Internationaler
Verein für Menschenrechte der Kurden
IMK Wocheninformationsdienst
Datum:
01. Dezember – 16. Dezember 2003
Nummer: 208-209
Anschläge
auf Synagogen und britische Einrichtungen
Nach den
Anschlägen auf zwei Synagogen in Istan-bul am 15. November und die HSBC
Bank sowie das britische Konsulat am 20. November hat die Polizei erste
Fahndungserfolge gemeldet. Als Pla-ner der Anschläge auf die Synagogen
wurde am 29.11. Yusuf Polat in U-Haft genommen. Er soll am 25.11. bei dem
Versuch der Ausreise über die Grenzstation Gürbulak (Agri) gefasst worden
sein. Die mit ihm gefassten fünf Personen wurden freige-lassen. Weitere
Festnahmen wurden aus Balikesir, Mardin und Istanbul gemeldet. Von ihnen
wurden am 26.11. Yusuf Dural, Cemile Aktas und Mediha Yildirim in U-Haft
genommen. Die Zahl der To-desopfer und Verletzten bei den Überfällen auf
die Synagogen wurde mittlerweile mit 25 Toten und 262 Verletzten, bei den
Überfällen auf britische Einrichtungen mit 32 Toten und 450 Verletzten
angegeben. Es kam zu insgesamt 51 Festnahmen. Von den Festgenommenen wurden
21 in U-Haft genommen. Bei den Selbstmordattentätern soll es sich um Gökhan
Elaltuntas (Neve Schalom), Mesut Çabuk (Beth Israel), Feridun Ugurlu (britisches
Konsulat) und Ilyas Kuncak (HSBC) handeln.
Es kam
in Syrien zu weiteren Festnahmen. Syrien lieferte diese 22 Personen sofort
an die Türkei aus. Unter ihnen sollen Hilmi Tugluoglu und seine Frau Leyla
Tugluoglu führende Stellungen einnehmen.
(Quelle:
Milliyet vom 03.12.2003)
Bis auf
das Ehepaar Tugluoglu wurden allen Ver-dächtigen freigelassen. In Istanbul
kamen Murat Idrak, Bülent Tozoglu und Ahmet Özaydin als Helfershelfer in
U-Haft.
(Quelle:
Hürriyet/Milliyet/Radikal vom Ende November 2003. Milliyet vom 29./30.11.2003)
Auf der
Flucht erschossen
Am 28.
November erschoss die Polizei in Istanbul Hüseyin Sahin. Er gehörte zu
drei Gefangenen, die von Ankara in andere Gefängnisse verlegt werden sollten
und bei Usak dem Wachpersonal die Waffen abnahmen und flüchteten. Am 15.
November war sein Kumpane Mehmet Çiçekli in Istanbul erschos-sen worden.
Der dritte Gefangene, Hayrettin Çelik, wurde am 29.11. im Stadtteil Gaziosmanpasa
ge-fasst. (Quelle: Özgür Gündem vom 30.11.2003)
Folter
in Siirt
Der am
26. November in Siirt festgenommen S. Tekin (16) hat Foltervorwürfe gegen
die Polizei erhoben. Er sagte: “Es war gegen 17.30 Uhr, als ich Verwandte
zum Feiertag besucht hatte. Plötzlich stülpte mir einer von hinten einen
Sack über den Kopf und sagte, dass ich den Mund halten solle. Mir wurden
die Hände verbunden und ich wurde in ein Auto gezerrt. Im Auto wurden mir
auch die Füsse verbunden. Mit einem harten Gegenstand, von dem ich vermute,
dass es sich um eine Waffe handelte, wurde ich auf den Kopf geschlagen,
so dass ich ohnmächtig wurde. Als ich zu mir kam, hatte ich den Sack immer
noch über dem Kopf und war im Auto. Ich hörte Stimmen über Sprechfunk.
Dann wurde das Auto angehalten, ich nach draussen befördert und auf den
Boden gelegt. Mir wurde eine Waffe an den Kopf gehalten und mir wurde gesagt,
dass ich getötet werde, wenn ich mich umdrehe. Einer stieg mir auf den
Rücken und wollte wissen, wo mein Bruder sei. Sie würden ihn schon finden
und umlegen.” S. Tekin fügte hinzu, dass er in der Nähe eines Friedhofs
wieder zu sich gekommen sei.
Freispruch
für Folterer
Vor der
2. Kammer des Landgerichts in Izmir ging das Verfahren gegen die Polizeibeamten
Ilhan Yakin, Muammer Çinar, Mehmet Dogan, Ahmet Recep Kömürcüler, Zeyid
Türkmen, Ibrahim Durkal und Orhan Yilmaz sowie Dr. Senol Çetinol am 22.
November zu Ende. Die Polizisten wurden beschuldigt, die Studentin Elif
Ceylan Özsoy, die am 8. November 2001 festgenommen worden war, gefoltert
zu haben. Dem Arzt war zur Last gelegt worden, ein falsches Attest erstellt
zu haben. Das Gericht sprach alle Angeklagten aus Mangel an Beweisen frei.
(Quelle: Özgür Gündem vom 22.11.2003)
Journalisten
verurteilt
Am 21.
November verkündete das SSG Istanbul die Urteile in 5 Verfahren gegen den
Besitzer der Zei-tung Özgür Gündem, Ali Çelik Kasimogullari und den Chefredakteur
Mehmet Çolak. Wegen 2 Artikeln in der Ausgabe vom 19. Mai wurde Kasimogullari
mit einer Geldstrafe von 1,7 Milliarden TL und Çolak mit einer Geldstrafe
von 876 Millionen TL bestraft. Wegen eines Artikels vom 25. Mai wurden
die Angeklagten mit einer gesamten Geldstrafe von 3 Milliarden TL verurteilt.
Das Gericht verhängte zudem ein Erscheinungsverbot für 3 Tage. Die gleichen
Strafen wurden in einem Verfahren wegen zwei Artikeln (Tag des Erscheinens
unbekannt) verhängt. Zwei Artikel in der Ausgabe vom 6. August führten
zu einer Geldstrafe von 3,8 Milliarden TL und einem Erscheinungsverbot
von drei Tagen. In einem weiteren Verfahren wegen eines Artikels (Erscheinungsdatum
unbekannt) wurden der Besitzer und Chefredakteur zu einer Gesamtgeldstrafe
von 3,4 Milliarden TL verurteilt. Der Zeitung wurde ein Erscheinungsverbot
von 3 Tagen auferlegt. Anm.: (Währung ca. 1 Euro=1,7 Millionen TL, d.h.
eine Strafe von 3,4 Milliarden TL entpricht ca. 2.000.- Euro). (Quelle:
Özgür Gündem vom 22.11.2003)
Menschenrechtsverteidiger
inhaftiert
Menschenrechtsverteidiger
in aller Welt sind ver-eint in ihrem Engagement für Menschenrechte und
für die Menschenwürde. Als Individuen und in Menschenrechtsgruppen üben
sie Druck auf Regie-rungen aus, damit diese sich an internationales Menschenrecht
halten.
Die türkische
Menschenrechtsorganisation Mazlum Der, deren Name übersetzt „Verein für
Menschen-rechte und für Solidarität mit Unterdrückten“ be-deutet, wurde
am 24. Januar 1991 in Ankara ge-gründet. Der Verein arbeitet unabhängig
vom Staat und von politischen Organisationen. Er tritt für die Wahrung
der Menschenrechte in und außerhalb der Türkei ein ohne jeden Unterschied
oder Dop-pelstandards. Ohne dass Beweise vorgelegt wurden, sind der Organisation
Kontakte zu bewaffneten islamistischen Gruppen vorgeworfen worden.
Özkan Hoþhanlý
ist der frühere Vorsitzende der örtlichen Zeigstelle von Mazlum Der in
Malatya, einer Stadt im Südosten der Türkei. Am 01.05.03 bestätigte ein
türkisches Gericht die gegen ihn verhängte 15-monatige Haftstrafe, weil
er im April und Mai 1999 – damals war er stellvertretender Vorsitzender
der Zweigstelle - versucht hatte, an Demonstrationen in Malatya teilzunehmen.
Am 28.10.03 kam er in das Yeþilyurt-Gefängnis, wo er nun seine Haftstrafe
verbüßt.
amnesty
international betrachtet Özkan Hoþhanlýals gewaltlosen politischen Gefangenen,
da er wegen seines Engagements als Menschenrechtler inhaftiert wurde.
Am 28.
Mai 1999 wurde das Büro von Mazlum Der in Malatya per Gerichtsbeschluss
geschlossen. Es hieß, dies sei nötig, „um eine Straftat zu verhindern“.
Das Büro ist erst kürzlich wieder eröffnet worden. Der jetzige Vorsitzende
von Mazlum Der in Malatya, Hüseyin Sarýgül, sagte: „Lassen Sie mich noch
einmal sagen, dass wir nicht aufhören werden, für die Rechte und Freiheiten
unserer Leute und anderer Menschenrechtler einzutreten, auch nicht im Angesicht
von Schwierigkeiten und Einschüchterungen.“
Detaillierte
Informationen und Appelle können unter www.amnesty.international abgerufen
wur-den.
