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Internationaler Verein für Menschenrechte der Kurden 
IMK Wocheninformationsdienst
Datum: 18. Juli  – 14. September 2003                   Nummer: 198-199

Dorfbewohner ermordet
Am 10. Juli wurden 5 Bewohner des Weilers Yeni-köy, das zum Dorf Yumakli (Pakuni) im Kreis Genç der Provinz Bingöl gehört, ermordet. Hüseyin Özmen (55), Haci Kaya, Ahmet Acar (30) und dessen Vater Erdal Acar (50) wurden erschossen, während Mahmut Kaya durch Steine schwer verletzt wurde und am 12. Juli im Krankenhaus verstarb. Andere Bewohner des Weilers wandten sich an den IHD Diyarbakir. Sie berichteten: “An dem Tage arbeiteten wir auf dem Feld, als 6 Personen zu uns kamen. Sie trugen Guerillakleidung und Sportschuhe, aber an den Kragen war Militärkleidung zu sehen. Sie fragten Mahmut Kaya nach seinem Namen. Er nannte ihn und fügte hinzu, dass er kein Türkisch könne. Das hat sie aufgeregt und einer von ihnen hat Mahmut Kaya fortgeführt. Die anderen nahmen sich Bilal und Turan und gingen ins Dorf. Dort gingen sie zuerst zu Ahmet Acars Haus und nahmen ihn und Erdal Acar mit. Dann holten sie Hüseyin Özmen aus seinem Haus. Sein Sohn folgte ihm. Den Frauen wurde nicht erlaubt, hinterherzukommen. Erdal Acar wandte sich kurz um und rief, dass kein Mann ihnen folgen solle. Die ‘Kontras’ (die Dorfbewohner stuften die bewaffneten Männer als Kontra-Guerillas ein, DTF) meinten, dass ihr Kommandant weiter unten sei und sie die Dorfbewohner wieder freiliessen, nachdem sie ver-hört worden seien. Dann hörten wir Schüsse, aber niemand ist hingegangen, weil es Nacht war. Gegen 5 Uhr haben wir die Ermordeten gefunden und um 6 Uhr haben wir die Gendarmeriestation in Yamac benachrichtigt. Gegen 12.30 Uhr kam ein Major, 5-6 Offiziere und Soldaten ins Dorf und meinten, dass wir wohl untereinander Streit gehabt hätten. Wir antworteten, dass am 15. Juni in diesem Dorf ein KADEK Guerilla erschossen wurde. Das hatten ebenfalls 6 Leute gemacht. Wir sagten auch, dass normalerweise Hunderte von Soldaten kämen, wenn nur eine Person erschossen wurde. Jetzt aber seien vier Personen erschossen worden und nichts passiere.” Der Zeitung Özgür Gündem gegenüber meinte ein Zeuge, dass die Täter gut Türkisch spra-chen und Uniformen unter der Guerillakleidung trugen. Die Zeitung berichtete ferner, dass es in dem Dorf wiederholt zu Festnahmen unter dem Verdacht der Unterstützung der PKK gekommen sei. Ridvan Kizgin, Vorsitzende des IHD in Bingöl sagte, dass die gleichen Personen schon zuvor in den Weiler gekommen seien. Sie hätten Guerilla-kleidung angehabt und nach Verpflegung gefragt. Das Mehl, das ihnen die Dorfbewohner gaben, sei später am Flussufer gefunden worden. Er machte auch darauf aufmerksam, dass das Gebiet mit Thermalkameras überwacht werde. (Quelle: Radi-kal/Özgür Gündem/Yeni Safak vom 12-14.07.2003) 

Tod in Polizeihaft
Aus Antep verlautete, dass Cengiz Anlar (30) durch einen Sprung aus dem 4. Stock des Polizeipräsidi-ums Selbstmord beging. Der Polizeichef Ali Kalkan sagte, dass der wegen Besitz von Drogen festge-nommene Mann im Beisein seines Vaters von einem Kommissar und einem Beamten verhört wurde. Alle hätten wohlwollend auf ihn eingeredet, als er den Beamten zur Seite stiess und aus dem Fenster sprang. (Quelle: Radikal vom 17.07.2003) 

Folter in Ordu
Cemil Parlatir (55) erhob Foltervorwürfe gegen Polizisten in der Kreisstadt Kumru in der Provinz Ordu. Er sei am 14. Juli festgenommen worden, nachdem er in einem Restaurant eine Diskussion wegen der Rechnung hatte. Auf der Wache sei er bis in die Morgenstunden geschlagen worden, seine Arme seien auf dem Rücken gefesselt worden und man habe ihm Fussketten angelegt. Ihm seien zwei Zähne ausgebrochen worden und er habe an 14 Stellen des Körpers Wunden gehabt, die das Staatskrankenhaus in Fatsa veranlassten, ihm Arbeitsunfähigkeit über 14 Tage zu bescheinigen. Gegen ihn laufe nun ein Verfahren wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt. (Quelle: Cumhuriyet vom 18.07.2003) 

Folter in Ankara
Einige Studenten, die bei einer Demo vor dem Gebäude des Premierministers am 14. Juli festgenommen und am 16. Juli freigelassen worden waren, sprachen auf einer Pressekonferenz der Zweigstelle Ankara im IHD. Ozan Demirkol sagte, dass ein Beamter sich in dem Bus, mit dem sie abtransportiert wurden, auf ihn gesetzt und ein anderer ihn geschlagen habe. Ethem Akdogan gab an, dass der gleiche Beamte seine Hoden gequetscht habe. Die Studenten sagten ferner, dass auch die Leibwächter des Premierministers sie auf der Polizeiwache von Cankaya verprügelt hätten. Sie identifizierten die Beamten anhand der in der Presse erschienenen Fotos. (Quelle: Evrensel vom 18.07.2003) 

Korankurs in Ladik
Am 30. Juli 2003 führte die Gendarmerie eine Raz-zia auf einen Korankus in der Stadt Ladik, Kreis Sarayönü, Konya durch. Die Zweigstelle Konya von Mazlum Der hat den Vorfall am 1. August untersucht. 
Die Razzia wurde in dem Schülerheim des Vereins zu Wissenschaft und Entwicklung von handarbeite-rischen Fähigkeiten” in Ladik durchgeführt. Zu diesem Zeitpunkt waren 72 Schülerinnen im Alter von 7 bis 21 Jahren anwesend. Unter den Sicher-heitskräften befand sich kein weibliches Personal. Hinzukommende Anwälte verlangten nach einem Durchsuchungsbefehl. Ihnen wurde gesagt, dass der Landrat die Durchsuchung mündlich angeordnet habe. 
Alle Anwesenden wurden einer Personenüberprüfung unterzogen und bis zum Eintreffen der Anwälte wurden die Anwesenden gefilmt. In den Abendstunden des gleichen Tages wurde das Anwesen von Hasan Hüseyin Öz durchsucht. Dort waren 112 Frauen (Mädchen) und 28 Männer (Jungen) im Alter zwischen 7 und 25 Jahren anwesend, denen ebenfalls die Teilnahme an einem verbotenen Korankurs vorgeworfen wurde. Unter den Sicherheitskräften waren keine weiblichen Personen. Im Anschluss an die Razzia wurden 5 Frauen und 1 Mann festgenommen. Sie kamen in der Nacht gegen 2 Uhr frei, nachdem sie eine Aussage gemacht hatten. Bei den Razzien wurden Publikationen, über 1 Mil-liarde TL beschlagnahmt und die Gebäude versiegelt, weil dort unerlaubte Kurankurse stattgefunden haben sollen.
Es wurde festgestellt, dass das Amtsgericht Sarayö-nü einen Durchsuchungsbefehl ausgestellt hatte. Warum dieser den Anwälten nicht gezeigt wurde, konnte nicht geklärt werden. Die Vernehmung der 5 Frauen und des einen Mannes auf der Gendarmeriewache in Sarayönü verlief ohne Beanstandungen.  
Schlussfolgerungen: 
Das Präsidium für Religionsangelegenheit sollte sich Gedanken machen, warum in einer Stadt, in der Korankurse von dieser Institution veranstaltet werden, die Eltern ihre Kinder lieber an andere Orte schicken. 
Der Staat sollte auf offiziellen Religionsunterricht verzichten und die Gesetze zu Privatunterricht in Religion ändern. Dazu gehören auch Gesetze, die die Unterrichtung von Kindern unter 12 Jahren untersagen. 
01.08.2003  
RA Mustafa Atilgan                  
Adem Seles                   
Mustafa Akmese
Anwalt der Zweigstelle Konya   
Vorstandsmitglied           
Vorsitzender 
(Quelle: Mazlum Der, Presseerklärung vom 11.08.2003)

Die Verteidigung klagt an
Zum siebten Mal kam es zur Vertagung des wieder-aufgenommenen Verfahrens gegen die ehemaligen kurdischen Abgeordneten Leyla Zana, Selim Sadak, Hatip Dicle und Orhan Dogan am Staatssicherheitsgericht in Ankara. Nach nur einer Stunde Verhandlung mit zwei nebensächlichen Zeugenverneh-mungen wurden die vier prominenten Abgeordneten der damaligen, inzwischen verbotenen Demokratie-Parte (DEP) zurück in das Gefängnis gebracht, in dem die populären kurdischen Parlamentarier inzwischen im zehnten Jahr einsitzen. (Quelle: junge welt, 16.08.2003)
Alle Forderungen nach sofortiger Freilassung der Angeklagten waren abgelehnt worden. Auch in diesem Verfahren blieben alle Vorschläge der Verteidigung unberücksichtigt. Rechtsanwalt Ala-tas berichtet, dass weder die Erkenntnisse der Verteidigung behandelt noch ihre Zeugen gehört würden.
Das Gericht setzte den 15. September als nächsten Verhandlungstermin fest. Die Staatsanwaltschaft kündigte weitere Zeugenvorladungen an.
   
