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Internationaler Verein für Menschenrechte der Kurden 
IMK Wocheninformationsdienst
Datum: 01. Dezember  – 16. Dezember 2003                Nummer: 208-209

Anschläge auf Synagogen und britische Einrichtungen
Nach den Anschlägen auf zwei Synagogen in Istan-bul am 15. November und die HSBC Bank sowie das britische Konsulat am 20. November hat die Polizei erste Fahndungserfolge gemeldet. Als Pla-ner der Anschläge auf die Synagogen wurde am 29.11. Yusuf Polat in U-Haft genommen. Er soll am 25.11. bei dem Versuch der Ausreise über die Grenzstation Gürbulak (Agri) gefasst worden sein. Die mit ihm gefassten fünf Personen wurden freige-lassen. Weitere Festnahmen wurden aus Balikesir, Mardin und Istanbul gemeldet. Von ihnen wurden am 26.11. Yusuf Dural, Cemile Aktas und Mediha Yildirim in U-Haft genommen. Die Zahl der To-desopfer und Verletzten bei den Überfällen auf die Synagogen wurde mittlerweile mit 25 Toten und 262 Verletzten, bei den Überfällen auf britische Einrichtungen mit 32 Toten und 450 Verletzten angegeben. Es kam zu insgesamt 51 Festnahmen. Von den Festgenommenen wurden 21 in U-Haft genommen. Bei den Selbstmordattentätern soll es sich um Gökhan Elaltuntas (Neve Schalom), Mesut Çabuk (Beth Israel), Feridun Ugurlu (britisches Konsulat) und Ilyas Kuncak (HSBC) handeln. 
Es kam in Syrien zu weiteren Festnahmen. Syrien lieferte diese 22 Personen sofort an die Türkei aus. Unter ihnen sollen Hilmi Tugluoglu und seine Frau Leyla Tugluoglu führende Stellungen einnehmen.
(Quelle: Milliyet vom 03.12.2003) 
Bis auf das Ehepaar Tugluoglu wurden allen Ver-dächtigen freigelassen. In Istanbul kamen Murat Idrak, Bülent Tozoglu und Ahmet Özaydin als Helfershelfer in U-Haft. 
(Quelle: Hürriyet/Milliyet/Radikal vom Ende November 2003. Milliyet vom 29./30.11.2003) 

Auf der Flucht erschossen
Am 28. November erschoss die Polizei in Istanbul Hüseyin Sahin. Er gehörte zu drei Gefangenen, die von Ankara in andere Gefängnisse verlegt werden sollten und bei Usak dem Wachpersonal die Waffen abnahmen und flüchteten. Am 15. November war sein Kumpane Mehmet Çiçekli in Istanbul erschos-sen worden. Der dritte Gefangene, Hayrettin Çelik, wurde am 29.11. im Stadtteil Gaziosmanpasa ge-fasst. (Quelle: Özgür Gündem vom 30.11.2003)
 
Folter in Siirt
Der am 26. November in Siirt festgenommen S. Tekin (16) hat Foltervorwürfe gegen die Polizei erhoben. Er sagte: “Es war gegen 17.30 Uhr, als ich Verwandte zum Feiertag besucht hatte. Plötzlich stülpte mir einer von hinten einen Sack über den Kopf und sagte, dass ich den Mund halten solle. Mir wurden die Hände verbunden und ich wurde in ein Auto gezerrt. Im Auto wurden mir auch die Füsse verbunden. Mit einem harten Gegenstand, von dem ich vermute, dass es sich um eine Waffe handelte, wurde ich auf den Kopf geschlagen, so dass ich ohnmächtig wurde. Als ich zu mir kam, hatte ich den Sack immer noch über dem Kopf und war im Auto. Ich hörte Stimmen über Sprechfunk. Dann wurde das Auto angehalten, ich nach draussen befördert und auf den Boden gelegt. Mir wurde eine Waffe an den Kopf gehalten und mir wurde gesagt, dass ich getötet werde, wenn ich mich umdrehe. Einer stieg mir auf den Rücken und wollte wissen, wo mein Bruder sei. Sie würden ihn schon finden und umlegen.” S. Tekin fügte hinzu, dass er in der Nähe eines Friedhofs wieder zu sich gekommen sei.

Freispruch für Folterer
Vor der 2. Kammer des Landgerichts in Izmir ging das Verfahren gegen die Polizeibeamten Ilhan Yakin, Muammer Çinar, Mehmet Dogan, Ahmet Recep Kömürcüler, Zeyid Türkmen, Ibrahim Durkal und Orhan Yilmaz sowie Dr. Senol Çetinol am 22. November zu Ende. Die Polizisten wurden beschuldigt, die Studentin Elif Ceylan Özsoy, die am 8. November 2001 festgenommen worden war, gefoltert zu haben. Dem Arzt war zur Last gelegt worden, ein falsches Attest erstellt zu haben. Das Gericht sprach alle Angeklagten aus Mangel an Beweisen frei. (Quelle: Özgür Gündem vom 22.11.2003)
 
Journalisten verurteilt
Am 21. November verkündete das SSG Istanbul die Urteile in 5 Verfahren gegen den Besitzer der Zei-tung Özgür Gündem, Ali Çelik Kasimogullari und den Chefredakteur Mehmet Çolak. Wegen 2 Artikeln in der Ausgabe vom 19. Mai wurde Kasimogullari mit einer Geldstrafe von 1,7 Milliarden TL und Çolak mit einer Geldstrafe von 876 Millionen TL bestraft. Wegen eines Artikels vom 25. Mai wurden die Angeklagten mit einer gesamten Geldstrafe von 3 Milliarden TL verurteilt. Das Gericht verhängte zudem ein Erscheinungsverbot für 3 Tage. Die gleichen Strafen wurden in einem Verfahren wegen zwei Artikeln (Tag des Erscheinens unbekannt) verhängt. Zwei Artikel in der Ausgabe vom 6. August führten zu einer Geldstrafe von 3,8 Milliarden TL und einem Erscheinungsverbot von drei Tagen. In einem weiteren Verfahren wegen eines Artikels (Erscheinungsdatum unbekannt) wurden der Besitzer und Chefredakteur zu einer Gesamtgeldstrafe von 3,4 Milliarden TL verurteilt. Der Zeitung wurde ein Erscheinungsverbot von 3 Tagen auferlegt. Anm.: (Währung ca. 1 Euro=1,7 Millionen TL, d.h. eine Strafe von 3,4 Milliarden TL entpricht ca. 2.000.- Euro). (Quelle: Özgür Gündem vom 22.11.2003)

Menschenrechtsverteidiger inhaftiert
Menschenrechtsverteidiger in aller Welt sind ver-eint in ihrem Engagement für Menschenrechte und für die Menschenwürde. Als Individuen und in Menschenrechtsgruppen üben sie Druck auf Regie-rungen aus, damit diese sich an internationales Menschenrecht halten.
Die türkische Menschenrechtsorganisation Mazlum Der, deren Name übersetzt „Verein für Menschen-rechte und für Solidarität mit Unterdrückten“ be-deutet, wurde am 24. Januar 1991 in Ankara ge-gründet. Der Verein arbeitet unabhängig vom Staat und von politischen  Organisationen. Er tritt für die Wahrung der Menschenrechte in und außerhalb der Türkei ein ohne jeden Unterschied oder Dop-pelstandards. Ohne dass Beweise vorgelegt wurden, sind der Organisation Kontakte zu bewaffneten islamistischen Gruppen vorgeworfen worden. 
Özkan Hoþhanlý ist der frühere Vorsitzende der örtlichen Zeigstelle von Mazlum Der in Malatya, einer Stadt im Südosten der Türkei. Am 01.05.03 bestätigte ein türkisches Gericht die gegen ihn verhängte 15-monatige Haftstrafe, weil er im April und Mai 1999 – damals war er stellvertretender Vorsitzender der Zweigstelle - versucht hatte, an Demonstrationen in Malatya teilzunehmen. Am 28.10.03 kam er in das Yeþilyurt-Gefängnis, wo er nun seine Haftstrafe verbüßt. 
amnesty international betrachtet Özkan Hoþhanlýals gewaltlosen politischen Gefangenen, da er wegen seines Engagements als Menschenrechtler inhaftiert wurde.
Am 28. Mai 1999 wurde das Büro von Mazlum Der in Malatya per Gerichtsbeschluss geschlossen. Es hieß, dies sei nötig, „um eine Straftat zu verhindern“. Das Büro ist erst kürzlich wieder eröffnet worden. Der jetzige Vorsitzende von Mazlum Der in Malatya, Hüseyin Sarýgül, sagte: „Lassen Sie mich noch einmal sagen, dass wir nicht aufhören werden, für die Rechte und Freiheiten unserer Leute und anderer Menschenrechtler einzutreten, auch nicht im Angesicht von Schwierigkeiten und Einschüchterungen.“ 
Detaillierte Informationen und Appelle können unter www.amnesty.international abgerufen wur-den.