Strafe gegen
Erbakan bestätigt
Der Kassationsgerichtshof
hat die Strafe von 28 Monaten Haft für den Ex-Vorsitzenden der Wohlfahrtspartei
(RP), Necmettin Erbakan wegen Betrugs bestätigt. Mit ihm waren 19 Funktionäre
der Partei zu 14 Monaten, 50 Funktionäre zu 12 Monaten und 2 Funktionäre
zu 10 Monaten Haft verurteilt worden. Bis auf Mehmet Emin Tutan und Ali
Temür, die als Abgeordnete der AKP Immunität besitzen, wurden alle Urteile
bestätigt. (Quelle: Radi-kal vom 03.12.2003)
Zwei Tote
bei Razzia
Der Gouverneur
von Diyarbakir Nusret Miroglu gab bekannt, dass am Abend des 3. Dezember
eine Razzia auf ein Haus im Viertel Baglar durchgeführt wurde, bei der
2 Menschen ums Leben kamen. (Quelle: Cumhuriyet vom 04.12.2003)
Tote bei
Razzia
Die Namen
der Personen, die bei einer Razzia auf ein Haus im Ortsteil Baglar von
Diyarbakýr am 3. Dezember getötet wurden, wurden mit Hüseyin Altun und
Ibrahim Kiliç angegeben. Nach offizieller Darstellung sollen es Militante
der HPG sein. Der Vater von Ibrahim Kiliç, Mehmet Kiliç wiederum sagte,
dass sein Sohn auf dem Bau gearbeitet und nichts mit einer Organisation
zu tun habe. Die Razzia soll um 19 Uhr begonnen haben. Ab 20 Uhr waren
Waffen zu hören. Erst eine Stunde danach habe es Aufforderungen zum Aufgeben
gegeben und um 22 Uhr verstummten die Waffen. (Quelle: Özgür Gündem vom
05.12.2003)
Freispruch
für Folter mit Todesfolge
Die 5.
Kammer des Amtsgerichts in Fatih (Istanbul) sprach am 3. Dezember die Polizeibeamten
Sefik Kul, Mehmet Artunay, Osman Kursun, Saldiray Öztürk, Celil Zilyaoglu,
Yücel Ceylan und Ahmet Asim Isik von der Anti-Terror Abteilung in Istanbul
aus Mangel an Beweisen frei. Ihnen war wegen des Todes von Yunus Güzel
am 23.10.2001 Verletzung der Dienstaufsicht vorgeworfen worden. Yunus Güzel
war am 16.10.2002 unter dem Vorwurf, ein Selbstmordattentat als Mitglied
der DHKP/C ge-plant zu haben, festgenommen worden. Er soll sich mit einem
an das aufrecht gestellte Bettgestell fest-gemachten Laken erhängt haben.
(Quelle: Milliyet vom 04.12.2003)
Ragip Zarakolu
freigesprochen
Ragip Zarakolu,
der als Übersetzer des Buches “Der 12. September vor Gericht” angeklagt
war, wurde freigesprochen, nachdem auch der Staatsan-walt Freispruch gefordert
hatte.
Anm.: Nach
der Zeitungsmeldung soll das Verfah-ren vor dem SSG Istanbul geführt worden
sein, das aber für Verstösse gegen den Art. 312 TSG nicht zuständig sein
dürfte. Daher wurde dieser Teil der Meldung ausgelassen. (Quelle: Bianet
vom 04.12.2003)
Hülya Akpinar
freigesprochen
Das Amtsgericht
in Kilis hat die Lehrerin Hülya Akpinar sowie die weiteren Angeklagten
Sevil Kuzucu, Savas Kekeç, Baris Kubilay, Ibrahim Halil Koyuncu, Ahmet
Laftan und Erdal Karabatak vom Vorwurf des Verstosses gegen das Demonstrationsgesetz
freigesprochen. Sie waren nach einer Veranstaltung zu den unbegründeten
Vorwürfen des Völkermordes an den Armeniern angeklagt worden, weil Hülya
Akpinar dem Redner Mehmet Kabacik unliebsame Fragen gestellt hatte. (Quelle:
Radikal vom 04.12.2003)
Neue Verordnung
zu Kursen
in Kurdisch
Am 5. Dezember
wurde eine neue Vorschrift zur Durchführung von “Kursen in Sprachen und
Dia-lekten, die Bürger der Türkei im Alltag benutzen” im Amtsblatt veröffentlicht.
Hiermit wurde die Verordnung vom Oktober 2002 ersetzt. Nach der neuen Vorschrift
dürfen nur Personen an den Kur-sen teilnehmen, die Türkisch lesen und schreiben
können. Für die Eröffnung dieser Kurse ist die Genehmigung vom Ministerium
(für nationale Erziehung) zu erteilen. Die Kurse sind vorwiegend für Erwachsene
gedacht, es sollen aber auch Schü-ler der Grund- und Realschulen daran
teilnehmen dürfen. Die TeilnehmerInnen haben sich an die Kleiderordnung
zu halten. Regionale Kleidung ist verboten. In den Kursen darf es keine
Geschlechtertrennung geben. (Quelle: Radikal vom 06.12.2003)
Parlament
gegen Yilmaz:
Korruptionsaffäre
in der Türkei
... Doch
nun holt die Vergangenheit Özkan, Yilmaz und drei seiner ehemaligen Minister
ein. Es geht vor allem um mutmaßliche Bestechungszahlungen bei der Privatisierung
von Staatsbetrieben. Die Parlamentsausschüsse sollen eine Empfehlung abgeben,
ob die Beschuldigten vor dem Obersten Gerichtshof angeklagt werden...
Das Untersuchungsverfahren
könnte auch in Deutschland neue Kontroversen um Yilmaz auslö-sen. Der 56-jährige,
in Istanbul aufgewachsene Ex-Politiker hatte in Köln Finanz- und Wirtschaftswis-sen
studiert. Seine Berufung als Gastprofessor an die sozialwissenschaftliche
Fakultät der Ruhr-Universität Bochum führte bereits im vergangenen Frühjahr
zu heftigem Streit. Kritiker warfen Yilmaz vor, er trage Mitverantwortung
für die Missachtung der Menschenrechte in der Türkei und die Unter-drückung
der Kurden. (Quelle: Frankfurter Rundschau, 11.12.2003)
Drei Explosionen
in türkischen Städten: Keine Verletzten
In den
drei grössten Städten der Türkei sind am Freitag trotz verschärfter Sicherheitsvorschriften
drei Sprengsätze explodiert. Verletzt wurde aber offenbar niemand.
Ein Sprengsatz
detonierte in der Hafenstadt Izmir in der Nähe einer Polizeiwache und liess
die Scheiben von Autos und Häusern zersplittern, wie die Nach-richtenagentur
Anadolu berichtete. Zwei weitere kleine Sprengsätze explodierten vor Gerichten
in Istanbul und Ankara, richteten aber keinen Schaden an. (Quelle: NZZ
Online, 12.12.2003)
Mehr Folterungen
trotz Reformbekun-dungen: IHD der Türkei bilanziert fünf Jahre Menschenrechtssituation.
Kämpfe
in kurdischen Gebieten
Allein
im Oktober und November wurden in den kurdischen Gebieten der Türkei 683
Fälle von Menschenrechtsverletzungen registriert. Die Zahlen geben „Anlaß
zur Sorge“, kommentierte am Sonn-tag das „Kurdische Menschenrechtszentrum“
in Genf. Die Bilanz sei vom Menschenrechtsverein IHD in der südöstlichen
Großstadt Diyarbakir auf Grundlage von Fakten aus den IHD-Filialen der
Region, aus Unterstützungsanträgen sowie Zeitungsberichten erstellt worden.
Demnach kam es in den vergangenen beiden Monaten zu 394 Festnahmen. In
47 Fällen klagten die Betroffenen über „Folter und schlechte Behandlung“
auf den Gendarmeriestationen.
Zuvor war
auf einer Pressekonferenz des IHD in Ankara ein Vergleich der Menschenrechtssituation
für den Zeitraum der vergangenen fünf Jahre vorge-stellt worden. Demnach
geht der IHD davon aus, daß trotz der von der Türkei in Richtung EU pro-klamierten
Reformvorhaben in den ersten neun Monaten dieses Jahres die Anzahl von
Folterungen angewachsen sei. Insgesamt wurden 770 Fälle von Mißhandlungen
und Folter gezählt, rund 40 Prozent mehr als im Vergleichszeitraum des
Vorjahres. Ebenfalls angestiegen - von 16 auf 67 - ist die Zahl der Toten
bei militärischen Gefechten, was hauptsächlich zunehmenden Auseinandersetzungen
zwischen ehemaliger PKK-Guerilla (HPG) und türkischer Armee in den kurdischen
Gebieten der Türkei geschuldet ist. So teilte das HPG-Hauptquartier Anfang
Dezember mitgeteilt, daß bei Guerillaangriffen am 20. und 25. November
zwölf türkische Soldaten getötet worden waren. Es habe sich um „Vergeltungsschläge“
gehandelt: 23 Guerilleros seien vorher in den Provinzen Bingöl und Ordu
(Schwarzmeerregion) getötet worden.
Trotz anhaltender
Menschenrechtsverstöße auf hohem Niveau deuten sich nach IHD-Meinung auch
positive Veränderungen an: So wurde bei Festnah-men und Verhaftungen türkeiweit
ein Absinken von 23650 auf 9315 Fälle registriert. Von 2432 auf 1292 sank
die Zahl von Prozessen wegen „Meinungsdelikten“. Hingegen veränderte sich
das Vorgehen gegen politische Veranstaltungen und Veröffentlichungen kaum:
Statt 104 Verboten von Januar bis September 2002 wurden 2003 noch 102 registriert.
