MK –Wocheninformationsdienst
Datum:
20. Juli –- 05. August 2001 Nummer: 115 -116
Kücükarmutlu unter Polizeibelagerung
Bericht der IHD-Delegation
In dem Istanbuler
Elendsviertel Kücükarmutlu werden seit langem Solidaritäts-Todesfasten
durchgeführt.
Seitdem hat
die Polizei ihre illegalen Razzien und den Druck auf die Bevölkerung erhöht.
Die
Bevölkerung
befürchtet, dass die Polizei gewaltsam das Todesfasten beenden könnte.
Beunruhigt durch
die Nachrichten
aus dem Gecekondu-Viertel [„über Nacht erbaute Häuser“] hat der IHD-Istanbul
eine
Delegation
nach Kücükarmutlu geschickt, um vor Ort die Situation zu untersuchen.
Dies sind
die Beobachtungen [leicht gekürzt] der Delegation am 24. Juli:
„An der Kreuzung
mit der Zufahrt zum Viertel stand ein Bus der Eingreiftruppe der Polizei
und ein
Skorpion genanntes
Panzerfahrzeug. In der Umgebung der Kreuzung befanden sich etwa 20 zivile
und
uniformierte
Polizisten, die bewaffnet waren und Schutzwesten trugen. An der Endhaltestelle
für
öffentliche
Busse stand ein PKW der Zivilpolizei, es waren mehrere Zivilpolizisten
zu sehen. In der Zeit
unseres Aufenthaltes
wurde bei uns keine Ausweiskontrolle durchgeführt. ... Die Bewohner sagten,
es
gebe vier
Zufahrten zum Viertel und alle vier würden durch die Polizei kontrolliert.
Das Viertel wäre
regelrecht
belagert. Die Grundschule würde wie eine Gendarmerie benutzt.
Wir haben
erfahren, dass am 21. Juli 2001 zwischen 1.00 und 3.00 Uhr drei Häuser
durch Zivilpolizisten
gestürmt und
durchsucht wurden. Unsere Delegation besuchte zwei der gestürmten Häuser.
Beide
Häuser befinden
sich in einer Entfernung von 100 bis 200 Metern zueinander. Das dritte
Haus mit den
Todesfastenden
war wieder 100 Meter entfernt.
Die Bewohner
des Viertels erzählten uns von den willkürlichen Identitätskontrollen und
Festnahmen
durch die
Polizei. In den Straßen wären offizielle und zivile Polizeifahrzeuge ständig
unterwegs.
Kemal Dogan,
dessen Haus gestürmt wurde, berichtete, dass an dem Abend er, seine Mutter
und sein
älterer Bruder
im Haus waren. Die Haustüre war offen, da die Nachbarn ein und ausgingen.
Gegen 1.00
Uhr nachts
kamen 10 bis 15 Polizisten in Zivil mit Schutzwesten in das Haus und führten
eine
Durchsuchung
durch. Sie fragten, ob das Haus uns gehörte und wollten unsere Ausweise
sehen. Die
Durchsuchung
dauerte eine halbe Stunde, es wurde nichts mitgenommen. Doch der psychologische
Druck sei
immens gewesen.
Das zweite
Haus, in dem die Polizei eine Razzia durchführte, gehört Asuman Yildiz.
Ihr älterer Sohn
berichtete
uns, dass er vor dem Haus auf dem Sofa schlief. „Nachts gegen 1.30 Uhr
kamen 12 zivile
Autos zum
Haus. 10 Personen befanden sich im Haus, im hinteren Garten waren 3 Personen.
Mein
jüngerer Bruder
schlief im Haus. Die bewaffneten Zivilpolizisten sagten zu meinem Vater,
dass meine
Mutter bei
den Todesfastenden wäre und dass sie diese Sachen unterlassen sollte. Mein
Vater sagte,
dass er ihnen
nicht glaubte. Im Zimmer waren Flugblätter von TAYAD. Die Polizei nahm
sie und fragte,
wo wir sie
her hätten und sagte, das wir sie nicht wieder mitnehmen und lesen sollen.
Die Bilder der
beim Todesfasten
gestorbenen hingen an der Wand. Sie rissen die Bilder runter und zerrissen
sie.“... Die
Besitzerin
des dritten gestürmten Hauses, Sakine Yildiz, berichtete: „Samstag Abend
gegen 2.00 Uhr
kamen 10 bis
15 bewaffnete Zivilpolizisten mit Schutzwesten und gingen geradewegs in
das Haus rein.
Alle sahen
aus wie Soldaten. Zu dritt saßen wir noch, meine Tochter schlief im Nebenraum.
Sie gingen
zu ihr und
weckten sie auf und fragten nur sie nach der Identität. Sie durchwühlten
das Haus. Wir
mussten uns
währenddessen an einen Tisch setzen und durften bis zum Ende der Durchsuchung
nicht
aufstehen.
Nach 15 bis 20 Minuten zogen sie ab. Der Grund für die Razzia sind die
Todesfasten. Mein
Ehemann ist
zur Zeit in der geschlossenen Anstalt Kandira F-Typ und befindet sich im
Hungerstreik. Da
ich dachte,
ich würde nicht mit ihnen fertig werden, habe ich nicht Anzeige erstattet.“
Unsere Delegation
hat auch mit anderen Bewohnern des Viertels gesprochen. Sie beklagten sich
über
die Ausweiskontrollen
und die willkürlichen Hausdurchsuchungen, die den Zweck hätten, sie von
den
Hungerstreiks
abzubringen.
Die Delegation
besuchte zum Schluss die Todesfastenden. Diese erklärten, dass sie keinerlei
Druck auf
irgendjemanden
ausübten. Sie wollten mit ihrer Aktion einzig und allein, dass die Praktiken
in den F-Typ
Gefängnissen,
der Druck und die Folter endeten. Durch ihre Aktion wollten sie die Zuständigen
zum
Dialog zwingen.
Das Leben sei auch für sie heilig, doch für das Ende des Todesfastens sei
der Dialog
unerlässlich.
Sie seien keine Terroristen, sondern würden ihre Rechte fordern. ... Die
Bevölkerung in
Kücükarmutlu
ist sehr beunruhigt über die Situation und fordert, dass die Repressalien
ein Ende finden.
DelegationsteilnehmerInnen:
Ilkay Akkaya, Kivanc Sert, Mehmet Ali Inci, Zehra Yilmaz, Sengül Öztürk
(Quelle: IHD-Istanbul,
28.07.01)
Dringender Aufruf der Menschenrechtsstiftung der Türkei
TIHV-Mitarbeiter
und Gerichtsmedizinexperte Dr. Önder Özkalipci sagte, dass die
Menschenrechtsstiftung
der Türkei bisher bereits mehr als 70 Milliarden TL für die Behandlung
von
Gefangenen,
die an der Wernicke-Korsakoff-Krankheit und an im Zusammenhang mit der
Erstürmung der
Gefängnisse
erlit-tenen Verletzungen leiden, ausgegeben hat. Eigentlich müsste das
Justizministerium,
das die Strafen
aufschiebt und die kranken Gefangenen vorübergehend freilässt, die Kosten
übernehmen,
erklärte Dr.
Özkalipci.
