Internationaler
Verein für Menschenrechte der Kurden
IMK Wocheninformationsdienst
Datum:
19. - 24. Januar 2002 Nummer: 143
Yücelens
Rundschreiben verwirrt EU-Diplomaten EU besorgt über die Festnahme von
Studenten
EU-Diplomaten
äußerten im Vorfeld der Sitzung des Türkei-EU
Assoziationskomitees
in Brüssel ihre Besorgnis über die Festnahme von Hunderten
Studenten
wegen ihrer Forderung nach muttersprachlichem Unterricht in
Kurdisch als
Wahlfach. Bei einem regulären Treffen diskutierten die
EU-Botschafter
über das Petitionsrecht und kritisierten die Festnahme der
Studenten.
Besonders
verwirrt zeigten sich die EU-Diplomaten über ein
Rundschreiben
des Innenministers Rüstü Kazim Yücelen, worin er die 81 Gouverneure
und die Gendarmeriekräfte
aufforderte, notwendige Maßnahmen für die
Verhinderung
der Verletzung der Verfassung einzuleiten. In dem
Rundschreiben
bezeichnete der Innenminister die Kampagne der Studenten als einen
Teil der neuen
PKK-Strategie, worin der kurdischen Identität und der
Bildung in
der kurdischen Sprache Priorität gegeben würde.
Justizminister
Hikmet Sami Türk sagte, die Studenten wollten mit ihrer
Kampagne das
Thema vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
bringen, die
Türkei dort abstrafen lassen und damit dem Thema eine
Internationale
Dimension geben. Türk bezog sich auf die Verfassung und
sagte, laut
Artikel 42 der Verfassung sei in der Türkei allein Türkisch als
Sprache für
Erziehung vorgesehen. In der Türkei gebe es keine verbotene
Sprache, jeder
könne sich in jeder Sprache unterhalten. Die
Antragsteller
forderten jedoch in ihrer Kampagne muttersprachlichen Unterricht in
Kurdisch und
dies verstoße gegen Artikel 42 der Verfassung.
Bereits bei
dem EU-Türkei Treffen am 8. Januar in Madrid äußerte die
EU-Seite ihre
Besorgnis über die Verhinderung der Eröffnung eines Büros
der Menschenrechtsorganisation
amnesty international in der Türkei. Als
Hauptakteure
dieser restriktiven Politik werden die MHP-Minister Osman
Durmus (Gesundheitsminister)
und Hüsnü Yusuf Gökalp
(Landwirtschaftsminister)
gesehen.
Währenddessen
verstreicht die Zeit für die Erfüllung der kurzfristigen
Kriterien.
In den kurzfristigen Kriterien fordert die EU von der
Türkei die
Aufhebung der rechtlichen Hindernisse vor der Benutzung der
Muttersprache
in Radio und Fernsehen.
ANAP-Führer
und stellvertretender Ministerpräsident Mesut Yilmaz
dagegen sagte,
es sei
verfassungsrechtlich
nicht möglich, Petitionen, die Erziehung in
kurdischer
Sprache fordern, durch Prozesse zu bekämpfen. Er sagte, es sei
vorteilhaft,
den Antragstellern gemäßigt zu begegnen. (Quelle: Turkish
Daily News,
22./23.01.02)
"Mini-Demokratisierung"
entpuppt sich als Minimalisierung der Demokratie
Um das "Mini-Demokratisierungs-Paket"
ist vor allem wegen der geplanten
Änderungen
der Strafgesetz-Paragrafen 312 (Volksverhetzung) und 159
(Beleidigung
und Verunglimpfung des Staates und der Streitkräfte) heftiger
Streit entbrannt.
Menschenrechtsorganisationen, oppositionelle Parteien
und die liberalen
Presse sehen die Änderungen als eine Minimalisierung
der Demokratie
und als einen Rückschritt gegenüber dem Bestehenden an.
So sollen
Äußerungen künftig bereits als Volksverhetzung verfolgt
werden, wenn
nur die "Möglichkeit" besteht, dass dadurch die öffentliche
Ordnung gestört
wird.