INFO-TURK
(Brüssel) veröffentlichte am 08.12.2003 eine Zusammenfassung einer Presseerklärung
des IHD vom 02.12.2003. In deutscher Sprache berichtete am 09.12.2003 die
“Junge Welt”
Hungerstreiker
müssen erneut Haft
antreten
Die Anwältin
Gülizar Tuncer gab bekannt, dass etliche Gefangene, die infolge des Hungerstreiks
und Todesfasten an dem Wernicke-Korsakoff Syn-drom erkrankt waren und daher
aufgrund des Artikels 399 der StPO vorläufig aus der Haft entlassen worden
waren, nun aufgrund von neuen Attesten der Gerichtsmedizin wieder die Haft
antreten mussten. Es handelt sich dabei um: Veysel Yagan, Ayse Egilmez,
Melahat Akay, Tülin Dag, Sakine Altun, Nuran Ekingen, Eylem Çelik, Özgür
Yolcu, Meryem Algör, Elif Ates, Kasim Aksakal, Ali Riza Aydar, Nizamettin
Dogan, Rauf Erdem, Esral Karagöz und Tekin Yildiz. Laut Gülizar Tuncer
ist die Krankheit unheilbar und sie bezweifelte, ob die Berichte der Gerichtsmedizin
objektiv seien. (Quelle: Özgür Gündem vom 10.12.2003)
Folter in
Derik
Mehmet
Basaran, Bülent Özcan und Serhan Aksin, die am 23. November in Derik (Provinz
Mardin) festgenommen wurden, haben Strafanzeige wegen Folter gestellt.
Bülent Özcan, der momentan im Gefängnis von Mardin einsitzt, teilte mit,
dass er zunächst aus der Stadt gebracht und dort verprügelt wurde. Auf
dem Polizeipräsidium in Derik sei er weitere 20 Minuten in einer Zelle
verprügelt wor-den. Danach sei er in einer anderen Zelle zwei Stunden lang
verhört worden. Dabei habe man seine Hose bis zu den Knien heruntergezogen
und ihn auf einen Stuhl gesetzt. Da er selber keine Ka-bel an seinem kleinen
Finger und Penis anbringen wollte, hätten die Polizisten es getan. Dann
habe er Stromstösse erhalten, bis er ohnmächtig wurde. Als er wieder zu
sich gekommen war, habe er etwas zu trinken erhalten und wieder sei Strom
durch seinen Körper gefahren. Ihm sei schlecht geworden und er habe sich
übergeben. Dann sei er wieder in seine Zelle gebracht worden. Gegen Morgen
habe es ein weiteres Verhör gegeben, bei dem ihm eine Art von Rohr am Arm
festgemacht und seine Finger ge-quetscht wurden. Ihm sei mit Folter an
Verwandten gedroht worden, wenn er nicht rede. Er habe nichts zu essen
erhalten und man habe ihn nicht schlafen lassen. Seiner Forderung auf Rechtsbeistand
sei nicht nachgekommen worden. Als er sich bei der Staatsanwaltschaft wegen
der Folter beschwerte, habe dieser ihm entgegnet, dass er hier in der “Re-publik
Derik” sei.
Serhan
Aksin gab an, dass er erst im Kohlenkeller des Polizeipräsidiums in Derik
festgehalten wurde. Dort sei er geschlagen worden. Später habe man ihn
an den Haaren gezogen und an einen anderen Ort geschleift. Dort sei er
mit einem harten Gegenstand auf den Kopf geschlagen worden. Dann sei er
an den Beinen in einen anderen Raum gezogen wor-den, wo er Stromstösse
über seinen kleinen Finger erhalten habe. Gleichzeitig habe jemand ihn
ständig von hinten getreten. Bei der Untersuchung auf dem Gesundheitsamt
seien die Polizisten anwesend gewesen. Vor dem Staatsanwalt habe er nach
einem Anwalt verlangt, aber es sei niemand beigezogen worden. Auch Mehmet
Basaran erhielt keinen Rechtsbeistand. Er nannte neben Prügel noch das
Quetschen der Hoden als eine Methode der Folter, die bei ihm angewandt
wurde. (Quelle: Özgür Gündem vom 11.12.2003)
Verfahren
gegen Alp Ayan
Die 5.
Kammer des Landgerichts in Izmir verhandelte am 10. Dezember in der Sache
gegen den TOHV Mitarbeiter Dr. Alp Ayan, die IHD Mitglieder Ecevit Piroglu
und Mert Zengin sowie die Angehörige eines Gefangenen, Gonca Coban im Zusammenhang
mit einer Presseerklärung, die am 10. Februar 2001 zu den Gefängnissen
von Typ F herrausgegeben worden war. Die Verhandlung wurde auf den 3. März
2004 vertagt. (Quelle: TIHV vom 11.12.2003)
Über viertausend
Fehler und
Verfälschungen
in den Lehrbüchern des türkischen Bildungs- und
Erziehungssystem
Nach einer
gemeinsamen zweijährigen Arbeit von TÜBA (Wischaftliches Institut der Türkei),
Tarih Vakfi (Stiftung für Geschichte) und Europäischen Kommission zum Thema
„Menschenrechte in den Schulbüchern“ wurden die Ergebnisse der Untersu-chung
bei einem Symposium auf dem Campus der Technischen Universität Istanbul
der Öffentlichkeit vorgestellt.
Der Vorsitzende
der Stiftung für Geschichte, Prof. Dr. Orhan Silier, sagte, dass an dem
Projekt 287 Fachleute gearbeitet hätten. Nach gründlichem Durchkämmen von
190 Schulbüchern für Grundschule und Gymnasium insgesamt 4000 Fehler und
Verfälschungen gefunden wurden, und zwar im Bereich Religion, Ethnien und
Geschlechterdiskriminierung.
Aus dem
Bericht geht hervor, dass die Schulbücher in der Türkei einen Typus von
Menschen erziehen zum Ziel haben. Denn die Inhalte dieser Bücher deuten
eindeutig auf kulturelle, Rassen-, Religions- und Geschlechterdiskriminierung.
Prof. Dr. Silier forderte daher eine dringende Änderung dieser Inhalte.
Er führte die heutige politische und Ge-waltkultur auf diese Inhalte zurück.
Die Kinder werden im Sinne der Gehorsamkeit, Huldigung und Zugehörigkeit
indoktriniert, um aus denen fanati-sche Menschen zu machen.
Um einige
Beispiele bezüglich Religions-, Rassen und Geschlechterdiskriminierung
zu nennen:
Soziologiebuch
von Coskun Öztürk: „schon seit der Bildung der primitiven Gesellschaften
vorhandene Arbeitsteilung der Geschlechter hat ihre Gültigkeit auch in
unserer heutigen Zeit. Die Frauen sind in der Hausarbeit aktiver bzw. wirkungsvoller
als die Männer.“
Lehrbuch
für Geographie von M. Besim und C. Arif: Fast alle der in der Türkei lebenden
Menschen sind Türken. Bis vor kurzer Zeit lebten in unserem Land ausser
Türken zahlreiche Griechen und Armenier. Ein Teil von ihnen haben bei Gelegenheit
versucht ihrem Land zu schaden. Nach dem nationalen Sieg haben diese sich
aus unserem Land zurückgezogen bzw. unser Land verlassen.
Lehrbuch
über „Nationale Sicherheit“: Der Nationalismusgedanke von Atatürk ist gegen
jede Strömung, die den Nationalismus ablehnt.
Lehrbuch
„Ländergeographie“: Wegen der beharr-lichen Ablehnung der griechisch-zypriotischen
Führung und Griechenlands für eine Verständigung wurde am 15. November
1993 die die Türkische Republik Nordzyperns (KKTC) ausgerufen.
Lehrbuch
„Staatsbürgerschaftskunde“ von Oktay Uygun: Wir sind Türken… (Quelle: Radikal,
10.12.2003)
Kurdische
Einheiten helfen Irakischen Kräften
Der umstrittene
Schritt erfolgt mitten in hoch technisierten Angriffen auf die USA und
ihre Koalitionskräfte
Jalal Talabani,
Vorsitzender der Patriotischen Partei Kurdistans und einer der neun sich
abwechselnden Präsidenten des Irakischen Verwaltungsrates, er-klärte, sie
planten Peshmerga-Kräfte zur Unterstüt-zung der Grenzschutzeinheiten, der
Polizeikräfte und der neuen Armee des Irak einzusetzen.
Nachdem
irakische Polizei und US Soldaten die so genannte„Grüne Zone“, die regelmäßig
unter Mörserbeschuss liegt, und in der Angehörige der Koalition leben und
arbeiten, nicht ausreichend schützen konnten, versucht die Bush Regierung
den Sicherheitsorganisationen ein irakisches Profil zu geben. Darüber,
wie Peshmerga-Kräfte oder irakische Milizangehörige integriert werden könnten,
besteht noch keine Klarheit.
Der oberste
Zivilverwalter des Irak, Paul Bremer, erklärte er sei bereit „neue gesetzverstärkende
Ele-mente“ in beschränkter Zahl einzusetzen, solange sie sich den Kommandostrukturen
des neu entste-henden Iraks fügten.
Die Aufnahme
von Milizangehörigen in die Irakische Armee oder in die Polizei bleibt
allerdings weiterhin umstritten, da viele der früheren Armeeangehörigen
glauben, bei den neu gegründeten Sicherheitsorganisationen bevorzugt eingestellt
werden zu müssen.
Sadoun
al Dulame, Direktor des unabhängigen und privaten „Irakischen Zentrums
für Forschung und Strategische Studien“ stellte fest, dass die Peshmer-ga
nicht einmal arabisch sprächen.