Mehr als 100
Gefangene hatten die Stiftung nach ihrer Freilassung - um vorübergehend
außerhalb der
Gefängnisse
behandelt zu werden - um Unterstützung gebeten. Die Menschenrechtsstiftung
hat jetzt
bekannt gegeben,
dass die Kosten der Behandlungen ihr Budget übersteigen. Bisher wurden
etwa 180
Gefangene
zur medizinischen Behandlung vorübergehend freigelassen. Weitere Freilassungen
und
Anträge an
den TIHV werden erwartet.
Ein Beispiel
notwendiger Behandlung ist Songül Ince, die im Bayrampasa-Gefängnis bei
der Erstürmung
verletzt wurde.
Ihr droht der Verlust eines Armes, weil sie 7 Monate lang in Haft nicht
behandelt wurde.
Das Krankenhaus
in Sisli / Istanbul verlangt 6 Billionen TL für ihre Behandlung, aber die
Familie von
Songül Ince
kann die Kosten nicht aufbringen.
Damit die
Menschenrechtstiftung weiterhin not-wendige Kosten für Behandlungen übernehmen
kann, hat
sie einen
Aufruf für Unterstützung gestartet.
Das Demokratische
Türkeiforum bietet sich hierbei als Vermittler an und bittet um die Überweisung
von
Spenden an
das Demokratische Türkeiforum (DTF). Sie werden ohne Ab-zug an den TIHV
überwiesen.
Spendenbescheinigungen
können ausgestellt werden, was bei direkter Überweisung an den TIHV nicht
möglich ist.
Die Kontonummer
des DTF für Spenden an den TIHV ist: Demokratisches Türkeiforum
Postbank Hamburg
BLZ 200 100 20
Konto-Nr:
0 741 864 205 (Quelle: TIHV, Evrensel, 06.08.01;B.Neppert, Dem. Türkeiforum)
Verfahren gegen Menschenrechtler wegen Beschwerde
Die türkische
Staatsanwaltschaft fordert für sieben Aktivisten, die nach der blutigen
Erstürmung mehrerer
Gefängnisse
Ende vergangenen Jahres eine Beschwerde eingereicht hatten, Haftstrafen
bis zu zwölf
Jahren. In
der Beschwerde hätten die Menschenrechtlerin Eren Keskin sowie sechs Vertreter
linker
Parteien und
Gruppierungen das Militär beleidigt.
"In einem
demokratischen Staat würden die Behörden zu uns kommen und fragen, was
genau unsere
Beschwerde
war", sagte Keskin. "Statt dessen werden Verfahren gegen uns eröffnet."
Es wird erwartet,
dass das Verfahren
im Herbst beginnen wird. Im Falle eines Schuldspruchs droht den Angeklagten
eine
Haftstrafe
bis zu zwölf Jahren.
(Quelle: dpa,
02.08.01)
Staatsanwaltschaft fordert die Aufhebung der Immunität von Sema Piskinsüt
Die Staatsanwaltschaft
in Ankara fordert die Aufhebung der Immunität der Abgeordneten Sema Piskinsüt
von der DSP.
Unter dem Vorsitz von Piskinsüt hatte die Parlamentarische
Menschenrechtsuntersuchungskommission
einen Bericht über Menschenrechtsverletzungen und Folter
in dem Zeitraum
1998 bis 2000 veröffentlicht. In ihrer Amtszeit hatte sie zum Schutz ihrer
Informanten
verhindert,
dass die Dokumente, die der Untersuchung zugrunde liegen, dem Gericht ausgehändigt
werden. Auch
weigert sie sich, die Identität der von ihr interviewten Häftlinge preiszugeben.
Das Justizministerium
hatte die Staatsanwaltschaft aufgefordert, die Anschuldigungen im Bericht
in
Zusammenhang
mit Erzurum und Erzincan zu untersuchen. Durch die Verweigerung der Identität
der
Befragten
Häftlinge wird dies verhindert. Deshalb hat die Staatsanwaltschaft nun
auf Grundlage des
Artikels 296
des türkischen Strafgesetzes eine Untersuchung gegen Piskinsüt mit dem
Ziel der
Aufhebung
der Immunität eingeleitet. Falls die Immunität aufgehoben wird und der
Fall vor Gericht
verhandelt
wird, droht der Abgeordneten eine Haftstrafe zwischen 6 Monaten und 5 Jahren.
Bis heute
liegen der Kommission etwa 50 Anträge von verschiedenen Staatsanwaltschaften
vor, die die
Herausgabe
der Namen der Folteropfer verlangen. Die Kommission antwortete darauf in
einem Schreiben
an die Staatsanwaltschaften,
dass es dem Justizministerium und den Staatsanwaltschaften weniger um
die einzelnen
Beschwerdeführer gehen sollte. Stattdessen sollte das Ausmaß der Vorwürfe
im
Vordergrund
stehen. Zur Zeit gebe es in türkischen Gefängnissen keinen öffentlichen
Bediensteten, der
wegen Folter
oder Misshandlung verurteilt wäre. Dieser Zustand würde nicht nur die Opfer
der Folter und
Miss-handlungen,
sondern auch die Gesellschaft insgesamt beunruhigen.“
Piskinsüt
bewertete die Anklageschrift gegen sich als eine Anklage gegen das türkische
Parlament, weil
die Berichte
in der parlamentarischen Kommission einstimmig angenommen wurden. Die Vorwürfe
seien
politischer
Natur. Piskinsüt sagte weiter, sie wünsche die Aufhebung ihrer Immunität
und die Anklage.
Justizminister
Türk unterstütze die Forderung der Staatsanwaltschaft von Ankara und sagte,
dass für die
Verfolgung
der Täter die Kenntnis der Namen der Opfer notwendig sei.
Das Juristen-Komitee
für Menschenrechte wies in einem Brief an Justizminister Türk darauf hin,
dass die
Gespräche
der Kommissionsmitglieder mit den Gefolterten entsprechend Artikel 33 der
„Grundprinzipien
für den Schutz
von Personen in Gefängnissen oder in Gewahrsam“ der Vereinten Nationen
geheim sein
müssen. Die
Verfolgung von Piskinsüt und der Bediensteten, die gegen Folter kämpfen,
würde falsche
Signale über
die Tendenzen im Justizministerium setzen. (Quelle: AA, 24.07.01; TIHV,
25.07.01, 26.07.01,
02.08.01)
Verfahren gegen Folterer
Berichten
zufolge hat die Parlamentarische Menschenrechtskommission 451 Einzelfälle
von Folter mit
voller Namensnennung
an 41 Staatsanwaltschaften weitergeleitet und nur in 69 Fällen eine Antwort
erhalten.
Von diesen 69 Fällen war in 43 Fällen entschieden worden, keine Verfahren
einzuleiten, in 12
Fällen erklärten
sich die Staatsanwaltschaften für nicht zuständig, in 6 Fällen sei eine
Verjährung
eingetreten.
Nur in einem Fall wurde ein Ver-fahren wegen Folter eingeleitet. Leyla
Özbakar war am 24.
Juli 2000
im Polizeipräsidium von Bursa gefoltert worden. (Quelle: Radikal, 03.08.01)
Türkische Soldaten vertreiben Kurden aus ihren Dörfern
In einer Presseerklärung
gab der Vorsitzende des IHD Diyarbakir, Osman Baydemir, bekannt, dass im
Kreis Beytüssebap
(Sirnak) 5 Dörfer von den Sicherheitskräften überfallen wurden. Die Bewohner
der
Dörfer Asat
und Ortakli wurden am 20. Juli gezwungen, ihre Wohnorte zu verlassen. Nachdem
in der
Region ein
Soldat getötet und 10 Soldaten durch eine Mine verletzt wurden, waren aus
diesen und den
Dörfern Ulucak,
Dagalti und Hisarkapi 33 Bewohner festgenommen worden. Sie wurden auf der
Gendarmeriekommandantur
für den Kreis verhört. Cafer Aslan (geb. 1978), Kerim Acar (geb. 1966)
und
Isa Abi (geb.
