Internationaler
Verein für Menschenrechte der Kurden
IMK Wocheninformationsdienst
Datum:
16. Januar 2004 – 03. Februar 2004
Nummer: 212-213
Erklärung
Die Vertretungen
der Regionalregierungen Kurdistans verurteilen die Terroranschläge vom
Sonntag
und wünschen
Maßnahmen gegen die Unterstützer des Terrors im Irak in Deutschland
Sonntag, der
1. Februar 2004, wird als einer der blutigsten Tage in der Geschichte des
kurdischen Volkes erinnert werden.
Zwei synchronisierte
Selbstmordattentate fanden gestern morgen statt, als Hunderte von Menschen
versammelt waren, um den islamischen Feiertag Eid al-Adha zu feiern; zwei
nicht identifizierte Männer mischten sich unter die Menge und spreng-ten
sich in die Luft. Die blutigen Angriffe fanden in den Hauptbüros der beiden
wichtigsten Parteien in Erbil im irakischen Kurdistan statt und töteten
min-destens 100 Menschen und verwundeten Dutzende weitere. Unter den Toten
sind führende Vertreter sowohl der KDP (Demokratische Partei Kurdi-stans)-
als auch der PUK (Patriotische Union Kurdistans)- Verwaltungen und andere
Parteifunktionäre:
-Sami Abdulrahman,
Stellvertretender Premier-minister der KRG, Sekretär des Politischen Büros
der KDP:
-Shawkat Sheikh
Yezdin, Coordinationsminister der KRG, Mitglied des Zentralkomitees der
KDP;
-Saad Abdulla,
amtierender Landwirtschaftsmi-nister, Mitglied des Politischen Büros der
KDP, Leiter des Zweiges 2 KDP;
-Shakhewan
Abbas, Führungsmitglied PUK
- Khasro Shera,
Führungsmitglied PUK
- Mehmod Halo,
Stellvertretender Finanzminister, KDP;
- Akram Mentik,
Gouverneur von Erbil, KDP;
- Mehdi Khoshnaw,
Stellvertretender Gouverneur von Erbil, KDP;
- Ahmad Rojbeyani,
Verwaltungsdirektor der Stadt Erbil, KDP;
- Neriman
Abdul-Hamid, Polizeichef von Erbil;
Diese Angriffe
haben in brutaler Weise die gesamte kurdische Gesellschaft erschüttert.
Die KRG verur-teilt diese schrecklichen Taten scharf; sie sind die tödlichsten
Angriffe im Irak seitdem die Koalitions-kräfte die Kontrolle letzten Mai
übernommen ha-ben. Die heutigen Angriffe sind ebenso Beweis für eine neue
Terrorstrategie, die sich gegen eine spe-zifische Gruppe im Irak und ihre
politische Verwal-tung und ihre demokratischen Errungenschaften richtet.
Diese Angriffe
sind nicht nur ein Versuch, die kur-dische politische Verwaltung zu unterminieren,
sondern auch ein Schlag gegen die positiven de-mokratischen Entwicklungen,
die im irakischen Kurdistan stattgefunden haben. Es ist ebenso klar, dass
diese Terroranschläge darauf zielten, alle künf-tigen Perspektiven in Bezug
auf eine formalisierte föderative kurdische Verwaltung zu unterlaufen.
Die Regionalregierung Kurdistan ist entschlossen, ihren Weg zu einer demokratischen
und föderativen Lösung für den Irak fortzusetzen und wird sich unter keinen
Umständen von solchen Gewaltakten aufhalten lassen. Die Anerkennung der
inter-nationalen Gemeinschaft und ihre Unterstützung der kurdischen Forderung
nach einer Weiterführung der territorialen Selbstverwaltung ist ein vitales
Element im Kampf für einen friedlichen und de-mokratischen Irak.
Die Regionalregierung
Kurdistans fordert die inter-nationale Gemeinschaft auf, die Terrorakte
vom Sonntag offen zu verurteilen.
Wir möchten
im Namen der kurdischen Verwal-tungen gemeinsam jenen Menschen aus der
Bevöl-kerung Deutschlands und jenen Freunden danken, die uns in ungezählten
Nachrichten ihr Mitgefühl, ihre Solidarität und ihre Trauer mitgeteilt
haben.
Für Deutschland
würden wir es begrüßen, wenn dieses Land endlich gegen jene Elemente vorgehen
würde, die von Deutschland aus den Terrorismus im Irak offen und öffentlich
unterstützen, ein-schließlich der Sammlung von Finanzmitteln für die Fortsetzung
des Terrors im Irak und in Kurdistan (z.B. die Kampagne „10 Euro für den
irakischen Widerstand“). Berlin, 02. Februar 2004
Ahmad Berwari
(Repräsentant
der KRG/Sulaimaniya in Deutsch-land),
Dilshad Barzani
(Vertreter
der KRG in Deutschland)
Presseerklärung
zum Anlass
des feigen Attentats in Erbil
Gestern, am
religiösen Opferfest der Muslime, sind in Erbil, Sitz des kurdischen Parlamentes
und der Regierung in Südkurdistan (Nordirak), während der Feierlichkeiten
auf die Parteibüros von KDP (De-mokratische Partei Kurdistans/Irak) und
PUK (Pa-triotische Union Kurdistans) zwei Selbstmord-attentate verübt worden.
Bei diesen Attentaten sind nach offiziellen Angaben der kurdischen Behörden
mehr als 60 Tote und 200 Schwerverletzte zu be-klagen.
Unter den
Toten befinden sich auch hohe Funk-tionäre der beiden Parteien, unter ihnen
auch das im Ausland bekannte Parteivorstandsmitglied der KDP, Sami Abdurrahman
und Parteivorstands-mitglied der PUK, Shakhawan Abbas.
Wir verurteilen
diese feigen und barbarischen Attentate in Südkurdistan aufs schärfste.
Die Hinweise deuten darauf hin, dass diese Attentate von religiös-fundamentalistischen
Organisation Ansar Al-Islam, die mit dem Terror-Netzwerk Al-Kaida in Verbindung
steht, von langer Hand vor-bereitet wurden.
Ziel dieser
Attentate ist:
· In der föderalen
Region Kurdistan (Nord-irak) für politische und gesellschaftliche Instabilität
zu sorgen;
· Die Kurden
zu bestrafen, weil sie in enger Zusammenarbeit mit den Kriegskoalitions-kräften
zum Sturz des blutigen Baath-Re-gimes beigetragen haben.
Die Kurden
haben seit 12 Jahren unter den schwie-rigsten Bedingungen ihre föderalen
Strukturen auf-gebaut, und zwar unter Einbeziehung der ethni-schen Minderheiten
wie die Assyrer und Turk-menen. Auch ihre Bemühungen zum Aufbau der zivil-gesellschaftlichen
Strukturen haben in diesem Zeitraum Früchte getragen. Der Bevölkerung in
der föderalen Region Kurdistan geht im Verhältnis zu der übrigen Bevölkerung
im Irak besser.
Nach dem Irak-Krieg
haben die kurdischen Parteien eine größere Möglichkeit die zukünftigen
Struktu-ren Iraks zu beeinflussen. Dieser positive Prozess und die demokratische
Entwicklung in Südkur-distan ist nicht nur ein Dorn im Auge der ara-bischen
Nationalisten und religiösen Fundamen-talisten sondern auch der Nachbarstaaten
wie die Türkei, der Iran und Syrien, die in einem zukünf-tigen Bundesrepublik
Irak eine Gefahr für ihre staatliche Einheit sehen. Daher versuchen auch
die-se Staaten in der föderalen Region Kurdistan für In-stabilität zu sorgen
bzw. diese aufgebauten demo-kratischen Strukturen zu zerstören.
Diese feigen
Attentate, wenn auch diese Staaten nicht unmittelbar daran beteiligt sind,
passen sehr in ihren Konzepten.
Wir trauern
mit den beiden kurdischen Parteien um ihre ermordeten Funktionäre und mit
dem kurdi-schen Volk für die Toten und Verletzten.
Wir appellieren
an die internationale Staatenge-meinschaft, sich für die legitimen
Rechte und For-derungen des kurdischen Volkes einzusetzen.
Wir appellieren
an die Europäische Union sich stär-ker als bisher an dem Aufbau eines demokratischen
und föderalen Iraks zu beteiligen, an denen alle Bevölkerungsgruppen
partizipieren können.
IMK e.V. –
Internationales Zentrum für Men-schenrechte der Kurden
KOMKAR – Verband
der Vereine aus Kurdis-tan e.V.
Kurden im Irak
wollen Autonomie
behalten
Der
Feind von einst ist gefangen. Saddam Hussein ist ein Häftling, aber die
von dem Diktator gequäl-ten Kurden wollen auch in einem neuen Irak all
das behalten, was sie Bagdad zu Zeiten der Brutalherr-schaft Saddams abgetrotzt
haben: ein Parlament, ihr Steuersystem, bewaffnete Grenzschützer und dazu
das Öl aus den Quellen im Norden. Letzteres wäre neu und ist eine heikle
Forderung, weil das Geld aus dem Öl dann beim Wiederaufbau des Gesamti-rak
fehlen würde, und weil die Zugehörigkeit der Ölstadt Kirkuk zur Kurdenregion
zwischen Kurden, Arabern und Turkmenen nach wie vor umstritten ist.
