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Internationaler Verein für Menschenrechte der Kurden 
IMK Wocheninformationsdienst
Datum: 16. Juni  – 30. Juni 2003                   Nummer: 194-195

Lehrerin entlassen
Hülya Akpinar, die auf einer Konferenz in Elbeyli (Kilis) dem Dozenten Dr. Mehmet Kabacik Fragen zum Völkermord an den Armeniern stellte und des-halb ein Verfahren erwartet, wurde aus dem Dienst entlassen. Die Entlassung erfolgte nach Artikel 140 des Gesetzes 657 für Staatsbeamte. Dieser Artikel sieht Entlassung vor, wenn ein Strafverfahren er-öffnet wird. (Quelle: Radikal, 10.06.2003) 
Folterverfahren
Die 9. Kammer des Landgerichts in Ankara hat das Verfahren gegen die Polizisten Hayati Akça, Os-man Mentese, Riza Temir, Fikri Vidinli, Kadri Tuncel, Ali Tosun und Remzi Ekçi, die wegen Folter an Behzat Örs im Jahre 1996 angeklagt wa-ren, wegen Verjährung eingestellt. Behzat Örs war im Jahre 2000 aus der Haft wegen Mitgliedschaft in einer bewaffneten Bande entlassen worden und das Gericht hatte seine Adresse nicht ermitteln können. Die Beamten waren nach § 243 TSG angeklagt worden. (Quelle: Cumhuriyet, 11.06.2003) 
Verleger verurteilt
Die 2. Kammer des Amtsgerichts in Istanbul hat Bedri Baykan, Besitzer des Verlages “Piramit”, zu einer Geldstrafe von 8,5 Milliarden TL verurteilt. Grund waren die Bücher von Erje Ayden “Verrück-tes Grün in der 2. Straße und “Ich bestieg einen Zug am Hauptbahnhof”, in denen gegen den § 426/1 TSG (unzüchtige Literatur) verstossen worden sein soll. (Quelle: Cumhuriyet, 12.06.2003) 
Folter in Istanbul
Necmettin A. (25) hat Strafanzeige gegen Polizei-beamte gestellt, die ihm am 8. Juni gegen 3.50 Uhr in der Nähe des US-Konsulats festnahmen. Sie hätten Geld von ihm verlangt und als er ihnen nichts gegeben habe, ihm Handschellen angelegt, ihn verprügelt und ihm sein Geld abgenommen. Er sei dann zur Wache in Beyoglu gebracht worden, wo er 11 Stunden lang nicht telefonieren durfte und nichts zu essen und trinken erhielt. Die Gerichts-medizin habe 7 Tage Arbeitsunfähigkeit bescheinigt und der Staatsanwalt habe keine U-Haft für den Vorwurf der Beamtenbeleidigung beantragt. (Quelle: Evrensel, 13.06.2003) 
Folter in Hani
Die Diskussion um die Folter der Kinder B. Dokuz (15) und M. Okcu (14) am 23. April im Kreis Hani (Diyarbakir) dauert an. Der Vater, Mahmut Dokuz, soll am 5. Juni zur Staatsanwaltschaft in Hani ge-gangen sein und angegeben haben, dass der Anwalt Zülfü Dündar nicht mehr ihr Vertreter sei. Er habe dabei behauptet: “Ich verstehe diesen Anwalt nicht. Er ruft permanent bei uns an und belästigt uns. Ich habe mit meinem Sohn gesprochen und er hat mir alles erzählt. Es gab keine Misshandlung. Die Jour-nalisten haben ihm Sachen versprochen und ihn überlistet. Ich denke, dass der Anwalt Reklame für sich machen will. Wir haben keine Strafanzeige gestellt, weil es dazu keinen Anlass gibt”. Die Staatsanwaltschaft schickte den Antrag des Vaters 
 

zur Anwaltskammer in Diyarbakir, um den Anwalt von seinem Mandat zu entbinden. In der Antwort der Anwaltskammer wurde darauf hingewiesen, dass der Kollege sich sowohl nach nationalem wie auch internationalem Recht korrekt verhalte und eine Strafanzeige wegen Folter und Misshandlung gestellt habe, nachdem er davon erfahren habe. Der Anwalt M. Zülfü Dündar werde die Sache auch weiterhin verfolgen. (Quelle: Evrensel, 14.06.2003) 
Radiosendung verboten
Der Hohe Rat für Radio und TV (RTÜK) hat dem Sender “Radyo Dünya”, der in Adana ausgestrahlt wird, einen Monat Sendeverbot auferlegt. Grund dafür war das Programm mit dem Titel “Geschichte der kurdischen Sprache und Literatur” und kurdi-sche Musiktitel. Das Verbot tritt am 10. Juli in Kraft. Dem Sender war im vergangenen Jahr schon ein Verbot auferlegt worden, aber die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts in Ankara hatte diese Strafe aufgehoben. (Quelle: Evrensel, 15.06.2003) 
Kurdischer Name abgelehnt
Das oberste Verwaltungsgericht (Danistay) hat den Antrag von Turabi Sen, der sein Kind Laser Rodi nennen wollte, abgelehnt. Das Einwohnermeldeamt in Elazig hatte seinen Antrag abgelehnt, woraufhin der Vater erst beim Verwaltungsgericht in Elazig klagte und nachdem dort die Klage abgewiesen wurde, vor das oberste Verwaltungsgericht ging. (Quelle: Yeni Safak, 14.06.2003) 
Festnahmen und Verhaftungen
Bei einer nächtlichen Razzai in Anayurt im Bezirk Inegöl in der Provinz Bursa wurden 68 Personen unter der Beschuldigung Mitglieder der Kadiri-Sekte zu sein festgenommen. 58 der Festgenomme-nen wurden am 13.06. freigelassen, Saim Bilgin, Barbaros Dogan, Sirin Demircan, Mustafa Dogan, Mehmet Avci, Ömer Sentürk, Turan Sarikaya, Abdulbaki Döven, Yakup Kayhan and Ibrahim Demir sind noch in Haft. Haftbefehle wurden aus-gestellt gegen Ahmet Hansin, Faik Macar, M. Sirin Öylek, M. Zeki Caf, Nedim Morkoyun, Nevzat Tanir, Ömer Kaya, Ahmet Bürlek, Seref Enes, Abdullah Bayantemur, Sýddik Çalar, Rahmi Gökel, Murat Gökel, Yüksel Arslan, Ali Kaya, Recep Ba-zencir, Yunus Bozova, Ali Canli, Abdurrahim Kaya, Abdurrahman Yalçin, Fettah Yalçin, Memduh Beri, Ahmet Gürbüz, Ahmet Korkutata, Salman Korkutata, Harun Öz, Ahmet Çiçek, Abdullah Arslanboga, Sakir Özdemir, Veysel Yolagelen, Hanifi Çiftçi, Adnan Bayutmus, Salih Bozagaç und Turan Kaya, die angeblich an den Protestaktionen nach dem Erdbeben in Bingöl beteiligt gewesen waren. Nachdem Cuma Karaarslan und Fuat Baylaz vor dem Staatsanwalt eine Aussage gemacht hatten, wurden die Haftbefehle gegen sie aufgehoben. 68 Mitglieder der Frauen-Organisation der DEHAP in Istanbul wurden festgenommen, als sie rote Nelken verteilten mit der Forderung nach einer Generalamnestie. Am 15.06. wurden 11 Mitglieder der Frauen-Organisation der DEHAP im Distrikt Cizre in der Provinz Sirnak bei einer Pressekonferenz zu dem gleichen Thema festgenommen. Sie wurden einige Zeit später freigelassen. (Quelle: Milliyet/Özgür Gündem, 14.-16.06.2003) 
Extra-legale Hinrichtung
In einer Erklärung von KADEK wurde darauf hin-gewiesen, dass Ali Keles, Vorsteher des Dorfes Dösekkaya im Kreis Genc (Diyarbakir) nicht von Militanten der KADEK, sondern von Soldaten ermordet wurde. Ali Keles war am 9. Juni erschos-sen worden. (Quelle: Özgür Gündem, 16.06.2003) 

