Internationaler
Verein für Menschenrechte der Kurden
IMK Wocheninformationsdienst
Datum:
16. Juni – 30. Juni 2003
Nummer: 194-195
Lehrerin entlassen
Hülya Akpinar,
die auf einer Konferenz in Elbeyli (Kilis) dem Dozenten Dr. Mehmet Kabacik
Fragen zum Völkermord an den Armeniern stellte und des-halb ein Verfahren
erwartet, wurde aus dem Dienst entlassen. Die Entlassung erfolgte nach
Artikel 140 des Gesetzes 657 für Staatsbeamte. Dieser Artikel sieht Entlassung
vor, wenn ein Strafverfahren er-öffnet wird. (Quelle: Radikal, 10.06.2003)
Folterverfahren
Die 9. Kammer
des Landgerichts in Ankara hat das Verfahren gegen die Polizisten Hayati
Akça, Os-man Mentese, Riza Temir, Fikri Vidinli, Kadri Tuncel, Ali Tosun
und Remzi Ekçi, die wegen Folter an Behzat Örs im Jahre 1996 angeklagt
wa-ren, wegen Verjährung eingestellt. Behzat Örs war im Jahre 2000 aus
der Haft wegen Mitgliedschaft in einer bewaffneten Bande entlassen worden
und das Gericht hatte seine Adresse nicht ermitteln können. Die Beamten
waren nach § 243 TSG angeklagt worden. (Quelle: Cumhuriyet, 11.06.2003)
Verleger verurteilt
Die 2. Kammer
des Amtsgerichts in Istanbul hat Bedri Baykan, Besitzer des Verlages “Piramit”,
zu einer Geldstrafe von 8,5 Milliarden TL verurteilt. Grund waren die Bücher
von Erje Ayden “Verrück-tes Grün in der 2. Straße und “Ich bestieg einen
Zug am Hauptbahnhof”, in denen gegen den § 426/1 TSG (unzüchtige Literatur)
verstossen worden sein soll. (Quelle: Cumhuriyet, 12.06.2003)
Folter in
Istanbul
Necmettin
A. (25) hat Strafanzeige gegen Polizei-beamte gestellt, die ihm am 8. Juni
gegen 3.50 Uhr in der Nähe des US-Konsulats festnahmen. Sie hätten Geld
von ihm verlangt und als er ihnen nichts gegeben habe, ihm Handschellen
angelegt, ihn verprügelt und ihm sein Geld abgenommen. Er sei dann zur
Wache in Beyoglu gebracht worden, wo er 11 Stunden lang nicht telefonieren
durfte und nichts zu essen und trinken erhielt. Die Gerichts-medizin habe
7 Tage Arbeitsunfähigkeit bescheinigt und der Staatsanwalt habe keine U-Haft
für den Vorwurf der Beamtenbeleidigung beantragt. (Quelle: Evrensel, 13.06.2003)
Folter in
Hani
Die Diskussion
um die Folter der Kinder B. Dokuz (15) und M. Okcu (14) am 23. April im
Kreis Hani (Diyarbakir) dauert an. Der Vater, Mahmut Dokuz, soll am 5.
Juni zur Staatsanwaltschaft in Hani ge-gangen sein und angegeben haben,
dass der Anwalt Zülfü Dündar nicht mehr ihr Vertreter sei. Er habe dabei
behauptet: “Ich verstehe diesen Anwalt nicht. Er ruft permanent bei uns
an und belästigt uns. Ich habe mit meinem Sohn gesprochen und er hat mir
alles erzählt. Es gab keine Misshandlung. Die Jour-nalisten haben ihm Sachen
versprochen und ihn überlistet. Ich denke, dass der Anwalt Reklame für
sich machen will. Wir haben keine Strafanzeige gestellt, weil es dazu keinen
Anlass gibt”. Die Staatsanwaltschaft schickte den Antrag des Vaters
zur Anwaltskammer
in Diyarbakir, um den Anwalt von seinem Mandat zu entbinden. In der Antwort
der Anwaltskammer wurde darauf hingewiesen, dass der Kollege sich sowohl
nach nationalem wie auch internationalem Recht korrekt verhalte und eine
Strafanzeige wegen Folter und Misshandlung gestellt habe, nachdem er davon
erfahren habe. Der Anwalt M. Zülfü Dündar werde die Sache auch weiterhin
verfolgen. (Quelle: Evrensel, 14.06.2003)
Radiosendung
verboten
Der Hohe Rat
für Radio und TV (RTÜK) hat dem Sender “Radyo Dünya”, der in Adana ausgestrahlt
wird, einen Monat Sendeverbot auferlegt. Grund dafür war das Programm mit
dem Titel “Geschichte der kurdischen Sprache und Literatur” und kurdi-sche
Musiktitel. Das Verbot tritt am 10. Juli in Kraft. Dem Sender war im vergangenen
Jahr schon ein Verbot auferlegt worden, aber die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts
in Ankara hatte diese Strafe aufgehoben. (Quelle: Evrensel, 15.06.2003)
Kurdischer
Name abgelehnt
Das oberste
Verwaltungsgericht (Danistay) hat den Antrag von Turabi Sen, der sein Kind
Laser Rodi nennen wollte, abgelehnt. Das Einwohnermeldeamt in Elazig hatte
seinen Antrag abgelehnt, woraufhin der Vater erst beim Verwaltungsgericht
in Elazig klagte und nachdem dort die Klage abgewiesen wurde, vor das oberste
Verwaltungsgericht ging. (Quelle: Yeni Safak, 14.06.2003)
Festnahmen
und Verhaftungen
Bei einer
nächtlichen Razzai in Anayurt im Bezirk Inegöl in der Provinz Bursa wurden
68 Personen unter der Beschuldigung Mitglieder der Kadiri-Sekte zu sein
festgenommen. 58 der Festgenomme-nen wurden am 13.06. freigelassen, Saim
Bilgin, Barbaros Dogan, Sirin Demircan, Mustafa Dogan, Mehmet Avci, Ömer
Sentürk, Turan Sarikaya, Abdulbaki Döven, Yakup Kayhan and Ibrahim Demir
sind noch in Haft. Haftbefehle wurden aus-gestellt gegen Ahmet Hansin,
Faik Macar, M. Sirin Öylek, M. Zeki Caf, Nedim Morkoyun, Nevzat Tanir,
Ömer Kaya, Ahmet Bürlek, Seref Enes, Abdullah Bayantemur, Sýddik Çalar,
Rahmi Gökel, Murat Gökel, Yüksel Arslan, Ali Kaya, Recep Ba-zencir, Yunus
Bozova, Ali Canli, Abdurrahim Kaya, Abdurrahman Yalçin, Fettah Yalçin,
Memduh Beri, Ahmet Gürbüz, Ahmet Korkutata, Salman Korkutata, Harun Öz,
Ahmet Çiçek, Abdullah Arslanboga, Sakir Özdemir, Veysel Yolagelen, Hanifi
Çiftçi, Adnan Bayutmus, Salih Bozagaç und Turan Kaya, die angeblich an
den Protestaktionen nach dem Erdbeben in Bingöl beteiligt gewesen waren.