Für Enttäuschung
sorgte bei den Kritikern auch, dass der Kreis derer,
die nicht
beleidigt oder verunglimpft werden dürfen, eher noch
ausgeweitet
statt eingeschränkt werden soll. Der Entwurf zählt auf: das
Türkentum,
die türkische Nation, der türkische Staat, das Parlament, der
Ministerrat,
die Justiz, die Streit-, Sicherheits- und Ordnungskräfte "oder
Teile davon".
Als "Hardliner"
in der Regierung Ecevit tritt auch in dieser Frage der
Vorsitzende
der Nationalistischen Bewegungspartei (MHP), Devlet
Bahceli, hervor.
"Für uns gehört das Propagieren von Separatismus und das
Anstiften
zum Aufruhr nicht zu den Freiheiten einer
demokratisch-pluralistischen
Gesellschaft", konterte Bahceli. Mit seiner Partei seien
Änderungen,
die diese Paragrafen "ihres Inhaltes entleeren", nicht machbar.
Massive Kritik
an dem gemeinsamen Gesetzentwurf übt dagegen der dritte
Koalitionspartner,
die von Vize-Regierungschef Mesut Yilmaz geführte
national-liberale
Mutterlandspartei (ANAP). Die geplanten Änderungen im
Strafgesetzbuch
führten die Türkei "nicht zu einem Rechtsstaat, sondern
zu einer despotischen,
totalitären, autoritären Staatsordnung", sagte
der ANAP-Parteivize
Erkan Mumcu. In ihrer bestehenden Form entsprächen
die Paragrafen
312 und 159 weitaus mehr den EU-Standards.
Um die Chancen
für einen EU-Beitritt, den sich Yilmaz spätestens für
2008 erhofft,
zu vergrößern, treten er wie auch Ecevit für eine völlige
Abschaffung
der seit 1984 in der Türkei nicht mehr vollstreckten
Todesstrafe
ein. Widerstand kommt auch hier von der nationalistischen MHP, die
auf keinen
Fall darauf verzichten will, den auf der Gefangeneninsel
Imrali einsitzenden
Führer der Kurdischen Arbeiterpartei (PKK), Abdullah
Öcalan, hinzurichten.
Die Verfassungsreform hatte die Todesstrafe nur
eingeschränkt.
Sie gilt weiterhin für Kriegszeiten und terroristische
Delikte. (Quellen:
dpa 24.01.02; div. türk. Zeitungen)
90 HADEP-Mitglieder
festgenommen Generalstaatsanwalt fordert vom
Verfassungsgericht
Verbot von HADEP
Die massiven
Repressionen gegen die HADEP gehen weiter. Die türkische
Polizei hat
in mehreren Städten des Landes fast 90 Mitglieder der HADEP
festgenommen.
In der Stadt Siirt sollen bei Auseinandersetzungen
zwischen Polizisten
und HADEP-Mitgliedern vier Beamte und vier Demonstranten
verletzt worden
sein. Allein in Siirt wurden 70 Menschen festgenommen.
Weitere Festnahmen
gab es in den ebenfalls im Kurdengebiet gelegenen
Städten Diyarbakir
und Van sowie im nordwesttürkischen Bursa.
Währenddessen
hat Generalstaatsanwalt Sabih Kandaoglu vor dem
Verfassungsgericht
den Verbot der prokurdischen Partei HADEP gefordert. Die
HADEP sei
zu einem zentralen Punkt von Aktionen gegen die unteilbare
Einheit des
türkischen Staates und seiner Nation geworden.
Das seit Januar
1999 andauernde Verbotsverfahren gegen die HADEP neigt
sich dem Ende
zu. Am 30. Januar sollen HADEP-Vertreter ihre
Schlussverteidigungsrede
vor dem Verfassungsgericht halten.