Bingöl, die Stadt der Verbote
Als in Bingöl Polizeifahrzeuge zwischen die Erdbebenopfer gefahren wurden, reagierte die öffentliche Meinung auf eine solche Intervention.
Wenn wir uns das gegenwärtige Verhalten der Ve-rwaltung in Bingöl gegenüber den Leuten, die Pres-seerklärungen machen wollen, die ihr Recht auf friedliche Versammlung und Demonstration in Anspruch nehmen wollen und die ihr Recht auf freie Meinungsäußerung nutzen, vor Augen führen, ist das Vorgehen der Polizei gegenüber den Opfern nicht überraschend.
In Bingöl sind die Aktivitäten der demokratischen  Organisationen und Menschenrechtsverteidiger un-unterbrochen verboten worden. 
Es gibt eine dauernde starke rechtliche Verfolgung der Vertreter der Menschenrechtsorganisationen und anderer demokratischer Organisationen. So hat zum Beispiel die Zahl der Gerichtsverfahren und Ermittlungsverfahren gegen den Vorsitzenden der Zweigstelle des Menschenrechtsvereins in Bingöl innerhalb von zwei Jahren die Zahl 49 erreicht. 
Heute Morgen wurden mehr als 100 Frauen, die aus verschiedenen Gebieten der Türkei nach Bingöl fuhren um einen “Friedens-Tisch“ zu gründen, fest-genommen. 
Die stellvertretende Vorsitzende des Menschenrechtsvereins, Eren Keskin, und die Vorsitzende der Zweigstelle in Bursa wurden mit der Gruppe zusammen festgenommen. Darüber hinaus wurden die Leute, die diese Gruppe begrüßen wollten, auch festgenommen. Ridvan Kizgin, der Vorsitzende der Zweigstelle in Bingöl, war auch in der Gruppe. 
Wir fordern, die festgenommenen Personen freizu-lassen.
Wir protestieren gegen dieses Vorgehen. 
Von den staatlich Verantwortlichen wird erwartet, dass sie ihren Bürgern, die ihre demokratischen Rechte friedlich benutzen möchten, hilft.
Hüsnü Öndül - Vorsitzender des Menschenrechtsvereins (IHD)
Presseerklärung, 16 Juni 2003

Folter und Vergewaltigung in Istanbul
Gülbahar Gündüz (31), die in der Frauenabteilung der DEHAP in Istanbul aktiv ist, hat angegeben, dass sie in der Nacht des 14. Juni von vier Perso-nen, die sich als Kriminalbeamte ausgaben, entführt, vergewaltigt und gefoltert wurde. Auf einer Pressekonferenz beim IHD Istanbul sagte sie am 15. Juni: „Als ich gegen 9 Uhr durch die Unterführung bei Sarachane ging, griffen plötzlich zwei Männer von hinten meine Hände. Einer hielt mir die Augen zu. Sie zwangen mich in ein Auto. Ich bin ohnmächtig geworden und fand mich später in einem kleinen, sehr heissen Zimmer mit einer Pritsche. Meine Augen waren verbunden, so dass ich die vier Männer nicht sehen konnte. Sie bedrohten mich und wollten wissen, warum die Frauen bei den Aktionen für eine Generalamnestie die Hauptrolle spielten. Meine Freunde sollten doch jetzt kommen und mich retten. Die Männer haben mich oral vergewaltigt, sie haben mich gefoltert und Zigaretten auf meinem Körper ausgedrückt. Sie schlugen mich mit einem harten Gegenstand auf den Kopf und haben mit einem Metallgegenstand meine Haut aufgeritzt. Später musste ich zwei Stockwerke hochgehen. Dort haben sie mich in ein Fahrzeug gesetzt und mich an der Autobahn bei Gaziosmanpasa wieder rausgelassen.” Im Kranken-haus von Haseki erhielt Gülbahar Gündüz ein At-test, in dem Schnittwunden auf dem Rücken, am linken und rechten Bein und am Hals festgestellt wurden. (Quelle: Radikal, 16.06.2003)

Neue Hürden für Kurden-TV
Die in der Türkei als Erfolg auf dem Weg in die Europäische Union (EU) bewertete Reform zur Zulassung von Fernsehsendungen in kurdischer Sprache stößt auf bürokratische Hürden. Das Staatsfernsehen, das die Programme ausstrahlen soll, hat dagegen Klage beim höchsten türkischen Verwaltungsgericht eingereicht. Die Zulassung staatlich kontrollierter Rundfunk- und Fernsehsendungen in Kurdisch ist Teil eines im August vom Parlament verabschiedeten Reformpakets. Inzwischen hat die konservative Regierung in Ankara ein weiteres Reformpaket ins Parlament eingebracht, das unter anderem auch privaten Sendern kurdische Sendungen erlauben soll. (Quelle: (dpa) taz, 17.06.2003)

Gülderen Baran amnestiert
Staatspräsident Ahmet Necdet Sezer hat eine Am-nestie für Gülderen Baran angeordnet. Sie war 1995 als Mitglied der TDP festgenommen und später zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Aufgrund von Folter in der Polizeihaft kann sie ihre Arme nicht mehr benutzen. Das Verfahren gegen 5 Polizeibeamte war am 12.02.2002 wegen Verjährung eingestellt worden. (Quelle: Milliyet, 19.06.2003) 