Nachdem Cuma Karaarslan und Fuat Baylaz vor dem Staatsanwalt eine Aussage
gemacht hatten, wurden die Haftbefehle gegen sie aufgehoben. 68 Mitglieder
der Frauen-Organisation der DEHAP in Istanbul wurden festgenommen, als
sie rote Nelken verteilten mit der Forderung nach einer Generalamnestie.
Am 15.06. wurden 11 Mitglieder der Frauen-Organisation der DEHAP im Distrikt
Cizre in der Provinz Sirnak bei einer Pressekonferenz zu dem gleichen Thema
festgenommen. Sie wurden einige Zeit später freigelassen. (Quelle: Milliyet/Özgür
Gündem, 14.-16.06.2003)
Extra-legale
Hinrichtung
In einer Erklärung
von KADEK wurde darauf hin-gewiesen, dass Ali Keles, Vorsteher des Dorfes
Dösekkaya im Kreis Genc (Diyarbakir) nicht von Militanten der KADEK, sondern
von Soldaten ermordet wurde. Ali Keles war am 9. Juni erschos-sen worden.
(Quelle: Özgür Gündem, 16.06.2003)
Bingöl, die
Stadt der Verbote
Als in Bingöl
Polizeifahrzeuge zwischen die Erdbebenopfer gefahren wurden, reagierte
die öffentliche Meinung auf eine solche Intervention.
Wenn wir uns
das gegenwärtige Verhalten der Ve-rwaltung in Bingöl gegenüber den Leuten,
die Pres-seerklärungen machen wollen, die ihr Recht auf friedliche Versammlung
und Demonstration in Anspruch nehmen wollen und die ihr Recht auf freie
Meinungsäußerung nutzen, vor Augen führen, ist das Vorgehen der Polizei
gegenüber den Opfern nicht überraschend.
In Bingöl
sind die Aktivitäten der demokratischen Organisationen und Menschenrechtsverteidiger
un-unterbrochen verboten worden.
Es gibt eine
dauernde starke rechtliche Verfolgung der Vertreter der Menschenrechtsorganisationen
und anderer demokratischer Organisationen. So hat zum Beispiel die Zahl
der Gerichtsverfahren und Ermittlungsverfahren gegen den Vorsitzenden der
Zweigstelle des Menschenrechtsvereins in Bingöl innerhalb von zwei Jahren
die Zahl 49 erreicht.
Heute Morgen
wurden mehr als 100 Frauen, die aus verschiedenen Gebieten der Türkei nach
Bingöl fuhren um einen “Friedens-Tisch“ zu gründen, fest-genommen.
Die stellvertretende
Vorsitzende des Menschenrechtsvereins, Eren Keskin, und die Vorsitzende
der Zweigstelle in Bursa wurden mit der Gruppe zusammen festgenommen. Darüber
hinaus wurden die Leute, die diese Gruppe begrüßen wollten, auch festgenommen.
Ridvan Kizgin, der Vorsitzende der Zweigstelle in Bingöl, war auch in der
Gruppe.
Wir fordern,
die festgenommenen Personen freizu-lassen.
Wir protestieren
gegen dieses Vorgehen.
Von den staatlich
Verantwortlichen wird erwartet, dass sie ihren Bürgern, die ihre demokratischen
Rechte friedlich benutzen möchten, hilft.
Hüsnü Öndül
- Vorsitzender des Menschenrechtsvereins (IHD)
Presseerklärung,
16 Juni 2003
Folter und
Vergewaltigung in Istanbul
Gülbahar Gündüz
(31), die in der Frauenabteilung der DEHAP in Istanbul aktiv ist, hat angegeben,
dass sie in der Nacht des 14. Juni von vier Perso-nen, die sich als Kriminalbeamte
ausgaben, entführt, vergewaltigt und gefoltert wurde. Auf einer Pressekonferenz
beim IHD Istanbul sagte sie am 15. Juni: „Als ich gegen 9 Uhr durch die
Unterführung bei Sarachane ging, griffen plötzlich zwei Männer von hinten
meine Hände. Einer hielt mir die Augen zu. Sie zwangen mich in ein Auto.
Ich bin ohnmächtig geworden und fand mich später in einem kleinen, sehr
heissen Zimmer mit einer Pritsche. Meine Augen waren verbunden, so dass
ich die vier Männer nicht sehen konnte. Sie bedrohten mich und wollten
wissen, warum die Frauen bei den Aktionen für eine Generalamnestie die
Hauptrolle spielten. Meine Freunde sollten doch jetzt kommen und mich retten.
Die Männer haben mich oral vergewaltigt, sie haben mich gefoltert und Zigaretten
auf meinem Körper ausgedrückt. Sie schlugen mich mit einem harten Gegenstand
auf den Kopf und haben mit einem Metallgegenstand meine Haut aufgeritzt.
Später musste ich zwei Stockwerke hochgehen. Dort haben sie mich in ein
Fahrzeug gesetzt und mich an der Autobahn bei Gaziosmanpasa wieder rausgelassen.”
Im Kranken-haus von Haseki erhielt Gülbahar Gündüz ein At-test, in dem
Schnittwunden auf dem Rücken, am linken und rechten Bein und am Hals festgestellt
wurden. (Quelle: Radikal, 16.06.2003)
Neue Hürden
für Kurden-TV
Die in der
Türkei als Erfolg auf dem Weg in die Europäische Union (EU) bewertete Reform
zur Zulassung von Fernsehsendungen in kurdischer Sprache stößt auf bürokratische
Hürden. Das Staatsfernsehen, das die Programme ausstrahlen soll, hat dagegen
Klage beim höchsten türkischen Verwaltungsgericht eingereicht. Die Zulassung
staatlich kontrollierter Rundfunk- und Fernsehsendungen in Kurdisch ist
Teil eines im August vom Parlament verabschiedeten Reformpakets. Inzwischen
hat die konservative Regierung in Ankara ein weiteres Reformpaket ins Parlament
eingebracht, das unter anderem auch privaten Sendern kurdische Sendungen
erlauben soll. (Quelle: (dpa) taz, 17.06.2003)
Gülderen Baran
amnestiert
Staatspräsident
Ahmet Necdet Sezer hat eine Am-nestie für Gülderen Baran angeordnet. Sie
war 1995 als Mitglied der TDP festgenommen und später zu lebenslanger Haft
verurteilt worden. Aufgrund von Folter in der Polizeihaft kann sie ihre
Arme nicht mehr benutzen. Das Verfahren gegen 5 Polizeibeamte war am 12.02.2002
wegen Verjährung eingestellt worden. (Quelle: Milliyet, 19.06.2003)
IHD Diyarbakir
angeklagt
Die Staatsanwaltschaft
in Diyarbakir hat die Vor-standsmitglieder des IHD, Selahattin Demirtas,
Mu-harrem Erbey, Ayla Akat, Abdulkadir Aydin, Nesip Gültekin, Metin Aslan
und Pirozhan Dogrul angeklagt, weil sie vor der Veröffentlichung des Menschenrechtsberichts
im April der Staatsanwaltschaft kein Exemplar zur Verfügung gestellt und
damit gegen Artikel 82 des Vereinsgesetzes mit der Num-mer 2908 verstossen
haben sollen. Der Vorsitzende Selahattin Demirtas sagte, daß der Verein
mehr als 100 solcher Berichte verfasst habe und es bislang nicht zu einem
solchen Verfahren gekommen sei. (Quelle: Özgür Gündem, 19.06.2003)
Versuch von
Bewohnern, in ihr Dorf Yesilöz (Kreis Beytüssebap, Sirnak) zurückzukehren
Dem Menschenrechtsverein
IHD war berichtet worden, daß Bewohner des Dorfes Yesilöz (Kreis Beytüssebap,
Sirnak), die im Jahre 1995 gezwun-gen waren, ihr Dorf zu verlassen, nun
zurückkehren wollten, aber seit dem 15. Mai am Ortseingang von Beytüssebep
in Zelten kampierten, weil sie nicht in ihr Dorf gelassen wurden. Die Zweigstelle
Diyar-bakir des IHD untersuchte den Fall am 9. Juni und der IHD wurde mit
diesem Bericht beim Premierminister Tayyip Erdogan, dem Innenminister Abdülkadir
Aksu, dem Vorsitzenden des Menschenrechtsausschusses, Mehmet Elkatmis vorstellig.