Strafe gegen Erbakan bestätigt
Der Kassationsgerichtshof hat die Strafe von 28 Monaten Haft für den Ex-Vorsitzenden der Wohlfahrtspartei (RP), Necmettin Erbakan wegen Betrugs bestätigt. Mit ihm waren 19 Funktionäre der Partei zu 14 Monaten, 50 Funktionäre zu 12 Monaten und 2 Funktionäre zu 10 Monaten Haft verurteilt worden. Bis auf Mehmet Emin Tutan und Ali Temür, die als Abgeordnete der AKP Immunität besitzen, wurden alle Urteile bestätigt. (Quelle: Radi-kal vom 03.12.2003)
 
Zwei Tote bei Razzia
Der Gouverneur von Diyarbakir Nusret Miroglu gab bekannt, dass am Abend des 3. Dezember eine Razzia auf ein Haus im Viertel Baglar durchgeführt wurde, bei der 2 Menschen ums Leben kamen. (Quelle: Cumhuriyet vom 04.12.2003)
 
Tote bei Razzia
Die Namen der Personen, die bei einer Razzia auf ein Haus im Ortsteil Baglar von Diyarbakýr am 3. Dezember getötet wurden, wurden mit Hüseyin Altun und Ibrahim Kiliç angegeben. Nach offizieller Darstellung sollen es Militante der HPG sein. Der Vater von Ibrahim Kiliç, Mehmet Kiliç wiederum sagte, dass sein Sohn auf dem Bau gearbeitet und nichts mit einer Organisation zu tun habe. Die Razzia soll um 19 Uhr begonnen haben. Ab 20 Uhr waren Waffen zu hören. Erst eine Stunde danach habe es Aufforderungen zum Aufgeben gegeben und um 22 Uhr verstummten die Waffen. (Quelle: Özgür Gündem vom 05.12.2003) 

Freispruch für Folter mit Todesfolge
Die 5. Kammer des Amtsgerichts in Fatih (Istanbul) sprach am 3. Dezember die Polizeibeamten Sefik Kul, Mehmet Artunay, Osman Kursun, Saldiray Öztürk, Celil Zilyaoglu, Yücel Ceylan und Ahmet Asim Isik von der Anti-Terror Abteilung in Istanbul aus Mangel an Beweisen frei. Ihnen war wegen des Todes von Yunus Güzel am 23.10.2001 Verletzung der Dienstaufsicht vorgeworfen worden. Yunus Güzel war am 16.10.2002 unter dem Vorwurf, ein Selbstmordattentat als Mitglied der DHKP/C ge-plant zu haben, festgenommen worden. Er soll sich mit einem an das aufrecht gestellte Bettgestell fest-gemachten Laken erhängt haben. (Quelle: Milliyet vom 04.12.2003)
 
Ragip Zarakolu freigesprochen
Ragip Zarakolu, der als Übersetzer des Buches “Der 12. September vor Gericht” angeklagt war, wurde freigesprochen, nachdem auch der Staatsan-walt Freispruch gefordert hatte.
Anm.: Nach der Zeitungsmeldung soll das Verfah-ren vor dem SSG Istanbul geführt worden sein, das aber für Verstösse gegen den Art. 312 TSG nicht zuständig sein dürfte. Daher wurde dieser Teil der Meldung ausgelassen. (Quelle: Bianet vom 04.12.2003) 

Hülya Akpinar freigesprochen
Das Amtsgericht in Kilis hat die Lehrerin Hülya Akpinar sowie die weiteren Angeklagten Sevil Kuzucu, Savas Kekeç, Baris Kubilay, Ibrahim Halil Koyuncu, Ahmet Laftan und Erdal Karabatak vom Vorwurf des Verstosses gegen das Demonstrationsgesetz freigesprochen. Sie waren nach einer Veranstaltung zu den unbegründeten Vorwürfen des Völkermordes an den Armeniern angeklagt worden, weil Hülya Akpinar dem Redner Mehmet Kabacik unliebsame Fragen gestellt hatte. (Quelle: Radikal vom 04.12.2003) 

Neue Verordnung zu Kursen 
in Kurdisch
Am 5. Dezember wurde eine neue Vorschrift zur Durchführung von “Kursen in Sprachen und Dia-lekten, die Bürger der Türkei im Alltag benutzen” im Amtsblatt veröffentlicht. Hiermit wurde die Verordnung vom Oktober 2002 ersetzt. Nach der neuen Vorschrift dürfen nur Personen an den Kur-sen teilnehmen, die Türkisch lesen und schreiben können. Für die Eröffnung dieser Kurse ist die Genehmigung vom Ministerium (für nationale Erziehung) zu erteilen. Die Kurse sind vorwiegend für Erwachsene gedacht, es sollen aber auch Schü-ler der Grund- und Realschulen daran teilnehmen dürfen. Die TeilnehmerInnen haben sich an die Kleiderordnung zu halten. Regionale Kleidung ist verboten. In den Kursen darf es keine Geschlechtertrennung geben. (Quelle: Radikal vom 06.12.2003)

Parlament gegen Yilmaz: 
Korruptionsaffäre in der Türkei
... Doch nun holt die Vergangenheit Özkan, Yilmaz und drei seiner ehemaligen Minister ein. Es geht vor allem um mutmaßliche Bestechungszahlungen bei der Privatisierung von Staatsbetrieben. Die Parlamentsausschüsse sollen eine Empfehlung abgeben, ob die Beschuldigten vor dem Obersten Gerichtshof angeklagt werden...
Das Untersuchungsverfahren könnte auch in Deutschland neue Kontroversen um Yilmaz auslö-sen. Der 56-jährige, in Istanbul aufgewachsene Ex-Politiker hatte in Köln Finanz- und Wirtschaftswis-sen studiert. Seine Berufung als Gastprofessor an die sozialwissenschaftliche Fakultät der Ruhr-Universität Bochum führte bereits im vergangenen Frühjahr zu heftigem Streit. Kritiker warfen Yilmaz vor, er trage Mitverantwortung für die Missachtung der Menschenrechte in der Türkei und die Unter-drückung der Kurden. (Quelle: Frankfurter Rundschau, 11.12.2003)

Drei Explosionen in türkischen Städten: Keine Verletzten
In den drei grössten Städten der Türkei sind am Freitag trotz verschärfter Sicherheitsvorschriften drei Sprengsätze explodiert. Verletzt wurde aber offenbar niemand.
Ein Sprengsatz detonierte in der Hafenstadt Izmir in der Nähe einer Polizeiwache und liess die Scheiben von Autos und Häusern zersplittern, wie die Nach-richtenagentur Anadolu berichtete. Zwei weitere kleine Sprengsätze explodierten vor Gerichten in Istanbul und Ankara, richteten aber keinen Schaden an. (Quelle: NZZ Online, 12.12.2003) 

Mehr Folterungen trotz Reformbekun-dungen: IHD der Türkei bilanziert fünf Jahre Menschenrechtssituation. 
Kämpfe in kurdischen Gebieten
Allein im Oktober und November wurden in den kurdischen Gebieten der Türkei 683 Fälle von Menschenrechtsverletzungen registriert. Die Zahlen geben „Anlaß zur Sorge“, kommentierte am Sonn-tag das „Kurdische Menschenrechtszentrum“ in Genf. Die Bilanz sei vom Menschenrechtsverein IHD in der südöstlichen Großstadt Diyarbakir auf Grundlage von Fakten aus den IHD-Filialen der Region, aus Unterstützungsanträgen sowie Zeitungsberichten erstellt worden. Demnach kam es in den vergangenen beiden Monaten zu 394 Festnahmen. In 47 Fällen klagten die Betroffenen über „Folter und schlechte Behandlung“ auf den Gendarmeriestationen.
Zuvor war auf einer Pressekonferenz des IHD in Ankara ein Vergleich der Menschenrechtssituation für den Zeitraum der vergangenen fünf Jahre vorge-stellt worden. Demnach geht der IHD davon aus, daß trotz der von der Türkei in Richtung EU pro-klamierten Reformvorhaben in den ersten neun Monaten dieses Jahres die Anzahl von Folterungen angewachsen sei. Insgesamt wurden 770 Fälle von Mißhandlungen und Folter gezählt, rund 40 Prozent mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Ebenfalls angestiegen - von 16 auf 67 - ist die Zahl der Toten bei militärischen Gefechten, was hauptsächlich zunehmenden Auseinandersetzungen zwischen ehemaliger PKK-Guerilla (HPG) und türkischer Armee in den kurdischen Gebieten der Türkei geschuldet ist. So teilte das HPG-Hauptquartier Anfang Dezember mitgeteilt, daß bei Guerillaangriffen am 20. und 25. November zwölf türkische Soldaten getötet worden waren. Es habe sich um „Vergeltungsschläge“ gehandelt: 23 Guerilleros seien vorher in den Provinzen Bingöl und Ordu (Schwarzmeerregion) getötet worden.
Trotz anhaltender Menschenrechtsverstöße auf hohem Niveau deuten sich nach IHD-Meinung auch positive Veränderungen an: So wurde bei Festnah-men und Verhaftungen türkeiweit ein Absinken von 23650 auf 9315 Fälle registriert. Von 2432 auf 1292 sank die Zahl von Prozessen wegen „Meinungsdelikten“. Hingegen veränderte sich das Vorgehen gegen politische Veranstaltungen und Veröffentlichungen kaum: Statt 104 Verboten von Januar bis September 2002 wurden 2003 noch 102 registriert. 
INFO-TURK (Brüssel) veröffentlichte am 08.12.2003 eine Zusammenfassung einer Presseerklärung des IHD vom 02.12.2003. In deutscher Sprache berichtete am 09.12.2003 die “Junge Welt” 