IHD Diyarbakir angeklagt
Die Staatsanwaltschaft in Diyarbakir hat die Vor-standsmitglieder des IHD, Selahattin Demirtas, Mu-harrem Erbey, Ayla Akat, Abdulkadir Aydin, Nesip Gültekin, Metin Aslan und Pirozhan Dogrul angeklagt, weil sie vor der Veröffentlichung des Menschenrechtsberichts im April der Staatsanwaltschaft kein Exemplar zur Verfügung gestellt und damit gegen Artikel 82 des Vereinsgesetzes mit der Num-mer 2908 verstossen haben sollen. Der Vorsitzende Selahattin Demirtas sagte, daß der Verein mehr als 100 solcher Berichte verfasst habe und es bislang nicht zu einem solchen Verfahren gekommen sei. (Quelle: Özgür Gündem, 19.06.2003) 

Versuch von Bewohnern, in ihr Dorf Yesilöz (Kreis Beytüssebap, Sirnak) zurückzukehren
Dem Menschenrechtsverein IHD war berichtet worden, daß Bewohner des Dorfes Yesilöz (Kreis Beytüssebap, Sirnak), die im Jahre 1995 gezwun-gen waren, ihr Dorf zu verlassen, nun zurückkehren wollten, aber seit dem 15. Mai am Ortseingang von Beytüssebep in Zelten kampierten, weil sie nicht in ihr Dorf gelassen wurden. Die Zweigstelle Diyar-bakir des IHD untersuchte den Fall am 9. Juni und der IHD wurde mit diesem Bericht beim Premierminister Tayyip Erdogan, dem Innenminister Abdülkadir Aksu, dem Vorsitzenden des Menschenrechtsausschusses, Mehmet Elkatmis vorstellig. Am 18. Juni machte sich eine weitere Delegation auf den Weg nach Beytüssebap, um die Entwicklung zu betrachten.
Vom IHD gehörten der Delegation an: Feray Sal-man, M.Hanefi ISIK, Muharrem ERBEY, Mehdi PERINÇEK, von Göç-Der aus Diyarbakir Serdar TALAY, von den Architekten und Ingenieuren aus Diyarbakir Necdet ATALAY und Sefik AY, von der Anwaltskammer Diyarbakir Serhat EREN und der Gewerkschafter Arif AKKAYA. 
Die Delegation sprach mit dem Landrat von Bey-tüssebap Adil KARATAS und den betroffenen Dorfbewohnern.
Die Dorfbewohner sagten, dass andere Bauern aus umliegenden Ortschaften Tiere auf ihre Hochwei-den gebracht hätten und der Landrat ihnen gegen eine Spende für Soldaten die Benutzung erlaubt habe. Nach der ersten Delegation seien zwei Perso-nen, einer von der Gendarmerie und einer vom Innenministerium zu ihnen gekommen und habe ihnen gesagt, dass es ihnen freistünde, in ihr Dorf Yesilöz zurückzukehren. Allerdings hätten sie das nicht schriftlich erhalten.
Am 13. und am 16. Juni sei dann ein Arzt mit einer Ambulanz gekommen und habe sie zwei Stunden lang untersucht und Rezepte ausgestellt. Im ersten Fall habe der Landrat die Kosten für die Medizin übernommen. Für den zweiten Fall hätten sie noch keine Antwort vom Landrat erhalten. Einige der Kranken seien ins Krankenhaus nach Cizre ge-bracht worden.
Die Dorfbewohner beschwerten sich, dass sich ausser dem IHD niemand um sie kümmere. Seit dem 13. Mai hätten sie nicht mehr baden oder du-schen können, hätten keine vernünftigen Toiletten und das Trinkwasser müssten sie sich aus einem Bach am Rande ihres Lagers holen. Sie bekräftigten ihren Willen, ins Dorf zurückzukehren, wo sie vor allem im Juni und Juli auf den Feldern arbeiten könnten. Sie bezifferten ihre Zahl auf 775 Personen aus 140 Familien, unter ihnen 300 Kinder unter 12 Jahren…..
Den ausführlichen Bericht und die Forderungen des IHD können Sie auf unserer web-Seite www.kurden.de abrufen. 

Ermittlungen wegen Fliegengitter
Die Staatsanwaltschaft in Hakkari hat Ermittlungen wegen der Verwendung von Fliegengitter bei der Dekoration des Theaterstückes “Gavara” ange-strengt. Der Regisseur Mahir Günsiray sagte aus, dass er und die Spieler deswegen am 18. Juni eine Aussage machen mussten, wobei sich der Vorwurf auf das Aufhängen einer Flagge mit den Farben rot-grün und gelb bezog. Der Staatsanwalt habe nicht akzeptiert, dass alle Personen gemeinsam das Flie-gengitter aufgehängt hätten. Am Ende bekannten sich dann Mahir Günsiray, Güven Ince und Ece Eroglu dazu, das Fliegengitter aufgehängt zu haben. Der Gouverneur von Hakkari, Kazim Özsoy, sagte, dass das Stück nicht verboten sei. Die Polizisten hätten lediglich das Fliegengitter aufgrund der Far-ben beschlagnahmt. (Quelle: Milliyet, 19.06.2003) 

Mitarbeiter verurteilt
Die 4. Kammer des Landgerichts Izmir hat am 19. Juni Dr. Alp Ayan, Mitarbeiter des TIHV in Izmir, und den Gewerkschafter Mehmet Barindik wegen einer Presseerklärung vom 13. Januar 2001 zu den Gefängnissen vom Typ F und der Operation gegen Gefängnisse vom Dezember 2000 verurteilt. Dr. Alp Ayan erhielt eine Haftstrafe von 1 Jahr und 1 Tag und Mehmet Barindik wurde zu einem Jahr Haft verurteilt. Damit bestand das Gericht auf das Urteil vom 10.06.2002. Der Kassationsgerichtshof hatte das Urteil wegen Änderungen am § 159 TSG aufgehoben und das Verfahren gegen Abdülbari Yusufoglu, der am 20. September 2002 aufgrund des Todesfastens verstorben war, eingestellt. (Quelle: TIHV, 20.06.2003) 

MENSCHENRECHTSGERICHTSHOF: Richter verurteilen Türkei wegen 
Gefängnisfolter
Der Europäische Menschenrechtsgerichtshofhat wieder in zwei Fällen von Folter in der Türkei geur-teilt:
In einem Fall wurde die Türkei wegen Folter und Misshandlung eines Untersuchungshäftlings verur-teilt. Ausserdem habe der Mann kein ordentliches Gerichtsverfahren erhalten. Der Kläger war 1994 wegen Separatismus und Angriff auf die Integrität des Staates zum Tode verurteilt worden; das Urteil wurde später in lebenslange Haft umgewandelt. Dem Mann, der noch immer im Gefängnis sitzt, wurden vom Menschenrechtsgerichtshof 28500 Euro an Schaden- und Auslagenersatz zugespro-chen.
Ein weiteres Verfahren wegen Foltervorwürfen ge-gen die Türkei wurde vom Menschenrechtsge-richtshof eingestellt. Die drei Kläger erhielten von der Türkei 80000 Euro Schadenersatz. Die türkischen Behörden räumten zugleich ein, dass es in der Vergangenheit zu Folter und Misshandlung in Untersuchungshaft gekommen sei. (Quelle: Frankfurter Rundschau, 20.06.2003)