Am 18. Juni machte sich eine weitere Delegation auf den Weg nach Beytüssebap,
um die Entwicklung zu betrachten.
Vom IHD gehörten
der Delegation an: Feray Sal-man, M.Hanefi ISIK, Muharrem ERBEY, Mehdi
PERINÇEK, von Göç-Der aus Diyarbakir Serdar TALAY, von den Architekten
und Ingenieuren aus Diyarbakir Necdet ATALAY und Sefik AY, von der Anwaltskammer
Diyarbakir Serhat EREN und der Gewerkschafter Arif AKKAYA.
Die Delegation
sprach mit dem Landrat von Bey-tüssebap Adil KARATAS und den betroffenen
Dorfbewohnern.
Die Dorfbewohner
sagten, dass andere Bauern aus umliegenden Ortschaften Tiere auf ihre Hochwei-den
gebracht hätten und der Landrat ihnen gegen eine Spende für Soldaten die
Benutzung erlaubt habe. Nach der ersten Delegation seien zwei Perso-nen,
einer von der Gendarmerie und einer vom Innenministerium zu ihnen gekommen
und habe ihnen gesagt, dass es ihnen freistünde, in ihr Dorf Yesilöz zurückzukehren.
Allerdings hätten sie das nicht schriftlich erhalten.
Am 13. und
am 16. Juni sei dann ein Arzt mit einer Ambulanz gekommen und habe sie
zwei Stunden lang untersucht und Rezepte ausgestellt. Im ersten Fall habe
der Landrat die Kosten für die Medizin übernommen. Für den zweiten Fall
hätten sie noch keine Antwort vom Landrat erhalten. Einige der Kranken
seien ins Krankenhaus nach Cizre ge-bracht worden.
Die Dorfbewohner
beschwerten sich, dass sich ausser dem IHD niemand um sie kümmere. Seit
dem 13. Mai hätten sie nicht mehr baden oder du-schen können, hätten keine
vernünftigen Toiletten und das Trinkwasser müssten sie sich aus einem Bach
am Rande ihres Lagers holen. Sie bekräftigten ihren Willen, ins Dorf zurückzukehren,
wo sie vor allem im Juni und Juli auf den Feldern arbeiten könnten. Sie
bezifferten ihre Zahl auf 775 Personen aus 140 Familien, unter ihnen 300
Kinder unter 12 Jahren…..
Den ausführlichen
Bericht und die Forderungen des IHD können Sie auf unserer web-Seite www.kurden.de
abrufen.
Ermittlungen
wegen Fliegengitter
Die Staatsanwaltschaft
in Hakkari hat Ermittlungen wegen der Verwendung von Fliegengitter bei
der Dekoration des Theaterstückes “Gavara” ange-strengt. Der Regisseur
Mahir Günsiray sagte aus, dass er und die Spieler deswegen am 18. Juni
eine Aussage machen mussten, wobei sich der Vorwurf auf das Aufhängen einer
Flagge mit den Farben rot-grün und gelb bezog. Der Staatsanwalt habe nicht
akzeptiert, dass alle Personen gemeinsam das Flie-gengitter aufgehängt
hätten. Am Ende bekannten sich dann Mahir Günsiray, Güven Ince und Ece
Eroglu dazu, das Fliegengitter aufgehängt zu haben. Der Gouverneur von
Hakkari, Kazim Özsoy, sagte, dass das Stück nicht verboten sei. Die Polizisten
hätten lediglich das Fliegengitter aufgrund der Far-ben beschlagnahmt.
(Quelle: Milliyet, 19.06.2003)
Mitarbeiter
verurteilt
Die 4. Kammer
des Landgerichts Izmir hat am 19. Juni Dr. Alp Ayan, Mitarbeiter des TIHV
in Izmir, und den Gewerkschafter Mehmet Barindik wegen einer Presseerklärung
vom 13. Januar 2001 zu den Gefängnissen vom Typ F und der Operation gegen
Gefängnisse vom Dezember 2000 verurteilt. Dr. Alp Ayan erhielt eine Haftstrafe
von 1 Jahr und 1 Tag und Mehmet Barindik wurde zu einem Jahr Haft verurteilt.
Damit bestand das Gericht auf das Urteil vom 10.06.2002. Der Kassationsgerichtshof
hatte das Urteil wegen Änderungen am § 159 TSG aufgehoben und das Verfahren
gegen Abdülbari Yusufoglu, der am 20. September 2002 aufgrund des Todesfastens
verstorben war, eingestellt. (Quelle: TIHV, 20.06.2003)
MENSCHENRECHTSGERICHTSHOF:
Richter verurteilen Türkei wegen
Gefängnisfolter
Der Europäische
Menschenrechtsgerichtshofhat wieder in zwei Fällen von Folter in der Türkei
geur-teilt:
In einem Fall
wurde die Türkei wegen Folter und Misshandlung eines Untersuchungshäftlings
verur-teilt. Ausserdem habe der Mann kein ordentliches Gerichtsverfahren
erhalten. Der Kläger war 1994 wegen Separatismus und Angriff auf die Integrität
des Staates zum Tode verurteilt worden; das Urteil wurde später in lebenslange
Haft umgewandelt. Dem Mann, der noch immer im Gefängnis sitzt, wurden vom
Menschenrechtsgerichtshof 28500 Euro an Schaden- und Auslagenersatz zugespro-chen.
Ein weiteres
Verfahren wegen Foltervorwürfen ge-gen die Türkei wurde vom Menschenrechtsge-richtshof
eingestellt. Die drei Kläger erhielten von der Türkei 80000 Euro Schadenersatz.