1961) waren schwerster Folter ausgesetzt. Ihnen wurden Stromstöße verabreicht,
sie
mussten in
glühender Hitze warten, wurden mit einem Polizeiknüppel vergewaltigt und
es wurden Nägel
durch ihre
Hände geschlagen.
Ausserdem
verhängten die paramilitärischen Einheiten ein Nahrungsmittel-Embargo über
drei Dörfer in
der Provinz
Sirnak und riegelten die Dörfer ab. (Quelle: dpa, Cumhuriyet, 01.08.01)
Zusammenstöße zwischen Kurden und türkischer Polizei in Tunceli
Bei Zusammenstößen
zwischen Kurden und der Polizei sind in Tunceli mindestens neun Menschen
verletzt worden.
Die Auseinandersetzungen hätten am Freitagabend begonnen, als die Behörden
bei
einem Festival
in der Stadt Tunceli die Rede eines Politikers der pro-kurdischen Demokratie-Partei
des
Volkes (HADEP)
nicht zulassen wollten, berichteten türkische Zeitungen. Eine Gruppe bewarf
daraufhin
das Auto eines
Militärs mit Steinen. Bei den Auseinandersetzungen seien acht Polizisten
und ein Zivilist
verletzt worden.
Aufgeheizt
wurde die Stimmung auch durch ein Plakat, auf dem einem Politiker der Partei
der
Nationalistischen
Bewegung (MHP) für Spenden gedankt wurde. Die MHP gilt als Partei, die
den Kurden
keine weiteren
Zugeständnisse machen will. (Quelle: dpa 28.07.01)
AI-Urgent
Action: 150 Bürger verschiedener Staaten Afrikas an die Grenze zu Griechenland
deportiert
Zahlreiche
Bürger verschiedener afrikanischer Staaten sind aus Istanbul in das Grenzgebiet
Ipsala
zwischen der
Türkei und Griechenland deportiert worden. Dort stehen ihnen weder Unterkünfte
zur
Verfügung,
noch haben sie Wasser oder Lebensmittel. Die Einreise nach Griechenland
wird ihnen
verwehrt,
und in die Türkei dürfen sie auch nicht zurückkehren. Berichten zufolge
haben Angehörige der
Sicherheitskräfte
Misshandlungen, Folterungen und Vergewaltigungen begangen, und mindestens
zwei
Personen sollen
bereits gestorben sein.
Am 7. Juli
2001 wurde eine Gruppe von rund 200 Personen aus Nigeria, Äthiopien, Eritrea,
Tansania,
Ghana und
Sudan bei einer Razzia, die sich offenbar auf Bürger afrikanischer Staaten
konzentrierte, von
der Polizei
in Istanbul festgenommen. Sie wurden nach vorliegenden Informationen zum
Ausländeramt
der Polizeizentrale
von Istanbul gebracht, wo man sie sieben Tage lang unter unhygienischen
Bedingungen
und ohne Matratzen in Haft hielt. Sie wurden dort geschlagen, und einem
Anwalt, der die
Gefangenen
besuchen wollte, wurde der Zugang zu ihnen verweigert. Wie es heißt, mussten
die
Gefangenen
in Türkisch verfasste Erklärungen unterzeichnen, denen zufolge sie von
Griechenland in die
Türkei eingereist
seien und nun freiwillig dorthin zurückkehren wollten. Die türkische Polizei
soll einigen
der Gefangenen
Seiten aus ihren Reisepässen gerissen haben, auf denen Visa für die Türkei
eingetragen
waren.
Am 14. Juli
2001 brachten türkische Gendarmen die Gruppe an die Grenze zu Griechenland,
wo die
Menschen weder
Wasser noch Lebensmittel hatten. Sie sollen gezwungen worden sein, auf
die
griechische
Seite zu laufen, und die Gendarmen drohten damit, sie zu erschießen, falls
sie
zurückkämen.
Die Gendarmen sollen auf die Mitglieder der Gruppe eingeprügelt haben.
Drei Frauen und
ein Mann,
die einer Gruppe von 16 Personen angehörten, denen die Rückkehr nach Istanbul
gelang,
gaben an,
vergewaltigt worden zu sein. Andere wurden von Angehörigen der türkischen
Gendarmerie
sexuell misshandelt.
Es ist zu befürchten, dass mindestens zwei Personen im Fluss Meric zwischen
Griechenland
und der Türkei ertrunken sind.
Der Gruppe
wurde die Einreise nach Griechenland verweigert, stattdessen wurden die
Deportierten von
der griechischen
Grenzpolizei einen Tag lang in Haft genommen und dann gezwungen, in die
Türkei
zurückzukehren.
Der Gruppe, der auch eine Schwangere angehören soll, wurde aber weder die
Einreise
in die Türkei
gestattet, noch konnten sie in Griechenland bleiben. Die Menschen befinden
sich nach wie
vor im Grenzgebiet
zwischen beiden Ländern und haben weder Wasser, Nahrungsmittel noch
Unterkünfte.
In der Grenzregion gibt es zudem Minenfelder.
Hintergrundinformationen
Derzeit leben
in Istanbul mehrere hundert Afrikaner, die aufgrund der politischen oder
wirtschaftlichen
Lage aus ihren
Heimatländern geflohen sind. Einige von ihnen sind vom Hohen Flüchtlingskommissar
der
Vereinten
Nationen (UNHCR) anerkannte Flüchtlinge. Da es jedoch in der Türkei keine
angemessenen
rechtlichen
Schutzmechanismen für diese Menschen gibt, sind sie in Gefahr, in der Haft
misshandelt zu
werden und
in Länder abgeschoben zu werden, in denen ihnen schwere Menschenrechtsverletzungen
drohen. Obwohl
die Türkei die Genfer Flüchtlingskonvention nur mit Einschränkungen unterzeichnet
hat,
womit sie
sich das Recht vorbehält, Flüchtlinge aus nicht-europäischen Staaten nicht
zu akzeptieren,
wird Asylsuchenden
aus Staaten außerhalb Europas normalerweise gestattet, ihren Asylantrag
durch
den UNHCR
prüfen zu lassen und während dieser Zeit in der Türkei zu bleiben. Die
Prinzipien des
internationalen
Flüchtlingsrechts und menschenrechtliche Grundsätze müssen jeder Person
gewährt
werden, die
schutzbedürftig sein könnte. Geografische Einschränkungen entbinden die
Türkei nicht von
ihren Verpflichtungen
auf der Grundlage europäischer und internationaler Konventionen zum Schutz
der
Menschenrechte
von Bürgern außereuropäischer Staaten und untersagt ihnen die Abschiebung
von
Personen in
Staaten, in denen sie Gefahr laufen, Menschenrechtsverletzungen zum Opfer
zu fallen. Das
Prinzip des
Non-Refoulement (Abschiebungsverbot) wird als allgemein verbindliche Norm
des
Völkergewohnheitsrechts
betrachtet.
