Internationaler
Verein für Menschenrechte der Kurden
IMK Wocheninformationsdienst
Datum: 18. Juli – 14. September
2003
Nummer: 198-199
Dorfbewohner ermordet
Am 10. Juli wurden 5 Bewohner des
Weilers Yeni-köy, das zum Dorf Yumakli (Pakuni) im Kreis Genç der Provinz
Bingöl gehört, ermordet. Hüseyin Özmen (55), Haci Kaya, Ahmet Acar (30)
und dessen Vater Erdal Acar (50) wurden erschossen, während Mahmut Kaya
durch Steine schwer verletzt wurde und am 12. Juli im Krankenhaus verstarb.
Andere Bewohner des Weilers wandten sich an den IHD Diyarbakir. Sie berichteten:
“An dem Tage arbeiteten wir auf dem Feld, als 6 Personen zu uns kamen.
Sie trugen Guerillakleidung und Sportschuhe, aber an den Kragen war Militärkleidung
zu sehen. Sie fragten Mahmut Kaya nach seinem Namen. Er nannte ihn und
fügte hinzu, dass er kein Türkisch könne. Das hat sie aufgeregt und einer
von ihnen hat Mahmut Kaya fortgeführt. Die anderen nahmen sich Bilal und
Turan und gingen ins Dorf. Dort gingen sie zuerst zu Ahmet Acars Haus und
nahmen ihn und Erdal Acar mit. Dann holten sie Hüseyin Özmen aus seinem
Haus. Sein Sohn folgte ihm. Den Frauen wurde nicht erlaubt, hinterherzukommen.
Erdal Acar wandte sich kurz um und rief, dass kein Mann ihnen folgen solle.
Die ‘Kontras’ (die Dorfbewohner stuften die bewaffneten Männer als Kontra-Guerillas
ein, DTF) meinten, dass ihr Kommandant weiter unten sei und sie die Dorfbewohner
wieder freiliessen, nachdem sie ver-hört worden seien. Dann hörten wir
Schüsse, aber niemand ist hingegangen, weil es Nacht war. Gegen 5 Uhr haben
wir die Ermordeten gefunden und um 6 Uhr haben wir die Gendarmeriestation
in Yamac benachrichtigt. Gegen 12.30 Uhr kam ein Major, 5-6 Offiziere und
Soldaten ins Dorf und meinten, dass wir wohl untereinander Streit gehabt
hätten. Wir antworteten, dass am 15. Juni in diesem Dorf ein KADEK Guerilla
erschossen wurde. Das hatten ebenfalls 6 Leute gemacht. Wir sagten auch,
dass normalerweise Hunderte von Soldaten kämen, wenn nur eine Person erschossen
wurde. Jetzt aber seien vier Personen erschossen worden und nichts passiere.”
Der Zeitung Özgür Gündem gegenüber meinte ein Zeuge, dass die Täter gut
Türkisch spra-chen und Uniformen unter der Guerillakleidung trugen. Die
Zeitung berichtete ferner, dass es in dem Dorf wiederholt zu Festnahmen
unter dem Verdacht der Unterstützung der PKK gekommen sei. Ridvan Kizgin,
Vorsitzende des IHD in Bingöl sagte, dass die gleichen Personen schon zuvor
in den Weiler gekommen seien. Sie hätten Guerilla-kleidung angehabt und
nach Verpflegung gefragt. Das Mehl, das ihnen die Dorfbewohner gaben, sei
später am Flussufer gefunden worden. Er machte auch darauf aufmerksam,
dass das Gebiet mit Thermalkameras überwacht werde. (Quelle: Radi-kal/Özgür
Gündem/Yeni Safak vom 12-14.07.2003)
Tod in Polizeihaft
Aus Antep verlautete, dass Cengiz
Anlar (30) durch einen Sprung aus dem 4. Stock des Polizeipräsidi-ums Selbstmord
beging. Der Polizeichef Ali Kalkan sagte, dass der wegen Besitz von Drogen
festge-nommene Mann im Beisein seines Vaters von einem Kommissar und einem
Beamten verhört wurde. Alle hätten wohlwollend auf ihn eingeredet, als
er den Beamten zur Seite stiess und aus dem Fenster sprang. (Quelle: Radikal
vom 17.07.2003)
Folter in Ordu
Cemil Parlatir (55) erhob Foltervorwürfe
gegen Polizisten in der Kreisstadt Kumru in der Provinz Ordu. Er sei am
14. Juli festgenommen worden, nachdem er in einem Restaurant eine Diskussion
wegen der Rechnung hatte. Auf der Wache sei er bis in die Morgenstunden
geschlagen worden, seine Arme seien auf dem Rücken gefesselt worden und
man habe ihm Fussketten angelegt. Ihm seien zwei Zähne ausgebrochen worden
und er habe an 14 Stellen des Körpers Wunden gehabt, die das Staatskrankenhaus
in Fatsa veranlassten, ihm Arbeitsunfähigkeit über 14 Tage zu bescheinigen.
Gegen ihn laufe nun ein Verfahren wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt.
(Quelle: Cumhuriyet vom 18.07.2003)
Folter in Ankara
Einige Studenten, die bei einer
Demo vor dem Gebäude des Premierministers am 14. Juli festgenommen und
am 16. Juli freigelassen worden waren, sprachen auf einer Pressekonferenz
der Zweigstelle Ankara im IHD. Ozan Demirkol sagte, dass ein Beamter sich
in dem Bus, mit dem sie abtransportiert wurden, auf ihn gesetzt und ein
anderer ihn geschlagen habe. Ethem Akdogan gab an, dass der gleiche Beamte
seine Hoden gequetscht habe. Die Studenten sagten ferner, dass auch die
Leibwächter des Premierministers sie auf der Polizeiwache von Cankaya verprügelt
hätten. Sie identifizierten die Beamten anhand der in der Presse erschienenen
Fotos. (Quelle: Evrensel vom 18.07.2003)
Korankurs in Ladik
Am 30. Juli 2003 führte die Gendarmerie
eine Raz-zia auf einen Korankus in der Stadt Ladik, Kreis Sarayönü, Konya
durch. Die Zweigstelle Konya von Mazlum Der hat den Vorfall am 1. August
untersucht.
Die Razzia wurde in dem Schülerheim
des Vereins zu Wissenschaft und Entwicklung von handarbeite-rischen Fähigkeiten”
in Ladik durchgeführt. Zu diesem Zeitpunkt waren 72 Schülerinnen im Alter
von 7 bis 21 Jahren anwesend. Unter den Sicher-heitskräften befand sich
kein weibliches Personal. Hinzukommende Anwälte verlangten nach einem Durchsuchungsbefehl.
Ihnen wurde gesagt, dass der Landrat die Durchsuchung mündlich angeordnet
habe.
Alle Anwesenden wurden einer Personenüberprüfung
unterzogen und bis zum Eintreffen der Anwälte wurden die Anwesenden gefilmt.
In den Abendstunden des gleichen Tages wurde das Anwesen von Hasan Hüseyin
Öz durchsucht. Dort waren 112 Frauen (Mädchen) und 28 Männer (Jungen) im
Alter zwischen 7 und 25 Jahren anwesend, denen ebenfalls die Teilnahme
an einem verbotenen Korankurs vorgeworfen wurde. Unter den Sicherheitskräften
waren keine weiblichen Personen. Im Anschluss an die Razzia wurden 5 Frauen
und 1 Mann festgenommen. Sie kamen in der Nacht gegen 2 Uhr frei, nachdem
sie eine Aussage gemacht hatten. Bei den Razzien wurden Publikationen,
über 1 Mil-liarde TL beschlagnahmt und die Gebäude versiegelt, weil dort
unerlaubte Kurankurse stattgefunden haben sollen.
Es wurde festgestellt, dass das
Amtsgericht Sarayö-nü einen Durchsuchungsbefehl ausgestellt hatte. Warum
dieser den Anwälten nicht gezeigt wurde, konnte nicht geklärt werden. Die
Vernehmung der 5 Frauen und des einen Mannes auf der Gendarmeriewache in
Sarayönü verlief ohne Beanstandungen.
Schlussfolgerungen:
Das Präsidium für Religionsangelegenheit
sollte sich Gedanken machen, warum in einer Stadt, in der Korankurse von
dieser Institution veranstaltet werden, die Eltern ihre Kinder lieber an
andere Orte schicken.
Der Staat sollte auf offiziellen
Religionsunterricht verzichten und die Gesetze zu Privatunterricht in Religion
ändern. Dazu gehören auch Gesetze, die die Unterrichtung von Kindern unter
12 Jahren untersagen.
01.08.2003
RA Mustafa Atilgan
Adem Seles
Mustafa Akmese
Anwalt der Zweigstelle Konya
Vorstandsmitglied
Vorsitzender
(Quelle: Mazlum Der, Presseerklärung
vom 11.08.2003)
Die Verteidigung klagt an
Zum siebten Mal kam es zur Vertagung
des wieder-aufgenommenen Verfahrens gegen die ehemaligen kurdischen Abgeordneten
Leyla Zana, Selim Sadak, Hatip Dicle und Orhan Dogan am Staatssicherheitsgericht
in Ankara. Nach nur einer Stunde Verhandlung mit zwei nebensächlichen Zeugenverneh-mungen
wurden die vier prominenten Abgeordneten der damaligen, inzwischen verbotenen
Demokratie-Parte (DEP) zurück in das Gefängnis gebracht, in dem die populären
kurdischen Parlamentarier inzwischen im zehnten Jahr einsitzen. (Quelle:
junge welt, 16.08.2003)
Alle Forderungen nach sofortiger
Freilassung der Angeklagten waren abgelehnt worden. Auch in diesem Verfahren
blieben alle Vorschläge der Verteidigung unberücksichtigt. Rechtsanwalt
Ala-tas berichtet, dass weder die Erkenntnisse der Verteidigung behandelt
noch ihre Zeugen gehört würden.
Das Gericht setzte den 15. September
als nächsten Verhandlungstermin fest. Die Staatsanwaltschaft kündigte weitere
Zeugenvorladungen an.
