MK –Wocheninformationsdienst
Datum:
20. Juni –- 20. Juli 2001 Nummer: 113 -114
Türkei wg. DEP-Prozess
verurteilt
Der EU-Gerichtshof für Menschenrechte
hat die Türkei wegen schwerer juristischer Fehler im Verfahren gegen vier
kurdische Ex-Abgeordnete verurteilt. Wie der Gerichtshof in Straßburg mitteilte,
muss der türkische Staat dafür an die Kläger Leyla Zana, Hatip Dicle, Orhan
Dogan und Selim Sadak eine Wiedergutmachung von 25.000 Dollar und zusätzlich
10.000 Dollar für Anwaltskosten zahlen. Die vier ehemaligen DEP-Abgeordneten
wurden 1994 zu je 15 Jahren Haft verurteilt.
Nach dem einhelligen Urteil der Straßburger
Richter verletzte die Türkei im Verfahren gegen die früheren Abgeordneten
der pro-kurdischen Demokratie-Partei (DEP) Artikel 6 der Menschenrechtskonvention.
Durch die Anwesenheit eines Militärrichters sei die "Unabhängigkeit" des
Gerichts nicht gewährleistet gewesen. Zudem wurden die Abgeordneten nach
dem Spruch der Straßburger Richter nicht schnell genug über die gegen sie
erhobenen Vorwürfe informiert und erhielten nicht genug Zeit, um ihre Verteidigung
vorzubereiten.
Yusuf Alatas, Anwalt der DEP-Abgeordneten,
forderte in Bezug auf die Feststellung im Gerichtsurteil, die Staatssicherheitsgerichte
seien parteiisch und abhängig, eine Wiederaufnahme des Verfahrens.
Justizminister Hikmet Sami Türk dagegen
wies darauf hin, dass das Gericht die Zahlung von Entschädigung forderte,
eine Freilassung der ehemaligen Abgeordneten jedoch nicht auf der Tagesordnung
stünde. (Quelle: afp, 17.7.01; TDN, 20.07.01)
Menschenrechtsstiftung
TIHV stellt Halbjahres-Bericht vor
Die Menschenrechtsstiftung der Türkei
(TIHV) hat einen sechs Monate umfassenden Bericht zur Lage der Menschenrechte
in der Türkei vorgestellt. Wie der Vorsitzende der Stiftung, Yavuz Önen,
auf einer Pressekonferenz in Istanbul erklärte, sei in Hinblick auf das
Nationale Programm offensichtlich, dass die Türkei nicht bereit sei, neue
Wege einzuschlagen. In Bezug auf die geplante Verfassungsänderung erklärte
Önen: "Es sieht so aus, als ob die 82er Verfassung geändert werden soll,
ohne ihren Kern zu berühren."
Weiter kritisierte Önen, dass weder
bei der Erstellung des Nationalen Programms noch bei
der Vorbereitung der Verfassungsänderung
ein Dialog mit zivilgesellschaftlichen Institutionen und der Gesellschaft
stattgefunden habe.
Gedanken- und Ausdrucksfreiheit:
* Aus dem Verkehr gezogene Bücher,
Zeitungen und Veröffentlichungen: 32
* Geschlossene Zeitschriften u. Zeitungen:
15
* Schließungszeitraum insgesamt:
260 Tage
* Schließungen durch RTÜK: 2836 Publik.
* Verwarnungen durch RTÜK: 38 Sender
* Verbotene Theaterstücke und Filme:
6
Strafverfahren wg. Meinungsäußerung:
* Entlassungen: 3
* Aussetzung der Strafe: 4
* Gefangene: 22
* Noch laufende Verfahren: 33
* Eröffnete Ermittlungen: 6
* Freisprüche: 36
(Quelle: Özgür Politika, 07.07.01)
15 Jahre Menschenrechtsverein
IHD
Sechs Jahre nach dem Militärputsch
vom 12. September 1980 waren die Gefängnisse voll mit politischen Häftlingen,
die vor Militärgerichten verurteilt wurden. Folter und unhaltbare Zustände
und Praktiken in den Gefängnissen, das ewige Warten vor Gerichtsgebäuden
oder in den Büros der Rechtsanwälte wollten die Betroffenen nicht mehr
hinnehmen. Die Zeit, organisiert dagegen vorzugehen, war gekommen. Nach
zahlreichen Treffen und Diskussionen in Ankara und Istanbul in den Jahren
1985 und 1986 reichten 98 Gründungsmitglieder die Gründungsdokumente des
Insan Haklari Dernegi – IHD am 17. Juli 1986 beim Innenministerium ein.
Damit war der IHD geboren.
Seitdem arbeiten Tausende von Menschen
in der Türkei und im Ausland im und mit dem IHD für den Schutz und die
Förderung der Menschenrechte. Tausende von Menschen wenden sich Hilfesuchend
an den IHD.
Unter schwersten Bedingungen arbeitet
der Menschenrechtsverein seit nunmehr 15 Jahren. Vorstandsmitglieder, Mitglieder,
Mitarbeiter und Unterstützer werden immer häufiger zu Zielen von Angriffen.
Aktivisten des IHD leben mit Anschlägen auf ihr Leben, mit Drohungen, Verhaftungen,
Folter und Razzien. Dennoch setzt der IHD seine positive Arbeit ungebrochen
fort und organisiert Podiumsdiskussionen, Symposien, Trainingsprogramme
über Menschenrechte, gibt Bulletins, Berichte und Bücher heraus und führt
mit seinen Halbjahresberichten und Jahresberichten eine Bestandsaufnahme
der Menschenrechtssituation durch. Auch kümmert sich der IHD um individuelle
Fälle von Menschenrechtsverletzungen, setzt sich mit den involvierten Regierungsstellen
in Verbindung, hilft den Opfern bei der Einklagung ihrer Rechte, untersucht
Menschenrechtsverletzungen vor Ort und veröffentlicht die Ergebnisse. In
den vergangenen 15 Jahren führte der IHD Kampagnen für die Abschaffung
der Todesstrafe, für die Abschaffung von Folter, für die Meinungsfreiheit,
für Frieden, für eine Generalamnestie, für die Abschaffung der Staatssicherheits-gerichte
und für die Prävention des Verschwindens in Gewahrsam durch.
Um im Kampf gegen die Folter effizienter
zu sein, überlebende Folteropfer zu rehabilitieren und für die Bestrafung
von Folterern zu kämpfen gründete der IHD die Menschenrechtsstiftung der
Türkei TIHV. Die TIHV hat Vorschläge und Empfehlungen für rechtliche, administrative
und erzieherische Maßnahmen für die Folterprävention entwickelt. Sie unterhält
Folterrehabilitationszentren, die leider bei weitem nicht ausreichen und
dokumentiert in ihren Tagesberichten Menschenrechtsverletzungen.