In der Anklageschrift
wird der HADEP u.a. vorgehalten, sie sei
organisch
mit der "terroristischen Organisation PKK" verbunden und sei unter
totaler Kontrolle
der PKK, genauso wie es bei den verbotenen Vorgängern
HEP und DEP
der Fall war. Die Aktivitäten der HADEP würden den direkten
Instruktionen
durch das PKK-Zentralkomitee unterliegen. Die Kongresse
der HADEP
würden zu Demonstrationen für Abdullah Öcalan umfunktioniert
werden. In
Seminaren der HADEP würde den Teilnehmern Feindseligkeit
gegen die
Verfassungsordnung und gegen die Einheit des Staates vermittelt
werden. Mit
dieser Begründung wird auf der Grundlage des Artikels 68 der
Verfassung
sowie zahlreicher Artikel des Gesetzes betreffend
politischer
Parteien die Schließung der HADEP verlangt. (Quelle: Anadolu Ajansi,
17.01.02;
afp, 25.01.02)
Sicherheitskräfte
stellen Ultimatum an die PKK
Kurz vor der
USA-Reise des türkischen Ministerpräsidenten Ecevit haben
die Sicherheitskräfte
in einem 12-Punkte-Ultimatum Forderungen an die
PKK gestellt.
In ihrem Bericht sagen sie, dass die PKK sich mit ihren
Zielen, die
Türkei zu teilen, hinter der Studentenkampagne für Unterricht
in Kurdisch
verbirgt. Um zu beweisen, dass sie ernsthaft dem
Separatismus
abgeschworen hat, soll die PKK die im Ultimatum genannten 12
Forderungen
erfüllen. Erst wenn diese Forderungen erfüllt sind, sei die Türkei
bereit, die
Situation noch einmal zu bewerten, "ohne die Bedrohung
durch Terrorismus
und Separatismus, in einer Atmosphäre der Demokratie".
Eine der Forderungen
an die PKK lautet, das Wort "Kurdistan" aus allen
Titeln, Namen
und geographischen Bezeichnungen, ob im Inland oder im
Ausland, zu
entfernen. Darüber hinaus soll die PKK aufhören, an offiziellen
oder semi-offiziellen
Treffen im Ausland als Vertreter Kurdistans
teilzunehmen.
Der Sender Medya-TV soll in seinen Sendungen den Osten und
Südosten der
Türkei nicht mehr als Kurdistan bezeichnen. Die Aktivitäten
des kurdischen
Nationalkongresses sollen gestoppt werden, die Projekte
und Unterorganisationen
der PKK sollen aufgelöst werden und die
PKK-Mitglieder
sollen ihre Waffen niederlegen und sich den Sicherheitskräften
ergeben. (Quelle:
MSNBC/NTV, 16.01.02, Hürriyet)
Änderung
des Nationalen Sicherheitsrates nur geringfügig
Die Änderung
der Zusammensetzung und Funktionen des Nationalen
Sicherheitsrates
(MGK) wurde in einer Sitzung des parlamentarischen Kommission
beschlossen.
In der Beschlussvorlage,
die durch das Parlament ratifiziert werden
muss, ist
nach wie vor der Staatspräsident als Vorsitzender des Nationalen
Sicherheitsrates
vorgesehen. Weitere Mitglieder sind der
Ministerpräsident,
der Generalstabschef, der stellvertretende Ministerpräsident,
Justizminister,
Verteidigungsminister, Innenminister, Außenminister sowie
die Oberkommandeure
der Armee, der Luftwaffe, der Marine sowie der
Gendarmerie
sein.
Die Aufgaben
des MGK werden dahingehend verändert, dass das Gremium
statt Entscheidungen
zu treffen, Empfehlungen an das Parlament aussprechen
wird. (Quelle:
MSNBC/NTV, 24.01.02)
Türkei zahlte
11 Millionen Dollar an das Europäische Menschenrechtsgerichtshof
Die Türkei
hat bisher als finanzielle Entschädigung insgesamt 11
Millionen
Dollar an das Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gezahlt,
1.5 Millionen
Dollar Zahlungen stehen noch aus. Bis zum 8. November 2001
wurde in 255
Fällen im Zusammenhang mit der Türkei geurteilt. In 244
Fällen vertrat
das Gericht die Auffassung, dass die Türkei gegen die
Menschenrechte
verstoßen hat.