Empfohlene
Aktionen: Schreiben Sie bitte Telefaxe oder Luftpostbriefe an die türkischen
Behörden,
in denen Sie
* fordern,
dass sie umgehend Maßnahmen einleiten, um die Sicherheit der Gruppe afrikanischer
Staatsbürger
im Grenzgebiet zwischen der Türkei und Griechenland zu garantieren und
ihnen die
Rückkehr in
die Türkei zu gestatten;
* darauf dringen,
dass umgehend eine umfassende und unabhängige Untersuchung der Misshandlungs-
und Foltervorwürfe
eingeleitet wird, die gegen Polizisten und Angehörige der Gendarmerie erhoben
worden sind;
* fordern,
dass die Asylanträge von jedem einzelnen Mitglied der Gruppe in einem fairen
Prozess geprüft
wird, und
dass man den Asylbewerbern Zugang zum UNHCR, Nichtregierungsorganisationen
und
rechtlichem
Beistand gewährt;
* die Türkei
auffordern, sich an das Prinzip des Non-Refoulement zu halten und niemanden
in ein Land
abzuschieben,
in dem der Person Menschenrechtsverletzungen, wie Folter oder grausame,
unmenschliche
und erniedrigende Behandlung drohen;
* sich besorgt
darüber zeigen, dass diese Deportation offenbar auf der Grundlage rassischer
Erwägungen
durchgeführt
wurde und keine Möglichkeit einer rechtlichen Prüfung zuließ sowie dass
die Sicherheit und
das Überleben
der deportierten Menschen nicht sichergestellt wurde;
* die Behörden
auffordern, jede Form des institutionalisierten Rassismus, d.h. Rassismus,
der offen oder
verdeckt in
politischen Entscheidungen, Vorgehensweisen und Praktiken privater oder
öffentlicher
Institutionen
zutage tritt, zu unterbinden.
Appelle an:
Herrn Innenminister
Rüstü Kazim Yücelen, Icisleri Bakanligi, 06644 Ankara, Republik Türkei,
Telefax: (00
90) 312 418
1795
Kopien an:
Minister und
Beauftragter für Menschenrechtsfragen, Herrn E. Safter Gaydali, Büro des
Ministerpräsidenten,
Basbakanlik, 06573 Ankara, Republik Türkei, Telefax: (00 90) 312 417 0476
Kanzlei der
Botschaft der Republik Türkei, S. E. Herrn Osman Taney Korutürk, Rungestr.
9, 10179
Berlin, Telefax:
030-275 90 915 - E-Mail: turk.em.berlin@t-online.de
und an die
griechischen Behörden, in denen Sie
* auf Berichte
hinweisen, denen zufolge eine Gruppe Staatsbürger verschiedener afrikanischer
Staaten in
der Türkei
Opfer schwerer Menschenrechtsverletzungen wurden und deshalb in Gefahr
sind, erneut
misshandelt
und gefoltert zu werden, wenn sie in die Türkei zurückgeschoben werden;
* sich besorgt
darüber zeigen, dass die Angehörigen dieser Gruppe Berichten zufolge gegen
ihren Willen
von den griechischen
Behörden in die Türkei zurückgeschickt wurden, ohne dass man ihnen die
Möglichkeit
eingeräumt hatte, einen Asylantrag zu stellen, was einen Verstoß gegen
das Prinzip des
Non-Refoulment
darstellt;
* Griechenland
auffordern, sich an das Prinzip des Non-Refoulement zu halten und niemanden
in ein
Land abzuschieben,
in dem ihm oder ihr Menschenrechtsverletzungen, wie Folter oder grausame,
unmenschliche
und erniedrigende Behandlung drohen.
Appelle an:
Mr Mihalis
Chrysohoidis, Minister of Public Order, Ministry of Public Order, 1 Katehaki
Street , 101 77
Athens, GRIECHENLAND
(Minister für öffentliche Sicherheit), Telefax: (00 30) 1 691 79 44
Kopien an:
Kanzlei der
Griechischen Botschaft, S. E. Herrn Dimitrios Nezeritis, Jägerstraße 54/55,
10117 Berlin,
Telefax: 030-
2062 6444; 030-2062 6555
Bitte schreiben
Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Englisch oder
auf Deutsch. Da
Informationen
in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie,
nach dem 5.
September
2001 keine Appelle mehr zu verschicken. (Quelle: AI-Index: EUR 44/045/2001,
UA 185/01,
Sorge um Sicherheit,
Folter, Misshandlung, 25.07.01)
AI-Urgent
Action: Drohende Folter und Misshandlung von festgenommenen HADEP’lern
Im Südosten
der Türkei sind 13 Personen festgenommen worden: Haydar Öner (38), Ismihan
Öner (59,
Mutter von
Haydar Öner), Aysel Öner (26, Schwägerin von Haydar Öner), Abdurrahman
Öner (55), Senel
Polattas (18),
S. Mehmet Polattas (25), Turabi Yuka (25), Mehmet Gariban (50-55), Ali
Gözübüyük
(HADEP-Bezirksvorsitzender
Adiyaman), Yusuf Polat (HADEP-Provinzvorsitzender Adiyaman), Hayriye
Polattas (55)
und weitere zwei Personen unbekannten Namens. amnesty international befürchtet,
dass
die Gefangenen
gefoltert werden könnten.
Die elf oben
genannten Personen wurden am 24. Juli 2001 in der Provinz Adiyaman von
Gendarmen
(Polizisten,
die in ländlichen Gebieten Aufgaben übernehmen) festgenommen. Zwei weitere
Personen,
deren Namen
ai nicht vorliegen, nahmen die Behörden am 26. Juli 2001 fest. Die Gefangenen
werden
derzeit in
der Gendarmeriezentrale von Ad?yaman festgehalten. Bislang sind keine Gründe
für ihre
Festnahme
angegeben worden.
Vor ihrer
Festnahme hatten sich die Gefangenen mit zwei Schweizer Staatsbürgern getroffen,
die das
Gebiet bereisten.
ai befürchtet, dass die 13 Menschen allein wegen dieses Treffens in Haft
genommen
worden sind.
Haydar Öner
ist vor kurzem aus dem Gefängnis entlassen worden, nachdem er wegen Mitgliedschaft
in
der bewaffneten
Oppositionsgruppe PKK eine Haftstrafe verbüßt hatte. Sein Vater A. Öner,
der
ehemalige
Bezirksvorsitzende einer pro-kurdischen Partei, wurde offenbar aus politischen
Gründen
ermordet.
Unter den Gefangenen befinden sich zwei führende Mitglieder der HADEP in
Ad?yaman.
Mitglieder
dieser Partei werden in jüngster Zeit im Südosten der Türkei zunehmend
drangsaliert.
Hintergrundinformationen:
Wer im Verdacht
steht, gegen Gesetze verstoßen zu haben, die in die Zuständigkeit der
Staatssicherheitsgerichte
fallen, kann bis zu vier Tage ohne Kontakt zu Familienangehörigen, Freunden
oder Anwälten
in Polizeigewahrsam gehalten werden. Wenn Gefangene unter bestimmten
Voraussetzungen
länger in Haft gehalten werden – bis zu einer Frist von sieben Tagen –
haben sie das
Recht auf
Zugang zu einem Rechtsanwalt, was ihnen in der Praxis jedoch sehr häufig
nicht gewährt wird.
Solange die
Gefangenen keinen Kontakt zur Außenwelt aufnehmen können, sind sie den
Verhörbeamten
ausgeliefert.
