Internationaler
Verein für Menschenrechte der Kurden
IMK Wocheninformationsdienst
Datum:
21. Dezember 2001 – 18Januar 2002 Nummer: 141-142
Kompromissformel
für die Beendigung des Todesfastens:
“Drei Türen,
drei Schlösser”
Der Vorschlag
der Präsidenten der vier größ-ten Anwaltskammern (Istanbul, Ankara, Izmir
und Antalya), die Isolation in den neuen Ge-fängnissen mit der Formel “drei
Türen, drei Schlösser” abzumildern, fand nicht die Zu-stimmung des Justizministers.
Justizminister Hikmet Sami Türk lehnte den Vorschlag der Anwaltskammer,
die Isolation in den F-Typ-Gefängnissen zu lockern, ab. Er sagte, dies
sei aus rechtlichen Gründen nicht möglich, weil es Artikel 16 des Anti-Terror-Gesetzes
widersprä-che. Artikel 16 sehe vor, dass Gefangene nur zu sozialen Aktivitäten
wie gemeinsamem Essen oder zu bestimmten Freizeitaktivitäten zusammenkommen
dürfen. Einfach nur die Türen offen zu lassen würde gegen das Ge-setz verstoßen.
Weiter erklärte er, dass dies zu Versammlungen in den Korridoren führen
wür-de und dann die Sicherheit nicht mehr gewähr-leistet sei.
Die Anwaltskammerpräsidenten
hatten vorgeschlagen, jeweils drei Zellen mit einem gemeinsamen Korridor
durch das Öffnen der Türen, zusammenzuführen. Dies sei ein Kom-promiss,
um das Drama des Todesfastens zu beenden.
Der Vorschlag,
der bei einer Podiumsveran-staltung der Gefängnis-Arbeitsgruppe des Menschenrechtszentrums
der Istanbuler An-waltskammer vorgebracht wurde, wurde von den Todesfasten-Aktivisten
und ihre Familien, aber auch von zivilgesellschaftlichen Organisa-tionen
und Künstlern begrüßt und unterstützt.
Der stellvertretende
Vorsitzende der islamisti-schen Saadet-Partei, Mehmet Bekaroglu, der an
der Veranstaltung teilnahm, begrüßte den Vorschlag und sagte, „in einem
sicheren Ge-fängnis kann es nicht die Staatssicherheit be-drohen, wenn
neun Personen die Möglichkeit haben, zusammenzukommen.“ Der Vorschlag wurde
auch von der prominenten „Künstlerini-tiative“ begrüßt und unterstützt.
Der Justizminister
hat jedoch seinen eigenen Kompromissvorschlag: Er hat eine Verfügung vorbereitet,
die dann in Kraft tritt, wenn die Gefangenen ihre Aktion beenden. Demnach
sollen Gruppen von bis zu 10 Gefangenen einmal wöchentlich Treffen von
bis zu 5 Stun-den abhalten dürfen.
Unterdessen
hat das Komitee gegen Isolati-onshaft (IKM) die Öffentlichkeit aufgerufen,
an einer geplanten Delegationsreise nach Istanbul
vom 16. bis
20. Februar 2002 teilzunehmen. (Quellen: Radikal, 10.01.02; KurdishMedia.com,
06.01.02, Hürriyet, 05.01.02; Cumhuriyet, 26.12.01)
Ankara legt
Novelle umstrittener
Strafrechtsartikel
vor
Die türkische
Regierung hat Entwürfe für die Neufassung umstrittener Strafrechtsartikel
vorgelegt, um die Forderung der EU nach mehr Meinungsfreiheit zu erfüllen.
Kern der Reformen ist eine Änderung des Volksverhetzungs-Paragraphen 312.
In den vergangenen Jahren waren in der Türkei viele Menschenrechtler sowie
kurdische und islamistische Politiker aufgrund des Paragraphen 312 verurteilt
worden. Der Gesetzesnovelle zufolge soll der Tatbestand der Volksverhetzung
künftig erst dann erfüllt sein, wenn eine Äußerung dazu geeignet ist, die
öffentliche Ordnung zu zerrütten. Bisher genügte die bloße Erwähnung von
ethnischen oder religiösen Unterschieden in einer öffentlichen Rede. Das
Reformpaket, über das im Parlament noch entschieden werden muss, dient
der Umsetzung der Verfassungsänderun-gen des vergangenen Jahres. (Quelle:
afp, 17.01.02)
Ankara ordnete
Massenverhaftung an:
Wegen Forderung
nach Kurdischunterricht 500 Studenten festgenommen
Mit der größten
Massenfestnahme von Studie-renden seit Jahren reagierte das türkische Militär
auf die Forderung nach kurdischsprachigem Unterricht. 500 zumeist kurdische
Studenten wurden im Einvernehmen mit der Universitätsleitung in der südostanatolischen
Stadt Van von Soldaten inhaftiert, als sie dem Rektor eine Petition übergeben
wollten. Zuvor hatte der Rektor die Annahme von insgesamt 3000 Unterschriften
durch eine Studierendendelegation abgelehnt. Daraufhin hatten die Studenten
beschlossen, dass jeder Unterzeichner persönlich seine Forderung nach muttersprachlichem
Unterricht einreichen solle. (Quelle: junge Welt, 11.01.02)
Folterverfahren
Bei einem
Seminar in Izmir teilte der für Men-schenrechte verantwortliche Staatsminister
Nejat Arseven mit, dass in den Jahren 2000 und 2001 insgesamt 1.472 Beamte
wegen Misshandlung und 159 Beamte wegen Folter angeklagt wurden. 36 von
ihnen seien zu Haft-strafen verurteilt worden und 50 seien aus dem Dienst
entlassen worden. (Quelle: Evrensel, 27.12.01)
Bilanz des
Südostens
Das Innenministerium
gab Zahlen zu Ereignis-sen in Süd- und Südostanatolien in den Jahren 1987
bis 2001 bekannt. In den Gebieten unter polizeilicher Hoheit (Städte) wurden
1.334 politische Morde begangen, von denen 457 nicht aufgeklärt werden
konnten. In den Gebie-ten unter Hoheit der Gendarmerie (ländliche Gebiete)
wurden 1.580 politische Morde begangen, von denen 1.291 nicht aufgeklärt
werden konnten. Zu den entvölkerten Ortschaften sagte das Innenministerium,
dass 318 Dörfer und 2.260 Weiler in 25 Provinzen betroffen waren. Zwischen
Juni 2000 und Oktober 2001 seien 30.244 Personen wieder zurückgekehrt.