Hungerstreiker müssen erneut Haft 
antreten
Die Anwältin Gülizar Tuncer gab bekannt, dass etliche Gefangene, die infolge des Hungerstreiks und Todesfasten an dem Wernicke-Korsakoff Syn-drom erkrankt waren und daher aufgrund des Artikels 399 der StPO vorläufig aus der Haft entlassen worden waren, nun aufgrund von neuen Attesten der Gerichtsmedizin wieder die Haft antreten mussten. Es handelt sich dabei um: Veysel Yagan, Ayse Egilmez, Melahat Akay, Tülin Dag, Sakine Altun, Nuran Ekingen, Eylem Çelik, Özgür Yolcu, Meryem Algör, Elif Ates, Kasim Aksakal, Ali Riza Aydar, Nizamettin Dogan, Rauf Erdem, Esral Karagöz und Tekin Yildiz. Laut Gülizar Tuncer ist die Krankheit unheilbar und sie bezweifelte, ob die Berichte der Gerichtsmedizin objektiv seien. (Quelle: Özgür Gündem vom 10.12.2003)

Folter in Derik
Mehmet Basaran, Bülent Özcan und Serhan Aksin, die am 23. November in Derik (Provinz Mardin) festgenommen wurden, haben Strafanzeige wegen Folter gestellt. Bülent Özcan, der momentan im Gefängnis von Mardin einsitzt, teilte mit, dass er zunächst aus der Stadt gebracht und dort verprügelt wurde. Auf dem Polizeipräsidium in Derik sei er weitere 20 Minuten in einer Zelle verprügelt wor-den. Danach sei er in einer anderen Zelle zwei Stunden lang verhört worden. Dabei habe man seine Hose bis zu den Knien heruntergezogen und ihn auf einen Stuhl gesetzt. Da er selber keine Ka-bel an seinem kleinen Finger und Penis anbringen wollte, hätten die Polizisten es getan. Dann habe er Stromstösse erhalten, bis er ohnmächtig wurde. Als er wieder zu sich gekommen war, habe er etwas zu trinken erhalten und wieder sei Strom durch seinen Körper gefahren. Ihm sei schlecht geworden und er habe sich übergeben. Dann sei er wieder in seine Zelle gebracht worden. Gegen Morgen habe es ein weiteres Verhör gegeben, bei dem ihm eine Art von Rohr am Arm festgemacht und seine Finger ge-quetscht wurden. Ihm sei mit Folter an Verwandten gedroht worden, wenn er nicht rede. Er habe nichts zu essen erhalten und man habe ihn nicht schlafen lassen. Seiner Forderung auf Rechtsbeistand sei nicht nachgekommen worden. Als er sich bei der Staatsanwaltschaft wegen der Folter beschwerte, habe dieser ihm entgegnet, dass er hier in der “Re-publik Derik” sei.
Serhan Aksin gab an, dass er erst im Kohlenkeller des Polizeipräsidiums in Derik festgehalten wurde. Dort sei er geschlagen worden. Später habe man ihn an den Haaren gezogen und an einen anderen Ort geschleift. Dort sei er mit einem harten Gegenstand auf den Kopf geschlagen worden. Dann sei er an den Beinen in einen anderen Raum gezogen wor-den, wo er Stromstösse über seinen kleinen Finger erhalten habe. Gleichzeitig habe jemand ihn ständig von hinten getreten. Bei der Untersuchung auf dem Gesundheitsamt seien die Polizisten anwesend gewesen. Vor dem Staatsanwalt habe er nach einem Anwalt verlangt, aber es sei niemand beigezogen worden. Auch Mehmet Basaran erhielt keinen Rechtsbeistand. Er nannte neben Prügel noch das Quetschen der Hoden als eine Methode der Folter, die bei ihm angewandt wurde. (Quelle: Özgür Gündem vom 11.12.2003)

Verfahren gegen Alp Ayan
Die 5. Kammer des Landgerichts in Izmir verhandelte am 10. Dezember in der Sache gegen den TOHV Mitarbeiter Dr. Alp Ayan, die IHD Mitglieder Ecevit Piroglu und Mert Zengin sowie die Angehörige eines Gefangenen, Gonca Coban im Zusammenhang mit einer Presseerklärung, die am 10. Februar 2001 zu den Gefängnissen von Typ F herrausgegeben worden war. Die Verhandlung wurde auf den 3. März 2004 vertagt. (Quelle: TIHV vom 11.12.2003)

Über viertausend Fehler und 
Verfälschungen in den Lehrbüchern des türkischen Bildungs- und
 Erziehungssystem
Nach einer gemeinsamen zweijährigen Arbeit von TÜBA (Wischaftliches Institut der Türkei), Tarih Vakfi (Stiftung für Geschichte) und Europäischen Kommission zum Thema „Menschenrechte in den Schulbüchern“ wurden die Ergebnisse der Untersu-chung bei einem Symposium auf dem Campus der Technischen Universität Istanbul der Öffentlichkeit vorgestellt.
Der Vorsitzende der Stiftung für Geschichte, Prof. Dr. Orhan Silier, sagte, dass an dem Projekt 287 Fachleute gearbeitet hätten. Nach gründlichem Durchkämmen von 190 Schulbüchern für Grundschule und Gymnasium insgesamt 4000 Fehler und  Verfälschungen gefunden wurden, und zwar im Bereich Religion, Ethnien und Geschlechterdiskriminierung.
Aus dem Bericht geht hervor, dass die Schulbücher in der Türkei einen Typus von Menschen erziehen zum Ziel haben. Denn die Inhalte dieser Bücher deuten eindeutig auf kulturelle, Rassen-, Religions- und Geschlechterdiskriminierung. Prof. Dr. Silier forderte daher eine dringende Änderung dieser Inhalte. Er führte die heutige politische und Ge-waltkultur auf diese Inhalte zurück. Die Kinder werden im Sinne der Gehorsamkeit, Huldigung und Zugehörigkeit indoktriniert, um aus denen fanati-sche Menschen zu machen.
Um einige Beispiele bezüglich Religions-, Rassen und Geschlechterdiskriminierung zu nennen:
Soziologiebuch von Coskun Öztürk: „schon seit der Bildung der primitiven Gesellschaften vorhandene Arbeitsteilung der Geschlechter hat ihre Gültigkeit auch in unserer heutigen Zeit. Die Frauen sind in der Hausarbeit aktiver bzw. wirkungsvoller als die Männer.“
Lehrbuch für Geographie von M. Besim und C. Arif: Fast alle der in der Türkei lebenden Menschen sind Türken. Bis vor kurzer Zeit lebten in unserem Land ausser Türken zahlreiche Griechen und Armenier. Ein Teil von ihnen haben bei Gelegenheit versucht ihrem Land zu schaden. Nach dem nationalen Sieg haben diese sich aus unserem Land zurückgezogen bzw. unser Land verlassen.
Lehrbuch über „Nationale Sicherheit“: Der Nationalismusgedanke von Atatürk ist gegen jede Strömung, die den Nationalismus ablehnt.
Lehrbuch „Ländergeographie“: Wegen der beharr-lichen Ablehnung der griechisch-zypriotischen Führung und Griechenlands für eine Verständigung wurde am 15. November 1993 die die Türkische Republik Nordzyperns (KKTC) ausgerufen.
Lehrbuch „Staatsbürgerschaftskunde“ von Oktay Uygun: Wir sind Türken… (Quelle: Radikal, 10.12.2003)

Kurdische Einheiten helfen Irakischen Kräften
Der umstrittene Schritt erfolgt mitten in hoch technisierten Angriffen auf die USA und ihre Koalitionskräfte
Jalal Talabani, Vorsitzender der Patriotischen Partei Kurdistans und einer der neun sich abwechselnden Präsidenten des Irakischen Verwaltungsrates, er-klärte, sie planten Peshmerga-Kräfte zur Unterstüt-zung der Grenzschutzeinheiten, der Polizeikräfte und der neuen Armee des Irak einzusetzen.
Nachdem irakische Polizei und US Soldaten die so genannte„Grüne Zone“, die regelmäßig unter Mörserbeschuss liegt, und in der Angehörige der Koalition leben und arbeiten, nicht ausreichend schützen konnten, versucht die Bush Regierung den Sicherheitsorganisationen ein irakisches Profil zu geben. Darüber, wie Peshmerga-Kräfte oder irakische Milizangehörige integriert werden könnten, besteht noch keine Klarheit.
Der oberste Zivilverwalter des Irak, Paul Bremer, erklärte er sei bereit „neue gesetzverstärkende Ele-mente“ in beschränkter Zahl einzusetzen, solange sie sich den Kommandostrukturen des neu entste-henden Iraks fügten.
Die Aufnahme von Milizangehörigen in die Irakische Armee oder in die Polizei bleibt allerdings weiterhin umstritten, da viele der früheren Armeeangehörigen glauben, bei den neu gegründeten Sicherheitsorganisationen bevorzugt eingestellt werden zu müssen.
Sadoun al Dulame, Direktor des unabhängigen und privaten „Irakischen Zentrums für Forschung und Strategische Studien“ stellte fest, dass die Peshmer-ga nicht einmal arabisch sprächen.
Rabia Mohammed al Habib, Prinz des Rabia Stammes, sagte, es wäre ein Fehler, die irakische Armee, selbst nach Beratungen mit der Übergangs-regierung, nach amerikanischer Vorstellung aufzu-bauen. Der Rat würde dominiert von Heimkehrern aus dem Exil, die nicht gewählt worden seien. Die Iraker würden keine Milizangehörige in der Armee oder bei der Polizei dulden und sie deshalb be-kämpfen.
Talabani erklärte dazu, Milizen, die verschiedenen politischen Parteien oder religiösen Gruppen ange-hörten, würden nicht eingestellt werden. Kurdische Verbände würden bei Eintritt in die Polizei und Armee des Irak ihre Unanhängigkeit, die sie vor dem Krieg hatten, verlieren. (Quelle: 