Rabia Mohammed
al Habib, Prinz des Rabia Stammes, sagte, es wäre ein Fehler, die irakische
Armee, selbst nach Beratungen mit der Übergangs-regierung, nach amerikanischer
Vorstellung aufzu-bauen. Der Rat würde dominiert von Heimkehrern aus dem
Exil, die nicht gewählt worden seien. Die Iraker würden keine Milizangehörige
in der Armee oder bei der Polizei dulden und sie deshalb be-kämpfen.
Talabani
erklärte dazu, Milizen, die verschiedenen politischen Parteien oder religiösen
Gruppen ange-hörten, würden nicht eingestellt werden. Kurdische Verbände
würden bei Eintritt in die Polizei und Armee des Irak ihre Unanhängigkeit,
die sie vor dem Krieg hatten, verlieren. (Quelle:
Irakisches
Ministerium startet
Job-Programm
im Nord Irak
Bagdad,
Irak - Das Ministerium für Verwaltung und Öffentliche Arbeit, mit Hilfe
der Povisorischen Übergangsregierung ins Leben gerufen, weitete Anfang
Oktober sein Job-Programm auf die nördlichen Verwaltungen von Dohuk, Arbil
und Suleymania aus.
Das Programm,
mit dem Namen “Für ein saubereres und freundlicheres Irak“ beschäftigt
Zehntausende von Irakern damit, ihre Nachbarschaft von Müll, Abwässern
und Schutt zu säubern. Die Arbeiter verdienen täglich 1000 Dinar. Kontrolleure,
die die Kolonnen von 10-15 Arbeiter beaufsichtigen, erhalten täglich 5000
Dinar. Die Löhne werden alle 14 Tage ausgezahlt. Das Programm startete
in den 11 von 18 Verwaltungen im Irak.
Das Programm
sei eine starke Waffe im Wiederaufbau eines freien Iraks und eine Hilfe
für die Iraker ihr Leben und ihre Kommunen zu verbes-sern, sagte Nesreen
Berwari, die verantwortliche Ministerin, sie sei zufrieden, dass sich auch
diese drei Verwaltungen dem Programm angeschlossen wurden. Es sei für alle
Iraker an der Zeit dieses Land zu einem Vorbild im Mittleren Osten zu ma-chen.
Ab November
soll dieses Arbeitsbeschaffungsprogramm im ganzen Land eingeführt werden.
Interessierte können sich bei den örtlichen Verwaltungen melden, sie sollten
mindestens 18 Jahre alt und körperlich fit sein.
Teilnehmer
an diesem Programm erwerben damit für die Zukunft eine Aussicht auf Arbeit
oder Aus-bildung. (Quelle: Ministerium für Verwaltung und Öffentliche Arbeit
der Provisorischen Übergangsregierung der Koalition, 25.Oktober 2003)
Gefangennahme
von Saddam Hussein
Suleimania,
Irak - Der gestürzte irakische Präsident Saddam Hussein wurde mit Unterstützung
kurdi-scher Kämpfer nördlich seiner Heimatstadt Tikrit, von US Truppen
festgenommen, teilte am Sonntag ein hoher kurdischer Offizier AFP mit.
Kurdische
Spezialeinheiten der Patriotischen Union Kurdistan (PUK) unter der Führung
von Qusrat Rassul Ali hatten, nachdem sie die Information über das Versteck
von Saddam in einem Haus bei Tikrit erhielten, gemeinsam mit US-Truppen
die Operati-on durchgeführt und Saddam verhaftet.
Die gleiche
kurdische Einheit hatte im August dieses Jahres in Mossul, Nord Irak, den
Vizepräsidenten Taha Yassin Ramadan, festgenommen.
Saddam
floh aus Bagdad bevor die US Truppen die Stadt am 9.April 03 einnahmen.
In Suleimaniya
, das nördliche kurdische Bollwerk der PUK, unter der Führung von Jalal
Talabani, und ca. 330 km (200 Meilen) von Bagdad entfernt, bereitete die
kurdische Bevölkerung Straßenfeste vor, um die Festnahme Saddam Hussein
zu feiern. (Quelle: AFP, 14. 12.03)
Zwei kurdische
politische Häftlinge im Iran hingerichtet
Jalil ZEWAI,
Mitglied der Demokratischen Partei Kurdistans/Iran wurde 1994 verhaftet
und am 04. Dezember 2003 nach jahrelanger Haft hingerichtet.
Ramin SHARIFI,
ebenfalls der gleichen Partei an-gehörig, wurde am 08. Juli dieses Jahres
verhaftet und am 06.Dezember 2003 exekutiert.
Wir verurteilen
diese Verbrechen der iranischen Regierung und rufen die Menschenrechtsorganisationen,
insbesondere die Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen und Amnesty
International auf, diese Verbrechen aufs schärfste zu verurteilen.
Den Nachrichten
aus Iranisch-Kurdistan können wir entnehmen, dass das Leben vieler weiterer
zum Tode verurteilten kurdischen politischen Häftlingen bedroht ist.
Wir bitten
alle internationalen Gremien dringend Maßnahmen zu ergreifen, um die Exekution
dieser Menschen zu verhindern. (Quelle: PE der Demokra-tischen Partei Kurdistans/Iran,
Büro für Internationale Bezie-hungen, 08. Dezember 2003
Menschenrechte
im Iran
Mitte Juli
sollte der UNO- Sonderberichterstatter für freie Meinungsäußerung, Ambeyi
Ligabo, mit seiner Delegation nach Iran kommen, doch wurde das Treffen
auf November verschoben, weil man in der Kürze der Zeit nicht alle gewünschten
Kontakte organisieren könne. Am 11. Juli schickte ihm die Liga-Iran eine
Dokumentation zu folgenden Punk-ten:
1. Parteien,
Gewerkschaften und Vereine sind verboten.
2. Mit
dem Einsetzen der Inquisition wurde und wird die Opposition
der Ketzerei be-schuldigt, festgenommen, gefoltert und hingerichtet.
3. Innerhalb
von 24 Jahren sind über 200 Zei-tungen verboten wurden.
4. Über
300 Bücher wurden allein in den letzten sechs Jahren zensiert.
5. Tausende
Arbeiter, Beamte und anders denkende Hochschullehrer wurden „ge-säubert“.
6. In denn
letzten sechs Jahren wurden Politiker und Schriftstelle wegen ihrer Meinungsäußerungen
verschleppt und ermordet.
7. Anders
denkende Gefangene hat man unter Folter und Teilnahme an Fernseh-sendungen
gezwungen, in denen sie ihrer polische Meinung abschwören mussten.
8. Bezahlte
Schlägertrupps greifen syste-matisch Veranstaltungen, Film- und Theateraufführungen,
Treffen in Moscheen an, die von Andersdenkenden inszeniert werden, um sie
auf diese Weise zu verhindern.
9. Die
Aktivitäten religiöser und ethnischer Minderheiten sind eingeschränkt.
Sie ha-ben nicht das Recht, ihre Meinung in der Gesellschaft frei zu äußern.
10. Wegen
ihrer freien Meinungsäußerung im Parlament wurden Abgeordnete vorgela-den
und zu Gefängnisstrafen verurteilt.
11. Geistliche,
die von der politischen Rich-tung der Machthaber abweichen, wurden
festgenommen und zu Gefängnisstrafe verurteilt.
12. Rechtsanwälte,
die das Recht auf freie Meinungsäußerung ihrer Mandanten ver-teidigen,
wurden selbst inhaftiert und mit jahrelangem Berufsverbot belegt.
13. Wegen
schriftlicher und mündlicher Meinungsäußerung wurde eine Anzahl von Schriftstellern,
Journalisten, Professoren und Künstler vor Gericht ohne Geschwo-rene gestellt
und zu Gefängnisstrafen und Folter verurteilt.
14. Wegen
ihrer Proteste gegen den islami-schen Staat sind Hunderte Stundenten festgenommen,
gefoltert und zu Gefängnis verurteilt worden.
15. Auf
offiziellen Veranstaltungen und in staatlichen Zeitungen wird ununterbrochen
die Würde, Ehre und Identität von Persön-lichkeiten angetastet.
Von 4.bis
10. November hielt sich die Delegation in Teheran auf. Es fanden Gespräche
mit Verantwort-lichen von Justiz, Parlament, Reggierung Vertreter der Medien,
Angehörige von politischen Gefange-nen und einigen Gefangenen statt. Justizbehörde,
u.a. der Staatsanwalt von Teheran, sowie Vertreter der Regierung haben
Berichte abgegeben die nicht der Wahrheit entsprechen und durch Verleugnung
politischer Gefangenen dafür gesorgt, dass nicht mit allen auf der Liste
stehenden Gefangenen ge-sprochen werden konnte.“ Mein Auftrag ist die Wahrheitsfindung“,
sagte Ligabo. Es muss abgewartet werden, wie weit ihm das trotz aller Schwierigkeiten
gelungen ist (Quelle: liga report, Nr.24 Dezember 2003)
DEKLARATION
AN DIE
MENSCHEN SYRIENS, DES NAHEN OSTENS & DER WELT
Ungeachtet
aller Veränderungen in der modernen Welt setzt das rückständige syrische
Regime auf die primitive Herrschaftssicherung seiner Macht. Seine Herrschaft,
das ist die Totalität eines institutionalisierten Systems der Diffamierung,
Ausgrenzung und Unterdrückung.
