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Internationaler Verein für Menschenrechte der Kurden 
IMK Wocheninformationsdienst
Datum: 15. September  – 7. Oktober 2003        Nummer: 200-201

Ermittlungen kommen nicht voran
Die Staatsanwaltschaft in Eyüp konnte bislang kei-ne Fortschritte in der Ermittlung wegen des Todes von 12 Gefangenen im Gefängnis Bayrampasa bei der Operation “Rückkehr zum Leben” vom 19. Dezember 2000 verzeichnen. Sie hat mehrfach die Kommandantur der Gendarmerie angeschrieben und um die Namen der Soldaten gebeten, die bei dieser Operation im Einsatz waren, aber jedes Mal kam die Mitteilung zurück, dass die erforderlichen Informationen und Dokumente nicht erreichbar sei-en. (Quelle: Milliyet, 06.09.03) 

Minen- und Bombenexplosion
Am 5. September fanden Engin Yerler (12) und Ugur Gül (12) Munition eines Raketenwerfers in der Nähe einer Militäranlage im Kreis Malazgirt (Mus). Sie explodierte, als sie damit spielten und tötete beide Kinder. Am 6. September trat ein Kind auf eine Mine in der Nähe einer Militäranlage im Kreis Eruh (Siirt). Mehmet Kaçar (12) starb und Ridvan Demir (10) wurde schwer verletzt. (Quelle: Radikal, 06. und 07.09.03) 

Hamza Aktan: Wir leben mit 
1 Million Minen
Die Internationale Kampagne für das Verbot von Landminen (ICBL) hat den Bericht für das Jahr 2002 herausgegeben. Diesem Bericht zufolge be-finden sich in der Türkei etwas mehr als 900.000 Minen, die meisten davon an der syrischen Grenze (615.419).
Der Bericht zur Türkei kann in Englisch unter der Adresse http://www.icbl.org/lm/2003/turkey.html eingesehen werden. Im Folgenden werden wir hauptsächlich aus dem Originalbericht zitieren und Vergleiche mit den Jahresberichten der TIHV an-stellen (DTF).
Wurden im Jahr 2001 noch 8.041 Minenopfer (Tote und Verletzte) von der Internationalen Kampagne für das Verbot von Landminen (ICBL) registriert, stieg die Opferzahl für das Jahr 2002 auf 11.700. Es wird jedoch von einer Dunkelziffer zwischen 20.000-26.000 ausgegangen wird, weil viele Unfäl-le unbemerkt in abgelegenen Gebieten geschehen. Laut ICBL ist nahezu jedes vierte Landminenopfer ein Kind. (Eine deutsche Presseerklärung kann auf der Website der deutschen Anti-Minen Kampagne (www.landmine.de) gefunden werden. 
Die Einzelheiten des Berichts zur Bundesrepublik Deutschland sind als pdf-Datei unter 
http://www.landmine.de/fix/lm_2003_deutsch.pdf abrufbar.
Für die Türkei nennt der Bericht der ICBL unterschiedliche Zahlen. Die permanente Vertretung der Türkei bei der UN in Genf sprach von 21 Schadensfällen im Jahr 2002, im Vergleich zu 58 Schadensfällen im Jahr 2001. Die Fälle sollen vor allem von Minen herrühren, die durch die PKK/KADEK gelegt wurden. Von den 21 Geschädigten sollen fünf das Leben verloren haben und 16 verletzt werden sein. Bei den 11 Zivilisten unter den Opfern soll jeweils ein Kind unter den Getöteten (4) und den 
 
 

Verletzten (7) gewesen sein. Die 58 Schadensfälle aus dem Jahre 2001 wurden wie folgt aufgeschlüs-selt: 
11 Todesfälle, 47 Verletzungen. 
16 Opfer waren Zivilisten 
(6 Tote und 10 Verletzte). 
Es wurden keine Angaben zu Kindern unter den Opfern gemacht. 
Der Menschenrechtsverein IHD hat im November 2002 einen Bericht herausgegeben, der sich mit den Opfern von Minenexplosionen seit 1990 beschäf-tigt. In diesem Bericht werden für das Jahr 2002 die Zahl von 15 Todesopfern (sowohl Angehörige des Militärs als auch Zivilisten) und 25 Verletzten genannt. Unter Hinzuziehung der Opfer durch Explosion von unbewaffneter Munition kommt die TIHV auf die Zahl von 38 Todesopfern (darunter 22 Kinder) und 70 Verletzte. Im Jahre 2001 verzeichnete die TIHV 18 Todesfälle und 23 Fälle von Verletzten. 
Das türkische Parlament hat am 12. März 2003 dem Internationalen Übereinkommen über das Verbot von Antipersonenminen (die sogenannte Ottawa-Konvention) zugestimmt. Es wurde vom Staatsprä-sidenten Ahmet Necdet Sezer ratifiziert und am 15. März im Amtsblatt veröffentlicht. Im Mai fand ein Treffen zwischen den Aussenministern der Türkei und Griechenland statt. Danach bekundeten beide Seiten, gleichzeitig das Ottawa-Abkommen ratifizieren zu wollen. Sie gaben aber kein Datum an. Zudem gab die Türkei bekannt, dass an der bulgarischen Grenze alle Minen beseitigt worden seien.
Die Türkei hat desweiteren angekündigt, alle Minen in ihrem Besitz zu vernichten. Das soll bis 2008 geschehen sein. Desweiteren sollen seit dem 26. Januar 1998 keine weiteren Minen verlegt worden sein. Die meisten der Minen wurden zwischen 1956 und 1959 verlegt, um illegale Grenzübertritte zu verhindern. Die Minenfelder sollen markiert sein, aber es wurde bislang keine entsprechende Land-karte vorgelegt. Die Zahl der Minen, die im Kampf gegen die PKK verlegt wurden, soll sich auf knapp 40.000 belaufen, die vor allem in den Jahren 1989 bis 1992 verlegt wurden. Bis zum Ende des Jahres 2002 wurden insgesamt knapp 14.000 Minen ent-fernt (einschließlich der Minen an der bulgarischen Grenze). Mit Georgien wurde im Januar 2003 eine Vereinbarung zur Säuberung des Grenzgebietes unterzeichnet. Verhandlungen mit Aserbeidschan dauern an. An der Grenze zu Armenien sollen 12.774 Minen sein, an deren Beseitigung schon gearbeitet wird. (Quelle: Bianet, 10.09.03)

Ahmet Kivanc: Katastrophale Zustände im Kindergefängnis von Aydin 
Die Abgeordneten Cavit Torun und Faruk Ünsal sind Mitglieder des Untersuchungsausschusses für Menschenrechte in der Grossen Nationalversamm-lung der Türkei. Sie haben das Gefängnis in Aydin besucht, um Vorwürfe von Misshandlungen an Kin-dern nachzugehen. Sie nahmen dazu den Beschwer-deführer A.D. (17) mit. Der hatte sich zuvor beim IHD in Aydin und dem Anti-Folter Büro der Anwaltskammer in Izmir beschwert. Nur mit Mühe konnten sich die Abgeordneten Zutritt zum Ge-fängnis verschaffen, waren bei den Gesprächen mit den Gefangenen dann jedoch ohne Überwachung.
A.D. brachte sie in einen Raum mit 16 Kindern. Danach berichteten die Abgeordneten, dass die Kin-der in einem fürchterlichen Zustand waren. Alle seien dort mit nacktem Oberkörper erschienen und hätten viele Wunden aufgewiesen, die sie sich mit scharfen Gegenständen, darunter auch zerbrochenen Fliesen, selber zugefügt hatten. Die Kinder hätten in einem vertraulichen Gespräch von Folter durch die Wärter gesprochen. Die Betten der Kinder seien rabenschwarze Schaumstoffmatten gewesen. Ein Kind aus Mus (kurdische Gebiete) hätten sie in einer Isolationszelle gefunden und es habe freiwil-lig diese Form der Haft gewählt, um nicht auch wie vier andere der 16 Kinder von den 12 Größeren vergewaltigt zu werden.
Die Abgeordneten teilten mit, dass sie den Vorwurf, dass A.D. durch die Misshandlungen gelähmt sei, nicht erhärten konnten. Er sei zwar krank gewesen, aber nach Auskunft der Ärzte hätte sein Rückgrat verletzt sein müssen, um eine Lähmung zu verursachen. Die Abgeordneten kündigten an, dass sie ihre Beobachtungen in einem Bericht festhalten werden und wenn dieser von der Kommission verabschiedet werde, würden sie Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstatten und eine Beschwerde beim Gouverneur einlegen. Der Justizminister Cemil Cicek kündigte an, dass er den Vorfall untersuchen lassen werde, sobald die Beschwerden bei ihm eingetroffen seien. Um derlei Vorkommnisse zu re-duzieren, arbeite sein Ministerium an der Errichtung von Gefängnissen des Typs L, in denen maximal sieben Personen in einem Raum seien.
Am Folgetage (11.09.) nahm Mehmet Kurt, st. Direktor der Abteilung für Haftanstalten im Justizministerium, zu den Vorwürfen Stellung. Er bezeichnete den Bericht der Abgeordneten als übertrieben. In einer schriftlichen Stellungnahme teilte er mit: „Nachdem Vorwürfe laut wurden, dass 13 Minderjährige sich an fünf minderjährigen Gefangenen  in der Haftanstalt Aydin vergangen hatten, hat die Staatsanwaltschaft in Aydin Ermittlungen angestrengt. Die vermeintlichen Täter und Geschädigten wurden vernommen und die Geschädigten wurden an die medizinische Fakultät der Adnan Menderes Universität zur Erstellung von Attesten überwiesen. Vier der Geschädigten haben die Vorwürfe verneint und vorgebracht, dass der fünfte un-ter ihnen diese Vorwürfe erhoben habe, um in den Beobachtungstrakt verlegt zu werden, wo es angenehmer sei, als in der Kinderabteilung. Die Beschuldigten haben die Vorwürfe zurückgewiesen. In den medizinischen Gutachten konnte weder akuter noch chronischer Geschlechtsverkehr nachgewiesen werden.
Die Abgeordneten reagierten auf diese Feststellung mit der Bemerkung, dass die Kinder aus Angst nicht die Wahrheit gesagt haben könnten. Sie for-derten, dass eine unabhängige Kommission die Vorwürfe untersuchen solle. Sie zeigten sich besorgt über die Bezeichnung „übertrieben“ und forderten die Personen, die so etwas sagten auf, eine Nacht in dem Gefängnis zu verbringen.
(Quelle: Radikal, 10. und 11.09.03) 