Folter in Istanbul
O.I. (13), der am 23. Juli in Istanbul-Beyoglu
fest-genommen worden war, hat Vorwürfe erhoben, dass er in der Abteilung
für öffentliche Ordnung geschlagen wurde. Er berichtete auch von Folter
an Mitgefangenen. Er sagte: “Ich wurde drei Stunden in einem Kleinbus der
Polizei festgehalten und dann zur Abteilung für öffentliche Ordnung ge-bracht.
Wir mussten erst mit dem Gesicht zur Wand stehen. Dann holten sie uns nacheinander
herein und schlugen uns mit Knüppeln und Fusstritten. Einer trat mir mit
dem Fuss auf den Kopf, ein ande-rer hielt meinen Arm und wieder ein anderer
schlug auf mich ein. Am Morgen gegen 5 Uhr haben sie uns in einem Wald
ausgesetzt.“ (Quelle: Milliyet vom 10.08.2003)
Freispruch für Mazlum Der
Die 3. Kammer des Amtsgerichts in
Fatih (Istanbul) hat den Vorsitzenden der Zweigstelle Istanbul von Mazlum
Der, Ahmet Mercan, sowie Gülden Sön-mez, Mustafa Ercan und Yasar Sekizkardes
vom Vorwurf einer illegalen Demonstration freigesprochen. Sie hatten am
30. Januar gegen den Einmarsch der USA in den Irak protestiert.
Anm.: Am 14.08. wurde ein Verfahren
gegen Ah-met Mercan und Abdurrahman Dilipak vor der 4. Kammer des Amtsgerichts
in Fatih geführt. Sie sollen am 24. Februar eine unangemeldete Demonstration
gegen den Irak-Krieg gemacht haben. Das Verfahren wurde auf den 25. September
vertagt. (Quelle: Evrensel vom 09.08.2003)
Folter in Aydin
Die Eltern von A.B. (17), E.K. (16)
und O.Y. (17) haben sich an die Anwaltskammer in Aydin gewandt, weil ihre
Kinder von den Wärtern im Gefängnis von Aydin vom Typ E geschlagen worden
sein sollen. Die Anwältin Canev Cömert gab an, dass sich zuvor schon die
Eltern von vier Kindern an sie gewandt hätten und um Rechtsbeistand baten,
weil ihre Kinder im Ge-fängnis geschlagen wurden. A. Demirtas (15) sei
aufgrund der Schläge gelähmt. (Quelle: Cumhuriyet vom 13.08.2003)
46.281 Rückkehrer
Innerhalb des Projekts “Rückkehr
ins Dorf” sollen in den letzten zwei Jahren 46.281 Personen aus 392 Dörfern
in den Provinzen Diyarbakir, Mardin, Siirt, Sirnak und Batman zurückgekehrt
sein. Der Gou-verneur von Diyarbakir, Nusret Miroglu, gab an, dass in seiner
Provinz 12.666 Personen in 69 Dörfer und 97 Weiler zurückgekehrt seien.
Sie hätten im Rahmen des Projekts Hilfen in Höhe von 1,5 Trillionen TL
erhalten (ca. 1 Million Euro). (Quelle: Radikal vom 13.08.2003)
IHD Diyarbakir legt Bericht vor
Die Zweigstelle Diyarbakir des IHD
hat einen Be-richt für den Monat Juli vorgelegt. Der Vorsitzende, Selahattin
Demirtas, warf dem Premierminister Recep Tayyip Erdogan vor, nicht ernsthaft
an einer Lösung der Menschenrechte interessiert zu sein. Er begrüsste die
gesetzlichen Schritte, die mit den Anpassungspaketen vollzogen wurden,
beschwerte sich aber, dass die Massnahmen nicht in die Praxis umgesetzt
würden. Insbesondere die Kurdenfrage warte immer noch auf eine Lösung.
Das Reuegesetz alleine reiche dafür nicht aus. Für den Monat Juli nannte
er folgende Zahlen zu Menschenrechtsver-letzungen in der Region:
Bewaffnete Auseinandersetzungen:
6 Tote
Politische Morde: 13
Foltervorwürfe: 49
Strafversetzte Beamte: 15
Ermittlungen und Strafen wegen Meinungen:
66
(Quelle: IHD-Diyarbakir, 13.08.2003)
Anklage gegen Türken wegen
Linksextremismus
Generalbundesanwalt Kay Nehm hat
beim Oberlandesgericht Düsseldorf einen mutmaßlichen Führungsfunktionär
der verbotenen türkischen Organisation DHKP-C angeklagt. Der 34-jährige
Türke soll von Januar 1997 bis Februar 1999 die Bielefelder Region der
linksextremistischen Gruppe geleitet haben und in Brandanschläge gegen
türkische Einrichtungen und in Gewalttaten gegen Abweichler und Gegner
der DHKP-C verwickelt sein. Die Anklage lautet auf Mitgliedschaft in einer
terroristischen Vereinigung. (Quelle: Frankfurter Rundschau, 16.08.2003)
Staatsanwalt fordert Freispruch
für “Gedankenfreiheit 2000”
Am 19. August forderte der Staatsanwalt
am SSG Istanbul Freispruch für 15 Personen, die das Buch “Gedankenfreiheit
2000” als Herausgeber unter-schrieben hatten. Der erste Freispruch war
am 13. Februar 2001 erfolgt (aus Mangel an Beweisen). Der Kassationsgerichtshof
hatte den Freispruch aufgehoben und die Meinung vertreten, dass die Angeklagten
nicht als Autoren, aber als Vertreiber von gesetzeswidrigen Publikationen
verurteilt wer-den müssten. In seinem Plädoyer verwies der Staatsanwalt
auf die Aufhebung des Artikels 8 ATG und Änderungen an den §§ 169 und 312
TSG. Die Verhandlung wurde vertagt, damit die Ange-klagten Vahdettin Karabay,
Salim Uslu, Siyami Erdem, Hüsnü Öndül, Yavuz Önen, Cengiz Bektas, Atilla
Maras, Yilmaz Ensaroglu, Zuhal Olcay, Lale Mansur, Sanar Yurdatapan, Ali
Nesin, Erdal Öz, Ömer Madra und Etyen Mahçupyan ihre Schluss-worte vorbereiten
können.
(Quelle: TIHV vom 20.08.2003)
Cihan Deniz Zarakolu freigesprochen
Das SSG Istanbul sprach Cihan Deniz
Zarakolu, den Sohn der Verlegerin Aysenur Zarakolu, vom Vorwurf der Aufwiegelung
zum Haß unter der Bevölkerung frei. Bei der Beerdigung seiner Mutter hatte
er gesagt: “Ohne dass es mir zusteht, verspre-che ich im Namen des kurdischen
Volkes, dass eines Tages eine Stadt nach ihr benannt wird.” Der Verteidiger
Özcan Kilic verwies auf die emotionsgeladene Atmosphäre bei einer Beerdigung
und forderte Freispruch, da die Absicht der Aufwiegelung nicht bestanden
habe. Das Gericht folgte diesem Argument. (Quelle: Evrensel vom 21.08.2003)
Dorfbewohner ermordet
In der Nähe des Dorfes Güllüce im
Kreis Dogubeyazit (Agri) wurde auf eine Gruppe von Dorfbewohnern geschossen.
Dabei wurden Ahmet Er und Mehmet Er getötet; Ahmet Önder, Osman Tosun,
Mehmet Er und Misfiye Er wurden verletzt. Die Täter sollen Dorfschützer
aus dem Dorf Tanyolu sein. (Quelle: Evrensel vom 22.08.2003)
Folter am Flughafen Istanbul
Am 6. August kam Kivi Berwari (19)
mit einem Flugzeug der KLM von Kanada über Amsterdam nach Istanbul. Er
wollte seine Verwandten in Do-huk (Südkurdistan) besuchen. Da er einen
kanadi-schen Pass hatte, musste er 45 Dollar für das Visum bezahlen.
Dann wurde er gefragt, wohin er
wolle und sagte „In den Irak“. Auf die Frage, in welchen Teil des Iraks
er wolle, antwortete er: „In den kurdischen Teil“. Was danach passierte,
schilderte er folgen-dermassen: „Sofort schrie mich der Beamte an und regte
sich wegen des Wortes 'Kurdistan' auf. Ich sagte ihm, dass ich nur auf
seine Frage geantwortet habe, in welchen Teil des Irak ich gehen wolle.
Andere Beamte nahmen mir den Pass ab und steck-ten mich in eine Zelle.
Dort wurde ich 17 Stunden lang festgehalten. Ich erhielt nichts zu essen
und zu trinken und mir wurde auch nicht erlaubt, mir etwas zu kaufen. Mir
wurde mit Folter gedroht, wenn ich nicht den Mund halten würde. Als ich
darum bat, telefonieren zu dürfen, griffen mich drei Beamte an. Sie haben
mich jeweils für 10 Minuten geschlagen, so dass ich in Ohnmacht fiel. Ich
wurde dann unter der Auflage, die Türkei in 48 Stunden zu verlassen, freigelassen.
Mir wurde nicht erlaubt, die Türkei zu durchreisen, um in den Irak zu gelangen.
Ich konnte mich kaum auf den Beinen halten und bin gleich wieder nach Kanada
zurückgeflogen.“
Kivi Berwari, der in der Stadt Hamilton
in der Pro-vinz Ontario lebt, hat sich bei den lokalen Behörden und der
Zentralregierung wegen dieser Behandlung als Kurde beschwert. Schon vor
einigen Jahren soll die Mutter, die den Vornamen Kurdistan hat, am Flughafen
in Istanbul beschimpft worden sein und sei gezwungen worden, 200 Dollar
Strafe zu zahlen. Dabei habe ihr Vater ihr diesen Namen schon vor 36 Jahren
gegeben. (Quelle: Özgür Politika, 18.08.2003)
Regierung prüft Panzer-Verkauf
an die Türkei
Das "Handelsblatt" berichtete am
11.08.2003 in dem o.a. Artikel über die Prüfung eines Panzerverkaufs an
die Türkei durch das Bundesverteidigungsministerium. Unter Berufung auf
Regierungskreise berichtete die Zeitung, die bisherige restriktive Exportpolitik
gegenüber der Türkei mache angesichts des Annäherungskurses des Landes
an die EU und von Fortschritten in der Menschenrechtspolitik keinen Sinn.