Alle bisherigen
Versuche einer reformatorischen Veränderung trafen als Antwort auf die
repressiven Mittel einer genuinen Diktatur, deren zentrales Wesensmerkmal
die Abwehr von Demokratie ist.
Unübersehbar
ist, dass das syrische Regime seine tradierten Auffassungen nicht zu ändern
gedenkt, wohl aber sich konsequent weiter in eine falsche Richtung bewegt.
So lange
unser Volk nicht selber politisch aktiv wird, wird sich nichts bewegen.
Das
syrische baathistische Regime ist national, regional und international
delegitimiert. Es verfügt über keinerlei rechtliche Glaubwürdigkeit, ihm
ist längst das Vertrauen der Bevölkerung entzogen – durch einen Putsch
an die Macht gekommen, hält es seine Herrschaft über die Menschen als Diktatur
und nur mit Waffengewalt aufrecht.
Unter diesen
Umständen ergeht an die an der Mo-derne und an Demokratie orientiertem
Kräfte der syrischen Opposition der historische Auftrag zur Erneuerung,
den sie verantwortungsbewusst unter schwierigen Bedingungen zu erfüllen
hat: im Zeichen eines allein herrschenden Regimes, seiner absoluten Macht
und allgegenwärtigen Unterdrü-ckungsapparate, müssen bewusste und lebenswich-tige
Entscheidungen für die Zukunft getroffen werden.
Der Totalitarismus
der Assads setzt die syrische Verfassung und die Funktion der zivilen Institutio-nen
außer Kraft und inszeniert seine Wahlen als bedeutungslose Ereignisse.
Infolge dieser Politik versinkt das Land in der extremen wirtschaftlichen
Not, in Arbeitslosigkeit und beispielloser mensch-licher Armut. Alle Menschen
des Landes sind die Opfer eines historisch obsoleten und hoffnungslos reaktionären
Wirtschaftssystems in Syrien.
Das totalitäre
Baath-Regime hat seine Unfähigkeit zu jeglicher Reform unter Beweis gestellt.
Es ist
nun die große Aufgabe der vereinigten de-mokratischen Opposition Syriens,
das politische Programm für eine neue und freie Gesellschaft vorzulegen.
Unsere
Menschen sehnen sich nach der Befreiung von der erdrückenden Macht einer
perfiden dikta-torischen Erbherrschaft.
Die demokratische
Opposition Syriens nimmt ihre Arbeit nun entschlossen, bedacht und mit
weitrei-chenden Perspektiven auf: den Blick gerichtet auf den neuesten
Stand der Entwicklung und Erkenntnis in den demokratischen Debatten und
Bestrebungen der Moderne dieser Welt.
APPELL
Die politischen
Kräfte der syrischen Opposition, die im November 2003 in Washington zusammen-kamen,
rufen daher zur Unterstützung folgender Ziele auf:
1.
Aufhebung des allein herrschenden Baath-Regimes: Beendigung des diktatorischen
Systems in Erbfolge, Beseitigung seiner Rückstände in der syrischen Gesellschaft,
sowie Aufhebung sämtli-cher Sondergesetze, die von ihm erlassen wurden.
2. Aufruf zur Bildung einer Interims-Regierung: mit der Aufgabe, den Übergang
des Landes zu einer neuen Verfassungswirklichkeit durch freie Wahlen unter
internationaler Beobachtung zu realisieren, sowie die Bildung eines Gründungsrats
durch geheime Wahl zur Vorbereitung einer grundlegend demokratischen Landesverfassung.
Durchführung einer generellen und reellen Volkszählung in angemessener
Zeit nach dem Sturz des herrschenden Baath-Regimes. Die Interims-Regierung
umfasst Vertreter aller Ethnien und Formationen des syrischen Volkes und
seiner sämtlichen politischen Kräften, die aktiv mitwirken an der Einrichtung
eines freiheitlich-demokratischen und modernen Syriens.
Die
Interims-Regierung übernimmt die Aufgaben und Ziele, die in einem gemeinsam
verabredeten und demokratisch fundierten Abkommen be-schlossen wurden.
2-1. Annullierung
und Aufhebung sämtlicher Ausnahme- und Sondergesetze, die vom Regime erlassen
wurden und derzeit noch wirksam sind.
Auflösung
des Sicherheitsapparates und seiner Institutionen, die als Unterdrückungs-
und Folter-stellen fungierten. Archivierung aller Dokumente des Regimes,
Beseitigung der Spuren seiner dikta-torischen Herrschaft auf allen
Ebenen, Erlass einer Generalamnestie für alle Gefangenen, die auf Grund
ihrer Meinungsäußerung inhaftiert wurden, sowie Schadenersatz für die betroffenen
Personen oder Volksgruppen, die durch das unterdrückende Regime zu Schaden
kamen.
2-2.
Beseitigung der politischen Ignoranz und Diskriminierung gegenüber den
verschiedenen nationalen Bevölkerungsteilen mit unterschiedli-cher religiöser
Zugehörigkeit. Beseitigung der Fol-gen dieser Benachteiligungspolitik und
Ermöglichung gleichberechtigter Chancen für alle Syrer in der Verwaltung
des Landes, Realisierung der sozialen Gerechtigkeit, Gleichberechtigung
mit allen Rechten und Pflichten, ohne jegliche Maßnahme der Bevorzugung
und Diskriminierung auf allen staatlichen Ebenen. Diese Essentials sind
in der syrischen Verfassung zu verankern.
2-3.
In Syrien, einem Land verschiedenen Völkern und Ethnien, leben neben den
beiden arabischen und kurdischen Hauptnationen des Landes zahlrei-che weitere
nationale oder religiöse Minderheiten. Die nationalen Rechte der beiden
größeren Bevöl-kerungen werden neben denen sämtlicher anderen Minderheiten
im Rahmen der Einheit des syrischen Heimatlandes in der syrischen Verfassung
fixiert und garantiert.
2-4.
Sicherung der Rückkehr aller Ausgewander-ten, Umgesiedelten und im Exil
lebenden Bürger, die durch Zwangsmaßnahmen politischer oder wirtschaftlicher
Art aus ihren Angestammten Wohngebieten vertrieben wurden. Beseitigung
sämtlicher Ausnahme- und Sondergesetze in den betreffenden Fällen, Rückgabe
ihres Eigentums und Sicherung ihrer Rechte sowie angemessenen Kompensationsmaßnahmen.
3.
Garantie der Menschenrechte und zivilen Freiheiten: Freie Ausübung
der religiösen Glaubensorientierung, freies politisches Koalitionsrecht
zur Bildung von Gewerkschaften, sozialen Institutionen, publizistischen
Vereinigungen und allgemeine Pressefreiheit, das Recht auf Versammlungen,
auf Demonstrationen und Streikrecht mit friedlichen Mitteln, freie Mei-nungsäußerung,
Gedankenfreiheit, politischer Pluralismus und Bildung der Regierung ausschließlich
durch parlamentarische Mehrheiten. Respektierung der Menschenrechte in
Syrien entsprechend der internationalen Charta für Menschenrechte der Vereinten
Nationen, Wahrung der Menschenwürde im privaten und allgemeinen Lebensbereich,
Ratifizierung der Charta für Menschenrechte und deren Ergänzungen. Garantie
und Respektierung der Rechte der Frau in der Gesellschaft.
4. Einheit
Syriens und der Syrer: Identifizierung des Begriffes der syrischen Bürgerschaft
ohne Diskriminierungen. Förderung der Einheit des syrischen Volkes und
der Einheit der Republik Syrien auf ihrem Territorium steht nicht im Widerspruch
zur Tatsache, dass Syrien ein Land verschiedener Nationalitäten, Religionen,
Volksgruppen sowie Glaubensrichtungen ist. Die Zugehörigkeitsrechte werden
durch kein rechtliches Abkommen oder politische Allianzen in Frage gestellt.
Das Recht der Souveränität auf dem Boden des Heimatlandes ist unantastbar
und unverzichtbar.
5.
Das neue Syrien und die Haltung zum Terro-rismus: Verbot aller Formen von
Gewalt, Verbot terroristischer Organisationen auf syrischem Boden und konsequente
Verhinderung aller Möglichkeiten, terroristische Aktivität zu entfalten
und Unterstützung zu erhalten, unmissverständliche Entscheidung zur Zusammenarbeit
mit der Weltgemeinschaft zur Verfolgung der Terroristen.
6. Die
Außenpolitik Syriens: Verfolgung einer unabhängigen Außenpolitik und Bildung
regiona-ler Kooperationen mit allen Nachbarländern auf dem Prinzip der
friedlichen Koexistenz und gegenseitiger gemeinsamer Interessen, Fixiert
an Beschlüssen der Vereinten Nationen, internationalen Regeln und
dem internationalen Recht, Respektierung internationaler Abkommen,
Mitwirkung am und Wahrung des regionalen und weltweiten Friedens,
internationale Zusammenarbeit im Umweltschutz, Verbot der Herstellung von
Massen-Vernichtungswaffen. Der sofortige Rückzug der syrischen Armee aus
dem Libanon und Beendigung der Einmischung in Angelegenheiten des Libanon.
Eine aktive Politik zur Rückgabe der Golanhöhen und Ratifizierung von Friedensabkommen
mit allen Nachbarstaaten, sowie Bildung regionaler Handels- und Wirtschaftsbeziehungen,
um Sicherheit und Stabilität im Interesse des Landes und der Nachbarländer
zu erreichen.
