren für Folteropfer in Istanbul, Ankara, Izmir, Diy-arbakir und Adana. In den Zentren arbeiten Ärzte, Psychiater und Sozialarbeiter mit dem Ziel, Folteropfern und ihren Verwandten eine kostenlose medizinische und psychologische Behandlung zu gewährleisten, Gesundheitsper-sonal über Folter und die Folgen auszubilden und Studien über die physischen und psychi-schen Probleme von Folteropfern zu erstellen. Der TIHV erstellt Alternativgutachten zu offi-ziellen medizinischen Berichten, die in einigen Fällen von den Gerichten in Folterprozessen berücksichtigt wurden. 
- die islamisch orientierte Menschenrechtsor-ganisation "Mazlum Der", gegründet 1991, organisiert Konferenzen und Seminare zu Themen wie Menschenrechtsverletzungen, Kopftuchfrage, Kurdenfrage. Der Tätigkeits-schwerpunkt liegt nach eigener Aussage in der Hilfe für Menschen in Not (z.B. Hilfsgüter für Bosnien, Hilfe für Erdbebenopfer etc.) und der Dokumentation der Menschenrechtssituation, vor allem im Nord-Irak.
Daneben gibt es mehrere andere Stiftungen und Vereine, die im Menschenrechtsbereich aktiv sind, wie die 1999 durch ehemalige Mitglieder des IHD gegründete "Stiftung der Türkischen Gesellschaft für Menschenrechte" (IHK), die "Stiftung für die Erforschung sozia-len Rechts" (TOHAV) oder die Vereinigung zeitgenössischer Juristen ("Cagdas Hukukcular Dernegi"). An einigen Universitäten gibt es philosophisch bzw. politikwissenschaftlich ausgerichtete Menschenrechtsinstitute. Rechts-anwaltskammern, Wirtschaftsvertreter und andere Vereinigungen von Freiberuflern befassen sich mehr und mehr mit Menschenrechtsfragen. 
 

 
Liebe Leserinnen und Leser, 
 

Für die Verspätung von dieser Ausgabe des WID bitten wir Sie um Verständnis. 
Wegen Personalwechsels ist  es zu dieser Verzögerung bzw. Doppelnummer gekommen. Wir werden uns bemühen den WID in Zukunft wieder regelmäßig herauszugeben.

Neue Dokumentation erschienen
Die Dokumentation der Tagung Kurden im Irak und Iran – Chancen sowie Perspektiven von Auto-nomie und Selbstverwaltung ist nun erschienen. Sie können sie zum Preis von 4,60 EUR plus Porto u. Verpackung über den IMK e.V..
Die Tagung war Ende letzten Jahres durch die Evangelische Akademie Bad Boll, den IMK e.V. in Bonn, das Diakonische Werk Württemberg und die Evangelische Jugendsozialarbeit Bayern durchge-führt worden. Sie bot ein Forum der Diskussion über die aktuelle Lage der kurdischen Bevölkerung im Nordirak und Westiran. Expertinnen und Experten wie im Exil lebende Vertreterinnen und Vertreter kurdischer Parteien und Minderheiten sowie von deutscher Seite sprachen über die geostrategische und wirtschaftliche Bedeutung Kurdistans für die internationale Gemeinschaft und die Folgen einer möglichen militärischen Intervention der USA im Irak. Einigkeit bestand darüber, dass die Wirt-schaftssanktionen gegen den Irak vom UN-Sicherheitsrat aufgehoben werden sollten, weil sie der ge-samten Bevölkerung schaden. Allerdings müssten gleichzeitig Garantien für die sichere Zukunft der kurdischen Selbstverwaltung in Südkurdistan (Nordirak) sowie die Rechte der anderen ethnischen und religiösen Minderheiten im Irak integraler Bestandteil der Bedingungen für die Aufhebung der Sankti-onen sein. 
Die Dokumentation enthält interessante und spannende Beiträge zur aktuellen Situation in der Region. Die Diskussion wird in diesem Jahr in Bad Boll vom 6.-8. Dezember 2002 fortgesetzt, wenn es im Ver-gleich um die Lage der kurdischen Bevölkerung in der Türkei und im Nordirak und Möglichkeiten einer föderalen bzw. Autonomie-Entwicklung geht. 

Wieder haben wir interessante Beiträge auf unserer Website abgelegt. Wir möchten darauf hinweisen, dass diese Beiträge nicht unbedingt unsere Meinung, sondern die aktuell für unser Themengebiet inte-ressanten Diskussionen wiedergeben. Besuchen Sie doch einmal www.kurden.de.

Danke an alle, die bisher positiv auf unsere Kampagne “500 Soli-Abonnement oder Fördermitgliedschaft bis Ende März 2002” reagiert haben. Wir sind aber noch weit von unserem Ziel weit entfernt. Daher haben wir beschlossen unsere Kampagne bis zum 15. Mai zu verlängern. Also unterstützen Sie uns in unserem Bemühen diese wichtige Arbeit ohne Einschränkungen fortzusetzen und geben Sie sich einen Ruck. Ein Soli-Abo oder eine Fördermitgliedschaft!

Mit freundlichen Grüßen, Ihre Redaktion 

ISSN 1438- 08 Herausgeber: IMK e.V., Postfach 07 38, D-53137 Bonn, Telefon: + 49 228 362 802,Fax: + 49 228 363 297, E-Mail: IMK-Bonn@t-online.de und imkkurds@aol.comBesuchen sie auch unsere Website: http://www.kurden.de Verantwortlicher Leiter: Abubekir SaydamAbonnementbedingungen (pro Jahr):· Stiftungen, Parteien, Regierungen und internationale Organisationen sowie Gremien: Euro 92,00 · Gerichte, Rechtsanwälte, Menschenrechtsorganisationen, Flüchtlingsberatungsstellen: Euro 46,00 · Förderabonnement, Einzelpersonen und kleinere Vereine: Euro 31,00 Spendenkonto: Volksbank Bonn (BLZ: 380 60 186),   Konto-Nr.: 201 246 90 23
 

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