Die Zahl der geschlossenen Schulen sei von 2.239 (1997/98) auf 78 im Jahre
2001 zurückgegangen. (Quelle: Zaman, 18.12.01)
ANAP-Abgeordneter
fordert Freiheit für vier inhaftierte ehemalige DEP Abgeordnete
Sebgetullah
Seydaoglu, ANAP-Abgeordneter aus Diyarbakir, forderte die Freilassung der
vier seit 10 Jahren inhaftierten ehemaligen DEP-Abgeordneten. Er rief Präsident
Sezer auf, dafür sein Amnestierecht zu nutzen. In einer Rede bei einer
Fraktionssitzung seiner Partei sagte Seydaoglu, „Die Zeit der Demo-kratie
ist in die Türkei gekommen. Ich habe die vier ehemaligen Abgeordneten besucht
und sah sie sehr gealtert. Ich fordere Freiheit für diese Abgeordneten.
... Ich erwarte von der türkischen Republik, diesen Menschen zu ver-geben.
Ich erwarte von Sezer, sein Recht auf Amnestierung zu nutzen und diese
vier Perso-nen freizulassen.“
ANAP-Führer
und stellvertretender Ministerpräsident Mesut Yilmaz sagte bei der Fraktionssitzung,
die vom Parlament verabschiedeten neuen Gesetze seien für die gesamte Türkei
gültig, keiner könne die Realitäten ignorieren. Wenn diese Gesetze in einigen
Regionen nicht angewandt würden, so würde das am Ausnahmezustandsgesetz
liegen. Seine Partei fordere die bald mögliche Beendigung des Ausnahmezustandes.
Doch dies könne nicht allein durch die Forderung der ANAP geschehen. Es
gebe noch immer 400 bis 500 bewaffnete Terroristen in der Region. Weitere
Tausende würden sich in Nachbarstaaten aufhalten. Wegen der fortgesetzten
Bedrohung durch Terroristen würde der Ausnahmezustand noch immer für vier
Provinzen gelten. (Quelle: Turkish Daily News, 17.01.02)
Staatsanwalt
ermittelt wegen Kalenders mit kurdischen Monatsnamen
Wegen eines
Kalenders mit kurdischen Mo-natsnamen ermittelt die Staatsanwaltschaft
in Hakkari gegen 15 örtliche Führungsmitglieder der prokurdischen Partei
Hadep. Wie die libe-rale Tageszeitung Radikal berichtete, werden sie der
Propaganda und der Unterstützung der PKK beschuldigt. "Während für den
geplanten EU-Beitritt der Türkei konkrete Schritte für muttersprachlichen
Unterricht sowie Radio- und Fernsehsendungen nötig sind, wird in Hakkari
ein Verfahren wegen eines Kalenders eingeleitet, dessen Monatsnamen in
Englisch, Türkisch und Kurdisch gedruckt sind", schreibt Radikal.
Ein Anwalt
bezeichnete das Vorgehen der Staatsanwaltschaft als ungesetzlich. Sprechen
und Schreiben in Kurdisch sei vor der Verfas-sungsänderung nicht strafbar
gewesen "und ist es auch jetzt nicht." Nach der im vergangenen Herbst verabschiedeten
Verfassungsreform sollen künftig auch Rundfunk- und Fernsehsendungen in
Kurdisch erlaubt werden. Allerdings sind dafür die entsprechenden Gesetze
noch nicht geändert worden. (Quelle: dpa, 14.01.02)
Mörder von
Ugur Mumcu und weiteren Intellektuellen zum Tode verurteilt
Vor dem SSG
Ankara ging der Fall "Umut" (Hoffnung, dass politische Morde aufgeklärt
werden) am 7. Januar zu Ende. Es waren ins-gesamt 24 Personen wegen 22
Gewaltakten angeklagt, darunter wegen der Morde an den bekannten Persönlichkeiten
Ugur Mumcu, Dr. Bahriye Ücok, Prof. Dr. Muammer Aksoy und Prof. Dr. Ahmet
Taner Kislali. Die Angeklagten beteuerten erneut ihre Unschuld und der
Verteidiger verlangte eine Untersuchung der Foltervorwürfe. Das Gericht
lehnte dies mit der Begründung ab, dass dadurch das Verfahren unnötig herausgezögert
würde. Die Angeklag-ten Ferhan Özmen, Necdet Yüksel und Rüstü Aytufan wurden
nach § 146/1 TSG zum Tode verurteilt.
