Internationaler
Verein für Menschenrechte der Kurden
IMK Wocheninformationsdienst
Datum:
20. Mai – 15. Juni 2003
Nummer: 192-193
Verurteilung
der Türkei durch den EGfMR
Dem Journalisten
der Zeitung Özgür Gündem, Ferhat Tepe, wurde aufgrund mangelhafter straf-rechtlicher
Untersuchungen, die Türkei durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
zu einer Entschädigungszahlung von 14.500 Euro und Aufwendungen in Höhe
von 14.500 Euro verurteilt. (Quelle: Bianet vom 15.05.2003)
DEHAP’ler verurteilt
Das Amtsgericht
in Silvan (Diyarbakir) hat den ehemaligen Vorstand der DEHAP zu einer Haftstra-fe
von 6 Monaten verurteilt. Sie waren beschuldigt worden, mit einem T-Shirt
mit der Aufschrift “Stimmen für DEHAP” die Parteimitglieder bei einer Kundgebung
am 31. Oktober 2002 (vor den Wahlen vom 3. November) indoktriniert zu haben
und damit gegen das Parteiengesetz verstossen zu haben. Verurteilt wurden
der ehemalige Vorsitzen-de M. Sait Dönmüs und die Vorstandsmitglieder Serif
Yatar, Alisan Binen, Abdulvahit Uyanik und Feleknaz Kaydu. Die Freiheitsstrafe
wurde in eine Geldstrafe von 1 Milliarde TL verwandelt. (Quelle: Evrensel
vom 12.05.2003)
Haft und Folter
in Antep
Agit Paksoy,
Mitglied des IHD in Antep, gab bekannt, dass er mit seinem Verwandten Cemil
Paksoy am 9. Mai festgenommen und auf dem Polizeipräsidium in Antep geschlagen
und beschimpft wurde. Der Grund für die Festnahme durch die po-litische
Polizei sei ihnen nicht genannt worden. (Quelle: Özgür Gündem vom 13.05.2003)
Verhöre an
der Schule
Ender Büyükçulha,
Vorsitzender der Zweigstelle Ankara im IHD, gab bekannt, dass drei Schüler
von Gymnasien in Ayranci und Dikmen wegen ihrer Beteiligung an der 1. Mai
Kundgebung verhört wurden. Die Polizeibeamten seien am 8. und 12. Mai gekommen
und die Schulleitung habe ihnen jedes Mal Räume zur Verfügung gestellt,
in denen den Schülern Fotos vorgelegt und sie nach Infor-mationen zu bestimmten
Organisationen befragt wurden. Sie seien mit einem Schulverweis bedroht
worden. (Quelle: TIHV vom 15.05.2003)
Ermittlungen
gegen IHD Diyarbakir
Die Staatsanwaltschaft
am SSG Diyarbakir führt Ermittlungen gegen den Vorsitzenden des IHD in
Diyarbakir, Selahattin Demirtas, wegen einer Pres-seerklärung im Februar
diesen Jahres, auf der zu Menschenrechtsverletzungen im Januar Stellung
genommen worden war. In dem Satz “die Staatsbediensteten, die behaupten,
dass man wegen schlechtem Wetter nicht nach Imrali kommt, beleidigen den
Staat” wird als Untersützung einer illegalen Organisation angesehen. Selahattin
Demirtas wurde dazu am 14. Mai vernommen. (Quelle: Özgür Gündem vom 16.05.2003)
Verheugen:
Erstürmung des IHD-Büros nicht akzeptierbar
EU-Erweiterungskommissar
Günther Verheugen kritisierte die türkische Polizei und den Staatsan-walt
des Staatssicherheitsgerichtes, die am letzten Mittwoch die Räume der Zentrale
und der Zweig-stelle Ankara des Menschenrechtsvereins IHD ge-stürmt hatten.
Er sagte, dies sei nicht akzeptabel und eine Verletzung der Menschenrechte.
Bei einer
Parlamentssitzung am Dienstag sagte Ver-heugen, er erwarte Kontinuität
bei den demokrati-schen und Menschenrechts-Reformen in der Türkei. Verheugen
fügte hinzu, dass der türkische Außen-minister Abdullah Gül und der Justizminister
Cemil Cicek gezeigt hätten, dass sie dieses Vorgehen nicht billigen würden.
Das Europa-Parlament
plane über einen Resolutionsentwurf zu diesem Thema abzustimmen. In dem
Entwurf stehe, dass ein solches Vorgehen der Polizei nicht im Einklang
mit den Kopenhagener Kriterien stehe. Der Entwurf fordere die EU-Kommis-sion
und den EU-Rat auf, die Entwicklungen in der Türkei auf dem Gebiet der
Demokratie und Menschenrechte aufmerksam zu beobachten. Die Türkei würde
aufgefordert, über die Razzia eine Erklärung abzugeben. (Quelle: Turkish
Daily News vom 15.5.03)
Wiederaufnahmeverfahren
gegen ehe-malige kurdische Abgeordnete
fortgesetzt
Am 23.05.2003
fand wieder ein Gerichtstermin im wieder aufgenommenen Verfahren gegen
die ehemaligen kurdischen Abgeordneten am Staatssicherheitsgericht Ankara
statt. Euuropäische Abgeordenete und Menschenrechtsverteidiger waren als
Be-obachter anwesend.
Die vier Angeklagten
und ihre Anwälte waren bei diesem Termin anwesend, an dem die Anhörung
von Zeugen fortgesetzt wurde. Über einige der Fragen, die der Anwalt der
Angeklagten, Yusuf Alatas, den Zeugen stellte, ärgerte sich der Staats-anwalt.
Er behauptete, dass die Verteidiger der An-geklagten die Zeugen in Verhör-ähnlicher
Weise befragten. Der Richter ermahnte ihn jedoch, sich nicht in seine Aufgaben
einzumischen. (Quelle: Tur-kish Daily News vom 24.05.2003)
Folterverfahren
Die 2. Kammer
des Landgerichts in Diyarbakir hat im Verfahren wegen Folter an Abdülvahap
Kavak im Februar 1996 gegen 6 angeklagte Polizeibeam-ten am 6. Mai das
Urteil gesprochen. Die Beamten Birol Yaman, Recep Kaplan, Orhan Serçi,
Ayhan Koç, Ethem Aras und Hüseyin Demir wurden frei-gesprochen. Zur Vorgeschichte:
Abdülvahap Kavak war nach seiner Festnahme nach Istanbul geschickt worden.
Am 21. Februar 1996 kam er in U-Haft. Er stellte im Mai 1998 einen Strafantrag,
in dem er den Beamten vorwarf, ihn mit der Bastonade, Hängen an den Armen,
Drohung ihn im Tigris zu ertränken, während sie ihn dort ins Wasser drückten
und ihn nackt und nass in einer kalten Zelle warten zu las-sen, gefoltert
zu haben. Er sei in Istanbul weitere 10 Tage gefoltert worden. Zunächst
verweigerte der Gouverneur für das Ausnahmezustandsgebiet die Erlaubnis
für Ermittlungen. Der Anwalt Muharrem Erbay beschwerte sich beim Verwaltungsgericht,
was ihm Recht gab. Im Juli eröffnete der Staatsanwalt das Verfahren. Obwohl
das gerichtsmedizinische Institut dem Geschädigten Kraftverlust in den
Armen bescheinigt hatte, wurden die Polizisten freigesprochen, da nicht
festzustellen war, wann es zu dieser Schwächung gekommen war. (Quelle:
Evrensel vom 21.05.2003)
Journalisten
verurteilt
Das SSG Istanbul
verurteilte den Autor Zülfikar Yildirim für einen Artikel in der Zeitschrift
“Mar-xistische Betrachtungen” zu einer Haftstrafe von 1 Jahr und einer
Geldstrafe von knapp 3 Milliarden TL. Der Artikel war unter der Überschrift
“Wohin geht die kurdische Opposition” im Februar 2002 er-schienen. Der
Chefredakteur wurde zu einer Haft-strafe von 6 Monaten und einer Geldstrafe
von 1,5 Milliarden TL verurteilt. Der Zeitschrift wurde ein 2-wöchiges
Erscheinungsverbot auferlegt. Die nach dem Artikel 8 des Anti-Terror Gesetzes
verhängten Strafen wurden in eine Geldstrafe umgewandelt. (Quelle: Özgür
Gündem vom 17.05.2003)
Europarat für
autonomes Kurdistan
Die deutsche
Wochenzeitung 'Das Parlament' schreibt, daß die parlamentarische Versammlung
des Europarates einen Entschließungsentwurf aus-gearbeitet hätte, der die
verfassungsmäßige Verankerung von Autonomie für Minderheiten in den Europarats-Mitgliedsländern
empfiehlt. Als Beispiele werden, wie der Schweizer Berichterstatter Andreas
Gross erklärte, Armenien, Azerbeidschan, sowie die kurdischen Regionen
der Türkei genannt.
Die Entschließung
soll im Juni beraten werden. Opposition kommt von Abgeordneten aus Frankreich,
der Türkei und Rumänien. (Quelle: Das Parlament, 12.5.03)
Autorin freigesprochen
Die Autorin,
Bilgesu Aydan Erenus, war für einen Artikel in der Zeitschrift “Yasadigimiz
Vatan” we-gen Propaganda für eine illegale Organisation an-geklagt worden.