Zum Jahreswechsel
hatte sich die Spannung in Kirkuk erneut in Gewalt entladen. Wer zuerst
ge-schossen hat, ist umstritten, aber es gab mehrere Tote. Kurden hatten
dafür demonstriert, dass Kir-kuk, das Herz Kurdistans, wie sie sagen, in
ihre Region integriert wird. Danach zogen 2000 Araber und Turkmenen mit
der Parole „Kirkuk gehört dem Irak“ zur Zentrale der Kurdenpartei PUK.
Da fielen Schüsse. US-Soldaten verhängten ein Ausgehverbot und konfiszierten
im Gebäude der Kurdenpartei Waffen.
Saddam hatte
Kirkuk einst durch Umsiedlungen arabisiert. Der neue Irak sollte eigentlich
nicht ent-lang ethnischer Linien geteilt werden. So wollten es Amerika
und die Nachbarn Türkei und Syrien, we-gen der eigenen kurdischen Minderheiten.
Doch wie es aussieht, sind die kampfgestählten Kurden auch am Verhandlungstisch
nicht auszumanövrie-ren. Mitglieder des von den USA in Bagdad einge-setzten
Regierungsrats trafen sich jetzt mit den selbstbewussten Kurdenführern
in der Kurden-Stadt Erbil. Die zeigten sich nur insoweit kompromiss-bereit,
als sie die Grenzziehung ihrer seit 1991 quasi autonomen Region und damit
die Kirkuk-Frage einer für 2005 vorgesehenen neuen iraki-schen Verfassung
überlassen wollen. „Falls wir nicht mehr bekommen, als wir haben, weniger
wird es gewiss nicht sein“, sagte der Kurden-Politiker Massud Barzani.
Turkmenen-Führer fühlen sich provoziert und drohen mit der Ausrufung eines
irakischen Turkmenistan, sollten die Kurden an der Autonomie und an Kirkuk
festhalten.
Nur, die Kurden
haben zwar ihren Feind verloren, aber den amerikanischen Freund behalten.
Die US-Regierung hat nun signalisiert, dass die Kurden ihre Selbstverwaltung
in einem neuen irakischen Staat behalten könnten. Begründung: Die Zeit
bis zum 30. Juni, dem Datum der Übergabe der Regierungs-macht von den USA
an den Irak, sei zu kurz, um den Streit zu lösen. Dies solle eine neue
irakische Regierung dann selbst tun, heißt es aus Washing-ton. (Quelle:
C. Schloetzer, Süddeutsche Zeitung, 10.01.2004)
Verbote von
RTÜK
Der Hohe Rat
für Fernsehen und Radio hat Star TV für eine Dauer von 4 Tagen die Ausstrahlung
ihrer Nachrichtensendung untersagt. Grund sollen Nach-richten über den
Ministerpräsidenten Recep Tayyip Erdogan sein. Anstelle der Nachrichten
wird der Sender aufklärende Berichte zu Drogen etc. aus-strahlen. In den
ersten 9 Monaten des Jahres 2003 hat RTÜK insgesamt 12 Radio- und Fernsehsender
den Betrieb für insgesamt 360 Tage untersagt. Es handelt sich bei diesen
Sendern um: Star, Star Max, Star 7, Star 8, Kanal 6, Radyo Dünya, Akra
FM, Aktüel Radyo, Radyo Beyan, Kanal 43, Gün TV und Çinar TV. (Quelle:
Milliyet vom 24.12.2003)
Erneut Hindernisse
für Kurdisch-Kurse
Nach der Veröffentlichung
der Ausführungsvor-schrift für die Kurse für "traditionell
in der Türkei gesprochene Sprachen und Dialekte" hätten die Kurse beginnen
können, aber ein neues Hindernis wurde aufgestellt; denn das Bildungsministerium,
das die Kursprogramme beurteilen soll, sieht sich nicht in der Lage, kurdische
Texte zu bewerten. Das Ministerium soll sich an die Universitäten mit der
Bitte um Hilfe gewandt haben. (Quelle: Radikal, 30.12.03)
Türkei: Transit
für Flüchtlinge
Nach offiziellen
Darstellungen wurden im Zeitraum von 4 Jahren (1999-2003) insgesamt 728.534
Per-sonen gefasst, die auf ihrer Flucht nach Europa die Türkei als Durchgangsland
benutzten. Sie wurden wegen illegalem Aufenthalt oder Verletzung der Visumspflicht
polizeilich behandelt und dann aus-gewiesen. Die gefassten Personen kamen
aus 162 Ländern. Die meisten stammten aus dem Irak (71.518), gefolgt von
Moldavien (40.806), Afgha-nistan (27.033), Pakistan (23.164) und dem Iran
(19.556). Bei dem Versuch, die Türkei illegal zu verlassen wurden außerdem
22.737 türkische Staatsbürger gefasst. (Quelle: Radikal vom 05.01.2004)
Sabri Ejder
Özic verurteilt
Die 5. Kammer
des Amtsgerichts in Adana hat den ehemaligen Programmleiter des in Adana
senden-den “Weltradio”s (Radyo Dünya) und Vorstands-mitglied der Partei
der Freien Gesellschaft, Sabri Ejder Öziç, zu einer Haftstrafe von 1 Jahr
verurteilt. Grund war eine Sendung vom 23. Februar 2003, in der es um den
Beitrag der Türkei zum Einmarsch in den Irak ging. Öziç hatte gesagt, dass
das Parlament zum Terroristen werde, wenn es die Entsendung von Soldaten
in einem nicht legitimieren Krieg beschließe. Darin sah das Gericht eine
Beleidigung des Parlaments. Die Strafe wurde nach § 159 TSG verhängt. (Quelle:
Özgür Gündem vom 06.01.2004)
IHD: Folterer
darf kein Kandidat bei Gemeindewahlen werden
Das Büro Istanbul
des Menschenrechtsvereins (IHD) rief in einem Appell dazu auf, bei den
Ge-meindewahlen im März dürfe der Kandidat Süley-man Ulusoy nicht antreten.
Unter dem Namen Hor-tum Süleyman soll er für die AKP im Kreis Ho-rosan
/Erzurum als Kandidat antreten. Er ist in poli-tischen Parteien bekannt
als Folterer. Seine Kandi-datur wurde auch von der Insanca Yasam Platform
verurteilt; er hatte Tranvestiten und Transsexuelle misshandelt und war
danach von seinem Posten als Polizeiverantwortlicher zurückgetreten. (Quelle:
DIHA, Dicle Nachrichtenagentur, 06.01.2004)
Fernsehsender
muss
einen Monat
schließen
RTÜK hat dem
Fernsehsender Günes TV, der in Malatya ausgestrahlt wird, die Ausstrahlung
von Programmen für einen Monat untersagt. Der Grund soll eine Sendung vom
20. Mai 2003 sei, in dem zur Beerdigung von Sengül Akkurt, die bei der
Ex-plosion einer Bombe, mit der sie in Ankara ver-mutlich ein Selbstmordattentat
verüben wollte, ge-tötet wurde, dass sie in Frieden ruhen solle. Obwohl
Gutachter RTÜK darauf aufmerksam machten, dass damit gegen keine Strafvorschrift
verstoßen wurde, soll RTÜK den Beschluss allein aufgrund des Be-richtes
des Polizeipräsidiums in Malatya gefällt haben. (Quelle: Hürriyet vom 07.01.2004)
Anonyme Drohbriefe
in Hozat
Im Kreis Hozat/Dersim
wurden an ca. 150 Klein-betriebe anonyme Briefe verschickt, in denen Kleinunternehmer
mit angeblichen „Verbindungen zur PKK“ aufgeführt werden. Der Bruder eines
der Betroffenen sagte, dass derartige Briefe zum 3. Mal auftauchen. Die
Menschen sind in Angst, sagte er... (Quelle: DIHA, Dicle Nachrichtenagentur,
08.01.2004)
150 Türken
haben Verbindung
zu Al Kaida
Die Intelligenzabteilung
bei der obersten Polizei-behörde der Türkei hat einen Bericht “2003” zu
Or-ganisation von Al Kaida herausgegeben. Demzu-folge gibt es in der Türkei
zwei Organisationen und 8 Gruppen, die mit der Kaida und Usame bin Ladin
in Verbindung stehen. Das sei vor allem die in Bur-sa und Istanbul aktive
Gruppe der “Beyyiat-i El Imam” (Union der Vorbeter). Das andere sei die
Bewegung des heiligen Krieges, die vor allem in Ankara aktiv sei. Daneben
gebe es noch 8 Gruppen in Istanbul, Bursa, Antalya, Ankara, Konya, Mala-tya
und Gaziantep, die den Glaubensrich-tungen “Vahab” und “Selefi” folgten.
Die Union
der Vorbeter sei 1993 in Jordanien ge-gründet worden, um mit Waffengewalt
die Be-satzung durch Israel zu beenden. Türkische Staats-angehörige, die
sich an den Kämpfen in Afgha-nistan, Bosnien und Tschetschenien beteiligten,
hätten die Aktivitäten der Union in die Türkei “im-portiert”. Als Erstes
seien im Februar 2002 vier Personen an der Grenze zum Iran gefasst worden.