Mit Folter versucht man, Geständnisse oder Informationen über illegale
Organisationen zu
erpressen,
Gefangene zu Spitzeldiensten für die Polizei zu bewegen oder setzt sie
als inoffizielle Strafe
für die mutmaßliche
Unterstützung einer verbotenen Organisation ein. Zu den häufigsten Foltermethoden
gehört es,
die Gefangenen auszuziehen und ihnen die Augen zu verbinden, sie mit einem
eiskalten
Hochdruckwasserstrahl
abzuspritzen, sie an den auf dem Rücken zusammengebundenen Armen oder
Handgelenken
aufzuhängen, ihnen Elektroschocks zuzufügen, sie auf die Fußsohlen zu schlagen,
sie
mit dem Tode
zu bedrohen oder sie sexuell zu misshandeln.
Legale kurdische
Parteien, darunter die HADEP, sind in der Türkei täglichen Schikanierungen
durch die
Behörden ausgesetzt.
Einige Parteien sind bereits verboten worden, anderen droht ein Verbot.
Mitglieder
und Sympathisanten
dieser Parteien wurden gefoltert oder sind dem „Verschwindenlassen“ bzw.
staatlichem
Mord zum Opfer gefallen. Die HADEP ist die Nachfolgerorganisation zweier
Parteien, die
beide mit
der Begründung, separatistische Ziele zu verfolgen, von den türkischen
Behörden aufgelöst
wurden. Obwohl
die Partei Gewalt ablehnt, wird sie von einigen als politischer Arm der
militanten
„Arbeiterpartei
Kurdistans“ (PKK) angesehen. Das türkische Verfassungsgericht berät zurzeit
über einen
Antrag des
Staatsanwaltes des Staatssicherheitsgerichts, die HADEP als „verlängerten
Arm der PKK“
zu verbieten.
Obwohl die HADEP 1999 bei Wahlen in 37 Gemeinden des überwiegend kurdisch
bewohnten
Südostens des Landes überwältigende Mehrheiten errungen hat, erhielten
die gewählten
HADEP-Mitglieder
aufgrund einer Bestimmung, dass eine Partei landesweit mindestens zehn
Prozent
aller Stimmen
bekommen muss, keine Sitze im Parlament.
Im Südosten
der Türkei sind HADEP-Mitglieder in jüngster Zeit zunehmend unter Druck
geraten In den
vergangenen
Wochen sind Berichten zufolge zahlreiche HADEP-Mitglieder festgenommen
worden. In
vielen Fällen
haben diese Häftlinge später berichtet, in der Haft misshandelt worden
zu sein. Am 11.
September
2000 waren Resul Sadak, der HADEP-Vorsitzende in der Provinz Sirnak, und
zehn weitere
HADEP-Mitglieder
inhaftiert worden. Berichten zufolge hatte man ihnen die Augen verbunden,
sie mit
dem Tode bedroht
und sie am Schlafen gehindert (siehe UA 294/00 vom 25. September und 20.
Dezember 2000).
Serdar Tanis, Vorsitzender der HADEP in der Region Silopi, und Ebubekir
Deniz sind
seit dem 25.
Januar 2001 „verschwunden“ (s. UA 26/01).
Empfohlene
Aktionen:
Schreiben
Sie bitte Telefaxe oder Luftpostbriefe, in denen Sie
·
sich um die Sicherheit der 13 in der Provinz Ad?yaman inhaftierten Personen
besorgt zeigen;
·
die Behörden auffordern, sicherzustellen, dass sie nicht misshandelt oder
gefoltert werden;
·
sich nach den möglicherweise gegen sie erhobenen Anklagepunkten erkundigen;
·
die türkische Regierung an ihre Verpflichtungen gemäß Artikel 3 („Niemand
darf der Folter oder
unmenschlicher
oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden") der Europäischen
Konvention
zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten erinnern;
·
fordern, dass den Gefangenen umgehend der Kontakt zu Rechtsanwälten gewährt
wird.
Appelle an:
Herrn Innenminister
Rüstü Kazim Yücelen, Icisleri Bakanligi, 06644 Ankara, Republik Türkei,
Telefax: (00
90) 312 418
1795
Oberkommandierender
der Gendarmerie, General Aytac Yalman, Jandarma Kuvvetleri Komutanligi,
Bakanliklar,
06100 Ankara, Republik Türkei, Telefax: (00 90) 312 418 9208
Kopien an:
Minister und
Beauftragter für Menschenrechtsfragen, Herrn E. Safter Gaydali, Büro des
Ministerpräsidenten,
Ba?bakanlik, 06573 Ankara, Republik Türkei, Telefax: (00 90) 312 417 0476
Kanzlei der
Botschaft der Republik Türkei, S. E. Herrn Osman Taney Korutürk, Rungestr.
9, 10179
Berlin, Telefax:
030-275 90 915, E-Mail: turk.em.berlin@t-online.de
Bitte schreiben
Sie Ihre Appelle möglichst sofort, spätestens bis zum 06.09.01.
(Quelle: AI-Index:
EUR 44/046/2001, UA 188/01, 26.07.2001 – bs, Drohende Folter und Misshandlung)
AI-Urgent
Action: Sorge um Sicherheit von Edip Balik (30)
Amnesty international
vorliegenden Berichten zufolge wird Edip Balik im Südosten der Türkei
rechtswidrig
in Haft gehalten. Er ist bereits misshandelt und gefoltert worden.
Balik wurde
am 4. Juli 2001 von der Polizei in Diyarbakir festgenommen, weil man ihn
verdächtigt,
Mitglied der
bewaffneten Oppositionsgruppe „Hizbullah“ zu sein. Nachdem er zehn Tage
lang in
Polizeigewahrsam
gehalten worden war – die nach türkischem Recht maximal erlaubte Frist
– ordnete
ein Richter
am 15. Juli 2001 seine Überstellung ins Gefängnis an. Entgegen dieser Anordnung
wurde
Balik jedoch
in die Antiterrorabteilung der Polizeizentrale von Diyarbakir gebracht.
Balik ist
offenbar auf der Grundlage des türkischen „Reue“-Gesetzes (Gesetz Nr. 3419)
erneut in
Polizeigewahrsam
genommen worden. Aber auch gemäß diesem Gesetz hätte er nur weitere zehn
Tage
festgehalten
werden dürfen. Somit wird er derzeit rechtswidrig in Haft gehalten.
Die Mutter
und der Onkel von Balik durften ihn Berichten zufolge am 30. Juli 2001
für 20 Minuten
besuchen.
In den Schilderungen der Familienangehörigen heißt es: „... er wurde von
zwei Polizisten zu
uns geschleppt,
als sei er behindert. Er konnte seine Arme und Beine nicht mehr benutzen.
Sein
Gesicht war
ganz entstellt.“ Balik leidet an gesundheitlichen Problemen und hat nur
eine Niere.
Hintergrundinformationen
In jüngster
Zeit sind mehrere mutmaßliche Mitglieder und Sprecher der „Hizbullah“ rechtswidrig
von der
Polizei inhaftiert
worden. So wurde Fesih Güler während seiner illegalen Haft Berichten zufolge
gefoltert
(s. 317/00
vom 20. Oktober 2000). Fahrettin Özdemir hat man insgesamt 59 Tage lang
in
Polizeigewahrsam
gehalten und während dieser Zeit schwer gefoltert (s. EXTRA 30/00 vom
3. und 11.
April 2000).
