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MK –Wocheninformationsdienst
Datum: 20. Juni –-  20. Juli 2001    Nummer: 113 -114

Türkei wg. DEP-Prozess verurteilt
Der EU-Gerichtshof für Menschenrechte hat die Türkei wegen schwerer juristischer Fehler im Verfahren gegen vier kurdische Ex-Abgeordnete verurteilt. Wie der Gerichtshof in Straßburg mitteilte, muss der türkische Staat dafür an die Kläger Leyla Zana, Hatip Dicle, Orhan Dogan und Selim Sadak eine Wiedergutmachung von 25.000 Dollar und zusätzlich 10.000 Dollar für Anwaltskosten zahlen. Die vier ehemaligen DEP-Abgeordneten wurden 1994 zu je 15 Jahren Haft verurteilt.

Nach dem einhelligen Urteil der Straßburger Richter verletzte die Türkei im Verfahren gegen die früheren Abgeordneten der pro-kurdischen Demokratie-Partei (DEP) Artikel 6 der Menschenrechtskonvention. Durch die Anwesenheit eines Militärrichters sei die "Unabhängigkeit" des Gerichts nicht gewährleistet gewesen. Zudem wurden die Abgeordneten nach dem Spruch der Straßburger Richter nicht schnell genug über die gegen sie erhobenen Vorwürfe informiert und erhielten nicht genug Zeit, um ihre Verteidigung vorzubereiten. 

Yusuf Alatas, Anwalt der DEP-Abgeordneten, forderte in Bezug auf die Feststellung im Gerichtsurteil, die Staatssicherheitsgerichte seien parteiisch und abhängig, eine Wiederaufnahme des Verfahrens.

Justizminister Hikmet Sami Türk dagegen wies darauf hin, dass das Gericht die Zahlung von Entschädigung forderte, eine Freilassung der ehemaligen Abgeordneten jedoch nicht auf der Tagesordnung stünde. (Quelle: afp, 17.7.01; TDN, 20.07.01)

 

Menschenrechtsstiftung TIHV stellt Halbjahres-Bericht vor
Die Menschenrechtsstiftung der Türkei (TIHV) hat einen sechs Monate umfassenden Bericht zur Lage der Menschenrechte in der Türkei vorgestellt. Wie der Vorsitzende der Stiftung, Yavuz Önen, auf einer Pressekonferenz in Istanbul erklärte, sei in Hinblick auf das Nationale Programm offensichtlich, dass die Türkei nicht bereit sei, neue Wege einzuschlagen. In Bezug auf die geplante Verfassungsänderung erklärte Önen: "Es sieht so aus, als ob die 82er Verfassung geändert werden soll, ohne ihren Kern zu berühren." 

Weiter kritisierte Önen, dass weder bei der Erstellung des Nationalen Programms noch bei 

der Vorbereitung der Verfassungsänderung ein Dialog mit zivilgesellschaftlichen Institutionen und der Gesellschaft stattgefunden habe. 

Gedanken- und Ausdrucksfreiheit:

* Aus dem Verkehr gezogene Bücher, Zeitungen und Veröffentlichungen: 32

* Geschlossene Zeitschriften u. Zeitungen: 15

* Schließungszeitraum insgesamt: 260 Tage

* Schließungen durch RTÜK: 2836 Publik.

* Verwarnungen durch RTÜK: 38 Sender

* Verbotene Theaterstücke und Filme: 6

Strafverfahren wg. Meinungsäußerung:

* Entlassungen: 3

* Aussetzung der Strafe: 4

* Gefangene: 22

* Noch laufende Verfahren: 33

* Eröffnete Ermittlungen: 6

* Freisprüche: 36

(Quelle: Özgür Politika, 07.07.01)

 

15 Jahre Menschenrechtsverein IHD
Sechs Jahre nach dem Militärputsch vom 12. September 1980 waren die Gefängnisse voll mit politischen Häftlingen, die vor Militärgerichten verurteilt wurden. Folter und unhaltbare Zustände und Praktiken in den Gefängnissen, das ewige Warten vor Gerichtsgebäuden oder in den Büros der Rechtsanwälte wollten die Betroffenen nicht mehr hinnehmen. Die Zeit, organisiert dagegen vorzugehen, war gekommen. Nach zahlreichen Treffen und Diskussionen in Ankara und Istanbul in den Jahren 1985 und 1986 reichten 98 Gründungsmitglieder die Gründungsdokumente des Insan Haklari Dernegi – IHD am 17. Juli 1986 beim Innenministerium ein. Damit war der IHD geboren. 

Seitdem arbeiten Tausende von Menschen in der Türkei und im Ausland im und mit dem IHD für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte. Tausende von Menschen wenden sich Hilfesuchend an den IHD. 

Unter schwersten Bedingungen arbeitet der Menschenrechtsverein seit nunmehr 15 Jahren. Vorstandsmitglieder, Mitglieder, Mitarbeiter und Unterstützer werden immer häufiger zu Zielen von Angriffen. Aktivisten des IHD leben mit Anschlägen auf ihr Leben, mit Drohungen, Verhaftungen, Folter und Razzien. Dennoch setzt der IHD seine positive Arbeit ungebrochen fort und organisiert Podiumsdiskussionen, Symposien, Trainingsprogramme über Menschenrechte, gibt Bulletins, Berichte und Bücher heraus und führt mit seinen Halbjahresberichten und Jahresberichten eine Bestandsaufnahme der Menschenrechtssituation durch. Auch kümmert sich der IHD um individuelle Fälle von Menschenrechtsverletzungen, setzt sich mit den involvierten Regierungsstellen in Verbindung, hilft den Opfern bei der Einklagung ihrer Rechte, untersucht Menschenrechtsverletzungen vor Ort und veröffentlicht die Ergebnisse. In den vergangenen 15 Jahren führte der IHD Kampagnen für die Abschaffung der Todesstrafe, für die Abschaffung von Folter, für die Meinungsfreiheit, für Frieden, für eine Generalamnestie, für die Abschaffung der Staatssicherheits-gerichte und für die Prävention des Verschwindens in Gewahrsam durch.

Um im Kampf gegen die Folter effizienter zu sein, überlebende Folteropfer zu rehabilitieren und für die Bestrafung von Folterern zu kämpfen gründete der IHD die Menschenrechtsstiftung der Türkei TIHV. Die TIHV hat Vorschläge und Empfehlungen für rechtliche, administrative und erzieherische Maßnahmen für die Folterprävention entwickelt. Sie unterhält Folterrehabilitationszentren, die leider bei weitem nicht ausreichen und dokumentiert in ihren Tagesberichten Menschenrechtsverletzungen. 