Die türkischen Behörden räumten zugleich ein, dass es in der Vergangenheit
zu Folter und Misshandlung in Untersuchungshaft gekommen sei. (Quelle:
Frankfurter Rundschau, 20.06.2003)
Mord im Kreis
Mazidagi
Recep Vural
(22) wurde am 19. Juni in der Nähe des Dorfes Ulutas im Kreis Mazidagi
(Mardin) ermordet. Soldaten sollen zu diesem Zeitpunkt eine Operation in
der Nähe durchgeführt haben. Wie verlautet, sollen aber Dorfschützer den
Mord begangen haben. Der Vater, Kemal Vural, sagte, dass die Arme seines
Sohnes hinter dem Kopf ver-schränkt gewesen seien, als er die Leiche das
erste Mal gesehen habe. “Zwei Soldaten sagten mir, dass wir den einen dicken
und einen dünnen Dorfschüt-zer nicht aus den Augen lassen sollten, weil
sie für den Mord verantwortlich seien. Mein Sohn hatte Spuren von Schlägen
an den Füssen, Armen, an den Ohren und am Kopf.” Der Anwalt, Hüseyin Cangir,
Vorsitzender des IHD in Mardin, sagte, dass der Staatsanwalt den Vorfall
zunächst als einen Selbst-mord abgetan habe. Ein erster Bericht vom Gesund-heitsamt
in Mazidagi habe keine Einwirkung von Gewalt festgestellt. Erst als sich
der IHD eingeschaltet habe, wurden bei der Gendarmerie Stimmen laut, dass
es sich um einen Mord handeln könne, der aufgeklärt werden müsse. In einem
Ge-spräch mit dem Kommandanten der Gendarmerie in Mazidagi habe dieser
dem Anwalt und dem Vater gegenüber gesagt, dass es Gerüchte gebe, dass
seine Soldaten den Mord begangen hätten. In einem solchen Fall wären aber
nicht nur ein sondern mindestens 15-20 Schüsse abgefeuert worden. (Quelle:
Özgür Gündem, 21./22.06.2003)
Folter in
Istanbul
Deniz Eren
(31) gab bekannt, dass er am 20. Juni im Stadtteil Davutpasa von Istanbul
von Polizisten entführt und gefoltert wurde. Sie hätten ihn um Mit-ternacht
an einer Haltestelle ins Auto gezerrt. Zwei Beamte hätten sich neben ihn
gesetzt. „Sie zwangen mich, mich nach vorne zu beugen. Dann schlugen sie
mit Fäusten und dem Sprechfunkgerät auf mei-nen Kopf und in mein Gesicht.
Ich hatte eine Platz-wunde auf der Stirn und unter dem Auge. Sie fluchten
herum und fragten mich nach dem Aufenthaltsort meines Bruders Erenler und
anderen Personen, die ich nicht kannte. Ich sagte ihnen, dass mein Bruder
vor vier Jahren festgenommen und dann wieder freigelassen wurde. Nun sei
er in Europa.” Deniz Eren fügte hinzu, dass die Polizisten weiter auf ihn
eingeschimpft hätten, ihn aber nach einer halben Stunde wieder freiließen.
Deniz Eren wandte sich an den IHD und stellte Strafanzeige. (Quelle: Özgür
Gündem, 24.06.2003)
Strafe gegen
IHD’ler
Die 22. Kammer
des Amtsgerichts in Ankara hat den Widerspruch gegen das Urteil der 1.
Kammer abgelehnt. Dort waren 46 führende Mitglieder des IHD wegen eines
Verstosses gegen § 526/1 TSG (Nichtbefolgen von offiziellen Anordnungen)
zu einer Haftstrafe von 3 Monaten und einer Geldstra-fe von 35,6 Millionen
TL verurteilt worden. Die Haftstrafen waren in Geldstrafen umgewandelt
wor-den. Der Widerspruch richtete sich gegen die Tatsache, dass auch inzwischen
verstorbene Vorstandsmitglieder und Ersatzmitglieder ohne praktische Aufgaben
verurteilt worden waren. Ausserdem waren die Angeklagten nicht vor dem
Gericht gehört worden. Die 22. Kammer bewertete den Widerspruch jedoch
als unbegründet. (Quelle: Cumhuriyet/TIHV, 24.06.2003)
Tod durch Folter
Das Landgericht
in Sirnak hat den Unteroffizier Ahmet Candan Yildiz und die Gefreiten Ali
Metin und Kayhan Yasar zu je 5 Jahren und 4 Monaten Haft verurteilt. Das
Gericht hielt sie für den Tod von Sali Karaaslan verantwortlich. Dieser
war bei einer Militäroperation am 18. März 1999 unter dem Verdacht der
PKK Mitgliedschaft im Dorf Doruklu, im Kreis Silopi (Sirnak) festgenommen
worden und am nächsten Tag in der Haft verstorben. Das Ge-richt stellte
fest, dass dem Verdächtigen Stromstöße verpasst wurden, er der Bastonade
unterworfen wurde, seine Hoden gequetscht wurden und er auf-gehängt wurde.
Dies habe schließlich zu seinem Tode geführt, für den die verhörenden Soldaten
verantwortlich seien. Das Gericht sprach die Soldaten Sami Türker, Süleyman
Yildir, Hamit Peri und Yusuf Köksal frei. Sie hatten die Festnahme vorgenommen.
(Quelle: Radikal, 25.06.2003)
Bewährung für
Folter
Die Kammerversammlung
am Kassationsgerichts-hof hat mit 15 gegen 8 Stimmen ein Urteil der 3.
Kammer des Landgerichts Bursa bestätigt. Diese hatte die Polizisten Ramazan
Aktas und Turhan Sümertas wegen Folter an Orhan Buyak im Jahre 1997 zu
10 Monaten Haft verurteilt, die Strafen aber zur Bewährung ausgesetzt.
Bewährung war wegen der bisherigen guten Führung und der Prognose keiner
weiteren Straftat ausgesprochen worden. (Quelle: Radikal, 25.06.2003)
Erneutes Verfahren
gegen Çayan Bilgin
Vor dem SSG
Istanbul wurde das Verfahren gegen Çayan Bilgin wieder aufgenommen. Er
war im Februar 2001 verhaftet und als Gründer der Organi-sation, Revolutionäre
Volksjustiz, angeklagt worden. Das Istanbul SSG verhängte eine lebenslange
Haftstrafe. Das Urteil wurde aber vom Kassationsgerichtshof aufgehoben.
In der Verhandlung vom 25. Juni sagte seine Mutter, Pinar Bilgin, als Zeugin
aus. Sie sagte, dass 30-40 Beamte ihre Wohnung durchsucht hätten und sie
auch mit zum Polizeipräsidium genommen wurde, obwohl sie unter Epilepsie
leide. Als sie zu sich gekommen sei, habe sie nur noch eine Unterhose angehabt.