Folter in Istanbul
O.I. (13), der am 23. Juli in Istanbul-Beyoglu fest-genommen worden war, hat Vorwürfe erhoben, dass er in der Abteilung für öffentliche Ordnung geschlagen wurde. Er berichtete auch von Folter an Mitgefangenen. Er sagte: “Ich wurde drei Stunden in einem Kleinbus der Polizei festgehalten und dann zur Abteilung für öffentliche Ordnung ge-bracht. Wir mussten erst mit dem Gesicht zur Wand stehen. Dann holten sie uns nacheinander herein und schlugen uns mit Knüppeln und Fusstritten. Einer trat mir mit dem Fuss auf den Kopf, ein ande-rer hielt meinen Arm und wieder ein anderer schlug auf mich ein. Am Morgen gegen 5 Uhr haben sie uns in einem Wald ausgesetzt.“ (Quelle: Milliyet vom 10.08.2003) 

Freispruch für Mazlum Der
Die 3. Kammer des Amtsgerichts in Fatih (Istanbul) hat den Vorsitzenden der Zweigstelle Istanbul von Mazlum Der, Ahmet Mercan, sowie Gülden Sön-mez, Mustafa Ercan und Yasar Sekizkardes vom Vorwurf einer illegalen Demonstration freigesprochen. Sie hatten am 30. Januar gegen den Einmarsch der USA in den Irak protestiert.
Anm.: Am 14.08. wurde ein Verfahren gegen Ah-met Mercan und Abdurrahman Dilipak vor der 4. Kammer des Amtsgerichts in Fatih geführt. Sie sollen am 24. Februar eine unangemeldete Demonstration gegen den Irak-Krieg gemacht haben. Das Verfahren wurde auf den 25. September vertagt. (Quelle: Evrensel vom 09.08.2003) 

Folter in Aydin
Die Eltern von A.B. (17), E.K. (16) und O.Y. (17) haben sich an die Anwaltskammer in Aydin gewandt, weil ihre Kinder von den Wärtern im Gefängnis von Aydin vom Typ E geschlagen worden sein sollen. Die Anwältin Canev Cömert gab an, dass sich zuvor schon die Eltern von vier Kindern an sie gewandt hätten und um Rechtsbeistand baten, weil ihre Kinder im Ge-fängnis geschlagen wurden. A. Demirtas (15) sei aufgrund der Schläge gelähmt. (Quelle: Cumhuriyet vom 13.08.2003) 

46.281 Rückkehrer
Innerhalb des Projekts “Rückkehr ins Dorf” sollen in den letzten zwei Jahren 46.281 Personen aus 392 Dörfern in den Provinzen Diyarbakir, Mardin, Siirt, Sirnak und Batman zurückgekehrt sein. Der Gou-verneur von Diyarbakir, Nusret Miroglu, gab an, dass in seiner Provinz 12.666 Personen in 69 Dörfer und 97 Weiler zurückgekehrt seien. Sie hätten im Rahmen des Projekts Hilfen in Höhe von 1,5 Trillionen TL erhalten (ca. 1 Million Euro). (Quelle: Radikal vom 13.08.2003)
 
IHD Diyarbakir legt Bericht vor
Die Zweigstelle Diyarbakir des IHD hat einen Be-richt für den Monat Juli vorgelegt. Der Vorsitzende, Selahattin Demirtas, warf dem Premierminister Recep Tayyip Erdogan vor, nicht ernsthaft an einer Lösung der Menschenrechte interessiert zu sein. Er begrüsste die gesetzlichen Schritte, die mit den Anpassungspaketen vollzogen wurden, beschwerte sich aber, dass die Massnahmen nicht in die Praxis umgesetzt würden. Insbesondere die Kurdenfrage warte immer noch auf eine Lösung. Das Reuegesetz alleine reiche dafür nicht aus. Für den Monat Juli nannte er folgende Zahlen zu Menschenrechtsver-letzungen in der Region: 

Bewaffnete Auseinandersetzungen: 6 Tote
Politische Morde: 13
Foltervorwürfe: 49
Strafversetzte Beamte: 15
Ermittlungen und Strafen wegen Meinungen: 66
(Quelle: IHD-Diyarbakir, 13.08.2003) 

Anklage gegen Türken wegen 
Linksextremismus
Generalbundesanwalt Kay Nehm hat beim Oberlandesgericht Düsseldorf einen mutmaßlichen Führungsfunktionär der verbotenen türkischen Organisation DHKP-C angeklagt. Der 34-jährige Türke soll von Januar 1997 bis Februar 1999 die Bielefelder Region der linksextremistischen Gruppe geleitet haben und in Brandanschläge gegen türkische Einrichtungen und in Gewalttaten gegen Abweichler und Gegner der DHKP-C verwickelt sein. Die Anklage lautet auf Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. (Quelle: Frankfurter Rundschau, 16.08.2003)
 
Staatsanwalt fordert Freispruch für “Gedankenfreiheit 2000”
Am 19. August forderte der Staatsanwalt am SSG Istanbul Freispruch für 15 Personen, die das Buch “Gedankenfreiheit 2000” als Herausgeber unter-schrieben hatten. Der erste Freispruch war am 13. Februar 2001 erfolgt (aus Mangel an Beweisen). Der Kassationsgerichtshof hatte den Freispruch aufgehoben und die Meinung vertreten, dass die Angeklagten nicht als Autoren, aber als Vertreiber von gesetzeswidrigen Publikationen verurteilt wer-den müssten. In seinem Plädoyer verwies der Staatsanwalt auf die Aufhebung des Artikels 8 ATG und Änderungen an den §§ 169 und 312 TSG. Die Verhandlung wurde vertagt, damit die Ange-klagten Vahdettin Karabay, Salim Uslu, Siyami Erdem, Hüsnü Öndül, Yavuz Önen, Cengiz Bektas, Atilla Maras, Yilmaz Ensaroglu, Zuhal Olcay, Lale Mansur, Sanar Yurdatapan, Ali Nesin, Erdal Öz, Ömer Madra und Etyen Mahçupyan ihre Schluss-worte vorbereiten können. 
(Quelle: TIHV vom 20.08.2003)

Cihan Deniz Zarakolu freigesprochen
Das SSG Istanbul sprach Cihan Deniz Zarakolu, den Sohn der Verlegerin Aysenur Zarakolu, vom Vorwurf der Aufwiegelung zum Haß unter der Bevölkerung frei. Bei der Beerdigung seiner Mutter hatte er gesagt: “Ohne dass es mir zusteht, verspre-che ich im Namen des kurdischen Volkes, dass eines Tages eine Stadt nach ihr benannt wird.” Der Verteidiger Özcan Kilic verwies auf die emotionsgeladene Atmosphäre bei einer Beerdigung und forderte Freispruch, da die Absicht der Aufwiegelung nicht bestanden habe. Das Gericht folgte diesem Argument. (Quelle: Evrensel vom 21.08.2003) 

Dorfbewohner ermordet
In der Nähe des Dorfes Güllüce im Kreis Dogubeyazit (Agri) wurde auf eine Gruppe von Dorfbewohnern geschossen. Dabei wurden Ahmet Er und Mehmet Er getötet; Ahmet Önder, Osman Tosun, Mehmet Er und Misfiye Er wurden verletzt. Die Täter sollen Dorfschützer aus dem Dorf Tanyolu sein. (Quelle: Evrensel vom 22.08.2003) 

Folter am Flughafen Istanbul
Am 6. August kam Kivi Berwari (19) mit einem Flugzeug der KLM von Kanada über Amsterdam nach Istanbul. Er wollte seine Verwandten in Do-huk (Südkurdistan) besuchen. Da er einen kanadi-schen Pass hatte, musste er 45 Dollar für das Visum bezahlen. 
Dann wurde er gefragt, wohin er wolle und sagte „In den Irak“. Auf die Frage, in welchen Teil des Iraks er wolle, antwortete er: „In den kurdischen Teil“. Was danach passierte, schilderte er folgen-dermassen: „Sofort schrie mich der Beamte an und regte sich wegen des Wortes 'Kurdistan' auf. Ich sagte ihm, dass ich nur auf seine Frage geantwortet habe, in welchen Teil des Irak ich gehen wolle. Andere Beamte nahmen mir den Pass ab und steck-ten mich in eine Zelle. Dort wurde ich 17 Stunden lang festgehalten. Ich erhielt nichts zu essen und zu trinken und mir wurde auch nicht erlaubt, mir etwas zu kaufen. Mir wurde mit Folter gedroht, wenn ich nicht den Mund halten würde. Als ich darum bat, telefonieren zu dürfen, griffen mich drei Beamte an. Sie haben mich jeweils für 10 Minuten geschlagen, so dass ich in Ohnmacht fiel. Ich wurde dann unter der Auflage, die Türkei in 48 Stunden zu verlassen, freigelassen. Mir wurde nicht erlaubt, die Türkei zu durchreisen, um in den Irak zu gelangen. Ich konnte mich kaum auf den Beinen halten und bin gleich wieder nach Kanada zurückgeflogen.“
Kivi Berwari, der in der Stadt Hamilton in der Pro-vinz Ontario lebt, hat sich bei den lokalen Behörden und der Zentralregierung wegen dieser Behandlung als Kurde beschwert. Schon vor einigen Jahren soll die Mutter, die den Vornamen Kurdistan hat, am Flughafen in Istanbul beschimpft worden sein und sei gezwungen worden, 200 Dollar Strafe zu zahlen. Dabei habe ihr Vater ihr diesen Namen schon vor 36 Jahren gegeben. (Quelle: Özgür Politika, 18.08.2003)

Regierung prüft Panzer-Verkauf 
an die Türkei
Das "Handelsblatt" berichtete am 11.08.2003 in dem o.a. Artikel über die Prüfung eines Panzerverkaufs an die Türkei durch das Bundesverteidigungsministerium. Unter Berufung auf Regierungskreise berichtete die Zeitung, die bisherige restriktive Exportpolitik gegenüber der Türkei mache angesichts des Annäherungskurses des Landes an die EU und von Fortschritten in der Menschenrechtspolitik keinen Sinn.