Der Menschenrechtsverein IHD und
die Menschenrechtsstiftung TIHV genießen international hohes Ansehen und
Respekt.
(IMK e.V.)
IHD-Diyarbakir
veröffentlicht Monatsbericht
Osman Baydemir, Vorsitzender des
IHD in Diyarbakir, stellte bei einer Pressekonferenz den Juni-Bericht der
IHD-Zweigstelle Diyarbakir vor und erklärte, dass die Menschenrechtsituation
in den kurdischen Gebieten durchaus nicht ermutigend sei. Bei bewaffneten
Auseinandersetzungen starben 10 Menschen. Durch außergerichtliche Hinrichtungen
und versuchte Morde starb eine Person, 3 wurden schwer verletzt. Durch
Landminen verloren 4 Menschen das Leben, 7 wurden schwer verletzt. In Incommunicado-Haft
wurden 135 Personen genommen, 42 Personen wurden verhaftet. Es gab 39 Foltervorwürfe.
Bei Angriffen auf Demonstrationen gab es 15 Verletzte. 8 Personen wurden
verbannt. Die Zahl der Zeitungen bzw. Zeitschriften, deren Einfuhr in die
Ausnahmezustandsregion (OHAL) verboten ist betrug 18. Eine Theateraufführung
wurde verboten. (Quelle: IHD-Diyarbakir, 16.07.01)
DBP-Vorsitzender
Yilmaz Camlibel: „Sie wollen mich zum Schweigen bringen!“
Yilmaz Camlibel, Vorsitzender der
legalen prokurdischen Partei DBP, wandte sich mit einem dramatischen Aufruf
an die Öffentlichkeit. In der kurdischen Zeitschrift Deng (kurdisch: Stimme)
schreibt Camlibel: „Mein Leben bestand immer aus Verboten, Verfolgungen,
Verhören, Verfahren, Gefängnisstrafen. Seit ich Vorsitzender der DBP bin,
wird jede Meinungsäußerung und Rede von mir durch die Staatssicherheitsgerichte
unter die Lupe genommen. Unter einer ernstzunehmenden Belagerung versuche
ich mich politisch zu betätigen.“ Nach eigenen Angaben wurde Camlibel in
einem Fall zu Gefängnisstrafe verurteilt; in vier Fällen wurden Verfahren
eingeleitet und in zehn weiteren Fällen wird gegen ihn ermittelt.
In allen Fällen werden Tonbandaufnahmen
als Beweismaterial von Gerichten bzw. Staatsanwälten ausgewertet. Camlibel
sieht es als juristisch problematisch an, Tonbänder als Beweismaterial
zu verwenden. „Leider werden in meinem Fall die Tonbänder weder wortwörtlich
wiedergegeben, noch richtig zitiert. Der Staatsanwalt oder der zuständige
Polizist bringt seine eigenen Kommentare zu Papier. Und ich werde dafür
bestraft.“
Wegen seiner Rede bei einer Newroz-Veranstaltung
der Partei in Mersin anlässlich des 5-jährigen Besehens der DBP wurde Anklage
gegen Camlibel erhoben. In der Anklage heißt es: „Der Angeklagte versuchte
die Emotionen der Gesellschaft, deren Wurzeln und Kultur ein und dasselbe
ist, in einen kurdischen Staat umzumünzen und das Land in zwei Volksgruppen,
Kurden und Türken, zu entzweien und die Unteilbarkeit der Türkischen Republik
mit ihrem Land und der Nation in Frage zu stellen. Daher wird beantragt,
ihm wegen des Verstoßes gegen das Gesetz 3713 [Antiterrorgesetz] Artikel
8/1 zu bestrafen.“. Dies würde 4-8 Jahre Freiheitsstrafe und eine
hohe Geldstrafe bedeuten.
(Quelle: Deng, Nr. 60, Juni 2001,
ISSN 1302-7964)
Das Sterben geht
weiter - Justizminister Türk zieht positive Bilanz
Justizminister Prof. Hikmet Sami
Türk kündigte an, in den neuen Gefängnissen Gerichtsräume einzurichten,
um unangenehme Vorfälle bei den Transfers der Häftlinge zu den Anhörungen
zu vermeiden.
In Bezug auf die Hungerstreiks sagte
Türk, dass die Aktionen von 17 Organisationen in 17 Gefängnissen fortgesetzt
würden. 10 Personen befänden sich im Hungerstreik und 172 im Todesfasten.
65 Todesfastende wären in Krankenhäusern, nur 25 ließe eine Behandlung
zu. Die Strafe von 83 Häftlingen sei wegen ihres schlechten Gesundheitszustandes
für 6 Monate ausgesetzt worden. Bis zur Genesung seien ihren Familien übergeben
worden.
Justiminister Türk lobte die F-Typ
Gefängnisse als die besten, modernsten und sichersten in der Türkei. Vier
weitere würden sich noch in Bau befinden und der Bau von zwei weiteren
in Buca und in Izmir sei beschlossen worden. Seit der Inbetriebnahme der
F-Typ Gefängnisse seien 20 reguläre Gefängnisse geschlossen worden.
Mittlerweile ist die Zahl der Toten
durch das Todesfasten auf 29 angestiegen.
Gefangene: Cengiz Soydas 21.03.;
Adil Kaplan und Bülent Coban, 07.04.; Fatma Ersoy, 10.04.; Nergis Gülmez
und Tuncay Günel, 11.04.; Celal Alpay und Abdullah Bozdag, 12.04.; Erol
Evcil und Murat Coban, 13.04.; Gürsel Akmaz, 16.04.; Endercan Yildiz, 18.04.;
Sibel Sürücü und Hatice Yürekli, 22.04.; Sedat Karakurt, 24.04.; Fatma
Hülya Tümgan, 28.04.; Hüseyin Kayaci und Cafer Tayyar Bektas, 06.05.; Veli
Günes, 16.06.; Aysun Bozdogan, 26.06; Gökhan Özocak, 04.07.; Ali Koc, 08.07.;
Angehörige der Gefangenen: Gülsüman
Ada Dönmez, 09.04.; Canan Kulaksiz, 15.04; Senay Hanoglu, 22.04.; Erdogan
Güler, 24.04; Zehra Kulaksiz, 29.06;
Nach der Haftentlassung das Todesfasten
fortgesetzt: Ugur Türkmen, 27.05.;
Ein in der Türkei veröffentlichter
gerichtsmedizinischer Untersuchungsbericht wirft ein neues Licht auf die
Vorgänge bei der Erstürmung von 20 Haftanstalten am 19. Dezember 2000.