Die übrigen
21 Angeklagten wurden größten-teils zu langen Haftstrafen verurteilt.
Der im Januar
1993 durch einen Sprengstoffanschlag vor seinem Haus ermordete Journalist
Ugur Mumcu war für seinen investigativen Journalismus gegen die extreme
Rechte, gegen extreme islamische Gruppen bekannt. Er hatte auch die Verbindungen
des Staates zur Unterwelt enthüllt. (Quellen: Yeni Safak, 08.01.02; AA,
ap, dpa, 07.01.02)
Anwaltskammer
und Juristen kritisieren die Einschränkung des Rechts
auf Verteidigung
Der Präsident
der Anwaltskammer von Istanbul, Yücel Sayman, sowie eine Reihe von Juristen
kritisierten die Veränderung des Gesetzes zur Verwaltung der Gefängnisse
im türkischen Strafrecht als problematisch für Verteidigungsanwälte, weil
durch Artikel 6 des Gesetzes das Recht auf Verteidigung massiv verletzt
würde. Aus allen Provinzen der Türkei kamen 47 Präsidenten von Anwaltskammern
und zahlreiche Juristen, um über das neue Gesetz zu beraten. In dem Rechtsforum
seien 35 Tausend von insgesamt 45 Tausend Juris-ten repräsentiert. Die
Juristen betonten, dass durch das neue Gesetz die Schweigepflicht der Anwälte
gefährdet sei. Paragraph 2 des Arti-kels 6 fordere, dass die Gefängnisverwaltung
über die Verteidigungsschriften der Anwälte informiert wird, wenn ein Anwalt
ein Gefängnis bzw. ein Ort des Gewahrsams betritt. „Niemand kann fordern,
dass Verteidigungsdokumente, die vertraulich sind, schriftlich an die Gefängnisverwaltung
ausgehändigt wird“, sagte Sayman. „Anwälte sind zur Vertraulichkeit verpflichtet.
Durch dieses Gesetz soll das Recht des Bürgers auf Verteidigung eingeschränkt
werden.“ Die Einschränkungen für die Anwälte würden zur Abschaffung der
Freiheit der Menschen, nach ihrem Recht zu suchen, führen.
Unter den
Kritikern des neuen Gesetzes befin-den sich auch ein Abgeordneter der AK-Partei
aus Sanliurfa, der Mitglied der parlamentari-schen Justizkommission ist,
der DSP-Istanbul Abgeordnete Necdet Saruhan, ANAP-Istanbul Abgeordneter
Sühan Özkan, DYP-Istanbul Ab-geordneter Celal Adan, SP-Istanbul Abgeordneter
Ali Oguz und MHP-Istanbul Abgeordneter Mehmet Pak. (Quelle: Cumhuriyet,
24.12.01)
AI-Urgent
Action:
Haft ohne
Kontakt zur Außenwelt, drohende Folter und Misshandlung von
Orhan Armutci,
(24) Mitarbeiter der Zeitung „Özgür Halk“, Erkan Yildirim, (22) Mitarbeiter
von „Özgür Halk“, Mahmut Bugrahan, (29) Bauer, Türkan Bugrahan, (24) Ehefrau
von Mahmut Bugrahan. Ahmet Akbas, (23) Laden-inhaber, Sirac Budancir, (15,
freigelassen)
Die oben genannten
Personen werden seit dem 9. Januar 2002 in der Polizeizentrale von Bingöl
im Südosten der Türkei festgehalten. Berichten zufolge haben sie keinen
Kontakt zur Außenwelt und sind in Gefahr, misshandelt oder gefoltert zu
werden.
Sie wurden
zusammen mit dem 15-jährigen Sirac Budancir festgenommen, den man je-doch
am 11. Januar 2002 wieder auf freien Fuß setzte. Nach seiner Freilassung
hat der Jugendliche angegeben, dass man ihm die Augen verbunden habe, er
gezwungen wurde, sich in den Schnee zu legen, und man ihn mit Elektroschocks
gequält sowie einem Hoch-druckwasserstrahl abgespritzt habe. Er gab außerdem
an, gesehen zu haben, wie Orhan Armutci den gleichen Folterungen ausgesetzt
wurde. Später habe er auch seine Schreie gehört.
Örtliche Menschenrechtsgruppen
sind bislang nicht über die offiziellen Festnahmegründe informiert worden,
gehen aber davon aus, dass die fünf wegen mutmaßlicher Verbindungen zur
PKK verhört werden. (Quelle: AI-Urgent Action 15/02 ai-Index: EUR 44/002/2002,
11. Januar 2002 – bs)
AI-Urgent
Action:
Rechtslage
und Sorge um die Sicherheit
der Mitarbeiter
und Patienten der „Türkischen Menschenrechtsstiftung“ (TIHV), darunter:
Sezgin Tanrikulu,
38-jähriger Rechtsanwalt, Dr. Recai Aldemir, Arzt, Dr. Emin Yüksel, Arzt.
Die Polizei
hat inzwischen alle Dokumente, darunter Patientenakten, die sie im Büro
der „Türkischen Menschenrechtsstiftung“ (TIHV) in Diyarbakir konfisziert
hatte, zurückgegeben. amnesty international befürchtet aber nach wie vor,
dass Mitarbeiter der Menschenrechtsstif-tung, Ärzte und Patienten Repressalien,
Schikane, Festnahme und Folter drohen, da sie inzwischen anhand der konfiszierten
Doku-mente identifiziert werden konnten.
Die Menschenrechtsstiftung
ist nach wie vor unter Druck, nachdem das Gerichtsverfahren gegen einen
TIHV-Vertreter in Diyarbakir, den Rechtsanwalt Sezgin Tanrikulu, eröffnet
wor-den ist. Zwei der für die TIVH tätigen Ärzte, Dr. Recai Aldemir und
Dr. Emin Yüksel, sind of-fenbar im Rahmen einer Disziplinarmaßnahme aus
Diyarbakir an einen anderen Ort versetzt worden. amnesty international
befürchtet, dass es sich bei der Versetzung um eine Schikanie-rung handelt,
um die Ärzte davon abzuhalten, ihren legitimen Menschenrechtsaktivitäten
nachzugehen.
Am 10 Oktober
2001 gab die Polizei alle im Vormonat beschlagnahmten Unterlagen, die sich
auf Patienten und Ärzte bezogen, zurück. Die Razzia im Büro der TIHV am
7. September 2001 war nicht nur ein Eingriff in das Vertrau-ensverhältnis
zwischen Arzt und Patient, sondern schreckte auch Personen davon ab, sich
zwecks Behandlung und Rehabilitation an die TIHV zu wenden. Die Zahl der
Besucher ist seitdem bereits zurückgegangen. Die örtlichen Behörden haben
Ermittlungen eingeleitet, um die Rechtmäßigkeit der Razzia und der Beschlagnahmung
der Akten zu prüfen.