Der Artikel beschäftige sich mit Hülya Simsek, die im Todesfasten am 31.
August 2001 verstorben war. In der ersten Verhandlung am 21. Mai sprach
das SSG Istanbul sie frei. (Quelle: Cumhuriyet vom 22.05.2003)
Haftentschädigung
Das Landgericht
in Mersin hat der Studentin Selma Güzel von der Universität in Ankara eine
ideelle Entschädigung von 1,5 Milliarden TL und materiel-le Entschädigung
von 480 Millionen TL zugesprochen. Sie war vor dem SSG Ankara mit 14 Kommilitoninnen
angeklagt worden, weil sie dem Rektor Petitionen für Kurdisch als Wahlfach
unterbreitet hatten. In der ersten Verhandlung am 21. Mai 2002 wurde ihre
Freilassung angeordnet und am 5. September wurde sie freigesprochen. (Quelle:
Radikal vom 22.05.2003)
Kein Verfahren
gegen Folterer
Die Staatsanwaltschaft
in Siirt hat das Verfahren gegen die Polizeibeamten Sinasi Çetin und Senol
Kutal eingestellt. Ihnen war vorgeworfen worden, Mehmet Emin Ete, der am
19. April in Siirt festgenommen wurde, gefoltert zu haben. Die Staatsanwaltschaft
war der Ansicht, dass hierfür keine Beweise vorliegen. (Quelle: TIHV vom
23.05.2003)
Kurdischunterricht
Vor dem SSG
Adana ging das Verfahren gegen 81 Personen zu Ende, die am 2. Januar 2002
dem Di-rektor für Nationale Erziehung in Seyhan Petitionen für Kurdischunterricht
gegeben hatten. Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und
be-strafte Osman Fatih Sanli, Ahmet Gül, Zeki Serin und Fatih Demir nach
§ 169 TSG. Die Strafe wurde auf 45 Monate Haft festgelegt. Die anderen
An-geklagten wurden freigesprochen. (Quelle: Özgür Gündem vom 23.05.2003)
Ankaras Generäle
schießen quer:
Armee attackiert
Reformpaket der
türkischen
Regierung
Im Juli soll
das Parlament über ein Reformpaket abstimmen, das die Türkei der EU näher
bringen soll. Die geplanten Reformen sehen unter anderem vor, das Verbot
der kurdischen Sprache in den Mas-senmedien aufzuheben, den umstrittenen
Artikel 8 der Anti-Terror-Gesetze, der "Separatismus" mit harten Strafen
belegt, zu streichen, die Einschrän-kungen der Pressefreiheit in der Zeit
vor Parlamentswahlen aufzuheben und ausländische Beobachter bei Wahlen
zuzulassen. Der Nationale Sicherheitsrat, auf den die Militärs entscheidenden
Einfluß haben, soll künftig keine Vertreter mehr in die Medienaufsichtsbehörde
RTÜK entsenden, und die Beschränkungen für nicht-islamische Glaubens-gemeinschaften
sollen gelockert werden.
Doch die mächtigen
Militärs bremsen. In einem vertraulichen Schreiben an Regierungschef Erdogan
soll der Generalsekretär des Nationalen Sicherheits-rates, General Tuncer
Kilinc, Vorbehalte gegen die Reformpläne geltend gemacht haben. Eine Ände-rung
der Anti-Terror-Gesetze und die Legalisierung des Kurdischen würde laut
Kilinc den Kampf gegen den Separatismus erschweren...
Die prompte
Veröffentlichung des Schreibens in der Istanbuler Presse soll die Generäle
sehr geärgert haben. In Militärkreisen werde die Vermutung ge-äußert, dass
das Schreiben von der Regierung an die Öffentlichkeit gespielt worden sei,
um die Ge-neralität bloßzustellen.
Offen sei,
ob Erdogan und Gül die politische Kraft aufbringen werden, die Reformen
gegen den Wi-derstand der Generäle durchs Parlament zu bringen. Die Militärs
seien wegen der Verwurzelung der Re-gierungspartei im politischen Islam
misstrauisch. Schützenhilfe habe die Regierung vom einflussrei-chen Unternehmerverband
Tüsiad erhalten. In einer Erklärung sollen die Wirtschaftsführer ausdrücklich
die Liberalisierung der Anti-Terror-Gesetze gefor-dert haben. (Quelle:
Frankfurter Rundschau vom 22.05.2003)
Alevitenverein
wird nicht geschlossen
Die 2. Zivilkammer
des Kassationsgerichtshofs hat die Entscheidung des 2. Zivilgerichts von
Ankara, die Union der Alewitisch-Bektaschi Organisationen (ABKB) nicht
zu verbieten, bestätigt. Das Innenmi-nisterium hatte argumentiert, dass
die Satzung an dem Punkt “Lehre der Kultur von Aleviten und Bektasch” gegen
den Artikel 5 des Vereinsgesetzes verstoße. Dem hat das Gericht in 1. Instanz
am 12. Februar 2002 zugestimmt, aber nach der Revision wurde der Antrag
abgelehnt. (Quelle: Cumhuriyet vom 25.05.2003)
Journalist
verhaftet
Murat Altinov,
der ehemalige Chefredakteur der Zeitschrift Kaldirac, wurde am 23. Mai
in Istanbul festgenommen. Die Festnahme soll im Zusammen-hang mit Ermittlungen
gegen ein Buch von Hasim Kutlu stehen, in dem der § 312 TSG verletzt wor-den
sein soll. Am 22. Mai wurde Muhted Karaer, Mitarbeiterin der Zeitschrift
“Özgür Kadinin Sesi” in Aydin, festgenommen. (Quelle: Evrensel, 24.05.2003)
Folterverfahren
Das Landgericht
in Develi (Kayseri) hat das Urteil gegen 4 Polizisten gesprochen, die eine
Person ge-schlagen haben sollen, dem illegaler Waffenbesitz vorgeworfen
worden war. Das Gericht verurteilte den Beamten Mustafa Özkan zu 75 Tagen
Haft, Serdar Kaya und Osman Gezgen erhielten Haftstrafen von 10 Monaten
und Metin Durak wurde freigesprochen. Die Strafen wurden zur Bewährung
ausgesetzt. (Quelle: Evrensel vom 27.05.2003)
Folterverfahren
Die 2. Strafkammer
des Landgerichts Istanbul hat die Polizeibeamten Adil Serdar Saçan, Alper
Öz-demir, Murat Gökçek und Semir Günaydin von dem Vorwurf freigesprochen,
Zihni Ipek, der am 24.08.2001 unter dem Verdacht, eine Bande ge-gründet
zu haben, festgenommen wurde, gefoltert zu haben. Der Geschädigte hatte
ausgesagt, dass er in der Haft gefoltert wurde, aber die Folterer nicht
die Angeklagten seien. (Quelle: Evrensel vom 28.05.2003)
Folterverfahren
Das Verfahren
gegen den Polizeibeamten Sinan Yalcin wegen des Todes durch Folter von
Faruk Tuna, der am 8. August 1980 auf dem Polizeipräsi-dium in Istanbul
gestorben war, wurde wegen Verjährung eingestellt. Erst 8 Jahre nach dem
Vorfall wurde ein Verfahren eröffnet, in dem der Angeklagte sagte, dass
der derzeitige Polizeichef von Istanbul, Mehmet Agar, ihm Straffreiheit
versprochen habe und er als “Opfer” auserwählt wurde. Die 5. Kammer des
Landgerichts in Istanbul verurteilte den Beamten am 15.10.91 zu 53 Monaten
Haft. Er wurde am 26.11.97 inhaftiert und kam am 16.10.98 wieder auf freien
Fuß. Gegen die Mittäter, die der Polizist genannte hatte, Hüseyin Gök,
Mustafa Soylu, Necdet Göksel, Yusuf Tokur und Sebahattin Tur eröffnete
die 7. Kammer des Landgerichts Istanbul ein Verfahren am 11.02.93. Die
Polizeibeamten wurden 1995 freigesprochen, weil die Freun-din von Faruk
Tuna, Ferhan Çini-oglu, die mit ihm festgenommen worden war, sich nach
so langer Zeit nicht mehr erinnern konnte. Im Revisionsverfahren wurde
lediglich Yusuf Tokur zu 53 Monaten Haft verurteilt. Der Kassationsgerichtshof
hob dieses Ur-teil auf, da die Verjährungsfrist unter § 243 TSG 15 Jahre
betrage und in diesem Fall schon 22,5 Jahre vergangen seien. Weitere Anträge
des Nebenklägers, RA Ergin Cinmen, auf Verfahren gegen andere Polizeibeamte
wurden negativ beschieden. (Quelle: Radikal vom 29.05.2003)
Ercan Kartal
verurteilt
Das SSG Istanbul
verurteilte das führende Mitglied der DHKP/C, Ercan Kartal zu lebenslanger
Haft oh-ne Aussicht auf vorzeitige Entlassung. Das Urteil steht im Zusammenhang
mit dem Mord an dem In-dustriellen Özdemir Sabanci, Haluk Görgün und der
Sekretärin Nilgün Hasefe am 9. Januar 1996. Ercan Kartal soll die Aktion
geplant haben. Der Mitangeklagte, Berkan Abatay, war am 20. Dezem-ber 2002
an den Folgen des Todesfastens gestorben. Fadime Bastug wurde zu 15 Jahren
Haft verurteilt, da sie als DHKP/C Mitglied an den Vorbereitungen eines
Attentats auf den Ex-Staatspräsidenten Kenan Evren beteiligt gewesen sein
soll. (Quelle: Radikal vom 29.05.2003)
Rifat Yildirim
verurteilt
Rifat Yildirim,
der im Dezember 2002 von Deutschland ausgeliefert wurde, wurde nun wegen