Der Bericht kommt zu dem Schluss,
dass mindestens sechs der im Istanbuler Bayrampasa-Gefängnis ums Leben
gekommenen Häftlinge durch die Inhalation von Gasen starben, die die Armee
bei der Erstürmung einsetzte. Der Bericht kritisiert, dass zu viel Gas
eingesetzt worden sei und dass die verwendeten Gaspatronen generell für
den Gebrauch in geschlossenen Räumen ungeeignet seien. Der damalige Innenminister
Sadettin Tantan hatte den Gaseinsatz damit gerechtfertigt, man habe auf
Schusswaffen verzichtet, um die Gefangenen nicht zu verletzen.
Beim Sturm der Armee- und Polizeieinheiten
auf die Gefängnistrakte starben 26 Häftlinge, 103 wurden verletzt. Nach
Darstellung von Justizminister Hikmet Sami Türk starben die meisten Häftlinge
durch Selbstverbrennungen. Zweifel an der offiziellen Darstellung der Vorgänge
weckt auch ein von Radikal veröffentlichtes Interview mit der ehemaligen
Gefangenen Elif Dincer. Sie erlebte die Erstürmung des Schlafsaales C-1
im Bayrampasa-Gefängnis und wurde durch den Einsatz einer chemischen Substanz
schwer verletzt. Die Einsatzkräfte hätten 30 bis 35 Löcher in die Decke
des Saales gebrochen, Gasbomben herabgeworfen und chemische Flüssigkeiten
versprüht. "Als ich meine Hand auf meinen Kopf legte, merkte ich, dass
sich meine Haut aufzulösen begann", berichtet Dincer, die noch heute im
Gesicht und am Körper durch die Spuren von Verätzungen gezeichnet ist.
(Quelle: Radikal, FR, 04.07.01; Radikal,
15.07.01; TDN, 18.07.01)
Amnesty International
Urgent Action für Erdal Bulut
Der Student Erdal Bulut (20) wird
Berichten zufolge von Polizisten in Zivil beschattet und bedroht. Da er
bereits zuvor von der Polizei gefoltert worden ist, fürchtet amnesty international,
dass er in großer Gefahr ist. Erdal Bulut ist aus Angst um sein Leben untergetaucht.
Als der Student im November 2000
inhaftiert und gefoltert wurde, wollte die Polizei ihn zwingen, sie über
politische Organisationen an der Universität Bogazici, an der Bulut eingeschrieben
ist, zu informieren. Seitdem wird er immer wieder schikaniert, beschattet
und bedroht, um ihn zu nötigen, Informantendienste zu leisten.
Erdal Bulut hat beim Türkischen Menschenrechtsverein
(IHD) eine schriftliche Beschwerde hinterlegt, in der er angibt, gefoltert
worden zu sein. Er befürchtet, nun als Vergeltung für diese Anzeige erneut
festgenommen und gefoltert zu werden. In seinem Bericht schildert der Student,
was ihm im November 2000 geschehen war. Seinen Angaben zufolge waren damals
drei Polizisten in Zivil in den Kleinbus eingestiegen, in dem der Student
im Istanbuler Stadtteil Mecidiyeköy unterwegs war. Die Polizisten verbanden
dem Studenten die Augen und schlugen auf ihn ein. Dann drohten sie damit,
ihn umzubringen. Den Busfahrer zwangen sie, während dieser Zeit herumzufahren.
Da Erdal Bulut die Augen verbunden hatte, wusste er nicht, wo er war, als
die Polizisten ihn aus dem Bus holten. Sie hielten ihn zwei Tage in einem
Raum fest, der ihm wie eine "Sickergrube" vorkam, wobei er die ganze Zeit
die Augen verbunden hatte und mit Handschellen gefesselt war. Erdal Bulut
gab an, man habe ihn mit Elektroschocks an Händen und Füßen gequält und
ihn brutal geschlagen, wenn er zum Verhör gebracht wurde. Die Verhörbeamten
wollten ihn zwingen, sie über politische Gruppierungen an seiner Universität
zu informieren. Sie sollen ihm gesagt haben: "... von nun an wirst du uns
über alles berichten, was an deiner Schule passiert." Zwei Tage später
wurde Erdal Bulut nach Istanbul gefahren und dort freigelassen.
Empfohlene Aktionen: Schreiben Sie
bitte Telefaxe oder Luftpostbriefe, in denen Sie
·
sich angesichts der Berichte besorgt zeigen, denen zufolge der Student
Erdal Bulut von Polizisten in Zivil drangsaliert und bedroht wird;
·
die Behörden auffordern, seine Sicherheit zu garantieren und Untersuchungen
bezüglich der Drohungen einzuleiten;
·
sich besorgt darüber zeigen, dass Erdal Bulut Berichten zufolge in der
Haft gefoltert wurde und die türkische Regierung an ihre Verpflichtungen
gemäß Artikel 3 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte
und Grundfreiheiten („Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder
erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden") erinnern;
·
fordern, dass umgehend eine Untersuchung der Foltervorwürfe eingeleitet
wird und die für Folterungen Verantwortlichen vor Gericht gestellt werden;
·
darauf dringen, dass der Student vor weiteren Folterungen und Misshandlungen
geschützt wird.
Appelle an: Herrn Prof. Hikmet Sami
Türk (Justizminister), Herrn Rüstü Kazim Yücelen (Innenminister)
Kopien an: S. E. Herrn Osman Taney
Korutürk
Schluss der Urgent Action: 14.08.01
(Quelle: AI-Urgent Action, UA-Nr:
UA-164/2001, AI-Index: EUR 44/039/2001, Datum: 03.07.01)
Amnesty International
Urgent Action für Tekin Ülsen
Tekin Ülsen (24) ist Berichten zufolge
entgegen den rechtlichen Bestimmungen der Türkei seit nahezu einem Monat
im Südosten der Türkei inhaftiert und soll von der Polizei misshandelt
und gefoltert worden sein.
Laut Zeugenaussagen war er am Abend
des 23. Juni 2001 von fünf Polizisten in Zivil in Diyarbakir festgenommen
worden. Seine Familie erbat bei der zuständigen Staatsanwaltschaft in Diyarbakir
anschließend sieben Mal in schriftlicher Form Auskunft über ihn und bekam
jedes Mal zur Antwort, dass sich Tekin Ülsen nicht in Haft befände. Auch
erschien dessen Name auf keiner der offiziellen Liste von Inhaftierten
in der Stadt, wie sie jede Polizeistation zu führen hat.