Verjährung
im Manisa-Fall geplant
Der Fall der
16 in Manisa durch Polizisten gefolterten Gymnasialschüler
droht in 6
Monaten wegen Verjährung ohne Urteil abgeschlossen zu
werden. Auch
bei der jüngsten Verhandlung wurde kein Urteil gefällt, weil
angeblich
die Aussagen von einem der 10 angeklagten Polizisten fehlt. Doch
wie bekannt
wurde, liegt die Aussage bereits seit dem 4. Dezember
vergangenen
Jahres vor. Sie wurde jedoch nicht dem Gericht vorgelegt. Somit
ist offensichtlich,
dass hier die Verjährung geplant ist. (Quelle:
Milliyet,
24.01.02)
PUK und
KDP bekräftigen in einer
gemeinsamen
Erklärung die Wahrung der Einheit und Integrität des Irak
In einer gemeinsamen
Erklärung vom 16.01.2002 bekräftigen die PUK und
die KDP, dass
sie keine Bestrebungen zur Gründung eines selbständigen
kurdischen
Staates verfolgen. Sie unterstrichen ihre Bemühungen zur
Wahrung der
Einheit und Integrität des Irak und die Option eines föderalen
Systems im
Irak, das 1992 einstimmig vom Regionalparlament
Irakisch-Kurdistan
verabschiedet wurde.
Diese gemeinsame
Erklärung wurde von den Repräsentanten beider Parteien
in Ankara
unterzeichnet und als eine Stellungnahme gegen die Kampagne
der türkischen
Medien, die am Rande des Besuches des türkischen
Ministerpräsidenten
Bülent Ecevit in den USA mit der Behauptung gestartet
wurde, die
kurdischen Parteien in Irakisch-Kurdistan würden die Gründung
eines selbständigen
Staates anstreben, veröffentlicht.
Türkische
Medien haben seit einigen Wochen ihre Kampagne gegen
Irakisch-Kurdistan
verschärft, weil die Türkei befürchtet, im Falle eines
militärischen
Schlages der USA gegen den Irak könnte ein selbständiger
kurdischer
Staat entstehen.
Beide Parteien
äußerten Verständnis für die Besorgnis der Türkei, sehen
jedoch keine
Veranlassung dafür. Sie sehen die Lösung der Kurdenfrage
in der Schaffung
von föderalen Strukturen im Irak und versicherten, dass
sie nach der
Verwirklichung eines demokratischen, föderalen,
einheitlichen
Iraks streben, in dem die Rechte aller ethnischen und religiösen
Gruppen berücksichtigt
werden. (Quelle: Kurdistan Newsline Nr.: 10,
20.01.02)
Erste Frau
in der Geschichte Kurdistans und Iraks zur Richterin ernannt
Die Führung
der Regionalregierung Kurdistans (KRG-PUK) und das
Justizministerium
ernannten Frau Gelawej Sa'eed Ahmad zur Richterin an den
Gerichten
in Suleymania.
Die Ernennung
soll zur Stärkung der zivilen Gesellschaft und der Rechte
der Frauen
in Kurdistan beitragen und dazu führen, dass Frauen auf
höheren Ebenen
der Verwaltung der Regionalregierung partizipieren.
Richterin
Gelawej Sa'eed Ahmad ist bisher die erste Frau, der dieses Amt
angeboten
wurde. (Quelle: KurdishMedia.com, 24.01.02)
Kurdische
Namen in Kirkuk verboten
Nach Informationen
von Kurdistan Newsline haben die irakischen Behörden
aus Bagdad
Anweisungen an die Standesämter (Direktion für
Zivilstandesangelegenheiten)
der Stadt Kirkuk erteilt, keine kurdischen Vornamen bei
Neugeburten
registrieren zu lassen. Die Angehörige der Standesämter
zwingen die
kurdischen Einwohner beim Registrieren von Neugeborenen,
arabische
Vornamen für ihre Kinder zu wählen mit der Drohung, ihnen anderen
Falles keine
Personalausweise (bzw. Kinderausweise) auszustellen. Wenn
die Eltern
sich dennoch weigern, ihren neu gebornen Kindern arabische
Vornamen zu
geben, werden vor allem bei männlichen Kindern zwangsweise
Vornamen wie
Saddam (Vorname des irakischen Präsidenten) oder Uday
(Vorname seines
Sohnes) als offizielle Vornamen in die Ausweise eingetragen.
(Quelle: Kurdistan
Newsline Nr.: 10, 20.01.02, IMK e.V.)