des Mordes des Anwaltes Mehmet Öztürk, seiner-zeit Vorsitzender der TSIP
in Burdur, zu einer Haftstrafe von 15 Jahren verurteilt. Der Mord war am
3. Juli 1979 geschehen. Im Falle des Mordes am Dozenten Bedrettin Cömert
wurde Rifat Yildirim freigesprochen. (Quelle: Radikal vom 29.05.2003)
Urteil gegen
Menschenrechtler
Die 7. Kammer
des Amtsgerichts in Istanbul hat 38 Personen, die sich an einer Demonstration
gegen die Gefängnisse vom Typ F auf dem Sultanahmet Platz in Istanbul am
22.04.2000 beteiligt hatten, zu je 18 Monaten Haft und Geldstrafen von
91 Millionen TL verurteilt. Die Strafen wurden für 35 Angeklagte zur Bewährung
ausgesetzt, nicht jedoch für die st. Vorsitzende des IHD, Eren Keskin und
die IHD Mitglieder Ümit Efe und Haltig Dinler. Die Zweigstelle in Diyarbakir
wurde zur Zahlung einer Strafe von 1,5 Milliarden TL verurteilt, weil sie
dem Polizeipräsidium nicht die notwendigen Infor-mationen über die Vorstandsmitglieder
zukommen ließen. Wenn die Strafe nicht in 10 Tagen bezahlt wird, wird der
Vorstand angeklagt. (Quelle: TIHV vom 30.05.2003)
Extra-legale
Hinrichtung
Die 2. Kammer
des Landgerichts in Bakirköy hat das Urteil gegen 12 Polizisten gesprochen,
denen eine aussergerichtliche Hinrichtung im Stadtteil Bahcelievler (Istanbul)
am 24. März 1993 zur Last gelegt worden war. Damals waren bei einer Haus-razzia
Ibrahim Yalçin Arikan (35), Avni Turan (38) und Recai Dinçel (36) ums Leben
gekommen. Das Gericht sprach die Polizisten Ali Osman Akar, Dur-sun Ali
Öztürk, Adnan Tasdemir, Ayhan Çarkin, Kadir Uçar, Senol Aygün, Hüseyin
Dogru, Ömer Kaplan, Süleyman Bolak, Ayhan Özkan, Selim Ko-stik und Ali
Ersan frei, da sie in Notwehr gehandelt haben sollen. Die Leiche von Recai
Dinçel hatte an die 30 Einschüsse, Avni Turan ca. 20 Einschüsse und die
Leiche von Ibrahim Yalçin Arikan hatte mindestens 25 Einschüsse aufgewiesen.
(Quelle: Evrensel vom 30.05.2003)
Strafe für
StudentInnen in Bolu
Das Urteil
hatte ich gelesen, aber weil ich wissen wollte, warum die Jugendlichen
zu Haftsrafen zwi-schen 1,5 und 3 Jahren verurteilt wurden, habe ich mir
die Akte angeschaut.
Ich habe die
Jugendlichen und unser Land bedauert. Die StudentInnen von der Abant Izzet
Baysal Uni-versität (AIBU) in Bolu wollten des Mordes an ih-ren Kommilitonen
Kenan Mak, der am 3. Mai 1998 von Rechtsradikalen ermordert wurde, gedenken.
Das tun sie jedes Jahr.
Hätte die
Gendarmerie sich nicht eingemischt, wäre vielleicht nichts geschehen. Aber
unser Bildungswesen lebt seit Jahren in der Angst, dass die StudentInnen
protestieren könnten. Deshalb versucht man, sie mit Drohungen und Angst
zum Schweigen zu bringen.
Was unser
Land dadurch gewinnt, verstehe ich nicht. Die StudentInnen zum Vorfall:
„Wegen der
Ermordung des Studenten Kenan Mak am 3. Mai 1998 veranstalteten die StudentInnen
der AIBU jedes Jahr eine Gedenkfeier. Bis letztes Jahr... Dieses Mal sollte
die Gedenkfeier verhindert werden. Die Gedenkfeier wurde zwar durchgeführt,
aber danach wurden von 9 StudentInnen 3 zu einer Haftstrafe von 3 Jahren
und 6 zu einer Haftstrafe von 18 Monaten verurteilt. Zusätzlich wurden
sie für 2 Semester vom Unterricht ausgeschlossen. Weitere Gedenkfeiern
wurden untersagt. Die Lösung der Probleme wurde der Gendarmerie überlassen.“
Der Rektor
Yasar Akbiyik meinte, dass er nicht ge-gen Gedenkfeiern sei. Fehler wolle
er korrigieren, aber er sei nicht Rektor geworden, um sich mit dem Menschen
abzugeben. Er sagte ferner, dass die StudentInnen demokratische Proteste
zeigen sollten, aber gleichzeitig verbot er weitere Gedenkfeiern und hat
die Strafen gleich umgesetzt, obwohl sie zur Bewährung ausgesetzt wurden.
Seit wann
hat der Rektor sich nicht mit Menschen abzugeben? Wird die Universität
von der Gendarmerie geführt? Der Rektor hätte sogar die Gendarmerie zurückhalten
können.
Diese Art
von Strafe für Jugendliche, die gegen das Töten sind, hat nichts mit Verstand
und Gewissen zu tun. Wir haben es hier mit einem Bildungs- und Gerichtswesen
zu tun, dass behauptet, die Kriterien der EU zu erfüllen, in der Praxis
aber wie gewohnt weitermacht. Eine Geisteshaltung, die sich gegen Links
verschwört hat und die Linke als Scheckge-spenst sieht...
Das führt
dazu, dass Jugendliche, die sich gegen das Töten wenden, als Mitglieder
bestimmter Orga-nisationen, die unter dem Einfluss fremder Mächte stehen,
angesehen werden, sie mit Knüppeln und Tritten auseinander getrieben und
ihre Aussagen unter Misshandlungen aufgenommen werden. So als ob ein Mensch
von sich aus nicht handeln kann, werden die Menschen nicht als Individuen
gesehen und können daher auch keine demokratische Reak-tion zeigen. (Quelle:
Cumhuriyet vom 24.05.2003)
Freispruch
für einen Schüler,
der sich versprochen
hat
Ein Grundschüler,
gegen den ein Prozess mit dem Vorwurf eröffnet wurde, er habe beim Schwur
statt 'Ne mutlu Türküm diyene' (Was für ein Glück für den, der sagen kann,
ich bin Türke) 'Kürdüm diye-ne' (...der sagen kann, ich bin Kurde) gesagt,
wurde freigesprochen. Auf der Verhandlung vor dem Staatssicherheitsgericht
Nr. 3 in Diyarbakir gegen B.A., der in die Grundschule des Dorfes Kazancï
Köyü (Kreis Bismil, Provinz Diyarbakir) geht, er-klärte der Anwalt des
Angeklagten Muharrem Er-bey, dass sein Mandant am Tag des Vorfalls auf
Bestehen des Lehrers den Schwur leisten sollte, ob-wohl er sich unwohl
fühlte. Der Anwalt Erbey erläuterte, dass sein Mandant zwar das Wort 'Tür-küm'
(ich bin Türke) ausgesprochen habe, wegen seiner leisen Stimme aber
vom Lehrer als 'Kürdüm' (ich bin Kurde) wahrgenommen worden sei. Erbey
sagte: "Wir sind der Überzeugung, dass selbst dann, wenn er es infolge
eines Versprechers doch gesagt haben sollte, der Straftatbestand nicht
erfüllt ist." Auch die Staatsanwaltschaft beantragte einen Frei-spruch
für B.A. mit der Begründung, dass "der Straftatbestand nicht erfüllt"
sei. Das Richterkolle-gium entschied einstimmig auf Freispruch, da die
gesetzlichen Voraussetzungen für die ihm zur Last gelegte Straftat nicht
erfüllt sei. Für den 12-jährigen B.A. war nach Artikel 12/2. des Türkischen
Strafgesetzbuchs eine Gefängnisstrafe von 1 Jahr gefordert worden. (Quelle:
Radikal vom 28.05.2003)
Das ist nicht
mein Land
Einer der
Studenten an der Atatürk-Universität von Erzurum, der eine Verlegung der
amtlichen Prü-fungstermine beantragt hatte, wurde mit der Be-gründung von
der Hochschule ausgeschlossen, sei-ne Unterschrift laute 'Kürtçülük'
(kurdischer Nationalismus). Enis Alkan, Student im 4. Semester des Fachbereichs
Zootechnik an der Landwirtschaftlichen Fakultät, hatte zusammen mit seinen
Studienkollegen eine Petition unterschrieben, mit der Bitte, die für den
31. Mai 2002 vorgesehene zweite amtliche Prüfung (...) drei Tage vorzuverlegen.
Die Petition war von rund 50 Studenten unterschrieben. Kuddusi Erhan, ein
Mitstudent derselben Fakultät, denunzierte Alkan am 21. Mai 2002 mit der
Behauptung, dieser habe mit seiner Unterschrift Propaganda für den kurdischen
Nationalismus betrieben. Die Hochschulverwaltung leitete darauf gegen Alkan
eine administrative Untersuchung nach Artikel 10/c der Verordnung der Hochschulaufsichtskommission
YÖK über die Disziplin der Studenten ein. Der Vorwurf lautete auf 'Betreibung
schriftlicher ideologischer Propaganda und Bereitstellung oder Zurschaustellung
von politisch und ideologisch ausgerichteten Flugblättern, Plakaten und
der-gleichen in Hochschuleinrichtungen'. Alkan wies die Vorwürfe
mit den Worten zurück: 'Ich verwende sie seit zehn Jahren' (gemeint
ist die Unterschrift). Er erklärte, dass man dieselbe Unterschrift
auf allen Dokumenten der Hochschule sehen könne und die Untersuchung voreingenommen
sei.