Mord im Kreis Mazidagi
Recep Vural (22) wurde am 19. Juni in der Nähe des Dorfes Ulutas im Kreis Mazidagi (Mardin) ermordet. Soldaten sollen zu diesem Zeitpunkt eine Operation in der Nähe durchgeführt haben. Wie verlautet, sollen aber Dorfschützer den Mord begangen haben. Der Vater, Kemal Vural, sagte, dass die Arme seines Sohnes hinter dem Kopf ver-schränkt gewesen seien, als er die Leiche das erste Mal gesehen habe. “Zwei Soldaten sagten mir, dass wir den einen dicken und einen dünnen Dorfschüt-zer nicht aus den Augen lassen sollten, weil sie für den Mord verantwortlich seien. Mein Sohn hatte Spuren von Schlägen an den Füssen, Armen, an den Ohren und am Kopf.” Der Anwalt, Hüseyin Cangir, Vorsitzender des IHD in Mardin, sagte, dass der Staatsanwalt den Vorfall zunächst als einen Selbst-mord abgetan habe. Ein erster Bericht vom Gesund-heitsamt in Mazidagi habe keine Einwirkung von Gewalt festgestellt. Erst als sich der IHD eingeschaltet habe, wurden bei der Gendarmerie Stimmen laut, dass es sich um einen Mord handeln könne, der aufgeklärt werden müsse. In einem Ge-spräch mit dem Kommandanten der Gendarmerie in Mazidagi habe dieser dem Anwalt und dem Vater gegenüber gesagt, dass es Gerüchte gebe, dass seine Soldaten den Mord begangen hätten. In einem solchen Fall wären aber nicht nur ein sondern mindestens 15-20 Schüsse abgefeuert worden. (Quelle: Özgür Gündem, 21./22.06.2003) 
Folter in Istanbul
Deniz Eren (31) gab bekannt, dass er am 20. Juni im Stadtteil Davutpasa von Istanbul von Polizisten entführt und gefoltert wurde. Sie hätten ihn um Mit-ternacht an einer Haltestelle ins Auto gezerrt. Zwei Beamte hätten sich neben ihn gesetzt. „Sie zwangen mich, mich nach vorne zu beugen. Dann schlugen sie mit Fäusten und dem Sprechfunkgerät auf mei-nen Kopf und in mein Gesicht. Ich hatte eine Platz-wunde auf der Stirn und unter dem Auge. Sie fluchten herum und fragten mich nach dem Aufenthaltsort meines Bruders Erenler und anderen Personen, die ich nicht kannte. Ich sagte ihnen, dass mein Bruder vor vier Jahren festgenommen und dann wieder freigelassen wurde. Nun sei er in Europa.” Deniz Eren fügte hinzu, dass die Polizisten weiter auf ihn eingeschimpft hätten, ihn aber nach einer halben Stunde wieder freiließen. Deniz Eren wandte sich an den IHD und stellte Strafanzeige. (Quelle: Özgür Gündem, 24.06.2003) 

Strafe gegen IHD’ler
Die 22. Kammer des Amtsgerichts in Ankara hat den Widerspruch gegen das Urteil der 1. Kammer abgelehnt. Dort waren 46 führende Mitglieder des IHD wegen eines Verstosses gegen § 526/1 TSG (Nichtbefolgen von offiziellen Anordnungen) zu einer Haftstrafe von 3 Monaten und einer Geldstra-fe von 35,6 Millionen TL verurteilt worden. Die Haftstrafen waren in Geldstrafen umgewandelt wor-den. Der Widerspruch richtete sich gegen die Tatsache, dass auch inzwischen verstorbene Vorstandsmitglieder und Ersatzmitglieder ohne praktische Aufgaben verurteilt worden waren. Ausserdem waren die Angeklagten nicht vor dem Gericht gehört worden. Die 22. Kammer bewertete den Widerspruch jedoch als unbegründet. (Quelle: Cumhuriyet/TIHV, 24.06.2003) 

Tod durch Folter
Das Landgericht in Sirnak hat den Unteroffizier Ahmet Candan Yildiz und die Gefreiten Ali Metin und Kayhan Yasar zu je 5 Jahren und 4 Monaten Haft verurteilt. Das Gericht hielt sie für den Tod von Sali Karaaslan verantwortlich. Dieser war bei einer Militäroperation am 18. März 1999 unter dem Verdacht der PKK Mitgliedschaft im Dorf Doruklu, im Kreis Silopi (Sirnak) festgenommen worden und am nächsten Tag in der Haft verstorben. Das Ge-richt stellte fest, dass dem Verdächtigen Stromstöße verpasst wurden, er der Bastonade unterworfen wurde, seine Hoden gequetscht wurden und er auf-gehängt wurde. Dies habe schließlich zu seinem Tode geführt, für den die verhörenden Soldaten verantwortlich seien. Das Gericht sprach die Soldaten Sami Türker, Süleyman Yildir, Hamit Peri und Yusuf Köksal frei. Sie hatten die Festnahme vorgenommen. (Quelle: Radikal, 25.06.2003) 

Bewährung für Folter
Die Kammerversammlung am Kassationsgerichts-hof hat mit 15 gegen 8 Stimmen ein Urteil der 3. Kammer des Landgerichts Bursa bestätigt. Diese hatte die Polizisten Ramazan Aktas und Turhan Sümertas wegen Folter an Orhan Buyak im Jahre 1997 zu 10 Monaten Haft verurteilt, die Strafen aber zur Bewährung ausgesetzt. Bewährung war wegen der bisherigen guten Führung und der Prognose keiner weiteren Straftat ausgesprochen worden. (Quelle: Radikal, 25.06.2003) 

Erneutes Verfahren gegen Çayan Bilgin
Vor dem SSG Istanbul wurde das Verfahren gegen Çayan Bilgin wieder aufgenommen. Er war im Februar 2001 verhaftet und als Gründer der Organi-sation, Revolutionäre Volksjustiz, angeklagt worden. Das Istanbul SSG verhängte eine lebenslange Haftstrafe. Das Urteil wurde aber vom Kassationsgerichtshof aufgehoben. In der Verhandlung vom 25. Juni sagte seine Mutter, Pinar Bilgin, als Zeugin aus. Sie sagte, dass 30-40 Beamte ihre Wohnung durchsucht hätten und sie auch mit zum Polizeipräsidium genommen wurde, obwohl sie unter Epilepsie leide. Als sie zu sich gekommen sei, habe sie nur noch eine Unterhose angehabt. Sie sei geschlagen worden und habe ihren Sohn schreien hören. Sie habe gesehen, wie man ihn über den Boden zog. Çayan Bilgin fügte hinzu, dass seine Mutter ihm in der Haft gesagt habe, dass die Polizisten sie vergewaltigen würden, wenn er nicht die vorbereitete Aussage unterschreibe. Deshalb habe er ein Ge-ständnis unterschrieben. Verteidiger Ercan Kanar sagte, dass es keine Organisation mit dem Namen Revolutionäre Volksjustiz gebe und dass Organisationen mehr als ein Mitglied haben. (Quelle: Özgür Gündem, 26.06.2003) 