Menschenrechtsgerichtshof
zunehmend von Beschwerden überschwemmt
Beim Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg schwillt
die Zahl der
Beschwerden weiter an. Dies gab der Schweizer
Gerichtspräsident
Luzius Wildhaber am Montag in Straßburg vor Journalisten bekannt.
"Das Jahr
2001 hat alle früheren Rekorde gesprengt", sagte Wildhaber.
Im vergangenen
Jahr seien insgesamt 13 858 Eingaben registriert worden,
fast ein Drittel
mehr als im Jahr 2000. Gleichzeitig verkündeten die 43
Richter in
Jahr 20001 889 Urteile (plus 30 Prozent) und wiesen fast 9
000 Beschwerden
als unbegründet zurück.
An der Spitze
der Verurteilungen lag Italien (413 Urteile), gefolgt von
der Türkei
(229) und Frankreich (45). Rom stand nach Aussagen
Wildhabers
vor allem wegen zu langer Prozessdauer am Pranger, die Türkei wegen
Untätigkeit
der Justizbehörden bei angeblichen Misshandlungen von
Festgenommenen,
Folter und fehlender Entschädigung von Enteignungen.
Der Prozess
Über die Beschwerde des in der Türkei zum Tode verurteilten
PKK-Führers
Abdullah Öcalan wird nach Aussagen Wildhabers
"wahrscheinlich
vor dem Sommer" beginnen. (Quelle: dpa, 21.01.02)
52 Kurden
in Lastwagen-Anhänger im
Hafen von
Bari gefunden
Im Hafen von
Bari in Süditalien sind 52 kurdische Flüchtlinge im
Anhänger eines
niederländischen Lastwagens gefunden worden. Nach
Polizeiangaben
vom Sonntag befand sich der Lkw an Bord eines Schiffes aus
Griechenland.
Bei der Kontrolle
des Anhängers fanden die Beamten im Boden eine
Klappe, die
zu einem zwischen dem Ladegut versteckten Abteil mit den
illegalen
Einwanderern führte. Der griechische Fahrer des Lastwagens hatte
demnach einen
größeren Geldbetrag bei sich. Die Polizei ging davon aus,
dass es sich
dabei um Geld handelte, das die Flüchtlinge dem Mann für
Schlepperdienste
bezahlt hatten. Die Kurden aus der Türkei wurden mit dem
gleichen Schiff
nach Griechenland zurückgeschickt. (Quelle: afp,
20.01.02)
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und Leser,
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Sie die zweite Ausgabe des WID in diesem Jahr.
Wir werden
uns in Zukunft bemühen den Menschenrechtsinformationsdienst
möglichst
wöchentlich herauszugeben, und zwar vierseitig.
Mit dem letzten
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des Menschenrechtsinformationsdienstes in Zukunft
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Trotz der
positiven Reaktionen sind wir leider immer noch weit davon
entfernt die
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Sollte es
uns von Soli-Abonnement und/ oder der Fördermitglieder bis
Ende März
dieses Jahres nicht gelingen diese Zahl zu erreichen, so werden
wir gezwungen
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nicht im Sinne unserer Zielsetzung und Aktivitäten.
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Reaktionen bedanken wir uns recht herzlich.
Ihr WID-Team
Achtung: Unsere
Fachtagung "Kurdische Kinderflüchtlinge", mussten wir
verschieben.
Sie findet nun am 22. und 23. Februar in Köln-Riehl statt.
Für weitere
Informationen schauen Sie bitte auf unsere Webseite oder
wenden sich
an unsere Mitarbeiterinnen Frau Mathes und Frau Zorlu.
Die Organisation
"France Libertés" von Madame Danielle Mitterand hat in
einem Aufruf
Hilfe für kurdische Frauen gefordert, die von Folter
bedroht sind.
Unter http://www.thePetitionSite.com/takeaction/941996369
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ISSN
1438- 08 Herausgeber: IMK e.V., Postfach 07 38, D-53137 Bonn,
Telefon: +
49 228 362 802,
Fax:
+ 49 228 363 297, E-Mail: IMK-Bonn@t-online.de und
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Flüchtlingsberatungsstellen:
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