Herzkranke junge Kurdin darf in Deutschland bleiben
Ein herzkrankes kurdisches Mädchen darf nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Rheinland-Pfalz mit seiner achtköpfigen Familie trotz eines abgelehnten Asylantrags in Deutschland bleiben. Das Gericht hob die Ausrei-severpflichtung mit der Begründung auf, dass das Mädchen in der Türkei eventuell nicht ausreichend medizinisch versorgt werden könnte. Es würde "sehenden Auges dem sicheren Tod ausgeliefert" (Az.: 10 A 10168/03.OVG).
Das Verwaltungsgericht Koblenz und das Bundes-amt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge waren der Ansicht, dass die Sechsjährige in Ankara behandelt werden könnte. Die Eltern fürchteten aber, die Versorgung würde verweigert, weil sie Kurden seien. 
(Quelle: Frankfurter Rundschau, 22.08.2003) 

Folter im Gefängnis
Cevahir Basiç sagte auf einer Pressekonferenz von TAYAD, dass ihr Sohn E. Basiç, der im Kinder- und Frauengefängnis von Bakirköy (Istanbul) seit 25 Tagen einsitzt, seit dieser Zeit von den Wärtern drangsaliert werde. Die Wärter hätten ihn geschla-gen, ihm seine Kleidung weggenommen und ihm einen alten Trainingsanzug gegeben, den er nun die ganze Zeit anhabe. Cevahir Basiç gab weiter an, dass sie sich an den Staatsanwalt gewandt habe, damit ihr Sohn medizinische Behandlung erhalte und in einen anderen Saal verlegt werde. Das sei ihr zwar versprochen worden, aber nichts sei gesche-hen. (Quelle: Özgür Gündem vom 23.08.2003) 

Gülseren Güzel verhaftet
Gülseren Güzel, die dem Vorstand der Föderation kurdischer Vereine in Deutschland (YEK-KOM) angehört, wurde bei ihrer Ankunft auf dem Flugha-fen in Istanbul am 22. August festgenommen. Nach Auskunft ihres Anwaltes, Hüseyin Sahin, soll gegen die deutsche Staatsbürgerin ein Haftbefehl des Amtsgerichts in Urfa vom 23. Mai vorliegen. (Quel-le: Evrensel vom 25.08.2003) 

Schläge wegen kurdischer Musik
Der Kleinbusfahrer Halil Demir wandte sich an den IHD in Urfa. Er gab an, dass er auf der Strecke zwischen Suruc und Urfa fahre. Bei einer dieser Fahrten sei ein zivil gekleideter Polizist in seinen Bus gestiegen. Am Ortseingang von Urfa gab es dann eine Verkehrskontrolle, bei der er angehalten wurde. Dabei habe der zivile Beamte ihn ins Ge-sicht geschlagen, weil er kurdische Musik gespielt hatte. Die Verkehrspolizisten hätten ihn mit 32 Millionen TL bestraft, weil zu viele Fahrgäste in seinem Bus waren. 
(Quelle: Özgür Gündem vom 27.08.2003) 

Schläge im Gefängnis
Kamber Erkoçak und die RA Gülseren Yoleri, Deniz Tuna und Ahmet Tamer haben für den IHD Istanbul die Situation im F-Typ Gefängnis von Tekirdag untersucht. Den Bericht dazu legten sie am 26. August vor. Darin wurde festgehalten, dass die Gefangenen Cihat Özdemir, Ali Haydar Saygili und Habip Akkaya am 30. Juni von Wärtern und Soldaten brutal verprügelt wurden. Ihre Beschwerden seien nicht angenommen worden. (Quelle: Evrensel vom 27.08.2003) 

Freispruch für Fikret Baskaya
Das SSG in Ankara hat Fikret Baskaya und den Verleger Ismet Erdogan vom Vorwurf der Separatismuspropaganda in dem Buch “Pleite des Paradigmas – Einführung in die Kritik der Offiziellen Ideologie” freigesprochen, nachdem der Artikel 8 des ATG mit dem 6. Anpassungspaket (dem Gesetz 4928) aufgehoben worden war. (Quelle: Radikal vom 27.08.2003) 

Probleme mit Namensgebung
Selim Atik gab bekannt, dass das Einwohnermeldeamt in Avcilar (Istanbul) nicht erlaubt habe, seinem Kind den Namen Bartu zu geben, obwohl ein bekannter Fussballspieler so heisse. Bei dieser Gelegenheit sei er auf weitere Eltern gestossen, die ihren Kindern nicht die gewünschten Namen geben durften. In einem Fall sei der Name “Hatun” beanstandet worden und in einem anderen Fall der Name “Aleyna”. Vom Meldeamt in Bakirköy verlautete, dass dort Bülent Öz nicht gestattet wurde, seinem Kind den Namen “Rozerin” (Kurdisch für gelbe Sonne) zu geben. Der Name “Zilan” (Kurdisch für Knospe) sei aber erlaubt worden. (Quelle: Radikal vom 28.08.2003)

Sippenhaft in Ankara
Nach den Festnahmen bei der Kundgebung von KESK am 23. August suchte die Polizei in Ankara Muhsin Anil (19). Als sie ihn nicht fand, wurde die Mutter, Fatma Anil und der Vater, Haci Osman Anil, festgenommen. Erst als Muhsin Anil mit seinem Anwalt zum Polizeipräsidium ging, wurden die Eltern freigelassen. Unterdessen sollen 5 der festgenommenen 19 Personen unter dem Verdacht der Mitgliedschaft in der DHKP-C verhaftet worden sein. Die Namen von vier der Verhafteten wurden mit Volkan Ayaz, Emrah Yayla, Cemaat Ocak und Dogan Karatastan angegeben. (Quelle: Cumhuriyet/Radikal vom 29.08.2003) 

In der Praxis gibt es keine kurdische Identität
Die Journalistin Nese Düzel sprach mit RA Sezgin Tanrikulu, Vorsitzender der Anwaltskammer in Diyarbakir und Leiter des Reha-Zentrum für Gefol-terte, das die TIHV in Diyarbakir betreibt 

Frage: Trifft es zu, dass Eltern ihren Kindern keine Namen in der Muttersprache geben können?
 
Ja. Das Einwohner(melde)gesetz ist sehr kompli-ziert. Das Innenministerium hat dazu Vorschriften erlassen, die kurdische Namen verbieten. Noch in der letzten Woche konnte ein Vater sein Kind in Istanbul nicht den Namen Ronahi geben und musste es unter dem Namen Eda eintragen lassen.  
Es wurden inzwischen 7 Anpassungspakete zum Beitritt in die EU verabschiedet. Im 6. Paket, das vor einem Monat im Parlament bestätigt wurde, wird ausdrücklich die Vergabe von kurdischen Namen befürwortet. Aber es gibt einen Erlass des Innenministers vom 23. Mai letzten Jahres (also in der Zeit der Anpassungspakete), der es verbietet, Kindern kurdische Namen zu geben. Der jetzige Innenminister ist selber aus Diyarbakir, aber er ergreift keine Initiative. Dabei brauchte er nur zu sagen, dass er den Erlass außer Kraft setzt und es den Eltern erlaubt ist, ihren Kindern kurdische Namen zu geben. Dazu ist er aber nicht in der Lage 
Vor dem 12. September (1980, das Datum des Militärputsches, DTF) war es möglich, den Kindern kurdische Namen zu geben und es gibt viele Men-schen in diesem Land, die den Namen Berfin, He-lin, Hazal, Baran oder Kendal tragen. Dann wurde den Meldeämtern eine Liste mit verbotenen Namen gesandt und es gab diese Namen nicht mehr. Unter Özal wurde die Regelung gelockert und es gibt eine höchste Rechtssprechung, die besagt, dass diese Namen nicht nationaler Kultur und Gebräuchen widersprechen. Aber seit die Phase der Anpassung im Jahre 2001 begonnen hat, kam es zu einer ge-gensätzlichen Entwicklung. Die Eltern wurden vors Gericht gebracht, um die Namen ihrer Kinder zu ändern. Es gibt ein paar wenige Verfahren, da diese Praxis der Gesetzeslage widerspricht, aber unsere Bürger wollen sich an diesem Punkt nicht mit der Staatshoheit anlegen. 

Frage: Gibt es Kreise, die sich gegen die neuen Gesetze wenden?

Insbesondere unter den Bürokraten im Innen- und Justizministerium gibt es einen Kern, der sich ge-gen die Erweiterung von Freiheiten wendet. Sie hebeln die Gesetze mit Erlässen und Verfügungen aus. Dafür gibt es eine Reihe von Beispielen. 
Seit vier Jahren wird versucht, Maßnahmen zur Verhinderung von Folter zu ergreifen. Im 6. Anpassungsgesetz wurde Folter als Delikt bestimmt, deren Strafe nicht zur Bewährung aus-gesetzt werden kann. Anwälte dürfen vom Zeitpunkt der Festnahme mit den Verdächtigen reden. Aber in der Praxis sieht das anders aus. So kommen Verwandte zu uns und wir gehen zur Polizeiwache, um mit dem Festgenommenen zu reden. Die Polizei sagt uns dann, dass der Verdächtige keinen Anwalt will. Das hören wir nicht von ihm, sondern nur von den Beamten. 
Ein Skandal der besonderen Art hat sich gerade erst in den letzten Tagen ereignet. Vor zwei Jahren hatten wir Anzeige gegen 16 Soldaten erstattet, die an die 30 Dorfbewohner im Kreis Beytüssebap gefoltert hatten. Was aber tat der Staatsanwalt? Er machte die Soldaten zu Personal, das dem Gesetz für Richter und Staatsanwälte unterliegt und fragte beim Justizministerium nach, ob die Personen vor Gericht gebracht werden könnten. Und aus dem Ministerium, wo es heisst „keine Toleranz für Folter“, kam die Antwort, dass eine Erlaubnis zur Anklage der Soldaten nicht erteilt wird. 