Der Menschenrechtsverein IHD und die Menschenrechtsstiftung TIHV genießen international hohes Ansehen und Respekt. 

(IMK e.V.) 

 

IHD-Diyarbakir veröffentlicht Monatsbericht
Osman Baydemir, Vorsitzender des IHD in Diyarbakir, stellte bei einer Pressekonferenz den Juni-Bericht der IHD-Zweigstelle Diyarbakir vor und erklärte, dass die Menschenrechtsituation in den kurdischen Gebieten durchaus nicht ermutigend sei. Bei bewaffneten Auseinandersetzungen starben 10 Menschen. Durch außergerichtliche Hinrichtungen und versuchte Morde starb eine Person, 3 wurden schwer verletzt. Durch Landminen verloren 4 Menschen das Leben, 7 wurden schwer verletzt. In Incommunicado-Haft wurden 135 Personen genommen, 42 Personen wurden verhaftet. Es gab 39 Foltervorwürfe. Bei Angriffen auf Demonstrationen gab es 15 Verletzte. 8 Personen wurden verbannt. Die Zahl der Zeitungen bzw. Zeitschriften, deren Einfuhr in die Ausnahmezustandsregion (OHAL) verboten ist betrug 18. Eine Theateraufführung wurde verboten. (Quelle: IHD-Diyarbakir, 16.07.01)
 

 
DBP-Vorsitzender Yilmaz Camlibel: „Sie wollen mich zum Schweigen bringen!“
Yilmaz Camlibel, Vorsitzender der legalen prokurdischen Partei DBP, wandte sich mit einem dramatischen Aufruf an die Öffentlichkeit. In der kurdischen Zeitschrift Deng (kurdisch: Stimme) schreibt Camlibel: „Mein Leben bestand immer aus Verboten, Verfolgungen, Verhören, Verfahren, Gefängnisstrafen. Seit ich Vorsitzender der DBP bin, wird jede Meinungsäußerung und Rede von mir durch die Staatssicherheitsgerichte unter die Lupe genommen. Unter einer ernstzunehmenden Belagerung versuche ich mich politisch zu betätigen.“ Nach eigenen Angaben wurde Camlibel in einem Fall zu Gefängnisstrafe verurteilt; in vier Fällen wurden Verfahren eingeleitet und in zehn weiteren Fällen wird gegen ihn ermittelt.

In allen Fällen werden Tonbandaufnahmen als Beweismaterial von Gerichten bzw. Staatsanwälten ausgewertet. Camlibel sieht es als juristisch problematisch an, Tonbänder als Beweismaterial zu verwenden. „Leider werden in meinem Fall die Tonbänder weder wortwörtlich wiedergegeben, noch richtig zitiert. Der Staatsanwalt oder der zuständige Polizist bringt seine eigenen Kommentare zu Papier. Und ich werde dafür bestraft.“ 

Wegen seiner Rede bei einer Newroz-Veranstaltung der Partei in Mersin anlässlich des 5-jährigen Besehens der DBP wurde Anklage gegen Camlibel erhoben. In der Anklage heißt es: „Der Angeklagte versuchte die Emotionen der Gesellschaft, deren Wurzeln und Kultur ein und dasselbe ist, in einen kurdischen Staat umzumünzen und das Land in zwei Volksgruppen, Kurden und Türken, zu entzweien und die Unteilbarkeit der Türkischen Republik mit ihrem Land und der Nation in Frage zu stellen. Daher wird beantragt, ihm wegen des Verstoßes gegen das Gesetz 3713 [Antiterrorgesetz] Artikel 8/1 zu bestrafen.“.  Dies würde 4-8 Jahre Freiheitsstrafe und eine hohe Geldstrafe bedeuten.
(Quelle: Deng, Nr. 60, Juni 2001, ISSN 1302-7964)

 

Das Sterben geht weiter - Justizminister Türk zieht positive Bilanz
Justizminister Prof. Hikmet Sami Türk kündigte an, in den neuen Gefängnissen Gerichtsräume einzurichten, um unangenehme Vorfälle bei den Transfers der Häftlinge zu den Anhörungen zu vermeiden. 

In Bezug auf die Hungerstreiks sagte Türk, dass die Aktionen von 17 Organisationen in 17 Gefängnissen fortgesetzt würden. 10 Personen befänden sich im Hungerstreik und 172 im Todesfasten. 65 Todesfastende wären in Krankenhäusern, nur 25 ließe eine Behandlung zu. Die Strafe von 83 Häftlingen sei wegen ihres schlechten Gesundheitszustandes für 6 Monate ausgesetzt worden. Bis zur Genesung seien ihren Familien übergeben worden.

Justiminister Türk lobte die F-Typ Gefängnisse als die besten, modernsten und sichersten in der Türkei. Vier weitere würden sich noch in Bau befinden und der Bau von zwei weiteren in Buca und in Izmir sei beschlossen worden. Seit der Inbetriebnahme der F-Typ Gefängnisse seien 20 reguläre Gefängnisse geschlossen worden. 

Mittlerweile ist die Zahl der Toten durch das Todesfasten auf 29 angestiegen. 

Gefangene: Cengiz Soydas 21.03.; Adil Kaplan und Bülent Coban, 07.04.; Fatma Ersoy, 10.04.; Nergis Gülmez und Tuncay Günel, 11.04.; Celal Alpay und Abdullah Bozdag, 12.04.; Erol Evcil und Murat Coban, 13.04.; Gürsel Akmaz, 16.04.; Endercan Yildiz, 18.04.; Sibel Sürücü und Hatice Yürekli, 22.04.; Sedat Karakurt, 24.04.; Fatma Hülya Tümgan, 28.04.; Hüseyin Kayaci und Cafer Tayyar Bektas, 06.05.; Veli Günes, 16.06.; Aysun Bozdogan, 26.06; Gökhan Özocak, 04.07.; Ali Koc, 08.07.; 

Angehörige der Gefangenen: Gülsüman Ada Dönmez, 09.04.; Canan Kulaksiz, 15.04; Senay Hanoglu, 22.04.; Erdogan Güler, 24.04; Zehra Kulaksiz, 29.06;

Nach der Haftentlassung das Todesfasten fortgesetzt: Ugur Türkmen, 27.05.;

Ein in der Türkei veröffentlichter gerichtsmedizinischer Untersuchungsbericht wirft ein neues Licht auf die Vorgänge bei der Erstürmung von 20 Haftanstalten am 19. Dezember 2000. 

Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass mindestens sechs der im Istanbuler Bayrampasa-Gefängnis ums Leben gekommenen Häftlinge durch die Inhalation von Gasen starben, die die Armee bei der Erstürmung einsetzte. Der Bericht kritisiert, dass zu viel Gas eingesetzt worden sei und dass die verwendeten Gaspatronen generell für den Gebrauch in geschlossenen Räumen ungeeignet seien. Der damalige Innenminister Sadettin Tantan hatte den Gaseinsatz damit gerechtfertigt, man habe auf Schusswaffen verzichtet, um die Gefangenen nicht zu verletzen.

Beim Sturm der Armee- und Polizeieinheiten auf die Gefängnistrakte starben 26 Häftlinge, 103 wurden verletzt. Nach Darstellung von Justizminister Hikmet Sami Türk starben die meisten Häftlinge durch Selbstverbrennungen. Zweifel an der offiziellen Darstellung der Vorgänge weckt auch ein von Radikal veröffentlichtes Interview mit der ehemaligen Gefangenen Elif Dincer. Sie erlebte die Erstürmung des Schlafsaales C-1 im Bayrampasa-Gefängnis und wurde durch den Einsatz einer chemischen Substanz schwer verletzt. Die Einsatzkräfte hätten 30 bis 35 Löcher in die Decke des Saales gebrochen, Gasbomben herabgeworfen und chemische Flüssigkeiten versprüht. "Als ich meine Hand auf meinen Kopf legte, merkte ich, dass sich meine Haut aufzulösen begann", berichtet Dincer, die noch heute im Gesicht und am Körper durch die Spuren von Verätzungen gezeichnet ist.

(Quelle: Radikal, FR, 04.07.01; Radikal, 15.07.01; TDN, 18.07.01)
 
 

Amnesty International Urgent Action für Erdal Bulut
Der Student Erdal Bulut (20) wird Berichten zufolge von Polizisten in Zivil beschattet und bedroht. Da er bereits zuvor von der Polizei gefoltert worden ist, fürchtet amnesty international, dass er in großer Gefahr ist. Erdal Bulut ist aus Angst um sein Leben untergetaucht.

Als der Student im November 2000 inhaftiert und gefoltert wurde, wollte die Polizei ihn zwingen, sie über politische Organisationen an der Universität Bogazici, an der Bulut eingeschrieben ist, zu informieren. Seitdem wird er immer wieder schikaniert, beschattet und bedroht, um ihn zu nötigen, Informantendienste zu leisten.

Erdal Bulut hat beim Türkischen Menschenrechtsverein (IHD) eine schriftliche Beschwerde hinterlegt, in der er angibt, gefoltert worden zu sein. Er befürchtet, nun als Vergeltung für diese Anzeige erneut festgenommen und gefoltert zu werden. In seinem Bericht schildert der Student, was ihm im November 2000 geschehen war. Seinen Angaben zufolge waren damals drei Polizisten in Zivil in den Kleinbus eingestiegen, in dem der Student im Istanbuler Stadtteil Mecidiyeköy unterwegs war. Die Polizisten verbanden dem Studenten die Augen und schlugen auf ihn ein. Dann drohten sie damit, ihn umzubringen. Den Busfahrer zwangen sie, während dieser Zeit herumzufahren. Da Erdal Bulut die Augen verbunden hatte, wusste er nicht, wo er war, als die Polizisten ihn aus dem Bus holten. Sie hielten ihn zwei Tage in einem Raum fest, der ihm wie eine "Sickergrube" vorkam, wobei er die ganze Zeit die Augen verbunden hatte und mit Handschellen gefesselt war. Erdal Bulut gab an, man habe ihn mit Elektroschocks an Händen und Füßen gequält und ihn brutal geschlagen, wenn er zum Verhör gebracht wurde. Die Verhörbeamten wollten ihn zwingen, sie über politische Gruppierungen an seiner Universität zu informieren. Sie sollen ihm gesagt haben: "... von nun an wirst du uns über alles berichten, was an deiner Schule passiert." Zwei Tage später wurde Erdal Bulut nach Istanbul gefahren und dort freigelassen.

Empfohlene Aktionen: Schreiben Sie bitte Telefaxe oder Luftpostbriefe, in denen Sie

·         sich angesichts der Berichte besorgt zeigen, denen zufolge der Student Erdal Bulut von Polizisten in Zivil drangsaliert und bedroht wird;

·         die Behörden auffordern, seine Sicherheit zu garantieren und Untersuchungen bezüglich der Drohungen einzuleiten;

·         sich besorgt darüber zeigen, dass Erdal Bulut Berichten zufolge in der Haft gefoltert wurde und die türkische Regierung an ihre Verpflichtungen gemäß Artikel 3 der Europäischen Konvention  zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten („Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden") erinnern;

·         fordern, dass umgehend eine Untersuchung der Foltervorwürfe eingeleitet wird und die für Folterungen Verantwortlichen vor Gericht gestellt werden;

·         darauf dringen, dass der Student vor weiteren Folterungen und Misshandlungen geschützt wird.

Appelle an: Herrn Prof. Hikmet Sami Türk (Justizminister), Herrn Rüstü Kazim Yücelen (Innenminister)

Kopien an: S. E. Herrn Osman Taney Korutürk

Schluss der Urgent Action: 14.08.01

(Quelle: AI-Urgent Action, UA-Nr: UA-164/2001, AI-Index: EUR 44/039/2001, Datum: 03.07.01)

 

 

Amnesty International Urgent Action für Tekin Ülsen
Tekin Ülsen (24) ist Berichten zufolge entgegen den rechtlichen Bestimmungen der Türkei seit nahezu einem Monat im Südosten der Türkei inhaftiert und soll von der Polizei misshandelt und gefoltert worden sein.

Laut Zeugenaussagen war er am Abend des 23. Juni 2001 von fünf Polizisten in Zivil in Diyarbakir festgenommen worden. Seine Familie erbat bei der zuständigen Staatsanwaltschaft in Diyarbakir anschließend sieben Mal in schriftlicher Form Auskunft über ihn und bekam jedes Mal zur Antwort, dass sich Tekin Ülsen nicht in Haft befände. Auch erschien dessen Name auf keiner der offiziellen Liste von Inhaftierten in der Stadt, wie sie jede Polizeistation zu führen hat.