Eine von der
Staatsanwaltschaft beim Staatssicherheitsgericht von Diyarbakir gegen das
Büro der TIHV und den Rechtsanwalt Sezgin Tanrikulu eingeleitete Ermittlung
wegen Unterstützung der illegalen „Arbeiterpartei Kurdistans“ wurde am
25. Oktober 2001 eingestellt. Allerdings ist inzwischen ein Verfahren gegen
Sezgin Tanrikulu eingeleitet worden, in dem ihm vorgeworfen wird, ein medizinisches
Behandlungs- und Rehabilitationszentrum eingerichtet zu haben, ohne vorher
eine Genehmigung bei den zu-ständigen Behörden eingeholt zu haben. Bei
ähnlichen Verfahren gegen die TIHV-Büros in Adana und Istanbul hatten Gerichte
entschieden, dass eine derartige Genehmigung des Gesundheitsministeriums
nicht erforderlich sei. (Quelle: AI-Urgent Action 228/01-1 ai-Index: EUR
44/004/2002, 15. Januar 2002 – bs; siehe auch UA228/01, ai-Index: EUR44/046/2001)
AI-Urgent
Action:
Sorge um
Sicherheit, Drohende Folter und Misshandlung von Frau Fehime Ete und ihrer
5-jährigen Sahadet Ete
amnesty international
ist nach wie vor in großer Sorge um die Sicherheit von Fehime Ete, die
am 14. Dezember 2001 aus der Gendarmeriezentrale von Diyarbakir zurück
in das Gefängnis von Bitlis gebracht wurde. Berichten zufolge ist sie im
Gewahrsam der Gendarmerie misshandelt und gefoltert wor-den.
Die Kurdin
Fehime Ete war am 21. Oktober 2001 festgenommen und am 25. Oktober 2001
vom Staatssicherheitsgericht in Van wegen „Unterstützung einer illegalen
Organisation“ in das Gefängnis von Van überstellt worden. Laut Angaben
von Augenzeugen, die Fehime Ete im Gericht gesehen hatten, befand sie sich
in schlechter körperlicher Verfassung. Eine Woche darauf überstellte man
sie in das Gefängnis von Bitlis, wo sie zusammen mit ihrer fünfjährigen
Tochter Sahadet im Frauentrakt einsaß. Am 25. November 2001 wurden Mutter
und Tochter dann zum Verhör in die Gendarmeriezentrale von Diyarbakir gebracht.
Die Behörden informierten ihren Anwalt jedoch nicht über die erneute Verlegung.
Während der
Haft in Diyarbakir wurde Fehime Ete Berichten zufolge misshandelt und gefoltert.
Man verband ihr die Augen, schlug sie mit Knüppeln, zwang sie sich auszuziehen,
und spritzte sie mit einem Hochdruckwasserstrahl ab. Aufgrund der Folterungen
verlor sie mehrmals das Bewusstsein, und sowohl sie als auch ihre Familie
wurden davor gewarnt, Beschwerde wegen der Folterungen einzulegen. Außerdem
soll man Fehime Ete damit gedroht haben, auch ihre Tochter zu foltern.
Als ihr schließlich eine ärztliche Untersuchung gestattet wurde, hatte
Fehime Ete aufgrund der Drohungen und der Anwesenheit der Gendarmen Angst,
etwas über die Folterungen zu sagen. Sie leidet in Folge der Folterungen
an Atemnot und kann ihre Arme nur mit Mühe bewegen. Sahadet Ete hörte offenbar
die Schreie ihrer Mutter, als diese gefoltert wurde, und leidet deshalb
laut ärztlicher Diagnose an einem Schock.
Fehime Ete
wurde auf der Grundlage von § 3/c des Rechtserlasses Nr. 430 zurück in
den Gendarmeriegewahrsam überführt. Dieser Rechtserlass erlaubt es dem
Staatsanwalt, nach Antrag des Gouverneurs der Notstandsprovinzen einen
Richter anzuweisen, eine bereits offiziell verhaftete Person für bis zu
zehn Tage zurück in den Gewahrsam der Polizei oder der Gendarmerie zu überstellen.
Bei Fehime Ete wurde dieser Rechtserlass zwei Mal angewandt, obwohl Van
und Bitlis nicht zu den Notstandsgebieten gehören. (Quelle: AI-Urgent Action,
UA 271/01-1, ai-Index: EUR 44/003/2002, 14. Januar 2002 – bs; Weitere Informationen
zu UA 271/01 (EUR 44/074/2001, 24. Oktober 2001)
AI-Urgent
Action:
Drohendes
„Verschwindenlassen, Folter und Misshandlung von Emrullah Karagöz,
(23) Student, Mustafa Yasar, (29) Schweißer, Frau Remziye Dag, (51) Hausfrau,
Hatip Alay, (41) Händler, Fehmi Ak, (26) Kranführer
Die fünf oben
genannten Personen sind nach vorliegenden Informationen in ein Gefängnis
verlegt worden, nachdem man sie in Gendarmeriegewahrsam in Diyarbakir misshandelt
und gefoltert hatte.
Emrullah Karagöz
und Mustafa Yasar wurden am 11. Dezember 2001 in das Gefängnis Sanliurfa
überstellt. Sie waren seit dem 28. Oktober 2001 in der Gendarmeriezentrale
von Seyrantepe in Diyarbakir festgehalten worden. Während dieser Zeit mussten
sie nach vorliegenden Informationen leere Blätter und Erklärungen unterzeichnen,
die sie nicht lesen durften. Sie wurden 44 Tage lang immer wieder verhört
und dabei Berichten zufolge misshandelt und gefoltert. Wie es heißt, verband
man ihnen die Augen, zwang sie, sich auszuziehen, schlug auf sie ein, erstickte
sie fast und quetschte ihnen die Hoden. Au-ßerdem wurden sie mit Wasser
abgespritzt und dann der Kälte ausgesetzt, man hinderte sie am Schlafen,
und sie durften sich nicht hinlegen.