Am 9. Juli 2001 meldete sich dem
Vernehmen nach ein Mann bei der Familie, der nach eigenen Angaben in der
Polizeizentrale von Diyarbakir in derselben Zelle wie Tekin Ülsen eingesperrt
war. Am 10. Juli 2001 führte die Polizei eine Razzia in der Wohnung von
Tekin Ülsen durch und gab vor, nach ihm zu fahnden. Am 13. Juli 2001 brachten
zwei Polizeibeamte die Schwester von Tekin Ülsen zur Polizeizentrale von
Diyarbakir, um bei einer Gegenüberstellung fünf Personen zu identifizieren,
die angeblich wegen falscher Ausweispapiere festgenommen worden waren.
Sie erkannte darunter ihren Bruder und durfte ihn für kurze Zeit sprechen.
Sie sah, dass er nicht in der Lage war, aufzustehen, und Mühe hatte sie
wiederzuerkennen. Sie führt dies darauf zurück, dass man ihn gefoltert
hat.
Gemäß türkischem Recht darf die Polizei
Personen höchstens für zehn Tage in Gewahrsam nehmen, Danach müssen sie
in ein Gefängnis überstellt oder freigelassen werden. Falls Tekin Ülsen
seit dem 23. Juni dieses Jahres in Haft ist, so stellt sein Gewahrsam einen
Gesetzesverstoß dar.
Hintergrundinformationen: Amnesty
International liegen zahlreiche Meldungen über illegale Inhaftierungen
in der Anti-Terror-Abteilung der Polizeizentrale von Diyarbakir vor. So
wurde Fesih Güler Berichten zufolge während ihres illegalen Gewahrsams
dort gefoltert (siehe UA 317/00 vom 5. Juli 2001). Fahrettin Özdemir verbrachte
Meldungen zufolge insgesamt 59 Tage in Polizeigewahrsam und wurde in dieser
Zeit in schlimmster Weise gefoltert (siehe EXTRA 30/00 vom 11. August 2000).
Als die beiden Häftlinge Edip Gümüs und Cemal Tutar vor Gericht gestellt
wurden, sagten sie aus, bereits fünf Monate in Polizeigewahrsam verbracht
zu haben. Man soll sie während dieser Zeit psychologisch unter Druck gesetzt
haben.
Wer im Verdacht steht, gegen Gesetze
verstoßen zu haben, die in die Zuständigkeit der Staatssicherheitsgerichte
fallen, kann bis zu vier Tage ohne Kontakt zu Familienangehörigen, Freunden
oder Anwälten in Polizeigewahrsam gehalten werden. Diese Frist kann um
drei Tage bzw. in den Provinzen unter der Notstandsgesetzgebung – wie Diyarbakýr
– um sechs Tage verlängert werden. Nach spätestens vier Tagen muss man
den Inhaftierten aber den Zugang zu Rechtsanwälten ermöglichen, was in
der Praxis jedoch sehr häufig nicht geschieht.
Amnesty International werden aus
der Türkei immer wieder Folterungen und Misshandlungen von Personen im
Gewahrsam der Polizei und der Gendarmerie gemeldet. Solange die Gefangenen
keinen Kontakt zur Außenwelt aufnehmen können, sind sie den Verhörbeamten
ausgeliefert. Mit Folter versucht man, „Geständnisse“ oder Informationen
über illegale Organisationen zu erpressen, Gefangene zu Spitzeldiensten
für die Polizei zu bewegen oder setzt sie als „Strafe" für die mutmaßliche
Unterstützung einer verbotenen Organisation ein. Zu den häufigsten Foltermethoden
gehört es, die Gefangenen auszuziehen und ihnen die Augen zu verbinden,
sie mit einem eiskalten Hochdruckwasserstrahl abzuspritzen, sie an den
auf dem Rücken zusammengebundenen Armen aufzuhängen, ihnen Elektroschocks
zuzufügen, sie auf die Fußsohlen zu schlagen, sie mit dem Tode zu bedrohen
oder sie sexuell zu misshandeln.
Die in der türkischen Strafprozessordnung
(CMUK) festgelegten Vorschriften zur schnellen und korrekten Registrierung
von Häftlingen und zur Benachrichtigung der Angehörigen werden nach wie
vor in vielen Fällen nicht beachtet. Die Missachtung dieser Vorschriften
ist nicht nur für die Familien der Opfer in hohem Maße besorgniserregend,
sondern schafft auch die Bedingungen für "Verschwindenlassen" und Folterungen.
Empfohlene Aktionen: Schreiben Sie
bitte Telefaxe oder Luftpostbriefe, in denen Sie
·
sich angesichts der Meldungen besorgt zeigen, denen zufolge Tekin Ülsen
im Gewahrsam der Anti-Terror-Abteilung der Polizeizentrale von Diyarbakir
misshandelt und gefoltert worden ist;
·
die Behörden auffordern, sicherzustellen, dass er nicht erneut misshandelt
oder gefoltert wird;
·
beanstanden, dass seine Inhaftierung anfangs von den Behörden nicht bestätigt
worden ist und dass er sich über die gesetzlich erlaubte Frist von zehn
Tagen hinaus in Polizeigewahrsam befindet;
·
darauf dringen, dass er sofort freigelassen wird, sofern er nicht umgehend
in ein Gefängnis eingewiesen wird;
·
die türkische Regierung an ihre Verpflichtungen gemäß Artikel 3 („Niemand
darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung
unterworfen werden") der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte
und Grundfreiheiten erinnern;
·
die türkischen Behören auffordern, umgehend dafür Sorge zu tragen, dass
die Praxis der illegalen Inhaftierung in Diyarbakir eingestellt wird und
dass alle Personen, die länger als zehn Tage inhaftiert sind, umgehend
in ein ordentliches Gefängnis verlegt oder andernfalls freigelassen werden;
·
fordern, dass wirksame Maßnahmen ergriffen werden, um zu verhindern, dass
künftig Gefangene in der Polizeizentrale von Diyarbakir misshandelt und
gefoltert werden.
Appelle an: Herrn Prof. Hikmet Sami
Türk (Justizminister), Herrn Rüstü Kazim Yücelen (Innenminister)
Kopien an: Attila Cinar (Polizeichef
von Diyarbakir), S. E. Herrn Osman Taney Korutürk
Schluss der Urgent Action: 28.08.01
(Quelle: AI-Urgent Action, UA-Nr.