Frage: Gibt es noch andere Beispiele?

Aber sicher. Mit dem Anpassungspaket aus dem August letzten Jahres wurde die Möglichkeit ge-schaffen, Kurse für die Erlernung der kurdischen Sprache zu eröffnen. Dann aber hat das Erzie-hungsministerium einen Erlass veröffentlicht, der es praktisch unmöglich macht, einen solchen Kurs zu eröffnen. Hierbei wurde u.a. auf das Gesetz für Privatlehranstalten verwiesen. Demnach müssen die Lehrer an der Pädagogischen Hochschule ausgebildet sein. Es gibt aber kein Hochschulfach für Kurdisch und daher keine Lehrer. Für Publikationen in Fremdsprachen heißt es, dass der Chefredakteur die Sprache der Publikation beherrschen muss. Vor einem Monat kamen deswegen Polizisten zur Zeitschrift „Leben am Euphrat“, die in Gaziantep herausgegeben wird. Sie haben den Chefredakteur einer Prüfung in Kurdisch unterzogen. Er musste einen kurdischen Artikel vorlesen und übersetzen. Danach hieß es, dass er nur zu 70% Kurdisch kann und die Zeitschrift wurde aufgefordert, für Abhilfe zu sorgen. 

Frage: Was steckt hinter all diesen Dingen?
 
Das Problem ist die Anerkennung der kurdischen Identität, die bei der Vergabe der Namen z.B. im Vordergrund steht. Wer sich dort einmischt, wendet sich direkt gegen die kurdische Identität. Die Politi-ker sagen seit 15 Jahren, dass die kurdische Realität anerkannt werden muss, aber diese Realität endet beim Gefreiten in Beytüssebap oder dem Beamten auf dem Meldeamt in Istanbul. Die verhalten sich so, wie es die Spitze der Bürokratie vorgibt. Dort hat sich an der Einstellung nichts geändert. Demokratische Gesetze können in einem Tag das Parlament passieren, aber Erlässe, die diese Vorschriften umsetzen, gibt es nicht.  

Frage: Wenn Gerichte nicht weiterhelfen, was kann getan werden? 

Die EU sieht schon, dass es nicht ausreicht, Gesetze zu erlassen und fragt nach der Umsetzung. Wir haben dort ein Projekt vorgelegt unter dem Titel „Gerechtigkeit für Alle“ und es wurden 464.000 Euro bewilligt. Ab September werden wir damit Personen, die von politischen Morden, Minen, Vertreibung und dergleichen betroffen sind oder Probleme bei der Namensgebung hatten, kostenlo-sen Rechtsbeistand gewähren. Die BürgerInnen sollen ermutigt werden, ihr Recht einzufordern. (Quelle: Radikal vom 25.08.2003)

Weltfriedenstag am 1. September
Die Kundgebungen und Demonstrationen zum Weltfriedenstag verliefen in allen Orten bis auf Izmir ohne Zwischenfälle. In Izmir versammelten sich die Kriegsgegner auf dem Platz in Konak, obwohl der Gouverneur eine Demonstration untersagt hatte. Sie marschierten bis zum Platz der Republik, wo sie von der Polizei aufgehalten wurden. Die DemonstrantInnen versuchten die Barrikaden der Polizei zu überwinden und es kam  zu einem Gerangel, in dessen Verlauf Steine und Knüppel flogen. Die Polizei setzte Wasserwerfer und Tränengas ein und nahm 30 Kriegsgegner, darunter 10 Frauen unter Schlägen fest. Neben vielen Demon-strantInnen wurden auch 6 Polizisten und 2 Journalisten verletzt. 
In Diyarbakir wurden 26 Personen festgenommen. Es sind: Rahmi Ataman, Cindi Ataman, Haydarhan Ataman, Zekeriya Ataman, Kemal Ataman, Aydin Çin, Rahmi Çin, Hüseyin Çagdas, Nurettin Uren, Engin Durmus, Perihan Algin, Arya Tok, Zehra Baran, Elif Oruç, Pijan Artak, Mehdi Katar, Meryem Kara, Sirin Güney, Mehmet Özmen, Celal Belge, Ahmet Sahik, Selahattin Sik, Ahmet Kaya, Ibrahim Altmis, Irfan Altürk, und Maaz Batmaz. Die Festgenommenen in Izmir und Diyarbakir wur-den am 2. und 3. September wieder freigelassen.
In Mersin kamen M. Emin Tastan von der Zeitschrift Özgür Halk in Antep, Mustafa Tuncer, Ramazan Atas (HADEP) und eine weitere Person, die nach der Friedensdemonstration auf dem Rückweg nach Antep festgenommen worden waren, in U-Haft. Ihnen wird die Unterstützung einer illegalen Organisation vorgeworfen. (Quelle: Cumhuriyet/Evrensel/Özgür Gündem vom 02.-04.09.2003) 
Menschenrechtsverein (IHD) Istanbul
Juli 2003 / Bericht über 
Menschenrechtsverletzungen 
in Istanbul

Polizeiliche Festnahmen
Festnahmen, Frauen.....................................92
Festnahmen, Männer................................. 174
Festnahmen,Kinder....................................... 9
Insgesamt 275 Personen

Gefängnisse
Inhaftierungen............................................... 32
Häftlinge, deren Strafe aufgehoben wurde...  16
Anfragen an unseren Verein ......................... 11

Folter, schlechte Behandlung und Gewalt
Anfragen an unseren Verein ......................... 35
Gefolterte Frauen ...........................................  6
Gefolterte Männer.......................................... 26
Gefolterte Kinder ............................................ 3
Mitteilungen über Folter an die Presse............  4

Verschwundene
Anfragen über Verschwundene 
an unseren Verein...........................................  3

Recht auf Leben
Aus religiösen Gründen Ermordete................  1
Von der Polizei Erschossene..........................  1
Von der Polizei Angeschossene / Verletzte…  2
Bei Angriffen verletzte Sicherheitskräfte.......  5
Von Unbekannten Ermordete.........................  7
Bei Angriffen Verletzte................................... 3
Tote durch Arbeitsunfälle…..........................  3
Durch Arbeitsunfälle Verletzte......................  2

Informations-, Meinungs- und 
Organisationsfreiheit
Durch RTÜK geschlossene Radio- u. 
Fernsehsendungen ......................................... 9
Tage, an denen Radio- u. Fernsehpro-
gramme geschlossen wurden ...................  270
Beschlagnahmte Bücher............................     2
Geschlossene Zeitungen und 
Zeitschriften……………………..............     2
Tage, an denen die Publikationen nicht 
erscheinen durften ...................................    14
Beschlagnahmte Zeitungen und 
Zeitschriften ............................................    14
Angegriffene Presseleute..........................      1
Geforderte Gefängnisstrafe für geäußerte 
Meinungen ..........................4 Jahre, 6 Monate

Ökonomische und Soziale Rechte
Menschen, die sich an uns aufgrund von Verletzung ihrer ökonomischen und sozialen Rechte an uns gewandt haben................................................ 4

Rückführungen aus dem Ausland – Reisefreiheit
Anfragen an unseren Verein............................ 1

Bombardierungen
Bombardierte Arbeitsplätze, Banken....................4

Erdogan dankt Menschenrechtlern
Als "ersten Schritt eines Dialogs" haben Menschenrechts-Organisationen ihr Treffen mit dem türkischen Ministerpräsidenten Recep Tayyip Erdogan bezeichnet. Der Stellvertretende Generalsekretär von Amnesty International, Wolfgang Grenz, betonte aber gleichzeitig, dass sich die Situation der Menschenrechte in der Türkei noch nicht wesentlich gebessert habe. Er verwies dabei vor allem auf Folter in der Polizeihaft.
Erdogan dankte den Organisationen und äußerte, mit ihrer Hilfe könne die Türkei "Selbstkritik üben auf ihrem Weg in die Europäische Union". 
Den Weg der Türkei nach Europa nannte Erdogan unumkehrbar. Die Türkei habe sich den westlichen Werten verschrieben. 75 Prozent der türkischen Bevölkerung unterstützten einen EU-Beitritt des Landes, sagte Erdogan in einem Vortrag bei der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung. Erdogan sag-te: "Wir wollen die Demokratie in unserem Land auf das höchste Niveau bringen." Zum Thema Folter erklärte er, seine Regierung sei "für eine vollständige Unterbindung und für null Toleranz". 
(Quelle: Süddeutsche Zeitung, 04.09.2003)