Signal aus Ankara: Reformgesetze 
sollen Weg der Türkei in die EU ebnen
Das Parlament in Ankara hat zeitgleich mit dem Beginn des EU-Gipfels in Griechenland ein neues Paket mit EU-Reformgesetzen verabschiedet.... Danach dürfen auch private Radio- und Fernsehsta-tionen künftig Programme in kurdischer Sprache ausstrahlen. Dies war zuvor nur dem staatlichen Rundfunk TRT erlaubt worden. TRT aber zeigt sich bislang unwillig, kurdische Programme zu senden und will sogar vor Gericht dagegen klagen, dass man ihn dazu verpflichten könnte.
In den Aufsichtsgremien von Rundfunk, Film und Fernsehen wird es künftig keinen Vertreter der Militärs mehr gegeben... Eltern dürfen ihren Kin-dern zudem ungehindert kurdische Vornamen geben. Abgeschafft wurde der berüchtigte, weit gefasste Artikel 8 des Antiterrorgesetzes, der "Propaganda gegen die Einheit der Nation" mit bis zu drei Jahren Haft bestrafte. Dies traf vor allem kurdische Politiker und Schriftsteller. Einwände der Armee räumte die Regierung in diesem Fall mit dem Hinweis aus, auch das Strafgesetzbuch sehe "harte Strafen" bei politischen Delikten vor. Aus dem Gesetzbuch gestrichen wurde die türkische Eigenheit, "Ehrenmorde" mit nur wenigen Jahren Haft zu ahnden. Vor allem in ländlichen Gebieten werden immer noch junge Mädchen - meist von Verwandten - getötet, weil schon ein kurzer Flirt als Ehrverletzung gilt... (Quelle: Süddeutsche Zeitung, 21.06.2003)

Syrische Sicherheitskräfte stoppen 200 friedlich demonstrierte kurdische 
Kinder am Weltkindertag
DAMASKUS (amude.com) - Eine friedliche kurdi-sche Demonstration anläßlich des Weltkindertages in Damaskus, an der 300 Personen, darunter 200 Kinder, teilgenommen hatten, wurde von syrischen Sicherheitskräften gestoppt.
Augenzeugen haben gegenüber amude.com berich-tet, dass die Demonstranten zweihundert Meter vor ihrem Ziel, dem UNICEF-Gebäude in Damaskus, von mehr als 600 Polizisten und Sicherheitskräften gestoppt und danach umzingelt worden seien. Diese hätten mit Stöcken auf die Demonstranten geschla-gen. Es habe mehrere Verletzte gegeben und 8 Personen seien verhaftet worden. Hierbei handelt es sich um den Rechtsanwalt Mohamed Mistefa, Sha-rif Ramadan, Khalid Mohamed, Amer Murad und Salar Saleh. Drei weitere seien später entlassen worden.
Desweiteren seien die Demonstranten daran gehin-dert worden, den UNICEF-Verantwortlichen einen Brief zu übergeben. In diesem Brief, der im Namen aller kurdischen Kinder in Syrien unterzeichnet ist, wird auf die miserable Lage der kurdischen Kinder in Westkurdistan (Syrisch-Kurdistan) hingewiesen. Sie machen darauf aufmerksam, dass Syrien die allgemeine Erklärung der UNICEF für Kinderrechte vom 20.11.1959 mitunterzeichnet hatte. Die syri-sche Regierung mißachte jedoch die Rechte der kurdischen Kinder und würde sie nicht wie die anderen Kinder in Syrien behandeln, so die Kinder in ihrem Brief. Im Gegensatz zu dem, was in der allgemeinen Erklärung der UNICEF für Kinderrechte steht, würden die kurdischen Kinder in Syrien keinesfalls alle notwendigen Rechte genießen, heißt es im Brief weiter.
Die kurdischen Kinder verlangen in ihrem Brief an die UNICEF, sie solle sich dafür einsetzen, dass die syrische Regierung es ihnen endlich erlauben soll, in ihrer Muttersprache erzogen und unterrichtet zu werden.
Des weiteren fordern sie die Rückgabe der syrischen Staatsangehörigkeit an die mehr als 250.000 Kurden, darunter 100.000 Kinder in West (syrischem) Kurdistan und Syrien, denen die syrische Regierung am 05.10.1962 während der Volkszählung die Staatsangehörigkeit entzogen hatte.
In dem Brief heißt es weiter, dass die syrische Re-gierung ihre Arabisierungspolitik fortsetze. So wer-den immer wieder kurdische Namen in arabische umgewandelt und das Registrieren kurdischer Na-men verboten. (Quelle: www.amude.com, 25.06.2003)

Finanzielle Not der nordirakischen 
Kurden verebbte Begeisterung über die US-Operation
Die nordirakischen Kurden sehen sich nach der anglo-amerikanischen Eroberung des Iraks um ihre Einkünfte gebracht. Eine neue Armut macht sich breit und droht dem Wohlwollen der Kurden gegen-über den Alliierten ein abruptes Ende zu setzen.
Dreißig Millionen in Plastiksäcke abgepackte Dol-lar sind Anfang Juni in der autonomen Region des kurdischen Nordiraks eingetroffen, damit Löhne für Lehrer, Ärzte und andere Staatsangestellte bezahlt werden können. Es handelte sich um die erste Geldüberweisung der amerikanischen Militärver-waltung für die Kurden des Iraks nach Beginn des Kriegs im März. Seitdem sich der Nordirak 1991 der Kontrolle Bagdads entzogen hat, sind rund 300 000 Personen als Beamte der kurdischen Administration beschäftigt. Dank der amerikanischen Geldüberweisung erhielt jeder Angestellte einen Lohn von 100 Dollar für die drei Monate Arbeit seit dem März. Das ist weniger als das Durchschnittseinkommen der Beamten vor dem Krieg und genug, um in der Bevölkerung Zorn auszulösen.
Unbezahlte Peschmerga
Besonders prekär ist inzwischen die Situation der Peschmerga, der kurdischen Kämpfer. Die Demokratische Partei Kurdistans (DPK) und die Patriotische Union Kurdistans (PUK) haben ihre Pesch-merga-Verbände im letzten Jahrzehnt ausgebaut und nach westlichem Vorbild ausgebildet. Die DPK hat laut Angaben ihres Befehlshabers Bruska Sha-wais rund 50 000 Mann unter den Waffen. Nochmals über 25.000 Peschmerga verfügt auch die PUK.
Die Löhne der Beamten und der Sold der Kämpfer stellten nach 1991 praktisch die einzigen Einkom-men der kurdischen Grossfamilien dar. Zwischen 80 und 100 Dollar betrug der Sold der Peschmerga; doch seit dem letzten Januar haben sie ihn nicht mehr erhalten. Die amerikanische Administration verspricht, einen Teil der kurdischen Kämpfer in die künftige irakische Armee zu integrieren, und weigert sich vorerst, den ausstehenden Sold zu bezahlen. Auch die zwei grossen Parteien können für die Löhne ihrer „Helden“ nicht aufkommen. Nechirvan Barsani, Regierungschef in der kurdi-schen Hauptstadt Erbil, spricht nun von der schlimmsten finanziellen Not, die der kurdische Nordirak je durchgemacht habe.