173/2001, AI-Index: EUR 44/043/2001, Datum: 17.07.01)
Adressen:
Herrn Prof. Hikmet Sami Türk, Adalet
Bakani, Adalet Bakanligi, 06659 Ankara, Republik Türkei, Telefax: (00 90)
312-418 5667; (00 90) 312-417 3954
Herrn Rüþtü Kazim Yücelen, Icisleri
Bakani, Icisleri Bakanligi, 06644 Ankara, Republik Türkei, Telefax:
(00 90) 312 418 1795
Attila Cinar, Diyarbakir Emniyet
Müdürü, Diyarbakir Emniyet Müdürlügü, Diyarbakir, Republik Türkei
Kanzlei der Botschaft der Republik
Türkei, S. E. Herrn Osman Taney Korutürk, Rungestr. 9, 10179 Berlin, Telefax:
030-275 90 915 , E-Mail: turk.em.berlin@t-online.de
Tod in Polizeigewahrsam:
Polizisten zu Haftstrafen verurteilt
Das Verfahren gegen 10 Polizisten
wegen des Todes von Birtan Altunbas in Polizeigewahrsam wurde am 18. Juli
vor der 2. Strafkammer in Ankara abgeschlossen. Birtan Altunbas wurde am
10. Januar 1991 in Ankara in Polizeigewahrsam genommen und starb am 16.
Januar 1991 im Militärkrankenhaus Gülhane.
Die Polizisten bestanden auch bei
der letzten Sitzung auf ihre Unschuld. Der Angeklagte Ibrahim Dedeoglu
sagte in seiner Verteidigungsrede, alle Festgenommenen würden behaupten,
sie seien gefoltert worden. Altunbas sei nicht gefoltert worden.
Das Gericht verurteilte die Polizisten
Ýbrahim Dedeoglu, Sadi Cayli, Hasan Cavit Orhan und Süleyman Sinkil wegen
nicht vorsätzlichen Totschlags durch Körperverletzung ohne den Täter ermitteln
zu können, auf der Grundlage des Gesetzes 425/1 des türkischen Strafgesetzes,
zu je 8 Jahren Haft. Diese Strafe wurde durch verschiedene Strafsenkungsbestimmungen
auf 4 Jahre 5 Monate und 10 Tage Gefängnis reduziert. Weiter wurde für
anschließend 3 Jahre die Arbeit im öffentlichen Dienst verboten.
Die Polizisten Tansel Kayhan, Talip
Tastan, Mehmet Kirpici ve Muammer Ekin wurden wegen nicht ausreichender
Beweise freigesprochen.
Die Akten der untergetauchten Polizisten
Ahmet Bastan und Naip Kilic, gegen die ein Haftbefehl besteht, wurden von
dem Prozess getrennt. Die Adresse und Telefonnummer dieser mittlerweile
pensionierten Polizisten wurde durch Ermittlungen bei der Rentenkasse festgestellt.
Ibrahim Dedeoglu war bei den Wahlen
in 1999 Kandidat der MHP. Noch immer ist Dedeoglu Berater des Staatsministers
Faruk Bal. (Quelle: Radikal, 19./20.07.01)
Polizist wegen
Mordes verurteilt
Das Strafgericht Nr. 1 in Beyoglu
fällte am 28. Juni das Urteil im Prozess gegen den Polizisten Abdullah
Bozkurt, der am 22.03.1994 den Studenten Vedat Han (Welathan) Gülsenoglu
(19) auf der Polizeiwache von Kasimpasa (Istanbul) erschossen hatte.
Das Opfer war nach einer unerlaubten
Newroz-Demonstration am 22.03.94 in Istanbul Kasimpasa festgenommen worden.
Bozkurt stellt sich Anfang diesen
Jahres freiwillig, um von dem Gesetz zur Freilassung unter Auflagen profitieren
zu können. 6 Jahre lang war er nicht verhaftet worden, obwohl bekannt war,
das er in Afyon als Polizist im Dienst war und obwohl von Anfang an erwiesen
war, dass die tödliche Kugel aus Bozkurts Waffe stammte.
Nun wurde der Polizist wurde wegen
Mordes zu einer Strafe von 36 Jahren Haft verurteilt. Diese Strafe wurde
mit verschiedenen Bestimmungen auf 10 Jahre reduziert. Sollte das Urteil
rechtskräftig werden, so wird Abdullah Bozkurt, der ca. 3 Monate in U-Haft
war, nach den Bestimmungen zum Strafvollzug 4 Jahre im Gefängnis verbringen.
(Quelle: Radikal, 05.07.01)
Verfahren gegen
das Kurdische Institut
Das Verfahren gegen den Vorsitzenden
des Kurdischen Instituts in Istanbul, Hasan Kaya, wegen der Organisation
von Kurdischkursen wurde am 11. Juli vor dem Erststrafgericht in Sisli/Istanbul
fortgesetzt. In seiner Verteidigungsrede sagte Kaya, das Kurdische Institut
sei 1992 gegründet worden und würde bei den Aktivitäten die Einheit und
Unteilbarkeit der Türkei zu Grundlage nehmen. Die Aktivitäten würden die
Erforschung der regionalen Kultur, Sprache und Literatur umfassen.
Die Anklage war nach der Anzeige
durch die Kreiskultusbehörde Sisli eröffnet worden. Kaya wird beschuldigt,
ohne Erlaubnis ein Institut gegründet zu haben und damit gegen das Gesetz
Nr. 625 für private Bildungseinrichtungen verstoßen zu haben. Das Strafmaß
dafür beträt bis zu 2 Jahren Gefängnis. (Quelle: TÝHV, 12.07.01)
Giftgaseinsatz
gegen PKK-Guerillas
Vom 27.-29. Juni untersuchte eine
Delegation des IHD im Dorf Elmali, Kreis Yedisu, Provinz Bingöl, den Vorwurf,
im Mai diesen Jahres seien 21 Guerilla der PKK nahe dem Dorf Elmali durch
Giftgas getötet worden.
Osman Baydemir, stellvertretender
IHD-Vorsitzender und Vorsitzender der Zweigstelle in Diyarbakir, berichtete
bei einer Pressekonferenz am 6. Juli, es gebe berechtigte Gründe, die Vorwürfe
ernstzunehmen.
Ein Augenzeuge habe berichtet, dass
aus einem Flugzeug weißes Pulver abgeworfen worden sei.