Sie sei geschlagen worden und habe ihren Sohn schreien hören. Sie habe
gesehen, wie man ihn über den Boden zog. Çayan Bilgin fügte hinzu, dass
seine Mutter ihm in der Haft gesagt habe, dass die Polizisten sie vergewaltigen
würden, wenn er nicht die vorbereitete Aussage unterschreibe. Deshalb habe
er ein Ge-ständnis unterschrieben. Verteidiger Ercan Kanar sagte, dass
es keine Organisation mit dem Namen Revolutionäre Volksjustiz gebe und
dass Organisationen mehr als ein Mitglied haben. (Quelle: Özgür Gündem,
26.06.2003)
Signal aus
Ankara: Reformgesetze
sollen Weg
der Türkei in die EU ebnen
Das Parlament
in Ankara hat zeitgleich mit dem Beginn des EU-Gipfels in Griechenland
ein neues Paket mit EU-Reformgesetzen verabschiedet.... Danach dürfen auch
private Radio- und Fernsehsta-tionen künftig Programme in kurdischer Sprache
ausstrahlen. Dies war zuvor nur dem staatlichen Rundfunk TRT erlaubt worden.
TRT aber zeigt sich bislang unwillig, kurdische Programme zu senden und
will sogar vor Gericht dagegen klagen, dass man ihn dazu verpflichten könnte.
In den Aufsichtsgremien
von Rundfunk, Film und Fernsehen wird es künftig keinen Vertreter der Militärs
mehr gegeben... Eltern dürfen ihren Kin-dern zudem ungehindert kurdische
Vornamen geben. Abgeschafft wurde der berüchtigte, weit gefasste Artikel
8 des Antiterrorgesetzes, der "Propaganda gegen die Einheit der Nation"
mit bis zu drei Jahren Haft bestrafte. Dies traf vor allem kurdische Politiker
und Schriftsteller. Einwände der Armee räumte die Regierung in diesem Fall
mit dem Hinweis aus, auch das Strafgesetzbuch sehe "harte Strafen" bei
politischen Delikten vor. Aus dem Gesetzbuch gestrichen wurde die türkische
Eigenheit, "Ehrenmorde" mit nur wenigen Jahren Haft zu ahnden. Vor allem
in ländlichen Gebieten werden immer noch junge Mädchen - meist von Verwandten
- getötet, weil schon ein kurzer Flirt als Ehrverletzung gilt... (Quelle:
Süddeutsche Zeitung, 21.06.2003)
Syrische Sicherheitskräfte
stoppen 200 friedlich demonstrierte kurdische
Kinder am
Weltkindertag
DAMASKUS (amude.com)
- Eine friedliche kurdi-sche Demonstration anläßlich des Weltkindertages
in Damaskus, an der 300 Personen, darunter 200 Kinder, teilgenommen hatten,
wurde von syrischen Sicherheitskräften gestoppt.
Augenzeugen
haben gegenüber amude.com berich-tet, dass die Demonstranten zweihundert
Meter vor ihrem Ziel, dem UNICEF-Gebäude in Damaskus, von mehr als 600
Polizisten und Sicherheitskräften gestoppt und danach umzingelt worden
seien. Diese hätten mit Stöcken auf die Demonstranten geschla-gen. Es habe
mehrere Verletzte gegeben und 8 Personen seien verhaftet worden. Hierbei
handelt es sich um den Rechtsanwalt Mohamed Mistefa, Sha-rif Ramadan, Khalid
Mohamed, Amer Murad und Salar Saleh. Drei weitere seien später entlassen
worden.
Desweiteren
seien die Demonstranten daran gehin-dert worden, den UNICEF-Verantwortlichen
einen Brief zu übergeben. In diesem Brief, der im Namen aller kurdischen
Kinder in Syrien unterzeichnet ist, wird auf die miserable Lage der kurdischen
Kinder in Westkurdistan (Syrisch-Kurdistan) hingewiesen. Sie machen darauf
aufmerksam, dass Syrien die allgemeine Erklärung der UNICEF für Kinderrechte
vom 20.11.1959 mitunterzeichnet hatte. Die syri-sche Regierung mißachte
jedoch die Rechte der kurdischen Kinder und würde sie nicht wie die anderen
Kinder in Syrien behandeln, so die Kinder in ihrem Brief. Im Gegensatz
zu dem, was in der allgemeinen Erklärung der UNICEF für Kinderrechte steht,
würden die kurdischen Kinder in Syrien keinesfalls alle notwendigen Rechte
genießen, heißt es im Brief weiter.
Die kurdischen
Kinder verlangen in ihrem Brief an die UNICEF, sie solle sich dafür einsetzen,
dass die syrische Regierung es ihnen endlich erlauben soll, in ihrer Muttersprache
erzogen und unterrichtet zu werden.
Des weiteren
fordern sie die Rückgabe der syrischen Staatsangehörigkeit an die mehr
als 250.000 Kurden, darunter 100.000 Kinder in West (syrischem) Kurdistan
und Syrien, denen die syrische Regierung am 05.10.1962 während der Volkszählung
die Staatsangehörigkeit entzogen hatte.
In dem Brief
heißt es weiter, dass die syrische Re-gierung ihre Arabisierungspolitik
fortsetze. So wer-den immer wieder kurdische Namen in arabische umgewandelt
und das Registrieren kurdischer Na-men verboten. (Quelle: www.amude.com,
25.06.2003)
Finanzielle
Not der nordirakischen
Kurden verebbte
Begeisterung über die US-Operation
Die nordirakischen
Kurden sehen sich nach der anglo-amerikanischen Eroberung des Iraks um
ihre Einkünfte gebracht. Eine neue Armut macht sich breit und droht dem
Wohlwollen der Kurden gegen-über den Alliierten ein abruptes Ende zu setzen.
Dreißig Millionen
in Plastiksäcke abgepackte Dol-lar sind Anfang Juni in der autonomen Region
des kurdischen Nordiraks eingetroffen, damit Löhne für Lehrer, Ärzte und
andere Staatsangestellte bezahlt werden können. Es handelte sich um die
erste Geldüberweisung der amerikanischen Militärver-waltung für die Kurden
des Iraks nach Beginn des Kriegs im März. Seitdem sich der Nordirak 1991
der Kontrolle Bagdads entzogen hat, sind rund 300 000 Personen als Beamte
der kurdischen Administration beschäftigt. Dank der amerikanischen Geldüberweisung
erhielt jeder Angestellte einen Lohn von 100 Dollar für die drei Monate
Arbeit seit dem März. Das ist weniger als das Durchschnittseinkommen der
Beamten vor dem Krieg und genug, um in der Bevölkerung Zorn auszulösen.
Unbezahlte
Peschmerga
Besonders
prekär ist inzwischen die Situation der Peschmerga, der kurdischen Kämpfer.
Die Demokratische Partei Kurdistans (DPK) und die Patriotische Union Kurdistans
(PUK) haben ihre Pesch-merga-Verbände im letzten Jahrzehnt ausgebaut und
nach westlichem Vorbild ausgebildet. Die DPK hat laut Angaben ihres Befehlshabers
Bruska Sha-wais rund 50 000 Mann unter den Waffen. Nochmals über 25.000
Peschmerga verfügt auch die PUK.