Irakisches Ministerium startet 
Job-Programm im Nord Irak
Bagdad, Irak - Das Ministerium für Verwaltung und Öffentliche Arbeit, mit Hilfe der Povisorischen Übergangsregierung ins Leben gerufen, weitete Anfang Oktober sein Job-Programm auf die nördlichen Verwaltungen von Dohuk, Arbil und Suleymania aus.
Das Programm, mit dem Namen “Für ein saubereres und freundlicheres Irak“  beschäftigt Zehntausende von Irakern damit, ihre Nachbarschaft von Müll, Abwässern und Schutt zu säubern. Die Arbeiter verdienen täglich 1000 Dinar. Kontrolleure, die die Kolonnen von 10-15 Arbeiter beaufsichtigen, erhalten täglich 5000 Dinar. Die Löhne werden alle 14 Tage ausgezahlt. Das Programm startete in den 11 von 18 Verwaltungen im Irak.
Das Programm sei eine starke Waffe im Wiederaufbau eines freien Iraks und eine Hilfe für die Iraker ihr Leben und ihre Kommunen zu verbes-sern, sagte Nesreen Berwari, die verantwortliche Ministerin, sie sei zufrieden, dass sich auch diese drei Verwaltungen dem Programm angeschlossen wurden. Es sei für alle Iraker an der Zeit dieses Land zu einem Vorbild im Mittleren Osten zu ma-chen.
Ab November soll dieses Arbeitsbeschaffungsprogramm im ganzen Land eingeführt werden. Interessierte können sich bei den örtlichen Verwaltungen melden, sie sollten mindestens 18 Jahre alt und körperlich fit sein. 
Teilnehmer an diesem Programm erwerben damit für die Zukunft eine Aussicht auf Arbeit oder Aus-bildung. (Quelle: Ministerium für Verwaltung und Öffentliche Arbeit der Provisorischen Übergangsregierung der Koalition, 25.Oktober 2003)

Gefangennahme von Saddam Hussein
Suleimania, Irak - Der gestürzte irakische Präsident Saddam Hussein wurde mit Unterstützung kurdi-scher Kämpfer nördlich seiner Heimatstadt Tikrit, von US Truppen festgenommen, teilte am Sonntag ein hoher kurdischer Offizier AFP mit.
Kurdische Spezialeinheiten der Patriotischen Union Kurdistan (PUK) unter der Führung von Qusrat Rassul Ali hatten, nachdem sie die Information über das Versteck von Saddam in einem Haus bei Tikrit erhielten, gemeinsam mit US-Truppen die Operati-on durchgeführt und Saddam verhaftet.
Die gleiche kurdische Einheit hatte im August dieses Jahres in Mossul, Nord Irak, den Vizepräsidenten Taha Yassin Ramadan, festgenommen.
Saddam floh aus Bagdad bevor die US Truppen die Stadt am 9.April 03 einnahmen.
In Suleimaniya , das nördliche kurdische Bollwerk der PUK, unter der Führung von Jalal Talabani, und ca. 330 km (200 Meilen) von Bagdad entfernt, bereitete die kurdische Bevölkerung Straßenfeste vor, um die Festnahme Saddam Hussein zu feiern. (Quelle: AFP, 14. 12.03)

Zwei kurdische politische Häftlinge im Iran hingerichtet
Jalil ZEWAI, Mitglied der Demokratischen Partei Kurdistans/Iran wurde 1994 verhaftet und am 04. Dezember 2003 nach jahrelanger Haft hingerichtet.
Ramin SHARIFI, ebenfalls der gleichen Partei an-gehörig, wurde am 08. Juli dieses Jahres verhaftet und am 06.Dezember 2003 exekutiert.
Wir verurteilen diese Verbrechen der iranischen Regierung und rufen die Menschenrechtsorganisationen, insbesondere die Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen und Amnesty International auf, diese Verbrechen aufs schärfste zu verurteilen.
Den Nachrichten aus Iranisch-Kurdistan können wir entnehmen, dass das Leben vieler weiterer zum Tode verurteilten kurdischen politischen Häftlingen bedroht ist.
Wir bitten alle internationalen Gremien dringend Maßnahmen zu ergreifen, um die Exekution dieser Menschen zu verhindern. (Quelle: PE der Demokra-tischen Partei Kurdistans/Iran, Büro für Internationale Bezie-hungen, 08. Dezember 2003

Menschenrechte im Iran
Mitte Juli sollte der UNO- Sonderberichterstatter für freie Meinungsäußerung, Ambeyi Ligabo, mit seiner Delegation nach Iran kommen, doch wurde das Treffen auf November verschoben, weil man in der Kürze der Zeit nicht alle gewünschten Kontakte organisieren könne. Am 11. Juli schickte ihm die Liga-Iran eine Dokumentation zu folgenden Punk-ten:

1. Parteien, Gewerkschaften und Vereine sind verboten.
2. Mit dem Einsetzen der Inquisition wurde und wird   die Opposition der Ketzerei be-schuldigt, festgenommen, gefoltert und hingerichtet.
3. Innerhalb von 24 Jahren sind über 200 Zei-tungen verboten wurden.
4. Über 300 Bücher wurden allein in den letzten sechs Jahren zensiert.
5. Tausende Arbeiter, Beamte und anders denkende Hochschullehrer wurden „ge-säubert“.
6. In denn letzten sechs Jahren wurden Politiker und Schriftstelle wegen ihrer Meinungsäußerungen verschleppt und ermordet.
7. Anders denkende Gefangene hat man unter Folter und Teilnahme an Fernseh-sendungen gezwungen, in denen sie ihrer polische Meinung abschwören mussten.
8. Bezahlte Schlägertrupps greifen syste-matisch Veranstaltungen, Film- und Theateraufführungen, Treffen in Moscheen an, die von Andersdenkenden inszeniert werden, um sie auf diese Weise zu verhindern.
9. Die Aktivitäten religiöser und ethnischer Minderheiten sind eingeschränkt. Sie ha-ben nicht das Recht, ihre Meinung in der Gesellschaft frei zu äußern.
10. Wegen ihrer freien Meinungsäußerung im Parlament wurden Abgeordnete vorgela-den und zu Gefängnisstrafen verurteilt.
11. Geistliche, die von der politischen Rich-tung der Machthaber abweichen,  wurden festgenommen und zu Gefängnisstrafe verurteilt.
12. Rechtsanwälte, die das Recht auf freie Meinungsäußerung ihrer Mandanten ver-teidigen, wurden selbst inhaftiert und mit jahrelangem Berufsverbot belegt.
13. Wegen schriftlicher und mündlicher Meinungsäußerung wurde eine Anzahl von Schriftstellern, Journalisten, Professoren und Künstler vor Gericht ohne Geschwo-rene gestellt und zu Gefängnisstrafen und Folter verurteilt.
14. Wegen ihrer Proteste gegen den islami-schen Staat sind Hunderte Stundenten festgenommen, gefoltert und zu Gefängnis verurteilt worden.
15. Auf offiziellen Veranstaltungen und in staatlichen Zeitungen wird ununterbrochen die Würde, Ehre und Identität von Persön-lichkeiten angetastet.

Von 4.bis 10. November hielt sich die Delegation in Teheran auf. Es fanden Gespräche mit Verantwort-lichen von Justiz, Parlament, Reggierung Vertreter der Medien, Angehörige von politischen Gefange-nen und einigen Gefangenen statt. Justizbehörde, u.a. der Staatsanwalt von Teheran, sowie Vertreter der Regierung haben Berichte abgegeben die nicht der Wahrheit entsprechen und durch Verleugnung politischer Gefangenen dafür gesorgt, dass nicht mit allen auf der Liste stehenden Gefangenen ge-sprochen werden konnte.“ Mein Auftrag ist die Wahrheitsfindung“, sagte Ligabo. Es muss abgewartet werden, wie weit ihm das trotz aller Schwierigkeiten gelungen ist (Quelle: liga report, Nr.24 Dezember 2003)

DEKLARATION
AN DIE MENSCHEN SYRIENS, DES NAHEN OSTENS & DER WELT
Ungeachtet aller Veränderungen in der modernen Welt setzt das rückständige syrische Regime auf die primitive Herrschaftssicherung seiner Macht. Seine Herrschaft, das ist die Totalität eines institutionalisierten Systems der Diffamierung, Ausgrenzung und Unterdrückung.
Alle bisherigen Versuche einer reformatorischen Veränderung trafen als Antwort auf die repressiven Mittel einer genuinen Diktatur, deren zentrales Wesensmerkmal die Abwehr von Demokratie ist. 
 Unübersehbar ist, dass das syrische Regime seine tradierten Auffassungen nicht zu ändern gedenkt, wohl aber sich konsequent weiter in eine falsche Richtung bewegt.
 