Am Körper der toten PKK-Kämpferin
Meral Özcan hätte es keine Verletzungen gegeben. Die Leichen der toten
Guerillas hätten sich verfärbt. Außerdem gebe es Widersprüche in den Dokumenten
der Staatsanwaltschaft betreffend des Tatorts, der Untersuchungs- und Autopsieberichte,
der beschlagnahmten Gegenstände und der Geständnisse.
(Quelle: Evrensel, 07.07.01)
KDP-Syrien bittet
um Unterstützung
Über die Gesellschaft für bedrohte
Völker erreichte uns der folgende Hilferuf der KDP-Syrien:
„Am 30.06.2001 hat der erste Staatsanwalt
Mohamed Samir Seriq in Aleppo / Syrien aufgrund der Unterlagen des politischen
Geheimdienstes von Aleppo Nr. 55-2001 und nach Durchsicht des Polizeiberichtes
von Jabal Samaan Nr. 113-2001 Anklage (Nr. 319) gegen 19 Kurden bei der
zweiten Kammer des wirtschaftlichen Untersuchungsgerichtes erhoben. Er
begründete seine Anklage mit § 32 und § 15/2 des wirtschaftlichen Strafsrechts,
indem er die unten aufgelisteten Personen beschuldigt, sich gegen das sozialistische
System erhoben und dadurch dem allgemeinen Eigentum Schaden zugefügt zu
haben. [...]
Diese Personen sind ein Teil der
150 Kurden, die von dem politischen Geheimdienst Al-Amn Al-Siyasi in Aleppo
am 01.06.2001 bei einer friedlichen, angemeldeten Demonstration verhaftet
wurden. Durch dauerhafte Provokation der Begleitpolizei kam es zu einem
Streit, bei dem ein Polizist und mehrere Demonstranten verwundet wurden.
Von diesen 150 verhafteten Personen sind 42 nach vielen Schikanen, Beleidigungen
und Folterungen des politischen Geheimdienstes für mehrere Tage eingesperrt
worden. Am 28.06.2001 wurden 30 Personen (darunter 5 Minderjährige) dem
Staatsanwalt überführt. Darüber hinaus sind 5 bis 11 Personen an das Staatssicherheitsgericht
(Mahkamat Amn Al-Dawle) in Damaskus überführt worden. Dort bekommen sie
höhere Strafen als bei einem ordentlichen Gericht.
Wir bitten Sie, Druck auf die syrische
Regierung auszuüben, damit die festgenommenen freikommen.“ (Quelle: KDP-S,
08.07.01)
Syrischem Menschenrechtler
Nayuf wurde Ausreise genehmigt
Der intensive Einsatz von Menschenrechtsorganisationen
hat sich gelohnt. Die Behörden in Damaskus gestatteten dem schwer kranken
syrischen Journalisten und Menschenrechtsaktivisten Nisar Nayuf die Ausreise
nach Paris. Vor seiner Abreise aus Damaskus hatte Nayuf gesagt, er wolle
10 Tage in Frankreich verbringen, Deutschland besuchen und anschließend
nach Syrien zurückkehren. Der fast blinde Nayuf will sich in Frankreich
wegen eines schweren Rückenleidens und wegen Lymphdrüsenkrebs behandeln
lassen.
Sechs Wochen nach seiner Freilassung
aus neunjähriger Haft war Nayuf nach Angaben von Autoren-Organisationen
in Damaskus entführt worden. Sechs bewaffnete Männer hätten den schwer
kranken Journalisten am 20. Juni auf offener Straße in ihre Gewalt gebracht
und an einen unbekannten Ort gebracht, teilte die Journalisten-Organisation
Reporter ohne Grenzen mit. Nach Angaben des PEN-Zentrums Deutschland handelt
es sich bei den Entführern um mutmaßliche Geheimpolizisten. PEN zufolge
wollte der 44-Jährige am gleichen Tag vor der Presse über Verbrechen der
syrischen Geheimpolizei im In- und Ausland berichten. Die syrischen Behörden
hatten den Entführungsvorwurf zurückgewiesen. Gegen ihn sei kein Haftbefehl
erlassen worden.
Reporter ohne Grenzen forderte in
einem Brief an Assad die sofortige Freilassung des Journalisten. Seine
offensichtliche Festnahme zeige, dass der syrische Staat "alle dissonanten
Stimmen zum Schweigen bringen will". Nisar Nayuf war am 6. Mai während
des Papst-Besuchs in Syrien aus der Haft entlassen und anschließend unter
Hausarrest gestellt worden.
Der mehrfach preisgekrönte Journalist
war 1992 wegen "Verbreitung von Falschinformation" zu zehn Jahren Haft
und Entzug der bürgerlichen Rechte verurteilt worden. Er hatte ein Papier
der Menschenrechtsorganisation "Komitee zur Verteidigung der Demokratischen
Freiheiten" veröffentlicht, in dem Menschenrechtsverletzungen während der
Wahlen 1991 in Syrien verurteilt wurden. (Quelle: afp, 21.06.01, 15.07.01)
Konzentration
irakischer Truppen an der Grenze zur kurdischen Region
Angaben kurdischer und irakischer
Quellen zufolge hat das Saddam-Regime entlang der Grenze zur Region der
kurdischen Regionalregierung seine Truppen zusammengezogen. Washington
und London nahmen diese bedrohliche Entwicklung mit Sorge zur Kenntnis.
Am 7. Juli 2001 erklärte die Tageszeitung
Iraq Daily, offizielles Organ des Regimes, Bagdad plane eine militärische
Offensive in die Region, um die seit 10 Jahren bestehende kurdische Selbstverwaltung
für immer zu zerstören. Auch die zunehmende Vertreibung der kurdischen
Bewohner der Provinz Kirkuk deutet auf einen bevorstehenden militärischen
Angriff.
Zwei irakische Militärhubschrauber
wurden dabei beobachtet, wie sie am 30. Juni über 20 Minuten lang über
der Kifri-Burg bei Kirkuk kreisten. Diese Flüge werden als Teil des erwarteten
Militärmanövers bewertet. Es soll auch zu verschiedenen Feuergefechten
zwischen irakischen Truppen und Schmugglern im Gebiet der Kifri-Burg gekommen
sein.
