Kurds.dk > Deutsch
Main Page
News Sources in English
Archive
Links

Contact
Contact

Search
Site search
Web search
powered by FreeFind


 

 

| Dansk | English | Deutsch | Français | Kurdî | Türkçe | Farisî | Erebî |

Kurds.dk > deutsch


Internationaler Verein für Menschenrechte der Kurden
IMK Wocheninformationsdienst
Datum: 21. Dezember 2001 – 18Januar 2002    Nummer: 141-142

Kompromissformel für die Beendigung des Todesfastens:
“Drei Türen, drei Schlösser”
Der Vorschlag der Präsidenten der vier größ-ten Anwaltskammern (Istanbul, Ankara, Izmir und Antalya), die Isolation in den neuen Ge-fängnissen mit der Formel “drei Türen, drei Schlösser” abzumildern, fand nicht die Zu-stimmung des Justizministers. Justizminister Hikmet Sami Türk lehnte den Vorschlag der Anwaltskammer, die Isolation in den F-Typ-Gefängnissen zu lockern, ab. Er sagte, dies sei aus rechtlichen Gründen nicht möglich, weil es Artikel 16 des Anti-Terror-Gesetzes widersprä-che. Artikel 16 sehe vor, dass Gefangene nur zu sozialen Aktivitäten wie gemeinsamem Essen oder zu bestimmten Freizeitaktivitäten zusammenkommen dürfen. Einfach nur die Türen offen zu lassen würde gegen das Ge-setz verstoßen. Weiter erklärte er, dass dies zu Versammlungen in den Korridoren führen wür-de und dann die Sicherheit nicht mehr gewähr-leistet sei. 
Die Anwaltskammerpräsidenten hatten vorgeschlagen, jeweils drei Zellen mit einem gemeinsamen Korridor durch das Öffnen der Türen, zusammenzuführen. Dies sei ein Kom-promiss, um das Drama des Todesfastens zu beenden. 
Der Vorschlag, der bei einer Podiumsveran-staltung der Gefängnis-Arbeitsgruppe des Menschenrechtszentrums der Istanbuler An-waltskammer vorgebracht wurde, wurde von den Todesfasten-Aktivisten und ihre Familien, aber auch von zivilgesellschaftlichen Organisa-tionen und Künstlern begrüßt und unterstützt. 
Der stellvertretende Vorsitzende der islamisti-schen Saadet-Partei, Mehmet Bekaroglu, der an der Veranstaltung teilnahm, begrüßte den Vorschlag und sagte, „in einem sicheren Ge-fängnis kann es nicht die Staatssicherheit be-drohen, wenn neun Personen die Möglichkeit haben, zusammenzukommen.“ Der Vorschlag wurde auch von der prominenten „Künstlerini-tiative“ begrüßt und unterstützt.
Der Justizminister hat jedoch seinen eigenen Kompromissvorschlag: Er hat eine Verfügung vorbereitet, die dann in Kraft tritt, wenn die Gefangenen ihre Aktion beenden. Demnach sollen Gruppen von bis zu 10 Gefangenen einmal wöchentlich Treffen von bis zu 5 Stun-den abhalten dürfen.
Unterdessen hat das Komitee gegen Isolati-onshaft (IKM) die Öffentlichkeit aufgerufen, an einer geplanten Delegationsreise nach Istanbul 

vom 16. bis 20. Februar 2002 teilzunehmen. (Quellen: Radikal, 10.01.02; KurdishMedia.com, 06.01.02, Hürriyet, 05.01.02; Cumhuriyet, 26.12.01) 

Ankara legt Novelle umstrittener
Strafrechtsartikel vor
Die türkische Regierung hat Entwürfe für die Neufassung umstrittener Strafrechtsartikel vorgelegt, um die Forderung der EU nach mehr Meinungsfreiheit zu erfüllen. Kern der Reformen ist eine Änderung des Volksverhetzungs-Paragraphen 312. In den vergangenen Jahren waren in der Türkei viele Menschenrechtler sowie kurdische und islamistische Politiker aufgrund des Paragraphen 312 verurteilt worden. Der Gesetzesnovelle zufolge soll der Tatbestand der Volksverhetzung künftig erst dann erfüllt sein, wenn eine Äußerung dazu geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu zerrütten. Bisher genügte die bloße Erwähnung von ethnischen oder religiösen Unterschieden in einer öffentlichen Rede. Das Reformpaket, über das im Parlament noch entschieden werden muss, dient der Umsetzung der Verfassungsänderun-gen des vergangenen Jahres. (Quelle: afp, 17.01.02)

Ankara ordnete Massenverhaftung an:
Wegen Forderung nach Kurdischunterricht 500 Studenten festgenommen
Mit der größten Massenfestnahme von Studie-renden seit Jahren reagierte das türkische Militär auf die Forderung nach kurdischsprachigem Unterricht. 500 zumeist kurdische Studenten wurden im Einvernehmen mit der Universitätsleitung in der südostanatolischen Stadt Van von Soldaten inhaftiert, als sie dem Rektor eine Petition übergeben wollten. Zuvor hatte der Rektor die Annahme von insgesamt 3000 Unterschriften durch eine Studierendendelegation abgelehnt. Daraufhin hatten die Studenten beschlossen, dass jeder Unterzeichner persönlich seine Forderung nach muttersprachlichem Unterricht einreichen solle. (Quelle: junge Welt, 11.01.02)

Folterverfahren
Bei einem Seminar in Izmir teilte der für Men-schenrechte verantwortliche Staatsminister Nejat Arseven mit, dass in den Jahren 2000 und 2001 insgesamt 1.472 Beamte wegen Misshandlung und 159 Beamte wegen Folter angeklagt wurden. 36 von ihnen seien zu Haft-strafen verurteilt worden und 50 seien aus dem Dienst entlassen worden. (Quelle: Evrensel, 27.12.01)

