MK –Wocheninformationsdienst
Datum:
23. November – 30. November 2001 Nummer: 137-138
Die TIHV
braucht Unterstützung bei der Behandlung der Überlebenden des Hungerstreikes/
Todesfastens und der Operation in den türkischen Gefängnissen
Sie haben bis
jetzt den Hungerstreik/ Todes-fasten und die Gefängnis-Operation überlebt.
Um ihr Leben fortsetzen zu können, sind sie von den jeweils notwendigen
medizinischen Behandlungen abhängig. Um diese Behand-lungen übernehmen
und fortsetzen zu können benötigt die Türkische Menschenrechtsstiftung
rasche Unterstützung.
Seit geraumer
Zeit entlässt das Justizministerium vorübergehend Gruppen von Untersuchungshäftlingen
und Strafgefangenen, die als Folge des Hungerstreiks/Todesfastens schwere
gesundheitliche Schäden erlitten haben. Unter den vorläufig Entlassenen
befinden sich auch Gefangene, die die große Gefängnis-Operation am 19.
Dezember 2000, von der Regierung "Rückkehr zum Leben" benannt und die darauf
folgenden Tagen überlebt haben. 19 unter ihnen leiden an den Folgen schwerer
Verbrennungen.
Da die meisten
dieser Personen als nur vor-übergehend Entlassene aus gesundheitlichen
Gründen den Status des Untersuchungshäft-lings bzw. Strafgefangenen beibehalten
haben, steht ihr Leben weiter unter der Obhut des Staates. Somit hätte
das Justizministerium die Verpflichtung, für ihre Behandlung zu sorgen
und aufzukommen. Statt auf erfahrene Spezia-listen zurückzugreifen, die
mit den Behandlungsmethoden bei lange andauernden Hungerstreiks vertraut
sind, überlässt das Justizministerium die Entlassenen jedoch einfach ihrem
Schicksal.
Die Türkische
Menschenrechtsstiftung (TIHV) behandelt seit geraumer Zeit Untersuchungs-häftlinge
und Strafgefangene deren Gesund-heit durch Hungerstreiks/Todesfasten oder
die Gefängnis-Operation geschädigt worden ist. Bis heute wurden deshalb
bei der TIHV 214 Anträge auf Behandlung gestellt. Davon 156 bei der Zweigstelle
in Istanbul. Jeden Tag kommen weitere hinzu. Grund für die hohe Anfrage
auf Behandlung sind die Fachkennt-nisse und die Erfahrung, die die Stiftung
bei der Behandlung von mehr als 6000 Folteropfern seit 1990 angesammelt
hat und das Vertrauen das bei den Antragstellern und ihren Familien geweckt
wurde.
Die schweren
Gesundheitsprobleme entstan-den durch langes Hungern rufen insbesondere
den Verlust der Hör- und Sehfähigkeit und des Gehvermögens als Folge der
Schädigung des zentralen Nervensystems, sowie Funktionsstö-rungen bis hin
zum vorübergehenden oder dauerhaften Gedächtnisverlust als auch Infektionen
als Folge der Schädigung des Immunsystems hervor. Solche Krankheitsbilder
erfordern spezielle Behandlungen. Werden zum Beispiel bei jemandem die
ersten Anzeichen für die Schädigung des zentralen Nervensystems nicht erkannt
und die notwendige Behandlung nicht durchgeführt, kann das "Wernicke-Korsakoff-Syndrom"
eintreten, das diese Person dazu verurteilt bis zu ihrem Lebensende in
Abhängigkeit von anderen mit einem funktionsgestörten Gehirn wie ein kleines
Kind zu leben. Deshalb ist eine Behandlung, die spezielle Sorgfalt, exakte
Genauigkeit und Fachwissen erfordert lebenswichtig.
Heute steht
für diese Behandlung die notwendige Ansammlung von Erfahrung zur Verfügung,
doch die Behandlungsmethoden erfordern große finanzielle Ressourcen. Trotz
dem Einsatz und der Opferbereitschaft der freiwilligen TIHV-Mitarbeiter/innen
im Gesundheitsbereich werden für die Behandlung einer Person im Schnitt
2.000-2.700 DM benötigt, bei Verbrennungen betragen die Behandlungskosten
pro Person sogar mindestens 20.000 DM.
