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MK –Wocheninformationsdienst
Datum: 20. Juli –-  05. August 2001    Nummer: 115 -116

     
 

                       Kücükarmutlu unter Polizeibelagerung
                            Bericht der IHD-Delegation
In dem Istanbuler Elendsviertel Kücükarmutlu werden seit langem Solidaritäts-Todesfasten durchgeführt.
Seitdem hat die Polizei ihre illegalen Razzien und den Druck auf die Bevölkerung erhöht. Die
Bevölkerung befürchtet, dass die Polizei gewaltsam das Todesfasten beenden könnte. Beunruhigt durch
die Nachrichten aus dem Gecekondu-Viertel [„über Nacht erbaute Häuser“] hat der IHD-Istanbul eine
Delegation nach Kücükarmutlu geschickt, um vor Ort die Situation zu untersuchen. 
Dies sind die Beobachtungen [leicht gekürzt] der Delegation am 24. Juli:
„An der Kreuzung mit der Zufahrt zum Viertel stand ein Bus der Eingreiftruppe der Polizei und ein
Skorpion genanntes Panzerfahrzeug. In der Umgebung der Kreuzung befanden sich etwa 20 zivile und
uniformierte Polizisten, die bewaffnet waren und Schutzwesten trugen. An der Endhaltestelle für
öffentliche Busse stand ein PKW der Zivilpolizei, es waren mehrere Zivilpolizisten zu sehen. In der Zeit
unseres Aufenthaltes wurde bei uns keine Ausweiskontrolle durchgeführt. ... Die Bewohner sagten, es
gebe vier Zufahrten zum Viertel und alle vier würden durch die Polizei kontrolliert. Das Viertel wäre
regelrecht belagert. Die Grundschule würde wie eine Gendarmerie benutzt.
Wir haben erfahren, dass am 21. Juli 2001 zwischen 1.00 und 3.00 Uhr drei Häuser durch Zivilpolizisten
gestürmt und durchsucht wurden. Unsere Delegation besuchte zwei der gestürmten Häuser. Beide
Häuser befinden sich in einer Entfernung von 100 bis 200 Metern zueinander. Das dritte Haus mit den
Todesfastenden war wieder 100 Meter entfernt. 
Die Bewohner des Viertels erzählten uns von den willkürlichen Identitätskontrollen und Festnahmen
durch die Polizei. In den Straßen wären offizielle und zivile Polizeifahrzeuge ständig unterwegs. 
Kemal Dogan, dessen Haus gestürmt wurde, berichtete, dass an dem Abend er, seine Mutter und sein
älterer Bruder im Haus waren. Die Haustüre war offen, da die Nachbarn ein und ausgingen. Gegen 1.00
Uhr nachts kamen 10 bis 15 Polizisten in Zivil mit Schutzwesten in das Haus und führten eine
Durchsuchung durch. Sie fragten, ob das Haus uns gehörte und wollten unsere Ausweise sehen. Die
Durchsuchung dauerte eine halbe Stunde, es wurde nichts mitgenommen. Doch der psychologische
Druck sei immens gewesen. 
Das zweite Haus, in dem die Polizei eine Razzia durchführte, gehört Asuman Yildiz. Ihr älterer Sohn
berichtete uns, dass er vor dem Haus auf dem Sofa schlief. „Nachts gegen 1.30 Uhr kamen 12 zivile
Autos zum Haus. 10 Personen befanden sich im Haus, im hinteren Garten waren 3 Personen. Mein
jüngerer Bruder schlief im Haus. Die bewaffneten Zivilpolizisten sagten zu meinem Vater, dass meine
Mutter bei den Todesfastenden wäre und dass sie diese Sachen unterlassen sollte. Mein Vater sagte,
dass er ihnen nicht glaubte. Im Zimmer waren Flugblätter von TAYAD. Die Polizei nahm sie und fragte,
wo wir sie her hätten und sagte, das wir sie nicht wieder mitnehmen und lesen sollen. Die Bilder der
beim Todesfasten gestorbenen hingen an der Wand. Sie rissen die Bilder runter und zerrissen sie.“... Die
Besitzerin des dritten gestürmten Hauses, Sakine Yildiz, berichtete: „Samstag Abend gegen 2.00 Uhr
kamen 10 bis 15 bewaffnete Zivilpolizisten mit Schutzwesten und gingen geradewegs in das Haus rein.
Alle sahen aus wie Soldaten. Zu dritt saßen wir noch, meine Tochter schlief im Nebenraum. Sie gingen
zu ihr und weckten sie auf und fragten nur sie nach der Identität. Sie durchwühlten das Haus. Wir
mussten uns währenddessen an einen Tisch setzen und durften bis zum Ende der Durchsuchung nicht
aufstehen. Nach 15 bis 20 Minuten zogen sie ab. Der Grund für die Razzia sind die Todesfasten. Mein
Ehemann ist zur Zeit in der geschlossenen Anstalt Kandira F-Typ und befindet sich im Hungerstreik. Da
ich dachte, ich würde nicht mit ihnen fertig werden, habe ich nicht Anzeige erstattet.“
Unsere Delegation hat auch mit anderen Bewohnern des Viertels gesprochen. Sie beklagten sich über
die Ausweiskontrollen und die willkürlichen Hausdurchsuchungen, die den Zweck hätten, sie von den
Hungerstreiks abzubringen.
Die Delegation besuchte zum Schluss die Todesfastenden. Diese erklärten, dass sie keinerlei Druck auf
irgendjemanden ausübten. Sie wollten mit ihrer Aktion einzig und allein, dass die Praktiken in den F-Typ
Gefängnissen, der Druck und die Folter endeten. Durch ihre Aktion wollten sie die Zuständigen zum
Dialog zwingen. Das Leben sei auch für sie heilig, doch für das Ende des Todesfastens sei der Dialog
unerlässlich. Sie seien keine Terroristen, sondern würden ihre Rechte fordern. ... Die Bevölkerung in
Kücükarmutlu ist sehr beunruhigt über die Situation und fordert, dass die Repressalien ein Ende finden. 

DelegationsteilnehmerInnen: Ilkay Akkaya, Kivanc Sert, Mehmet Ali Inci, Zehra Yilmaz, Sengül Öztürk
(Quelle: IHD-Istanbul, 28.07.01)