Bilanz des Südostens
Das Innenministerium gab Zahlen zu Ereignis-sen in Süd- und Südostanatolien in den Jahren 1987 bis 2001 bekannt. In den Gebieten unter polizeilicher Hoheit (Städte) wurden 1.334 politische Morde begangen, von denen 457 nicht aufgeklärt werden konnten. In den Gebie-ten unter Hoheit der Gendarmerie (ländliche Gebiete) wurden 1.580 politische Morde begangen, von denen 1.291 nicht aufgeklärt werden konnten. Zu den entvölkerten Ortschaften sagte das Innenministerium, dass 318 Dörfer und 2.260 Weiler in 25 Provinzen betroffen waren. Zwischen Juni 2000 und Oktober 2001 seien 30.244 Personen wieder zurückgekehrt. Die Zahl der geschlossenen Schulen sei von 2.239 (1997/98) auf 78 im Jahre 2001 zurückgegangen. (Quelle: Zaman, 18.12.01)

ANAP-Abgeordneter fordert Freiheit für vier inhaftierte ehemalige DEP Abgeordnete
Sebgetullah Seydaoglu, ANAP-Abgeordneter aus Diyarbakir, forderte die Freilassung der vier seit 10 Jahren inhaftierten ehemaligen DEP-Abgeordneten. Er rief Präsident Sezer auf, dafür sein Amnestierecht zu nutzen. In einer Rede bei einer Fraktionssitzung seiner Partei sagte Seydaoglu, „Die Zeit der Demo-kratie ist in die Türkei gekommen. Ich habe die vier ehemaligen Abgeordneten besucht und sah sie sehr gealtert. Ich fordere Freiheit für diese Abgeordneten. ... Ich erwarte von der türkischen Republik, diesen Menschen zu ver-geben. Ich erwarte von Sezer, sein Recht auf Amnestierung zu nutzen und diese vier Perso-nen freizulassen.“
ANAP-Führer und stellvertretender Ministerpräsident Mesut Yilmaz sagte bei der Fraktionssitzung, die vom Parlament verabschiedeten neuen Gesetze seien für die gesamte Türkei gültig, keiner könne die Realitäten ignorieren. Wenn diese Gesetze in einigen Regionen nicht angewandt würden, so würde das am Ausnahmezustandsgesetz liegen. Seine Partei fordere die bald mögliche Beendigung des Ausnahmezustandes. Doch dies könne nicht allein durch die Forderung der ANAP geschehen. Es gebe noch immer 400 bis 500 bewaffnete Terroristen in der Region. Weitere Tausende würden sich in Nachbarstaaten aufhalten. Wegen der fortgesetzten Bedrohung durch Terroristen würde der Ausnahmezustand noch immer für vier Provinzen gelten. (Quelle: Turkish Daily News, 17.01.02)

Staatsanwalt ermittelt wegen Kalenders mit kurdischen Monatsnamen
Wegen eines Kalenders mit kurdischen Mo-natsnamen ermittelt die Staatsanwaltschaft in Hakkari gegen 15 örtliche Führungsmitglieder der prokurdischen Partei Hadep. Wie die libe-rale Tageszeitung Radikal berichtete, werden sie der Propaganda und der Unterstützung der PKK beschuldigt. "Während für den geplanten EU-Beitritt der Türkei konkrete Schritte für muttersprachlichen Unterricht sowie Radio- und Fernsehsendungen nötig sind, wird in Hakkari ein Verfahren wegen eines Kalenders eingeleitet, dessen Monatsnamen in Englisch, Türkisch und Kurdisch gedruckt sind", schreibt Radikal.
Ein Anwalt bezeichnete das Vorgehen der Staatsanwaltschaft als ungesetzlich. Sprechen und Schreiben in Kurdisch sei vor der Verfas-sungsänderung nicht strafbar gewesen "und ist es auch jetzt nicht." Nach der im vergangenen Herbst verabschiedeten Verfassungsreform sollen künftig auch Rundfunk- und Fernsehsendungen in Kurdisch erlaubt werden. Allerdings sind dafür die entsprechenden Gesetze noch nicht geändert worden. (Quelle: dpa, 14.01.02)

Mörder von Ugur Mumcu und weiteren Intellektuellen zum Tode verurteilt
Vor dem SSG Ankara ging der Fall "Umut" (Hoffnung, dass politische Morde aufgeklärt werden) am 7. Januar zu Ende. Es waren ins-gesamt 24 Personen wegen 22 Gewaltakten angeklagt, darunter wegen der Morde an den bekannten Persönlichkeiten Ugur Mumcu, Dr. Bahriye Ücok, Prof. Dr. Muammer Aksoy und Prof. Dr. Ahmet Taner Kislali. Die Angeklagten beteuerten erneut ihre Unschuld und der Verteidiger verlangte eine Untersuchung der Foltervorwürfe. Das Gericht lehnte dies mit der Begründung ab, dass dadurch das Verfahren unnötig herausgezögert würde. Die Angeklag-ten Ferhan Özmen, Necdet Yüksel und Rüstü Aytufan wurden nach § 146/1 TSG zum Tode verurteilt. 
Die übrigen 21 Angeklagten wurden größten-teils zu langen Haftstrafen verurteilt. 
Der im Januar 1993 durch einen Sprengstoffanschlag vor seinem Haus ermordete Journalist Ugur Mumcu war für seinen investigativen Journalismus gegen die extreme Rechte, gegen extreme islamische Gruppen bekannt. Er hatte auch die Verbindungen des Staates zur Unterwelt enthüllt. (Quellen: Yeni Safak, 08.01.02; AA, ap, dpa, 07.01.02)