Chefsache Menschenrecht: 
Türkischer Premier kündigt persönliche Initiative an
Nach einem ersten Treffen mit dem türkischen Premier Tayyip Erdogan wollen amnesty internati-onal und andere Menschenrechtsorganisationen den Regierungschef "beim Wort nehmen" und ihm künftig konkrete Fälle von Folter und anderen Menschenrechtsverletzungen vortragen, sagte der stellvertretende Generalsekretär der deutschen ai-Sektion, Wolfgang Grenz. Erdogan versprach bei der Begegnung in Berlin, sich persönlich solcher Beschwerden anzunehmen. Die Londoner Zentrale von amnesty international hatte sich seit Jahren vergeblich um einen Dialog mit der türkischen Regierung bemüht. Das gut einstündige Treffen in Berlin war nun auf Initiative der deutschen Bot-schaft in Ankara zustande gekommen. 
amnesty international hofft auf einen kontinuierlichen Dialog mit dem neuen türkischen Botschafter in Berlin. Am 15. September tritt der frühere türkische Menschenrechtsminister Mehmet Ali Irtemcelik dort seinen Dienst an, der im Jahr 2000 aus dem Kabinett der Regierung von Bülent Ecevit ausgeschieden - nach Kontroversen über deren. Auch der Geschäftsführer von Pro Asyl, Karl Kopp, begrüßte das neue Dialog-Angebot Erdogans, fordert aber auch, dass der Ministerpräsident auch mit der türkischen Zivilgesellschaft das Gespräch über die Men-schenrechtssituation im Land suchen solle. 
Die Vertreter christlicher Kirchen beklagten bei dem Gespräch mit Erdogan ihre unsichere recht-liche Situation in der Türkei. Dies betrifft etwa das Recht, Kirchenbesitz zu erwerben und baulich zu verändern. Erdogan bot den Kirchenvertretern an, ihre Wünsche detailliert in einem Brief darzustel-len. Der frühere evangelische Auslandspfarrer in Istanbul, Gerhard Duncker, forderte, die Kirchen in der Türkei sollten, so wie in Deutschland auch, Körperschaften des öffentlichen Rechts werden.
Schroff ablehnend reagierte der türkische Mini-sterpräsident dagegen auf den von einem Teil der Gesprächspartner vorgetragenen Wunsch, Ankaras neues “Amnestiegesetz” für Mitglieder der kurdischen Guerillaorganisation PKK weiter zu fassen. Erdogan soll geäußert haben, dass es kein Kurdenproblem gebe und dass Terroristen nicht amnestiert werden könnten. 
(Quelle: Süddeutsche Zeitung, 05.09.2003)

ERSTES TREFFEN DER SYRISCHEN OPPOSITION IN WASHINGTON
Auf der Grundlage eines gemeinsam abgestimm-ten Beschlusses sind das US Außenministerium und das Verteidigungsministerium übereingekommen, erstmals die syrische demokratische Opposition zu einem strategischen Gespräch in Washington einzu-laden, daß auf den 29. September 2003 angesetzt ist.
Die Begegnung findet statt im American National Press Club in Washington. Gastgeber ist das "Midd-le East Intelligence Bulletin". 
Das Gespräch wird vorbereitet und inhaltlich einge-leitet durch Professsor Mathew Levitt und Gary Gamble. Teilnehmen von US amerikanischer Seite werden Verteidigungsminister Wolfowitz, Richard Armitage und Richard Perle.  
Aus dem Nahen Osten sind als Teilnehmer bekannt: Nizar Najuf (zur Zeit Paris), Farid al Ghadri (Sy-rien) und aus dem Libanon Tony Haddad.  
Zur Debatte steht die Frage der demokratischen Überwindung des aktuellen Regimes wie auch die problematische Fortdauer der syrischen Besetzung des Libanon. Für das Gespräch ist die Dauer von zwei Tagen angesetzt. Auch die Koalition für einen demokratischen Irak (KDS) wird mit einigen ihrer Mitgliedern beteiligt sein. 
 
Die französische Regierung hat sich in der letzten Zeit intensiv darum bemüht, die Teilnahme des in Frankreich in medizinischer Behandlung befindli-chen Nizar Najuf an der Reise nach Washington zu verhindern. (Meldung der KDS)
 
Kurdischer Häftling nach Folter 
                       umgekommen
ALEPPO (amude.com) - Der Kurde und syrische Staatsbürger Mohammed Scharif Mustafa (1970), ist am 10.08.2003 in der Station der Militärsicher-heit in Aleppo nach einer lange Folter ums Leben gekommen. Er war zwei Tage vorher von Einheiten der Militärsicherheit in seiner Stadt Kobani verhaftet worden. Noch sind die Gründe seiner Verhaftung unklar. Der Korrespondent von amude.com in Kobani hat jedoch erfahren können, dass es sich um eine zivile Straftat gehandelt hatte. Die Familie des Opfers schweigt zu dem Vorfall. Die Polizei soll ihr mit drastischen Maßnamen gedroht haben, falls sie sich an die Öffentlichkeit wendet. Augenzeugen konnten berichten, dass auf dem Körper des Opfers viele Folterspuren zu sehen waren. (www.amude.com - 19.08.2003)

UNHCR protestiert gegen Abschiebung
Die Vertretung des UNHCR in der Türkei hat ge-gen die Abschiebung von Iranern, die letzte Woche in Van festgenommen worden waren, protestiert. Der Sprecher des UNHCR, Metin Corabatir, mach-te darauf aufmerksam, dass in der Vergangenheit Asylbewerber, die in den Iran abgeschoben wurden, danach hingerichtet worden seien. In dem jüngsten Fall sah er sich ausserstande, eine exakte Zahl an-zugeben (es war von 12 Abgeschobenen die Rede). Am Samstag hatte die PDK Iran verlauten lassen, dass 40 Personen in Van festgenommen wurden, aber nicht alle in den Iran abgeschoben worden seien. (Quelle: Özgür Politika vom 04.09.2003) 

Weiterer Hintergrund auf der Website 
der PDK-Iran (http://www.pdk-iran.org/)
Am 29.01.2002 teilte die PDK-Iran mitt, dass ihr ehemaliges Mitglied, Karim Toujali am 24. Januar in einem Gebäude von Mahabad hingerichtet wor-den sei. Er soll 1998 von der Türkei in den Iran abgeschoben worden sein. Gleichzeitig wurde ein Liste mit Gefangenen veröffentlicht, die zum Tode verurteilt wurden und denen ebenfalls Hinrichtung droht/e.
 

Nachname Vorname  Gefangen seit  Urteil  Gefäng-nis
1- GHADERI  Hamza 1997 Todesurteil Urumieh
2- MAHMUDI  Hasan 1997 Todesurteil Urumieh
3- SHOGHI  Khaled 1997 Todesurteil Urumieh
4- VIESI  Kheder 1998 Todesurteil Urumieh
5-SHARVERANI  Muhammad 1998 Todesurteil Mahabad
6- GUDARZI  Saleh 1999 Todesurteil Sanandaj
7- FARAIDUNI  Khaled 2000 Todesurteil Mahabad
8- AFANI  Nader 2000 Todesurteil Mahabad

Es folgte eine weitere Presseerklärung am 14. Oktober 2002, in der neben der Hinrichtung von Hamzeh Ghaderi auch auf die Hinrichtung von Khalid Showghi (50) und Jalil Zewee (30) hingewiesen wurde. Alle drei seien Mitglieder der Partei gewesen und auch deswegen zum Tode verurteilt worden, hiess es. Zumindestens Khalid Showghi wurde aus der Türkei abgeschoben. 

"Türken bewaffnen Turkmenen-Front"
Vor der spektakulären Festnahme von elf türkischen Soldaten im Nordirak durch US-Streitkräfte gab es nach einem Bericht des türkischen Nachrichtensender NTV einen weiteren Vorfall, der ein neues Licht auf die Ereignisse in Suleymania werfen könnte. Unter Berufung auf nicht näher bezeichnete Nato-Quellen berichtete der Sender, wenige Stunden vor der US-Aktion gegen das türkische Büro hätten US-Streitkräfte 25 Kilometer von Suleymania entfernt türkische Soldaten in Zivil und ohne Papiere entdeckt, die Aktivisten der "Turkmenen-Front" im Gebrauch von C-4 Sprengstoff unterrichteten. Die Türken hätten Waffen bei sich geführt, die nicht in der Inventarliste der türkischen Armee stünden. Auf Befragen hätten sie angegeben, für das türkische Militärbüro in Suleymania tätig zu sein. Dieses wurde später von den US-Kräften ausgehoben. Auch dort wurde Sprengstoff gefunden, der nach türkischen Angaben aber offiziell registriert war... (Quelle: Süddeutsche Zeitung, 10.07.2003)

Nordirak: Türkei mischt mit: 
Destabilisierung geplant. USA rollen türkisches Geheimdienstnetz in Süd-kurdistan auf
Offensichtlich waren die vergangene Woche von US-Soldaten im Nordirak festgenommenen türkischen Spezialkräfte in eine größer angelegte Verschwörung zur Destabilisierung der Region verwickelt. Das ergaben aktuelle Recherchen des Mitarbeiters der Mesopotamischen Nachrichtenagentur MHA, Mehmet Yaman, im nordirakischen Suleymania, die am Donnerstag bekannt wurden.
Bereits vor zwei Wochen wurde ein vom türkischen Mittelmeerhafen Iskenderum kommender LKW von US-Truppen in Kirkuk aufgebracht. Darin befanden sich drei Raketen von jeweils einem halben Meter Größe, Munition und Granaten. Das Verhör des für den türkischen Geheimdienst arbei-tenden Fahrers Salih Adibüzel und des in Zaxo verhafteten Mitarbeiters des türkischen Geheimdienstes Tahir Cemal Tosini ergab, daß die Waffen für türkische Spezialkräfte in Suleimania bestimmt waren. Nach Aussagen der Verhafteten waren Anschläge nicht nur auf den kurdischen Gouverneur von Kirkuk, sondern auch auf Führungskräfte der KADEK geplant. Dies sollte in Zusammenarbeit mit dem syrischen und iranischen Geheimdienst geschehen.
Aufgrund der US-Besatzung kann die Türkei nicht mehr wie früher umfangreiche Militäroperationen im kurdischen Nordirak durchführen und verlegt sich daher auf verdeckte Operationen. Bereits vor Monaten sind zu diesem Zweck Agenten der Ge-heimdienste MIT und JITEM aus der Türkei nach Zaxo, Dohuk, Erbil und Suleimania gekommen. Das Planungszentrum für die Operationen befand sich in dem vergangenen Freitag von US-Truppen gestürmten Gebäude in Suleimania. Auch in Zaxo wurden vier Mitarbeiter des türkischen Geheim-dienstes verhaftet. Die USA gehen nun daran, die türkischen Geheimdienstaktivitäten in Südkurdistan, die ihren eigenen Plänen in der Region zuwiderlaufen, aufzurollen. US-Soldaten haben damit begonnen, alle aus der Türkei kommenden Transportfahrzeuge zu kontrollieren. Auch an der syrischen Grenze wurden zusätzliche Kontrollposten eingerichtet.
Seit etwa zehn Jahren gibt es im Nordirak ein Agentennetz des türkischen Geheimdienstes. Mitte der 90er Jahre waren türkische Offiziere als soge-nannte Mediatoren in die kurdische Autonomiezone gerufen worden, um bei den blutigen Auseinander-setzungen der damals verfeindeten Kurdenparteien KDP und PUK zu schlichten. Die bis heute dort stationierten Spezialkräfte betätigten sich vor allem als Ausbilder turkmenischer Milizen und unterstützten die Peschmerga im Kampf gegen die PKK/KADEK. 
 (Quelle: junge Welt, 11.07.2003 - (Nick Brauns)