So lange unser Volk nicht selber politisch aktiv wird, wird sich nichts bewegen.
 Das syrische baathistische Regime ist national, regional und international delegitimiert. Es verfügt über keinerlei rechtliche Glaubwürdigkeit, ihm ist längst das Vertrauen der Bevölkerung entzogen – durch einen Putsch an die Macht gekommen, hält es seine Herrschaft über die Menschen als Diktatur und nur mit Waffengewalt aufrecht.
Unter diesen Umständen ergeht an die an der Mo-derne und an Demokratie orientiertem Kräfte der syrischen Opposition der historische Auftrag zur Erneuerung, den sie verantwortungsbewusst unter schwierigen Bedingungen zu erfüllen hat: im Zeichen eines allein herrschenden Regimes, seiner absoluten Macht und allgegenwärtigen Unterdrü-ckungsapparate, müssen bewusste und lebenswich-tige Entscheidungen für die Zukunft getroffen werden.
Der Totalitarismus der Assads setzt die syrische Verfassung und die Funktion der zivilen Institutio-nen außer Kraft und inszeniert seine Wahlen als bedeutungslose Ereignisse. Infolge dieser Politik versinkt das Land  in der extremen wirtschaftlichen Not, in Arbeitslosigkeit und beispielloser mensch-licher Armut. Alle Menschen des Landes sind die Opfer eines historisch obsoleten und hoffnungslos reaktionären Wirtschaftssystems in Syrien.
Das totalitäre Baath-Regime hat seine Unfähigkeit zu jeglicher Reform unter Beweis gestellt.
Es ist nun die große Aufgabe der vereinigten de-mokratischen Opposition Syriens, das politische Programm für eine neue und freie Gesellschaft vorzulegen.
Unsere Menschen sehnen sich nach der Befreiung von der erdrückenden Macht einer perfiden dikta-torischen Erbherrschaft.
Die demokratische Opposition Syriens nimmt ihre Arbeit nun entschlossen, bedacht und mit weitrei-chenden Perspektiven auf: den Blick gerichtet auf den neuesten Stand der Entwicklung und Erkenntnis in den demokratischen Debatten und Bestrebungen der Moderne dieser Welt.
 
APPELL
Die politischen Kräfte der syrischen Opposition, die im November 2003 in Washington zusammen-kamen, rufen daher zur Unterstützung folgender Ziele auf:
 1. Aufhebung des allein herrschenden Baath-Regimes:  Beendigung des diktatorischen Systems in Erbfolge, Beseitigung seiner Rückstände in der syrischen Gesellschaft, sowie Aufhebung sämtli-cher Sondergesetze, die von ihm erlassen wurden.
  2. Aufruf zur Bildung einer Interims-Regierung: mit der Aufgabe, den Übergang des Landes zu einer neuen Verfassungswirklichkeit durch freie Wahlen unter internationaler Beobachtung zu realisieren, sowie die Bildung eines Gründungsrats durch geheime Wahl zur Vorbereitung einer grundlegend demokratischen Landesverfassung. Durchführung einer generellen und reellen Volkszählung in angemessener Zeit nach dem Sturz des herrschenden Baath-Regimes. Die Interims-Regierung umfasst Vertreter aller Ethnien und Formationen des syrischen Volkes und seiner sämtlichen politischen Kräften, die aktiv mitwirken an der Einrichtung eines freiheitlich-demokratischen und modernen Syriens.
 Die Interims-Regierung übernimmt die Aufgaben und Ziele, die in einem gemeinsam verabredeten und demokratisch fundierten Abkommen  be-schlossen wurden.
2-1. Annullierung und Aufhebung sämtlicher Ausnahme- und Sondergesetze, die vom Regime erlassen wurden und derzeit noch wirksam sind.  
Auflösung des Sicherheitsapparates und seiner Institutionen, die als Unterdrückungs- und Folter-stellen fungierten. Archivierung aller Dokumente des Regimes, Beseitigung der Spuren seiner dikta-torischen  Herrschaft auf allen Ebenen, Erlass einer Generalamnestie für alle Gefangenen, die auf Grund ihrer Meinungsäußerung inhaftiert wurden, sowie Schadenersatz für die betroffenen Personen oder Volksgruppen, die durch das unterdrückende Regime zu Schaden kamen.
 2-2.  Beseitigung der politischen Ignoranz und Diskriminierung gegenüber den verschiedenen nationalen Bevölkerungsteilen mit unterschiedli-cher religiöser Zugehörigkeit. Beseitigung der Fol-gen dieser Benachteiligungspolitik und Ermöglichung gleichberechtigter Chancen für alle Syrer in der Verwaltung des Landes, Realisierung der sozialen Gerechtigkeit, Gleichberechtigung mit allen Rechten und Pflichten, ohne jegliche Maßnahme der Bevorzugung und Diskriminierung auf allen staatlichen Ebenen. Diese Essentials sind in der syrischen Verfassung zu verankern.
 2-3. In Syrien, einem Land verschiedenen Völkern und Ethnien, leben neben den beiden arabischen und kurdischen Hauptnationen des Landes zahlrei-che weitere nationale oder religiöse Minderheiten. Die nationalen Rechte der beiden größeren Bevöl-kerungen werden neben denen sämtlicher anderen Minderheiten im Rahmen der Einheit des syrischen Heimatlandes in der syrischen Verfassung fixiert und garantiert.
 2-4. Sicherung der Rückkehr aller Ausgewander-ten, Umgesiedelten und im Exil lebenden Bürger, die durch Zwangsmaßnahmen politischer oder wirtschaftlicher Art aus ihren Angestammten Wohngebieten vertrieben wurden. Beseitigung sämtlicher Ausnahme- und Sondergesetze in den betreffenden Fällen, Rückgabe ihres Eigentums und Sicherung ihrer Rechte sowie angemessenen Kompensationsmaßnahmen. 
 3. Garantie der Menschenrechte und zivilen Freiheiten:  Freie Ausübung der religiösen Glaubensorientierung, freies politisches Koalitionsrecht zur Bildung von Gewerkschaften,  sozialen Institutionen, publizistischen Vereinigungen und allgemeine Pressefreiheit, das Recht auf Versammlungen, auf Demonstrationen und Streikrecht mit friedlichen Mitteln, freie Mei-nungsäußerung, Gedankenfreiheit, politischer Pluralismus und Bildung der Regierung ausschließlich durch parlamentarische Mehrheiten. Respektierung der Menschenrechte in Syrien entsprechend der internationalen Charta für Menschenrechte der Vereinten Nationen, Wahrung der Menschenwürde im privaten und allgemeinen Lebensbereich, Ratifizierung der Charta für Menschenrechte und deren Ergänzungen. Garantie und Respektierung der Rechte der Frau in der Gesellschaft.
4. Einheit Syriens und der Syrer: Identifizierung des Begriffes der syrischen Bürgerschaft ohne Diskriminierungen. Förderung der Einheit des syrischen Volkes und der Einheit der Republik Syrien auf ihrem Territorium steht nicht im Widerspruch zur Tatsache, dass Syrien ein Land verschiedener Nationalitäten, Religionen, Volksgruppen sowie Glaubensrichtungen ist. Die Zugehörigkeitsrechte werden durch kein rechtliches Abkommen oder politische Allianzen in Frage gestellt. Das Recht der Souveränität auf dem Boden des Heimatlandes ist unantastbar und unverzichtbar.
 5. Das neue Syrien und die Haltung zum Terro-rismus: Verbot aller Formen von Gewalt, Verbot terroristischer Organisationen auf syrischem Boden und konsequente Verhinderung aller Möglichkeiten, terroristische Aktivität zu entfalten und Unterstützung zu erhalten, unmissverständliche Entscheidung zur Zusammenarbeit mit der Weltgemeinschaft zur Verfolgung der Terroristen.
6. Die Außenpolitik Syriens: Verfolgung einer unabhängigen Außenpolitik und Bildung regiona-ler Kooperationen mit allen Nachbarländern auf dem Prinzip der friedlichen Koexistenz und gegenseitiger gemeinsamer Interessen, Fixiert an Beschlüssen der Vereinten Nationen,  internationalen Regeln und dem internationalen  Recht, Respektierung internationaler Abkommen, Mitwirkung am und Wahrung des regionalen und weltweiten  Friedens, internationale Zusammenarbeit im Umweltschutz, Verbot der Herstellung von Massen-Vernichtungswaffen. Der sofortige Rückzug der syrischen Armee aus dem Libanon und Beendigung der Einmischung in Angelegenheiten des Libanon. Eine aktive Politik zur Rückgabe der Golanhöhen und Ratifizierung von Friedensabkommen mit allen Nachbarstaaten, sowie Bildung regionaler  Handels- und Wirtschaftsbeziehungen, um Sicherheit und Stabilität im Interesse des Landes und der Nachbarländer zu erreichen.
7. Wirtschaftssystem des Landes: Etablierung einer freien Marktwirtschaft mit Kapitalinvestition, Auflösung aller Gesetze die Verstaatlichung der Wirtschaftszweige betreffend, Unterstützung und Modernisierung der Agrarwirtschaft, Abschaffung neuer Wirtschaftsbereiche und Förderung der In-vestitionen.
8. Erziehung und Ausbildung: Reform des Erzie-hungswesens, grundlegende Reformen im Bereich der Aus- und Weiterbildung im Lande.
 9. Militär: Reform des Militärwesens, Schaffung einer stabilen Basis zur Verteidigung des Landes und zum Schutze der Verfassungsinstitutionen. Aufhebung des Pflichtdienstes beim Militär, Verbot der parteipolitischen Betätigung in den Reihen des Militärs und der Polizeieinheiten. (Quelle: Syrische Demokratische Koalition (SDK), Washington,  den 17. November 2003) 