Anwaltskammer und Juristen kritisieren die Einschränkung des Rechts
auf Verteidigung
Der Präsident der Anwaltskammer von Istanbul, Yücel Sayman, sowie eine Reihe von Juristen kritisierten die Veränderung des Gesetzes zur Verwaltung der Gefängnisse im türkischen Strafrecht als problematisch für Verteidigungsanwälte, weil durch Artikel 6 des Gesetzes das Recht auf Verteidigung massiv verletzt würde. Aus allen Provinzen der Türkei kamen 47 Präsidenten von Anwaltskammern und zahlreiche Juristen, um über das neue Gesetz zu beraten. In dem Rechtsforum seien 35 Tausend von insgesamt 45 Tausend Juris-ten repräsentiert. Die Juristen betonten, dass durch das neue Gesetz die Schweigepflicht der Anwälte gefährdet sei. Paragraph 2 des Arti-kels 6 fordere, dass die Gefängnisverwaltung über die Verteidigungsschriften der Anwälte informiert wird, wenn ein Anwalt ein Gefängnis bzw. ein Ort des Gewahrsams betritt. „Niemand kann fordern, dass Verteidigungsdokumente, die vertraulich sind, schriftlich an die Gefängnisverwaltung ausgehändigt wird“, sagte Sayman. „Anwälte sind zur Vertraulichkeit verpflichtet. Durch dieses Gesetz soll das Recht des Bürgers auf Verteidigung eingeschränkt werden.“ Die Einschränkungen für die Anwälte würden zur Abschaffung der Freiheit der Menschen, nach ihrem Recht zu suchen, führen. 
Unter den Kritikern des neuen Gesetzes befin-den sich auch ein Abgeordneter der AK-Partei aus Sanliurfa, der Mitglied der parlamentari-schen Justizkommission ist, der DSP-Istanbul Abgeordnete Necdet Saruhan, ANAP-Istanbul Abgeordneter Sühan Özkan, DYP-Istanbul Ab-geordneter Celal Adan, SP-Istanbul Abgeordneter Ali Oguz und MHP-Istanbul Abgeordneter Mehmet Pak. (Quelle: Cumhuriyet, 24.12.01) 

AI-Urgent Action:
Haft ohne Kontakt zur Außenwelt, drohende Folter und Misshandlung von
Orhan Armutci, (24) Mitarbeiter der Zeitung „Özgür Halk“, Erkan Yildirim, (22) Mitarbeiter von „Özgür Halk“, Mahmut Bugrahan, (29) Bauer, Türkan Bugrahan, (24) Ehefrau von Mahmut Bugrahan. Ahmet Akbas, (23) Laden-inhaber, Sirac Budancir, (15, freigelassen)
Die oben genannten Personen werden seit dem 9. Januar 2002 in der Polizeizentrale von Bingöl im Südosten der Türkei festgehalten. Berichten zufolge haben sie keinen Kontakt zur Außenwelt und sind in Gefahr, misshandelt oder gefoltert zu werden.
Sie wurden zusammen mit dem 15-jährigen Sirac Budancir festgenommen, den man je-doch am 11. Januar 2002 wieder auf freien Fuß setzte. Nach seiner Freilassung hat der Jugendliche angegeben, dass man ihm die Augen verbunden habe, er gezwungen wurde, sich in den Schnee zu legen, und man ihn mit Elektroschocks gequält sowie einem Hoch-druckwasserstrahl abgespritzt habe. Er gab außerdem an, gesehen zu haben, wie Orhan Armutci den gleichen Folterungen ausgesetzt wurde. Später habe er auch seine Schreie gehört.
Örtliche Menschenrechtsgruppen sind bislang nicht über die offiziellen Festnahmegründe informiert worden, gehen aber davon aus, dass die fünf wegen mutmaßlicher Verbindungen zur PKK verhört werden. (Quelle: AI-Urgent Action 15/02 ai-Index: EUR 44/002/2002, 11. Januar 2002 – bs)

AI-Urgent Action:
Rechtslage und Sorge um die Sicherheit
der Mitarbeiter und Patienten der „Türkischen Menschenrechtsstiftung“ (TIHV), darunter:
Sezgin Tanrikulu, 38-jähriger Rechtsanwalt, Dr. Recai Aldemir, Arzt, Dr. Emin Yüksel, Arzt.
Die Polizei hat inzwischen alle Dokumente, darunter Patientenakten, die sie im Büro der „Türkischen Menschenrechtsstiftung“ (TIHV) in Diyarbakir konfisziert hatte, zurückgegeben. amnesty international befürchtet aber nach wie vor, dass Mitarbeiter der Menschenrechtsstif-tung, Ärzte und Patienten Repressalien, Schikane, Festnahme und Folter drohen, da sie inzwischen anhand der konfiszierten Doku-mente identifiziert werden konnten.
Die Menschenrechtsstiftung ist nach wie vor unter Druck, nachdem das Gerichtsverfahren gegen einen TIHV-Vertreter in Diyarbakir, den Rechtsanwalt Sezgin Tanrikulu, eröffnet wor-den ist. Zwei der für die TIVH tätigen Ärzte, Dr. Recai Aldemir und Dr. Emin Yüksel, sind of-fenbar im Rahmen einer Disziplinarmaßnahme aus Diyarbakir an einen anderen Ort versetzt worden. amnesty international befürchtet, dass es sich bei der Versetzung um eine Schikanie-rung handelt, um die Ärzte davon abzuhalten, ihren legitimen Menschenrechtsaktivitäten nachzugehen.
Am 10 Oktober 2001 gab die Polizei alle im Vormonat beschlagnahmten Unterlagen, die sich auf Patienten und Ärzte bezogen, zurück. Die Razzia im Büro der TIHV am 7. September 2001 war nicht nur ein Eingriff in das Vertrau-ensverhältnis zwischen Arzt und Patient, sondern schreckte auch Personen davon ab, sich zwecks Behandlung und Rehabilitation an die TIHV zu wenden. Die Zahl der Besucher ist seitdem bereits zurückgegangen. Die örtlichen Behörden haben Ermittlungen eingeleitet, um die Rechtmäßigkeit der Razzia und der Beschlagnahmung der Akten zu prüfen.
Eine von der Staatsanwaltschaft beim Staatssicherheitsgericht von Diyarbakir gegen das Büro der TIHV und den Rechtsanwalt Sezgin Tanrikulu eingeleitete Ermittlung wegen Unterstützung der illegalen „Arbeiterpartei Kurdistans“ wurde am 25. Oktober 2001 eingestellt. Allerdings ist inzwischen ein Verfahren gegen Sezgin Tanrikulu eingeleitet worden, in dem ihm vorgeworfen wird, ein medizinisches Behandlungs- und Rehabilitationszentrum eingerichtet zu haben, ohne vorher eine Genehmigung bei den zu-ständigen Behörden eingeholt zu haben. Bei ähnlichen Verfahren gegen die TIHV-Büros in Adana und Istanbul hatten Gerichte entschieden, dass eine derartige Genehmigung des Gesundheitsministeriums nicht erforderlich sei. (Quelle: AI-Urgent Action 228/01-1 ai-Index: EUR 44/004/2002, 15. Januar 2002 – bs; siehe auch UA228/01, ai-Index: EUR44/046/2001)