Sowohl wegen
der Entlassungen, als auch wegen der Fortsetzung des Hungerstreikes/ Todesfastens
in den Gefängnissen werden diese Bemühungen um die Behandlung die Finanzmittel
der Stiftung monatelang, vielleicht jahrelang um ein Vielfaches übersteigen.
Deshalb hat die Stiftung am 19 Juli einen "Solidaritätsaufruf" verbreitet.
Wir, die Freiwilligen
der Stiftung, glauben, dass diejenigen, die nicht passive Beobachter neuer
Leiden bleiben wollen, diesem Aufruf ihr Gehör leihen werden. Um diejenigen,
die am Leben geblieben sind Leben zu lassen und um neue Fälle des Wernicke-Korsakoff-Syndroms
nicht zuzulassen, rufen wir alle zur Solidarität mit dem TIHV auf. Kontakt:
TIHV Istanbul Temsilciligi, Hocazade Sokak No. 10, Siraselviler Cad., Beyoglu
- Istanbul, (oder Postfach:) P.K.: 6 Galatasaray postanesi, Beyoglu - Istanbul,
Tel.: 0090-212-2493092, Fax: 0090-2517129, E-Mail: ihvist@turk.net, http://www.tihv.org.tr/
(türkisch / englisch) *Konto:* Vakifbank Taksim Sb., Istan-bul, No. 2006369
Hochschulrat
YÖK bestraft Studenten die Bildung in Kurdisch verlangt haben
Der Hochschulrat
(YÖK) hat entschieden, die Studenten, die eine Aktion für Kurdisch als
Wahlfach an Universitäten gestartet hatten, für ihre “separatistischen
Aktivitäten” mit Diszip-linarstrafen bis zum Verweis von der Schule zu
bestrafen. YÖK-Vorsitzender Kemal Gürüz begründete die Entscheidung des
Rates: “Es wurde festgestellt, dass die PKK ihre Sympa-thisanten angewiesen
hat, Kampagnen für Bildung in Kurdisch zu starten. In diesem Rah-men wurden
an unseren Hochschulen Aktio-nen durchgeführt, die die kurdische Identität
in den Vordergrund stellten. Es wurden Anträge für Erziehung und Bildung
in Kurdisch einge-reicht. Über die Schüler und Studenten, die sich an diesen
Aktionen beteiligt haben, wer-den Disziplinaruntersuchungen durchgeführt.”
Die Aktionen
der Studenten an den Hoch-schulen, die dem YÖK ein Dorn im Auge sind, umfassten
das Einreichen von Anträgen, das Sprechen in Kurdisch während des Unterrichts,
das Schreiben in Kurdisch, das Beantworten von Prüfungsfragen in Kurdisch,
Podien und Konferenzen in Kurdisch, Thearteraufführun-gen in Kurdisch,
das Aufhängen von Plakaten und Transparenten in Kurdisch, Demonstratio-nen
und vieles mehr.
Der YÖK-Vorsitzende
erklärte, bei den einge-reichten Anträgen handele es sich nicht um harmlose
Individualanträge, sondern um eine einheitlich gesteuerte Aktion. Gegen
die Stu-denten, die sich daran beteiligt haben, werde von den Rektoren
eine Untersuchung einge-leitet.
Der Menschenrechtsverein
IHD beurteilte diese Haltung des Hochschulrates als eine Verletzung der
Grundrechte. Dass die Forde-rung nach Bildung in der Muttersprache den
Verweis von der Schule nach sich ziehen soll sei eine für unsere Zeit unverständliche
Haltung. Den Hochschulrat YÖK, der durch die Verfassung der Militärjunta
1982 errichtet wurde, bezeichnete der IHD als ein Hindernis auf dem Weg
der Türkei zur Freiheit, Demokratisierung und zivilen Gesellschaft. (Quellen:
Cumhuriyet, Radikal, 28.11.01; IHD-Istanbul, 29.11.01)
Razzien
der Istanbuler Polizei gegen 18 Vereine und Kulturzentren
Am 29. November
wurden 18 Vereine, Kultur-zentren und Redaktionen in verschiedenen Stadtteilen
Istanbuls von einem massiven Auf-gebot der Istanbuler Polizei gestürmt.
Dabei wurden zahlreiche Personen in Polizeigewahr-sam genommen, die Archive
wurden konfis-ziert.