7. Wirtschaftssystem
des Landes: Etablierung einer freien Marktwirtschaft mit Kapitalinvestition,
Auflösung aller Gesetze die Verstaatlichung der Wirtschaftszweige betreffend,
Unterstützung und Modernisierung der Agrarwirtschaft, Abschaffung neuer
Wirtschaftsbereiche und Förderung der In-vestitionen.
8. Erziehung
und Ausbildung: Reform des Erzie-hungswesens, grundlegende Reformen im
Bereich der Aus- und Weiterbildung im Lande.
9.
Militär: Reform des Militärwesens, Schaffung einer stabilen Basis zur Verteidigung
des Landes und zum Schutze der Verfassungsinstitutionen. Aufhebung des
Pflichtdienstes beim Militär, Verbot der parteipolitischen Betätigung in
den Reihen des Militärs und der Polizeieinheiten. (Quelle: Syrische Demokratische
Koalition (SDK), Washington, den 17. November 2003)
Ein engagierter
Reformer
im Haifischbecken
Der Syrer
Riad Seif erhält heute den Menschen-rechtspreis der Stadt Weimar. Er wurde
zu fünf Jahren Haft verurteilt.
Riad Seif
ist eine Art syrisches Politbarometer. Je offener der Geschäftsmann, Parlamentarier
und Regimekritiker sagen kann, was er denkt, desto besser steht es um den
politischen Reformprozess in seinem Land. Seit März letzten Jahres sitzt
der 57-Jährige nun in Damaskus im Gefängnis. Er habe "einen Geheimbund
geschaffen und illegale Treffen organisiert, um die syrische Verfassung
mit illegalen Mitteln zu verändern", heißt es in der Begründung des Urteils,
mit dem Seif für fünf Jahre weggesperrt wurde. Heute verleiht ihm die Stadt
Weimar ihren Menschenrechtspreis 2003. Seine Tochter Joumana wird die Auszeichnung
stellvertretend entgegennehmen.
"Einen
neuen Wind" hatte der junge Präsident Ba-schar Assad angekündigt, als er
im Sommer 2000 die Macht übernahm. Baschar kündete politische und wirtschaftliche
Reformen an, und Seif reizte von Anfang an die neuen Spielräume aus. Zwei
Monate nach Baschars Amtsübernahme forderte er zusammen mit 99 weiteren
syrischen Intellektuellen mehr Demokratie. Er organisierte Debattierclubs,
in denen beispielsweise über die Einführung eines echten Mehrparteiensystems
gesprochen wurde. Die roten Linien des Regimes waren schnell über-schritten.
Zunächst wurden Seif und seine Mitstrei-ter von den Geheimdiensten eingeschüchtert,
dann wurden die Debattierclubs dichtgemacht. "Um Baschar herum gibt es
noch einige Dinosaurier, die alles blockieren", meinte Seif dazu.
Doch er
gab nicht auf. Als Parlamentarier, argu-mentierte er, müsse er auch Leute
privat empfangen können. Er war der Erste, der es erneut wagte, zu einem
Diskussionsforum einzuladen. Das Thema des Abends am 6. September 2001
lautete: "Wie können echte staatliche Institutionen geschaffen werden,
die dann nicht nur theoretisch zur Rechen-schaft gezogen werden können?"
Am gleichen Abend wurde Seif festgenommen.
Vielleicht
wurde ihm aber auch eine andere Aktivität zum Verhängnis. Wenige Wochen
zuvor hatte er eine Kampagne gegen die "syrischen Haie" gestartet. Dabei
ging es um illegale Machenschaften beim Aufbau des lukrativen Mobilfunknetzes,
in die auch Familienmitglieder des Präsidenten verwickelt sein sollen.
Seif nahm wie immer kein Blatt vor den Mund. "Die alten Haie ziehen immer
noch ihre süchtigen Kreise auf der Suche nach Blut", erklärte er damals.
Mit Argumenten
wie dem, Reformen bräuchten einfach Zeit, wollte sich Seif nie abspeisen
lassen. "Wir können nicht unbegrenzt mit Reformverspre-chungen leben",
erwiderte er stets. Genau so, wie er immer wieder in der Öffentlichkeit
einen seiner Grundsätze wiederholte: "Die Leute wollen keine Geschenke
von oben, sondern ihre Rechte." Für engagierte Demokraten wie Seif will
sich auch eine interfraktionelle Initiative des Bundestags einsetzen, die
heute einen entsprechenden Antrag einbringen will. Name der Initiative:
"Parlamentarier helfen Parlamentariern". (Quelle: taz , 10.12.2003)
Assyrer
und Yeziden brauchen
besonderen
Minderheitenschutz
Im Bewusstsein
der Schuld, die nicht nur die Regierungen des Osmanischen Reiches und seiner
Nachfolgestaaten Türkei, Irak und Syrien gegenüber den Glaubensgemeinschaften
der christlichen-aramäischen Assyrer und der kurdischen Yeziden, sondern
auch zahlreiche muslimische kurdische Stämme und ihre Feudalherren zu verantworten
haben, appellieren der kurdische Bundesverband KOMKAR und das Menschenrechtszentrum
IMK e.V. gemeinsam mit Assyrern und Yeziden zum Tag der Menschenrechte
an die internationale Gemein-schaft, an die Regierungen der Republik Türkei,
an die Völker und Parteien des künftigen irakischen Staates sowie an Syrien,
in ihren Verfassungen die religiösen und ethnischen Minderheitenrechte
der Assyrer und Yeziden zu verankern und ihre Einhaltung zu garantieren.
Die Organisationen
KOMKAR und IMK e.V., die sich für die Demokratie und Menschenrechte der
Völker des Nahen Ostens einsetzen, stellen darüber hinaus gemeinsam mit
dem Bundesverband der Assyrer und dem Yezidischen Kulturforum Oldenburg
die Frage, ob es diesen religiösen und ethnischen Volksgruppen nur im europäischen
Exil möglich sein kann, friedlich miteinander zu leben.
So starben
erst im November 2003 in Kirkuk/Irak vier Menschen bei einer Explosion
vor dem Partei-büro der Patriotischen Union Kurdistans (PUK), vierzig Menschen
wurden verletzt in Basra/Irak, im Juni dieses Jahres wurde in Kirkuk ein
Stadtrat der Assyrischen Demokratischen Union ermordet. Im Herbst wurde
ein Attentat auf den religiösen Führer der Yeziden im Irak verübt.
Neben der
Hoffnung für eine bessere und sichere Zukunft beherrscht die Angst besonders
die Yeziden und Assyrer heute so stark wie in den vergangenen Jahrhunderten.
Beide Minderheiten
wurden in den letzten drei Jahrhunderten sowohl Opfer der muslimischen
Mehrheit als auch der Staaten, in denen sie leben.
· An ihnen
wurde im 19. und 20. Jahrhundert Massenmord begangen;
· Beide
Minderheiten wurden massenweise aus ihrem Siedlungsgebiet Mesopotamien
vertrie-ben;
· Ihr Hab
und Gut wurde von den Herrschenden beschlagnahmt und den Muslimen geschenkt;
· Wegen
der massiven Verfolgung im Osmanischen Reich flohen im neunzehnten Jahrhundert
Zehntausende von Yeziden in das zaristische Russland, bzw. in die heutigen
Staaten Armenien und Georgien.
Nach der
Zerschlagung des Osmanischen Reiches wurden sowohl Assyrer als auch die
Yeziden durch willkürliche Ziehungen der neuen Staatsgrenzen auf die Staaten
Türkei, Irak und Syrien verteilt.
Die drei
Staaten, deren Bevölkerung mehrheitlich muslimisch geprägt ist, erkennen
weder die Yezi-den noch die Assyrer als religiöse bzw. ethnische Minderheit
an. Insbesondere die Türkei hat nach dem Militärputsch im September 1980
gegen diese beiden Minderheiten eine Vertreibungspolitik be-trieben, so
dass im Laufe der letzten 20 Jahre die Zahl der Yeziden in Beschiri als
auch die der Assyrer im Tur Abdin, beides Regionen in Nordkurdistan (Südostanatolien),
stark dezimiert wurde. Die meisten Angehörigen der beiden Minderheiten
flüchteten auf Grund der massiven Verfolgung in die europäischen Staaten.
Nach dem
Zerfall der Sowjetunion wurden die yezidischen Kurden auch in Armenien
und Georgien zur Zielscheibe der staatlichen Verfolgungspolitik. Auch von
Ihnen flüchten viele entweder nach Russland oder versuchen in die westeuropäischen
Staaten zu gelangen.
Im Irak
wurden die christlichen Assyrer als religiö-se und ethnische Minderheit
Opfer des Baath-Regimes. Zehntausende von ihnen wurden wie die Kurden und
Turkmenen auf Grund der Arabisie-rungspolitik gewaltsam aus ihrem Siedlungsgebiet,
insbesondere aus der Provinz Kirkuk vertrieben.
Die Türkei
bemüht sich seit dem Antritt der AKP-Regierung verstärkt um die Annäherung
zur Euro-päischen Union. Im Rahmen der Kopenhagener Kriterien ist auch
die Einführung der Minderheitenrechte vorgesehen. Leider ist auch diese
Regierung nicht bereit, ohne wenn und aber die Rechte der religiösen und
ethnischen Minderheiten wie Yeziden bzw. Assyrer anzuerkennen. Sie haben
das Recht auf die Ausübung ihrer eigenen religiösen Kultur, Erziehung und
Sprache, die in der zukünftigen Verfassung der Türkei verankert werden
muß. Ohne die Verankerung der Minderheitenrechte in der Verfassung der
Türkei sollte die EU-Kommission der Türkei auf keinen Fall ein Auf-nahmedatum
nennen.