AI-Urgent Action:
Sorge um Sicherheit, Drohende Folter und Misshandlung von Frau Fehime Ete und ihrer 5-jährigen Sahadet Ete
amnesty international ist nach wie vor in großer Sorge um die Sicherheit von Fehime Ete, die am 14. Dezember 2001 aus der Gendarmeriezentrale von Diyarbakir zurück in das Gefängnis von Bitlis gebracht wurde. Berichten zufolge ist sie im Gewahrsam der Gendarmerie misshandelt und gefoltert wor-den.
Die Kurdin Fehime Ete war am 21. Oktober 2001 festgenommen und am 25. Oktober 2001 vom Staatssicherheitsgericht in Van wegen „Unterstützung einer illegalen Organisation“ in das Gefängnis von Van überstellt worden. Laut Angaben von Augenzeugen, die Fehime Ete im Gericht gesehen hatten, befand sie sich in schlechter körperlicher Verfassung. Eine Woche darauf überstellte man sie in das Gefängnis von Bitlis, wo sie zusammen mit ihrer fünfjährigen Tochter Sahadet im Frauentrakt einsaß. Am 25. November 2001 wurden Mutter und Tochter dann zum Verhör in die Gendarmeriezentrale von Diyarbakir gebracht. Die Behörden informierten ihren Anwalt jedoch nicht über die erneute Verlegung.
Während der Haft in Diyarbakir wurde Fehime Ete Berichten zufolge misshandelt und gefoltert. Man verband ihr die Augen, schlug sie mit Knüppeln, zwang sie sich auszuziehen, und spritzte sie mit einem Hochdruckwasserstrahl ab. Aufgrund der Folterungen verlor sie mehrmals das Bewusstsein, und sowohl sie als auch ihre Familie wurden davor gewarnt, Beschwerde wegen der Folterungen einzulegen. Außerdem soll man Fehime Ete damit gedroht haben, auch ihre Tochter zu foltern. Als ihr schließlich eine ärztliche Untersuchung gestattet wurde, hatte Fehime Ete aufgrund der Drohungen und der Anwesenheit der Gendarmen Angst, etwas über die Folterungen zu sagen. Sie leidet in Folge der Folterungen an Atemnot und kann ihre Arme nur mit Mühe bewegen. Sahadet Ete hörte offenbar die Schreie ihrer Mutter, als diese gefoltert wurde, und leidet deshalb laut ärztlicher Diagnose an einem Schock.
Fehime Ete wurde auf der Grundlage von § 3/c des Rechtserlasses Nr. 430 zurück in den Gendarmeriegewahrsam überführt. Dieser Rechtserlass erlaubt es dem Staatsanwalt, nach Antrag des Gouverneurs der Notstandsprovinzen einen Richter anzuweisen, eine bereits offiziell verhaftete Person für bis zu zehn Tage zurück in den Gewahrsam der Polizei oder der Gendarmerie zu überstellen. Bei Fehime Ete wurde dieser Rechtserlass zwei Mal angewandt, obwohl Van und Bitlis nicht zu den Notstandsgebieten gehören. (Quelle: AI-Urgent Action, UA 271/01-1, ai-Index: EUR 44/003/2002, 14. Januar 2002 – bs; Weitere Informationen zu UA 271/01 (EUR 44/074/2001, 24. Oktober 2001)

AI-Urgent Action:
Drohendes „Verschwindenlassen, Folter und Misshandlung von Emrullah Karagöz, (23) Student, Mustafa Yasar, (29) Schweißer, Frau Remziye Dag, (51) Hausfrau, Hatip Alay, (41) Händler, Fehmi Ak, (26) Kranführer