 
                Dringender Aufruf der Menschenrechtsstiftung der Türkei
TIHV-Mitarbeiter und Gerichtsmedizinexperte Dr. Önder Özkalipci sagte, dass die
Menschenrechtsstiftung der Türkei bisher bereits mehr als 70 Milliarden TL für die Behandlung von
Gefangenen, die an der Wernicke-Korsakoff-Krankheit und an im Zusammenhang mit der Erstürmung der
Gefängnisse erlit-tenen Verletzungen leiden, ausgegeben hat. Eigentlich müsste das Justizministerium,
das die Strafen aufschiebt und die kranken Gefangenen vorübergehend freilässt, die Kosten übernehmen,
erklärte Dr. Özkalipci. 
Mehr als 100 Gefangene hatten die Stiftung nach ihrer Freilassung - um vorübergehend außerhalb der
Gefängnisse behandelt zu werden - um Unterstützung gebeten. Die Menschenrechtsstiftung hat jetzt
bekannt gegeben, dass die Kosten der Behandlungen ihr Budget übersteigen. Bisher wurden etwa 180
Gefangene zur medizinischen Behandlung vorübergehend freigelassen. Weitere Freilassungen und
Anträge an den TIHV werden erwartet. 
Ein Beispiel notwendiger Behandlung ist Songül Ince, die im Bayrampasa-Gefängnis bei der Erstürmung
verletzt wurde. Ihr droht der Verlust eines Armes, weil sie 7 Monate lang in Haft nicht behandelt wurde.
Das Krankenhaus in Sisli / Istanbul verlangt 6 Billionen TL für ihre Behandlung, aber die Familie von
Songül Ince kann die Kosten nicht aufbringen. 
Damit die Menschenrechtstiftung weiterhin not-wendige Kosten für Behandlungen übernehmen kann, hat
sie einen Aufruf für Unterstützung gestartet. 
Das Demokratische Türkeiforum bietet sich hierbei als Vermittler an und bittet um die Überweisung von
Spenden an das Demokratische Türkeiforum (DTF). Sie werden ohne Ab-zug an den TIHV überwiesen.
Spendenbescheinigungen können ausgestellt werden, was bei direkter Überweisung an den TIHV nicht
möglich ist. 
Die Kontonummer des DTF für Spenden an den TIHV ist: Demokratisches Türkeiforum 
Postbank Hamburg BLZ 200 100 20 
Konto-Nr: 0 741 864 205 (Quelle: TIHV, Evrensel, 06.08.01;B.Neppert, Dem. Türkeiforum)
 
                Verfahren gegen Menschenrechtler wegen Beschwerde
Die türkische Staatsanwaltschaft fordert für sieben Aktivisten, die nach der blutigen Erstürmung mehrerer
Gefängnisse Ende vergangenen Jahres eine Beschwerde eingereicht hatten, Haftstrafen bis zu zwölf
Jahren. In der Beschwerde hätten die Menschenrechtlerin Eren Keskin sowie sechs Vertreter linker
Parteien und Gruppierungen das Militär beleidigt. 
"In einem demokratischen Staat würden die Behörden zu uns kommen und fragen, was genau unsere
Beschwerde war", sagte Keskin. "Statt dessen werden Verfahren gegen uns eröffnet." Es wird erwartet,
dass das Verfahren im Herbst beginnen wird. Im Falle eines Schuldspruchs droht den Angeklagten eine
Haftstrafe bis zu zwölf Jahren. 
(Quelle: dpa, 02.08.01)
 
        Staatsanwaltschaft fordert die Aufhebung der Immunität von Sema Piskinsüt
Die Staatsanwaltschaft in Ankara fordert die Aufhebung der Immunität der Abgeordneten Sema Piskinsüt
von der DSP. Unter dem Vorsitz von Piskinsüt hatte die Parlamentarische
Menschenrechtsuntersuchungskommission einen Bericht über Menschenrechtsverletzungen und Folter
in dem Zeitraum 1998 bis 2000 veröffentlicht. In ihrer Amtszeit hatte sie zum Schutz ihrer Informanten
verhindert, dass die Dokumente, die der Untersuchung zugrunde liegen, dem Gericht ausgehändigt
werden. Auch weigert sie sich, die Identität der von ihr interviewten Häftlinge preiszugeben. 
Das Justizministerium hatte die Staatsanwaltschaft aufgefordert, die Anschuldigungen im Bericht in
Zusammenhang mit Erzurum und Erzincan zu untersuchen. Durch die Verweigerung der Identität der
Befragten Häftlinge wird dies verhindert. Deshalb hat die Staatsanwaltschaft nun auf Grundlage des
Artikels 296 des türkischen Strafgesetzes eine Untersuchung gegen Piskinsüt mit dem Ziel der
Aufhebung der Immunität eingeleitet. Falls die Immunität aufgehoben wird und der Fall vor Gericht
verhandelt wird, droht der Abgeordneten eine Haftstrafe zwischen 6 Monaten und 5 Jahren. 
Bis heute liegen der Kommission etwa 50 Anträge von verschiedenen Staatsanwaltschaften vor, die die
Herausgabe der Namen der Folteropfer verlangen. Die Kommission antwortete darauf in einem Schreiben
an die Staatsanwaltschaften, dass es dem Justizministerium und den Staatsanwaltschaften weniger um
die einzelnen Beschwerdeführer gehen sollte. Stattdessen sollte das Ausmaß der Vorwürfe im
Vordergrund stehen. Zur Zeit gebe es in türkischen Gefängnissen keinen öffentlichen Bediensteten, der
wegen Folter oder Misshandlung verurteilt wäre. Dieser Zustand würde nicht nur die Opfer der Folter und
Miss-handlungen, sondern auch die Gesellschaft insgesamt beunruhigen.“
Piskinsüt bewertete die Anklageschrift gegen sich als eine Anklage gegen das türkische Parlament, weil
die Berichte in der parlamentarischen Kommission einstimmig angenommen wurden. Die Vorwürfe seien
politischer Natur. Piskinsüt sagte weiter, sie wünsche die Aufhebung ihrer Immunität und die Anklage. 
Justizminister Türk unterstütze die Forderung der Staatsanwaltschaft von Ankara und sagte, dass für die
Verfolgung der Täter die Kenntnis der Namen der Opfer notwendig sei. 
Das Juristen-Komitee für Menschenrechte wies in einem Brief an Justizminister Türk darauf hin, dass die
Gespräche der Kommissionsmitglieder mit den Gefolterten entsprechend Artikel 33 der „Grundprinzipien
für den Schutz von Personen in Gefängnissen oder in Gewahrsam“ der Vereinten Nationen geheim sein
müssen. Die Verfolgung von Piskinsüt und der Bediensteten, die gegen Folter kämpfen, würde falsche
Signale über die Tendenzen im Justizministerium setzen. (Quelle: AA, 24.07.01; TIHV, 25.07.01, 26.07.01,
02.08.01)
 
                            Verfahren gegen Folterer
Berichten zufolge hat die Parlamentarische Menschenrechtskommission 451 Einzelfälle von Folter mit
voller Namensnennung an 41 Staatsanwaltschaften weitergeleitet und nur in 69 Fällen eine Antwort
erhalten. Von diesen 69 Fällen war in 43 Fällen entschieden worden, keine Verfahren einzuleiten, in 12
Fällen erklärten sich die Staatsanwaltschaften für nicht zuständig, in 6 Fällen sei eine Verjährung
eingetreten. Nur in einem Fall wurde ein Ver-fahren wegen Folter eingeleitet. Leyla Özbakar war am 24.
Juli 2000 im Polizeipräsidium von Bursa gefoltert worden. (Quelle: Radikal, 03.08.01)
 