Das Mesopotamische
Kulturzentrum war das erste Ziel der Razzien. Zivilpolizisten drangen in
die Räume ein und erklärten, sie hätten einen Durchsuchungsbeschluss des
Staats-sicherheitsgerichtes. Nach der Durchsuchung nahm die Polizei unter
dem Vorwand, es läge ein Suchbefehl gegen sie vor, zwei Personen mit, deren
Identität noch nicht festgestellt werden konnte.
Mit dem selben
Beschluss wurde am selben Tag weitere Einrichtungen durchsucht, darun-ter
Zend-Stiftung für Wissenschaft, Kultur und Bildung, Dicle Frauenkulturzentrum
und die Redaktion der Zeitschrift 7. Gündem und das Kurdische Institut.
Insgesamt wurden 17 Personen festgenommen und in das Büro für Terrorbekämpfung
der Istanbuler Polizei gebracht.
Die Istanbuler
Zweigstelle des Menschen-rechtsvereins IHD kritisierte die Razzien und
bewertete sie als einen antidemokratischen Anschlag auf die Organisations-
und Mei-nungsfreiheit. (Quelle: IHD-Zweigstelle Istanbul, 29.11.01)
TTB-Ehrenratsmitglieder
angeklagt
Gegen neun
Mitglieder des Ehrenrates der Vereinigung der türkischen Ärzte (Türk Tabipler
Birligi) wurde in Ankara das von Staatsanwalt Levent Tacer initiierte Verfahren
eröffnet. Die Ärzte hatte sich in einem am 17. April 2001 veröffentlichten
Flugblatt gegen die Zwangsernährung von Todesfastenden ausge-sprochen.
Damit hätten
sie, so der Staatsanwalt, die Schuld begangen, die Häftlinge zum Selbst-mord
überredet zu haben. Er fordert 3 bis 10 Jahre Haft für die Mitglieder des
Ehrenrates der TTB. Die angeklagten Ärzte sehen die Anklage als eine Beleidigung
ihrer Personen an und fordern den Freispruch, denn sie hät-ten, so Doz.-Dr.
Faik Celik, die Respektierung des Lebens der Häftlinge gefordert und nicht
deren Tod. Auch die Anwälte, die Vorsitzenden der Anwaltskammer von Istanbul
und Ankara, forderten den sofortigen Freispruch. Das Gericht verschob die
Verhandlung um eine Woche. (Quelle: Radikal, 28.11.01)
Ausnahmezustand
zum 44. Mal verlängert
Zum 44. Mal
wurde in den Provinzen Diyar-bakir, Hakkari, Tunceli und Sirnak der Ausnahmezustand
um vier Monate verlängert. Lediglich die beiden neuen von der islami-schen
Fazilet Partei abgespaltenen Saadet-Partei und AK-Partei und der DYP-Abge-ordnete
Kamer Genc aus Tunceli sprachen sich gegen die Verlängerung aus und lehnten
die Regierungsvorlage ab.
Innenminister
Rüstü Kazim Yücelen rechtfertigt mit einer Bilanz die Verlängerung. Er
sagte, die Terrorvorkommnisse in der Region seien zwar stark zurückgegangen,
dennoch bliebe die Bedrohung der öffentlichen Ordnung durch den Terror
weiter bestehen. Seit Anfang 2000 seien 4.739 Hizbullah-Terroristen gefangen
worden. Seit 1999 sei es zu 1.282 Vorfällen gekommen, 185 Sicherheitskräfte
hätten ihr Leben verloren, 513 seien verletzt worden. Bei den Operationen
seien 975 Terroristen getötet worden.
Yücelen wies
darauf hin, dass im Rahmen des Süd-Ost Aktionsplanes, für den die Regierung
3,2 Trillionen Lira zur Verfügung gestellt hätte, der Aufbau im sozialen,
kulturellen, gesund-heitlichen, wirtschaftlichen und im Bereich der Bildung
fortgesetzt würden. Bei dem “Rückkehr in das Dorf Projekt” seien im Oktober
2001 4.803 Menschen in 75 Dörfer zurückgekehrt. Hunderte von Häusern seien
inzwischen wie-der aufgebaut worden, allein seit August 2001 seien es 769
in 11 Distrikten, weitere 435 würden in Kürze fertigestellt. Zwi-schen
Juni 2000 und Oktober 2001 seien 30.224 Menschen in 318 Dörfer und 144
Weidegebiete zurückgekehrt.