Die Löhne
der Beamten und der Sold der Kämpfer stellten nach 1991 praktisch die einzigen
Einkom-men der kurdischen Grossfamilien dar. Zwischen 80 und 100 Dollar
betrug der Sold der Peschmerga; doch seit dem letzten Januar haben sie
ihn nicht mehr erhalten. Die amerikanische Administration verspricht, einen
Teil der kurdischen Kämpfer in die künftige irakische Armee zu integrieren,
und weigert sich vorerst, den ausstehenden Sold zu bezahlen. Auch die zwei
grossen Parteien können für die Löhne ihrer „Helden“ nicht aufkommen. Nechirvan
Barsani, Regierungschef in der kurdi-schen Hauptstadt Erbil, spricht nun
von der schlimmsten finanziellen Not, die der kurdische Nordirak je durchgemacht
habe.
Versiegte Einnahmen
Die Finanznot
der Kurden geht auf den seit Jahres-beginn faktisch eingestellten Handel
im türkisch-irakischen Grenzgebiet zurück. Tausende türkischer Lastwagen
haben nach 1991 täglich die irakische Grenze überquert und in den erdölreichen
Provinzen Kirkuk und Mossul für billiges Geld irakisches Dieselöl getankt,
das später mit Profit in der Südtürkei verkauft wurde. Die Lastwagenfahrer
zahlten den Peschmerga, die den Grenzübergang kontrollierten, einen „Zoll“
von bis zu 100 Dollar pro Lastwagen, der in die Kassen des völkerrechtlich
nicht anerkannten kurdischen Staatsgebildes floss. Das Treiben an der irakisch-türkischen
Grenze stand in offensichtlichem Widerspruch zu den Sanktionen der Uno
gegen das Regime Saddams, wurde
aber von allen
Seiten stillschweigend toleriert. Es bildete nämlich für die im Krieg von
1991 arg ge-beutelten südostanatolischen Provinzen der Türkei sowie für
die nordirakischen Kurden die hauptsächliche Geldquelle. Die Kurden
brauchten die Zollabgaben, um den Lohn von rund 60 Prozent ihrer Angestellten
sowie den Sold ihrer Peschmerga zu zahlen. Seit dem April sind die Zollabgaben
an der türkisch-irakischen Grenze und damit die Einnahmen der Kurden nach
den Worten des PUK-Kaders Sadi Ahmed Pire „dramatisch“ zurückgegangen.
Ende von „Öl
für Nahrungsmittel“
Die Finanznot
des kurdischen Nordiraks geht aber auch auf die Einstellung des Uno-Programms
„Öl für Nahrungsmittel“ zurück. Das Programm erlaub-te nach 1996 Bagdad
den Export einer beschränkten Erdölmenge, mit dessen Einnahmen der Kauf
von Nahrungsmitteln und Medikamenten für die Zivil-bevölkerung finanziert
wurde. 13 Prozent dieser Einnahmen fielen den nordirakischen Kurden zu
und wurden in einem separaten Uno-Konto eingelegt. Vier Milliarden Dollar
sollen nach Schätzungen der Kurden in „ihrem“ Konto ungenützt gelegen haben,
als der Irak-Krieg ausbrach. Gemäss der neuen Resolution der Vereinten
Nationen von Ende Mai soll aber das Programm „Öl für Nahrungsmittel“ eingestellt
und sollen noch nicht ausgegebene Geldsummen aus diesem Programm in ein
neues Konto transferiert werden. So sehen sich die Kurden um das Geld gebracht,
mit dem schon begonnene oder geplante Infrastrukturprojekte im Nordirak
hätten finanziert werden sollen. Im Nordirak, wo die überwältigende Bevölkerungsmehrheit
die amerikanischen Truppen noch bis vor kurzem als Befreier begrüsst hatte,
wird auf einmal die Frage laut, ob die Kurden einmal mehr von ihren amerikanischen
Alliierten fallengelassen werden. Beliebt sind Geschichten über Verrat
insbesondere bei den Peschmerga, die im letzten Krieg mit den Truppen eng
zusammengearbeitet haben, sie mit nachrich-tendienstlichen Informationen
versorgt und Städte wie Kirkuk und Mossul im Namen der westlichen Allianz
eingenommen haben. (Quelle: NZZ, 19.06.2003)
Flüchtlinge
mußten bis zu 4000 Dollar für Transport zahlen Schleuserbande gefasst
“Eine Schleuserbande
soll 200 Kurden illegal nach Deutschland gebracht haben. Die 17 Verdächtigen
kommen nach Angaben des Schwerpunkt-Kom-missariat für organisierte Kriminalität
Osnabrück aus Soest, Münster und Vechta. Die Bande hätte Kurden gegen Bezahlung
aus Syrien, dem Irak und der Türkei mit Schiffen nach Italien und weiter
nach Deutschland gebracht... Flüchtlinge hätten pro Person 3000 bis
4000 US-Dollar für den illega-len Transport bezahlt. Die in Deutschland
lebenden Tatverdächtigen hätten mit Hinterleuten in Syrien zusammengearbeitet.”
(Quelle: Münsterländische Tages-zeitung, 11.6.2003)
USA drohen
mit Sanktionen
Die USA haben
die Türkei, Griechenland und 13 weitere Staaten wegen unzureichender Maßnahmen
gegen Menschenhandel angeprangert. Sollten diese Länder nicht bis zum 1.
Oktober den Kampf gegen Menschenschmuggler aufnehmen, werde Washington
ihnen Finanzhilfen für militärische Zwecke so-wie Bildungs- und Kulturprojekte
streichen, erklärte das US-Außenministerium am Mittwoch bei der Vorstellung
des Jahresberichts zum Menschenhandel. Jedes Jahr würden weltweit bis zu
900.000 Menschen Opfer von Menschenhändlern. Rund 20.000 würden in die
USA eingeschmuggelt, betonte US-Außenminister Colin Powell. (Quelle: taz,
13.6.2003)
BGS spürte
Geschleuste auf
Seehafen (OZ)
Im Rostocker Seehafen entdeckten Beamte des Bundesgrenzschutzes bei einer
Kontrolle eines aus Verona in Italien kommenden Güterzuges einen nicht
ordnungsgemäß verplombten Container.
Mit Spezialtechnik
stellten die Beamten im Inneren des Containers einen sehr hohen Kohlendioxyd-Gehalt
fest. Nach dem Öffnen des Containers fan-den die Beamten hinter der aus
Gartengrillöfen bestehenden Ladung fünf Männer.