                Türkische Soldaten vertreiben Kurden aus ihren Dörfern
In einer Presseerklärung gab der Vorsitzende des IHD Diyarbakir, Osman Baydemir, bekannt, dass im
Kreis Beytüssebap (Sirnak) 5 Dörfer von den Sicherheitskräften überfallen wurden. Die Bewohner der
Dörfer Asat und Ortakli wurden am 20. Juli gezwungen, ihre Wohnorte zu verlassen. Nachdem in der
Region ein Soldat getötet und 10 Soldaten durch eine Mine verletzt wurden, waren aus diesen und den
Dörfern Ulucak, Dagalti und Hisarkapi 33 Bewohner festgenommen worden. Sie wurden auf der
Gendarmeriekommandantur für den Kreis verhört. Cafer Aslan (geb. 1978), Kerim Acar (geb. 1966) und
Isa Abi (geb. 1961) waren schwerster Folter ausgesetzt. Ihnen wurden Stromstöße verabreicht, sie
mussten in glühender Hitze warten, wurden mit einem Polizeiknüppel vergewaltigt und es wurden Nägel
durch ihre Hände geschlagen. 
Ausserdem verhängten die paramilitärischen Einheiten ein Nahrungsmittel-Embargo über drei Dörfer in
der Provinz Sirnak und riegelten die Dörfer ab. (Quelle: dpa, Cumhuriyet, 01.08.01)
 
            Zusammenstöße zwischen Kurden und türkischer Polizei in Tunceli
Bei Zusammenstößen zwischen Kurden und der Polizei sind in Tunceli mindestens neun Menschen
verletzt worden. Die Auseinandersetzungen hätten am Freitagabend begonnen, als die Behörden bei
einem Festival in der Stadt Tunceli die Rede eines Politikers der pro-kurdischen Demokratie-Partei des
Volkes (HADEP) nicht zulassen wollten, berichteten türkische Zeitungen. Eine Gruppe bewarf daraufhin
das Auto eines Militärs mit Steinen. Bei den Auseinandersetzungen seien acht Polizisten und ein Zivilist
verletzt worden. 
Aufgeheizt wurde die Stimmung auch durch ein Plakat, auf dem einem Politiker der Partei der
Nationalistischen Bewegung (MHP) für Spenden gedankt wurde. Die MHP gilt als Partei, die den Kurden
keine weiteren Zugeständnisse machen will. (Quelle: dpa 28.07.01)
 
  AI-Urgent Action: 150 Bürger verschiedener Staaten Afrikas an die Grenze zu Griechenland
                                  deportiert
Zahlreiche Bürger verschiedener afrikanischer Staaten sind aus Istanbul in das Grenzgebiet Ipsala
zwischen der Türkei und Griechenland deportiert worden. Dort stehen ihnen weder Unterkünfte zur
Verfügung, noch haben sie Wasser oder Lebensmittel. Die Einreise nach Griechenland wird ihnen
verwehrt, und in die Türkei dürfen sie auch nicht zurückkehren. Berichten zufolge haben Angehörige der
Sicherheitskräfte Misshandlungen, Folterungen und Vergewaltigungen begangen, und mindestens zwei
Personen sollen bereits gestorben sein.
Am 7. Juli 2001 wurde eine Gruppe von rund 200 Personen aus Nigeria, Äthiopien, Eritrea, Tansania,
Ghana und Sudan bei einer Razzia, die sich offenbar auf Bürger afrikanischer Staaten konzentrierte, von
der Polizei in Istanbul festgenommen. Sie wurden nach vorliegenden Informationen zum Ausländeramt
der Polizeizentrale von Istanbul gebracht, wo man sie sieben Tage lang unter unhygienischen
Bedingungen und ohne Matratzen in Haft hielt. Sie wurden dort geschlagen, und einem Anwalt, der die
Gefangenen besuchen wollte, wurde der Zugang zu ihnen verweigert. Wie es heißt, mussten die
Gefangenen in Türkisch verfasste Erklärungen unterzeichnen, denen zufolge sie von Griechenland in die
Türkei eingereist seien und nun freiwillig dorthin zurückkehren wollten. Die türkische Polizei soll einigen
der Gefangenen Seiten aus ihren Reisepässen gerissen haben, auf denen Visa für die Türkei eingetragen
waren.
Am 14. Juli 2001 brachten türkische Gendarmen die Gruppe an die Grenze zu Griechenland, wo die
Menschen weder Wasser noch Lebensmittel hatten. Sie sollen gezwungen worden sein, auf die
griechische Seite zu laufen, und die Gendarmen drohten damit, sie zu erschießen, falls sie
zurückkämen. Die Gendarmen sollen auf die Mitglieder der Gruppe eingeprügelt haben. Drei Frauen und
ein Mann, die einer Gruppe von 16 Personen angehörten, denen die Rückkehr nach Istanbul gelang,
gaben an, vergewaltigt worden zu sein. Andere wurden von Angehörigen der türkischen Gendarmerie
sexuell misshandelt. Es ist zu befürchten, dass mindestens zwei Personen im Fluss Meric zwischen
Griechenland und der Türkei ertrunken sind.
Der Gruppe wurde die Einreise nach Griechenland verweigert, stattdessen wurden die Deportierten von
der griechischen Grenzpolizei einen Tag lang in Haft genommen und dann gezwungen, in die Türkei
zurückzukehren. Der Gruppe, der auch eine Schwangere angehören soll, wurde aber weder die Einreise
in die Türkei gestattet, noch konnten sie in Griechenland bleiben. Die Menschen befinden sich nach wie
vor im Grenzgebiet zwischen beiden Ländern und haben weder Wasser, Nahrungsmittel noch
Unterkünfte. In der Grenzregion gibt es zudem Minenfelder.
Hintergrundinformationen
Derzeit leben in Istanbul mehrere hundert Afrikaner, die aufgrund der politischen oder wirtschaftlichen
Lage aus ihren Heimatländern geflohen sind. Einige von ihnen sind vom Hohen Flüchtlingskommissar der
Vereinten Nationen (UNHCR) anerkannte Flüchtlinge. Da es jedoch in der Türkei keine angemessenen
rechtlichen Schutzmechanismen für diese Menschen gibt, sind sie in Gefahr, in der Haft misshandelt zu
werden und in Länder abgeschoben zu werden, in denen ihnen schwere Menschenrechtsverletzungen
drohen. Obwohl die Türkei die Genfer Flüchtlingskonvention nur mit Einschränkungen unterzeichnet hat,
womit sie sich das Recht vorbehält, Flüchtlinge aus nicht-europäischen Staaten nicht zu akzeptieren,
wird Asylsuchenden aus Staaten außerhalb Europas normalerweise gestattet, ihren Asylantrag durch
den UNHCR prüfen zu lassen und während dieser Zeit in der Türkei zu bleiben. Die Prinzipien des
internationalen Flüchtlingsrechts und menschenrechtliche Grundsätze müssen jeder Person gewährt
werden, die schutzbedürftig sein könnte. Geografische Einschränkungen entbinden die Türkei nicht von
ihren Verpflichtungen auf der Grundlage europäischer und internationaler Konventionen zum Schutz der
Menschenrechte von Bürgern außereuropäischer Staaten und untersagt ihnen die Abschiebung von
Personen in Staaten, in denen sie Gefahr laufen, Menschenrechtsverletzungen zum Opfer zu fallen. Das
Prinzip des Non-Refoulement (Abschiebungsverbot) wird als allgemein verbindliche Norm des
Völkergewohnheitsrechts betrachtet.
Empfohlene Aktionen: Schreiben Sie bitte Telefaxe oder Luftpostbriefe an die türkischen
Behörden, in denen Sie
* fordern, dass sie umgehend Maßnahmen einleiten, um die Sicherheit der Gruppe afrikanischer
Staatsbürger im Grenzgebiet zwischen der Türkei und Griechenland zu garantieren und ihnen die
Rückkehr in die Türkei zu gestatten;
* darauf dringen, dass umgehend eine umfassende und unabhängige Untersuchung der Misshandlungs-
und Foltervorwürfe eingeleitet wird, die gegen Polizisten und Angehörige der Gendarmerie erhoben
worden sind;
* fordern, dass die Asylanträge von jedem einzelnen Mitglied der Gruppe in einem fairen Prozess geprüft
wird, und dass man den Asylbewerbern Zugang zum UNHCR, Nichtregierungsorganisationen und
rechtlichem Beistand gewährt;
* die Türkei auffordern, sich an das Prinzip des Non-Refoulement zu halten und niemanden in ein Land
abzuschieben, in dem der Person Menschenrechtsverletzungen, wie Folter oder grausame,
unmenschliche und erniedrigende Behandlung drohen;
* sich besorgt darüber zeigen, dass diese Deportation offenbar auf der Grundlage rassischer Erwägungen
durchgeführt wurde und keine Möglichkeit einer rechtlichen Prüfung zuließ sowie dass die Sicherheit und
das Überleben der deportierten Menschen nicht sichergestellt wurde;
* die Behörden auffordern, jede Form des institutionalisierten Rassismus, d.h. Rassismus, der offen oder
verdeckt in politischen Entscheidungen, Vorgehensweisen und Praktiken privater oder öffentlicher
Institutionen zutage tritt, zu unterbinden.
Appelle an:
Herrn Innenminister Rüstü Kazim Yücelen, Icisleri Bakanligi, 06644 Ankara, Republik Türkei, Telefax: (00
90) 312 418 1795
Kopien an:
Minister und Beauftragter für Menschenrechtsfragen, Herrn E. Safter Gaydali, Büro des
Ministerpräsidenten, Basbakanlik, 06573 Ankara, Republik Türkei, Telefax: (00 90) 312 417 0476
Kanzlei der Botschaft der Republik Türkei, S. E. Herrn Osman Taney Korutürk, Rungestr. 9, 10179
Berlin, Telefax: 030-275 90 915 - E-Mail: turk.em.berlin@t-online.de
und an die griechischen Behörden, in denen Sie
* auf Berichte hinweisen, denen zufolge eine Gruppe Staatsbürger verschiedener afrikanischer Staaten in
der Türkei Opfer schwerer Menschenrechtsverletzungen wurden und deshalb in Gefahr sind, erneut
misshandelt und gefoltert zu werden, wenn sie in die Türkei zurückgeschoben werden;
* sich besorgt darüber zeigen, dass die Angehörigen dieser Gruppe Berichten zufolge gegen ihren Willen
von den griechischen Behörden in die Türkei zurückgeschickt wurden, ohne dass man ihnen die
Möglichkeit eingeräumt hatte, einen Asylantrag zu stellen, was einen Verstoß gegen das Prinzip des
Non-Refoulment darstellt;
* Griechenland auffordern, sich an das Prinzip des Non-Refoulement zu halten und niemanden in ein
Land abzuschieben, in dem ihm oder ihr Menschenrechtsverletzungen, wie Folter oder grausame,
unmenschliche und erniedrigende Behandlung drohen.
Appelle an: 
Mr Mihalis Chrysohoidis, Minister of Public Order, Ministry of Public Order, 1 Katehaki Street , 101 77
Athens, GRIECHENLAND (Minister für öffentliche Sicherheit), Telefax: (00 30) 1 691 79 44
Kopien an: 
Kanzlei der Griechischen Botschaft, S. E. Herrn Dimitrios Nezeritis, Jägerstraße 54/55, 10117 Berlin,
Telefax: 030- 2062 6444; 030-2062 6555 
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch. Da
Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 5.
September 2001 keine Appelle mehr zu verschicken. (Quelle: AI-Index: EUR 44/045/2001, UA 185/01,
Sorge um Sicherheit, Folter, Misshandlung, 25.07.01)
 