Herzkranke junge Kurdin darf in Deutschland
bleiben
Ein herzkrankes kurdisches Mädchen
darf nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Rheinland-Pfalz
mit seiner achtköpfigen Familie trotz eines abgelehnten Asylantrags in
Deutschland bleiben. Das Gericht hob die Ausrei-severpflichtung mit der
Begründung auf, dass das Mädchen in der Türkei eventuell nicht ausreichend
medizinisch versorgt werden könnte. Es würde "sehenden Auges dem sicheren
Tod ausgeliefert" (Az.: 10 A 10168/03.OVG).
Das Verwaltungsgericht Koblenz und
das Bundes-amt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge waren der
Ansicht, dass die Sechsjährige in Ankara behandelt werden könnte. Die Eltern
fürchteten aber, die Versorgung würde verweigert, weil sie Kurden seien.
(Quelle: Frankfurter Rundschau,
22.08.2003)
Folter im Gefängnis
Cevahir Basiç sagte auf einer Pressekonferenz
von TAYAD, dass ihr Sohn E. Basiç, der im Kinder- und Frauengefängnis von
Bakirköy (Istanbul) seit 25 Tagen einsitzt, seit dieser Zeit von den Wärtern
drangsaliert werde. Die Wärter hätten ihn geschla-gen, ihm seine Kleidung
weggenommen und ihm einen alten Trainingsanzug gegeben, den er nun die
ganze Zeit anhabe. Cevahir Basiç gab weiter an, dass sie sich an den Staatsanwalt
gewandt habe, damit ihr Sohn medizinische Behandlung erhalte und in einen
anderen Saal verlegt werde. Das sei ihr zwar versprochen worden, aber nichts
sei gesche-hen. (Quelle: Özgür Gündem vom 23.08.2003)
Gülseren Güzel verhaftet
Gülseren Güzel, die dem Vorstand
der Föderation kurdischer Vereine in Deutschland (YEK-KOM) angehört, wurde
bei ihrer Ankunft auf dem Flugha-fen in Istanbul am 22. August festgenommen.
Nach Auskunft ihres Anwaltes, Hüseyin Sahin, soll gegen die deutsche Staatsbürgerin
ein Haftbefehl des Amtsgerichts in Urfa vom 23. Mai vorliegen. (Quel-le:
Evrensel vom 25.08.2003)
Schläge wegen kurdischer Musik
Der Kleinbusfahrer Halil Demir wandte
sich an den IHD in Urfa. Er gab an, dass er auf der Strecke zwischen Suruc
und Urfa fahre. Bei einer dieser Fahrten sei ein zivil gekleideter Polizist
in seinen Bus gestiegen. Am Ortseingang von Urfa gab es dann eine Verkehrskontrolle,
bei der er angehalten wurde. Dabei habe der zivile Beamte ihn ins Ge-sicht
geschlagen, weil er kurdische Musik gespielt hatte. Die Verkehrspolizisten
hätten ihn mit 32 Millionen TL bestraft, weil zu viele Fahrgäste in seinem
Bus waren.
(Quelle: Özgür Gündem vom 27.08.2003)
Schläge im Gefängnis
Kamber Erkoçak und die RA Gülseren
Yoleri, Deniz Tuna und Ahmet Tamer haben für den IHD Istanbul die Situation
im F-Typ Gefängnis von Tekirdag untersucht. Den Bericht dazu legten sie
am 26. August vor. Darin wurde festgehalten, dass die Gefangenen Cihat
Özdemir, Ali Haydar Saygili und Habip Akkaya am 30. Juni von Wärtern und
Soldaten brutal verprügelt wurden. Ihre Beschwerden seien nicht angenommen
worden. (Quelle: Evrensel vom 27.08.2003)
Freispruch für Fikret Baskaya
Das SSG in Ankara hat Fikret Baskaya
und den Verleger Ismet Erdogan vom Vorwurf der Separatismuspropaganda in
dem Buch “Pleite des Paradigmas – Einführung in die Kritik der Offiziellen
Ideologie” freigesprochen, nachdem der Artikel 8 des ATG mit dem 6. Anpassungspaket
(dem Gesetz 4928) aufgehoben worden war. (Quelle: Radikal vom 27.08.2003)
Probleme mit Namensgebung
Selim Atik gab bekannt, dass das
Einwohnermeldeamt in Avcilar (Istanbul) nicht erlaubt habe, seinem Kind
den Namen Bartu zu geben, obwohl ein bekannter Fussballspieler so heisse.
Bei dieser Gelegenheit sei er auf weitere Eltern gestossen, die ihren Kindern
nicht die gewünschten Namen geben durften. In einem Fall sei der Name “Hatun”
beanstandet worden und in einem anderen Fall der Name “Aleyna”. Vom Meldeamt
in Bakirköy verlautete, dass dort Bülent Öz nicht gestattet wurde, seinem
Kind den Namen “Rozerin” (Kurdisch für gelbe Sonne) zu geben. Der Name
“Zilan” (Kurdisch für Knospe) sei aber erlaubt worden. (Quelle: Radikal
vom 28.08.2003)
Sippenhaft in Ankara
Nach den Festnahmen bei der Kundgebung
von KESK am 23. August suchte die Polizei in Ankara Muhsin Anil (19). Als
sie ihn nicht fand, wurde die Mutter, Fatma Anil und der Vater, Haci Osman
Anil, festgenommen. Erst als Muhsin Anil mit seinem Anwalt zum Polizeipräsidium
ging, wurden die Eltern freigelassen. Unterdessen sollen 5 der festgenommenen
19 Personen unter dem Verdacht der Mitgliedschaft in der DHKP-C verhaftet
worden sein. Die Namen von vier der Verhafteten wurden mit Volkan Ayaz,
Emrah Yayla, Cemaat Ocak und Dogan Karatastan angegeben. (Quelle: Cumhuriyet/Radikal
vom 29.08.2003)
In der Praxis gibt es keine kurdische
Identität
Die Journalistin Nese Düzel sprach
mit RA Sezgin Tanrikulu, Vorsitzender der Anwaltskammer in Diyarbakir und
Leiter des Reha-Zentrum für Gefol-terte, das die TIHV in Diyarbakir betreibt
Frage: Trifft es zu, dass Eltern
ihren Kindern keine Namen in der Muttersprache geben können?
Ja. Das Einwohner(melde)gesetz ist
sehr kompli-ziert. Das Innenministerium hat dazu Vorschriften erlassen,
die kurdische Namen verbieten. Noch in der letzten Woche konnte ein Vater
sein Kind in Istanbul nicht den Namen Ronahi geben und musste es unter
dem Namen Eda eintragen lassen.
Es wurden inzwischen 7 Anpassungspakete
zum Beitritt in die EU verabschiedet. Im 6. Paket, das vor einem Monat
im Parlament bestätigt wurde, wird ausdrücklich die Vergabe von kurdischen
Namen befürwortet. Aber es gibt einen Erlass des Innenministers vom 23.
Mai letzten Jahres (also in der Zeit der Anpassungspakete), der es verbietet,
Kindern kurdische Namen zu geben. Der jetzige Innenminister ist selber
aus Diyarbakir, aber er ergreift keine Initiative. Dabei brauchte er nur
zu sagen, dass er den Erlass außer Kraft setzt und es den Eltern erlaubt
ist, ihren Kindern kurdische Namen zu geben. Dazu ist er aber nicht in
der Lage
Vor dem 12. September (1980, das
Datum des Militärputsches, DTF) war es möglich, den Kindern kurdische Namen
zu geben und es gibt viele Men-schen in diesem Land, die den Namen Berfin,
He-lin, Hazal, Baran oder Kendal tragen. Dann wurde den Meldeämtern eine
Liste mit verbotenen Namen gesandt und es gab diese Namen nicht mehr. Unter
Özal wurde die Regelung gelockert und es gibt eine höchste Rechtssprechung,
die besagt, dass diese Namen nicht nationaler Kultur und Gebräuchen widersprechen.
Aber seit die Phase der Anpassung im Jahre 2001 begonnen hat, kam es zu
einer ge-gensätzlichen Entwicklung. Die Eltern wurden vors Gericht gebracht,
um die Namen ihrer Kinder zu ändern. Es gibt ein paar wenige Verfahren,
da diese Praxis der Gesetzeslage widerspricht, aber unsere Bürger wollen
sich an diesem Punkt nicht mit der Staatshoheit anlegen.
Frage: Gibt es Kreise, die sich gegen
die neuen Gesetze wenden?
Insbesondere unter den Bürokraten
im Innen- und Justizministerium gibt es einen Kern, der sich ge-gen die
Erweiterung von Freiheiten wendet. Sie hebeln die Gesetze mit Erlässen
und Verfügungen aus. Dafür gibt es eine Reihe von Beispielen.
Seit vier Jahren wird versucht,
Maßnahmen zur Verhinderung von Folter zu ergreifen. Im 6. Anpassungsgesetz
wurde Folter als Delikt bestimmt, deren Strafe nicht zur Bewährung aus-gesetzt
werden kann. Anwälte dürfen vom Zeitpunkt der Festnahme mit den Verdächtigen
reden. Aber in der Praxis sieht das anders aus. So kommen Verwandte zu
uns und wir gehen zur Polizeiwache, um mit dem Festgenommenen zu reden.
Die Polizei sagt uns dann, dass der Verdächtige keinen Anwalt will. Das
hören wir nicht von ihm, sondern nur von den Beamten.