Im Rahmen
der Untersuchung schrieb die Hoch-schulverwaltung an die Staatssicherheitsdirektion
von Erzurum. In ihrem Schreiben vom 24. Juni 2002 bat sie um die Untersuchung
der Unterschrift durch einen Sachverständigen und um einen amtli-chen Bericht
darüber. Im Bericht der Fachleute des Kriminalpolizeilichen Labors von
Erzurum vom 19. Juli stand, dass die Analyse von Unterschriften nicht in
ihren Aufgabenbereich falle. Wörtlich hieß es: "Auch wenn in unserem
Labor keine Untersu-chungen vorgenommen werden, was durch eine Unterschrift
ausgedrückt werden soll, lässt sich doch sagen, in welcher Form die
Buchstaben und Linien gebildet wurden, die die Unterschrift darstel-len.
Bei der Untersuchung der Unterschrift wurde festgestellt, dass die
Buchstaben, die die Unter-schrift darstellen, die Schriftzüge von 'Kürtçülük'
wiedergeben."
Nach diesem
Bericht beschloss der Disziplinaraus-schuss der Universität, der sich am
22. November 2002 versammelte, einstimmig, Enis Alkan von der Hochschule
auszuschließen.
Enis Alkan
wandte sich am 5. Februar 2003 an das Verwaltungsgericht und beantragte
die Suspendierung der Maßnahme und die Aufhebung des Beschlusses. Das Gericht
wies den Antrag jedoch zurück, da 'kein Verstoß gegen die Gesetze
und kein nicht wieder gutzumachender Schaden eingetreten sei'. Enis Alkan
hat nun beim Verwaltungsgericht der Region Erzurum Rechtsmittel eingelegt.
Enis Alkan war früher schon wegen einer Zeitschrift, die er bei sich trug,
vor dem Staatssicherheitsgericht (DGM) von Erzurum wegen Unterstützung
und Gewährung von Unterschlupf für eine illegale Organisation angeklagt
und freigesprochen worden, wie er berichtete. Alkan sagte hierzu folgendes:
"Trotz meines Freispruchs erteilte mir die Universitätsverwaltung eine
Verwarnung. Interessant ist, dass am selben Tag, an dem ich diese Verwarnung
erhielt, auch diese komische Untersuchung eingeleitet wurde. (...)
Bis heute hatte ich keinerlei Probleme mit meiner Unterschrift, bei der
ich überhaupt keinen Buchstaben verwende, damit sie nicht nachgeahmt werden
kann, und die nur aus verschiedenen Linien besteht, ohne irgendeinen Hintergedanken.
Wenn man sie mit der Logik derer betrachtet, die mich beschuldigen, könnte
ich auch sagen, dass sie als ‘Türkçülük' (türkischer Nationalismus) zu
lesen ist."
(AdÜ: Die
Unterschrift war in der Zeitung wieder-gegeben und ist tatsächlich so uneindeutig,
wie Alkan erklärt.) (Quelle: Radikal vom 28. Mai 2003)
Militär zeigt
türkischer Regierung
die gelbe
Karte
Seit die islamisch-konservative
Gerechtigkeits-und Entwicklungspartei (AKP) vor einem halben Jahr in Ankara
die Regierung übernommen hat, beschwö-ren ihre Führer das "harmonische"
Verhältnis zum mächtigen türkischen Militär. "Die Armee ist unse-re Armee,
unser Augapfel. Niemand sollte sich zwi-schen uns stellen." Mit diesen
Worten bemühte sich der AKP-Vorsitzende Recep Tayyip Erdogan gleich in
den ersten Stunden nach dem Wahlsieg, bloß keine Kluft aufkommen zu lassen
- wohl wissend, dass jede Regierung in der Türkei unter der hohen Aufsicht
der Generäle steht, die sich traditionell als die Gralshüter der weltlich
ausgerichteten republi-kanischen Prinzipien des Republikgründers Kemal
Atatürk sehen.
Wie eine Bombe
platzte daher wenige Tage vor dem Jahrestag des ersten Staatsstreiches
in der ge-rade 80-jährigen Geschichte der türkischen Repu-blik die lancierte
Nachricht ein: "Die jungen Offi-ziere sind beunruhigt." Junge Offiziere
waren es, die den Putsch vom 27. Mai 1960 anzettelten, weil sie meinten,
dass sie das Land retten müssten. Die Aufregung um die Nachricht war Grund
genug für Generalstabschef Hilmi Özkök, eine Hand voll aus-gesuchter türkischer
Top-Journalisten zum Ge-spräch zu sich zu bitten, um die Wogen zu glätten.
Doch was der
Armee-Chef zu verkünden hatte und was am Dienstag dick und breit in den
Zeitungen nachzulesen stand, war für Erdogan und seine AKP-Regierung kaum
dazu angetan, sich in Sicherheit zu wiegen. "Wenn jemand beunruhigt ist,
dann nicht Einzelne, sondern die ganze Armee." In den Streitkräften gebe
es keinen Unterschied zwi-schen jungen und alten Offizieren. Unter den
Kom-mandeuren gebe es keine Tauben oder Falken. Die Armee sei ein "monolithischer
Block".
Und der zeigte
der Regierung Erdogan jetzt die gel-be Karte.
Ins Schussfeld
der Kritik ist die AKP-Regierung damit geraten, dass sie nicht locker lässt,
die streng islamisch gebundenen Kopftücher der Ministerfrau-en protokollfähig
zu machen. Schwerer wiegt indes die Kritik an der Besetzung hoher Positionen
im Staats- und Regierungsapparat mit Gefolgsleuten, von denen "islamistischer
Stallgeruch" ausgeht. Zwar hat die AKP-Regierung damit nichts anderes getan
als jede Vorgängerregierung. Doch ihr wird schneller als anderen unterstellt,
den Staat unter-wandern zu wollen. "Dieses Land und dieser Staat gehört
uns allen", so der Armeechef.
Eine Nagelprobe
für das Verhältnis zwischen Regierung und Militärs dürfte die letzte große
An-strengung der Türkei werden, Ende nächsten Jahres endlich die Zusage
der Europäischen Union (EU) für den Beginn von Beitrittsverhandlungen zu
bekommen. Wie in ihrer Haltung zur Regierung verfolgt die Armeeführung
auch beim Thema EU-Beitritt eine "Ja, aber..."-Position. Es sei eine große
Ungerechtigkeit der Armee zu unterstellen, sie sei gegen die EU, wiederholte
Özkök. Dies müsse je-doch "ehrenhaft und gleichberechtigt" und so ge-schehen,
dass die "Einheit und (territoriale) Ganz-heit" der Türkei erhalten bleibe.
Darüber hinaus
dürfte das Militär kaum bereit sein, leichthin seine Wächterrolle aufzugeben.
(Quelle: dpa, 27.05.03)
69. Ausgabe
von DENG konfisziert
Die Staatsanwaltschaft
des Staatssicherheitsgerichtes Istanbul hat die 69. Ausgabe (März-April
2003) der in Kurdisch und Türkisch erscheinenden Zeitschrift DENG beschlagnahmt.
Zu der Konfiszierung
führten folgende Artikel:
1.) Der Text
einer Rede vom Generalsekretär der Sozialistischen Partei Kurdistan (PSK),
Kemal Burkay, die er anlässlich einer Veranstaltung zum Thema „Die Notwendigkeit
einer Lobbyarbeit und Diplomatie im Ausland – Nationale Einrichtungen“
am 8. und 9. Februar 2003 in Köln gehalten hatte;
2.) Der Text
der Grußadresse von Kemal Burkay anlässlich der diesjährigen NEWROZ-Feiern
in den europäischen Ländern
3.) Die Kolumne
von Yilmaz Camlibel mit dem Titel „Den Fehler mit dem Fehler zu beheben
ist ein Fehler“;
4.) Der Aufruf
der PSK anlässlich des Erdbebens in der kurdischen Provinz Bingöl. (Quelle:
Dema Nû, Ausgabe 54, 31.05.03)
Delegation
von HAK-PAR in den
Nordirak wurde
während der Rückkehr in Türkei inhaftiert
Die vom Vorsitzenden
Abdulmelik Firat geleitete dreiköpfige Delegation der prokurdischen Partei
HAK-PAR, die aufgrund einer Einladung am 18. Mai 03 in den Südkurdistan
(Nordirak) gereist war und mit der kurdischen Führung Gespräche geführt
hatte, wurde während ihrer Rückreise am 27. Mai in die Türkei auf Anweisung
des türkischen General-stabs an dem türkischen Grenzübergang drei Stun-den
lang festgehalten.