AI-Urgent Action: Drohende Folter und Misshandlung von  festgenommenen HADEP’lern
Im Südosten der Türkei sind 13 Personen festgenommen worden: Haydar Öner (38), Ismihan Öner (59,
Mutter von Haydar Öner), Aysel Öner (26, Schwägerin von Haydar Öner), Abdurrahman Öner (55), Senel
Polattas (18), S. Mehmet Polattas (25), Turabi Yuka (25), Mehmet Gariban (50-55), Ali Gözübüyük
(HADEP-Bezirksvorsitzender Adiyaman), Yusuf Polat (HADEP-Provinzvorsitzender Adiyaman), Hayriye
Polattas (55) und weitere zwei Personen unbekannten Namens. amnesty international befürchtet, dass
die Gefangenen gefoltert werden könnten.
Die elf oben genannten Personen wurden am 24. Juli 2001 in der Provinz Adiyaman von Gendarmen
(Polizisten, die in ländlichen Gebieten Aufgaben übernehmen) festgenommen. Zwei weitere Personen,
deren Namen ai nicht vorliegen, nahmen die Behörden am 26. Juli 2001 fest. Die Gefangenen werden
derzeit in der Gendarmeriezentrale von Ad?yaman festgehalten. Bislang sind keine Gründe für ihre
Festnahme angegeben worden.
Vor ihrer Festnahme hatten sich die Gefangenen mit zwei Schweizer Staatsbürgern getroffen, die das
Gebiet bereisten. ai befürchtet, dass die 13 Menschen allein wegen dieses Treffens in Haft genommen
worden sind.
Haydar Öner ist vor kurzem aus dem Gefängnis entlassen worden, nachdem er wegen Mitgliedschaft in
der bewaffneten Oppositionsgruppe PKK eine Haftstrafe verbüßt hatte. Sein Vater A. Öner, der
ehemalige Bezirksvorsitzende einer pro-kurdischen Partei, wurde offenbar aus politischen Gründen
ermordet. Unter den Gefangenen befinden sich zwei führende Mitglieder der HADEP in Ad?yaman.
Mitglieder dieser Partei werden in jüngster Zeit im Südosten der Türkei zunehmend drangsaliert.
Hintergrundinformationen:
Wer im Verdacht steht, gegen Gesetze verstoßen zu haben, die in die Zuständigkeit der
Staatssicherheitsgerichte fallen, kann bis zu vier Tage ohne Kontakt zu Familienangehörigen, Freunden
oder Anwälten in Polizeigewahrsam gehalten werden. Wenn Gefangene unter bestimmten
Voraussetzungen länger in Haft gehalten werden – bis zu einer Frist von sieben Tagen – haben sie das
Recht auf Zugang zu einem Rechtsanwalt, was ihnen in der Praxis jedoch sehr häufig nicht gewährt wird.
Solange die Gefangenen keinen Kontakt zur Außenwelt aufnehmen können, sind sie den Verhörbeamten
ausgeliefert. Mit Folter versucht man, Geständnisse oder Informationen über illegale Organisationen zu
erpressen, Gefangene zu Spitzeldiensten für die Polizei zu bewegen oder setzt sie als inoffizielle Strafe
für die mutmaßliche Unterstützung einer verbotenen Organisation ein. Zu den häufigsten Foltermethoden
gehört es, die Gefangenen auszuziehen und ihnen die Augen zu verbinden, sie mit einem eiskalten
Hochdruckwasserstrahl abzuspritzen, sie an den auf dem Rücken zusammengebundenen Armen oder
Handgelenken aufzuhängen, ihnen Elektroschocks zuzufügen, sie auf die Fußsohlen zu schlagen, sie
mit dem Tode zu bedrohen oder sie sexuell zu misshandeln.
Legale kurdische Parteien, darunter die HADEP, sind in der Türkei täglichen Schikanierungen durch die
Behörden ausgesetzt. Einige Parteien sind bereits verboten worden, anderen droht ein Verbot. Mitglieder
und Sympathisanten dieser Parteien wurden gefoltert oder sind dem „Verschwindenlassen“ bzw.
staatlichem Mord zum Opfer gefallen. Die HADEP ist die Nachfolgerorganisation zweier Parteien, die
beide mit der Begründung, separatistische Ziele zu verfolgen, von den türkischen Behörden aufgelöst
wurden. Obwohl die Partei Gewalt ablehnt, wird sie von einigen als politischer Arm der militanten
„Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK) angesehen. Das türkische Verfassungsgericht berät zurzeit über einen
Antrag des Staatsanwaltes des Staatssicherheitsgerichts, die HADEP als „verlängerten Arm der PKK“
zu verbieten. Obwohl die HADEP 1999 bei Wahlen in 37 Gemeinden des überwiegend kurdisch
bewohnten Südostens des Landes überwältigende Mehrheiten errungen hat, erhielten die gewählten
HADEP-Mitglieder aufgrund einer Bestimmung, dass eine Partei landesweit mindestens zehn Prozent
aller Stimmen bekommen muss, keine Sitze im Parlament.
Im Südosten der Türkei sind HADEP-Mitglieder in jüngster Zeit zunehmend unter Druck geraten In den
vergangenen Wochen sind Berichten zufolge zahlreiche HADEP-Mitglieder festgenommen worden. In
vielen Fällen haben diese Häftlinge später berichtet, in der Haft misshandelt worden zu sein. Am 11.
September 2000 waren Resul Sadak, der HADEP-Vorsitzende in der Provinz Sirnak, und zehn weitere
HADEP-Mitglieder inhaftiert worden. Berichten zufolge hatte man ihnen die Augen verbunden, sie mit
dem Tode bedroht und sie am Schlafen gehindert (siehe UA 294/00 vom 25. September und 20.
Dezember 2000). Serdar Tanis, Vorsitzender der HADEP in der Region Silopi, und Ebubekir Deniz sind
seit dem 25. Januar 2001 „verschwunden“ (s. UA 26/01).
Empfohlene Aktionen: 
Schreiben Sie bitte Telefaxe oder Luftpostbriefe, in denen Sie
·       sich um die Sicherheit der 13 in der Provinz Ad?yaman inhaftierten Personen besorgt zeigen;
·       die Behörden auffordern, sicherzustellen, dass sie nicht misshandelt oder gefoltert werden;
·       sich nach den möglicherweise gegen sie erhobenen Anklagepunkten erkundigen;
·       die türkische Regierung an ihre Verpflichtungen gemäß Artikel 3 („Niemand darf der Folter oder
unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden") der Europäischen
Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten erinnern;
·       fordern, dass den Gefangenen umgehend der Kontakt zu Rechtsanwälten gewährt wird.
Appelle an:
Herrn Innenminister Rüstü Kazim Yücelen, Icisleri Bakanligi, 06644 Ankara, Republik Türkei, Telefax: (00
90) 312 418 1795
Oberkommandierender der Gendarmerie, General Aytac Yalman, Jandarma Kuvvetleri Komutanligi,
Bakanliklar, 06100 Ankara, Republik Türkei, Telefax: (00 90) 312 418 9208
Kopien an:
Minister und Beauftragter für Menschenrechtsfragen, Herrn E. Safter Gaydali, Büro des
Ministerpräsidenten, Ba?bakanlik, 06573 Ankara, Republik Türkei, Telefax: (00 90) 312 417 0476
Kanzlei der Botschaft der Republik Türkei, S. E. Herrn Osman Taney Korutürk, Rungestr. 9, 10179
Berlin, Telefax: 030-275 90 915, E-Mail: turk.em.berlin@t-online.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort, spätestens bis zum 06.09.01.
(Quelle: AI-Index: EUR 44/046/2001, UA 188/01, 26.07.2001 – bs, Drohende Folter und Misshandlung)
 