Der Kurdische Staat erhält Stützen und Konturen
Arbil International Airport  (AIA) und Kurdistan International Airlines (KIA)  brechen die Einkesse-lung Zentral-Kurdistans auf.
Am 1. Juli wurde in der Stadt Arbil, Sitz des südkurdischen Regionalparlaments, offiziell der Flughafen für den zivilen Verkehr eröffnet. Am 20. August landete dort dann als erstes ein russisches Zivilflugzeug um damit den Beginn eines freien und direkten Luftverkehrs Kurdistans mit dem Ausland einzuleiten. Mit solch einer Luftverbin-dung erhält Zentral-Kurdistan erstmalig in seiner jüngeren Geschichte eine Brücke, ein Brett zur Außenwelt, die nicht von den im Umkreis lauernden Feinden  kontrolliert wird. Zusätzlich zu diesem mit USA-Beistand eingeweihten Flughafen ist die Gesellschaft "Kurdistan Airlines" bereits gegründet worden. Diese hat jetzt ihre Verhandlungen mit amerikanischen und türkischen Gesellschaften über die Anmietung von zunächst 14 Flugzeugen mit anfänglichem Investitionskapital in Höhe von 15 Mio. $ mit Erfolg abgeschlossen. Die kurdische zivile Flugflotte wird ihren Verkehrs-dienst, der die Flughäfen Europas, Amerikas, Mittelostens und sicherlich auch Nord-Kurdistans (Diyarbekir, Ayintab) anfliegt, nach aktuellen Angaben Anfang 2004 aufnehmen. Es gilt als ziemlich sicher, daß sich der direkte Flugverkehr Kurdistans mit der Umgebung und der weiten Welt in wenigen Jahren
erheblich ausweiten wird.
Die bisher unterdrückten Kurden empfinden diese Entwicklung als die langersehnte Öffnung eines Fensters, das ihnen Luft zum Atmen, Sicht zum Blicken und freien Kontakt mit der Welt ermöglicht. Für  ihre Unterdrücker in den Regimes in Ankara, Damaskus und Teheran ist das wie ein lang gefürchtetes Gespenst, das jetzt mit Hilfe des "großen" wie des "kleinen Satans" im Mittelosten auf sie hereinbricht: Das Gespenst des freien Kurdistans! 
Kurdische Armeeeinheiten kontrollieren heute die Grenzen ihrer Region in Zentral-Kurdistan (Nord-Irak) zur Türkei, Iran, Syrien wie zum inneren Irak selbstsicherer als jemals zuvor. Von 1991 (Flugverbotszone) bis zum Sturz des Saddam-Regimes verwalteten Südkurden, mit vielen Problemen belastet,  60% der Fläche ihrer Region, jetzt sind es  fast 100%, und sie regieren in Bagdad mit.
Die Flaggen Kurdistans und der USA wehen seit gestern neben einander auf dem höchsten Berg Zentral-Kurdistans. Das hat hohen symbolischen Wert:Kurden hatten lange Zeit nur die Berge als Freund, nun kommt Amerika als zweiter dazu. Ganz in diesem Sinne betonte zuvor der amerikani-sche Präsident G. W. Bush in seiner Rede anlässlich der Ausrufung der  "Woche der gefangengehaltenen Nationen"  20.-26.07.2003 die Verpflichtung der Bevölkerung der USA, jede unterdrückte Nation in ihrem Kampf für Freiheit, Gerechtigkeit und Selbst-bestimmung zu unterstützen. Der vorige Bot-schafter der USA in Ankara, R. Pearson, erklärte noch am gleichen Tag, Süd- und Nord-Kurdistans, von Khaneqin über Kerkuk, Mosul, Diyarbekir bis hin nach Ayintab, Iskenderun, Adana und Mersin am Mittelmeer praktisch zu einer  zwangsläufig einheitlichen Wirtschaftsregion - ganz nach kurdi-schem Wunsch. Um diese Vorstellung zu realisieren, sollen nun zumindest nach Angaben des Oppositionsführers im türkischen Parlament, Deniz Baykal (CHP) etwa 60.000 bewaffnete  Soldaten der USA  im Südosten der Türkei, also in Nord-Kurdistan, für zunächst unbefristete Dauer stationiert werden - zum Ärger der Türken und zur Freude der Kurden!
Führende kurdische Politiker und meinungsbilden-de Medien machen es schon lange öffentlich klar, daß es ein eigenständiges Kurdistan in einem neuen Mittelosten geben wird, falls die Kurden im Neuen Irak nicht akzeptiert werden. Die derzeit in Bezug auf den Irak sehr labile und sensible Weltöffentlichkeit schwenkt allmählich zugunsten dieser logischen und pro-amerikanischen Auffassung um. Denn die gesamte politische Entwicklung im Irak wie im Mittelosten und deren Perspektiven lassen die Schlussfolgerung zu, daß die Anwesenheit der USA in Kurdistan wie in der Region die politische Einigung der Kurden in Zentral- wie in Gesamt-Kurdistan entsprechend den lang gehegten Wünschen der Kurden fördert. Diese Einigung bzw. das freie Kurdistan wird mit grosser Wahrscheinlichkeit den demokratischen und freien marktwirtschaftlichen Prozess im Mittelosten beschleunigen. Bereits jetzt  fühlen sich die Türkei, Syrien, Iran, Saudiarabien, Deutschland und Frankreich trotz ihrer vielen subversiven, reaktionären und terroristischen Einmischungen im Irak außerstande, die Entwicklung entscheidend umzudrehen. Gegner des Neuen Mittelostens sind mit ihren anti-amerikanischen Interventionen im Irak unterschiedlich motiviert, doch ihr Zusammenhalt wackelt. Die Türkei resigniert und arrangiert sich lieber. Ihr folgt Syrien und wechselt demnächst sein antikurdisches Regierungskabinett aus. Iran, Syrien und Saudiarabien ziehen es im Ernstfall vor, sich mit den Kurden und den sie beschützenden Amerikanern zu arrangieren. Deutschland und Frankreich werden es allmählich müde werden, den terroristischen Widerstand gegen Israel und die USA zu unterstützen. Beide Länder machen sich schon jetzt Sorgen darüber, was auf sie demnächst an Strafen für ihre Rolle im  internatio-nalen Terrorismus zukommt.
Ein kurdischer bzw. ein mittelöstlicher Bundesstaat wird Wirklichkeit. Um standzuhalten müsste er auf jeden Fall pluralistisch sein und durch internationa-le Garantien und Streitkräfte geschützt werden.
ABDALLAH OSMAN, Berlin, den 26.08.2003

Ankara brüskiert: Iraks Außenminister will keine türkischen Truppen im Land
Istanbul - Iraks neuer Außenminister, der Kurde Hoschiar Sibari, möchte nicht, dass die Türkei sich an der Friedenssicherung im Irak beteiligt. "Eine solche Mission wird nicht zur Stabilisierung der Situation beitragen, sondern das Gegenteil bewir-ken", warnte Sibari. Am besten sei es, wenn kein irakischer Nachbar Soldaten zur Unterstützung der USA in den Irak schicke. Vom Sprecher des US-Außenamts, Richard Boucher, wurden diese Äußerungen kritisiert. Washington hat die irakische Regierung ernannt und betreibt gleichzeitig intensi-ve Lobbyarbeit in Ankara, um die Türkei für einen umfangreichen Truppeneinsatz zu gewinnen.
Die Türkei ist das einzige Nato-Land mit überwiegend muslimischer Bevölkerung. Sie hatte es abgelehnt, sich am Krieg gegen den Irak zu beteiligen. Inzwischen versucht die Regierung in Ankara, die Beziehungen zu den USA wieder zu verbessern. Regierungschef Tayyip Erdogan reagierte gereizt auf Sibari. Dieser vertrete nur seine "eigene Meinung". Ankaras Außenminister Abdullah Gül meinte, Sibari sollte nicht vergessen, dass er "Außenminister nicht nur der Kurden, sondern des ganzen Irak" sei.
Aber auch in der Türkei formiert sich Widerstand gegen eine türkische Truppenentsendung. Der Vorsitzende des außenpolitischen Ausschusses im Parlament, Mehmet Dülger, Mitglied der Regierungspartei AKP, sagte dem Sender CNN-Türk in einem emotionalen Auftritt, wenn türkische Soldaten ihr Leben riskieren sollten, müsse es "einen bedeutenden Grund geben". Andernfalls könne er das "den Mütter nicht erklären". Das Parlament muss der Truppenhilfe zustimmen.
Abgeordnete der AKP haben jetzt eigene Vorschläge gemacht, wie Ankara die Sympathien des irakischen Volkes gewinnen könnte. Sie empfehlen, die Regierung solle vor einer Truppen-Entsendung beim Aufbau der zerstörten Infrastruktur im Irak helfen. Auch die Organisation von Konzerten könne gutes Klima machen.
Washington sagte unterdessen der türkischen Re-gierung einen Kredit in Höhe von 8,5 Milliarden Dollar zu, dessen Unterzeichnung sich mehrmals verschoben hatte. Die USA versicherten, mit der erhofften türkischen Truppenhilfe stehe dies nicht in Zusammenhang. (csc) (Quelle: Süddeutsche Zeitung, 06.09.2003)