Wer im Verdacht
steht, gegen die Antiterrorgesetze verstoßen zu haben, kann seit der Novellierung
des
Strafrechts
im März 1997 bis zu vier Tage ohne Kontakt zu Familienangehörigen, Freunden
oder
Anwälten in
Polizeigewahrsam gehalten werden. In Provinzen, die sich derzeit im Ausnahmezustand
befinden,
wozu Diyarbakir gehört, kann diese Haftperiode um sechs auf zehn, in allen
anderen
türkischen
Provinzen um drei auf sieben Tage verlängert werden. Nach dieser Frist
müssen Gefangene
einem Staatsanwalt
und einem Richter vorgeführt werden, die dann entscheiden, ob die Gefangenen
freigelassen
oder bis zum Gerichtsverfahren in Untersuchungshaft bleiben.
Nach dem türkischen
„Reue“-Gesetz (Gesetz Nr. 3419) können Mitglieder von illegalen bewaffneten
Organisationen
im Rahmen der „Kronzeugenregelung“ als Belastungszeugen aussagen und so
ihr
Strafmaß reduzieren.
Der Gouverneur unter den Bedingungen des Ausnahmezustands kann die
Genehmigung
beantragen, die Aussagen dieser Gefangenen aufzunehmen. Ein Gericht erteilt
dann eine
bis zu zehn
Tage lange Frist, in der die Gefangenen zur Protokollierung ihrer Aussage
aus dem
Gefängnis
geholt und in Polizeigewahrsam genommen werden. In dieser Zeit sind sie
dann in besonderer
Gefahr, misshandelt
oder gefoltert zu werden.
Während aus
den türkischen Gefängnissen selten Berichte über Folterungen gemeldet werden,
wird in
den Polizeiwachen
offensichtlich regelmäßig gefoltert. Folter wird angewandt, um „Geständnisse"
oder
Informationen
über illegale Organisationen zu erpressen, um die Gefangenen zu Spitzeldiensten
für die
Polizei zu
bewegen oder als „Strafe" für die mutmaßliche Unterstützung einer verbotenen
Organisation.
Zu den häufigsten
Foltermethoden gehört es, die Gefangenen auszuziehen und ihnen die Augen
zu
verbinden,
sie mit einem eiskalten Hochdruckwasserstrahl abzuspritzen, sie an den
auf dem Rücken
zusammengebundenen
Armen aufzuhängen, ihnen Elektroschocks zuzufügen, sie auf die Fußsohlen
zu
schlagen,
ihr Leben zu bedrohen oder sie sexuell zu misshandeln.
Die türkische
Regierung ist Vertragsstaat der Europäischen Konvention zum Schutze der
Menschenrechte
und Grundfreiheiten“, in deren Artikel 3 es heißt: „Niemand darf der Folter
oder
unmenschlicher
oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden").
Empfohlene
Aktionen:
Schreiben
Sie bitte Telefaxe oder Luftpostbriefe, in denen Sie
·
sich angesichts der Berichte besorgt zeigen, denen zufolge Edip Balik misshandelt
und gefoltert
worden ist und er nach wie vor in der Antiterrorabteilung der Polizeizentrale
von Diyarbakir
festgehalten wird;
·
die Behörden auffordern, seine Sicherheit zu garantieren und ihm die erforderliche
medizinische
Versorgung zu gewähren;
·
um die Zusicherung bitten, dass er nicht erneut misshandelt oder gefoltert
wird;
·
bei den Behörden darauf dringen, dass Edip Balik umgehend in ein Gefängnis
verlegt wird;
·
fordern, dass eine umfassende und unabhängige Untersuchung der Berichte
eingeleitet wird, denen
zufolge Edip Balik rechtswidrig inhaftiert ist sowie misshandelt und gefoltert
wurde;
·
darauf dringen, dass die Ergebnisse der Ermittlungen veröffentlicht und
die für
Menschenrechtsverletzungen Verantwortlichen vor Gericht gestellt werden;
·
die Behörden auffordern, sicherzustellen, dass niemand in Diyarbakir rechtswidrig
inhaftiert wird und
alle Gefangenen, die länger als zehn Tage in Gewahrsam gehalten worden
sind, sofort in ein
Gefängnis verlegt werden;
·
fordern, dass Schritte eingeleitet werden, um die Folterung von Gefangenen
in der Polizeizentrale
von Diyarbakir zu unterbinden, und die türkische Regierung an ihre Verpflichtungen
gemäß Artikel 3
der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten
erinnern
("Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe
oder Behandlung
unterworfen werden").
Appelle an:
Herrn Innenminister
Rüstü Kazim Yücelen, Icisleri Bakanligi, 06644 Ankara, Republik Türkei,
Telefax: (00
90) 312 418
1795
Gouverneur
unter den Bedingungen des Ausnahmezustands, OHAL Valisi, Diyarbakir, Republik
Türkei,
Telefax: (00
90) 412 224 35 72
Polizeichef
von Diyarbakir, Attila Cinar, Diyarbakir Emniyet Müdürü, Diyarbakir Emniyet
Müdürlügü,
Diyarbakir,
Republik Türkei
Herrn Justizminister
Prof. Hikmet Sami Türk, Adalet Bakani, Adalet Bakanligi, TR-06659 Ankara,
Republik Türkei,
Telefax: (00 90) 312-418 5667; (00 90) 312-417 3954
Kopien an:
Minister und
Beauftragter für Menschenrechtsfragen, Herrn E. Safter Gaydali, Büro des
Ministerpräsidenten,
Ba?bakanlik, 06573 Ankara, Republik Türkei, Telefax: (00 90) 312 417 0476
Kanzlei der
Botschaft der Republik Türkei, S. E. Herrn Osman Taney Korutürk, Rungestr.
9, 10179
Berlin, Telefax:
030-275 90 915, E-Mail: turk.em.berlin@t-online.de
Bitte schreiben
Sie Ihre Appelle möglichst sofort, spätestens bis zum 11.09.01.
(Quelle: AI-Index:
EUR 44/048/2001, UA 194/01, 31.07.2001 – bs, Folter und Misshandlung /
Rechtswidrige
Inhaftierung
/ Sorge um Sicherheit)
Neue Netzwerke gegen Landminen in Kurdistan
Es vergeht
in Kurdistan kein Tag ohne Minenopfer. Am 1. August wurden im Kreis Semdinli,
Provinz
Hakkari, in
den Dörfern Kelet und Begalte zwei Personen durch Minen getötet und zwei
verletzt. In den
vergangenen
Tagen wurde in Hakkari der 30-jährige Sükrü Toprak durch eine Landmine
getötet. Der
28-jährige
Mikail Kivci wurde durch eine Landmine verwundet und befindet sich im Krankenhaus
von
Semdinli.
Am 24. Juli
wurden drei Kinder aus einer Familie durch Landminen verletzt. Dem 9-jährigen
Recep Özer
wurde im Krankenhaus
von Diyarbakir die Hand amputiert. Seine Geschwister Leyla Özer (5) und
Mehmet Özer
(2) wurden mit Verletzungen im selben Krankenhaus behandelt. Der Vater
der Kinder
beschuldigte
die Ärzte, durch ihre verspätete Behandlung die Amputation der Hand seines
Sohnes
verschuldet
zu haben.
In Zusammenarbeit
mit der Kurdischen Regionalregierung wurde ein neues Netzwerk gegen Landminen
gegründet:
Mine Advice Action Group (COMA). Sie soll in Abstimmung und Ergänzung mit
den
UNO-Organisationen
(UNOPS) zur Landminenbeseitigung tätig werden. Auch für die Türkei haben
sich
verschiedene
Organisationen zu einem neuen und wirkungsvolleren Netz gegen Landminen
vereinigt.