Nach dem
Irak-Krieg im Frühling dieses Jahres und nach dem Sturz des barbarischen
und blutigen Baath-Regimes verfügen nicht nur die Araber und Kurden, sondern
auch die Minderheiten wie die Turkmenen, Assyrer und Yeziden über eine
große Chance, ihre elementaren Minderheitenrechte zu erlangen. In dieser
Phase haben die kurdischen Parteien und Organisationen eine besondere
Verpflichtung gegenüber Yeziden und Assyrern. Die Assyrer haben gemeinsam
mit den Kurden jahrzehntelang gegen das Baath-Regime gekämpft.
Deswegen
müssen die kurdischen Parteien, die heute sowohl im föderalen Kurdistan
(Nordirak), als auch in Bagdad ein besonderes Gewicht bei der Strukturierung
des neuen Irak haben, darauf bestehen, dass sowohl in der zukünftigen föderalen
irakischen Verfassung, als auch in der zukünftigen Verfassung Kurdistans
die religiösen bzw. ethni-schen Rechte dieser Minderheiten verankert wer-den.
Am Tag
der Internationalen Menschenrechte
· appellieren
wir gemeinsam eindringlich an die internationale Gemeinschaft, insbesondere
die UN, OSZE, den Europarat, die Europäische Union und das Europaparlament,
stärker auf die Türkei einzuwirken, die von uns geforderte Verfassungsänderung
zu vollziehen;
· rufen
wir die US-Administration und die britische Regierung sowie die Völker
bzw. deren Parteien im Irak auf, in der zukünftigen Verfassung des föderalen
Irak die religiösen bzw. ethnischen Minderheitenrechte der Assyrer und
Yeziden zu verankern und die föderalen Teilstaaten zu verpflichten, diese
Rechte auch in ihre Verfassungen aufzunehmen;
· fordern
wir die syrische Regierung auf, den Demokratisierungsprozess einzuleiten
und in die zukünftige syrische Verfassung die Minderheitenrechte einzuarbeiten;
· fordern
wir die Regierungen von Armenien und Georgien auf, die Verfolgung von yezidischen
Kurden zu beenden und ihnen ihre religiösen und ethnischen Minderheitenrechte
zu gewähren.
(Gemeinsame
PE von IMK e.V. , KOMKAR, Assyrische Union Berlin e.V., Yezidisches Forum
Oldenburg/10. Dezember 2003)
Wie zuvor
auch diesmal möchten wir an Sie appellieren, uns mitzuteilen falls Sie
eine e-mail-Adresse haben, denn der Versand über e-mail ist kostengünstiger
und schneller.
Wir möchten
Sie gleichzeitig auf unsere web-Seiten hinweisen, die interessante Beiträge
enthält:
· Burkay’s
Kommentar zum EU-Fortschrittsbericht
· Korridor
durch Kurdistan (Ostwest Wochenzeitung, 05.12.03)
· AI-Bericht:
Ein bischen Folter in der Türkei … (FR, 10.12.03)
· Wenn
nicht nur Gott Zeuge ist (SZ, 03.12.03)
· Talabani:
Irakisches Grundgesetz bis Februar 2004 fertig
· Deklaration
von KDS: Für ein neues Syrien
· Ein Reformer
im Haifischbecken (taz, 10.12.03)
· Bericht
vom IHD-Diyarbakir (14.07.03)
· Der Spiegel
47 (17.11.03)
· Die Zeitspielt
für irakische Kurden (FAZ, 20.11.03)
· In Kirkuk
wehen viele Fahnen (Der Bund, 10.11.03)
· Interview
in der iranischen Zeitung (Memri, 27.11.03)
· Mit eisernen
Faust nach Europa (Die Zeit, Nr. 49)
· Demokratiebewegung
in Syrien (FR, 3.10.03)
· Befürchten
Sie nicht als Kollaborateur betrachtet zu werden? (01.10.03)
· Gib uns
ein wenig Zeit (Spiegel, 20.10.03)
· Ein Haus
für 16 Frauen (taz, 18.10.03)
· Schon
ein Kinobesuch kann die Familienehre verletzen (FR, 25.10.03)
· Wer ist
Bashar Assad? (Jerusalem Post, 15.10.03)
· Misstrauen
gegen die Türkei (FR,13.10.03)
· Viele
Fahnen in Kirkuk (NZZ, 11.10.03)
· Situation
der Kurden im Iran
In Englisch:
· Trial
against 4 lawyers of the Diyarbakir (Balkan Human Rights, 10/12/2003)
· The Human
Rights Association of Turkey (IHD), at a press conference on December 2,
2003
· Turkish
army warns government (Washington Times, 25 November 2003, by Andrew Borowiec)
· Turkish
red tape blocking Kurdish language course (AFP, November 24, 2003)
· Interview:
Iraqi Kurdish leader Jalal Talabani (Ibrahim Khayyat, Al-Hayat, London,
England, Nov. 22, 2003)
· Iraq's
Kurds say don't want independence (07/12/2003, Reuters - By Jeremy
Lovell)
· Saddam
Hussein captured: Kurdish official (AFP, 14 December, 2003)
· Three
Turks arrested in connection with Kirkuk suicide blast (Sunday, November
23 2003 @ 05:11 PM CST)
· Syrian
court to rule in February in trial of two Kurdish leaders (AFP , DAMASCUS
/ 7 December 2003)
· The Execution
of Two Kurdish Political Prisoners in Iran (Democratic Party of Iranian
Kurdistan - Bureau of In-ternational Relations), 8 December 2003)
· Barzani
call for a Kurdistan Federation (NTV, Nov 07, 2003)
· The Way
Forward, By Jalal Talabani
· Galbraith,
(Nov 20, 2003)
· Iraqi
Ministry starts Job Programm (Oct 25, 2003)
· KDP Representative
Refutes TDN (Kurdistan Observer, Nov 10, 2003)
· Iraqi
Warns of Delay on Constitution (Wasington Post, Nov 10, 2003)
· Kurdish
units to aid Iraqi Forces (Philadelphia Inquierer. Nov 09, 2003)
· Kurds
Protest in Front of Italian Embassy (KurdishMedia.com, Oct 06, 2003)
· Regional
Airports to help Kurds (Gulf1.com, Nov 08, 2003)
· Talabani
to mend Fences with Turkey (Reuters, Nov 06, 2003)
· Acceleration
of Reforms Needed Now for EU Bid (Human Rights Watch, October 30, 2003)
· Five
Bad Grades For Turkey in EU Progress Report (Zaman, by Selcuk Gultasli,
23 October 2003)
· Getting
Tough With Syria (By Steven C. Baker, FrontPageMagazine.com | October 21,
2003)
· IFJ Warns
Turkey Over Media Assault on Journalists' Rights and New Press ((IFJ, 27
October 2003)
· Important
Progress Has Been Reached To Upgrade Human Rights Standards (Anadolu Agency,
October 24, 2003)
· Journalist
imprisoned in Turkey (SOURCE: Reporters sans frontiE8res (RSF), Paris,
October 28, 2003)
· Kurds
Are Finally Heard: Turkey Burned Our Villages (New York Times, October
24, 2003)
· Kurds'
faith in new Iraq fading fast (Guardian, by Michael Howard, October 21,
2003)
· Many
Turks relieved that Iraqi opposition keeping Turkish troops out of Iraq
(AP, October 22, 2003)
· Michael
Chyet: The Jewish chronicler of Kurdish Culture (24 October 2003, Jerusalem
Post)
· Zebari:
'We do not want any of Iraq's immediate neighbours to take part in peacekeeping
missions” . (AFP, 10.07.03)
· Why Turkish
Troops are Going to Iraq? (Zaman/Turkey, 10. 09, 03)
· Turkey
faces tough task in getting OIC support for Iraq mission (TDN, 10.13.03)
· Where
free speech has a price (The Guardian, 10.13.03)
· Remarks
and Q & A by Foreign Minister Hoshyar Zebari (THE SABAN CENTER FOR
MIDDLE 10.01.03)
· An Appeal
to the Secretary-general of the United Nations (KDP-Iran, 10.14.03)
· Ciftci
tried at Istanbul's DGM f or criticisms on headscarf ban (TDN, 10.15.03
· Betraying
the Kurds again? (salon.com, 10.14.03)
· Hundreds
of Turkish soldiers to stand trial for rape of Kurdish woman (AFP, 03.10.03
· Poll
shows %89,5 of Iraqis against Turkish troop deployment (KurdishMedia, 10.15.03)
· 4 Years
In Prison for Headscarf Protests (Kurdistan Observer, 10.04.03)
· Fight
over Kurdish Language Use in Ankara (Radikal, 10.03.03)
· Iraqi
Council Opposed to Turkish Troops (AP, 10.07.03)
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tragen nicht unbedingt unsere Meinung, sondern geben die aktuell für unser
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Mit freundlichen
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Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
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ISSN 1438- 08 Herausgeber: IMK e.V., Postfach 07
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Verantwortlicher Leiter: Abubekir Saydam Abonnementbedingungen
(pro Jahr):· Stiftungen, Parteien, Regierungen und internationale Organisationen
sowie Gremien: Euro 92,00 · Gerichte, Rechtsanwälte, Menschenrechtsorganisationen,
Flüchtlingsberatungsstellen: Euro 46,00 · Förderabonnement, Einzelpersonen
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liebe Freundinnen
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mit der
Unterstützung von vielen Förderern und Spendern, sowie dem unermüdlichen
Einsatz unserer ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
konnten wir unsere Menschenrechtsarbeit auch in diesem Jahr aufrechterhalten.