AI-Urgent Action: Sorge um Sicherheit von Edip Balik (30)
Amnesty international vorliegenden Berichten zufolge wird Edip Balik im Südosten der Türkei
rechtswidrig in Haft gehalten. Er ist bereits misshandelt und gefoltert worden.
Balik wurde am 4. Juli 2001 von der Polizei in Diyarbakir festgenommen, weil man ihn verdächtigt,
Mitglied der bewaffneten Oppositionsgruppe „Hizbullah“ zu sein. Nachdem er zehn Tage lang in
Polizeigewahrsam gehalten worden war – die nach türkischem Recht maximal erlaubte Frist – ordnete
ein Richter am 15. Juli 2001 seine Überstellung ins Gefängnis an. Entgegen dieser Anordnung wurde
Balik jedoch in die Antiterrorabteilung der Polizeizentrale von Diyarbakir gebracht. 
Balik ist offenbar auf der Grundlage des türkischen „Reue“-Gesetzes (Gesetz Nr. 3419) erneut in
Polizeigewahrsam genommen worden. Aber auch gemäß diesem Gesetz hätte er nur weitere zehn Tage
festgehalten werden dürfen. Somit wird er derzeit rechtswidrig in Haft gehalten.
Die Mutter und der Onkel von Balik durften ihn Berichten zufolge am 30. Juli 2001 für 20 Minuten
besuchen. In den Schilderungen der Familienangehörigen heißt es: „... er wurde von zwei Polizisten zu
uns geschleppt, als sei er behindert. Er konnte seine Arme und Beine nicht mehr benutzen. Sein
Gesicht war ganz entstellt.“ Balik leidet an gesundheitlichen Problemen und hat nur eine Niere.
Hintergrundinformationen
In jüngster Zeit sind mehrere mutmaßliche Mitglieder und Sprecher der „Hizbullah“ rechtswidrig von der
Polizei inhaftiert worden. So wurde Fesih Güler während seiner illegalen Haft Berichten zufolge gefoltert
(s. 317/00 vom 20. Oktober 2000). Fahrettin Özdemir hat man insgesamt 59 Tage lang in
Polizeigewahrsam gehalten und wäh­rend dieser Zeit schwer gefoltert (s. EXTRA 30/00 vom 3. und 11.
April 2000).
Wer im Verdacht steht, gegen die Antiterrorgesetze verstoßen zu haben, kann seit der Novellierung des
Strafrechts im März 1997 bis zu vier Tage ohne Kontakt zu Familienangehörigen, Freunden oder
Anwälten in Polizeigewahrsam gehalten werden. In Provinzen, die sich derzeit im Ausnahmezustand
befinden, wozu Diyarbakir gehört, kann diese Haftperiode um sechs auf zehn, in allen anderen
türkischen Provinzen um drei auf sieben Tage verlängert werden. Nach dieser Frist müssen Gefangene
einem Staatsanwalt und einem Richter vorgeführt werden, die dann entscheiden, ob die Gefangenen
freigelassen oder bis zum Gerichtsverfahren in Untersuchungshaft bleiben.
Nach dem türkischen „Reue“-Gesetz (Gesetz Nr. 3419) können Mitglieder von illegalen bewaffneten
Organisationen im Rahmen der „Kronzeugenregelung“ als Belastungszeugen aussagen und so ihr
Strafmaß reduzieren. Der Gouverneur unter den Bedingungen des Ausnahmezustands kann die
Genehmigung beantragen, die Aussagen dieser Gefangenen aufzunehmen. Ein Gericht erteilt dann eine
bis zu zehn Tage lange Frist, in der die Gefangenen zur Protokollierung ihrer Aussage aus dem
Gefängnis geholt und in Polizeigewahrsam genommen werden. In dieser Zeit sind sie dann in besonderer
Gefahr, misshandelt oder gefoltert zu werden.
Während aus den türkischen Gefängnissen selten Berichte über Folterungen gemeldet werden, wird in
den Polizeiwachen offensichtlich regelmäßig gefoltert. Folter wird angewandt, um „Geständnisse" oder
Informationen über illegale Organisationen zu erpressen, um die Gefangenen zu Spitzeldiensten für die
Polizei zu bewegen oder als „Strafe" für die mutmaßliche Unterstützung einer verbotenen Organisation.
Zu den häufigsten Foltermethoden gehört es, die Gefangenen auszuziehen und ihnen die Augen zu
verbinden, sie mit einem eiskalten Hochdruckwasserstrahl abzuspritzen, sie an den auf dem Rücken
zusammengebundenen Armen aufzuhängen, ihnen Elektroschocks zuzufügen, sie auf die Fußsohlen zu
schlagen, ihr Leben zu bedrohen oder sie sexuell zu misshandeln.
Die türkische Regierung ist Vertragsstaat der Europäischen Konvention zum Schutze der
Menschenrechte und Grundfreiheiten“, in deren Artikel 3 es heißt: „Niemand darf der Folter oder
unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden").
Empfohlene Aktionen: 
Schreiben Sie bitte Telefaxe oder Luftpostbriefe, in denen Sie
·         sich angesichts der Berichte besorgt zeigen, denen zufolge Edip Balik misshandelt und gefoltert
   worden ist und er nach wie vor in der Antiterrorabteilung der Polizeizentrale von Diyarbakir
   festgehalten wird;
·         die Behörden auffordern, seine Sicherheit zu garantieren und ihm die erforderliche medizinische
   Versorgung zu gewähren;
·         um die Zusicherung bitten, dass er nicht erneut misshandelt oder gefoltert wird;
·         bei den Behörden darauf dringen, dass Edip Balik umgehend in ein Gefängnis verlegt wird;
·         fordern, dass eine umfassende und unabhängige Untersuchung der Berichte eingeleitet wird, denen
   zufolge Edip Balik rechtswidrig inhaftiert ist sowie misshandelt und gefoltert wurde;
·         darauf dringen, dass die Ergebnisse der Ermittlungen veröffentlicht und die für
   Menschenrechtsverletzungen Verantwortlichen vor Gericht gestellt werden;
·         die Behörden auffordern, sicherzustellen, dass niemand in Diyarbakir rechtswidrig inhaftiert wird und
   alle Gefangenen, die länger als zehn Tage in Gewahrsam gehalten worden sind, sofort in ein
   Gefängnis verlegt werden;
·         fordern, dass Schritte eingeleitet werden, um die Folterung von Gefangenen in der Polizeizentrale
   von Diyarbakir zu unterbinden, und die türkische Regierung an ihre Verpflichtungen gemäß Artikel 3
   der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten erinnern
   ("Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung
   unterworfen werden").
Appelle an:
Herrn Innenminister Rüstü Kazim Yücelen, Icisleri Bakanligi, 06644 Ankara, Republik Türkei, Telefax: (00
90) 312 418 1795
Gouverneur unter den Bedingungen des Ausnahmezustands, OHAL Valisi, Diyarbakir, Republik Türkei,
Telefax: (00 90) 412 224 35 72
Polizeichef von Diyarbakir, Attila Cinar, Diyarbakir Emniyet Müdürü, Diyarbakir Emniyet Müdürlügü,
Diyarbakir, Republik Türkei
Herrn Justizminister Prof. Hikmet Sami Türk, Adalet Bakani, Adalet Bakanligi, TR-06659 Ankara,
Republik Türkei, Telefax: (00 90) 312-418 5667; (00 90) 312-417 3954
Kopien an: 
Minister und Beauftragter für Menschenrechtsfragen, Herrn E. Safter Gaydali, Büro des
Ministerpräsidenten, Ba?bakanlik, 06573 Ankara, Republik Türkei, Telefax: (00 90) 312 417 0476
Kanzlei der Botschaft der Republik Türkei, S. E. Herrn Osman Taney Korutürk, Rungestr. 9, 10179
Berlin, Telefax: 030-275 90 915, E-Mail: turk.em.berlin@t-online.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort, spätestens bis zum 11.09.01. 
(Quelle: AI-Index: EUR 44/048/2001, UA 194/01, 31.07.2001 – bs, Folter und Misshandlung / Rechtswidrige
Inhaftierung / Sorge um Sicherheit)
 