Die Schulen,
die in diesen Gebieten aus Sicherheitsgründen geschlossen worden wa-ren,
würden wieder eröffnet. Auf eine Anfrage des ANAP-Abgeordneten Segbetullah
Seyda-oglu aus Diyarbakir gab Yücelen bekannt, dass wegen der Bedrohung
durch Terrorismus und aus anderen Gründen 1.195 Dörfer und 2.260 Weidegebiete
evakuiert worden waren. (Quellen: Anadolu Ajansi, 27.11.01; Radikal, 28.11.01)
Menschenrechte
in der Türkei nur auf dem Papier
Bei einem
Seminar des Menschenrechtsrates des Istanbuler Regierungsbezirkes sagte
Doz.-Dr. Osman Dogru von der Juristischen Fakultät der Marmara-Universität,
die Menschenrechte in der Türkei seien nur auf dem Papier zu finden.
Das Seminar
mit dem Titel “Programm zur Menschenrechtserziehung” befasste sich mit
den persönlichen Freiheiten und wirtschaft-lichen Rechten. Die Vorsitzende
des Men-schenrechtsrates des Istanbuler Regierungs-bezirkes, Rechtsanwältin
Vildan Yirmibesoglu, sagte, an dem Bildungsprogramm mit 30 Stunden auf
vier Monate verteilt würden 69 Gymnasiallehrer teilnehmen. Im Rahmen des
Programms würden auch Leitern der Gendar-merien und des öffentlichen Dienstes
Semina-re angeboten werden. Auf diesem Wege wür-den die Menschenreche einer
breiteren Öffent-lichkeit nähergebracht werden.
Dr. Osman
Dogru sprach sich für ein verstärk-tes Vorgehen gegen innerfamiliäre Gewalt
aus und sagte, die Familien müssten über ihre rechtlichen Möglichkeiten
aufgeklärt und ermu-tigt werden, diese Wege zu gehen. Durch die Intervention
des Staates bei innerfamiliärer Gewalt würden die Familien sich zurückziehen.
In diesem Zusammenhang müsse die soziale Sicherheit von Frauen und Kindern,
die von dieser Art Gewalt betroffen sind, durch den Staat garantiert werden.
Doz.-Dr. Gönül
Balkir von der juristischen Fakultät der Kocaeli Universität erklärte in
ihrem Beitrag, der Staat sei verpflichtet, dem Individuum Arbeit zu geben.
Dies sei eine der sozialen Verpflichtungen des Staates. Um das Recht auf
Arbeit zu verwirklichen müsse der Staat dem Individuum soziale Sicherheit
bieten. (Quelle: Cumhuriyet, 28.11.01)
Der Streit
um den Film “Salkým Haným” eskaliert
Um einen Film,
der den Genozid an den Arme-nier thematisiert, ist zwischen dem Istanbuler
MHP-Abgeordneten Ahmet Cakar und dem Staatsminister Yilmaz Karakoyunlu
heftiger Streit entbrannt. Cakar behauptet, der Film würde den offiziellen
Thesen des Staates zum Armeniergenozid widersprechen und dadurch den Feinden
in die Hände spielen. Er erstattete Anzeige gegen Karakoyunlu, der Autor
der Romanvorlage zu dem Film ist. Es sei ein Skandal, dass der Film “Salkim
Hanim’in Taneleri” im staatlichen Sender TRT ausge-strahlt würde. Die beiden
Hauptcharaktere seien keine Muslime, im Drehbuch würden sei als Armenier
dargestellt. Der Film erzähle, die türkische Republik hätte den armenisch-stämmigen
Landsleuten Leid zugefügt und sie in die Verbannung geschickt. “Wenn nun
die Amenier kämen und behaup-teten, die Doku-mentation des Leides sei im
offiziellen staat-lichen Organ TRT veröffentlicht worden, wie wollten wir
dies dann der Welt erklären?” fragte Cakar. Karakoyunlu widerum erklärte,
Cakar hätte seinen Roman wohl nicht verstanden. (Quelle: Sabah, 28.11.01)
AI-Urgent
Action Türkei:
Drohende
Folter und Misshandlung;
Mutmaßlicher
Staatlicher Mord
Führendes
Mitglied der HADEP
sowie K.