Am 9. Juli 2001 meldete sich dem Vernehmen nach ein Mann bei der Familie, der nach eigenen Angaben in der Polizeizentrale von Diyarbakir in derselben Zelle wie Tekin Ülsen eingesperrt war. Am 10. Juli 2001 führte die Polizei eine Razzia in der Wohnung von Tekin Ülsen durch und gab vor, nach ihm zu fahnden. Am 13. Juli 2001 brachten zwei Polizeibeamte die Schwester von Tekin Ülsen zur Polizeizentrale von Diyarbakir, um bei einer Gegenüberstellung fünf Personen zu identifizieren, die angeblich wegen falscher Ausweispapiere festgenommen worden waren. Sie erkannte darunter ihren Bruder und durfte ihn für kurze Zeit sprechen. Sie sah, dass er nicht in der Lage war, aufzustehen, und Mühe hatte sie wiederzuerkennen. Sie führt dies darauf zurück, dass man ihn gefoltert hat.

Gemäß türkischem Recht darf die Polizei Personen höchstens für zehn Tage in Gewahrsam nehmen, Danach müssen sie in ein Gefängnis überstellt oder freigelassen werden. Falls Tekin Ülsen seit dem 23. Juni dieses Jahres in Haft ist, so stellt sein Gewahrsam einen Gesetzesverstoß dar.

Hintergrundinformationen: Amnesty International liegen zahlreiche Meldungen über illegale Inhaftierungen in der Anti-Terror-Abteilung der Polizeizentrale von Diyarbakir vor. So wurde Fesih Güler Berichten zufolge während ihres illegalen Gewahrsams dort gefoltert (siehe UA 317/00 vom 5. Juli 2001). Fahrettin Özdemir verbrachte Meldungen zufolge insgesamt 59 Tage in Polizeigewahrsam und wurde in dieser Zeit in schlimmster Weise gefoltert (siehe EXTRA 30/00 vom 11. August 2000). Als die beiden Häftlinge Edip Gümüs und Cemal Tutar vor Gericht gestellt wurden, sagten sie aus, bereits fünf Monate in Polizeigewahrsam verbracht zu haben. Man soll sie während dieser Zeit psychologisch unter Druck gesetzt haben.

Wer im Verdacht steht, gegen Gesetze verstoßen zu haben, die in die Zuständigkeit der Staatssicherheitsgerichte fallen, kann bis zu vier Tage ohne Kontakt zu Familienangehörigen, Freunden oder Anwälten in Polizeigewahrsam gehalten werden. Diese Frist kann um drei Tage bzw. in den Provinzen unter der Notstandsgesetzgebung – wie Diyarbakýr – um sechs Tage verlängert werden. Nach spätestens vier Tagen muss man den Inhaftierten aber den Zugang zu Rechtsanwälten ermöglichen, was in der Praxis jedoch sehr häufig nicht geschieht.

Amnesty International werden aus der Türkei immer wieder Folterungen und Misshandlungen von Personen im Gewahrsam der Polizei und der Gendarmerie gemeldet. Solange die Gefangenen keinen Kontakt zur Außenwelt aufnehmen können, sind sie den Verhörbeamten ausgeliefert. Mit Folter versucht man, „Geständnisse“ oder Informationen über illegale Organisationen zu erpressen, Gefangene zu Spitzeldiensten für die Polizei zu bewegen oder setzt sie als „Strafe" für die mutmaßliche Unterstützung einer verbotenen Organisation ein. Zu den häufigsten Foltermethoden gehört es, die Gefangenen auszuziehen und ihnen die Augen zu verbinden, sie mit einem eiskalten Hochdruckwasserstrahl abzuspritzen, sie an den auf dem Rücken zusammengebundenen Armen aufzuhängen, ihnen Elektroschocks zuzufügen, sie auf die Fußsohlen zu schlagen, sie mit dem Tode zu bedrohen oder sie sexuell zu misshandeln.

Die in der türkischen Strafprozessordnung (CMUK) festgelegten Vorschriften zur schnellen und korrekten Registrierung von Häftlingen und zur Benachrichtigung der Angehörigen werden nach wie vor in vielen Fällen nicht beachtet. Die Missachtung dieser Vorschriften ist nicht nur für die Familien der Opfer in hohem Maße besorgniserregend, sondern schafft auch die Bedingungen für "Verschwindenlassen" und Folterungen. 

Empfohlene Aktionen: Schreiben Sie bitte Telefaxe oder Luftpostbriefe, in denen Sie

·       sich angesichts der Meldungen besorgt zeigen, denen zufolge Tekin Ülsen im Gewahrsam der Anti-Terror-Abteilung der Polizeizentrale von Diyarbakir misshandelt und gefoltert worden ist;

·       die Behörden auffordern, sicherzustellen, dass er nicht erneut misshandelt oder gefoltert wird;

·       beanstanden, dass seine Inhaftierung anfangs von den Behörden nicht bestätigt worden ist und dass er sich über die gesetzlich erlaubte Frist von zehn Tagen hinaus in Polizeigewahrsam befindet;

·       darauf dringen, dass er sofort freigelassen wird, sofern er nicht umgehend in ein Gefängnis eingewiesen wird;

·       die türkische Regierung an ihre Verpflichtungen gemäß Artikel 3 („Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden") der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten erinnern;

·       die türkischen Behören auffordern, umgehend dafür Sorge zu tragen, dass die Praxis der illegalen Inhaftierung in Diyarbakir eingestellt wird und dass alle Personen, die länger als zehn Tage inhaftiert sind, umgehend in ein ordentliches Gefängnis verlegt oder andernfalls freigelassen werden;

·       fordern, dass wirksame Maßnahmen ergriffen werden, um zu verhindern, dass künftig Gefangene in der Polizeizentrale von Diyarbakir misshandelt und gefoltert werden.