Versiegte Einnahmen
Die Finanznot der Kurden geht auf den seit Jahres-beginn faktisch eingestellten Handel im türkisch-irakischen Grenzgebiet zurück. Tausende türkischer Lastwagen haben nach 1991 täglich die irakische Grenze überquert und in den erdölreichen Provinzen Kirkuk und Mossul für billiges Geld irakisches Dieselöl getankt, das später mit Profit in der Südtürkei verkauft wurde. Die Lastwagenfahrer zahlten den Peschmerga, die den Grenzübergang kontrollierten, einen „Zoll“ von bis zu 100 Dollar pro Lastwagen, der in die Kassen des völkerrechtlich nicht anerkannten kurdischen Staatsgebildes floss. Das Treiben an der irakisch-türkischen Grenze stand in offensichtlichem Widerspruch zu den Sanktionen der Uno gegen das Regime Saddams, wurde
aber von allen Seiten stillschweigend toleriert. Es bildete nämlich für die im Krieg von 1991 arg ge-beutelten südostanatolischen Provinzen der Türkei sowie für die nordirakischen Kurden die hauptsächliche  Geldquelle. Die Kurden brauchten die Zollabgaben, um den Lohn von rund 60 Prozent ihrer Angestellten sowie den Sold ihrer Peschmerga zu zahlen. Seit dem April sind die Zollabgaben an der türkisch-irakischen Grenze und damit die Einnahmen der Kurden nach den Worten des PUK-Kaders Sadi Ahmed Pire „dramatisch“ zurückgegangen.

Ende von „Öl für Nahrungsmittel“
Die Finanznot des kurdischen Nordiraks geht aber auch auf die Einstellung des Uno-Programms „Öl für Nahrungsmittel“ zurück. Das Programm erlaub-te nach 1996 Bagdad den Export einer beschränkten Erdölmenge, mit dessen Einnahmen der Kauf von Nahrungsmitteln und Medikamenten für die Zivil-bevölkerung finanziert wurde. 13 Prozent dieser Einnahmen fielen den nordirakischen Kurden zu und wurden in einem separaten Uno-Konto eingelegt. Vier Milliarden Dollar sollen nach Schätzungen der Kurden in „ihrem“ Konto ungenützt gelegen haben, als der Irak-Krieg ausbrach. Gemäss der neuen Resolution der Vereinten Nationen von Ende Mai soll aber das Programm „Öl für Nahrungsmittel“ eingestellt und sollen noch nicht ausgegebene Geldsummen aus diesem Programm in ein neues Konto transferiert werden. So sehen sich die Kurden um das Geld gebracht, mit dem schon begonnene oder geplante Infrastrukturprojekte im Nordirak hätten finanziert werden sollen. Im Nordirak, wo die überwältigende Bevölkerungsmehrheit die amerikanischen Truppen noch bis vor kurzem als Befreier begrüsst hatte, wird auf einmal die Frage laut, ob die Kurden einmal mehr von ihren amerikanischen Alliierten fallengelassen werden. Beliebt sind Geschichten über Verrat insbesondere bei den Peschmerga, die im letzten Krieg mit den Truppen eng zusammengearbeitet haben, sie mit nachrich-tendienstlichen Informationen versorgt und Städte wie Kirkuk und Mossul im Namen der westlichen Allianz eingenommen haben. (Quelle: NZZ, 19.06.2003)

Flüchtlinge mußten bis zu 4000 Dollar für Transport zahlen Schleuserbande gefasst
“Eine Schleuserbande soll 200 Kurden illegal nach Deutschland gebracht haben. Die 17 Verdächtigen kommen nach Angaben des Schwerpunkt-Kom-missariat für organisierte Kriminalität Osnabrück aus Soest, Münster und Vechta. Die Bande hätte Kurden gegen Bezahlung aus Syrien, dem Irak und der Türkei mit Schiffen nach Italien und weiter nach Deutschland gebracht...  Flüchtlinge hätten pro Person 3000 bis 4000 US-Dollar für den illega-len Transport bezahlt. Die in Deutschland lebenden Tatverdächtigen hätten mit Hinterleuten in Syrien zusammengearbeitet.” (Quelle: Münsterländische Tages-zeitung, 11.6.2003)

USA drohen mit Sanktionen
Die USA haben die Türkei, Griechenland und 13 weitere Staaten wegen unzureichender Maßnahmen gegen Menschenhandel angeprangert. Sollten diese Länder nicht bis zum 1. Oktober den Kampf gegen Menschenschmuggler aufnehmen, werde Washington ihnen Finanzhilfen für militärische Zwecke so-wie Bildungs- und Kulturprojekte streichen, erklärte das US-Außenministerium am Mittwoch bei der Vorstellung des Jahresberichts zum Menschenhandel. Jedes Jahr würden weltweit bis zu 900.000 Menschen Opfer von Menschenhändlern. Rund 20.000 würden in die USA eingeschmuggelt, betonte US-Außenminister Colin Powell. (Quelle: taz, 13.6.2003)

BGS spürte Geschleuste auf
Seehafen (OZ) Im Rostocker Seehafen entdeckten Beamte des Bundesgrenzschutzes bei einer Kontrolle eines aus Verona in Italien kommenden Güterzuges einen nicht ordnungsgemäß verplombten Container.
Mit Spezialtechnik stellten die Beamten im Inneren des Containers einen sehr hohen Kohlendioxyd-Gehalt fest. Nach dem Öffnen des Containers fan-den die Beamten hinter der aus Gartengrillöfen bestehenden Ladung fünf Männer. 
Nach den bisherigen Ermittlungen handelt es sich bei den Geschleusten um drei irakische und zwei iranische Kurden im Alter von 22 bis 34 Jahren. Über die Ostsee sollten sie, so die Erkenntnisse, mit einem Fährschiff nach Schweden ausgeschleust werden. Die Ermittlungen dauern zum Zeitpunkt noch an, teilt das Bundesgrenzschutzamt Rostock mit. (Quelle: Ostsee Zeitung, 13.6.2003)