Die Delegation
wurde erst wieder freigelassen, als das Parteivorstandsmitglied und Rechtsanwalt
Ha-san Dagtekin mit einer Presseerklärung gegen diese Inhaftierung protestierte.
(Quelle: Dema Nû, Ausg. 54, 31.05.03)
Prügel in
Ankara
Serkan Erkol
(30) beschwerte sich über Prügel durch 2 Polizeibeamte. Auf dem Nachhauseweg
ha-be er am 8. Mai einen Mann gebeten, nicht auf der Strasse zu urinieren.
Der habe geantwortet, dass er Polizeibeamter sei und er sich nicht einmischen
solle. Ein weiterer Mann sei aus dem Auto gestie-gen und beide hätten auf
ihn eingeschlagen. Die Beamten seien betrunken gewesen. Es hätten sich
mehrere Bierflaschen im Auto befunden. Serkan Erol gab an, dass er zu Boden
fiel und die Polizi-sten auf ihn eintraten. Er habe fliehen wollen, aber
der Beamte, dessen Namen er später als Salim Aydin identifizieren konnte,
habe ihn zu Boden geworfen. Er habe so getan, als ob er ohnmächtig geworden
sei. Darauf hätten sie von ihm abgelassen und ein Ladenbesitzer habe ihm
wieder auf die Beine geholfen. Alle Beteiligten seien daraufhin zur Wache
gegangen, wo er wie ein Schuldiger behandelt wurde. Serkan Erkol stellte
Strafanzeige gegen die Polizeibeamten. (Quelle: Milliyet vom 01.06.2003)
Haftbefehl
wegen Newroz
Das Amtsgericht
in Hakkari hat am 30. Mai Haftbefehl gegen 13 Personen erlassen, die auf
der Newroz Feier in Hakkari Parolen für die PKK gerufen haben sollen. Naci
Arslan, Bisenk Gümüslü, Leyla Duman, Selahattin Engin, Nihat Yakar, Fahri
Incin, Özgür Kayacan, Mehmet Er, Hasan Kaçar, Dogan Akmaz, Mehdi Engin
und zwei weitere Personen waren anhand von Fotos der Polizei identifiziert
worden und sollen auf den Fotos offene Münder haben. Zunächst hatte das
Gericht keine U-Haft angeordnet, weil es keine Videoaufnahmen und keine
Stimmen gebe. Auf Einspruch der Staatsanwaltschaft wurden nun aber Haftbefehle
ausgestellt. (Quelle: Radikal vom 01.06.2003)
Folter in Hani
Berichten
aus der Kreisstadt Hani (Diyarbakir) zu-folge sollen die Kinder B.D. (15)
und M.O. (14) nach ihrer Festnahme am 23. April gefoltert worden sein.
Sie seien von den Polizisten Hasan Sezgin und Ergun Sahin festgenommen
worden, weil sie der Lehrerin G.K. gegenüber frech geworden seien. Auf
dem Polizeipräsidium in Hani seien sie erst verprü-gelt worden, dann haben
die Beamten ihnen Exkre-mente ins Gesicht geschmiert und anschließend sei-en
sie in der Stadt herumgeführt und blossgestellt worden. B.D. berichtete:
“Erst liessen sie uns im Keller stundenlang warten. Dann kamen Hasan Sez-gin
und Ergün Sahin und wollten wissen, warum wir der Lehrerin gegenüber frech
geworden seien. Als wir das verneinten, schlugen sie uns mit Fäusten und
Fusstritten. Mein Freund M.O. fiel in Ohnmacht. Am nächsten Tag kamen sie
erneut und schlugen uns. Dann zeigten sie auf Exkremente im Keller und
befahlen uns, es uns ins Gesicht zu schmieren. Da wir es nicht taten, legten
sie uns Handschellen an und zwangen uns, die Exkremente ins Gesicht zu
schmieren. Sie führten uns in der Stadt herum und stellten uns bloss. Danach
haben sie uns unseren Familien übergeben.” Mehmet Zül-fü Dündar, der Anwalt
der Kinder, sagte, dass der Vorfall auf dem Vorwurf der Beleidigung der
Leh-rerin herrühre und stellte Strafanzeige gegen die Polizeibeamten. (Quelle:
Özgür Gündem vom 02.06.2003)
IHD’ler verurteilt
Die 1. Kammer
des Amtsgerichts in Ankara hat 46 Angeklagte des IHD zu 3 Monaten Haft
und 35,6 Millionen TL Geldstrafe verurteilt. Das Verfahren geht auf eine
Durchsuchung der Zentrale am 25. Ja-nuar 2001 zurück. Damals wurden angeblich
verbotene Publikationen gefunden. Daraufhin wurden die Mitglieder des Exekutivausschusses,
des Vorstandes, des Ehren- und Revisionsausschusses nach § 526/1 TSG wegen
Nichtbefolgens von offiziellen Anordnungen angeklagt. Die Angeklagten sollen
vom Gericht nicht vernommen worden sein. Verteidiger Levent Kanat sagte,
dass die meisten Ange-klagten bei der Durchsuchung nicht anwesend waren,
über die Funde keine Aufstellung gemacht wurde und es ein Verstoß gegen
Artikel 6 der Euro-päischen Menschenrechtskonvention sei, dass die Angeklagten
vor Gericht keine Aussage machten. Desweiteren seien auch inzwischen verstorbene
An-geklagte mit einer Strafe belegt worden, wie z.B. Aysenur Zarakolu und
Nebahat Altiok und nicht mehr aktive Funktionäre hätten ebenfalls zu den
Angeklagten gehört. Das Gericht wandelte die Haftstrafen anschließend in
Geldstrafen um. Verurteilt wurden: Hüsnü Öndül, Osman Baydemir, Ismail
Boyraz, Nejat Tastan, Lütfi Demirkapi, Kiraz Biçiçi, Keles Öztürk, Saban
Dayanan, Fevzi Argun, Cafer Demir, Necla Sengül, Ismail Kartal, Abdurahman
Saran, Reyhan Yalçindag, Figen Ulusoy, Ilhami Yaban, Cihan Aydin, Ibrahim
Gümüstas, Metin Sahintürk, Celal Meral, Sengül Yildirim, Bayram Çelik,
Ali Göçmen, Abdullah Soner, Seref Turgut, Meliha Özcan, Aydin Bolkan, Kenan
Çetin, Hanefi Isik, Metin Kilavuz, Ensar Ilyasoglu, Hatice Can, Ayse Batumlu,
Engin Segin, Ali Murat Bilgiç, Eren Keskin, Kadir Arikan, Dursun Dalga,
Sirin Dogan, Cengiz Kaygisiz, Bayram Akarsu, Ömer Sariyerlioglu, Ayla Akat,
Yusuf Alatas, die am 27. Januar 2002 verstorbene Aysenur Zarakolu und die
am 14. Februar 2001 verstorbene Nebahat Altiok. (Quelle: TIHV vom 03.06.2003)
Veranstaltung
zum Völkermord
an den Armeniern
Der Landrat
im Kreis Elbeyli (Kilis) organisierte ei-ne Veranstaltung für den 30. Mai
unter dem Titel “Unhaltbare Vorwürfe des Völkermordes an den Armeniern”.
Als Redner war Dr. Mehmet Kabacik geladen. Alle Beamten hatten zu der Veranstaltung
zu kommen. Die Lehrerin Hülya Akpinar, Vor-standsmitglied der Lehrergewerkschaft
Egoistin-Sen, stellte die Frage, ob die Türkei eine einheitli-che Politik
gegen die Initiativen der armenischen Lobby habe. Der Redner soll sie daraufhin
mit den Worten angefahren haben. “Wer bist du? In wessen Namen stellst
du Fragen?” Einige Lehrer sollen daraufhin den Salon verlassen haben. Der
Landrat von Polateli, der den Landrat von Elbeyli vertrat, fertigte ein
Protokoll über den Vorfall an und sechs Lehrer wurden am 2. Juni zur Staatsanwaltschaft
vorgeladen in Elbeyli, um eine Aussage zu machen. Alle sechs Lehrer wurden
einem Haftrichter vorge-führt, aber lediglich Hülya Akpinar kam in U-Haft.