Kontakt: mbalci@mayinsizbirturkiye.org
(eine Türkei ohne Minen) (Quelle: Evrensel, 02.08.01)
Türkischer Schleuser von griechischen Küstenwache getötet
Ein türkischer
Schleuser ist am Donnerstag von der griechischen Küstenwache tödlich verletzt
worden.
Wie die griechischen
Behörden mitteilten, versuchte die Küstenwache ein türkisches Schnellboot
bei der
Insel Kos
zu stoppen. Als das Boot zu flüchten suchte, feuerten die Griechen mehrere
Schüsse auf das
Schiff. Die
Polizei fand den 23-jährigen schwer verletzt im Boot. Er starb im Krankenhaus
von Kos. Er
hatte zuvor
neun illegale Einwanderer aus dem Irak auf Kos abgesetzt. Die Flüchtlinge,
die jeweils 2.500
Dollar bezahlt
hatten, wurden aufgegriffen.
(Quelle: dpa,
02.08.01, Radikal, 03.08.01)
Irak vertreibt kurdische und turkmenische Familien
Die irakische
Opposition hat die irakische Regierung beschuldigt, seine rassistische
Politik gegen
Kurden und
Turkmenen in Kirkuk fortzusetzen und kurdische und turkmenische Familien
zum Verlassen
ihrer Heimat
zu zwingen. Die irakische Regierung soll angeordnet haben, die Verwaltung
in Kirkuk solle
eine Liste
mit Namen von 620 Familien erstellen, die sich auf die Zwangsdeportation
in einen Ort
außerhalb
von Kirkuk vorbereiten sollen. Auch soll die Führung in der Provinz Kirkuk
20 kurdische und
turkmenischen
Familien aufgefordert haben, Kirkuk innerhalb von 72 Stunden zu verlassen.
Andernfalls
würde die
Führung die Häuser der Familien zerstören und sie zwangsweise deportieren.
Die Arabisierungspolitik
in Kirkuk sei nach dem Besuch von Saddams Cousin Ali Hassan Al-Majid
forciert worden.
Er soll die Offiziellen Leute aus der Verwaltung, der Polizei und auch
aus der
Baath-Partei
aufgefordert haben, die Arabisierung zu beschleunigen. Al-Majid ist derjenige,
der die
Bombardierung
von Halabja mit Giftgas angeordnet hatte. (Quelle: KurdishMedia.com Aus:
Al-Beyan
Al-Imarati,
11.07.01)
Ministerin Nasreen Mustafa Sideek kritisiert die Umsetzung der UN-Resolution
986
Nasreen Mustafa
Sideek, Ministerin für Wiederaufbau und Entwicklung in der Kurdistan
Regionalregierung
in Arbil, sagte in einem Interview mit dem Middle East Intelligence Bulletin,
dass ihr
Ministerium
nach der Resolution 986 des UN-Sicherheitsrates, dem sog. „Oil-for-Food“-Programm,
weitaus aktiver
wäre als vorher. Obwohl vorher der technische Stab und auch die notwendigen
Maschinen
vorhanden waren, so fehlte es doch an Geld, um den massiv hohen Bedarf
am Wiederaufbau
des Landes
zu decken. Seit dem Beginn des Programms hätten mehr als 20.000 Familien
in ganz
Kurdistan
eine Wohnung erhalten. Hunderte von Schulen mit Tausenden von Klassenräumen
seien
wieder aufgebaut
worden, weitere seien geplant. Zwischen den Dörfern seien Straßen wieder
aufgebaut
worden, einhergehend
mit der Wasserversorgung, der Versorgung mit Gesundheitszentren,
Bewässerungskanälen,
Veterinärzentren und anderen Leistungen.
Die Ausgangslage
sei denkbar schlecht gewesen. Mehr als 4.000 von etwa 5.000 Dörfern und
Städten
mit bis zu
50.000 Einwohnern seien zerstört gewesen. Seit 1975 seien viele Familien
aus ihren
Gemeinden
zwangsweise deportiert worden. Die Städte seien wegen der Dorfzerstörungen
und der
Zwangsumsiedlungen
exzessiv gewachsen und die städtischen Strukturen und Dienste überfordert.
Die Arabisierungspolitik
der kurdischen Gebiete in den irakisch kontrollierten Territorien zwinge
viele
kurdische
Familien zur Flucht, viele kämen nach irakisch Kurdistan.
Die Ministerin
kritisierte, dass die UN-Agenturen unabhängig von den lokalen Verwaltungen
arbeiteten
und teilweise
die Existenz der Regionalregierung ignorierten, statt die bestehenden regionalen
und
lokalen Strukturen
zu stärken. So würden sie die Fördergelder oftmals ad hoc, nach Belieben
an
einzelne Projekte
vergeben, statt gut geplante Programme zu unterstützen. Doch für einen
effektiven
Einsatz der
Gelder sei es notwendig, dass die UN die kurdische Regionalregierung bei
der Planung für
die gesamte
Region unterstütze.
Die Resolution
986 des UN-Sicherheitsrates berücksichtige auch nicht den wichtigen Aspekt
der
Entwicklung
der ländlichen Regionen. Die Familien in den ländlichen Gebieten bräuchten
Möglichkeiten
für ein Einkommen.
Diese müssten geschaffen werden.
Seit der Verabschiedung
der Resolution sei die landwirtschaftliche Produktion verbessert worden.
Doch
noch immer
bevorzuge das Programm, Weizen von Australien und Kanada zu kaufen und
kostenlos zu
verteilen,
statt den in der Region produzierten Weizen zu kaufen, welcher die wichtigste
Ernte der
Region sei.
Das hätte einen negativen Effekt auf das Einkommen in den ländlichen Gebieten.
Die kurdische
Regionalregierung finanziere aus eigenen Quellen Projekte und Programme
im öffentlichen
Sektor, die
von der Resolution nicht abgedeckt werden. So sei das extensive Straßennetz
und das
digitale Telekommunikationssystem,
welche die UN für seine Projekte und Programme nutzt, aus
eigenen Quellen
finanziert worden. Sogenannte smart sanctions, die den Diesel-Handel an
der Grenze
einschränken,
würden den Wiederaufbau und die Entwicklung stoppen, denn dieser Handel
sei die
Haupteinkommensquelle
der kurdischen Regionalregierung. Die Verwaltungsstruktur im Ministerium
von
Frau Sideek
würde vielleicht abgebaut werden müssen. Doch diese Strukturen würden auch
für Dienste
in der Region
auch nach dem Ende des Oil-for-Food Programms benötigt.
Wenn der Grenzhandel
eingeschränkt würde, dann seien noch Möglichkeiten im Rahmen der
UN-Resolution
986 vorhanden, um die zivilen Bediensteten zu finanzieren. Internationale
Investitionen in
der Region
könnten ebenfalls neue Kapazitäten in die Region bringen. Aber hierfür
sei die Zustimmung
der irakischen
Regierung notwendig, weil sie Visa ausstellt. Und wenn man sich den Unwillen
der
irakischen
Regierung bei der Ausstellung von Visa für diejenigen ansehe, die in der
Elektrizitätsversorgung
und der Minenräumung arbeiten, so sei das keineswegs ermutigend.