Ein engagierter Reformer 
im Haifischbecken
Der Syrer Riad Seif erhält heute den Menschen-rechtspreis der Stadt Weimar. Er wurde zu fünf Jahren Haft verurteilt.
Riad Seif ist eine Art syrisches Politbarometer. Je offener der Geschäftsmann, Parlamentarier und Regimekritiker sagen kann, was er denkt, desto besser steht es um den politischen Reformprozess in seinem Land. Seit März letzten Jahres sitzt der 57-Jährige nun in Damaskus im Gefängnis. Er habe "einen Geheimbund geschaffen und illegale Treffen organisiert, um die syrische Verfassung mit illegalen Mitteln zu verändern", heißt es in der Begründung des Urteils, mit dem Seif für fünf Jahre weggesperrt wurde. Heute verleiht ihm die Stadt Weimar ihren Menschenrechtspreis 2003. Seine Tochter Joumana wird die Auszeichnung stellvertretend entgegennehmen.
"Einen neuen Wind" hatte der junge Präsident Ba-schar Assad angekündigt, als er im Sommer 2000 die Macht übernahm. Baschar kündete politische und wirtschaftliche Reformen an, und Seif reizte von Anfang an die neuen Spielräume aus. Zwei Monate nach Baschars Amtsübernahme forderte er zusammen mit 99 weiteren syrischen Intellektuellen mehr Demokratie. Er organisierte Debattierclubs, in denen beispielsweise über die Einführung eines echten Mehrparteiensystems gesprochen wurde. Die roten Linien des Regimes waren schnell über-schritten. Zunächst wurden Seif und seine Mitstrei-ter von den Geheimdiensten eingeschüchtert, dann wurden die Debattierclubs dichtgemacht. "Um Baschar herum gibt es noch einige Dinosaurier, die alles blockieren", meinte Seif dazu.
Doch er gab nicht auf. Als Parlamentarier, argu-mentierte er, müsse er auch Leute privat empfangen können. Er war der Erste, der es erneut wagte, zu einem Diskussionsforum einzuladen. Das Thema des Abends am 6. September 2001 lautete: "Wie können echte staatliche Institutionen geschaffen werden, die dann nicht nur theoretisch zur Rechen-schaft gezogen werden können?" Am gleichen Abend wurde Seif festgenommen.
Vielleicht wurde ihm aber auch eine andere Aktivität zum Verhängnis. Wenige Wochen zuvor hatte er eine Kampagne gegen die "syrischen Haie" gestartet. Dabei ging es um illegale Machenschaften beim Aufbau des lukrativen Mobilfunknetzes, in die auch Familienmitglieder des Präsidenten verwickelt sein sollen. Seif nahm wie immer kein Blatt vor den Mund. "Die alten Haie ziehen immer noch ihre süchtigen Kreise auf der Suche nach Blut", erklärte er damals.
Mit Argumenten wie dem, Reformen bräuchten einfach Zeit, wollte sich Seif nie abspeisen lassen. "Wir können nicht unbegrenzt mit Reformverspre-chungen leben", erwiderte er stets. Genau so, wie er immer wieder in der Öffentlichkeit einen seiner Grundsätze wiederholte: "Die Leute wollen keine Geschenke von oben, sondern ihre Rechte." Für engagierte Demokraten wie Seif will sich auch eine interfraktionelle Initiative des Bundestags einsetzen, die heute einen entsprechenden Antrag einbringen will. Name der Initiative: "Parlamentarier helfen Parlamentariern". (Quelle: taz , 10.12.2003)

Assyrer und Yeziden brauchen 
besonderen Minderheitenschutz
Im Bewusstsein der Schuld, die nicht nur die Regierungen des Osmanischen Reiches und seiner Nachfolgestaaten Türkei, Irak und Syrien gegenüber den Glaubensgemeinschaften der christlichen-aramäischen Assyrer und der kurdischen Yeziden, sondern auch zahlreiche muslimische kurdische Stämme und ihre Feudalherren zu verantworten haben, appellieren der kurdische Bundesverband KOMKAR und das Menschenrechtszentrum IMK e.V. gemeinsam mit Assyrern und Yeziden zum Tag der Menschenrechte an die internationale Gemein-schaft, an die Regierungen der Republik Türkei, an die Völker und Parteien des künftigen irakischen Staates sowie an Syrien, in ihren Verfassungen die religiösen und ethnischen Minderheitenrechte der Assyrer und Yeziden zu verankern und ihre Einhaltung zu garantieren.
Die Organisationen KOMKAR und IMK e.V., die sich für die Demokratie und Menschenrechte der Völker des Nahen Ostens einsetzen, stellen darüber hinaus gemeinsam mit dem Bundesverband der Assyrer und dem Yezidischen Kulturforum Oldenburg die Frage, ob es diesen religiösen und ethnischen Volksgruppen nur im europäischen Exil möglich sein kann, friedlich miteinander zu leben.
So starben erst im November 2003 in Kirkuk/Irak vier Menschen bei einer Explosion vor dem Partei-büro der Patriotischen Union Kurdistans (PUK), vierzig Menschen wurden verletzt in Basra/Irak, im Juni dieses Jahres wurde in Kirkuk ein Stadtrat der Assyrischen Demokratischen Union ermordet. Im Herbst wurde ein Attentat auf den religiösen Führer der Yeziden im Irak verübt.
Neben der Hoffnung für eine bessere und sichere Zukunft beherrscht die Angst besonders die Yeziden und Assyrer heute so stark wie in den vergangenen Jahrhunderten.
Beide Minderheiten wurden in den letzten drei Jahrhunderten sowohl Opfer der muslimischen Mehrheit als auch der Staaten, in denen sie leben.
· An ihnen wurde im 19. und 20. Jahrhundert Massenmord begangen;
· Beide Minderheiten wurden massenweise aus ihrem Siedlungsgebiet Mesopotamien vertrie-ben;
· Ihr Hab und Gut wurde von den Herrschenden beschlagnahmt und den Muslimen geschenkt;
· Wegen der massiven Verfolgung im Osmanischen Reich flohen im neunzehnten Jahrhundert Zehntausende von Yeziden in das zaristische Russland, bzw. in die heutigen Staaten Armenien und Georgien.
Nach der Zerschlagung des Osmanischen Reiches wurden sowohl Assyrer als auch die Yeziden durch willkürliche Ziehungen der neuen Staatsgrenzen auf die Staaten Türkei, Irak und Syrien verteilt.
Die drei Staaten, deren Bevölkerung mehrheitlich muslimisch geprägt ist, erkennen weder die Yezi-den noch die Assyrer als religiöse bzw. ethnische Minderheit an. Insbesondere die Türkei hat nach dem Militärputsch im September 1980 gegen diese beiden Minderheiten eine Vertreibungspolitik be-trieben, so dass im Laufe der letzten 20 Jahre die Zahl der Yeziden in Beschiri als auch die der Assyrer im Tur Abdin, beides Regionen in Nordkurdistan (Südostanatolien), stark dezimiert wurde. Die meisten Angehörigen der beiden Minderheiten flüchteten auf Grund der massiven Verfolgung in die europäischen Staaten.
Nach dem Zerfall der Sowjetunion wurden die yezidischen Kurden auch in Armenien und Georgien zur Zielscheibe der staatlichen Verfolgungspolitik. Auch von Ihnen flüchten viele entweder nach Russland oder versuchen in die westeuropäischen Staaten zu gelangen.
Im Irak wurden die christlichen Assyrer als religiö-se und ethnische Minderheit Opfer des Baath-Regimes. Zehntausende von ihnen wurden wie die Kurden und Turkmenen auf Grund der Arabisie-rungspolitik gewaltsam aus ihrem Siedlungsgebiet, insbesondere aus der Provinz  Kirkuk vertrieben.
Die Türkei bemüht sich seit dem Antritt der AKP-Regierung verstärkt um die Annäherung zur Euro-päischen Union. Im Rahmen der Kopenhagener Kriterien ist auch die Einführung der Minderheitenrechte vorgesehen. Leider ist auch diese Regierung nicht bereit, ohne wenn und aber die Rechte der religiösen und ethnischen Minderheiten wie Yeziden bzw. Assyrer anzuerkennen. Sie haben das Recht auf die Ausübung ihrer eigenen religiösen Kultur, Erziehung und Sprache, die in der zukünftigen Verfassung der Türkei verankert werden muß. Ohne die Verankerung der Minderheitenrechte in der Verfassung der Türkei sollte die EU-Kommission der Türkei auf keinen Fall ein Auf-nahmedatum nennen.
Nach dem Irak-Krieg im Frühling dieses Jahres und nach dem Sturz des barbarischen und blutigen Baath-Regimes verfügen nicht nur die Araber und Kurden, sondern auch die Minderheiten wie die Turkmenen, Assyrer und Yeziden über eine große Chance, ihre elementaren Minderheitenrechte zu erlangen. In dieser Phase haben die kurdischen Parteien und Organisationen eine besondere  Verpflichtung gegenüber Yeziden und Assyrern. Die Assyrer haben gemeinsam mit den Kurden jahrzehntelang gegen das Baath-Regime gekämpft.
Deswegen müssen die kurdischen Parteien, die heute sowohl im föderalen Kurdistan (Nordirak), als auch in Bagdad ein besonderes Gewicht bei der Strukturierung des neuen Irak haben, darauf bestehen, dass sowohl in der zukünftigen föderalen irakischen  Verfassung, als auch in der zukünftigen Verfassung Kurdistans die religiösen bzw. ethni-schen Rechte dieser Minderheiten verankert wer-den.
Am Tag der Internationalen Menschenrechte
· appellieren wir gemeinsam eindringlich an die internationale Gemeinschaft, insbesondere die UN, OSZE, den Europarat, die Europäische Union und das Europaparlament, stärker auf die Türkei einzuwirken, die von uns geforderte Verfassungsänderung zu vollziehen;
· rufen wir die US-Administration und die britische Regierung sowie die Völker bzw. deren Parteien im Irak auf, in der zukünftigen Verfassung des föderalen Irak die religiösen bzw. ethnischen Minderheitenrechte der Assyrer und Yeziden zu verankern und die föderalen Teilstaaten zu verpflichten, diese Rechte auch in ihre Verfassungen aufzunehmen;
· fordern wir die syrische Regierung auf, den Demokratisierungsprozess einzuleiten und in die zukünftige syrische Verfassung die Minderheitenrechte einzuarbeiten;
· fordern wir die Regierungen von Armenien und Georgien auf, die Verfolgung von yezidischen Kurden zu beenden und ihnen ihre religiösen und ethnischen Minderheitenrechte zu gewähren.
(Gemeinsame PE von IMK e.V. , KOMKAR, Assyrische Union Berlin e.V., Yezidisches Forum Oldenburg/10. Dezember 2003)
 