Regisseurin freigesprochen
Die 2. Kammer des Amtsgerichts in Bakirköy/Istanbul hat Handan Ipekci, die Regisseurin des Fil-mes “Großer Mann – Kleine Liebe”, vom Vorwurf der Beleidigung der Sicherheitskräfte freigesprochen. Der Film, der Erlebnisse eines Richters im Südosten der Türkei mit einem kleinen Mädchen schildert, war trotz internationaler Anerkennung verboten worden, bevor das oberste Verwaltungsgericht im März 2002 das Verbot wieder aufhob. (Quelle: Cumhuriyet,11.09.03) 

Polizisten für Todesschüsse verurteilt
Die 2. Kammer des Landgerichts in Üsküdar (Is-tanbul) hat den Polizeibeamten Esat Bitnel wegen des Todes von Semra Kayacan verurteilt. In dem Urteil gab das Gericht zu bedenken, dass die Kugel aus der Pistole des Polizisten, der sich auf der Ver-folgung eines gestohlenen Autos befunden hatte, möglicherweise auch die Hand seines Kollegen Ayhan Isik getroffen haben könne. Dennoch wurde der Polizist wegen Mordes erst zu 24 Jahren Haft verurteilt. Aus strafmildernden Gründen wurde auf die §§ 50 und 463 TSG verwiesen. Schliesslich wurde dem Polizisten noch gute Führung beschei-nigt, so dass die Strafe im Endeffekt auf 20 Monate Haft reduziert wurde. Der Polizeibeamte Nusret Akiner wurde ebenfalls zu 20 Monaten Haft verur-teilt. Er erhielt eine weitere Strafe von 8 Monaten für den Verletzung des Kollegen, die erst auf 16 Tage Haft reduziert und dann in eine Geldstrafe von 116 Millionen TL (weniger als 100 Euro) verwan-delt wurde. (Quelle: Radikal, 12.09.03) 

Folter in Urfa
Die Kommission des Menschenrechtsausschusses im Parlament hat ihren Bericht zu Untersuchungen im Dorf Küpeli im Kreis Bozova (Urfa) veröffent-licht. Demnach kam es zwischen Soldaten der Gendarmerie und Teilnehmern an einer Hochzeitsfeier im Juli zu einem Handgemenge. Die Gendarmerie kam am 10. Juli wieder in das Dorf. Die Dorfbewohner wurden im Garten der Schule auf heissen Beton gelegt. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass es bei dem Handgemenge wegen des Abfeuerns von Waffen auf der Feier nicht zu Schlägen kam. Die Dorfbewohner hätten sich mit dem Gesicht zu Boden weder 4-5 Stunden, aber auch nicht nur 15-20 Minuten hinlegen müssen, was mit der Notwendigkeit einer Durchsuchung nicht zu rechtfertigen sei. Dies sei ein Fall von Misshandlung. (Quelle: Yeni Safak, 13.09.03) 

Kein Verfahren nach Erschiessung
Die Anwältin Reyhan Yalcindag gab an, dass die Ermittlungen wegen der Erschiessung von Selma (Gurbet) Kilic, Necdet Demirkandan und einer Person aus Syrien, die von Polizisten bei einer Hausdurchsuchung im Kreis Silvan (Diyarbakir) am 17. Oktober 2001 getötet worden waren, am 1. August eingestellt worden sind. Die Staatsanwalt-schaft in Silvan habe zunächst beim Gouverneur von Diyarbakir um Erlaubnis ersucht, gegen 43 Polizisten zu ermitteln. Dies wurde am 4. August 2002 abgelehnt. Daraufhin legte die Anwältin, die die Familie Kilic vertritt, Widerspruch beim Ver-waltunsgericht in Diyarbakir ein. Nachdem das Verwaltungsgericht diesen Widerspruch ablehnte, stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. (Quelle: Özgür Gündem, 13.09.03) 

Eren Keskin freigesprochen
Das SSG Istanbul sprach am 11. September die stellvertretende Vorsitzende des IHD, Eren Keskin, im Zusammenhang mit einer Rede auf der Konfe-renz der Union der Alewitischen Frauen in Köln am 16. März 2002 frei. Inzwischen wurde bekannt, dass auch das Verfahren gegen Ömer Asan wegen seines Buches zur Kultur in Ponthos freigesprochen wurde. Ihm war Separatismuspropaganda zur Last gelegt worden. (Quelle: Evrensel, 13.09.03) 

Munition explodiert
In der Nähe des Dorfes Kocaklar im Kreis Kozluk (Batman) fand Birsen Tan (13) ein Artilleriege-schoss. Sie wurde durch die Explosion verletzt. (Quelle: Milliyet, 15.09.03) 

Schily legte in Ankara Folter-Bericht im Fall Kaplan vor
Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) hat der tür-kischen Regierung Presseberichten zufolge einen ärztlichen Bericht über die Folterung eines Anhän-gers des Islamistenführers Metin Kaplan vorgelegt. Wie die Istanbuler Zeitung "Milliyet" am Mittwoch berichtete, versprach der türkische Innenminister Abdülkadir Aksu, der Angelegenheit nachzugehen. Laut "Milliyet" geht es in dem Bericht um die Miss-handlung von Hasan Basri Gökbulut, eines Schwa-gers von Kaplan. Gökbulut war im November 2000 in Deutschland zusammen mit Kaplan wegen des Aufrufes zur Ermordung eines Rivalen von Kaplan zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Presseberich-ten floh Gökbulut nach Iran und wurde von dort aus an die Türkei ausgeliefert. Im vergangenen Jahr wurde Gökbulut in der Türkei zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt. (Quelle: AFP, 17.09.03)

Situation im Gefängnis von Midyat
Eine Kommission der Anwaltskammer Diyarbakir hat die Situation im Gefängnis von Midyat unter-sucht. Feride Aytug, Muharrem Sahin und Vedat Karaduman stellten in dem Bericht fest, dass in der Frauenabteilung Typhus verbreitet sei. Etliche Frauen hätten Knoten in der Brust und einige Gefangene litten an Leistenbruch. Es sei der Kommission nicht möglich gewesen zu überprüfen, ob die Beschwerden der Gefangenen auch an die zuständigen Stellen weitergeleitet werden.
(Quelle: Özgür Gündem, 18.09.03) 

Minenexplosion
Am 17. September kam es in der Nähe des Dorfes Ortaköy im Kreis Uludere (Sirnak) zu einer Minen-explosion, bei der Nusret Berk, der die Grenze zum Irak überqueren wollte, verletzt wurde.
(Quelle: Evrensel, 18.09.03) 

In der Türkei erregen Enthüllungen
über das Generalsekretariat des 
NSR  Aufsehen
Was in der Türkei in den vergangenen Tagen ans Licht gekommen ist, hat vielen Bürgern die Sprache verschlagen. Nun wissen sie, daß das Generalsekre-tariat des Nationalen Sicherheitsrats (NSR) sie zwei Jahrzehnte lang mit Mitteln der psychologischen Kriegführung gefügig gemacht hat, daß zwei Jahrzehnte lang im Generalsekretariat alle geheim-dienstlichen Informationen zusammengelaufen sind und ausgewertet wurden. Der pensionierte General Dogan Beyazit, der in den achtziger Jahren selbst Generalsekretär des NSR war, sagte nun, wer im-mer an die Macht gekommen sei und das "Rote Buch" gelesen habe, habe seine Politik geändert.
Das "Rote Buch" ist 27 Seiten dünn und enthält 42 Paragraphen. Wie eine "Satzung" gaben diese Para-graphen dem Generalsekretariat Kompetenzen, die es zum inneren Machtzentrum der Republik ge-macht haben. Die Satzung war geheim gewesen, bis die Zeitung "Radikal" sie publizierte. Daß es erst jetzt geschah, ist nicht zufällig; denn am 31. Juli hatte das Parlament im "7. EU-Reformpaket" den vom Militär beherrschten NSR von einem Exeku-tivorgan zu einer bloß noch beratenden Institution gestutzt.
Nicht alle Militärs waren mit den Veränderungen einverstanden. General Tuncer Kilinc, der letzte Generalsekretär des NSR, äußerte, daß das General-sekretariat entleert worden sei, anstatt es weiter zu stärken. Andere Offiziere sehen jedoch eine Demokratisierung des Landes als positiv an. Es ist anzunehmen, dass aus ihren Kreisen der Zeitung das brisante Dokument zugespielt wurde.
Weder über die inneren Strukturen des Generalsekretariats noch über seine Finanzen war in der Vergangenheit auch nur die kleinste Information nach außen gedrungen. Auf vier Abtei-lungen, die erst jetzt bekannt wurden, hatte seine Macht basiert: Nationale Sicherheitspolitik, Öffentlichkeitsarbeit, Sammlung und Auswertung von Informationen und Zivilschutz. Alle sollen nun aufgelöst werden und in Zukunft werde das Generalsekretariat nur noch eine "Denkfabrik" sein, schreibt "Radikal". Im Generalsekretariat werden nicht mehr alle Informationen des Geheimdienstes MIT sowie der Dienste der Polizei und der Gendarmerie zusammenlaufen. Das Generalsekretariat wird dann auch nicht mehr das geheime "Dokument der Nationalen Sicherheit" formulieren, das die inneren und äußeren Feinde der Türkei bestimmt und Gegenmaßnahmen vorge-schlagen hat. Dazu stellte das Generalsekretariat die Mittel bereit, und es veranlaßte, daß die gewählte Regierung die Vorgaben des Generalsekretariats jeweils übernahm. Das Generalsekretariat wird auch nicht mehr die letzte Instanz für den Zivil-schutz sein.
Viele Türken sind empört darüber, daß die Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit mit Mitteln der psychologischen Kriegführung Desinformationskampagnen lanciert hat, um "innere und äußere Gefahren zu beseitigen" und um die "territoriale Integrität des Staats, seine Unabhängigkeit und die Prinzipien der Revolution Atatürks" zu schützen. Ausdrücklich schreibt die Satzung vor, sich des staatlichen Fernsehens und öffentlich-rechtlicher Institutionen wie der halbamtlichen Nachrichtenagentur Anadolu zu bedienen. Auch Verbände und private Unternehmen sollten eine "Sonderausbildung" erhalten und als Instrument eingesetzt werden. Was die Möglichkei-ten des Generalsekretariats überschritt, wurde vom Geheimdienst MIT übernommen.
Das "Rote Buch" ist nach dem Militärputsch von 1980 entwickelt worden und zeigt das Mißtrauen der alten republikanischen Elite gegenüber der sich wandelnden Gesellschaft. Ismet Berkan, der Chef-redakteur von "Radikal", schrieb, nun wolle er wissen, ob die Morde an unbequemen Kritikern wie Ugur Mumcu, Bahriye Üçok und Ahmet Taner Kislali nicht auch auf das Konto der "psychologi-schen Kriegführung" gingen. Seine Zeitung hat das letzte große Tabu der Türkei gebrochen. Bis zuletzt hatten die türkischen Journalisten den Mut, über alles zu schreiben, nur nicht über den Nationalen Sicherheitsrat und dessen Generalsekretariat. Bis November soll es eine neue Satzung haben.
(Quelle: FAZ, 16.09.03)