(Quelle: Middle
East Intelligence Bulletin, Vol. 3 No. 7, Juli 2001)
Pax-Christi-Basisgruppen fordern Abschiebeschutz für wehrpflichtige Kurden
Unter der
Forderung "Kurden nicht wieder zu den Waffen zwingen - Abschiebeschutz
für wehrpflichtige
Kurden" trat
im Sommer 2000 ein von Pax-Christi-Basisgruppen in Nassau und Lahnstein
initiiertes
Bündnis an
die Öffentlichkeit. Mit der Forderung nach einem Abschiebeschutz für hier
lebende Kurden
im wehrpflichtigen
Alter haben sich die Initiatoren erneut an die Abgeordneten des Bundestags
gewendet
und eine erneute
parlamentarische Prüfung ihres Anliegens gefordert.
Sie begründen
ihre Forderung u.a. damit, dass der Gewaltverzicht der Kurden in der Türkei
und hier, aber
auch der Gewaltverzicht
der türkischen Regierung und des türkischen Militärs gegenüber den Kurden
und anderen
in der Türkei im öffentlichen Interesse liege. Die Bundesregierung und
auch andere
NATO-Staaten
müssten politischen Druck auf die Türkei ausüben, um die Menschenrechtsverletzungen
zu beenden
und ebenso Gewaltverzicht zu üben. Sie dürfe die Gewalt des türkischen
Staates nicht
stützen, weder
durch Lieferung von lebenden Waffen (Wehrpflichtigen) noch durch Waffenexporte
und
Lieferung
von Folterinstrumenten und anderer Provokationen der BRD.
„Die Kurden
halten sich an diesen Gewaltverzicht trotz Fortsetzung der Menschenrechtsverletzungen
und der Gewalt
des türkischen Staates und des Militärs ihnen gegenüber und trotz weiterer
Schwierigkeiten
in unserem Land (Aufrechterhaltung des PKK-Verbots, Razzien und andere
Hausdurchsuchungen,
Abschiebung von Wehrpflichtigen, Waffenexporte u.a.). Unser Verfassungsschutz
bestätigt
diese Wende der Kurden weg von der Gewalt. Die türkische Regierung setzt
ihre
Menschenrechtsverletzungen
massiv fort und auch ihre Gewalt gegen Kurden und Oppositionelle. Das
Militär ist
daran maßgeblich beteiligt. Die europäischen Regierungen halten sich mit
politischem Druck
gegenüber
dem türkischen Staat zurück, aber nicht gegenüber den Kurden, die sie sogar
durch
Abschiebung
ins türkische Militär zwingen und damit zur Teilnahme an der Gewalt gegen
ihr Volk und
andere. Auch
liefern unsere Regierungen Waffen und lassen die Lieferung von Folterinstrumenten
zu. ...
Wir haben
die Chance, dem Teufelskreis der Gewalt die Stirn zu bieten. Bitte setzen
Sie sich durch ihre
Unterschriften
an Innenminister und Petitionsausschuss für dieses Anliegen ein. Bitte
setzen Sie sich
als Politiker
und Bundestagsabgeordnete dafür ein, dass der Bundestag den Gewaltverzicht
der Kurden
stärkt gerade
durch Abschiebeschutz von wehrpflichtigen Kurden. Wir müssen es ihnen spürbar
positiv
zeigen!"
(Nähere Infos
bei P. Wolfgang Jungheim, Pax Christi Basisgruppen Nassau + Lahnstein,
Johanneskloster,
56112 Lahnstein, Tel. 02621-968841, Fax 02621-968830)
Kirchenasyl
letzte Chance vor Abschiebung - Kirchen lehnen Sonderrolle im Asylrecht
ab
Innenminister
Otto Schily will Ausländern ein befristetes Aufenthaltsrecht geben, wenn
die Kirchen, aber
auch andere
humanitäre Organisationen, die Kosten übernehmen. So würde das bisher nur
geduldete
Kirchenasyl
de facto anerkannt. Damit will er künftig den Kirchen im Asylrecht eine
Sonderrolle
einräumen,
doch dies lehnen Kirchen ab. Weder bei der Evangelischen Kirche, noch bei
den
katholischen
Bischöfen stößt Schily damit auf Gegenliebe. Man wolle nicht "die Verantwortung
des
Staats übernehmen".
Stattdessen wird eine staatliche Härtefallregelung gefordert, die ein Kirchenasyl
überflüssig
macht.
Wolf-Dieter
Just, Vorsitzender der Ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) "Asyl
in der
Kirche", bekräftigte
die von Kirchen und Verbänden seit Jahren erhobene Forderung nach einer
gesetzlichen
Härtefallregelung für Flüchtlinge, die durch alle Maschen des Rechts gefallen
sind.
Unverständlich
sei, dass der Bericht der Süssmuth-Kommission "zwar alle guten Gründe für
eine
Härtefallregelung
aufzählt, sie dann aber doch ablehnt". Die BAG hat soeben bilanziert, dass
drei von vier
Flüchtlingen
durch Kirchenasyl nachträglich ein Bleiberecht erhalten. Die Hälfte der
Kirchenasyle könnte
laut Just
durch Härtefallregelungen vermieden werden.
Anfang der
90er Jahre griffen viele Gemeinden die aus dem Mittelalter stammende Idee
des Kirchenasyls
wieder auf,
als durch die Abschiebepraxis der damaligen Regierung vermehrt Fälle von
Flüchtlinge
bekannt wurden,
die zu Unrecht abgeschoben oder nach der Rückkehr in ihrem Herkunftsland
gefoltert
wurden. Doch
erst Ende 1998 sahen die Bischöfe im Kirchenasyl als "ultima ratio" einen
Akt der
Nothilfe.
Die Deutsche Bischofskonferenz verabschiedete im November 1998 ein Papier,
in dem sie
einen "Verstoß
gegen das Gesetz unter bestimmten Voraussetzungen ethisch gerechtfertigt"
nannte.
Zur Zeit leben
in Deutschland noch 205 Menschen in 53 Kirchenasyl-Unterkünften, überwiegend
aus der
Türkei geflüchtete
Kurden. Doch wie Zwangsräumungen belegen, sind sie dort nicht vollkommen
sicher.
Im Gegensatz
zum Mittelalter sind die Gotteshäuser heute kein "heiliger Raum" mehr.
Deshalb dürfen
sich Polizisten
und Staatsanwälte Zugang zu den Gebäuden verschaffen, das Hindern daran
ist strafbar.
Auch die Helfer
bewegen sich bislang auf rechtlich unsicherem Terrain. Die Unterbringung
der Flüchtlinge
als solche
ist juristisch strittig und kann verfolgt werden. Doch zahlreiche Länder-Innenminister
verzichten
aus Respekt gegenüber den Kirchen auf eine Räumung der Unterkünfte.
In der Praxis
mussten die Behörden häufig erkennen, dass die Kirchen mit der Auswahl
der von ihnen
untergebrachten
Flüchtlinge Recht behielten. Das Kirchenasyl endete im Durchschnitt bisher
in 75
Prozent der
Fälle damit, dass die Abschiebung verhindert wurde. Im vergangenen Jahr
waren es sogar 80
Prozent der
beendeten Aufenthalte in Kirchenasyl.
(Quelle: epd,
dpa, 29.07.01; afp, 05.08.01)
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1438- 08 Herausgeber: IMK e.V., Postfach 07 38, D-53137 Bonn, Telefon:
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