                   Neue Netzwerke gegen Landminen in Kurdistan
Es vergeht in Kurdistan kein Tag ohne Minenopfer. Am 1. August wurden im Kreis Semdinli, Provinz
Hakkari, in den Dörfern Kelet und Begalte zwei Personen durch Minen getötet und zwei verletzt. In den
vergangenen Tagen wurde in Hakkari der 30-jährige Sükrü Toprak durch eine Landmine getötet. Der
28-jährige Mikail Kivci wurde durch eine Landmine verwundet und befindet sich im Krankenhaus von
Semdinli. 
Am 24. Juli wurden drei Kinder aus einer Familie durch Landminen verletzt. Dem 9-jährigen Recep Özer
wurde im Krankenhaus von Diyarbakir die Hand amputiert. Seine Geschwister Leyla Özer (5) und
Mehmet Özer (2) wurden mit Verletzungen im selben Krankenhaus behandelt. Der Vater der Kinder
beschuldigte die Ärzte, durch ihre verspätete Behandlung die Amputation der Hand seines Sohnes
verschuldet zu haben. 
In Zusammenarbeit mit der Kurdischen Regionalregierung wurde ein neues Netzwerk gegen Landminen
gegründet: Mine Advice Action Group (COMA). Sie soll in Abstimmung und Ergänzung mit den
UNO-Organisationen (UNOPS) zur Landminenbeseitigung tätig werden. Auch für die Türkei haben sich
verschiedene Organisationen zu einem neuen und wirkungsvolleren Netz gegen Landminen vereinigt.
Kontakt: mbalci@mayinsizbirturkiye.org (eine Türkei ohne Minen) (Quelle:  Evrensel, 02.08.01)
 