Mustafa Yasar
quälte man außerdem mit Elektroschocks an den Geschlechtsorganen, und einmal
wurde er gezwungen, draußen im Schnee zu stehen. Emrullah Karagöz musste
sich mit über dem Kopf ausgestreckten Armen auf den Rücken legen. Dann
wickelte man Decken um seine Arme und Beine, und jemand setzte sich auf
seine Ellbogen und Knie. Aufgrund der dadurch verursachten Schmerzen verlor
er das Bewusstsein.
Am 33. Tag
seiner Haft wurde Emrullah Karagöz von einem Arzt untersucht, der erklärte:
„... wenn das mit dem Jungen so weitergeht, wird er sterben.“ Nach vorliegenden
Informationen wurde Emrullah Karagöz aber weiter gefoltert, bis man ihn
am 11. Dezember 2001 in das Gefängnis verlegte. Mustafa Yasar ist aufgrund
der Folterungen in schlechter gesundheitlicher Verfassung. Er leidet an
Nierenschmerzen, Schlaflosigkeit, Übelkeit und Zitteranfällen.
Hatip Alay
wurde Berichten zufolge 14 Tage lang gefoltert und musste ins Krankenhaus
eingeliefert werden. Nach der Behandlung brachte man ihn in das Gefängnis
von Diyarbakir (Typ E). Vorliegenden Informationen zufolge hatte man ihn
geschlagen, an den Armen aufgehängt, ihm die Hoden gequetscht, ihn mit
einem Hochdruckwasserstrahl abgespritzt, ihm eine Plastiktüte über den
Kopf gezogen und ihn so fast zum Ersticken gebracht. Frau Remziye Dag und
Fehmi Ak, die 24 Tage lang in Gewahrsam gehalten worden waren, sollen ebenfalls
gefoltert worden sein.
Die fünf Gefangenen
waren auf der Grundlage von § 3/c des Rechtserlasses Nr. 430 festgehalten
worden. Dieser Erlass ermöglicht es dem Staatsanwalt, nach Antrag des Gouverneurs
der Notstandsprovinzen einen Richter anzuweisen, eine bereits offiziell
verhaftete Person für bis zu zehn Tage zurück in den Gewahrsam der Polizei
oder der Gendarmerie zu überstellen. Bei Emrullah Karagöz und Mustafa Yasar
war der Gendarmeriegewahrsam vier Mal verlängert worden. Am 10. Dezember
2001 kritisierte der türkische Staatspräsident Ahmet Necdet Sezer die Anwendung
derartiger Erlasse und die langen Inhaftierungen in Diyarbakir, eine der
Provinzen unter der Notstandsgesetzgebung. (Quelle: Amnesty International
Urgent Action 280/01-2, ai-Index: EUR 44/001/2002, 03.01.02 Januar 2002
– bs; Weitere Informationen zu UA 280/01 (EUR 44/079/2001, 5. November
2001, und EUR 44/085/2001, 20. November 2001)
Wintereinbruch
verschärft kurdisches Flüchtlingselend
Der besonders
harte Wintereinbruch im Südosten der Türkei verschärft das Elend der kurdischen
Flüchtlinge dramatisch. Darauf hat die Gesellschaft für bedrohte Völker
International (GfbV) nach Gesprächen mit kurdischen Vertriebenenverbänden
und Stadtverwaltungen in Türkisch-Kurdistan am Donnerstag hingewiesen.
„Für die meisten der rund 1,5 Millionen kurdischen Vertriebenen, die in
Elendsquartieren am Rande der Kurdenstädte Diyarbakir, Batman, Gaziantep,
Siirt, Hakkari, Van und Mardin hausen, sind lebensrettende Medikamente
gegen sich rasch ausbreitende Erkältungskrankheiten und Lungenentzündung
unerschwinglich“, warnte der Präsident der GfbV International, Tilman Zülch.
Kranke, Alte und Kleinkinder seien jetzt besonders gefährdet. Ohne schnelle
Hilfe werde die Zahl der Todesfälle in den kommenden Wochen rasch ansteigen.
In den Flüchtlingsquartieren
grassierten Infektionskrankheiten. In der Regel wohnten mindestens fünf
Personen in einem Zimmer, einem Zelt oder in einer Wellblechhütte zusammen,
berichtete Zülch. Da es viel zu wenig Heizmaterial gebe, müssten sich zwei
bis drei Familien einen Ofen teilen. Nur ein Drittel der Flüchtlinge habe
eine abgeschlossene Koch-gelegenheit, drei Viertel verfügten über Gemeinschaftstoiletten
außerhalb ihrer Unterkünfte. Nur eine Minderheit habe direkten Zugang zu
Trinkwasser.
Zwei Drittel
der Vertriebenen seien arbeitslos. Gelegenheits- und Hilfsarbeiten wie
auf dem Bau, in der Landwirtschaft oder im Kleinhandel auf den Straßen
seien durch den Wintereinbruch jetzt auch nicht mehr möglich. Ohnehin habe
die Halbierung des Lebensstandards in der Türkei die Flüchtlingsbevölkerung
besonders getroffen. Die Verteilung von Brot und anderen Nahrungsmitteln
durch die Stadtverwaltungen werde zum Teil von den Provinz-regierungen
behindert und erreiche nur gelegentlich einen Teil der Bedürftigen. Diese
verzweifelte Situation treibe vor allem immer mehr Frauen in den Selbstmord.