Diese Unterstützungen
haben es uns in diesem Jahr ermöglicht, insbesondere folgende Bereiche/Aktivitäten
aufrechtzuerhalten:
" Trotz
Wegfall von öffentlichen Mitteln konnten wir unseren Menschenrechtsinformati-onsdienst
(MRID) aufrechterhalten.
" Gutachten
und Berichte zu wichtigen Menschenrechtsthemen erstellen, um die Öffent-lichkeit
über die Menschenrechtslage der Kurdinnen und Kurden, sowie über andere
Minderheiten aus den Herkunftsländern (Türkei, Iran Irak, Syrien)
zu informieren.
" Wir konnten
den Beratungsdienst für Flüchtlinge und die Betreuung von traumatisier-ten
Flüchtlingen nicht nur fortsetzen, sondern auch den Bereich auf Betreuung
von Op-fern geschlechtspezifischer Verfolgung ausweiten. Weiterhin konnten
wir zwei Studien erstellen, und zwar zu Themen "Ehrenmorde" in der kurdischen
Gesellschaft, was im-mer noch praktiziert wird und zur Situation der
"Staatenlosen Kurden aus Syrien".
" Tagungen
und Veranstaltungen u.a. zur Menschenrechtssituation, sowie zu Opfern geschlechtsspezifischer
Verfolgung und zur Situation der Kurden in Syrien.
Durch die
geplanten radikalen Kürzungen von Landesmitteln, des Europäischen Flücht-lingsfonds
und dem Wegfallen von ABM- Kräften im Jahr 2004 sind wir in eine finanziel-le
Notlage geraten.
Im nächsten
Jahr sind wir mehr denn je auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen,
um die Arbeit des Zentrums weiterhin effektiv fortführen bzw. aufrechterhalten
zu kön-nen.
Wir möchten
Sie bitten, durch ein Solidaritäts-Abonnement die weitere Herausgabe des
Menschenrechtsinformationsdienstes zu gewährleisten, sowie durch eine Fördermit-gliedschaft
und/oder eine Spende unsere weiteren Aktivitäten zu unterstützen.
Wir möchten
uns für Ihre Unterstützung im voraus bedanken und verbleiben
mit freundlichen
Grüßen.
gez.
Abubekir
Saydam
November 2003
(Geschäftsführer)
Spendenkonto:
IMK e.V., Volksbank Bonn, BLZ: 380 60 168, Kto-Nr.: 201 246 90 23
"Mord im
Namen der Ehre"
Entwicklung
und Hintergründe von "Ehrenmorden" –
eine in
Kurdistan verbreitete Form der Gewalt gegen Frauen
Eine besonders
verabscheuenswürdige Form der Gewalt gegen Frauen sind die "Morde im Namen
der Ehre," die bis heute im Nahen Osten und vor allem auch in Kurdistan
üblich sind, ja sogar in den letzten Jahren häufiger geworden zu sein scheinen.
Immer wieder werden dort Frauen ermordet, nur weil sie in Konflikt mit
den rigiden herrschenden Moralvorstellungen geraten sind.
Was sind
die Gründe dafür, dass zahlreiche Frauen umgebracht werden, nur um
die angeblich durch sie befleckte Familienehre zu reinigen? Stehen die
"Ehrenmorde" mit dem Erstarken des Islam und seinen Moralvorstellungen
im Zusammenhang? Warum sind diese Morde vor allem in Kurdistan zu beobachten,
handelt es sich bei ihnen etwa um eine "kurdische Tradition"? Diesen Fragen
gehen in diesem Buch zwei kurdische Wissenschaftlerinnen nach. Die Rechtsanwältin
Hamiyet Izol untersucht das Phänomen in den türkischen Teilen Kurdistans,
Dr. Mukaddes Sahin in den irakischen Teilen des Landes, vor allem in den
sog. kurdischen Selbstverwaltungs-Gebieten, die schon vor dem Sturz des
Saddam-Regimes dem Zugriff des Tyrannen entzogen waren. Johannes Düchting
informiert darüber, wie das deutsche Flüchtlingsrecht mit Frauen umgeht,
die Gefahr laufen, in ihrer Heimat Opfer von "Ehrenmorden" zu werden.
Zu beziehen
über IMK e.V. Preis: 12,-- Euro (incl. Versandkosten)
der IMK
e. V. möchte alle Interessierten und MitarbeiterInnen in der Flüchtlingsarbeit
darauf hinweisen, dass wir eine neue Publikation herausgegeben haben. Thema
dieser Publikation ist „Traumatisierte kurdische Flüchtlinge in Deutschland“
und trägt den Namen der gleichnamigen Fachtagung, die vom 15.-16. Juni
2001 im Maternushaus in Köln, stattfand:
„Odyssee
ins Ungewisse“
Durch Herrn
Dr. Ilhan Kizilhan wird ausführlich über die spezifischen Fluchtursachen
der Kurdinnen und Kurden in Nordkurdistan berichtet. Er gibt einen historischen
Überblick der Flüchtlingsentwicklung und geht auf die wirtschaftliche und
soziale Lage der Menschen in Nordkurdistan ein.
Herr Prof.
Ferhad Ibrahim und Herr Abubekir Saydam behandeln das Thema: „Fluchtursachen
aus dem Irak und Südkurdistan – Gibt es eine innere Fluchtalternative?“
Sie schildern die aktuelle Situation im Irak und in Sürkur-distan und berichten
von Stationen der Traumatisierung.
„Fluchtwege“
ist das Thema von Herrn Jürgen Hoppe, Journalist. Hier werden die Methoden
und Vorgehensweisen von Schleppern oder Schleusern erläutert, die für hohe
Geldsummen, Flüchtlinge unter oft unmenschlichen Bedin-gungen nach Deutschland
schleusen.
Frau Dipl.
Psychologin Hamidiye Ünal spricht über traumatisierte Flüchtlinge in Gesellschaft
und in Therapie. Sie geht auf Foltermethoden und auch auf die psychosoziale
und rechtliche Situation der Flüchtlinge in Deutschland ein. Besonders
behandelt wird das Thema „Trauma“, von den Folgen über Symptome bis hin
zu Beratung und Therapie.
Das Thema
„Möglichkeiten der Behandlung von traumatisierten Flüchtlingen im Herkunftsland
Türkei“ wird exem-plarisch anhand einer Prozessbeobachtung in Izmir von
Dr. med. Nesmil Ghassemlou behandelt. Anschliessend wer-den die Voraussetzungen
für eine erfolgversprechende Behandlung und die Behandlungsmöglichkeiten
erörtert.
Die 64-seitige
Publikation (Format DIN A4) kann in gebundener Form bei uns gegen die Entrichtung
eines Betra-ges von 8,00 Euro (inkl. Versandkosten) bestellt werden.
Neue Studie:
AUSLÄNDER IM EIGENEN LAND - Die Situation staatenloser Kurden in Syrien
In der
Provinz Hasaka wurde 1962 ca. 120.000 Kurden die syrische Staatsangehörigkeit
entzogen, sie wurden so zu Staatenlosen, zu Ausländern im eigenen Land.
Die vorliegende
Dokumentation beschäftigt sich mit der Situation dieser Bevölkerungsgruppe.
Unser Ziel ist es, in einem ersten Schritt sowohl die Hintergründe ihrer
Ausbürgerung als auch deren bis in die Gegenwart reichende Folgen darzustellen.
Gezeigt wird, dass die Ausbürgerungskampagne von 1962 integraler Bestandteil
der allgemei-nen Arabisierungsbestrebungen der syrischen Regierung gewesen
ist und dass die syrische Politik gegenüber den (staatenlosen) Kurden bis
in die Gegenwart durch diese Arabisierungslogik geprägt wird.
In einem
zweiten Schritt wird aufgezeigt, gegen welche nationalen Gesetze und internationale
Abkommen die syri-sche Praxis gegenüber Staatenlosen verstößt.
Dieser
Teil der Studie schließt mit einer Reihe von Empfehlungen zur Verbesserung
der Situation der Staatenlosen, die insbesondere an die syrische Regierung,
aber auch an andere internationale Akteure gerichtet sind.
Die Situation
der aus Syrien stammenden „staatenlosen“ Kurden hat inzwischen auch die
deutschen Behörden und Gerichte beschäftigt. Immer mehr dieser Kurden gelingt
die Flucht nach Europa und in die Bundesrepublik Deutsch-land, wo sie,
um ihren Aufenthalt hier zu sichern, zumeist Asyl beantragen.
Lange Zeit
spielte es in den Asylverfahren keine Rolle, ob es sich bei den Asylbewerbern
um Kurden mit oder ohne syrische Staatsangehörigkeit handelte.
Etwa Anfang
2001 änderte sich jedoch die Rechtsprechung hinsichtlich dieses Personenkreises.
Inzwischen werden in Deutschland Asylanträge, die sich darauf stützen,
dass man staatenloser Kurde aus Syrien sei, regelmäßig abge-lehnt. Da zur
Situation staatenloser Kurden kaum Veröffentlichungen in deutscher Sprache
vorliegen, hoffen wir mit unserer Dokumentation einen wichtigen Beitrag
zu diesem Thema geleistet zu haben.
Mit Beiträgen
von Eva Savelsberg, Siamend Hajo und Celal Abbas Kömür sowie Johannes Düchting
Zu beziehen
über IMK e.V. Preis: 10,- Euro (incl. Versandkosten)
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