Sie wurde gegen eine Kaution von 1,5 Milliarden TL wieder auf freien Fuß
gesetzt…
Gegen Hülya
Akpinar und 6 Lehrer wurde ein Verfahren eröffnet. In der Anklageschrift
des Republikanischen Staatsanwalts in Elbeyli vom 2. Juni heißt es: “...
die als Zuhörerin anwesende Hülya Akpinar kritisierte den Redner mit den
Worten, dass nicht nur 250.000 sondern 800.000 Armenier ermordet wurden,
dieses der Staat bewusst gemacht habe. Sie seien zwangsweise zu der Veranstaltung
gebracht worden, die obendrein noch mit Verspätung angefangen habe. Daraufhin
reagierten die an-deren Angeklagten mit unterstützenden Worten, die den
Redner kritisierten. Durch das Verlassen des Saales haben sie die Veranstaltung
gestört...” Neben Hülya Akpinar, sind Sevil Kuzucu, Savas Kekeç, Baris
Kubilay, I.Halil Koyuncu, Ahmet Laftan und Erdal Karabatak wegen eines
Verstosses gegen das Gesetz Nr. 2911 zu Demonstrationen und Kundgebungen
angeklagt. Des weiteren sollen Ermittlungen gegen jene Beamte eingeleitet
worden sein, die nicht zu der Veranstaltung erschienen (Quelle: Radikal
vom 04.06.2003 und Radikal vom 05.06.2003)
Verleger und
Übersetzer verurteilt
Die 2. Kammer
des Amtsgericht Istanbul hat Ömer Faruk, Leiter des Verlages Ayrinti und
den Überset-zer Kerim Sadi wegen des Buches “Philosophie im Schlafzimmer”
von Marquis de Sade zu einer Geld-strafe von 4,28 Milliarden TL verurteilt.
Das Urteil erging nach § 427 TSG, das die Verletzung der Schamgefühle des
Volkes unter Strafe stellt.
Gleichzeitig
wurde die Vernichtung des Buches an-geordnet. (Quelle: Bia-TIHV vom 06.06.2003)
Garipoglu beschuldigt
Yilmaz
der Korruption
vor dem
Untersuchungsausschuss
Der frühere
Eigentümer der Sumerbank, Hayyam Garipoglu, sagte als Zeuge vor der parlamentarischen
Untersuchungskommission zu den Anschuldigungen, dass er vom ehemaligen
Führer der Mutterlandspartei (ANAP) und Expremierminister Me-sut Yilmaz
und seinem Team wegen Nichtbeachtung ihrer Warnungen und seiner höchsten
Gebote während der Privatisierung des staatseigenen Riesenkonzerns für
Raffinerieprodukte POAS bestraft wurde. (Quelle: TDN, 10.06.2003)
Yilmaz ausladen
- gegen die
Gastprofessur
für Mesut Yilmaz!
Seit dem 14.
Mai diesen Jahres hält der ehemalige türkische Ministerpräsident Mesut
Yilmaz in Bo-chum Veranstaltungen zu Themen wie „Die Türkei und Europa“
und „Politische Entwicklungen im Mittelmeerraum“ ab - im Rahmen einer zweisemestrigen
Gastprofessur der Fakultät für Sozialwissenschaft an der Ruhr- Universität.
Yilmaz, zwischen 1991 und 1998 mit Unterbrechungen dreimal Ministerpräsident
der Türkei und anschließend Stellvertreter des neuen Ministerpräsidenten
Ecevit, war verstrickt in Menschenrechtsverletzungen, Folter und das organisierte
Verbrechen.
Während die
Fakultät „die einzigartige Chance […] eines hervorragenden Experten für
die Schlüssel-frage der internationalen Politik in Europa, nämlich die
Beziehungen zur Türkei und zum Mittelmeer-raum, zu gewinnen,“ sieht, so
die Dekanin Prof. Dr. Ilse Lenz, fordern wir seine sofortige Ausladung,
da es außer Frage steht, dass Yilmaz eine Mitschuld für die während seiner
Amtszeit als Ministerpräsident begangenen Verbrechen trifft. In seiner
Regierungszeit wurden ca. 3.500 kurdische Dörfer zerstört, etwa 5 Millionen
KurdInnen vertrieben sowie 60.000 politische Gefangene interniert, viele
vergewaltigt, gefoltert. Hunderte Intellektuelle und WissenschaftlerInnen
wurden verhaftet, die Presse- und Meinungsfreiheit stark eingeschränkt
- allein während der neunziger Jahre verloren 30.000 Menschen ihr Leben
im Krieg des türkischen Militärs gegen die Bevölkerung in den kurdischen
Provinzen der Türkei, Unzählige wurden verletzt. Hierfür trägt Mesut Yilmaz
zumindest eine politische und moralische Verantwortung.
Die politische
Verantwortung von Mesut Yilmaz für diese Verbrechen ist unstrittig, noch
im März 1996 bekannte er sich in einer Regierungserklärung ausdrücklich
zur Fortsetzung des Krieges gegen die Kurden. In seiner Amtszeit fanden
zudem zahlreiche Prozesse und ungeklärte Attentate gegen MenschenrechtsaktivistInnen
statt. Stellvertretend sei hier nur der Prozess gegen den Menschenrechtsaktivisten
und Vorsitzenden des türkischen Menschenrechtsvereins IHD, Akin Birdal,
genannt, der kurz nach einem auf ihn verübten Attentat, welches er schwerverletzt
überlebte, in Haft genommen und zu einer hohen Strafe verurteilt wurde.
Yilmaz, der zum Zeitpunkt der Festnahme Birdals noch Vizeministerpräsident
war, war am Tag der Verurteilung gegen Birdal bereits Ministerpräsident
der Türkei. Dies ist auch vielen PolitikerInnen und Wis-senschaftlerInnen
bekannt. So wurden bereits zahlreiche Protestbriefe an den Rektor und die
Dekanin der Sowi-Fakultät gesendet. Ein vom Bündnis für
Menschenrechte
an der RUB verfasster Aufruf, in dem die Sowi-Fakultät und die Unileitung
dazu aufgefordert werden, Yilmaz auszuladen, wird bisher täglich von vielen
Menschen aus Politik und Wissenschaft unterzeichnet.
Unserer Ansicht
nach verbietet sich die Verleihung einer Gastprofessur an Mesut Yilmaz
aufgrund seiner Mitverantwortung für schwerste Menschen-rechtsverbrechen.
Die Anforderung der moralischen Integrität, welche jede/r Gastprofessor/in
auch in den Augen der sozialwissenschaftlichen Fakultät genügen sollte,
kann im Fall Yilmaz nicht ange-nommen werden. Schon der „offene Dialog“
mit ihm muss in den Ohren der Folteropfer und ihrer Angehörigen mehr als
zynisch klingen; seine Eh-rung durch eine zweisemestrige Gastprofessur
aber zeugt von einem schwer gestörten moralischen Urteilsvermögen der Universitätsleitung.
Aus diesem
Grund werden wir die Auftritte Me-sut Yilmaz zum Anlass nehmen für unseren
Pro-test. Wir rufen alle Menschen - gleich ob Studen-tInnen, WissenschaftlerInnen
oder Nicht-Uni-versitäre - auf, sich an Aktionen gegen die Vor-träge von
Mesut Yilmaz zu beteiligen und zudem bei Universitätsleitung und der Fakultät
für So-zialwissenschaft gegen seine Einladung zu pro-testieren!
Bündnis für
Menschenrechte an der RUB (Fach-schaftsrat Sozialwissenschaft der Ruhr
Universität Bochum, AStA der Ruhr-Universität Bochum, Medizinische Flüchtlingshilfe
Bochum e.V., Kurdistan AG, IMK e.V. Bonn, Promondial - Organisation für
emanzipatorische Zusammenarbeit, Eine Welt Forum Bochum, Nord-Süd Büro
im Bahnhof Langendreer, Christliche Friedensgruppe Höntrop, Attac Bochum,
Attac Hochschulgruppe der RUB, Bochumer Friedensplenum, Karawane für die
Rechte von Flüchtlingen und MigrantInnen)
(Aufruf, 15.06.03)
Öffentlicher
Appell: Sorge wegen der bevorstehenden Hinrichtung
Die Iranische
Vereinigung Politischer Exhäftlinge (im Exil) ist besorgt über die unmittelbar
bevorste-hende Hinrichtung von Mohammad Esmaelzadeh, 35Jahre alt, verheiratet
und ein 7-jähriger Sohn, nachdem der Oberste Gerichtshof Irans das Urteil
vom 02. März 1999 bestätigt hat.
In einem Schreiben
an den Obersten Gerichtshof hatte Mohammad die Anschuldigungen zurückge-wiesen
und um die Aufhebung der Todesstrafe gebeten. Am 09.Januar 2003 wurde ihm
mitgeteilt, dass die Begnadigung abgelehnt sei und die Hinrichtung jederzeit
erfolgen könne. Er wurde während seiner Haft nachweislich gefoltert und
misshandelt. Bei seiner Verhaftung war er schwer verletzt worden und verlor,
weil ihm ärztliche Hilfe verweigert wurde, sein linkes Bein.
Er wurde am
8.August 1996 wegen angeblicher Mitgliedschaft und Unterstützung der Demokratischen
Partei Kurdistan-Iran, eine bewaffnete oppositionelle kurdische Partei
zum Islamischen Regime, in Shaherviran, nahe der Stadt Mahabad im Nordwesten
Irans, verhaftet.
Das „Islamische
Revolutionsgericht“ in Mahabad hatte ihn wegen verschiedener Anschuldigungen
zum Tode verurteilt, u. a. bewaffneter Kampf gegen das islamische Regime,
Mitgliedschaft in einer verbotenen Partei, Teilnahme an der Ermordung von
3 örtlichen Mitarbeitern, der Zerstörung von Straßenbaumaschinen und anderer
Sicherheitsein-richtungen.