An die Europäische
Union und die EU-Mitgliedsländer appellierte die GfbV, ein Rückkehrprogramm
für die kurdischen Vertriebenen aufzulegen und gleichzeitig die Türkei
unter Druck zu setzen, die Rückkehr der Vertriebenen in ihre Dörfer zu
gestatten. Nach Einschätzung der GfbV würden über zwei Drittel der insgesamt
rund 2,5 Millionen Vertriebenen in ihre Dörfer zurückkehren. 40.378 Familien
hätten inzwischen Anträgen auf Rückkehr eingereicht. (Quelle: Presseerklärung
Gesellschaft für bedrohte Völker, Göttingen/Luxemburg, 10.01.02)
Spektakuläre
„Parlamentsrevolte“ bringt Irans Reformern ersten Sieg
In ihrem jahrelangen
Kampf gegen die ultrakonservative Geistlichkeit in Iran haben die Reformer
um Präsident Mohammed Chatami am Dienstag ihren bisher wohl größten Sieg
errungen. Mit einem spek-takulären Auszug aus dem Parlament erzwangen die
reformorientierten Abgeordneten um ihren Sprecher Mehdi Karrubi die Freilassung
ihres Kollegen Hossein Loqmanian. Vor etwa drei Wochen hatte ihn ein Gericht
wegen Beleidigung von Justiz-beamten zu zehn Monaten Haft verurteilt.
Karrubi schrieb
mit seiner „Parlamentsrevolte" gleichzeitig ein Stück Geschichte der fast
23 Jahre alten Islamischen Republik Iran. Nie hat es einen derartigen Protest
gegen die Herrschaft der ultrakonservativen Mullahs gegeben. Aus Wut darüber,
dass sein Reformkollege trotz Abgeordnetenimmunität ins Gefängnis musste,
drohte Karrubi mit der "Politik des leeren Stuhls" bis zur Freilassung
Loqmanians. Und weit über 200 der 290 Parlamentarier schlossen sich ihm
an.
Der Oberste
Führer des Landes, Ajatollah Ali Chamenei, gab der von den Orthodoxen beherrschten
Justiz höchstpersönlich die Anweisung, den für mehr Demokratie kämpfenden
Loqmanian freizulassen.
Die Anhänger
des Reformpräsidenten Chatami, der seit vergangenem August für eine zweite
Periode bis 2005 im Amt ist, haben auf eine solche Art "Befreiungsschlag"
seit langem gewartet. Wiederholt habe sie aus Frustration heraus deutlich
Ungeduld gezeigt. Studenten, die Chatami vor allem unterstützen, ließen
ihn im letzten Monat wissen, er möge "mit Sprüchen aufhören, stattdessen
Autorität zeigen oder aber zurücktreten".
Der große
Durchbruch für die Reformer steht aber nach Meinung von Beobachtern in
Teheran weiter aus. Zwei weitere Abgeordnete sind zu Gefängnisstrafen verurteilt,
Dutzende von Dissidenten und Journalisten sind inhaftiert und über 40 Publikationen
verboten. Die Verfechter eines kompromisslosen Islam, die in maßgeblichen
Funktionen die Macht haben, argwöhnen, einigen extremen Reformern gehe
es in Wirklichkeit um die Trennung von Religion und Politik mit dem Ziel,
das islamische System ganz abzuschaffen. Solche Vorwürfe weisen die Anhänger
eines demokratischen Islam entschieden zurück. (Quelle: dpa, 15.01.02)
Strafen
von iranischen Journalisten und Intellektuellen reduziert
Die Haftstrafen
von mehreren iranischen Journalisten und Intellektuellen, die an der Berliner
Iran-Konferenz der Heinrich-Böll-Stiftung teilgenommen hatten, sind, wie
ihr Anwalt in Teheran mitteilt, zum Teil erheblich verkürzt worden. Ein
islamisches Sondergericht hatte zehn der Konferenzteilnehmer im Januar
zu teilweise hohen Haftstrafen verurteilt. Die geistlichen Machthaber Teherans
werteten die Tagung über politische und religiöse Reformen im April 2000
als "anti-islamisch". Den Konferenzteilnehmern warfen sie vor, die nationale
Sicherheit bedroht zu haben. (Quelle: afp, 29.12.01)
„Gaskammer-Opfer“
wurden in
Spezialgefängnissen
der Regierungsbehörde
hingerichtet
Am 31. Oktober
2001 berichtete das Zentrum für Menschenrechte von der Exekution von 15
politischen Gefangenen nach Nazi-Stil in einer Giftgaskammer am 10. August
2001. Die Exekution stand unter der direkten Supervision von Saddams jüngerem
Sohn Qusay. Nun sind, wie die Irakische Kommunistische Partei mitteilt,
weitere Informationen bekannt geworden.
Der Ort der
Hinrichtung mit Gas befände sich in einem Spezialgefängnis, das direkt
von der Regierungsbehörde kontrolliert werde. In diesem Spezialgefängnis
befänden sich politische Gefangene und andere Personen mit besonderen Verurteilungen.
Das Gefängnis befindet sich auf einem landwirtschaftlichen Gelände nahe
der Stadt Falluja. Eine Wand aus Be-tonblöcken würde das Gefängnis umgeben.
Die Opfer wurden in speziell konstruierte Kammern gebracht, dann würde
ein giftiges Gas über Öffnungen einströmen. Innerhalb von 27 Sekunden seien
die Gefangenen tot gewesen.
Dieses Verbrechen
wurde auf Video gefilmt und der Film wurde dem Kriminellen Qusay gezeigt.
Der Vorgang wurde eng von Mitgliedern seiner „Spezialsicherheitskräfte“
überwacht. Die Gaskammer wurde letztes Jahr gebaut und nach dem Einverständnis
von Qusay benutzt. Es scheint, dass diese barbari-sche Methode entwickelt
wurde, um die Massentötungen von Gefangenen und Untersuchungshäftlingen
in kürzerer Zeit und mit weniger Aufwand zu bewerkstelligen. Das Diktatorregime
setzt seine berüchtigte Gefängnis-Säuberungsaktion, die bisher mehr als
3000 Gefangenen und Häftlingen das Leben gekostet hat, fort. Das Zentrum
für Menschenrechte hat die Namen der Täter sowie einige Namen von Opfern
veröffentlicht. (Quelle: Erklärung der Irakischen Kommunistischen Partei
Shaqlawa, Fax: 0044(207)4192552 Tel: 0044(79)39529280)
US-Regierung
stellt Finanzhilfe an führende irakische Oppositionsgruppe ein
Die amerikanische
Regierung hat die finanzielle Unterstützung der größten irakischen Oppositionsgruppierung
wegen Unstimmigkeiten bei der Verwendung der Gelder ausgesetzt. Das US-Außenministerium
wirft den Verantwortlichen Missmanagement und fehlerhafte interne Kontrollen
vor.