Ein Skandal der besonderen Art hat
sich gerade erst in den letzten Tagen ereignet. Vor zwei Jahren hatten
wir Anzeige gegen 16 Soldaten erstattet, die an die 30 Dorfbewohner im
Kreis Beytüssebap gefoltert hatten. Was aber tat der Staatsanwalt? Er machte
die Soldaten zu Personal, das dem Gesetz für Richter und Staatsanwälte
unterliegt und fragte beim Justizministerium nach, ob die Personen vor
Gericht gebracht werden könnten. Und aus dem Ministerium, wo es heisst
„keine Toleranz für Folter“, kam die Antwort, dass eine Erlaubnis zur Anklage
der Soldaten nicht erteilt wird.
Frage: Gibt es noch andere Beispiele?
Aber sicher. Mit dem Anpassungspaket
aus dem August letzten Jahres wurde die Möglichkeit ge-schaffen, Kurse
für die Erlernung der kurdischen Sprache zu eröffnen. Dann aber hat das
Erzie-hungsministerium einen Erlass veröffentlicht, der es praktisch unmöglich
macht, einen solchen Kurs zu eröffnen. Hierbei wurde u.a. auf das Gesetz
für Privatlehranstalten verwiesen. Demnach müssen die Lehrer an der Pädagogischen
Hochschule ausgebildet sein. Es gibt aber kein Hochschulfach für Kurdisch
und daher keine Lehrer. Für Publikationen in Fremdsprachen heißt es, dass
der Chefredakteur die Sprache der Publikation beherrschen muss. Vor einem
Monat kamen deswegen Polizisten zur Zeitschrift „Leben am Euphrat“, die
in Gaziantep herausgegeben wird. Sie haben den Chefredakteur einer Prüfung
in Kurdisch unterzogen. Er musste einen kurdischen Artikel vorlesen und
übersetzen. Danach hieß es, dass er nur zu 70% Kurdisch kann und die Zeitschrift
wurde aufgefordert, für Abhilfe zu sorgen.
Frage: Was steckt hinter all diesen
Dingen?
Das Problem ist die Anerkennung
der kurdischen Identität, die bei der Vergabe der Namen z.B. im Vordergrund
steht. Wer sich dort einmischt, wendet sich direkt gegen die kurdische
Identität. Die Politi-ker sagen seit 15 Jahren, dass die kurdische Realität
anerkannt werden muss, aber diese Realität endet beim Gefreiten in Beytüssebap
oder dem Beamten auf dem Meldeamt in Istanbul. Die verhalten sich so, wie
es die Spitze der Bürokratie vorgibt. Dort hat sich an der Einstellung
nichts geändert. Demokratische Gesetze können in einem Tag das Parlament
passieren, aber Erlässe, die diese Vorschriften umsetzen, gibt es nicht.
Frage: Wenn Gerichte nicht weiterhelfen,
was kann getan werden?
Die EU sieht schon, dass es nicht
ausreicht, Gesetze zu erlassen und fragt nach der Umsetzung. Wir haben
dort ein Projekt vorgelegt unter dem Titel „Gerechtigkeit für Alle“ und
es wurden 464.000 Euro bewilligt. Ab September werden wir damit Personen,
die von politischen Morden, Minen, Vertreibung und dergleichen betroffen
sind oder Probleme bei der Namensgebung hatten, kostenlo-sen Rechtsbeistand
gewähren. Die BürgerInnen sollen ermutigt werden, ihr Recht einzufordern.
(Quelle: Radikal vom 25.08.2003)
Weltfriedenstag am 1. September
Die Kundgebungen und Demonstrationen
zum Weltfriedenstag verliefen in allen Orten bis auf Izmir ohne Zwischenfälle.
In Izmir versammelten sich die Kriegsgegner auf dem Platz in Konak, obwohl
der Gouverneur eine Demonstration untersagt hatte. Sie marschierten bis
zum Platz der Republik, wo sie von der Polizei aufgehalten wurden. Die
DemonstrantInnen versuchten die Barrikaden der Polizei zu überwinden und
es kam zu einem Gerangel, in dessen Verlauf Steine und Knüppel flogen.
Die Polizei setzte Wasserwerfer und Tränengas ein und nahm 30 Kriegsgegner,
darunter 10 Frauen unter Schlägen fest. Neben vielen Demon-strantInnen
wurden auch 6 Polizisten und 2 Journalisten verletzt.
In Diyarbakir wurden 26 Personen
festgenommen. Es sind: Rahmi Ataman, Cindi Ataman, Haydarhan Ataman, Zekeriya
Ataman, Kemal Ataman, Aydin Çin, Rahmi Çin, Hüseyin Çagdas, Nurettin Uren,
Engin Durmus, Perihan Algin, Arya Tok, Zehra Baran, Elif Oruç, Pijan Artak,
Mehdi Katar, Meryem Kara, Sirin Güney, Mehmet Özmen, Celal Belge, Ahmet
Sahik, Selahattin Sik, Ahmet Kaya, Ibrahim Altmis, Irfan Altürk, und Maaz
Batmaz. Die Festgenommenen in Izmir und Diyarbakir wur-den am 2. und 3.
September wieder freigelassen.
In Mersin kamen M. Emin Tastan von
der Zeitschrift Özgür Halk in Antep, Mustafa Tuncer, Ramazan Atas (HADEP)
und eine weitere Person, die nach der Friedensdemonstration auf dem Rückweg
nach Antep festgenommen worden waren, in U-Haft. Ihnen wird die Unterstützung
einer illegalen Organisation vorgeworfen. (Quelle: Cumhuriyet/Evrensel/Özgür
Gündem vom 02.-04.09.2003)
Menschenrechtsverein (IHD) Istanbul
Juli 2003 / Bericht über
Menschenrechtsverletzungen
in Istanbul
Polizeiliche Festnahmen
Festnahmen, Frauen.....................................92
Festnahmen, Männer.................................
174
Festnahmen,Kinder.......................................
9
Insgesamt 275 Personen
Gefängnisse
Inhaftierungen...............................................
32
Häftlinge, deren Strafe aufgehoben
wurde... 16
Anfragen an unseren Verein .........................
11
Folter, schlechte Behandlung und
Gewalt
Anfragen an unseren Verein .........................
35
Gefolterte Frauen ...........................................
6
Gefolterte Männer..........................................
26
Gefolterte Kinder ............................................
3
Mitteilungen über Folter an die
Presse............ 4
Verschwundene
Anfragen über Verschwundene
an unseren Verein...........................................
3
Recht auf Leben
Aus religiösen Gründen Ermordete................
1
Von der Polizei Erschossene..........................
1
Von der Polizei Angeschossene /
Verletzte… 2
Bei Angriffen verletzte Sicherheitskräfte.......
5
Von Unbekannten Ermordete.........................
7
Bei Angriffen Verletzte...................................
3
Tote durch Arbeitsunfälle…..........................
3
Durch Arbeitsunfälle Verletzte......................
2
Informations-, Meinungs- und
Organisationsfreiheit
Durch RTÜK geschlossene Radio- u.
Fernsehsendungen .........................................
9
Tage, an denen Radio- u. Fernsehpro-
gramme geschlossen wurden ...................
270
Beschlagnahmte Bücher............................
2
Geschlossene Zeitungen und
Zeitschriften……………………..............
2
Tage, an denen die Publikationen
nicht
erscheinen durften ...................................
14
Beschlagnahmte Zeitungen und
Zeitschriften ............................................
14
Angegriffene Presseleute..........................
1
Geforderte Gefängnisstrafe für geäußerte
Meinungen ..........................4
Jahre, 6 Monate
Ökonomische und Soziale Rechte
Menschen, die sich an uns aufgrund
von Verletzung ihrer ökonomischen und sozialen Rechte an uns gewandt haben................................................
4
Rückführungen aus dem Ausland – Reisefreiheit
Anfragen an unseren Verein............................
1
Bombardierungen
Bombardierte Arbeitsplätze, Banken....................4
Erdogan dankt Menschenrechtlern
Als "ersten Schritt eines Dialogs"
haben Menschenrechts-Organisationen ihr Treffen mit dem türkischen Ministerpräsidenten
Recep Tayyip Erdogan bezeichnet. Der Stellvertretende Generalsekretär von
Amnesty International, Wolfgang Grenz, betonte aber gleichzeitig, dass
sich die Situation der Menschenrechte in der Türkei noch nicht wesentlich
gebessert habe. Er verwies dabei vor allem auf Folter in der Polizeihaft.
Erdogan dankte den Organisationen
und äußerte, mit ihrer Hilfe könne die Türkei "Selbstkritik üben auf ihrem
Weg in die Europäische Union".
Den Weg der Türkei nach Europa nannte
Erdogan unumkehrbar. Die Türkei habe sich den westlichen Werten verschrieben.
75 Prozent der türkischen Bevölkerung unterstützten einen EU-Beitritt des
Landes, sagte Erdogan in einem Vortrag bei der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung.
Erdogan sag-te: "Wir wollen die Demokratie in unserem Land auf das höchste
Niveau bringen." Zum Thema Folter erklärte er, seine Regierung sei "für
eine vollständige Unterbindung und für null Toleranz".
(Quelle: Süddeutsche Zeitung, 04.09.2003)
Chefsache Menschenrecht:
Türkischer Premier kündigt persönliche
Initiative an
Nach einem ersten Treffen mit dem
türkischen Premier Tayyip Erdogan wollen amnesty internati-onal und andere
Menschenrechtsorganisationen den Regierungschef "beim Wort nehmen" und
ihm künftig konkrete Fälle von Folter und anderen Menschenrechtsverletzungen
vortragen, sagte der stellvertretende Generalsekretär der deutschen ai-Sektion,
Wolfgang Grenz. Erdogan versprach bei der Begegnung in Berlin, sich persönlich
solcher Beschwerden anzunehmen. Die Londoner Zentrale von amnesty international
hatte sich seit Jahren vergeblich um einen Dialog mit der türkischen Regierung
bemüht. Das gut einstündige Treffen in Berlin war nun auf Initiative der
deutschen Bot-schaft in Ankara zustande gekommen.
amnesty international hofft auf
einen kontinuierlichen Dialog mit dem neuen türkischen Botschafter in Berlin.