Nach den bisherigen
Ermittlungen handelt es sich bei den Geschleusten um drei irakische und
zwei iranische Kurden im Alter von 22 bis 34 Jahren. Über die Ostsee sollten
sie, so die Erkenntnisse, mit einem Fährschiff nach Schweden ausgeschleust
werden. Die Ermittlungen dauern zum Zeitpunkt noch an, teilt das Bundesgrenzschutzamt
Rostock mit. (Quelle: Ostsee Zeitung, 13.6.2003)
Französische
Flüchtlingspolitik: Schär-fere Regeln auf nationaler und EU-Ebene
Frankreichs
Regierung bereitet zwei Gesetze vor, die die Situation von Flüchtlingen
und Papierlosen verschärfen werden:
Die Novelle
sieht hohe Strafen für "illegale Einreisen" vor. Auch Menschen und Vereinigungen
sollen bestraft werden, die Papierlose unterstützen. Die Bearbeitungsdauer
von Asylanträgern soll verkürzt werden, die Kategorie von "innerem Asyl"
in den Herkunftsländern (die Möglichkeit, einen Verfolgten innerhalb seines
Herkunftslandes umzusiedeln) der Flüchtlinge eingeführt werden. Das Gesetz
sieht auch eine Liste von "sicheren Ländern" vor, deren Staatsangehörige
keinen Anspruch mehr auf ein individuelles Asylverfahren haben. Beide neuen
Bestimmungen stehen nicht in Übereinstimmung mit der Genfer Flüchtlingskonvention.
(Quelle: taz, 20.06.2003)
Die einladende
Festung: Europas
Konzepte gegen
illegale Einwanderung und für eine bessere Integration
...”Zur Abwehrstrategie
gegen unerwünschte Besu-cher auf dem Kontinent gehört aber nicht nur die
Modernisierung der Ausweispapiere. Auch die hol-prige EU-Zusammenarbeit
beim Grenzschutz soll verbessert werden. Außerdem will man die Rückführung
illegaler Flüchtlinge in ihre Herkunftsländer mit Hilfe von "Rückübernahmeabkommen"
be-schleunigen. Die Regierungschefs akzeptieren, dass für alle drei Maßnahmen
bis 2006 insgesamt 140 Millionen Euro aus dem EU- Haushalt ausgegeben werden
müssen - ...” (Quelle: Süddeutsche Zeitung, 21.06.2003)
Anhörung: Im
Inland vertriebene
Personen in
der Kaukasus-Region und in Südost-Anatolien
Innerhalb
der 55 Staaten der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa
beherbergen die Kaukasus-Region und Südost-Anatolien die größte Zahl von
innerstaatlich vertriebenen Personen (IDP).
Die Sicherheitssituation
hat sich in Südost-Ana-tolien seit der Gefangennahme des PKK-Führers 1999
schrittweise verbessert. Im November 2002 wurde der letzte Ausnahmezustand
aufgehoben. Aber trotz aller Normalisierung hat die Regierung nur langsam
die Rückkehr der vertriebenen Personen an ihre Heimatorte genehmigt. Weiterhin
werden Sicherheitsbedenken als Grund für die Ablehnung vorgebracht. Die
Regierung hat einige Rückkehr-Projekte durchgeführt, jedoch alle litten
an mangelnder Förderung und begrenztem Erfolg. Das „Rückkehr zum Dorf“-Projekt
ist der neueste Versuch. Dabei soll der Staat soziale Programme in den
Heimatorten der Rückkehrer zur Verfügung stellen. Anders als bei früheren
Rückkehr-Plänen sind die Kriterien für eine Rückkehr in die Heimatdörfer
einfach und direkt. Individuen erklären ihren Wunsch auf Rückkehr und dürfen
in ihren Heimatort zurückkehren.
Es scheint
jedoch an dem politischen Willen zu mangeln, das Projekt in dem notwendigen
Ausmaß durchzuführen. Das hat dazu geführt, dass nur ein kleiner
Prozentsatz der Vertriebenen zurückgekehrt ist. Die Kriterien für die Teilnahme
an dem Projekt sind zwar einfach, aber die Regierung hat keine Maßnahmen
ergriffen, nach denen in den Büros der Gouverneure oder speziell beauftragter
Institutio-nen ein Antragsverfahren durchgeführt werden kann. Ohne vorher
bestimmte Maßnahmen, wie ermittelt wird, welche Dörfer sicher sind und
in die Familien zurückkehren können, fehlt dem Verfahren die Transparenz
und erscheint sehr willkürlich…..
Da sich die
Sicherheitslage erheblich verbessert hat, wird die türkische Regierung
aufgefordert, Individuen und Familien die Rückkehroption geben, auch wenn
es noch gelegentlich Vorfälle gibt. Die Regierung sollte sich des Themas
ernsthaft annehmen, notwendige Mittel zur Verfügung stellen und einfache
Verfahren entwickeln, nach denen die Vertriebenen zurückkehren können….
(Quelle: Kommission
für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, vom 10.06.2003)
Der Türkei-Spezialist
von Human Rights Watch, Jonathan Sugden gab vor der Kommission am 10.06.2003
ebenfalls eine mündliche Erklärung ab.
(englischer
Wortlaut unter www.hrw.org/europe/index.php)
Den ausführlichen
Bericht der Kommission für Sicherheit können Sie auf unserer Seite www.kurden.de
abrufen.
Der Ausschuss
für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe des Deutschen Bundestages hat einen
Bericht über seine Delegationsreise in den Iran und die Türkei vom 10.
– 16. Mai 2003 veröffentlicht. Auf Wunsch kann dieser Bericht zugesandt
werden.
Wie zuvor
auch diesmal möchten wir an Sie appellieren, uns mitzuteilen falls Sie
eine e-mail-Adresse haben, denn der Versand über e-mail ist kostengünstiger
und schneller.
Wir möchten
Sie gleichzeitig auf unsere web-Seiten hinweisen, die interessante Beiträge
enthält:
· Spendenaufruf
für Südkurdistan
· Presseerklärung
des IMK e.V. vom 07. Januar 2003 (Deutsch und Englisch)
· Anmerkung
zum Lagebericht des Auswärtigen Amtes zur Türkei (Deutsch)
· Offener
Brief an die Bundesregierung wegen eines möglichen EU-Beitritts der Türkei
(Deutsch)
· Gedanken
zum Thema Irak I und II, von Alexander Kauz (Deutsch)
· Kampagne
gegen Straflosigkeit „Gerechtigkeit heilt“ (Deutsch)
· „Die Quadratur
des Kreises , von Ofra Bengio (in Deutsch und Englisch)
· Die gemeinsame
Presseerklärung von GfbV, KOMKAR, Kurdische Gemeinde in Deutschland und
IMK e.V. vom 24. Oktober (in Deutsch)
· Ein Bericht
der Turkish Daily News über das Dorfschützersystem (Deutsch und Englisch)
· Presserklärung
des IMK e.V. zum 40. Jahrestag der rassistischen Sondervolkszählung in
Syrien (Deutsch)
· Eine Analyse
über das Verhalten der türkischen Medien während des Bundestagswahlkampfes
in Deutschland, von Irina Wiessner (Deutsch)
· Pressemitteilung
des Stellvertretenden Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion Gernot Erler
„Irak: Jetzt droht auch noch ein “Krieg im Krieg“
· Aufruf von:
Dilshad Barzani, VERTRETUNG DER REGIONALREGIERUNG KURDISTAN-IRAK IN DEUTSCH-LAND
„Sorgen bezüglich der Intentionen der Türkei im irakischen Kurdistan“
· Pressemitteilung
des IMK e.V. „Nein zur Besetzung Südkurdistans (Nordirak) durch die türkischen
Streitkräfte“
· Kommunique
der gemeinsamen Sitzung der ZKs der KP Iraks und der KP Kurdistans
· Koalition
für ein Demokratisches Syrien (KDS) Umfangreiche Stellungnahme vom 1.5.2003
Diese Beiträge
tragen nicht unbedingt unsere Meinung, sondern geben die aktuell für unser
Themengebiet interes-santen Diskussionen wieder. Besuchen Sie doch einmal
www.kurden.de.