Gleichzeitig rief Saddam Hussein
die kurdische Führung zu „Friedensverhandlungen bzw. Friedensgesprächen“
auf. KDP-Irak Vorsitzender Massoud Barzani erteilte dem sog. „peace call“
Saddams eine klare Absage. (Quelle: Middle East Newsline, KurdishMedia.com,
07.07.01; Kurdistan Newsline Nr. 01, 12.07.01; reuters, 15.07.01)
Landminen in
Kurdistan
Landminen gefährden weiter das Leben
und die Sicherheit der Menschen in der Region von Kurdistan. Innerhalb
des Ministeriums für Humanitäre Angelegenheiten der Regionalregierung Kurdistan
wurde eine neue Organisation gegründet - die Aktionsgruppe für Information
und Beratung über Landminen (Mine Advice Action Group; auf Kurdisch COMA)
-, um die tödlichen Wirkungen und Folgen der Minen stärker in das öffentliche
Bewusstsein zu bringen. Sie soll in Abstimmung und Ergänzung mit der UNO-Organisation
zur Landminenbeseitigung (UNOPS) tätig werden.
Nun initiierte COMA für die Mitglieder
von Organisationen in Irakisch-Kurdistan einen speziellen Ausbildungskurs
über die theoretischen und praktischen Gefahren der Landminen. Der Lehrgang
für 48 Teilnehmer dauert 18 Tage und findet im Sulaimania statt.
Die irakische Armee legte in den
80er Jahren als Teil ihrer Politik der verbrannten Erde im Rahmen der ethnischen
Säuberungsaktionen der Anfal-Operationen Millionen von Landminen in Kurdistan
aus. UNOPS ist dabei, die Landminen in der Region zu bergen und zu beseitigen.
Die irakische Regierung weigert sich jedoch entsprechende Militärkarten
über die Verminung herauszugeben, die die Minenbeseitigung wesentlich erleichtern
und Unfälle minimieren würden. Darüber hinaus legen die Iraker diesen Bemühungen
weitere Hindernisse in den Weg, so die Verzögerung der Visaerteilung für
UNO-Personal und das bewusste Zurückhalten von technischem Ausrüstungsmaterial
für die Entminung an der Zollstation in Jordanien.
(Quelle: Kurdistan Newsline Nr. 01,
12.07.01; Nr. 02, 19.07.01)
Morddrohung per
e-mail:Odi Saddam Hussein droht KurdishMedia.com Reporter Ahmad
R. M. Ahmad, einer der aktivsten
KurdishMedia.com Mitarbeiter erhielt am 5. Juli von Saddam Husseins ältestem
Sohn Odi eine E-Mail- Morddrohung. Der Text lautet:
„An Mr. Ahmad,
Das ist eine Warnung an den Empfänger
dieser E-Mail, Herrn Ahmad. Im Namen der Republik Irak möchten wir sie
darüber informieren, dass wir in der Lage waren, Ihren aktuellen Wohnort
zu ermitteln. Seit Monaten beobachten wir alle Ihre Aktivitäten im Net
und in der Öffentlichkeit gegen den Staat Irak. Wir fordern Sie auf, Ihre
Aktivitäten und Ihre Berichte gegen ihre Heimat Irak zu stoppen. Unsere
mutigen jungen Agenten sind in der Lage, Leute wie sie zu stoppen, zu jeder
Zeit und an jedem Ort, den wir bestimmen. ...
Nieder mit den USA und dem UK und
allen ihren Agenten
Republik Irak
Odi Saddam Hussein“
KurdishMedia.com fordert die internationale
Gemeinschaft auf, ihre Reporter zu schützen und fordert die UN auf, die
Irak-Vertreter wegen dieser Drohung zu befragen. (Quelle: KurdishMedia.com,
08.07.01)
Kirchenasyl schützte
1500 Flüchtlinge
Das so genannte Kirchenasyl hat
in den vergangenen fünf Jahren etwa 1500 Flüchtlinge geschützt. In 73 Prozent
aller Fälle wurde eine Abschiebung verhindert, ergab eine am 20. Juni in
Berlin vorgelegte Untersuchung der Ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft.
Vorstandssprecher Wolf-Dieter Just kritisierte Mängel des deutschen Asylverfahrens.
Die Erstanhörung werde häufig den Flüchtlingsschicksalen nicht gerecht
und führe immer wieder zu Fehleinschätzungen. Ohne das Kirchenasyl wären
Flüchtlinge abgeschoben worden, die in ihrem Herkunftsland an Leib und
Leben bedroht gewesen wären, betonte die Arbeitsgemeinschaft.
So wurden beispielsweise in 16,5
Prozent aller Kirchenasylfälle der Untersuchung zufolge die Flüchtlinge
als politisch Verfolgte anerkannt, oder es wurden ihnen Abschiebehindernisse
zugebilligt. In 5,7 Prozent der Fälle erhielten die Flüchtlinge dauerhaftes
Bleiberecht. 32 Prozent der Kirchenasyle endeten mit einer Duldung. Kirchenasyl
gewährten nach Angaben Justs 220 Gemeinden. Zwei Drittel aller Fälle betrafen
die Türkei. Die meisten von den Kirchen aufgenommenen Asylbewerber waren
Kurden. (Quelle: dpa, 20.06.01)
Resolution der
Fachtagung „Odyssee ins Ungewisse – Traumatisierte kurdische Flüchtlinge
in Deutschland“
Der IMK e.V. Internationaler
Verein für Menschenrechte der Kurden und das Therapiezentrum für Folteropfer,
Caritas- Flüchtlingsberatung Köln e.V. haben am 15. und am 16. Juni 2001
im Maternushaus in Köln die Fachtagung „Odyssee ins Ungewisse“ - Traumatisierte
kurdische Flüchtlinge in Deutschland“ durchgeführt.
Bei der Fachtagung wurden sowohl
die Ursachen der Traumata als auch die Möglichkeiten der Behandlung durch
Experten thematisiert. Mit dem Fachpublikum wurde die folgende Resolution
verabschiedet:
Die Flucht von KurdInnen aus jeder
Altersgruppe und allen sozialen Schichten nach Europa und nach Deutschland
hält seit Jahren an. Neben KurdInnen aus der Türkei sind weiterhin Menschen
aus Südkurdistan, bzw. dem Irak, gezwungen zu fliehen und Asyl zu suchen.
Menschen verlassen ihr zuhause nicht von jetzt auf gleich. Die katastrophale
Menschenrechtslage in den Herkunftsstaaten ist bekannt und hat sich nicht
verbessert. Die KurdInnen in Nord- und Südkurdistan sind seit Jahrzehnten
Verfolgung, Folter, alltägliche Demütigungen bis hin zu immer wiederkehrenden
Vertreibungen, Ermordungen und Bombardements ausgesetzt. Diese Realität
hat den Menschen jede Hoffnung geraubt, irgendwann mit ihren Familien in
Sicherheit und Ruhe ihren Alltag leben zu können.