Ihre Informationen hätten zu 6 weiteren Verhaf-tungen in Van geführt. Bis
zum Oktober 2002 kam es zu weiteren 22 Festnahmen, darunter ein Deut-scher
(M.K.), der im August in Ankara als Kurier gefasst wurde. Nach Auskunft
der Verhafteten sei der Vorsitzende der Organisation Ebu Musab und der
Verantwortliche der Türkei heiße Ali Üzüm. Ihre Aktionen seien aber auf
Israel ausgerichtet. In der Türkei würde lediglich logistische Unterstüt-zung
gewährt.
Die Bewegung
des heiligen Krieges ist nach der Organisation al-Jihad mit Zentrum in
Ägypten aus-gerichtet. Ihr spiritueller Führer war Ayman El Zevahiri (Ayman
Rabi' az-Zawahiri). Der jetzige Führer, Baha Joughel halte sich in Afghanistan
auf. Der 2. Mann sei aus Syrien, habe aber die türkische Staatsangehörigkeit.
Er habe danach den Namen M.S. angenommen und sei im April 2000 mit einem
gefälschten Ausweis auf den Namen H.H.Ç. gefasst worden. Damals seien insgesamt
20 Personen fest-genommen worden, nachdem zwei sich in einem Krankenhaus
meldeten und sagten, sie hätten einen Unfall gehabt, obwohl die Verletzungen
von einer Bombenexplosion herrührten.
Die Glaubensrichtung
der Selefi aus Saudi-Arabien habe sich zum ersten Mal in Malatya im Jahre
1974 gezeigt. Es gebe keine Publikation der Gruppen, von denen sich einzelne
Mitglieder als Soldaten in Kriegen außerhalb der Türkei betätigten. Etliche
seien nach dem 11. September nach Afghanistan gegangen, um sich am heiligen
Krieg zu beteiligen. Auch türkische Staatsbürger im Ausland hätten sich
an den Kämpfen beteiligt und einige seien von den Amerikanern gefasst worden.
Auf Guantanamo gebe es 5 türkische Staatsbürger, von denen einer von Deutschland
nach Afghanistan gegangen sei und die anderen aus den Provinzen Van, Kocaeli,
Sakarya und Agri stammten. Daneben sollen 50 Kämpfer ihr Leben verloren
haben, während ca. 150 zurückgekehrt sind und potentielle Kontakt-personen
für Al Kaida sind. (Quelle: Radikal,07.01.04)
Ärzte vertuschen
Folter
Die Ärztekammer
in Ankara hat Cumhur Akpinar und Saffet Üner die Berufsausübung für zwei
Mo-nate untersagt, weil sie Folteropfern falsche Atteste ausstellten. Drei
Jugendliche waren am 31. Januar 2003 wegen des Verdachts von Diebstahl
in Poli-zeihaft gekommen. Sie hatten neben dem konkreten Vorwurf noch weitere
21 Diebstähle gestanden. Die Polizeibeamten hatten die Folterspuren als
Kratzer, die sich selbst wegen Allergien zugefügt hatten, be-zeichnet.
Das entsprechende Protokoll unterzeich-neten 10 Beamte und die 3 Verdächtigen.
Daraufhin stellten die Ärzte entsprechende Atteste aus. Nach der Inhaftierung
beschwerten sich die Jugendlichen wegen Folter. Deswegen wurden sie wegen
Diffa-mierung angeklagt. Die Ärztekammer in Ankara untersuchte die Atteste,
die zum Verfahren gegen die Jugendlichen führten und kam zu dem Schluss,
dass sie nicht den Tatsachen entsprechen und ledig-lich der Verheimlichung
von Folter dienten. Daher wurden die 2 Ärzte mit einem Verbot der Be-rufsausübung
für 2 Monate bestraft. (Quelle: Milliyet vom 08.01.2004)
DEHAP Mitglieder
vor Gericht
Die 2. Kammer
des Amtsgerichtes in Mersin ver-handelte am 8. Januar gegen Mitglieder
und Funk-tionäre der DEHAP, die am 4. November 2003 den Gräbern des an
Newroz 2002 getöteten Mehmet Sen und von getöteten Militanten der PKK/HPG
besuchten. Das Gericht vertagte sich, ordnete aber die Freilassung von
Hamit Turgut, Süleyman Sim-sek, Diren Yalçin, Rojhat Ölmez und Emrah Gün-yeli
an. Der Antrag auf Freilassung wurde im Falle von Muhsin Camci abgelehnt.
(Quelle: Özgür Gündem vom 09.01.2004)
Kinderkriminalität
Auf der gestrigen
Pressekonferenz nannte der Spre-cher der obersten Polizeidirektion, Ramazan
Er, Zahlen zur Kinderkriminalität in der Türkei. Als erstes jedoch nannte
er die Zahl der Kinder, die Opfer von Gewaltakten wurden. Dies waren im
Jahre 2003 insgesamt 20.755. Im Verlauf des Jahres wurden 12.911 Kinder
unter 10 Jahren aufgegriffen, von denen 522 auf der Strasse lebten. Im
Alter zwi-schen 11 und 19 Jahren seien es 75.402 Kinder ge-wesen, die zur
Polizei oder Gendarmerie gebracht wurden. Tatverdacht habe bei 48.854 bestanden.
Unter ihnen hätten 2.977 auf der Strasse gelebt. (Quelle: Radikal vom 10.01.2004)
Kurden: EuGH
verurteilt Türkei
STRASSBURG
afp Der Europäische Gerichtshof hat die Türkei abermals verurteilt. Der
erste Fall betraf zwei Kurden, die 1995 wegen mutmaßlicher Zugehörigkeit
zur Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) festgenommen worden waren. Sie wurden
sechs Tage lang misshandelt; ein dritter warf der türki-schen Polizei ebenfalls
schwere Misshandlungen vor, konnte dies aber nicht beweisen. Die Richter
wiesen die Regierung an, den Männern Schmer-zensgeld von jeweils 12.000
beziehungsweise 5.000 Euro zu zahlen. Fünf anderen kurdischstämmigen Klägern
muss die Türkei insgesamt 185.000 Euro zahlen, weil türkische Soldaten
1993 ihre Häuser in Brand gesetzt hatten. (Quelle: taz Nr. 7254 vom 10.1.2004)
Anklage wegen
Operation im Gefängnis in Çanakkale
Die Staatsanwaltschaft
in Çanakkale hat 563 Si-cherheitsbeamte (alles Soldaten bis auf 10 Poli-zeibeamte)
erhoben. Das Verfahren wird am 30. Ja-nuar beginnen. Die Anklageschrift
belastet aller-dings im wesentlichen die Gefangenen, die Bar-rikaden errichtet
und auf die Sicherheitskräfte ge-schossen haben sollen. Die Soldaten und
Polizisten hätten das Notwendige getan, um diesen Wider-stand zu brechen.
In den Augen der Staatsan-waltschaft wurde der Soldat Mustafa Mutlu durch
das Feuer der Gefangenen getötet. Zu den Toten auf Seiten der Gefangenen
(Fahri Sari, Sultan Sari und Ilker Babacan) wird gesagt, dass keine Kugeln
in den Körpern gefunden wurden. Ihr Tod sei mögli-cherweise auf das Feuer
der Sicherheitsbe-amten aus Schutz gegen die Angriffe der Gefan-genen zurückzuführen.
Dennoch verlangt der Staatsanwalt die Anwendung des § 450 TSG (mehrfacher
Mord), wobei der § 463 TSG hinzu-gezogen werden soll, der Strafminderung
vorsieht, wenn der Täter nicht eindeutig zugeordnet werden kann. Nach dem
§ 50 TSG sollen die Beamten auch die ihnen gegebenen Befehle überschritten
haben. Der Staatsanwalt stellte das Verfahren gegen die Gefängnisdirektoren
und 65 Wärter ein und stellte fest, dass das Innen-ministerium keine Erlaubnis
erteilt habe, gegen den Gouverneur und Kommandanten der Gendarmerie zu
ermitteln. Unterdessen geht das Verfahren gegen 154 Gefangene vor dem Landgericht
in Çanakkale weiter. (Quelle: Radikal vom 19.01.2004)
Folterverfahren
in Istanbul
Die Staatsanwaltschaft
in Istanbul hat Anklage ge-gen Ali Senöz und Yilmaz Savas erhoben. Sie
sol-len H.D. (17) und Ü.Ö. (17), die am 3. November 2003 unter dem Verdacht
des Strassendiebstahls festgenommen worden waren, gefoltert haben. Die
Gerichtsmedizin hatte den Jugendlichen nach der Polizeihaft eine Arbeitsunfähigkeit
von je 15 Tagen bescheinigt. Die Polizeibeamten sollen sie aufge-hängt
haben, ihre Hoden gequetscht, sie nackt mit Wasser abgespritzt und vor
einen Ventilator gestellt und ihre Augenbrauen mit einer Rasierklinge be-seitigt
haben. Die Jugendlichen waren nach 15 Stunden Haft freigelassen worden,
ohne dass ihre Festnahme notiert wurde. Der Anwalt Hasan Kop sagte, dass
die Jugendlichen die Beamten anhand von Fotos identifiziert hätten und
es daher zu dem Verfahren vor der 4. Kammer des Landgerichts in Istanbul
gekommen sein. (Quelle: Özgür Gündem, 19.01.04)
Verfahren gegen
die Folterer von Mehmet Desde
Am 19. Januar
ging das Verfahren gegen die Poli-zeibeamten Muhtesem Çavusoglu (jetzt
st. Poli-zeichef in Aydin), Mesut Angi, Alim Erçetin und Hürriyet Gündüz
vor der 7. Kammer des Land-gerichts in Izmir weiter. Ihnen wird vorgeworfen,
den deutschen Staatsbürger Mehmet Desde im Juli 2002 vier Tage lang gefoltert
zu haben. Das Ver-fahren wurde auf den 19. Februar vertagt, da ein Bericht
des Gerichtsmedizinischen Instituts aus Istanbul noch nicht eingetroffen
war. (Quelle: Bianet vom 20.01.2004)
Vorsitzende
von Göc-Der verurteilt
Am 19. Januar
fällt das SSG Istanbul das Urteil im Verfahren gegen Sefika Gürbüz, die
Vorsitzende des Vereins für Migranten (Göc-Der) und den So-ziologen Mehmet
Barut zu Ende. Sie waren wegen des Berichtes zu “Zwangsmigration” angeklagt
worden. Das SSG Istanbul sprach Sefika Gürbüz nach § 312 TSG schuldig.