Kilic, R. Kilic, M. Kilic
festgenommen
Savas Kilic
(8) verletzt, Frau Selma (Gurbet) Kilic (18), Necdet Demirkandan und ein
syrischer
Staatsbürger getötet
Adil Kilic,
Kasim Kilic und Resit Kilic, die am 17. Oktober 2001 während einer Razzia
in ih-rem Haus festgenommen worden waren, sind in das Gefängnis von Silvan
überstellt worden. Nach vorliegenden Informationen hat man sie gefoltert.
Die übrigen während der Razzia fest-genommenen Angehörigen der Familie
sind inzwischen freigelassen worden. Mesut Kilic, der Zeuge der Tötung
von Selma (Gurbet) Kilic gewesen sein soll, wurde am 19. November 2001
festgenommen und ist in großer Gefahr, in Polizeigewahrsam gefoltert zu
werden.
AI vorliegende
Berichte bestätigen die Befürch-tungen, dass Selma Kilic Opfer eines staatli-chen
Mordes wurde. Am 26. Oktober 2001 leitete ein Richter des Staatssicherheitsge-richts
von Diyarbakýr ein Verfahren gegen die Gendarmen ein, die an der Razzia
beteiligt gewesen waren. Bislang hat die Staatsanwalt-schaft jedoch weder
die Aussagen der Famili-enangehörigen noch der Straftatverdächtigen aufgenommen.
Während der
Razzia hatten Gendarmen Be-richten zufolge auf Adil Kilic, Kasim Kilic
und Resit Kilic eingeprügelt und sie vor allem auf den Kopf geschlagen.
Sie verbanden den drei Männern die Augen und drohten damit, sie zu töten.
Als K. Kilic bemerkte, dass auf seine Tochter geschossen worden war, wollte
er zu ihr, aber die Gendarmen schlugen brutal auf ihn ein und hielten ihm
eine Waffe an den Kopf.
Danach wurden
die Männer systematisch misshandelt und gefoltert – zunächst auf der Polizeiwache
von Silvan und später in der Polizeizentrale von Diyarbakir. Sie mussten
sich ausziehen, wurden mit einem Hochdruck-wasserstrahl abgespritzt, Polizisten
quetschten ihnen die Hoden und quälten sie mit Elektro-schocks an der Zunge,
den Fingern, Brustwar-zen und Geschlechtsteilen. Dann mussten sie Erklärungen
unterzeichnen, die sie weder le-sen noch verstehen konnten. Berichten zufolge
wandten die Polizisten eine neue Foltermetho-de an, wobei die Opfer sich
auf den Rücken legen und die Arme über dem Kopf ausstre-cken mussten. Arme
und Beine wurden dann mit Decken umwickelt, Polizisten setzten sich auf
die Gliedmaßen und die Männer wurden erneut mit Elektroschocks gequält
und fast erstickt.
Die Polizisten,
die Adil Kilic, Kasim Kilic und Resit Kilic ins Krankenhaus brachten, warnten
sie davor, etwas über die Folterungen zu er-zählen. Obwohl Ärzte die Polizisten
baten, während der Untersuchungen den Raum zu verlassen, waren die Sicherheitskräfte
wäh-rend der gesamten Untersuchung anwesend. UA 260/01-1 ai-Index: EUR
44/086/2001 23. November 2001 – bs, Weitere Informationen zu UA 260/01
(EUR 44/075/2001, 17. Oktober 2001)
Türkei ist
einem US-Angriff auf Irak nicht länger abgeneigt
Aus Sicht
der Türkei gibt es gute Gründe, die gegen einen neuen Irak-Feldzug sprechen.
So könnte ein Sturz des Regimes in Bagdad die gesamte Nahostregion destabilisieren.
Die Regierung sorgt sich vor allem wegen mögli-cher Entwicklungen in Nordirak.
In einer von den Vereinten Nationen garantierten Schutz-zone haben die
irakischen Kurden hier seit dem Golfkrieg eine Selbstverwaltung geschaf-fen.
Würde das Saddam-Regime stürzen, könnte die Gründung eines Kurdenstaates
in Nordirak die Folge sein. Das würde die Auto-nomiebestrebungen auch der
türkischen Kur-den beflügeln.
Doch andererseits
sind da die reichen Ölfelder in der Region Mossul und Kirkuk, die Teil
des Osmanischen Reich waren, bis die Türkei 1923 im Vertrag von Lausanne
auf das Gebiet verzichten musste. Es wurde Ende 1925 auf Beschluss des
Völkerbundes Irak zugeschla-gen.