Appelle an: Herrn Prof. Hikmet Sami Türk (Justizminister), Herrn Rüstü Kazim Yücelen (Innenminister)

Kopien an: Attila Cinar (Polizeichef von Diyarbakir), S. E. Herrn Osman Taney Korutürk

Schluss der Urgent Action: 28.08.01

(Quelle: AI-Urgent Action, UA-Nr. 173/2001, AI-Index: EUR 44/043/2001, Datum: 17.07.01)

Adressen: 

Herrn Prof. Hikmet Sami Türk, Adalet Bakani, Adalet Bakanligi, 06659 Ankara, Republik Türkei, Telefax: (00 90) 312-418 5667; (00 90) 312-417 3954

Herrn Rüþtü Kazim Yücelen, Icisleri Bakani, Icisleri Bakanligi,  06644 Ankara, Republik Türkei, Telefax: (00 90) 312 418 1795

Attila Cinar, Diyarbakir Emniyet Müdürü, Diyarbakir Emniyet Müdürlügü, Diyarbakir, Republik Türkei 

Kanzlei der Botschaft der Republik Türkei, S. E. Herrn Osman Taney Korutürk, Rungestr. 9, 10179 Berlin, Telefax: 030-275 90 915   , E-Mail: turk.em.berlin@t-online.de

 

 

Tod in Polizeigewahrsam: Polizisten zu Haftstrafen verurteilt
 Das Verfahren gegen 10 Polizisten wegen des Todes von Birtan Altunbas in Polizeigewahrsam wurde am 18. Juli vor der 2. Strafkammer in Ankara abgeschlossen. Birtan Altunbas wurde am 10. Januar 1991 in Ankara in Polizeigewahrsam genommen und starb am 16. Januar 1991 im Militärkrankenhaus Gülhane. 

Die Polizisten bestanden auch bei der letzten Sitzung auf ihre Unschuld. Der Angeklagte Ibrahim Dedeoglu sagte in seiner Verteidigungsrede, alle Festgenommenen würden behaupten, sie seien gefoltert worden. Altunbas sei nicht gefoltert worden. 

Das Gericht verurteilte die Polizisten Ýbrahim Dedeoglu, Sadi Cayli, Hasan Cavit Orhan und Süleyman Sinkil wegen nicht vorsätzlichen Totschlags durch Körperverletzung ohne den Täter ermitteln zu können, auf der Grundlage des Gesetzes 425/1 des türkischen Strafgesetzes, zu je 8 Jahren Haft. Diese Strafe wurde durch verschiedene Strafsenkungsbestimmungen auf 4 Jahre 5 Monate und 10 Tage Gefängnis reduziert. Weiter wurde für anschließend 3 Jahre die Arbeit im öffentlichen Dienst verboten. 

Die Polizisten Tansel Kayhan, Talip Tastan, Mehmet Kirpici ve Muammer Ekin wurden wegen nicht ausreichender Beweise freigesprochen. 

Die Akten der untergetauchten Polizisten Ahmet Bastan und Naip Kilic, gegen die ein Haftbefehl besteht, wurden von dem Prozess getrennt. Die Adresse und Telefonnummer dieser mittlerweile pensionierten Polizisten wurde durch Ermittlungen bei der Rentenkasse festgestellt.

Ibrahim Dedeoglu war bei den Wahlen in 1999 Kandidat der MHP. Noch immer ist Dedeoglu Berater des Staatsministers Faruk Bal. (Quelle: Radikal, 19./20.07.01)

 
 

Polizist wegen Mordes verurteilt
Das Strafgericht Nr. 1 in Beyoglu fällte am 28. Juni das Urteil im Prozess gegen den Polizisten Abdullah Bozkurt, der am 22.03.1994 den Studenten Vedat Han (Welathan) Gülsenoglu (19) auf der Polizeiwache von Kasimpasa (Istanbul) erschossen hatte. 
Das Opfer war nach einer unerlaubten Newroz-Demonstration am 22.03.94 in Istanbul Kasimpasa festgenommen worden. 
Bozkurt stellt sich Anfang diesen Jahres freiwillig, um von dem Gesetz zur Freilassung unter Auflagen profitieren zu können. 6 Jahre lang war er nicht verhaftet worden, obwohl bekannt war, das er in Afyon als Polizist im Dienst war und obwohl von Anfang an erwiesen war, dass die tödliche Kugel aus Bozkurts Waffe stammte. 
Nun wurde der Polizist wurde wegen Mordes zu einer Strafe von 36 Jahren Haft verurteilt. Diese Strafe wurde mit verschiedenen Bestimmungen auf 10 Jahre reduziert. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, so wird Abdullah Bozkurt, der ca. 3 Monate in U-Haft war, nach den Bestimmungen zum Strafvollzug 4 Jahre im Gefängnis verbringen. (Quelle: Radikal, 05.07.01)
 

 

Verfahren gegen das Kurdische Institut
Das Verfahren gegen den Vorsitzenden des Kurdischen Instituts in Istanbul, Hasan Kaya, wegen der Organisation von Kurdischkursen wurde am 11. Juli vor dem Erststrafgericht in Sisli/Istanbul fortgesetzt. In seiner Verteidigungsrede sagte Kaya, das Kurdische Institut sei 1992 gegründet worden und würde bei den Aktivitäten die Einheit und Unteilbarkeit der Türkei zu Grundlage nehmen. Die Aktivitäten würden die Erforschung der regionalen Kultur, Sprache und Literatur umfassen. 

Die Anklage war nach der Anzeige durch die Kreiskultusbehörde Sisli eröffnet worden. Kaya wird beschuldigt, ohne Erlaubnis ein Institut gegründet zu haben und damit gegen das Gesetz Nr. 625 für private Bildungseinrichtungen verstoßen zu haben. Das Strafmaß dafür beträt bis zu 2 Jahren Gefängnis. (Quelle: TÝHV, 12.07.01)

 

 
Giftgaseinsatz gegen PKK-Guerillas
Vom 27.-29. Juni untersuchte eine Delegation des IHD im Dorf Elmali, Kreis Yedisu, Provinz Bingöl, den Vorwurf, im Mai diesen Jahres seien 21 Guerilla der PKK nahe dem Dorf Elmali durch Giftgas getötet worden.

Osman Baydemir, stellvertretender IHD-Vorsitzender und Vorsitzender der Zweigstelle in Diyarbakir, berichtete bei einer Pressekonferenz am 6. Juli, es gebe berechtigte Gründe, die Vorwürfe ernstzunehmen. 

Ein Augenzeuge habe berichtet, dass aus einem Flugzeug weißes Pulver abgeworfen worden sei. 