Die amerikanische
Regierung betrachte die Gruppierung aber nach wie vor als wichtigen Faktor
der Opposition gegen den irakischen Präsidenten Saddam Hussein, sagte der
Sprecher der Nahostabteilung im Außenministerium.
Ein Sprecher
des Irakischen Nationalkongresses kritisierte die Entscheidung. Er verwies
darauf, dass die amerikanische Regierung der Gruppe ursprünglich bis zum
15. Januar für die Finanzkontrolle Zeit gegeben habe. Man habe dem Außenministerium
mitgeteilt, den Termin einhalten zu wollen.
Der INC bemüht
sich um den Aufbau einer Wi-derstandsorganisation gegen den irakischen
Präsidenten Saddam Hussein. (Quelle: dpa, 05.01.02, ap, 06.01.02)
Syrisches
Oppositionsbündnis verlässt nach 20 Jahren den Untergrund
Nach mehr
als zwei Jahrzehnten im Untergrund will das syrische Oppositionsbündnis
"Nationaldemokratische Versammlung" (NDG) nun öffentlich auftreten. In
einer am Samstag in Damaskus veröffentlichten Erklärung forderte die NDG-Führung
ihre wegen der Furcht vor Verhaftung abgetauchten Mitglieder auf, in ihren
normales Leben zurückzukehren.
Dies stehe
im Einklang mit den politischen Re-formen, die unter dem neuen Präsidenten
Baschar el Assad in Syrien vonstatten gingen, sagte ein hochrangiges Mitglied
der NDG. Zugleich forderte die "Nationaldemokratische Versammlung", die
1979 von fünf linksge-richteten Parteien gegründet worden war, die Freilassung
aller politischen Gefangenen und die Rehabilitierung politisch Verfolgter.
Die syrische
Regierung hatte Ende November 113 politische Häftlinge aus der Haft entlassen.
Nach Angaben einer syrischen Menschenrechtsgruppe gehörten die meisten
religiösen Gruppierungen an. Die Gruppe gab die Zahl der verbleibenden
politischen Gefangenen mit mehr als Tausend an. (Quelle: dpa, 05.01.02)
Asylbewerberzahlen
in 2001 wieder gestiegen
Anerkennungsqoute
bleibt jedoch niedrig
Im vergangenen
Jahr sind deutlich mehr Asyl-bewerber nach Deutschland gekommen als in
den Jahren davor. Wie das Bundesinnenministerium mitteilte, stellten 88.287
Personen einen Asylantrag. Das waren 12,4 % mehr als im Vorjahr. Im Jahr
2000 waren die Asylanträge auf den niedrigsten Stand seit 13 Jahren gesunken.
Mit Ausnahme
des Dezembers kamen 2001 in jedem Monat mehr Asylbewerber nach Deutschland
als in den Vergleichsmonaten des Vorjahres. An der Spitze der Herkunftsländer
stand 2001 mit 17.167 Anträgen der Irak. Das waren nochmals 48 % mehr als
im Vorjahr. Aus der Türkei kamen mit 10.869 Asylsuchenden 21,2 % mehr als
2000. Den stärksten Zuwachs verzeichneten indes Anträge aus Russland. Ihre
Zahl stieg um 63,7 % auf 4.523. Dagegen gingen die Asylanträge aus Jugoslawien
deutlich um 30,2 Prozent auf 7.758 zurück.
Doch nach
wie vor werden nur sehr wenige Asylanträge anerkannt. 2001 entschied das
Nürnberger Bundesamt lediglich über 5.716 oder 5,3 % aller Anträge positiv.
Im Jahr davor waren es sogar nur 3 %. Gut die Hälfte der zur Entscheidung
anstehenden 107.193 Fälle wurde abgelehnt. Ein knappes Viertel erledigte
sich aus sonstigen Gründen. Wesentlich häufiger wurde jedoch - vor allem
bei Irakern und Afghanen - das "kleine Asyl" nach der Genfer Flüchtlingskonvention
gewährt. 17.003 Personen (15,9 % aller Antragsteller) erhielten Abschiebeschutz.
Im Vorjahr waren es 7,9 %. (Quelle: dpa, 09.01.02)
8216 Abschiebungen
in die Türkei:
Auch Waffenexporte
nach Ankara trotz Menschenrechtsverletzungen
Trotz anhaltender
Menschenrechtsverletzungen in der Türkei haben deutsche Behörden von Januar
2000 bis Oktober 2001 8.216 Flüchtlinge in die Türkei abgeschoben. Das
geht aus der jetzt vorliegenden Antwort der Bundesregierung auf eine PDS-Anfrage
zu Menschenrechtsverletzungen in der Türkei hervor. Die Bundesregierung
bestätige darin aber schwere Menschenrechtsverletzungen in der Türkei,
betonte die innenpolitische Sprecherin der PDS-Bundestagsfraktion, Ulla
Jelpke, in einer Presseerklärung. 154 registrierte Morde sogenannter „unbekannter
Täter“, 173 Todesfälle in Untersuchungsfällen und 594 registrierte Fälle
von Folterung allein im Jahr 2000, 792 Folterungen in den ersten neun Monaten
2001 seien der Regierung ebenso bekannt wie zehn vorübergehende Schließungen
von Radio- und Fernseh-stationen in dieser Zeit und die Verbotsdrohungen
gegen die prokurdische Partei HADEP.