Die fünf oben genannten Personen sind nach vorliegenden Informationen in ein Gefängnis verlegt worden, nachdem man sie in Gendarmeriegewahrsam in Diyarbakir misshandelt und gefoltert hatte. 
Emrullah Karagöz und Mustafa Yasar wurden am 11. Dezember 2001 in das Gefängnis Sanliurfa überstellt. Sie waren seit dem 28. Oktober 2001 in der Gendarmeriezentrale von Seyrantepe in Diyarbakir festgehalten worden. Während dieser Zeit mussten sie nach vorliegenden Informationen leere Blätter und Erklärungen unterzeichnen, die sie nicht lesen durften. Sie wurden 44 Tage lang immer wieder verhört und dabei Berichten zufolge misshandelt und gefoltert. Wie es heißt, verband man ihnen die Augen, zwang sie, sich auszuziehen, schlug auf sie ein, erstickte sie fast und quetschte ihnen die Hoden. Au-ßerdem wurden sie mit Wasser abgespritzt und dann der Kälte ausgesetzt, man hinderte sie am Schlafen, und sie durften sich nicht hinlegen.
Mustafa Yasar quälte man außerdem mit Elektroschocks an den Geschlechtsorganen, und einmal wurde er gezwungen, draußen im Schnee zu stehen. Emrullah Karagöz musste sich mit über dem Kopf ausgestreckten Armen auf den Rücken legen. Dann wickelte man Decken um seine Arme und Beine, und jemand setzte sich auf seine Ellbogen und Knie. Aufgrund der dadurch verursachten Schmerzen verlor er das Bewusstsein.
Am 33. Tag seiner Haft wurde Emrullah Karagöz von einem Arzt untersucht, der erklärte: „... wenn das mit dem Jungen so weitergeht, wird er sterben.“ Nach vorliegenden Informationen wurde Emrullah Karagöz aber weiter gefoltert, bis man ihn am 11. Dezember 2001 in das Gefängnis verlegte. Mustafa Yasar ist aufgrund der Folterungen in schlechter gesundheitlicher Verfassung. Er leidet an Nierenschmerzen, Schlaflosigkeit, Übelkeit und Zitteranfällen.
Hatip Alay wurde Berichten zufolge 14 Tage lang gefoltert und musste ins Krankenhaus eingeliefert werden. Nach der Behandlung brachte man ihn in das Gefängnis von Diyarbakir (Typ E). Vorliegenden Informationen zufolge hatte man ihn geschlagen, an den Armen aufgehängt, ihm die Hoden gequetscht, ihn mit einem Hochdruckwasserstrahl abgespritzt, ihm eine Plastiktüte über den Kopf gezogen und ihn so fast zum Ersticken gebracht. Frau Remziye Dag und Fehmi Ak, die 24 Tage lang in Gewahrsam gehalten worden waren, sollen ebenfalls gefoltert worden sein.
Die fünf Gefangenen waren auf der Grundlage von § 3/c des Rechtserlasses Nr. 430 festgehalten worden. Dieser Erlass ermöglicht es dem Staatsanwalt, nach Antrag des Gouverneurs der Notstandsprovinzen einen Richter anzuweisen, eine bereits offiziell verhaftete Person für bis zu zehn Tage zurück in den Gewahrsam der Polizei oder der Gendarmerie zu überstellen. Bei Emrullah Karagöz und Mustafa Yasar war der Gendarmeriegewahrsam vier Mal verlängert worden. Am 10. Dezember 2001 kritisierte der türkische Staatspräsident Ahmet Necdet Sezer die Anwendung derartiger Erlasse und die langen Inhaftierungen in Diyarbakir, eine der Provinzen unter der Notstandsgesetzgebung. (Quelle: Amnesty International Urgent Action 280/01-2, ai-Index: EUR 44/001/2002, 03.01.02 Januar 2002 – bs; Weitere Informationen zu UA 280/01 (EUR 44/079/2001, 5. November 2001, und EUR 44/085/2001, 20. November 2001)
 

Wintereinbruch verschärft kurdisches Flüchtlingselend
Der besonders harte Wintereinbruch im Südosten der Türkei verschärft das Elend der kurdischen Flüchtlinge dramatisch. Darauf hat die Gesellschaft für bedrohte Völker International (GfbV) nach Gesprächen mit kurdischen Vertriebenenverbänden und Stadtverwaltungen in Türkisch-Kurdistan am Donnerstag hingewiesen. „Für die meisten der rund 1,5 Millionen kurdischen Vertriebenen, die in Elendsquartieren am Rande der Kurdenstädte Diyarbakir, Batman, Gaziantep, Siirt, Hakkari, Van und Mardin hausen, sind lebensrettende Medikamente gegen sich rasch ausbreitende Erkältungskrankheiten und Lungenentzündung unerschwinglich“, warnte der Präsident der GfbV International, Tilman Zülch. Kranke, Alte und Kleinkinder seien jetzt besonders gefährdet. Ohne schnelle Hilfe werde die Zahl der Todesfälle in den kommenden Wochen rasch ansteigen. 
In den Flüchtlingsquartieren grassierten Infektionskrankheiten. In der Regel wohnten mindestens fünf Personen in einem Zimmer, einem Zelt oder in einer Wellblechhütte zusammen, berichtete Zülch. Da es viel zu wenig Heizmaterial gebe, müssten sich zwei bis drei Familien einen Ofen teilen. Nur ein Drittel der Flüchtlinge habe eine abgeschlossene Koch-gelegenheit, drei Viertel verfügten über Gemeinschaftstoiletten außerhalb ihrer Unterkünfte. Nur eine Minderheit habe direkten Zugang zu Trinkwasser.
Zwei Drittel der Vertriebenen seien arbeitslos. Gelegenheits- und Hilfsarbeiten wie auf dem Bau, in der Landwirtschaft oder im Kleinhandel auf den Straßen seien durch den Wintereinbruch jetzt auch nicht mehr möglich. Ohnehin habe die Halbierung des Lebensstandards in der Türkei die Flüchtlingsbevölkerung besonders getroffen. Die Verteilung von Brot und anderen Nahrungsmitteln durch die Stadtverwaltungen werde zum Teil von den Provinz-regierungen behindert und erreiche nur gelegentlich einen Teil der Bedürftigen. Diese verzweifelte Situation treibe vor allem immer mehr Frauen in den Selbstmord.
An die Europäische Union und die EU-Mitgliedsländer appellierte die GfbV, ein Rückkehrprogramm für die kurdischen Vertriebenen aufzulegen und gleichzeitig die Türkei unter Druck zu setzen, die Rückkehr der Vertriebenen in ihre Dörfer zu gestatten. Nach Einschätzung der GfbV würden über zwei Drittel der insgesamt rund 2,5 Millionen Vertriebenen in ihre Dörfer zurückkehren. 40.378 Familien hätten inzwischen Anträgen auf Rückkehr eingereicht. (Quelle: Presseerklärung Gesellschaft für bedrohte Völker, Göttingen/Luxemburg, 10.01.02)
Spektakuläre „Parlamentsrevolte“ bringt Irans Reformern ersten Sieg
In ihrem jahrelangen Kampf gegen die ultrakonservative Geistlichkeit in Iran haben die Reformer um Präsident Mohammed Chatami am Dienstag ihren bisher wohl größten Sieg errungen. Mit einem spek-takulären Auszug aus dem Parlament erzwangen die reformorientierten Abgeordneten um ihren Sprecher Mehdi Karrubi die Freilassung ihres Kollegen Hossein Loqmanian. Vor etwa drei Wochen hatte ihn ein Gericht wegen Beleidigung von Justiz-beamten zu zehn Monaten Haft verurteilt.
Karrubi schrieb mit seiner „Parlamentsrevolte" gleichzeitig ein Stück Geschichte der fast 23 Jahre alten Islamischen Republik Iran. Nie hat es einen derartigen Protest gegen die Herrschaft der ultrakonservativen Mullahs gegeben. Aus Wut darüber, dass sein Reformkollege trotz Abgeordnetenimmunität ins Gefängnis musste, drohte Karrubi mit der "Politik des leeren Stuhls" bis zur Freilassung Loqmanians. Und weit über 200 der 290 Parlamentarier schlossen sich ihm an.
Der Oberste Führer des Landes, Ajatollah Ali Chamenei, gab der von den Orthodoxen beherrschten Justiz höchstpersönlich die Anweisung, den für mehr Demokratie kämpfenden Loqmanian freizulassen. 
Die Anhänger des Reformpräsidenten Chatami, der seit vergangenem August für eine zweite Periode bis 2005 im Amt ist, haben auf eine solche Art "Befreiungsschlag" seit langem gewartet. Wiederholt habe sie aus Frustration heraus deutlich Ungeduld gezeigt. Studenten, die Chatami vor allem unterstützen, ließen ihn im letzten Monat wissen, er möge "mit Sprüchen aufhören, stattdessen Autorität zeigen oder aber zurücktreten".
Der große Durchbruch für die Reformer steht aber nach Meinung von Beobachtern in Teheran weiter aus. Zwei weitere Abgeordnete sind zu Gefängnisstrafen verurteilt, Dutzende von Dissidenten und Journalisten sind inhaftiert und über 40 Publikationen verboten. Die Verfechter eines kompromisslosen Islam, die in maßgeblichen Funktionen die Macht haben, argwöhnen, einigen extremen Reformern gehe es in Wirklichkeit um die Trennung von Religion und Politik mit dem Ziel, das islamische System ganz abzuschaffen. Solche Vorwürfe weisen die Anhänger eines demokratischen Islam entschieden zurück. (Quelle: dpa, 15.01.02)