Ein hoher Anteil dieser Flüchtlinge
ist traumatisiert. Die oft monatelange Flucht, die nicht selten mit lebensbedrohlichen
Gefahren verbunden ist, fügt der Kette der Traumatisierungen weitere hinzu.
Das jahrelange Asylverfahren lässt die Menschen in einem Schwebzustand
verharren, der eine persönliche Zukunftsplanung unmöglich macht. Die Residenzpflicht
im zugewiesenen Ort für die Dauer des Asylverfahrens stellt eine zusätzliche
Belastung dar.
Selbst die geringe Zahl der anerkannten
kurdischen Flüchtlinge muss erleben, dass sie kaum Chancen auf Partizipation
an der deutschen Gesellschaft hat. Familienzusammenführungen werden in
bestimmten Fällen durch das restriktive Ausländergesetz stark beeinflusst
Sie erleben in vielerlei Hinsicht Benachteiligungen. Der Sinn des persönlichen
Leidensweges geht verloren. Gleichzeitig erleben sie, dass ihre alten Traumata
ihre Wirkung nicht verloren haben, sie weiter verfolgen. Einige Menschen
können sich keine neuen Perspektiven erarbeiten und erkranken psychisch
schwer. Um sich mit ihrer jetzigen Lebenssituation realistisch auseinandersetzen
zu können, müssen die im Herkunftsland erlittenen Traumata therapeutisch
bearbeitet werden.
Die TeilnehmerInnen begrüßen die
Ermöglichung einer Erwerbstätigkeit für traumatisierte Flüchtlinge von
Seiten der Bundesanstalt für Arbeit sowie die Schaffung eines Bleiberechts
für traumatisierte bosnische Flüchtling von Seiten der Innenministerkonferenz.
Die TeilnehmerInnen der Fachtagung
begrüßen das Bemühen der Ministerien sich der Situation kurdischer Flüchtlinge
anzunehmen, da der Personenkreis aufgrund der vielfachen Traumatisierungen
eine besondere Herausforderung für die deutsche Gesellschaft darstellt.
Die TeilnehmerInnen der Fachtagung
empfinden die folgenden weiteren Veränderungen bzgl. schwer traumatisierter
kurdischer Flüchtlinge als erforderlich:
·
Bleiberecht für schwerst traumatisierte kurdische Flüchtlinge und unbegleitete
minderjährige Flüchtlinge
·
Aufhebung der Residenzpflicht insbesondere für traumatisierte Flüchtlinge,
damit Therapiemöglichkeiten wahrgenommen werden können und nicht zuletzt,
damit sie bei Besuchen bei Verwandten wieder Vertrauen in ihr Umfeld fassen
können und sich psychologisch stabilisieren
·
Uneingeschränkte medizinische Versorgung von Flüchtlingen
·
Möglichkeit der Nachreichung und angemessene Berücksichtigung von im Behandlungsprozess
bekannt gewordenen Verfolgungs- und Leidenserfahrungen und die damit verbundenen
psychischen Traumatisierungen im laufenden Asylverfahren.
·
Flüchtlinge haben oft berufliche Probleme aufgrund von sprachlichen Schwierigkeiten
und fehlenden beruflichen Qualifikationen. Die bestehenden Förderungsmöglichkeiten
sind bzgl. Dauer und Umfang nicht ausreichend, zur Erleichterung einer
Integration in die hiesige Gesellschaft
·
Allgemein sind Integrationshilfen für Kinder von Flüchtlingen auch für
die Dauer des oft jahrelangen Asylverfahrens erforderlich, besonders aber
für traumatisierte Kinder
·
Finanzierung und angemessene Ausstattung von Therapiezentren für Folteropfer
in Deutschland und politische und finanzielle Unterstützung der Menschenrechtsarbeit
vor Ort
·
Aus- und Weiterbildung des Fachpersonals des Gesundheitssystems zur Sensibilisierung
für traumaspezifische Aspekte. Sensibilisierung der Ämter und Verwaltungen,
die mit Traumatisierten befasst sind, wie z.B. BAFI, Sozialämter, Ausländerämter
und Gesundheitsämter
·
Interkulturelle Öffnung der medizinischen und sozialen Regeldienste
·
Schulung und Supervision für Dolmetscher in diesem Bereich
·
Umfassende Aufklärung der Öffentlichkeit über Fluchtursachen, Traumatisierung
und Therapie, um Verständnis zu wecken
·
Sensibilisierung von kurdischen Organisationen für das Thema Traumatisierung
und Therapie, damit diese ihre kollektive Traumatisierung erkennen, überwinden
und ihre gesellschaftspolitische Aufgabe wahrnehmen können.
·
Für weitere Informationen und die
Begründung dieser Forderungen stehen Ihnen Frau Brigitte Brand- Wilhelmy
und Frau Hamidiye Ünal vom Therapiezentrum für Folteropfer, der Caritas
Flüchtlingsberatung (Tel.: 0221/160 74 0) sowie Herr Abubekir Saydam und
Frau Ciler Firtina vom IMK e.V. (Tel.: 0228/368 802) gerne zu Verfügung.
Schweden ehrt
kurdischen Schriftsteller
Der schwedische Schriftstellerverband
ehrte den kurdischen Schriftsteller und Historiker Mahmoud Mala Izzat,
Herausgeber der Zeitung Kurdistani Nwe (Neues Kurdistan), indem er ihm
eine Auszeichnung in Höhe von 30.000 Schwedischen Kronen in Würdigung seiner
Verdienste um seine schriftstellerische und wissenschaftliche Tätigkeit
verlieh. Der Schriftstellerverband verleiht den Preis halbjährlich an herausragende
Schriftsteller und Wissenschaftler für politische, historische und literarische
Arbeiten wie auch für Übersetzungsarbeiten.
Sein letztes veröffentlichtes Buch
trägt den Titel "Reise ohne Ende", das vom schwedischen Schriftstellerverband
eine Auszeichnung erhielt. Izzat ist Mitglied des schwedischen Schriftstellerverbandes
und Autor von neun historischen und politischen Büchern. Dazu kommen Übersetzungen
von vier Titeln auf dem Gebiet der Politik und der Philosophie. Gegenwärtig
beendet er gerade seine Arbeit an einem neuen Buch unter dem Titel "Die
Republik Kurdistan", das vom Sardam-Verlagshaus unter der Leitung des bekannten
kurdischen Dichters Sherko Bekes verlegt wird.
(Quelle: Kurdistan Newsline Nr. 02,
19.07.01)
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