Auf die deutsche
Türkeipolitik habe all das offenbar keine Auswirkungen, so Jelpke. Die
Abschiebungen gingen weiter, Kredite würden weiter bewilligt und Waffen
geliefert. Allein von der EU erhält die Türkei als Beitrittskandidat seit
2000 jährlich rund 177 Millionen Euro Zuschüsse, außerdem bis 2004 EIB-Darlehen
von 1,44 Milliarden Euro. Zur Förderung deutscher Exporte in die Türkei
bewilligte die Bundesregierung im gleichen Zeitraum Ausfuhrbürgschaften
von 6,2 Milliarden DM. Kritik an den von ihr genehmigten Waffenexporten
in die Türkei weist die Bundesregierung zurück. Denn: „Im Rahmen des Entscheidungsprozesses
werden sowohl die Menschenrechtslage in der Türkei als auch die NATO-Mitgliedschaft
besonders berücksichtigt“. (Quelle: junge Welt, 10.01.02)
Flüchtlingsrat
für Haftverschonung
Der Niedersächsische
Flüchtlingsrat hat sich für eine Kurdin eingesetzt, die nach ihrer Ab-schiebung
aus Deutschland in der Türkei gefoltert wurde. Nach ihrer erneuten Flucht
nach Deutschland und einem neuen Asylantrag sei sie in Abschiebehaft genommen
worden, berichtete der Flüchtlingsrat in Hildes-heim. Er forderte, das
Ausländergesetz so zu ändern, dass eine Inhaftierung von Folteropfern künftig
ausgeschlossen sei.
Dies müsse
umso mehr gelten für Flüchtlinge, die "erst aufgrund von Fehlentscheidungen
deutscher Ausländerbehörden und Gerichte in die türkischen Folterkammern
abgeschoben wurden", heißt es in der Erklärung des Flüchtlingsrates. Die
Kurdin sei seit vier Wochen in Hannover in Haft. Ein Amtsarzt habe eine
hohe Selbstmordgefahr für den Fall einer erneuten Abschiebung bescheinigt.
(Quelle: Hildesheimer Allgemeine Zeitung, 12.01.02)
Zahl der
Flüchtlinge nach Griechenland verdoppelt
Die Zahl der
Flüchtlinge, die auf dem Seeweg nach Griechenland gelangen wollten, hat
sich 2001 fast verdoppelt. Nach Angaben der Handelsmarine griffen die griechischen
Behörden 6864 illegal eingereiste Personen und 137 Menschenschmuggler auf.
Im Vorjahr waren es 3664 Flüchtlinge gewesen.
Als östlichstes
Land der EU hat sich Griechenland zu einem Brennpunkt der Fluchtbewegung
in die Union entwickelt. Die Flüchtlinge versuchen meist, auf Fischerbooten,
Yachten und Frachtschiffen ins Land zu gelangen. Die Mehrzahl der Schiffe
kommt aus der Türkei, mit der Griechenland im November ein Rücknahmeabkommen
abgeschlossen hat. Erst vergangene Woche war ein Boot mit 246 Flüchtlingen
vor Kreta in Seenot geraten. (Quelle: Frankfurter Rundschau, 09.01.02)
Liebe Leserinnen
und Leser,
wir hoffen,
sie sind gut ins Neue Jahr gekommen und gehen mit Elan wieder an die Arbeit.
Die Bilanzen in diesem WID sprechen eine deutliche Sprache. Es gibt viel
zu tun.
Zu Beginn
des neuen Jahres stellen wir fest, dass zahlreiche Empfängerinnen und Empfänger
unseres Wocheninformationsdienstes auf unseren Appell positiv reagiert
haben. Manche von ihnen haben ein Jahres-Solidaritätsabonnement geschlossen
an-dere wiederum sind Fördermitglieder unseres Vereins geworden. Diese
positive Re-aktion ermutigt uns, reicht allerdings bei weitem nicht aus,
um den finanziellen Fort-bestand unseres Menschenrechtsinformationsdienstes
mittelfristig zu sichern. Wie wir in unserem Appell deutlich gemacht haben,
sollte uns bis Ende März dieses Jahres nicht gelingen die Zahl 500 Solidaritätsabonnements
oder Fördermitglieder zu erreichen, so müssen wir die meisten Empfängerinnen
und Empfänger von unserer Versandliste streichen. Dies wäre umso bedauerlicher,
weil fast alle Adressatinnen und Adressaten diesen Menschenrechtsinformationsdienst
inhaltlich notwendig und gut finden.
Daher rufen
wir Sie auf, entweder sich entweder für ein Jahres-Soliabonnement für Euro
31,00 oder eine Jahres-Fördermitgliedschaft für mindestens Euro 62,00 zu
ent-schließen, um diesen wichtigen und notwendigen Dienst weiterzuführen.
Gleichzeitig
bedanken wir uns bei denen, die sich entschlossen haben, unsere Arbeit
durch Soli-Abonnement und Fördermitgliedschaft zu unterstützen.
Achtung: Unsere
Fachtagung „Kurdische Kinderflüchtlinge“, mussten wir verschieben. Sie
findet nun am 22. und 23. Februar in Köln-Riehl statt. Für weitere Informationen
schauen Sie bitte auf unsere Webseite oder wenden sich an unsere Mitarbeiterinnen
Frau Mathes und Frau Zorlu.
Ihre Redaktion
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08 Herausgeber: IMK e.V., Postfach 07 38, D-53137 Bonn, Telefon: + 49 228
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Regierungen und internationale Organisationen sowie Gremien: Euro 92,00
· Gerichte, Rechtsanwälte, Menschenrechtsorganisationen, Flüchtlingsberatungsstellen:
Euro 46,00 · Förderabonnement, Einzelpersonen und kleinere Vereine: Euro
31,00 Spendenkonto: Volksbank Bonn (BLZ: 380 60 186), Konto-Nr.:
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