Bereits während
des Golfkrieges liebäugelte der damalige türkische Staatspräsident Turgut
Özal mit dem Gedanken, in Nordirak einzu-marschieren. Özal habe die Annexion
Nord-iraks erwogen, berichtet der damalige Gene-ralstabschef Necip Torumtay
in seinen Memoi-ren. Führende Militärs hätten ihn aber eindring-lich vor
diesem "Abenteuer" gewarnt.
Nun spuken
solche Überlegungen wieder in einigen Köpfen herum. Das US-Wirtschaftsmagazin
Forbes entwarf jetzt ein Szenario, wonach die USA die Türkei für ihre Schützenhilfe
bei einem Feldzug gegen Sad-dam Hussein mit der Kontrolle über die ölrei-che
Nordregion belohnen könne. Einen ähnli-chen Vorschlag machte diese Woche
auch der frühere FBI-Director James Woolsey in einem Gastkommentar in der
Washington Post. Die türkischen Besorgnisse könne man ausräu-men, schreibt
Woolsey, wenn man Ankara "eine Rolle bei der Stabilisierung Nordiraks und
Zugang zu den dortigen Ölfeldern gibt".
Nun lehnt
die Türkei einen möglichen US-Angriff auf Irak nicht länger grundsätzlich
ab. "Wir haben wiederholt gesagt, dass wir eine Operation in Irak nicht
wünschen, aber neue Bedingungen können zu neuen Einschätzun-gen führen",
sagte der türkische Verteidi-gungsminister Sabahattin Cakmakoglu laut der
Nachrichtenagentur Anadolu. Welche Bedin-gungen dies sein könnten, sagte
er jedoch nicht.
US-Präsident
George W. Bush hatte die iraki-sche Regierung am Dienstag aufgefordert,
wieder Waffeninspekteure der Vereinten Nati-onen ins Land zu lassen und
damit Spekulati-onen über einen bevorstehenden Militäreinsatz genährt.
(Quelle: afp, 28.11.01; FR, 30.11.01)
Sicherheitsdienste
beobachten das Internet
Die Sicherheitskräfte
habe den ohnehin schon eingeschränkten Zugang zum Internet noch weiter
erschwert. Es gibt nur wenige Internet-Cafes in der Hauptstadt und in einigen
größe-ren Provinzen. Das erste Internetcafe wurde 1999 in Bagdad eröffnet,
mit nur 15 Computern bei ein Population von mehr als 5 Millionen Menschen.
Im ganzen Land stehen der Bevöl-kerung von etwa 19 Millionen Irakis
insgesamt 200 Computer mit Internetverbindung zur Ver-fügung.
Die staatliche
Internetfirma, der einzige Inter-net-Provider im Irak, blockiert den Zugang
zu Seiten und die Mitarbeiter beobachten Compu-ter mit Internetverbindung.
Das Besuchen ei-ner Seite mit anti-irakischen Inhalten, die den Zensoren
entgangen sein könnte, ist gefähr-lich.
Der private
Zugang zum Internet ist verboten, doch bieten Universitäten Kurse zum Gebrauch
des Internet an. Viele Irakis sehen das Internet als den einzig möglichen
Weg zum Kontakt mit der Außenwelt an.
Das irakische
Regime fürchtet sich davor, sei-ner Bevölkerung einen Blick nach draußen
zu erlauben. Im Land sind noch immer Satelliten-anlagen, Modems und Faxe
verboten. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass der freie Zugang zum Net jemals
erlaubt wird.
In Nordirak,
in der kurdischen Provinzen Do-huk, Arbil und Suleymaniya gibt es Internetzu-gang
ohne die Kontrolle der Regierung. Drei Internet-Provider ermöglichen den
unkontrol-lierten und unzensierten Zugang zum Internet. (Quelle: Iraq Press,
27.11.01)
Irak setzt
seine Politik der ethnischen Säuberung in Kirkuk fort
(Kirkuk, 30.10.2001)
Die irakischen Behörden haben vollständig das Land der Bewohner des kurdischen
Dorfes Galabat im Distrikt Jabar konfisziert und die Bewohner zwangsweise
in die befreite Region Kurdistans ausgewiesen. Baki Nareeman, der zusammen
mit seiner Familie Opfer der Arabisierungspolitik des irakischen Regimes
ist, berichtete, dass die irakischen Sicherheitskräfte begannen, die 35
Familien des Dorfes ständig zu belästigen, bis sie sie deportierten und
ihren ganzen Besitz und ihr Eigentum wegnahmen.