Am 15. September tritt der frühere türkische Menschenrechtsminister Mehmet
Ali Irtemcelik dort seinen Dienst an, der im Jahr 2000 aus dem Kabinett
der Regierung von Bülent Ecevit ausgeschieden - nach Kontroversen über
deren. Auch der Geschäftsführer von Pro Asyl, Karl Kopp, begrüßte das neue
Dialog-Angebot Erdogans, fordert aber auch, dass der Ministerpräsident
auch mit der türkischen Zivilgesellschaft das Gespräch über die Men-schenrechtssituation
im Land suchen solle.
Die Vertreter christlicher Kirchen
beklagten bei dem Gespräch mit Erdogan ihre unsichere recht-liche Situation
in der Türkei. Dies betrifft etwa das Recht, Kirchenbesitz zu erwerben
und baulich zu verändern. Erdogan bot den Kirchenvertretern an, ihre Wünsche
detailliert in einem Brief darzustel-len. Der frühere evangelische Auslandspfarrer
in Istanbul, Gerhard Duncker, forderte, die Kirchen in der Türkei sollten,
so wie in Deutschland auch, Körperschaften des öffentlichen Rechts werden.
Schroff ablehnend reagierte der
türkische Mini-sterpräsident dagegen auf den von einem Teil der Gesprächspartner
vorgetragenen Wunsch, Ankaras neues “Amnestiegesetz” für Mitglieder der
kurdischen Guerillaorganisation PKK weiter zu fassen. Erdogan soll geäußert
haben, dass es kein Kurdenproblem gebe und dass Terroristen nicht amnestiert
werden könnten.
(Quelle: Süddeutsche Zeitung, 05.09.2003)
ERSTES TREFFEN DER SYRISCHEN OPPOSITION
IN WASHINGTON
Auf der Grundlage eines gemeinsam
abgestimm-ten Beschlusses sind das US Außenministerium und das Verteidigungsministerium
übereingekommen, erstmals die syrische demokratische Opposition zu einem
strategischen Gespräch in Washington einzu-laden, daß auf den 29. September
2003 angesetzt ist.
Die Begegnung findet statt im American
National Press Club in Washington. Gastgeber ist das "Midd-le East Intelligence
Bulletin".
Das Gespräch wird vorbereitet und
inhaltlich einge-leitet durch Professsor Mathew Levitt und Gary Gamble.
Teilnehmen von US amerikanischer Seite werden Verteidigungsminister Wolfowitz,
Richard Armitage und Richard Perle.
Aus dem Nahen Osten sind als Teilnehmer
bekannt: Nizar Najuf (zur Zeit Paris), Farid al Ghadri (Sy-rien) und aus
dem Libanon Tony Haddad.
Zur Debatte steht die Frage der
demokratischen Überwindung des aktuellen Regimes wie auch die problematische
Fortdauer der syrischen Besetzung des Libanon. Für das Gespräch ist die
Dauer von zwei Tagen angesetzt. Auch die Koalition für einen demokratischen
Irak (KDS) wird mit einigen ihrer Mitgliedern beteiligt sein.
Die französische Regierung hat sich
in der letzten Zeit intensiv darum bemüht, die Teilnahme des in Frankreich
in medizinischer Behandlung befindli-chen Nizar Najuf an der Reise nach
Washington zu verhindern. (Meldung der KDS)
Kurdischer Häftling nach Folter
umgekommen
ALEPPO (amude.com) - Der Kurde und
syrische Staatsbürger Mohammed Scharif Mustafa (1970), ist am 10.08.2003
in der Station der Militärsicher-heit in Aleppo nach einer lange Folter
ums Leben gekommen. Er war zwei Tage vorher von Einheiten der Militärsicherheit
in seiner Stadt Kobani verhaftet worden. Noch sind die Gründe seiner Verhaftung
unklar. Der Korrespondent von amude.com in Kobani hat jedoch erfahren können,
dass es sich um eine zivile Straftat gehandelt hatte. Die Familie des Opfers
schweigt zu dem Vorfall. Die Polizei soll ihr mit drastischen Maßnamen
gedroht haben, falls sie sich an die Öffentlichkeit wendet. Augenzeugen
konnten berichten, dass auf dem Körper des Opfers viele Folterspuren zu
sehen waren. (www.amude.com - 19.08.2003)
UNHCR protestiert gegen Abschiebung
Die Vertretung des UNHCR in der
Türkei hat ge-gen die Abschiebung von Iranern, die letzte Woche in Van
festgenommen worden waren, protestiert. Der Sprecher des UNHCR, Metin Corabatir,
mach-te darauf aufmerksam, dass in der Vergangenheit Asylbewerber, die
in den Iran abgeschoben wurden, danach hingerichtet worden seien. In dem
jüngsten Fall sah er sich ausserstande, eine exakte Zahl an-zugeben (es
war von 12 Abgeschobenen die Rede). Am Samstag hatte die PDK Iran verlauten
lassen, dass 40 Personen in Van festgenommen wurden, aber nicht alle in
den Iran abgeschoben worden seien. (Quelle: Özgür Politika vom 04.09.2003)
Weiterer Hintergrund auf der Website
der PDK-Iran (http://www.pdk-iran.org/)
Am 29.01.2002 teilte die PDK-Iran
mitt, dass ihr ehemaliges Mitglied, Karim Toujali am 24. Januar in einem
Gebäude von Mahabad hingerichtet wor-den sei. Er soll 1998 von der Türkei
in den Iran abgeschoben worden sein. Gleichzeitig wurde ein Liste mit Gefangenen
veröffentlicht, die zum Tode verurteilt wurden und denen ebenfalls Hinrichtung
droht/e.
Nachname Vorname Gefangen seit
Urteil Gefäng-nis
1- GHADERI Hamza 1997 Todesurteil
Urumieh
2- MAHMUDI Hasan 1997 Todesurteil
Urumieh
3- SHOGHI Khaled 1997 Todesurteil
Urumieh
4- VIESI Kheder 1998 Todesurteil
Urumieh
5-SHARVERANI Muhammad 1998
Todesurteil Mahabad
6- GUDARZI Saleh 1999 Todesurteil
Sanandaj
7- FARAIDUNI Khaled 2000 Todesurteil
Mahabad
8- AFANI Nader 2000 Todesurteil
Mahabad
Es folgte eine weitere Presseerklärung
am 14. Oktober 2002, in der neben der Hinrichtung von Hamzeh Ghaderi auch
auf die Hinrichtung von Khalid Showghi (50) und Jalil Zewee (30) hingewiesen
wurde. Alle drei seien Mitglieder der Partei gewesen und auch deswegen
zum Tode verurteilt worden, hiess es. Zumindestens Khalid Showghi wurde
aus der Türkei abgeschoben.
"Türken bewaffnen Turkmenen-Front"
Vor der spektakulären Festnahme
von elf türkischen Soldaten im Nordirak durch US-Streitkräfte gab es nach
einem Bericht des türkischen Nachrichtensender NTV einen weiteren Vorfall,
der ein neues Licht auf die Ereignisse in Suleymania werfen könnte. Unter
Berufung auf nicht näher bezeichnete Nato-Quellen berichtete der Sender,
wenige Stunden vor der US-Aktion gegen das türkische Büro hätten US-Streitkräfte
25 Kilometer von Suleymania entfernt türkische Soldaten in Zivil und ohne
Papiere entdeckt, die Aktivisten der "Turkmenen-Front" im Gebrauch von
C-4 Sprengstoff unterrichteten. Die Türken hätten Waffen bei sich geführt,
die nicht in der Inventarliste der türkischen Armee stünden. Auf Befragen
hätten sie angegeben, für das türkische Militärbüro in Suleymania tätig
zu sein. Dieses wurde später von den US-Kräften ausgehoben. Auch dort wurde
Sprengstoff gefunden, der nach türkischen Angaben aber offiziell registriert
war... (Quelle: Süddeutsche Zeitung, 10.07.2003)
Nordirak: Türkei mischt mit:
Destabilisierung geplant. USA rollen
türkisches Geheimdienstnetz in Süd-kurdistan auf
Offensichtlich waren die vergangene
Woche von US-Soldaten im Nordirak festgenommenen türkischen Spezialkräfte
in eine größer angelegte Verschwörung zur Destabilisierung der Region verwickelt.
Das ergaben aktuelle Recherchen des Mitarbeiters der Mesopotamischen Nachrichtenagentur
MHA, Mehmet Yaman, im nordirakischen Suleymania, die am Donnerstag bekannt
wurden.
Bereits vor zwei Wochen wurde ein
vom türkischen Mittelmeerhafen Iskenderum kommender LKW von US-Truppen
in Kirkuk aufgebracht. Darin befanden sich drei Raketen von jeweils einem
halben Meter Größe, Munition und Granaten. Das Verhör des für den türkischen
Geheimdienst arbei-tenden Fahrers Salih Adibüzel und des in Zaxo verhafteten
Mitarbeiters des türkischen Geheimdienstes Tahir Cemal Tosini ergab, daß
die Waffen für türkische Spezialkräfte in Suleimania bestimmt waren. Nach
Aussagen der Verhafteten waren Anschläge nicht nur auf den kurdischen Gouverneur
von Kirkuk, sondern auch auf Führungskräfte der KADEK geplant. Dies sollte
in Zusammenarbeit mit dem syrischen und iranischen Geheimdienst geschehen.
Aufgrund der US-Besatzung kann die
Türkei nicht mehr wie früher umfangreiche Militäroperationen im kurdischen
Nordirak durchführen und verlegt sich daher auf verdeckte Operationen.
Bereits vor Monaten sind zu diesem Zweck Agenten der Ge-heimdienste MIT
und JITEM aus der Türkei nach Zaxo, Dohuk, Erbil und Suleimania gekommen.