Mit freundlichen
Grüßen,
Ihre Redaktion
Neuerscheinung
Neuerscheinung Neuerscheinung
Die Dokumentation
der Wochenendtagung vom 06. – 08. Dezember 2002 in der Evangelischen Akademie
Bad Boll mit dem Titel „Kurden im Irak und in der Türkei: Ihre Zukunft
zwischen Agas, Sheiks und Öl-Multis“ ist erschienen. Die 56-seitige Dokumentation
kann bei uns für eine Gebühr in Höhe von Euro 6,00 (einschließlich Portokosten)
bestellt werden.
Neue Publikation
der IMK e.
V. möchte alle Interessierten und MitarbeiterInnen in der Flüchtlingsarbeit
darauf hinweisen, dass wir eine neue Publikation herausgeben haben.
Thema dieser
Publikation ist „Traumatisierte kurdische Flüchtlinge in Deutschland“ und
trägt den Namen der gleichnamigen Fachtagung, die vom 15.-16. Juni 2001
im Maternushaus in Köln, stattfand:
„Odyssee ins
Ungewisse“
Durch Herrn
Dr. Ilhan Kizilhan wird ausführlich über die spezifischen Fluchtursachen
der Kurdinnen und Kurden in Nordkurdistan berichtet. Er gibt einen historischen
Überblick der Flüchtlingsentwicklung und geht auf die wirtschaftliche und
soziale Lage der Menschen in Nordkurdistan ein.
Herr Prof.
Ferhad Ibrahim und Herr Abubekir Saydam behandeln das Thema: „Fluchtursachen
aus dem Irak und Südkurdistan – Gibt es eine innere Fluchtalternative?“
Sie schildern die aktuelle Situation im Irak und in Sürkur-distan und berichten
von Stationen der Traumatisierung.
„Fluchtwege“
ist das Thema von Herrn Jürgen Hoppe, Journalist. Hier werden die Methoden
und Vorgehensweisen von Schleppern oder Schleusern erläutert, die für hohe
Geldsummen, Flüchtlinge unter oft unmenschlichen Bedin-gungen nach Deutschland
schleusen.
Frau Dipl.
Psychologin Hamidiye Ünal spricht über traumatisierte Flüchtlinge in Gesellschaft
und in Therapie. Sie geht auf Foltermethoden und auch auf die psychosoziale
und rechtliche Situation der Flüchtlinge in Deutschland ein. Besonders
behandelt wird das Thema „Trauma“, von den Folgen über Symptome bis hin
zu Beratung und Therapie.
Das Thema
„Möglichkeiten der Behandlung von traumatisierten Flüchtlingen im Herkunftsland
Türkei“ wird exem-plarisch anhand einer Prozessbeobachtung in Izmir von
Dr. med. Nesmil Ghassemlou behandelt. Anschliessend wer-den die Voraussetzungen
für eine erfolgversprechende Behandlung und die Behandlungsmöglichkeiten
erörtert.
Die 64-seitige
Publikation (Format DIN A4) kann in gebundener Form bei uns gegen die Entrichtung
eines Betra-ges von 8,00 Euro (inkl. Versandkosten) bestellt werden.
Neue Studie
AUSLÄNDER
IM EIGENEN LAND
Die Situation
staatenloser Kurden in Syrien
In der Provinz
Hasaka wurde 1962 ca. 120.000 Kurden die syrische Staatsangehörigkeit entzogen,
sie wurden so zu Staatenlosen, zu Ausländern im eigenen Land.
Die vorliegende
Dokumentation beschäftigt sich mit der Situation dieser Bevölkerungsgruppe.
Unser Ziel ist es, in einem ersten Schritt sowohl die Hintergründe ihrer
Ausbürgerung als auch deren bis in die Gegenwart reichende Folgen darzustellen.
Gezeigt wird, dass die Ausbürgerungskampagne von 1962 integraler Bestandteil
der allgemei-nen Arabisierungsbestrebungen der syrischen Regierung gewesen
ist und dass die syrische Politik gegenüber den (staatenlosen) Kurden bis
in die Gegenwart durch diese Arabisierungslogik geprägt wird.
In einem zweiten
Schritt wird aufgezeigt, gegen welche nationalen Gesetze und internationale
Abkommen die syri-sche Praxis gegenüber Staatenlosen verstößt.
Dieser Teil
der Studie schließt mit einer Reihe von Empfehlungen zur Verbesserung der
Situation der Staatenlosen, die insbesondere an die syrische Regierung,
aber auch an andere internationale Akteure gerichtet sind.
Die Situation
der aus Syrien stammenden „staatenlosen“ Kurden hat inzwischen auch die
deutschen Behörden und Gerichte beschäftigt. Immer mehr dieser Kurden gelingt
die Flucht nach Europa und in die Bundesrepublik Deutsch-land, wo sie,
um ihren Aufenthalt hier zu sichern, zumeist Asyl beantragen.
Lange Zeit
spielte es in den Asylverfahren keine Rolle, ob es sich bei den Asylbewerbern
um Kurden mit oder ohne syrische Staatsangehörigkeit handelte.
Etwa Anfang
2001 änderte sich jedoch die Rechtsprechung hinsichtlich dieses Personenkreises.
Inzwischen werden in Deutschland Asylanträge, die sich darauf stützen,
dass man staatenloser Kurde aus Syrien sei, regelmäßig abge-lehnt.
Da zur Situation
staatenloser Kurden kaum Veröffentlichungen in deutscher Sprache vorliegen,
hoffen wir mit unse-rer Dokumentation einen wichtigen Beitrag zu diesem
Thema geleistet zu haben.
Mit Beiträgen
von Eva Savelsberg, Siamend Hajo und Celal Abbas Kömür sowie Johannes Düchting
Zu beziehen
über IMK e.V. Preis: 10,- Euro (incl. Versandkosten)
ISSN 1438- 08 Herausgeber: IMK e.V., Postfach 07
38, D-53137 Bonn, Telefon: + 49 228 362 802, Fax: + 49
228 363 297, e-mail: IMK-Bonn@t-online.de und imkkurds@aol.com
Besuchen sie auch unsere Website: http://www.kurden.de
Verantwortlicher Leiter: Abubekir Saydam Abonnementbedingungen
(pro Jahr):· Stiftungen, Parteien, Regierungen und internationale Organisationen
sowie Gremien: Euro 92,00 · Gerichte, Rechtsanwälte, Menschenrechtsorganisationen,
Flüchtlingsberatungsstellen: Euro 46,00 · Förderabonnement, Einzelpersonen
und kleinere Vereine: Euro 31,00 Spendenkonto: Volksbank
Bonn (BLZ: 380 60 186), Konto-Nr.: 201 246 90 23
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