KOMKAR
PRESSEDIENST
Die Änderungen
bleiben weit hinter manchen Mindesterwartungen zurück.
Am 03.10.2001 wurde die Änderung
von 34 Artikeln der türkischen Verfassung, ein Produkt der Militärjunta
des 12. September 1980, verabschiedet. Diese Änderungen werden als Reform,
ja sogar als Revolution bejubelt.
Vor allem wird behauptet, dass es
aufgrund dieser „Reform“ kein Verbot der Herausgabe von kurdischen Publikationen
und der Ausstrahlung von Rundfunk- und Fernsehsendungen in kurdischer Sprache
mehr gäbe. Das trifft überhaupt nicht zu. Seit ca. 10 Jahren werden kurdische
Publikationen in der Türkei herausgegeben. Sie werden konfisziert und verboten,
ihre Herausgeber zu jahrelangen Haftstrafen verurteilt. Der Grund dieser
Repressalien war nicht die Veröffentlichung auf kurdisch, sondern die angebliche
separatistische Propaganda, die Gefährdung der „nationalen Sicherheit“
und „öffentlichen Ordnung“. Solange es sich um die Kurdenfrage und Rechte
des kurdischen Volkes handelt, werden diese Publikationen weiterhin das
gleiche Schicksal erleben wie die bisherigen pro-kurdischen Publikationen.
Der 5. Satz der Präambel der Verfassung
schränkte die Meinungs- und Gesinnungsfreiheit durch Verstöße gegen die
Unteilbarkeit des Staates und der Nation ein, die in der Türkei die Ausübung
jeden Grundrechtes unmöglich macht. Während bislang allein eine entsprechende
„Meinung und Gesinnung“ verfolgt wurde, ist dies durch den Begriff „Aktivitäten“
(Faaliyet) ersetzt worden, was im Türkischen jedoch sehr leicht willkürlich
je nach der politischen Situation im Lande interpretiert werden kann. Eine
„Aktivität“ kann u.a. auch Reden, Schreiben, Gründung eines Vereines und
einer Organisation umfassen. Die Meinungs- und Organisationsfreiheit existiert
weiterhin im eigentlichen Sinne nicht.
Die Position des Nationalen Sicherheitsrates
(MGK) ist nicht geändert worden. Lediglich seine Beschlüsse werden nun
nicht mehr „vorrangig beachtet“, sondern „gewürdigt“. Diese Umformulierung
wird an der Tatsache, dass der MGK seine Macht behält, nichts ändern. Das
Militär bleibt weiterhin an der Macht.
Das Anti-Terror-Gesetz, das Parteien-Gesetz,
bestimmte Artikel im Strafgesetzbuch und Dutzende von Gesetzen sind immer
noch in Kraft, die ein modernes und zeitgenössisches Leben lähmen. Das
kurdische Sprachverbot im Erziehungswesen bleibt wie gehabt. Die Todesstrafe
wurde nicht abgeschafft. Aufgrund der Phobie um die „nationale Souveränität“
wurde internationalem Recht kein Vorrang gegeben, womit eine weitere Forderung
der EU unerfüllt geblieben ist.
Diese Änderungen sind nicht wegen
der Anpassung der Verfassung an die Bedürfnisse der multikulturellen Gesellschaft
in der Türkei, sondern nur zur Realisierung der Mindestforderungen der
EU vorgenommen worden. Im Lichte dieser Änderungen wird man feststellen,
dass die Türkei keinen bedeutenden Schritt im Sinne der Kopenhagener Kriterien
gemacht hat. Trotz der angeblichen Absicht, sich an die europäischen Normen
anzupassen, geben diese Änderungen bzw. die sogenannte Reform kein deutliches
Signal zur Demokratisierung des Landes. Alles, was gemacht wurde, ist nichts
als ein Versuch, die innere und äußere Öffentlichkeit irrezuführen.
Die Junta-Verfassung hätte eigentlich
schon längst abgeschafft und durch eine neue, moderne, zivile Verfassung
ersetzt werden müssen. Die Anerkennung der kurdischen Identität und die
Rechte des kurdischen Volkes wurden in der „neuen“ Verfassung nicht verankert.
Die Menschen in der Türkei brauchen
keine Retuschen mehr. Das Beharren auf dem Falschen bedeutet für uns alle
den Verlust wertvoller Zeit. Demokratie und Frieden sollten nun endlich
auch in unserem Lande blühen, bevor das ganze Land wirtschaftlich, politisch
und gesellschaftlich ruiniert ist.
05.10.2001
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