Französische Flüchtlingspolitik: Schär-fere Regeln auf nationaler und EU-Ebene
Frankreichs Regierung bereitet zwei Gesetze vor, die die Situation von Flüchtlingen und Papierlosen verschärfen werden:
Die Novelle sieht hohe Strafen für "illegale Einreisen" vor. Auch Menschen und Vereinigungen sollen bestraft werden, die Papierlose unterstützen. Die Bearbeitungsdauer von Asylanträgern soll verkürzt werden, die Kategorie von "innerem Asyl" in den Herkunftsländern (die Möglichkeit, einen Verfolgten innerhalb seines Herkunftslandes umzusiedeln) der Flüchtlinge eingeführt werden. Das Gesetz sieht auch eine Liste von "sicheren Ländern" vor, deren Staatsangehörige keinen Anspruch mehr auf ein individuelles Asylverfahren haben. Beide neuen Bestimmungen stehen nicht in Übereinstimmung mit der Genfer Flüchtlingskonvention. (Quelle: taz, 20.06.2003)

Die einladende Festung: Europas 
Konzepte gegen illegale Einwanderung und für eine bessere Integration
...”Zur Abwehrstrategie gegen unerwünschte Besu-cher auf dem Kontinent gehört aber nicht nur die Modernisierung der Ausweispapiere. Auch die hol-prige EU-Zusammenarbeit beim Grenzschutz soll verbessert werden. Außerdem will man die Rückführung illegaler Flüchtlinge in ihre Herkunftsländer mit Hilfe von "Rückübernahmeabkommen" be-schleunigen. Die Regierungschefs akzeptieren, dass für alle drei Maßnahmen bis 2006 insgesamt 140 Millionen Euro aus dem EU- Haushalt ausgegeben werden müssen - ...” (Quelle: Süddeutsche Zeitung, 21.06.2003)

Anhörung: Im Inland vertriebene 
Personen in der Kaukasus-Region und in Südost-Anatolien
Innerhalb der 55 Staaten der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa beherbergen die Kaukasus-Region und Südost-Anatolien die größte Zahl von innerstaatlich vertriebenen Personen (IDP). 
Die Sicherheitssituation hat sich in Südost-Ana-tolien seit der Gefangennahme des PKK-Führers 1999 schrittweise verbessert.  Im November 2002 wurde der letzte Ausnahmezustand aufgehoben. Aber trotz aller Normalisierung hat die Regierung nur langsam die Rückkehr der vertriebenen Personen an ihre Heimatorte genehmigt. Weiterhin werden Sicherheitsbedenken als Grund für die Ablehnung vorgebracht. Die Regierung hat einige Rückkehr-Projekte durchgeführt, jedoch alle litten an mangelnder Förderung und begrenztem Erfolg. Das „Rückkehr zum Dorf“-Projekt ist der neueste Versuch. Dabei soll der Staat soziale Programme in den Heimatorten der Rückkehrer zur Verfügung stellen. Anders als bei früheren Rückkehr-Plänen sind die Kriterien für eine Rückkehr in die Heimatdörfer einfach und direkt. Individuen erklären ihren Wunsch auf Rückkehr und dürfen in ihren Heimatort zurückkehren.
Es scheint jedoch an dem politischen Willen zu mangeln, das Projekt in dem notwendigen Ausmaß durchzuführen.  Das hat dazu geführt, dass nur ein kleiner Prozentsatz der Vertriebenen zurückgekehrt ist. Die Kriterien für die Teilnahme an dem Projekt sind zwar einfach, aber die Regierung hat keine Maßnahmen ergriffen, nach denen in den Büros der Gouverneure oder speziell beauftragter Institutio-nen ein Antragsverfahren durchgeführt werden kann. Ohne vorher bestimmte Maßnahmen, wie ermittelt wird, welche Dörfer sicher sind und in die Familien zurückkehren können, fehlt dem Verfahren die Transparenz und erscheint sehr willkürlich…..
Da sich die Sicherheitslage erheblich verbessert hat, wird die türkische Regierung aufgefordert, Individuen und Familien die Rückkehroption geben, auch wenn es noch gelegentlich Vorfälle gibt. Die Regierung sollte sich des Themas ernsthaft annehmen, notwendige Mittel zur Verfügung stellen und einfache Verfahren entwickeln, nach denen die Vertriebenen zurückkehren können….
(Quelle: Kommission für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, vom 10.06.2003)

Der Türkei-Spezialist von Human Rights Watch, Jonathan Sugden gab vor der Kommission am 10.06.2003 ebenfalls eine mündliche Erklärung ab. 
(englischer  Wortlaut unter www.hrw.org/europe/index.php)
Den ausführlichen Bericht der Kommission für Sicherheit können Sie auf unserer Seite www.kurden.de abrufen.
 

Der Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe des Deutschen Bundestages hat einen Bericht über seine Delegationsreise in den Iran und die Türkei vom 10. – 16. Mai 2003 veröffentlicht. Auf Wunsch kann dieser Bericht zugesandt werden.
 

 
 
Wie zuvor auch diesmal möchten wir an Sie appellieren, uns mitzuteilen falls Sie eine e-mail-Adresse haben, denn der Versand über e-mail ist kostengünstiger und schneller.
 

Wir möchten Sie gleichzeitig auf unsere web-Seiten hinweisen, die interessante Beiträge enthält:

· Spendenaufruf für Südkurdistan
· Presseerklärung des IMK e.V. vom 07. Januar 2003 (Deutsch und Englisch)
· Anmerkung zum Lagebericht des Auswärtigen Amtes zur Türkei (Deutsch)
· Offener Brief an die Bundesregierung wegen eines möglichen EU-Beitritts der Türkei (Deutsch)
· Gedanken zum Thema Irak I und II, von Alexander Kauz (Deutsch)
· Kampagne gegen Straflosigkeit „Gerechtigkeit heilt“ (Deutsch)
· „Die Quadratur des Kreises , von  Ofra Bengio (in Deutsch und Englisch)
· Die gemeinsame Presseerklärung von GfbV, KOMKAR, Kurdische Gemeinde in Deutschland und IMK e.V. vom 24. Oktober (in Deutsch)
· Ein Bericht der Turkish Daily News über das Dorfschützersystem (Deutsch und Englisch)
· Presserklärung des IMK e.V. zum 40. Jahrestag der rassistischen Sondervolkszählung in Syrien (Deutsch)
· Eine Analyse über das Verhalten der türkischen Medien während des Bundestagswahlkampfes in Deutschland, von Irina Wiessner (Deutsch) 
· Pressemitteilung des Stellvertretenden Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion Gernot Erler  „Irak: Jetzt droht auch noch ein “Krieg im Krieg“
· Aufruf von: Dilshad Barzani, VERTRETUNG DER REGIONALREGIERUNG KURDISTAN-IRAK IN DEUTSCH-LAND „Sorgen bezüglich der Intentionen der Türkei im irakischen Kurdistan“
· Pressemitteilung des IMK e.V. „Nein zur Besetzung Südkurdistans (Nordirak) durch die türkischen Streitkräfte“
· Kommunique der gemeinsamen Sitzung der ZKs der KP Iraks und der KP Kurdistans
· Koalition für ein Demokratisches Syrien (KDS) Umfangreiche Stellungnahme vom 1.5.2003

Diese Beiträge tragen nicht unbedingt unsere Meinung, sondern geben die aktuell für unser Themengebiet interes-santen Diskussionen wieder. Besuchen Sie doch einmal www.kurden.de.