Folterer vom Dienst supendiert
Adil Serdar Saçan, der ehemalige Direktor für öffentliche Ordnung im Polizeipräsidium Istanbul, wurde vom Dienst suspendiert, da er Folter gedul-det hat. Im Hintergrund steht die Festnahme von C.A., S,S, und Ö.Ö., die nach der Ermordung der Studentin Yasemin Durgun im März 2002 vier Ta-ge lang verhört wurden. Die Staatsanwaltschaft in Beyoglu setzte sie wieder auf freien Fuss. Im Krankenhaus in Haseki machten die Entlassenen zwar auf Folter aufmerksam, erhielten aber Bescheinigungen, dass keine Spuren von Gewalteinwirkung festzustellen waren. Auf Intervention des Anwalts Metin Iriz wurden die Personen dann von der forensischen Abteilung der medizinischen Fakultät an der Uni Istanbul untersucht und ihnen wurde attestiert, dass sie gefoltert worden waren. Nach den Ermittlungen erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen 3 Ärzte am Krankenhaus Haseki und 7 Polizeibeamte. Das Verfahren wird im Dezember vor der 7. Kammer des Landgerichts Istanbul beginnen. Gegen Adil Serdar Saçan und weitere 25 Beamte wurden die Ermittlungen eingestellt. Allerdings kam der Disziplinarausschuss im Innenministerium zu dem Schluss, dass Saçan und Ahmet Ihtiyaroglu die Folter der ihnen untergeordneten Beamten ge-duldet hatten und ordnete daher ihre Entlassung aus dem Dienst an. (Quelle: Milliyet, 20.09.03) 

Dorfbewohner kehren zurück
Die Bewohner des Dorfes Ciglili im Kreis Cukurca (Hakkari), die am 7. September über die Grenze in den Nordirak gegangen waren, sind wieder zurück-gekehrt. Es wurde berichtet, dass sie sich mit der Gendarmerie verständigten und in Zukunft weder ihre Wohnungseinrichtung noch ihre Tiere be-schlagnahmt werden.  (Quelle: Özgür Gündem, 23.09.03) 

Verfahren gegen Angehörige
Vor dem SSG Istanbul ging ein Verfahren gegen 29 Angehörige von Gefangenen zu Ende, die am 7. Oktober 2000 vor dem Gymnasium in Galatasaray gegen die Gefängnisse vom Typ F protestiert hatten. Das Gericht sprach sie aufgrund der Veränderungen im § 169 TSG frei.  (Quelle: Evrensel, 23.09.03) 

Freispruch für Islamisten
Das SSG Istanbul sprach 11 Angeklagte vom Vorwurf der Mitgliedschaft in der Organisation “Beyiat El Imam” (Union der Vorbeter) frei. Als Begründung wurde die geänderte Definition von Terrorismus angegeben. Die Angeklagten Necdet Sinan Kosifoglu, Salim Özçilenk und Erhan Uysal waren bis zum Freispruch in Haft gewesen. (Quelle: Milliyet, 23.09.03) 

Folterverfahren endet in Freispruch
Vor dem Amtsgericht in Elazig ging ein Verfahren gegen 7 Polizeibeamte zu Ende, die im August 2002 die Ärztin Gülistan Ekinci misshandelt haben sollen. Sie war zusammen mit ihrem Ehemann Mehmet Ekinci in einer Operation gegen die Orga-nisation Hizbullah festgenommen worden. Ihr Mann wurde später zu 12,5 Jahren Haft verurteilt. In dem Verfahren gegen die Polizisten Mehmet Ömür, Zekai Altuntasoglu, Erdal Küçük, Süleyman Erdogan, Osman Aladag, Serkan Kaygisiz und Ramis Gör lehnte das Gericht Anträge der Neben-klage auf mehr Zeit ab und sprach die Angeklagten frei. (Quelle: Evrensel, 24.09.03)

Rundschreiben an die
Provinzgouverneure: Verbotene Namen darf es nicht geben
Obwohl mit dem 6. EU-Anpassungsgesetz vom Juni 2003 auch das  Einwohnermeldegesetz geän-dert wurde, wonach Kinder auch nicht-türkische  Namen erhalten dürfen, wurde die Änderung in den vergangenen drei Monaten nicht umgesetzt. Des-halb wurde jetzt vom Justizministerium, Außen- und Innenministerium in Zusammenarbeit mit dem EU-Sekretariat ein Runderlass an die Einwohner-meldeämter vorbereitet, nach dem in Zukunft alle Namen zulässig  sind, außer solchen, die gegen die Moral verstoßen oder nicht dem türkischen  Alpha-bet entsprechen. Letztere Bedingung führt dazu, dass einige kurdische  Namen ausgeschlossen bleiben, da die Buchstaben q, x und w als dem türkischen Alphabet als fremd gelten. Damit bleiben beispielsweise folgende kurdische Namen ausgeschlossen: Hewar,  Xezal, Bawer, Berwar, Berxo, Ciwan, Derwes, Xebat, Welat, Feqi. (Quelle: Radikal, 24.09.03)

Freispruch für Mercan und Dilipak
Die 4. Kammer des Amtsgerichts in Fatih (Istanbul) hat Ahmet Mercan, Vorsitzender von Mazlum Der in Istanbul und den islamischen Journalisten Abdur-rahman Dilipak im Zusammenhang mit einer De-monstration gegen die US Intervention im Irak vom 24. Februar freigesprochen. Im Urteil hiess es, dass die Konditionen der Straftat nicht gegeben seien. (Quelle: TIHV, 26.09.03) 

Freispruch für kurdische Speisen
Das Amtsgericht in Batman hat Emel Çiftçi, aus dem Vorstand des Kulturzentrums “Bahar” in Bat-man freigesprochen. Das Verfahren war eröffnet worden, weil die Namen einiger Speisen auf einer regionalen Speisen-Show in kurdisch geschrieben waren. Das Gericht sah darin keine Straftat. (Quelle: Evrensel vom 26.09.2003) 

Die AKP-Regierung legt das Projekt „Dorf-Stadt“ ad acta
Die Regierung der Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung (AKP) hat vom Projekt der „Dorf-Stadt“ Siedlungen, das dem Ex-Premier Bülent Ecevit besonders am Herzen gelegen hatte, Abstand genommen. Damit wird ein Kredit in Höhe von 300 Millionen Dollar, den die Weltbank für das Projekt zur Verfügung gestellt hatte, fällig. Bei einer erfolg-reichen Durchführung hatte die Weltbank ein Gesamtvolumen von 4 Milliarden Dollar in Aussicht gestellt. Die einzige Ansiedlung, die in diesem Zusammenhang in den letzten 5 Jahren fertiggestellt wurde, ist im Kreis Mesudiye in der Provinz Ordu, wo 9 Dörfer zusammengefasst wurden und die Infrastruktur sogar die Einrichtung eines Internet-Cafes einschliesst. (Quelle: Radikal, 25.09.03)

Häftling erschossen
Am 26. September wurden Ahmet Aydin und seine Frau zur Wache in Kavacik (Ankara) gebracht, weil sie Streit miteinander hatten. Dort erschoss der Polizeibeamte Ilhan Çerçi den Gefangenen Ahmet Aydin. Zu seiner Verteidigung soll der Beamte vorgebracht haben, dass der Gefangene ihn be-schimpft und angegriffen habe. Zum anderen wurde bekannt, dass Ilhan Çerçi im Juni wegen abnormem Verhalten in ärztlicher Behandlung war. (Quelle: Milliyet, 27.09.03) 
Auslieferung von Syrien und dem Iran
Aus Kreisen der Sicherheitskräfte wurde bekannt, dass Syrien in diesem Jahr 37 Angehörige der PKK/KADEK an die Türkei ausgeliefert hat. Vom Iran wurden 9 PKK/KADEK Militante an die Tür-kei ausgeliefert. (Quelle: Radikal, 27.09.03) 

Gefangener setzt sich in Brand
Im Gefängnis in Sincan vom Typ F hat sich der Gefangene Bener Ekmekçi am 26. September in Brand gesetzt. Er wurde in das Numume Kranken-haus von Ankara eingeliefert. In “Hürriyet” und “Milliyet” wurde als Grund der Tat der Druck von Organisationsangehörigen der DHKP/C angegeben. Bener Ekmekçi, der ebenfalls der Organisation angehörte, habe einen Antrag im Rahmen des Reuegesetzes gestellt. Das Justizministerium wie-derum stellte fest, dass es in Gefängnissen vom Typ F nicht möglich sei, dass Gefangene andere unter Druck setzen. (Quelle: Hürriyet, 27.09.03) 

Journalisten vor Gericht
Vor der 2. Strafkammer des Landgerichts in Bakir-köy wurde am 26. September in 3 Verfahren gegen die Journalisten Yildirim Türker, Perihan Magden, Nese Düzel (alle Radikal), den interviewten Wissenschaftler Dogu Ergil und den Chefredakteur Hasan Çakkalkurt verhandelt. Alle waren nach § 159 TSG angeklagt und alle wurden freigespro-chen. (Quelle: Radikal, 27.09.03) 