Strafen von iranischen Journalisten und Intellektuellen reduziert
Die Haftstrafen von mehreren iranischen Journalisten und Intellektuellen, die an der Berliner Iran-Konferenz der Heinrich-Böll-Stiftung teilgenommen hatten, sind, wie ihr Anwalt in Teheran mitteilt, zum Teil erheblich verkürzt worden. Ein islamisches Sondergericht hatte zehn der Konferenzteilnehmer im Januar zu teilweise hohen Haftstrafen verurteilt. Die geistlichen Machthaber Teherans werteten die Tagung über politische und religiöse Reformen im April 2000 als "anti-islamisch". Den Konferenzteilnehmern warfen sie vor, die nationale Sicherheit bedroht zu haben. (Quelle: afp, 29.12.01)

„Gaskammer-Opfer“ wurden in
Spezialgefängnissen
der Regierungsbehörde hingerichtet
Am 31. Oktober 2001 berichtete das Zentrum für Menschenrechte von der Exekution von 15 politischen Gefangenen nach Nazi-Stil in einer Giftgaskammer am 10. August 2001. Die Exekution stand unter der direkten Supervision von Saddams jüngerem Sohn Qusay. Nun sind, wie die Irakische Kommunistische Partei mitteilt, weitere Informationen bekannt geworden. 
Der Ort der Hinrichtung mit Gas befände sich in einem Spezialgefängnis, das direkt von der Regierungsbehörde kontrolliert werde. In diesem Spezialgefängnis befänden sich politische Gefangene und andere Personen mit besonderen Verurteilungen. Das Gefängnis befindet sich auf einem landwirtschaftlichen Gelände nahe der Stadt Falluja. Eine Wand aus Be-tonblöcken würde das Gefängnis umgeben. Die Opfer wurden in speziell konstruierte Kammern gebracht, dann würde ein giftiges Gas über Öffnungen einströmen. Innerhalb von 27 Sekunden seien die Gefangenen tot gewesen. 
Dieses Verbrechen wurde auf Video gefilmt und der Film wurde dem Kriminellen Qusay gezeigt. Der Vorgang wurde eng von Mitgliedern seiner „Spezialsicherheitskräfte“ überwacht. Die Gaskammer wurde letztes Jahr gebaut und nach dem Einverständnis von Qusay benutzt. Es scheint, dass diese barbari-sche Methode entwickelt wurde, um die Massentötungen von Gefangenen und Untersuchungshäftlingen in kürzerer Zeit und mit weniger Aufwand zu bewerkstelligen. Das Diktatorregime setzt seine berüchtigte Gefängnis-Säuberungsaktion, die bisher mehr als 3000 Gefangenen und Häftlingen das Leben gekostet hat, fort. Das Zentrum für Menschenrechte hat die Namen der Täter sowie einige Namen von Opfern veröffentlicht. (Quelle: Erklärung der Irakischen Kommunistischen Partei Shaqlawa, Fax: 0044(207)4192552 Tel: 0044(79)39529280)