Mit freundlichen Grüßen, 
Ihre Redaktion
 
 
 
 

Neuerscheinung    Neuerscheinung    Neuerscheinung

Die Dokumentation der Wochenendtagung vom 06. – 08. Dezember 2002 in der Evangelischen Akademie Bad Boll mit dem Titel „Kurden im Irak und in der Türkei: Ihre Zukunft zwischen Agas, Sheiks und Öl-Multis“ ist erschienen. Die 56-seitige Dokumentation kann bei uns für eine Gebühr in Höhe von Euro 6,00 (einschließlich Portokosten) bestellt werden.
 
 
 

Neue Publikation
der IMK e. V. möchte alle Interessierten und MitarbeiterInnen in der Flüchtlingsarbeit darauf hinweisen, dass wir eine neue Publikation herausgeben haben.
Thema dieser Publikation ist „Traumatisierte kurdische Flüchtlinge in Deutschland“ und trägt den Namen der gleichnamigen Fachtagung, die vom 15.-16. Juni 2001 im Maternushaus in Köln, stattfand:

„Odyssee ins Ungewisse“
Durch Herrn Dr. Ilhan Kizilhan wird ausführlich über die spezifischen Fluchtursachen der Kurdinnen und Kurden in Nordkurdistan berichtet. Er gibt einen historischen Überblick der Flüchtlingsentwicklung und geht auf die wirtschaftliche und soziale Lage der Menschen in Nordkurdistan ein.

Herr Prof. Ferhad Ibrahim und Herr Abubekir Saydam behandeln das Thema: „Fluchtursachen aus dem Irak und Südkurdistan – Gibt es eine innere Fluchtalternative?“ Sie schildern die aktuelle Situation im Irak und in Sürkur-distan und berichten von Stationen der Traumatisierung.
„Fluchtwege“ ist das Thema von Herrn Jürgen Hoppe, Journalist. Hier werden die Methoden und Vorgehensweisen von Schleppern oder Schleusern erläutert, die für hohe Geldsummen, Flüchtlinge unter oft unmenschlichen Bedin-gungen nach Deutschland schleusen.
Frau Dipl. Psychologin Hamidiye Ünal spricht über traumatisierte Flüchtlinge in Gesellschaft und in Therapie. Sie geht auf Foltermethoden und auch auf die psychosoziale und rechtliche Situation der Flüchtlinge in Deutschland ein. Besonders behandelt wird das Thema „Trauma“, von den Folgen über Symptome bis hin zu Beratung und Therapie.
Das Thema „Möglichkeiten der Behandlung von traumatisierten Flüchtlingen im Herkunftsland Türkei“ wird exem-plarisch anhand einer Prozessbeobachtung in Izmir von Dr. med. Nesmil Ghassemlou behandelt. Anschliessend wer-den die Voraussetzungen für eine erfolgversprechende Behandlung und die Behandlungsmöglichkeiten erörtert.
Die 64-seitige Publikation (Format DIN A4) kann in gebundener Form bei uns gegen die Entrichtung eines Betra-ges von 8,00 Euro (inkl. Versandkosten) bestellt werden.

Neue Studie
AUSLÄNDER IM EIGENEN LAND
Die Situation staatenloser Kurden in Syrien
In der Provinz Hasaka wurde 1962 ca. 120.000 Kurden die syrische Staatsangehörigkeit entzogen, sie wurden so zu Staatenlosen, zu Ausländern im eigenen Land. 
Die vorliegende Dokumentation beschäftigt sich mit der Situation dieser Bevölkerungsgruppe. Unser Ziel ist es, in einem ersten Schritt sowohl die Hintergründe ihrer Ausbürgerung als auch deren bis in die Gegenwart reichende Folgen darzustellen. Gezeigt wird, dass die Ausbürgerungskampagne von 1962 integraler Bestandteil der allgemei-nen Arabisierungsbestrebungen der syrischen Regierung gewesen ist und dass die syrische Politik gegenüber den (staatenlosen) Kurden bis in die Gegenwart durch diese Arabisierungslogik geprägt wird. 
In einem zweiten Schritt wird aufgezeigt, gegen welche nationalen Gesetze und internationale Abkommen die syri-sche Praxis gegenüber Staatenlosen verstößt.
Dieser Teil der Studie schließt mit einer Reihe von Empfehlungen zur Verbesserung der Situation der Staatenlosen, die insbesondere an die syrische Regierung, aber auch an andere internationale Akteure gerichtet sind.
Die Situation der aus Syrien stammenden „staatenlosen“ Kurden hat inzwischen auch die deutschen Behörden und Gerichte beschäftigt. Immer mehr dieser Kurden gelingt die Flucht nach Europa und in die Bundesrepublik Deutsch-land, wo sie, um ihren Aufenthalt hier zu sichern, zumeist Asyl beantragen.
Lange Zeit spielte es in den Asylverfahren keine Rolle, ob es sich bei den Asylbewerbern um Kurden mit oder ohne syrische Staatsangehörigkeit handelte.
Etwa Anfang 2001 änderte sich jedoch die Rechtsprechung hinsichtlich dieses Personenkreises. Inzwischen werden in Deutschland Asylanträge, die sich darauf stützen, dass man staatenloser Kurde aus Syrien sei, regelmäßig abge-lehnt.
Da zur Situation staatenloser Kurden kaum Veröffentlichungen in deutscher Sprache vorliegen, hoffen wir mit unse-rer Dokumentation einen wichtigen Beitrag zu diesem Thema geleistet zu haben.
Mit Beiträgen von Eva Savelsberg, Siamend Hajo und Celal Abbas Kömür sowie Johannes Düchting

Zu beziehen über IMK e.V.  Preis: 10,- Euro (incl. Versandkosten)

    ISSN 1438- 08     Herausgeber: IMK e.V., Postfach 07 38, D-53137 Bonn, Telefon: + 49 228 362 802,    Fax: + 49 228 363 297, e-mail: IMK-Bonn@t-online.de und imkkurds@aol.com    Besuchen sie auch unsere Website: http://www.kurden.de     Verantwortlicher Leiter: Abubekir Saydam    Abonnementbedingungen (pro Jahr):· Stiftungen, Parteien, Regierungen und internationale Organisationen sowie Gremien: Euro 92,00 · Gerichte, Rechtsanwälte, Menschenrechtsorganisationen, Flüchtlingsberatungsstellen: Euro 46,00 · Förderabonnement, Einzelpersonen und kleinere Vereine: Euro 31,00    Spendenkonto: Volksbank Bonn (BLZ: 380 60 186),   Konto-Nr.: 201 246 90 23

 

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