Urteil im DHKP/C Verfahren
Am 26. September verurteilte das SSG Istanbul Yasemin Okuyucu, Metin Dikme und Bayram Kaya nach § 146/1 TSG zu lebenslanger Haft. Ihnen waren als DHKP/C Angehörige vier Morde in den Jahren 1991 und 1992 in Istanbul zur Last gelegt worden, darunter ein Staatsanwalt und ein pensio-nierter General. Der Anwalt Ercan Kanar machte darauf aufmerksam, dass sein Mandant Metin Dikme einen Antrag auf Reue gestellt habe, diesen aber zurückgezogen habe, nachdem er das Gesetz genauer gelesen habe. (Quelle: Özgür Gündem, 27.09.03) 

Freispruch für Gedankenfreiheit
Das SSG Istanbul befasste sich am 29. September mit zwei Verfahren wegen der Publikation von inkriminierten Texten in den Büchern “Gedanken-freiheit 2000” und “Gedankenfreiheit für Alle”. Für das erste Büchlein hatten 16 Personen als Herausgeber fungiert, während es im zweiten Fall 65 Personen waren. Sie wurden allen freigesprochen. (Quelle: Milliyet, 30.09.03)
Urteil gegen DEHAP Funktionäre bestätigt
Die 6. Kammer des Kassationsgerichtshofes hat die Urteile gegen Mehmet Abbasoglu, ehemaliger Vorsitzender der DEHAP, Nurettin Sönmez, ehemaliger Generalsekretär der DEHAP, Veysi Aydin, ehemaliger Vorsitzender und Ayhan Demir, ehemaliger Generalsekretär der DEHAP wegen Wahlbetruges bestätigt. Die 2. Kammer des Landgerichts in Ankara hatte sie am 26. Juni wegen eines Verstosses gegen den § 342 TSG zu Haftstrafen von knapp 2 Jahren verurteilt. 22 Angeklagte waren freigesprochen worden. Aufgrund dieses Urteils könnte das Ergebnis der Parlamentswahlen vom 3. November 2002 angefochten werden. (Quelle: Hürriyet, 30.09.03) 
 

Minenexplosion an der griechischen Grenze
Nach der Überquerung des Flusses Maritza an der türkisch-griechischen Grenze sind sieben Flüchtlinge (vermutlich aus dem Iran) durch eine Minenexplosion getötet worden. Fahri Yücel, der Gouverneur von Edirne, gab an, dass die griechische Seite noch keine offiziellen Informationen geliefert habe und beteuerte, dass es auf der türkischen Seite keine Minen gebe. (Quelle: Cumhuriyet, 30.09.03) 

Soldaten erschiessen Kind
In der Nacht vom 30. September hatten Soldaten in der Nähe des Dorfes Ücgüzler im Kreis Caldiran (Van) einen Hinterhalt gelegt, um Schmuggler zu fassen. Sie hielten eine Gruppe von Dorfbewohnern an, von denen die meisten fortliefen. Nur Zahir Yilmaz (14) und Seyfettin Kaya (49) stellten sich. In diesem Moment soll auf Zahir Yilmaz geschossen worden sein. Er verstarb auf der Gendarmeriewache. Seyfettin Kaya sagte, dass sie sich auf den Weg in den Iran gemacht hätten, um Heizöl zu holen. Sie hätten die Grenze vielleicht 5 Meter passiert, weil die Leute aus dem Iran das Heizöl hergebracht hatten. “Wir beluden unsere Pferde und machten uns auf den Weg ins Dorf. Nach 150 Metern wurden wir von den Soldaten angehalten. Es war um Mitternacht. Sie forderten uns auf, stehenzubleiben, aber die meisten rannten fort. Die Soldaten waren ca. 15 Meter von uns entfernt. Zahir und ich hoben die Arme und sagten, dass wir uns stellen würden. Dennoch wurden wir von drei Seiten beschossen. Zahir wurde von einer Kugel in den Rücken getroffen. Wir mussten uns mit dem Gesicht nach unten auf den Boden legen und wurden mit Stiefeln getreten. Auch Zahir wurde einem Verhör unterzogen, obwohl er verletzt war. Nach anderthalb Stunden war immer noch kein Fahrzeug da und ich habe Zahir auf den Rücken genommen, um zum Dorf zu gehen. Nach 1 Kilometer kam dann ein Jeep und sie haben Zahir zur Wache gebracht. Dort vergingen noch einmal 40 Minuten, bevor Zahir verstarb.” (Quelle: Özgür Gündem, 03.10.03) 

Verfahren gegen Folterer
Vor der 7. Kammer des Landgerichts Izmir begann das Verfahren gegen Muhtesem Çavusoglu (ehema-liger Leiter der Anti-Terror Abteilung in Izmir und jetzt st. Polizeichef von Aydin) und die Polizeibe-amten Mesut Angi, Alim Erçetin und Hürriyet Gündüz wegen Folter an Mehmet Desde zwischen dem 9. und 13. Juli 2002. Die Angeklagten waren nicht erschienen. Die Verhandlung wurde auf dem 31. Oktober vertagt. (Ein detaillierter Bericht ist unter www.tuerkeiforum.net/extra/desde.html zu finden) (Quelle: TIHV, 03.10.03) 

Folterverfahren in Igdir
Vor dem Langericht in Igdir begann ein Verfahren gegen die Polizeibeamten Turgut Tutar, Hüseyin Egin, Hasan Korkmaz und die Ärzte Dr. Metin Simsek und Ahmet Babacan, die trotz offensichtlicher Folter an Mehmet Alp, Levent Tastan, Mehmet Cirkan, Resul Gür, Erkan Ipek und Salahattin Filizkiran, die am 15. Februar dieses Jahres festgenommen worden waren, keine Spuren von Schlägen und Gewalt attestiert hattten. Die Angeklagten waren nicht erschienen. Unter den Zuschauern gab Osman Ipek an, dass er ebenfalls gefoltert worden sei. Das Verfahren wurde auf den 16. Oktober vertagt. (Quelle: Özgür Gündem, 03.10.03) 

Bilanz des Reuegesetzes
Das Integrationsgesetz, das die AKP Regierung vor 2 Monaten mit dem Ziel verabschiedete, 5.000 Militante der PKK/KADEK “von den Bergen” zu holen, hat nicht den erwarteten Zuspruch gefunden. Aus den Gefängnissen wurden insgesamt 2.012 Anträge auf Anwendung des Gesetzes gestellt, während insgesamt 225 Militante ihre Organisatio-nen verliessen und sich den Sicherheitskräften stell-ten. Von den “in den Bergen” aktiven KADEK Militanten haben sich 120 gestellt.
Neben 1.242 Aktivisten der KADEK haben sich 545 Angehörige der Hizbullah und 123 Angehörige der DHKP/C gemeldet, um in den Genuss des Ge-setzes zu kommen. Die Gesamtzahl der 2.237 Anträge verteilt sich auf 32 verschiedene Organisationen. Mittlerweile wurden 767 Organisationsmitglieder freigelassen. Darunter befinden sich 294 Angehörige der KADEK, 167 von der Hizbullah und 290 von der DHKP/C. Dazu kommen die Personen, die sich stellten und deswegen straffrei ausgingen. Das sind bei der KADEK 101, Hizbullah 77 und DKHP/C 5. Anträge aus den Reihen von radikalen islamischen Organisationen kamen von: Hilafet Devleti 17, Hizb-ut Tahrir 39, IBDA-C 28, Islami Hareket 14, Islami Cihad 8, Selam Kudüs Ordusu 4, Vasat 13, Tevhid-i Selam 3. Von linken Organisationen waren es: MLKP 11, TDKP 5, TIKP 4, TKP/ML 5, TIKKO 58, TDP 3, Dev-Sol 11, Dev-Yol 3, THKP/C 5, Kurtulus 1. (Quelle: Milliyet, 02.10.03) 

Sprengkraft des Wortes:
Ständeratskommission verschiebt
Türkeireise
Nachdem die türkischen Behörden Aussenministe-rin Micheline Calmy-Rey ausgeladen haben, sei die politische Atmosphäre nicht günstig für einen fruchtbaren Dialog. Deshalb verschiebt die Aussenpolitische Kommission des Ständerats ihre für Anfang November geplante Informationsreise in die Türkei auf das nächste Jahr. 
Auslöser für die türkisch-schweizerische Verstim-mung war Folgendes: Der Schweizer Nationalrat hatte 2001 ein Postulat des Waadtländer PdA-Vertreters Josef Zisyadis zum politisch heiklen Thema des Völkermords an den Armeniern zwischen 1915 und 1920 mit 73 zu 70 Stimmen verworfen. Hierdurch sollte eine Anerkennung des Genozids als historische Tatsache erreichen werden. National- und Ständerat überwiesen jedoch eine Petition an den Bundesrat mit der Aufforde-rung, im schweizerisch-türkischen Dialog ‘den Völkermord an den Armeniern zur Sprache zu bringen’. 
Die Türkei verweigert sich seit je einer unvoreingenommenen Auseinandersetzung mit diesem dunklen Kapitel ihrer Geschichte. Der Bundesrat hat deshalb bisher das Wort Genozid tunlichst vermieden und beantragte  Ablehnung des jüngsten Vorstosses, bedauert und verurteilt jedoch in seiner schriftlichen Antwort die ‘tragischen Massendeportationen und Massaker in der Endphase des Osmanischen Reiches’. Der Bundesrat ist der Meinung, dass die dunklen Kapitel der Geschichte vor Ort und durch die betroffenen Länder aufgearbeitet werden sollen. APK-Präsident Reimann legte diese diplomatische Zurückhaltung ab, als er auf die Frage eines Journalisten antwortete, für die Ermordung von 800 000 bis 1,5 Millionen Armeniern sei die Bezeichnung Völkermord ‘wahrscheinlich ver-mutlich richtig’. (Quelle: NZZ, 03.10.03)
 