Der irakische
Sicherheitsdienst Mukhabarat hat bereits eine Liste mit 200 arabischen
Fami-lien, denen das enteignete Land für eine dau-erhafte Ansiedlung gegeben
werden soll.
Nareeman bestätigte,
dass der irakische Si-cherheitsdienst jeden deportiert, der sich wei-gert,
eine Veränderung seiner ethnischen Her-kunft aus dem Kurdischen oder Turkmeni-schen
ins Arabische zu dokumentieren.
Das irakische
Präsidentenamt hat über den Gouverneur von Kirkuk ein Dekret erlassen,
wonach kein Beamter kurdischer Volkszugehö-rigkeit nach Ende des Jahres
2001 in einer Regierungsbehörde in Kirkuk bleiben darf.
Mitglieder
der Baath-Partei haben kürzlich die kurdischen Distrikte unter spezielle
Beobach-tung gestellt, um die politische Zugehörigkeit und Bindung der
Bewohner des Distriktes he-rauszufinden und ob sie irgendwelche Famili-enbande
mit Mitgliedern der kurdischen Pesh-marga-Verteidigungskräfte haben. Außerge-wöhnliche
Sicherheitsmaßnahmen schlossen die Stationierung einer militärischen Son-dereinheit
als Verstärkung der Rahimawa-Polizei und der Deportationsstelle ein.
Vier Bewohner
des Dorfes Khan Khurma wur-den ohne jegliche Anklage in Haft gehalten.
In der kurdischen Stadt Tuz haben die irakischen Behörden drei neue Kontrollpunkte
entlang der Ausfallstraßen Tuz-Kirkuk, Tuz-Tikrit und Tuz-Bagdad eingerichtet.
(Quelle: Kurdistan Newsline Nr.: 08 vom 30.11.2001)
Das irakische
Regime lässt weiter Zungen amputieren
Am ersten
Tag des Ramadan hätte in Bagdad eine große Demonstration gegen die Saddam
Miliz stattfinden können, wenn nicht der Si-cherheitsapparat die Menschenmenge
schnell aufgelöst hätte.
Ein Augenzeuge
berichtete, dass eine große Zahl von Saddams Miliz sich auf einem Platz
in Bagdad sammelte und vor den Augen aller Anwesenden den 50-jährigen irakischen
Bür-ger Muheen Abdul-Hadi, auf den Platz führte. Seine Hände wurden hinter
seinem Rücken zusammengebunden und ein Blatt wurde auf seine Brust geklebt,
auf dem Stand: „Das ist das Schicksal eines Jeden, der den Führer beleidigt“.
Die Milizen schnitten ihm einen Teil der Zunge ab, unbeeindruckt von den
Schreien und Bitten der anwesenden Bevölkerung. Dann ließen sie ihn aus
dem Mund blutend auf dem Platz und gingen. Die älteren Frauen am Platz
protestierten und riefen „Gott ist größer als der Unterdrücker“. Um eine
Eskalation zu vermeiden brachten die Sicherheitskräfte den Mann ins Krankenhaus.
Nachdem sich
die Menge aufgelöst hatte, schlossen die Geschäftsleute als offenen Pro-test
gegen die Saddam Hussein Clique ihre Läden. Die Zungenamputation breitet
sich immer mehr als Bestrafung von Kritik und Be-leidigung am Führer aus.
(Quelle: KurdishMe-dia.com, 29.11.01 aus: Iraq Press)
Neuerliche
Übergriffe des Regimes gegen die Bewohner des Dorfes Freijat im Bezirk
Ali al-Gharbi in der Provinz Ammarah
Am 2.11.2001
hat der Unterdrückungsapparat des Regimes einen neuerlichen Übergriff ge-gen
das Dorf Freijat im Bezirk Ali al-Gharbi der Provinz Ammarah unternommen.
Laut unseren
Quellen haben bewaffnete Ein-heiten der sogenannten Notstandstruppen und
Einheiten der Partei unter dem Vorwand, nach Mitgliedern der Opposition
zu suchen, das Dorf in brutaler Weise überfallen.