Die verheirateten
Männer Khaled Faaridooni und Omar Feghe-poor wurden Anfang 2000 in der
kur-dischen Stadt Piranshar, ebenfalls im Nordwesten Irans, verhaftet und
sind wegen des gleichen Ver-gehens wie M. Esmaelzadeh angeklagt. Auch sie
wurden vom „Revolutionsgericht“ auf Grund der Anschuldigungen zum Tode
verurteilt.
Die beiden
Häftlinge befinden sich im Gefängnis von Mahabad und warten auf die Entscheidung
des Obersten Gerichtshofes.
Wir bitten
nationale und internationale Organisationen, die sich für die Menschenrechte
einsetzen, besonders Amnesty International, auf das islamische Regime Druck
auszuüben, um die Hinrichtungen zu stoppen. (Quelle: Appell der Iranischen
Vereinigung Politischer Exgefangene im Exil, 22.05.03)
Pro-Reform-Kundgebung
in Teheran
Teheran, 11.
Juni. (Reuters) Tausende von Iranern haben am Mittwoch auf dem Platz vor
der Universität in Teheran Reformen in der Islamischen Republik verlangt.
In Sprechchören bezichtigten sie die einflussreichen Geistlichen, die Grundfreiheiten
zu beschränken. Der reformorientierten Regierung von Präsident Khatami
warfen sie vor, die Geistlichen nicht im Zaum zu halten. Die Kundgebung
hatte als Versammlung von Studenten, die gegen die Privatisierung der Universitäten
protestierten, begonnen. Dann strömten immer mehr Menschen herbei. Mehrere
Motorräder wurden in Brand gesteckt. Die Schaufenster einiger Geschäfte
und einer staatlichen Bank gingen zu Bruch. Polizei in Uniform und Zivil
ging schliesslich mit Schlagstöcken gegen die Menge vor und löste sie ohne
grössere Auseinandersetzungen auf. Rund ein Dutzend Demonstranten wurde
festgenommen. (Quelle: Neue Zürcher Zeitung, 12.06.2003)
Haftentlassung
Hamidis in Syrien
Denkzettel
für kritischen Journalisten
Ibrahim Hamidi,
Damaszener Korrespondent der angesehenen, in London publizierten arabischen
Zeitung «Al-Hayat», ist freigelassen worden. Er war am 27. Dezember 2002
von Geheimpolizisten abgeführt worden, nachdem er über Vorbereitungen Syriens
auf eine befürchtete Flüchtlingswelle für den Fall einer amerikanischen
Intervention im Irak berichtet hatte.
Dabei hatte
er aus geheimen Protokollen der Staatsführung zitiert. Weil daraus hätte
der Schluss gezogen werden können, dass sich Syrien entgegen seiner offiziellen
Position als Mitglied des Uno-Sicherheitsrates mit der Unvermeidbarkeit
eines Konfliktes abgefunden habe, reagierte das Regime überaus hart. Indem
sie Hamidi über die Kriegsdau-er hinaus in Haft beliess, ersparte sich
die syrische Regierung wohl auch einige weitere Artikel über ihre Irak-Verstrickungen
des über gute Drähte ver-fügenden Korrespondenten.
Zahlreiche
internationale Organisationen und diplomatische Vertretungen in Damaskus,
darunter auch die schweizerische, hatten sich für die Freilas-sung Hamidis
verwendet, dem ein Verfahren vor einem Staatssicherheitsgericht unter Ausschluss
der Öffentlichkeit drohte. Vor zwölf Tagen hatten Schweizer Journalisten
ihren Gastgeber, den Infor-mationsminister Samir Umran, mit unbequemen
Fragen zum Fall Hamidi konfrontiert. Er hatte das syrische Vorgehen mit
der Verletzung geltender Gesetze gerechtfertigt und behauptet, dass in
andern Ländern ebenso verfahren werde. Er verwies auf den Fall der beiden
Holocaust-Revisionisten Irving und Garaudy, die in Grossbritannien und
Frank-reich gerichtlich belangt worden waren.
Laut dem Anwalt
Haitham Maleh, einem Mitglied der syrischen Menschenrechtsvereinigung,
befinden sich noch rund tausend politische Gefangene in Haft. Die beiden
bekanntesten sind die Abgeordne-ten und Geschäftsleute Riad Seif und Mamun
al-Homsi, denen illegale Transaktionen vorgeworfen werden, die aber wohl
wegen der Organisation von politischen Debattierklubs in Ungnade gefallen
sind. Dass ihnen immerhin ein ordentliches Verfah-ren zuteil wurde, gilt
für syrische Umstände bereits als Fortschritt. Neue Zürcher Zeitung, 27.05.2003
BGS spürte
Geschleuste auf
Im Rostocker
Seehafen entdeckten Beamte des Bundesgrenzschutzes bei einer Kontrolle
eines aus Verona in Italien kommenden Güterzuges einen nicht ordnungsgemäß
verplombten Container. Mit Spezialtechnik stellten die Beamten im Inneren
des Containers einen sehr hohen Kohlendioxyd-Gehalt fest. Nach dem Öffnen
des Containers fanden die Beamten hinter der aus Gartengrillöfen bestehenden
Ladung fünf Männer.
Nach den bisherigen
Ermittlungen handelt es sich bei den Geschleusten um drei irakische und
zwei iranische Kurden im Alter von 22 bis 34 Jahren. Über die Ostsee sollten
sie, so die Erkenntnisse, mit einem Fährschiff nach Schweden ausgeschleust
werden. Die Ermittlungen dauern zum Zeitpunkt noch an, teilt das Bundesgrenzschutzamt
Rostock mit. (Quelle: Ostsee Zeitung, 13.6.03)
Forderungen
der yezidischen Organisa-tionen an die US- amerikanische
Verwaltung
im Irak
Mit einem
Schreiben an die US-Botschaft stellten zahlreiche yezidisch-kurdische Migranten-
und Exilorganisationen stellten sie folgende Forderun-gen an die US-Amerikanische
Verwaltung im Irak
Präambel und
Forderungen
Die Êziden
sind eine religiöse Minderheit kurdischer Volkszugehörigkeit mit circa.
1.500.000 Angehörigen, davon leben 900.000 in Südkurdistan (Nordirak).
So lebt die größte Gruppe dieser Reli-gionsgemeinschaft in den Gebieten
Sengal (Sincar) und in Mosul, Dihok, Schechan (Eyn Sufne), Basik-Bahsan,
Baadir und Umgebung leben etwa 250.000 Êziden.
Darüber hinaus
lebt ein anderer Teil der Êziden in Syrien, Türkei, Irak, Armenien, Georgien,
Russ-land, Ukraine ihre Zahl in den letzen 25 Jahren ist von 250.000 auf
mehr als 300.000 gestiegen.
Davon sind
mehr als 50.000 Êziden aus den oben genannten Ländern nach Westeuropa oder
nach Amerika geflohen, die Mehrheit davon ist nach Deutschland geflüchtet,
die Exilgemeinden der Êziden umfasst in der BRD ca. 60.000 Menschen.
Die Êzidischen
Institutionen; Union der Êziden aus Kurdistan (YÊK), Förderation der Kurdischen
Êzi-den (FKÊ), Êzidische Zentrum im Ausland (ÊZIA), Êzidische Gemeinde
Oldenburg und die Gesell-schaft für bedrohte Völker zusammengefunden, um
auf die Religionsgemeinschaft der Êziden im Irak aufmerksam zu machen:
Die US-Regierung hat nach dem Ende des Irak-Krieges einen direkten Einfluss
auf das Schicksal der Menschen im Irak, somit stellen die Êziden an sie
folgende Forderun-gen:
1.) Die Êzidische
Religion soll als eigenständige und gleichwertige Religion ebenso wie die
islamische und die christliche Religion in der neuen irakischen Verfassung
niedergeschrieben und anerkannt werden.
2.) Im der
künftigen Justiz des neuen irakischen Staates soll die êzidische
Religion als gleichwertige Religion wie die islamische und die christliche
Religion gleichgültig respektiert und toleriert wer-den.
3.) Das Siedlungsgebiet
der Êziden, welches zur Zeit geteilt ist und zwischen irakischen Arabern
und Kurden verwaltet wird, soll zu einem einzigen von Kurden verwalteten
Bezirk zusammengeführt werden. Die êzidischen Siedlungsgebiete werden
als unverzichtbare Bestandteile der kurdischen Siedlungsgebiete angesehen.
Die Êziden gehören dem kurdischen Volk an und sprechen kurdisch. Deshalb
sind sie den Kurden gegenüber loyal. Sie fordern einen von Êziden selbst
verwalteten Distrikt innerhalb der kurdisch verwalteten Gebiete.
4.) Die êzidische
Bevölkerung soll proportional, d.h. entsprechend ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung,
durch die Gemeinschaft selbst zu bestimmende, unabhängige Vertreter sowohl
im kurdischen Regionalparlament als auch im irakischen Bundes-Parlament
vertreten sein.
5.) Alle legislativen
Akte der irakischen Regierung, die geheim oder offen zum mittelbaren oder
unmit-telbaren Nachteil der êzidischen Gemeinschaft ergangen sind, sind
vollständig als illegal zu erklären und als Unrecht wieder aufzuheben.