Sie soll das Volk zu Hass und Feindschaft angestachelt haben. Sie erhielt
eine Haftstrafe von 10 Monaten, die in eine Geldstrafe von 2,18 Milliarden
TL verwandelt wurden. Meh-met Barut wurde freigesprochen. (Quelle: Özgür
Gün-dem vom 20.01.2004)
Verfahren gegen
den Vorstand
Am 20. Januar
ging das Verfahren gegen den Vor-stand der TIHV vor der 15. Kammer des
Justizge-richts in Ankara weiter. Das Verfahren war vom Direktor des Amtes
für Stiftungen eröffnet worden. Er hatte die Amtsenthebung des Vorstandes
gefor-dert, weil die Stiftung nicht genehmigte Kontakte zu Ausländern geknüpft
und unerlaubt zu Spenden aufgerufen haben soll. Das Gericht lehnte den
An-trag des Klägers ab, eine Akte des Justizgerichtes in Beyoglu beizuziehen,
in dem es um ähnliche Vor-würfe gegangen war. Er gab den Parteien bis zum
nächsten Termin am 9. März Gelegenheit, die Pro-tokolle des Polizeipräsidiums
in Istanbul über eine Durchsuchung bei der TIHV Vertretung in Istanbul
zu kommentieren. Erst danach will er ent-Kammer des Justizge-richts in
Ankara weiter. Das Verfahren war vom Direktor des Amtes für Stiftungen
eröffnet worden. Er hatte die Amtsenthebung des Vorstan-des gefor-dert,
weil die Stiftung nicht genehmigte Kontakte zu Ausländern geknüpft und
unerlaubt zu Spenden aufgerufen haben soll. Das Gericht lehnte den An-trag
des Klägers ab, eine Akte des Justizgerichtes in Beyoglu beizuziehen, in
dem es um ähnliche Vorwürfe gegangen war. Er gab den Parteien bis zum nächsten
Termin am 9. März Gelegenheit, die Protokolle des Polizeipräsidiums in
Istanbul über eine Durchsuchung bei der TIHV Vertretung in Istanbul zu
kommentieren. Erst danach will er ent-scheiden, ob auch die Konten überprüft
werden sollen. (Quelle: TIHV vom 21.01.2004)
Strafe für
kurdische Begrüßung
Sükran Aydin,
die Witwe des am 7. Juli 1991 er-mordeten Vorsitzenden der HEP in Diyarbakir,
Ve-dat Aydin, hat nun schon zwei Strafen hinnehmen müssen, weil sie in
den Wahlveranstaltungen als Kandidatin der DEHAP vor den Wahlen vom 3.
November 2002 das Publikum in kurdischer Spra-che begrüßt hatte. Das Amtsgericht
in Kocaköy ver-urteilte sie am 13.10.2003 zu einer Geldstrafe von 1,35
Milliarden TL, weil sie mit dieser Ansprache gegen das Parteiengesetz verstoßen
habe. Das Amtsgericht in Kulp, wo Sükran Aydin einen Tag vor der Veranstaltung
in Kocaköy (27.10.2002) ge-sprochen hatte, verurteilte sie am 24.12.2003
zu einer Geldstrafe von 1,5 Milliarden TL, weil sie ge-gen das Wahlgesetz
verstoßen haben soll. (Quelle: Özgür Politika vom 18.01.2004)
Türkei fasst
Entschädigungen für Kur-den-Kampf ins Auge
Laut einem
Bericht der Zeitung “Milliyet” vom Montag unter Berufung auf das Justizministerium
soll die türkische Regierung erstmals Entschädi-gungszahlungen für
Bürger planen, die durch die Aktionen der Armee im langjährigen Kampf gegen
die Kurdenrebellen von der PKK geschädigt wur-den. Ein entsprechender Gesetzentwurf
soll in Kür-ze ins Parlament eingebracht werden. Danach kön-nen sowohl
Opfer der PKK als auch Menschen, die "im Zuge der Maßnahmen im Kampf gegen
den Terror" Schäden erlitten haben, Anträge auf Scha-denersatz stellen.
Auf diese
Weise wolle die Türkei die Kriterien für eine EU-Mitgliedschaft erfüllen
und gleichzeitig eine Flut von Schadenersatz-Prozessen vermeiden, die vor
dem Europäischen Menschenrechtsgerichts-hof enden könnten. (Quelle: Yahoo
vom 19.01.2004)
423 Folterbeschwerden
nur in Izmir
Die Gruppe
zur Verhinderung der Folter bei der Anwaltskammer Izmir gab bekannt, dass
zwischen Januar 2002 und Dezember 2003 insgesamt 423 Personen bei ihnen
wegen Folter und/oder Miss-handlung beschwert haben. Unter den Gefolterten
seien 109 unter 18 Jahre alt gewesen und es seien 55 Frauen dabei gewesen.
371 seien bei der Polizei und 35 bei der Gendarmerie gefoltert worden.
Die AnwältInnen haben 229 Strafanzeigen gestellt. Da-von 20 vor dem Landgericht
und 84 vor einem Amtsgericht. Die anderen Anzeigen befinden sich noch im
Ermittlungsstadium. (Quelle: Özgür Politika vom 20.01.2004)
Folter in Cizre
Der Anwalt
Ridvan Dalmis gab an, dass sein Mandant Latif Hezar, der am 19. Januar
in Cizre festgenommen wurde, gefoltert worden ist. Er stellte am 23. Januar
Strafanzeige und führte aus, dass sein Mandant Epileptiker sei. Er habe
ihm in der Haft berichtet, dass ihm bei der Festnahme gleich die Augen
verbunden wurden, er von einigen Beamten brutal geschlagen wurde und er
deswegen Schwierigkeiten habe, zu sprechen und zu gehen. Er sei einmal
aus der Stadt geführt worden und die Polizisten hätten in die Gegend geschossen
und ihm mit dem Tode gedroht, wenn er nicht gestehe. Latif Hezar wurde
am 24. Januar in U-Haft genommen. Die mit ihm festgenommenen Musa Adibelli
und Adem Özcan wurden freigelassen. (Quelle: Özgür Gündem vom 24.01.2004)
Kurdischkurse/TV
und Radiosendungen
Nachdem am
5. Dezember 2003 die Durchfüh-rungsverordnung zum Erlernen von Sprachen
und Dialekten, die die Bürger der Türkei im Alltag be-nutzen, verabschiedet
wurde, hat nun das General-direktorat für Privatunterricht das entsprechende
Curriculum (Programm für Kurdischkurse) an die Schulen in Batman, Van und
Urfa geschickt, wo solche Kurse eingerichtet worden waren.
Der Hohe Rat
für Fernsehen und Radio (RTÜK) hat die Durchführungsverordnung für Sendungen
in Sprachen und Dialekten, die die Bürger der Türkei im Alltag benutzen,
erstellt. Sie trat durch die Pub-likation im Amtsblatt vom 25. Januar in
Kraft. Demnach haben Sender, die in nicht-türkischer Sprache Programme
ausstrahlen wollen, dafür eine Erlaubnis vom RTÜK einzuholen. Die Sendungen
müssen auf Erwachsene ausgerichtet sein und kön-nen Nachrichten, Musik
oder Kultursendungen sein. Eine Sprachvermittlung darf nicht stattfinden.
Radiosendungen können täglich bis zu 60 Minuten lang sein, aber in der
Woche nicht länger als 5 Stunden dauern. Im Fernsehen sind die Fristen
auf täglich 45 Minuten und wöchentlich 4 Stunden begrenzt. (Quelle: Hürriyet,
24.01.04/ Yeni Safak, 25.01.04)
Todesstrafe
Die Grosse
Nationalversammlung der Türkei hat am 22. Januar ein Gesetz verabschiedet,
mit dem die Todesstrafe im Militärischen Strafgesetzbuch reduziert wird.