Problematische Kinder
Feyzullah Arslan, Sprecher der obersten Polizeidi-rektion, gab Zahlen zu problematischen Kindern bekannt. Demnach lebten im Jahre 2002 insgesamt 864 Kinder unter 11 Jahren auf der Strasse, in der Altersgruppe zwischen 11 und 18 waren es 1.968. Insgesamt wurden 12.483 Kinder unter 11 Jahren festgenommen. In der Altersgruppe zwischen 11 und 18 Jahren waren es 44.002 Kinder. Bei den festgenommenen Kindern stellte die Polizei in 22.555 Fällen eine Abhängigkeit von Nikotin, bei 2.661 von Alkohol, bei 2.021 von Klebstoff, bei 354 von Drogen und 667 eine Abhängigkeit von Pillen fest. (Quelle: Radikal, 04.10.03)

Entscheidungen des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes (EMRG)

Entscheidungen vom 23.09.2003 

1. Cafer Tayyar Bektas
Der politische Gefangene Cafer Tayyar Bektas (geb. 1976) hatte sich wegen einer Verletzung des Artikels 5 der Europäischen Menschenrechtserklä-rung (EMRE) beschwert, da er nach seiner Fest-nahme in Ankara im September 1997 erst nach 7 Tagen einem Richter vorgeführt worden war. Später hatte das SSG Ankara ihn zum Tode verurteilt, aber der Kassationsgerichtshof hatte das Urteil aufgeho-ben. Während des erneuten Verfahrens starb Cafer Tayyar Bektas am 6. Mai 2001 nach 200 Tagen im Todesfasten gegen die Gefängnisse vom Typ F.
Das Verfahren vor dem EMRG wurde in einer güt-lichen Einigung zwischen seinen Erben und der tür-kischen Regierung beigelegt, die eine Entschädi-gung von 3.000 Euro zahlen wird.

37 politische Gefangene
Bei den 37 Klägern handelt es sich um vermeintliche Angehörige der Dev-Yol (Revolutionärer Weg), die zwischen 1979 und 1985 in Haft genommen wurden. Das Militärgericht in Ankara verurteilte sie am 19. Juli 1989 zu Haftstrafen über 15 Jahre. In 13 Fällen wurden diese Urteile durch den Kassationsgerichtshof bestätigt. Die Kläger hatten sich wegen einer Verletzung von Artikel 6 EMRE (Recht auf faires Verfahren) beschwert. Desweiteren hatten einige Kläger die lange Dauer des Verfahrens bemängelt. In der gütlichen Einigung versprach die türkische Regierung die Zahlung einer Abfindung in Höhe von insgesamt 572.900 Euro.

Bayram Karkin
Bayram Karkin ist Funktionär in der Transport-Gewerkschaft Nakliyat-Is. In dieser Funktion hielt er eine Rede auf einer von der HADEP organisier-ten Demonstration in Ankara im März 1997 und sprach u.a. vom „schmutzigen Krieg und Massa-kern“, mit denen das kurdische Volk vernichtet werden soll. Wegen Aufstachelung zu Hass und Feindschaft verurteilte ihn das SSG Ankara am 7. Juli 1997 zu einem Jahr Haft. Der Kassationsge-richtshof bestätigte dieses Urteil am 21. Januar 1998.
Der Kläger sah in dem Urteil einen Verstoss gegen die Meinungsfreiheit (Artikel 9-11 EMRE) und beklagte auch, dass das SSG nicht unabhängig und unparteiisch sei, weil ein Angehöriger des Militärs unter den Richtern ist. Der EMRG kam zu dem Schluss, dass in dem Urteil die Meinungsfreiheit des Klägers beeinträchtigt und Artikel 10 der EMRE verletzt worden sei. Es stellte auch eine Verletzung von Artikel 6 EMRE (faires Verfahren) fest. Dem Kläger wurde eine Abfindung in Höhe von 8.000 Euro zugestanden.

7 politische Gefangene
Sabri Temel, Mehmet Selim Acar, Mehmet Ali Aydin, Mahsun Demir, Mehmet Faruk Altindag, Ferit Çiftçi und Ramazan Sakar wurden Ende No-vember 1997 in Izmir unter dem Verdacht der Mitgliedschaft in der PKK festgenommen. Am 9. Dezember wurden sie einem Haftrichter vorgeführt, der U-Haft anordnete. Am 29. Dezember 1997 verurteilte das SSG Izmir Mehmet Selim Acar zu 12,5 Jahren Haft. Sabri Temel, Mehmet Ali Aydin, Mahsun Demir und Ramazan Sakar wurden zu 45 Monaten Haft verurteilt und Mehmet Faruk Altin-dag und Ferit Çiftçi wurden freigesprochen.
Die Betroffenen hatten sich wegen der Länge der Polizeihaft beschwert. In der gütlichen Einigung versprach die türkische Regierung Kompensation in Höhe von 4.500 Euro für jeden Antragsteller. Nur Ramazan Sakar wird 2.700 Euro erhalten, weil er “nur” 9 anstatt wie die anderen Kläger 12 Tage in 

Entscheidungen vom 25.09.2003 

Semra Caralan
Sie war die Besitzerin und Chefredakteurin von „Evrensel“, einer Gesellschaft, die die gleichnamige Tageszeitung Polizeihaft gewesen war.
produzierte. Das SSG Istanbul verurteilte sie am 25. März 1994 zu 5 Monaten Haft und einer Geldstrafe wegen der Verbreitung von Separatismuspropagan-da. Der Kassationsgerichtshof be-stätigte das Urteil am 22. September 1994. Nachdem sie einen Teil der Geldstrafe gezahlt und einen Teil der Strafe verbüsst hatte, traten Gesetzesänderungen in Kraft und in einem erneuten Verfahren wurde die Haftstrafe in eine Geldstrafe umgewandelt und zur Bewährung ausgesetzt. 
Semra Caralan legte Revision ein, da sie einen Teil der Strafe schon verbüsst hatte. Schliesslich trat noch ein Gesetz in Kraft, dass Verfahren und Stra-fen gegen Chefredakteure für Vergehen vor dem 12. Juli 1997 aufhob. Dementsprechend hob das SSG Istanbul das Verfahren am 12. September 1997 auf. 
Semra Caralan beklagte ein unfaires Verfahren und eine Einschränkung ihrer Meinungsfreiheit (Artikel 6 und 10 EMRE). In der gütlichen Einigung ver-sprach die türkische Regierung die Zahlung von 9.500 Euro als Entschädigung und gab zusätzlich eine Erklärung ab, in der sie Gesetzesänderungen zusicherte, die türkisches Recht in Einklang mit Artikel 10 EMRE bringen soll. Die Erklärung be-zog sich sowohl auf das Nationale Programm vom 24. März 2001 und die Zwischenresolution des Ministerkomitees im Europarat vom 23. Juli 2001. Darin war u.a. festgestellt worden, dass die Türkei wiederholt wegen eines Verstosses gegen Artikel 10 der EMRE verurteilt worden sei, bislang die StPO nicht dahingehend geändert habe, dass solche Verfahren erneut aufgerollt werden könnten und das Komitee der Minister sich daher mit diesem Problem in jeder Sitzung befassen werden, bis die notwendigen Gesetzesänderung vorgenommen sind.

Kadir Satik
Kadir Satik wurde bei einer Durchsuchung des Verlages „Komal“ am 23. Januar 1997 in Istanbul festgenommen und blieb bis zum 31. Januar 1997 in Polizeihaft. Er hatte sich wegen der Länge der Polizeihaft beschwert und die türkische Regierung versprach eine Entschädigung von 4.000 Euro.

Christen leiden in der Türkei:
Arbeitsverbot für deutsche Pfarrer in Istanbul
Die deutschen Bischöfe verlangen gleiche Rechte für Christen in muslimischen Ländern, wie sie Muslime in Deutschland genießen. Die Bischofskonferenz wird sich in Fulda auch mit den Spannungen zwischen Christen und dem Islam und um eine gemeinsame Haltung der Bischöfe zu einem EU-Beitritt der Türkei auseinandersetzen.
Von den mehr als 2,1 Millionen in Deutschland lebenden Türken sind fast alle Muslime. Sie genie-ßen wie die anderen über 5,5 Millionen Ausländer  die vom Grundgesetz garantierte  Religionsfreiheit. Mittlerweile gibt es 2200 Moscheen und  580 Ima-me in Deutschland.
Für christliche Pfarrer aus Deutschland besteht jedoch in der Türkei Arbeitsverbot. Dennoch arbei-ten zwei deutsche Geistliche, ein evangelischer und ein katholischer, in der Türkei – als “Angestellte” des Deutschen Konsulats in Istanbul.
Auch Religionsunterricht wird be- oder gar verhin-dert. Pfarrer können keinen Unterricht an Schulen erteilen. Das Eigentum der Kirche muss durch kirchliche Stiftungen verwaltet werden. Bisher durften Stiftungen der Christen  Grundstücke weder kaufen noch verkaufen. (Quelle: Welt am Sonntag, 21.09.03)

Oberster Wahlrat lehnt Annulierung der türkischen Wahl 2002 ab
Nach dem Wahlbetrugs-Urteil in der Türkei hat der Oberste Wahlrat die Annulierung der Parlamentswahl vom vergangenen Jahr abgelehnt. Das Gremium habe entsprechende Anträge mehrheitlich zurückgewiesen, berichteten der Nachrichtensender CNN und die türkische Nachrichtenagentur Anadolu am Samstag. Das Oberste Berufungsgericht des Landes hatte am vergangenen Montag vier führende Politiker der pro-kurdischen DEHAP-Partei wegen Fälschung von Wahlunterlagen verurteilt. Daraufhin stellten der Vize-Präsident der kleinen Arbeiterpartei IP und ein türkischer Ex-Offizier Anträge, die Parlamentswahl vom vergangenen November für ungültig zu erklären. Die Entscheidung des Obersten Wahlrates kann nicht mehr angefochten werden.(Quelle: AFP, 04.10.03)

Syrische Kurden demonstrierten am 6. Oktober vor den Einrichtungen der UN in Wien
 1962 wurden in Syrien rassistische Staatsbürgerschaftsgesetze erlassen,  durch die 120.000 KurdInnen zwangsweise ausgebürgert wurden. Damit hat
das Regime in Damaskus gegen Artikel 15 der allgemeinen Erklärung der  Menschenrechte ver-stossen. Inzwischen sind von dieser fortgesetzten  Menschenrechtsverletzung schon rund 400.000 Menschen betroffen.
Dennoch wurde Syrien in den UNO-Sicherheitsrat gewählt. Daher  protestierten die syrischen Kurdin-nen und Kurden am Jahrestag  dieses Verbrechens am 06. Oktober nicht nur in vielen Städten vor syrischen Botschaften, sondern auch vor der UNO-Vertretung in Wien. (Quelle: KDS, 07.10.03) 

Die Araber sollten Kurdistan wieder verlassen
Der irakisch-kurdische Politiker Massud Barzani über Siedlungspolitik in Nordirak, Identitätsfin-dung und türkische Friedenstruppen.
Der 57-jährige Massud Barzani ist Vorsitzender der Demokratischen Partei Kurdistans (KDP), einer der beiden mächtigsten Organisationen der irakischen Kurden. Barzani ist Mitglied in dem von den USA eingesetzten irakischen Verwaltungsrat. Mit Barza-ni sprach FR-Korrespondentin Andrea Nüsse in dessen Amtssitz in Salahedin in Nordirak.
Das vollständige Interview können Sie auf unserer Internetseite www.kurden.de nachlesen.