Am Körper der toten PKK-Kämpferin Meral Özcan hätte es keine Verletzungen gegeben. Die Leichen der toten Guerillas hätten sich verfärbt. Außerdem gebe es Widersprüche in den Dokumenten der Staatsanwaltschaft betreffend des Tatorts, der Untersuchungs- und Autopsieberichte, der beschlagnahmten Gegenstände und der Geständnisse. 

(Quelle: Evrensel, 07.07.01) 

 

KDP-Syrien bittet um Unterstützung
Über die Gesellschaft für bedrohte Völker erreichte uns der folgende Hilferuf der KDP-Syrien:

„Am 30.06.2001 hat der erste Staatsanwalt Mohamed Samir Seriq in Aleppo / Syrien aufgrund der Unterlagen des politischen Geheimdienstes von Aleppo Nr. 55-2001 und nach Durchsicht des Polizeiberichtes von Jabal Samaan Nr. 113-2001 Anklage (Nr. 319) gegen 19 Kurden bei der zweiten Kammer des wirtschaftlichen Untersuchungsgerichtes erhoben. Er begründete seine Anklage mit § 32 und § 15/2 des wirtschaftlichen Strafsrechts, indem er die unten aufgelisteten Personen beschuldigt, sich gegen das sozialistische System erhoben und dadurch dem allgemeinen Eigentum Schaden zugefügt zu haben. [...]

Diese Personen sind ein Teil der 150 Kurden, die von dem politischen Geheimdienst Al-Amn Al-Siyasi in Aleppo am 01.06.2001 bei einer friedlichen, angemeldeten Demonstration verhaftet wurden. Durch dauerhafte Provokation der Begleitpolizei kam es zu einem Streit, bei dem ein Polizist und mehrere Demonstranten verwundet wurden. Von diesen 150 verhafteten Personen sind 42 nach vielen Schikanen, Beleidigungen und Folterungen des politischen Geheimdienstes für mehrere Tage eingesperrt worden. Am 28.06.2001 wurden 30 Personen (darunter 5 Minderjährige) dem Staatsanwalt überführt. Darüber hinaus sind 5 bis 11 Personen an das Staatssicherheitsgericht (Mahkamat Amn Al-Dawle) in Damaskus überführt worden. Dort bekommen sie höhere Strafen als bei einem ordentlichen Gericht. 

Wir bitten Sie, Druck auf die syrische Regierung auszuüben, damit die festgenommenen freikommen.“ (Quelle: KDP-S, 08.07.01) 

 

Syrischem Menschenrechtler Nayuf wurde Ausreise genehmigt
Der intensive Einsatz von Menschenrechtsorganisationen hat sich gelohnt. Die Behörden in Damaskus gestatteten dem schwer kranken syrischen Journalisten und Menschenrechtsaktivisten Nisar Nayuf die Ausreise nach Paris. Vor seiner Abreise aus Damaskus hatte Nayuf gesagt, er wolle 10 Tage in Frankreich verbringen, Deutschland besuchen und anschließend nach Syrien zurückkehren. Der fast blinde Nayuf will sich in Frankreich wegen eines schweren Rückenleidens und wegen Lymphdrüsenkrebs behandeln lassen. 

Sechs Wochen nach seiner Freilassung aus neunjähriger Haft war Nayuf nach Angaben von Autoren-Organisationen in Damaskus entführt worden. Sechs bewaffnete Männer hätten den schwer kranken Journalisten am 20. Juni auf offener Straße in ihre Gewalt gebracht und an einen unbekannten Ort gebracht, teilte die Journalisten-Organisation Reporter ohne Grenzen mit. Nach Angaben des PEN-Zentrums Deutschland handelt es sich bei den Entführern um mutmaßliche Geheimpolizisten. PEN zufolge wollte der 44-Jährige am gleichen Tag vor der Presse über Verbrechen der syrischen Geheimpolizei im In- und Ausland berichten. Die syrischen Behörden hatten den Entführungsvorwurf zurückgewiesen. Gegen ihn sei kein Haftbefehl erlassen worden. 

Reporter ohne Grenzen forderte in einem Brief an Assad die sofortige Freilassung des Journalisten. Seine offensichtliche Festnahme zeige, dass der syrische Staat "alle dissonanten Stimmen zum Schweigen bringen will". Nisar Nayuf war am 6. Mai während des Papst-Besuchs in Syrien aus der Haft entlassen und anschließend unter Hausarrest gestellt worden. 

Der mehrfach preisgekrönte Journalist war 1992 wegen "Verbreitung von Falschinformation" zu zehn Jahren Haft und Entzug der bürgerlichen Rechte verurteilt worden. Er hatte ein Papier der Menschenrechtsorganisation "Komitee zur Verteidigung der Demokratischen Freiheiten" veröffentlicht, in dem Menschenrechtsverletzungen während der Wahlen 1991 in Syrien verurteilt wurden. (Quelle: afp, 21.06.01, 15.07.01) 

 

 
Konzentration irakischer Truppen an der Grenze zur kurdischen Region
Angaben kurdischer und irakischer Quellen zufolge hat das Saddam-Regime entlang der Grenze zur Region der kurdischen Regionalregierung seine Truppen zusammengezogen. Washington und London nahmen diese bedrohliche Entwicklung mit Sorge zur Kenntnis. 

Am 7. Juli 2001 erklärte die Tageszeitung Iraq Daily, offizielles Organ des Regimes, Bagdad plane eine militärische Offensive in die Region, um die seit 10 Jahren bestehende kurdische Selbstverwaltung für immer zu zerstören. Auch die zunehmende Vertreibung der kurdischen Bewohner der Provinz Kirkuk deutet auf einen bevorstehenden militärischen Angriff. 

Zwei irakische Militärhubschrauber wurden dabei beobachtet, wie sie am 30. Juni über 20 Minuten lang über der Kifri-Burg bei Kirkuk kreisten. Diese Flüge werden als Teil des erwarteten Militärmanövers bewertet. Es soll auch zu verschiedenen Feuergefechten zwischen irakischen Truppen und Schmugglern im Gebiet der Kifri-Burg gekommen sein. 