Das Planungszentrum für die Operationen befand sich in dem vergangenen
Freitag von US-Truppen gestürmten Gebäude in Suleimania. Auch in Zaxo wurden
vier Mitarbeiter des türkischen Geheim-dienstes verhaftet. Die USA gehen
nun daran, die türkischen Geheimdienstaktivitäten in Südkurdistan, die
ihren eigenen Plänen in der Region zuwiderlaufen, aufzurollen. US-Soldaten
haben damit begonnen, alle aus der Türkei kommenden Transportfahrzeuge
zu kontrollieren. Auch an der syrischen Grenze wurden zusätzliche Kontrollposten
eingerichtet.
Seit etwa zehn Jahren gibt es im
Nordirak ein Agentennetz des türkischen Geheimdienstes. Mitte der 90er
Jahre waren türkische Offiziere als soge-nannte Mediatoren in die kurdische
Autonomiezone gerufen worden, um bei den blutigen Auseinander-setzungen
der damals verfeindeten Kurdenparteien KDP und PUK zu schlichten. Die bis
heute dort stationierten Spezialkräfte betätigten sich vor allem als Ausbilder
turkmenischer Milizen und unterstützten die Peschmerga im Kampf gegen die
PKK/KADEK.
(Quelle: junge Welt, 11.07.2003
- (Nick Brauns)
Der Kurdische Staat erhält Stützen
und Konturen
Arbil International Airport
(AIA) und Kurdistan International Airlines (KIA) brechen die Einkesse-lung
Zentral-Kurdistans auf.
Am 1. Juli wurde in der Stadt Arbil,
Sitz des südkurdischen Regionalparlaments, offiziell der Flughafen für
den zivilen Verkehr eröffnet. Am 20. August landete dort dann als erstes
ein russisches Zivilflugzeug um damit den Beginn eines freien und direkten
Luftverkehrs Kurdistans mit dem Ausland einzuleiten. Mit solch einer Luftverbin-dung
erhält Zentral-Kurdistan erstmalig in seiner jüngeren Geschichte eine Brücke,
ein Brett zur Außenwelt, die nicht von den im Umkreis lauernden Feinden
kontrolliert wird. Zusätzlich zu diesem mit USA-Beistand eingeweihten Flughafen
ist die Gesellschaft "Kurdistan Airlines" bereits gegründet worden. Diese
hat jetzt ihre Verhandlungen mit amerikanischen und türkischen Gesellschaften
über die Anmietung von zunächst 14 Flugzeugen mit anfänglichem Investitionskapital
in Höhe von 15 Mio. $ mit Erfolg abgeschlossen. Die kurdische zivile Flugflotte
wird ihren Verkehrs-dienst, der die Flughäfen Europas, Amerikas, Mittelostens
und sicherlich auch Nord-Kurdistans (Diyarbekir, Ayintab) anfliegt, nach
aktuellen Angaben Anfang 2004 aufnehmen. Es gilt als ziemlich sicher, daß
sich der direkte Flugverkehr Kurdistans mit der Umgebung und der weiten
Welt in wenigen Jahren
erheblich ausweiten wird.
Die bisher unterdrückten Kurden
empfinden diese Entwicklung als die langersehnte Öffnung eines Fensters,
das ihnen Luft zum Atmen, Sicht zum Blicken und freien Kontakt mit der
Welt ermöglicht. Für ihre Unterdrücker in den Regimes in Ankara,
Damaskus und Teheran ist das wie ein lang gefürchtetes Gespenst, das jetzt
mit Hilfe des "großen" wie des "kleinen Satans" im Mittelosten auf sie
hereinbricht: Das Gespenst des freien Kurdistans!
Kurdische Armeeeinheiten kontrollieren
heute die Grenzen ihrer Region in Zentral-Kurdistan (Nord-Irak) zur Türkei,
Iran, Syrien wie zum inneren Irak selbstsicherer als jemals zuvor. Von
1991 (Flugverbotszone) bis zum Sturz des Saddam-Regimes verwalteten Südkurden,
mit vielen Problemen belastet, 60% der Fläche ihrer Region, jetzt
sind es fast 100%, und sie regieren in Bagdad mit.
Die Flaggen Kurdistans und der USA
wehen seit gestern neben einander auf dem höchsten Berg Zentral-Kurdistans.
Das hat hohen symbolischen Wert:Kurden hatten lange Zeit nur die Berge
als Freund, nun kommt Amerika als zweiter dazu. Ganz in diesem Sinne betonte
zuvor der amerikani-sche Präsident G. W. Bush in seiner Rede anlässlich
der Ausrufung der "Woche der gefangengehaltenen Nationen" 20.-26.07.2003
die Verpflichtung der Bevölkerung der USA, jede unterdrückte Nation in
ihrem Kampf für Freiheit, Gerechtigkeit und Selbst-bestimmung zu unterstützen.
Der vorige Bot-schafter der USA in Ankara, R. Pearson, erklärte noch am
gleichen Tag, Süd- und Nord-Kurdistans, von Khaneqin über Kerkuk, Mosul,
Diyarbekir bis hin nach Ayintab, Iskenderun, Adana und Mersin am Mittelmeer
praktisch zu einer zwangsläufig einheitlichen Wirtschaftsregion -
ganz nach kurdi-schem Wunsch. Um diese Vorstellung zu realisieren, sollen
nun zumindest nach Angaben des Oppositionsführers im türkischen Parlament,
Deniz Baykal (CHP) etwa 60.000 bewaffnete Soldaten der USA
im Südosten der Türkei, also in Nord-Kurdistan, für zunächst unbefristete
Dauer stationiert werden - zum Ärger der Türken und zur Freude der Kurden!
Führende kurdische Politiker und
meinungsbilden-de Medien machen es schon lange öffentlich klar, daß es
ein eigenständiges Kurdistan in einem neuen Mittelosten geben wird, falls
die Kurden im Neuen Irak nicht akzeptiert werden. Die derzeit in Bezug
auf den Irak sehr labile und sensible Weltöffentlichkeit schwenkt allmählich
zugunsten dieser logischen und pro-amerikanischen Auffassung um. Denn die
gesamte politische Entwicklung im Irak wie im Mittelosten und deren Perspektiven
lassen die Schlussfolgerung zu, daß die Anwesenheit der USA in Kurdistan
wie in der Region die politische Einigung der Kurden in Zentral- wie in
Gesamt-Kurdistan entsprechend den lang gehegten Wünschen der Kurden fördert.
Diese Einigung bzw. das freie Kurdistan wird mit grosser Wahrscheinlichkeit
den demokratischen und freien marktwirtschaftlichen Prozess im Mittelosten
beschleunigen. Bereits jetzt fühlen sich die Türkei, Syrien, Iran,
Saudiarabien, Deutschland und Frankreich trotz ihrer vielen subversiven,
reaktionären und terroristischen Einmischungen im Irak außerstande, die
Entwicklung entscheidend umzudrehen. Gegner des Neuen Mittelostens sind
mit ihren anti-amerikanischen Interventionen im Irak unterschiedlich motiviert,
doch ihr Zusammenhalt wackelt. Die Türkei resigniert und arrangiert sich
lieber. Ihr folgt Syrien und wechselt demnächst sein antikurdisches Regierungskabinett
aus. Iran, Syrien und Saudiarabien ziehen es im Ernstfall vor, sich mit
den Kurden und den sie beschützenden Amerikanern zu arrangieren. Deutschland
und Frankreich werden es allmählich müde werden, den terroristischen Widerstand
gegen Israel und die USA zu unterstützen. Beide Länder machen sich schon
jetzt Sorgen darüber, was auf sie demnächst an Strafen für ihre Rolle im
internatio-nalen Terrorismus zukommt.
Ein kurdischer bzw. ein mittelöstlicher
Bundesstaat wird Wirklichkeit. Um standzuhalten müsste er auf jeden Fall
pluralistisch sein und durch internationa-le Garantien und Streitkräfte
geschützt werden.
ABDALLAH OSMAN, Berlin, den 26.08.2003
Ankara brüskiert: Iraks Außenminister
will keine türkischen Truppen im Land
Istanbul - Iraks neuer Außenminister,
der Kurde Hoschiar Sibari, möchte nicht, dass die Türkei sich an der Friedenssicherung
im Irak beteiligt. "Eine solche Mission wird nicht zur Stabilisierung der
Situation beitragen, sondern das Gegenteil bewir-ken", warnte Sibari. Am
besten sei es, wenn kein irakischer Nachbar Soldaten zur Unterstützung
der USA in den Irak schicke. Vom Sprecher des US-Außenamts, Richard Boucher,
wurden diese Äußerungen kritisiert. Washington hat die irakische Regierung
ernannt und betreibt gleichzeitig intensi-ve Lobbyarbeit in Ankara, um
die Türkei für einen umfangreichen Truppeneinsatz zu gewinnen.
Die Türkei ist das einzige Nato-Land
mit überwiegend muslimischer Bevölkerung. Sie hatte es abgelehnt, sich
am Krieg gegen den Irak zu beteiligen. Inzwischen versucht die Regierung
in Ankara, die Beziehungen zu den USA wieder zu verbessern. Regierungschef
Tayyip Erdogan reagierte gereizt auf Sibari. Dieser vertrete nur seine
"eigene Meinung". Ankaras Außenminister Abdullah Gül meinte, Sibari sollte
nicht vergessen, dass er "Außenminister nicht nur der Kurden, sondern des
ganzen Irak" sei.
Aber auch in der Türkei formiert
sich Widerstand gegen eine türkische Truppenentsendung. Der Vorsitzende
des außenpolitischen Ausschusses im Parlament, Mehmet Dülger, Mitglied
der Regierungspartei AKP, sagte dem Sender CNN-Türk in einem emotionalen
Auftritt, wenn türkische Soldaten ihr Leben riskieren sollten, müsse es
"einen bedeutenden Grund geben". Andernfalls könne er das "den Mütter nicht
erklären". Das Parlament muss der Truppenhilfe zustimmen.