Alle auf der Grundlage dieser Akte ergangenen oder sonstiger Weise dem
irakischen Staat zurechenbaren, bereits vollzogene Akte judikativer oder
exekutiver Art hervorzuheben, sind insbesondere die Umsiedlung Êzidischer
Glaubensangehöriger aus ihren angestammten Siedlungsgebieten in sog. Modelldörfer,
sowie Versuche der Arabisierung sind vollständig und rückwirkend
für nichtig zu erklären und aufzuheben.
6.) Den von
o.g. dem irakischen Staat zurechenbaren Maßnahmen der Zwangsumsiedlung
betroffenen Êziden soll durch nachfolgende Regierungen Wiedergutmachung
geleistet, die Restituierung ihren Eigentums sowie die freiwilligen, von
jeglichem Zwang freie Ausübung ihres Rückkehrrechts in ihre Siedlungsgebiete
garantiert werden. Die Dörfer (circa 20) die Zerstört wurden sind, müssen
wieder aufgebaut werden.
7.) Wir unterstützen
die Neue Phase im Irak und möchten das uns die Möglichkeit eingeräumt wird,
direkt an dem neuen Aufbau- und Strukturie-rungsprozeß teilzunehmen.
8.) Wir fordern
von der künftigen irakischen Re-gierung für Yeziden in den
Regionen Scharya, Xanik, Baadre und Sengal, Musul (Süd und
Nord) Büros zu eröffnen, um Kontaktmöglichkeiten zwi-schen Yeziden
in und ausserhalb der Heimat und der neuen irakischen Regierungen
herzustellen bzw. zusammenzuarbeiten.
9.) Im Sinne
der Bewahrung unserer Religion und Kultur, fordern wir von der neuen irakischen
Ver-waltung die Erteilung des êzidischen Religion- und Sprachunterricht
in kurdisch in der künftigen Verfassung bzw. im Erziehungswesen zu
sichern. (Quelle: Yezidische Gemeinden, 07.06.03)
Diese Forderungen
werden von den folgenden êzidischen Exilorganisationen gestellt:
Gesellschaft
für bedrohte Völker (Göttigen) GfbV, Union der Êziden aus Kurdistan (YÊK),
Förderation der Kurdischen Êziden (FKÊ), Êzidische Gemeinde Liege (Belgien),
Êzidische Kultur Zentrum Celle, Êzidische Gemeinde Bielefeld e.V. OWL,
Êzidische Zorathustra Gemeinde (Oldenburg), Êzidische Kultur Zentrum Bremen,
Êzidische Gemeinde aus Moskau (Russland), Êzidische Zentrum im Ausland
(ÊZIA), Êzidische Gemeinde Oldenburg, Êziden aus Syrien in Deutschland,
Zeitschriften „Laliº“ und „Qan
Wie zuvor
auch diesmal möchten wir an Sie appellieren, uns mitzuteilen falls Sie
eine e-mail-Adresse haben, denn der Versand über e-mail ist kostengünstiger
und schneller.
Wir möchten
Sie gleichzeitig auf unsere web-Seiten hinweisen, die interessante Beiträge
enthält:
· Spendenaufruf
für Südkurdistan
· Presseerklärung
des IMK e.V. vom 07. Januar 2003 (Deutsch und Englisch)
· Anmerkung
zum Lagebericht des Auswärtigen Amtes zur Türkei (Deutsch)
· Offener
Brief an die Bundesregierung wegen eines möglichen EU-Beitritts der Türkei
(Deutsch)
· Gedanken
zum Thema Irak I und II, von Alexander Kauz (Deutsch)
· Kampagne
gegen Straflosigkeit „Gerechtigkeit heilt“ (Deutsch)
· „Die Quadratur
des Kreises , von Ofra Bengio (in Deutsch und Englisch)
· Die gemeinsame
Presseerklärung von GfbV, KOMKAR, Kurdische Gemeinde in Deutschland und
IMK e.V. vom 24. Oktober (in Deutsch)
· Ein Bericht
der Turkish Daily News über das Dorfschützersystem (Deutsch und Englisch)
· Presserklärung
des IMK e.V. zum 40. Jahrestag der rassistischen Sondervolkszählung in
Syrien (Deutsch)
· Eine Analyse
über das Verhalten der türkischen Medien während des Bundestagswahlkampfes
in Deutschland, von Irina Wiessner (Deutsch)
· Pressemitteilung
des Stellvertretenden Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion Gernot Erler
„Irak: Jetzt droht auch noch ein “Krieg im Krieg“
· Aufruf von:
Dilshad Barzani, VERTRETUNG DER REGIONALREGIERUNG KURDISTAN-IRAK IN DEUTSCH-LAND
„Sorgen bezüglich der Intentionen der Türkei im irakischen Kurdistan“
· Pressemitteilung
des IMK e.V. „Nein zur Besetzung Südkurdistans (Nordirak) durch die türkischen
Streitkräfte“
· Kommunique
der gemeinsamen Sitzung der ZKs der KP Iraks und der KP Kurdistans
· Koalition
für ein Demokratisches Syrien (KDS) Umfangreiche Stellungnahme vom 1.5.2003
Diese Beiträge
tragen nicht unbedingt unsere Meinung, sondern geben die aktuell für unser
Themengebiet interes-santen Diskussionen wieder. Besuchen Sie doch einmal
www.kurden.de.
Mit freundlichen
Grüßen,
Ihre Redaktion
Neuerscheinung
Neuerscheinung Neuerscheinung
Die Dokumentation
der Wochenendtagung vom 06. – 08. Dezember 2002 in der Evangelischen Akademie
Bad Boll mit dem Titel „Kurden im Irak und in der Türkei: Ihre Zukunft
zwischen Agas, Sheiks und Öl-Multis“ ist erschie-nen. Die 56-seitige Dokumentation
kann bei uns für ein Gebühr in Höhe von Euro 6,00 (einschließlich Portokosten)
bestellt werden.
Neue Studie
AUSLÄNDER
IM EIGENEN LAND
Die Situation
staatenloser Kurden in Syrien
In der Provinz
Hasaka wurde 1962 ca. 120.000 Kurden die syrische Staatsangehörigkeit entzogen,
sie wurden so zu Staatenlosen, zu Ausländern im eigenen Land.
Die vorliegende
Dokumentation beschäftigt sich mit der Situation dieser Bevölkerungsgruppe.
Unser Ziel ist es, in einem ersten Schritt sowohl die Hintergründe ihrer
Ausbürgerung als auch deren bis in die Gegenwart reichende Folgen darzustellen.
Gezeigt wird, dass die Ausbürgerungskampagne von 1962 integraler Bestandteil
der allgemei-nen Arabisierungsbestrebungen der syrischen Regierung gewesen
ist und dass die syrische Politik gegenüber den (staatenlosen) Kurden bis
in die Gegenwart durch diese Arabisierungslogik geprägt wird.
In einem zweiten
Schritt wird aufgezeigt, gegen welche nationalen Gesetze und internationale
Abkommen die syri-sche Praxis gegenüber Staatenlosen verstößt.
Dieser Teil
der Studie schließt mit einer Reihe von Empfehlungen zur Verbesserung der
Situation der Staatenlosen, die insbesondere an die syrische Regierung,
aber auch an andere internationale Akteure gerichtet sind.
Die Situation
der aus Syrien stammenden „staatenlosen“ Kurden hat inzwischen auch die
deutschen Behörden und Gerichte beschäftigt. Immer mehr dieser Kurden gelingt
die Flucht nach Europa und in die Bundesrepublik Deutsch-land, wo sie,
um ihren Aufenthalt hier zu sichern, zumeist Asyl beantragen.
Lange Zeit
spielte es in den Asylverfahren keine Rolle, ob es sich bei den Asylbewerbern
um Kurden mit oder ohne syrische Staatsangehörigkeit handelte.
Etwa Anfang
2001 änderte sich jedoch die Rechtsprechung hinsichtlich dieses Personenkreises.
Inzwischen werden in Deutschland Asylanträge, die sich darauf stützen,
dass man staatenloser Kurde aus Syrien sei, regelmäßig abge-lehnt.
Da zur Situation
staatenloser Kurden kaum Veröffentlichungen in deutscher Sprache vorliegen,
hoffen wir mit unse-rer Dokumentation einen wichtigen Beitrag zu diesem
Thema geleistet zu haben.
Mit Beiträgen
von Eva Savelsberg, Siamend Hajo und Celal Abbas Kömür sowie Johannes Düchting
Zu beziehen
über IMK e.V. Preis: 10,- Euro (incl. Versandkosten)
ISSN 1438- 08 Herausgeber: IMK e.V., Postfach 07 38, D-53137 Bonn,
Telefon: + 49 228 362 802, Fax: + 49 228 363 297, E-Mail: IMK-Bonn@t-online.de
und imkkurds@aol.com Besuchen sie auch unsere Website: http://www.kurden.de
Verantwortlicher Leiter: Abubekir Saydam Abonnementbedingungen
(pro Jahr):· Stiftungen, Parteien, Regierungen und internationale Organisationen
sowie Gremien: Euro 92,00 · Gerichte, Rechtsanwälte, Menschenrechtsorganisationen,
Flüchtlingsberatungsstellen: Euro 46,00 · Förderabonnement, Einzelpersonen
und kleinere Vereine: Euro 31,00 Spendenkonto: Volksbank
Bonn (BLZ: 380 60 186), Konto-Nr.: 201 246 90 23
|