 

Wie zuvor auch diesmal möchten wir an Sie appellieren, uns mitzuteilen falls Sie eine e-mail-Adresse haben, denn der Versand über e-mail ist kostengünstiger und schneller.
Wir möchten Sie gleichzeitig auf unsere web-Seiten hinweisen, die interessante Beiträge enthält:

· Burkay’s Kommentar zum EU-Fortschrittsbericht
· Korridor durch Kurdistan (Ostwest Wochenzeitung, 05.12.03)
· AI-Bericht: Ein bischen Folter in der Türkei … (FR, 10.12.03)
· Wenn nicht nur Gott Zeuge ist (SZ, 03.12.03)
· Talabani: Irakisches Grundgesetz bis Februar 2004 fertig
· Deklaration von KDS: Für ein neues Syrien
· Ein Reformer im Haifischbecken (taz, 10.12.03)
· Bericht vom IHD-Diyarbakir (14.07.03)
· Der Spiegel 47 (17.11.03)
· Die Zeitspielt für irakische Kurden (FAZ, 20.11.03)
· In Kirkuk wehen viele Fahnen (Der Bund, 10.11.03)
· Interview in der iranischen Zeitung (Memri, 27.11.03)
· Mit eisernen Faust nach Europa (Die Zeit, Nr. 49)
· Demokratiebewegung in Syrien (FR, 3.10.03)
· Befürchten Sie nicht als Kollaborateur betrachtet zu werden? (01.10.03)
· Gib uns ein wenig Zeit (Spiegel, 20.10.03)
· Ein Haus für 16 Frauen (taz, 18.10.03)
· Schon ein Kinobesuch kann die Familienehre verletzen (FR, 25.10.03)
· Wer ist Bashar Assad? (Jerusalem Post, 15.10.03)
· Misstrauen gegen die Türkei (FR,13.10.03)
· Viele Fahnen in Kirkuk (NZZ, 11.10.03)
· Situation der Kurden im Iran
In Englisch:
· Trial against 4 lawyers of the Diyarbakir (Balkan Human Rights, 10/12/2003)
· The Human Rights Association of Turkey (IHD), at a press conference on December 2, 2003
· Turkish army warns government (Washington Times, 25 November 2003, by Andrew Borowiec)
· Turkish red tape blocking Kurdish language course (AFP, November 24, 2003)
· Interview: Iraqi Kurdish leader Jalal Talabani (Ibrahim Khayyat, Al-Hayat, London, England, Nov. 22, 2003)
· Iraq's Kurds say don't want independence (07/12/2003,  Reuters - By Jeremy Lovell)
· Saddam Hussein captured: Kurdish official (AFP, 14 December, 2003)
· Three Turks arrested in connection with Kirkuk suicide blast  (Sunday, November 23 2003 @ 05:11 PM CST)
· Syrian court to rule in February in trial of two Kurdish leaders (AFP , DAMASCUS / 7 December 2003)
· The Execution of Two Kurdish Political Prisoners in Iran (Democratic Party of Iranian Kurdistan - Bureau of In-ternational Relations), 8 December 2003)
· Barzani call for a Kurdistan Federation (NTV, Nov 07, 2003)
· The Way Forward, By Jalal Talabani
· Galbraith, (Nov 20, 2003)
· Iraqi Ministry starts Job Programm (Oct 25, 2003)
· KDP Representative Refutes TDN (Kurdistan Observer, Nov 10, 2003)
· Iraqi Warns of Delay on Constitution (Wasington Post, Nov 10, 2003)
· Kurdish units to aid Iraqi Forces (Philadelphia Inquierer. Nov 09, 2003)
· Kurds Protest in Front of Italian Embassy (KurdishMedia.com, Oct 06, 2003)
· Regional Airports to help Kurds (Gulf1.com, Nov 08, 2003)
· Talabani to mend Fences with Turkey (Reuters, Nov 06, 2003)
· Acceleration of Reforms Needed Now for EU Bid (Human Rights Watch, October 30, 2003)
· Five Bad Grades For Turkey in EU Progress Report (Zaman, by Selcuk Gultasli, 23 October 2003)
· Getting Tough With Syria (By Steven C. Baker, FrontPageMagazine.com | October 21, 2003)
· IFJ Warns Turkey Over Media Assault on Journalists' Rights and New Press ((IFJ, 27 October 2003)
· Important Progress Has Been Reached To Upgrade Human Rights Standards (Anadolu Agency, October 24, 2003)
· Journalist imprisoned in Turkey (SOURCE: Reporters sans frontiE8res (RSF), Paris, October 28, 2003)
· Kurds Are Finally Heard: Turkey Burned Our Villages (New York Times, October 24, 2003)
· Kurds' faith in new Iraq fading fast (Guardian, by Michael Howard, October 21, 2003)
· Many Turks relieved that Iraqi opposition keeping Turkish troops out of Iraq (AP, October 22, 2003)
· Michael Chyet: The Jewish chronicler of Kurdish Culture (24 October 2003, Jerusalem Post)
· Zebari: 'We do not want any of Iraq's immediate neighbours to take part in peacekeeping missions” . (AFP, 10.07.03)
· Why Turkish Troops are Going to Iraq? (Zaman/Turkey, 10. 09, 03)
· Turkey faces tough task in getting OIC support for Iraq mission (TDN, 10.13.03) 
· Where free speech has a price (The Guardian, 10.13.03)
· Remarks and Q & A by Foreign Minister Hoshyar Zebari (THE SABAN CENTER FOR MIDDLE 10.01.03)
· An Appeal to the Secretary-general of the United Nations (KDP-Iran, 10.14.03)
· Ciftci tried at Istanbul's DGM f  or criticisms on headscarf ban (TDN, 10.15.03
· Betraying the Kurds again? (salon.com, 10.14.03)
· Hundreds of Turkish soldiers to stand trial for rape of Kurdish woman (AFP, 03.10.03
· Poll shows %89,5 of Iraqis against Turkish troop deployment (KurdishMedia, 10.15.03)
· 4 Years In Prison for Headscarf Protests (Kurdistan Observer, 10.04.03)
· Fight over Kurdish Language Use in Ankara (Radikal, 10.03.03)
· Iraqi Council Opposed to Turkish Troops (AP, 10.07.03)

Diese Beiträge tragen nicht unbedingt unsere Meinung, sondern geben die aktuell für unser Themengebiet interes-santen Diskussionen wieder. Besuchen Sie doch einmal www.kurden.de.

Mit freundlichen Grüßen, 
Ihre Redaktion
 
 

      
      Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
      liebe Freundinnen und Freunde,

      der IMK-Vorstand und das Team in der Geschäftsstelle 
      wünschen Ihnen/Euch ein fröhliches und besinnliches 
      Weihnachten sowie ein friedliches neues Jahr.
 
 
 
 

   ISSN 1438- 08     Herausgeber: IMK e.V., Postfach 07 38, D-53137 Bonn,   Telefon: + 49 228 362 802,    Fax: + 49 228 363 297, e-mail: IMK-Bonn@t-online.de und imkkurds@aol.com    Besuchen sie auch unsere Website: http://www.kurden.de     Verantwortlicher Leiter: Abubekir Saydam    Abonnementbedingungen (pro Jahr):· Stiftungen, Parteien, Regierungen und internationale Organisationen sowie Gremien: Euro 92,00 · Gerichte, Rechtsanwälte, Menschenrechtsorganisationen, Flüchtlingsberatungsstellen: Euro 46,00 · Förderabonnement, Einzelpersonen und kleinere Vereine: Euro 31,00    Spendenkonto: Volksbank Bonn (BLZ: 380 60 186),   Konto-Nr.: 201 246 90 23
 
 
 
 
 
 
 

SPENDENAUFRUF ZUM JAHRESENDE -

für die effektive Arbeit vom IMK bitten wir Sie um finanzielle
Unterstützung

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freundinnen und Freunde,

mit der Unterstützung von vielen Förderern und Spendern, sowie dem unermüdlichen Einsatz unserer ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter konnten wir unsere Menschenrechtsarbeit auch in diesem Jahr aufrechterhalten.
Diese Unterstützungen haben es uns in diesem Jahr ermöglicht, insbesondere folgende Bereiche/Aktivitäten aufrechtzuerhalten:

" Trotz Wegfall von öffentlichen Mitteln konnten wir unseren Menschenrechtsinformati-onsdienst (MRID) aufrechterhalten.