US-Regierung stellt Finanzhilfe an führende irakische Oppositionsgruppe ein
Die amerikanische Regierung hat die finanzielle Unterstützung der größten irakischen Oppositionsgruppierung wegen Unstimmigkeiten bei der Verwendung der Gelder ausgesetzt. Das US-Außenministerium wirft den Verantwortlichen Missmanagement und fehlerhafte interne Kontrollen vor.
Die amerikanische Regierung betrachte die Gruppierung aber nach wie vor als wichtigen Faktor der Opposition gegen den irakischen Präsidenten Saddam Hussein, sagte der Sprecher der Nahostabteilung im Außenministerium. 
Ein Sprecher des Irakischen Nationalkongresses kritisierte die Entscheidung. Er verwies darauf, dass die amerikanische Regierung der Gruppe ursprünglich bis zum 15. Januar für die Finanzkontrolle Zeit gegeben habe. Man habe dem Außenministerium mitgeteilt, den Termin einhalten zu wollen.
Der INC bemüht sich um den Aufbau einer Wi-derstandsorganisation gegen den irakischen Präsidenten Saddam Hussein. (Quelle: dpa, 05.01.02, ap, 06.01.02)

Syrisches Oppositionsbündnis verlässt nach 20 Jahren den Untergrund
Nach mehr als zwei Jahrzehnten im Untergrund will das syrische Oppositionsbündnis "Nationaldemokratische Versammlung" (NDG) nun öffentlich auftreten. In einer am Samstag in Damaskus veröffentlichten Erklärung forderte die NDG-Führung ihre wegen der Furcht vor Verhaftung abgetauchten Mitglieder auf, in ihren normales Leben zurückzukehren.
Dies stehe im Einklang mit den politischen Re-formen, die unter dem neuen Präsidenten Baschar el Assad in Syrien vonstatten gingen, sagte ein hochrangiges Mitglied der NDG. Zugleich forderte die "Nationaldemokratische Versammlung", die 1979 von fünf linksge-richteten Parteien gegründet worden war, die Freilassung aller politischen Gefangenen und die Rehabilitierung politisch Verfolgter.
Die syrische Regierung hatte Ende November 113 politische Häftlinge aus der Haft entlassen. Nach Angaben einer syrischen Menschenrechtsgruppe gehörten die meisten religiösen Gruppierungen an. Die Gruppe gab die Zahl der verbleibenden politischen Gefangenen mit mehr als Tausend an. (Quelle: dpa, 05.01.02)

Asylbewerberzahlen in 2001 wieder gestiegen
Anerkennungsqoute bleibt jedoch niedrig
Im vergangenen Jahr sind deutlich mehr Asyl-bewerber nach Deutschland gekommen als in den Jahren davor. Wie das Bundesinnenministerium mitteilte, stellten 88.287 Personen einen Asylantrag. Das waren 12,4 % mehr als im Vorjahr. Im Jahr 2000 waren die Asylanträge auf den niedrigsten Stand seit 13 Jahren gesunken.
Mit Ausnahme des Dezembers kamen 2001 in jedem Monat mehr Asylbewerber nach Deutschland als in den Vergleichsmonaten des Vorjahres. An der Spitze der Herkunftsländer stand 2001 mit 17.167 Anträgen der Irak. Das waren nochmals 48 % mehr als im Vorjahr. Aus der Türkei kamen mit 10.869 Asylsuchenden 21,2 % mehr als 2000. Den stärksten Zuwachs verzeichneten indes Anträge aus Russland. Ihre Zahl stieg um 63,7 % auf 4.523. Dagegen gingen die Asylanträge aus Jugoslawien deutlich um 30,2 Prozent auf 7.758 zurück. 
Doch nach wie vor werden nur sehr wenige Asylanträge anerkannt. 2001 entschied das Nürnberger Bundesamt lediglich über 5.716 oder 5,3 % aller Anträge positiv. Im Jahr davor waren es sogar nur 3 %. Gut die Hälfte der zur Entscheidung anstehenden 107.193 Fälle wurde abgelehnt. Ein knappes Viertel erledigte sich aus sonstigen Gründen. Wesentlich häufiger wurde jedoch - vor allem bei Irakern und Afghanen - das "kleine Asyl" nach der Genfer Flüchtlingskonvention gewährt. 17.003 Personen (15,9 % aller Antragsteller) erhielten Abschiebeschutz. Im Vorjahr waren es 7,9 %. (Quelle: dpa, 09.01.02)
 

8216 Abschiebungen in die Türkei:
Auch Waffenexporte nach Ankara trotz Menschenrechtsverletzungen
Trotz anhaltender Menschenrechtsverletzungen in der Türkei haben deutsche Behörden von Januar 2000 bis Oktober 2001 8.216 Flüchtlinge in die Türkei abgeschoben. Das geht aus der jetzt vorliegenden Antwort der Bundesregierung auf eine PDS-Anfrage zu Menschenrechtsverletzungen in der Türkei hervor. Die Bundesregierung bestätige darin aber schwere Menschenrechtsverletzungen in der Türkei, betonte die innenpolitische Sprecherin der PDS-Bundestagsfraktion, Ulla Jelpke, in einer Presseerklärung. 154 registrierte Morde sogenannter „unbekannter Täter“, 173 Todesfälle in Untersuchungsfällen und 594 registrierte Fälle von Folterung allein im Jahr 2000, 792 Folterungen in den ersten neun Monaten 2001 seien der Regierung ebenso bekannt wie zehn vorübergehende Schließungen von Radio- und Fernseh-stationen in dieser Zeit und die Verbotsdrohungen gegen die prokurdische Partei HADEP.
Auf die deutsche Türkeipolitik habe all das offenbar keine Auswirkungen, so Jelpke. Die Abschiebungen gingen weiter, Kredite würden weiter bewilligt und Waffen geliefert. Allein von der EU erhält die Türkei als Beitrittskandidat seit 2000 jährlich rund 177 Millionen Euro Zuschüsse, außerdem bis 2004 EIB-Darlehen von 1,44 Milliarden Euro. Zur Förderung deutscher Exporte in die Türkei bewilligte die Bundesregierung im gleichen Zeitraum Ausfuhrbürgschaften von 6,2 Milliarden DM. Kritik an den von ihr genehmigten Waffenexporten in die Türkei weist die Bundesregierung zurück. Denn: „Im Rahmen des Entscheidungsprozesses werden sowohl die Menschenrechtslage in der Türkei als auch die NATO-Mitgliedschaft besonders berücksichtigt“. (Quelle: junge Welt, 10.01.02)