Nachbarn schüren das Mißtrauen Schwerer Stand für die
Interimsregierung im Irak
Die provisorische Regierung im Irak kam weit rascher zustande, als man erwartet hatte. Die Bil-dung des Regierungsrates, der nun das irakische Kabinett ernannt hat, war wochenlang durch Gezänk verzögert worden. Daß man sich jetzt so schnell geeinigt hat, war wohl eine Folge des Bombenattentats am 29. August, bei dem der Schiitenführer Mohammad Baqr al Hakim und etwa hundert andere Gläubige ums Leben kamen. Aus Pietät verzichtete der Regierungsrat auf die üblichen Eifersüchteleien und stellte unverzüglich das Kabinett auf. Der ermordete al Hakim, der nun von den Schiiten als Märtyrer verehrt wird, hatte mehrfach gefordert, daß die Siegermächte die Macht an die Iraker übertragen sollten. 
Die provisorische Regierung entspricht in ihrem Proporz der Zusammensetzung der irakischen Be-völkerung. Dreizehn von fünfundzwanzig Ressorts, darunter das Ministerium des Inneren und das Mi-nisterium für die Ölindustrie, bekamen die Schiiten, die mit 60 Prozent die Mehrheit im Zweistromland bilden. Die Kurden und die sunnitischen Araber wurden jeweils mit fünf Ministerien bedacht, die Turkmenen und die Christen bekamen je ein Res-sort. Auf ein Ministerium für den Geheimdienst verzichtete man, um nicht bei der Bevölkerung die Erinnerung an die Greueltaten des Muchabarat und des Istichbarat zu wecken. Klugerweise wurde auch kein Ministerpräsident ernannt. Das hätte Streit im Regierungsrat gegeben, ohne Not, denn das letzte Wort hat ohnehin der amerikanische Zivilverwalter im Irak, Paul Bremer. Auch über die Budgets der einzelnen Ministerien bestimmt er, da das Geld aus den Vereinigten Staaten kommt. Die Zusammensetzung der provisorischen Regierung, die bis zu allgemeinen Wahlen am Ende des kommenden Jahres amtieren soll, weist schon auf ein föderales System im künftigen Irak hin.
Ist die Bildung der provisorischen Regierung ein Schritt zur "Irakisierung der Politik" im Zweistrom-land? Die Amerikaner wollen offenbar nach und nach die zivile Verwaltung an die Iraker übergeben. Ob sie dabei Erfolg haben werden, ist eine andere Frage. Die erste irakische Regierung nach dem Sturz Saddam Husseins wird von der Mehrheit der Bevölkerung noch nicht akzeptiert. Der herkömmli-che Argwohn der orientalischen Völker gegenüber der Obrigkeit, verbunden mit der kolonialen Erblast, macht es den Irakern schwer, der von den Siegern eingesetzten Regierung Vertrauen zu schenken. Die meisten Minister sind beim Volk unbekannt. Sie haben Jahrzehnte im Exil ver-bracht.  
Mißtrauen schüren auch die arabischen Stimmen aus den Nachbarländern, die über Satelliten zwi-schen Euphrat und Tigris verbreitet werden. Vor allem der Sender Al Dschazira läßt keine Gelegen-heit aus, den Regierungsrat und die provisorische Regierung als Instrument der "Besatzungsmacht" zu diffamieren. Die Anschläge gegen die Amerikaner werden als "Widerstand" legitimiert, was implizit eine Aufforderung zum bewaffneten Kampf ist. Ein von Schiiten und Kurden dominierter Irak ist den sunnitisch-arabischen Nachbarländern ein Greuel.  
Doch für die meisten Iraker ist inzwischen "Scha-raf", die arabische Ehre, ein hohles Wort, denn sie haben in den vergangenen Dekaden im Namen der "Arabija", des Arabertums, unermeßliches Leid erlitten. Jetzt wollen sie nichts anderes als in Frieden und Sicherheit leben. Wer das leistet, wird ihnen willkommen sein. Gelingt es der provisori-schen Regierung und ihrem Schirmherrn Amerika, in absehbarer Zeit die Versorgung der Bevölkerung zu verbessern und den Räuberbanden und Terroris-ten in den irakischen Städten Einhalt zu gebieten, werden sie das Vertrauen der Mehrheit gewinnen. Ein Hoffnungsschimmer zeigt sich schon jetzt: Nach der Bildung der provisorischen Regierung stieg der Wert des irakischen Dinars um zehn Pro-zent.  (Ahmad Thaeri, 06.09.03) (Quelle: Spiegel online- (06-09-2003)

JUSTIZ - Absurdes Halali
Nach jahrelangem Zaudern ermittelt der Generalbundesanwalt jetzt wegen der Giftgaseinsätze Saddam Husseins. Auslöser ist der Tod einer Kurdin in Nürnberg.
Fathieyeh Rahmani erstickte am 20. März - just an jenem Tag, an dem George W. Bush die ersten Bomben auf Bagdad werfen ließ. Die 39-jährige Kurdin starb im Nürnberger Klinikum in den Ar-men ihres Mannes. 16 Jahre zuvor hatte Giftgas aus Bomben, die Saddam Hussein über dem kleine Kurdendorf Sewa an der Grenze zur Türkei zünden ließ, ihre Atemwege unheilbar zerstört. Es war kein Trost für die Familie, die 1991 nach Deutschland geflohen war, dass ausgerechnet an diesem Tag der Westen den irakischen Diktator angriff. Es war auch kein Trost, als kurz nach dem letzten Atemzug von Fathieyeh die Nürnberger Staatsanwaltschaft entschied, sie werde nun gegen Saddams Giftgas-Vollstrecker - "bis hinunter zum Piloten, der die Bombe abwarf" - wegen Mordes ermitteln.
Aber ein halbes Jahr später bekommt der Fall nun plötzlich nationalen Status. Ende August entschied Generalbundesanwalt Kay Nehm überraschend, die Ermittlungen an sich zu ziehen. Kurz zuvor hatten die Amerikaner im Irak einen spektakulären Fang gemacht: Saddam Husseins Vetter und General Ali Hassan al-Madschid, genannt "Chemie-Ali".
Jenen skrupellosen Mann, der für den schrecklichen Völkermord in der Stadt Halabdscha verantwortlich sein soll. Madschid hatte dort im März 1988 rund 5000 Zivilisten mit Senfgas umbringen lassen. Ein Jahr davor, im Grenzdorf Sewa, wo auch Fathieyeh mit ihrem Mann lebte, hatte er eine Art Testlauf angeordnet. Trotzdem: Dass die obersten Fahnder der Republik ausgerechnet jetzt zum Halali auf Saddam und seine Schergen blasen, gilt selbst in Karlsruhe als schlechter Witz. Anders als die Nürn-berger Kollegen legt sich die Bundesanwaltschaft zumindest nicht namentlich auf Beschuldigte fest, sondern ermittelt formal gegen "mehrere Angehöri-ge der irakischen Staatsführung". Es ist jedoch absurd zu glauben, dass die Amerikaner "Chemie-Ali" oder gar seinen Chef Saddam - wenn sie ihn denn fangen - ausgerechnet in Karlsruhe abliefern werden. Vor allem aber hatten sich Bundesjustiz-ministerium und Bundesanwaltschaft mit aller Macht und mit umstrittenen Begründungen über Jahre davor gedrückt, gegen die Massenmörder aus Bagdad vorzugehen, als Saddam noch an der Macht war.
Im August 1991, sechs Monate nach Ende des ersten Golfkrieges, hatte die Deutsch-Israelische Gesellschaft Aachen den irakischen Diktator wegen "Völkermordes u. a." angezeigt. Die Vorwürfe, das wusste man schon damals, waren berechtigt. Doch auch wenn er gerade den Krieg verloren hatte, der starke Mann von Bagdad war er noch immer. Die Geschichte musste also irgendwie totgetreten wer-den.
In monatelangen Krisensitzungen rangen Juristen und Beamte der Regierung um eine Lösung, die "außenpolitisch die wenigsten Schwierigkeiten bereitet", wie es in einem internen Vermerk heißt.
Man warnte davor, die "Weltpolizei" zu spielen und strapazierte einen Absatz in der Strafprozessordnung, der besagt, dass Taten außerhalb des deutschen Hoheitsgebietes nicht verfolgt werden müssen. Dabei regelt die Völkermordkonvention, dass diese sehr wohl vor nationalen Gerichten geahndet werden können.
Am Ende erhielt die Deutsch-Israelische Gesell-schaft eine Absage. Der Diktator, da könne man nichts machen, genieße leider als Staatschef das Privileg der Immunität. Kleiner Schönheitsfehler der Argumentation: Selbst Spitzenbeamte der Bun-desanwaltschaft gaben zu Protokoll, dass sie an diese Rechtsauffassung nicht glauben. Und auch die Begründung, "Beweismittel befinden sich überwie-gend im Irak, und die leisten keine Rechtshilfe", war nicht sonderlich originell.
Plötzlich ist der Giftgaseinsatz nun aber kein Völkermord, sondern Mord  an einer Kurdin und ein "Fall von besonderer Bedeutung", der Staatsschutzbelange betrifft. Der juristische Dreh: Da Fathieyeh Rahmani in Deutschland starb, kann sich die hiesige Justiz mit der Todesursache befassen.
Der Witwer Abdulbaset Azimi nimmt die Wende ohne Emotionen zur Kenntnis. Wenn es zum Prozess kommt, dann will er vier Augenzeugen aufbieten, die heute in Schweden leben. Doch Rache, versichert er, die sei ihm und seiner Frau immer fremd gewesen. "Es ist mir auch nicht wichtig, ob jemand lebenslang verurteilt wird. Wichtig ist nur, dass die Welt diese Verbrechen endlich wahr- nimmt." 
 