Das Sumpfgebiet in Mesopotamien
Vom Feuchtbiotop zur Wüste
Das Sumpfgebiet von Mesopotamien verschwindet. Einer Studie des UN-Umweltprogramms Unep zu-folge sind in den letzten beiden Jahren zwei Drittel der bis dahin noch verbliebenen zehn Prozent des ursprünglichen Sumpfes verschwunden. Neunzig Prozent waren, wie Satellitenbilder belegen, seit den 70er-Jahren ausgetrocknet. Unep-Chef Klaus Töpfer warnte auf dem Welt-Wasser-Forum 2003: "Wir haben in den letzten hundert Jahren bereits die Hälfte aller Feuchtgebiete der Welt verloren. Die fortgesetzte Austrocknung des mesopotamischen Sumpfgebiets unterstreicht die Notwendigkeit kon-kreter gegensteuernder Maßnahmen."
(Quelle: taz  15.9.03)

Irakische Christen hielten erste
Konferenz nach Saddams Sturz ab
Irakische Christen trafen sich in der Nähe der kurdischen Stadt Arbil zu einer ersten 5-tägigen Konferenz mit dem Ziel ihre vielen unterschiedlichen religiösen Richtungen zu vereinen.
Solche Zusammenkünfte waren unter Saddam Hus-sein streng verboten und wurden mit dem Tod oder langjährigen Freiheitsstrafen geahndet.
Ihr Ziel ist es jetzt vereint für einen demokratischen, weltlichen und toleranten Irak zu arbeiten. Sie befürworten den von den Amerikanern eingesetzten Regierungsrat von 13 schiitischen, 5 sunnitischen Muslimen, 5 Kurden, 1 Christen und 1 Turkmenen als ersten Schritt in eine Demokratie.
Der christliche Vertreter im Rat, Younadem Kana, ist Mitglied der „Assyrischen Demokratischen Bewegung“. 
Im Irak lebten schätzungsweise 600.000 Christen, von denen während des 35 Jahre dauernden Baath- Regimes Saddam Husseins, Tausende flohen. (Quel-le: Iraq Press, 23.09.03)

Der kurdische Bürgermeister von
Kirkuk bittet um Hilfe für die schnelle Rückkehr der früheren Bewohner.
Der Bürgermeister der ölreichen Stadt Kirkuk, Abdul Rahman Mustafa, hat die Übergangsregie-rung des Irak dringend um Hilfe bei der Rückkehr „hunderttausender“ während der Arabisierung zwangsweise vertriebener Kurden gebeten.
Nach dem Sturz Saddams ist es zu Spannungen in der multi-ethnischen Provinz zwischen den ca. 850.000 Bewohnern, Kurden, Arabern, Turkmenen und assyrischen Christen gekommen, als zurückgekehrte Kurden ihren von Saddams Regierung enteigneten Besitz von den Arabern zurückforderten. (Quelle: AFP, 26.09.03)

Irakische Turkmenen wählen neue
Führung
Nach der Wahl ihrer Führung und des neuen Füh-rers in Kirkuk, Dr. Farouq Abdullah Abdulrahman, verlegte die irakische Turkmenen-Front ihren Hauptsitz von Ankara nach Bagdad.
An diesem ersten Kongress nach Jahrzehnten  nah-men etwa 500 Delegierte teil.
Nach der politischen und geographischen Distanzierung der neuen Führung von Ankara, zeigen sie ihren Willen mit anderen politischen Gruppen gemeinsam am Aufbau eines neuen, freien und demokratischen Iraks beteiligt zu sein.
Die Zahl der Turkmenen im Irak wird auf etwa 400.000-500.000 geschätzt. Damit sind sie die drittstärkste Minderheit im Nordirak. Ursprünglich aus Zentralasien stammend, siedelten sie sich im Irak vor 400 Jahren während des Osmanischen Reiches an. (Quelle: Iraq Press, 27.09.03)

Missglücktes Attentat im Nordirak
Bei einem bewaffneten Überfall auf seinen Konvoi im Nordirak, wurde der Emir der Yeziden im Irak, Tahasin Saaeed Beck, leicht verletzt.
Saaeed Beck ist der geistige Führer von fast 100.000 Yeziden im Irak, die nach Jahrzehnte lan-ger Verfolgung durch den gestürzten Präsidenten Saddam Hussein, als eigene Religionsgemeinschaft anerkannt werden wollen.
Obwohl die Yeziden gern selbst in ihrem Gebiet nördlich und östlich von Mosul autonom wären, werden sie bereits von den autonomen irakischen Kurden als eine ihrer religiösen Minderheiten gese-hen, Die Sprache der Yeziden ist der Kurmanji-Dialekt. (Quelle: Iraq Press, 28. 09.03)

ASYL: Zahl der Flüchtlinge sinkt auf historischen Tiefstand
Die Zahl der Asylbewerber in Deutschland ist im August auf einen seit April 1987 tiefsten Stand gesunken. Nur noch 3548 Flüchtlinge beantragten Asyl.
Die Zahl derjenigen, die Asyl in Deutschland erhal-ten, ist weiterhin niedrig. Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge entschied im August nur in 80 von 6500 Fällen für Asylbe-rechtigung. Das waren nur 1,2 Prozent.
Auch für die ersten acht Monate des Jahres weist die Statistik mit nur 1,7 Prozent eine extrem niedri-ge Anerkennungsquote aus. Ende August mußte das Bundesamt noch über 26970 Anträge sowie über 7866 Asylfolgeanträge entscheiden.
Bei den Herkunftsländern der Asylbewerber liegen die Türkei (4312) und Irak (3301) an der Spitze.  (Quelle: FR, 09.09.03)

Flüchtlinge ertrunken
Im Grenzfluss zu Griechenland “Maritza” sind 23 Flüchtlinge, darunter 2 Frauen ertrunken. Die grie-chischen Behörden gaben an, dass die Leichen schon weitgehend verfault seien. Sie vermuteten, dass die Flüchtlinge aus Banglagesch und Pakistan stammen. (Quelle: Milliyet, 11.09.03) 
Sieben Flüchtlinge in Griechenland in Minenfeld getötet
Beim Versuch der Grenzüberquerung sind am Mon-tag in Griechenland sieben illegale Einwanderer in einem Minenfeld ums Leben gekommen. Die Flüchtlinge hätten von der Türkei aus den nordöst-lich gelegenen Grenzfluss Manica durchquert und seien dann in das durch Stacheldrahtzaun gesicherte Feld eingedrungen, teilte ein Militärsprecher mit. Eine Grenzpatrouille habe die Explosion gehört. Minenräumer hätten die zerfetzten Leichen gefunden. Die Flüchtlinge stammten vermutlich aus Pakistan. Seit 1996 wurden auf in Griechenland 40 illegale Einwanderer durch Minen getötet und 30 weitere verletzt. Die Grenze zur Türkei ist seit Beginn des Zypern-Konfliktes schwer vermint.  (Quelle: AFP, 29.09.03)

Griechische Grenze: Tödliche Minen
Sieben illegale Einwanderer sind am Montag beim Überqueren der  türkisch-griechischen Grenze durch Minen ums Leben gekommen. Bei den Män-nern soll es sich um Iraner handeln. (Quelle: taz, 30.09.03)

ai für Erhalt von Flüchtlingsschutz
Zum Tag des Flüchtlings am 3. Oktober hat amnesty international die Bundesregierung aufgefordert, bei den anstehenden Verhandlungen über das Zuwanderungsgesetz keine Abstriche beim Flüchtlingsschutz zuzulassen. Die Anerkennung geschlechtsspezifischer und nichtstaatlicher Verfolgung als Asylgrund müsse unbedingt erhalten bleiben. Eine Änderung des Zuwanderungsgesetzes in diesem Punkt hätte auch negative Auswirkungen auf ein geplantes EU-Asylrecht. Weiter zeigte sich ai über Pläne von EU-Regierungen besorgt, die Drittstaatenregelung noch auszuweiten. Das Zuwanderungsgesetz war im Juni im Bundesrat gescheitert. Seit voriger Woche wird der Entwurf erneut im Vermittlungsausschuss beraten. (epd) (Quelle: taz,, 01.10.03)

Asylpolitik: UN warnen EU vor
Drittstaaten-Regelung
Die Pläne der EU-Innenminister für eine europäische Richtlinie zu Asylverfahren deutlichen Widerspruch ausgelöst. Der UNHCR kritisierte vor allem geplante Listen "sicherer Drittstaaten". Diese Regelung lasse befürchten, dass Asylsuchende ohne weitere Prüfung ihrer Fälle in Staaten außerhalb der EU zurückgeschickt werden könnten. Bei einer Ausweisung der Asylbewerber in solche Drittstaa-ten gebe es keine Garantien, dass ihre Asylgesuche dort angemessen behandelt werde. Den Betroffenen könne sogar die Rückführung in ihr Heimatland drohen. (Quelle: FR, 02.10.03)