" Gutachten und Berichte zu wichtigen Menschenrechtsthemen erstellen, um die Öffent-lichkeit über die Menschenrechtslage der Kurdinnen und Kurden, sowie über andere Minderheiten aus den Herkunftsländern (Türkei, Iran Irak, Syrien)  zu informieren.

" Wir konnten den Beratungsdienst für Flüchtlinge und die Betreuung von traumatisier-ten Flüchtlingen nicht nur fortsetzen, sondern auch den Bereich auf Betreuung von Op-fern geschlechtspezifischer Verfolgung ausweiten. Weiterhin konnten wir zwei Studien erstellen, und zwar zu Themen "Ehrenmorde" in der kurdischen Gesellschaft, was im-mer noch praktiziert wird und zur Situation der  "Staatenlosen Kurden aus Syrien".

" Tagungen und Veranstaltungen u.a. zur Menschenrechtssituation, sowie zu Opfern geschlechtsspezifischer Verfolgung und zur Situation der Kurden in Syrien.

Durch die geplanten radikalen Kürzungen von Landesmitteln, des Europäischen Flücht-lingsfonds und dem Wegfallen von ABM- Kräften im Jahr 2004 sind wir in eine finanziel-le Notlage geraten.
Im nächsten Jahr sind wir mehr denn je auf  Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen, um die Arbeit des Zentrums weiterhin effektiv  fortführen bzw. aufrechterhalten zu kön-nen.

Wir möchten Sie bitten, durch ein Solidaritäts-Abonnement die weitere Herausgabe des Menschenrechtsinformationsdienstes zu gewährleisten, sowie durch eine Fördermit-gliedschaft und/oder eine Spende unsere weiteren Aktivitäten zu unterstützen.

Wir möchten uns für Ihre Unterstützung im voraus bedanken und verbleiben

mit freundlichen Grüßen.
gez.

Abubekir Saydam                                                                       November 2003
(Geschäftsführer)

Spendenkonto: IMK e.V., Volksbank Bonn, BLZ: 380 60 168, Kto-Nr.: 201 246 90 23
 
 
 
 
 
 
 

"Mord im Namen der Ehre"
Entwicklung und Hintergründe von "Ehrenmorden" – 
eine in Kurdistan verbreitete Form der Gewalt gegen Frauen
Eine besonders verabscheuenswürdige Form der Gewalt gegen Frauen sind die "Morde im Namen der Ehre," die bis heute im Nahen Osten und vor allem auch in Kurdistan üblich sind, ja sogar in den letzten Jahren häufiger geworden zu sein scheinen. Immer wieder werden dort Frauen ermordet, nur weil sie in Konflikt mit den rigiden herrschenden Moralvorstellungen geraten sind.
Was sind die Gründe dafür, dass zahlreiche  Frauen umgebracht werden, nur um die angeblich durch sie befleckte Familienehre zu reinigen? Stehen die "Ehrenmorde" mit dem Erstarken des Islam und seinen Moralvorstellungen im Zusammenhang? Warum sind diese Morde vor allem in Kurdistan zu beobachten, handelt es sich bei ihnen etwa um eine "kurdische Tradition"? Diesen Fragen gehen in diesem Buch zwei kurdische Wissenschaftlerinnen nach. Die Rechtsanwältin Hamiyet Izol untersucht das Phänomen in den türkischen Teilen Kurdistans, Dr. Mukaddes Sahin in den irakischen Teilen des Landes, vor allem in den sog. kurdischen Selbstverwaltungs-Gebieten, die schon vor dem Sturz des Saddam-Regimes dem Zugriff des Tyrannen entzogen waren. Johannes Düchting informiert darüber, wie das deutsche Flüchtlingsrecht mit Frauen umgeht, die Gefahr laufen, in ihrer Heimat Opfer von "Ehrenmorden" zu werden.  
Zu beziehen über IMK e.V. Preis: 12,-- Euro (incl. Versandkosten)
 

der IMK e. V. möchte alle Interessierten und MitarbeiterInnen in der Flüchtlingsarbeit darauf hinweisen, dass wir eine neue Publikation herausgegeben haben. Thema dieser Publikation ist „Traumatisierte kurdische Flüchtlinge in Deutschland“ und trägt den Namen der gleichnamigen Fachtagung, die vom 15.-16. Juni 2001 im Maternushaus in Köln, stattfand:
„Odyssee ins Ungewisse“
Durch Herrn Dr. Ilhan Kizilhan wird ausführlich über die spezifischen Fluchtursachen der Kurdinnen und Kurden in Nordkurdistan berichtet. Er gibt einen historischen Überblick der Flüchtlingsentwicklung und geht auf die wirtschaftliche und soziale Lage der Menschen in Nordkurdistan ein.
Herr Prof. Ferhad Ibrahim und Herr Abubekir Saydam behandeln das Thema: „Fluchtursachen aus dem Irak und Südkurdistan – Gibt es eine innere Fluchtalternative?“ Sie schildern die aktuelle Situation im Irak und in Sürkur-distan und berichten von Stationen der Traumatisierung.
„Fluchtwege“ ist das Thema von Herrn Jürgen Hoppe, Journalist. Hier werden die Methoden und Vorgehensweisen von Schleppern oder Schleusern erläutert, die für hohe Geldsummen, Flüchtlinge unter oft unmenschlichen Bedin-gungen nach Deutschland schleusen.
Frau Dipl. Psychologin Hamidiye Ünal spricht über traumatisierte Flüchtlinge in Gesellschaft und in Therapie. Sie geht auf Foltermethoden und auch auf die psychosoziale und rechtliche Situation der Flüchtlinge in Deutschland ein. Besonders behandelt wird das Thema „Trauma“, von den Folgen über Symptome bis hin zu Beratung und Therapie.
Das Thema „Möglichkeiten der Behandlung von traumatisierten Flüchtlingen im Herkunftsland Türkei“ wird exem-plarisch anhand einer Prozessbeobachtung in Izmir von Dr. med. Nesmil Ghassemlou behandelt. Anschliessend wer-den die Voraussetzungen für eine erfolgversprechende Behandlung und die Behandlungsmöglichkeiten erörtert.
Die 64-seitige Publikation (Format DIN A4) kann in gebundener Form bei uns gegen die Entrichtung eines Betra-ges von 8,00 Euro (inkl. Versandkosten) bestellt werden.

Neue Studie: AUSLÄNDER IM EIGENEN LAND - Die Situation staatenloser Kurden in Syrien
In der Provinz Hasaka wurde 1962 ca. 120.000 Kurden die syrische Staatsangehörigkeit entzogen, sie wurden so zu Staatenlosen, zu Ausländern im eigenen Land. 
Die vorliegende Dokumentation beschäftigt sich mit der Situation dieser Bevölkerungsgruppe. Unser Ziel ist es, in einem ersten Schritt sowohl die Hintergründe ihrer Ausbürgerung als auch deren bis in die Gegenwart reichende Folgen darzustellen. Gezeigt wird, dass die Ausbürgerungskampagne von 1962 integraler Bestandteil der allgemei-nen Arabisierungsbestrebungen der syrischen Regierung gewesen ist und dass die syrische Politik gegenüber den (staatenlosen) Kurden bis in die Gegenwart durch diese Arabisierungslogik geprägt wird. 
In einem zweiten Schritt wird aufgezeigt, gegen welche nationalen Gesetze und internationale Abkommen die syri-sche Praxis gegenüber Staatenlosen verstößt.
Dieser Teil der Studie schließt mit einer Reihe von Empfehlungen zur Verbesserung der Situation der Staatenlosen, die insbesondere an die syrische Regierung, aber auch an andere internationale Akteure gerichtet sind.
Die Situation der aus Syrien stammenden „staatenlosen“ Kurden hat inzwischen auch die deutschen Behörden und Gerichte beschäftigt. Immer mehr dieser Kurden gelingt die Flucht nach Europa und in die Bundesrepublik Deutsch-land, wo sie, um ihren Aufenthalt hier zu sichern, zumeist Asyl beantragen.
Lange Zeit spielte es in den Asylverfahren keine Rolle, ob es sich bei den Asylbewerbern um Kurden mit oder ohne syrische Staatsangehörigkeit handelte.
Etwa Anfang 2001 änderte sich jedoch die Rechtsprechung hinsichtlich dieses Personenkreises. Inzwischen werden in Deutschland Asylanträge, die sich darauf stützen, dass man staatenloser Kurde aus Syrien sei, regelmäßig abge-lehnt. Da zur Situation staatenloser Kurden kaum Veröffentlichungen in deutscher Sprache vorliegen, hoffen wir mit unserer Dokumentation einen wichtigen Beitrag zu diesem Thema geleistet zu haben.
Mit Beiträgen von Eva Savelsberg, Siamend Hajo und Celal Abbas Kömür sowie Johannes Düchting

Zu beziehen über IMK e.V.  Preis: 10,- Euro (incl. Versandkosten)
 

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KOMKAR, den kurdiske forening i DK.
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telefon & fax  +45 33 13 75 01

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