 

 

Wie zuvor auch diesmal möchten wir an Sie appellieren, uns mitzuteilen falls Sie eine e-mail-Adresse haben, denn der Versand über e-mail ist kostengünstiger und schneller.

Wir möchten Sie gleichzeitig auf unsere web-Seiten hinweisen, die interessante Beiträge enthält:

· AI-Länderbericht zur Türkei (Juli-Dezember 2002)
· Türkisches Bedenken nach dem Krieg im Irak (17. Juni 03)
· HRW, Im Inland vertriebene Personen in Südostanatolien (10. Juni 2003)
· Wie deutsche Firmen, Verbände und Behörden den Kontakt zum Saddam pflegten (Spiegel 25 / 2003)
· Koalition für ein Demokratisches Syrien (KDS) Umfangreiche Stellungnahme vom 1.5.2003
· Versuch der Dorfbewohner zurückzukehren (19.06.03)
· Der Sprung ins kalte Wasser der Demokratie (17.05.03)
· Die Türkei und die Korruption (13.06.03)
· Reisebericht Südkurdistan (17.05.03)
· Situation der Kurden im Iran
· Hilferuf vom Erzfeind (04.05.03) 
·  Spendenaufruf für Südkurdistan 
 

Diese Beiträge tragen nicht unbedingt unsere Meinung, sondern geben die aktuell für unser Themengebiet interes-santen Diskussionen wieder. Besuchen Sie doch einmal www.kurden.de.

Mit freundlichen Grüßen, 
Ihre Redaktion

Neu! Neu! Neu! Neu! Neu! Neu! 
Eine Dokumentation des IMK e.V. zum Thema
"Mord im Namen der Ehre"
Entwicklung und Hintergründe von "Ehrenmorden" - eine in Kurdistan verbreitete Form der Gewalt gegen Frauen
Eine besonders verabscheuenswürdige Form der Gewalt gegen Frauen sind die "Morde im Namen der Ehre," die bis heute im Nahen Osten und vor allem auch in Kurdistan üblich sind, ja sogar in den letzten Jahren häufiger geworden zu sein scheinen. Immer wieder werden dort Frauen ermordet, nur weil sie in Konflikt mit den rigiden herrschenden Moralvorstellungen geraten sind.

Was sind die Gründe dafür, dass zahlreiche  Frauen umgebracht werden, nur um die angeblich durch sie befleckte Familienehre zu reinigen? Stehen die "Ehrenmorde" mit dem Erstarken des Islam und seinen Moralvorstellungen im Zusammenhang? Warum sind diese Morde vor allem in Kurdistan zu beobachten, handelt es sich bei ihnen etwa um eine "kurdische Tradition"? Diesen Fragen gehen in diesem Buch zwei kurdische Wissenschaftlerinnen nach. Die Rechtsanwältin Hamiyet Izol untersucht das Phänomen in den türkischen Teilen Kurdistans, Dr. Mukaddes Sahin in den irakischen Teilen des Landes, vor allem in den sog. kurdischen Selbstverwaltungs-Gebieten, die schon vor dem Sturz des Saddam-Regimes dem Zugriff des Tyrannen entzogen waren. Johannes Düchting informiert darüber, wie das deutsche Flüchtlingsrecht mit Frauen umgeht, die Gefahr laufen, in ihrer Heimat Opfer von "Ehrenmorden" zu werden.  
Zu beziehen über IMK e.V. Preis: 12,-- Euro (incl. Versandkosten)

Neuerscheinung    Neuerscheinung Neuerscheinung

Die Dokumentation der Wochenendtagung vom 06. – 08. Dezember 2002 in der Evangelischen Akademie Bad Boll mit dem Titel „Kurden im Irak und in der Türkei: Ihre Zukunft zwischen Agas, Sheiks und Öl-Multis“ ist erschienen. Die 56-seitige Dokumentation kann bei uns für eine Gebühr in Höhe von Euro 6,00 (einschließlich Portokosten) bestellt werden.
Neue Publikation
der IMK e. V. möchte alle Interessierten und MitarbeiterInnen in der Flüchtlingsarbeit darauf hinweisen, dass wir eine neue Publikation herausgeben.
Thema dieser Publikation ist „Traumatisierte kurdische Flüchtlinge in Deutschland“ und trägt den Namen der gleichnamigen Fachtagung, die vom 15.-16. Juni 2001 im Maternushaus in Köln, stattfand:

„Odyssee ins Ungewisse“
Durch Herrn Dr. Ilhan Kizilhan wird ausführlich über die spezifischen Fluchtursachen der Kurdinnen und Kurden in Nordkurdistan berichtet. Er gibt einen historischen Überblick der Flüchtlingsentwicklung und geht auf die wirtschaftliche und soziale Lage der Menschen in Nordkurdistan ein.
Herr Prof. Ferhad Ibrahim und Herr Abubekir Saydam behandeln das Thema: „Fluchtursachen aus dem Irak und Südkurdistan – Gibt es eine innere Fluchtalternative?“ Sie schildern die aktuelle Situation im Irak und in Sürkur-distan und berichten von Stationen der Traumatisierung.
„Fluchtwege“ ist das Thema von Herrn Jürgen Hoppe, Journalist. Hier werden die Methoden und Vorgehensweisen von Schleppern oder Schleusern erläutert, die für hohe Geldsummen, Flüchtlinge unter oft unmenschlichen Bedin-gungen nach Deutschland schleusen.
Frau Dipl. Psychologin Hamidiye Ünal spricht über traumatisierte Flüchtlinge in Gesellschaft und in Therapie. Sie geht auf Foltermethoden und auch auf die psychosoziale und rechtliche Situation der Flüchtlinge in Deutschland ein. Besonders behandelt wird das Thema „Trauma“, von den Folgen über Symptome bis hin zu Beratung und Therapie.
Das Thema „Möglichkeiten der Behandlung von traumatisierten Flüchtlingen im Herkunftsland Türkei“ wird exem-plarisch anhand einer Prozessbeobachtung in Izmir von Dr. med. Nesmil Ghassemlou behandelt. Anschliessend wer-den die Voraussetzungen für eine erfolgversprechende Behandlung und die Behandlungsmöglichkeiten erörtert.
Die 64-seitige Publikation (Format DIN A4) kann in gebundener Form bei uns gegen die Entrichtung eines Betra-ges von 8,00 Euro (inkl. Versandkosten) bestellt werden.

Neue Studie
AUSLÄNDER IM EIGENEN LAND
Die Situation staatenloser Kurden in Syrien
In der Provinz Hasaka wurde 1962 ca. 120.000 Kurden die syrische Staatsangehörigkeit entzogen, sie wurden so zu Staatenlosen, zu Ausländern im eigenen Land. 
Die vorliegende Dokumentation beschäftigt sich mit der Situation dieser Bevölkerungsgruppe. Unser Ziel ist es, in einem ersten Schritt sowohl die Hintergründe ihrer Ausbürgerung als auch deren bis in die Gegenwart reichende Folgen darzustellen. Gezeigt wird, dass die Ausbürgerungskampagne von 1962 integraler Bestandteil der allgemei-nen Arabisierungsbestrebungen der syrischen Regierung gewesen ist und dass die syrische Politik gegenüber den (staatenlosen) Kurden bis in die Gegenwart durch diese Arabisierungslogik geprägt wird. 
In einem zweiten Schritt wird aufgezeigt, gegen welche nationalen Gesetze und internationale Abkommen die syri-sche Praxis gegenüber Staatenlosen verstößt.
Dieser Teil der Studie schließt mit einer Reihe von Empfehlungen zur Verbesserung der Situation der Staatenlosen, die insbesondere an die syrische Regierung, aber auch an andere internationale Akteure gerichtet sind.
Die Situation der aus Syrien stammenden „staatenlosen“ Kurden hat inzwischen auch die deutschen Behörden und Gerichte beschäftigt. Immer mehr dieser Kurden gelingt die Flucht nach Europa und in die Bundesrepublik Deutsch-land, wo sie, um ihren Aufenthalt hier zu sichern, zumeist Asyl beantragen.
Lange Zeit spielte es in den Asylverfahren keine Rolle, ob es sich bei den Asylbewerbern um Kurden mit oder ohne syrische Staatsangehörigkeit handelte.
Etwa Anfang 2001 änderte sich jedoch die Rechtsprechung hinsichtlich dieses Personenkreises. Inzwischen werden in Deutschland Asylanträge, die sich darauf stützen, dass man staatenloser Kurde aus Syrien sei, regelmäßig abge-lehnt.
Da zur Situation staatenloser Kurden kaum Veröffentlichungen in deutscher Sprache vorliegen, hoffen wir mit unse-rer Dokumentation einen wichtigen Beitrag zu diesem Thema geleistet zu haben.
Mit Beiträgen von Eva Savelsberg, Siamend Hajo und Celal Abbas Kömür sowie Johannes Düchting

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