Sie soll noch für den Kriegsfall oder allgemeiner Mobilmachung gelten,
aber nicht, wenn ein Vorgesetzter umgebracht wird. Die Stra-fen wurden
in lebenslange, bzw. 24 Jahre Haft um-gewandelt. Innerhalb von drei Monaten
muss eine Entscheidung über die Personen gefällt werden, die derzeit schon
nach dem Gesetz zum Tode verurteilt wurden. (Quelle: Hürriyet vom 24.01.2004)
Hüseyin Yildirim
verurteilt
Das SSG Istanbul
verurteilte Hüseyin Yildirim am 26. Januar nach § 146 TSG und erteilte
ihm eine le-benslange Haftstrafe. Das angeblich führende Mit-glied der
TIKKO ist nach einem Verkehrsunfall vom 26.05.2001 gelähmt und war nicht
aus der Haft entlassen worden, obwohl ihm attestiert wurde, dass er nicht
ohne fremde Hilfe leben kann. (Quelle: Bia/TIHV vom 27.01.2004)
Mitarbeiter
vor Gericht
Das Amtsgericht
in Aliaga verhandelte am 26. Ja-nuar in der Sache gegen 68 Angeklagte,
zu denen auch die Mitarbeiter der TIHV in Izmir, Dr. Alp Ayan und Günseli
Kaya gehören, weiter. Die An-klage lautet auf unerlaubte Demonstration
bei der Beerdigung von Nevzat Çiftçi, der bei einem Über-griff im Gefängnis
Ulucanlar (Ankara) am 26.09.1999 ums Leben gekommen war. (Quelle: TIHV
vom 27.01.2004)
Çayan Bilgin
vor Gericht
Das SSG Istanbul
führte am 27. Januar das Ver-fahren gegen Çayan Bilgin fort, der als Gründer
der Organisation “Revolutionäre Volksjustiz” ange-klagt ist. Sein Anwalt
Ercan Kanar forderte die Freilassung des Mandanten, der seit 4 Jahren in
Un-tersuchungshaft ist, obwohl die Existenz einer sol-chen Organisation
nicht nachgewiesen sei und der Name der Organisation nur in seiner polizeilichen
Aussage gefallen war. Das SSG Istanbul hatte Ça-yan Bilgin im ersten Verfahren
zu lebenslanger Haft verurteilt, aber der Kassationsgerichtshof hatte das
Urteil mit der Begründung aufgehoben, dass es nicht aufgrund der polizeilichen
Aussage erfolgen könne. (Quelle: Cumhuriyet vom 28.01.2004)
Urteil im Verfahren
gegen TIH
Am 27. Januar
sprach das SSG Malatya das Urteil in einem Verfahren gegen 47 vermeintliche
Mit-glieder der Islamischen Bewegung der Türkei (TIH). Zekeriya Sengöz
und Fahri Memur erhielten Haftstrafen von je 18 Jahren und 9 Monaten, Ahmet
Turan Caner, Hakan Toprak, Namik Sahin, Basri Yasar, Firat Dirikolu, Altan
Özkanli und Nuh Tunç wurden zu 12,5 Jahren Haft verurteilt und Ismet Kançura,
Ferit Özdemir, Ramazan Yakici, Eyüp Mansur Öztan, Hasan Alici und Mehmet
Kayis erhielten wegen Unterstützung je 45 Monate Haft-strafe. Alle anderen
Angeklagten wurden freige-sprochen. Dies war ein Revisionsverfahren. Im
er-sten Verfahren waren alle Angeklagten am 28. Sep-tember 2000 freigesprochen
worden. (Quelle: Cumhu-riyet vom 28.01.2004)
Auslieferung
von Syrien an die Türkei
Aus Syrien
wurden 4 Personen mit der Be-schuldigung, sie seien Mitglied der Volksverteidi-gungskräfte
(HPG), an die Türkei ausgeliefert. Sie wurden von der Jandarma-Kommandantur
in Hatay in Haft genommen. (Quelle: DIHA, 28.01.2003)
Zeitung erscheint
vier Tage lang nicht
Die gedruckte
Ausgabe von Özgür Gündem wird vier Tage lang nicht erscheinen, beginnend
mit dem 28. Januar. Dies war der Zeitung am 30. Dezember 2003 auferlegt
worden. Das SSG Istanbul hatte an diesem Tag das Urteil in Bezug auf zwei
Artikel vom 5. Januar 2003 gesprochen. Dabei waren der Besitzer Ali Çelik
Kasimogullari zu 2,09 Milliarden TL und der Chefredakteur Mehmet Çolak
zu 1,04 Milliarden TL Geldstrafe verurteilt worden. (Quelle: Özgür Gündem
vom 29.01.2004)
Verfahren wegen
außergerichtlicher Hinrichtung
Am 28. Januar
setzte das Strafgericht in Sivas das Verfahren gegen 6 Gendarmen wegen
Tötung der 15-jährigen jungen Frau Nermin Karabulut am 29. Juli 1998 im
Dorf Göydün im Bezirk Hafik (Sivas) fort. Das Gericht erklärte sich für
nicht zuständig, da die Angeklagten zur Tatzeit im Militärdienst wa-ren.
Am Tag der Tat hatte der Rechtsanwalt Ismail Hakki Konar bekannt gegeben,
dass Nermin Karabulut und ihre nervenkranke Schwester Serap Karabulut (16
Jahre) auf dem Weg von Erzurum nach Sivas waren, um zu einem Krankenhaus
zur Behandlung zu gehen. Sie seien von einem Mili-tärfahrzeug aus beschossen
worden. (Quelle: Evrensel vom 29.01.2004)
Verfahren wegen
Folter
Am 28. Januar
wurde am Strafgericht in Istanbul das Verfahren gegen die Polizisten Ömer
Özüyi-lmaz, Ömer Faruk Albayrak, Feyzullah Ilker Serdar and Özkan Ekinci
unter der Anklage, Sunay Yesil-dag und Naciye Cogaltay, gefoltert zu haben,
die am 23. September 2002 unter dem Verdacht KA-DEK-Mitglieder zu sein,
festgenommen worden waren. Özkan Ekinci sagte während der Verhand-lung,
dass Sunay Yesildag und Naciye Çogaltay nicht gefoltert worden seien. Jedoch
Cogaltay sagte aus, dass Ekinci sie gegen die Wand gestoßen habe indem
er sie am Haar gepackt hielt und dass er auch einer der Polizisten war,
die sie gezwungen hatten sich nackt auszuziehen und sie sexuell gepeinigt
hatten. Die Anklage erklärte, dass Sunay Yesildag von Kommissar Ömer Özüyilmaz
und dem Poli-zisten Ömer Faruk Albayrak verhört worden war und Naciye Cogaltay
von Kommissar Feyzullah Ilker Serdar und dem Polizisten Özkan Ekinci. Die
Anklage schließt einen Arztbericht über 15-tägige Arbeitsunfähigkeit für
Yesildag and Cogaltay ein. Die Anklage fordert eine Verurteilung der Ange-klagten
wegen Androhung von Vergewaltigung, Stossen eines Schlauches in die Vagina
und Verab-reichung von Elektroschocks. (Quelle: Özgür Gündem vom 29.01.2004)
Nickels schaut
mit Sorge auf Türkei
Die Vorsitzende
des Menschenrechtsausschusses, Christa Nickels, hat der Türkei mangelnde
Um-setzung der Menschenrechte vorgeworfen. Der Pro-zess gegen die Menschenrechtsstiftung
der Türkei (TIHV) sei eine Bewährungsprobe für die EU-Bei-trittsverhandlungen.
Den TIHV-Mitgliedern wird vorgeworfen, Hungerstreiks in Gefängnissen unter-stützt
und mit internationalen Organisationen wie dem Europarat zusammengearbeitet
zu haben. Es sei zu befürchten, dass die Menschenrechts-verteidiger wegen
ihrer herausragenden Arbeit für
Opfer von
Menschenrechtsverletzungen verurteilt würden, sagte Nickels. Sie beobachte
den Prozess mit Besorgnis. Zwar sei zu begrüßen, dass die Tür-kei Gesetze
zur Einhaltung der Menschenrechte auf den Weg gebracht habe, es mangele
aber häufig an der deren Umsetzung. (Quelle: taz vom 24.1.2004)
Kopftuchverbot
und EGMR
Die Statistik
des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte weist einen Rückgang
an einge-reichten Klagen auf. Bei der Zahl der Verurtei-lungen liegt die
Türkei zusammen mit Frankreich auf dem 2. Platz nach Italien. Es sollen
190 Klagen wegen des Kopftuchverbotes im “öffentlichen Raum” gegen die
Türkei eingereicht worden sein. (Quelle: Radikal vom 28.01.2004)
Angehörige
von Gefangenen wandten sich an den IHD
Die Familien
der Gefangenen im D-Typ Gefängnis von Diyarbakir, des F-Typ Gefängnisses
in Ankara-Sincan und des E-Typ Gefängnisses haben eine Er-klärung abgegeben,
in der sie berichteten, dass bei den Besuchen den Gefangenen Mund und Nase
nach Papier durchsucht würden. Zwei Männer, die mit ihren Familien gekommen
waren, um Gefan-gene zu besuchen, seien vor aller Augen ausgezo-gen worden.