Abgeordnete der AKP haben jetzt
eigene Vorschläge gemacht, wie Ankara die Sympathien des irakischen Volkes
gewinnen könnte. Sie empfehlen, die Regierung solle vor einer Truppen-Entsendung
beim Aufbau der zerstörten Infrastruktur im Irak helfen. Auch die Organisation
von Konzerten könne gutes Klima machen.
Washington sagte unterdessen der
türkischen Re-gierung einen Kredit in Höhe von 8,5 Milliarden Dollar zu,
dessen Unterzeichnung sich mehrmals verschoben hatte. Die USA versicherten,
mit der erhofften türkischen Truppenhilfe stehe dies nicht in Zusammenhang.
(csc) (Quelle: Süddeutsche Zeitung, 06.09.2003)
Nachbarn schüren das Mißtrauen
Schwerer Stand für die
Interimsregierung im Irak
Die provisorische Regierung im Irak
kam weit rascher zustande, als man erwartet hatte. Die Bil-dung des Regierungsrates,
der nun das irakische Kabinett ernannt hat, war wochenlang durch Gezänk
verzögert worden. Daß man sich jetzt so schnell geeinigt hat, war wohl
eine Folge des Bombenattentats am 29. August, bei dem der Schiitenführer
Mohammad Baqr al Hakim und etwa hundert andere Gläubige ums Leben kamen.
Aus Pietät verzichtete der Regierungsrat auf die üblichen Eifersüchteleien
und stellte unverzüglich das Kabinett auf. Der ermordete al Hakim, der
nun von den Schiiten als Märtyrer verehrt wird, hatte mehrfach gefordert,
daß die Siegermächte die Macht an die Iraker übertragen sollten.
Die provisorische Regierung entspricht
in ihrem Proporz der Zusammensetzung der irakischen Be-völkerung. Dreizehn
von fünfundzwanzig Ressorts, darunter das Ministerium des Inneren und das
Mi-nisterium für die Ölindustrie, bekamen die Schiiten, die mit 60 Prozent
die Mehrheit im Zweistromland bilden. Die Kurden und die sunnitischen Araber
wurden jeweils mit fünf Ministerien bedacht, die Turkmenen und die Christen
bekamen je ein Res-sort. Auf ein Ministerium für den Geheimdienst verzichtete
man, um nicht bei der Bevölkerung die Erinnerung an die Greueltaten des
Muchabarat und des Istichbarat zu wecken. Klugerweise wurde auch kein Ministerpräsident
ernannt. Das hätte Streit im Regierungsrat gegeben, ohne Not, denn das
letzte Wort hat ohnehin der amerikanische Zivilverwalter im Irak, Paul
Bremer. Auch über die Budgets der einzelnen Ministerien bestimmt er, da
das Geld aus den Vereinigten Staaten kommt. Die Zusammensetzung der provisorischen
Regierung, die bis zu allgemeinen Wahlen am Ende des kommenden Jahres amtieren
soll, weist schon auf ein föderales System im künftigen Irak hin.
Ist die Bildung der provisorischen
Regierung ein Schritt zur "Irakisierung der Politik" im Zweistrom-land?
Die Amerikaner wollen offenbar nach und nach die zivile Verwaltung an die
Iraker übergeben. Ob sie dabei Erfolg haben werden, ist eine andere Frage.
Die erste irakische Regierung nach dem Sturz Saddam Husseins wird von der
Mehrheit der Bevölkerung noch nicht akzeptiert. Der herkömmli-che Argwohn
der orientalischen Völker gegenüber der Obrigkeit, verbunden mit der kolonialen
Erblast, macht es den Irakern schwer, der von den Siegern eingesetzten
Regierung Vertrauen zu schenken. Die meisten Minister sind beim Volk unbekannt.
Sie haben Jahrzehnte im Exil ver-bracht.
Mißtrauen schüren auch die arabischen
Stimmen aus den Nachbarländern, die über Satelliten zwi-schen Euphrat und
Tigris verbreitet werden. Vor allem der Sender Al Dschazira läßt keine
Gelegen-heit aus, den Regierungsrat und die provisorische Regierung als
Instrument der "Besatzungsmacht" zu diffamieren. Die Anschläge gegen die
Amerikaner werden als "Widerstand" legitimiert, was implizit eine Aufforderung
zum bewaffneten Kampf ist. Ein von Schiiten und Kurden dominierter Irak
ist den sunnitisch-arabischen Nachbarländern ein Greuel.
Doch für die meisten Iraker ist
inzwischen "Scha-raf", die arabische Ehre, ein hohles Wort, denn sie haben
in den vergangenen Dekaden im Namen der "Arabija", des Arabertums, unermeßliches
Leid erlitten. Jetzt wollen sie nichts anderes als in Frieden und Sicherheit
leben. Wer das leistet, wird ihnen willkommen sein. Gelingt es der provisori-schen
Regierung und ihrem Schirmherrn Amerika, in absehbarer Zeit die Versorgung
der Bevölkerung zu verbessern und den Räuberbanden und Terroris-ten in
den irakischen Städten Einhalt zu gebieten, werden sie das Vertrauen der
Mehrheit gewinnen. Ein Hoffnungsschimmer zeigt sich schon jetzt: Nach der
Bildung der provisorischen Regierung stieg der Wert des irakischen Dinars
um zehn Pro-zent. (Ahmad Thaeri, 06.09.03) (Quelle: Spiegel online-
(06-09-2003)
JUSTIZ - Absurdes Halali
Nach jahrelangem Zaudern ermittelt
der Generalbundesanwalt jetzt wegen der Giftgaseinsätze Saddam Husseins.
Auslöser ist der Tod einer Kurdin in Nürnberg.
Fathieyeh Rahmani erstickte am 20.
März - just an jenem Tag, an dem George W. Bush die ersten Bomben auf Bagdad
werfen ließ. Die 39-jährige Kurdin starb im Nürnberger Klinikum in den
Ar-men ihres Mannes. 16 Jahre zuvor hatte Giftgas aus Bomben, die Saddam
Hussein über dem kleine Kurdendorf Sewa an der Grenze zur Türkei zünden
ließ, ihre Atemwege unheilbar zerstört. Es war kein Trost für die Familie,
die 1991 nach Deutschland geflohen war, dass ausgerechnet an diesem Tag
der Westen den irakischen Diktator angriff. Es war auch kein Trost, als
kurz nach dem letzten Atemzug von Fathieyeh die Nürnberger Staatsanwaltschaft
entschied, sie werde nun gegen Saddams Giftgas-Vollstrecker - "bis hinunter
zum Piloten, der die Bombe abwarf" - wegen Mordes ermitteln.
Aber ein halbes Jahr später bekommt
der Fall nun plötzlich nationalen Status. Ende August entschied Generalbundesanwalt
Kay Nehm überraschend, die Ermittlungen an sich zu ziehen. Kurz zuvor hatten
die Amerikaner im Irak einen spektakulären Fang gemacht: Saddam Husseins
Vetter und General Ali Hassan al-Madschid, genannt "Chemie-Ali".
Jenen skrupellosen Mann, der für
den schrecklichen Völkermord in der Stadt Halabdscha verantwortlich sein
soll. Madschid hatte dort im März 1988 rund 5000 Zivilisten mit Senfgas
umbringen lassen. Ein Jahr davor, im Grenzdorf Sewa, wo auch Fathieyeh
mit ihrem Mann lebte, hatte er eine Art Testlauf angeordnet. Trotzdem:
Dass die obersten Fahnder der Republik ausgerechnet jetzt zum Halali auf
Saddam und seine Schergen blasen, gilt selbst in Karlsruhe als schlechter
Witz. Anders als die Nürn-berger Kollegen legt sich die Bundesanwaltschaft
zumindest nicht namentlich auf Beschuldigte fest, sondern ermittelt formal
gegen "mehrere Angehöri-ge der irakischen Staatsführung". Es ist jedoch
absurd zu glauben, dass die Amerikaner "Chemie-Ali" oder gar seinen Chef
Saddam - wenn sie ihn denn fangen - ausgerechnet in Karlsruhe abliefern
werden. Vor allem aber hatten sich Bundesjustiz-ministerium und Bundesanwaltschaft
mit aller Macht und mit umstrittenen Begründungen über Jahre davor gedrückt,
gegen die Massenmörder aus Bagdad vorzugehen, als Saddam noch an der Macht
war.
Im August 1991, sechs Monate nach
Ende des ersten Golfkrieges, hatte die Deutsch-Israelische Gesellschaft
Aachen den irakischen Diktator wegen "Völkermordes u. a." angezeigt. Die
Vorwürfe, das wusste man schon damals, waren berechtigt. Doch auch wenn
er gerade den Krieg verloren hatte, der starke Mann von Bagdad war er noch
immer. Die Geschichte musste also irgendwie totgetreten wer-den.
In monatelangen Krisensitzungen
rangen Juristen und Beamte der Regierung um eine Lösung, die "außenpolitisch
die wenigsten Schwierigkeiten bereitet", wie es in einem internen Vermerk
heißt.
Man warnte davor, die "Weltpolizei"
zu spielen und strapazierte einen Absatz in der Strafprozessordnung, der
besagt, dass Taten außerhalb des deutschen Hoheitsgebietes nicht verfolgt
werden müssen. Dabei regelt die Völkermordkonvention, dass diese sehr wohl
vor nationalen Gerichten geahndet werden können.
Am Ende erhielt die Deutsch-Israelische
Gesell-schaft eine Absage. Der Diktator, da könne man nichts machen, genieße
leider als Staatschef das Privileg der Immunität. Kleiner Schönheitsfehler
der Argumentation: Selbst Spitzenbeamte der Bun-desanwaltschaft gaben zu
Protokoll, dass sie an diese Rechtsauffassung nicht glauben. Und auch die
Begründung, "Beweismittel befinden sich überwie-gend im Irak, und die leisten
keine Rechtshilfe", war nicht sonderlich originell.
Plötzlich ist der Giftgaseinsatz
nun aber kein Völkermord, sondern Mord an einer Kurdin und ein "Fall
von besonderer Bedeutung", der Staatsschutzbelange betrifft. Der juristische
Dreh: Da Fathieyeh Rahmani in Deutschland starb, kann sich die hiesige
Justiz mit der Todesursache befassen.