Gleichzeitig rief Saddam Hussein die kurdische Führung zu „Friedensverhandlungen bzw. Friedensgesprächen“ auf. KDP-Irak Vorsitzender Massoud Barzani erteilte dem sog. „peace call“ Saddams eine klare Absage.  (Quelle: Middle East Newsline, KurdishMedia.com, 07.07.01; Kurdistan Newsline Nr. 01, 12.07.01; reuters, 15.07.01) 

 

Landminen in Kurdistan
Landminen gefährden weiter das Leben und die Sicherheit der Menschen in der Region von Kurdistan. Innerhalb des Ministeriums für Humanitäre Angelegenheiten der Regionalregierung Kurdistan wurde eine neue Organisation gegründet - die Aktionsgruppe für Information und Beratung über Landminen (Mine Advice Action Group; auf Kurdisch COMA) -, um die tödlichen Wirkungen und Folgen der Minen stärker in das öffentliche Bewusstsein zu bringen. Sie soll in Abstimmung und Ergänzung mit der UNO-Organisation zur Landminenbeseitigung (UNOPS) tätig werden. 

Nun initiierte COMA für die Mitglieder von Organisationen in Irakisch-Kurdistan einen speziellen Ausbildungskurs über die theoretischen und praktischen Gefahren der Landminen. Der Lehrgang für 48 Teilnehmer dauert 18 Tage und findet im Sulaimania statt. 

Die irakische Armee legte in den 80er Jahren als Teil ihrer Politik der verbrannten Erde im Rahmen der ethnischen Säuberungsaktionen der Anfal-Operationen Millionen von Landminen in Kurdistan aus. UNOPS ist dabei, die Landminen in der Region zu bergen und zu beseitigen. Die irakische Regierung weigert sich jedoch entsprechende Militärkarten über die Verminung herauszugeben, die die Minenbeseitigung wesentlich erleichtern und Unfälle minimieren würden. Darüber hinaus legen die Iraker diesen Bemühungen weitere Hindernisse in den Weg, so die Verzögerung der Visaerteilung für UNO-Personal und das bewusste Zurückhalten von technischem Ausrüstungsmaterial für die Entminung an der Zollstation in Jordanien. 

(Quelle: Kurdistan Newsline Nr. 01, 12.07.01; Nr. 02, 19.07.01)

 

Morddrohung per e-mail:Odi Saddam Hussein droht KurdishMedia.com Reporter Ahmad
R. M. Ahmad, einer der aktivsten KurdishMedia.com Mitarbeiter erhielt am 5. Juli von Saddam Husseins ältestem Sohn Odi eine E-Mail- Morddrohung. Der Text lautet: 

„An Mr. Ahmad, 

Das ist eine Warnung an den Empfänger dieser E-Mail, Herrn Ahmad. Im Namen der Republik Irak möchten wir sie darüber informieren, dass wir in der Lage waren, Ihren aktuellen Wohnort zu ermitteln. Seit Monaten beobachten wir alle Ihre Aktivitäten im Net und in der Öffentlichkeit gegen den Staat Irak. Wir fordern Sie auf, Ihre Aktivitäten und Ihre Berichte gegen ihre Heimat Irak zu stoppen. Unsere mutigen jungen Agenten sind in der Lage, Leute wie sie zu stoppen, zu jeder Zeit und an jedem Ort, den wir bestimmen. ... 

Nieder mit den USA und dem UK und allen ihren Agenten

Republik Irak

Odi Saddam Hussein“

KurdishMedia.com fordert die internationale Gemeinschaft auf, ihre Reporter zu schützen und fordert die UN auf, die Irak-Vertreter wegen dieser Drohung zu befragen. (Quelle: KurdishMedia.com, 08.07.01)

 

Kirchenasyl schützte 1500 Flüchtlinge
Das so genannte Kirchenasyl hat in den vergangenen fünf Jahren etwa 1500 Flüchtlinge geschützt. In 73 Prozent aller Fälle wurde eine Abschiebung verhindert, ergab eine am 20. Juni in Berlin vorgelegte Untersuchung der Ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft. Vorstandssprecher Wolf-Dieter Just kritisierte Mängel des deutschen Asylverfahrens. Die Erstanhörung werde häufig den Flüchtlingsschicksalen nicht gerecht und führe immer wieder zu Fehleinschätzungen. Ohne das Kirchenasyl wären Flüchtlinge abgeschoben worden, die in ihrem Herkunftsland an Leib und Leben bedroht gewesen wären, betonte die Arbeitsgemeinschaft. 

So wurden beispielsweise in 16,5 Prozent aller Kirchenasylfälle der Untersuchung zufolge die Flüchtlinge als politisch Verfolgte anerkannt, oder es wurden ihnen Abschiebehindernisse zugebilligt. In 5,7 Prozent der Fälle erhielten die Flüchtlinge dauerhaftes Bleiberecht. 32 Prozent der Kirchenasyle endeten mit einer Duldung. Kirchenasyl gewährten nach Angaben Justs 220 Gemeinden. Zwei Drittel aller Fälle betrafen die Türkei. Die meisten von den Kirchen aufgenommenen Asylbewerber waren Kurden. (Quelle: dpa, 20.06.01) 

 

 
Resolution der Fachtagung „Odyssee ins Ungewisse – Traumatisierte kurdische Flüchtlinge in Deutschland“
 Der IMK e.V. Internationaler Verein für Menschenrechte der Kurden und das Therapiezentrum für Folteropfer, Caritas- Flüchtlingsberatung Köln e.V. haben am 15. und am 16. Juni 2001 im Maternushaus in Köln die Fachtagung „Odyssee ins Ungewisse“ - Traumatisierte kurdische Flüchtlinge in Deutschland“ durchgeführt.

Bei der Fachtagung wurden sowohl die Ursachen der Traumata als auch die Möglichkeiten der Behandlung durch Experten thematisiert. Mit dem Fachpublikum wurde die folgende Resolution verabschiedet:

Die Flucht von KurdInnen aus jeder Altersgruppe und allen sozialen Schichten nach Europa und nach Deutschland hält seit Jahren an. Neben KurdInnen aus der Türkei sind weiterhin Menschen aus Südkurdistan, bzw. dem Irak, gezwungen zu fliehen und Asyl zu suchen. Menschen verlassen ihr zuhause nicht von jetzt auf gleich. Die katastrophale Menschenrechtslage in den Herkunftsstaaten ist bekannt und hat sich nicht verbessert. Die KurdInnen in Nord- und Südkurdistan sind seit Jahrzehnten Verfolgung, Folter, alltägliche Demütigungen bis hin zu immer wiederkehrenden Vertreibungen, Ermordungen und Bombardements ausgesetzt. Diese Realität hat den Menschen jede Hoffnung geraubt, irgendwann mit ihren Familien in Sicherheit und Ruhe ihren Alltag leben zu können. 