Auch ein Mädchen hätten sie ent-kleiden wollen., dies habe jedoch verhindert
werden können. Nach der Verlegung der Gefangenen in die F- und D-Typ Gefängnisse
hätten sich die Zustände der Rechtlosigkeit und Menschenrechtsverletzun-gen
gesteigert. (Quelle: DIHA, 29.01.2003)
Militärkaserne
Yedikardes bedroht Dorfbewohner
Die Bewohner
des Dorfes Yedikardes (Provinz Mardin) meldeten beim IHD Mardin, dass sie
von den Soldaten der Militärkaserne in ihrem Dorf bedroht und wieder
dazu gezwungen werden sollen Dorfschützer zu werden, sonst würden sie wieder
zur Flucht gezwungen. Sie waren schon einmal im Jahr 1993 durch die Bedrohung
des Militär ge-zwungen gewesen ihr Dorf zu räumen. 2000 be-kamen sie die
Erlaubnis zur Rückkehr in ihr Dorf. (Quelle: DIHA, Dicle Nachrichtenagentur,
29.01.2003)
Verfahren gegen
Jugendliche
Am 29. Januar
setzte das SSG Istanbul das Ver-fahren gegen 24 mutmaßliche Mitglieder
der Türki-schen Kommunistischen Arbeiterpartei / Leninist (TKEP/L) fort,
die im März 1996 im Alter von 16 bis 23 Jahren festgenommen worden waren.
Erbil Kizil, der das Reuegesetz in Anspruch genommen hatte, wurde bei der
Gerichtsverhandlung freigelas-sen. Die Anklage fordert für Devrim Öktem,
Bülent Gedik, Ismail Altun, Özgür Öktem und Erbil Kizil lebenslange Haftstrafen
unter der Beschuldigung „führende Mitglieder einer illegalen Organisation
zu sein“. Zülcihan Sahin, Müstak Erhan Il, Izzet Tokur, Arzu Kemanoglu,
Bilgin Ayata, Sinan Kaya, Ebru Karahanci, Ulas Bati, Okan Kaplan, Sevgi
Kaya, Mustafa Yazici, Ilyas Koçak, Güven Dagdelen, Ahmet Olgun, Zuhal Sürücü,
Serpil Koçak, Cemal Bozkurt, Ali Kiliç und Levent Bagdadi müssen mit einer
Haftstrafe rechnen. Das Verfahren gegen 6 Polizisten, die die Jugendlichen
gefoltert hatten, wurde am 5. Februar 2003 am Ge-richt für „Schwere Strafen“
in Istanbul abge-schlossen. Der Polizist Mustafa Sara war nach Ar-tikel
243 TStG zu einer 2-jährigen Haftstrafe ver-urteilt worden „wegen Folterung
von Bülent Gedik and Devrim Öktem”. Das Verfahren gegen Ali Çavdar war
wegen dessen Todes eingestellt wor-den. Das Verfahren gegen Mustafa Taner
Paylasan, Ahmet Bereket, Fatih Berkup und Yakup Dogan war eingestellt worden,
weil die Tat verjährt war. (Quelle: Milliyet/TIHV vom 30.01.2004)
Yilmaz beendet
seine Gastprofessur an der RUB
Mesut Yilmaz,
ehemaliger türkischer Ministerpräsi-dent, hat seine Gastprofessur an der
Ruhr-Uni-versität Bochum am Wochenende abgeschlossen. Yilmaz hatte an der
sozialwissenschaftlichen Fa-kultät in der Sektion Politikwissenschaften
ein Blockseminar, verbunden mit einer mehrtägigen Türkei-Exkursion, geleitet.
Der Politiker wie auch die Universität waren von Menschenrechtsver-einigungen
und der Studierendenvertretung AStA wegen der Berufung Yilmaz? scharf kritisiert
wor-den. Angeblich habe sich Yilmaz während seiner Zeit als Ministerpräsident
mannigfaltige Verstöße gegen die Menschenrechte zuschulden kommen las-sen,
außerdem stehe er im Verdacht der Korruption. Die Gegner des prominenten
Gastprofessors hatten daher in der Vergangenheit unter dem Slogan "An-klagebank
statt Lehrstuhl" gegen seine Verpflich-tung demonstriert und erfolglos
die Beendigung sei-ner Unterrichtsreihe gefordert. Das Bündnis für Men-schenrechte
zeigte sich in einer ersten Reak-tion erleichtert über Yilmaz’s Weggang
und verlieh der Hoffnung Ausdruck, "dass die RUB solch ein fatales Vorgehen
nicht mehr wiederholt." (Quelle: Ruhr Nachrichten, 03.02.04)
Bemerkung:
Im Bündnis für Menschenrechte ist auch das IMK e.V.
Iranische Behörden
wollen kurdischen Radiosender schließen
Mit einer
Unterstützungskampagne versucht die Redaktion des seit 57 Jahren bestehenden
kurdi-schen Radiosenders in Teheran die endgültige Schließung zu verhindern.
Nach ihren Informatio-nen kürzten die iranischen Behörden die tägliche
Sendezeit auf 3 Stunden, weil angeblich weniger Menschen dem Sender zuhören
würden. Ausserdem werde der Beschluss mit allgemeinen Sparmassnah-men begründet.
Die kurdische
Redaktion befürchtet allerdings, dass die Behauptung „der Sender habe wenige
Zuhörer“ nicht stimmt und die Argumentation der iranischen Behörden werden
zum Anlass genommen, um den Sender mittelfristig ganz zu schliessen.
Die Redaktion
ruft die KurdInnen im In- und Aus-land auf, ihre Kampagne gegen die Schließung
bzw. Kürzung der Sendezeit zu unterstützen. Mailadresse des senders: radiokurdi@irib.com,
Fax: 0098/212049683 (Quelle: IMK e.V., 21.01.04)
Kurdische Irak-Flüchtlinge
dürfen in die Türkei
Über 10.000
Kurden sollen aus einem Flücht-lingslager in Nordirak in die Türkei zurückkeh-ren
dürfen. darauf einigten sich Uno, die Türkei und die USA.
Die Türkei,
die USA und das UN-Flüchtlingskom-missariat (UNHCR) haben sich auf die
Rückkehr tausender kurdischer Flüchtlinge aus Irak geeinigt. Das bestätigte
ein Mitarbeiter des türkischen Außenministeriums in Ankara am Freitag.
Die Mehrzahl der 13.000 Flüchtlinge lebt den Angaben zufolge seit 1997
im Flüchtlingslager Machmur im Norden Iraks. Die Kurden waren in den 90er
Jahren während der Kämpfe zwischen kurdischen Unab-hängigkeitskämpfern
und der türkischen Armee aus ihrer Heimat geflohen. Das Lager wird von
den Vereinten Nationen betreut.
Lager soll
geschlossen werden
Die türkische
Regierung strebt nach eigenen An-gaben langfristig an, das Lager südlich
von Mosul zu schließen. Dort sollen auch Aktivisten der Ar-beiterpartei
Kurdistans (PKK) Zuflucht gefunden haben. Ein UNHCR-Sprecher sagte, eine
Schlies-sung des Lagers komme erst in Frage, wenn alle Bewohner in ihre
Heimat zurückgekehrt seien. Überdies werde eine „dauerhafte Lösung“ für
die Kurden gefunden, die nicht in die Türkei zurück wollten, versprach
der Sprecher.
Ein Mitarbeiter
des türkischen Außenministeriums sagte, der türkische Ministerrat müsse
das nach ei-ner Reihe von Treffen zustande gekommene Ab-kommen noch ratifizieren,
bevor es offiziell unter-zeichnet werde. (Quelle: (nz) (Netzeitung.de,
23.01.2004)
Zweite internationale
Konferenz der syrischen Opposition in Brüssel
Vom 17. bis
19. Januar 2004 fand die 2. Interna-tionale Konferenz der vereinigten syrischen
Oppo-sition, die als Tagungsort diesmal die europäische Metropole Brüssel
gewählt hatte, statt
Nahezu 30
Organisationen und Parteien haben sich zwischenzeitlich in der "Syrian
Democratic Coaliti-on" vereinigt. Von verschiedenen nichtan-wesenden Organisationen
wurden Grußbotschaften verlesen, die gegenüber der Veranstaltung ihre Sympathie
bekundeten.
Auf der Tagesordnung
stand die Diskussion über die in Washington im November 2003 gefaßten Beschlüsse.
Die Verantwortlichen
des exekutiven Ausschusses trugen ihren zweimonatigen Rechenschaftsbericht
vor.
Schließlich
stand auch ein Entwurf für eine Satzung der Syrian Democratic Coalition
zur Debatte.
An organisatorischen
Maßnahmen wurde über die Einrichtung verschiedener Komitees diskutiert:
für Außenbeziehungen und für Medienarbeit.