Kirchenasyl endet: Kurden anerkannt
Eine kurdische Familie, die im Kirchenasyl der Matthäus-Gemeinde in Hildesheim lebt, ist im weiten Anlauf als Asylbewerber anerkannt worden. Seit April 2001 leben die Kurden im Matthäus-Gemeindezentrum. Der Bruder des Familienoberhauptes Mehmet Gündüz war als PKK-Kämpfer erschossen, Gündüz selbst gefoltert worden. Weshalb er mit seiner Familie nach Deutschland floh.
Doch der Asylantrag scheiterte, der Familie drohte die Abschiebung. Dieser entzogen sich die Kurden zunächst in einem Kirchenasyl in Wuppertal, später bei der Matthäus-Gemeinde. Sie stellten einen Asylfolgeantrag, der jetzt positiv beschieden wurde.  Dies dürfte ein Erfolg des Flüchtlingsrates sein, der einen Bericht eines Menschenrechtsvereins erstel-len ließ. Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge befürchtet jetzt bei einer Rückkehr der Familie deren Festnahme und "asyl-erhebliche Übergriffe". Die Familie erhielt jetzt eine zunächst befristete Aufenthaltsbefugnis der Stadt mit der Aussicht auf eine unbefristete.
Das Kirchenasyl bescherte den Geistlichen Gerjet Harms und Philip Meyer ein Gerichtsverfahren. Ein Staatsanwalt sah einen Verstoß gegen das Auslän-dergesetz. Das Amtsgericht setzte das Verfahren jedoch im August bis zu einer Entscheidung über den Asylfolgeantrag aus. Jetzt stimmt die Staatsan-waltschaft einer Einstellung des Verfahrens gegen die Pastoren zu, allerdings bei soll Harms eine Geldbuße bezahlen, weil gegen ihn schon einmal ein ähnliches Verfahren eingestellt worden sei und es sich um einen Wiederholungsfall handele – ob-wohl das Kirchenasyl der Familie erst zum Recht verholfen hat. (Quelle: Hildesheimer Allgemeine Zeitung, 18.09.03)

Ankara schiebt iranische Flüchtlinge zurück / Appelle von UNHCR 
und Menschenrechtsvereinen
Die Abschiebung von 16 iranischen Kurden aus der ostanatolischen Stadt Van nach Iran hat die in der Türkei lebenden Flüchtlinge alarmiert. 
Der UNHCR warnte die Regierung davor, weitere Deportationen vorzunehmen. Wie ein Sprecher des UNHCR berichtete, hat die türkische Regierung auf nachdrückliche Aufforderung des UNHCR hin mündlich zugesagt, iranische Flüchtlinge vorerst nicht mehr auszuschaffen.
Ende August haben türkische Polizisten bei einer Kontrolle in der ostanatolischen Stadt Van 16 iranische Flüchtlinge festgenommen und nach Iran deportiert. Die ausgewiesenen Flüchtlinge waren laut dem UNHCR Mitglieder einer kurdischen Gruppe aus Iran, die anfänglich aus ihrer Heimat in der kurdischen Region des Nordiraks Zuflucht gesucht und dort vom UNHCR den Flüchtlingsstatus erhalten hatte. Wegen des drohenden Irak-Krieges hätten zahlreiche iranische Flüchtlinge den Nordirak in Richtung Türkei verlassen und lebten seitdem in der ostanatolischen Stadt Van. Ihre Zahl schätzt der UNHCR auf 1200 Personen. Die Türkei habe diese Personen im Gegensatz zum UNHCR nie als Flüchtlinge anerkannt. Die türkischen Behörden beabsichtigen offenbar, die Iraner in den Nordirak oder nach Iran zurückzuschieben.
Am 30. August sind die in Van festgenommenen Flüchtlinge in das gebirgige türkisch-iranische Grenzgebiet gebracht worden. Dort hätten die Poli-zisten die Flüchtlinge gezwungen, auf einem kleinen Landweg nach Iran zu gehen. Wer zurück-komme, werde umgebracht, hätten die Polizisten gedroht und immer wieder in die Luft geschossen. Den 16 Flüchtlingen ist nach einer zweitägigen Irrfahrt durch Iran die Rückkehr nach Van gelungen und sie konnten so ihre Geschichte bekannt ma-chen. Das Abenteuer der 16 Iraner alarmierte die Menschenrechtsorganisation Kurdish Human Rights Watch (KHRW). Nach ihren Angaben han-delt es sich bei dieser Gruppe um iranische Kurden, die in ihrer überwiegenden Zahl Mitglieder der Demokratischen Partei Kurdistans in Iran sind.
Die KHRW schätzt die Zahl der iranischen Kurden in Van, anders als UNHCR, auf rund 5000. Eine erzwungene Rückkehr bedeute für politisch aktive Kurden aus Iran in der Regel die Folter oder gar die Exekution, schrieb die KHRW in einer Erklärung vom 10. September. Das Schicksal von Karim Toujali und Khalil Showghi, die kurz nach ihrer Abschiebung aus der Türkei nach Iran dort exekutiert worden sind, ist für die Menschenrechtsorganisation ein mahnendes Beispiel. Die KHRW fordert den UNHCR auf, die Flüchtlinge so bald wie möglich aus Van in einen sichereren Ort umzusiedeln. (Quelle: NZZ, 19.09.03)

Kreisordnungsamt verfügt sofortige Abschiebung von Ömer und Ali Demir
Nach Monaten scheinbarer Ruhe versuchte das Kreisordnungsamt Herford am Mittwoch  Vater und Bruder des Löhner Abiturienten Mehmet Demir abzuschieben. Der 20-jährige Abiturient Mehmet Demir hat eine Aufenthaltsbefugnis bis Ende Feb-ruar und die Zusage des Kreisordnungsamtes, bis zum Abitur in Löhne bleiben zu dürfen. Sein Kampf um Bleiberecht in den letzten Jahren bundesweit für Schlagzeilen gesorgt hatte. Ömer und Ali Demir tauchten jedoch unter. Vater Ömer Demir ist zur Fahndung ausgeschrieben.
Anders sieht der Fall von Mehmets Vater Ömer aus. Der 43-Jährige Kurde hat zwei Asylanträge gestellt, die beide abgelehnt wurden. Das Verfahren zu seiner Abschiebung in die Türkei läuft schon lange. Psychiatrische Gutachten - unter anderem auch von Amtsärzten - , die Suizid-Gefahr und schwere psychische Störungen diagnostizierten führten immer wieder zu befristeten Duldungen. Zuletzt begutachtete ein türkisch-stämmiger Arzt den Patienten Ömer Demir und bescheinigte ihm Reisefähigkeit. Daraufhin veranlaßte das Auslän-deramt die sofortige Abschiebung.
Gegen diese Anordnung legte Ömer Demirs Anwalt Beschwerde ein, die bis zur Mittwochnacht gerichtlich noch nicht entschieden war. Das Kreisordnungsamt war jedoch nicht bereit, die Klärung der Abschiebung Ömer Demirs durch das Oberverwaltungsgericht Münster abzuwarten.
Ömer Demir wurde jetzt zur Fahndung ausge-schrieben. Sein Aufenthaltsort wurde mittlerweile den Behörden bekanntgemacht. Mit dem Vater wird auch Mehmets 16-jähriger Bruder Ali abgeschoben. (Quelle: Neue Westfälische, 26.09.03)

Drohende Abschiebung
Türkei / Iran:  Frau Farideh Sohrabi Cheghakaboudi, 23-jähirge Iranerin
amnesty international befürchtet, dass Frau Farideh Sohrabi Cheghakaboudi, eine derzeit in der Türkei inhaftierte kurdischstämmige iranische Staatsbürge-rin, in unmittelbarer Gefahr ist, in ihr Heimatland abgeschoben zu werden. Sie wäre dann in Gefahr, im Iran wegen ihrer politischen Aktivitäten willkür-lich inhaftiert, misshandelt und gefoltert zu werden. Den vollständigen Aufruf finden Sie unter:
www.amnesty.de einsehen.
Mordprozess: Anklage fordert
lebenslang für PKK-Mitglied
Die Staatsanwaltschaft des Kölner Landgerichtes hat in einem Mordprozess gegen ein mutmaßliches PKK- Mitglied eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert. Der Türke kurdischer Abstammung soll laut der  Anklage ‘heimtückisch’ gehandelt haben, als er im März 2002 in einem Auto auf einen Mit-fahrer schoss. Das Opfer soll nach insgesamt acht Schüssen in einer Klinik verblutet sein. Politische Differenzen sollen der Hintergrund der Tat gewesen sein. Der Prozess wird in der kommenden Woche fortgesetzt.  (Quelle: Westdeutsche Allgemeine, 01.10.03)

Filmfestivals im Oktober
· Filmfestival   „Das Recht Rechte zu ha-ben„ von  1. - 8.10. 03, in Modena/ Italien 
· 1. Internationales Menschenrechts Film-festival, von 24. – 26. 10.03, in Barcelona/ Spanien (das gesamte Programm: website
http://www.elcinetienederechos.org/dirctori.php)
· Exil Film Festival, von 24. – 30.10.03, in Göteborg/ Schweden,

Filme in Arbeit:
Nach der Befreiung des Irak im April wurden bisher mehr als 200 Massengräber mit bis 4000 Leichen, Männern, Frauen und Kindern gefunden. Damit gilt der Irak jetzt als das Land mit der höchs-ten Anzahl von Massengräbern in der Welt.
Die amerikanische und englische Koalition arbeiten an einem Programm, nachdem einheimische Sozi-alarbeiter und Psychologen ausgebildet werden, forensische Arbeiten zu übernehmen und den Fami-lien der Opfer zur Seite zu stehen.
Außerdem müssen von ihnen für spätere nationale Gerichtsverfahren Unterlagen und Beweise zusam-mengestellt werden.
Der Regisseur Jano Rosebiabni, von der Kurdistan Evini Filmgesellschaft, dreht zur Zeit mit Hilfe des OTI (Office of Transition Initiatives) und einer US-Hilfsagentur den Dokumentarfilm über Saddams Massengräber. Der Film soll bis Ende des Jahres fertiggestellt sein.