              Türkischer Schleuser von griechischen Küstenwache getötet
Ein türkischer Schleuser ist am Donnerstag von der griechischen Küstenwache tödlich verletzt worden.
Wie die griechischen Behörden mitteilten, versuchte die Küstenwache ein türkisches Schnellboot bei der
Insel Kos zu stoppen. Als das Boot zu flüchten suchte, feuerten die Griechen mehrere Schüsse auf das
Schiff. Die Polizei fand den 23-jährigen schwer verletzt im Boot. Er starb im Krankenhaus von Kos. Er
hatte zuvor neun illegale Einwanderer aus dem Irak auf Kos abgesetzt. Die Flüchtlinge, die jeweils 2.500
Dollar bezahlt hatten, wurden aufgegriffen.
(Quelle: dpa, 02.08.01, Radikal, 03.08.01)
 
                  Irak vertreibt kurdische und turkmenische Familien
Die irakische Opposition hat die irakische Regierung beschuldigt, seine rassistische Politik gegen
Kurden und Turkmenen in Kirkuk fortzusetzen und kurdische und turkmenische Familien zum Verlassen
ihrer Heimat zu zwingen. Die irakische Regierung soll angeordnet haben, die Verwaltung in Kirkuk solle
eine Liste mit Namen von 620 Familien erstellen, die sich auf die Zwangsdeportation in einen Ort
außerhalb von Kirkuk vorbereiten sollen. Auch soll die Führung in der Provinz Kirkuk 20 kurdische und
turkmenischen Familien aufgefordert haben, Kirkuk innerhalb von 72 Stunden zu verlassen. Andernfalls
würde die Führung die Häuser der Familien zerstören und sie zwangsweise deportieren.
Die Arabisierungspolitik in Kirkuk sei nach dem Besuch von Saddams Cousin Ali Hassan Al-Majid
forciert worden. Er soll die Offiziellen Leute aus der Verwaltung, der Polizei und auch aus der
Baath-Partei aufgefordert haben, die Arabisierung zu beschleunigen. Al-Majid ist derjenige, der die
Bombardierung von Halabja mit Giftgas angeordnet hatte. (Quelle: KurdishMedia.com Aus: Al-Beyan
Al-Imarati, 11.07.01) 
 
      Ministerin Nasreen Mustafa Sideek kritisiert die Umsetzung der UN-Resolution 986
Nasreen Mustafa Sideek, Ministerin für Wiederaufbau und Entwicklung in der Kurdistan
Regionalregierung in Arbil, sagte in einem Interview mit dem Middle East Intelligence Bulletin, dass ihr
Ministerium nach der Resolution 986 des UN-Sicherheitsrates, dem sog. „Oil-for-Food“-Programm,
weitaus aktiver wäre als vorher. Obwohl vorher der technische Stab und auch die notwendigen
Maschinen vorhanden waren, so fehlte es doch an Geld, um den massiv hohen Bedarf am Wiederaufbau
des Landes zu decken. Seit dem Beginn des Programms hätten mehr als 20.000 Familien in ganz
Kurdistan eine Wohnung erhalten. Hunderte von Schulen mit Tausenden von Klassenräumen seien
wieder aufgebaut worden, weitere seien geplant. Zwischen den Dörfern seien Straßen wieder aufgebaut
worden, einhergehend mit der Wasserversorgung, der Versorgung mit Gesundheitszentren,
Bewässerungskanälen, Veterinärzentren und anderen Leistungen. 
Die Ausgangslage sei denkbar schlecht gewesen. Mehr als 4.000 von etwa 5.000 Dörfern und Städten
mit bis zu 50.000 Einwohnern seien zerstört gewesen. Seit 1975 seien viele Familien aus ihren
Gemeinden zwangsweise deportiert worden. Die Städte seien wegen der Dorfzerstörungen und der
Zwangsumsiedlungen exzessiv gewachsen und die städtischen Strukturen und Dienste überfordert. 
Die Arabisierungspolitik der kurdischen Gebiete in den irakisch kontrollierten Territorien zwinge viele
kurdische Familien zur Flucht, viele kämen nach irakisch Kurdistan. 
Die Ministerin kritisierte, dass die UN-Agenturen unabhängig von den lokalen Verwaltungen arbeiteten
und teilweise die Existenz der Regionalregierung ignorierten, statt die bestehenden regionalen und
lokalen Strukturen zu stärken. So würden sie die Fördergelder oftmals ad hoc, nach Belieben an
einzelne Projekte vergeben, statt gut geplante Programme zu unterstützen. Doch für einen effektiven
Einsatz der Gelder sei es notwendig, dass die UN die kurdische Regionalregierung bei der Planung für
die gesamte Region unterstütze. 
Die Resolution 986 des UN-Sicherheitsrates berücksichtige auch nicht den wichtigen Aspekt der
Entwicklung der ländlichen Regionen. Die Familien in den ländlichen Gebieten bräuchten Möglichkeiten
für ein Einkommen. Diese müssten geschaffen werden. 
Seit der Verabschiedung der Resolution sei die landwirtschaftliche Produktion verbessert worden. Doch
noch immer bevorzuge das Programm, Weizen von Australien und Kanada zu kaufen und kostenlos zu
verteilen, statt den in der Region produzierten Weizen zu kaufen, welcher die wichtigste Ernte der
Region sei. Das hätte einen negativen Effekt auf das Einkommen in den ländlichen Gebieten. 
Die kurdische Regionalregierung finanziere aus eigenen Quellen Projekte und Programme im öffentlichen
Sektor, die von der Resolution nicht abgedeckt werden. So sei das extensive Straßennetz und das
digitale Telekommunikationssystem, welche die UN für seine Projekte und Programme nutzt, aus
eigenen Quellen finanziert worden. Sogenannte smart sanctions, die den Diesel-Handel an der Grenze
einschränken, würden den Wiederaufbau und die Entwicklung stoppen, denn dieser Handel sei die
Haupteinkommensquelle der kurdischen Regionalregierung. Die Verwaltungsstruktur im Ministerium von
Frau Sideek würde vielleicht abgebaut werden müssen. Doch diese Strukturen würden auch für Dienste
in der Region auch nach dem Ende des Oil-for-Food Programms benötigt. 
Wenn der Grenzhandel eingeschränkt würde, dann seien noch Möglichkeiten im Rahmen der
UN-Resolution 986 vorhanden, um die zivilen Bediensteten zu finanzieren. Internationale Investitionen in
der Region könnten ebenfalls neue Kapazitäten in die Region bringen. Aber hierfür sei die Zustimmung
der irakischen Regierung notwendig, weil sie Visa ausstellt. Und wenn man sich den Unwillen der
irakischen Regierung bei der Ausstellung von Visa für diejenigen ansehe, die in der
Elektrizitätsversorgung und der Minenräumung arbeiten, so sei das keineswegs ermutigend. 
(Quelle: Middle East Intelligence Bulletin, Vol. 3 No. 7, Juli 2001)
 