Im Mittelpunkt
der Arbeit der Konferenz stand die politische Perspektive für die Entwicklung
in Sy-rien. Dabei waren sich die Teilnehmer einig in der Auffassung, daß
mit einer baldigen tiefgreifenden Veränderung der Herrschaftsverhältnisse
Syriens zu rechnen sein. Von daher sollten konkrete Schritte jetzt eingeleitet
und rasch umgesetzt werden, die vor allem im Telekommunikations-Bereich
geeig-net seien, den Demokratisierungsgedanken der syrischen Bevölkerung
auf direkte Weise nahezu-bringen. (Radio, TV).
Die Tagung
fand bereits während ihres Verlaufs ein großes Interesse der internationalen
Medien. Anläß-lich einer Pressekonferenz am darauf fol-genden Montag berichteten
das saudische Fern-sehen, al Jazeera, CNN, BBC, RTL und weitere relevante
Medien über die Resultate und Beschlüsse der erfolgreichen zweiten Konferenz,
die diesmal in Europa stattfand. (KDS, 02.02.04)
EU-Minister
planen Verschärfung des Asylrechts - Abschiebung in Drittstaa-ten geplant
Die EU-Innenminister
beschlossen bei ihrem Tref-fen in Dublin ein Pilotprojekt für 30 Millionen
Euro.
Eine Agentur,
die die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber und Wiedereingliederungs-program-me
in den Herkunftsstaaten für die EU-Länder ge-meinschaftlich durchführt
soll in zwölf Monaten ar-beitsfähig sein. Gleichzeitig soll der Grundsatz
fort-bestehen, dass das Asylverfahren im ersten EU-Land eingeleitet
wird, das der Flüchtling erreiche. Dadurch seinen die neuen Mitgliedsländer
der EU vom Beitrittstag an mit einer Flut von Asyl-verfahren konfrontiert.
Bis zum 1.
Mai strebt die EU gemeinsame Rege-lungen für Einwanderung und Asyl an.
Angesichts der mangelnden Kompromissbereitschaft einiger Länder wie z.B.
Deutschland könnte es zu einem kleinsten gemeinsamen Nenner kommen.
Menschenrechtsorganisationen
kritisierten die Pla-nung, Asylbewerber in "sichere Drittstaaten" abzu-schieben.
Es besteht die Frage, ob Drittländer ein ordentliches Asylverfahren garantieren
und die Genfer Flüchtlingskonvention einhalten. Das UN-Flüchtlingshilfswerk
warnt die EU-Innenminister davor, Asylbewerber in "sichere Drittstaaten"
ab-zuschieben; denn es bestünde die Gefahr, dass Flüchtlinge in Kettenabschiebungen
letztlich wieder in dem Staat landen, aus dem sie geflohen sind. Jede Asylanfrage
müsse einzeln geprüft werden.
UN-Flüchtlingskommissar
Lubbers hatte den In-nenministern kurz vor dem Treffen in Dublin ein 7-Punkte-Programm
vorgelegt, das diese Probleme abmildern zu einer internationalen Flüchtlings-politik
führen soll. Der UNHCR plädiert für zentra-le Aufnahmelager in der EU.
Von dort aus sollen anerkannte Flüchtlinge anteilig auf die Mit-gliedsländer
verteilt werden. Dabei sollen Bezugs-punkte eines Flüchtlings zu einem
bestimmten Land berücksichtigt werden. Eine EU-Agentur soll für den ganzen
Ablauf verantwortlich sein. Gleich-zeitig forderte der UNHCR, mehr
Einwanderung und Asylsuchende zuzulassen und dafür auch mehr Geld auszugeben.
(Artikel in
zahlreichen Zeitungen am 22.-24.01.2004)
Schily fordert
Rücknahme-Abkommen mit der Türkei
Bundesinnenminister
Otto Schily hat die Türkei zu einer besseren Zusammenarbeit mit der Europä-ischen
Union in der Asylpolitik aufgefordert. Er kritisierte, dass die Türkei
mit der EU noch kein Rückübernahme-Abkommen für abgelehnte Asyl-bewerber
abgeschlossen habe.
(Quelle: Süddeutsche
Zeitung vom 23.01.2004)
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e-mail-Adresse haben, denn der Versand über e-mail ist kostengünstiger
und schneller.
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Sie gleichzeitig auf unsere web-Seiten hinweisen, die interessante Beiträge
enthält:
· Presseerklärung
zu feigen Attentaten in Erbil, 02.02.04
· Presseerklärung
zu HAK-PAR (IMK e.V., 16.01.04)
· Der Chef
des irakischen Regierungsrates in Berlin (Frankfurter Rundschau, 19.12.2003)
· EKD setzt
sich bei den OSZE für eine Verbesserung der Menschenrechtssituation in
der Türkei ein
· Emanzipation
der Iraker: Außenminister Zebari fordert UN in New York zur Hilfe auf (SZ,
17.12.2003)
· Im Augenblick
der Freiheit (taz Nr. 7235 vom 16.12.2003)
· Assad kokettiert
mit Massenvernichtungswaffen (Artikel erschienen am 7. Januar 2004)
· In der Türkei
will Assad die Isolation Syriens durchbrechen (Text: Frankfurter Allgemeine
Zeitung, 06.01.2004, Nr. 4 )
· Prüfstein
für einen neuen Irak (Text: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 08.01.2004,
Nr. 6 / Seite 3)
· Reaktionen
die Verhaftung Saddams
· Burkay’s
Kommentar zum EU-Fortschrittsbericht
· Korridor
durch Kurdistan (Ostwest Wochenzeitung, 05.12.03)
· AI-Bericht:
Ein bischen Folter in der Türkei … (FR, 10.12.03)
· Wenn nicht
nur Gott Zeuge ist (SZ, 03.12.03)
· Talabani:
Irakisches Grundgesetz bis Februar 2004 fertig
· Deklaration
von KDS: Für ein neues Syrien
· Ein Reformer
im Haifischbecken (taz, 10.12.03)
In Englisch:
· IRAQ: Interview
with Arbil Governor Akram Mantik (IRIN, 16 December 2003)
· Iraqi Kurdish
claim for federalism - A Kurdish-Arab Partnership
· Iraqis plan
a tribunal for Saddam (The New York Times, December 15, 2003)
· Kurdistan
will be virtually independent (The Bitter Lemons International Edition
21, Volume 1 - December 18, 2003)
· The Arab
Media Reaction to Saddam's Arrest: Part II (MEMRI Special Dispatch, 17.
Dezember 2003)
· SYRIA TRYING
TO STOP IRAQ BORDER CROSSING (AP, December 21, 2003)
· Syria was
Iraq's top weapons (AP, Editor on Tuesday, December 30, 2003 )
· Syria Builds
an Air Bridge of "Volunteers" to Iraq (Washington DC - January 5, 2004)
· Powell Back
Kurds' 'Historical Identity” (6 January 2004 / by Barry Schweid, The Associated
Press)
· Kurdish
leaders must set their priorities right (KurdishMedia.com - 07 January
2004)
· "Egoyan
awaits details about Turkish film ban": Country seemed open to dialogue
(7 January 2004, The Toronto Star)
· "Syria,
Turkey warn Iraqi Kurds against breaking away" (Source: 7 January 2004
/ Chicago Sun-Times)
· Trial against
4 lawyers of the Diyarbakir (Balkan Human Rights, 10/12/2003)
· The Human
Rights Association of Turkey (IHD), at a press conference on December 2,
2003
Diese Beiträge
tragen nicht unbedingt unsere Meinung, sondern geben die aktuell für unser
Themengebiet interes-santen Diskussionen wieder. Besuchen Sie doch einmal
www.kurden.de.
Mit freundlichen
Grüßen,
Ihre Redaktion
Ankündigung!!!
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Dokumentation
Trauma und
Therapie
Erfahrungen
in der psychosozialen Arbeit mit Überlebenden von Krieg und Gewalt
Hrsg.: Internationales
Zentrum für Menschenrechte der Kurden - IMK e. V., Medizinische Flücht-lingshilfe
Bochum e.V.
Mit Beiträgen
von: Knut Rauchfuss, Imihan Zorlu, Hamidiye Ünal, Jutta Bierwirth,
Cinur Ghaderi, Karin Griese, Dr. med. Hubertus Adam, Dr. med. Joachim Walter,
Salah Ahmad, Joachim Sobotta und Johannes Düchting
Das Internationale
Zentrum für Menschenrechte der Kurden und die Medizinische Flüchtlingshilfe
haben in den Jahren 2002 und 2003 eine Reihe von Fortbildungsveranstaltungen
für MitarbeiterInnen und KollegInnen in der Arbeit mit Kriegs- und Gewaltopfern
sowie für andere beruflich motivierte InteressentInnen durchgeführt.
Im Rahmen der
Fortbildungsreihe stellten ExpertInnen aus unterschiedlichen Feldern der
psychosozialen Arbeit ihre Erfahrungen im Umgang mit Opfern von Krieg und
staatlicher Gewalt vor und referierten über Entstehungsbedingungen von
Traumata, Therapiemethoden sowie über die vielschichtigen gesell-schaftlichen
Hindernisse in der Arbeit mit Betroffenen.