Der Witwer Abdulbaset Azimi nimmt
die Wende ohne Emotionen zur Kenntnis. Wenn es zum Prozess kommt, dann
will er vier Augenzeugen aufbieten, die heute in Schweden leben. Doch Rache,
versichert er, die sei ihm und seiner Frau immer fremd gewesen. "Es ist
mir auch nicht wichtig, ob jemand lebenslang verurteilt wird. Wichtig ist
nur, dass die Welt diese Verbrechen endlich wahr- nimmt."
Wie zuvor auch diesmal möchten wir
an Sie appellieren, uns mitzuteilen falls Sie eine e-mail-Adresse haben,
denn der Versand über e-mail ist kostengünstiger und schneller.
Wir möchten Sie gleichzeitig auf
unsere web-Seiten hinweisen, die interessante Beiträge enthält:
· AI-Länderbericht zur Türkei (Juli-Dezember
2002)
· Türkisches Bedenken nach dem Krieg
im Irak (17. Juni 03)
· HRW, Im Inland vertriebene Personen
in Südostanatolien (10. Juni 2003)
· Wie deutsche Firmen, Verbände
und Behörden den Kontakt zum Saddam pflegten (Spiegel 25 / 2003)
· Koalition für ein Demokratisches
Syrien (KDS) Umfangreiche Stellungnahme vom 1.5.2003
· Versuch der Dorfbewohner zurückzukehren
(19.06.03)
· Der Sprung ins kalte Wasser der
Demokratie (17.05.03)
· Die Türkei und die Korruption
(13.06.03)
· Reisebericht Südkurdistan (17.05.03)
· Situation der Kurden im Iran
· Hilferuf vom Erzfeind (04.05.03)
· Spendenaufruf für Südkurdistan
Diese Beiträge tragen nicht unbedingt
unsere Meinung, sondern geben die aktuell für unser Themengebiet interes-santen
Diskussionen wieder. Besuchen Sie doch einmal www.kurden.de.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihre Redaktion
Neu! Neu! Neu! Neu! Neu! Neu!
Eine Dokumentation des IMK e.V.
zum Thema
"Mord im Namen der Ehre"
Entwicklung und Hintergründe von
"Ehrenmorden" - eine in Kurdistan verbreitete Form der Gewalt gegen Frauen
Eine besonders verabscheuenswürdige
Form der Gewalt gegen Frauen sind die "Morde im Namen der Ehre," die bis
heute im Nahen Osten und vor allem auch in Kurdistan üblich sind, ja sogar
in den letzten Jahren häufiger geworden zu sein scheinen. Immer wieder
werden dort Frauen ermordet, nur weil sie in Konflikt mit den rigiden herrschenden
Moralvorstellungen geraten sind.
Was sind die Gründe dafür, dass zahlreiche
Frauen umgebracht werden, nur um die angeblich durch sie befleckte Familienehre
zu reinigen? Stehen die "Ehrenmorde" mit dem Erstarken des Islam und seinen
Moralvorstellungen im Zusammenhang? Warum sind diese Morde vor allem in
Kurdistan zu beobachten, handelt es sich bei ihnen etwa um eine "kurdische
Tradition"? Diesen Fragen gehen in diesem Buch zwei kurdische Wissenschaftlerinnen
nach. Die Rechtsanwältin Hamiyet Izol untersucht das Phänomen in den türkischen
Teilen Kurdistans, Dr. Mukaddes Sahin in den irakischen Teilen des Landes,
vor allem in den sog. kurdischen Selbstverwaltungs-Gebieten, die schon
vor dem Sturz des Saddam-Regimes dem Zugriff des Tyrannen entzogen waren.
Johannes Düchting informiert darüber, wie das deutsche Flüchtlingsrecht
mit Frauen umgeht, die Gefahr laufen, in ihrer Heimat Opfer von "Ehrenmorden"
zu werden.
Zu beziehen über IMK e.V. Preis:
12,-- Euro (incl. Versandkosten)
Neuerscheinung
Neuerscheinung Neuerscheinung
Die Dokumentation der Wochenendtagung
vom 06. – 08. Dezember 2002 in der Evangelischen Akademie Bad Boll mit
dem Titel „Kurden im Irak und in der Türkei: Ihre Zukunft zwischen Agas,
Sheiks und Öl-Multis“ ist erschienen. Die 56-seitige Dokumentation kann
bei uns für eine Gebühr in Höhe von Euro 6,00 (einschließlich Portokosten)
bestellt werden.
Neue Publikation
der IMK e. V. möchte alle Interessierten
und MitarbeiterInnen in der Flüchtlingsarbeit darauf hinweisen, dass wir
eine neue Publikation herausgeben.
Thema dieser Publikation ist „Traumatisierte
kurdische Flüchtlinge in Deutschland“ und trägt den Namen der gleichnamigen
Fachtagung, die vom 15.-16. Juni 2001 im Maternushaus in Köln, stattfand:
„Odyssee ins Ungewisse“
Durch Herrn Dr. Ilhan Kizilhan wird
ausführlich über die spezifischen Fluchtursachen der Kurdinnen und Kurden
in Nordkurdistan berichtet. Er gibt einen historischen Überblick der Flüchtlingsentwicklung
und geht auf die wirtschaftliche und soziale Lage der Menschen in Nordkurdistan
ein.
Herr Prof. Ferhad Ibrahim und Herr
Abubekir Saydam behandeln das Thema: „Fluchtursachen aus dem Irak und Südkurdistan
– Gibt es eine innere Fluchtalternative?“ Sie schildern die aktuelle Situation
im Irak und in Sürkur-distan und berichten von Stationen der Traumatisierung.
„Fluchtwege“ ist das Thema von Herrn
Jürgen Hoppe, Journalist. Hier werden die Methoden und Vorgehensweisen
von Schleppern oder Schleusern erläutert, die für hohe Geldsummen, Flüchtlinge
unter oft unmenschlichen Bedin-gungen nach Deutschland schleusen.
Frau Dipl. Psychologin Hamidiye
Ünal spricht über traumatisierte Flüchtlinge in Gesellschaft und in Therapie.
Sie geht auf Foltermethoden und auch auf die psychosoziale und rechtliche
Situation der Flüchtlinge in Deutschland ein. Besonders behandelt wird
das Thema „Trauma“, von den Folgen über Symptome bis hin zu Beratung und
Therapie.
Das Thema „Möglichkeiten der Behandlung
von traumatisierten Flüchtlingen im Herkunftsland Türkei“ wird exem-plarisch
anhand einer Prozessbeobachtung in Izmir von Dr. med. Nesmil Ghassemlou
behandelt. Anschliessend wer-den die Voraussetzungen für eine erfolgversprechende
Behandlung und die Behandlungsmöglichkeiten erörtert.
Die 64-seitige Publikation (Format
DIN A4) kann in gebundener Form bei uns gegen die Entrichtung eines Betra-ges
von 8,00 Euro (inkl. Versandkosten) bestellt werden.
Neue Studie
AUSLÄNDER IM EIGENEN LAND
Die Situation staatenloser Kurden
in Syrien
In der Provinz Hasaka wurde 1962
ca. 120.000 Kurden die syrische Staatsangehörigkeit entzogen, sie wurden
so zu Staatenlosen, zu Ausländern im eigenen Land.
Die vorliegende Dokumentation beschäftigt
sich mit der Situation dieser Bevölkerungsgruppe. Unser Ziel ist es, in
einem ersten Schritt sowohl die Hintergründe ihrer Ausbürgerung als auch
deren bis in die Gegenwart reichende Folgen darzustellen. Gezeigt wird,
dass die Ausbürgerungskampagne von 1962 integraler Bestandteil der allgemei-nen
Arabisierungsbestrebungen der syrischen Regierung gewesen ist und dass
die syrische Politik gegenüber den (staatenlosen) Kurden bis in die Gegenwart
durch diese Arabisierungslogik geprägt wird.
In einem zweiten Schritt wird aufgezeigt,
gegen welche nationalen Gesetze und internationale Abkommen die syri-sche
Praxis gegenüber Staatenlosen verstößt.
Dieser Teil der Studie schließt
mit einer Reihe von Empfehlungen zur Verbesserung der Situation der Staatenlosen,
die insbesondere an die syrische Regierung, aber auch an andere internationale
Akteure gerichtet sind.
Die Situation der aus Syrien stammenden
„staatenlosen“ Kurden hat inzwischen auch die deutschen Behörden und Gerichte
beschäftigt. Immer mehr dieser Kurden gelingt die Flucht nach Europa und
in die Bundesrepublik Deutsch-land, wo sie, um ihren Aufenthalt hier zu
sichern, zumeist Asyl beantragen.
Lange Zeit spielte es in den Asylverfahren
keine Rolle, ob es sich bei den Asylbewerbern um Kurden mit oder ohne syrische
Staatsangehörigkeit handelte.
Etwa Anfang 2001 änderte sich jedoch
die Rechtsprechung hinsichtlich dieses Personenkreises. Inzwischen werden
in Deutschland Asylanträge, die sich darauf stützen, dass man staatenloser
Kurde aus Syrien sei, regelmäßig abge-lehnt.
Da zur Situation staatenloser Kurden
kaum Veröffentlichungen in deutscher Sprache vorliegen, hoffen wir mit
unse-rer Dokumentation einen wichtigen Beitrag zu diesem Thema geleistet
zu haben.
Mit Beiträgen von Eva Savelsberg,
Siamend Hajo und Celal Abbas Kömür sowie Johannes Düchting
Zu beziehen über IMK e.V. Preis:
10,- Euro (incl. Versandkosten)
ISSN 1438- 08
Herausgeber: IMK e.V., Postfach 07 38, D-53137 Bonn, Telefon:
+ 49 228 362 802, Fax: + 49 228 363 297, e-mail: IMK-Bonn@t-online.de
und imkkurds@aol.com Besuchen sie auch unsere Website:
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