Ein hoher Anteil dieser Flüchtlinge ist traumatisiert. Die oft monatelange Flucht, die nicht selten mit lebensbedrohlichen Gefahren verbunden ist, fügt der Kette der Traumatisierungen weitere hinzu. Das jahrelange Asylverfahren lässt die Menschen in einem Schwebzustand verharren, der eine persönliche Zukunftsplanung unmöglich macht. Die Residenzpflicht im zugewiesenen Ort für die Dauer des Asylverfahrens stellt eine zusätzliche Belastung dar. 

Selbst die geringe Zahl der anerkannten kurdischen Flüchtlinge muss erleben, dass sie kaum Chancen auf Partizipation an der deutschen Gesellschaft hat. Familienzusammenführungen werden in bestimmten Fällen durch das restriktive Ausländergesetz stark beeinflusst Sie erleben in vielerlei Hinsicht Benachteiligungen. Der Sinn des persönlichen Leidensweges geht verloren. Gleichzeitig erleben sie, dass ihre alten Traumata ihre Wirkung nicht verloren haben, sie weiter verfolgen. Einige Menschen können sich keine neuen Perspektiven erarbeiten und erkranken psychisch schwer. Um sich mit ihrer jetzigen Lebenssituation realistisch auseinandersetzen zu können, müssen die im Herkunftsland erlittenen Traumata therapeutisch bearbeitet werden. 

Die TeilnehmerInnen begrüßen die Ermöglichung einer Erwerbstätigkeit für traumatisierte Flüchtlinge von Seiten der Bundesanstalt für Arbeit sowie die Schaffung eines Bleiberechts für traumatisierte bosnische Flüchtling von Seiten der Innenministerkonferenz. 

Die TeilnehmerInnen der Fachtagung begrüßen das Bemühen der Ministerien sich der Situation kurdischer Flüchtlinge anzunehmen, da der Personenkreis aufgrund der vielfachen Traumatisierungen eine besondere Herausforderung für die deutsche Gesellschaft darstellt.

Die TeilnehmerInnen der Fachtagung empfinden die folgenden weiteren Veränderungen bzgl. schwer traumatisierter kurdischer Flüchtlinge als erforderlich:

·         Bleiberecht für schwerst traumatisierte kurdische Flüchtlinge und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

·         Aufhebung der Residenzpflicht insbesondere für traumatisierte Flüchtlinge, damit Therapiemöglichkeiten wahrgenommen werden können und nicht zuletzt, damit sie bei Besuchen bei Verwandten wieder Vertrauen in ihr Umfeld fassen können und sich psychologisch stabilisieren 

·         Uneingeschränkte medizinische Versorgung von Flüchtlingen

·         Möglichkeit der Nachreichung und angemessene Berücksichtigung von im Behandlungsprozess bekannt gewordenen Verfolgungs- und Leidenserfahrungen und die damit verbundenen psychischen Traumatisierungen im laufenden Asylverfahren. 

·         Flüchtlinge haben oft berufliche Probleme aufgrund von sprachlichen Schwierigkeiten und fehlenden beruflichen Qualifikationen. Die bestehenden Förderungsmöglichkeiten sind bzgl. Dauer und Umfang nicht ausreichend, zur Erleichterung einer Integration in die hiesige Gesellschaft 

·         Allgemein sind Integrationshilfen für Kinder von Flüchtlingen auch für die Dauer des oft jahrelangen Asylverfahrens erforderlich, besonders aber für traumatisierte Kinder 

·         Finanzierung und angemessene Ausstattung von Therapiezentren für Folteropfer in Deutschland und politische und finanzielle Unterstützung der Menschenrechtsarbeit vor Ort 

·         Aus- und Weiterbildung des Fachpersonals des Gesundheitssystems zur Sensibilisierung für traumaspezifische Aspekte. Sensibilisierung der Ämter und Verwaltungen, die mit Traumatisierten befasst sind, wie z.B. BAFI, Sozialämter, Ausländerämter und Gesundheitsämter 

·         Interkulturelle Öffnung der medizinischen und sozialen Regeldienste

·         Schulung und Supervision für Dolmetscher in diesem Bereich

·         Umfassende Aufklärung der Öffentlichkeit über Fluchtursachen, Traumatisierung und Therapie, um Verständnis zu wecken

·         Sensibilisierung von kurdischen Organisationen für das Thema Traumatisierung und Therapie, damit diese ihre kollektive Traumatisierung erkennen, überwinden und ihre gesellschaftspolitische Aufgabe wahrnehmen können.

·
Für weitere Informationen und die Begründung dieser Forderungen stehen Ihnen Frau Brigitte Brand- Wilhelmy und Frau Hamidiye Ünal vom Therapiezentrum für Folteropfer, der Caritas Flüchtlingsberatung (Tel.: 0221/160 74 0) sowie Herr Abubekir Saydam und Frau Ciler Firtina vom IMK e.V. (Tel.: 0228/368 802) gerne zu Verfügung.

 

Schweden ehrt kurdischen Schriftsteller
  Der schwedische Schriftstellerverband ehrte den kurdischen Schriftsteller und Historiker Mahmoud Mala Izzat, Herausgeber der Zeitung Kurdistani Nwe (Neues Kurdistan), indem er ihm eine Auszeichnung in Höhe von 30.000 Schwedischen Kronen in Würdigung seiner Verdienste um seine schriftstellerische und wissenschaftliche Tätigkeit verlieh. Der Schriftstellerverband verleiht den Preis halbjährlich an herausragende Schriftsteller und Wissenschaftler für politische, historische und literarische Arbeiten wie auch für Übersetzungsarbeiten. 

Sein letztes veröffentlichtes Buch trägt den Titel "Reise ohne Ende", das vom schwedischen Schriftstellerverband eine Auszeichnung erhielt. Izzat ist Mitglied des schwedischen Schriftstellerverbandes und Autor von neun historischen und politischen Büchern. Dazu kommen Übersetzungen von vier Titeln auf dem Gebiet der Politik und der Philosophie. Gegenwärtig beendet er gerade seine Arbeit an einem neuen Buch unter dem Titel "Die Republik Kurdistan", das vom Sardam-Verlagshaus unter der Leitung des bekannten kurdischen Dichters Sherko Bekes verlegt wird.

(Quelle: Kurdistan Newsline Nr. 02, 19.07.01)

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