„Reise durch den Irak - Willkommen in der Hölle“
Dieser Film wurde während des Krieges gedreht. Er zeigt die Situation der Kurden in den letzten 30 Jahren unter Saddams tyrannischem Regime. Mit schmerzlichen Gefühlen für die Vergangenheit und einer ergreifenden Reise durch Chaos und Unge-wissheiten in der Gegenwart.
Der Film wurde von der Londoner RW-Filmgesellschaft von Gynne Roberts und unter der Leitung von dem Regisseur Jano Rosebiani produ-ziert. Zum Jahresende soll auch dieser Film fertig werden. (Quelle: Jiyan Newsletter, Oktober 2003) 
 

 

 
Wie zuvor auch diesmal möchten wir an Sie appellieren, uns mitzuteilen falls Sie eine e-mail-Adresse haben, denn der Versand über e-mail ist kostengünstiger und schneller.
 
 
 
 
 

Wir möchten Sie gleichzeitig auf unsere web-Seiten hinweisen, die interessante Beiträge enthält:
In Deutsch:
· Die Araber sollten Kurdistan wieder verlassen- Interview mit Masud Barzani (FR, 16.09.03)
· Das vertrocknete Paradies (taz, 15.09.03)
· Interview mit Claudia Roth, Menschenrechtssituation in der Türkei (DLR-Berlin, 17.09.03)
· Wir sind keine Besatzer – Powell im Nordirak (FAZ, 16.09.03)
· Mit Eseln gegen die Teilung Zyperns (NZZ, 25.09.03)
· Türkisches Bedenken nach dem Krieg im Irak (17. Juni 03)
· HRW, Im Inland vertriebene Personen in Südostanatolien (10. Juni 2003)
· Wie deutsche Firmen, Verbände und Behörden den Kontakt zum Saddam pflegten (Spiegel 25 / 2003)
· Koalition für ein Demokratisches Syrien (KDS) Umfangreiche Stellungnahme vom 1.5.2003
· Versuch der Dorfbewohner zurückzukehren (19.06.03)
· Der Sprung ins kalte Wasser der Demokratie (17.05.03)
· Die Türkei und die Korruption (13.06.03)
· Reisebericht Südkurdistan (17.05.03)
· Situation der Kurden im Iran
In Englisch:
· Assassination bid fails in northern Iraq (Iraq Press, 09.28.03)
· Defining federalism for Iraq (KurdishMedia, 16.09.03)
· Iraqi Christians hold first post-Saddam conference (Iraq Press, 09.23.03)
· Iraqi Turkmen choose new Leader (Iraq Press, September 27, 2003) 
· Interview with New Leader of Iraqi Turkmen Front (Turkish Daily News, September 17, 2003) 
· Kurdish mayor of Kirkuk urges Iraqi Governing Council speed up Kurds’ return (AFP, September 23.03)

Diese Beiträge tragen nicht unbedingt unsere Meinung, sondern geben die aktuell für unser Themengebiet interes-santen Diskussionen wieder. Besuchen Sie doch einmal www.kurden.de.

Mit freundlichen Grüßen. 
Ihre Redaktion

Neu! Neu! Neu! Neu! Neu! Neu!

Eine Dokumentation des IMK e.V. zum Thema
"Mord im Namen der Ehre"
Entwicklung und Hintergründe von "Ehrenmorden" - eine in Kurdistan verbreitete Form der Gewalt gegen Frauen
Eine besonders verabscheuenswürdige Form der Gewalt gegen Frauen sind die "Morde im Namen der Ehre," die bis heute im Nahen Osten und vor allem auch in Kurdistan üblich sind, ja sogar in den letzten Jahren häufiger geworden zu sein scheinen. Immer wieder werden dort Frauen ermordet, nur weil sie in Konflikt mit den rigiden herrschenden Moralvorstellungen geraten sind.
Was sind die Gründe dafür, dass zahlreiche  Frauen umgebracht werden, nur um die angeblich durch sie befleckte Familienehre zu reinigen? Stehen die "Ehrenmorde" mit dem Erstarken des Islam und seinen Moralvorstellungen im Zusammenhang? Warum sind diese Morde vor allem in Kurdistan zu beobachten, handelt es sich bei ihnen etwa um eine "kurdische Tradition"? Diesen Fragen gehen in diesem Buch zwei kurdische Wissenschaftlerinnen nach. Die Rechtsanwältin Hamiyet Izol untersucht das Phänomen in den türkischen Teilen Kurdistans, Dr. Mukaddes Sahin in den irakischen Teilen des Landes, vor allem in den sog. kurdischen Selbstverwaltungs-Gebieten, die schon vor dem Sturz des Saddam-Regimes dem Zugriff des Tyrannen entzogen waren. Johannes Düchting informiert darüber, wie das deutsche Flüchtlingsrecht mit Frauen umgeht, die Gefahr laufen, in ihrer Heimat Opfer von "Ehrenmorden" zu werden.  Zu beziehen über IMK e.V. Preis: 12,00 Euro (incl. Versandkosten)

Neue Studie: AUSLÄNDER IM EIGENEN LAND
Die Situation staatenloser Kurden in Syrien
In der Provinz Hasaka wurde 1962 ca. 120.000 Kurden die syrische Staatsangehörigkeit entzogen, sie wurden so zu Staatenlosen, zu Ausländern im eigenen Land. 
Die vorliegende Dokumentation beschäftigt sich mit der Situation dieser Bevölkerungsgruppe. Unser Ziel ist es, in einem ersten Schritt sowohl die Hintergründe ihrer Ausbürgerung als auch deren bis in die Gegenwart reichende Folgen darzustellen. Gezeigt wird, dass die Ausbürgerungskampagne von 1962 integraler Bestandteil der allgemei-nen Arabisierungsbestrebungen der syrischen Regierung gewesen ist und dass die syrische Politik gegenüber den (staatenlosen) Kurden bis in die Gegenwart durch diese Arabisierungslogik geprägt wird. 
In einem zweiten Schritt wird aufgezeigt, gegen welche nationalen Gesetze und internationale Abkommen die syri-sche Praxis gegenüber Staatenlosen verstößt.
Dieser Teil der Studie schließt mit einer Reihe von Empfehlungen zur Verbesserung der Situation der Staatenlosen, die insbesondere an die syrische Regierung, aber auch an andere internationale Akteure gerichtet sind.
Die Situation der aus Syrien stammenden „staatenlosen“ Kurden hat inzwischen auch die deutschen Behörden und Gerichte beschäftigt. Immer mehr dieser Kurden gelingt die Flucht nach Europa und in die Bundesrepublik Deutsch-land, wo sie, um ihren Aufenthalt hier zu sichern, zumeist Asyl beantragen.
Lange Zeit spielte es in den Asylverfahren keine Rolle, ob es sich bei den Asylbewerbern um Kurden mit oder ohne syrische Staatsangehörigkeit handelte.

Etwa Anfang 2001 änderte sich jedoch die Rechtsprechung hinsichtlich dieses Personenkreises. Inzwischen werden in Deutschland Asylanträge, die sich darauf stützen, dass man staatenloser Kurde aus Syrien sei, regelmäßig abge-lehnt.
Da zur Situation staatenloser Kurden kaum Veröffentlichungen in deutscher Sprache vorliegen, hoffen wir mit unse-rer Dokumentation einen wichtigen Beitrag zu diesem Thema geleistet zu haben.
Mit Beiträgen von Eva Savelsberg, Siamend Hajo und Celal Abbas Kömür sowie Johannes Düchting
Zu beziehen über IMK e.V.  Preis: 10,- Euro (incl. Versandkosten)
 
 

Die Dokumentation der Wochenendtagung vom 06. – 08. Dezember 2002 in der Evangelischen Akademie Bad Boll mit dem Titel „Kurden im Irak und in der Türkei: Ihre Zukunft zwischen Agas, Sheiks und Öl-Multis“ ist erschienen. Die 56-seitige Dokumentation kann bei uns für eine Gebühr in Höhe von Euro 6,00 (einschließlich Portokosten) bestellt werden.
 
 
 

„Odyssee ins Ungewisse“

der IMK e. V. möchte alle Interessierten und MitarbeiterInnen in der Flüchtlingsarbeit darauf hinweisen, dass wir eine neue Publikation herausgeben haben.
Thema dieser Publikation ist „Traumatisierte kurdische Flüchtlinge in Deutschland“ und trägt den Namen der gleichnamigen Fachtagung, die vom 15.-16. Juni 2001 im Maternushaus in Köln, stattfand:
Durch Herrn Dr. Ilhan Kizilhan wird ausführlich über die spezifischen Fluchtursachen der Kurdinnen und Kurden in Nordkurdistan berichtet. Er gibt einen historischen Überblick der Flüchtlingsentwicklung und geht auf die wirtschaftliche und soziale Lage der Menschen in Nordkurdistan ein.
Herr Prof. Ferhad Ibrahim und Herr Abubekir Saydam behandeln das Thema: „Fluchtursachen aus dem Irak und Südkurdistan – Gibt es eine innere Fluchtalternative?“ Sie schildern die aktuelle Situation im Irak und in Sürkur-distan und berichten von Stationen der Traumatisierung.
„Fluchtwege“ ist das Thema von Herrn Jürgen Hoppe, Journalist. Hier werden die Methoden und Vorgehensweisen von Schleppern oder Schleusern erläutert, die für hohe Geldsummen, Flüchtlinge unter oft unmenschlichen Bedin-gungen nach Deutschland schleusen.
Frau Dipl. Psychologin Hamidiye Ünal spricht über traumatisierte Flüchtlinge in Gesellschaft und in Therapie. Sie geht auf Foltermethoden und auch auf die psychosoziale und rechtliche Situation der Flüchtlinge in Deutschland ein. Besonders behandelt wird das Thema „Trauma“, von den Folgen über Symptome bis hin zu Beratung und Therapie.
Das Thema „Möglichkeiten der Behandlung von traumatisierten Flüchtlingen im Herkunftsland Türkei“ wird exem-plarisch anhand einer Prozessbeobachtung in Izmir von Dr. med. Nesmil Ghassemlou behandelt. Anschliessend wer-den die Voraussetzungen für eine erfolgversprechende Behandlung und die Behandlungsmöglichkeiten erörtert.
Die 64-seitige Publikation (Format DIN A4) kann in gebundener Form bei uns gegen die Entrichtung eines Betra-ges von 8,00 Euro (inkl. Versandkosten) bestellt werden.
 
 
 

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