Ein Teil der
Vorträge dieser Fortbildungsreihe, ergänzt um eigene Beiträge der HerausgeberInnen,
haben zu diesem Buch geführt. Es soll dazu beitragen, die Diskussion um
Methoden und Ziele psychosozialer Arbeit mit Überlebenden von Krieg und
Folter fortzuführen.
ISBN
3 – 933881 – 19 – 6 Preis: 21,-- Euro (incl. Versandkosten)
Bestellungen
über: Internationales Zentrum für Menschenrechte der Kurden – IMK e.V.
Postfach 20
07 38, D-53137 Bonn, Tel.: 0228 362 802, Fax: 0228 363 297
"Mord im Namen
der Ehre"
Entwicklung
und Hintergründe von "Ehrenmorden" –
eine in Kurdistan
verbreitete Form der Gewalt gegen Frauen
Eine besonders
verabscheuenswürdige Form der Gewalt gegen Frauen sind die "Morde im Namen
der Ehre," die bis heute im Nahen Osten und vor allem auch in Kurdistan
üblich sind, ja sogar in den letzten Jahren häufiger geworden zu sein scheinen.
Immer wieder werden dort Frauen ermordet, nur weil sie in Konflikt mit
den rigiden herrschenden Moralvorstellungen geraten sind.
Was sind die
Gründe dafür, dass zahlreiche Frauen umgebracht werden, nur um die
angeblich durch sie befleckte Familienehre zu reinigen? Stehen die "Ehrenmorde"
mit dem Erstarken des Islam und seinen Moralvorstellungen im Zusammenhang?
Warum sind diese Morde vor allem in Kurdistan zu beobachten, handelt es
sich bei ihnen etwa um eine "kurdische Tradition"? Diesen Fragen gehen
in diesem Buch zwei kurdische Wissenschaftlerinnen nach. Die Rechtsanwältin
Hamiyet Izol untersucht das Phänomen in den türkischen Teilen Kurdistans,
Dr. Mukaddes Sahin in den irakischen Teilen des Landes, vor allem in den
sog. kurdischen Selbstverwaltungs-Gebieten, die schon vor dem Sturz des
Saddam-Regimes dem Zugriff des Tyrannen entzogen waren. Johannes Düchting
informiert darüber, wie das deutsche Flüchtlingsrecht mit Frauen umgeht,
die Gefahr laufen, in ihrer Heimat Opfer von "Ehrenmorden" zu werden.
Zu beziehen
über IMK e.V. Preis: 12,-- Euro (incl. Versandkosten)
Der IMK e.
V. möchte alle Interessierten und MitarbeiterInnen in der Flüchtlingsarbeit
darauf hinweisen, dass wir eine neue Publikation herausgegeben haben. Thema
dieser Publikation ist „Traumatisierte kurdi-sche Flüchtlinge in Deutschland“
und trägt den Namen der gleichnamigen Fachtagung, die vom 15.-16. Juni
2001 im Maternushaus in Köln, stattfand:
„Odyssee ins
Ungewisse“
Durch Herrn
Dr. Ilhan Kizilhan wird ausführlich über die spezifischen Fluchtursachen
der Kurdinnen und Kurden in Nordkurdistan berichtet. Er gibt einen historischen
Überblick der Flüchtlingsentwicklung und geht auf die wirtschaftliche und
soziale Lage der Menschen in Nordkurdistan ein.
Herr Prof.
Ferhad Ibrahim und Herr Abubekir Saydam behandeln das Thema: „Fluchtursachen
aus dem Irak und Südkurdistan – Gibt es eine innere Fluchtalternative?“
Sie schildern die aktuelle Situation im Irak und in Sürkurdistan und berichten
von Stationen der Traumatisierung.
„Fluchtwege“
ist das Thema von Herrn Jürgen Hoppe, Journalist. Hier werden die Methoden
und Vorge-hensweisen von Schleppern oder Schleusern erläutert, die für
hohe Geldsummen, Flüchtlinge unter oft unmenschlichen Bedingungen nach
Deutschland schleusen.
Frau Dipl.
Psychologin Hamidiye Ünal spricht über traumatisierte Flüchtlinge in Gesellschaft
und in The-rapie. Sie geht auf Foltermethoden und auch auf die psychosoziale
und rechtliche Situation der Flüchtlinge in Deutschland ein. Besonders
behandelt wird das Thema „Trauma“, von den Folgen über Symptome bis hin
zu Beratung und Therapie.
Das Thema
„Möglichkeiten der Behandlung von traumatisierten Flüchtlingen im Herkunftsland
Türkei“ wird exemplarisch anhand einer Prozessbeobachtung in Izmir von
Dr. med. Nesmil Ghassemlou behandelt. Anschliessend werden die Voraussetzungen
für eine erfolgversprechende Behandlung und die Behandlungsmöglichkeiten
erörtert.
Die 64-seitige
Publikation (Format DIN A4) kann in gebundener Form bei uns gegen die Entrichtung
eines Betrages von 8,00 Euro (inkl. Versandkosten) bestellt werden.
Neue Studie:
AUSLÄNDER IM EIGENEN LAND - Die Situation
staatenloser
Kurden in Syrien
In der Provinz
Hasaka wurde 1962 ca. 120.000 Kurden die syrische Staatsangehörigkeit entzogen,
sie wurden so zu Staatenlosen, zu Ausländern im eigenen Land.
Die vorliegende
Dokumentation beschäftigt sich mit der Situation dieser Bevölkerungsgruppe.
Unser Ziel ist es, in einem ersten Schritt sowohl die Hintergründe ihrer
Ausbürgerung als auch deren bis in die Gegenwart reichende Folgen darzustellen.
Gezeigt wird, dass die Ausbürgerungskampagne von 1962 integraler Bestandteil
der allgemeinen Arabisierungsbestrebungen der syrischen Regierung gewesen
ist und dass die syrische Politik gegenüber den (staatenlosen) Kurden bis
in die Gegenwart durch diese Arabisierungslogik geprägt wird.
In einem zweiten
Schritt wird aufgezeigt, gegen welche nationalen Gesetze und internationale
Abkommen die syrische Praxis gegenüber Staatenlosen verstößt.
Dieser Teil
der Studie schließt mit einer Reihe von Empfehlungen zur Verbesserung der
Situation der Staatenlosen, die insbesondere an die syrische Regierung,
aber auch an andere internationale Akteure ge-richtet sind.
Die Situation
der aus Syrien stammenden „staatenlosen“ Kurden hat inzwischen auch die
deutschen Be-hörden und Gerichte beschäftigt. Immer mehr dieser Kurden
gelingt die Flucht nach Europa und in die Bundesrepublik Deutschland, wo
sie, um ihren Aufenthalt hier zu sichern, zumeist Asyl beantragen.
Lange Zeit
spielte es in den Asylverfahren keine Rolle, ob es sich bei den Asylbewerbern
um Kurden mit oder ohne syrische Staatsangehörigkeit handelte.
Etwa Anfang
2001 änderte sich jedoch die Rechtsprechung hinsichtlich dieses Personenkreises.
Inzwi-schen werden in Deutschland Asylanträge, die sich darauf stützen,
dass man staatenloser Kurde aus Syrien sei, regelmäßig abgelehnt. Da zur
Situation staatenloser Kurden kaum Veröffentlichungen in deutscher Sprache
vorliegen, hoffen wir mit unserer Dokumentation einen wichtigen Beitrag
zu diesem Thema ge-leistet zu haben.
Mit Beiträgen
von Eva Savelsberg, Siamend Hajo und Celal Abbas Kömür sowie Johannes Düchting
Zu beziehen
über IMK e.V. Preis: 10,- Euro (incl. Versandkosten)
ISSN 1438- 08 Herausgeber: IMK e.V., Postfach 07
38, D-53137 Bonn, Telefon: + 49 228 362 802,
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Besuchen sie auch unsere Website: http://www.kurden.de
Verantwortlicher Leiter: Abubekir Saydam Abonnementbedingungen
(pro Jahr):· Stiftungen, Parteien, Regierungen und internationale Organisationen
sowie Gremien: Euro 92,00 · Gerichte, Rechtsanwälte, Menschenrechtsorganisationen,
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AUFRUF
Kurdische Parteien
sowie kurdische und prokurdische Nichtregie-rungsorganisationen in Deutschland
rufen für den Samstag, 07. Feb-ruar 2004 zu einer zentralen Demonstration
und Kundgebung in Köln auf.
Ziel dieser
Aktion ist:
· Unterstützung
des Beschlusses des kurdischen Parlaments in Erbil (Südkurdis-tan/Nordirak)
für eine föderale und demokratische Bundesrepublik Irak
· Protest
gegen die Einmischung der Nachbarstaaten, insbesondere der Türkei, in die
inneren Angelegenheiten Iraks
Demonstration:
12.00 Uhr, Köln - Ebertplatz
Kundgebung
: 14.30 Uhr, Köln – Neumarkt
Nähere Informationen
können bei KOMKAR-Zentrale unter Telefon-Nr.: 02203/93 51 71 oder Mail-Adresse:
komkar@t-online.de eingeholt werden.
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