Es heißt,
nach der Durchsuchung der Häuser und Einschüchterung der Frauen und Kinder
hätten wurden jene Familien verhaftet, denen das Regime Kooperation mit
der Opposition unterstellt. Darüber hinaus wurden auch acht Frauen und
sechs Kinder verhaftet, nachdem sie geschlagen und beschimpft und andere
Familienmitglieder bedroht worden waren.
Weiter heißt
es, zwei der Säuglinge seien auf-grund des Mangels an Babynahrung und der
schlechten Behandlung, die ihre Mütter im Gefängnis erdulden mussten, gestorben.
Die Behörden haben verlautbart, dass die Frauen und ihre Kinder erst dann
aus dem Gefängnis entlassen würden, wenn sich die Beschul-digten den Behörden
stellen. (Quelle: Der Oberste Rat der islamischen Resistance im Irak, 20.11.01)
Reporter
ohne Grenzen zeichnet iranischen Journalisten aus
Die Journalistenvereinigung
Reporter ohne Grenzen hat einen inhaftierten iranischen Journalisten wegen
seiner Verdienste um die Pressefreiheit ausgezeichnet.
Trotz mehrerer
Todesdrohungen sei der re-gimekritische Redakteur Resa Alidschani "ei-ner
der wenigen Journalisten, die in Interviews mit ausländischen Rundfunkstationen
und nationalen wie internationalen Zeitungen die Pressefreiheit in Iran
zu verteidigen wagen", begründete die Vereinigung am Mittwoch in Paris
ihre Entscheidung. Der 39-Jährige sitzt seit Februar in Haft. Im vergangenen
Jahr hatte die iranische Justiz seine regimekritische Zeitschrift "Iran-e-Farda"
verboten. (Quelle: afp, 28.11.01)
Iraq Kurdistan
Coordination Network – IKCON gegründet
Am 2. Mai
2001 haben verschiedene Orga-nisationen und Personen in Frankfurt/Main
ein Netzwerk zur besseren Koordination der Arbeit für, über und mit Flüchtlingen
aus dem Irak und dem kurdischen Nordirak ins Leben geru-fen. Dieses Netzwerk
ist eine Antwort auf die politischen und asylrechtlichen Entwicklungen
innerhalb Europas, die eine verstärkte Zu-sammenarbeit, einen regelmäßigen
Austausch von Informationen und die gemeinsame Dis-kussion und Analyse
asylrechtlicher, asylprak-tischer und politisch-strategischer Probleme
notwendig machen.
Die im Netzwerk
vertretenen Organisationen (IMK e.V., WADI e.V., Pro Asyl, Flüchtlingsrat
Schleswig Holstein, medico international, Pri-me Vluchtelingen in de Knel)
und Personen wollen eine gemeinsame Struktur aufbauen, um die Arbeit für
irakische und irakisch-kurdische Flüchtlinge auf drei Ebenen zu verbessern:
1.) die Faktensammlung,
Analyse und Darstel-lung der Situation vor Ort;
2.) die konkrete
Asylpraxis innerhalb Europas;
3.) die Analyse
(flüchtlings-) politischer Kon-zepte und Entwicklung eigener Strategien.
Die flüchtlingspolitische
und asylrechtliche Problematik der irakischen und irakisch-kurdischen Flüchtlinge
ist nur in der Verbin-dung dieser Ebenen verständlich, eine Verbin-dung,
die durch die Vernetzung verschiedener Organisationen und Initiativen auch
in der Pra-xis hergestellt werden soll
Das Netzwerk
hat seinen Ausgangspunkt in Deutschland, kann aber notwendigerweise nicht
auf einen nationalen Rahmen beschränkt bleiben. Denn die Gefahren einer
repressiven Fluchtabwehr sind nicht nur insofern ein europäisches Problem,
als Flüchtlinge in allen europäischen Staaten zunehmend mit ähnlichen Repressionen
und Beschränkungen konfrontiert werden. Die EU, die sich auf dem Weg zu
einem gemeinsamen Asylrecht befindet, setzt längst eine koordinierte Asylpraxis
um, die eine europäische Zusammenarbeit zur Unterstützung von Flüchtlingen
immer notwendiger macht. Vorstöße der Einzelstaaten beispielsweise bei
der Schaffung von Abschiebewegen sind für alle europäischen Staaten von
Relevanz. Die Homepage von IKCON ist eingerichtet: www.iconet.org
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