        Pax-Christi-Basisgruppen fordern Abschiebeschutz für wehrpflichtige Kurden
Unter der Forderung "Kurden nicht wieder zu den Waffen zwingen - Abschiebeschutz für wehrpflichtige
Kurden" trat im Sommer 2000 ein von Pax-Christi-Basisgruppen in Nassau und Lahnstein initiiertes
Bündnis an die Öffentlichkeit. Mit der Forderung nach einem Abschiebeschutz für hier lebende Kurden
im wehrpflichtigen Alter haben sich die Initiatoren erneut an die Abgeordneten des Bundestags gewendet
und eine erneute parlamentarische Prüfung ihres Anliegens gefordert. 
Sie begründen ihre Forderung u.a. damit, dass der Gewaltverzicht der Kurden in der Türkei und hier, aber
auch der Gewaltverzicht der türkischen Regierung und des türkischen Militärs gegenüber den Kurden
und anderen in der Türkei im öffentlichen Interesse liege. Die Bundesregierung und auch andere
NATO-Staaten müssten politischen Druck auf die Türkei ausüben, um die Menschenrechtsverletzungen
zu beenden und ebenso Gewaltverzicht zu üben. Sie dürfe die Gewalt des türkischen Staates nicht
stützen, weder durch Lieferung von lebenden Waffen (Wehrpflichtigen) noch durch Waffenexporte und
Lieferung von Folterinstrumenten und anderer Provokationen der BRD. 
„Die Kurden halten sich an diesen Gewaltverzicht trotz Fortsetzung der Menschenrechtsverletzungen
und der Gewalt des türkischen Staates und des Militärs ihnen gegenüber und trotz weiterer
Schwierigkeiten in unserem Land (Aufrechterhaltung des PKK-Verbots, Razzien und andere
Hausdurchsuchungen, Abschiebung von Wehrpflichtigen, Waffenexporte u.a.). Unser Verfassungsschutz
bestätigt diese Wende der Kurden weg von der Gewalt. Die türkische Regierung setzt ihre
Menschenrechtsverletzungen massiv fort und auch ihre Gewalt gegen Kurden und Oppositionelle. Das
Militär ist daran maßgeblich beteiligt. Die europäischen Regierungen halten sich mit politischem Druck
gegenüber dem türkischen Staat zurück, aber nicht gegenüber den Kurden, die sie sogar durch
Abschiebung ins türkische Militär zwingen und damit zur Teilnahme an der Gewalt gegen ihr Volk und
andere. Auch liefern unsere Regierungen Waffen und lassen die Lieferung von Folterinstrumenten zu. ...
Wir haben die Chance, dem Teufelskreis der Gewalt die Stirn zu bieten. Bitte setzen Sie sich durch ihre
Unterschriften an Innenminister und Petitionsausschuss für dieses Anliegen ein. Bitte setzen Sie sich
als Politiker und Bundestagsabgeordnete dafür ein, dass der Bundestag den Gewaltverzicht der Kurden
stärkt gerade durch Abschiebeschutz von wehrpflichtigen Kurden. Wir müssen es ihnen spürbar positiv
zeigen!"
(Nähere Infos bei P. Wolfgang Jungheim, Pax Christi Basisgruppen Nassau + Lahnstein,
Johanneskloster, 56112 Lahnstein, Tel. 02621-968841, Fax 02621-968830)
 

Kirchenasyl letzte Chance vor Abschiebung - Kirchen lehnen Sonderrolle im Asylrecht ab

Innenminister Otto Schily will Ausländern ein befristetes Aufenthaltsrecht geben, wenn die Kirchen, aber
auch andere humanitäre Organisationen, die Kosten übernehmen. So würde das bisher nur geduldete
Kirchenasyl de facto anerkannt. Damit will er künftig den Kirchen im Asylrecht eine Sonderrolle
einräumen, doch dies lehnen Kirchen ab. Weder bei der Evangelischen Kirche, noch bei den
katholischen Bischöfen stößt Schily damit auf Gegenliebe. Man wolle nicht "die Verantwortung des
Staats übernehmen". Stattdessen wird eine staatliche Härtefallregelung gefordert, die ein Kirchenasyl
überflüssig macht.
Wolf-Dieter Just, Vorsitzender der Ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) "Asyl in der
Kirche", bekräftigte die von Kirchen und Verbänden seit Jahren erhobene Forderung nach einer
gesetzlichen Härtefallregelung für Flüchtlinge, die durch alle Maschen des Rechts gefallen sind.
Unverständlich sei, dass der Bericht der Süssmuth-Kommission "zwar alle guten Gründe für eine
Härtefallregelung aufzählt, sie dann aber doch ablehnt". Die BAG hat soeben bilanziert, dass drei von vier
Flüchtlingen durch Kirchenasyl nachträglich ein Bleiberecht erhalten. Die Hälfte der Kirchenasyle könnte
laut Just durch Härtefallregelungen vermieden werden.
Anfang der 90er Jahre griffen viele Gemeinden die aus dem Mittelalter stammende Idee des Kirchenasyls
wieder auf, als durch die Abschiebepraxis der damaligen Regierung vermehrt Fälle von Flüchtlinge
bekannt wurden, die zu Unrecht abgeschoben oder nach der Rückkehr in ihrem Herkunftsland gefoltert
wurden. Doch erst Ende 1998 sahen die Bischöfe im Kirchenasyl als "ultima ratio" einen Akt der
Nothilfe. Die Deutsche Bischofskonferenz verabschiedete im November 1998 ein Papier, in dem sie
einen "Verstoß gegen das Gesetz unter bestimmten Voraussetzungen ethisch gerechtfertigt" nannte. 
Zur Zeit leben in Deutschland noch 205 Menschen in 53 Kirchenasyl-Unterkünften, überwiegend aus der
Türkei geflüchtete Kurden. Doch wie Zwangsräumungen belegen, sind sie dort nicht vollkommen sicher.
Im Gegensatz zum Mittelalter sind die Gotteshäuser heute kein "heiliger Raum" mehr. Deshalb dürfen
sich Polizisten und Staatsanwälte Zugang zu den Gebäuden verschaffen, das Hindern daran ist strafbar.
Auch die Helfer bewegen sich bislang auf rechtlich unsicherem Terrain. Die Unterbringung der Flüchtlinge
als solche ist juristisch strittig und kann verfolgt werden. Doch zahlreiche Länder-Innenminister
verzichten aus Respekt gegenüber den Kirchen auf eine Räumung der Unterkünfte. 
In der Praxis mussten die Behörden häufig erkennen, dass die Kirchen mit der Auswahl der von ihnen
untergebrachten Flüchtlinge Recht behielten. Das Kirchenasyl endete im Durchschnitt bisher in 75
Prozent der Fälle damit, dass die Abschiebung verhindert wurde. Im vergangenen Jahr waren es sogar 80
Prozent der beendeten Aufenthalte in Kirchenasyl.
(Quelle: epd, dpa, 29.07.01; afp, 05.08.01)
 

 
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