Flüchtlingsrat für Haftverschonung
Der Niedersächsische Flüchtlingsrat hat sich für eine Kurdin eingesetzt, die nach ihrer Ab-schiebung aus Deutschland in der Türkei gefoltert wurde. Nach ihrer erneuten Flucht nach Deutschland und einem neuen Asylantrag sei sie in Abschiebehaft genommen worden, berichtete der Flüchtlingsrat in Hildes-heim. Er forderte, das Ausländergesetz so zu ändern, dass eine Inhaftierung von Folteropfern künftig ausgeschlossen sei.
Dies müsse umso mehr gelten für Flüchtlinge, die "erst aufgrund von Fehlentscheidungen deutscher Ausländerbehörden und Gerichte in die türkischen Folterkammern abgeschoben wurden", heißt es in der Erklärung des Flüchtlingsrates. Die Kurdin sei seit vier Wochen in Hannover in Haft. Ein Amtsarzt habe eine hohe Selbstmordgefahr für den Fall einer erneuten Abschiebung bescheinigt. (Quelle: Hildesheimer Allgemeine Zeitung, 12.01.02)

Zahl der Flüchtlinge nach Griechenland verdoppelt
Die Zahl der Flüchtlinge, die auf dem Seeweg nach Griechenland gelangen wollten, hat sich 2001 fast verdoppelt. Nach Angaben der Handelsmarine griffen die griechischen Behörden 6864 illegal eingereiste Personen und 137 Menschenschmuggler auf. Im Vorjahr waren es 3664 Flüchtlinge gewesen.
Als östlichstes Land der EU hat sich Griechenland zu einem Brennpunkt der Fluchtbewegung in die Union entwickelt. Die Flüchtlinge versuchen meist, auf Fischerbooten, Yachten und Frachtschiffen ins Land zu gelangen. Die Mehrzahl der Schiffe kommt aus der Türkei, mit der Griechenland im November ein Rücknahmeabkommen abgeschlossen hat. Erst vergangene Woche war ein Boot mit 246 Flüchtlingen vor Kreta in Seenot geraten. (Quelle: Frankfurter Rundschau, 09.01.02)
 

Liebe Leserinnen und Leser,
wir hoffen, sie sind gut ins Neue Jahr gekommen und gehen mit Elan wieder an die Arbeit. Die Bilanzen in diesem WID sprechen eine deutliche Sprache. Es gibt viel zu tun.
Zu Beginn des neuen Jahres stellen wir fest, dass zahlreiche Empfängerinnen und Empfänger unseres Wocheninformationsdienstes auf unseren Appell positiv reagiert haben. Manche von ihnen haben ein Jahres-Solidaritätsabonnement geschlossen an-dere wiederum sind Fördermitglieder unseres Vereins geworden. Diese positive Re-aktion ermutigt uns, reicht allerdings bei weitem nicht aus, um den finanziellen Fort-bestand unseres Menschenrechtsinformationsdienstes mittelfristig zu sichern. Wie wir in unserem Appell deutlich gemacht haben, sollte uns bis Ende März dieses Jahres nicht gelingen die Zahl 500 Solidaritätsabonnements oder Fördermitglieder zu erreichen, so müssen wir die meisten Empfängerinnen und Empfänger von unserer Versandliste streichen. Dies wäre umso bedauerlicher, weil fast alle Adressatinnen und Adressaten diesen Menschenrechtsinformationsdienst inhaltlich notwendig und gut finden.
Daher rufen wir Sie auf, entweder sich entweder für ein Jahres-Soliabonnement für Euro 31,00 oder eine Jahres-Fördermitgliedschaft für mindestens Euro 62,00 zu ent-schließen, um diesen wichtigen und notwendigen Dienst weiterzuführen.
Gleichzeitig bedanken wir uns bei denen, die sich entschlossen haben, unsere Arbeit durch Soli-Abonnement und Fördermitgliedschaft  zu unterstützen.

Achtung: Unsere Fachtagung „Kurdische Kinderflüchtlinge“, mussten wir verschieben. Sie findet nun am 22. und 23. Februar in Köln-Riehl statt. Für weitere Informationen schauen Sie bitte auf unsere Webseite oder wenden sich an unsere Mitarbeiterinnen Frau Mathes und Frau Zorlu.
Ihre Redaktion 

ISSN 1438- 08 Herausgeber: IMK e.V., Postfach 07 38, D-53137 Bonn, Telefon: + 49 228 362 802,Fax: + 49 228 363 297, E-Mail: IMK-Bonn@t-online.de und imkkurds@aol.comBesuchen sie auch unsere Website: http://www.kurden.de Verantwortlicher Leiter: Abubekir SaydamAbonnementbedingungen (pro Jahr):· Stiftungen, Parteien, Regierungen und internationale Organisationen sowie Gremien: Euro 92,00 · Gerichte, Rechtsanwälte, Menschenrechtsorganisationen, Flüchtlingsberatungsstellen: Euro 46,00 · Förderabonnement, Einzelpersonen und kleinere Vereine: Euro 31,00 Spendenkonto: Volksbank Bonn (BLZ: 380 60 186),   Konto-Nr.: 201 246 90 23



 

© KURDS, 2000  |  e-mail/e-posta
KOMKAR, den kurdiske forening i DK.
Nansensgade 30, 1. th, 1366 København K - Danmark
telefon & fax  +45 33 13 75 01

» Letztens aufdatieret
18/01-2002
»Aktelle themen
»